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Stadtentwicklung: Thun bewahren und weiterentwickeln

Thun bewahren und weiterentwickeln

Ende 2018 hat der Thuner Gemeinderat das Stadtentwicklungskonzept STEK 2035 genehmigt. Dieses bildet die wichtigste Grundlage für die räumliche Entwicklung der Stadt Thun. Es definiert, welche Gebiete bewahrt, welche weiterentwickelt und welche neu gestaltet werden.

Als strategisches Instrument des Gemeinderates bildet das Stadtentwicklungskonzept STEK 2035 die Basis für die räumliche Entwicklung der Stadt Thun in den nächsten 15 bis 20 Jahren. Das Konzept ist Teil der Ortsplanungsrevision und enthält Strategien und Massnahmen, mit denen die Stadt Thun die anstehenden Herausforderungen in der Stadtentwicklung meistern will. Ziel ist es, die hohe Lebensqualität in Thun zu erhalten und zu stärken. Thun entwickelt sich, wächst und positioniert sich auch in Zukunft als Zentrum der Region und damit als attraktive Wohn- und Arbeitsstadt.

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Situationsplan 1:500

Vom Konzept zum Reglement

Das STEK 2035 bildet die Basis für künftige Quartier- und Arealplanungen, landschaftliche und freiräumliche Eingriffe, die Abstimmung von Siedlung und Verkehr sowie die Gestaltung des öffentlichen Raums. Eine wichtige Bedingung bildet die sogenannte Siedlungsentwicklung nach innen. Sie besagt, dass sich die Stadt Thun primär innerhalb des Siedlungsgebiets und aus seinen bestehenden Qualitäten entwickeln wird. Konkret lassen sich je nach Gegebenheiten drei Ansätze unterscheiden: bewahren, weiterentwickeln und neuorientieren.

Links: Sanierungsbedürftige Bauten werden durch zeitgemässe ersetzt: So könnte das Areal Freistatt dereinst aussehen. Unten: Auf freien Flächen entstehen neue Überbauungen: So könnte die Überbauung Hoffmatte dereinst aussehen. Rechts: Gebiete wie die Innenstadt mit besonders wertvollen Bauten oder überdurchschnittlicher Wohn und Lebensqualität bleiben erhalten.

Prägende Gebiete bewahren

Quartiere, die bereits heute eine überdurchschnittliche Wohn- und Lebensqualität oder besonders wertvolle Bauten und Aussenräume aufweisen, sollen bewahrt werden. Tiefgreifende Veränderungen sind hier ausgeschlossen und die Gebiete mit Struktur- oder Ortsbildgebieten geschützt. Diese Gebiete sind besonders identitätsstiftend und für die gesamte Stadt Thun von grosser Bedeutung. Beispiele hierfür sind die Innenstadt oder auch das Seefeld-Quartier.

Gebiete mit Potential entwickeln

Längst nicht alle Gebiete Thuns sollen in eine neue Struktur oder Nutzung überführt werden. Grosse Teile bestehender Wohnquartiere weisen heute bereits eine hohe Wohn- und Lebensqualität auf, verfügen aber gleichzeitig auch über ein gewisses Potential. Dieses soll zur Schaffung zusätzlicher Nutzflächen ausgeschöpft werden. Das heisst, dass sich die Struktur dieser Stadtgebiete nicht grundsätzlich ändert, aber mehr Spielraum geschaffen werden soll. Dies kann durch eine Flexibilisierung der

Bauvorschriften geschehen, sodass künftig der Bau eines zusätzlichen Stockwerkes oder Anbauten möglich sind. So können einerseits bestehende Bauten an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst oder zusätzliche Wohnungen gebaut werden. Beispiele für diese Kategorie sind die Quartiere Hohmad, Dürrenast und Neufeld.

Neue Überbauungen realisieren

In die dritte Kategorie «neuorientieren» gehören Gebiete, die ein besonders hohes Potential für die Schaffung von neuen Nutzflächen aufweisen. Sie bilden deshalb den aktiven Schwerpunkt der Stadtentwicklung, insbesondere in Bezug auf die Siedlungsentwicklung nach innen. Dies geschieht einerseits durch die Bebauung noch freier Areale wie zum Beispiel auf der Hoffmatte. Die Landreserve der Hoffmann Neopac AG im Gwatt stellt eine Siedlungslücke dar, die sich für eine Quartiererweiterung anbietet. Auf der Freifläche werden künftig über 500 Menschen in 180 Wohnungen, einem Alterspflegeheim mit knapp 100 Plätzen sowie 55 Alterswohnungen leben. Zudem entstehen ein Quartierladen, eine Kita und weitere Dienstleistungsnutzungen sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze. Andererseits gehört in die Kategorie «neuorientieren» auch der Ersatz bestehender Überbauungen wie im Fall Freistatt. Auf dem Areal der Genossenschaftssiedlung Freistatt sollen die in die Jahre gekommenen und kaum mehr sanierbaren Bauten abgebrochen und durch eine zeitgemässe Überbauung ersetzt werden. Neben einer städtebaulichen Aufwertung können so auf der gleichen Fläche mehr Wohnungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen und Generationen geschaffen werden. Zudem schafft es auch einen Mehrwert für ein ganzes Quartier.

In einem nächsten Schritt gilt es nun, die konzeptionellen Aussagen aus dem STEK 2035 in konkrete Bestimmungen eines Baureglements oder eine bestimmte Zone im Zonenplan zu überführen. Die Bevölkerung wird sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung voraussichtlich im Herbst 2019 zur neuen baurechtlichen Grundordnung äussern können.

Text: Christoph Kupper, Simone Tanner Bilder: zvg

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