Ambulante Operationen und Eingriffe

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Ambulante Operationen und Eingriffe Informationen f端r Eltern

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Herzlich willkommen im UKBB

Liebe Familie Ihr Kind* kommt demnächst aufgrund der Überweisung Ihres Kinderoder Hausarztes** für einen ambulanten Eingriff zu uns ins Spital. Dabei werden wir Ihre Tochter oder Ihren Sohn operieren oder einer spezialisierten Untersuchung unterziehen. Es ist uns ein Anliegen, dass Ihr Kind den Eingriff möglichst positiv erlebt. Eine angenehme Atmosphäre, Freundlichkeit und optimale Informationen tragen dazu bei. Als Eltern können Sie uns beim Abbau allfälliger Ängste unterstützen, indem Sie Ihrem Kind mit Erklärungen zur Seite stehen. Aus diesem Grund überreichen wir Ihnen diese Broschüre: Sie soll Ihnen in einem ersten Schritt alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit ambulanten Eingriffen geben, bei welchen eine Narkose (Anästhesie) notwendig ist. Sollten Sie noch weitere Fragen, Anregungen oder Kritik haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir wünschen Ihrem Kind und der ganzen Familie alles Gute.

* Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die Begriffe Kind / Kinder, auch wenn wir Kinder und Jugendliche aller Altersstufen behandeln. ** Wir verwenden bei Personen- und Berufsbezeichnungen jeweils die männliche Form. Selbstverständlich sind Personen beider Geschlechter gemeint.

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Inhaltsverzeichnis Anreise: So finden Sie uns

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Vor dem Eingriff

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Der Eingriff

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Nach dem Eingriff

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Allgemeine Besuchsinformationen

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Qualit채t im UKBB

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Rechte und Pflichten Ihres Kindes

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Impressum Redaktion: Martina Beranek, UKBB Layout und Gestaltung: kreisvier communications ag Fotos: Eleonora Matare, UKBB Druck: Steudler Press AG Auflage: 3000 Exemplare Stand: August 2014

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Anreise: So finden Sie uns

Sie erreichen das

Öffentliche Verkehrsmittel

Kinderspital sehr gut mit

Da es in der näheren Umgebung des Kinderspitals nur wenige

öffentlichen Verkehrs-

Parkplätze hat, bitten wir Sie, nach Möglichkeit öffentliche

mitteln: www.bvb.ch

Verkehrsmittel zu benützen. – Vom Bahnhof SBB: Bus Nr. 30 bis Haltestelle «Kinderspital UKBB» – Busse Nr. 30, 31, 33, 36, 38, 603, 604 etc. bis Haltestelle «Kinderspital UKBB» – Tram Nr. 11 bis Haltestelle «Johanniterbrücke»

UKBB, Spitalstrasse 33,

Anreise mit dem Auto

CH-4056 Basel

Sie können im nahe liegenden Parkhaus City oder in einem anderen

T +41 61 704 12 12

Basler Parkhaus kostenpflichtig parkieren.

F +41 61 704 12 13

Zufahrt zum Parkhaus City ab A2 / A3:

www.ukbb.ch

– Ausfahrt in Richtung Basel City/Bahnhof SBB | Schildern Bahnhof SBB/Universitätsspital folgen | Parkhaus City an der Schanzenstrasse benützen und zu Fuss zum Kinderspital; – Fahrt Richtung EuroAirport bis Ausfahrt Basel St. Johann | am Voltaplatz links in Elsässerstrasse / St. Johanns-Vorstadt | Schildern Universitätsspital / Kinderspital (UKBB) bis zum Parkhaus City folgen

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Autobahn A2 Deutschland

Autobahn A2/A3 Zürich/Bern Deutschland

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Vor dem Eingriff

Versicherungsfragen Ausser bei Notfalleintritten müssen Sie die Kostenübernahme des Eingriffs mit Ihrer Krankenkasse oder einer anderen Versicherung bereits vorab regeln. Vergewissern Sie sich rechtzeitig, dass die vollen Kosten für den geplanten Eingriff übernommen werden. Sofern die Kostendeckung nicht geklärt ist oder Eltern selbst bezahlen, verlangen wir ein Depot oder eine Vorauszahlung. Bei Fragen zu Versicherungen oder zur Finanzierung des Spitalaufenthalts Ihres Kindes können Sie sich während der Bürozeiten an die Anmeldung der Tagesklinik (T +41 61 704 12 28) oder an die Sozialberatung (T +41 61 704 12 38) wenden. Wir sprechen von einem

Die Voruntersuchung

ambulanten Eingriff,

Einen oder mehrere Tage vor dem Eingriff untersuchen wir Ihr Kind.

wenn Ihr Kind am Mor-

Sie werden schriftlich und nach Terminabsprache aufgeboten. Als

gen des Operations-

Eltern erfahren Sie bei dieser Untersuchung alles Wichtige rund um den

tages ins Spital eintritt

Eingriff. Wir besprechen zudem mit Ihnen, welche Narkose (Anästhesie)

und bis zum Abend wie-

eingesetzt wird und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.

der nach Hause kann.

Bitte melden Sie sich für die Voruntersuchung bei der Anmeldung der Tagesklinik im ersten Stock unseres Spitals. Neben Operationen werden auch verschiedene andere Eingriffe und Untersuchungen unter Narkose durchgeführt, damit Ihr Kind davon nichts mitbekommt und ideale Behandlungs- beziehungsweise Untersuchungsbedingungen vorliegen: so z.B. Zahnbehandlungen und Magenspiegelungen, aber auch Röntgen- und Magnetresonanzuntersuchungen und andere.

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Spitaleintritt und Vorbereitung auf den Eingriff

Je nachdem, in welcher

Kommen Sie am Tag des Eingriffs mit Ihrem Kind gemäss der im

Form das Beruhigungs-

Vorgespräch vereinbarten Uhrzeit ins Spital. Melden Sie sich bei der

mittel verabreicht wird

Anmeldung der Tagesklinik im ersten Stock. Unser Pflegepersonal hilft

(z.B. Zäpfchen, Sirup

Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn, sich im Patientenzimmer für den Eingriff

etc.), dauert es rund

vorzubereiten. Oft verabreichen wir Ihrem Kind ein Beruhigungsmittel,

15 bis 30 Minuten, bis

bevor wir es zum Operations- oder Untersuchungssaal bringen. Entwe-

die Wirkung eintritt.

der die Mutter oder der Vater – also ein Elternteil – darf bleiben, bis das Kind eingeschlafen ist. Unter bestimmten Umständen müssen Sie aber darauf verzichten. Die Narkose (Anästhesie)

Interessieren Sie

Damit Ihr Kind vom Eingriff nichts mitbekommt, verabreichen wir ihm

weitere Details rund um

eine Narkose. In der Regel handelt es sich dabei um eine sogenannte

das Thema Narkose?

Vollnarkose, die Ihre Tochter oder Ihren Sohn in eine Art tiefen Schlaf

Fragen Sie unsere

versetzt. Dafür muss Ihr Kind einen leeren Magen haben (nüchtern

Mitarbeitenden oder

sein). In der Voruntersuchung erfahren Sie, ab wann Ihr Kind nichts

lesen Sie mehr dazu

mehr essen und trinken darf. Damit Ihre Tochter oder Ihr Sohn nach

unter www.ukbb.ch

dem Aufwachen länger schmerzfrei bleibt, verabreichen wir zudem Schmerzmittel und führen oft eine örtliche Betäubung durch.

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Der Eingriff

Nachdem Ihr Kind eingeschlafen ist, bringen wir es so bald als möglich in den Operations- oder Untersuchungssaal und treffen dort letzte Vorbereitungen. Speziell dafür ausgebildete Ärzte führen den Eingriff oder die Untersuchung durch, während der zuständige Narkosearzt kontinuierlich den Kreislauf, die Atmung und weitere wichtige Körperfunktionen überwacht. Eltern können bei einem solchen Eingriff leider nie dabei sein. Begleitung für Eltern Wenn Ihr Kind für einen ambulanten Eingriff zu uns kommt, kann das für Sie als Eltern ein schwieriger Moment sein. Damit Sie in dieser Situation nicht allein sind, steht Ihnen auf Wunsch ein Mitglied des Vereins Belop (Begleitung der Eltern während der Operation ihres Kindes) zur Seite. Die Elternbegleiterin bleibt bei Ihnen, bis Ihr Kind eingeschlafen ist, und zeigt Ihnen, wo Sie Ihre Wartezeit verbringen können. Sie ist in Kontakt mit dem Operations- und Untersuchungsteam und informiert Sie über die Dauer des Eingriffs. Die Elternbegleiterin bringt Sie zu Ihrem Kind, sobald dieses im Aufwachraum liegt. Der Verein Belop ist eine selbstständige Organisation und finanziert sich durch Vereinsbeiträge und die Unterstützung der Marie AnnaStiftung.

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Nach dem Eingriff

Ihr Kind wacht auf Nach dem Eingriff bringen wir Ihr Kind in den sogenannten Aufwachraum, wo wir es weiter betreuen. Die Wirkung der Narkose lässt nun langsam nach. Als Eltern dürfen Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn jetzt wieder Gesellschaft leisten. Mögliche Beschwerden Bei einem ambulanten Eingriff – insbesondere bei einer Operation – entstehen unter Umständen Wunden, welche am Anfang Schmerzen verursachen können. Diese sowie allfällige Übelkeit oder Erbrechen lassen sich aber dank dem Einsatz von Medikamenten lindern. Entlassung und Heimreise Der Zeitpunkt für die Entlassung Ihres Kindes wird Ihnen vor Ort mitgeteilt und hängt von der Art und dem Ablauf des Eingriffs sowie vom Wohlbefinden Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes ab. Treten keine Komplikationen auf, so kann Ihr Kind nach einem ambulanten Eingriff spätestens am Abend desselben Tages wieder nach Hause. Wir informieren Sie über allfällige Nachuntersuchungen. Wenn Sie Ihr Kind mit dem eigenen Wagen abholen, sollte ausser dem Lenker eine erwachsene Person mitfahren, die sich um den Patienten kümmern kann.

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Zu Hause Bevor wir Ihre Tochter oder Ihren Sohn entlassen, besprechen wir mit Ihnen alle wichtigen Details rund um die Pflege. Sie erhalten von uns zudem entsprechende Merkblätter. Bei gewissen Veränderungen des Gesundheitszustands Ihres Kindes sollten Sie unverzüglich die Notfallnummer T +41 61 704 12 12 des Kinderspitals anrufen und sich mit einem Arzt besprechen, insbesondere wenn: – Ihr Kind Fieber über 38,3 °C hat, – Ihr Kind starke Schmerzen hat, – Ihr Kind in den ersten Tagen nach dem Eingriff unter wiederholtem Erbrechen leidet, – das Gebiet um die Wunde wieder blutet oder stark angeschwollen ist, – der Gips drückt oder verrutscht ist, – Sie weitere beunruhigende Veränderungen beobachten.

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Besuch Allgemeine Besuchsinformationen

Verpflegung für Besucher Besucher haben die Möglichkeit, sich in der Cafeteria Nemo des Kinderspitals (Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr; Sa und So von 9 bis 17 Uhr) oder in der Cafeteria und der Kantine des Universitätsspitals zu verpflegen. Rauchen Das gesamte Kinderspital ist rauchfrei. Dies gilt für alle Innen- und Aussenbereiche des Spitals. Telefonieren Mobiltelefone sind in unserem Spital zwar erlaubt, sollten aber auf lautlos eingestellt sein. In einzelnen Bereichen des Spitals sind Mobiltelefone verboten. Danke, dass Sie dies respektieren.

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Qualität im UKBB

Wenn Sie nicht zufrieden

Qualität im Spital

sind mit der Behandlung

Wir sind bestrebt, Ihr Kind optimal zu behandeln und seinen Aufenthalt

Ihrer Beschwerde,

so angenehm wie möglich zu gestalten. Helfen Sie uns mit Ihrem

können Sie sich an

Feedback, die Qualität unserer Dienstleistungen weiter zu verbessern.

die dafür zuständige

Unsere Qualitätsmanagerin nimmt gerne Ihr Lob und Ihre Anregungen,

Ombudsstelle in Basel

aber auch Ihre Beschwerden entgegen (T +41 61 704 27 09).

wenden: www.basel.

Das Pflegepersonal gibt Ihnen ein entsprechendes Formular für Ihre

patientenstelle.ch.

Kommentare. Auch auf unserer Website www.ukbb.ch können Sie uns ein Feedback geben. Ausbildung und medizinische Forschung Um die Qualität unserer medizinischen Dienstleistungen zu erhalten und laufend zu verbessern, bildet unser Spital zukünftige Kinderärzte, Pflegende und Therapeuten aus. Diese werden unter der Leitung von erfahrenen Fachpersonen in ihr Handwerk eingeführt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie dem begleiteten Einsatz dieser Auszubildenden zustimmen. Als universitäre Institution engagieren wir uns in der Forschung für die Kindermedizin. Diese kommt den zu behandelnden Kindern und Jugendlichen zugute: Beispielsweise erlaubt uns die anonymisierte Auswertung von Patientendaten eine stetige Überprüfung und Verbesserung der Behandlungen. Forschungsprojekte, welche die Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen erfordern, führen wir ausschliesslich nach eingehender Information der Eltern und mit deren Zustimmung durch.

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Allgemeine Besucherinformationen

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Rechte und Pflichten Ihres Kindes*

Die Rechte und Pflichten von Patienten** sind im kantonalen Gesetz Basel-Stadt (Gesundheitsgesetz [GesG 300.100]) geregelt. Hier finden Sie die wichtigsten Auszüge daraus. Die vollständigen Dokumente können Sie online unter www.gesetzessammlung.bs.ch einsehen oder bestellen. Die Patientenstelle Basel empfiehlt zudem: «Ihre Rechte bei der Ärztin, beim Arzt und im Spital», herausgegeben von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft, gratis via gesundheitsfoerderung@bl.ch zum Bestellen. Recht auf sorgfältige Behandlung Ihr Kind hat Anspruch auf bestmögliche und sorgfältige Behandlung und Betreuung. Eingriffe und Massnahmen werden nur mit Ihrer Einwilligung (Eltern oder gesetzlicher Vormund) beziehungsweise derjenigen des urteilsfähigen Kindes vorgenommen. In dringenden Situationen entscheiden die behandelnden Ärzte nach dem mutmasslichen Willen und im Interesse Ihres Kindes. Recht auf umfassende Information Sie haben ein Recht darauf, vom zuständigen Arzt verständlich und umfassend über die geplanten Behandlungsmassnahmen und den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit informiert zu werden. Sie haben das Recht, über Nutzen und Risiken einer Behandlung aufgeklärt zu werden. Ihr urteilsfähiges Kind und Sie können jederzeit Einsicht in die Krankengeschichte verlangen. Recht, eine Zweitmeinung einzuholen Sie haben das Recht, bei Zweifeln und sofern keine Dringlichkeit oder unmittelbare Lebensgefahr für Ihr Kind besteht, eine Zweitmeinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung oder Diagnose einzuholen. Recht, Untersuchung, Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen Sie haben das Recht, eine Untersuchung und/oder Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen, wenn Sie an der Notwendigkeit zweifeln. Lehnen Sie entgegen der ärztlichen Empfehlung einen Eingriff ab, so müssen Sie auch die Verantwortung dafür übernehmen und eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Dasselbe gilt, wenn Ihr Kind das Spital entgegen dem ärztlichen Rat vorzeitig verlässt.

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Qualität im Spital

Recht auf Geheimhaltung Unsere Mitarbeitenden unterstehen – sofern Sie sie nicht davon entbinden – der gesetzlichen Schweigepflicht und dürfen Dritten daher keine Auskünfte über den Gesundheitszustand Ihres Kindes erteilen. In einzelnen Fällen ist die Schweigepflicht jedoch aufgehoben (bei aussergewöhnlichem Todesfall, Körperverletzung, Misshandlung, übertragbaren Krankheiten etc.). Ohne Ihre ausdrückliche Ablehnung werden erforderliche Angaben an Weiterbehandelnde sowie an den zuweisenden Arzt weitergeleitet. Recht, Patientenverfügung zu verfassen Sie oder Ihr urteilsfähiges Kind haben das Recht, eine Patientenverfügung zu verfassen. Darin halten Sie beispielsweise fest, ob und unter welchen Umständen Ihr Kind künstlich am Leben erhalten werden soll, welche medizinischen Massnahmen Sie im Notfall ablehnen und ob Sie beim Ableben Ihres Kindes erlauben, dass Organe für Spenden entnommen werden. Sie können darin auch eine allfällige Obduktion – d.h. eine Öffnung des verstorbenen Patienten zur Feststellung der Todesursache – untersagen. Forschung Das Universitäts-Kinderspital beider Basel ist bestrebt, die medizinische Versorgung von Kindern kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grund beteiligen wir uns an verschiedenen Forschungsprogrammen und führen selber Forschungsstudien durch, die z.B. der Früherkennung und Behandlung von Krankheiten dienen. Zu diesem Zweck nutzen wir anonymisierte Patientendaten. Sollte das in Ihrem Fall zutreffen, wird sich der behandelnde Arzt vorab mit den nötigen Informationen an Sie und Ihr Kind wenden und um Ihr Einverständnis bitten. Pflichten der Patienten und Eltern Sie haben die Pflicht, nach Möglichkeit zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie den zuständigen Fachpersonen möglichst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft geben. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und andere Patienten rücksichtsvoll zu behandeln. * Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die Begriffe Kind / Kinder, auch wenn wir Kinder aller Altersstufen behandeln. ** Bei Personen- und Berufsbezeichnungen verwenden wir die männliche Form. Selbstverständlich sind Personen beider Geschlechter gemeint.

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Universit채ts-Kinderspital beider Basel Spitalstrasse 33 | Postfach | CH-4031 Basel T +41 61 704 12 12 | F +41 61 704 12 13 www.ukbb.ch

F.9103672-08.14


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