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Stadt Thun führt vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub ein

Seit dem 1. Juni erhalten schwangere Mitarbeiterinnen der Stadt Thun einen dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub. Der Gemeinderat setzt damit ein Zeichen und stärkt die Position der Stadt als attraktive und familienfreundliche Arbeitgeberin.

In Italien dauert er vier Wochen, in Deutschland sechs und in Österreich sogar zwei Monate – der vorgeburtliche Mutterschaftsurlaub. Als einziges Land in der EU / EFTA kennt die Schweiz bisher keinen vorgeburtlichen Mutterschutz. Schwangere arbeiten oft bis kurz vor der Entbindung. Wenn dies aufgrund der Schwangerschaftsbeschwerden nicht möglich ist, müssen die Frauen Ferien beziehen oder sich krankschreiben lassen. Am 1. März dieses Jahres hat der Nationalrat die Motion «Mutterschutz vor der Niederkunft» abgelehnt. Derweil tut sich jedoch etwas in einigen Städten. Auch in Thun. Basierend auf einem parlamentarischen Vorstoss hat der Thuner Gemeinderat für die Verwaltungsangestellten per 1. Juni 2023 einen dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub eingeführt.

Ein Zeichen der Wertschätzung

Die Stadt Thun nimmt damit im schweizweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein und setzt ein wichtiges Zeichen. Laut Fachleuten wirkt sich die Ruhephase vor der Geburt positiv auf die Gesundheit der Mutter und des Kindes aus. «Es ist zudem ein wichtiges Signal der Wertschätzung und gegen die Stigmatisierung des ‹krank Seins› schwangerer Frauen», betont die zuständige Gemeinderätin Andrea de Meuron, Vorsteherin Direktion Finanzen Ressourcen Umwelt.

Mehr Planungssicherheit

Als weiterer Vorteil bietet der reguläre Urlaub, anstelle einer möglichen Krankschreibung, der Stadt als Arbeitgeberin mehr Planungssicherheit. Zur personalrechtlichen Verankerung des vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubes wurde die Verordnung über die Lohnansprüche bei Dienstausfällen revidiert. Gemäss den neuen Bestimmungen können städ- tische Mitarbeiterinnen den vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub frühestens drei Wochen vor dem ärztlich errechneten Geburtstermin antreten. Es besteht kein Anspruch auf einen Nachbezug nach der Geburt des Kindes. Unverändert bleibt der Anspruch der Arbeitnehmerinnen auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen nach der Niederkunft.

Familienfreundliche Arbeitgeberin

Bisher entstanden für die Stadt durch krankheitsbedingte (Teil-)Ausfälle von durchschnittlich sieben Mitarbeiterinnen pro Jahr während der Schwangerschaft Kosten von 68 300 Franken. Mit der Einführung des dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs ergeben sich keine Mehrkosten. Die Gesamtkosten dürften ungefähr im gleichen Rahmen bleiben, sich aber anders aufteilen. «Ich freue mich, dass wir mit der neuen Regelung unsere Position als attraktive, familienfreundliche und fortschrittliche Arbeitgeberin weiter stärken können», so Gemeinderätin Andrea de Meuron.

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