Nr. 63 - Dezember 2021
Das unabhängige Fachmagazin von Exekutivbeamten für die Exekutive in Österreich
Dezember 2021
INHALT 03 VORWORT und des Bundessektionsvorsitzenden Reinhold Maier
06 SKRUPELLOSER IMPFDRUCK ortet AUF-Bundesvorsitzender Werner Herbert
07 DIE FARBEN DER SEIFENBLASE zeigt uns Roman Söllner
08 RÜSTZEITEN: VERSCHENKTE FREIZEIT stellt Robert Neuwirth fest
10 PERSONALVERTRETUNG OHNE POLITIK - GEHT DAS? fragt sich Irene Eisenhut
12 VORRÜCKUNGSSTICHTAG: BIS IN ALLE EWIGKEIT? fragt sich Robert Neuwirth
13 AUF(BE)WERTUNGEN UND ARBEITSPLÄTZE
Roman Söllner über den „leitenden“ Bereich in der JW
14 SONDERBETREUUNGSZEIT Eine Schlechterstellung öffentlich Bediensteter stellt Jasmin Dawkins fest
16 LEERE VERSPRECHEN!? Justizwache weiterhin auf dem Abstellgleis! berichtet uns Devid Smole
17 UNRUHESTAND Urgestein der AUF/FEG Roland Mad in Pension
18 „MAoA-Flex“ Robert Neuwirth hat den „kostengünstigen“ Mitarbeiter ohne Arbeitsplatz gefunden
20 KARIKATUR Die 3G-Regel des Innenministers für die Polizei
23 MODERNE UND FAMILIENFREUNDLICHE POLIZEI sucht Markus Gänser
26 AUF POLIZEI App 2.0 + mehr Service + mehr Innovation + mehr Leistung verspricht uns Joachim Fritz
29 WOZU BRAUCHE ICH EINE GEWERKSCHAFT? fragt FEG-Präsident Franz Hartlieb
33 WIEDERENTDECKTE FÜRSORGEPFLICHT DES BM.I stellt BULLI in Frage
34 LEBENSZEIT KANN MAN NICHT KAUFEN von Robert Neuwirth
36 MOTORRADGEDENKFAHRT ANNABERG Ein Bericht der AUF NÖ
37 EINFACH ZUM NACHDENKEN meint Florian Berger
EIGENTÜMER, VERLEGER und HERAUSGEBER: FREIE EXEKUTIV GEWERKSCHAFT (FEG) und AKTIONSGEMEINSCHAFT UNABHÄNGIGER UND FREIHEITLICHER (AUF), beide Florianigasse 16/8, 1080 Wien MEDIENINHABER: AUF Polizei, 1080 Wien, Florianigasse 16/8 (vertreten durch den Vorstand), Internet: www.auf.at, www.fgö.at, E-Mail: feg@feg.at REDAKTION: Franz Hartlieb (0676-4471960), Reinhold Maier (0664-2552270) AUTOREN (in alphabetischer Reihenfolge): BERGER Florian, DAWKINS Jasmin, EISENHUT Irene, FRITZ Joachim, GÄNSER Markus, HARTLIEB Franz, HERBERT Werner, MAIER Reinhold, NEUWIRTH Robert, SMOLE Devid, SÖLLNER Roman Die Zeitschrift „Blaulicht“ ist ein Fachmagazin und dient der Information der Exekutivbeamten in Österreich. Namentlich gezeichnete Beiträge und Kommentare geben die Meinung des Autors wieder und müssen sich nicht mit der Redaktionsmeinung decken.
2
Dezember 2021
Der Dienstgeber hatte ja bekanntlich anfangs nur einen Impfstoff, nämlich den damals unter Kritik stehenden Impfstoff von Astra Zeneca für die Polizei vorgesehen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2021 war wiederum größtenteils vom Thema Corona geprägt. Es war mit Sicherheit nicht immer leicht für euch an der Basis, den oft nicht mehr nachvollziehbaren Vorgaben des Dienstgebers zu entsprechen, trotzdem hat das polizeiliche Handeln immer sehr gut funktioniert - dafür gebührt euch ein AUFrichtiges Danke! Die AUF/FEG hat die verordneten Schutzmaßnahmen des Dienstgebers für die Kollegschaft größtenteils mitgetragen, da unter anderem der Schutz zur Wahrung von gesundheitlichen Interessen auch unser gesetzlicher Auftrag gemäß dem PVG ist.
Zahlreiche Anträge der AUF/FEG Trotzdem haben wir in zahlreichen Aussendungen und Anträgen versucht, Verbesserungen für euch zu erreichen, da die Sinnhaftigkeit einzelner Verordnungen und Maßnahmen für uns einfach nicht mehr nachvollziehbar war. Die derzeitige Konstellation im Zentralausschuss hat aber auch Anträge wie z.B. die Bereitstellung von Antigentests für ALLE Kolleginnen und Kollegen zum schnelleren Nachweis der 3G-Pflicht mehrheitlich abgelehnt.
Aufgrund des „holprigen Impfstarts“ wurde anfangs in einer vom BMI durchgeführten Videokonferenz in regelrechter „Vertreter-Manier“ verzweifelt versucht, diesen besagten Impfstoff als bestes und einziges Allheilmittel anzupreisen.
Reinhold MAIER Bundessektionsvorsitzender der AUF Polizei Ob es jedoch Aufgabe der PV ist, Verbesserungsvorschläge anderer Fraktionen abzulehnen und somit im Sinne des „schwarzen Dienstgebers“ diese nicht weiterleiten zu müssen, soll jeder für sich selbst entscheiden.
Aufgrund der negativen Antwort des Dienstgebers auf unseren gestellten Antrag haben wir den Druck erhöht und eine diesbezügliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt.
Aufgrund unserer Beharrlichkeit konnten wir dennoch einige Verbesserung für euch erreichen. So haben wir z.B. bereits im Jänner 2021 per Antrag vom Dienstgeber die Einführung und Aufnahme von Antikörpertests in die Strategieüberlegung des BMI verlangt, da diese Erkenntnis doch von wesentlicher Bedeutung ist. Vorerst in einer lapidaren Antwort seitens des BMI abgetan, hat der Dienstgeber nach einer neuerlichen Urgenz unsererseits schlussendlich die Refundierung der Kosten für den Antikörpertest idHv € 30.- für ALLE Kolleginnen und Kollegen am 10. Oktober mittels Erlasses geregelt.
Erfolg der AUF/FEG bei der Auswahl des Impfstoffes Aus demokratiepolitischer Sicht ist diese Vorgehensweise zwar bedenklich, jedoch anzuerkennen.
Die AUF/FEG hat sich jedoch immer auf internationale Studien berufen, sich nicht beirren lassen und den besten Impfstoff mit dem höchsten Wirkungsgrad (ZA-Antrag vom 15.02.2021) für die Polizei eingefordert.
Auch beim Thema Impfung haben wir als einzige Fraktion immer auf Freiwilligkeit beharrt und haben auch von Anfang an eine Auswahlmöglichkeit des Vakzins beim BMI eingefordert.
Das Ergebnis war mehr als eindeutig: Die Kolleginnen und Kollegen wollen bei dieser essenziellen und auch persönlichen Frage frei entscheiden, ob und vor allem mit welchem Vakzin sie geimpft werden wollen. Bezugnehmend auf dieses Umfrageergebnis haben wir am 20.04.2021 einen ZA-Antrag auf freie Auswahl des Vakzins eingebracht, welchem schlussendlich seitens des Dienstgebers auch Folge geleistet wurde.
Bekanntlich wurde ein weiterer Impfstoff (mit dem höchsten Wirkungsgrad) für euch zu Verfügung gestellt. 3
Dezember 2021
Impfquote von ca. 80 % Mittlerweile haben sich laut Aussage des BMI bereits mehr als 80% der Kolleginnen und Kollegen gegen Corona impfen lassen, teilweise aus eigener Überzeugung, teilweise um den seitens der Bundesregierung sowie in weiterer Folge vom BMI ausgeübten Druckes auf Ungeimpfte zu entgehen. Aufgrund dieser hohen Durchimpfungsrate könnten aus unserer Sicht eigentlich unter dem Deckmantel der „Herdenimmunität“ sämtliche getroffene Schutzmaßnahmen wieder gelockert bzw. aufgehoben werden.
nahme an nicht verpflichteten Fortbildungsveranstaltungen der SIAK gilt ein 2G-Nachweis. Diese Unterscheidung der „NachweisParameter“ bei Pflichtveranstaltungen und nicht verpflichtenden Fortbildungsveranstaltungen entbehrt jeder nachvollziehbaren Logik.
Impfpflicht für Neuaufgenommene Seit Beginn der Pandemie wurden euch an der Basis viele zusätzliche Tätigkeiten mit Corona-Bezug als Assistenzleistungen für die Gesundheitsbehörden aufgebürdet und ihr habt euch dadurch auch im dienstlichen Alltag oft einer erhöhten Gesundheitsgefährdung aussetzen müssen.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall: mit Wirksamkeit vom 01.11.21 wurde per Erlass die „3G-Regel am Arbeitsplatz“ eingeführt.
Des Weiteren wurde die „CoronaSchraube“ auch beim Auswahlverfahren für Neuaufnahmen unverhältnismäßig angezogen.
„Wie ungeimpfte Kolleginnen und Kollegen mit dieser Vorgabe umgehen und zukünftig der Verordnung entsprechen sollen, ist dem Dienstgeber definitiv egal!„ Das einzige Ziel unseres Kabinetts ist die Steigerung der Impfquote im Resort mit allen Mitteln zu erhöhen! Auch bei Schulungen spiegelt sich diese vom BMI erzeugte Zweiklassengesellschaft und Diskriminierung wider. Für Teilnehmer an Grundausbildungsveranstaltungen und verpflichtenden Fortbildungsveranstaltungen der SIAK gilt ein 2,5 G-Nachweis, für die Teil4
Corona - Belohnung
So gilt für Polizeiaufnahmen, beginnend mit dem Aufnahmetermin März 2022, erstmals eine verordnete Impflicht, obwohl von unserer Bundesregierung und auch von unserem Innenminister immer propagiert wurde, dass es in Österreich keine Impflicht geben wird! Auch hier hat sich einzig und allein die AUF/FEG gegen diese Maßnahme ausgesprochen und in der ZA-Sitzung am 21.10.2021 als einzige Fraktion gegen diese einschneidende Maßnahme gestimmt. Die AUF/FEG trägt alle sinnhaften Sicherheitsmaßnahmen zu 100% mit, die eurem Schutz dienen, wir sind jedoch definitiv gegen politisch gesteuerte Maßnahmen, die nachweislich ihre Wirkung verfehlen und die zusätzlich eine Spaltung innerhalb der Kollegenschaft zur Folge haben!
Zusätzlich mussten von euch viele „innerbetriebliche Opfer“ wie etwa Urlaubssperren, Aussetzen der DZR, kurzfristige Dienstplanänderungen sowie Zuteilungen, versteuerte Entschädigungen für Stornokosten, Einkommenseinbußen für Risikogruppen und vieles mehr erbracht sowie geduldet werden. Der Zentralausschuss hat deswegen in weiser Voraussicht bereits im Frühjahr 2020 analog anderer systemrelevanter Berufsgruppen in einem gemeinsamen Antrag eine „Corona Belohnung“ beim Dienstgeber eingefordert. Aufgrund der lediglich verbalen Dankesfloskeln unseres Herrn Innenministers haben sich jedoch vermehrt viele Kolleginnen und Kollegen im vergangenen Jahr untereinander die Frage stellen müssen: Habt ihr auch eine Corona Prämie erhalten? Bedauerlicherweise konnte jedoch immer nur als Antwort gegeben werden: „Ne-hammer“ nicht! Nach zahlreich durchgeführter Urgenzen bekam der ZA schlussendlich nach mehr als 15 Monaten am 22.07.2021 folgende Antwort (Auszug aus der Beantwortung):
Dezember 2021
„Die Ausschüttung von Belohnungen in einem wie vom Zentralausschuss geforderten Umfang steht jedoch in einem Spannungsfeld zwischen der gegenwärtigen budgetären Situation und den budgetären Herausforderungen der nächsten Jahre. Angesichts dieser Rahmenbedingen muss daher trotz allem Verständnis für die Forderung mitgeteilt werden, dass eine flächendeckende Ausschüttung von Belohnungen in der Bundesverwaltung leider nicht realisierbar erscheint und dem vorliegenden Antrag daher nicht gefolgt werden kann.“ Speziell, wenn im Intranet folgende freudige Botschaft veröffentlicht wird, dass das Budget der Bundesregierung für 2022 eine Erhöhung des Finanzrahmens für das Innenressort von 78,7 Millionen Euro auf insgesamt 3,25 Milliarden Euro vorsieht, ist die vorangegangene Beantwortung ein Hohn für alle Kolleginnen und Kollegen. Aber anscheinend sind den derzeitig agierenden Herren im Kabinett unter anderem interne Reformen mit der Errichtung von unzähligen neuen, hoch dotierten Planstellen und Planstellenaufwertungen wichtiger, als der hervorragend arbeitenden Kollegschaft an der Basis eine ihr aus unserer Sicht zustehende CoronaBelohnung auszuzahlen. Da kann auch die längst fällige Angleichung der Weihnachtsbelohnung (für alle € 125.-) sowie die geringfügige Erhöhung des bundesweiten Budgets für leistungsorientierte Vergütung auf 4,1 Millionen Euro an der Enttäuschung und teilweisen Wut innerhalb der Kollegschaft nichts ändern. Es wird leider immer wieder vergessen, dass das wichtigste Fundament eines funktionierenden Polizeiapparates die Basis und nicht der Kopf ist. Herr Innenminister Nehammer, Wertschätzung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sieht anders aus – unsere Kolleginnen und Kollegen hätten sich eine CoronaBelohnung mehr als verdient!
Foto: LPD Kärnten
Personaloffensive Der wesentlichste Parameter für eine erfolgreiche Polizeiarbeit stellt ein ausreichender Personalstand auf den Basisdienststellen dar. Derzeit schaut es aufgrund der unter BM a.D. Herbert Kickl begonnenen, verbesserten Aufnahmeoffensive, die jetzt mit den zahlreichen Ausmusterungen ihre Früchte trägt, am Papier relativ gut aus. Bei genauerer Betrachtung klafft die Schere zwischen tatsächlichem und dienstbarem Stand aufgrund zahlreicher Zuteilungen, Karenzierungen, Ausbildungen und langfristigen Herabsetzungen der regelmäßigen Wochendienstzeit jedoch immer weiter auseinander. Diese Divergenz wird zukünftig auch durch die neu errichteten Bereitschaftseinheit nicht verbessert werden, da wiederum junge Kolleginnen und Kollegen von den Basisdienststellen abgezogen und dort natürlich für den Dienstbetrieb fehlen werden. Angesichts der prognostizierten, hohen Pensionsabgänge in den nächsten Jahren ist eine Fortführung der begonnenen Aufnahmeoffensive auch weiterhin unumgänglich. Wir benötigen bundesweit jährlich mindestens 2000 Neuaufnahmen für den Exekutivdienst, um allein diese genannten Pensionsabgänge kompensieren zu können. Um jedoch die Zielvorgabe des BMI von 32.600 Bediensteten erreichen zu können, bedarf es zusätzlicher 1600 Neuaufnahmen, da der Zielwert bereits um diese Zahl unterschritten ist. Mit dieser defensiven Aufnahmepolitik des Innenministers und der zu-
sätzlich verfügten Impfpflicht als Aufnahmekriterium (1G-Regel) wird auch dieses Ziel zum Nachteil der Kollegenschaft verfehlt werden.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein sehr ereignisreiches und schwieriges Jahr neigt sich dem Ende zu. Die AUF/FEG wird auch im Jahr 2022 für Verbesserungen innerhalb der Polizei eintreten und auch weiterhin versuchen, unsere Kernforderungen wie etwa die Einführung eines Exekutivdienstgesetzes sowie die Anerkennung von „Rüstzeiten“ voranzutreiben. Weiters versuchen wir auch innovative und zukunftsorientierte Projekte für euch umzusetzen - so können wir euch in Kürze das Update für die AUF -App 2.0 zur Verfügung stellen. Für die Personalvertreter der AUF/ FEG ist es oberstes Gebot, eure Anliegen bestmöglich gegenüber dem Dienstgeber zu vertreten und eurem in uns gesetztes Vertrauen gerecht zu werden! Auch wenn uns oft Gegenwind entgegengebracht wird, so haben wir gelernt, diesen als „AUFtrieb“ für unsere Tätigkeit zu nutzen! AUF-geht’s!
Ihr für uns – wir für euch. Lassen wir uns nicht spalten! Abschließend möchte ich mich nochmals AUF-richtig für euer tägliches Engagement im Zuge eurer dienstlichen Tätigkeiten bedanken und wünsche Euch und Euren Familien FROHE WEIHNACHTEN sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022. Euer Reinhold Maier Bundessektionsvorsitzender AUF Polizei 5
Dezember 2021
nicht impfen lassen können oder bei denen ein anderer Grund gegen eine Impfung besteht, fast überfallsartig österreichweit einen Testpflicht eingeführt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiteres arbeitsintensives und von der Corona-Krise dominiertes Jahr neigt sich dem Ende zu.
Dazu kommt, dass dafür seitens der Behörde keinerlei Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, weder in den Zentralstellen des BM.I noch in den einzelnen Landespolizeidirektionen.
Wer geglaubt hat, dass das heurige Jahr – im Gegensatz zum Vorjahr – für die Polizei besser werden würde, hat sich schwer getäuscht. Einmal mehr waren Covid-19 und die daraus resultierenden Aufträge und Aufgabenstellungen für die Exekutive das bestimmende Thema in diesem Jahr. So mussten unsere Polizistinnen und Polizisten auch heuer wieder ihren Kopf dafür hinhalten, um die großteils überzogenen und ungerechtfertigten, politischen Covid-Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung durchzusetzen.
„Dabei wären die Überprüfung und Sanktionierung von Verstößen gegen die CovidVerordnungen eigentlich gar nicht Aufgabe der Exekutive, sondern jene der Gesundheitsbehörden.“ Im Rahmen eines Assistenzauftrages wurden aber die Kolleginnen und Kollegen von Innenminister Nehammer mit dieser undankbaren Aufgabe betraut, auch im Bewusstsein mitunter fehlerhafte und gesetzeswidrige Verordnungen aus dem koalitionären grünen Gesundheitsministerium vollziehen zu müssen.
Schwere Konfrontationen mit der Bevölkerung und ein nachhaltiger 6
Werner HERBERT Bundesvorsitzender der AUF
Imageschaden für die gesamte Polizei sind die bisherigen negativen Folgen dieser unrühmlichen politischen Fehlentscheidung, die aber nicht Innenminister Nehammer selbst, sondern leider unsere Polizistinnen und Polizisten an der Basis ausbaden müssen.
„Verschärfend dazu wurde
durch das Innenministerium auch noch eine 1-G-Regelung für zukünftige Polizeibewerber und die aktuelle 3-G-Regelung für alle aktiven Polizeibediensteten eingeführt.“ Damit wurde nicht nur das Bestreben der Bundesregierung, den Impfdruck skrupellos mit allen zur Verfügung stehenden und mitunter auch grenzwertigen Mitteln auch bei der Exekutive voranzutreiben, umgesetzt, sondern auch der offensichtliche gesellschaftliche Riss zwischen geimpften und ungeimpften Personen nunmehr auch in die Polizei hineingetragen. Anstatt diese vorbildliche Durchimpfungsrate bei der Polizei von 80% zu honorieren, wird stattdessen für jene Kolleginnen und Kollegen, die sich entweder aus medizinischen Gründen
Neben dem Kuriosum, dass sich die Polizei in Sachen Covid nunmehr selbst kontrolliert, bedeutet die Beibringung der erforderlichen CovidTests für die Kollegenschaft einen enormen persönlichen Aufwand mit regionalen Auswertungszeiten von 24 Stunden und mitunter auch mehr – von der daraus resultierenden Herausforderung für die Einsatzplanung, aber auch die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft einmal völlig abgesehen. So gesehen sind die aus dieser Konfrontationspolitik der Bundesregierung zu erwartenden sozialen Spannungen innerhalb der Kollegenschaft ein gefährliches Spiel mit unseren Polizistinnen und Polizisten, nicht nur was den internen Zusammenhalt und Korpsgeist betrifft, sondern auch in Bezug auf die Motivation und die Einsatzbereitschaft der Polizei.
Und das in einer Zeit, wo durch eklatanten Personalmangel und permanenter Überstundenkommandierungen die Einsatzfreudigkeit der Kolleginnen und Kollegen ohnedies bis an die Grenze ausgereizt ist. Werner Herbert Bundesvorsitzender der AUF
Dezember 2021
Zum Beispiel der Auftritt in Innsbruck mit der Ankündigung von mehr Exekutivplanstellen und Planstellen im Gerichtsbereich.
Mehr Geld für die Justiz soll auch in Zukunft ein Schwerpunkt werden. Jetzt ist die „Katze aber aus dem Sack“ und mit Blick auf das Budget 2022 waren das alles nur schöne Worte, verpackt in einer Seifenblase, die zu platzen droht. In der JA Asten und Göllersdorf werden mehr als hundert neue Haftplätze geschaffen, die JA Wien Josefstadt wird generalsaniert, in anderen Anstalten wird der Strafvollzug zeitgemäß eingerichtet und alle Justizanstalten benötigen schon seit langer Zeit mehr Exekutive.
Das Budget für 2022 steht und das ist für die Justiz wohl ein weiterer Schritt „in den leisen Tod“.
Da gab es einige öffentliche Auftritte von Fr. BM Dr. Zadić mit Zukunftsansagen, die noch immer in unseren Ohren summen.
Es ist ganz nett und gehört auch zur Aufgabe einer Ministerin, einige Justizanstalten oder Gerichte zu besuchen, aber das löst unsere Probleme nicht.
„Mein Tipp: Hören Sie auf die kritischen Stimmen im Parlament und auf jene der Personalvertretung.“
Mit der „Übergangsregierung“ gelangten Tatsachen an die Öffentlichkeit, die man für einen schlechten Witz hielt. Wie lange lassen sich das Richter, Staatsanwälte oder die Justizverwaltung noch gefallen? Hat uns die Regierung von ÖVP und GRÜNE nicht immer wieder (sehr viel) Hoffnung gegeben und (etwas) Unterstützung zugesagt?
Mit dem jetzigen „Null-Budget“, welches mit dem Regierungspartner ÖVP erstellt wurde, lässt sich dieser geplante Mehraufwand nur auf Kosten der Sicherheit und einer zusätzlichen Belastung für die Justiz erreichen.
Roman Söllner 1. Vorsitzender-StV Zentralausschuss Justizwache
Roman Söllner AUF/FEG Personalvertreter und 1. Vorsitzender-StV im ZA 7
Seit mehr als 4 Jahren versucht die AUF/FEG eine notwendige Abgeltung jener Zeiten zu erreichen, die Polizeibedienstete im Rahmen von Schicht- bzw. Wechseldienst für das notwendige Auf- und Abrüsten (Anlegen der Uniform, Ausfassen der Dienstwaffe etc.) in ihrer Freizeit aufwenden müssen. Tatsächlich gab es 2018 unter dem Kabinett „Kickl“ das Zugeständnis durch eine Adaptierung der DZR die Möglichkeit einer zeitlichen Vergütung in Form von Plusstunden sicherzustellen. Doch mittlerweile negiert der Dienstgeber diesen Anspruch wieder und beruft sich dabei auf eine überalterte und unzutreffende Judikatur.
Dezember 2021
Zur Sache: Laut Art. 2 Nr. 1 der europarechtlichen Richtlinie 2003/88 gilt jene Zeit, in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss und er rechtlich verpflichtet ist, dessen Anweisungen Folge zu leisten und seine Tätigkeit für ihn auszuüben als zu vergütende Arbeitszeit.
Dienstplanung bzw. unter der Voraussetzung, dass die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten nicht im Rahmen der geplanten (bezahlten) Dienstzeiten durchgeführt werden müssen, entweder zusätzlich finanziell abzugelten oder in Form von Freizeitausgleich zu vergüten.
Demnach opfern zahlreiche Polizistinnen und Polizisten tagtäglich ihre Freizeit im Auftrag des Dienstgebers, ohne dafür die gebührende Vergütung zu erhalten. Im Laufe eines Jahres können hier schnell einmal ein bis zwei Wochen Freizeit zusammenkommen, die die Bediensteten dem Dienstgeber sozusagen schenken.
Der OGH hat dementsprechend in seiner aktuellen Judikatur sinngemäß folgende Klarstellung getroffen: Notwendige Umkleidezeiten auf dem Arbeitsplatz, die nicht im eigenen – der Privatsphäre zugehörenden – Gestaltungsbereich des Arbeitnehmers liegen, sondern darauf zurückzuführen sind, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Tragen einer bestimmten Dienstkleidung verpflichtet, sind dann als Arbeitszeit zu werten, wenn dabei ein solches Mindestmaß an Intensität der Fremdbestimmung gegeben ist, dass eine arbeitsleistungsspezifische Tätigkeit oder Aufgabenerfüllung für den Arbeitgeber zu bejahen ist. Da Exekutivbedienstete im Schichtund Wechseldienst zweifelsfrei im Sinne der notwendigen Gewährleistung einer durchgehenden Einsatzbereitschaft durch einschlägige Dienstanweisungen dazu verhalten sind, entsprechend adjustiert und ausgerüstet ihren Dienst zu verrichten, ist die dafür erforderliche Zeit im Falle einer nicht überlappenden
Wie geht es weiter? Wir werden jetzt nach mehreren Urgenzanträgen nochmals versuchen ein Einlenken des Dienstgebers herbeizuführen.
Robert Neuwirth Besoldungsreferent der Freien Exekutiv Gewerkschaft
Sollte dies zu keinem positiven Ergebnis führen, werden wir allen Betroffenen einen Musterantrag zur Geltendmachung ihrer allfälligen Ansprüche zur Verfügung stellen und Mitglieder der Freien Exekutivgewerkschaft (FEG) selbstverständlich im Zuge eines Verfahrens Rechtsbeistand gewähren. Euer Robert
Dezember 2021
Bei Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen wird häufig der Wunsch geäußert, die Personalvertretung möge doch unabhängig von Fraktionen agieren. Politik hat in der Personalvertretung nichts verloren. Warum arbeiten nicht alle zusammen? Gute Frage! Schwierige Frage! Vor meiner Zeit als Personalvertreterin habe ich mir das auch oft gedacht, aber durch meine Tätigkeit Gegebenheiten kennengelernt, von denen ich zuvor nichts gewusst habe:
schaft insgesamt, insbesondere durch Gesetzesänderungen zu erwirken.
1. Personalvertretung ist nicht gleich Gewerkschaft!
Aus diesem Grund kann man die politischen Zugänge nicht ganz außen vor lassen:
Da jedoch häufig dieselben Personen als Personalvertreter und in der Gewerkschaft tätig sind, wird dies oft vermischt. Im Polizeibereich gibt es derzeit die GÖD (Gewerkschaft öffentlicher Dienst) mit der Personalvertretung FCG und FSG. Als Alternative dazu die Gewerkschaft FEG (Freie Exekutiv Gewerkschaft) mit der Personalvertretung AUF. Aufgabe eines Personalvertreters ist es für die Anliegen ALLER Bediensteten da zu sein, unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit. Dabei handelt es sich meist um Einzelanliegen bzw. Anliegen eines kleineren Personenkreises (Abteilungen, Dienststellen) – im Bereich der Dienststellenausschüsse. Anliegen der Bediensteten, welche das jeweilige Bundesland betreffen – im Bereich des Fachausschusses. Bundesweite Anliegen – im Bereich des Zentralausschusses. Aufgabe einer Gewerkschaft ist es, Verbesserungen für die Kollegen10
Dazu bedarf es oftmals Gesetzesbeschlüsse im Nationalrat und somit auch der Unterstützung politischer Parteien im Parlament.
Als Beispiel möchte ich hier einmal mehr das EDG (Exekutivdienstgesetz) anführen.
Der AUF/FEG ist es durch Zusammenarbeit mit dem vormals „blauen Innenministerium“ gelungen, das EDG erstmals in ein Regierungsprogramm (türkis/blau) aufzunehmen!! Im jetzigen Regierungsprogramm (türkis/grün) ist davon leider nichts mehr zu finden, was belegt, wie wichtig eine Alternative zur schwarzroten GÖD ist. Offensichtlich war es hier nicht möglich die politisch Verantwortlichen
von der Wichtigkeit eines eigenen Exekutivdienstgesetzes zu überzeugen, welches durch Implementierung von Zulagen im Grundgehalt für alle Kolleginnen und Kollegen eine wesentliche Verbesserung dargestellt hätte. Ein Grundgehalt inklusive Zulagen wäre auch in Hinblick auf die Pensionshöhe (durch höhere Beitragsgrundlagen) von elementarer Bedeutung gewesen. Wenn man davon ausgeht, dass dies von der GÖD versucht wurde (was mir nicht bekannt ist), konnte diese sich leider bei den jetzigen Regierungsparteien nicht durchsetzen.
Dezember 2021
hängig und ich höre immer wieder: „Ich würde eh gerne wechseln, aber ich möchte ja noch versetzt werden“. Vermehrt noch im E2a-Bereich: „Wenn ich zu euch wechsle, brauch ich mich nirgends mehr bewerben“ – Das ist so unausgesprochener ISTZustand, jeder weiß es, keiner redet offen darüber – Warum?
Ist eine gerechtere, unpolitische Planstellenbesetzung machbar? Ich meine, solange innerhalb der Personalvertretung Abstimmungen bei Personalentscheidungen (und somit Entscheidungen für jeweils einen einzelnen Bediensteten) in Mandatsstärke erfolgen, ist es schwierig. Als Beispiel FA NÖ (5FCG/2FSG/1AUF) – selbsterklärend welche Fraktion eine solche Abstimmung entscheiden würde.
2. Spielt die Politik bei Personalentscheidungen eine Rolle? Ich sage stets, jeder der das Gegenteil behauptet, nimmt es mit der Wahrheit nicht ganz genau oder hat keine Ahnung von internen Abläufen. Eine Tatsache, die mich seit jeher unglaublich stört und ich mache mir schon lange Gedanken darüber, wie dieser Umstand zu ändern wäre. Zahlreiche Kollegen machen ihre Gewerkschaftszugehörigkeit davon ab-
Ähnlich im ZA (Zentralausschuss) (6FCG/3FSG/3AUF). Bei Stimmengleichheit gibt es das sogenannte Dirimierungsrecht, was bedeutet, dass bei Stimmengleichheit der Vorsitzende mit seiner Stimme entscheidet. Der Vorsitzende ist im Regelfall von der stimmenstärksten Fraktion. Noch Fragen? Somit ist in beschriebenen Beispielen politischen Interventionen Tür und Tor geöffnet, wobei ich hier ausdrücklich betonen möchte, NIEMANDEM eine solche Intervention oder Vorgehensweise zu unterstellen.
Irene EISENHUT Landesvorsitzende AUF Niederösterreich Es geht rein darum, kann man alleine diese Möglichkeit unterbinden? Die Personalvertreter der AUF NÖ setzen sich (soweit aus beschriebenen Gründen möglich) für eine gerechte Personalpolitik ein. Unser Anliegen ist es für die Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen zu erreichen und ihnen bei Problemen hilfreich zur Seite zu stehen.
Fazit: ♦ Polizei ganz ohne Politik wird nicht funktionieren.
♦ Bei Planstellenbesetzungen sollte die Politik keine Rolle spielen. ♦ ALLE Fraktionen müssen EIN Ziel verfolgen: das Optimale für die Kollegenschaft „herauszuholen“. Das meint Eure Irene Landesvorsitzende AUF NÖ 11
Dezember 2021
Dank der unglaublichen
Urteilsresistenz des österreichischen Gesetzgebers geht die Frage der diskriminierenden Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag abermals in die Verlängerung. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 18. Oktober entschieden, in dieser Causa nunmehr zum 4. Mal den europäischen Gerichtshof (EuGH) zu befassen. Konkret bezweifelt der VwGH die unionsrechtlich gebotene Gleichbehandlung der neuen Gesetzeslage sinngemäß in drei Punkten:
1. Da die Ausweitung des Anrechnungszeitraums um 4 Jahre (ab dem. 14. Geburtstag statt dem 18. Geburtstag) mit einer gleichzeitigen Streichung von 4 Jahren sonstiger Zeiten verbunden wird, ist nicht ersichtlich, wie eine allenfalls gegebene Altersdiskriminierung dadurch beseitigt werden soll.
2.
Unser trauriges Fazit! Bekanntlich ist die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie seit 2004 Bestandteil der österreichischen Rechtslage. Trotzdem war der österreichische Gesetzgeber erst nach dem Urteil im Fall Hütter (2009) bereit, die gegebene Altersdiskriminierung zu reparieren. Statt einer or-
Zudem erfolgt für die Fälle der noch anhängigen Altverfahren - insbesondere bei bereits erfolgter Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags ohne besoldungsrechtliche Verbesserung im Vergleich zu den bereits entschiedenen Altverfahren, wo eine besoldungsrechtliche Verbesserung erfolgt ist, die Anwendung der neuen verschlechternden Gesetzeslage ohne sachliche Rechtfertigung nur auf Grund der längeren Verfahrensdauer.
12
Die meisten Betroffenen haben es daher mittlerweile aufgegeben, um ihr Recht zu kämpfen, weil sie nicht bis in alle Ewigkeit mit dem Dienstgeber streiten wollen.
„Die Freie Exekutiv Gewerkschaft (FEG) unterstützt hier aber immer noch eine dreistellige Zahl an Mitgliedern.“
3. Letztlich ist für den VwGH auch die Unterscheidung im Hinblick auf die Anrechnung von Lehrzeiten bei einer Gebietskörperschaft auf Grund des Eintrittsdatums (April 2000) tendenziell eine Benachteiligung von dienstälteren Beamten.
dentlichen Neuregelung folgte jedoch ein Gesetzespfusch nach dem anderen, welcher im 5-Jahresrhythmus vom EuGH gekippt wurde (2014: Urteil im Fall Schmitzer, 2019: Urteil im Fall Leitner, usw.?).
Robert Neuwirth Besoldungsreferent der Freien Exekutiv Gewerkschaft
Es ging uns dabei nie um eine Verunsicherung der Kollegenschaft oder lächerliche Panikmache, wie uns von Vertretern der GÖD vorgeworfen wurde. Wir wollen und können einfach nicht akzeptieren, dass die Herstellung von Gerechtigkeit solange verzögert wird, bis die Ungerechtigkeit zur Normalität wird, meint euer Robert
Dass man bei Aufwertungen von Arbeitsplätzen und anderen gerechtfertigten Forderungen einen langen Atem haben muss, ist wohl allgemein bekannt. Besonders dann, wenn diese von der Personalvertretung kommen. Ganz anders scheint die Ausgangslage bei einem Interesse durch die Dienstgeberseite zu sein.
Innerhalb kurzer Zeit erhielt der Anstaltsleiter den Auftrag, einen neuen Arbeitsplatz mit Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen.
Jetzt liegt „der Ball“ im BMJ und in anderen Ressorts und es scheint sehr rasch zu gehen, dass die JA Stein eine weitere E1 Planstelle erhält. Warum aber schafft man es nicht, dass z.B. Berufsanfänger nach absolvierter Grundausbildung eine Planstelle der Verwendungsgruppe E2b erhalten?!?
Konkret geht es um eine Planstelle im leitenden Bereich der JA Stein. Nachdem eine Dienstzuteilung nach fast zwei (2) Jahren beendet wurde, wusste man nicht, was man mit der Ersatzzuteilung – es wurde die „Abwanderung“ durch eine „Zuwanderung“ wieder ausgeglichen – machen soll. Da diese Ersatzzuteilung dem Anstaltsleiter aber „ans Herz“ gewachsen ist, wurde/wird wohl rasch einiges unternommen, um die „Zuwanderung“ in der Anstalt zu erhalten.
Für die sofortige Beendigung der „Ersatzzuteilung“ sieht auch die Generaldirektion keinen Grund, obwohl einige negative Vorfälle vorliegen.
Wartezeiten von über einem (1) Jahr sind dabei keine Seltenheit! Vielleicht liegt der Grund darin, dass diese Forderung der raschen Überstellung – was eine entsprechende Entlohnung zur Folge hätte – von der AUF/FEG Personalvertretung kommt.
Roman Söllner 1. Vorsitzender-StV Zentralausschuss Justizwache
Roman Söllner AUF/FEG Personalvertreter und 1. Vorsitzender-StV im ZA 13
COVID-19 beeinträchtigt das Leben in Österreich nunmehr seit mehr als eineinhalb Jahren. Seitdem gab es etliche Vorgaben seitens der Bundesregierung welche zum Teil auch im Nachhinein durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erklärt wurden. In meinem Artikel möchte ich auf das Maßnahmenpaket der Bundesregierung – speziell auf die Regelung der Sonderbetreuungszeit, welche bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Betreuung von bis zu drei Wochen vorsieht – hinweisen, welches die österreichische Bevölkerung während der Corona-Krise unterstützen soll, wobei meines Erachtens auch die Bediensteten des öffentlichen Dienstes, somit auch die Exekutivbediensteten, dazu zählen.
treuungszeit handelt es sich um die notwendige Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr aufgrund von COVID-19 Maßnahmen – Schließung der Bildungseinrichtung, behördliche Absonderung des Kindes – oder eines Verwandten mit Behinderung oder pflegebedürftigen Verwandten, welche aufgrund von COVID-19 nicht mehr betreut werden können. Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich zum Recht auf Pflegefreistellung im Bereich der Privatwirtschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei dies auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in systemrelevanten Bereichen anzuwenden ist.
Die gegenständliche Regelung wurde bereits im März 2020 durch den Nationalrat beschlossen und wurde seitdem bereits dreimal verlängert.
Ein Ausschöpfen von bestehenden anderen arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Dienstfreistellung zur Betreuung ist für den Anspruch auf Sonderbetreuungszeit nicht erforderlich bzw. nicht zulässig.
Bei den gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch der Sonderbe-
Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Sonderbetreuungszeit gelten
14
jedoch nicht für öffentliche Bedienstete, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen. Für öffentliche Bedienstete gibt es bei Vorliegen der Fälle der notwendigen Betreuung bis dato keine eindeutige Regelung, sondern lediglich Lösungsvorschläge, welche vorrangig dahingehend gerichtet sind, derartige Zeiten durch den Abbau von Zeitguthaben, Verbrauch von Erholungsurlaub, Telearbeit/Homeoffice oder Gewährung von Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen. Zudem gäbe es auch die Möglichkeit der gerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst, jedoch ist diese nur möglich, wenn durch die zuvor angeführten Lösungsmöglichkeiten nicht das Auslangen gefunden werden kann. Weiters besteht noch die Möglichkeit auf Pflegefreistellung – wobei diese der Pflegefreistellung in der Privatwirtschaft gleichzusetzen ist, welche nach wie vor in der Privatwirtschaft in anderen Fällen zur Anwendung gelangt.
Dezember 2021
Die weiteren angeführten Möglichkeiten der Pflegeteilzeit und der Pflegekarenz seien nur am Rande angeführt, da es in diesem Fall einerseits zu Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit und andererseits zu Entfall der Bezüge kommt und derartige Fälle auf jeden Fall zu einer finanziellen Schlechterstellung des Beamten führen. Die Begründung dahingehend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft kaum über Resturlaub aus den vorangegangen Jahren verfügen, mag zwar durchaus stimmen, jedoch war es gerade im Bereich der Exekutive aufgrund von vorgegebener Urlaubssperre und diversen weiteren dienstlichen Vorgaben nur erschwert möglich das ältere Urlaubskontingent zu verbrauchen, weshalb die Anordnung dieses zu verbrauchen ebenfalls als Schlechterstellung zu werten ist.
„Dahingehend wäre es definitiv auch angemessen, ein Erstrecken dieses Urlaubskontingentes automatisch durchzuführen, ohne dass es einer Rechtfertigung des Beamten bedarf.“ Aufgrund aktueller Anlassfälle – Kinder, welche vor Vollendung des 14. Lebensjahres positiv getestet und abgesondert werden bzw. als K1 Person abgesondert werden – konnte nunmehr in Erfahrung gebracht werden, dass es zumindest seitens der Exekutive bis dato verabsäumt wurde dahingehend eine eindeutige Regelung zu schaffen.
bis dato keine eindeutige Regelung seitens der Behörde gibt, wie im Falle der notwendigen Betreuung – auch bei Kindern welche als K1 abgesondert wurden – vorzugehen ist. Betreffend die notwendige Betreuung von Kindern, welche als K1 Person geführt werden oder deren Bildungseinrichtung geschlossen ist, ist auch anzuführen, dass aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen des § 76 BDG dahingehend eigentlich kein Anspruch auf Pflegefreistellung besteht.
Zweitens kann und darf es nicht sein, dass es dahingehend für die Bediensteten keine Sonderregelung wie für sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft gibt, sondern auf das bestehende Zeitguthaben, Urlaubs- oder Pflegeurlaubskontingent zurückgegriffen werden muss. Alternativen wie Homeoffice kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht, zumal dies gerade bei der Exekutive nur in Einzelfällen umsetzbar ist.
„Die in der Privatwirtschaft eingeführte Regelung der Sonderbetreuungszeit sollte auf jeden Fall auch den öffentlichen Bediensteten
zustehen!“ Mag. Jasmin DAWKINS DA-Vorsitzende-StV SPK Graz Angemerkt wird, dass hinsichtlich der Begründung des Impfstatus durch die Gesundheitsbehörde anzuführen ist, dass es nachweislich möglich ist, sich auch als Geimpfter mit COVID-19 zu infizieren und somit auch die Möglichkeit besteht das Virus zu übertragen. Dies sollte mittlerweile auch bis zum Gesundheitsamt durchgedrungen sein.
Derartige Fälle dürften sich aufgrund der wieder steigenden Zahlen auch in nächster Zukunft wieder häufen. Es kann einerseits nicht sein, dass Kollegen, deren Kinder positiv getestet wurden – somit eigentlich K1 Personen – nicht seitens der Gesundheitsbehörde abgesondert werden, mit der Begründung der bereits erhaltenen Impfung, und andererseits es
dass es nicht sein kann, dass erstens der direkte Dienstvorgesetzte (allenfalls auch unter Beiziehung der zuständigen Dienstbehörde bzw. Personalstelle) erst eine bedarfsgerechte individuelle Lösung für die notwendige Abwesenheit des Bediensteten finden muss.
Hinsichtlich der notwendigen Betreuung darf weiters ausgeführt werden,
Denn aufgrund der zuvor angeführten Lösungsvorschläge – wobei die Betonung darauf liegt, dass es sich nur um Vorschläge handelt – kommt es wie bereits beschrieben jedenfalls zu einer Schlechterstellung der öffentlichen Bediensteten vor allem im Bereich der Exekutive. Es ist somit dringend an der Zeit dahingehend zumindest eine eindeutige Regelung vorzugeben und darf im Zuge dessen auch nochmals eindringlich auf die zuvor ausgeführte Schlechterstellung der öffentlichen Bediensteten – insbesondere der Exekutivbeamten – hingewiesen werden, welche meines Erachtens eigentlich auch einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof bedürfte, zumal laut Art 2 des StGG vor dem Gesetz alle Staatsbürger gleich sind und dies meines Erachtens nach auch auf Exekutivbeamte zutreffen sollte, meint eure Jasmin 15
roß war die Freude bei der Justizwache, als im Juli 2019 der Entschließungsantrag von NR Christan Lausch (FPÖ) von allen Parteien im Parlament angenommen wurde.
chen hat, hier nicht locker zu lassen, da ihr die Justizwache sehr am Herzen läge, so scheint die Schwerarbeiterregelung für alle oder zumindest für einen Großteil der JW in ferne Galaxien gerückt zu sein.
Wir waren uns alle sicher – es kann nicht mehr lange dauern. Die Stimmung, speziell unter den älteren Kollegen, war sehr positiv.
Bei ihrem Besuch in der Justizanstalt Innsbruck im August 2020 teilte die Ministerin mit, dass man sich bereits in Verhandlungen befinde, die Justizwachebeamten in die Schwerarbeiterregelung aufzunehmen.
„Sämtliche Parteien versuchten aus dem angenommenen Entschließungsantrag politisches Kapital zu schlagen.“
Zugleich teilte sie in einem Interview mit, dass 165 Millionen Euro in die Justiz investiert werden und österreichweit auch mit ca. 300 neuen Planstellen gerechnet werden kann.
Auf einmal will jeder der Erste gewesen sein! Nun, zwei Jahre später sieht die Realität wieder so aus, wie sie vielleicht vor dem Antrag ausgesehen hat. Obwohl beim Antrittsbesuch des Zentralausschusses bei der Frau BM Alma Zadić diese persönlich verspro16
Beeindruckend dabei ist, dass die Justizministerin bei ihren zahlreichen Besuchen in den unterschiedlichen Justizanstalten der Justizwache ihre Bewunderung und volle Unterstützung zusagte.
Devid SMOLE Bundesvorsitzender-StV AUF-FEG Justizwache
„Es sollte sich bloß um Lippenbekenntnisse handeln, denn das neue Budget für 2022 sieht exakt null (!) Planstellen für die Justizwache vor.“
Dezember 2021
Wieder einmal wurde die Justizwache auf das Abstellgleis gestellt. Es heißt – wie seit Jahrzehnten – bitte warten!
„Die Hoffnung bei vielen Kollegen, doch noch in die Schwerarbeiterregelung aufgenommen zu werden, ist mittlerweile gestorben.“
Die Herrschaften im Parlament scheinen nicht daran zu denken, wer die U-Häftlinge und rechtskräftig verurteilten Terroristen, Mörder, Schlepper u.v.m. nach ihrer Verhandlung bewacht und sicherstellt, dass die österreichische Bevölkerung in Ruhe schlafen kann. Die Personalvertreter der AUF-FEG Justizwache werden sämtliche Entscheidungsträger - wie bisher - sehr gerne daran erinnern.
Wir kämpfen weiter für die Aufnahme der Justizwache in die Schwerarbeiterregelung. Und mit der politischen Unterstützung der FPÖ haben wir auch eine Stimme im Nationalrat. Devid Smole Bundesobmann-StV AUF-FEG Justizwache
Nach so vielen Jahrzehnten fällt der Abschied auf beiden Seiten immer besonders schwer. Roland MAD, PDH im Burgenland, hat die AUF und die FEG mit seiner Weitsicht und Entschlossenheit entscheidend mitgeprägt und in vielen verschiedenen Funktionen unterstützt. Dafür gebührt ihm ein
Herzliches Danke ! Roland, wenn sich das „Rentner sein“ erstmals komisch anfühlt, dann halte Dich an Folgendes: „Entschuldigt bitte, das ist mein erster Ruhestand, ich übe noch.“ Abschließend können wir uns glücklich schätzen, dass es quasi ein Abschied auf Raten sein wird. Roland wird uns noch einige Jahre als Rechnungsprüfer in der FEG und FGÖ erhalten bleiben.
Alles Gute, viel Glück, vor allem Gesundheit und auch Entspannung wünscht Dir das gesamte Team der AUF/ FEG-Personalvertretung.
vlnr.: Johann Streimelweger, Landesvorsitzender AUF Burgenland, Roland MAD und Franz Hartlieb, Präsident der FEG
17
In Zusammenhang mit der neu geschaffenen Sondereinheit der „Schnellen Reaktionskräfte (SRK)“ betont unser Dienstgeber gerne, wie wichtig es ihm ist, dass junge Bedienstete nach ihrer Grundausbildung entsprechende Erfahrungen sammeln können.
Unter Punkt 3.3 des Erlasses findet sich auf Seite 17 folgende Anweisung (auszugsweise):
Dementsprechend ist die Verlockung groß, sich als rotierendes Personal zur Bereitschaftseinheit zu melden. Doch in Wahrheit lässt man die Bediensteten im Gegenzug praktisch vorab ins dienstrechtliche Nirwana fallen, um Kosten zu sparen. Der aktuelle Erlass zur Einrichtung der Schnellen Reaktionskräfte (SRK) entspricht nämlich unserer Ansicht nach in Bezug auf die Qualifikation von jungen E2b-Bediensteten als „Mitarbeiter ohne Arbeitsplatz“ nicht den gesetzlichen Erfordernissen. 18
Robert Neuwirth Besoldungsreferent der Freien Exekutiv Gewerkschaft
„Diese Bediensteten werden auf den betreffenden Dienststellen als Mitarbeiter ohne Arbeitsplatz mit der Kennung MAoA-Flex im PMSAP geführt und zählen daher nicht zum systemisierten Stammpersonal, sondern dienen der temporären Verstärkung der örtlichen Dienststellen. Abhängig vom quantitativen Bedarf und den innerhalb der rekrutierungsfähigen Zeit zur Verfügung stehenden Bediensteten, sind die EB nach deren abgeschlossenen Verwendung bei der BE regulär zu einer Exekutivdienststelle zu versetzen und die MAoA-Flex wieder abzugrenzen.“
Dezember 2021
Ist erstmalige Zuweisung zu den Dienststellen als Mitarbeiter ohne Arbeitsplatz regulär? Da der Dienstgeber im eigenen Erlass ausführt, dass erst nach einer Verwendung im Bereich der Bereitschaftseinheit (rotierendes Personal) eine reguläre Versetzung erfolgt, stellt sich für uns folgerichtig die Frage, ob die vorherige Zuweisung als MAoA-Flex (=Mitarbeiter ohne Arbeitsplatz) denn nicht regulär ist. Wir haben diese Frage daher an unser Rechtsbüro weitergeleitet und erscheint diese Vorgangsweise tatsächlich nicht im Einklang mit den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen zu stehen. Insbesondere § 36 BDG, wonach jeder Bedienstete mit einem Arbeitsplatz zu betrauen ist, intendiert klar die Versetzung auf eine Planstelle.
Was bezweckt der Dienstgeber mit dieser nicht regulären Zuweisung? Tatsache ist, dass die vorübergehende Verwendung im Bereich der Bereitschaftseinheit de facto als Zuteilung zu werten ist. Selbst für die Dauer der ersten zwei Jahre nach Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b (Flexipoolzeit) ist die Betrauung mit einem Arbeitsplatz – sofern es sich um keine dauerhafte Zuweisung handelt – in dienstrechtlicher Hinsicht als Zuteilung zu werten, unabhängig davon, ob sie vom Dienstgeber als „Versetzung“ deklariert wird. Daraus ergeben sich logischerweise die entsprechenden Ansprüche nach der RGV (Zuteilungsgebühr). Der VwGH hat dazu folgende Klarstellung getroffen:
„Für die Qualifikation einer konkreten Personalmaßnahme als Dienstzuteilung oder Versetzung kommt es nicht darauf an, wie sie sich selbst "deklariert", sondern auf ihren tatsächlichen rechtlichen Gehalt. Ob eine Versetzung vorliegt, die nur unter den Voraussetzungen des § 38 BDG 1979 (durch Bescheid) verfügt werden darf, richtet sich somit nicht danach, ob sie sich selbst als solche "deklariert", sondern ob dadurch ihrem normativen Gehalt entsprechend eine DAUERNDE Zuweisung zu einer anderen Dienststelle erfolgt.“ Man will also offenkundig mit der per Erlass angeordneten Vorgangsweise den möglichen Anspruch auf eine Zuteilungsgebühr umgehen.
„Das Motto scheint zu lauten: Wenn man keinen Arbeitsplatz hat, kann man auch nicht zugeteilt werden!“ Wir werden den Dienstgeber daher auffordern, uns seine Begründung für diese irreguläre Vorgangsweise mitzuteilen. Der Wunsch nach Kostenneutralität wird in diesem Zusammenhang wohl nicht ausreichend sein, meint
Andererseits würde es den einzelnen Ministerien ja ohne Rücksicht auf einen Stellenplan unbenommen sein, nach Belieben Mitarbeiter einzustellen und diese nach erfolgter Ausbildung einfach irgendeiner Dienststelle zuzuweisen, ohne sie mit einem Arbeitsplatz betrauen zu müssen (?).
Euer Robert
Magnet-Autohalterung für Smartphones
Universal-Halterung für den Lüftungsschlitz
Power Magnet, 360° drehbar, Ladekabel kann eingehängt werden
Inklusive 1 Stück 3M-Metallplatte für das Mobiltelefon
Verwendungsvorschlag für das Dienstfahrzeug:
Bestellungen an office@copstore.at
Für alle Kolleginnen und Kollegen kann eine 3M-Metallplatte mit einem Durchmesser von 40 mm zum Preis von je € 1,-- mitbestellt werden
€ 7,--
Besteck im Scheckkartenformat für unterwegs
Ideal für die Grillparty unterwegs
Kreditkartengröße
Messer
Gabel
Flaschenöffner
Schraubendreher 3fach
Breite: 59 mm, Länge: 81 mm, Tiefe: 4 mm
leichtgewichtig: 35 g
€ 7,--
Bestellungen an: office@copstore.at
RFID Blocking Card (ideal für den I-Clip)
Vorderseite
Rückseite
Verwendungsbeispiel beim I-Clip
Die ultradünne RFID Blocking Card schützt vor Datendiebstahl und wird einfach mit den Bank– und Kreditkarten gemeinsam in der Geldbörse platziert. Ein integrierter Chip als Störsender verhindert das Auslesen der Karten.
Maße: 85,5 x 54 x 0,86 mm (L x B x H)
Bestellungen unter Angabe der Zustelladresse an franz.hartlieb@auf-polizei.at
Versandkostenfrei
Vorauszahlung auf das Konto: IBAN: DE25 1001 1001 2622 8390 12 BIC: NTSBDEB1XXX Empfängerbank: N26 Empfänger: Franz Hartlieb Zahlungsreferenz: Dein Name
Einmaliger Sonderpreis:
€ 4,--
November 2020
Ich bin seit 17 Jahren bei der Polizei. In diesem Zeitraum habe ich viele Veränderungen miterleben dürfen. Manche dieser Änderungen waren für den Dienst von Vorteil, manche davon genau das Gegenteil. Persönlich finde ich es immer wieder interessant, dass gefühlt alle paar Augenblicke neue Projekte in Angriff genommen werden bzw. zur Ausarbeitung gelangen. Leider vermisse ich es – wie ich es von der Privatwirtschaft gewohnt bin – die Ideen vor der Umsetzung auf Herz und Nieren zu prüfen.
PAD-neu In unserer hochtechnisierten Welt dreht sich alles immer schneller. Die Erfindung der EDV in den 90ern ist in vielen Arbeits- und Lebensbereichen ein wahrer Segen. Ob das bei dem neuen PAD ebenso zutrifft, wage ich zu bezweifeln.
Einige davon möchte ich wie folgt gerne aufgreifen:
Meines Erachtens kann es jedoch nicht sein, dass im Hintergrund permanent Änderungen durchgeführt werden, welche erst im Zuge einer Aktbearbeitung herausgefunden werden, wie zum Beispiel in der Rubrik „Belehrung“. Es wäre von Vorteil, wenn sich die Erfinder des PAD in die Tätigkeit des einfachen Beamten im Außendienst hineinversetzen könnten. Den Grund kennen bestimmt die meisten von uns, wenn man mit der Partei vor dem Computer sitzt und das Gegenüber ungeduldig darauf wartet vernommen zu werden.
Genau diese „ehrenvolle“ Aufgabe bekommt dann Frau Inspektorin oder Herr Inspektor auf der Basis zugeteilt.
„Hierzu gibt es leider mehr als genügend Beispiele.“
System nicht vollkommen zufrieden bin.
Da ich durch meine zusätzlichen Tätigkeiten als Personalvertreter nicht mehr zu 100% auf der Dienststelle anwesend bin, besteht auch die Möglichkeit, dass ich deshalb mit dem
Stattdessen bist du selbst erst mal eine geraume Zeit damit beschäftigt, die unangekündigten Aktualisierungen geistig zu verarbeiten. Ich denke das wirft nicht unbedingt ein gutes Licht auf die Polizei. 23
Dezember 2021
Ebenso wenig dürfte es im Sinne des Erfinders sein, dass für jede Änderung, z.B. Depositenverwaltung, eine Beschreibung von mehreren Seiten abgearbeitet werden muss, damit man die sichergestellten Gegenstände endlich abführen darf.
Als Paradebeispiel möchte ich das Unwort der Jahre 2020/2021 – „Corona“ – nennen.
Wie hat sich unser familienfreundlicher Betrieb um die familiären Belange namens Kinderbetreuung ins Zeug gelegt?
Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn an einem bestehenden Programm eine Änderung durchgeführt wird, diese für den End-User auch halbwegs selbsterklärend ist. Schließlich sind wir keine Piloten, welche sich beim Start des Systems mit einem Handbuch und einer Checkliste hinsetzen. Sehr erfrischend sind natürlich auch die permanenten „Updates“ des Programms. Diese häufen sich zusehends und sind für den Postendienst mehr als untragbar. Hierzu hätte ich einen Vorschlag, welchen es für die zuständigen Programmierer zu prüfen gilt: Wäre es nicht möglich das Update über eine Bypassleitung einzuspielen? Der ein oder andere Beamte hätte sicher eine Freude damit, wenn er nicht zusätzlich zu seiner fordernden Arbeit auch noch darauf achten muss, wann er sich eine Partei zur Vernehmung herbestellt, einen Führerschein abnimmt oder einen Verbrecher festnimmt.
Polizei und Familie Das ist auch ein Thema, welches mich immer wieder beschäftigt. Ach, wie wird in den Tageszeitungen und im Internet beworben, welch ein familienfreundlicher Betrieb wir nicht sind. Stimmt das wirklich. Blicken wir hinter die Kulissen: Mit der Aufnahme der Frauen zur Polizei kam auch bald schon die Vorgabe eine bestimmte Quote erfüllen zu müssen. Ich finde es sehr gut, dass auch Frauen bei uns Dienst verrichten, jedoch sollte man auch deren Bedürfnissen gerecht werden. 24
Mir ist bewusst, dass es im BM.I oder in den Ballungszentren unter Umständen leichter fällt eine Kindertagesstätte zu finden.
Markus GÄNSER Landesvorsitzender AUF Salzburg Seit Anbeginn der Evolution hat es die Natur so geregelt, dass die Frau für Nachwuchs sorgt. Sollte also der (unwahrscheinliche) Fall eintreten, dass eine Kollegin schwanger wird, so wäre es doch schön, wenn man ihr auch die nötige Unterstützung zukommen lässt.
Leider funktioniert das halt im ländlichen Bereich kaum bis gar nicht. Jetzt aber einfach herzugehen und zu sagen es steht ja jedem Pflegeurlaub zu, ist eine billige Art, sich aus der Affäre zu ziehen. Denn gerade bei einem 12Stunden-Dienst sind schnell die 40 bzw. 80 Stunden Pflegefreistellung dahin. Was dann? Ich sehe es jedenfalls als Pflicht des Dienstgebers, sich dahingehend einmal gründlich Gedanken zu machen und eine zufriedenstellende Lösung herbeizuschaffen!
Dezember 2021
Grenzschutz Bereits 2020 wusste man in Europa, dass es wieder zu einem verstärkten Flüchtlingsstrom kommen wird. Da wir eine moderne und familienfreundliche Polizei sind, hat sich der Dienstgeber natürlich verantwortungsvoll dem Problem angenommen und kaum bzw. keine weiteren Grenzkurse aufgenommen. Die Kolleginnen und Kollegen, welche ursprünglich diese verkürzte Ausbildung genossen haben, durften nach einer gefühlten Unendlichkeit schließlich auch den Ergänzungskurs absolvieren und verrichten nun auf einer PI ihren Dienst. Wer kontrolliert nun die illegalen Grenzübertritte (ca. 100 täglich) und kümmert sich um die Abarbeitung? Ist doch kein Thema! Notfalls entsenden wir Zwangsrekrutierungen. Die Kollegen können sich mit entsprechend langer Vorlaufzeit (1.10.2021 3.10.2021 – nein, das ist kein Scherz!) ja auf eine Zuteilung vorbereiten. Vergangenes Jahr habe ich einen Antrag auf zusätzliche Aufnahme von Grenzkursen im Fachausschuss eingebracht (siehe Faksimile). Dieser wurde lapidar abgetan und belächelt. Nun sehen wir wieder deutlich, dass es vielleicht kein so großer Fehler gewesen wäre, erneut Grenzkurse aufzunehmen. Aber mit der „Ober sticht Unter“Taktik kriegt man jedes selbstverursachte Problem in den Griff. Egal ob diese Vorgehensweise mittelalterlich, familienfeindlich oder motivationszerstörend ist! Vielleicht sollten sich die agierenden Personen wirklich einmal hinsetzen, in sich gehen und sich über Arbeitsabläufe und/oder auch über stetig steigende Austritte Gedanken machen… , meint euer Markus 25
Dezember 2021
Als wir im Herbst 2015 die erste Version unserer AUF Polizei App in den Stores den Kollegen zur Verfügung stellten, hat niemand von uns geahnt, welch hohe Akzeptanz sich dafür im Kollegenkreis entwickeln wird.
noch besseren Features auszubauen, da auch von unseren Mitbewerbern diesbezüglich nicht mehr viel zu hören ist und man den Eindruck gewinnt, dass die Mitbewerber eher
Innerhalb weniger Tage stiegen die Downloadzahlen zunächst auf über 5000, kletterten weiter nach oben und liegen heute bei einem Wert von unglaublichen 16.200 Usern. Ja richtig, über 16.200 (!) Kollegen/ innen verwenden aktuell unsere AUF Polizei App. Auch obwohl die Mitbewerber von FCG und FSG teilweise Jahre nach unserer Veröffentlichung auf den Zug aufsprangen, stiegen und steigen unsere Userzahlen kontinuierlich. Für uns also Grund genug, diesen Service der AUF zu erweitern und mit
Joachim FRITZ Landesvorsitzender AUF Vorarlberg
rechtigung auch wieder mit einfachem Klick entziehen.
Das wohl wichtigste Kriterium für viele Kollegen war und ist die Übertragung des Dienstplanes in das private Handy und den Handykalender.
Du kannst nun auch den Dienstplan der ganzen Dienststelle mittels Fotofunktion einblenden, und das alles nach höchsten Sicherheitsstandards mit hoher Userfreundlichkeit.
Das heißt, du kannst gegenseitig mit Kollegen deiner Wahl Dienstpläne freischalten, anzeigen, ausblenden, und/oder der Ehefrau/dem Ehemann zur Verfügung stellen und diese Be26
Also haben wir uns als Vorreiter wieder mächtig ins Zeug gelegt und die Messlatte hoch angesetzt. Wir glauben, das Ergebnis kann sich erneut sehen lassen. Überzeugt euch selbst und seht in den kommenden Zeilen, was wir für euch in der AUF Polizei App wieder alles eingebaut haben.
Dienstplan
Diese Funktion wurde nun durch neue Features erweitert. In der Version 2.0 kannst du nicht nur deinen eigenen Dienstplan auf das Handy übertragen, sondern auch ein „Dienstplansharing“ durchführen.
den Zweck als halbherziges Muss, anstelle von Innovation und Service für Kollegen erfüllen.
In deinem eigenen Dienstplan hast du ab sofort noch mehr Möglichkeiten diesen zu bearbeiten, ergänzen, personalisieren, mit Markierungen zu versehen, und vieles Andere mehr. Außerdem kannst du deinen Urlaub im Voraus planen und Einträge hinzufügen (siehe Urlaubsplaner). Für die Kollegen im Gruppendienst
An dieser Stelle möchten wir uns auch ausdrücklich bei den unzähligen Kollegen für die Mitarbeit in Form von Vorschlägen, Wünschen und Rückmeldungen herzlichst bedanken. Ihr alle seid Teil dieser Weiterentwicklung!
besteht nun die Möglichkeit auch im 5er Rad dort wo es erforderlich ist Halbgruppen zu aktvieren. Außerdem wurde das Design angepasst und ist nun der gesamte Dienstplan übersichtlicher und ansprechender gestaltet. Selbstverständlich kann sowohl der Wechseldienstplan als auch der Gruppendienstplan mit einem Klick in den Handykalender exportiert werden, sodass du alle Termine - ob dienstlich oder privat - mit einem Blick in deinem Handykalender enthalten hast. Diese Funktion kann ganz einfach ein- oder ausgeblendet werden.
Dezember 2021
Urlaubsplaner
Reiseaufzeichnung
Mit dem Urlaubsplaner wird es für dich künftig noch einfacher, ganz bequem von der Couch aus, deinen wohlverdienten Urlaub direkt am Handy zu planen. Einmal eingerichtet (Urlaubsguthaben und Anspruch eingeben), hast du wie bei einem intuitiven Hotelbuchungssystem ganz einfach durch wenige Klicks deinen Urlaub für das gesamte Jahr (oder darüber hinaus) im Griff.
Hast du Dienstreisen zu verrechnen oder bist du vielleicht in einem Bereich tätig, in dem Dienstreisen zur Tagesordnung gehören, dann wird dir diese neue Funktion sicher gefallen.
Du kannst jeden Urlaubseintrag nach Belieben benennen, ihn farblich markieren und hast somit eine Übersicht aller Urlaube direkt am Handy. Die Berechnung der dafür notwendigen Urlaubsstunden übernimmt natürlich die App und schreibt dir den geplanten Urlaub sogar bereits in deinen monatlichen Dienstplan in der App ein, damit du nicht vergisst, diesen beim Dienstgeber anzumelden.
mer komplexeren und teils fragwürdigen Aufgabenstellungen kommt es auch immer öfter vor, dass Kollegen entweder durch unseren Dienstgeber oder unser Gegenüber (meistens beide) in Bedrängnis geraten. Hier ist schnelle unkomplizierte Hilfe und Unterstützung nicht nur wichtig, sondern auch für den weiteren Verlauf der Sache von großer Bedeutung. Genau für solche Situationen, in welchen man eine schnelle Unterstützung, eine Beratschlagung oder sogar einen rechtlichen Beistand benötigt, wurde von uns der SOS Button in der AUF Polizei App installiert.
AUF und/oder FEG Mitgliedschaft abschließen
Künftig erhält jeder User der AUF Polizei App einen eigenen Account. Darin werden deine Einträge und Dienstpläne gesichert und können so auch nach einem Gerätewechsel wieder vollständig hergestellt werden.
SOS Button, falls der Hut brennt: Falls du es bereits selbst erlebt oder bei Kollegen mitbekommen hast, verstehst du was wir damit meinen. Du führst eine Amtshandlung und kurz danach hagelt es Kritik, Beschwerden, Vorwürfe oder dienstrechtliche Sanktionen. Leider wird unser Job, was dies betrifft, nicht leichter und durch die im-
Alles was du tun musst, ist deine Reisen mit wenigen Klicks in die App einzutragen. Die Daten werden auf deinem Account gesichert und gehen nicht mehr verloren. Am Ende des Monats oder dann, wann du es willst, erhältst du eine chronologische Liste aller Dienstreisen und kannst diese entweder direkt aus der App ausdrucken, oder du schickst dir die Liste an eine beliebige Emailadresse. Damit kannst du deine Dienstreisen übersichtlich und schnell in das Abrechnungssystem des Bundes eingeben und bekommst dein Geld.
User Account
Außerdem kannst du den Account selbst einsehen, bearbeiten oder löschen. Dadurch können nun auch Kollegen, die in die Pension gehen und über keine dienstliche Emailadresse mehr verfügen, die App auch im Ruhestand noch weiterverwenden.
Mit dem neuen Modul Reiseaufzeichnung (integriert im Dienstplan) werden künftig keine Reiserechnungen mehr vergessen.
Durch betätigen dieses Buttons erreichst du automatisch, ohne umständlich nach zuständigen Anlaufstellen suchen zu müssen, sowohl den für dich zuständigen AUFPersonalvertreter deines Bundeslandes, als auch zeitgleich ein AUFMitglied des Zentralausschusses, welcher sich sofort mit dir in Verbindung setzt und dir mit Rat und Tat (bis hin zur sofortigen Einleitung eines Rechtschutzverfahrens) zur Seite steht.
Diesen Service bieten die AUF-Personalvertreter 24/7 und 365 Tage im Jahr. Das soll uns erst mal einer nachmachen!
Dir gefällt unsere Arbeit, du möchtest die AUF mit deiner Mitgliedschaft unterstützen oder du möchtest Mitglied bei der FEG (der Freien Exekutiv Gewerkschaft – von Polizisten für Polizisten gegründet) werden, dann kannst du dies künftig noch einfacher bewerkstelligen. Mit wenigen Klicks kannst du sowohl deine Mitgliedschaft bei der AUF und/oder FEG erklären oder uns eine Nachricht und Anfragen zukommen lassen.
Wir haben die Ideen! 27
Dezember 2021
Fragen zu dienstrechtlichen Belangen? Hier findest du die Antworten Wann steht mir Sonderurlaub und in welchem Ausmaß zu, welche Karenzvarianten gibt es, ich bin schwanger was muss ich dem Dienstgeber melden… Dies alles und noch viel mehr sind Fragen, die wir Personalvertreter täglich von Kollegen erhalten. Mit der Glossarfunktion in der AUF Polizei App hast du bereits die Antworten zu den allermeisten Fragen bereits in deiner Tasche. Das ausgeklügelte System in der Glossarfunktion benötigt meistens nur ein Suchwort wie z.B. „Karenz“ , und du erhältst sofort rund um die Uhr alle rechtlichen Bestimmungen zu diesem Thema. Coole Sache oder?
Deshalb haben für dich das gesamte Design und die Bedienung der AUF Polizei App verbessert und vereinfacht. Künftig kannst du die Einträge der AUF Polizei App mit zwei Fingern vergrößern (zoomen) und damit auch klein geschriebene Einträge z.B. im Dienstplan besser lesen. Außerdem haben wir die verschiedenen Module der App übersichtlich als Kacheln dargestellt. So hast du sofort einen Überblick über alle Funktionen.
So, nun das Wichtigste, wann ist die neue Version zu haben? Wir rechnen mit einer Veröffentlichung Ende Dezember 2021. Wir informieren alle User via Push Funktion (Nachricht) in der App, sowie über dienstliche Aussendungen, sobald das Update zur Verfügung steht.
Noch Fragen?
„Wer nun aber denkt, dies sei schon alles? Fehlanzeige!“
Hast du Probleme oder Fragen zur App Bedienung, dann verwende doch einfach unseren Support-Chat.
Auch wenn wir in diese neue Version wieder viel Hirnschmalz reingepackt haben, so arbeiten wir bereits jetzt
Schicke dem 24/7 Support direkt aus der App Chatfunktion eine Nachricht und du erhältst die Lösung entweder direkt als Nachricht zurück, oder ein Supportmitarbeiter kontaktiert dich telefonisch, um das Problem unkompliziert und schnell zu lösen.
schon an weiteren Updates und bleiben auch in Zukunft -DER- Vorreiter in Sachen Service und Innovation der Polizei Personalvertretung.
Kleine (große) Randbemerkung:
In diesem Sinne Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch ins Jahr 2022 und viel Spaß mit der AUF Polizei App 2.0, wünscht euch
Besser informiert in Echtzeit Selbstverständlich haben wir in der AUF Polizei App auch die Vernetzung mit unserer Facebook / Instagram Seiten mit über 10.100 Abonnenten weiterhin für alle User freigeschalten. Damit hast du stets alle aktuellen Themen, die uns als Polizei bewegen, immer in Echtzeit direkt nachzulesen in der App, auch wenn du selbst gar nicht bei Facebook oder Instagram angemeldet bist.
Benutzerfreundlichkeit Ja, auch wir werden älter und es gibt auch bei uns den einen oder anderen Kollegen, den wir zwischenzeitlich mit Brille antreffen. 28
„In den letzten 6 Jahren wurden 100% aller Supportanfragen im Sinne der Kollegen durch uns gelöst. Darauf sind wir mächtig stolz.“
Na, wenn wir uns da mal nicht selbst ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht haben!
Joachim Fritz AUF Polizei App Entwicklung
Dezember 2021
bhängigkeiten und Ausgeliefertsein gibt es auch heute noch, und im täglichen Berufsleben sind wir Exekutivbeamte immer wieder mit ungerechtfertigten Vorwürfen konfrontiert, z.B.
durch die Dienstbehörde
durch den unmittelbaren
Die FEG bietet ein ehrliches, gewerkschaftliches Vertretungspaket ohne „Hintertürl“ oder kleingedruckten Stolpersteinen an, bei dem die Mitgliedsbeiträge zu 100 % den Mitgliedern und nicht irgendwelchen Funktionären zu Gute kommen.
Vorgesetzten
durch Parteien beim Einschreiten
Der stetige Zuwachs an Mitgliedern zeigt uns deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Jährlich wechseln hunderte Kolleginnen und Kollegen zur FEG. Wenn Du auch der Meinung bist, dass Exekutivbeamte durch Exekutivbeamte vertreten werden sollen, dann KOMM ZU UNS! Wir würden uns freuen, auch Dich als neues Mitglied der FEG begrüßen zu dürfen.
Daher brauchen wir ALLE einen umfassenden Rechtsschutz und unabhängige Vertrauensleute, die der Dienstgeberseite oder wem auch immer bei Bedarf mit der notwendigen Härte und Kompromisslosigkeit gegenübertreten. Die FEG ist - entgegen anderslautender Aussagen unserer Mitbewerber genauso wie der ÖGB (Dachverband der GÖD) ein Verein zum Zwecke der Vertretung von Mitgliederinteressen.
Wir konzentrieren uns vorrangig auf die konkrete Vertretung der spezifischen und gerechtfertigten Interessen unserer Mitglieder. Die FEG kämpft nicht für Privilegien, sondern für GERECHTIGKEIT.
Franz HARTLIEB Präsident der Freien Exekutiv Gewerkschaft Vorsitzender-StV des ZA
Du kannst das umseitige Beitrittsformular ganz unbürokratisch per Mail, WhatsApp oder Telegram an mich übersenden, auch gerne als Foto.
franz.hartlieb@feg.at 0676/4471960 29
Die Vorteile der
gegenüber den Mitbewerbern:
Niedriger Mitgliedsbeitrag, nur € 10,95 monatlich Anonymität (keine Einziehung des Betrages beim Dienstgeber) Mitgliedsbeitrag ist steuerlich beim Jahresausgleich absetzbar Freie Anwaltswahl RECHTSANSPRUCH auf Vertretung Keine Wartezeit (mit Einlangen der Beitrittserklärung beginnt der Versicherungsschutz) Kein Selbstbehalt Kostenlose Mitgliedschaft für Exekutivschüler (während der Ausbildung) +++ FEG-WERBEAKTION +++ FEG-WERBEAKTION +++ FEG-WERBEAKTION +++ FEG Jedes neue Mitglied erhält bis Ende des Jahres als Willkommensgeschenk ein Iphone 7 Anti Gravity Case. Und natürlich die Mitgliedskarte mit den Vorteilen der Etoxx-Shopping Card. Infos unter: feg@feg.at
ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT
BEI DER FREIEN EXEKUTIV GEWERKSCHAFT ÖSTERREICHS Bitte einsenden an: FEG, Florianigasse 16/8, 1080 Wien Tel.: 01/402 51 71 - 0; Fax DW 23; Mail: feg@feg.at
Familienname:
.................................................................................................................................................
Vorname: .........................................................
Geburtsdatum: ……..........................................................
PLZ/Ort: ...........................................................
Straße/Nr.: ………………….………………………………………………
Telefon privat: .................................................
Mailadresse: ...................................................................
Dienststelle / Firma: ……………………………………………….....….................................................................................. PLZ/Ort: ………………………………………………………..
Straße: ………………………………………………………………………..
Beruf/beschäftigt als: ......................................................................................................................................... Polizeischüler bezahlen keinen Beitrag – Ausbildungsdauer bis: ………………………………………………….…………….. Monatlicher Mitgliedsbeitrag: € 10,95 inkl. Berufsrechtsschutz Bezahlung grundsätzlich über Einziehungsauftrag: Auftraggeber/Zahlungspflichtiger: .....................................................................................................................
IBAN:
BIC: Zahlungsempfänger: FGÖ, Freie Gewerkschaft Österreichs, Florianigasse 16/8, 1080 Wien. Ich beauftrage Sie, den ausgefüllten Einziehungsauftrag (Mitgliedsbeitrag) zu Lasten meines Kontos ab sofort bis auf Widerruf durchzuführen. Ich bestätige den Erhalt der derzeit geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der Allianz Elementar Versicherungs-AG (ARB 2013) und des Leistungsblattes. Ich wurde über die Vertragsbedingungen und die Rechtsfolgen vollständig und umfangreich informiert und habe den Versicherungssowie den Produktumfang zur Kenntnis genommen.
............................................................................................................................................................................. Ort, Datum, scheckmäßige Unterschrift (bitte auch auf der Rückseite unterschreiben)
▢ Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine vorstehenden persönlichen Daten zum Zweck der Mitgliederverwaltung sowie zur Information über Leistungsangebote und/oder Tätigkeiten der FGÖ durch diese verarbeitet und zum Zweck der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechtschutzversicherung auch an diese weitergegeben werden und meine E-Mail-Adresse von der FGÖ zum Versand von Informationen an mich verwendet wird.
Sie können diese Einwilligung jederzeit kostenfrei unter fgoe@fgoe.at widerrufen. Damit verbunden ist allerdings Ihr sofortiger Austritt aus der FGÖ und Sie verlieren sämtliche mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte wie insbesondere die Rechtsschutz-versicherungsdeckung zur Gänze (auch rückwirkend). ▢ Ich stimme weiters zu, dass mein Vorname, Nachname, Mitgliedsnummer und Beitrittsdatum zum Zweck der Herstellung eines Mitgliedsausweises an die Etoxx Business GmbH, Ossiacher Zeile 39/1, 9500 Villach, weitergegeben und von dieser verarbeitet werden.
Sie können diese Einwilligung jederzeit kostenfrei unter auf fgoe@fgoe.at widerrufen. Ihre umseitigen Daten werden von der FGÖ zum alleinigen Zweck der Mitgliederverwaltung, Information über Leistungsangebote und/oder Tätigkeiten der FGÖ sowie für die mit der Mitgliedschaft verbundene Rechtschutzversicherung auf Rechtsgrundlage Ihrer Mitgliedschaft in der FGÖ verarbeitet. Es handelt sich dabei ausschließlich um die umseitigen Daten sowie allenfalls mit Ihrer Mitgliedschaft verbundene Zahlungsdaten. Es besteht keine Absicht Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, wie überhaupt keine Absicht besteht, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben. Die Daten werden für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht Ihre gegebene Einwilligung jederzeit per fgoe@fgoe.at zu widerrufen, falls die Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage einer gegebenen Einwilligung beruht. Mit diesem Widerruf ist allerdings automatisch Ihr Austritt aus der FGÖ und der Verlust aller mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte, insbesondere der Rechtschutzversicherung (rückwirkend!) verbunden. Sie haben weiters das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Es besteht keine Absicht Ihre Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen…) zu verarbeiten.
............................................................................................................................................................................................ Ort, Datum, Unterschrift
Bitte das ausgefüllte und auf beiden Seiten unterfertigte Formular senden an: Freie Exekutiv Gewerkschaft, Florianigasse 16/8, 1080 Wien feg@feg.at oder franz.hartlieb@feg.at oder auch als Foto an
0676/4471960
Dezember 2021
KOMMENTAR von BULLI
Die wiederentdeckte Fürsorgepflicht des BM.I In den so genannten „lagebedingten Aktualisierungen“ zum Grundsatzerlass „Schutzausrüstung COVID-19“ verweist das BM.I neuerdings auf die Fürsorgepflicht des Dienstgebers (LOL). Wer erinnert sich noch an den letzten Funken einer Fürsorgepflicht uns gegenüber? Muss schon Jahrzehnte her sein.
Ab sofort bei den Personalvertretern der AUF/ FEG erhältlich: Taschenkalender, Miniplaner, Jahresplaner, Tischkalender und Urlaubsplaner
Die nächsten Angriffe auf meine Lachmuskeln sind die Mitarbeiterbriefe von Innenminister, Generalsekretär usw. abwärts. ALLE teilen uns schriftlich mit, wie toll wir unsere Arbeit machen, warum wir reformiert werden müssen, dass wir motiviert weiter machen sollen, weil mit weiteren, noch größeren Belastungen zu rechnen sei. Mein „Mitarbeiter-Wunschbrief“ des Innenministers sieht aber ganz anders aus (siehe Fake-Brief auf der linken Seite). Leider vermitteln Erlässe und Mitarbeiterbriefe Anderes: weiterhin keine Erhöhung der Aufwandsentschädigung und keine Coronaprämie bzw. nur für hohe Führungskräfte. Zurück zum Grundsatzerlass: Der Dienstgeber ist gefordert, maßvolle Schutzmaßnahmen für ALLE Bediensteten zu finden. Stattdessen werden Geimpfte gegen Ungeimpfte ausgespielt und Ungeimpfte massiv benachteiligt. Und dieses Vorgehen bezeichnet man auch noch als Fürsorgepflicht. Da stellt sich zu Recht die Frage, ob man auf die Fürsorgepflicht des Dienstgebers verzichten kann/sollte, meint euer
BULLI 33
Nach Abschluss der Gehaltsverhandlungen wird gerne bejubelt, dass es neuerlich gelungen sei, eine wertschätzende Anpassung der Gehälter durchzusetzen. Natürlich freut man sich, wenn zumindest ein Teil der Teuerung zur Erhaltung der Kaufkraft abgegolten wird, doch wie sieht es mit unserer Lebenskraft aus? Bekanntlich kann man sich Lebenszeit nicht kaufen und viele von uns fragen sich immer öfter, was das an sich gute Einkommen eigentlich bringt, wenn man kaum Zeit hat für die Familie, seine sozialen Kontakte, seine Hobbys, schlichtweg keine Zeit hat, um zu leben. Wer jetzt glaubt die „Zeit zu leben“ wenigstens in die Zukunft - nach der Pensionierung - verschieben zu können, könnte bitter enttäuscht werden. 34
Wo liegt das Problem? Die jahrzehntelange Belastung durch Nachtarbeit bei gleichzeitigem Mangel an Regenerationszeit (Stichwort: Überstunden) hinterlassen im Bereich der Polizei drastische Spuren. Eine aktuelle Studie aus Deutschland bestätigt etwa, dass Polizeibedienstete ca. 4 bis 6 Jahre früher sterben als andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Die Lebenserwartung verringere sich demnach auf durchschnittlich 77 Jahre für die Betroffenen. Andere Studien in Bezug auf die nachteiligen Auswirkungen fortwährender Nachtarbeit kommen gar zum Schluss, dass dieser Umstand die Lebenszeit um bis zu 8 Jahre verringert. Wir haben uns daher die Zahlen zum Personal des Bundes etwas genauer angesehen und ebenfalls im Vergleich zu anderen öffentlichen Bediensteten massive Unterschiede festgestellt. Beim beamteten Lehrpersonal kommen zum Beispiel auf eine aktive Lehrperson 2,9 pensionierte Lehrpersonen. In der Exekutive kommen auf einen aktiven Bediensteten jedoch nur 0,55 pensionierte Bedienstete, also nicht einmal ein Fünftel. Auch wenn es hier natürlich system-
Dezember 2021
bedingte Unterschiede wie beispielsweise den Pragmatisierungs-Stopp in der Lehrerschaft zu berücksichtigen gilt, legen diese Zahlen dennoch eine wesentlich geringere Lebenserwartung für PolizistInnen nahe.
Für uns drängt sich da der Eindruck auf, dass sich die politischen Verantwortungsträger im Wissen um die kürzere Lebenserwartung von Polizeibediensteten eher über die geringeren Pensionskosten Gedanken machen, als über eine menschenwürdige und zukunftsfähige Personalpolitik.
Was ist zu tun?
Anders lässt es sich wohl nicht erklären, dass älteren und gesundheitlich angeschlagenen Kollegen ihr Ansuchen um Teilzeit vom Dienstherrn einfach abgelehnt wird.
Es wäre also höchst an der Zeit, endlich Maßnahmen zu setzen, um die Lebenskraft anstatt nur immer die Kaufkraft der Bediensteten zu erhalten und zu stärken.
Robert Neuwirth Besoldungsreferent der Freien Exekutiv Gewerkschaft
„Doch geschehen ist trotz großmundiger Ankündigungen bis heute genau gar nichts.“ Die Vorschläge liegen schon lange auf dem Tisch und reichen von Änderungen im Schichtsystem über weniger Überstunden und weniger Nachtdienste bis hin zu allgemein gesünderen Arbeitsbedingungen.
Es bedurfte im Gegenteil sogar eines Musterverfahrens der AUF/FEG, um durch den Verwaltungsgerichtshof wenigstens klarstellen zu können, dass auch Polizeibedienstete den Anspruch auf das europarechtlich gewährte Maß an Mindestruhezeiten haben.
Gleichzeitig wird in der Privatwirtschaft oder auch bei den Landesbeamten in Wien im Rahmen von Altersteilzeit ein Zuschuss in Höhe von 50% des Einkommensverlustes im Falle einer Teilzeitbeschäftigung gewährt. Scheinbar agiert in diesen Bereichen eine „bessere“ Gewerkschaft als dies bei uns der Fall ist. Daran wird sich vermutlich auch so schnell nichts ändern, solange die GÖD als von Lehrern und Verwaltungsbeamten dominierte Gewerkschaft auf ihr Verhandlungsmonopol pocht, um uns jedes Jahr über ihre großartigen Erfolge berichten zu können, meint Euer Robert
USB Elektronik Feuerzeug mit Laserlogo „Polizei“
NIE mehr Gas oder Benzin nachfüllen, das Feuerzeug wird einfach per USB aufgeladen. winddicht, Anzünden durch Lichtbogen einmaliger Sonderverkauf nur an PolizistInnen und Bedienstete des BMI Limitierte Stückzahl in den Farben schwarz, silber, gold und blau Lieferung in Geschenkbox und mit USB-Kabel Bestellungen an office@copstore.at
€ 15,-35
Dezember 2021
Auch heuer fand wieder die jährliche Motorradgedenkfahrt nach Annaberg statt.
Bereits 8 Jahre sind vergangen, als 3 Polizisten und ein Rettungssanitäter im Einsatz für die Allgemeinheit getötet wurden. 70 Teilnehmer fuhren bei schönstem Wetter zum Gedenkstein und wir riefen die Ereignisse der damaligen Nacht in Erinnerung –
NIEMALS VERGESSEN. Wir danken allen, die uns bei diesem Anliegen unterstützen! Termin bereits jetzt vormerken:
16.09.2022 Kommt gesund von Euren Diensten nach Hause. Das wünscht Euch Euer Team der AUF NÖ 36
Dezember 2021
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir schreiben das Jahr 2021. Wir haben unseren Kühlschrank und unsere Kühltruhen gefüllt und gehen in Supermärkte einkaufen, die teils bis zu 50.000 Produkte anbieten. Wir haben Arbeit, manchmal auch mehr als eine und haben friedliche Verhältnisse. Jede Familie hat durchschnittlich zwei Kraftfahrzeuge vor der Haustüre stehen, manche von uns sogar jene aus „erneuerbarer Energie“ - egal ob vor dem Eigenheim oder vor dem Mietobjekt. Wir können uns relativ frei und sicher bewegen, egal ob Mann oder Frau, egal ob Tag oder Nacht. Wir können Familie und Freunde treffen und wir können unsere Freizeit im Freien verbringen. Wir haben ein demokratisches System und können aus mehreren Parteien wählen. Wir können zum Arzt unserer Wahl gehen und uns behandeln lassen. Wir haben die Möglichkeit, mittels Kur oder Reha Gutes für unsere Gesundheit zu tun.
Wir können alles im World Wide Web bestellen und in nur kurzer Zeit wird es zu uns nach Hause geliefert. Falls wir doch eines Tages einmal keine Arbeit oder keine Wohnung mehr haben sollten, werden wir vom System aufgefangen.
Und dennoch: Was ist bloß aus uns geworden? Wir ernähren uns ungesund und bewegen uns zu wenig. Ein Einkommen reicht schon lange nicht mehr zur Deckung unseres Lebensstils und wir haben mehr SingleHaushalte. Wir haben weniger Kinder, die wir manchmal schon ab dem 2. Lebensjahr fremdbetreuen lassen. Die „Alten“ geben wir in gute, pflegende Hände, in jene Unterkünfte, wo sie Ihresgleichen finden. Unser Zuhause bietet sämtliche technische Raffinessen, aber manchmal kennen wir nicht einmal unsere Nachbarn. Wir meinen mit Geld alles regeln zu können, haben aber weniger menschliche Beziehungen und persönliche Kontakte. Wir leben in einer Gesellschaft, die sich selbst auseinanderdividiert.
Wir haben mehrere qualitativ hochwertige Sportgeräte und diverse Tickets, um diese auch zu nutzen.
Landesvorsitzender AUF Tirol Wenn man nicht LINKS ist, dann muss man wohl RECHTS sein. Wenn man nicht DABEI ist, ist man automatisch AUSSEN VOR. Und wenn es ist nicht SCHWARZ ist, ist es dann wirklich WEISS? Oder gibt es vielleicht doch noch Grauzonen?
Wo sind der Respekt, der Anstand und das Verständnis geblieben? Wo die Empathie? Wo ein freundliches Lächeln oder eine hilfsbereite Hand? Kalt ist es geworden – nicht nur in Zeiten der Pandemie. Und dabei sitzen wir alle im gleichen Boot.
Unsere Eltern wie auch unsere Kinder können wir betreuen lassen. Unsere Kinder können die Schule bzw. eine Universität besuchen, oder sie erlernen einen Beruf. Wir können unseren Erholungsurlaub in jedem noch so entfernten Ort konsumieren und sind in Sekundenschnelle mit der ganzen Welt per Mausklick vernetzt.
Florian BERGER
„Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt.“ GHANDI Wenn man nicht DAFÜR ist, dann muss man wohl DAGEGEN sein.
Denken wir darüber nach, meint Euer Florian Berger 37
Iphone 7 Anti Gravity Case
Polizeidesign
ultradünn
Haftet durch Saugfunktion auf Glas, Fliesen und allen glatten Oberflächen
Rundumschutz für das dienstlich zugewiesene Iphone
Aktionspreis:
€ 10,--
Bestellungen nur über die dienstliche Mailadresse an office@copstore.at
(Versandkosten € 3,-- )
Iphone 7 Kunststoff-Tasche (Hartplastik)
Multifunktionaler Gürtelclip, gleichzeitig Telefonständer
Einschiebbares Hardcase
Weiche Innenpolsterung für den Schutz des Displays
Präzise Öffnungen für den Zugang zu allen Druckknöpfen
Bestellungen an office@copstore.at (Versandkosten € 4,--)
Aktionspreis:
€ 7,--