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AK Tirol – deine Partnerin in Lehre und Beruf
Als Lehrling erwarten dich viele neue Eindrücke und Herausforderungen –sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule.
Von Arbeitszeit und Berufsbild bis hin zu Einkommen und Urlaub: Das Team der AK Jugendabteilung informiert und hilft unter 0800/22 55 22-1566, persönlich in der Schöpfstraße 2 oder via E-Mail jugend@ak-tirol.com.
Infos zum Start
Wusstest du, dass für die Lehrausbildung wichtige Bestimmungen gelten? So regelt das Berufsbild, welche Fertigkeiten und Kenntnisse du während der Lehrzeit erlernen musst. Auch für die Arbeitszeit gibt es Vorgaben, deshalb solltest du sie lückenlos aufschreiben. Binnen der ersten drei Monate, der sogenannten Probezeit, kann das Lehrverhältnis vom Lehrberechtigten und auch vom Lehrling jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich aufgelöst werden. Für deine Leistung erhältst du das Lehrlingseinkommen. Und es steht dir auch Urlaub zu, dessen Zeitpunkt aber mit dem Chef festgelegt werden muss.
Infos, Rat & Hilfe
Bei Fragen und Problemen steht dir das Team der AK Jugendabteilung zur Seite. Einfach anrufen unter Tel. 0800/22 55 22-1566, vorbeischauen oder mailen an jugend@ak-tirol.com.
Gutscheine für Nachhilfe
Und wenn es in der Berufsschule einmal nicht so klappt, gibt’s von der AK Tirol Gutscheine für kostenlose Nachhilfe in Mathematik, Englisch und Angewandter Wirtschaftslehre, die nach Bedarf eingelöst werden können. Übrigens: Als Lehrling stehen dir alle Bildungswege offen, von der
Lehre mit Matura über zusätzliche Qualifikationen bis hin zur Meisterprüfung und zum Hochschulstudium.
AK Bildungsbeihilfen
Damit Bildung nicht am mangelnden Budget scheitert, vergibt die AK Tirol jedes Jahr Bildungsbeihilfen, unter anderem auch für Lehrlinge zwischen 350 und 800 Euro pro Ausbildungsjahr. Die Einkommensgrenze liegt bei einem Kind bei 2.340 Euro netto im Monat. Diese Grenze erhöht sich bei weiteren Kindern und bei Berufstätigkeit des zweiten Elternteils. Bei Antragstellung muss ein Elternteil in Tirol AK-Umlage bezahlen, für Arbeitslosigkeit oder Pension gelten spezielle Reglungen. Anträge können vom 1. September bis 31. August des betreffenden Ausbildungsjahres gestellt werden. Infos und Formulare gibt’s in der AK Tirol in Innsbruck, in den Bezirkskammern sowie auf ak-tirol.com. Die AK Bildungsexpertinnen und -experten helfen unter 0800/22 55 22-1515.
Anträge können bis 31. August gestellt werden.
Infos und Formulare gibt’s in der AK Tirol in Innsbruck, in den Bezirkskammern sowie auf ak-tirol.com