Die Zunahme an Trinkwasserbelastungen durch Legionellen erforderte eine Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Zum 1. November 2011 trat diese Änderung mit zahlreichen Begriffswirrungen dann auch in Kraft. Neben neuen gesetzlichen Pflichten für Betreiber gilt es zur Vorbeugung auch weiterhin die Wasserleitung unter "Dampf" zu halten, wodurch weitere Energie- und Umweltbelastungen entstehen. Eine ressourcenschonende Alternative ist die Erwärmung des Trinkwassers über einen Durchlauferhitzer, der eine verbrauchsabhängige Erwärmung ermöglicht.