VISCHER Steuer Update 2022

Page 30

ESTV kam zum Schluss, dass die A. AG dadurch von der MWST ausgenommene Umsätze erzielt hat, was

3

Entstehung der Steuerforderung bei Gutscheinen

keinen Anspruch auf Abzug der damit zusammenhängenden Vorsteuern gibt. Folglich forderte sie die

Die ESTV unterscheidet im Hinblick auf den Zeitpunkt

A. AG. auf, Vorsteuerabzugskorrekturen im Wert von

der Versteuerung zwischen Wert- und Leistungs-

CHF 402 774 zuzüglich Verzugszins zu bezahlen.

gutscheinen. Erstere werden bei deren Einlösung versteuert und letztere bereits bei deren Verkauf,

Die A. AG erhob dagegen zuerst Einsprache, dann

wenn nicht ausdrücklich erwähnt wird, dass der

Beschwerde beim BVGer, die gutgeheissen wurde.

Gutschein auch für eine andere Leistung eingelöst

Dagegen erhob die ESTV Beschwerde beim BGer.

werden kann. In diesem Sinne betrachtet die ESTV Leistungsgutscheine als Vorauszahlungen. 45

Dem BGer zufolge können eigene zurückgekaufte Aktien nicht mehr als Aktiven bilanziert werden,

Im Urteil A-2587 / 2020 vom 10. August 2021 hatte

sondern bloss noch einen negativen Eigenkapital-

das BVGer den Fall der A. GmbH, eine Anbieterin

posten bilden. Sie können also nur als Kapitalent-

von Outdooraktivitäten, zu beurteilen. Die A. GmbH

nahme (Auszahlung von Eigenkapital) verstanden

verkaufte Gutscheine, wobei es sich zum einen um

werden. Daher gilt auch die Veräusserung eigener

Gutscheine handelte, die auf einen durch den Käufer­

Aktien nicht als Übertragung eines Vermögenswerts,

bestimmten Betrag in Schweizer Franken lauteten,

sondern ist als Einlage in ein Unternehmen durch

und zum anderen um Gutscheine für eine bestimmte­

den Erwerber zu betrachten, ähnlich wie eine Kapital­

Aktivität aus dem Angebot der A. GmbH.

erhöhung. Dabei investieren die Käufer beim Verkauf eigener Aktien direkt in die Gesellschaft, wie bei

Die A. GmbH versteuerte sämtliche verkauften

der Ausgabe neuer Aktien. Wirtschaftlich betrachtet

Gutscheine in jenem Zeitpunkt, in dem sie von den

unterscheidet sich die Veräusserung eigener Aktien

jeweiligen Inhabern eingelöst wurden. Dieser Auf-

folglich nicht nennenswert von der Ausgabe neuer

fassung folgte die ESTV anlässlich einer Mehrwert-

Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung.

steuerkontrolle nicht und nahm eine Unterscheidung zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen vor. Nach

Das BGer führte weiter aus, dass man zwar Aktien

der Auffassung der ESTV handelt es sich bei Leis-

als Anteile an Gesellschaften im Sinne von Art. 21

tungsgutscheinen um Vorauszahlungen, die im

Abs. 2 Ziff. 19 lit. e MWSTG betrachten könne, aber,

Zeitpunkt der Rechnungsstellung resp. der Verein-

wenn man von dieser Bestimmung auf den Leis-

nahmung zu versteuern seien, wenn der Gutschein

tungscharakter der Übertragung aller Arten von

für eine bestimmte Aktivität ausgestellt wurde. Bei

Aktien schliesse, würden sogar Umsätze aus der

den Wertgutscheinen, die über einen bestimmten

Ausgabe neuer Aktien in den Anwendungsbereich

Geldbetrag lauteten, teilte die ESTV die Auffassung

der MWST fallen. Dies stünde im Widerspruch zur

der A. GmbH, dass diese erst im Zeitpunkt ihrer

Rechtsprechung, zur herrschenden Lehre und zur

Einlösung zum massgebenden Steuersatz der damit

Rechtslage in der Europäischen Union (EU). Der

bezahlten Leistung zu versteuern sind.

Europäische Gerichtshof (EuGH) gehe dabei in konstanter Rechtsprechung davon aus, dass der blosse

Das BVGer schützte die mehrwertsteuerliche Quali­

Erwerb, das blosse Halten­und der blosse Verkauf

fikation der ESTV von Leistungsgutscheinen, sodass

von Aktien grundsätzlich keine wirtschaftlichen

diese bereits im Zeitpunkt des Verkaufs und nicht

Tätigkeiten seien, die von der MWST erfasst werden.

erst bei Einlösung der MWST unterliegen. Es hielt hierzu fest, dass in Leistungsgutscheinen die zu

Für das BGer war deshalb nicht ersichtlich, weshalb

erbringende Leistung klar und detailliert (Art der

die Mittel, die einer Aktiengesellschaft für den Ver-

Leistung und Ort der Ausführung) beschrieben und

kauf eigener Aktien zufliessen, keine Einlage in ein

damit dem Käufer ein verbrauchsfähiger wirtschaft-

Unternehmen gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. e MWSTG

licher Wert eingeräumt wird. Entsprechend war es

sein sollen. Aus diesen Gründen hielt es fest, dass

für das BVGer nicht relevant, dass beim Kauf des

der Verkauf eigener Aktien und die dafür zugeflos-

Gutscheins der Zeitpunkt der Leistungserbringung

senen Mittel Nicht-Entgelte gemäss Art. 18 Abs. 2

noch nicht bestimmt ist. Auch spiele es für die

lit. e MWSTG darstellen und daher nicht in den

mehrwertsteuerliche Qualifikation keine Rolle, dass

Anwendungsbereich der MWST fallen. Die von der

die Leistung erst nach einer entsprechenden ­Buchung,

ESTV vorgenommene Vorsteuerkorrektur war des-

d. h. Absprache zwischen Leistungserbringer und

halb rückgängig zu machen.

-empfänger, erbracht werden kann. Massgebend sei der Tatbestand, dass beim Wertgutschein das Preis-

45 BVGer A-2587 / 2020 vom 10. August 2021.

Steuer Update 2022    Internationale Steuern

26


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.