VOB - Auszug 1102 Seite 1-10

Page 1

Mangelfreiheit prüfen

Teil 11: Gewährleistung/ Mängelhaftung Teil 11/2 Seite 1

11/2 Prüfen Sie, ob ein Mangel vorliegt 11/2.1 Kriterien für Mängel – § 633 BGB – § 13 Nr. 1 VOB/B Die Leistung des Auftragnehmers muss mangelfrei sein. Das gilt sowohl für Leistungen nach BGB- als auch nach VOB-Vertrag (§ 633 BGB, § 13 Nr. 1 VOB/B). Mangelfrei ist ein Werk aber nur, wenn es zum Zeitpunkt der Abnahme ●

die vereinbarte Beschaffenheit hat,

den anerkannten Regeln der Technik entspricht und

sich, wenn keine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde, für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet.

Diese Erscheinungsformen des Mangels sind voneinander unabhängig. Es kann also sein, dass die Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, aber dennoch nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Genauso ist es denkbar, dass das Werk die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, aber nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dezember 2008

Vorschriften


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.