LADENDIEBSTAHL Weihnachten ist die mit Abstand wichtigste Zeit des Jahres für den deutschen Einzelhandel – und für Ladendiebe. In den Wochen vor dem Fest strömen nicht nur die Kunden in Massen in die Läden, auch die Zahl der Langfinger in den Einkaufsstraßen vervielfacht sich zum Jahresende. Besonders beliebt bei Dieben sind hierzulande Unterhaltungselektronik und FeinkostLebensmittel. Aber auch Parfüm und Kosmetik sowie Markenmode und Funktionskleidung
Wann liegt ein Ladendiebstahl vor? Unter Ladendiebstahl versteht man die Wegnahme ausgelegter Waren in der Absicht, diese ohne Bezahlung für sich zu behalten. 66
verschwinden überproportional oft aus den Regalen.
Die meist einzeln handelnden Gelegenheitstäter nutzen die Abwesenheit oder anderweitige Beschäftigung des Personals zum Diebstahl von ausgelegten Waren aus.
Gewerbsmäßige Täter treten dagegen eher in Gruppen auf, die das Personal gezielt ablenken, auch präparierte Behältnisse verwenden oder ganz offen vorgehen. Als beste Vorbeugungsmaßnahme in diesem Sinne hat sich jedoch seit jeher Verkaufspersonal erwiesen, das erkennbar präsent und aufmerksam ist.
Ein Diebstahl bzw. der ebenfalls strafbare Versuch ist bereits vollzogen, wenn
Straftaten wie Sachbeschädigung, Betrug oder Urkundenfälschung können vorliegen, wenn
« unbezahlte Ware aus dem Verkaufsraum entfernt wird, « unbezahlte Ware unter der Kleidung oder in einem Behältnis innerhalb des Verkaufsraums versteckt wird, « angebotene Lebensmittel in der Absicht verspeist werden, diese nicht zu bezahlen.
« Sicherungsetiketten oder sonstige Warensicherungssysteme zerstört werden, « teure Ware in eine preiswerte Verpackung gesteckt wird (Betrug), « Warenmengen falsch angegeben werden (Betrug), « Preisetiketten ausgetauscht | manipuliert werden (Urkundenfälschung | Urkundenunterdrückung).
Schuld sind aber nicht nur die Kunden.
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