VISCHER Steuer Update 2022

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Das Netz des AIA spannt sich also immer weiter.

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Die EU geht gegen Briefkastenfirmen vor und definiert Substanzkriterien

Von den entwickelten Staaten erhält die Schweiz nun nur noch aus den USA keine Daten. Die Schweiz liefert zwar im Rahmen des Foreign Tax Compliance

Am 22. Dezember 2021 publizierte die EU-Kommis-

Act (FATCA Abkommen) Bankdaten über von in der

sion einen Vorschlag für eine neue Verordnung «zur

Schweiz ansässige US-Personen an die USA, hat

Bestimmung von Regeln, welche den Missbrauch

aber im vereinbarten Abkommen darauf verzichtet,

von Briefkastenfirmen für schädliche Steuerzwecke

von den USA Bankdaten von in der Schweiz ansäs-

verhindern sollen». Diese Verordnung definiert die

sigen Personen zu erhalten. Seit 2014 bemüht sich

Substanzanforderungen an Gesellschaften innerhalb

die Schweiz von den USA ein Upgrade auf ein rezi-

der EU. Diese Substanzanforderungen müssen erfüllt

prokes Abkommen zu erhalten – bis anhin allerdings

werden, um als in einem EU-Staat steuerlich ansäs-

ohne Erfolg. Aus Schweizer Sicht sind die USA also

sig anerkannt zu werden.

immer noch eine Steueroase. a) b)

Um was geht es?

Ausdehnung des AIA-Standards auf Kryptowährungen

Briefkastenfirmen (auf Englisch: Shell-Companies) werden in der Praxis häufig eingesetzt, um steuer-

Die OECD hat am 14. Oktober 2020 einen Bericht

liche Vorteile zu erzielen, ohne dass wirtschaftliche

mit dem Titel «Taxing Virtual Currencies: An Over-

Motive für diese Unternehmen bestehen. Mit dem

view of Tax Treatments and Emerging Tax Policy

am 22. Dezember 2021 vorgestellten Vorschlag will

Issues» veröffentlicht. Dieser befasst sich mit der

die EU-Kommission sicherstellen, dass Unternehmen

Problematik, dass Kryptowährungen, wie zum Bei-

mit Sitz in der EU und mit geringer personeller und

spiel Bitcoin, Ether und andere virtuelle Vermögens-

funktioneller Substanz, eben Briefkastenfirmen,

werte (Kryptovermögenswerte) nicht vom automatischen Informationsaustausch erfasst werden und

identifiziert werden und nicht mehr zur Steueroptimierung eingesetzt werden können.94 Der Vorschlag

somit für Zwecke der Steuerumgehung genutzt

konkretisiert die Substanzkriterien, welche von

werden können. Der Vorschlag der OECD sieht vor,

einer Unternehmung zu erfüllen sind, um nicht als

dass der AIA auch auf Krypto-Börsen, wie Coinbase,­

Briefkastenfirma zu gelten bzw. um als in einem

Binance etc. ausgeweitet wird. Diese Börsen würden

EU-Staat steuerlich ansässig anerkannt zu werden.

verpflichtet, Daten ihrer Kunden den Steuerbe­hörden weiterzuleiten. Dazu soll ein neues multilaterales Regelwerk betreffend den Austausch von Informati-

b)

Wen betrifft die neue Verordnung?

onen über virtuelle Vermögenswerte (Krypto-Standard) geschaffen werden. Damit sich auch Staaten  –

Vorerst sind nur Unternehmen (unabhängig von

wie die USA –, welche den geltenden AIA-Standard

ihrer Rechtsform) mit Sitz in der EU von der Ver-

nicht umsetzen, miteinbezogen werden können, soll

ordnung betroffen. Die EU-Kommission wird jedoch

dieser Standard unabhängig vom bestehenden AIAStandard umgesetzt werden. 93­ ­Ursprünglich sollte

bereits in diesem Jahr einen Vorschlag zur Behand-

der Krypto-Standard bis Ende 2021 von der OECD

lung von Briefkastenfirmen mit Sitz ausserhalb der EU vorstellen. 95 Die Verordnung sieht keine Mini-

verabschiedet werden. Aufgrund der Priorisierung

malkriterien vor; davon ausgenommen sind lediglich

der OECD eine weltweite Mindeststeuer einzuführen

bestimmte Unternehmenstypen, insbesondere (i)

sowie die Gewinne grosser Konzerne anders zwischen

gewisse regulierte Finanzunternehmen (z. B. Fonds),

den Staaten aufzuteilen (vgl. I.C1), wurde die Ver-

(ii) Unternehmen mit übertragbaren Wertpapieren,

abschiedung des Krypto-Standards verschoben.

die an einem geregelten Markt notiert sind (iii) und Unternehmen, welche mindestens fünf Vollzeitangestellte beschäftigen, welche sich um die Erzielung des relevanten Einkommens (siehe weiter unten) kümmern sowie (iv) Unternehmen mit HoldingAktivitäten, welche ihren Sitz im gleichen Mitglieds-

93 Vgl. Tamara Pfammatter, Blickpunkt internationale Steuerpolitik 1-2021, in StR 76 / 2021, S. 620. 94 Europäische Kommission, Proposal for a Council Directive «laying down rules to prevent the misuse of shell entities for tax purposes and amending Directive 2011 / 16 / EU», online abgerufen am 31. Januar 2021 unter: https://ec.europa.eu/taxation_customs/ taxation-1/unshell_en. 95 Europäische Kommission, Questions and Answers on the Commissions' proposal to end the misuse of shell entities, online abgerufen am 31. Januar 2021, unter: https://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation-1/unshell_e.

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