REACH Broschüre

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Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung Die Bestimmung der Gefährlichkeit von Abfällen wird auf der Basis des europäischen Abfallverzeichnisses (Entscheidung 2000/532/EG) geregelt. Und nicht – wie man vermuten könnte – auf der Grundlage von Einstufungs- und Kennzeichnungsbedingungen der EU-Stoffrichtlinie (67/548/EWG), der EU-Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) oder der EU-GHS-Verordnung (EU 1272/2008). Sie sollten folgende Richtlinien berücksichtigen: TRGS 200 „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen“ TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang“ Das Abfallrecht greift, sobald klar ist, dass Abfall sich nicht vermeiden lässt, es sich definitiv um Abfall und nicht um Nebenprodukte handelt.

5-stufige Abfallhierarchie Infolgedessen ist zu klären, inwieweit eine schadlose Verwertung möglich oder eine Abfallbeseitigung nötig ist.


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13.1

Verfahren zur Abfallbehandlung Behälter und Verfahren zur Abfallbehandlung

Achten Sie auf Angaben zu ungeeigneten Materialien von Sammelbehältern. Hinweise dieser Art müssen in die einschlägigen Arbeitsanweisungen und ggf. Betriebsanweisungen aufgenommen werden; die Mitarbeiter sind darüber zu belehren. Soweit erforderlich sollen geeignete Verfahren für die Behandlung des betroffenen Stoffs/Gemischs, z.B. ungebrauchtes Produkt, Restmengen, ausgehärtetes Produkt u.a., Verpackungsmaterials, z.B. kontaminierte Verpackungen, restentleerte Verpackungen u.a., angegeben werden. Berücksichtigen Sie diese Informationen bei Arbeits- und Betriebsanweisungen, für Unterweisungen, bei Gefährdungsbeurteilungen sowie im Rahmen des Entsorgungskonzepts.

Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf Abfallbehandlung

13.2

Wegweisende Angaben für die innerbetrieblichen Anweisungen, Unterweisungen und das Entsorgungskonzept

Entsorgungsbestimmungen Die Verordnung 453/20101 fordert einen Hinweis auf einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall.

Häufig werden Sie mit SDB konfrontiert sein, in denen der Abschnitt 13 ausschließlich aus einem solchen Hinweis besteht. Es ist dann die Aufgabe der zuständigen Fachleute in Ihrem Hause, sich mit eben diesen Vorschriften vertraut zu machen und dem Arbeitsschutz zuzuarbeiten, damit Sie u.a. für adäquate Unterweisungen der Mitarbeiter sorgen können.

1 Zitat aus Verordnung (EU) 453/2010, Abschnitt 13, Enumeration 13.1 letzter Abschnitt: „Es ist auf die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über Abfall hinzuweisen. Sind solche Bestimmungen noch nicht erlassen, ist auf die einschlägigen nationalen und regionalen Bestimmungen hinzuweisen.“


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Praxisbeispiel:

Abschnitt 14: Angaben zum Transport Das Gefahrgutrecht korrespondiert mit den GHS-Anforderungen, denn zahlreiche Einstufungskriterien im GHS-System entstammen dem „Orange Book“, der Grundlage des Gefahrgutrechts. Einzelne Werke des Gefahrgutrechts sind: ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße RID – Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter ADN – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen Diese drei für Sie hauptsächlich interessanten Regelwerke erhalten eine Ausführungsbestimmung durch die Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland. Regelungen für einen Transport in der Luft oder auf See finden sich in: ICAO – Technische Instruktionen für einen sicheren Transport gefährlicher Güter als Luftfracht IMDG – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen


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14.1

Kennzeichnung UN-Nummer UN-Versandbezeichnung Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe

UN-Nummer plus vierstellige Identifikationsnummer für einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis: Anhand dieser Kennung lassen sich die Eigenschaften einer Substanz ermitteln. Angegeben sein soll auch die der UN-Nummer zugeordnete Versandbezeichnung, es sei denn, dass diese Bezeichnung bereits als Produktidentifikator verwendet worden ist. Im ADR/ RID (Teil 3) findet sich z.B. eine entsprechende Kennzeichnungsliste. Im Arbeitsschutz sind diese Angaben u.a. für die Bereiche Wareneingang, Lager, Versand etc. von Interesse.


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14.2

Übrige Angaben Umweltgefahren Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Die besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die Sie und die Mitarbeiter zu kennen bzw. zu beachten haben, beziehen sich auf den Transport oder die Verbringung innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes.

Massengutbeförderung (nur wenn eine Fracht als Massengut befördert wird)

Praxisbeispiel:


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Abschnitt 15: Rechtsvorschriften 15.1

Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften: Zulassungen Verwendungsbeschränkungen Andere EU-Vorschriften Nationale Vorschriften: Beschäftigungsbeschränkungen

Die in diesem Abschnitt gemachten Angaben sollten Sie aufmerksam zur Kenntnis nehmen, denn eine Nichtbeachtung kann ernstliche Konsequenzen haben. Richten Sie Ihr Augenmerk auch auf mögliche Hinweise zu Beschäftigungsbeschränkungen. Eine übereinstimmende Umsetzung im Rahmen des Arbeitsschutzes ist unumgänglich.

Informationen im Zusammenhang mit der Störfallverordnung (BImSchG1) Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Klassifizierung gem. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Wassergefährdungsklasse etc.

15.2

Stoffsicherheitsbeurteilung Ob der Stoff bzw. das Gemisch einer Stoffsicherheitsbeurteilung unterzogen und ein Expositionsszenario erstellt wurde, erfahren Sie durch einen entsprechenden Hinweis in diesem Abschnitt.

1 Bundes-Immissionsschutzgesetz


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Praxisbeispiel (in zwei Teilen):

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Abschnitt 16: Sonstige Angaben In diesem Abschnitt finden Sie Angaben, die nicht in den Abschnitten 1 bis 15 enthalten sind, etwa: im Falle eines überarbeiteten Sicherheitsdatenblatts: Aufklärung darüber, an welchen Stellen im Vergleich zu der vorausgehenden Fassung Änderungen vorgenommen worden sind Erklärungen zu verwendeten Abkürzungen Angabe der wesentlichen Literatur- und Datenquellen in Bezug auf Gemische: Hinweis darauf, wie gem. Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bei der Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische vorgegangen wurde Auflistung der einschlägigen R-Sätze, Gefahrenhinweise, Sicherheitsratschläge und/oder Sicherheitshinweise Hinweise auf Schulungen, die für die Arbeitnehmer zur Gewährleistung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt geeignet sind Praxisbeispiel (nicht vollständig):


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2.  Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung Sie wissen es: Im Arbeitsschutz kommt den Informationen zu Stoffen und Gemischen eine besondere Bedeutung zu. Folgerichtig finden Sie in einem Sicherheitsdatenblatt (SDB) Angaben, die für eine Gefährdungsbeurteilung und für die Ableitung von Schutzmaßnahmen unerlässlich sind, und die im Falle eines erweiterten Sicherheits­ datenblatts (eSDB1) mit anhängenden Informationen in Form von Expositionsszenarien Verordnung 1907/2006, Artikel 37, (ES) ergänzt werden. Abs. 4 (Auszug) Sie, in der Rolle des nachgeschalteten Anwenders (NA), müssen anhand dieser Hinweise prüfen, ob die bei Ihnen bestehenden Verwendungsbedingungen2 durch diese Informationen abgedeckt werden.

Der nachgeschaltete Anwender eines Stoffs als solchem oder in einer Zubereitung erstellt einen Stoffsicherheitsbericht für jede Verwendung, die von den Bedingungen gemäß der Beschreibung in einem Expositionsszenarium oder gegebenenfalls in einer Verwendungs- und Expositionskategorie, das/die ihm in einem Sicherheitsdatenblatt übermittelt wurde, abweicht, oder für jede Verwendung, von der sein Lieferant abrät.

Im Hinblick darauf werden Sie u.a. folgende Abschnitte berücksichtigen: SDB-Abschnitt 1: Unterabschnitt 1.1 – Registriernummer Unterabschnitt 1.2 – Bezeichnung der Verwendung3 SDB-Abschnitt 7 – Handhabung und Lagerung SDB-Abschnitt 8 – Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung – sowie: Unterabschnitt 8.1 – Expositionsgrenzwerte (DNEL4 – Gesundheit, PNEC5 – Umwelt) Unterabschnitt 8.2 – Schutzmaßnahmen SDB-Abschnitt 15 – Zulassung, Beschränkung SDB-Abschnitt 16 – Verwendungen, von denen der Lieferant abrät Und soweit als Anhang vorhanden – Expositionsszenarien: eSDB-Abschnitt 6 – Risikomanagementmaßnahmen für den Arbeitsschutz

1 Der Ausdruck „eSDB“ charakterisiert ein Sicherheitsdatenblatt mit Expositionsszenario im Anhang. 2 Beispiele für Verwendungsbedingungen: Art und Dauer der Tätigkeit mit dem Stoff/Gemisch, Einsatzmenge, großflächige oder kleinflächige Anwendung, einmalige oder wiederholte Anwendung, offene oder geschlossene Verwendung, Umgebungsbedingungen (Temperatur, Raumgröße, Belüftung u.a.), direkte und indirekte Exposition usw. 3 Verwendung: eine in Verbindung mit einem Stoff/Gemisch ausgeführte Tätigkeit, bei der eine Exposition durch diesen Stoff gegeben sein könnte 4 DNEL: Derived No-Effect Level – abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung 5 PNEC: Predicted No-Effect Concentration – abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration


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Nehmen wir einmal an, Sie stellen fest, dass Sie einen Stoff oder ein Gemisch unter Bedingungen verwenden, die nicht mit dem Expositionsszenario Ihres Lieferanten konform gehen, dann haben Sie mehrere Möglichkeiten, um darauf zu reagieren: a. Sie informieren den Lieferanten über die Verwendung/Verwendungsbedingungen und fordern ihn auf, ein Expositionsszenario zu erstellen, das Ihre Verwendungsbedingungen abdeckt. b. Sie passen Ihre Verwendungsbedingungen dem Expositionsszenario des Lieferanten an. c. Sie suchen einen Lieferanten, dessen Expositionsszenario Ihre Verwendungsbedingungen abdeckt. d. Sie wählen einen alternativen Stoff bzw. ein alternatives Gemisch oder einen alternativen Prozess und verzichten auf die Verwendung des ursprünglichen Stoffs/Gemischs. e. Sie nehmen selbst eine Stoffsicherheitsbeurteilung vor und erstellen einen Stoffsicherheitsbericht. Für dieses Kapitel setzen wir voraus, dass Sie sich für die Variante e entscheiden und kommunizieren Ihnen im Hinblick darauf einiges an theoretischem Primärwissen zur Durchführung der Szenarienüberprüfung und Stoffsicherheitsbeurteilung. Zusammenstellung maßgeblicher Informationen im SDB/eSDB SDB-Abschnitt 1

Bezeichnung des Stoffs/Gemischs und des Unternehmens

Maßgebliche Informationen Registrier-Nr. (wenn registriert) Verwendungen Kontaktinformationen des Lieferanten Notrufnummer

2

Mögliche Gefahren

Einstufung des Stoffs/Gemischs Hinweise auf: schädliche physikalische und chemische Wirkungen schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit schädliche Wirkungen auf die Umwelt Symptome, die bei absehbarem Missbrauch auftreten können Symptome, die bei der Verwendung auftreten können Kennzeichnungselemente Sonstige Gefahren

3

Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Chemische Identität Konzentrationsangaben Identifikatoren (CAS-Nr. u.a.)


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4

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Wichtigste akut oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5

Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Löschmittel Besondere Gefahren, die vom Stoff/Gemisch ausgehen Hinweise für die Brandbekämpfung Schutzausrüstung

6

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen Rückhaltung und Reinigung Verweise

7

Handhabung und Lagerung

Sichere Handhabung Sichere Lagerung Spezifische Endanwendungen

8

9

Begrenzung und Überwachung Exposition/persönliche Schutzausrüstung Physikalische und chemische Eigenschaften

Expositionsgrenzwerte Begrenzung und Überwachung der Exposition Aggregatzustand Allgemeine Angaben Angabe zu Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Sicherheit

10

Stabilität und Reaktivität

Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte

11

Toxikologische Angaben

Angaben zu toxikologischen Wirkungen und Expositionswegen Angaben zu Symptomen Sofort, verzögert, chronisch auftretende Wirkungen sowie Wechselwirkungen Sonstige Angaben

12

Umweltbezogene Angaben

Toxizität Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse zur PBT-/vPvB-Beurteilung Andere schädliche Wirkungen


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Hinweise zur Entsorgung

Verfahren zur Abfallbehandlung Entsorgungsbestimmungen

14

Angaben zum Transport

15

Rechtsvorschriften

Kennzeichnung Übrige Angaben Vorschriften zu Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Stoffsicherheitsbeurteilung

16

Sonstige Angaben

Angabe, an welchen Stellen im Vergleich zu der vorausgehenden Fassung Änderungen vorgenommen worden sind Erklärung zu verwendeten Abkürzungen Angabe der wesentlichen Literatur und Datenquellen Hinweise darauf, wie bei der Bewertung der Gefahreneigenschaften vorgegangen wurde Auflistung der einschlägigen Gefahren- und Sicherheitshinweise Hinweise auf Schulungen etc.

Anl.

Expositionsszenarien

Anlage zum erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB): maßgebliche Expositionsszenarien für identifizierte Verwendungen

2.1

Grundsätzlicher Ablauf einer Stoffsicherheitsbeurteilung

Im Prinzip ist die Stoffsicherheitsbeurteilung mit einer arbeitsplatzbezogenen Risikobeurteilung vergleichbar, bei der die Expositionshöhen abgeschätzt sowie die Stoffkonzentrationen gemessen und mit Expositionsgrenzwerten verglichen werden. Allerdings befasst sich eine Stoffsicherheitsbeurteilung nicht nur mit den Risiken für die Arbeitnehmer, sondern auch mit den Umwelt- und Verbraucherrisiken. Mit Unterstützung der Stoffsicherheitsbeurteilung werden also die Bedingungen identifiziert, unter denen ein Stoff während seines gesamten Lebenszyklus sicher verwendet werden kann.


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Grundsätzlich besteht eine Stoffsicherheitsbeurteilung aus mehreren Schritten: Schritt 1

Ermittlung schädlicher Wirkung auf die Gesundheit des Menschen Ableitung DNEL-Werte

Schritt 2

Ermittlung schädlicher Wirkungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften

Schritt 3

Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt Ableitung PNEC-Werte

Schritt 4

Ermittlung der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Eigenschaften, sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften


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Schritt 5

Ermittlung der Exposition Entwicklung von Expositionsszenarien Expositionsabschätzung

Schritt 6

Risikobeschreibung

Eine Expositionsermittlung und Risikobeschreibung (Schritte 5 und 6) hält ­REACH aber nur dann für erforderlich, wenn die Beurteilung der Gefährlichkeit (Gesamtergebnis der Schritte 1 bis 4) anzeigt: Der Stoff ist als gefährlich einzustufen. Oder: Der Stoff ist als PBT-/vPvB-Stoff evaluiert. 2.2

Handlungsschritte für die Szenarienüberprüfung

Schritt 1: Kontrolle der Angaben im Titel des Expositionsszenarios Mit diesem ersten Schritt unterziehen Sie Ihre Verwendungen einem Vergleich mit dem Kurztitel und der Kurzbeschreibung der Tätigkeiten und Prozesse im Abschnitt 1 des Expositionsszenarios. Passt bereits der Kurztitel gut zu Ihren Verwendungen, so kann das ein erster Anhaltspunkt dafür sein, dass Ihre Tätigkeiten und Prozesse im Expositionsszenario abgebildet sind.


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Kommt es aber zu Abweichungen von der Beschreibung der Verwendungen, so ergeben sich daraus für Sie nur dann gesetzliche Verpflichtungen, wenn Sie die im Expositions­szenario beschriebenen Verwendungsbedingungen nicht akzeptieren (können/wollen). In jedem Fall ist der zweite Schritt mit einem direkten Vergleich der relevanten Verwendungsbedingungen unerlässlich. Schritt 2: Prüfung der Anwendungsbedingungen und der Risikomanagementmaßnahmen In diesem Schritt überprüfen Sie, ob Ihre Verwendung durch die Anwendungsbedingungen und die Risikomanagementmaßnahmen, die im Expositionsszenario beschrieben sind, abgedeckt ist. Der Vergleich muss sämtliche Arten von Risikomanagementmaßnahmen einschließen, wie sie im Expositionsszenario vorkommen, also auch Instruktionen. Als Ergebnis der Überprüfung sind drei Klassen möglich: 1.

Die eigenen Verwendungsbedingungen Die tatsächlichen Verwendungsbedingungen und sind durch die im Expositionsszenario ­Risikomanagementmaßnahmen decken sich mit den beschriebenen abgedeckt. im Expositionsszenario beschriebenen Bedingungen und Maßnahmen. Es muss nichts unternommen werden.

2.

Die eigenen Verwendungsbedingungen Art und/oder Umfang der tatsächlichen Verwendungsweichen von den im Expositionsszenabedingungen und Risikomanagementmaßnahmen rio ­beschriebenen ab. decken sich nicht mit den im Expositionsszenario beschriebenen. Es ist eingehend zu prüfen, ob die bestehenden Anforderungen erfüllt werden.

3.

Die eigenen Verwendungsbedingungen Es bestehen tatsächlich andere Verwendungsbedingunsind durch das Expositionsszenario gen und Risikomanagementmaßnahmen als im Exposinicht abgedeckt. tionsszenario beschrieben sind. Es bestehen tatsächlich höhere Expositionen als im Expositionsszenario vorgesehen. Es ist zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.

2.3

Basis für die Überprüfung von Verwendungsbedingungen

Wir bemühen die Annahme, dass Sie Ihr Lieferant mittels eines Expositionsszenarios (im Bedarfsfall können es auch mehrere Szenarien sein) darüber aufgeklärt hat, unter welchen Verwendungsbedingungen eine Anwendung des gelieferten Stoffs/Gemischs sicher ist.


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Damit ist Ihre erste Obliegenheit das Pr체fen, ob die mitgeteilten Verwendungsbedingungen mit Ihren betrieblichen Bedingungen, unter denen der Stoff bzw. das Gemisch tats채chlich eingesetzt werden soll, konform gehen.


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2.3.1 Auswahl der Expositionsszenarien In bestimmten Fällen können sich im Anhang eines eSDB gleich mehrere Expositionsszenarien befinden. Gründe dafür können sein: unterschiedliche Lebenszyklusstufen eines Stoffs unterschiedliche Verwendungen auf der gleichen Lebenszyklusstufe eines Stoffs unterschiedliche Stoffe – Gemisch mit mehreren eingestuften Stoffkomponenten Alle erhaltenen Szenarien müssen Sie für die eigene Verwendung zunächst auf die notwendige Relevanz hin überprüfen. Anschließend untersuchen Sie die relevanten Expositionsszenarien auf die Abdeckung der Verwendung. Falls keine relevanten Expositionsszenarien vorhanden sind oder wenn wichtige Arbeitsschritte der Verwendung nicht beschrieben wurden, sollten Sie Ihren Lieferanten kontaktieren und feststellen, ob er über passende Szenarien verfügt. Ist das nicht der Fall, müssen Sie die anderen Optionen1 abwägen. 2.3.1.1 Sonderfall – Unterschiedliche Expositionsszenarien für einen Stoff

Nehmen wir an, Sie beziehen einen Stoff von mehreren Lieferanten und das zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Damit ist es fast sicher, dass Sie für diesen einen Stoff inhaltlich abweichende Expositionsszenarien empfangen. In welchem Umfang Ihre Verwendungsbedingungen mit den Anforderungen dieser verschiedenartigen Expositionsszenarien übereinstimmen, müssen Sie infolgedessen für jedes Szenario einzeln feststellen. Denkbare Vorgehensweise: 1. Aus den vorhandenen Expositionsszenarien wählen Sie das Szenario mit den strengsten Vorgaben für die Verwendungsbedingungen aus. 2. Sie prüfen die Entsprechung der eigenen Verwendungsbedingungen mit diesen Vorgaben. 3. Haben Sie die Entsprechung festgestellt, gilt: a. Die existierenden Verwendungsbedingungen sind strenger als es die anderen Expositionsszenarien vorschreiben. b. Die Konformität mit den anderen Expositionsszenarien wurde dahingehend bewertet.

1 Unter 2 „Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung“ haben wir unter der Enumeration a bis e Möglichkeiten genannt.


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2.3.2 Betriebliche Bedingungen Für die Bewertung der betrieblichen Bedingungen werden Sie selbstverständlich alle einschlägigen Gefährdungsbeurteilungen mit heranziehen. Zusätzlich können/müssen Sie solche Parameter beurteilen, die sich auf die stoffbezogene Expositionshöhe auswirken.


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Es gilt u.a. Folgendes festzustellen: Art der Tätigkeit, auf sie sich das Expositionsszenario bezieht Art und Menge des Stoffs/Gemischs (Aggregatzustand, Konzentration etc.) Art des Prozesses, in der ein Stoff/Gemisch verwendet wird (Anlagenart, Arbeitsmittel, Verfahrensweise etc.) Umfang der Verwendung des Stoffs/Gemischs (Dauer, Häufigkeit, Intensität etc.) ob der Stoff in Verbraucherprodukten enthalten ist und, wenn ja, in welcher Konzentration Bedingungen, unter denen der Stoff/das Gemisch verwendet wird (Temperatur, Druck, räumliche Bedingungen etc.) Verhalten des Stoffs/Gemischs in der Umwelt (Abwasser, Abfall etc.) Arbeitsorganisation (Expositionsdauer, parallele Belastungen etc.) technische Schutzmaßnahmen (Absaugung, Brand- und Explosionsschutz etc.) Beispiel: Prüfschemata „Betriebliche Bedingungen“ (Exzerpt) Parameter

Vorgaben im Expositions­ szenario1

Betriebliche ­Bedingungen

Auswirkung auf die Expositionshöhe

Notwendige ­Maßnahmen

Verwendung/Art der Tätigkeit Art und Menge des Stoffs/Gemischs Aggregatzustand Konzentration ph-Wert Viskosität Entzündlichkeit Flammpunkt Verarbeitungs­ temperatur … Prozess-/Verfahrensparameter Anlagenart Arbeitsmittel Verfahrensweise

1 An dieser Stelle sollten Sie auch noch einmal überprüfen, ob die Verwendungsbeschreibung im eSDB mit der im Expositionsszenario konform geht. Falls Sie gravierende Abweichungen feststellen, ist eine Klärung durch den Lieferanten nötig.


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Parameter

Kapazität absorb. Arbeits­ platz

Vorgaben im Expositions­ szenario1

Raum­ größe Luftdurchsatz …

Kapazität absorb. Umwelt

Boden­ fläche Wasserdurchfluss …

… Verwendung Verwendungsereignisse Verwendung im geschlossenen System Verwendung mit Folge eines Einschlusses in oder auf einer Matrix Verwendung durch einen eingeschränkten Personenkreis Verbreitete Verwendung Außenverwendung … Produktmengen und Expositionszeiten Menge je Verwendung Höchstmenge je Zeitraum Handhabungsdauer je Verwendung Höchstdauer je Zeitraum

Betriebliche ­Bedingungen

Auswirkung auf die Expositionshöhe

Notwendige ­Maßnahmen


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Parameter

Vorgaben im Expositions­ szenario1

Betriebliche ­Bedingungen

Auswirkung auf die Expositionshöhe

Notwendige ­Maßnahmen

Exponierte Personen je Verwendung Dauer der Umweltexposition Häufigkeit der Umweltexposition … Signifikante Expositionswege Aufnahmewege Mensch

inhalativ dermal oral

Eintrags­ pfade Umwelt

Wasser Luft Boden Abfälle

Risikomanagementmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung Be- und Entlüftung Absaugung Behandlung von Abfällen … Sonstige expositionsrelevante betriebliche Bedingungen Hinzukommende Faktoren, die sich auf den Umfang der Exposition auswirken

Bedenken Sie bitte, dass die Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen stets von der Beschaffenheit und den Umgebungsbedingungen abhängig ist. Insofern ist die Effizienz der Maßnahmen mithilfe von Messungen oder gleichwertigen Bewertungsverfahren zu beurteilen. Im Übrigen: AGW1 müssen auf alle Fälle eingehalten werden. 1 AGW = Arbeitsplatzgrenzwert


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2.3.3 Expositionsdeterminanten1 Es ist alles ganz unkompliziert, wenn die Parameter eines ES2 mit den eigenen Bedingungen übereinstimmen. Sobald jedoch Verwendungsbedingungen von den Angaben im Szenario abweichen, beginnt das notwendige „Ermittlungsverfahren“. Mit der folgenden Tabelle3 verschaffen wir uns einen Überblick über expositionsbestimmende ­Größen (determinants of exposure): A. Stoffmerkmale Expositionsdeterminanten

Beispiele

Kommentar

Physikalisch-chemische ­Eigenschaften

Brandfördernde Eigenschaften

Diese bestimmenden Expositionsfaktoren am Arbeitsplatz müssen Sie im erforderlichen Umfang ermitteln und bewerten.

Dampfdruck Entzündlichkeit Explosionsfähigkeit Flammpunkt Granulometrie Relative Dichte Schmelz-/Gefrierpunkt Selbstentzündungstemperatur Siedepunkt Stabilität Viskosität Wasserlöslichkeit Wasserverteilungskoeffizient nOctanol/Wasser (KOW) etc.

Molekulare Eigenschaften

Eigenschaften (Molekulargewicht, Molekülgröße, Struktur u.a.) Verarbeitungsverhalten Abbauverhalten

Die Kenntnis dieser Eigenschaften lässt auch Rückschlüsse auf die Bioverfügbarkeit4 zu. Das kann für Sie von Belang sein, wenn es um Expositionswege geht.

etc.

1 Determinanten = bestimmende Faktoren 2 ES = Expositionsszenario 3 Diese Tabelle ist eine Adaption der Tabelle D.2-1 in den ECHA-Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung, Teil D. 4 Bioverfügbarkeit = Ausmaß, in dem ein Stoff von einem Organismus aufgenommen und innerhalb dieses Organismus verteilt wird


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A. Stoffmerkmale Expositionsdeterminanten

Beispiele

Kommentar

Stabilität, Reaktivität, Biotransformation1

Halbwertszeiten in Wasser, Boden, Luft

Untersuchungen zur Stabilität, Reaktivität und Biotransformation sind immer auch in Verbindung mit Umweltschutzmaßnahmen beachtenswert.

Wechselwirkungen Reaktionsprodukte etc.

B. Verwendungsmerkmale Expositionsdeterminanten

Beispiele

Kommentar

Stoffbezogenes Lebens­ zyklusstadium

Herstellung eines Stoffs

Es ist wichtig, dass alle relevanten Expositionen identifiziert werden.

Formulierung Endgültige Verwendung Nutzungsdauer in Erzeugnissen Abfallstadium etc.

Aktivitäts- oder Verfahrensart

Mischen von Stoffen Synthetisieren von Stoffen Verwenden von Stoffen: in Erzeugnissen durch Sprühen, Tauchen, Streichen als Verarbeitungshilfsstoff usw. etc.

1 Biotransformation charakterisiert die Umbildung eines an sich nicht ausscheidbaren Stoffs in einen ausscheidbaren Stoff durch den Stoffwechsel eines Organismus..


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B. Verwendungsmerkmale Expositionsdeterminanten

Beispiele

Kommentar

Hauptverwendungskategorien

Industrielle Verwendung

Wesentliche Determinanten bei der Ableitung von DNEL- und PNECWerten

Gewerbliche Verwendung Verwendung in einem geschlossenen System Verwendung unter Einschluss in oder auf einer Matrix Verwendung an wenigen Einsatzorten Verwendung in einem breiten Rahmen (mehrere Einsatzorte zur gleichen Zeit/mehrere Einsatzorte nacheinander etc.) Zeitmuster

Dauer der Tätigkeit/Verwendung Häufigkeit der Tätigkeit/Verwendung

Expositionsmuster

Unbeabsichtigte/seltene Exposition Gelegentliche Exposition Ständige/häufige Exposition

Verwendete Menge

Menge pro Zeiteinheit Menge pro Tätigkeit

Substanzmerkmale

Flüchtigkeit Fugazität

Ist für Sie im Zusammenhang mit Gemischen von Interesse

Gewichtsanteil Stoff Staubigkeit etc. Technische Verwendungsbedingungen

pH-Wert Temperatur Druck etc.

Grundsätzliche Faktoren, die es zu bewerten gilt


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B. Verwendungsmerkmale Expositionsdeterminanten

Beispiele

Kommentar

Risikomanagementmaßnahmen (RMM)

Abfallbehandlung

Durch eine angemessen hohe technische, organisatorische und personelle Qualität im Zusammenhang mit den RMM bestimmen Sie den Grad, bis zu dem sich Expositionen verhindern oder vermindern lassen.

Absaugung Geschlossene Anlagen Maßnahmen und Einrichtungen zur Be- und Entlüftung Maßnahmen zur Produktsicherheit Persönliche Schutzausrüstung Sicherheitseinrichtungen Umgang mit indirekten Expositionen etc.

C. Umgebungsmerkmale Expositionsdeterminanten

Beispiele

Kommentar

Biologische Expositionsfaktoren

Gefahrenbezogene Körperdosis

Ermittlung der gefahrenbezogenen Dosis, mit der ein Mensch exponiert wird

Kanzerogenitätspotenzial Körpergewicht Luftkonzentration Staubkonzentration Zeitbezug etc.

Umgebungsfaktoren

Entlüftungsrate Konzentrationsgrenzwerte Octanol-Wasser-Verteilungs­ koeffizient

Ermittlung, ob die Annahme stimmt, dass ein Stoff gleichmäßig verteilt wird

Raumgröße Raumvolumen Volumenstrom lüftungstechnischer Maßnahmen etc.

2.3.4 Die Verwendungsbedingungen Auf die Frage, was der immer wieder vorkommende Begriff „Verwendungsbedingungen“ eigentlich charakterisiert, antworten wir:


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Verwendungsbedingungen sind veränderbare expositionsbestimmende Größen, die ­REACH segmentiert in: Anwendungsbedingungen (Operational Conditions of use – OC)

Risikomanagementmaßnahmen (Risk Management Measures – RMM)

… sind sämtliche Handlungen, Parameter und Maßnahmen, die während der Herstellung oder Verwendung eine Auswirkung auf die Exposition von Mensch und/oder Umwelt haben können.

… sind sämtliche Handlungen, Parameter und Maßnahmen, die während der Herstellung oder Verwendung mit dem Ziel eingeführt werden, die Exposition von Mensch und/oder Umwelt zu kontrollieren, zu verhindern oder wenigstens zu verringern.

Beispiel: Schemata „Verwendungsbedingungen“ Bedingungen

Beschreibung

Anwendung

Flächendesinfektionsmittel

Gefährliche Eigenschaften von Stoff/­ Gemisch

R10

Entzündlich

R21/R22

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R34

Verursacht Verätzungen

R36

Reizt die Augen

R50

Sehr giftig für Wasserorganismen

R67

Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

GEFAHR H225

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar

H302

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken

H312

Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt

H319

Verursacht schwere Augenreizung

H336

Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

H400

Sehr giftig für Wasserorganismen


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Bedingungen

Beschreibung

Zusammensetzung

CAS

68391-01-5

EINECS

269-919-4

CAS

67-63-0

EINECS

200-661-7

Begrenzung und Überwachung der Exposition

67-63-0 Propan-2-ol

Physikalischchemische Eigenschaften

Allgemeine Angaben

Benzyl-C12-18-alkyldimethylammoniumchloride

10–25 %

Propan-2-ol

5–10 %

kationische Tenside

1–5 %

AGW1

500 mg/m³, 200 ml/m³

Y

Kein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des AGW und BGW3

Zustandsänderung

Kategorie II2 – Überschreitungsfaktor 2

Form

flüssig

Farbe

hellgelb

Geruch

süßlich

Schmelzpunkt/-bereich nicht bestimmt Siedepunkt/-bereich

Art der Tätigkeit/Verwendung

Flammpunkt

40 °C

Selbstentzündlichkeit

besteht nicht

Explosionsgefahr

besteht nicht

Dichte bei 20 °C

0,99 g/cm³

Löslichkeit/Mischbarkeit

vollständig mischbar

pH-Wert bei 20 °C

12,5

nicht bestimmt

Produkt wird als Konzentrat geliefert. Bei der Herstellung der nötigen Gebrauchslösung sind die Dosierungshinweise des Lieferanten zu beachten. Alle zu desinfizierenden wasserbeständigen Oberflächen werden mit einer ausreichenden Menge Gebrauchslösung befeuchtet. Die benutzte Reinigungsausrüstung ist anschließend gründlich mit Wasser zu reinigen.

Dauer/ Häufigkeit

Dauer und Häufigkeit sind unmittelbar abhängig vom Anwendungsbereich.

Umgebungsbedingungen

Die empfohlenen Umgebungsbedingungen sind mit Bezug auf den Einsatzort einzeln zu ermitteln. Orientieren können Sie sich beispielsweise an den Arbeitsplatzbeispielen der TRGS 402, Anlage 5.

Emissions­ begrenzung

Die Emissionsbegrenzung ist für jeden Einzelfall zu bestimmen.

RMM

Es sind die im Abschnitt 8 SDB/eSDB geforderten Risikomanagementmaßnahmen mit den tatsächlich praktizierten Maßnahmen einschließlich ihrer Wirksamkeit zu vergleichen.

1 AGW = Arbeitsplatzgrenzwert 2 Kategorie II – resorptiv wirksame Stoffe. Basis: 15-Minuten-Mittelwert (= betriebliche Überwachung durch messtechnische Mittelwertbildung über 15 Minuten) 3 BGW = biologischer Grenzwert


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2.3.5  Verwendungsdeskriptoren ­ EACH hat ein System von Verwendungsdeskriptoren festgelegt, das aus fünf separaten DeskripR torenlisten besteht, die im Kontext miteinander den Titel eines Expositionsszenarios oder eine verkürzte Verwendungsbeschreibung ergeben.


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I. Verwendungssektoren (SU) – Sectors of Use strukturiert in: Hauptanwendergruppen Endverwendungssektoren Die festgelegten Kategorien1 repräsentieren die größten Chemikalienanwender. II. Produktkategorien (PC) – Chemical Produkt Categories … beschreiben, in welchen Arten von chemischen Produkten2 (z.B. Desinfektionsmittel) ein Stoff (z.B. Propan-2-ol) enthalten ist, wenn er zur Endverwendung geliefert wird. III. Verfahrenskategorien (PROC) – Prozess Categories … beschreiben die Anwendungstechniken oder Verfahrensarten aus der Sicht des Arbeitsschutzes. Die festgelegten Kategorien entsprechen dem allgemeinen berufsbedingten Expositionspotenzial der betreffenden Verfahren und Techniken. Jede PROC hat unmittelbare Auswirkung auf die zu erwartende Exposition und somit auf die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen. Deshalb erfordert die Identifizierung der passenden PROC fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Arbeitsschutz. IV. Umweltfreisetzungskategorien (ERC) – Environmental Release Categories … beschreiben die Verwendungsbedingungen aus der Sicht des Umweltschutzes und basieren auf Merkmalen, die über das Freisetzungspotenzial des Stoffs in die Umwelt Aufschluss geben. Die festgelegten Kategorien decken u.a. Folgendes ab: Herstellung, Formulierung und Endverwendung (Lebenszyklusstadium) breite dispersive Innen- und Außenverwendung Verwendung unter freisetzungsfördernden Bedingungen V. Erzeugniskategorien (AC) – Article Categories … beschreiben die Art des Erzeugnisses, zu dem ein Stoff möglicherweise verarbeitet wird.

1 Sie finden die Zusammenstellung aller Kategorien in den ECHA-Leitlinien, Kapitel R.12 „System der Verfahrensdeskriptoren“ 2 Produkt in diesem Sinn kann ein Stoff an sich oder ein Gemisch sein.


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Mit Unterstützung der Deskriptoren soll eine unkomplizierte Charakterisierung von Verwendungen möglich sein. Es findet sich im Kapitel R.12 der ECHA-Leitlinien auf Seite 15 unter der Weisung „Bitte beachten“ der Hinweis: Eine Anleitung für die Zuordnung der Deskriptoren und Kategorien finden Sie in den ECHA-Leitlinien – Kapitel R.12 „System der Verwendungsdeskriptoren“. Dort wird auch die Verknüpfung mit einem Expositionsszenarium erläutert.

Die Erfahrung zeigt, dass die Beschreibung von Verwendungen rein auf Grundlage des Verwendungsdeskriptorensystems gewöhnlich unzureichend ist, um Expositionsszenarien zu erstellen und zu kommunizieren. Deshalb werden üblicherweise weitere Erläuterungen ergänzend zu der Verwendungsbeschreibung erforderlich sein.

2.3.6  Expositionsszenarien – die eSDB-Beilage Mithilfe von Expositionsszenarien lassen sich a. die Schadstoffaufnahme des Menschen (äußere Exposition) über unterschiedliche Aufnahmewege (inhalativ, dermal und oral) und verschiedene Medien (Luft, Stäube, Aerosole, Wasser, Dämpfe, Nahrung etc.) sowie b. die Ursachen und Einflussfaktoren umweltrelevanter Belastungen beschreiben und Sie können auf diese Weise beurteilen, ob die eigenen Verwendungen sicher sind. Als Erstes gilt es, abstrahierte Szenarien für die Expositionsbewertung zu entwickeln1. Dazu bestimmen Sie die Rahmenbedingungen der Modellierung z.B. mit folgenden Festlegungen: die zu betrachtenden Schutzgruppen die zu untersuchenden Expositionsbedingungen die zu berücksichtigenden Aufnahme- und Kontaktpfade Um eine hohe Identität zwischen der Expositionsabschätzung und der realen Exposition bzw. der zu erwartenden Exposition zu erzielen, ist es unerlässlich, dass folgende Minimalbedingungen erfüllt sind: Das Szenario muss in Bezug auf die relevanten Expositionspfade vollständig sein. Das Szenario muss richtig sein. Das Szenario muss realitätsgerecht sein.

1 Selbstverständlich können bzw. werden Sie auch auf bereits bestehende Szenarien (mögliche Quellen: Lieferanten, vergleichbare Mitgliedsbetriebe in Verbänden, Kammern und Berufsgenossenschaften etc.) zurückgreifen. Die auf diese Weise erlangten Szenarien sollten aber mit Ihren Bedingungen konform gehen. Ansonsten gilt: Anpassen an die eigenen Verhältnisse oder neu entwickeln.


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Beispiel: Standardformat für Expositionsszenarien1 1.

Expositionsszenarium

Titel des Szenariums, Nr. …

Liste aller Verwendungs­ deskriptoren für das Lebens­ zyklus­stadium sowie alle Verwendungen darin

Fünf separate Deskriptorenlisten bilden in Verbindung miteinander eine kurze Verfahrensbeschreibung oder auch den Titel eines Expositionsszenarios: 1. Verwendungssektorkategorie (SU) 2. Produktkategorie (PC) 3. Verfahrenskategorie (PROC) 4. Umweltfreisetzungskategorie (ERC) 5. Erzeugniskategorie (AC)

Marktsegment nach Produkt­ kategorien2 (PC)

Beschreibung, in welcher Art von chemischem Produkt ein Stoff enthalten ist, wenn er an den Endanwender geliefert wird. Zur Charakterisierung stehen die Kategorien PC1 bis PC40 und PC0 – Sonstige – zur Verfügung. Für den Fall, dass keine dieser Kategorien zutrifft, können weitere individuell festgelegt werden. Beispiele aus der Deskriptorenliste3 für PC: PC1 – Klebstoffe, Dichtstoffe PC8 – Biozidprodukte z.B. Desinfektionsmittel gegen Schadorganismen; aber: Desinfektionsmittel, die als Bestandteil eines Reinigungsprodukts verwendet werden, sollen durch PC35 charakterisiert werden. PC35 – Wasch- und Reinigungsmittel

1 Adaption nach ECHA-Leitlinie, Teil D „Exposure Scenario Building“, Kapitel 2 2 Chemical Produkt Categories 3 Deskriptor = Kenn- oder Schlüsselwort


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Name des beitragenden Umwelt­ szenariums (1) und der zuge­ hörigen Umweltfreisetzungs­ kategorie (ERC)

Die Umweltfreisetzungskategorie1 (ERC) beschreibt die allgemeinen Verwendungsbedingungen anhand von sechs Umweltaspekten: 1. Zweck des Stoffs (beabsichtigtes technisches Schicksal). Dieses Hauptmerkmal bestimmt, in welchem Maße zu erwarten ist, dass ein Stoff bei der Verwendung verbraucht wird, durch Abfälle, Abwassereinleitungen oder Luftemissionen freigesetzt wird, in das nächste Stadium des Lebenszyklus eingeht. 2. Lebenszyklusstadium, in dem eine Verwendung stattfindet (Herstellung, Formulierung, Endanwendung) 3. Verteilung der Verwendung (industrielle Verwendung, gewerbliche Anwendung, Verbraucheranwendung) 4. geschlossene Anwendungssysteme während der Endanwendung 5. Innen- oder Außenanwendung 6. Anwendung unter freisetzungsfördernden Bedingungen

Liste der beitragenden Arbeitnehmerszenarien (2-n) und der zugehörigen Verfahrens­ kategorien (PROC)

Mit Verfahrenskategorien2 (PROC) werden die Anwendungstechniken oder Verfahrensarten aus der Sicht des Arbeitsschutzes charakterisiert. Die Kategorisierung ist orientiert an: Menge und Form der in einem Verfahren aufgewendeten Energie der für die Exposition verfügbaren Oberfläche des Stoffs (dicke Materialschichten, Materialstaubigkeit) dem voraussichtlichen Grad der Eindämmung den technischen Sicherheitsvorkehrungen

1 Environmental Release Categories 2 Process Categories


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2.

Beitragendes Szenarium (1) zur Beherrschung der Umwelt­ exposition für ...

Name des beitragenden Szenariums

Eigenschaften des Produkts

Produktbezogene Bedingungen, die Auswirkung auf die Exposition haben, wie z.B.: Konzentration eines Stoffs in einem Gemisch Viskosität eines Produkts Verpackungsgestaltung etc.

Verwendete Mengen

Tägliche und jährliche Mengen: pro Standort bei industrieller Verwendung bei breit gestreuten Verwendungen

Häufigkeit und Dauer der Verwendung

Umweltfaktoren, die nicht durch ein Risikomanagement zu beeinflussen sind Sonstige vorhandene Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition

Wasser

Boden

Luft

einmalig

einmalig

einmalig

wiederholt

wiederholt

wiederholt

langzeitig

langzeitig

langzeitig

Fließgeschwindigkeit von ankommendem Oberflächenwasser (m³/d) Für einen durchschnittlichen Ort werden üblicherweise 18.000 m³/d angenommen. Zu diesen Bedingungen gehören beispielsweise: Technologien/Prozessverfahren, die bestimmend sind für die anfängliche Freisetzung des Stoffs aus dem Prozess (über Luft und Abwasser) trockene oder wasserbasierte Prozesse Bedingungen im Zusammenhang mit Temperatur und Druck Produktverwendung im Innen- oder Außenbereich Arbeiten in geschlossenen Bereichen oder an der freien Luft

Technische Bedingungen und Maßnahmen auf Prozessebene zur Verhinderung von Freisetzung

Gestaltung von Prozessen zur Verhinderung von Freisetzungen und einer damit verbundenen Exposition. Dazu gehören auch die Bedingungen, die einen zuverlässigen Einschluss gewährleisten (die Wirksamkeit ist nachzuweisen).


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Technische (standortspezifische) Bedingungen und Maßnahmen zur Verringerung/Begrenzung von Einleitungen, Abluftemissionen und Freisetzung in den Boden

Technische Maßnahmen – inkl. Nachweis ihrer Wirksamkeit – sind z.B.: Filter und andere technische Maßnahmen zur Verringerung einer Freisetzung in die Luft Klärsystem Verfahrens- und Überwachungstechnologien zur Minimierung von Emissionen standortspezifische Verfahren zur Abfall- und Abwasserbehandlung etc.

Organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung/Begrenzung von Freisetzungen am Standort

Gemeint sind

Bedingungen und Maßnahmen bezüglich kommunaler Ab­ wasserkläranlagen

Im Rahmen der Abfallbehandlung und Entsorgung sind im Zusammenhang mit den Gegebenheiten der kommunalen Abwasserklärung die notwendigen Bedingungen und Maßnahmen festzulegen, z.B:

spezifische organisatorische Maßnahmen, unterstützende Maßnahmen für das Funktionieren bestimmter technischer Maßnahmen.

Abbauwirksamkeit Abwasserschlammbehandlung Begrenzung der Abluftemissionen bei einer notwendigen Abwasserbehandlung Verhalten in Umweltkompartimenten etc. Bedingungen und Maßnahmen mit Bezug auf eine externe Behandlung von Abfällen

Fixiert werden: Anteil der verwendeten Menge, die einer externen Abfallbehandlung zur Entsorgung zugeführt wird, zur Rückgewinnung zugeführt wird geeignete Behandlungsarten für die jeweiligen Abfallarten (mit Wirksamkeitsnachweis) Art des Abfalls nach Ende der Nutzungsphase spezifische Recyclingarten

Verwendungsspezifische/verfahrensspezifische Maßnahmen

… von denen zu erwarten ist, dass die vermutete Exposition über das geschätzte Maß hinaus verringert wird.


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2.n

Beitragendes Szenarium (n)1 zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für …

Name des beitragenden Szenariums (n)

Produkteigenschaften

Konzentration eines Stoffs in dem Produkt Physikalischer Zustand des Produkts Verpackung – soweit sie eine Auswirkung auf die ­Exposition besitzt etc.

Verwendete Mengen

Verwendete Menge am Arbeitsplatz: zur Durchführung einer Aufgabe innerhalb einer Schicht Maximale verwendete Menge pro Arbeitstag etc.

Häufigkeit und Dauer der Verwendung/Exposition

Faktoren, die nicht vom Risikomanagement beeinflusst werden

Inhalativ

Oral

Dermal

kurzfristig/ einmalig

kurzfristig/ einmalig

kurzfristig/ einmalig

kurzfristig/ wiederholt

kurzfristig/ wiederholt

kurzfristig/ wiederholt

langzeitig/einmalig

langzeitig/einmalig

langzeitig/einmalig

langzeitig/ wiederholt

langzeitig/ wiederholt

langzeitig/ wiederholt

Externe Faktoren Menschliche Faktoren Spezifische Verwendungsbedingungen etc.

Sonstige vorhandene Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Exposition

Arbeitsausführung im Innen- oder Außenbereich Prozessbedingungen (im Zusammenhang mit Temperatur und Druck) Prozessverfahren Raumvolumen Technologien etc.

Technische Bedingungen und Maßnahmen auf Prozessebene zur Verhinderung von Freisetzungen

Ermittlung von Mengen und Ursachen signifikanter Freisetzungen Technische Maßnahmen zur Begrenzung/Verhinderung etc.

1 Die Anzahl (n) der beitragenden Szenarien bestimmen Sie nach den Erfordernissen.


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Technische Bedingungen und Maßnahmen zur Beherrschung der Verbreitung von der Quelle bis zum Arbeitnehmer

Technische Sicherheitsmaßnahmen: Abzüge Be- und Entlüftung geschlossene Systeme etc.

Organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung/Begrenzung einer Freisetzung, Verbreitung und Exposition

Spezifische organisatorische Maßnahmen

Bedingungen und Maßnahmen zum persönlichen Schutz, zur Hygiene und Gesunderhaltung

Betriebsärztliche Versorgung

Organisatorische Maßnahmen, die zur Unterstützung bestimmter technischer Maßnahmen erforderlich sind etc. Hautschutz und Hautpflege Persönliche Schutzausrüstung etc.

2.3.7  Die Risikomanagementmaßnahmen Für eine sichere Verwendung von Stoffen/Gemischen sind Risikomanagementmaßnahmen unerlässlich.


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Unterscheiden lassen sich die Maßnahmen ihrer Art nach als Instruktionen (grundsätzlich erforderlich bei der Maßnahmenumsetzung), prozess- und/oder produktbezogene Maßnahmen (haben bei der Risikominimierung immer Vorrang vor additiven Emissionsminderungsmaßnahmen), technische Maßnahmen (haben stets Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen), organisatorische Maßnahmen (Betriebsanweisungen, Unterweisungen etc.), personenbezogene Schutzmaßnahmen (Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Atemschutz usw. – aber auch: Erste Hilfe, Hygiene, arbeitsmedizinische Vorsorge etc.), besondere Schutzmaßnahmen. Die ECHA-Leitlinie Teil D, Kapitel D.4.5.3, enthält zum Thema Risikomanagementmaßnahmen acht Fragen, die wir hier in einer Kurzfassung anführen: 1. Welche Verwendungen des Stoffs sollten vermieden werden? 2. Wie kann das Expositionspotenzial gegenüber einem Stoff in einem Gemisch oder Erzeugnis auf der Produktebene verringert werden? 3. Kann durch die Anwendung einer wirksamen Einkapselung die Exposition verhindert oder vermieden werden? 4. Lässt sich durch eine Begrenzung von Dauer und/oder Häufigkeit des Umgangs mit dem Stoff die Exposition verringern? 5. Lassen sich durch prozessintegrierte Maßnahmen Emissionen reduzieren? 6. Kann die Exposition am Arbeitsplatz durch technische Maßnahmen verhindert oder wenigstens minimiert werden? 7. Lassen sich mit Unterstützung lokaler oder gesamtbetrieblicher Maßnahmen die Luft- und Wasseremissionen vermindern? 8. In welchen Situationen kann nur durch persönliche Schutzmaßnahmen eine Verminderung der Exposition erreicht werden?


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Beispiel: Vergleich der Risikomanagementmaßnahmen im Gesundheitsschutz Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Destination

Vergleich RMM im Expositionsszenario

RMM im ­Betrieb

Feststellung Wirksamkeit

Effekt auf Expositionshöhe

Handlungsbedarf

Instruktionen Organisatorische Maßnahmen Prozesskontrollen Technische ­Maßnahmen Persönliche Schutzausrüstung Besondere Schutz­ maßnahmen

Sie werden zur Bewertung Ihrer betrieblichen Risikomanagementmaßnahmen sicher ein ähnliches tabellarisches Erfassungstool verwenden, und das auch für die Bereiche Umweltschutz und Entsorgung. Über die Webseite1 des CEFIC (Europäischer Verband der chemischen Industrie) können Sie sich eine Bibliothek2 mit Empfehlungen zum Risikomanagement herunterladen. Die darin enthaltenen Informationen sind dafür ausreichend, Sie sowohl bei der Ermittlung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen als auch bei der Kommunikation der Maßnahmen zu unterstützen.

1 http://cefic.org/en/­REACH-for-industries-libraries.html 2 Die Bibliothek existiert nur in englischer Sprache.


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Screen-Snap: RMM-Bibliothek des CEFIC

2.3.7.1  Sonderfall – Unangemessene Risikomanagementmaßnahmen

Risikomanagementmaßnahmen, die Ihnen per Sicherheitsdatenblatt empfohlen werden, sind verpflichtend. Aber sind sie auch immer angemessen und praktikabel? Um das herauszufinden, müssen Sie sich darüber Klarheit verschaffen, aus welchem Grund vorgegebene Maßnahmen eventuell als unangemessen anzusehen sind. Sie machen das praktischerweise im Zuge der Konformitätsprüfung des SDB oder eSDB einschließlich Expositionsszenario.


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Simplifiziertes Ablaufschema: Prüfung der Angemessenheit von RMM1

Folgende Definitionen beschreiben exemplarische Fälle von Unangemessenheit: Eine oder mehrere der empfohlenen Maßnahmen stehen nicht im Einklang mit der Einstufung und/oder der Kennzeichnung des Stoffs/Gemischs, im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften. Die empfohlenen Maßnahmen beziehen sich auf Expositionswege, die nicht eintreten, sind für den betreffenden Stoff bzw. das Gemisch nicht wirksam, 1 Wir haben das Ablaufschema stark simplifiziert. Tatsächlich benötigen Sie deutlich mehr Einzelschritte, um das Ergebnis der Überprüfung zu erhalten.


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sind für die beschriebenen Verwendungen unrealistisch und nicht umsetzbar, sind nicht kontrollierbar, sind nicht praxisgerecht, sind übertrieben usw. Der technische und/oder finanzielle Aufwand für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist nicht vertretbar. etc. Sicher wird es so sein, dass Sie eine Überprüfung auf Angemessenheit nur vornehmen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die eine oder andere der empfohlenen Maßnahmen unangemessen sein könnte. Stellt sich heraus, dass Ihre Vermutung berechtigt ist, müssen Sie Ihren Lieferanten davon in Kenntnis setzen. Die weiterzuleitenden Informationen haben so hinreichend zu sein, dass die Begründung, mit der die Empfehlungen in Zweifel gezogen werden, eindeutig ist. Als Konsequenzen aus dem Ergebnis der Überprüfung kommen beispielsweise infrage: Anpassung der Risikomanagementmaßnahmen Anpassung des Verfahrens Durchführung einer eigenen Stoffsicherheitsbeurteilung Ersetzen des betreffenden Stoffs/Gemischs etc. 2.3.8  Herstellen vorgesehener Bedingungen In Fällen, in denen Ihre Verwendungsbedingungen nicht durch das Expositionsszenario abgedeckt sind, haben Sie die Option, die im Szenario vorgesehenen Bedingungen herzustellen. Sie können beispielsweise Prozess- und/oder Verfahren ändern, neue Risikomanagementmaßnahmen einführen, bestehende Risikomanagementmaßnahmen aktualisieren, betriebliche Bedingungen an die vorgesehenen anpassen etc. Sollten Sie sich zu diesem Prozedere entschließen, ist es effizient, wenn Sie alle Szenarien, in denen gleiche oder ähnliche Risikomanagementmaßnahmen vorgesehen sind, gleich mit berücksichtigen.


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2.4

Modellierung der Expositionsszenarien

Bei der Modellierung eines Expositionsszenarios werden Sie sehr schnell feststellen, dass die Arbeiten einen erheblichen Zeitaufwand verursachen. Dennoch lassen sich die einzelnen Schritte nicht vermeiden, aber variieren und vereinfachen.


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2.4.1  Vorgangsübersicht „Expositionsszenarien“ ID

Vorgang

Kern (inkomplett)

Folge-ID

1

Verwendungen des Stoffs abbilden

Darstellung identifizierter Verwendungen

2

Deskriptorensystem anwenden Fraktionierung der Lebenszyklusstadien (1 bis 4) Marktbetrachtung auf der Basis betriebseigener Daten und ermittelter Branchendaten 2

Zusammenstellung verfügbarer Daten zu Verwendungsbedingungen und Risiko­ managementmaßnahmen

Basis: betriebseigene Daten einschl. Messdaten

3

Bezug: Lebenszyklusstadium Branchendaten einbeziehen Freisetzungs- und Expositionswerte entsprechend Lebenszyklus feststellen

3

Auswahl geeigneter Verwahrens- und Produktkategorien für identifizierte ­Verwendungen

Verwendungen anhand der Daten aus ID 2 eine geeignete Kategorie zuweisen

4

Verwendungen feststellen, für die keine geeignete Produkt- oder Verfahrenskategorie im Deskriptorensystem vorgegeben ist Anforderungen an die Daten für die Expositionsmodelle festlegen. Grundlage dafür sind

4 oder 8

das Standardformat für Expositionsszenarien, die Eingabetabellen (anfänglich oder Iteration). Identifizierung der notwendigen Dateneingabe Identifizierung der Eingabe in Werkzeuge zur Expositionsabschätzung der Stufe (Tier) 1

9


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Eingabedaten

Zur Expositionsabschätzung (Stufe [Tier] 1) für Arbeitnehmer werden als Eingabedaten nur wenige Determinanten benötigt: 1. Kurztitel Expositionsszenario 2. Verfahren und Tätigkeiten 3. Dauer und Häufigkeit 4. Aggregatzustand 5. Konzentration des Stoffs 6. Menge 7. sonstige relevante Bedingungen 8. Risikomanagementmaßnahmen Die Daten zur Abschätzung der Umweltexposition werden auf Position 8 dem Risikobereich angepasst und um Position 9 ergänzt: 8. Umweltrisikomanagement 9. Abfallmanagementmaßnahmen ID

Vorgang

Kern

Folge ID

4

Anfängliche Expositionsszenarien erstellen

Abfassen „Anfängliches Expositionsszenario“ anhand der Eingabedaten für eine Expositionsabschätzung der Stufe 1

5

Erste Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung durchlaufen

Hypothese der wesentlichen Expositionswege Dokumentation von Expositionswegen, die keine Berücksichtigung finden Risikobeschreibung Übersicht darüber, in welchen Punkten eine Beherrschung der Risiken nicht nachgewiesen ist

5

Abschluss der ursprünglichen Expositionsszenarien

Nachweis, dass die Risiken beherrscht werden können

6

Abschluss der ursprünglichen Expositionsszenarien mit Beschreibung der betrieblichen Bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen Vergabe der passenden Kurztitel Zusammenstellung von Verwendungen, für die ein Nachweis über die Risikobeherrschung auf der Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist

7


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ID

Vorgang

Kern

6

Resonanzprofil erstellen

Feedbackanfrage

Folge ID Angefragt wird z.B. bei … repräsentativen Kunden, Verbänden, verbundenen Unternehmen etc. Abgefragt wird z.B., ob die

7

Verwendungen abgedeckt sind, VB1 und RMM2 angemessen sind, Beschreibungen unmissverständlich sind. 7

8

Zusätzliche Daten identifizieren – soweit erforderlich

Wiederholte Stoffsicherheitsbeurteilung (Iteration) mit ausgewählten Werkzeugen durchführen

Verfeinern der VB und RMM

3–6

Angaben über Stoffeigenschaften konkretisieren Falls erforderlich, zusätzliche Daten identifizieren

8

Weitere Iteration ist erforderlich.

9

Weitere Prüfungen sind notwendig. Risikobeherrschung kann nachgewiesen werden

11

Abschlusseingaben zur Ermittlung schädlicher Wirkungen 9

10

Eruieren, ob potenziell Messdaten oder ein Risikobeherrschung kann mit dem höherstufiges Modell erforderlich sind Modell der Stufe (Tier) 1 nicht nachgewiesen werden.

Messdaten oder höherstufiges Modell verwenden

Risikobeherrschung kann mit dem Modell der Stufe (Tier) 1 nachgewiesen werden.

11

Expositionsszenario verfeinern

11

Risikobeherrschung mit einer höherstufigen Beurteilung nachweisen Unter Umständen bestimmte Verwendungen nicht im Expositionsszenario berücksichtigen, spezielle Verwendungsbedingungen im Expositionsszenario beschreiben etc.

1 VB = Verwendungsbedingungen 2 RMM = Risikomanagementmaßnahmen

10


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ID

Vorgang

Kern

Folge ID

11

Abschluss von Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung (einschl. Unsicherheitsanalyse)

VB und RMM, die eine Risikobeherrschung sicherstellen, werden in die endgültigen Expositionsszenarien aufgenommen.

12

Prüfungen, die noch nicht vorgenommen worden sind, aber vorgeschlagen werden, enthalten die Empfehlung vorläufiger Verwendungsbedingungen zur Risikobeherrschung. Beschreibung der Verwendungen, von denen zum Schutz der Gesundheit und Umwelt abgeraten wird etc. 12

Integriertes Expositionsszenarium ableiten

Auswahl der VB und RMM, die zur Beherrschung der Risiken in Bezug auf die Expositionswege führen

13

Überprüfung der Auswirkungen von VB und RMM auf die Expositionswege Verknüpfung aller VB und RMM 13

Zusammenführung der endgültigen Expositionsszenarien

14

Dokumentation

Zusammenführung von Szenarien mit ähnlichen betrieblichen Bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen Stoffsicherheitsbericht Komponente für das erweiterte Sicherheitsdatenblatt zusammenstellen

14


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2.4.2  Generische Expositionsszenarien Breite Szenarien werden im Fachterminus als „generische Expositionsszenarien (GES1)“ bezeichnet. Sie beschreiben die Anwendungsbedingungen und integrierten Risikomanagementmaßnahmen für einen Stoff oder eine Gruppe von ähnlichen Stoffen in einem definierten Anwendungsgebiet. Das kann sowohl die industrielle und professionelle Verwendung als auch die Anwendung durch den Verbraucher sein. Ein besonderes Merkmal der generischen Expositionsszenarien ist die Verwendung von unterschiedlichen Gültigkeitsbereichen. Was nichts anderes bedeutet, als dass für Stoffe mit ähnlichen expositions- und risikobestimmenden Eigenschaften die gleichen Risikomanagementmaßnahmen oder auch geeignete RMM-Kombinationen empfohlen werden.

1 GES steht für: Generic Exposure Scenarios


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Fragen Sie bei Ihrem Berufsverband oder auch bei einem Lieferanten nach, ob geeignete generische Expositionsszenarien existieren, die sich auf Ihre Verwendungen übertragen lassen. Ist das der Fall, sollten Sie diese Szenarien als Basis nehmen und sie entsprechend modifizieren. Für die Entwicklung generischer Expositionsszenarien ist das Stand-alone-Tool „Worker Chemical Safety Assessment (CSA)“ als Support-System sehr gut geeignet. Tabelle 1 stellt ein strukturiertes Format für die standardisierte Sammlung von Verwendungsbeschreibungen einschließlich der damit verbundenen typischen Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen (RMM) bereit. Tabelle 2 bietet die Möglichkeit einer Stoffsicherheitsbeurteilung für jede Verwendung und zur Erfassung der relevanten Risikomanagementmaßnahmen für die Beweisführung der sicheren Nutzung.

Ausschnitt „Worker CSA Template“

Anzumerken ist: a. Ein effizienter Umgang mit dem Tool erfordert einiges an Fachwissen. b. Das Tool steht nur in englischer Sprache zur Verfügung. c. Herausgeber des Tools ist das CEFIC (European Chemical Industry Council, Brüssel). d. Herunterladen können Sie das Tool unter der Internetadresse: www.cefic.be/Files/Publications/2009-12-11-Cefic-GES-CSA-Worker-Template-Version-01.xls csa-worker-template-version-01.


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2.4.3  Expositionsszenarien im Hinblick auf die Entsorgung Ein signifikantes Kapitel konstituiert die Entsorgungsphase. Sie macht es erforderlich, dass in Verbindung mit den beurteilten Verwendungen alle Abfälle sämtlicher Prozesse sowie die Abfälle mit dem Erzeugnis, in welches der Stoff aufgenommen worden ist, geprüft werden. Es wird nach dem gleichen Prinzip der Quantifizierung von Expositionshöhen verfahren wie bei den sonstigen Verwendungen eines Stoffs; denn die Handhabung der Abfälle setzt normalerweise dieselben Risikomanagementmaßnahmen voraus, die auch für die eigentliche Verwendung empfohlen werden. Im Rahmen der Bewertung von Risiken während der Entsorgungsphase sind vorrangig die besonderen Risiken der abfallwirtschaftlichen Verfahren zu prüfen, die in den übrigen Prozessen nicht berücksichtigt worden sind. 2.5

Informationssammlung über Gefährdungen

In der Regel werden Sie die für eine sichere Verwendung relevanten Grenzwerte aus dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 8 ersehen können. Wichtig sind diese Informationen für Sie dann bei der Ableitung der faktischen Werte. 2.5.1  Zuordnung DNEL-/PNEC-Werte 2.5.1.1  DNEL-Werte

Die Bewertung von Stoffrisiken hat nach ­REACH auf der Basis von Wirkdaten und der durch die Verwendung provozierten Exposition zu erfolgen. Dabei ist ein definierter Grenzwert, der sogenannte DNEL (Derived No-Effect Level), für die Beurteilung einer möglichen schädlichen Wirkung auf die menschliche Gesundheit zuständig.


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Adaption der „Figure R.8.1“ im Kapitel R.8 der ECHA-Leitlinien

DNEL-Werte charakterisieren entweder die maximale Aufnahmemenge oder die Konzentrationswerte in Gemischen oder in Medien.

Hinweis:

Eine ausführliche Beschreibung der Ableitung von DNELs finden Sie im Kapitel R.8 „Characterisation of dose [concentration]-response for human health“ der ECHA-Leitlinien. Wie die meisten, steht auch dieses Kapitel nur in englischer Sprache zur Verfügung.


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Abgeleitet werden DNEL-Werte für die unterschiedlichen Expositionswege, die unterschiedliche Expositionsdauer und -häufigkeit Exposition

Oral

Einwirkung

Wirkung

Dauer

Häufigkeit

kurzfristig

ohne Absicht

langfristig

selten

wiederholt

gele­ gentlich

akut

Wirkort chro­ nisch

lokal

Grenzwert systemisch

DNEL profes­ sionell

häufig ständig Dermal

kurzfristig

ohne Absicht

langfristig

selten

wiederholt

gele­ gentlich häufig ständig

Inhalativ

kurzfristig

ohne Absicht

langfristig

selten

wiederholt

gele­ gentlich häufig ständig

2.5.1.2  PNEC-Werte

Für die Beurteilung einer möglichen schädlichen Wirkung auf die Umwelt ist die PNEC (Predicted No-Effect Concentration) zu bestimmen. Dieser Wert wird dann mit der Höhe der Umweltexposition – charakterisiert durch die PEC (Predicted Environmental Cocentration) – verglichen.

DNEL kommerziell


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Kommt der Vergleich zu dem Ergebnis, dass die PEC kleiner ist als die PNEC, gilt das Risiko als angemessen kontrolliert. PNEC-Werte werden für die verschiedenen Kompartimente Wasser, Boden, Luft, mikrobiologische Aktivität in Kläranlagen bestimmt. Exposition

Einwirkung einmalig, kurzzeitig

Hinweis:

Eine ausführliche Beschreibung der Ableitung von DNELs finden Sie im Kapitel R.8 „Characterisation of dose [concentration]-response for human health“ der ECHA-Leitlinien. Wie die meisten, steht auch dieses Kapitel nur in englischer Sprache zur Verfügung.

Wirkung kontinu­ ierlich

akut

Wirkort dauerhaft

lokal

Grenzwert systemisch

PNEC

Anmerkung

Wasser

Luft

Boden

Denken Sie daran: Um die Expositionshöhen beurteilen zu können, benötigen Sie auch stoffbezogene Informationen über die Mobilität und den Verbleib in der Umwelt. Ausdrücklich: biologische Abbaubarkeit Dampfdruck log KOW Molekulargewicht Wasserlöslichkeit


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2.5.2  Verwendungs- und Expositionsmatrix Stoff/Gemisch

Verwendungsart

Exposition

Industriell

Gewerblich

Privat

kurzzeitig

1

2

3

langzeitig/wiederholt

4

5

6

kurzzeitig

7

8

9

langzeitig/wiederholt

10

11

12

Human

Oral

Dermal

Inhalativ

Umwelt

Wasser

Luft

Boden

Legende

kurzzeitig

13

14

15

langzeitig/wiederholt

16

17

18

einmalig/kurzzeitig

19

20

21

kontinuierlich

22

23

24

einmalig/kurzzeitig

25

26

27

kontinuierlich

28

29

30

einmalig/kurzzeitig

31

32

33

kontinuierlich

34

35

36

+

Identifizierte Verwendung

Nicht unterstützte Verwendung

0

Nicht identifizierte Verwendung

(Quellenangabe: Diese Tabellen-Adaption folgt der u.a. vom VCI entwickelten Matrix der Verwendungs- und Expositionskategorien.)

Nutzwert der Matrix

Für Sie besitzt der Einsatz einer solchen Matrix einen mehrfachen Nutzwert, beispielsweise: der schnelle Überblick, welche Expositionen eines Stoffs/Gemischs bereits bewertet sind die Basis, um die für eine bestimmte Exposition festgelegten Maßnahmen miteinander vergleichen und abgleichen zu können die Möglichkeit, den Expositionen die passenden Risikomanagementmaßnahmen unmittelbar zuordnen zu können, zur Abdeckung der schwerwiegendsten Stoffeigenschaften Maßnahmen zu fixieren etc. Ein weiterer Zusatznutzen ist die in der Matrix gemachte Unterscheidung hinsichtlich der Expositionsdauer. Diese gestattet Ihnen auf einfache Weise die Ableitung unterschiedlicher Grenzwerte sowie eine einschlägige Identifizierung und Zuordnung von Risikomanagementmaßnahmen.


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Anwendung der Matrix

I. Identifizieren der Verwendung: Begriff für die vorgesehene Verwendung des Stoffs/Gemischs festlegen (z.B. Flächendesinfektionsmittel) II. Identifizieren relevanter Matrix-Elemente: alle bekannten Verwendungen den einzelnen Tabellenfeldern zuordnen identifizierte Verwendungen mit (+) kennzeichnen  Derartig gekennzeichnete Matrix-Elemente müssen bewertet werden. nicht identifizierte Verwendungen mit (0) kennzeichnen  kennzeichnet eine nicht beabsichtigte Verwendung nicht unterstützte Verwendungen mit (–) kennzeichnen  Expositionspfad wird aufgrund der bekannten Stoffeigenschaften ausgeschlossen. III. Bewertung Beispiel: Bewertung (Auszug) Testsubstanz

Stoff/ Gemisch Exposition Human

Oral

kurzzeitig

Verwendungsart Industriell

Gewerblich

1

2

Wie 1

3

0

Kontakt mit dem Mund vermeiden. Am Arbeitsplatz nicht Essen, Trinken, Rauchen. Von Nahrungsund Genussmitteln fernhalten.

Privat

Hände waschen nach einem direkten Kontakt mit dem Stoff und nach Beendigung der Arbeit.

Dermal

langzeitig/ wiederholt

4

0

5

0

6

0

kurzzeitig

7

Hautkontakt vermeiden. Schutzhandschuhe tragen. Schutzbrille benutzen.

8

Wie 7

9

Hautkontakt vermeiden

langzeitig/ wiederholt

10

Hautkontakt vermeiden.

11

Wie 10

12

Hautkontakt vermeiden

Schutzhandschuhe tragen. Bei Gemischen mit einer Konzentration < 1 % sind Schutzhandschuhe nicht erforderlich. Schutzbrille tragen. Achtung: Substanz entfettet die Haut. Hände nach Beendigung der Arbeit waschen. Hautschutzmittel verwenden.


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Testsubstanz

Stoff/ Gemisch Exposition

Inhalativ

kurzzeitig

Verwendungsart Industriell

Gewerblich

13

14

Wie 13

15

0

17

Wie 16

18

0

20

Wie 19

21

0

23

Wie 22

24

0

DNEL: 400 mg/m3

Privat

Substanz ist in hoher Konzentration giftig. Nicht einatmen. Konzentration unter DNEL: … halten. Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung: Lüftung, lokale Absaugung, zusätzliche Abdeckung für offene Systeme. Luftwechselrate: …/Std. Kontrollmessungen: … langzeitig/ wiederholt

16

DNEL: 100 mg/m3 Substanz ist in hoher Konzentration giftig. Nicht einatmen. Konzentration unter DNEL: … halten. Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung: Lüftung, lokale Absaugung, zusätzliche Abdeckung für offene Systeme. Luftwechselrate: …/Std. Kontrollmessungen: ...

Umwelt

Wasser

einmalig/ kurzzeitig

19

PNEC: 0,01 mg/l Freisetzen ins Wasser vermeiden. Abwasser regelmäßig kontrollieren. Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung: Filterung, Abscheidung usw.

kontinuierlich

22

PNEC: 0,001 mg/l Freisetzen ins Wasser vermeiden. Abwasser regelmäßig kontrollieren. Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung: Filterung, Abscheidung usw.


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Testsubstanz

Stoff/ Gemisch Exposition

Luft

Boden

Verwendungsart Industriell

Gewerblich

einmalig/ kurzzeitig

25

Siehe unter 28

26

Wie 25

27

Privat 0

kontinuierlich

28

PNEC: 10 mg/m3 29 Emissionsschutz > 1,000 g/h, z.B.: Adsorptionsfilter, thermische Abluftreinigung usw.

Wie 28

30

0

einmalig/ kurzzeitig

31

Verunreinigung des Bodens in der Regel nur zufällig. Maßnahmen für den Störfall sind z.B.: …

32

Wie 31

33

0

kontinuierlich

34

Bodenverunreinigungen vermeiden. Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung:

35

Wie 32

36

0

2.5.3  Risikofeststellung für alle Expositionswege Zunächst ist eine Expositionsabschätzung für die verschiedenen Verwendungen und Expositions­ typen notwendig, die aus drei Abschnitten besteht: 1. Emissionsabschätzung 2. Bewertung von Verbleib und Verhalten in der Umwelt 3. Abschätzung der Expositionshöhe Zur Ermittlung der Risikoverhältnisse werden dann die abgeleiteten Expositionshöhen durch die jeweiligen DNEL- bzw. PNEC-Werte geteilt. Ist das festgestellte Verhältnis größer als eins, so besteht ein Risiko. In diesem Fall bedeutet das, Sie müssen die Beurteilung für den betroffenen Expositionsweg wiederholen. Ist das festgestellte Verhältnis gleich oder kleiner als eins, so kann die beurteilte Verwendung als sicher betrachtet werden. Expositionsweg

Risikofeststellung

Exposition

Expositionshöhe

Human

Oral

kurzzeitig langzeitig/wiederholt

Dermal

kurzzeitig langzeitig/wiederholt

Inhalativ

kurzzeitig langzeitig/wiederholt

DNEL-Wert

Risikoverhältnis


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Seite 101

Expositionsweg

Risikofeststellung

Exposition

Expositionshöhe

Umwelt

Wasser

PNEC-Wert

Risikoverhältnis

einmalig/kurzzeitig kontinuierlich

Luft

einmalig/kurzzeitig kontinuierlich

Boden

einmalig/kurzzeitig kontinuierlich

2.6

Das zweckdienliche Scaling-Verfahren

Im Allgemeinen wird von einem nachgeschalteten Anwender (NA) erwartet, dass er die Verwendungsbedingungen einhält, die im Expositionsszenario des Lieferanten benannt werden. Es ist aber gut möglich, dass Sie, der NA, andere Kombinationen von Risikomanagementmaßnahmen und Anwendungsbedingungen aufbieten – und auf diese Weise das gleiche oder ein höheres Maß an Sicherheit realisieren. Nicht jeder Unterschied zwischen den beschriebenen Verwendungsbedingungen im Expositionsszenario und der eigenen Praxis bedeutet also, dass Ihre Verwendung nicht abgedeckt ist. Prüfen Sie darum, ob in dem betreffenden Expositionsszenario Hilfestellungen (Angabe einer Formel, Hinweis auf Bewertungsinstrument etc.) dazu existieren, wie sich Abweichungen von den Verwendungsbedingungen im Expositionsszenario bewerten lassen. Die Nutzung einfacher mathematischer Gleichungen zur Bewertung der eigenen Verwendungsbedingungen macht das „Scaling“ (abgleichen, maßstabsgerecht die Größe verändern) aus. Angewendet werden kann das Scaling-Verfahren aber nur, wenn der Lieferant in seinem Expositionsszenario die relevanten Scaling-Regeln bzw. die genutzten Scaling-Instrumente genügend spezifiziert hat. Durch diese Information finden Sie zudem belegt, dass die Anwendbarkeit und die Grenzen des Scalings für die identifizierten Verwendungen durch den Lieferanten beurteilt worden sind und im Stoffsicherheitsbericht dokumentiert wurden. Wenn Sie Näheres zum Verfahrensablauf wissen möchten, befassen Sie sich mit Kapitel G, Anhang G1, der ECHA-Leitlinien.


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Seite 102

Simplifiziertes Schema „Scaling-Verfahren“

An dieser Stelle reichen wir Ihnen noch die Aufzählung Ihrer Möglichkeiten zum Punkt „Weitere Schritte entscheiden“ nach: Sie können sich dafür entscheiden, Ihre Verwendungsbedingungen an die im Expositionsszenario beschriebenen Bedingungen anzupassen. Sie können aber auch Ihre Verwendung dem Lieferanten mitteilen und ihn ersuchen, ein Expositionsszenario zu erstellen, das diesen Bedingungen entspricht. Oder Sie beschließen, für die Verwendung eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen, notwendige Expositionsszenarien auszufertigen und das im Bedarfsfall Ihren Kunden zu kommunizieren. Oder Sie entscheiden sich dafür, zu einem Lieferanten zu wechseln, der Ihre Verwendung mit seinen Bedingungen abdecken kann. Möglicherweise verzichten Sie aber auch auf die Verwendung, suchen nach Ersatzstoffen, stellen den Prozess um usw. In jedem Fall bleibt Ihnen genügend Spielraum, um eine adäquate Lösung zu finden.


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Seite 103

2.7

Die Beurteilung von Gemischen

Auf die Beurteilung von Gemischen können wir im Rahmen dieser Betrachtungen zwar nicht ausführlich eingehen, wir kommen aber nicht daran vorbei, die wesentlichen Merkmale einer solchen Bewertung anzusprechen. Es ist Ihnen durchaus geläufig, dass sich bei einem Gemisch die gefährlichen Dispositionen und das Emissionsverhalten deutlich von den Eigenschaften der einzelnen Inhaltsstoffe unterscheiden können. Was möglicherweise dazu führt, dass mehrere Inhaltsstoffe eines Gemischs unter Bedingungen verwendet werden, die nicht von Expositionsszenarien der Einzelstoffe abgedeckt werden –mit der Folge, dass für jeden dieser Stoffe eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen ist oder alternativ dazu, eine Beurteilung des Gemischs. Für Gemische mit vielen Inhaltsstoffen gilt: Die Bewertung kann sich auf diejenigen Stoffe konzentrieren, die ausschlaggebend sind für die Risikomanagementmaßnahmen. Hauptpunkte der Stoffsicherheitsbeurteilung für ein Gemisch sind: Festlegung der bestimmenden Eigenschaften

Es ist zu bestimmen, auf welchen Eigenschaften das Expositionsszenario beruht: Eigenschaften des Gemischs Eigenschaften der Prioritätenstoffe Eigenschaften der Leitsubstanzen

Entwicklung eines Expositionsszenarios

Das Szenario hat sich auf das Gemisch zu beziehen. Die Anwendungsbedingungen des Gemischs sind in dem Szenario zu beschreiben. Mit der Beschreibung sind die Anwendungsbedingungen für alle Inhaltsstoffe des Gemischs gleich.

Sicherheitsbewertung risikobestimmender Stoffe

Vorzunehmen sind entsprechende Expositionsbewertungen und Risikobeschreibungen.

Risikomanagementmaßnahmen

Für einen sicheren Umgang sind zu fixieren: die angemessenen Risikomanagementmaßnahmen die notwendigen Anwendungsbedingungen

Überprüfung

Abschließend muss überprüft werden, ob die empfohlenen Anwendungsbedingungen in der Lage sind, die möglichen Expositionen aufgrund aller Inhaltsstoffe und aufgrund des Gemischs als Ganzem abzudecken.

Die Ergebnisse einer Stoffsicherheitsbeurteilung zu einem Gemisch werden – wie bei Einzelstoffen auch – in einem Stoffsicherheitsbericht dokumentiert.


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

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Seite 104

3.  Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern In diesem Kapitel lenken wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Informationssammlung über die Exposition, den Informationsbedarf für die verschiedenen Ebenen, die Schätzung und/oder Berechnung der Exposition. Wir beginnen unsere Betrachtungen mit den … 3.1

Konvertierungstabellen zu Gesundheitsgefahren

Gefahr

Akute Toxizität

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H330

Lebensgefahr beim Einatmen

H310

ACHTUNG

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Bezeichnung

R-Satz

Sehr giftig

R26

Sehr giftig beim Einatmen

Lebensgefahr bei Hautkontakt

R27

Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

H300

Lebensgefahr beim Verschlucken

R28

Sehr giftig beim Verschlucken

H331

Giftig beim Einatmen

R23

Giftig beim Einatmen

H311

Giftig bei Hautkontakt

R24

Giftig bei Berührung mit der Haut

H301

Giftig beim Verschlucken

R25

Giftig beim Verschlucken

H332

Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R20

Gesundheitsschädlich beim Einatmen

H312

Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt

R21

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

H302

Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

R22

Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

H336

Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

R67

Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

Giftig

Gesund­ heits­ schädlich

Kein Symbol


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Gefahr

Aspirationsgefahr

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

Gefahr

Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H304

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Kann beim Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein

Gefahr

Gesund­ heits­ schädlich

R65

Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen

Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H314

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

Bezeichnung

R-Satz

Ätzend

R35

Verursacht schwere Verätzungen

R34

Verursacht Verätzungen

Reizwirkung – Haut, Augen, Atemwege

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

R-Satz

Ätzwirkung

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

Bezeichnung

Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H318

ACHTUNG

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Verursacht schwere Augenschäden

H319

Verursacht schwere Augenreizung

H315

Verursacht Hautreizungen

H335

Kann die Atemwege reizen

Bezeichnung

R-Satz

Reizend

R41

Gefahr ernster Augenschäden

R36

Reizt die Augen

R38

Reizt die Haut

R37

Reizt die Atemwege


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Gefahr

Sensibilisierung – Haut, Atemwege

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H334

ACHTUNG

Gefahr

H317

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Kann beim Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen

Gefahr

Reizend

R42

Sensibilisierung durch Einatmen möglich

R43

Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

Keimzell-Mutagenität Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H340

ACHTUNG

H341

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Bezeichnung

R-Satz

Kann genetische Defekte verursachen

Giftig

R46

Kann vererbbare Schäden verursachen

Kann vermutlich genetische Defekte verursachen

Gesund­ heits­ schädlich

R68

Irreversibler Schaden möglich

Karzinogenität

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

R-Satz

Kann allergische Hautreaktionen verursachen

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

Bezeichnung

Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H350

Kann Krebs erzeugen

H350i

Kann beim Einatmen Krebs erzeugen

H351

Kann vermutlich Krebs erzeugen

ACHTUNG

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Bezeichnung

R-Satz

Giftig

R45

Kann Krebs erzeugen

R49

Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

R40

Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

Gesund­ heits­ schädlich


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

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Seite 107

Gefahr

Reproduktionstoxizität

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Bezeichnung

R-Satz

Giftig

R60

Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen

R61

Kann das Kind im Mutterleib schädigen

H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

R60– 61

Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Kann das Kind im Mutterleib schädigen ACHTUNG

H361f

Kann das Kind im Mutterleib schädigen

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen

Gesund­ heits­ schädlich

R62

Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen

R63

Kann möglicherweise das Kind im Mutterleib schädigen

H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

R62– 63

Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen

Kein Piktogramm – kein Signalwort

H362

Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

Kann möglicherweise das Kind im Mutterleib schädigen Kein Symbol

R64

Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

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Seite 108

Gefahr

Spezifische Zielorgantoxizität (einmalige Exposition)

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

Signalwort GEFAHR

H-Satz H370

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Schädigt das Organ/die Organe (bei Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken)

Bezeichnung

R-Satz

Sehr giftig

R39

Ernste Gefahr irreversiblen Schadens a. in Verbindung mit R26, R27 und/oder R28 b. in Verbindung mit R23, R24 und/oder R25

ACHTUNG

Gefahr

H371

Gesund­ heits­ schädlich

Kann das Organ/die Organe schädigen (bei Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken)

Irreversibler Schaden möglich in Verbindung mit R20, R21 und/oder R22

Spezifische Zielorgantoxizität (wiederholte Exposition)

GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Piktogramm

R68

Signalwort

H-Satz

GEFAHR

H372

ACHTUNG

H373

Richtlinie 67/548/EWG Symbol

Bezeichnung

R-Satz

Schädigt das Organ/die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken)

Giftig

R48

Kann das Organ/ die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken)

Gesund­ heits­ schädlich

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition in Verbindung mit R23, R24 und/ oder R25

R48

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition in Verbindung mit R20, R21 und/ oder R22

Kein Symbol

R33

Gefahr kumulativer Wirkungen


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Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern Seite 109

3.2

Expositionspfade

Zu den hauptsächlichen Expositionspfaden am Arbeitsplatz gehören 3.2.1

die Inhalation (Einatmen von gasförmigen Wirkstoffen oder Aerosolen1)

und 3.2.2

die Hautresorption2 (dermaler Kontakt mit Gefahrstoffen).

Immer wieder kommt es aber auch zu einer 3.2.3 oralen Exposition (Verschlucken von Gefahrstoffen, oraler Kontakt mit Gefahrstoffen über kontaminierte Zwischenträger u.Ä.).

Schaubild „Toxikokinetik“

1 Aerosol (= Lösung in Luft): Der Begriff beschreibt ein Gesamtsystem, bestehend aus Partikeln und einem Trägergas. 2 (Haut-)Resorption bezeichnet den organischen Prozess, bei dem Stoffe durch lebendes Gewebe oder lebende Zellen aufgenommen werden. TRGS 401 definiert: „Hautresorptiv sind Stoffe, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften über die Haut aufgenommen werden können […].“


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Seite 110

3.2.1 Inhalative Exposition Bei vielen Stoffen ist der entscheidende Expositionspfad die Aufnahme durch Einatmen. In der TRGS 4021 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ finden Sie im Abschnitt 4 eine „Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition“ beschrieben. Abschnitt 5 der gleichen Regel gibt Ihnen Hinweise zur „Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen“. Ergänzen können Sie diese TRGS durch die Hinzuziehung der DIN EN 689:1995-04 „Arbeitsplatzatmosphäre – Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Mess-Strategie“.

Diffizil kann sich die Einschätzung der Exposition gegenüber Aerosolen gestalten. Ein Grund dafür sind sich verändernde Partikelgrößen (Anwendung, Arbeitsplatz- und Umgebungsverhältnisse, Anlagenart etc.), die aber maßgeblich das Ausmaß der Aufnahme durch Inhalation beeinflussen. Hier kann es sinnvoll sein, zusätzliches Expertenwissen in Anspruch zu nehmen.

1 TRGS = Technische Regel für Gefahrstoffe


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Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern Seite 111

Auch bei Stoffen, die primär lokale Effekte wie Haut-/Augenreizungen, Verätzungen oder Hautsensibilisierungen auslösen, verläuft eine Bewertung nicht immer reibungslos. Hierbei kann es Schwierigkeiten bereiten, die Effekte an sich zu quantifizieren und DNELs abzuleiten. Eine Lösung bietet in bestimmten Fällen die qualitative Risikobeschreibung zur Auswahl geeigneter Risikomanagementmaßnahmen. 3.2.2 Hautresorption Eine Aufnahme über die Haut ist der hauptsächliche Expositionspfad für Gefahrstoffe oder Belastungssituationen. Die Stoffe können durch lokale Einwirkung auf die Haut (z.B. reizen) und/oder mit ihrer Fähigkeit, (intakte) Haut zu durchdringen (z.B. ätzen), in den Körper gelangen. In der Bestimmung lassen sich zwei Ansatzpunkte unterscheiden: a. potenzielle Exposition der Haut Schätzung der Menge an Schadstoffen, die auf der Außenseite der Arbeitskleidung und auf den freiliegenden Flächen der Haut landen b. tatsächliche Exposition der Haut Quantifizierung der tatsächlich erreichten Kontamination der Haut


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Seite 112

Nachfolgend listen wir einige Faktoren auf, die bei der Expositionsermittlung Bedeutung haben: Anwesenheit von anderen Substanzen Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen Dauer und Häufigkeit der Exposition Fläche und Lage der exponierten Haut Menge und Konzentration des Stoffs personenspezifische Eigenschaften (Allgemeinzustand der Haut, allergische Disposition etc.) Der Transfer von Verunreinigungen von den Händen zu anderen Teilen des eigenen oder eines fremden Körpers ist ein bedeutender Teil der Hautexposition. Auch kontaminierte Kleidung stellt eine entscheidende Expositionsquelle dar, insbesondere für die Hände beim Arbeiten in beschmutzter Kleidung (einschließlich PSA) sowie mit kontaminierten Gegenständen und Flächen. Bei den Ermittlungen zu diesem Expositionspfad kann für Sie die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ hilfreich sein. 3.2.3  Orale Exposition Zu einer oralen Exposition kann es in unterschiedlichen Situationen kommen, beispielsweise: An einem entsprechend exponierten Arbeitsplatz werden Speisen und/oder Getränke eingenommen. Kontaminierte Hand kommt mit dem Mund in Berührung. Kontaminierter Gegenstand (z.B. Kugelschreiber) wird in den Mund genommen. Verletzungen werden beleckt (z.B. Blut von Schnitt-/Kratzwunde an einer kontaminierten Hautstelle lecken). etc. Teilweise können solche Risiken durch einfache Maßnahmen ausgeschaltet oder wenigstens auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Geeignete Maßnahmen können beispielsweise sein: Arbeitshygiene (Sozialbereiche zum Essen, Trinken und Rauchen, Sanitärräume etc.) Bereitstellung von Wasch- und Pflegemitteln Händehygiene und Hautpflege (Hygieneplan) Unterweisung in den Regeln der Hände- und Arbeitshygiene u.a.


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Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern Seite 113

Normalerweise wird eine Exposition durch Verschlucken bei der Beurteilung am Arbeitsplatz nicht berücksichtigt. Allerdings sollten Sie diese Expositionsart spätestens dann näher untersuchen, wenn in einer Expositionsbewertung als Ganzes Unsicherheiten vorkommen, die sich nicht ohne Weiteres erklären lassen. 3.3

Expositionsdeterminanten und Risikomanagementmaßnahmen

Jede Exposition ist unmittelbar verknüpft mit den Eigenschaften von Stoffen, Produkten, Prozessen, Arbeitsaufgaben, Umgebungsbedingungen sowie praktizierten Risikomanagementmaßnahmen. Um überhaupt eine exakte Expositionsabschätzung vornehmen zu können, benötigen Sie die folgenden Informationen in Bezug auf die Expositionsquellen und die Expositionsdeterminanten: Wo wird die Substanz verwendet? Beschreibung der Prozesse Aktivitäten Produkte Substanzeigenschaften: Aggregatzustand Dampfdruck Staubbelastung etc. Gemischzusammensetzung: Bestandteile einschließlich ungefährer Prozentangaben


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Seite 114

Bezeichnung möglicher gefährlicher Verunreinigungen in der Substanz Wie wird die Substanz verwendet? Beschreibung der Tätigkeiten Aufgaben Mengen ungefährer prozentualer Anteil in Hilfsstoffen und Fertigprodukten Typisierung der Exposition: betriebliche Bedingungen Art sowie ungefähre Häufigkeit und Dauer der Arbeitsaufgabe Dauer und Häufigkeit der Exposition Risikomanagementmaßnahmen während der Ausführung der Tätigkeit: technische RMM organisatorische RMM persönliche RMM Reglement zum Managementsystem für die korrekte Anwendung der Maßnahmen zur Begrenzung oder Verhinderung der Exposition, Minimierung der Expositionsdauer, richtige Benutzung der PSA etc. Normalerweise verfügen Sie bereits über die meisten relevanten Angaben zu Expositionen und zu den Risikomanagementmaßnahmen im Zusammenhang mit chemischen Arbeitsstoffen – und zwar in Form von Dokumentationen zu Risikobewertungen und Gefährdungsbeurteilungen. Darin implizierte Expositionsdaten können Sie dann verwenden, wenn das betrachtete Expositionsszenario adäquat abgebildet wird. 3.4

Der Abschätzungsprozess

Für eine gesicherte Einschätzung berufsbedingter Exposition von Arbeitnehmern haben u.a. die folgenden Grundsätze eine Bedeutung: Expositionseinschätzungen müssen auf einer soliden wissenschaftlichen Methoden basieren, die Exposition während definierter Aktivitäten unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen (RMM) für das Expositionsszenario beschreiben.


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Bewertungen müssen konservativ und transparent sein, für alle Tätigkeiten und Expositionspfade, die im Rahmen des Szenarios zur Exposition beitragen, durchgeführt werden. Bei der Expositionsabschätzung sind das bereits vorhandene Risikomanagement und seine Kontrollen einzubeziehen. Es ist die Möglichkeit zu beachten, dass es Teilszenarien geben könnte, die mit unterschiedlichen RMM und Kontrollen zu heterogenen Expositionen führen.

Zur Abschätzung der Exposition sind bevorzugt folgende Daten zu verwenden: gemessene Daten, einschließlich einer Quantifizierung der wichtigsten Determinanten der Exposition entsprechende analoge Daten, einschließlich einer Quantifizierung der wichtigsten Determinanten der Exposition Modellschätzungen


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Seite 116

3.4.1  Selektion von Messdaten 3.4.1.1  Generelle Aspekte

Achten Sie darauf, dass die zur Verfügung stehenden Daten auch tatsächlich repräsentativ sind für die Expositionen einer Lage, die beurteilt werden soll. Gleichen Sie verfügbare Expositionsmessungen mit den im Expositionsszenario beschriebenen Verwendungsbedingungen (VB) und Risikomanagementmaßnahmen (RMM) ab. Dokumentieren Sie u.a.: Prozess der Rohdatengewinnung über die personenbezogenen Expositionen auf der Basis einzelner Datenpunkte: Angaben zu den analytischen Methoden und Aufgaben während des Beobachtungszeitraums Beschreibung der Probenahme Dauer der Probenahme Dauer und Häufigkeit der relevanten Exposition Einheiten der Konzentration gemessene Konzentration Kommentar zu offensichtlichen Abweichungen Details über die Zuverlässigkeit und die Repräsentativität der Daten etc. Generell müssen Sie mindestens sechs Datenpunkte abbilden, um die Exposition einer einzigen Aktivität adäquat beschreiben zu können. In der Regel sind aber wenigstens zwölf Datenpunkte nötig. Die tatsächlich erforderliche Anzahl an Datenpunkten für die Risikobewertung hängt sehr stark vom Vertrauen in die Daten ab. Wobei die Qualität u.a. von der Stichprobengröße, der Datentiefe und der Homogenität des Datensatzes abhängig ist. Anhand der folgenden Tabelle1 können Sie die Zahl von Messungen bestimmen, die dazu geeignet ist, sicher feststellen zu können, dass das Risikoverhältnis unter eins liegt. 1 Die Tabelle ist eine Adaption der „Table R-14.2“ in den ECHA-Leitlinien, Kapitel R.14 „Occupational exposure estimation“.


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Datenqualität

RCR1: < 1 – 0.5

RCR: < 0.5 – 0.1

RCR: < 0.1

Anzahl Proben

Anzahl Proben

Anzahl Proben

niedrig

˜20–30

12–20

6–12

mittel

˜30–50

˜20–30

12–20

hoch

> 50

˜30–50

˜20–30

3.4.1.2  Inhalationsexposition

Um für die Inhalationsexposition repräsentative Messungen zu erhalten, müssen Zeitpunkt und Dauer der Überwachung sorgfältig gewählt werden. Wobei der Bezugszeitraum normalerweise acht Stunden ausmacht. Allgemeine Vorgehensweise1

I. Beschreibung der Tätigkeiten sowie Festlegung des Arbeitsbereichs, für den die Beurteilung der inhalativen Exposition gelten soll Arbeitsbereiche lassen sich sowohl räumlich als auch organisatorisch bestimmen, z.B. durch: i. lokale Begrenzung ii. Abgrenzung von Tätigkeiten und Verfahrensweisen iii. Anlagenarten, Arbeitsmittel iv. etc. II. Erfassung der Gefahrstoffe III. Ermittlung der Exposition IV. Beurteilung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen anhand der Ermittlungsergebnisse aus Punkt III V. Regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen der Risikomanagementmaßnahmen

1 in Anlehnung an TRGS 402


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Seite 118

Partikelgröße

Wenn der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit Staub ausgesetzt ist, muss ein Hinweis auf die Partikelgrößenverteilung des Staubs zur Verfügung gestellt werden. Diese Information ist notwendig für die Abschätzung der Aufnahme durch Einatmen und die sich daraus ergebende Ablagerung in den Atemwegen. Zudem benötigen Sie diese Information später auch noch für die Festlegung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. Auswahl von Staubfiltern).


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Schwebstaub

Partikelgrößen Inhalierbarer Feinstaub

Grobstaub

PM 10 – Ø < 10 µm

Ø > 0,1 µm

Lungengängiger Feinstaub PM 2.5 – Ø < 2,5 µm Ultrafeine Partikelgröße UP – Ø < 0,1 µm

3.4.1.3  Hautresorption

Es gibt vielgestaltige Situationen, die zu einer Exposition der Haut führen können. Um die Modellierung dieser Fülle von Expositionsszenarien zu vereinfachen, gehen Sie etwa so vor:

Bestimmen Sie zuerst die zu beurteilende Situation. Nehmen Sie für jede Aufgabe und jeden Prozess eine getrennte Bewertung vor. Selektieren Sie beispielsweise nach folgenden Prozessen:


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Seite 120

Prozess

Vorgang

Beispiele

Füllen, Mischen, Laden

Wiegen von Pulver; Umfüllen von Pulver aus einem Behältnis in ein anderes; Ausgießen von Flüssigkeit; Mischen von Flüssigkeiten usw.

Pulver aus Säcken in Trichter schütten

Mechanisches Mischen ohne direkten Kontakt des Arbeitnehmers mit dem Mischer zählt nicht dazu. Reinigen, Desinfizieren

Verteilen

Sprühen

Farbe in Dosen abfüllen Reinigungsmittel in einen Eimer mit Wasser gießen und umrühren der Mischung

Ausgewählte Wischfläche mit einer Flüssigkeit (Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel u.Ä.) befeuchten; Produkt dann über die Fläche mit geeignetem Arbeitsmittel (Wischtuch, Schwamm etc.) verteilen.

Wischdesinfektion einer Fläche mit Wischtuch

Manuelle Verteilung eines Produkts mittels Handwerkszeug (Pinsel, Spachtel u.a.) über eine Fläche

Auftragen von Fugenfüller mit einem Spachtel

Versprühen von Aerosolen (Farbe, Klebstoff etc.) mit dem Ziel, ein Produkt auf einer Fläche aufzutragen

Aufsprühen von Reinigungsmittel auf eine Fläche (Fensterscheibe, Wandoder Bodenfliesen etc.) zur Entfernung von Verschmutzungen

Autoreinigung mit Schwamm

Verstreichen von Farbe mit Pinsel oder Rolle auf einer Wandfläche

Lackieren von Metallflächen (Auto, Tore etc.) Tauchen

Mechanische Behandlung

Eintauchen eines Gegenstands in ein Produkt

Eintauchen eines Metallteils in ein galvanisches Bad

Dazu zählen sowohl das mechanische als auch das manuelle Eintauchen.

Eintauchen eines Pinsels in einen Farbtopf

Sägen, Schleifen, Bohren, Schweißen etc.

Polieren von Metalloberflächen Sägen von Stein Schleifen von Holz

Eine interessante Quelle für Vergleichsdaten zur dermalen Exposition ist das RISKOFDERM­Projekt. Von dort wird auch ein Excel-basiertes Modell zur Schätzung der potenziellen dermalen Exposition zur Verfügung1 gestellt.

1 Das Excel-Tool steht nur in englischer Sprache zur Verfügung.


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Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern Seite 121

Auswertungsbeispiel mit RISKOFDERM

Aus welchem Grund die ECHA-Leitlinien, Kapitel R.14, bei den Daten zur dermalen Exposition nicht die gleichen strikten Qualitätskriterien wie bei der Inhalation anlegen, erschließt sich uns nicht. Für ein gesichertes Ergebnis geht es aber ohne eine gute Datenqualität nicht. Deshalb sollten Sie die folgenden Kriterien bedenken: Die Daten müssen für das betrachtete Expositionsszenario repräsentativ sein: Verwendungs- und Anwendungsbedingungen Risikomanagementmaßnahmen Eine ausreichend große Probenzahl ist notwendig.


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Seite 122

Beispiel: Messdichte für den Arbeitsprozess „Wischen“ in unterschiedlichen Szenarien1 Prozess

Gemessene Szenarien

Wischen

Szenario

Kommentatoren

Hände

Körper

Waschen von Krankenhauspatienten

Fransman, 2004

26

0

Autowäsche

RISKOFDERM, 2003

12

12

11

15

Hughson, 2004

6

6

24

24

79

57

Graffiti-Entfernung Kleiner Maßstab – Entfernen von Bioziden Großer Maßstab – Entfernen von Bioziden Summe aller Messungen

Anzahl Messungen

Die Rahmenbedingungen der Messung müssen definiert und geeignet sein. Stoffmenge Zeitpunkt der Probenahme Dauer der Probenahme Größe der beprobten Fläche etc. Die Messwerte müssen in Höhe und Einheit dem zu bewertenden Szenario entsprechen. Es muss klar erkennbar sein, ob die Daten eine Exposition in Bezug auf einen Stoff oder ein verwendetes Gemisch abbilden. Verzichten Sie nicht auf die Beiziehung der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“. Wir haben daraus für Sie die nachfolgenden Übersichten abgeleitet, die sich von der Gefährdungsmatrix in Anlage 4 zur TRGS u.a. dadurch unterscheiden, dass in ihnen auch die GHS/CLP-Kennzeichnungen nominiert werden.

1 Dieses Beispiel haben wir nach dem „The RISKOFDERM Dermal Exposure Model“ Version 2.1 (Stand: Januar 2008; Herausgeber: TNO Niederlande) adaptiert.


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 123

3.  Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern 3.4.2 Gefährdungsgrade bei dermaler Exposition 3.4.2.1 Hautgefährdende1 Stoffe/Gemische

Geringe Gefährdung Stoff/Gemisch R66

Kein Symbol

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts EUH066

Kein Piktogramm, kein Signalwort

kurzfristig – < 15 min

längerfristig – > 15 min

kleinflächig

kleinflächig

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen R38

H315

kleinflächig

ACHTUNG Reizt die Haut

Verursacht Hautreizungen

R43

H317

kleinflächig

ACHTUNG Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

Kann allergische Haut­ reaktionen verursachen

Sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe mit hautgefährdenden Eigenschaften gemäß Gefahrstoffverordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 4

kleinflächig

Erzeugnisse, die einen sensibilisierenden Arbeitsstoff enthalten oder freisetzen können (z.B. Vulkanisationsbeschleuniger in Polymeren etc.)

kleinflächig

1 ätzend, reizend, sensibilisierend

großflächig


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 124

Mittlere Gefährdung Stoff/Gemisch

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts kurzfristig – < 15 min

R66

Kein Symbol

EUH066

längerfristig – > 15 min

Kein Piktogramm, kein Signalwort

großflächig

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen R38

H315

großflächig

Reizt die Haut

Verursacht Hautreizungen

R34

H314

ACHTUNG

kleinflächig

GEFAHR Verursacht Verätzungen

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

R35

H314

kleinflächig

GEFAHR Verursacht schwere Verätzungen

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

pH-Werte ≤ 2 bzw. ≥ 11,5 R34

kleinflächig H314

großflächig

GEFAHR Verursacht Verätzungen

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

kleinflächig


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 125

Mittlere Gefährdung Stoff/Gemisch

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts kurzfristig – < 15 min

R38

H315

Reizt die Haut

Verursacht Hautreizungen

R43

H317

längerfristig – > 15 min

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

pH-Werte ≤ 2 bzw. ≥ 11,5

großflächig

kleinflächig

Sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe mit hautgefährdenden Eigenschaften gemäß Gefahrstoffverordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 4

großflächig

kleinflächig

ACHTUNG

ACHTUNG Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

Kann allergische Haut­ reaktionen verursachen

Hohe Gefährdung Stoff/Gemisch

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts kurzfristig – < 15 min

R34

H314

Verursacht Verätzungen

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

R43

H317

Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

Kann allergische Haut­ reaktionen verursachen

längerfristig – > 15 min großflächig

GEFAHR

großflächig

ACHTUNG


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 126

Hohe Gefährdung Stoff/Gemisch

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts kurzfristig – < 15 min

längerfristig – > 15 min

pH-Werte ≤ 2 bzw. ≥ 11,5

großflächig

Sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe mit hautgefährdenden Eigenschaften gemäß Gefahrstoffverordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 4

großflächig

R35

H314

großflächig

kleinflächig

großflächig

GEFAHR Verursacht schwere Verätzungen

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

3.4.2.2  Hautresorptive Stoffe/Gemische1 und sonstige Stoffeigenschaften

Geringe Gefährdung Stoff/Gemisch

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts kurzfristig – < 15 min

R21

H312

längerfristig – > 15 min

kleinflächig

ACHTUNG Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt

1 Stoffe/Gemische, für die Haut keine Barriere darstellt, sondern die über diesen Pfad in den Körper gelangen


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 127

Mittlere Gefährdung Stoff/Gemisch

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts kurzfristig – < 15 min

R24

H311

längerfristig – > 15 min

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

GEFAHR Giftig bei Berührung mit der Haut

Giftig bei Hautkontakt

R40

H351

ACHTUNG Verdacht auf krebser­ zeugende Wirkung (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann vermutlich Krebs erzeugen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

R68

H341

ACHTUNG Irreversibler Schaden möglich (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

R21

H312

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt

großflächig

ACHTUNG


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 128

Mittlere Gefährdung Stoff/Gemisch R62

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts H361f

kurzfristig – < 15 min

längerfristig – > 15 min

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

ACHTUNG Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

R63

H361d

Kann das Kind im Mutterleib möglicher-weise schädigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

ACHTUNG

Hohe Gefährdung Stoff/Gemisch R27

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts H310

GEFAHR Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

Lebensgefahr bei Hautkontakt

kurzfristig – < 15 min

längerfristig – > 15 min

kleinflächig

kleinflächig

großflächig

großflächig


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 129

Hohe Gefährdung Stoff/Gemisch

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts

R24, zusätzlich R34

H311, H314

Giftig bei Berührung mit der Haut.

Giftig bei Hautkontakt.

kurzfristig – < 15 min

längerfristig – > 15 min

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

GEFAHR

Verursacht Verätzungen R24, zusätzlich R35

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H311, H314

GEFAHR Giftig bei Berührung mit der Haut.

Giftig bei Hautkontakt.

Verursacht schwere Verätzungen

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

R21

H312

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt

großflächig

ACHTUNG


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 130

Hohe Gefährdung Stoff/Gemisch

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts kurzfristig – < 15 min

R24

längerfristig – > 15 min großflächig

H311

GEFAHR Giftig bei Berührung mit der Haut

Giftig bei Hautkontakt

R40

H351

großflächig

ACHTUNG Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann vermutlich Krebs erzeugen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

R68

H341

großflächig

ACHTUNG Irreversibler Schaden möglich (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

R45

H350

kleinflächig

GEFAHR Kann Krebs erzeugen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann Krebs erzeugen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

großflächig

kleinflächig

großflächig


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 131

Hohe Gefährdung Stoff/Gemisch R46

Dauer und Ausmaß des Hautkontakts H340

kurzfristig – < 15 min

längerfristig – > 15 min

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

kleinflächig

großflächig

GEFAHR Kann vererbbare Schäden verursachen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann genetische Defekte verursachen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

R60

H360F

GEFAHR Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

R61

H360D

Kann das Kind im Mutterleib schädigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

Kann das Kind im Mutterleib schädigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)

GEFAHR

3.4.3  Das DNEL-Prinzip Originäre Aufgabe der DNEL ist es, die Grenze zwischen Sicherheit und chemischer Gefährdung anzuzeigen. Demzufolge werden die DNEL-Werte – im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – als Richtwerte für den Arbeitsplatz neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) immer mehr an Bedeutung gewinnen.


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

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Seite 132

Durch die REACH-Verordnung ist gefordert, dass für einen Stoff ein oder mehrere DNEL-Werte bestimmt werden, wobei die wahrscheinlichsten Expositionswege, die wahrscheinlichste Expositionsdauer und die wahrscheinlichste Expositionshäufigkeit zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit vom einschlägigen Expositionsszenario kann die Expositionsdauer variieren, etwa von einem einzigen Ereignis (akut) über mehrere Tage, Wochen, Monate (wiederholt) bis hin zu einem andauernden Vorkommen (chronisch). Da die Dauer einer Exposition aber nicht ohne Einfluss auf mögliche Wirkungen ist, müssen die DNEL-Werte für entsprechend unterschiedliche Expositionszeiten abgeleitet werden.


eSDB-REACH

Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern Seite 133

Lässt sich kein DNEL-Wert ermitteln, wird eine qualitative Bewertung unter dem Aspekt durchgeführt, wie sich wahrscheinliche Auswirkungen in dem betreffenden Expositionsszenario vermeiden lassen. Die abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration (DNEL) beschreibt die Expositionshöhe gegenüber dem Stoff, über der Menschen nicht exponiert werden sollen. Grundsätzlich wird zwischen zwei DNEL-Typen unterschieden: DNELlong-term und DNELacute. Informationen zu systemischen und lokalen Effekten sind für die Ableitung der Werte obligatorisch. Bei der Bewertung ist der niedrigere Wert zu akzeptieren. Expositionsmuster

Expositionseffekt

DNEL-Typ

Inhalation

Akuter systemischer Effekt; akuter lokaler Effekt

DNELacute

Dermal

Akuter lokaler Effekt

Inhalation

Langfristiger systemischer Effekt; langfristiger lokaler Effekt

DNELlong-term

Die wiederholte inhalative Exposition wird geschätzt oder gemessen als tägliche Luftkonzentration in mg Substanz/m3. Dermal

Langfristiger systemischer Effekt; langfristiger lokaler Effekt

Die wiederholte dermale Exposition wird geschätzt oder gemessen als tägliche dermale Ablagerung in mg Substanz/cm2. Orale Effekte werden bisher als „nicht relevant“ eingeordnet. Sie sollten die Möglichkeit einer oralen Exposition aber nicht generell ausschließen, sondern den Einzelfall untersuchen.

Die (aufwendige) Methode der DNEL-Ableitung finden Sie im Kapitel R.81 „Ableitung von DNELs/ Charakterisierung von Dosis [Konzentrations-]Wirkungsbeziehungen menschliche Gesundheit“ der ECHA-Leitlinien ausführlich beschrieben.

1 Das Kapitel R.8 steht nur in englischer Sprache zur Verfügung.


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 134

3.4.4  Öffentliche Datenquellen Sie können Messdaten aus den folgenden öffentlichen Datenquellen für Ihre Arbeit und zu Informationszwecken in Betracht ziehen: Datenquelle

Kommentar

Altstoffe – Expositionen am Arbeitsplatz (BGAA-Report 1/99)

Download möglich über www.dguv.de Enthält Stoffdaten und Expositionsbeschreibungen zu 44 ausgewählten Altstoffen Es stehen ergänzende/überarbeitete Expositionsbeschreibungen zur Verfügung.

Concise International Chemical Assessment (CICAD)

Recherchierbar über www.inchem.org Charakterisiert werden die Gefahren und die Dosis-Wirkungs-Exposition gegenüber Chemikalien. Enthalten sind Beispiele für Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung.

Environmental Health Criteria (EHC)

Recherchierbar über www.inchem.org Beurteilungen über die Auswirkungen von Chemikalien oder Kombinationen von Chemikalien und physikalische und biologische Arbeitsstoffe auf die menschliche Gesundheit

EU Risk Assessment Reports

Recherchierbar über ESIS (European Chemical Substances Information System): http://ecb.jcr.it.esis Zum Teil sehr umfangreiche Studien zu Einzelstoffen

Screening Information Data Set (SIDS)

Recherchierbar über www.chem.unep.ch Gehört zu einer Reihe von OECD-SIDS-Dokumenten, die von der UNEP Chemicals1 veröffentlicht werden.

1 Umweltprogramm der Vereinten Nationen


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

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Seite 135

3.4.5 Bewertungstools für die Modellierung von Expositionshöhen Es sind Bewertungstools verfügbar, die Sie bei der Modellierung von Expositionshöhen unterstützen können. Die Tools sind aber nicht dazu geeignet, endgültige Ergebnisse zu liefern, vielmehr sind die Schlüsse durch Sie zu modifizieren, um die Wirkkraft von Risikomanagementmaßnahmen implizieren zu können. Tool

Expositionspfad

ECETOC TRA ­Worker-Tool

Inhalative und dermale Exposition

Kommentar

Quelle

Bewertungen der Stufe 1

www.ecetoc.org

Stand-alone-Tool (ExcelTabelle) Sprache: Englisch

EMKG-EXPO-TOOL

Inhalative Exposition

Bewertungen der Stufe 1 Stand-alone-Tool (ExcelTabelle)

www.reach-clphelpdesk.de

Sprache: Englisch RISKOFDERM ­potential dermal exposure model

Dermale Exposition

Modell zur Schätzung von Hautexpositionen

www.tno.nl

Stand-alone-Tool (ExcelTabelle) Sprache: Englisch

Stoffenmanager 4.0 1

Inhalative und dermale Exposition

Online-Tool

www.stoffenmanager.nl

Erfordert sehr detaillierte Eingangsparameter Sprache: Niederländisch (voller Programmumfang) Englisch (eingeschränkter Programmumfang)

3.5

Risikobeschreibung

Wir sind beim letzten Schritt der Stoffsicherheitsbeurteilung, der Risikobeschreibung, angekommen. In diesem Vorgang werden die zu erwartenden Expositionen mit den Grenzwerten (in diesem Fall DNEL, in Bezug auf die Umwelt PNEC) verglichen. Überdies wird eingeschätzt, wie signifikant die Wahrscheinlichkeit ist, dass es zu Belastungen durch physikalisch-chemische Stoffeigenschaften kommt, und wie erheblich deren Schwere sein könnte. 1 Sie lesen „Stoffenmanager“ und das stimmt so, denn diese Bezeichnung stammt aus dem Niederländischen. Wir würden das Programm mit „Stoffmanager“ benennen.


Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern

eSDB-REACH

Seite 136

Die Beschreibung der Risikoverhältnisse (RCR1) nehmen Sie, so weit detektiert, für alle Endpunkte2, Expositionswege, Zeitskalen etc. vor. Die charakterisierenden RCRs lassen sich anhand folgender Gleichung ableiten: RCR =

Exposition DNEL

<1

Daraus ergibt sich: WENN Exposition < DNEL → DANN: Risiko wird angemessen beherrscht. WENN Exposition > DNEL → DANN: Risiko wird nicht beherrscht.

1 RCR = Risk Characterisation Ratio 2 Eine spezielle Spezifikation der Endpunkte erhalten Sie durch Kapitel 7 der ECHA-Leitlinien.


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Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern Seite 137

Bei einigen Endpunkten, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, wird es nicht möglich sein, einen DNEL zu setzen. Bei einer solchen Sachlage ist dann eine qualitative Bewertung notwendig. Liegen für eine Substanz danach quantitative Daten zu dem einen Teil der Endpunkte und qualitative Daten zu dem anderen Teil vor, wird eine Risikobeschreibung sowohl für die quantitativen als auch für die qualitativen Aspekte unverzichtbar. Weist eine Risikobeschreibung darauf hin, dass sich die auf einem (ersten) Expositionsszenario basierenden Risiken nicht sicher beherrschen lassen, sind Verfeinerungen im Bewertungszyklus nötig. Das geschieht durch Iterationen der Stoffsicherheitsbeurteilung, denn damit lassen sich Informationen an jedem Punkt der Bewertung novellieren. Wichtig ist allerdings, dass die Iterationen realistisch bleiben. Nur so ist gewährleistet, dass sowohl die Modifizierung von betrieblichen Bedingungen als auch die Einführung von Risikomanagementmaßnahmen in die tägliche Praxis realisierbar sind. Wenn feststeht, dass die Risiken beherrscht werden, endet die Risikobeschreibung an dieser Stelle. In Fällen, in denen Risiken als noch nicht beherrscht anzusehen sind, muss das Abschätzungsverfahren verfeinert werden. Und zwar durch: Gewinnen weiterer Daten über die Stoffeigenschaften Ändern der Bedingungen der Herstellung oder Verwendung Erstellen präziserer Expositionsabschätzungen Das iterative Verfahren wird fortgesetzt, bis für die Risiken gilt, dass sie beherrscht werden können.


Absch채tzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern Seite 138

eSDB-REACH


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Stoffsicherheitsbericht Seite 139

4.  Stoffsicherheitsbericht

Es obliegt dem Stoffsicherheitsbericht, eine durchlaufene Stoffsicherheitsbeurteilung sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Ergebnisse zu dokumentieren. Damit der Bericht von den Adressaten aber auch verstanden wird, gilt es einige Ansprüche bei seiner Statuierung zu berücksichtigen. Folgerichtig muss der Bericht leicht verständlich sein, als eigenständiges Dokument abgefasst werden, die angewendeten Grundsätze, getroffenen Annahmen und Schlussfolgerungen anschaulich darstellen, verwendete Eckdaten identifizierbar machen, alle relevanten Informationen über die Stoffsicherheitsbeurteilung enthalten.


Stoffsicherheitsbericht Seite 140

Simplifizierte Prozessdarstellung „Stoffsicherheitsbericht“

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Stoffsicherheitsbericht

eSDB-REACH

Seite 141

4.1

Format des Stoffsicherheitsberichts

Ein Stoffsicherheitsbericht setzt sich aus den Teilen A und B und den dazugehörigen Abschnitten zusammen, die einen formativen Rahmen für die Veröffentlichung der Informationen abgeben. Teil A 1.

Überblick über die Risikomanagementmaßnahmen

2.

Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen durchgeführt werden

3.

Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen mitgeteilt werden

Teil B 1.

Identität und physikalisch-chemische Eigenschaften des Stoffs

2.

Herstellung und Verwendung 2.1

Herstellung

2.2

Identifizierte Verwendungen

2.3

Verwendungen, von denen abgeraten wird

3.

Einstufung und Kennzeichnung

4.

Verbleib und Verhalten des Stoffs in der Umwelt

5.

4.1

Abbaubarkeit

4.2

Verteilung in der Umwelt

4.3

Bioakkumulation

4.4

Sekundärvergiftung

Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen 5.1

Toxikokinetik (Resorption, Stoffwechsel, Verteilung und Ausscheidung)

5.2

Akute Toxizität

5.3

Reizwirkung

5.4

5.3.1

Haut

5.3.2

Augen

5.3.3

Respirationstrakt

Ätzwirkung 5.4.1

Haut

5.4.2

Augen

5.4.3

Respirationstrakt


Stoffsicherheitsbericht

eSDB-REACH

Seite 142

5.5

6.

7.

Sensibilisierung 5.5.1

Haut

5.5.2

Respirationstrakt

5.6

Toxizität bei wiederholter Aufnahme

5.7

Mutagenität

5.8

Karzinogenität

5.9

Fortpflanzungsgefährdende Wirkung 5.9.1

Wirkung auf die Fruchtbarkeit

5.9.2

Entwicklungsschädigung

5.10

Sonstige Wirkungen

5.11

Ableitung der DNEL-Werte

Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch physikalisch-chemische Eigenschaften 6.1

Explosionsgefährlichkeit

6.2

Entzündlichkeit

6.3

Brandförderndes Potenzial

Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt 7.1

Kompartiment Wasser (mit Sediment)

7.2

Kompartiment Boden

7.3

Kompartiment Wasser

7.4

Mikrobiologische Aktivität in Abwasserreinigungsanlagen

8.

PBT- und vPvB-Bewertung

9.

Expositionsbewertung 9.1

9.2

Titel Expositionsszenario 1 9.1.1

Expositionsszenario

9.1.2

Ermittlung der Exposition

Titel Expositionsszenario 2 9.2.n

9.n 10

Weiter wie unter 9.1

Weiter wie unter 9.1

Risikobeschreibung 10.1

Titel Expositionsszenario 1 10.1.1

Menschliche Gesundheit 10.1.1.1

Arbeitnehmer

10.1.1.2

Verbraucher

10.1.1.3

Indirekte Exposition von Menschen über die Umwelt


Stoffsicherheitsbericht

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Seite 143

10.2

Umwelt 10.1.2

10.n 10.x

Umwelt 10.1.2.1

Kompartiment Wasser (mit Sediment)

10.1.2.2

Kompartiment Boden

10.1.2.3

Kompartiment Luft

10.1.2.4

Mikrobiologische Aktivität in Kläranlagen

Alle Beschreibungen wie unter 10.1 Gesamtexposition (kombiniert für alle relevanten Emissions-/Freisetzungsquellen) 10.x.1

Menschliche Gesundheit (kombiniert für alle Expositionswege) 10.x.1.n

10.x.2

10.x.2.n

4.2

Weiter wie unter 10.1

Umwelt (kombiniert für alle Emissionsquellen) Weiter wie unter 10.2

Inhalte des Stoffsicherheitsberichts

Im Folgenden beschäftigen wir uns mehr oder weniger ausführlich mit den für Ihre Arbeit im Arbeitsschutz interessanten Inhaltsbestandteilen und streifen die übrigen nur der Vollständigkeit halber. Besondere Anmerkungen oder Hinweise kennzeichnen wir durch Kursivschrift.


Stoffsicherheitsbericht

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Seite 144

Teil A enthält den Überblick und die Erklärungen zu den Risikomanagementmaßnahmen, die in Ihrem Unternehmen praktiziert werden.

1.  Überblick über die Risikomanagementmaßnahmen Unter dieser Überschrift geben Sie einen kompakten Überblick über die einschlägigen Risikomanagementmaßnahmen für alle identifizierten Verwendungen, bezogen auf jene Expositionsszenarien, die Bestandteile des Stoffsicherheitsberichts (CSR) sind.

2.  Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen durchgeführt werden Die hier zu machenden Angaben beziehen sich auf die Herstellung und Verwendung der Substanz in Ihrem Unternehmen1. Diese Informationen lassen sich – soweit zutreffend – mit der Aussage über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ergänzen.

3.  Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen mitgeteilt werden Dieser Nachweis nimmt Bezug auf die betrieblichen Bedingungen und Maßnahmen des Risikomanagements, die Sie mittels (erweitertem) Sicherheitsdatenblatt innerhalb der Lieferkette bekanntgeben. Teil B Teil B des Stoffsicherheitsberichts dokumentiert neben den Ergebnissen der durchlaufenen Stoffsicherheitsbeurteilung auch Sachinformationen, die dazu beigetragen haben, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. 1.  Stoffidentifikation und physikalisch-chemische Eigenschaften

In diesem Abschnitt machen Sie Angaben zu: Stoffbezeichnung und Identifikatoren Stoffzusammensetzung physikalisch-chemischen Eigenschaften

1.1  Stoffbezeichnung und Identifikatoren In diesem Abschnitt geben Sie die Stoffbezeichnungen an. 1 Gemeint ist das Unternehmen eines nachgeschalteten Anwenders, dessen Rollen wir Ihnen in dieser Abhandlung fiktional übertragen haben.


Stoffsicherheitsbericht

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Seite 145

Als Identifikatoren kommen im erforderlichen Maß hinzu: EC-Nummer und EC-Bezeichnung CAS-Nummer und CAS-Bezeichnung IUPAC-Name etc. Mitzuteilen sind ferner: molekulare Formel und Molekulargewicht Strukturformel

Beispiel einer Strukturformel

Diese Abschnittsinformationen können mit Erläuterungen, die Sie als Vertiefung der gemachten Angaben für notwendig erachten, abschließen.

1.2  Stoffzusammensetzung Von besonderer Wichtigkeit sind Informationen über: die Bestandteile Konzentration Konzentrationsbereich Erläuterungen (falls erheblich) mögliche Verunreinigungen, die das Gefahrenprofil der Substanz und somit die Stoffsicherheitsbeurteilung beeinflussen Konzentration Konzentrationsbereich Erläuterungen (falls erheblich)


Stoffsicherheitsbericht Seite 146

etwaige Zusatzstoffe (hier gilt das zuvor Gesagte) Funktion im Übrigen, wie zuvor beschrieben

1.3  Physikalisch-chemische Eigenschaften Angegeben werden – mit Wert und zugehörigen Erläuterungen – beispielsweise: Aggregatzustand Dampfdruck Dissoziationskonstante Entflammbarkeit explosive Eigenschaften Flammpunkt Identität relevanter Abbauprodukte Korn- und Partikelgrößen Oberflächenspannung Oxidationseigenschaften Reaktionsfähigkeit mit Verpackungsmaterial relative Dichte Schmelz-/Gefrierpunkt Selbstentzündlichkeit Selbstentzündungstemperatur Siedepunkt Stabilität in organischen Lösungsmitteln thermische Stabilität Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log-Wert) Viskosität Wasserlöslichkeit etc. Ergänzend hinzufügen lassen sich Informationen über: Skizzierung der Auswertung von physikalisch-chemischen Daten Erläuterungen zum Datenverzicht Testvorschläge

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Stoffsicherheitsbericht

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2.  Herstellung und Verwendungen

2.1  Herstellung In diesem Abschnitt sollen Sie ausreichend detailliert den Herstellungsprozess beschreiben. Besonders kommt es dabei darauf an, dass alle Auswirkungen auf den Stoff dargestellt werden.

2.2  Identifizierte Verwendungen Aufzuführen sind alle identifizierten Verwendungen des Stoffs. Für die Datensammlung zu diesem Punkt können Sie einen ähnlichen Formularkopf verwenden wie den hier skizzierten: Identifizierte Verwendung

Verwendungs­ sektor (SU)

Produktkategorie (PC)

Prozesskategorie (PROC)

Erzeugnis­ kategorien (AC)

Hinweis: Sie beschreiben identifizierte Verwendungen mithilfe der Verwendungsdeskriptoren1. Das bedeutet, dass in den Spalten der Tabelle nur Codes stehen. Hinter den Codierungen verbergen sich Standardsätze, die der Adressat anhand entsprechender Listen dechiffrieren muss bzw. die er aufgrund seiner Erfahrung im Umgang mit den Deskriptoren identifiziert. Beispiel2: Identifizierte Verwendung

Verwendungs­ sektor (SU)

Produktkategorie (PC)

Prozesskategorie (PROC)

Erzeugnis­ kategorien (AC)

IU2

SU17

PC9

PROC7

AC2

Standardsätze:

Allgemeine Fertigung

Beschichtungen

Industrielles Spritzen

Autos

Sie können selbstverständlich auch die Standardsätze anführen; das ist in der Praxis aber eher unüblich.

2.3  Verwendungen, von denen abgeraten wird Im Sicherheitsdatenblatt finden sich unter § 16 die Verwendungen, von denen abzuraten ist. Die Begründung dazu wird hier im Stoffsicherheitsbericht gegeben. Formulieren Sie die Begründung so, dass der Adressat eindeutig erkennen kann, aus welchem Grund von einer Verwendung abgeraten wird. Achten Sie darauf, dass die phrasierte Übertragung in das SDB widerspruchsfrei geschieht. 1 Erläuterungen zu Verwendungsdeskriptoren finden Sie in Kapitel 2 „Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung“ unter Punkt 2.3.5. 2 Das Beispiel haben wir in Teilen übernommen aus „Appendix to Part F – CSR Template with explanation“ der ECHALeitlinien.


Stoffsicherheitsbericht

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Seite 148

3  Einstufung und Kennzeichnung

3.1  Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP und 67/548/EG Es kann sein, dass sich auf der Grundlage der vorhandenen Informationen nicht entscheiden lässt, ob ein Stoff für einen bestimmten Endpunkt eingestuft werden sollte. Ist das so, dann müssen Sie dieses Resultat und den Weg dorthin begründen. Benennen Sie jeden Endpunkt, der ohne Einstufung ist. Detaillierte Begründungen für die Einstufung bzw. Nichteinstufung sollten für bestimmte Endpunkt-Abschnitte vorkommen.

3.1.1  Einstufung Die Substanz wird (soweit zutreffend) eingestuft nach: physikalisch-chemischen Eigenschaften Gesundheitseffekten Umwelteffekten

3.1.2  Kennzeichnung Hier kommt es zu den klassischen Angaben, als da wären: Gefahrenbezeichnung H- bzw. R-Sätze Signalwort (bei Kennzeichnung nach GHS/CLP) P- bzw. S-Sätze spezifische Konzentrationsgrenzwerte

3.2  Selbsteinstufung und Kennzeichnung Für Stoffe, die nicht unter die Legaleinstufung fallen, besteht die Notwendigkeit der Selbsteinstufung. Zu einer Selbsteinstufung gehören (hier sehr verkürzt umschrieben): die Feststellung, welche gefährlichen Eigenschaften der betroffene Stoff hat die exakte Zuordnung zu einer Gefahrenklasse die entsprechende Kennzeichnung


Stoffsicherheitsbericht

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3.2.1  Einstufung Im Stoffsicherheitsbericht wird für selbst eingestufte Stoffe bzw. Gemische die Einstufung beispielsweise in Form einer Tabelle beschrieben: Endpunkt

Klassifizierung

Nichtklassifizierung – Begründung

Kommentar

Explosivität Oxidationseigenschaften Entflammbarkeit Thermische Stabilität Akute Toxizität Akute Toxizität – irreversible Schädigung nach einmaliger Exposition Toxizität bei wiederholter Exposition Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Sensibilisierung Karzinogenität Mutagenität – genetische Toxizität Reproduktionstoxizität – Fruchtbarkeit Reproduktionstoxizität – Entwicklung Reproduktionstoxizität – Säuglinge Umwelt

3.2.2  Kennzeichnung Hinzu kommen – wie bei Stoffen/Gemischen mit Legaleinstufung auch – die notwendigen Kennzeichnungselemente: Gefahrenbezeichnung H- bzw. R-Sätze Signalwort (bei Kennzeichnung nach GHS/CLP) P- bzw. S-Sätze spezifische Konzentrationsgrenzwerte


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4.  Verbleib und Verhalten des Stoffs in der Umwelt

An dieser Stelle berichten Sie darüber, wie sich ein bestimmter Stoff in Beziehung zur Umwelt verhält. Interpretieren Sie die gewonnenen Ergebnisse aus Tests oder Schätzungen im Hinblick auf die Stabilität in Wasser, Luft, Boden oder Sediment. Methode

Ergebnisse

Erläuterungen

Referenz

Geben Sie Hinweise auf Informationsquellen und/oder hinzugezogene Modelle. Informieren Sie über die Abbauraten und die berechneten Halbwertszeiten. Gliedern können Sie den Bericht in die Abschnitte: Abbaubarkeit Verteilung in die Umwelt Bioakkumulation Sekundärvergiftung 5.  Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen

An dieser Stelle publizieren Sie im Kontext mit dem jeweiligen Endpunkt eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen. Unerlässliche Informationen sind in jedem Fall: Begründung fehlender Daten Benennung der Hauptstudie für einen bestimmten Endpunkt Beschreibung der Prüfbedingungen Kurzcharakteristika aller relevanten Tests und ihrer Ergebnisse nachvollziehbare Quellennachweise und Referenzen Report über die Ergebnisse für jeden Endpunkt, der die Art möglicher Nebenwirkungen einschließt Interpretation der Ergebnisse in Bezug auf die Relevanz der DNEL-Ableitung, Einstufung und Kennzeichnung, PBT-Bewertung (wenn zutreffend)


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5.1  Endpunktkatalog Der Endpunktkatalog, den es zu berücksichtigen gilt, enthält folgende Punkte. Toxikokinetik (Resorption, Stoffwechsel, Verteilung und Ausscheidung) In diesem Teil gibt es eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen in Bezug auf Resorption, Stoffwechsel, Verteilung und Ausscheidung des Stoffs.


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Akute Toxizität (inhalativ, dermal, oral) Die Unterscheidung der drei Gefahrenkategorien „oral“, „dermal“, „inhalativ“ ist notwendig, weil die relevanten Expositionswege stets einzeln zu betrachten sind. Kommt in einem besonderen Fall keiner dieser drei Expositionswege für eine Bewertung in Betracht, kann der Endpunkt „Akute Toxizität – anderer Pfad“ genommen werden. Unter der Überschrift „Zusammenfassung und Diskussion der akuten Toxizität“ geben Sie eine zusammenfassende Besprechung, beispielsweise über: Ableitung/Auswahl der relevanten Dosisdeskriptoren andere Informationen über die Wirksamkeit, für den Fall, dass kein Dosisdeskriptor vorliegt Dosis-Wirkungs-Beziehung Korrektur der Dosisdeskriptoren (soweit relevant) Wahl der Bewertungsfaktoren usw. Reizwirkung (Haut, Augen, Respirationstrakt) Im Rahmen des Stoffsicherheitsberichts ist die Sektorierung dieses Endpunkts, wie sie die ECHA-Leitlinien vorschlagen, angemessen. Grundsätzlich müssen Sie in der Charakteristik unterscheiden, ob die Daten und Ergebnisse basieren auf der Grundlage von Erfahrungen beim Menschen, In-vitro-Prüfungen, Tierstudien, Struktur-Wirkungs-Beziehungen. Auch dieser Abschnitt schließt mit einer zusammenfassenden Betrachtung (wie unter „Akute Toxizität“ beschrieben). Ätzwirkung (Haut, Augen, Respirationstrakt) Wie unter „Reizwirkung“ erläutert, wird auch dieser Abschnitt behandelt.


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Stoffsicherheitsbericht Seite 153

Sensibilisierung (Haut, Respirationstrakt) Abermals verweisen wir auf die Erläuterungen zum Abschnitt „Reizwirkung“. Toxizität bei wiederholter Exposition (inhalativ, dermal, oral) Dieser Abschnitt wird in gleicher Weise wie der Abschnitt „Akute Toxizität“ ausgearbeitet. Zusätzliche Erkenntnis für die Datenauswertung gewinnen Sie möglicherweise durch Kapitel R.7, Abschnitt R.7.5, der ECHA-Leitlinien. Mutagenität Gliedern Sie in diesem Teil die Informationen u.a. nach Erfahrungen beim Menschen sowie In-vitro-Daten und In-vivo-Daten. Im Übrigen verfahren Sie wie bisher. Karzinogenität (inhalativ, dermal, oral) Für diesen Passus sehen die ECHA-Leitlinien ein weiteres Mal eine Endpunktsektorierung nach Expositionswegen vor. Ansonsten entspricht die Praktik dem bisher beschriebenen Vorgehen.


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Reproduktionstoxizität (Fortpflanzungsfähigkeit, Entwicklungsschäden) Beschrieben werden unter diesem Titel die Bewertungen für Stoffe und Gemische, die die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können (und/oder), Entwicklungsschäden bei menschlichen Nachkommen verursachen (oder), im Verdacht stehen, solche Wirkungen herbeizuführen, Wirkungen auf oder über die Laktation haben. Auch für diesen Abschnitt ändert sich am generellen Verfahren nichts. Andere Effekte Die ECHA-Leitlinien beziehen beim Registrierungsverfahren für Stoffe diese sogenannten anderen Effekte mit ein. Auch für einen nachgeschalteten Anwender kann es geboten sein, dass er derartige Effekte im Rahmen seiner Stoffsicherheitsbeurteilung berücksichtigt. Folgende Effekte sind im „Appendix to Part F – CSR Template with explanation“ deklariert: Neurotoxizität Die Neurotoxizität beschäftigt sich mit der Beschreibung von schädlichen Auswirkungen toxischer Substanzen (z.B. Holzschutzmittel, organische Lösemittel, Alkohol, Pflanzenschutzmittel etc.) auf das menschliche Nervensystem. Immuntoxizität Die Immuntoxizität beschäftigt sich mit der Beschreibung von Schadwirkungen chemischer Stoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel, Formaldehyd etc.) auf das menschliche Immunsystem.

Simplifizierte Darstellung „Sichere Dosis“


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6.  E rmittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch physikalischchemische Eigenschaften

Unter dieser Überschrift berichten Sie über die einschlägigen Testergebnisse für jede Eigenschaft unter der entsprechenden Position: 6.1.1  Explosionsgefährlichkeit 6.1.2  Entzündlichkeit 6.1.3  Brandförderndes Potenzial Dabei informieren Sie über: Testverfahren (Kurzbeschreibung) Art der Prüfung einschließlich der Prüfrichtlinien Kalibrierungen (falls erforderlich) Besonders hervorzuheben sind: Gefahren durch die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Substanz Risikofaktoren während der Lagerung, des Transports und der Verwendung geschätzte Stärke einer unerwünschten Wirkung im Falle ihres Auftretens Einstufung und Kennzeichnung 7.  Beurteilung der Umweltgefährlichkeit

Wenn Sie ein Sicherheitsdatenblatt zur Hand nehmen, können Sie feststellen, dass die Informationen zum Umweltschutz – im Vergleich mit den übrigen Angaben – knapp gehalten sind. Ganz anders sieht es mit der Beurteilung von Umweltgefährlichkeit in der Praxis aus: Sie ist sehr umfassend und bedarf deshalb einer ausführlichen eigenständigen Betrachtung. Im Rahmen dieser Publikation haben wir das Thema „Umweltschutz“ bewusst nur an wenigen Stellen gestreift und nirgends vertieft. So wollen wir es auch jetzt halten, und geben Ihnen demzufolge nur eine verkürzte Inhaltsangabe zu diesem Abschnitt wieder: Ableitung des PNEC für jedes relevante Gebiet Art der Prüfungen einschließlich Prüfrichtlinien Benennung von Wirkungen und Nebenwirkungen Beschreibung der angewendeten Testverfahren und Interpretation der Ergebnisse Charakterisierung kritischer taxonomischer Gruppen Einstufung und Kennzeichnung der infrage kommenden Stoffe Erläuterung zur Hauptstudie für die PNEC-Ableitung sowie Begründung der Auswahl kurze Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung für den Umweltbereich


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PBT-Bewertung Quellennachweise und Referenzen Rechtfertigung für den eingesetzten Bewertungsfaktor Überblick über die relevanten Ergebnisse je Endpunkt Verfahren der Probenahme etc. Die zu berücksichtigenden Gebiete sind u.a.: Kompartiment Wasser einschl. Sediment Kompartiment Boden Kompartiment Luft nicht fachspezifische Effekte für die Nahrungskette (Sekundärvergiftung) Schlussfolgerungen zur Einstufung und Kennzeichnung 8.  PBT- und vPvB-Bewertung

Dieser Abschnitt präsentiert die Ergebnisse einer PBT- und vPvB-Beurteilung. Für jede PBT- oder vPvB-Eigenschaft ist ein Vergleich mit den Kriterien nötig sowie eine Schlussfolgerung für jede Eigenschaft. Im Einzelnen sind in einem angemessenen Umfang zu beschreiben: Bewertung der Abbaubarkeit Bewertung der Bioakkumulation Bewertung der Toxizität Emissionsbeschreibung Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zu den PBT- oder vPvB-Eigenschaften 9.  Expositionsbewertung

Unter diesem Titel formieren Sie ein Resümee über die Expositionsszenarien und die Verknüpfungen mit den entsprechenden Verwendungen. Dabei kommt es zu einer Expositionsbewertung für jedes Szenario. Zu den grundlegenden Bewertungselementen gehören u.a.: Beschreibung der angewendeten Verfahren und Methoden zur Expositionsschätzung, Messverfahren,


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Faktoren und Werte der Abschätzung, Modelle zusammenfassender Bericht über die relevanten Messdaten (mit belegt werden sollen z.B. Anzahl der Daten, Datum der Messungen, Uhrzeit, Anzahl Messpunkte etc.) Erläuterung zu vorgenommenen Schätzungen Report über die qualitative Bewertung einer Exposition (falls aufgetreten) Beweisführung zu Informationen, die nicht verfügbar gemacht werden konnten, Informationen, auf die verzichtet wurde oder die als nicht relevant anzusehen sind, Informationen über einzelne Stoffe, für die eine DNEL-/PNEC-Ableitung nicht möglich gewesen ist (wenn so zutreffend) Beispiel-Tabellen: Erfassung der akuten Expositionskonzentrationen für Arbeitnehmer1

Expositionspfad

Geschätzte Expositionskonzentration Wert

Einheit

Gemessene Expositionskonzentration Wert

Einheit

Erläuterung/ Quelle der Messdaten

Dermale Exposition Inhalative Exposition Orale Exposition

Expositionspfad

Konzentration

Rechtfertigung

Dermale lokale Exposition (in mg/cm²)2 Dermale systemische Exposition (in mg/kg) Inhalative Exposition (in mg/m³)3

Hilfreiche Informationen für die Ausfertigung eines Sicherheitsberichts finden sich in der ECHALeitlinie in Kapitel F „Guidance on Information Requirements and Chemicals Safety Assessment“.

1 Die Tabellen sind eine Adaption aus dem Anhang zu Kapitel F der ECHA-Leitlinien 2 Angabe pro Tag oder pro Vorgang. Genommen wird die jeweils relevanteste der beiden Angabemöglichkeiten. 3 Luftkonzentration am Arbeitsplatz während Kurzzeit-Exposition


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10.  Risikobewertung

Die Risikobewertung erfolgt in Abhängigkeit der intrinsischen Eigenschaften1 sowie des Einsatzspektrums und der Einsatzmenge eines Stoffs. Sie dokumentieren im Stoffsicherheitsbericht außer der Risikobewertung auch die Maßnahmen, die höchstwahrscheinlich zu einem Risikoausschluss führen werden.

Zum Dokumentationsumfang gehören beispielsweise auch Berichte über: die Verringerung der Datenunsicherheit im Bereich der Gefährdungsbeurteilung, um auf der Basis zusätzlicher Daten niedrigere Sicherheitsfaktoren anwenden zu können eine exaktere Expositionsabschätzung notwendige Risikominderungsmaßnahmen etc.

1 Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand an sich und machen ihn zu dem, was er ist.


Nachwort

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Seite 159

Beispiel-Tabelle: Risikobeschreibung für Arbeitnehmer

Pfad

Szenario 1 – Expositionskonzentration

Akute lokale Wirkungen

Inhalation

mg/kg

dermal

mg/cm³

Akute systemische Wirkungen

Inhalation

mg/kg

dermal

mg/cm³

Pfad­ kombination

DNEL

Risikoverhältnis (RCR)

RCR Inhalation + RCR dermal

Langzeit – systemische Wirkungen

Inhalation

mg/kg

dermal

mg/cm³

Langzeit – lokale Wirkungen

Inhalation

mg/kg

dermal

mg/cm³

Pfad­ kombination

Führender toxischer Endpunkt/ kritischer Effekt

RCR Inhalation + RCR dermal


Nachwort

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Seite 160

Nachwort Wir hoffen, dass Sie unseren gemeinsamen Streifzug durch das Sicherheitsdatenblatt, die Stoffsicherheitsbeurteilung, die Expositionsszenarien und den Stoffsicherheitsbericht mit einem positiven Eindruck von der Sachdienlichkeit dieser REACH-Instrumente beenden. Auf so manches, was sicher wichtig ist, konnten wir im Rahmen dieser Publikation nicht eingehen. Aber es ist uns möglicherweise gelungen, Ihr Interesse an einer Vertiefung der Themen zu wecken. Wenn Sie auf das Literaturverzeichnis angewiesen sein sollten, fordern Sie es bitte über den Verlag an, wir stellen es Ihnen dann gerne zur Verfügung.


Glossar

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Seite 161

Glossar Abbaubarkeit, biologische siehe unter „Biologische Abbaubarkeit“ Absorption Aufnahme eines Stoffs durch einen anderen Stoff Additivitätsformel Sind für mehrere Bestandteile eines Gemischs Daten zur akuten Toxizität vorhanden, lässt sich für diesen Teil des Gemischs eine kombinierte Toxizität anhand der Additivitätsformel berechnen. Formel zur Berechnung der kombinierten Toxizität:

Ci Konzentration von Bestandteil i i der einzelne Bestandteil n Anzahl der Bestandteile L(E)C50m L(E)C50 von Bestandteil i L(E)C50i L(E)C50 des Teils des Gemischs, für den Prüfdaten vorliegen Adsorption Anreicherung von Stoffen aus Flüssigkeiten oder Gasen an der Grenzfläche zwischen zwei Phasen


Glossar

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Seite 162

Aspiration

… ist das Eindringen eines festen oder flüssigen Stoffs bzw. Gemischs unmittelbar über die Mundoder Nasenhöhle in die Luftröhre und den unteren Atemtrakt. ATE = Acute Toxicity Estimates; Schätzwert für die akute Toxizität BCF Biokonzentrationsfaktor: abgeleitete dimensionslose Prüfgröße der Biokonzentration Der Faktor beschreibt das Verhältnis der Konzentrationen im Vergleich zum umgebenden Wasser. Für ökologische Fischtests ist der BCF definiert als: Verhältnis zwischen der Konzentration der Prüfsubstanz im Versuchsfisch (cf ) und der Konzentration in Versuchswasser (cw):

BCF =

cf c

w Versuchsprinzip: 1. Versuchsfische werden während einer gegebenen Zeitspanne einer Prüfsubstanz ausgesetzt. 2. Es folgt eine Zeitspanne ohne weitere Exposition. 3. Während der zweiten Zeitspanne wird die Zuwachsrate der Prüfsubstanz im Wasser (Ausscheidungsrate, Reinigungsrate) gemessen.


Glossar

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Seite 163

Berechnung der akuten Toxizität von Gemischen Bei akuter Toxizität wird das Verfahren zur Einstufung von Gemischen aufgrund der Gemischbestandteile (Additivitätsformel) angewendet. Daten für alle Bestandteile verfügbar

Es gilt:

Daten nicht für alle Bestandteile verfügbar

Ci

Konzentration von Bestandteil i

i

Einzelbestandteil von 1 bis n

n

Anzahl Bestandteile

ATEi

Schätzwert akute Toxizität von Bestandteil i

ATEmix

berechneter Schätzwert akute Toxizität des Gemischs

Bestandteile mit bekannter Toxizität

Bestandteile, die nicht in die Berechnung eingehen

Bestandteile:

Bestandteile:

deren ATE-Wert bekannt ist

deren ATE-Wert als Umrechnungswert aus der Einstufung abgeleitet werden kann

bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht akut toxisch sind (z.B. Wasser, Zucker) für die ein oraler Limit-Test bei 2.000 mg/kg Körpergewicht keine akute Toxizität ergibt

Berücksichtigungsgrenzwerte (allgemeine) Die allgemeinen Berücksichtigungsgrenzwerte werden in Gewichtsprozent angegeben, außer für gasförmige Gemische, diesbezüglich werden sie in Volumenprozent ausgedrückt. Gefahrenklassen Akute Toxizität

Allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte Kategorie 1–3

0,1 %

Kategorie 4

1,0 %

Ätzwirkung auf die Haut

1,0 % Auch < 1 %, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein in einer Konzentration enthaltener Bestandteil für die Einstufung des Gemischs hinsichtlich seiner Ätz- und Reizwirkung auf die Haut als relevant zu gelten hat

Schwere Augenschädigung/Augenreizung

1,0 % Auch < 1 %, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein in einer Konzentration enthaltener Bestandteil für die Einstufung des Gemischs im Hinblick auf die schwere Augenreizung/Augenschädigung als relevant zu gelten hat


Glossar

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Seite 164

Gefahrenklassen

Allgem. Berücksichtigungsgrenzwerte

Gewässergefährdend: akut

Kategorie 1

chronisch

Kategorie 1

0,1 % 0,1 % Bei hochtoxischen Bestandteilen kann Anlass zu der Annahme bestehen, dass ein in einer niedrigeren Konzentration enthaltener Bestandteil für die Einstufung des Gemischs aufgrund seiner Gefahren für die aquatische Umwelt relevant ist.

chronisch

Kategorie 2–4

1,0 %

Bioakkumulationspotenzial … beschreibt die Fähigkeit eines Stoffs, sich unabhängig von dem Aufnahmepfad (umgebendes Medium, Nahrung) in Organismen anzureichern. Abhängig ist das Bioakkumulationspotenzial von den chemisch-physikalischen Eigenschaften eines Stoffs. Stoffe mit einem hohen Potenzial werden in einem Organismus nur langsam ab- oder umgebaut und die Ausscheidungsrate ist geringer als die Aufnahmerate. Biokonzentration Anreicherung einer Substanz in einem aquatischen Organismus durch direkte Aufnahme aus dem umgebenden Wasser Biologische Abbaubarkeit … von Stoffen beruht auf den Stoffwechselprozessen lebender Organismen. Für die Einschätzung der biologischen Abbaubarkeit eines Stoffs wird diese unter definierten Bedingungen mit Mikroorganismen überprüft. Industriell hergestellte chemische Stoffe gelten als biologisch abbaubar, wenn sie durch biologischen Abbau aus der Umwelt entfernt und dem mineralischen Stoffkreislauf zugeführt werden können. Dampfdruck Druck eines Gases im Phasengleichgewicht mit einer kondensierten Phase Aggregatzustände: fest flüssig gasförmig


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Glossar Seite 165

Phasenübergang: fest → flüssig flüssig → gasförmig fest → gasförmig Phasengleichgewicht: Zwei Phasen (z.B. flüssige Phase und gasförmige Phase bei konstanten Werten von Druck und Temperatur) sind gleichzeitig stabil, d.h., keine vergeht mit der Zeit zugunsten der anderen. Daphnien Gattung von Krebstieren; umgangssprachlich bekannt als „Wasserflöhe“. Daphnien dienen als ­Modellorganismen für Toxizitätstests in Wasser.

DMEL-Wert = Derived Minimum Effect Level … wird für Stoffe, für die kein Schwellenwert angegeben werden kann (z.B. krebserzeugende Stoffe) abgeleitet. DNEL-Wert = Derived No-Effect Level … charakterisiert einen wissenschaftlichen Grenzwert. Unterhalb dieses Werts übt der Stoff keine Wirkung auf den Menschen aus (so besagt es die REACH-Verordnung in Artikel 119 Abs. 1 f).


Glossar

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Seite 166

… wird für unterschiedliche Expositionswege (oral, dermal, inhalativ) sowie Expositionsdauer (kurzzeitig, langzeitig, wiederholt) und Expositionshäufigkeit (unbeabsichtigt/selten, gelegentlich, häufig/ständig) abgeleitet.

Dosis-Wirkungs-Beziehung … charakterisiert den Zusammenhang zwischen der Eintragsmenge eines bestimmten Schadstoffs und dem dadurch verursachten Effekt. Unterschieden wird zwischen sogenannten Alles-oder-Nichts-Wirkungen. Es gilt: Die toxische Wirkung einer Substanz hängt nicht von der absoluten Menge im Organismus, sondern von seiner Konzentration am Wirkort ab.


Glossar

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Seite 167

EC50 … ist die mittlere effektive Konzentration, bei der ein halbmaximaler Effekt beobachtet wird. Bei der Toxizitätsbestimmung entspricht die EC50 einer Dosis, die bei 50 % einer Versuchspopulation eine andere definierte Wirkung als den Tod auslöst. ED50 … ist die mittlere effektive Dosis, bei der ein halbmaximaler Effekt beobachtet wird. Diese Dosis lässt sich nicht direkt messen, vielmehr wird sie aus einer bestimmten Dosis-Wirkungs-Kurve durch mathematische Modellierung abgeleitet. Einstufungsgrenzen für akute Toxizität Oraler Expositionsweg Expositionsweg Oral (mg/kg Körpergewicht)

Hinweise:

Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE

Umrechnungswert für akute Toxizität

0<

Kategorie 1

≤5

0,5

5<

Kategorie 2

≤ 50

5

50 <

Kategorie 3

≤ 300

100

300 <

Kategorie 4

≤ 2.000

500

a.  Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereichsprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht

Gefahrenkommunikation Kategorie

H-Satz

1

H300

2

H300

3

H301

Giftig beim Verschlucken

4

H302

Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

Gefahrenpiktogramm

Lebensgefahr beim Verschlucken

Signalwort: GEFAHR

Signalwort: ACHTUNG


Glossar

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Seite 168

Dermaler Expositionsweg Expositionsweg Dermal (mg/kg Körpergewicht)

Hinweise:

Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE

Umrechnungswert für akute Toxizität

0<

Kategorie 1

≤ 50

5

50 <

Kategorie 2

≤ 200

50

200 <

Kategorie 3

≤ 1.000

300

1.000 <

Kategorie 4

≤ 2.000

1.100

a.  Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereichsprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht

Gefahrenkommunikation Kategorie

H-Satz

1

H310

2

H310

3

H311

Giftig bei Hautkontakt

4

H312

Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt

Gefahrenpiktogramm

Lebensgefahr bei Hautkontakt

Signalwort: GEFAHR

Signalwort: ACHTUNG


Glossar

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Seite 169

Inhalativer Expositionsweg Gase Expositionsweg Inhalativ – Gase (ppmV1)

Hinweise:

Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE

Umrechnungswert für akute Toxizität

0<

Kategorie 1

≤ 100

10

100 <

Kategorie 2

≤ 500

100

500 <

Kategorie 3

≤ 2.500

700

2.500 <

Kategorie 4

≤ 20.000

4.500

a.  Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereichsprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht b.  Konzentrationsgrenzwerte zur Inhalationstoxizität beruhen auf 4 h Exposition. Wenn Werte auf einer 1-h-Exposition basieren, werden sie für Gase/Dämpfe mit dem Faktor 2 und für Stäube/Nebel mit dem Faktor 4 zur Umrechnung geteilt.

Gefahrenkommunikation Kategorie 1

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

H330 Lebensgefahr beim Einatmen

2

H330

3

H331

Giftig beim Einatmen

4

H332

Gesundheitsschädlich beim Einatmen

Signalwort: GEFAHR

Signalwort: ACHTUNG

1 Konzentration der Gase wird in Teile je Million (ppm = parts per million; 1 ppm = 10-6 = 0,000001) und Volumen (V) unter dem Einheitenzeichen ppmV ausgedrückt.


Glossar

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Seite 170

Dämpfe Expositionsweg

Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE

Inhalativ – Dämpfe1 (mg/l)

Hinweise:

Umrechnungswert für akute Toxizität

0<

Kategorie 1

≤ 0,5

0,05

0,5 <

Kategorie 2

≤ 2,0

0,5

2,0 <

Kategorie 3

≤ 10,0

3

10,0 <

Kategorie 4

≤ 20,0

11

a.  Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereichsprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht b.  Konzentrationsgrenzwerte zur Inhalationstoxizität beruhen auf 4 h Exposition. Wenn Werte auf einer 1-h-Exposition basieren, werden sie für Gase/Dämpfe mit dem Faktor 2 und für Stäube/Nebel mit dem Faktor 4 zur Umrechnung geteilt. c.  Für den Fall, dass die Prüfatmosphäre aus einem nahezu gasförmigen Dampf besteht, wird nach ppmV-Werten folgendermaßen eingestuft:

Kategorie 1: 100

Kategorie 2: 500

Kategorie 3: 2.500

Kategorie 4: 20.000

Gefahrenkommunikation Kategorie 1

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

H330 Lebensgefahr beim Einatmen

2

H330

3

H331

Giftig beim Einatmen

4

H332

Gesundheitsschädlich beim Einatmen

Signalwort: GEFAHR

Signalwort: ACHTUNG

1 Dampf in diesem Sinne: gasförmige Phase eines Stoffs oder Gemischs, hervorgegangen aus der flüssigen oder festen Phase


Glossar

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Seite 171

Stäube/Nebel Expositionsweg Inhalativ – Stäube1/ Nebel2 (mg/l)

Hinweise:

Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE

Umrechnungswert für akute Toxizität

0<

Kategorie 1

≤ 0,05

0,005

0,05 <

Kategorie 2

≤ 0,5

0,05

0,5 <

Kategorie 3

≤ 1,0

0,5

1,0 <

Kategorie 4

≤ 5,0

1,5

a.  Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereichsprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht b.  Konzentrationsgrenzwerte zur Inhalationstoxizität beruhen auf 4 h Exposition. Wenn Werte auf einer 1-h-Exposition basieren, werden sie für Gase/Dämpfe mit dem Faktor 2 und für Stäube/Nebel mit dem Faktor 4 zur Umrechnung geteilt.

Gefahrenkommunikation Kategorie

H-Satz

1

H330

2

H330

3

H331

Giftig beim Einatmen

4

H332

Gesundheitsschädlich beim Einatmen

Gefahrenpiktogramm

Lebensgefahr beim Einatmen

Signalwort: GEFAHR

Signalwort: ACHTUNG

Endokrin aktive Substanzen siehe unter „Endokrine Disruptoren“

1 Staub in diesem Sinne: in einem Gas (regelmäßig in Luft) schwebende feste Teilchen eines Stoffs oder Gemischs 2 Nebel in diesem Sinne: in einem Gas (regelmäßig in Luft) schwebende flüssige Tröpfchen eines Stoffs oder Gemischs


Glossar

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Seite 172

Endokrine Disruptoren Substanzen, die von außen in einen Organismus aufgenommen werden und auf dessen Hormonsystem wirken, die über Eigenschaften verfügen, die in einem intakten Organismus mutmaßlich zu einer endokrinen Disruption führen (potenzielle Disruptoren) Die endokrinen Disruptoren lassen sich unterteilen nach: Neutral

nEAS

Nachweislich nicht im Körper aktive Substanzen

Potenziell gefährlich

pEAS

Möglicherweise im Körper aktive und somit möglicherweise schädliche Substanzen

Wirksam

wEAS

Nachweislich im Körper aktive Substanzen, mit dem Attribut gEAS gesundheitsgefährdend (gefährlich) bEAS

gutartig (benigne)

Endokrin disruptierende Substanz

EDS

Unmittelbar mit den Rezeptoren der körpereigenen Hormone interagierende Substanz

Endokrin modulierende Substanz

EMS

Synthese, Metabolisierung, Ausscheidung usw. der körpereigenen Hormone verändernde Substanz

Exposition Stoffmenge oder Dosis, der ein Organismus ausgesetzt ist Gefahrenhinweis textliche Aussage zu einer bestimmten Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie; beschreibt die Art und den Schweregrad der von einem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr mithilfe eines standardisierten Textbausteins (H-Satz)


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Glossar Seite 173

Gefahrenklasse Einordnung nach Art der physikalischen Gefahr, Gefahr für die menschliche Gesundheit, Gefahr für die Umwelt

Gefahrenkategorie Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der schwere der Gefahr Gemisch Mischung aus zwei oder mehreren verschiedenen Stoffen In vitro … aus dem Lateinischen; übersetzt: „im Glas“ …… bezeichnet organische Vorgänge, die außerhalb eines lebenden Organismus stattfinden. Dazu zählen auch Experimente, die in einer kontrollierten künstlichen Umgebung (z.B. Reagenzglas) durchgeführt werden.

Forschungsergebnisse, die unter Invitro-Bedingungen erzielt wurden, lassen sich unter den komplexeren In-vivo-Bedingungen nicht unbedingt bestätigen. In-vivo-Studien sind insofern wissenschaftliche Praxis zur Überprüfung von in vitro erlangten Erkenntnissen.


Glossar

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Seite 174

In vivo … aus dem Lateinischen; übersetzt: „im Lebendigen“ … bezeichnet Prozesse, die im lebendigen Organismus ablaufen. Koc-Wert Maß für das Adsorptions- und Löslichkeitsverhalten einer chemischen Substanz in Böden. Der Wert steht in wechselseitiger Verbindung mit der Wasserlöslichkeit der jeweiligen Substanz und ihrem Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient (Kow). Konzentrationsgrenzwerte für Gesundheitsgefahren Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Konzentrationsgrenzwerte „Stoffe“ Gefahrenklasse

Kategorie

Hautätzend

1A, 1B, 1C

1,0 %

Konzentrationsgrenzwert oder niedriger, soweit relevant

Hautreizend

2

3,0 %

oder niedriger, soweit relevant

Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ Einstufung „Bestandteil“

Einstufung „Gemisch“

Hautätzend

1A, 1B, 1C

Hautreizend

2

Hautätzend

Kategorie 1A

1B

1C

Gefahrenhinweis H314

Hautreizend

≥ 5,0 %

1,0 % Konz. < 5,0% Konz. ≥ 10,0 %

Berechnungsformeln für Einstufung „Gemische“ Gefahrenklasse

Hautätzend

Formel


Glossar

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Seite 175

Gefahrenklasse Hautreizend

Kategorie

Gefahrenhinweis

2

Formel

H315

Es gilt:

Prozentbestandteil mit Einstufung Konz.-Grenzwert für Bestandteil in Bezug auf angegebene Einstufung

Nichtanwendbarkeit „Additivitätsprinzip“ Eigenschaften

Einstufung Hautätzend Kategorie 1

Bestandteil Andere Bestandteile

Hautreizend Kategorie 2

sauer

pH-Wert: ≤ 2

Konz. ≥ 1,0 %

basisch

pH-Wert: ≥ 11,5

Konz. ≥ 1,0 %

Kategorie 1

Konz. ≥ 1,0 %

Hautätzend – 1A, 1B, 1C Kategorie 2

Konz. ≥ 3,0 %

Hautreizend – Kategorie 2 Einschl. Säuren und Basen

Gefahrenkommunikation „Ätz-/Reizwirkung auf die Haut“ Kategorie

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

1A 1B

H314

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

1C 2

Signalwort: GEFAHR H315

Verursacht Hautreizungen

Signalwort: ACHTUNG


Glossar

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Seite 176

Schwere Augenschädigung/Augenreizung Konzentrationsgrenzwerte „Stoffe“ Gefahrenklasse

Kategorie

Konzentrationsgrenzwert

Schwere Augen­schädigung

1

3,0 %

oder niedriger, soweit relevant

Schwere Augenreizung

2

3,0 %

oder niedriger, soweit relevant

Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ ∑ Bestandteile, die eingestuft sind als …

Konzentration „Gemisch“ Schwere Augenschädigung/ irreversible Wirkungen

Schwere Augenreizung/ reversible Wirkungen Kategorie 2

Kategorie 1 Hautätzend

1A, 1B, 1C

≥ 3,0 %

≥ 1,0 %, aber < 3,0 %

Schwere Augenschädigung

1

≥ 3,0 %

≥ 1,0 %, aber < 3,0 %

Schwere Augenreizung

2

≥ 10,0 %

10 x Wirkungen Kategorie 1 + Wirkungen Kategorie 2

≥ 10,0 %

Hautätzend Kategorie 1 [A, B, C] + Wirkungen Kategorie 1

Konz. ≥ 3,0 %

10 x Hautätzend Kategorie 1 [A,B,C] + Wirkungen Kategorie 1 + Wirkungen Kategorie 2

≥ 1,0 %, aber < 3,0 % Konz. ≥ 10,0 %

Berechnungsformeln für Einstufung „Gemische“ Gefahrenklasse

Kategorie

Schwere Augenschädigung

1

H318

Schwere Augenreizung

2

H319

Es gilt:

Gefahrenhinweis

Formel

Prozentbestandteil mit Einstufung Konz.-Grenzwert für Bestandteil in Bezug auf angegebene Einstufung Schwere Augenschädigung Schwere Augenreizung


Glossar

eSDB-REACH

Seite 177

Nichtanwendbarkeit „Additivitätsprinzip“ Eigenschaften

Einstufung Schwere Augenschädigung Kategorie 1

Bestandteil Andere ­Bestandteile

sauer

pH-Wert: ≤ 2

Konz. ≥ 1,0 %

basisch

pH-Wert: ≥ 11,5

Konz. ≥ 1,0 %

Kategorie 1

Augenreizung Kategorie 2

Konz. ≥ 1,0 %

Schwere Augenschädigung H318 Kategorie 2

Konz. ≥ 3,0 %

Schwere Augenreizung H319

Gefahrenkommunikation „Schwere Augenschädigung/Augenreizung“ Kategorie 1

H-Satz H318

Gefahrenpiktogramm

Verursacht schwere Augenschäden

Signalwort: GEFAHR 2

H319

Verursacht schwere Augenreizung

Signalwort: ACHTUNG


Glossar

eSDB-REACH

Seite 178

Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ Einstufung „Bestandteil“

Einstufung „Gemisch“ Sensibilisierung Haut – Kategorie 1 alle Aggregatzustände

Sensibilisierung Haut

≥ 0,1 %

Hinweise 1

Diese Konzentration erfordert einen besonderen Hinweis auf dem Kennzeichnungsetikett (gem. VO [EG] 1272/2008, Anhang II, Abschnitt 2.8): EUH 208 — „Enthält … [Name des sensibilisierenden Stoffs] ... Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“

≥ 1,0 %

Einstufung „Bestandteil“

Sensibilisierung ­Atemwege

2

Konz.-Grenzwert führt zur Gemischeinstufung als hautsensibilisierend.

Einstufung „Gemisch“ Sensibilisierung Haut – Kategorie 1 fest/flüssig

gasförmig

≥ 0,1 %

≥ 0,1 %

Hinweise 1

Diese Konzentration erfordert einen besonderen Hinweis auf dem Kennzeichnungsetikett (gem. VO [EG] 1272/2008, Anhang II, Abschnitt 2.8): EUH 208 — „Enthält … [Name des sensibilisierenden Stoffs] ... Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“

≥ 1,0 %

≥ 0,2 %

3

Konz.-Grenzwert führt zur Gemischeinstufung als sensibilisierend für Atemwege.

Gefahrenkommunikation „Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege“ Kategorie

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

Sensibilisierung Atemwege 1

H334

Kann beim Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen Signalwort: GEFAHR

Sensibilisierung Haut 1

H317

Kann allergische Hautreaktionen ver­ ursachen Signalwort: ACHTUNG


Glossar

eSDB-REACH

Seite 179

Keimzellmutagenität Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:

BestandteilEinstufung

Mutagen Kategorie 1A

Mutagen Kategorie 1A

Mutagen Kategorie 1B

≥ 0,1 %

Mutagen Kategorie 1B

≥ 0,1 %

Mutagen Kategorie 2 Hinweis:

Mutagen Kategorie 2

≥ 1,0 % Diese Konz.-Grenzwerte gelten für Feststoffe und Flüssigkeiten (w/w) und Gase (v/v).

Gefahrenkommunikation „Keimzellmutagenität“ Kategorie

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

1A H340

Kann genetische Defekte verursachen

1B Signalwort: GEFAHR

2

H341

Kann vermutlich genetische Defekte verursachen Signalwort: ACHTUNG


Glossar

eSDB-REACH

Seite 180

Karzinogenität Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:

BestandteilEinstufung

Karzinogen Kategorie 1A

Karzinogen Kategorie 1A

Karzinogen Kategorie 1B

≥ 0,1 %

Karzinogen Kategorie 1B

≥ 0,1 %

Karzinogen Kategorie 2 Hinweise:

Karzinogen Kategorie 2

≥ 1,0 % Diese Konz.-Grenzwerte gelten für Feststoffe und Flüssigkeiten (w/w) und Gase (v/v). Liegt im Gemisch ein Stoff (Karzinogen, Kategorie 2) als Bestandteil mit einer Konzentration von ≥ 0,1 % vor, muss für das Gemisch ein SDB auf Anforderung vorgelegt werden.

Gefahrenkommunikation „Karzinogenität“ Kategorie

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

1A H350

Kann Krebs erzeugen

1B Signalwort: GEFAHR

2

H351

Kann vermutlich Krebs erzeugen

Signalwort: ACHTUNG


Glossar

eSDB-REACH

Seite 181

Reproduktionstoxizität Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien: BestandteilEinstufung Karzinogen Kategorie 1A

Karzinogen Kategorie 1A

Karzinogen Kategorie 1B

Karzinogen Kategorie 2

≥ 0,1 %

Karzinogen Kategorie 1B

≥ 0,1 %

Karzinogen Kategorie 2

≥ 1,0 %

Zusatzkategorie: Wirkung auf/über Laktation Hinweise:

Zusatzkategorie: Wirkung auf/über Laktation

≥ 3,0 % Diese Konz.-Grenzwerte gelten für Feststoffe und Flüssigkeiten (w/w) und Gase (v/v). Liegt im Gemisch ein reproduktionstoxischer Stoff (gilt für alle hier genannten Kategorien) als Bestandteil mit einer Konzentration von ≥ 0,1 % vor, muss für das Gemisch ein SDB auf Anforderung vorgelegt werden.

Gefahrenkommunikation „Reproduktionstoxizität“ Kategorie

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

1A H360

Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

1B Signalwort: GEFAHR

2

H361

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit be­ einträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen Signalwort: ACHTUNG

Zusatzkategorie: Wirkungen auf/ über Laktation

H362

Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

Kein Piktogramm, kein Signalwort


Glossar

eSDB-REACH

Seite 182

Spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition Richtwertbereiche für Einzeldosis-Exposition

Die hier zitierten Richtwertbereiche (C) beurteilt die Verordnung1 als „Anhaltspunkte“ und sieht sie nicht als „streng abgrenzende Werte“. Im Kontext dieser Publikation hat die Tabelle lediglich informativen Charakter. Leitwertbereiche für Expositionsweg Oral Ratte2

Dermal Ratte, Kaninchen

Inhalativ – Gas Ratte

Einheit

Kategorie 1

Kategorie 2

mg/kg Körpergewicht

C ≤ 300

2.000 ≥ C > 300

mg/kg Körpergewicht

C ≤ 1.000

2.000 ≥ C > 1.000

ppmV/4h

C ≤ 2.500

20.000 ≥ C > 2.500

mg/l/4h

C ≤ 10

20 ≥ C > 10

mg/l/4h

C ≤ 1,0

5,0 ≥ C > 1,0

Inhalativ – Dampf Ratte

Inhalativ – Staub/ Nebel

Kategorie 3

Ratte

Keine Richtwerte

Einstufung in diese Kategorie beruht überwiegend auf Erfahrungen beim Menschen

Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:

BestandteilEinstufung Spezifische Zielorgan­toxizität Kategorie 1 Spezifische Zielorgan­toxizität Kategorie 2 Hinweis:

Kategorie 1

Kategorie 2

Konz. ≥ 10,0 %

1,0 % Konz. < 10,0 % Konz. ≥ 10,0 %

Liegt im Gemisch ein Stoff (Spezifische Zielorgantoxizität, Kategorie 2) als Bestandteil mit einer Konzentration von ≥ 1,0 % vor, muss für das Gemisch ein SDB auf Anforderung vorgelegt werden.

1 GHS-Verordnung (EG) 1272/2008, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3.8, Punkt 3.8.2, Tabelle 3.8.2 2 Versuchstiergattung


Glossar

eSDB-REACH

Seite 183

Gefahrenkommunikation „Spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition“ Kategorie

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

Schädigt die Organe. 1

H370

Schädigt ... (Angabe betroffener Organe, die bekannt sind)

Signalwort: GEFAHR

Kann die Organe schädigen. 2

H371

Kann … schädigen (Angabe betroffener Organe, die bekannt sind)

Signalwort: ACHTUNG H335

Kann die Atemwege reizen.

H336

Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

3

Signalwort: ACHTUNG

Spezifische Zielorgantoxizität – wiederholte Exposition

Die hier zitierten Richtwerte (C) zur Einstufung in die Kategorie 1 oder Kategorie 2 beurteilt die Verordnung1 als „Anhaltspunkte“ und sieht sie nicht als „streng abgrenzende Werte“. Im Kontext dieser Publikation haben die Tabellen lediglich informativen Charakter. Richtwerte für wiederholte Exposition – Einstufung Kategorie 1 Exposition Oral Ratte2

Dermal Ratte, Kaninchen

Einheit

Richtwert für Konzentration

mg/kg Körpergewicht/Tag

C ≤ 10

mg/kg Körpergewicht/Tag

C ≤ 20

1 GHS-Verordnung (EG) 1272/2008, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3.9, Tabelle 3.9.2 und 3.9.3 2 Versuchstiergattung


Glossar

eSDB-REACH

Seite 184

Exposition Inhalativ – Gas Ratte

Inhalativ – Dampf Ratte

Inhalativ – Staub/Nebel/Rauch Ratte

Einheit

Richtwert für Konzentration

ppmV/6h/Tag

C ≤ 50

mg/l/6h/Tag

C ≤ 0,2

mg/l/6h/Tag

C ≤ 0,02

Richtwerte für wiederholte Exposition – Einstufung Kategorie 2 Exposition Oral Ratte1

Dermal Ratte, Kaninchen

Inhalativ – Gas Ratte

Inhalativ – Dampf Ratte

Inhalativ – Staub/Nebel/Rauch

Einheit

Richtwert für Konzentration

mg/kg Körpergewicht/Tag

10 < C ≤ 100

mg/kg Körpergewicht/Tag

20 < C ≤ 200

ppmV/6h/Tag

50 < C ≤ 250

mg/l/6h/Tag

0,2 < C ≤ 1,0

mg/l/6h/Tag

0,02 < C ≤ 0,2

Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ BestandteilEinstufung

Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:

Spezifische Zielorgantoxizität Kategorie 1 Spezifische Zielorgantoxizität Kategorie 2 Hinweis:

Kategorie 1

Kategorie 2

Konz. ≥ 10,0 %

1,0 % Konz. < 10,0 % Konz. ≥ 10,0 %

Liegt im Gemisch ein Stoff (Spezifische Zielorgantoxizität, Kategorie 2) als Bestandteil mit einer Konzentration von ≥ 1,0 % vor, muss für das Gemisch ein SDB auf Anforderung vorgelegt werden.

1 Versuchstiergattung


Glossar

eSDB-REACH

Seite 185

Gefahrenkommunikation „Spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition“ Kategorie

H-Satz

1

H372

Gefahrenpiktogramm

Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Schädigt ... (Angabe betroffener Organe, die bekannt sind) bei längerer oder wiederholter Exposition Signalwort: GEFAHR

2

H373

Kann die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition schädigen. Kann … (Angabe betroffener Organe, die bekannt sind) bei längerer oder wieder­ holter Exposition schädigen Signalwort: ACHTUNG

Aspirationsgefahr Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“ Einstufungskriterien

Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien: Kategorie 1

Aspirationsgefahr Kategorie 1

Konz. ≥ 10,0 % Kinematische Gemischviskosität bei 40 °C von max. 20,5 mm2/s

Hinweis:

Umrechnung dynamische in kinematische Viskosität:

Gefahrenkommunikation „Aspirationsgefahr“ Kategorie

1

H-Satz

H304

Gefahrenpiktogramm

Kann beim Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein Signalwort: GEFAHR


Glossar

eSDB-REACH

Seite 186

Konzentrationsgrenzwerte für Umweltgefahren Gewässergefährdend Einstufungskriterien „Stoffe“ – akute Wirkung Gewässergefährdend – akute Wirkung Kategorie 1 Gewässergefährdend – akute (kurzfristige) Wirkung

Hinweise:

96 hr LC50 (Fische)

≤ 1,0 mg/l

48 hr EC50 (Krebstiere)

≤ 1,0 mg/l

72 hr/96 hr ErC50 (Algen, andere Wasserpflanzen)

≤ 1,0 mg/l

Bei der Einstufung in die Kategorie 1 „akut“ oder Kategorie 1 „chronisch“ wird ein entsprechender Multiplikationsfaktor verwendet. ErC50: Wachstumsrate = EC50 Wenn kein EC50 oder ErC50 gegeben – dann: Einstufung entsprechend niedrigstem verfüg­barem EC50-Wert

Gefahrenkommunikation „akut gewässergefährdend“ Kategorie 1

H-Satz H400

Gefahrenpiktogramm

Sehr giftig für Wasserorganismen

Signalwort: ACHTUNG Einstufungskriterien „Stoffe“ – chronische Wirkung Kategorie 1 Gewässergefährdend – chronische Wirkung Kategorie 1 Gewässergefährdend – chronische (langfristige) Wirkung

… und:

96 hr LC50 (Fische)

≤ 1,0 mg/l

48 hr EC50 (Krebstiere)

≤ 1,0 mg/l

72 hr/96 hr ErC50 (Algen, andere Wasserpflanzen)

≤ 1,0 mg/l

und/oder:

logKow ≥ 4

BCF ≥ 500

Stoff ist nicht schnell abbaubar. Hinweise:

logKow: Octanol-Wasser-Koeffizient; Octanol-Wasser-Konzentrationsverhältnis (Kow) Bei der Einstufung in die Kategorie 1 „akut“ oder Kategorie 1 „chronisch“ wird ein entsprechender Multiplikationsfaktor verwendet. ErC50: Wachstumsrate = EC50 Wenn kein EC50 oder ErC50 gegeben – dann: Einstufung entsprechend niedrigstem verfügbarem EC50-Wert


Glossar

eSDB-REACH

Seite 187

Einstufungskriterien „Stoffe“ – chronische Wirkung Kategorie 2 Gewässergefährdend – chronische Wirkung Kategorie 2 Gewässergefährdend – chronische Wirkung

96 hr LC50 (Fische)

> 1,0 bis ≤ 10,0 mg/l

hr EC50 (Krebstiere)

> 1,0 bis ≤ 10,0 mg/l

72 hr/96 hr ErC50 (Algen, andere Wasserpflanzen) > 1,0 bis ≤ 1,0 mg/l … und:

und/oder:

BCF ≥ 500

logKow ≥ 4

Stoff ist nicht schnell abbaubar.

es sei denn:

NOEC-Werte

> 1,0 mg/l

Hinweise:

logKow: Octanol-Wasser-Koeffizient; Octanol-Wasser-Konzentrationsverhältnis (Kow) NOEC: No Observed Effect Concentration; höchste Expositionskonzentration eines Stoffs in einer subchronischen oder chronischen Studie, bei der keine statistisch signifikante behandlungsbedingte Wirkung zu beobachten ist ErC50: Wachstumsrate = EC50 Wenn kein EC50 oder ErC50 gegeben – dann: Einstufung entsprechend niedrigstem verfügbarem EC50-Wert

Einstufungskriterien „Stoffe“ – chronische Wirkung Kategorie 3 Gewässergefährdend – chronische Wirkung Kategorie 3 Gewässergefährdend – chronische Wirkung

96 hr LC50 (Fische)

> 10,0 bis ≤ 100,0 mg/l

hr EC50 (Krebstiere)

> 10,0 bis ≤ 100,0 mg/l

… und:

und/oder:

BCF ≥ 500

logKow ≥ 4

Stoff ist nicht schnell abbaubar.

es sei denn:

NOEC-Werte

> 1,0 mg/l

72 hr/96 hr ErC50 (Algen, andere Wasserpflanzen) > 10,0 bis ≤ 100,0 mg/l

Hinweise:

logKow: Octanol-Wasser-Koeffizient; Octanol-Wasser-Konzentrationsverhältnis (Kow) NOEC: No Observed Effect Concentration; höchste Expositionskonzentration eines Stoffs in einer subchronischen oder chronischen Studie, bei der keine statistisch signifikante behandlungsbedingte Wirkung zu beobachten ist ErC50: Wachstumsrate = EC50 Wenn kein EC50 oder ErC50 gegeben – dann: Einstufung entsprechend niedrigstem verfügbarem EC50-Wert


Glossar

eSDB-REACH

Seite 188

Einstufungskriterien „Stoffe“ – chronische Wirkung Kategorie 4 Gewässergefährdend – chronische Wirkung Kategorie 4 Einstufung wegen wahrscheinlicher Gefahr

Wenn verfügbare Daten eine Einstufung in die Kategorien 1, 2, 3 nicht zulassen, aber Anlass zu Besorgnis besteht Schwer lösliche Stoffe, die in Bereichen bis zur Wasserlöslichkeit keine akute Töxizität zeigen

… und:

und/oder:

BCF ≥ 500

logKow ≥ 4

Stoff ist nicht schnell abbaubar.

es sei denn:

NOEC-Werte

> 1,0 mg/l

Hinweise:

Nachweis über einen schnellen Abbau in der Umwelt

logKow: Octanol-Wasser-Koeffizient; Octanol-Wasser-Konzentrationsverhältnis (Kow) NOEC: No Observed Effect Concentration; höchste Expositionskonzentration eines Stoffs in einer subchronischen oder chronischen Studie, bei der keine statistisch signifikante behandlungsbedingte Wirkung zu beobachten ist Keine akute Toxizität: Der LC50- bzw. EC50-Wert liegt über der Wasserlöslichkeit. Gilt auch für schwer lösliche Stoffe (Wasserlöslichkeit < 1 mg/l), wenn belegt ist, dass kein echtes Maß für die intrinsische Toxizität gegeben ist.

Einstufungskriterien für gewässergefährdende Gemische ∑ Bestandteile der Einstufung:

Gemischeinstufung

Chronisch, Kategorie 1 x M ≥ 25,0 %

Kategorie 1

(M x 10 x chronisch, Kategorie 1)

Kategorie 2

+ chronisch, Kategorie 2 ≥ 25,0 % (M x 100 x chronisch, Kategorie 1)

Kategorie 3

+ (10 x chronisch, Kategorie 2)

Chronisch gewässergefährdend

+ chronisch, Kategorie 3 ≥ 25,0 % Chronisch, Kategorie 1 + chronisch, Kategorie 2 + chronisch, Kategorie 3 + chronisch, Kategorie 4 ≥ 25,0 %

Kategorie 4


Glossar

eSDB-REACH

Seite 189

Multiplikationsfaktoren für hochtoxische Bestandteile in Gemischen L(E)C50-Wert

Multiplikationsfaktor (M)

0,1 < L(E)C50 ≤ 1

1

0,01 < L(E)C50 ≤ 0,1

10

0,001 < L(E)C50 ≤ 0,01

100

0,0001 < L(E)C50 ≤ 0,001

1.000

0,00001 < L(E)C50 ≤ 0,0001

10.000

Fortsetzung in Faktor-10-Intervallen

Gefahrenkommunikation „chronisch gewässergefährdend“ Kategorie

H-Satz

1

H410

Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

2

H411

Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

3

H412

Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

4

H413

Kann für Wasserorganismen schädlich sein mit langfristiger Wirkung

Gefahrenpiktogramm

Signalwort: ACHTUNG

Kein Signalwort

Kein Piktogramm, kein Signalwort


Glossar

eSDB-REACH

Seite 190

Ozonschicht schädigend Einstufung in die zusätzliche EU-Gefahrenklasse EUH059 Einstufung „Stoff“

Einstufung „Gemisch“

Ozonschicht schädigend

Konz. ≥ 0,1 %

Gefahrenkommunikation „Ozonschicht schädigend“ Kategorie EUH059

H-Satz

Gefahrenpiktogramm

Die Ozonschicht schädigend

Kein Piktogramm, Signalwort: GEFAHR

Letale Dosis (LD) … charakterisiert die von einem Lebewesen aufzunehmende tödliche Gesamtmenge eines Stoffs. LD50 … kennzeichnet die mittlere letale (tödliche) Dosis, bei der 50 % der mit einer bestimmten Substanzmenge behandelten Versuchstiere innerhalb des Versuchszeitraums von ein bis zwei Wochen sterben. Einheit LD50: mg/kg (Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht) LC50 … kennzeichnet die mittlere letale (tödliche) Konzentration, bei der 50 % der mit einer bestimmten Substanzmenge behandelten Versuchstiere innerhalb des Versuchszeitraums von ein bis zwei Wochen sterben. LOAEL = Lowest Observed Adverse Effect Level … kennzeichnet die niedrigste Dosis eines verabreichten chemischen Stoffs, bei der eine toxische Wirkung im Tierexperiment nachgewiesen wurde. Löslichkeit … eines Stoffs ist die Massen-Sättigungskonzentration in Abhängigkeit der Temperatur.


Glossar

eSDB-REACH

Seite 191

Molekulargewicht … oder Molekularmasse bezeichnet die Summe der Atommassen aller Atome in einem Molekül1. Nachgeschaltete Anwender … sind Verwender von Stoffen und Gemischen im Rahmen einer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit, ohne dabei selbst Stoffe herzustellen oder zu importieren.

Endanwender

… setzen Stoffe und Gemische für industrielle oder gewerbliche Anwendungen ein. Handwerker, Dienstleister, Werkstätten Hersteller von Erzeugnissen2 Industrielle Anwender3 … liefern Stoffe/Gemische an keinen anderen Akteur.

Formulierer

… stellen aus Stoffen Gemische her. … gelten gem. REACH nur dann als nachgeschaltete Anwender, wenn sie selbst keine Stoffe herstellen oder importieren.

Importeure

… bei denen ein EU-Alleinvertreter4 die Registrierungspflicht wahrnimmt

Re-Importeure

… sind verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Stoffe identisch sind mit denen, die in der EU bereits registriert wurden.

Umfüller

… füllen Stoffe oder Gemische in neue bzw. andere Umverpackungen. … verwenden die betreffenden Stoffe/Gemische nicht in sonstigen Tätigkeiten.

NOAEL = No Observed Adverse Effect Level Bei der Festlegung eines NOAEL sind detaillierte Kenntnisse über die zugrunde liegenden Wirkmechanismen sowie die individuellen Bedingungen, unter denen eine toxische Wirkung entsteht, notwendig. … charakterisiert die höchste Dosis (Expositionskonzentration), bei der keine schädlichen (toxischen) Befunde beobachtet werden.

1 Ein Molekül ist ein Teilchen, das aus mindestens zwei zusammenhängenden Atomen besteht. 2 Hersteller von Erzeugnissen in diesem Sinne ist ein Endanwender, der Stoffe/Gemische derart in Erzeugnisse aufnimmt, dass sie ein untrennbarer Bestandteil dieser Erzeugnisse werden. 3 Industrieller Anwender in diesem Sinne ist ein Endanwender, der Stoffe/Gemische im Zusammenhang mit einem industriellen Verfahren verwendet, die nicht Bestandteil des Produkts sind (z.B. Prozesshilfsstoffe). 4 Alleinvertreter in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person, die durch einen außerhalb der EU ansässigen Hersteller (Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse) zur Erfüllung der in der REACH-Verordnung festgelegten Verpflichtungen als Importeur benannt worden ist.


Glossar

eSDB-REACH

Seite 192

… dient als Richtwert für die Festlegung von duldbaren Expositionen des Menschen, dem sogenannten „Admissible Daily Intake“ (ADI). … wird als Maß bei Untersuchungen der chronischen Toxizität und zur Festlegung von Sicherheitskriterien für die Humanexposition genommen. Octanol … ist eine klare farblose Flüssigkeit mit durchdringendem Geruch. Eigenschaften: schwer wasserlöslich, schwer entflammbar und schwer flüchtig leichter als Wasser Seine Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden bei höheren Temperaturen in Verbindung mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient – Kow … dimensionsloser Verteilungskoeffizient. Er beschreibt das Verhältnis der Konzentration einer Substanz in einem Zweiphasensystem aus 1-Octanol und Wasser. Besteht die Substanz im OctanolWasser-System aus mehreren Bestandteilen (Gemisch), so wird jedem Teil (Stoff) ein eigener KowWert zugewiesen.

Es gilt: c sio = Konzentration des Teils i einer Substanz in der octanolreichen Phase c si2 = Konzentration des Teils i einer Substanz in der wasserreichen Phase


Glossar

eSDB-REACH

Seite 193

PBT-Stoffe Kriterien zur Identifizierung besonders umweltgefährlicher Stoffe (PBT-Stoffe1) sind: Kriterien Persistenz

Definitionen Langlebigkeit

Eigenschaft von Stoffen, unverändert durch physikalische, chemische oder biologische Prozesse über lange Zeiträume in der Umwelt zu verbleiben

Persistente Stoffe

Stoffe, die unter relevanten Umweltbedingungen im Wasser länger als 1–2 Monate, im Sediment länger als 4–6 Monate benötigen, um zu 50 % abgebaut zu sein.

Bioakkumulation

Biologische Anreicherungsfähigkeit

Bioakkumulation ist konzeptionell unterteilt in: Biokonzentration – Aufnahme aus der Umgebung über die Körperoberfläche Biomagnifikation – Aufnahme über die aufgenommene Nahrung

Die Bioakkumulation charakterisiert Stoffe, die in körpereigenem Fett deutlich besser löslich sind als in Wasser, und die sich sowohl im Gewebe als auch in Körperflüssigkeiten anreichern können. Der kritische Schwellenwert (BCF > 2.000) für die Anreicherung im Gewebe von aquatischen Organismen im Vergleich zur Konzentration im umgebenden Wasser wird durch den Biokonzentrationsfaktor (BCF) angegeben. Persistenz und sehr große Neigung zur Bio­ akkumulation

Stoffe, die sehr persistent, sehr bioakkumulativ (BCF > 5.000) sind, gelten als sehr gefährlich – unabhängig davon, ob eine Giftigkeit dokumentiert ist.

Hohe aquatische Toxizität

Gewässergiftigkeit

Stoffe, die bei einer Konzentration von ≤ 0,1 mg/l akut toxisch auf Fische, Daphnien oder Algen wirken

Persistenz … charakterisiert die Eigenschaft von Stoffen, unverändert über lange Zeiträume in der Umwelt zu verbleiben. PNEC-Wert = Predicted No-Effect Concentration … charakterisiert einen wissenschaftlichen Grenzwert. Unterhalb dieses Werts treten bei Organismen in einem betroffenen Umweltbereich keine schädigenden Wirkungen auf. 1 PBT-Stoffe sind solche, die besonders langlebig (persistent – P), besonders anreicherbar (bioakkumulierend – B) und giftig (toxisch – T) sind.


Glossar

eSDB-REACH

Seite 194

… ist die errechnete lokal prognostizierte Umweltkonzentration einzelner Umweltkompartimente (Wasser, Sediment, Boden und Luft).

Risiko … ist definiert als die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von schädlichen Wirkungen. Ein Risiko wird im Allgemeinen als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und dessen Konsequenz, bezogen auf die Abweichung von gesteckten Zielen, aufgefasst und in der Einheit der Zielgröße bewertet. Risikoabschätzung – Risk Assessment … ist das Verfahren der Identifizierung und Abschätzung des Gefährdungspotenzials, der Expositionsabschätzung und der quantitativen Charakterisierung von Risiken.


eSDB-REACH

Glossar Seite 195

Risikobewertung – Risk Evaluation … ist das Ergebnis der Risikoabschätzung und somit der maßgebliche Beitrag zur Feststellung von Handlungsbedarf. Risikoverhältnis (RCR) = Risk Characterisation Ratio Aus der gemessenen oder geschätzten Konzentration eines Stoffs am Arbeitsplatz (DNEL-Wert) wird das Risikoverhältnis bestimmt. Ist das Risikoverhältnis kleiner/gleich eins, kann angenommen werden, dass das Risiko angemessen kontrolliert wird. Ist das Risikoverhältnis größer eins, besteht ein nicht tolerierbares Risiko. Konsequenz: Die Schutzmaßnahmen sind zu verbessern. Sicherheitshinweise standardisierte Textbausteine (P-Sätze), die eine oder mehrere Maßnahmen beschreiben, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu vermeiden oder zu begrenzen

Stoff chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form, Verbindungen, die durch Herstellungsverfahren gewonnen werden, notwendigen Zusatzstoffe zur Wahrung der Stabilität, Verunreinigungen durch angewendete Verfahren


Glossar

eSDB-REACH

Seite 196

Viskosität Maß für die Beweglichkeit der Teilchen von Fluiden. Das Maß beschreibt den inneren Flüssigkeitswiderstand gegen das Fließen und wird durch den Reibungswiderstand definiert, den eine Flüssigkeit einer Deformation durch eine Druck- oder Schubspannung entgegensetzt. Es gilt: Je größer die Viskosität ist, desto dickflüssiger (= weniger fließfähig) ist das Fluid. Die dynamische (absolute) Viskosität (dynamic viscosity, absolute viscosity) wird gemessen in Pa·s. Die kinematische Viskosität wird in m2/s angegeben. Sie ist ein Ausdruck für die innere Reibung einer Flüssigkeit. Die kinematische Viskosität wird errechnet, indem man die dynamische Viskosität durch die Dichte einer Flüssigkeit teilt. Verfahrensschritte zur Einstufung von Gemischen als akut toxisch


eSDB-REACH

Glossar Seite 197

Wasserlöslichkeit … eines Stoffs wird mithilfe seiner Massen-Sättigungskonzentration in Wasser bei einer bestimmten Temperatur angegeben.



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