BROSCHÜRE_Bildungskonzept_LOWRES

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BiLdungskonzept des BZÖ

Bildungskonzept des BZÖ


BiLdungskonzept inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

1.1. Wider die bildungs politische Verar mung Österreichs 1.1.1. Die größte Schulreform seit Joseph II 1.1.2. Gegen Qualitätsverlust und Nivellierung

II. Aufgaben und Ziele der Schule

2.1. Grundsätzliches 2.2. Kulturtechniken und Schlüsselqualifika tionen als Basis 2.3. Leistung muss messbar sein 2.4. Vernetztes Denken als Unterrichtsziel 2.5. Informations- und Kommunikations technologien 2.6. Begabtenförderung statt Nivellierungsten denzen 2.7. Stärken stärken Schwächen schwächen 2.8. Sprachliche und soziokulturelle Integration 2.8.1. Effizientere Sozialisierungs- und Enkulturationsarbeit

4 III. Schul organisation

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3.1. Grundschule 3.2. Gemeinsame Schule der 6-15jährigen mit innerer Differenzierung 3.3. Berufsfindungsjahr statt Polytechnische Schule 3.4. Berufsschulreform und Aufwertung der Lehre 3.4.1. Einführung von Flächenberufen 3.4.1.2. Zusätzliche Fördermaßnahmen 3.4.2. Lehre mit Matura Praxis mit zwei Abschlüssen 3.5. Berufsbildende höhere Schulen (BHS) 3.6. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) 3.6.1. Nachweis der Hochschulreife 3.6.2. Reform der Oberstufe und Einführung von Fächerbündeln 3.6.2.1. Zu erlangende Kompetenzen 3.6.2.2. Die Fächerbündel 3.6.2.3. Die Reifeprüfung 3.7. Leistungsbeurteilung 3.7.1. Orientierung am Leistungsprinzip

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3.8. Schulpartnerschaft 3.8.1. Ausbau der Schuldemokratie 3.8.1.1. Kompetenzaufwertung der Schülervertretung 3.8.1.2. Landesschulgemeinschaftsausschuss und Bundesschulpartnerrat

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IV. Bildungspolitische Schwerpunkte 30 4.1. Die tägliche Bewegungseinheit 4.1.1. Fettleibigkeit (Adipositas) bei Jugendlichen und ihre Folgen 4.1.2. Zusätzliche koedukative Einheiten 4.1.3. Zusammenarbeit von Schule und Sportverein 4.2. Hochbegabten förderung 4.3. Sprachförderung 4.3.1. Unterrichtssprache Deutsch 4.3.2. Muttersprachlicher Unterricht für Migranten/ innen 4.3.3. Lebende Fremdsprache

V. Das Lehrerleitbild 35 5.1. Symptome für den Reformbedarf


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5.2. Grundlegende Reform des Dienst und Besoldungsrechtes 5.2.1. Ein neues Dienstund Besoldungsrecht für den neuen Lehrertyp 5.2.2. Das Lehrer-Gehaltsschema 5.2.2.1. Anforderungsprofil 5.2.2.2. Das Gehalt soll aus drei Komponenten bestehen 5.3. Gleiche Ausbildung für alle Pädagogen 5.3.1. Pädagogischer Grundkurs und Studieneingangsprüfung 5.3.2. Lehrerfort- und Weiterbildung

VI. Die Schule als Bildungsunter nehmen

6.1. Zersplittertes System mit unterschiedlichen Kompetenzen 6.1.1. Hohe Personalbewirtschaftungskosten 6.1.2. Personalkosten höher als in anderen Ländern 6.2. Der Weg in die Zukunftsfähige Schule 6.2.1. Der Schulleiter (Pädagogische Leiter) 6.2.2. Der Schulmanager 6.2.3. Schulprogramm und Schulbilanz

6.2.4. Bildungsziele, Standardisierung und Qualitätskontrolle 6.2.5. Schulranking 6.3. Schulverwaltung und regionales Bildungs management 6.3.1. Die Kompetenzverteilung der neuen Schule 6.3.1.1. Voraussetzungen für ein effizientes Schulmanagement 6.3.2. Landesbildungsdirektion – Entpolitisierung des Systems 6.3.3. Der regionale Bildungsmanager

VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht 41 Raum

7.1. Lehrer und Schüler brauchen adäquate Arbeitsplätze 7.1.1. Schulinvestitionsprogramm als Konjunkturimpuls 7.1.1.1. Ganztagsfähige Arbeitsstätten 7.2. Die schulische Tagesbetreuung 7.2.1. Prinzip der Freiwilligkeit 7.2.2. Ganztägige Schulformen mit verschränktem Unterricht

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7.2.3. Infrastruktur 7.2.3.1. Bewegungsdefiziten entgegenwirken 7.2.4. Ausbildung und Schulprofil 7.2.4.1. Dienstrecht 7.2.4.2. Gleichstellung aller Betreuungsleistungen 7.2.4.3. Schulentwicklung und Schulprofil 7.2.5. Qualitätskriterien 7.2.5.1. Kontinuität in der Betreuung 7.2.5.2. Integration der schulischen Tagesbetreuung in den Schulbetrieb 7.2.5.3. Professionalität 7.2.5.4. Förderung in der Lernzeit 7.2.5.5. Vielfalt und Förderung in der Freizeit 7.2.6. Qualitätssicherung 7.2.6.1. Gütesiegel Tagesbetreuung

VIII. Anhang

8.1. Gesetzesinitiativen des BZÖ im Bereich Bildung 8.1.1. XXIV. Gesetzgebungsperiode 8.1.2. XXIII. Gesetzgebungsperiode

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i. einleitung

1.1. wider die bildungspolitische verarmung österreichs

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ie derzeit diskutierten Probleme in der Bildungspolitik sind in einem größeren Zusammenhang zu sehen, da diese Fragen auch, wenn nicht sogar vor allem, gesellschaftspolitischer Natur sind. Eine mediale Öffentlichkeit, die das Leistungsdenken und das damit zusammenhängendes Mindestmaß an Disziplin und Respekt über Jahrzehnte hinweg als unmodern, antiquiert, chauvinistisch und im äußersten Fall sogar als faschistoid gebrandmarkt hat, darf sich heute nicht wundern, wenn die so gegängelten Lehrerinnen und Lehrer angesichts der Unmöglichkeit der praktischen Umsetzung der größtenteils ideologisch motivierten derzeit geltenden Unterrichtstheorien frustriert und ausgebrannt resignieren.

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In den entscheidenden politischen Gremien hat niemand wirklich ein Bild von der tatsächlichen Situation in den Schulen. Das, was seit den 70er Jahren als so genannte Schulreformen gepriesen wurde und wird, ist tatsächlich eine völlige Aufweichung grundlegender Wertehaltung gegenüber Themen wie Leistungsdenken, Zielformulierungen, Eintreten für die Gemeinschaft, Klassifizierung und Verhalten gegenüber Autoritäten, ohne dafür im Gegenzug praktikable bzw. tragfähige Alternativen geschaffen zu haben. Die Abschaffung der Verhaltensnoten entsprang etwa einer Zeitgeisthaltung, die uns heute einholt und vor Augen führt, wohin „Laisserfaire“, so anmutig und progressiv dieser Stil für viele auch klingen mag, in Wirklichkeit führt. Analog ist die Haltung gegenüber dem Unterrichtsinstrument „Hausübung“ zu sehen. War die Hausübung vor zwanzig, dreißig Jahren noch der Einstieg ins selbständige Arbeiten, wird sie heute nur mehr als lästiges Relikt aus der „Schulmeister-Zeit“ gesehen. Engagierte Lehrer bleiben so lange unbedankt, wie Autoritäten permanent mit nur der einen Intention hinterfragt werden, sie nämlich einer breiten Öffentlichkeit als „Übel“ vorzuführen.

1.1.1. Die gröSSte schulreform seit josef ii. Das österreichische Schulsystem braucht eine grundlegende Reform, die mit dem

derzeit parteipolitisch besetzten Bildungsbereich gründlich aufräumt. Überspitzt formuliert könnte man sagen, die letzte echte umfassende Bildungsreform erfolgte mit der flächendeckenden Einführung der Elementarschule unter Bildungskonzept des BZÖ

dem aufgeklärten Absolutisten Joseph II. Im Gegensatz dazu wurden und werden heute in erster Linie die Möglichkeiten zur Ausnutzung parteipolitischer, länderspezifischer und ideologischer Partikularinteressen weiterentwickelt.


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i. einleitung

1.1. wider die bildungspolitische verarmung österreichs

Der engagierte Unterricht wird als lästiges Zugeständnis an die eigentliche Aufgabenstellung der Institution Schule an den Rand gedrängt. Berufliches Engagement hat sich für couragierte Lehrerinnen und Lehrer leider als perfide Falle entpuppt, denn gefragt wird nicht nach der Verpflichtung gegenüber den Schülern, sondern wie weit An- und Einbindung in die dominierenden Strukturen bewältigt werden können. Der Druck auf die heutige Lehrerschaft, die aller methodisch und pädagogisch effektiven Möglichkeiten beraubt wurde, ist ein unvergleichlich größerer als etwa noch vor 30, 40 Jahren. Das bestehende System fördert die parteipolitische Vereinnahmung der Schulen aufgrund von Strukturen, die vor Doppelgleisigkeiten und Kompetenzzersplitterungen nur so strotzen:

„Die Funktionen im österreichischen Schulsystem sind auf die verschiedenen Verwaltungsebenen

derart verteilt, dass eine effiziente Leistungserbringung nicht gewährleistet ist. Nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Errichtung von Schulen sind Planungskompetenz und Kostenträgerschaft der allgemeinen Pflichtschulen auf unterschiedlichen politischen Zuständigkeitsebenen angesiedelt, sondern auch in Bezug auf Verwaltung und Aufsicht des Lehrpersonals.“1 Die Verantwortlichen wissen um die strukturellen Probleme. Die parteipolitischen und gewerkschaftlich organisierten Reflexe, die nach jeder politisch nicht abgestimmten Äußerung durch die Medien zucken, zeigen nur allzu deutlich auf, wie gut der Selbsterhaltungstrieb dieser Institutionen funktioniert und dienen in erster Linie der Einmauerung des Status Quo. Die rasant fortschreitende Realität stellt die Verantwortlichen vor eine Reihe von Problemen, zu

deren Lösung sie bisher wenig bis gar nichts beitrugen bzw. beitragen konnten, dies nicht zuletzt aufgrund überkommener ideologischer Vorgaben. Der rasch verlaufende Strukturwandel in der Arbeitswelt, im privaten und öffentlichen Leben hat neue Herausforderungen mit sich gebracht, auf die speziell im Bildungsbereich adäquat reagiert werden muss. Der Reformbedarf wird durch folgende, bei weitem nicht vollständige Liste schulischer Krisenmerkmale unmittelbar belegt wie etwa durch die Zunahme von Desorientierung und Verhaltensauffälligkeiten bei Schülern, die psychische Überlastung (“Schulstress”) bei Schülern und Lehrern, den Verfall von Sozialisations- und Kommunikationsstrukturen, die Zunahme des “Sekundäranalphabetismus”, die Nivellierung statt angemessener Begabtenförderung, die Behinderung von Wettbewerb in der Schullandschaft, die Vernachlässigung der physischen Komponente im Schulunterricht: Haltungsschäden als Folge von

(Ökonomische Bewertung des österreichischen Bildungswesens — Studie des IHS im Auftrag des BMUKK Wien 2007)

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i. einleitung

1.1. wider die bildungspolitische verarmung österreichs

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Bewegungsmangel, die prekäre Situation am Lehrstellenmarkt, das Ansteigen der Abbrecherquote an den weiterführenden Schulen.

permanente Kommunikation mit der Umwelt bereiten auf das Leben vor und schaffen die Grundlagen, es positiv zu meistern.

Ein Bildungssystem, das den heutigen Gegebenheiten gerecht werden will, muss Antworten darauf geben, wie man Menschen befähigen kann, mit laufenden Veränderungen umzugehen. Bildungs- und Wirtschaftssystem müssen als Partner im Netzwerk unserer Gesellschaften verstanden werden. Schule kann nicht mehr oder nur mehr sehr begrenzt auf den künftigen Beruf des Einzelnen vorbereiten.

Die grundlegende Reform des österreichischen Bildungswesens ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre. Die österreichischen Bildungseinrichtungen müssen beweglicher und den Erfordernissen sich ändernder, gesellschaftlicher Rahmenbedingungen angepasst werden. Leistung und Wettbewerb müssen auch in der Schule dem gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend wieder Eingang finden. Hinter dieser Forderung stehen mehr denn je jene jungen Eltern, die selbst Opfer einer verfehlten Bildungspolitik geworden sind.

Der gebildete Mensch des 21. Jahrhunderts muss vielmehr in der Lage sein, komplexe Problemstellungen zu erkennen und zu lösen. Dies erfordert vernetztes Denken, was unter anderem auch die Überwindung von Fächergrenzen notwendig macht. Die gesamte Schulausbildung muss Problemlösungsstrategien vermitteln. Daraus resultierende Erfolgserlebnisse sowie die

1.1.2. Gegen Qualitätsverlust und Nivellierung Die durch Leistungsfeindlichkeit und Nivellierung Bildungskonzept des BZÖ

geprägte Pädagogik der 70er, 80er und 90er Jahre ist unter anderem Ursache für die Lehrlingsmisere und das dramatische Absinken des Maturaniveaus sowie den Qualitätsverlust an Österreichs Hochschulen. Es ist der gebildete und nicht der lediglich ausgebildete Mensch, der fähig ist, auf geänderte Anforderungen zu reagieren. Die flexible Qualifikation wird künftig über Erfolg und Misserfolg und damit über Wohlstand und Armut entscheiden. Bildung fängt aber nicht erst mit der Matura an. Bildung bedeutet soziale Mobilität. Die gute Ausbildung beginnt in der Familie und bedingt das Verhältnis der Generationen zueinander. Wer selbst nichts lernt kann, auch seinen Kindern nichts beibringen. Eltern haben die Verantwortung für die Ausbildung ihrer Kinder vom ersten Moment an. Kinderbetreuungsinstitutionen fördern soziale Kompetenzen und tragen maßgeblich zum psychischen Heranreifen der Kinder bei.


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i. einleitung

1.1. wider die bildungspolitische verarmung österreichs

Neue Technologien, globale Wirtschaftsverflechtungen und immer schnellere Informationssysteme haben einen massiven Strukturwandel in der Berufs- und Arbeitswelt herbeigeführt. Dadurch werden auch die Ansprüche an Mitarbeiter zunehmend komplexer: Multifunktionalität, Flexibilität und Mobilität sind neben fundierter Fachausbildung die wichtigsten Voraussetzungen, um in der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts erfolgreich zu sein. Eigenständigkeit und Eigeninitiative sind gefragter denn je. Der gesamte Arbeitsablauf - beginnend bei organisatorischen Tätigkeiten, über die Ausführung bis hin zur entsprechenden begleitenden Kontrolle - muss von einer Person geleitet bzw. überschaut werden können. Auch die Teamarbeit tritt immer mehr in den Vordergrund. Um diesen Anforderungen, die allesamt die Zusammenarbeit mit anderen verlangen, gerecht zu werden, gilt es, die Stärken eines jeden Einzelnen zu erkennen und entsprechend zu nützen.

Multifunktionalität, Eigeninitiative und eine Bildung der Persönlichkeit, die über die bloße Fachausbildung hinausgeht, sind notwendig, um auch in Zukunft bestehen zu können. Einer ganzheitlichen Bildung als Grundlage für den richtigen Umgang mit gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Lebenslang der gleichen Beschäftigung mit einer einmal absolvierten Ausbildung nachzugehen, wird es nicht mehr geben. Die Devise „lebenslanges Lernen“ ist vom erwachsenenbildnerischen Schlagwort zur bildungspolitischen Realität geworden - lebenslanges Lernen beginnt in der Familie und geht weit über formale Schul-, Lehroder Hochschulabschlüsse hinaus. Darauf muss sich ein modernes und zukunftsfähiges Bildungssystem Ausrichten.

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ii. aufgaben und ziele der schule 2.1. grundsätzliches

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s besteht ein Grundrecht auf Bildung. Sie ist das kulturelle Instrument zur Herstellung von Chancengerechtigkeit, zur Ausübung von Freiheit und zur Teilnahme am demokratischen Leben. Sie dient der Persönlichkeitsentfaltung ebenso, wie sie zu verantwortlichem Handeln befähigt. Als Berufsvorbildung ist sie eine entscheidende Voraussetzung für die Existenzsicherung des Einzelnen und für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Bei der Organisation des Bildungssystems und bei den Lehrzielvorgaben ist auf Überschaubarkeit, Durchlässigkeit und Rechtssicherheit zu achten. Lehrzielvorgaben haben sich am wirtschaftlichen Bedarf und an der Erhaltung des kulturellen Erbes auszurichten. Besondere Bedachtnahme gebührt daher der Ausbildung der Jugend als sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Zukunftsträger.

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II. aufgaben und ziele der schule

2.2. Kulturtechniken und Schlüsselqualifikationen als Basis

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er Vermittlung von Kulturtechniken wie Lesen und Verstehen, Schreiben sowie Rechnen an den Volksschulen, aber auch ihrer Vertiefung in den aufbauenden Schulstufen ist größtes Augenmerk zu schenken. Wenn diese grundlegenden Kulturtechniken nicht mehr ausreichend beherrscht werden, dann nimmt die Fähigkeit ab, Inhalte und schriftlich vermittelte Zusammenhänge zu verstehen. Dies ist jedoch Voraussetzung jeder weiterführenden Ausbildung. Die Vermittlung von grundlegendem Wissen und der Erwerb von Schlüsselqualifikationen in allen Schulstufen ist daher größte Bedeutung beizumessen. Der Bildungsertrag muss von einem zu erfüllenden Mindeststandard gemessen werden. Die jährlich steigende Zahl an Maturanten samt Ansturm auf die Universitäten ist kein Indiz für ein gestiegenes Bildungsniveau im Land. Das Scheitern jedes zweiten Studienanfängers zeigt vielmehr die schlechte Vorbereitung der Maturanten für ein Studium auf. Oft wird ein Hochschulstudium nur gewählt, um einer nach Schulabschluss drohenden Arbeitslosigkeit zu entkommen.

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II. aufgaben und ziele der schule

2.3. Leistung muss messbar sein

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er „Wettbewerb“ um jede/n Schüler/in ist durch die demographische Entwicklung besonders stark geworden. Die Erhaltung bzw. Steigerung der Schülerzahlen wurde und wird damit zunehmend wichtiger als die Aufrechterhaltung von Leistungsansprüchen. Dies hat zur Tendenz geführt, eine Lehrerschaft, die Leistungen verlangt, zu diskreditieren. Das hat negative Folgen für das Leistungsklima an den Schulen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch eine wachsende Unsicherheit hinsichtlich vertretbarer Leistungsansprüche gegenüber den Schüler/innen.

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Zukunftsorientierte Bildungspolitik muss daher an der Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für die stärkere Orientierung des Unterrichts an den individuellen Fähigkeiten der Schüler und Bereitstellung der dazu erforderlichen Fortbildung (u. a. im Hinblick auf diagnostische Kompetenzen) festhalten. Die Durchführung von Tests für repräsentative Stichproben von Schülern zur Gewinnung von Benchmarks, die dem Lehrkörper zur Orientierung angeboten werden, ist anzustreben.

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II. aufgaben und ziele der schule

2.4. Vernetztes Denken als Unterrichtsziel

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ie moderne, komplexe Gesellschaft des 21. Jahrhunderts erfordert neue Leitbilder des Lernens und Lehrens. Dabei ist Konzentration auf jene Form des Lernens geboten, bei der nicht nur Kenntnisse gesammelt werden, sondern auch das Abwägen von Argumenten und Alternativen integrativer Bestandteil der Problemlösung sind. Die effiziente Anwendung selbständig erlernter Beurteilung- und Bewertungsstrategien steht im Vordergrund. Von der Unterrichtsmethode des fragend entwickelnden Unterrichts Abstand zu nehmen. Diese fördert eher Routinekompetenzen und erschwert eigenständiges Arbeiten der Schüler. Individualisierender und geschlechtsspezifischer Unterricht soll anspruchsvollen Aufgaben und Denkleistungen - wie Verstehen, Interpretieren und Schlüsse ziehen, offene Antworten formulieren, etc. - gerecht werden. Forderungen nach mehr Eigenverantwortung, Engagement, Team- und Kommunikationsfähigkeit als Schlüsselqualifikationen sind berechtigt. Sie sind in die pädagogische Praxis umzusetzen. So wichtig die Vermittlung von Fachwissen auch ist, im Vordergrund des Unterrichts sollte angesichts des rasch anwachsenden Informationsangebotes und der sich ständig ändernden Anforderungen die Schulung vernetzten Denkens stehen.

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II. aufgaben und ziele der schule

2.5. Informations- und Kommunikationstechnologien

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ildung und Ausbildung unter Nutzung neuer Medien müssen in der künftigen Bildungspolitik gewährleistet sein. Das Bildungssystem muss junge Menschen auf den Umgang mit der sich stetig beschleunigenden Informationsgesellschaft vorbereiten.

Das Erlernen der klassischen Kulturtechniken im Zusammenwirken mit dem Beherrschen der elektronischen Datenverarbeitung auf allen relevanten Ebenen ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Orientierung und Positionierung im späteren Leben. Nicht die Beschaffung von Informationen ist das Problem, sondern die Fertigkeit, Relevantes aus einem permanent wachsenden und extrem vielseitigen Angebot herauszufiltern und sinnvoll anzuwenden.

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Daher ist es auch Aufgabe der Bildungspolitik, die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung und zum Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in sämtlichen Ausbildungsstätten zu schaffen.

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II. aufgaben und ziele der schule

2.6. Begabtenförderung statt Nivellierungstendenzen

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ukunftsorientierte Bildungspolitik geht davon aus, dass Bildungseinrichtungen jeder sozialen Schicht offen stehen müssen, nimmt aber auch an der Erfahrung Maß, dass nicht alle Menschen gleich veranlagt sind, und dass Schulen demnach keine Einheitsbildung vermitteln können. Zukunftsorientierte Bildungspolitik bekennt sich ausdrücklich zum Leistungsprinzip und zu Bildungseliten, ohne deren Leistungen die erreichte wirtschaftliche und kulturelle Stellung Österreichs in der Welt nicht gehalten werden kann. Daraus ergibt sich die Forderung nach einer breit gefächerten Begabtenförderung und nach einem Schulsystem, in dem Leistung von Schülern, Lehrern und der Schulverwaltung gleichermaßen gefordert sind. Die Förderung von außergewöhnlich Begabten aus allen Schichten der Bevölkerung ist zur effektiven Verhinderung von Nivellierungstendenzen unbedingt notwendig.

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II. aufgaben und ziele der schule

2.7. Stärken stärken - Schwächen schwächen

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sterreichweit erhalten ca. 50.000 Schülerinnen und Schüler pro Jahr ein oder mehrere „Nicht Genügend“ im Jahreszeugnis. Laut einer Studie der Arbeiterkammer werden für privaten Nachhilfeunterricht jährlich insgesamt rund € 1602 Millionen von den Eltern aufgewendet.

„Die Kosten des Sitzenbleibens sind enorm: Dem Staat kostet dieses System zusätzlich etwa 300 Millionen Euro für den Schulplatz, Familienbeihilfe, Schulbücher und Freifahrt für Schüler und Schülerinnen. Dazu kommen die Kosten für die Familien: die zusätzlichen Unterhaltskosten und der Verdienstentgang. In Summe: 500 und 600 Millionen Euro jährlich.“3

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Alarmierend ist, dass der Prozentsatz der regelmäßig Nachhilfe zahlenden Eltern sukzessive mit der Schulausbildung ihrer Kinder steigt: sind bereits in der Volksschule (!) 8% der Eltern und Schüler betroffen, so vervielfacht sich dieser Prozentsatz für die Hauptschulpflichtigen auf 17%. In der AHS - Unterstufe zahlt bereits ein knappes Viertel (24%) der Eltern für ihre Kinder private Nachhilfe.

Zur Lösung dieser Problematik wäre von folgender Prämisse auszugehen: Lehrer haben, anders als sonstige Werktätige, über 60 bzw. 70 freie Tage im Jahr. Dies sind über 30 Tage mehr als anderen Dienstnehmer als Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen. Als Solidarbetrag für die Gesellschaft wäre ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe“ zu etablieren, bei dem Lehrerinnen und Lehrer Nachhilfe bedürftigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn verpflichtend Nachhilfe erteilen. Diese Solidarität der Lehrer würde den Schülern und Eltern massiv helfen, letztere finanziell entlasten und es werden mit Sicherheit mehr Schüler in die nächste Klasse aufsteigen. Die finanzielle Entlastung der Eltern bedeutet darüber hinaus eine wesentliche Kaufkraftstärkung der Familien. Ein solches Modell stellt in Zeiten von Wirtschafts- und Bildungskrisenkrisen in zweierlei Hinsicht eine konjunkturstärkende Maßnahme dar: zum einen wird eine Dämpfung der Kosten für den Staat erreicht, zum anderen werden Belastungen der Familien wie zusätzlichen Unterhaltskosten, Verdienstentgang und die für private Nachhilfe entfallen. Darüber hinaus fördert und evaluiert ein schulimmanentes Nachhilfesystem die Optimierung des Unterrichts. 2

Zahlen aus 2010 | 3 AK-Österreich, August 2006


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II. aufgaben und ziele der schule

2.8. Sprachliche und soziokulturelle Integration

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ie Beherrschung von Sprache ist eine zentrale Kompetenz. Sie ist die Voraussetzung für gelungene Integration, für einen positiven Schulabschluss und für adäquate Chancen am Arbeitsmarkt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache lag im Schuljahr 2007/08 österreichweit in den Volksschulen bei rd. 21,3%4 , für die Hauptschulen bei 19,6%, für die Sonderschulen bei 27,2% und für die polytechnischen Schulen bei 20,6%. Bei genauer Betrachtung der verschiedenen Schultypen zeichnen sich klare Segregationstendenzen im Bildungsbereich ab. Im Pflichtschulbereich ist der Anteil der Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache gegenüber dem Bereich der höheren Schulen deutlich überrepräsentiert. Besonders in den Ballungsräumen tritt dieser Umstand deutlich hervor. So lag der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache im Schuljahr 2008/09 in den Wiener Volks- bzw. Hauptschulen bei rd. 49% bzw. 59%5 , wobei auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsbürgerschaft in diesen zwei Schultypen besonders hoch ist (rd. 21% bzw. rd. 31%)6 . In den Wiener Sonderschulen und Sonderschulklassen lag der Anteil der Schüler/innen mit nicht deutscher Muttersprache bei 49%7 . Die Korrelation von niedriger Schulbildung mit mangelhaften bis nicht ausreichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache Deutsch liegt bei Schüler/innen mit Migrationshintergrund klar auf der Hand.

2.8.1. Effizientere Sozialisierungsund Enkulturationsarbeit8 Die Zahlen finden in der Folge am Wiener Arbeitsmarkt ihren Niederschlag, haben steigende Tendenz und werden in Hinblick auf Nutzung von Umkehreffekten vorhandener Potentiale und Fähigkeiten

der Betroffenen von der Verantwortlichen wenig bis gar nicht wahrgenommen. Zwei- oder Mehrsprachigkeit wäre ein grundsätzlicher Vorteil auf dem Arbeitsmarkt bzw. ist der Integration förderlich, gerät aber aufgrund beidseitig fehlender Sprachkompetenz sowohl in Deutsch wie auch in der Sprache des Herkunftslandes bei Migranten der zweiten

Generation zum gravierenden Nachteil. So muss das AMS Basisqualifikationen wie Hauptschulabschlusskurse und Deutschkurse anbieten, da ein Großteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund am Wiener AMS trotz in Österreich durchlaufener Schulausbildung keinen Hauptschulabschluss vorweisen kann bzw. die Deutschkenntnisse

Quelle: Anfragebeantwortung der Unterrichtsministerin (19.3.2009/XXIV.GP NR. 724/AB) | 5 Ebda. Quelle: Statistik Austria | 7 Quelle: Anfragebeantwortung der Unterrichtsministerin (19.3.2009/XXIV.GP NR. 724/AB) 8 Enkulturation als Teil der Sozialisierung ist das unbewusste Hineinwachsen in die umgebende Kultur durch die Aneignung von Grundverhaltensweisen und Handlungsgewohnheiten 4 6

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II. aufgaben und ziele der schule 2.8. Sprachliche und soziokulturelle Integration nicht ausreichen, um am österreichischen Arbeitsmarkt als vermittelbar zu gelten. Eine Studie9 des Wiener AMS zeigt diese Problematiken deutlich auf. Dazu zeigen internationale Untersuchungen aus dem Bildungsbereich, wo der Problematik frühzeitig zu begegnen wäre:

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„In Österreich unterscheiden sich Migrantinnen und Migranten der 1. und 2. Generation in ihrer Leseleistung wenig (nicht signifikant), wobei wegen des längeren Aufenthaltes in Österreich von Migrant/ innen der 2. Generation eigentliche bessere Leistungen als von Migrant/innen der 1. Generation (die im Ausland geboren wurden) zu erwarten wären. Dies deckt sich mit den PISAErgebnissen und zeigt den geringen Effekt der Sozialisations- und Enkulturationsbemühungen.“10

Der o. a. Verweis der geringen Effektivität der bisherigen Sozialisations- und Enkulturationsbemühungen in Österreich muss gemeinsam mit weiteren, alarmierenden Daten des AMS zu intensivierten Integrationsmaßnahmen von österreichischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund führen. Neben fehlenden Abschlüssen beklagen die AMS- Berater/innen auch ein sinkendes Schulniveau.

„Bei einigen Jugendlichen, die einen positiven Schulabschluss erreicht haben, scheinen die Kenntnisse nicht den Schulnoten zu entsprechen. Die SchülerInnen werden beispielsweise in Deutsch positiv beurteilt, obwohl sie die Sprache noch nicht ausreichend beherrschen.“11 Nicht zuletzt aufgrund der immer stärker werdenden Segregationstendenzen an den Wiener Pflichtschulen erhalten Privatschulen derart regen

Zulauf, dass viele deutschsprachige Eltern bereit sind, ihre Kinder durchschnittlich zwei Jahre vor Schuleintritt bei Privatschulen anzumelden. Hohe Kosten machen den Besuch von Privatschulen für Kinder aus sozial schwachen Familien unmöglich. Ihnen bleibt nur die öffentliche Pflichtschule, die mit ihrem hohen Anteil an schlecht bis gar nicht integrierten Schüler/ innen nichtdeutscher Muttersprache von den Bildungsverantwortlichen zum Instrument einer bildungs- und sozialpolitischen Negativauslese gemacht wurde. Die anhaltende starke Zuwanderung hat auf das österreichische Schulwesen massive Auswirkungen. Österreichische Schüler/innen deutscher Muttersprache sehen sich einer wachsenden Zahl an Mitschüler/innen gegenüber, aufgrund deren schlechter bis nicht vorhandener Deutschkenntnisse das gesamte Unterrichtsniveau auf einen Level gedrückt wird, der nicht mehr der besuchten Schulstufe bzw. dem besuchten Schultyp entspricht. Die

Analyse der KundInnengruppe Jugendliche mit Migrationshintergrund am Wiener AMS Jugendliche; KMU FORSCHUNG AUSTRIA Austrian Institute for SME Research Studie im Auftrag des AMS Wien (Wien 2007) 10 PIRLS 2006 Internationaler Vergleich von Schülerleistungen | 11 Analyse der KundInnengruppe Jugendliche mit Migrationshintergrund am Wiener AMS, Studie des AMS Wien; Wien 2007 9


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II. aufgaben und ziele der schule 2.8. Sprachliche und soziokulturelle Integration in den Abschlusszeugnissen ausgewiesen Noten geben keine verlässliche Auskunft mehr über tatsächlich erworbene Kenntnisse. Österreichische Schüler/innen deutscher Muttersprache erfahren damit Nachteile, die sich beim Einstieg ins Berufsleben niederschlagen bzw. den Übertritt in weiterführende Schulen entsprechend erschweren. Zwar bedeutet ein 50%iger Anteil von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache per se nicht unbedingt, dass Schüler/innen dem Unterricht nicht oder nur schwer folgen können, aber Schulen an denen dieses Verhältnis den Schüler/innen zum Vorteil gereicht, gibt es nur wenige und diese gehören darüber hinaus dem Bereich der privaten Eliteschulen an. Der Besuch solcher Schulen ist nicht zuletzt aus finanziellen Gründen in erster Linie Kindern aus sozial privilegierten Familien (Diplomaten, internationales Management) vorbehalten. Daher müssen zur Realisierung einer gelungenen sprachlichen und soziokulturellen Integration

von Schüler/innen mit Migrationshintergrund Mindeststandards eingeführt werden.

• Regelung im Schulaufnahmeverfahren für die Klassen der ersten Schulstufe, die unter Berücksichtigung der Sprachkompetenz (Sprachkompetenzfeststellung) einen maximalen Anteil von Schüler/innen nicht deutscher Muttersprache von 30% pro Klasse vorsieht; • verstärkter Förderunterricht zum Erlernen der deutschen Sprache; verstärkter Unterricht der Herkunftssprache (Förderung der Mehrsprachigkeit); • spezielle Maßnahmen für die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit MigrationshinterBildungskonzept des BZÖ

grund, die über die reine Sprachförderung hinausgehen wie etwa die gezielte Integration im Rahmen der schulischen Ganztagesbetreuung in das österreichische Vereinsleben (Sport, Musik etc.); • intensivere Elternarbeit („Elternschule“): Information, Zugang, Einbindung der Eltern verbessern; Deutschkurse für Eltern an den Schulen ihrer Kinder; • Einrichtung eines eigenen Integrationsbeauftragen mit Migrationshintergrund an Schulen mit Migranten/ innen- Anteil ab 5%; • jährlicher Integrationsbericht des/der Unterrichtsminister/in an den Nationalrat.

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III. Schulorganisation 3.1. Grundschule

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n der Grundschule wird die Basis für einen lebenslangen Lernprozess gelegt. Daher sollen hier vorrangig die elementaren Kulturtechniken wie Lesen und Verstehen, Schreiben sowie Rechnen in einem solchen Ausmaß vermittelt werden, dass ein reibungsloser Übertritt in die weiterführende Schule gewährleistet ist. Entsprechendes Augenmerk soll der musisch kreativen Erziehung geschenkt werden. Dabei sollen auch reformpädagogische Methoden zum Einsatz kommen.

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Zu den vorrangigen Erziehungszielen der Grundschule gehören die Festigung von Arbeitshaltungen wie Fleiß, Ausdauer, Form und Verlässlichkeit sowie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung. Dabei ist die Anleitung zu sozialem Verhalten wie Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft ebenso wichtig wie die Hinführung zu einem Wertebewusstsein, in dem Ehrlichkeit, Sachlichkeit und Toleranz positiv besetzt sind. Um den regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, darf es zu keiner Benachteiligung ländlicher Kleinstschulen kommen.

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III. Schulorganisation 3.2. Gemeinsame Schule der 6-15 jährigen mit innerer Differenzierung

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usgehend von den Ergebnissen der jüngsten PISA - Studien soll auch alternativen Schulmodellen breiter Raum gegeben werden. Eine Möglichkeit zum Status quo stellt die gemeinsame Schule der 6 - bis 15-Jährigen dar. Diese weist eine jahrgangsbezogene Leistungsdifferenzierung auf und soll die bisherige Gliederung in (Volkschule) AHS - Unterstufe und Hauptschule ablösen. Innere Differenzierung bedeutet die Abstimmung des Unterrichts auf die Voraussetzungen und auf den Entwicklungsstand von Teilgruppen und/oder einzelner Schüler/innen innerhalb der Klasse. Voraussetzung dafür ist, dass Unterrichtsmethoden angewendet werden, in denen der individuelle Entwicklungsstand der Schüler/innen sichtbar werden kann und die Durchführung von lernzielorientierten Überprüfungen als Basis für eine differenzierte Förderung dient.

Die Einteilung in Leistungsgruppen wird entsprechend der Stärken und Schwächen der Schüler vorgenommen: • Leistungsgruppe: Schüler mit außergewöhnlicher Begabung • Leistungsgruppe: Schüler mit der Norm entsprechender Begabung • Fördergruppe: Schüler, bei denen der positive Abschluss der gemeinsamen Schule der 6 - bis 15-Jährigen ohne Förderunterricht nicht gewährleistet wäre Mit dem positiven Abschluss dieser Schule wird das Recht erworben, eine weiterführende Schule oder das Berufsfindungsjahr zu besuchen. Die Gemeinsame Schule ist Bildungs- und Lebensraum für alle Schüler, in dem Unterricht, Lern- und Freizeit organisiert werden. Die Gemeinsame Schule ist sowohl in organisatorischer als auch inhaltlicher Hinsicht zu entwickeln. Sie muss Organisationsformen des Unterrichts sowie individuelles und differenziertes Lernen berücksichtigen und Lehrpläne sowie Bildungsstand darauf ausrichten. Eine gemeinsame Schule stellt die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung der Schüler in den Mittelpunkt. Dies kann durch Fordern, Fördern und Orientieren erreicht werden. Innerhalb eines Systems kann das durch Förderkurse, Leistungskurse und Schaffung modularer Angebotssituationen erfolgen. Bildungskonzept des BZÖ

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III. Schulorganisation 3.2. Gemeinsame Schule der 6-15 jährigen mit innerer Differenzierung

Bei einer Gemeinsamen Schule der 6- bis 15jährigen entfallen für alle Schüler Schnittstellen und Übertrittsprobleme. (z. B. Übergang Volksschule – Hauptschule – AHS - Unterstufe, Übergang Hauptschule – AHS - Unterstufe in weiterführenden berufsbildenden mittleren, höheren Schulen oder AHS - Oberstufe).

Gemeinsame Schule bedeutet:

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• alle Schüler/innen vom 6. bis zum 15. Lebensjahr besuchen eine gemeinsame Schule • keine Trennung in Schularten • für alle Schüler entfallen damit Schnittstellen und Übertrittsprobleme • kein Zwang zur Entscheidung über den Bildungsweg der 10jährigen • keine soziale Trennung in HS und AHS • intensive Ausbildungsorientierung für alle Schüler im 9. Pflichtschuljahr • Differenzierung des Bildungsangebotes erst ab dem 10. Schuljahr

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III. Schulorganisation 3.3. Berufsfindungsjahr statt Polytechnische Schule

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as Berufsfindungsjahr ersetzt die Polytechnische Schule und stellt das Tor zur Lehre und dem anschließenden Beruf dar. Es ersetzt das erste Berufsschuljahr und entlastet damit die Wirtschaft. Die Ausbildung der Lehrlinge wird - wie bisher - im dualen System erfolgen. Der Schwerpunkt im Berufsfindungsjahr liegt auf Berufsinformation, Vermittlung von Sprachen und allgemein bildenden Fächern, so dass innerhalb eines Jahres den Schülern ein berufsorientiertes Basiswissen mit Praxisbezug für den Eintritt in den späteren Beruf vermittelt wird. Die Voraussetzung zum Einstieg in das Berufsfindungsjahr ist der positive Abschluss der Sekundarstufe I. Sollte ein negativer Abschluss in einzelnen Fächern vorliegen, dann hat im Laufe des Berufsfindungsjahres eine Überprüfung in den jeweiligen Gegenständen zu erfolgen und nur bei einer positiven Beurteilung ist in weiterer Folge der Beginn einer Lehre möglich. Der Wechsel von einer anderen weiterführenden Schulform – egal welcher Schulstufe – in das duale Ausbildungssystem einer Lehre ist nur mit Prüfungen, die dem Abschluss der Sekundarstufe I entsprechen, möglich. Damit werden insbesondere die ersten Jahrgänge der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen entlastet, die bisher von Jugendlichen nur deshalb besucht werden, damit sie ihre Schulpflicht erfüllen. Die derzeit existierenden Fachschulen (berufsbildende mittlere Schulen), die zu keinem Reifeprüfungsabschluss führen, sind laufend zu evaluieren und in ihren Inhalten dem Bedarf der Wirtschaft anzupassen. Sie sind jedenfalls dort aufzulassen, wo entsprechende Lehrberufe existieren.

Bildungskonzept des BZÖ

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III

III. Schulorganisation

3.4. Berufsschulreform und Aufwertung der Lehre

U

m die gesellschaftliche Aufwertung des Lehrberufes zu erreichen, gilt es, einen umfassenden Umdenkprozess in Gang zu setzen, um die Bedeutung des einstigen Begriffes “das Handwerk hat goldenen Boden” innerhalb der Gesellschaft wieder stärker zu betonen. Die Rahmenbedingungen der Lehre sind sowohl für die Wirtschaft als auch für den einzelnen Lehrling attraktiver zu gestalten. Das derzeitige Angebot an Lehrberufen ist auf seine Aktualität zu überprüfen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.

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3.4.1. Einfü hrung von Fl ä chenberufen

3.4.1.2. zusätzliche fördermaSSnahmen

Um für Lehrlinge die bestmögliche Ausbildung zu gewährleisten, ist die Einführung von Flächenberufen, in denen verwandte Berufsbilder zusammengefasst werden, unumgänglich. Die Berufsschule ist, aufbauend auf das Berufsfindungsjahr, entsprechend einer notwendigen Spezialisierung fachspezifisch und möglichst praxisorientiert einzurichten. Sie hat die bisherige schulische Ausbildung zu festigen und die Fachausbildung zu unterstützen. Entsprechend ist sie berufsbegleitend und berufsfeldbezogen zu organisieren.

• Übernahme der Kosten der Berufsschulzeiten durch die öffentliche Hand; • Schaffung eines Weiterbildungsverbundes gemeinsam mit Firmen und Schulen; • Schaffung der Möglichkeit für Berufsschulen, sich als Bildungszentren für Erst- und Zusatzausbildung zu etablieren; • in den BerufsschuBildungskonzept des BZÖ

len soll bereits auf die Möglichkeit der Berufsreifeprüfung hingewiesen werden und eine umfassende Information der Lehrlinge über Ziele und Ablauf erfolgen; • die Berufsreifeprüfung für Lehrlinge muss kostenlos sein.

3.4.2. Lehre mit Matura - Praxis mit zwei Abschlüssen Neben dem regulären Ausbildungsangeboten für Lehrlinge muss es Angebote geben, die sich an Jugendli-


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III. Schulorganisation 3.4. Berufsschulreform und Aufwertung der Lehre

che richten, deren Lern- und Leistungsbereitschaft über das durchschnittliche Ausmaß hinausgehen. Ein solches Bildungssystem zeichnet sich durch hohe Durchlässigkeit aus. Die Lehre mit Matura ist eine Matura, die viele weitere Studienwege ermöglicht.

nen, die erhöhte Leistungsbereitschaft und Lernmotivation zeigen,

• den Facharbeitermangel verringern.

Diese praxisorientierte Ausbildung mit zweifachem Abschluss (Lehrabschluss und Matura) soll

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• die Chancen auf einen späteren höher qualifizierten Arbeitsplatz verbessern, • die Anzahl der geeigneten Lehrstellenbewerber/innen erhöhen, • eine Höherqualifizierung der Facharbeiter/innen als Teil der betrieblichen Personalentwicklung ermöglichen, • jene Jugendliche für die Lehre gewinBildungskonzept des BZÖ


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III. Schulorganisation

3.5. Berufsbildende höhere Schulen (BHS)

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nhalt dieser Schularten ist die Vorbereitung auf spezifische Berufe, die eine fachpraktische und eine fachtheoretische Ausbildung mit einer starken Einbeziehung des schulischen Umfeldes erfordern.

Im Zuge ihrer Autonomie sollen die BHS verstärkt mit dem schulischen Umfeld kommunizieren und zum Teil Aufträge externer Institutionen und Unternehmen bearbeiten dürfen. Übungslabors könnten auf diese Art sinnvoll genützt werden. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (Projekte, Praktika, Sponsoring etc.) ist verstärkt anzustreben.

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Bildungskonzept des BZÖ


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III. Schulorganisation 3.6. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)

3.6.1. Nachweis der Hochschulreife

Die Schlüsselqualifikation der Studierfähigkeit ist im AHS - Bereich über eine vertiefte umfassende Allgemeinbildung, im BHS-Bereich über eine vertiefte Fachausbildung zu entwickeln. Die höheren Schulen sind von Anfang an auf dieses Ziel hin zu orientieren. Um dies sicherzustellen, ist neben der Anhebung des Anspruchsniveaus an den höheren Schulen auch eine vergleichende Qualitätskontrolle durch schulübergreifende Aufgabenstellungen anzustreben, die das festgelegte Mindestniveau in den Kernbereichen der einzelnen Gegenstände (Bildungsstandards) umfasst. An den AHS ist das Verfassen einer Fachbereichsarbeit zum verpflichtenden Maturabestandteil für alle Schüler zu machen. Zu diesem Zweck sind in der siebenten und achten Klasse in allen geeigneten

Gegenständen seminarähnliche Lehrveranstaltungen einzuführen, in welchen zwecks sinnvoller Vorbereitung auf den Forschungs- und Lehrbetrieb an der Universität die selbständige und umfassende Aneignung von Wissen nachhaltig eingeübt werden soll. Diese seminarähnlichen Lehrveranstaltungen an der Schule sind durch eine Beurteilung (z.B.: verbale und/ oder schriftliche Präsentation) abzuschließen.

3.6.2. Reform der Oberstufe und Einführung von Fächerbündeln

Die zweijährige seminarähnliche Vertiefung in einem begrenzten und individuell nach Begabung und Neigung von den Schülern zu wählenden Gegenstandsbereich ergänzt die im Sinne der Allgemeinbildung notwendige Wissensvermittlung nach herkömmlichen Unterrichtsmethoden um eine prozess-, problem- und gegebenenfalls auch praxisorientierte Komponente.

3.6.2.1. Zu Erlangende Kompetenzen

Das über einen längeren Zeitraum währende, geradezu „evolutionäre“ Eindringen in ein Wissensgebiet ist für die sichere Beherrschung desselBildungskonzept des BZÖ

ben ebenso zweckdienlich wie für die Verinnerlichung der dabei angewandten Methoden.

Die AHS muss eine gezielte Vorbereitung auf eine weiterführende Ausbildung gewährleisten. Bildung darf dabei nicht allein vordergründigen Nützlichkeitsüberlegungen dienen, sondern muss einen Wert an sich darstellen.

Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden: Teamfähigkeit, Kommunikation, Präsentation, Sprache und Ausdruck, selbständiges Arbeiten sowie die Entwicklung eines kritischen Einschätzungs- und Beurteilungsvermögens. Um die Studierfähigkeit zu gewährleisten, sollen ab der

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III

III. Schulorganisation 3.6. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)

siebten Klasse neben den Kernfächern weitere Fächer in einem seminarähnlichen Kurssystem unterrichtet werden. Die Kernfächer werden auf ein Kernwissen konzentriert, um die notwendigen Stunden für erweiternde Fächer freizubekommen. Eine generelle Senkung der Wochenstundenzahl erscheint in der AHS nicht notwendig.

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Der Kernbereich umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache sowie jene Fremdsprache, die je nach Schultyp ab der dritten oder fünften Klasse unterrichtet wird. Dabei muss Englisch über mindestens sechs Jahre für alle Pflichtfach sein. Zwei lebende Fremdsprachen sind für alle AHS Pflicht, eine ab der ersten Klasse, eine zweite spätestens ab der fünften Klasse. In der achten Klasse sind auch Stunden zur Studienorientierung vorzusehen. Eine völlige Novität ist die Einrichtung von Fächerbündeln, die von den Schulen autonom angeboten werden sollen.

3.6.2.2. Die Fächerbündel • Fremdsprachen (erste Fremdsprache, zweite Fremdsprache - kann optional auch Latein oder Altgriechisch sein) • Geisteswissenschaften • Naturwissenschaften • Deutsch und Persönlichkeitsbildung (Kommunikation, Rhetorik, Präsentation u. ä.) • Kreatives Fächerbündel (Bewegungserziehung, Musikerziehung, Tanz, bildnerische Erziehung, darstellende Kunst) Selbstverständlich können weitere Fächerbündel zusätzlich zu dieser „Grundausstattung“ hinzugefügt werden. Bildungskonzept des BZÖ

Die Wahl der Gegenstände muss aus mindestens zwei Fächerbündeln erfolgen.

3.6.2.3. Die Reifeprüfung Die AHS - Reifeprüfung umfasst folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache (mindestens 4 Jahre unterrichtet) sowie ein Unterrichtsfach aus einem Fächerbündel oder eine Fachbereichsarbeit. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit, Objektivität und Transparenz der bei Maturaprüfungen erbrachten Leistungen, der Realisierung von Mindeststandards sowie der internationalen Kompatibilität abschließender Prüfungen ist die Einrichtung von standardisierten Vorgaben vorzusehen. Regionale und schulautonome Schwerpunkte sind zu berücksichtigen.


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III. Schulorganisation 3.7. Leistungsbeurteilung

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ukunftsorientierte Bildungspolitik hält am Leistungsprinzip fest. Dieses erfordert eine klare Leistungsbeurteilung, die Unterschiede und Vergleichsmöglichkeiten erkennbar macht. Die derzeit geltenden Regelungen für die Leistungsbeurteilung haben Einfluss auf die schwachen Testleistungen bei anspruchsvollen Aufgaben. Derzeit ist es nur gestattet, den erst kurze Zeit vorher durchgenommen Stoff zu prüfen. Dies erschwert den Aufbau substanziellen Wissens und verleitet die Schüler dazu, nur kurzfristig und auf einer eher oberflächlichen Ebene zu lernen. Ein Problem könnte auch darin bestehen, dass die Schüler nur wenig differenzierte inhaltliche Rückmeldung über ihren Leistungsstand erhalten, da Dokumentation und Vergleichsmöglichkeiten von Leistungen gegenüber der Benotung von Leistung weit in den Hintergrund tritt. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung und Erweiterung des Repertoires der Lehrer/innen an Methoden der Leistungsfeststellung und -beurteilung durch Fortbildung anzustreben.

3.7.1. Orientierung am Leistungsprinzip Entsprechend der Orientierung zukunftsorientierter Bildungspolitik am Leistungsprinzip ist eine klare Leistungsbeurteilung notwendig, die Unterschiede und Vergleichsmöglichkeiten erkennbar macht. Psychologisch wichtig ist, dass Stärken rechtzeitig erkannt und nicht in erster Linie Schwächen hervorgehoben werden. Die kontinuierliche Beurteilung dient der laufenden Standort-

bestimmung. Das Beurteilungssystem mittels Noten, das durch ein Punktesystem und eine zusätzlich verbale Beurteilung ergänzt werden kann, hat sich bewährt. Dabei ist insbesondere auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit Bedacht zu nehmen. Die Verantwortung der Lehrerkollegien liegt darin, die Entwicklung jedes einzelnen Schülers, jeder einzelnen Schülerin aufmerksam zu verfolgen, um jederzeit pädagogisch steuernd eingreifen zu können. Die pädagogische Bildungskonzept des BZÖ

Gesamtverantwortung wahrzunehmen heißt, die Schüler/ innen konsequent zu beobachten und durch frühzeitige Information der Eltern negativen Leistungsentwicklungen entgegenzusteuern.

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III

III. Schulorganisation

3.8. Schulpartnerschaft

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ie Schule erfordert ein konstruktives Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern. Allerdings hat die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder und die Erziehung der Kinder Vorrang vor der Erziehung durch staatliche Einrichtungen. Im Mittelpunkt schulpartnerschaftlicher Überlegungen muss das Wohl der Schüler stehen. Die Lehrer haben ihre pädagogische und fachliche Kompetenz einzubringen.

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In Hinblick auf die zunehmenden Aufgaben der Schule auf dem Gebiet der Persönlichkeitsbildung sollen durch Verhaltensvereinbarungen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten neu festgelegt werden. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten der Anwendung positiver und eingreifender Erziehungsmittel soll den schulpartnerschaftlichen Gremien (Schulforum und Schulgemeinschaftsausschuss) die Möglichkeit eingeräumt werden, alters- und situationsadäquate schuleigene Verhaltensvereinbarungen festzulegen. Dadurch wird die Zusammenarbeit aller Schulpartner neue Akzente erhalten. Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der neuen Vereinbarungskultur an den Schulen wird es sein, sich der Beratung in Erziehungsfragen, der Hilfestellung in Konfliktsituationen und der Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien zu widmen. Anstelle formal festgeschriebener Sanktionsprozesse soll eine Möglichkeit zur präventiven Konfliktlösung geboten werden. Vor allem im Bereich einer erweiterten Schulautonomie kommt der Schulpartnerschaft erhöhte Bedeutung zu. Schüler, Eltern und Lehrer sind aufgefordert, gemeinsam an der Schulentwicklung zu arbeiten. Dieser Herausforderung haben sich alle im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) vertretenen Parteien zu stellen.

3.8.1. Ausbau der Schuldemokratie Die allgemeine Reformbedürftigkeit des österreichischen Schulsystems und die notwendigen demokratiepolitischen Verbesserungen in der

Schulverwaltung stehen für das BZÖ außer Frage. Strukturveränderungen sollten jedoch in erster Linie die Transparenz und die Verwaltungseffizienz steigern. Die Schaffung von Parallelstrukturen ist zu verhindern, bestehende und bewährte Strukturen sind unter dem Aspekt der Bildungskonzept des BZÖ

Verwaltungsvereinfachung und Demokratisierung zu verbessern.

3.8.1.1. kompetenz-aufwertung der Schülervertretung


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III. Schulorganisation 3.8. Schulpartnerschaft

Eine Aufwertung der Kompetenzen der Landesschüler- und Bundes-Schülervertretungen in Richtung jene der Zentrallehreranstaltenschülervertretung (Recht auf Vorschläge für Gesetze und Verordnungen, Einbeziehung in Begutachtungsverfahren von Gesetzesund Verordnungsentwürfen), wäre ein administrativ leicht zu bewältigender Schritt, erhöht die Selbstverantwortung und schult die Positionsargumentation.

(Verwaltung, wissenschaftliche Begleitung) könnten neu einzurichtende Landesbildungsdirektionen dienen.

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3.8.1.2. landesschulgemeinschaftsausschuss und bundesschulpartnerrat Die Errichtung von so genannten (Landesschulgemeinschaftsausschüssen bzw. eines Bundesschulpartnerrates in Anlehnung an die Schulgemeinschaftsausschüsse (SGA) mit allerdings erweiterten Kompetenzen anstelle des bisherigen Landesschulrates wäre überlegenswert. Als „technischer“ Support Bildungskonzept des BZÖ


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IV. Bildungspolitische Schwerpunkte

4.1. Die tägliche Bewegungseinheit 4.1.1. Fettleibigkeit (Adipositas) bei Jugendlichen und ihre Folgen

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Jedes vierte Kind in Österreich ist übergewichtig - die Tendenz ist steigend. Übergewicht und Adipositas sind ernstzunehmende chronische Erkrankungen und damit gesellschaftliche Probleme, die auch im Rahmen des schulischen Unterrichts behandelt werden müssen. Werden keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um dieser Tendenz entgegenzuwirken, wachsen Generationen heran, die bereits im frühen Erwachsenenalter krankhafte Folgeerscheinungen eines falschen Lebensstils aufweisen, deren Behandlung jedes Gesundheitssystem überfordern wird.

„Die Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) von Übergewicht und Fettleibigkeit bei Erwachsenen und Kindern ist laut Angaben der WHO in den westlichen Industriestaaten 12

dramatisch im Steigen begriffen. Daten aus den USA, Australien und Europa sprechen von einem enormen Zuwachs von übergewichtigen und fettleibigen Kindern um mehr als 50 % über die letzten drei Jahrzehnte. Die umfassend dokumentierte Auswirkung von Übergewicht und Fettleibigkeit auf die physische wie aber auch psychosoziale Gesundheit äußert sich mitunter in einer massiven Zunahme von Hyperlipidämien (Ursachen von erhöhten Blutfettwerten), Hypertension (Bluthochdruck) und abnormalen Glukoseintoleranzen bei Kindern und Jugendlichen. Neueste Daten von Langzeitstudien haben darüber hinaus gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit für adipöse Kinder oder Jugendliche,

Österreichische Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde, 2005

im Erwachsenenalter ebenfalls übergewichtig zu sein, bei 80% - 90% anzusetzen ist. Trotz bekannter pathologischer Folgeerscheinungen von Übergewicht im Erwachsenenalter erweist sich jedoch jenes im Jugendalter als der stärkste Vorhersagewert für das drastisch erhöhte Sterblichkeitsrisiko insbesondere durch koronare Herzerkrankungen.“12

4.1.2. Zusätzliche koedukative Einheiten In sämtlichen Schulformen soll zusätzlich zum bestehenden Fach Leibeserziehung eine koedukative, tägliche Bewegungseinheit, beispielsweise durch Verlängerung der großen Pause um 15 Minuten, beginnend in der Volksschule, eingeführt werden. Ein Schulversuch für dieses Anliegen ist vorzusehen. Das von


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IV. Bildungspolitische Schwerpunkte

4.1. Die tägliche Bewegungseinheit Schulärzten und Sportfachverbänden beklagte Fehlen der notwendigsten koordinativen Grundfertigkeiten, das von Orthopäden und Sportmedizinern nach Reihenuntersuchungen bestätigt wird, zeigt, dass der herkömmliche Turnunterricht den Bewegungsbedarf der Kinder nicht ausreichend abdeckt und nicht genug Anreize zu lebenslanger Sportausübung vermittelt. Im Interesse der Volksgesundheit im Allgemeinen und der Gesundheit unserer Jugend im Besonderen ist eine koedukative, tägliche Zusatzbewegung unabdingbar. Viele Haltungsschäden, Übergewicht, Diabetes etc. samt Folgekosten infolge notwendiger teurer Therapiemaßnahmen ließen sich durch entsprechende sportliche Betätigung verhindern. Vermehrte Bewegung und sportliche Betätigung müssen generell als Schwerpunkte im Unterricht und in der Nachmittagsbetreuung verankert werden. Hierbei ist in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein zu pflegen.

4.1.3. Zusammenarbeit von Schule und Sportverein Schülerinnen und Schüler sollen zusätzlich zum regulären Turnunterricht außerhalb der Unterrichtszeit als sportliche Nachmittagsbetreuung weitere Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in der Schule erhalten. Abgezielt wird auf eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen unter bestmöglicher Nutzung von Synergien. Die Kinder und Jugendlichen können durch qualifizierte Lehrkräfte und Trainer besser gefördert, mögliche Berührungsängste mit Vereinen automatisch abgebaut werden. Die sportliche Betätigung stellt eine nachhaltige Nachmittagsbetreuung und sinnvolle Alternative zum „computermotivierten Stubenhockerdasein“ dar.

Bildungskonzept des BZÖ

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IV

IV. Bildungspolitische Schwerpunkte

4.2. Hochbegabtenförderung

H

ochbegabte sind sowohl durch besondere Maßnahmen als auch umfassend zu fördern. Es ist nicht zielführend, das Hauptaugenmerk auf die Integration Minderbegabter - so unbestritten wichtig sie auch sei - zu legen, die Förderung von Hochbegabten aber zu vernachlässigen. Das Lehrpersonal ist für die Früherkennung von Spitzenbegabungen entsprechend zu sensibilisieren. Künftig sollen hochbegabte Kinder in der ersten Leistungsgruppe der gemeinsamen Schule der 6- bis 15jährigen unterrichtet werden.

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Die ständige Unterforderung hochbegabter Kinder kann bei den Betroffenen Depressionen auslösen und in weiterer Folge bis zum Selbstmord führen. Oft wirken unterforderte Schüler aufsässig, störend und aggressiv. Das Lehrpersonal muss auch in dieser Hinsicht geschult und sensibilisiert werden, um Integration tatsächlich umfassend stattfinden zu lassen. Integration als bloßes Schlagwort der political correctness bleibt erfolglos, wenn nichts anderes darunter verstanden wird, als ein gemeinsamer und gleicher Unterricht, der allen das Selbe zur selben Zeit im selben Tempo beibringen soll. Das hat mit echter Chancengleichheit nichts zu tun, sondern bedient nur Klischees. Als hochbegabte Kinder sind solche anzusehen, deren intellektuelle, musische, motorische oder soziale Fähigkeiten wesentlich weiter entwickelt sind als es ihrer Altersgruppe entspräche. Aufgewecktheit, rasche Auffassungsgabe, großer Wortschatz, gutes Gedächtnis, frühes Rechnen, Schreiben. Lesen, auffallende musische, sportliche, handwerkliche oder soziale Fähigkeiten sind mögliche Anzeichen für eine Hochbegabung. Diese Fähigkeiten müssen bei Jugendlichen in allen Altersstufen ernst genommen werden. Obwohl bei jedem Jahrgang je nach Kriterien 3% bis 5% zu den Hochbegabten gezählt werden, wird dieses Problem in Österreich von den verantwortlichen Stellen nach wie vor unterbewertet. Es muss für Hochbegabte die Möglichkeit des Einstiegs in die zweiten oder in Ausnahmefällen sogar in die dritte Schulstufe der Volksschule geben. Die Schaffung spezieller Förderklassen zur Integration Hochbegabter ist vorzusehen. Generell sind die Schulgesetze so zu aktualisieren, dass jedes Kind entsprechend seinen intellektuellen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten gefördert werden kann. Integrationsbestrebungen sind nur dann sinnvoll und wirklich im Interesse des einzelnen Kindes, wenn sie von zunehmender binnendifferenzierender und individualisierender Unterrichtsarbeit begleitet werden, damit das Recht jedes Kindes auf eine seinen Bildungskonzept des BZÖ


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IV. Bildungspolitische Schwerpunkte 4.2. Hochbegabtenförderung

Möglichkeiten, Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechende Erziehung zur Geltung kommt. Dies erfordert allerdings zusätzliche Ressourcen finanzieller, personeller, räumlicher und materieller Art.

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Bildungskonzept des BZÖ


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IV. Bildungspolitische Schwerpunkte

4.3. Sprachförderung 4.3.1. Unterrichtssprache Deutsch

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Die Sprache ist die wichtigste Trägerin des kulturellen Ausdrucks. Im Zusammenhang damit ist auf sprachliche Formulierungen, Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit besondern Wert zu legen. Inhalte können nur dann wirksam weitergegeben werden, wenn neben der hervorragenden Sprachbeherrschung rhetorische Fähigkeiten und Präsentationstechniken einhergehen. Die solide Beherrschung der deutschen Sprache ist die Grundvoraussetzung für jeden weiteren Spracherwerb als auch dafür, den gesellschaftlichen Herausforderungen gewachsen zu sein und in einer weiteren universitären Schulausbildung oder im Beruf bestehen zu können.

4.3.2. Muttersprachlicher Unterricht für Migranten/ innen

Der Deutschunterricht sowie der Unterricht in der Muttersprache von Migranten/innen soll deren multikulturelle Identität fördern und die Grundlage für eine funktionierende Bilingualität schaffen. Daher muss Deutsch die vorrangige Unterrichts- und Lernsprache der Schüler/innen sein. Parallel dazu sollen jedoch die Muttersprachenkenntnisse der migrantischen Schüler/innen in jeder Hinsicht entwickelt und gefördert werden. Falls die Deutschkenntnisse der Schüler/innen mit Migrationshintergrund nicht in allen sprachlichen Kompetenzbereichen dem Muttersprachenniveau entsprechen, soll in der gemeinsamen Schuler der 6 bis 15jährigen und in der gymnasialen Oberstufe Deutsch als Zweitsprache geführt werden, um das Erlernen von Deutsch im Rahmen des Regelunterrichts zu ermöglichern. Kann in einer Schule kein separater Unterricht für Deutsch als Zweitsprache organisiert werden, dann sollen betroffeBildungskonzept des BZÖ

ne Schüler/innen am Deutschunterricht als Erstsprache teilnehmen und im Rahmen der inneren Differenzierung in der gemeinsamen Schule der 6 bis 15jährigen individuell betreut werden. Der Unterricht der Muttersprache soll als Teil des regulären Schulunterrichts, mit Förderunterrichtsmitteln der Schule (Autonomie) oder mit separater staatlicher Beihilfe organisiert werden.

4.3.3. Lebende Fremdsprache Der Fremdsprachenerwerb ist eine der Voraussetzungen, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Diesem Umstand muss auch im Schulunterricht Rechnung getragen werden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Entwicklung der Kommunikationsfähigkeiten zu richten. Der Fremdsprachenunterricht soll so früh wie möglich beginnen, durch „native speakers“ begleitend unterstützt und möglichst in der Unterrichtssprache abgehalten werden.


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V. Das Lehrerleitbild 5.1. symptome für den reformbedarf

„Erziehungsfragen haben sich dynamisiert. Es gibt eine Reihe immer wiederkehrender Aussagen, dass Erziehung immer schwieriger wird, dass die modernen Lebensbedingungen, insbesondere der Medienkonsum, die Schülerinnen und Schüler nachteilig beeinflussen. Den Eltern wird vorgeworfen, die gesamte Erziehungsverantwortung auf die Schule zu übertragen. Auch die Lehrerinnen und Lehrer seien immer stärkeren Belastungen ausgesetzt. Untersuchungen ergeben, dass Berufszufriedenheit eng mit dem Schulklima zusammenhängt.“13

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ie oberste Schulbehörde spricht die Probleme im heutigen Bildungssystem zwar an, bleibt aber in ihren Vorschlägen und Handlungen zur Lösung derselben nur sehr vage. Es wird auf Projekte von „verschiedenen Modellen/Vorschlägen zu erziehlichen Aufgaben und Problemstellungen“ verwiesen, die zwar allesamt theoretisch ein hohes Maß an Erfüllung unterschiedlicher Verhaltensvereinbarungen suggerieren, aber keine Auskunft über die tatsächliche Praxis geben. Die Lehrerschaft wurde und wird in ihrem Dilemma alleine gelassen und ist mit unzureichendem Instrumentarium versehen, zunehmend schwieriger zu unterrichtenden Schülergenerationen ausgeliefert. In den letzten Jahrzehnten hat sich in der Lehrerschaft ein Frustrationsgrad etabliert, der von einer inneren Immigration bis hin zum (erzwungenen) Berufwechsel alle Facetten beinhaltet. In den letzten 40 Jahren hat sich ein gewaltiger Reformbedarf aufgestaut.

• Steigendes Aggressions- und Verweigerungspotential der Schüler • Fehlendes klar definiertes Berufs- und Anforderungsprofil für Lehrer/innen • Leistungsfähigkeit der Lehrer diver13

giert mit den gesellschaftlichen Ansprüchen • Überholtes, kompliziertes und ungerechtes Gehaltsschema • Stress und Überforderung der Lehrer (Burn-out-Syndrom)

http://www.bmukk.gv.at/schulen/04/Erziehungsprojekte_Verei1608.xml

Eine klare Neuformulierung des Lehrerleitbildes ist unumgänglich. Sie setzt einen funktionierenden Dialog zwischen Lehrern, Eltern und Schülern voraus. Es können jedoch nicht alle Aufgaben, die durch gesellschaftliche und technologische Veränderungen möglich und wünschenswert geworden sind, von den Lehrern/innen übernommen werden.

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V. Das Lehrerleitbild 5.1. symptome für den reformbedarf

Ungeachtet dessen bestehen die Aufgaben des Lehrers bzw. der Lehrerin nicht nur in der Unterrichtserteilung und der dafür notwendigen Vorund Nachbereitung, sondern auch in folgenden Tätigkeiten:

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• in der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von Schulveranstaltungen;

• im schulinternen Dialog zwischen Lehrerkollegen/innen samt gemeinsamer Konzeption von fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen und Projektarbeiten sowie von Projekten der Schulentwicklung; • im Dialog mit den Eltern und pädagogischen Gespräch mit den Schülern; • in der verpflichtenden und fachspezifischen Fortbildung durch Teilnahme an Seminaren in der unterrichtsfreien Zeit sowie in der Lehrerfortbildung innerhalb der Schule; Bildungskonzept des BZÖ


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V. Das Lehrerleitbild

5.2. Grundlegende Reform des Dienst- und Besoldungsrechtes

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as Arbeitszeitmodell der wöchentlichen Lehrverpflichtung (Pflichtstundenmodell) basiert auf der Unterrichtstätigkeit der Lehrer. Laut der Arbeitszeitstudie „LehrerInn 2000“14 ist nur ein Drittel der Gesamttätigkeit des Lehrers ausschlaggebend für die Arbeitszeitbemessung und somit für die Besoldung. Die Studie empfahl, die Arbeit der Lehrer/innen gesamthaft zu betrachtet und alle von der Lehrerschaft wahrzunehmenden Aufgaben transparent zu erfassen und zu beschreiben. Ein solcher Ansatz könnte laut Studie auch ein besserer Ausgleich und eine Steuerbarkeit der zeitlichen Belastungen für den/die einzelne/n Lehrer bzw. Lehrerin sowie eine Flexibilisierung der Organisation auf Schulebene bewirken. Bisher wurden keine entsprechenden Änderungen am Besoldungsrecht für Lehrer vorgenommen.

Auch die Expertenkommission Zukunft Schule15 formulierte die Notwendigkeit einer Reform: „Die Arbeit eines Kindergartenpädagogen/einer Kindergartenpädagogin unterscheidet sich inhaltlich von der Arbeit eines AHS - Professors/einer AHS -Professorin, beide leisten aber wichtige und wertvolle Arbeit, die monetär und dienstrechtlich nicht besser oder schlechter bewertet werden darf. Anzustreben ist die Schaffung eines Berufs Pädagoge/Pädagogin in unterschiedlichen Fachausprägungen, aber mit einem einheitlichen Dienst- und Besoldungsrecht und möglichst einheitlichem Dienstgeber.“

5.2.1. Ein neues Dienstund Besoldungsrecht für den neuen Lehrertyp

• Aufhebung der Pragmatisierung

• Das Dienstrecht ist leistungsorientiert zu gestalten, Mehrleistung muss

• Das bestehende Gehaltsschema mit dem überproportional be-

sich deutlich auch in der Besoldung niederschlagen.

rücksichtigten Senioritätsprinzip ist zu Gunsten einer flacher Gehaltskurven zu reformieren (höherer Einstiegsgehalt mit flachem Anstieg) • Das Dienstrecht muss klare Pflich-

LehrerIn 2000. Arbeitszeit, Zufriedenheit, Beanspruchungen und Gesundheit der LehrerInnen in Österreich (Wien, Oktober 2000) Studie im Auftrag des BMUKK | 15 Expertinnenkommission „Zukunft Schule“ (BMUKK 2007), eingerichtet von den damaligen Unterrichtsministe-rin Elisabeth Gehrer (ÖVP) 14

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V. Das Lehrerleitbild

5.2. Grundlegende Reform des Dienst- und Besoldungsrechtes

tenkataloge für die verschiedenen Aufgabenbereiche einschließlich der zugehörigen Zeitkontingente im Rahmen der Gesamtdienstzeit enthalten.

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• Regelung der Anwesenheit an der Schule sowie Anwesenheit in den Ferienzeiten • Ein Jahresarbeitszeitmodell analog der Pflichtschullehrer soll künftig für alle Lehrer gelten. • Definition von Tätigkeiten der Pädagogen/innen (Unterricht, Erziehung, Beratung, Förderung, Teamarbeit, Betreuung, Fortund Weiterbildung, Schulentwicklung, Administration u. a. m.) • Regelung der Ko-

operation mit Eltern und schulunterstützenden Einrichtungen • standortbezogene Verantwortungsübernahme für das pädagogische Personal durch die Schulleitung in Absprache mit den Schulbehörden.

5.2.2.1. Anforderungsprofil Die Grundlage für die Entlohnung darf nicht mehr in erster Linie nur der Unterricht in der Klasse sein. Es müssen vielmehr alle nachweisbaren Komponenten berücksichtigt werden, die die Qualität und die Quantität der Leistungserbringung des Dienstleistungsunternehmens Schule beeinflussen. Die Einsatzbereitschaft der Lehrer ist durch den Übergang zu einem leistungsorientierten Gehaltsschema zu Bildungskonzept des BZÖ

erhöhen. Eine Reform des Gehaltsschemas ist durch eine flachere Gehaltskurve mit höheren Einstiegsgehältern inklusive Leistungskomponenten zu gestalten.

5.2.2.2. Das Gehalt soll aus drei Komponenten bestehen • Grundgehalt (Erfahrungskomponente), das zwischen Anfangsund Endbezug in einer relativ flachen Kurve ansteigt. Damit soll ein höheres Einstiegsgehalt garantiert werden. Umwandlung der Biennalsprünge in leistungsbezogene Prämien. Das heißt, ein Biennalsprung soll nur dann erfolgen, wenn vom Lehrer der Nachweis einer regelmäßigen


V

V. Das Lehrerleitbild

5.2. Grundlegende Reform des Dienst- und Besoldungsrechtes

fachspezifischen und methodischdidaktischen Fortbildung, etwa im Ausmaß einer Woche pro Jahr, erbracht wird. Die Fortbildung ist in der Ferienzeit zu erbringen.

• Funktionskomponente, mit der die vom Dienstalter unabhängige Ausübung einer bestimmten Funktion verbundene Verantwortung und Leistung abgegolten wird.

von Projekten und Schulveranstaltungen aller Art, der laufende Informationsaustausch zwischen Lehrer/ innen und Eltern bzw. Schüler/innen, die Betreuung von Neigungsgruppen und bestimmte außerschulische Aktivitäten im Interesse der Schule (z.B. Sponsorensuche) abgegolten werden.

• Leistungskomponente, mit der, ebenfalls unter Abkehr vom Dienstaltersprinzip, die individuelle Leistung abgegolten wird. Damit sollen vor allem die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung Bildungskonzept des BZÖ

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V. Das Lehrerleitbild

5.3. Gleiche Ausbildung für alle Pädagogen

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ie Pädagogischen Akademien müssen im Zuge ihrer Umstrukturierung zu Pädagogischen Hochschulen nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine inhaltliche Veränderung erfahren. Es ist wichtig, dass künftig alle Lehramtsstudenten/innen eine fundierte pädagogische Ausbildung erhalten, d.h. die didaktische und pädagogische Aufbereitung des Lehrstoffes abgestimmt auf die Altersgruppe und Schulstufe, in der sie unterrichtet wird. Daher muss auch die Lehramtsausbildung für Höhere Schulen so strukturiert werden, dass die pädagogische Ausbildung mit jener der Pflichtschulen gleichzieht und somit an Pädagogischen Hochschulen stattfindet und die fachspezifische Vertiefung an den Universitäten absolviert wird.

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5.3.1. P ä dagogischer Grundkurs und Studieneingangspr ü fung Prinzipiell soll die Lehrerausbildung nur von Menschen absolviert werden, die persönliche Voraussetzungen für einen Lehrberuf mitbringen und jedenfalls eine positive Beziehungsebene zu Kindern und Jugendlichen haben. Vor diesem Hintergrund sind ein pädagogischer Grundkurs und eine diesen abschließende spezifische Studieneingangsprüfung für alle Lehramtskandidaten einzuführen.

5.3.2. Lehrerfortund Weiterbildung Die Pädagogischen Hochschulen sollen auch die Funktion der Lehrerfort- und Weiterbildung übernehmen. Neben den Pädagogischen Hochschulen soll aber auch die Fortbildung über private Einrichtungen bewertet und anerkannt werden. Ebenso sind die Möglichkeiten für die schulinterne Lehrerfortbildung zu verbessern. Beide Maßnahmen sind durch Bereitstellung zusätzlicher Budgetmittel im Rahmen der Schulautonomie zu finanzieren. Die künftigen Inhalte der Fortbildung müssen Bildungskonzept des BZÖ

in vermehrtem Ausmaß auf die Schulentwicklung abgestimmt werden. Fortbildungsveranstaltungen haben außerhalb der Unterrichtszeit stattzufinden. Der Nachweis der erreichten Qualifikationen ist Grundlage für die weitere berufliche Laufbahn bzw. für die Besoldung.


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VI. Die Schule als Bildungsunternehmen

6.1. Zersplittertes System mit unterschiedlichen Kompetenzen

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ie Funktionen im geltenden österreichischen Schulsystem sind auf die verschiedenen Verwaltungsebenen derart aufgeteilt, dass eine effiziente Leistungserbringung nicht gewährleistet ist. Nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Errichtung von Schulen sind Planungskompetenz und Kostenträgerschaft der allgemeinen Pflichtschulen auf unterschiedlichen politischen Zuständigkeitsebenen angesiedelt, sondern auch in Bezug auf Verwaltung und Aufsicht des Lehrpersonals16:

• Die Festlegung von Schulformen, Schultypen, Bildungsinhalten und Lehrplänen für die einzelnen Typen fallen in die Zuständigkeit des Bundes. • Die Entscheidung über Einrichtung oder Schließung einer allgemeinen Pflichtschule wird von den Schulsprengeln der Landesregierung getroffen, wobei der Aufwand für die Errichtung und Erhaltung dieser Schulen aber von den Gemeinden bzw. Schulgemeindeverbände zu erbringen ist. • Die Länder üben im Pflichtschulbereich über die Mitbestimmung bei der Klassenschülerzahlen und bei der Definition von Schulsprengeln, wobei in beiden Fällen Kriterien des Klassen- bzw. Schulerhalts eine Rolle spielen, maßgeblichen Einfluss auf die erforderlichen infrastrukturellen und personellen (Landeslehrer/innen) Ressourcen aus. • Die Verleihung schulfester Stellen schränkt die Disponibilität der vorhandenen Personalressourcen und damit interschulische Kooperationen und Schwerpunktsetzungen ein. • AHS und BHS unterliegen keiner Sprengelzuordnung. Organisationskompetenz und Kostenträgerschaft, Verwaltung und Aufsicht des Lehrpersonals sind bei diesen Schultypen auf derselben politischen Organisations- und Verwaltungsebene (Bund) angesiedelt. • Im Bereich der allgemeinen Pflichtschulen obliegt die Kostenträgerschaft für Landeslehrer ebenfalls dem Bund, allerdings werden Verwaltung und Aufsicht des Lehrpersonals von den Ländern autonom administriert. Ökonomische Bewertung der Struktur und Effizienz des österreichischen Bildungswesens und seiner Verwaltung, Studie des IHS im Auftrag des BMUKK, 2007

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VI

VI. Die Schule als Bildungsunternehmen

6.1. Zersplittertes System mit unterschiedlichen Kompetenzen • Bei der organisatorischen Ausgestaltung der Schulaufsicht der Länder (Landesschulrat, Bezirksschulrat) bestehen beträchtliche Auslegungsspielräume. Dementsprechend variiert die Organisation der Schulaufsicht unter den Bundesländern.

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6.1.1. Hohe Personalbewirtschaftungskosten

6.1.2. Personalkosten höher als in anderen Ländern

Österreichs Schulen weisen im internationalen Vergleich einen sehr hohen Anteil an Personalbewirtschaftungskosten auf. Das heißt, dass die Personalkosten der Lehrer/innen insgesamt weit über den Ausgaben liegen, die aufgrund von Altersverteilung der Lehrer/ innen und dem Grundgehaltsschema (an Dienstjahren ausgerichtet) als angemessen angenommen werden könnten. Um den westeuropäischen Mittelwert zu erreichen, bedürfte es einer Reduktion der Personalbewirtschaftungskosten um mindestens 12% der gesamten Schulausgaben (bei den Volksschulen liegt der Wert etwas höher bis 16%). 17

Die Personalkosten machen den bei weitem höchsten Anteil an den Ausgaben aus, und es gibt auch Anzeichen dafür, dass dieser Anteil in Österreich bedeutend höher ist als in anderen Ländern, daher sind Effizienzverbesserungen vor allem über diesen Faktor zu erreichen, entweder inputseitig auf dem Wege von Einsparungen, oder outputseitig auf den Wege der Verbesserung der Produktivität der Leistungen des Lehrpersonals.

17

Die bisherigen internationalen Vergleichsstudien haben für Österreich ganz klar die Möglichkeit der Erreichung des gegebenen Standes an Leistungen durch weniger Mittel ergeben.

Expertinnenkommission „Zukunft Schule“ (BMUKK 2007) | 18 Ebda.

Im internationalen Vergleich ergeben sich für Österreich rechnerisch beträchtliche „Reibungsverluste“ bei den Personalausgaben, die aufgrund der mangelnden Informationsbasis bisher nicht erklärt werden können - fest steht nur, dass mit einem ähnlichen Personalaufwand andere Länder viel günstigere Lehrer/innen- Schüler/ innenrelationen erreichen als Österreich.18


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VI. Die Schule als Bildungsunternehmen

6.2. Der Weg in die zukunftsfähige Schule

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as Selbstverständnis der modernen Schule muss das eines “Bildungsunternehmens” auf Basis einer weitgehenden Schulautonomie sein. Diese Autonomie ist zu Lasten der Funktion von Schulaufsichtsbehörden umfassend auszubauen. Die Nachfrage nach einem solchen Bildungsunternehmen auf dem bereits in Ansätzen bestehenden “Bildungsmarkt” wird um so größer sein, je mehr engagierte und motivierte Mitarbeiter (Lehrer) in ihm beschäftigt sind. Der parteipolitische Einfluss auf das gesamte Schulsystem - vom Bildungsministerium über die Landes- und Bezirksschulräte, die Schuldirektionen bis hin zu Lehrer- Eltern- und Schülervertretern - ist zu eliminieren. Über Erfolg und berufliches Weiterkommen darf nicht mehr das Parteibuch entscheiden, sondern nur die individuelle Leistung oder fachliche Qualifikation des Einzelnen.

6.2.1. Der Schulleiter (Pädagogische Leiter) Die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre hat ein „Aufsichtsvakuum“ geschaffen. Die Schulleiter haben die Aufsicht über die Lehrer zugewiesen erhalten, ohne dafür ausreichend qualifiziert zu sein und vor allem ohne das dazu nötige Selbstverständnis und die nötigen Einflussmöglichkeiten zu haben. Zukunftsorientierte Bildungspolitik erfordert eine Neuorientierung der Schulleitung und Etablierung einer mittleren Managemen-

tebene an den Schulen. Der Schulleiter ist für die pädagogischen Belange und schulischen Ausbildungsinhalte zuständig. Die administrativen und wirtschaftlichen Herausforderungen obliegen dem Schulmanager. Eine dementsprechende Qualifizierung des Schulleiters rechtfertigt gleichzeitig die Stärkung seiner Position. Aufgabe des künftigen Schulleiters muss es auch sein, ein über das normale Maß hinausgehende Engagement seiner Lehrer bestmöglich zu fördern und optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Bildungskonzept des BZÖ

6.2.2. Der Schulmanager Anstelle des bisher politisch bestellten Schulleiters ist ein Schulmanager zu bestellen. Er hat sich um ein bestmögliches Schulprofil, eine unverwechselbare Corporate Identity, seiner Schule zu bemühen. Um das zu erreichen, ist es nötig, dass er zusätzlich eine Wirtschaftskompetenz erwirbt, wobei diese von der Art und Größe der Schule abhängig zu machen ist. Zu diesem Zwecke sind Universitätslehrgänge oder vergleichbare Ausbildungsgänge für Schulmanagement zu absol-

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VI. Die Schule als Bildungsunternehmen

6.2. Der Weg in die zukunftsfähige Schule vieren. Ein Schulmanager kann auch, abhängig von der Größe, für mehrere Schulen gleichzeitig zuständig sein. Die Bestellung hat durch ein objektives Auswahlverfahren zu erfolgen, wobei die pädagogischen Fähigkeiten und die Wirtschaftskompetenz entsprechend zu berücksichtigen sind.

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6.2.3. Schulprogramm und Schulbilanz Schulen sollen verpflichtet werden, sich nachweisbar um Qualitätssicherung zu bemühen. Diese soll mit der Einführung eines verpflichtenden Schulprogramms sowie einer jährlichen Schulbilanz gewährleistet werden. Demzufolge wird von der Schule verlangt, in bestimmten Abständen Rechenschaft über Initiativen und deren Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und der schulischen Rahmenbedingungen abzulegen. Paradoxerweise sind die Schulaufsichts-

6.2.4. Bildungsziele, Standardisierung und Qualitäts-kontrolle

höhere Schulstufe zu erbringenden Minimalleistungen sind anhand der Lehrpläne für jedes Unterrichtsfach und jede Schulstufe bundesweit verbindlich festzulegen (Standardisierung). Die Erweiterungen, die über den durch den Minimallehrplan definierten Kernbereich hinausgehen, dienen der Profilbildung und fallen in die Kompetenz der einzelnen Schulstandorte.

Dem Parlament obliegt, unter Berücksichtigung und in Abstimmung mit europäischen und internationalen Anforderungen, die gesetzliche Formulierung der allgemeinen Bildungszielvorgaben. Das Bildungsministerium hat diese auf dem Verordnungswege zu konkretisieren.

Wenn sich unsere Schulen im internationalen Wettbewerb behaupten wollen, müssen sie sich in regelmäßigen Abständen internationalen Tests stellen. Die Erkenntnisse daraus sind für die Gewinnung von Benchmarks und der Weiterentwicklung des Bildungssystems von großer Bedeutung.

beamten/innen bereits seit 1999 verpflichtet, die Qualität von Schulen anhand ihres Schulprogramms zu überprüfen, nicht jedoch die Schulen, daran zu arbeiten.

Die Vorgabe der grundlegenden Unterrichtsziele erfolgt durch Erstellung eines Minimallehrplanes, der die Vergleichbarkeit von Schultypen und die Aufrechterhaltung der Durchlässigkeit im Bildungssystem sicherstellen soll. Die für die Aufstiegsberechtigung in die nächst Bildungskonzept des BZÖ

6.2.5. Schulranking Schulrankings, von einer unabhängigen Evaluierungskommission erstellt, sollen die einzelnen Schulen motivieren, miteinander in einen fruchtbaren Wettbewerb zu treten, den


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VI. Die Schule als Bildungsunternehmen

6.2. Der Weg in die zukunftsfähige Schule

Ehrgeiz der Lehrer zu wecken und dazu beitragen, vorhandenes intellektuelles Potential sowohl bei Lehrern als auch bei Schülern voll auszuschöpfen. Die Teilnahme an Schulrankings im interschulischen Wettbewerb ist auch als Maßstab für die staatliche Mittelzuteilung mit heranzuziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Daten solcher Schulrankings seriös erhoben, professionell ausgewertet und evaluiert werden.

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Bildungskonzept des BZÖ


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VI. Die Schule als Bildungsunternehmen

6.3. Schulverwaltung und regionales Bildungsmanagement 6.3.1. Die Kompetenzverteilung der neuen Schule

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Die im Bildungs- und Erziehungswesen bestehende Verrechtlichung und Bürokratie lassen sich mit einer modernen und schlanken Verwaltung nicht vereinbaren. Sie untergraben eine leistungsorientierte Kooperation von Lehrern, Eltern und Schülern im Sinne des im vorliegenden Konzept propagierten Bildungswettbewerbes. Daher ist die Umsetzung nachstehender Punkte für eine moderne und effiziente Schulverwaltung unabdingbar.

6.3.1.1. Voraussetzungen für ein effizientes Schulmanagement • Beseitigung der Mehrfachgleisigkeiten (Nebeneinander von Landesschulbehörden, Bundesschulbehör-

den, Schulgemeindeverbänden, Gemeinden, landwirtschaftlicher Schulbehörden).

• Entpolitisierung und Vereinfachung der Schulverwaltung durch Abschaffung der parteipolitisch besetzten Kollegien in den Landesschulräten und Bezirksschulräten. • Landesbildungsdirektionen • Die bisherigen mehrgleisig organisierten, parallel agierenden Schulverwaltungen werden zu einer einzigen Landesbildungsdirektion mit weitgehender personeller und finanzieller Autonomie zusammengefasst. An der Spitze steht ein/eine Präsident/ in bzw. LandesbilBildungskonzept des BZÖ

dungsdirektor/in und ein/eine Leiter/in des inneren Dienstes. • Finanzielle und personelle Autonomie bedeutet Globalbudget und Personalpool für die Landesbildungsdirektion durch Zuteilung der finanziellen und personellen Ressourcen nach nachvollziehbaren und vergleichbaren Kennzahlen (Größe des Landes, Anzahl der Standorte der Schulen, etc.). • Innerhalb der Landesbildungsdirektion ist ein regionales Bildungsmanagement zu organisieren.

6.3.2. Landesbildungsdirektion – Entpolitisierung des Systems


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VI. Die Schule als Bildungsunternehmen

6.3. Schulverwaltung und regionales Bildungsmanagement Derzeit gibt es in jedem politischen Bezirk jeweils einen Schulaufsichtsbeamten (Bezirksschulinspektor) und zusätzlich die entsprechende vom Land organisierte Schulverwaltung für den Pflichtschulbereich. Die Besetzung dieser Struktur mit handelnden Personen obliegt derzeit ausschließlich den politischen Stellen und ist weniger an der fachlichen Qualifikation als an der jeweilig vorherrschenden politischen Ausrichtung orientiert. Die Abschaffung des bestehenden Systems der Landes- und Bezirksschulräte wäre dringend notwendig, um Platz für parteipolitisch unabhängige Schulsupporteinrichtungen zu schaffen.

Mit der Neustrukturierung in Richtung regionales Bildungsmanagement - durchaus unter Verwendung bzw. Miteinbeziehung von bestehenden Kompetenzstrukturen wird die Schulverwaltung in Bildungsregionen untergliedert. Die daraus entstehenden „Bildungsflächen“ werden von einem entsprechend ausgebildeten Bildungsmana-

ger im Zusammenwirken mit den Schulverantwortlichen, Lehrern, Schülern Eltern und bundesweit bildungsrelevanten Bereichen bearbeitet, koordiniert und gepflegt.

6.3.3. Der regionale Bildungsmanager • wird von der obersten Schulbehörde, nach einem qualifizierten Kandidatenhearing und einer Präsentation vor dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates, auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; Wiederbestellungen sind möglich • gestaltet und koordiniert regionale Bildungsangebote im Zusammenwirken mit Lehrern, Schülern, Eltern und bundesweit bildungsrelevanten Bildungskonzept des BZÖ

Bereichen (z.B. Wirtschaft, Forschung, Kultur) • sichert die Qualität der Angebote durch kontinuierliche Evaluation und Kontrolle • führt die Bildungsdirektion und ist der obersten Schulbehörde verantwortlich Die Grundsatzgesetzgebung im Bildungsbereich soll beim Bund verbleiben, um einen einheitlichen Bildungsstandard österreichweit zu gewährleisten (Rahmenlehrpläne). Innerhalb dieser Grundsatzvorgaben sollen die Länder die Möglichkeit haben, Bildungsangebote nach den regionalen Bedürfnissen zu organisieren und zu steuern.

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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.1. Lehrer und Schüler brauchen adäquate Arbeitsplätze

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urchschnittlich unterrichten die OECD-Lehrer im Primarbereich 812 (Zeit)– Stunden, die Spannweite reicht jedoch von 650 Stunden (Dänemark) bis 1080 (USA). Österreich liegt mit rund 800 Stunden im Durchschnitt. Im Sekundarbereich II liegt die Spannbreite von 364 (Dänemark) bis 1.080 (USA) durchschnittlich sind es 667 Stunden. Österreich liegt auch hier mit rund 600 Stunden am Schnitt. Laut OECD - Bericht19 beträgt die Netto-Unterrichtszeit der Lehrer in Österreich pro Jahr in den einzelnen Bereichen Primarbereich 774, Sekundarbereich I 607, Sekundarbereich II 589 Nettounterrichtsstunden pro Jahr.

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Bei einer nach der Arbeitszeitstudie „LehrerInn 2000“20 ausgewiesenen Jahresarbeitszeitleistung der österreichischen Lehrer von rund 1.800 Stunden bedeutet dies, dass die österreichischen Lehrer signifikant weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit bei den Schülern verbringen. (Primarbereich 43%, Sekundarbereich I 33,7% Sekundarbereich II 32,7%). Um jedoch wie andere Arbeitnehmer einen Arbeitstag von zumindest acht Stunden auch in der Schule effizient verbringen zu können, bedarf es einer adäquaten Gestaltung des Arbeitsplatzes Schule. Der Arbeitsplatz Schule wurde bis vor kurzem von den politisch Verantwortlichen nicht als Problem wahrgenommen und dementsprechend stiefmütterlich behandelt. Eine OnlineBefragung von Lehrerinnen und Lehrern ergab, dass hinter den schlechten Imagewerten des Lehrerbildes insgesamt und der Nichteinbindung der Lehrer in Reformvorhaben die Kritik am persönlichen Arbeitsplatz an dritter Stelle steht. Besonders betont wurde die Unmöglichkeit, sich für individuelle Arbeiten an der Schule zurückziehen zu können und die schlechte Ausstattung des Arbeitsplatzes an der Schule.

Die Expertenkommission Zukunft Schule formulierte die Vorstellung vom Arbeitsplatz Schule sehr klar: „Der Arbeitsplatz des Lehrers/der Lehrerin sollte – als Zielvorstellung – in erster Linie die Schule sein. In der Schule soll künftig nicht nur die Unterrichtstätigkeit stattfinden, sondern zunehmend auch die Vorbereitung 19 Bildung auf einen Blick 2009 OECD-Indikatoren (Paris 2009) | 20 LehrerIn 2000. Arbeitszeit, Zufriedenheit, Beanspruchungen und Gesundheit der LehrerInnen in Österreich (Wien, Oktober 2000) Studie im Auftrag des BMUKK


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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.1. Lehrer und Schüler brauchen adäquate Arbeitsplätze des Unterrichts, alleine ebenso wie im Team, Beratungsgespräche mit Eltern und SchülerInnen, Schulentwicklungstätigkeit, Evaluationen, Konzeptionen u. a. m. Dazu bedarf es angemessener Einzelarbeitsplätze für LehrerInnen sowie Räumlichkeiten für Teamsitzungen oder Besprechungen und der notwendigen Ausstattung wie z. B. Internetzugänge, Fachbibliotheken u. a. m.“ Schulen sollten nicht geschlossene Orte der temporären Verwahrung von Lehrenden und Lernenden sein, sondern müssen viel mehr ihrer eigentlichen Bedeutung als erste und größte Bildungszentrale für die Gesellschaft gerecht werden. Die Schule muss ein Ort der Bildungsosmose zwischen den unterschiedlichen Teilen unserer Gesellschaft werden. Dazu braucht es jedoch entsprechende infrastrukturelle Ausrüstung, um einen Ort zur konzentrierten Zusammenarbeit zur Verfügung stellen zu können. Will man in den Schulen gemäß dem Vorschlag der Expertenkommission Zukunft Schule auch Supportsysteme von Schulpsychologen über Sozialarbeiter bis hin zu Verwaltungspersonen etablieren, dann müssen dafür budgetäre Vorkehrungen getroffen werden, die über die bisherigen halbherzigen Bekenntnisse hinausgehen.

7.1.1. Schulinvestitionsprogramm als Konjunkturimpuls Ein wirkungsvolles Schulinvestitionsprogramm muss als nationale Anstrengung und allgemeines Konjunkturpaket verstanden werden, von dem nicht nur der Bildungsbereich alleine profitieren wird. Abgesehen von den mittelund langfristigen Effekten

für Ausbildungsstand und Arbeitsmarkt können alleine aufgrund der notwendigen baulichen Maßnahmen kurzfristig wirksamer konjunkturelle Effekte gesetzt werden, die zur Überbrückung krisenhafter Zeiten unbedingt notwendig sind.

7.1.1.1. Ganztagsfähige Arbeitsstätten Bildungskonzept des BZÖ

Um dem inhaltlich und verwaltungstechnisch reformierten Schulsystem auch den baulichen und räumlichen notwendigen Rahmen zu geben, sind folgende Punkte entsprechend umzusetzen:

• Bautechnische Entwicklung bzw. Umgestaltung der Schulen zu modernen, ganztagsfähigen Arbeitsstätten, mit besonderer

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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.1. Lehrer und Schüler brauchen adäquate Arbeitsplätze räumlicher Ausgestaltung für administrative und pädagogische Zwecke (z.B.: Büroeinheiten, Bewegungsräume, Sportanlagen etc.)

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• Errichtung infrastruktureller Maßnahmen wie adäquate EDVAusrüstung und Bürostandard für Lehrerschaft und Schüler/innen .

für Schulservice (Administration), Beratung (Psychologen) und Problembehandlungen (Sozialpädagogen) zu etablieren, die auch außerhalb der regulären Schulzeit für Schüler/innen und deren Eltern als Anlaufstelle dienen.

• Einsatz von Support Personal (Sekretariat, Psychologen, Sozialpädagogen) zur Entlastung des Lehrkörpers, damit sich dieser auf die Gestaltung des Unterrichts konzentrieren kann. • Schaffung von entsprechenden Räumen an den Schulen für das Support Personal, um Kontinuität Bildungskonzept des BZÖ


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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.2. Die schulische Tagesbetreuung 7.2.1. Prinzip der Freiwilligkeit

Bereits in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden ganztägige Organisationsformen der Schule klar formuliert:

die Gestaltung eines am Lernenden orientierten Wissensvermittlungs- und Wissensaneignungsprozesses als auch um eine sehr weit gefasste Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.“21

„Das den ganztägigen Organisationsformen zugrunde liegende Gesamtkonzept verstand und versteht ganztägige Schulformen nie im Sinne eines erweiterten Schulbetriebes über den ganzen Tag oder eines bloßen Aufbewahrungsortes für nachmittags nicht im Familienverband betreute Kinder, sondern als eine Aufgabe, den pädagogischen Auftrag von Schule im umfassendsten Sinn wahrzunehmen.

Oberstes Prinzip muss jedoch die Freiwilligkeit sein, d.h. Eltern behalten die Wahlfreiheit, ihre Kinder in den klassischen Vormittagsunterricht oder in eine Ganztagesschule zu schicken.

So geht es neben der Erfüllung der sozialpädagogischen Anliegen vor allem auch um

Die Architektur für Ganztagsschulen muss neuen Konzepten der Raumnutzung und Raumgestaltung folgen

21

Der ganztägige Schulbetrieb, ob in verschränkter (Unterrichtsteil- und Betreuungsteil gehen ineinander über) oder offener Form (Trennung von Unterrichts- und Betreuungsteil), erfordert als ersten Schritt eine Adaptierung der Schulgebäude, damit Schule von den Schülern tatsächlich als Lebensraum akzeptiert wird.

der Raum wird als „dritter Pädagoge“ eingesetzt. Warmes Mittagessen an der Schule, gesundes Essen in ansprechender, gemütlicher Atmosphäre in ausschließlich zum Essen genutzten Räumlichkeiten schafft Entspannung und stärkt das Gemeinsamkeitsgefühl. Wenn die Schüler zum Mittagessen außer Haus gehen müssen, verlieren sie durch die Wegstrecken wertvolle (Frei)Zeit.

7.2.2. Ganztägige Schulformen mit verschränktem Unterricht Verschränkter Unterricht mit schulischer Tagesbetreuung bedeutet im Idealfall eine kindgerechte Rhythmisierung des Schultages, einen sinnvollen Wechsel von Lern- und Erholungsphasen mit längeren Pausen zwischen den Lerneinheiten und der Möglichkeit, in der Schule das Mittagessen einzunehmen. Das Ziel einer ganztägigen

(Arbeits- und Forschungsberichte des Zentrums für Schulversuche und Schulentwicklung, Nr. 9, ÖBV 1984, 70 f)

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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.2. Die schulische Tagesbetreuung Schulform mit verschränktem Unterricht ist die vollständige Erledigung aller Aufgaben und Arbeiten in der Schule sowie ein breites Wahlprogramm für die Freizeit. Darüber hinaus erfolgt in diesem Rahmen auch die Umsetzung des „Solidaritätsmodell Nachhilfe“ (siehe Kapitel „Stärken stärken - Schwächen schwächen“).

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Diese Schulform erfordert adäquat geplante und ausgestattete Räumlichkeiten für die neuen offenen Lernformen, für Paararbeit, Gruppenarbeit, Zugang zu neuen Medien sowie Freizeiträume für die Entspannungs- und Erholungsphasen. Wünschenswert ist die Möglichkeit der Förderung in Kleingruppen in einem für mehrere Fächer gemeinsamen Zeitfenster am Nachmittag. Die Regelung - eine Klasse ist auch eine Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung - bedeutet eine Schlechterstellung der verschränkten gegenüber der offenen Form, da sowohl in der Lernzeit bei

der individuellen Lernförderung als auch in der Freizeit weniger Lehrer zur Betreuung der Schüler zur Verfügung stehen (offene Form: 19erTeiler, verschränkte Form: 25 Schüler pro Gruppe).

Daher sollte die Klassengröße nicht automatisch die schulische TagesbetreuungsGruppengröße sein. Vor allem für die Freizeitbetreuung mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen, etwa die Nutzung außerschulischer Freizeitanlagen wie Kletterhallen, Hallenbäder etc., sind mehr Lehrkräfte notwendig.

7.2.3. Infrastruktur Derzeit gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung zum Raumbedarf für Schüler in der Tagesbetreuung. (Für Horte und Kindergärten gelten eigene Bestimmungen.) Die Berechnung des Raumbedarfs sollte sich an der Anzahl der zur Tagesbetreuung angemeldeten Kinder und Jugendlichen orientieren und muss Bildungskonzept des BZÖ

in jedem Fall gesonderte Bewegungs- und Ruheräume enthalten. Bewegungsräume dürfen keine normalen Klassenzimmer sein, sondern müssen wegen des enorm hohen Lärmpegels mit Lärmdämmung ausgestattet werden. Berücksichtigung der schulischen Tagesbetreuung in der Turnsaal- und Sportplatzbelegung ist vielerorts aufgrund der vielen Klassen derzeit nicht täglich möglich. Darüber hinaus ist auch ein Turnsaal nur von einer begrenzten Anzahl von Schülern sinnvoll nutzbar. Ruheräume zur Rekreation: Kinder und Jugendliche brauchen gemütliche Räume und Rückzugsnischen um psychosozialen Stress abzubauen sowie Pausenbereiche mit Sitzgelegenheiten zum Essen und zur Kommunikation.

7.2.3.1. Bewegungsdefiziten entgegenwirken Um den bereits bestehenden Bewegungsdefiziten der Ju-


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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.2. Die schulische Tagesbetreuung gendlichen entgegenzuwirken, benötigt jede Tagesbetreuung Außenanlagen wie Sportplatz, Laufbahn und einen Spielplatz mit altersgerechten Spielgeräten, auch für Zehn- bis Vierzehnjährige. Finanzielle Mittel für die Anschaffung und Bereitstellung von Spielen und Materialien zum Lernen und zur kreativen Betätigung in der schulischen Tagesbetreuung müssen im Schulbudget berücksichtigt werden. Eine Vernetzung und Kooperation mit Instituten und Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. Schulsozialarbeit wäre wünschenswert.

7.2.4. Ausbildung und Schulprofil Eine spezielle Ausbildung für Tagesbetreuer/innen - als Teil der neuen Lehramtsstudien sollte sozialpädagogische Aspekte miteinbeziehen und dem bereits erweiterten Rollenbild entsprechen: Die Lehrkraft als Erzieher(in), Bildungsberater Lernbegleiter und Freizeitpädagoge/innen.

Hospitationen und Praxiseinsatz der Studierenden in einer Tagesbetreuung sind unbedingt nötig, um zukünftige Lehrer/innen auf ihren schulischen Alltag vorzubereiten.

7.2.4.1. Dienstrecht Alle Lehrer(innen) sollten für den Einsatz in der schulische Tagesbetreuung verpflichtet werden können - unter Berücksichtigung ihrer Qualifikationen und Zusatzausbildungen. Andernfalls besteht die Gefahr einer Zwei-Klassen-Lehrerschaft (= derzeitige Situation): Junge Lehrer/ innen müssen diese Verpflichtungen annehmen, weil sie um ihre Anstellung fürchten, ältere Lehrkräfte verweigern. Tagesbetreuung braucht auch erfahrene Lehrer(innen), die ihre pädagogischen und sozialen Kompetenzen weitergeben.

7.2.4.2. Gleichstellung aller Betreuungsleistungen Bildungskonzept des BZÖ

Derzeit werden Betreuungsstunden für die Freizeit und individuelle Lernzeit (ILZ) gegenüber der gegenstandsbezogenen Lernzeit (GLZ) schlechter bezahlt. Jede schulische TagesbetreuungsStunde ist gleich viel wert. Eine leistungsadäquate Entlohnung der schulischen Tagesbetreuungs-Stunden würde die Situation für Junglehrer, die viele halb bezahlte Stunden leisten müssen, entschärfen und einen Anreiz für ältere Lehrer bieten, schulischen Tagesbetreuungs-Stunden zu übernehmen. Die pädagogische Tätigkeit inkludiert soziales Lernen, Persönlichkeitsbildung, Konfliktlösung und Gewaltprävention, Beratung, Umsetzen von Freizeit- und Spielpädagogik, - Kompetenzen, die in der Lehrerausbildung viel zu kurz kommen und daher bei Fortbildungen erst erworben werden müssen. Freizeit-Schwerpunkte können auch deshalb angeboten werden, weil sich Lehrkräfte in ihrer Freizeit Wissen und

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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.2. Die schulische Tagesbetreuung Kompetenzen bei Vereinen oder außerschulischen Fortbildungsinstitutionen aneignen. Sowohl die Planung und Organisation von Festen, Turnieren, Spielnachmittagen, Ausflügen etc. als auch die Beratung von Eltern findet realiter häufig in der Freizeit der Lehrkräfte statt und wird somit nicht entlohnt.

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Weiters wäre eine Unterstützung der Lehrpersonen, Schüler/innen und Eltern an der Schule durch direkt an der Schule tätige Sozialpädagogen und Psychologen wünschenswert.

7.2.4.3. Schulentwicklung und Schulprofil Die Tagesbetreuung ist in der Schule zu verankern und muss in jeden Schulentwicklungsprozess involviert werden. Pädagogische Konzepte für die schulische Tagesbetreuung sollten auch evaluiert und weiter entwi-

ckelt werden. Zurzeit liegt die Schulentwicklung vor Ort häufig in den Händen von engagierten Lehrer/innen, eine Unterstützung der Schulen durch professionelle Schulleiter/innen in Kooperation zwischen Universität und Hochschule könnte angestrebt werden. Schulleiter/ innen sollten auch Lehrkräfte der schulischen Tagesbetreuung nach dem Schulprofil auswählen können.

7.2.5. Qualitätskriterien 7.2.5.1. Kontinuität in der Betreuung Aus pädagogischen Gründen unterrichten Lehrerteams Klassen meist mehrere Jahre» Zum Aufbau eines stabilen Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrkräften und Schüler/innen als Grundlage einer guten Beziehungsarbeit ist eine Kontinuität des Teams auch in der schulische Tagesbetreuung nötig. Bildungskonzept des BZÖ

Die über mehrere Jahre gleich bleibenden Teams sollten nicht zu groß sein. Dies erfordert auch ein Umdenken der Schulleiter/ innen: schulische Tagesbetreuung sollte nicht dem Auffüllen der Lehrverpflichtung dienen. Lehrkräfte, die nur für eine Stunde in der schulischen Tagesbetreuung arbeiten, identifizieren sich nicht mit den Zielen der Betreuung und können auch die Verantwortung nicht mittragen.

7.2.5.2. Integration der schulischen Tagesbetreuung in den Schulbetrieb Alle Lehrer der schulischen Tagesbetreuung sollten nicht nur in der Tagesbetreuung, sondern auch im Regelunterricht tätig sein. Sie dürfen nicht von der Teilnahme an Konferenzen und Besprechungen wegen des Dienstes in der schulischen Tagesbetreuung ausgeschlossen sein.


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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.2. Die schulische Tagesbetreuung Ein regelmäßiger Austausch zwischen Klassenlehrern und Tagesbetreuern erleichtert und verbessert die gemeinsame schulische Arbeit. Zur Integration der schulischen Tagesbetreuung gehört auch ein Supplierplan für die schulische Tagesbetreuung, der alle an der Schule unterrichtenden Lehrkräfte einschließt.

7.2.5.3. Professionalität Regelmäßige Teambesprechungen, bei denen aktuelle Themen, Problembereiche und gemeinsame Vorgangsweisen besprochen bzw. vereinbart werden, sichern das Gelingen der Arbeit in dem schulischen Tagesbetreuung -Team. Fort- und Weiterbildung für Tagesbetreuer(innen) zu Themen der schulischen Tagesbetreuung (auch für ganze Teams) sollten durch eine gut organisierte Supplierbereitschaft ermöglicht werden.

7.2.5.4. Förderung in der Lernzeit Eine gute schulische Tagesbetreuung sichert den Lernerfolg der Schüler(innen) durch individuelle Betreuung. Zu den Aufgaben der Lehrkräfte in der Lernzeit zählen: Unterstützung der Schüler(innen) bei Lernschwächen, Legasthenieund Diskalkulietraining, Lese- und Lerntechniken, Begabtenförderung, Methodenvielfalt.

(Museumsbesuche, Theater, Workshops mit Künstlern u. a.), naturwissenschaftliche Experimente, verschiedene Sportarten, gesunde Ernährung - Kochen, autogenes Training etc. Die Tätigkeit im Freizeitbereich birgt aber auch Komplikationen. Sozialpädagogen und Psychologen könnten im ganztägigen Schulbetrieb Beratung für Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern anbieten und somit einen wertvollen Beitrag zum reibungsloseren Ablauf eines ganztägigen Schulbetriebs leisten.

7.2.5.5. Vielfalt und Förderung in der Freizeit

7.2.6. Qualitätssicherung

Die Schwerpunktsetzung in der Freizeit sollte durch möglichst viele verschiedene Angebote erfolgen, um Talente zu fördern und Interessen zu wecken = freiwilliges Lernen, weil ohne Zwang. Die schulische Tagesbetreuung bietet die Möglichkeit den Bildungsbegriff zu erweitern: z. B.: Kunst, Kultur

Regelmäßige interne und externe Evaluationsmaßnahmen (Schüler-, Eltern-, Lehrkräfte - Befragungen) zeigen den Entwicklungs- und Verbesserungsbedarf der schulische Tagesbetreuung auf. Schwerpunkte in der Schulentwicklung sollten auch in der schulischen Tagesbetreuung gesetzt werden.

Bildungskonzept des BZÖ

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VII. Der Arbeitsplatz Schule braucht Raum

7.2. Die schulische Tagesbetreuung 7.2.6.1. Gütesiegel Tagesbetreuung

Die Teilnahme am Wettbewerb für das Qualitätsgütesiegels der schulischen Tagesbetreuung soll als Motor für eine flächendeckende Anhebung der Qualität in der schulische Tagesbetreuung wirken.

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Bildungskonzept des BZÖ


VIII VIII. Anhang

8.1. Gesetzesinitiativen des BZÖ im Bereich Bildung

8.1.1. XXIV. Gesetzgebungsperiode • Privatschulgesetz (1040/A) • Privatschulgesetz (1039/A)

• Schaffung eines Lehrstuhls für Geriatrie (906/A(E)) • Lehrberuf für Pflege und Betreuung (893/A(E))

• Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung von Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern (601/A(E)) • Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (554/A(E))

• Aufhebung der 10% Limit bei Modellversuchen der „Neuen Mittelschule“ sowie Überführung der Schulversuche ins Regelschulwesen (864/A(E))

• Schulreform- und Konjunkturpaket gegen die bildungspolitische Verarmung Österreichs (526/A(E)) • Errichtung einer medizinischen Universität in Linz (512/A(E))

• Lehrberuf für Pflege und Betreuung (863/A(E))

• Errichtung einer medizinischen Universität in Linz (511/A(E))

• Schulgesundheitsprogramm (630/A(E))

• Nachhilfe-unterrichtsgesetz (300/A) Bildungskonzept des BZÖ

8.1.2. XXIII. Gesetzgebungsperiode • Förderung und Ausbau der Tagesbetreuung (832/A(E)) • Durchführung einer österreichweiten Erhebung von Daten und Organisationsformen im Bereich Kinderbetreuung durch Tageseltern (745/A(E)) • Implementierung des Ausbildungsmodells „Lehre mit Matura“ in das Familienlastenausgleichsgesetz (706/A(E)) • Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (664/A(E)) • Nachhilfeunterrichts-gesetz (301/A)

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VIII VIII. Anhang

8.1. Gesetzesinitiativen des BZÖ im Bereich Bildung

• Erstellung eines Nationalen Bildungsplans für das letzte Kindergartenjahr mit Schwerpunkt auf Sprachförderung (216/A(E)) • kostenlose Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura) (214/A(E))

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B Z O

ZUKUNFTS AKADEMIE ÖSTERREICH

Herausgeber: Zukunftsakademie Österreich und Bündnis Zukunft Österreich - BZÖ Volksgartenstraße 3/5, 1010 Wien Tel.: +43-1-513 28 38, Fax: +43-1-513 28 38-30 www.zukunftsakademie-bzoe.at, office@zukunftsakademie-bzoe.at www.bzoe.at, office@bzoe.at Fotos: iStockphoto.com, Grafik & Layout: Wartan Karagesjan Bildungskonzept des BZÖ


BiLdungskonzept des BZÖ

Bildungskonzept des BZÖ


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