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Treppen: Konstruktion und Belag

Die gut geplante Treppe

Konstruktion, Ausführung, Begehung: Für eine Treppe braucht es gute Planungsarbeit, damit am Ende nicht nur die Optik stimmt, sondern auch eine sichere und langjährige Verwendung garantiert ist. Hier die Details zur Treppenplanung.

Die Tücke liegt oft im Detail. Wie für viele andere Bereiche des Bauens gilt dies speziell für den im wahrsten Sinne des Wortes zentralen Bereich Ihres Hauses – den Treppenaufgang. Zunehmend gewinnen Treppen an Bedeutung als gestalterisches Raumelement mit ähnlich hohen Ansprüchen an die Optik wie bei edlen Möbelstücken. Wir sagen Ihnen, was bei der Planung einer Treppe unbedingt zu beachten ist.

Treppen können aus jedem tragfähigen Material hergestellt werden (Beton, Stahl, Holz). In Mehrfamilienhäusern sind Brandschutzbestimmungen einzuhalten, im Einfamilienhaus entfallen diese Vorschriften. Da fast jede Treppe mit Geländerformen und Verzierungen als Einzelstück mit Sondermaßen gefertigt wird, sind der Individualität und der Geldbörse keine Grenzen gesetzt. An einige Richtlinien sollte man sich aber bei der Planung halten:

Auf Schrittmaßregel achten

Treppen können nur komfortabel und sicher genutzt werden, wenn sie die richtige Steigung haben. Je fIacher eine Treppe ist, desto bequemer ist sie in der Regel zu bewältigen. Die Schrittmaßregel zur Ermittlung der optimalen Steigung beruht auf der Erkenntnis, dass sich die menschliche Schrittlänge auf Steigungen um das Doppelte der Höhe vermindert. Das Schrittmaß von üblicherweise 63 cm (+/-2 cm) setzt sich also aus zwei Steigungen von 18 cm und einem Auftritt von 27 cm zusammen. 2*Stufenhöhe + Auftrittsbreite = 63 cm.

Die lichte Durchgangshöhe sollte an jeder Stelle der Treppe mindestens zwei Meter betragen, der Handlauf zwischen 90 und 110 cm Höhe liegen und an jeder Stelle der Treppe gleich hoch sein. Die nutzbare Treppenbreite muss in Einfamilienhäusern mindestens 80 cm betragen.

Beispiel: Wenn die Stufenhöhe 18 cm sein soll, muss die Stufenbreite 27 cm sein, da 2*18 + 27 = 63 ergibt. Diese Regel gilt bei geraden Stiegen, bei gewendelten Treppen gilt sie im Gehbereich („Lauflinie“). Dieser Gehbereich liegt in der Treppenmitte und beträgt rund 20 Prozent der Treppenbreite. Am gebräuchlichsten sind 18/27-Treppen (27 cm Stufenbreite, 18 cm Stufenhöhe) oder 17/29-Treppen.

Sichere Treppen

Der lichte Stufenabstand zwischen zwei Stufen sollte bei offenen Treppen nicht mehr als 12 cm betragen. Weist die Treppe jedoch aus bautechnischen Gründen einen größeren Abstand auf, dann kann durch Baurechtsleisten das eventuelle Hindurchrutschen von Kleinkindern verhindert werden. Baurechtsleisten können in der Regel später, wenn die Kinder ein entsprechendes Alter erreicht haben, wieder entfernt werden. Eine flexible Investition für die Kindersicherheit.

Sicherheit für Kinder:

• keine zu steilen Treppen planen • auf gleichmäßige Wendelung achten • gleichmäßige Stufenabstände vor allem im An- und Austrittsbereich • bei den Handläufen bzw. den Stäben darauf achten, dass sich Kinder gut daran festhalten können • auf scharfkantige Materialien verzichten • Krabbelbabys gehören nicht in die

Nähe von Treppen! Da sich dies aber nicht immer vermeiden lässt, sind

Geländertürchen oder Spannnetze zu empfehlen.

Sicherheit für Senioren & gebrechliche Personen:

• Ein beidseitiger Handlauf ist für gebrechliche Personen eine wichtige Hilfe. Insbesondere bei gewendelten Treppen sollten Sie auf beiden Seiten einen Handlauf vorsehen. • Sichere Handläufe sind formstabil und lassen sich gut greifen. Bretter oder auch nachgiebige Seile/Kordeln sind ungeeignet. • Weiters sollte der Handlauf etwas über jedes Treppenende hinausragen, damit Sie ihn schon vor dem

Betreten der Treppe fassen können. • Achten Sie beim Kauf auf Prüfsiegel:

Das CE-Zeichen garantiert die Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards.

Kleines Begriffslexikon

Damit Sie bei Ihrer Treppe auch ganz sicher bekommen, was Sie wollen, ist der Gebrauch der richtigen Bezeichnungen wichtig. Zwar gibt es regional verschiedene Namen für die diversen Treppentypen, es haben sich aber doch einige Fachbegriffe etabliert, die der Fachmann einem bestimmten Design zuordnet.

Treppenlauf ist die Bezeichnung für eine ununterbrochene Folge von Stufen zur Überbrückung eines Höhenunterschieds. Endet eine Stufenfolge und ist das gewünschte Geschoß noch nicht erreicht, folgen ein oder mehrere Zwischenpodeste. Als Treppenarm bezeichnet man jenen Teil des Treppenlaufs, der durch Podeste unterbrochen ist.

Ein Längspodest muss aus Sicherheitsgründen nach 18 Stufen bei einläufigen Treppen errichtet werden, ein Eckpodest ändert die Laufrichtung um 90 Grad. Ändert sich die Laufrichtung um 180 Grad, nennt man das Zwischenstück Wendelpodest. Teilwendelungen entstehen, wenn Stufen an der Innenseite des Radius’ schmäler und an der Außenseite breiter werden, um eine Bewegungsumlenkung zu erzielen.

Von gekurvten Treppenläufen spricht man dann, wenn sich der Treppenlauf an der Innenseite um ein freies Zentrum, das sogenannte Treppenauge, dreht. Windet sich der Treppenlauf um einen Mittelpfosten, spricht man von einer Spindeltreppe. Als Geschoßtreppen bezeichnet man in der Regel innerhalb eines Hauses gelegene Erschließungswege über die einzelnen Etagen. Die Eingangstreppe gehört der gesamten Eingangssituation an, sollte sicher zu benutzen sein und in das Kommen oder Gehen eingeplant sein. Eine Besonderheit sind noch die Fluchttreppen als vorgeschriebene lebensrettende Einrichtungen, die entsprechend der Landesbauordnung Mindestanforderungen an Breite, Höhe und Konstruktion erfüllen müssen.

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