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Newsletter - 10. Juli 2013 • R-22 Verbot
Haben Sie oder Ihr Kunde H-FCKW R22-Kälteanlagen im Bestand? Wir haben garantiert die richtige Lösungen für Sie! Wir bieten Ihnen eine vollständige Produktpalette an Kältemitteln sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen an. • • • • • • •
Aufgearbeitete Kältemittel R-22T Ersatzkältemittel für R-22 Rücknahme von Kältemitteln Analysen Verwertung: Aufarbeitung - Entsorgung Innen und Außenreinigungsproduktefür die Anlagen Thermodynamische Simulationen
Bis Ende 2014 dürfen bestehende Anlagen zu Instandhaltungs- und Wartungszwecken mit aufgearbeitetem R22 wieder befüllt werden, sofern dieses aus solchen Anlagen entnommen wurde. Ab 2015 tritt das H-FCKW Verbot in Kraft. Dann ist eine Nachbefüllung mit aufgearbeitetem R22 nicht mehr gestattet, jedoch dürfen diese Anlagen weiter betrieben werden wenn kein Eingriff in den Kältemittelkreislauf erforderlich ist. > Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
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