VISCHER Steuer Update 2022

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die Anwesenheitstage in der Schweiz genau im Auge

dieses die natürliche Vermutung nicht zu

zu behalten und notfalls für genügend lange Abwesenheiten zu sorgen.

widerlegen vermochte. –

Im Urteil 2C_881/2020 vom 3.  Juni 2021

hatte sich das BGer mit einer ähnlichen Konstellation zu befassen. Die Steuerverwaltung 4

Übersicht der Rechtsprechung zur

hielt fest, dass der Nachweis eines Mietver-

interkantonalen Wohnsitzverlegung

trages für eine temporäre Wohnung in einem anderen­Kanton sowie die dortige Abnahme

Nach ständiger Rechtsprechung des BGer gilt als

des erstellten Wohnhauses per Ende Dezember

steuerrechtlicher Wohnsitz der Ort, an dem sich der

des Jahres nicht ausreiche, um die Wohnsitz-

Mittelpunkt der Lebensinteressen der steuerpflich-

verlegung plausibel nachzuweisen. Dies des-

tigen Person befindet. Dieser Ort bestimmt sich

halb, weil der Mietvertrag und die Abnahme

nach der Gesamtheit der objektiven, äusseren

des Wohnhauses keinen substantiierten Hinweis

Umstände, aus denen sich diese Interessen erken-

für die Auflösung des bisherigen Wohnsitzes,

nen lassen. Neben dem objektiven Kriterium eines

sondern lediglich die beabsichtigte künftige

Aufenthalts, bedarf es für die Begründung eines

Wohnsitznahme darstelle. Der innere Wille

neuen Wohnsitzes weiter eines subjektiven (inneren)

einer künftigen Wohnsitzverlegung wurde

Merkmals, nämlich der Absicht des dauernden Ver-

folglich nicht in objektiver und hinreichender

bleibens. Nach der bundesgerichtlichen Rechtspre-

Weise materialisiert. Die steuerpflichtige Per-

chung kommt es allerdings nicht auf den inneren

son versäumte es, mittels objektiver Anhalts-

Willen, sondern auf die objektiv erkennbare Absicht an. 31 Denn ein Wohnsitz ist nicht durch die steuer-

punkte wie Rechnungen oder Quittungen der

pflichtige Person frei wählbar, sondern ergibt sich

Belegen für Einkäufe und Lebenshaltungskos-

anhand äusserlich erkennbarer Anhaltspunkte.

ten den inneren Willen der Wohnsitzverlegung

Umzugs- oder Reinigungsunternehmen sowie

mit nach aussen erkennbaren objektiven AnDie zur Bestimmung des steuerrechtlichen Wohn-

haltspunkten deutlich zu machen.

sitzes zugrunde gelegten Tatsachen sind durch die Steuerverwaltung nachzuweisen. Es ist jedoch zu-

Pflegt eine Person Kontakt zu mehreren Orten, ist

lässig und oft auch notwendig, dass sich die Steuer­

für die Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes

verwaltung in ihrer Beweiswürdigung auf Indizien

darauf abzustellen, zu welchem Ort sie die stärke-

stützt und daraus relevante Tatsachen ableitet (sog.

ren Beziehungen unterhält. Ausgangspunkt ist der

natürliche Vermutung). Die steuerpflichtige Person

gewöhnliche Aufenthaltsort der betroffenen Person.

kann diese natürliche Vermutung entkräften, indem

Die persönlichen, familiären, beruflichen und ge-

sie die Indizien, bzw. die daraus abgeleiteten rele-

sellschaftlichen Interessen einer Person können

vanten Tatsachen, mittels Gegenbeweis widerlegt.

diese aber so eng mit einem anderen Ort verbinden,

Die steuerpflichtige Person ist im Rahmen ihrer

dass dieser als Lebensmittelpunkt erscheint, obschon

Mitwirkungspflicht zu einer umfassenden Auskunfts-

die betroffene Person dort weniger Zeit verbringt.

erteilung über die massgebenden Umstände der

Relevant sind mithin der gewöhnliche Aufenthaltsort

Wohnsitzverlegung angehalten. Dazu gehört neben

der Familienmitglieder, die ausserfamiliären sozia-

der Lösung der Verbindung zum bisherigen Wohnsitz

len Beziehungen, die berufliche Stellung sowie die

auch die Darlegung tatsächlicher Umstände, welche

Wohnsitzverhältnisse an den verschiedenen Orten. Das BGer hatte im Urteil 2C_41 /2021 vom –

zur Begründung eines neuen Wohnsitzes führen. Dem BGer 2C_211 / 2021 vom 8. Juni 2021 –

5. August 2021 einen Fall zu beurteilen, in

liegt ein Sachverhalt zugrunde, in welchem

welchem ein Ehepaar über zwei Wohnorte

die steuerpflichtige Person nur unzureichend

verfügte. Das BGer kam im Rahmen einer

eigene relevante Tatsachen vorzubringen

Gesamtbetrachtung zum Schluss, dass die

vermochte. Darin stellte die Steuer­verwaltung

Arbeitssituation, die Wohnsitzverhältnisse

anhand der Indizien (Kreditkartenabrechnung,

und die familiären Beziehungen klarerweise

Arztkonsultationen, tierärztliche Behandlun-

für einen bestimmten Wohnort sprachen. Dies

gen, Zeitschriften-Abonnement sowie tat-

auch deshalb, weil an einem Wohnort der

sächliche Verwaltung eines Unternehmens,

eheliche Wohnsitz lag. Die Tatsache, dass am

in welchem der Ehemann alleiniger Verwal-

anderen Wohnort eine einwohneramtliche

tungsrat ist) einen Wohnsitz – abweichend

Anmeldung erfolgt sei, ist dabei lediglich ein

von der Deklaration des Ehepaares – fest, da

Indiz, welches vorliegend in den Hintergrund tritt, da andere Tatsachen zeigen, dass der

31 Anstelle vieler BGE 143 II 233, E. 2.5.2.

Steuer Update 2022    Natürliche Personen

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