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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen der FDT Fassaden Design & Technik GmbH (in der Folge kurz „FDT“), FN 350205 h, Firmenbuchgericht: Landesgericht Bregenz, und dem Kunden, unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmedium. 2. In der Folge als Verbraucher bezeichnete Personen sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Gegenüber Unternehmern ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, wie sie unter www.fdt-gmbh.at , www.dobygrip.at , www.dobygrip.de www.dobygrip.ch abrufbar ist, maßgeblich. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung seiner allgemeinen Geschäftsbeziehungen, sodass abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst bei Kenntnis durch FDT nicht Vertragsbestandteil sind, es sei denn, deren Geltung wird von FDT ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS 1. Unsere Angebote gegenüber Unternehmern sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht Gegenteiliges ausdrücklich zugestanden wird. Insbesondere müssen gegenüber Unternehmern technische sowie sonstige Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Die Produktdarstellung im Online-Shop der FDT stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. 2. Ein Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und durch Annahme durch FDT zustande. Der Kunde kann seine Bestellung schriftlich, telefonisch oder elektronisch an die FDT richten. Mit Unterfertigung eines schriftlichen Angebots der FDT erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot, das für das Zustandekommen eines Kundenvertrages der Annahme durch FDT bedarf. 3. Bei Online-Bestellungen im Webshop der FDT erhält der Kunde im Anschluss ein E-Mail, das den Eingang der Bestellung mit allen Einzelheiten zur Bestellung bestätigt. Diese Bestellbestätigung führt noch zu keiner Annahme des Angebots des Kunden. Sofern sich der Kunde im Webshop der FDT registriert hat, kann er bereits getätigte Bestellungen in seinem Kundenkonto einsehen. 3. FDT ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen, bei Bestellungen von Verbrauchern im Online-Shop innerhalb von zwei Werktagen, anzunehmen. Kann FDT das Angebot des Kunden nicht annehmen oder sind gewisse Produkte der Bestellung nicht mehr verfügbar, wird FDT dies dem Kunden entsprechend, bei Bestellungen von Verbrauchern im OnlineShop innerhalb von zwei Werktagen, mitteilen. Die Annahme des Angebots durch FDT erfolgt ausschließlich durch Übermittlung einer Auftrags- oder Versandbestätigung durch FDT an den Kunden. Automationsunterstützte Auftrags- oder Versandbestätigungen durch FDT bedürfen keiner Unterschrift. Verbraucher erhalten jedenfalls eine Versandbestätigung, die den gesamten Vertragstext, einschließlich dieser AGB enthält, der sowohl von FDT als auch vom Verbraucher gespeichert werden kann. 4. Während eines Online-Bestellvorganges kann der Kunde jederzeit durch Anklicken des Buttons „Entfernen“ ein gewähltes Produkt wieder löschen. Auch in der Zusammenfassung des Warenkorbes und der vom Kunden eingegebenen Daten vor der kostenpflichtigen Bestellung besteht immer noch die Möglichkeit, alle oder einzelne Produkte von der Bestellung zu entfernen. Erst durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ wird die Bestellung verbindlich. 5. Vertragsangebote von FDT an Unternehmer sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich errichtet, ausdrücklich als Vertragsangebot bezeichnet und firmenmäßig gezeichnet sind. Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. FDT ist für diesen Fall berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine allenfalls bezahlte Gegenleistung wird im bezughabenden Ausmaß unverzüglich zurückerstattet. 6. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 LEISTUNGSUMFANG UND BESCHRÄNKUNGEN 1. Soweit in der bezughabenden Auftragsbestätigung nicht Anderes festgehalten wurde, schuldet FDT keine wie immer geartete Zusatz(dienst)leistung. 2. Soweit mit FDT (auch) die Lieferung eines Fassadenunterkonstruktionssystems und damit Beratungsleistungen mit FDT vereinbart wurde, gilt mangels anderslautender konkreter Regelung als vereinbart: a./ FDT schuldet keine Montageleistungen; b./ FDT schuldet daher auch nicht die Überwachung der Montageleistungen durch den Kunden oder Dritte im Auftrag des Kunden; c./ FDT haftet nicht für die vom Kunden zu prästierende Statik der Fassadenverkleidung; d./ FDT ist nicht verpflichtet, die vom Kunden dem Vertrag zugrunde gelegten Urkunden auf deren Richtigkeit zu überprüfen; e./ FDT ist nicht verpflichtet, den Untergrund auf welchen der Kunde die Fassadenunterkonstruktion und/oder Fassade anbringt auf dessen Tauglichkeit zu überprüfen; f./ Liefert FDT Elemente für eine Fassadenunterkonstruktion und bringt der Kunde in der Folge darauf Fassadenelemente (die Bekleidung) eines anderen Anbieters als FDT darauf an, haftet FDT nicht für die Tauglichkeit der Fassadenunterkonstruktion bzw. deren Kompatibilität mit der Bekleidung des anderen Anbieters; g./ Verarbeitungsanweisungen des Herstellers sind vom Kunden stets zu beachten.

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§ 4 EIGENTUMSVORBEHALT 1. FDT behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat FDT unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat FDT alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. 3. FDT ist, bei Verbrauchern nach Maßgabe der Bestimmungen des KSchG, berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist FDT berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn FDT ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist und der Eigentumsvorbehalt nicht durch Verarbeitung bereits erloschen ist. 4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. Er tritt FDT bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung und/oder Verarbeitung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. FDT nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einbeziehung der Forderung ermächtigt. FDT behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 5 VERGÜTUNG 1. Bei Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich gesonderter Verpackungs- und Transportkosten, über die Verbraucher insbesondere vor Abgabe ihrer Bestellung informiert werden. 2. Mangels anderslautender Vereinbarung sind die Rechnungen der FDT innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug unbar zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bestellungen im Online-Shop von FDT erfordern eine Zahlung per Vorauskassa, sodass der Kaufpreis, die Verpackungs- und Transportkosten unmittelbar nach der kostenpflichtigen Bestellung über Kreditkarte, paypal zu entrichten ist. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 4% zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz im Sinne des § 352 UGB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich FDT vor, einen höheren Verzugszinsenschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, die mit der zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung verbunden notwendigen Kosten und Aufwände, wie insbesondere angefallene Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen. Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt wurden oder durch FDT anerkannt wurden. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der FDT oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder durch FDT anerkannt worden sind. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

§ 6 GEFAHRÜBERGANG UND LIEFERUNG 1. Die Gefahr des Untergangs und/oder Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf an Unternehmer mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Wenn FDT Verbrauchern die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von FDT vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. 2. Sofern kein Kundenvertrag vorliegt, der mit einem Verbraucher im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von FDT (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurde, steht es der Übergabe gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist. Ein Annahmeverzug des Kunden – mag dieser vom Kunden verschuldet sein oder nicht – berechtigt FDT unter einer Nachfristsetzung von 10 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag. 3. Bestellungen im Online-Shop liefert FDT ausschließlich nach Österreich, Deutschland und in die Schweiz. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die einzelnen Lieferbedingungen und Lieferkosten für Bestellungen im Online-Shop finden sich auf der entsprechenden Informationsseite. Überdies werden Verbraucher darüber, insbesondere vor Abgabe ihrer Bestellung informiert.

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§ 7 GEWÄHRLEISTUNG 1. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge bei Unternehmern nach Maßgabe der Bestimmungen des UGB hat FDT die Wahl, Gewähr durch Verbesserung oder einen Austausch der Ware zu leisten. Ist ein Austausch oder Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen. 3. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb der Frist im Sinne der Bestimmungen des UGB unverzüglich auf Mängel untersuchen und FDT diese innerhalb dieser Frist ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung sowohl von Gewährleistungs- als auch Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 4. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware im Sinne des § 6 dieser AGB. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab Übergabe der Ware im Sinne des § 6 dieser AGB. 5. FDT gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 6. Wird FDT für den Kunden wegen von ihm gemeldeter, angeblich vorliegender Mängel tätig und stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt oder ein vorliegender Mangel vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde der FDT den entstandenen Aufwand zu ersetzen.

§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND - FREISTELLUNG 1. Die Haftung von FDT ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden haftet FDT, soweit gesetzlich möglich, nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei FDT zurechenbaren Personenschäden. 3. FDT haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit FDT mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist FDT für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. FDT macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern FDT Kenntnis von rechtswidrigen oder unrichtigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird FDT den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 9 BESONDERE RÜCKTRITTSBESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER 1. Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind auf Kundenverträge, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von FDT (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG anzuwenden. 2. Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen der FDT geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsmöglichkeit besteht jedoch nicht bei Dienstleistungen, wenn FDT – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit deren Ausführung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wird. Die Rücktrittsfrist beginnt: a) bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses; b) bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb von Waren gerichteten Verträgen - mit dem Tag, an dem Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, - wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt, - bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt, - bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt. 3. Die Erklärung des Rücktritts von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden. Dieses Formular ist auch auf der Website der FDT unter www.dobygrip.at , www.dobygrip.de www.dobygrip.ch abrufbar. 4. Tritt der Verbraucher von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft zurück, wird FDT alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung erstatten. FDT wird für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn FDT dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart hat und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen. 5. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten. 6. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann FDT die Rückzahlung verweigern, bis FDT entweder die Ware wieder zurückerhalten oder der Verbraucher gegenüber FDT einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn FDT angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. 7. Tritt der Verbraucher von einem im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von FDT geschlossenen Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an FDT zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn FDT angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

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8. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. 9. Der Verbraucher kann von einem Haustürgeschäft zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bei einem Vertragsantrag des Verbrauchers bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen ab Ausfolgung der Vertragsurkunde erklärt werden. 10. Für die Wirksamkeit eines Rücktritts von einem Kundenvertrag, der im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von FDT geschlossen wurden (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurden, genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

§ 9 GEHEIMHALTUNG / SCHUTZ VON PLÄNEN 1. FDT ist zur Geheimhaltung aller vom Kunden erteilten Informationen verpflichtet. FDT ist jedoch berechtigt, Kundendaten an einen Zulieferer zur Bearbeitung des jeweiligen Geschäftsfalles weiterzuleiten. 2. FDT behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Plänen, technischen Unterlagen, etc…) vor. 3. Jede Verwendung der Unterlagen, die nicht dem Zweck der Anbahnung oder Abwicklung eines Vertragsverhältnisses zwischen FDT und dem Kunden dient, ist dem Kunden untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist FDT insbesondere berechtigt, Schadenersatz vom Kunden zu begehren. 4. FDT ist berechtigt, Bilder von Gewerken des Kunden für eigene Zwecke, insbesondere für Werbezwecke anzufertigen und zu veröffentlichen.

§ 10 WEBSEITEN / VERKNÜPFUNGEN AUF FREMDSEITEN 1. Unsere Webseiten enthalten Links (Verknüpfungen) zu Webseiten, die von Dritten angeboten werden. Diese Verlinkungen sind als reines Service zu betrachten. Für den Inhalt dieser Seiten wird keine Haftung übernommen.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 2. Von den FDT AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher. 3. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Kundenverträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Bei Verbrauchern, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 4. Erfüllungsort ist Schladming. Als, gegenüber Unternehmern ausschließlicher, Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus Verträgen oder vorvertraglichen Schuldverhältnissen ergebenden Streitigkeiten wird das für Schladming sachlich zuständige Gericht vereinbart, wobei es FDT freisteht, den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder in Österreich beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt.

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