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Polizeipräsidium Südhessen informiert
from VORHANG AUF 12_21
by VORHANG AUF
Polizeipräsidium
LADENDIEBSTAHL
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Weihnachten ist die mit Abstand wichtigste Zeit des Jahres für den deutschen Einzelhandel – und für Ladendiebe.
In den Wochen vor dem Fest strömen nicht nur die Kunden in Massen in die Läden, auch die Zahl der Langfinger in den Einkaufsstraßen vervielfacht sich zum Jahresende. Besonders beliebt bei Dieben sind hierzulande Unterhaltungselektronik und FeinkostLebensmittel. Aber auch Parfüm und Kosmetik sowie Markenmode und Funktionskleidung verschwinden überproportional oft aus den Regalen.
Schuld sind aber nicht nur die Kunden.
Die meist einzeln handelnden Gelegenheitstäter nutzen die Abwesenheit oder anderweitige Beschäftigung des Personals zum Diebstahl von ausgelegten Waren aus. Gewerbsmäßige Täter treten dagegen eher in Gruppen auf, die das Personal gezielt ablenken, auch präparierte Behältnisse verwenden oder ganz offen vorgehen. Als beste Vorbeugungsmaßnahme in diesem Sinne hat sich jedoch seit jeher Verkaufspersonal erwiesen, das erkennbar präsent und aufmerksam ist.
Wann liegt ein Ladendiebstahl vor?
Unter Ladendiebstahl versteht man die Wegnahme ausgelegter Waren in der Absicht, diese ohne Bezahlung für sich zu behalten.
Ein Diebstahl bzw. der ebenfalls strafbare Versuch ist bereits vollzogen, wenn
« unbezahlte Ware aus dem Verkaufsraum entfernt wird, « unbezahlte Ware unter der Kleidung oder in einem Behältnis innerhalb des Verkaufsraums versteckt wird, « angebotene Lebensmittel in der Absicht verspeist werden, diese nicht zu bezahlen. Straftaten wie Sachbeschädigung, Betrug oder Urkundenfälschung können vorliegen, wenn
« Sicherungsetiketten oder sonstige
Warensicherungssysteme zerstört werden, « teure Ware in eine preiswerte Verpackung gesteckt wird (Betrug), « Warenmengen falsch angegeben werden (Betrug), « Preisetiketten ausgetauscht | manipuliert werden (Urkundenfälschung | Urkundenunterdrückung).
Polizeipräsidium Südhessen
Rechtliche Möglichkeiten
« Vorläufige Festnahme
Jedermann ist berechtigt, eine Person, die beim Begehen einer Straftat („auf frischer Tat“) entdeckt wird und deren Identität nicht feststeht, bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Kinder (noch nicht 14 Jahre alt) sind gemäß § 19 Strafgesetzbuch schuldunfähig und können deshalb strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ihre Festnahme ist daher unzulässig. Gleichwohl sollten unverzüglich die Eltern, wenn diese nicht erreichbar sind, die Polizei, benachrichtigt werden.
« Strafanzeige /Strafantrag
Eine Strafanzeige wird bei jedem Verdacht einer Straftat gefertigt. Mit dem Strafantrag erklärt der Geschädigte einer weniger schwerwiegenden Straftat, dass er eine strafrechtliche Verfolgung des Tatverdächtigen wünscht. Der Strafantrag ist Verfahrensvoraussetzung. Die Antragsfrist beträgt drei Monate.
« Hausverbot
Das Hausverbot wird durch einseitige Erklärung des Hausrechtsinhabers ausgesprochen. Dieses kann örtlich und zeitlich befristet werden. Beachte: Für die Wirksamkeit reicht es, wenn Sie das Hausverbot, am besten in Gegenwart von Zeugen, mündlich ausgesprochen wird. Eine Zuwiderhandlung gegen ein bestehendes Hausverbot verwirklicht den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§123 Strafgesetzbuch).
« Durchsuchung
Die Durchsuchungen der Person oder mitgeführter Taschen zur Auffindung von weiteren gestohlenen Gegenständen obliegen nur der Polizei!
« Personalienfeststellung
Verdächtige sind zur Angabe von Personalien nicht verpflichtet. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, sollte die Polizei informiert werden, um den späteren Erfolg des Straf- oder Zivilverfahrens zu sichern.
Präventive Ladengestaltung und technische Sicherungsmaßnahmen
« Bauliche Maßnahmen
- Schließfächer im Eingangsbereich - Abschließbare Vitrinen | Schaukästen |
Regalfronten - Hinweisschilder (Warensicherung, Videoüberwachung, Strafanzeige) - Helle, gut ausgeleuchtete Verkaufsräume - Kassenbereich zentral, leicht erhöht
« Sicherungstechnische Maßnahmen
- zertifizierte Videoüberwachung (Identifikation) - Stahlseile | Ketten | Kensington-Schlösser - Leere Hüllen | Dummys (z. B. für Tonträger, Rasierklingen) - Verkaufsautomaten - Verschiedene elektronische Artikelsicherungen: • Akusto-magnetische Technologie (AM-Warensicherung) • Radiofrequenz Technologie (RF-Warensicherung) • Elektromagnetische Technologie (EM-Warensicherung) « Personelle | organisatorische Maßnahmen
- Möglichst keine Kunden allein im Ladengeschäft lassen - Kontrolle der Umkleidekabinen - Selbstbedienungssystem ganz oder teilweise aufgeben - Lastschriftverfahren einstellen | nur Eingabe mit PIN - Einsatz von Sicherheitspersonal,
Detektiven, Testklauer, verdeckt arbeitenden Revisoren - internes Warnsystem per Telefon oder
Funk - Interne Weitergabe „online“ an weitere
Geschäfte - sofortige Alarmierung der Polizei über 110 - Hausverbot erteilen - Anschluss im KUNO-Sperrsystem
Infobroschüre der IHK KUNO-Sperrsystem
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