DIE SCHWEIZ BRAUCHT
EIN JA ZUM STEP
Geschätzte Automobilisten, geschätzte Automobilistinnen! – Der Ausbau unserer Infrastruktur ist für die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung, da er die Grundlage für eine funktionierende und wettbewerbsfähige Wirtschaft bildet.
Ei ne gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ermöglicht es, Güter effizient und kostengünstig zu transportieren, wodurch Unternehmen produktiver arbeiten. Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung von Strassen und Schienen sind daher nicht nur eine Frage der Mobilität, sondern auch ein zentraler Faktor für Wachstum und Wohlstand. Sie gewährleisten Versorgungssicherheit, reduzieren Engpässe und tragen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Gerade in Zeiten globaler Unsicherheiten und wirtschaftlicher Herausforderungen ist eine leistungsfähige Infrastruktur ein wesentlicher Baustein, um die wirtschaftliche Stabilität und langfristige Entwicklung der Schweiz sicherzustellen.
Mobilität der Schweiz bewältigen
In rund einem Monat stimmen wir über den «Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen» ab. Der Abstimmungskampf ist bereits in der heissen Phase und wir benötigen Ihre Stimme – überzeugen Sie Familie und Freunde von der Wichtigkeit dieses Infrastrukturprojekts. Dies ist die verkehrspolitisch bedeutendste Verkehrsvorlage seit langem und sie hat eine eminente Tragweite bezüglich der Zukunft unserer Mobilität. Deshalb ist ein Ja zu diesem Bundesbeschluss von sehr grosser Bedeutung, denn nur mit einem Ja können wir sicherstellen, dass unser Nationalstrassennetz leistungsfähig und funktionstüchtig bleibt. Die von Bundesrat und
Parlament geplanten Investitionen dienen der gezielten Engpassbeseitigung in den meistbelasteten Städten und Agglomerationen und tragen entscheidend zu deren Entlastung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Nur ein Zusammenspiel aller Verkehrsträger bringt uns sicher vorwärts und gewährleistet die Versorgungssicherheit mit den wichtigsten Gütern. Die einseitige Konzentration auf nur ein Verkehrsmittel ist weder realistisch noch zielführend. Die alte Denkweise «Strasse gegen Schiene» gehört endgültig der Vergangenheit an. Stattdessen müssen die Verkehrsträger als komplementär, sich gegenseitig ergänzend und zusammenwirkend gedacht werden, um zukunftsfähige Mobilitätslösungen zu entwickeln. Denn weder die Strassen noch die Eisenbahnen könnten
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GOLDEN WEEKEND.
Grosse Herbstausstellung am 9. und 10. November 2024 in Kreuzlingen, Frauenfeld, Amriswil.
AGENDA
2024
EVENT DATUM
ACS SIM-Race-Treff 6. November
ACS Podium 7. November
ACS SIM-Race-Treff 4. Dezember
-> Fortsetzung von Seite 1
die gesamte Mobilität der Schweiz alleine bewältigen. Bei beiden Verkehrsträgern herrschen Engpässe vor. Und dies meist zur gleichen Zeit und am gleichen Ort: Während dem morgendlichen Arbeitsverkehr sind z. B. sowohl die Strassen verstopft als auch die Züge überfüllt.
von der Strasse zu absorbieren. Der Schweiz entsteht pro Jahr ein Milliardenschaden aufgrund von mehr als 40 000 Staustunden. Diesen Missstand gilt es zu beseitigen und genau dafür ist das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) konzipiert.
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Die Sektionsbeilage ACS Thurgau ist eine Beilage zur Publikation AUTO.
Verlag und Redaktion der Mantelpublikation AUTO = Automobil Club der Schweiz (ACS), Wasserwerkgasse 39, 3000 Bern 13
Eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene im grossen Stil ist schlichtweg unmöglich, da dafür ein enormer Ausbau der Transportkapazitäten vonnöten wäre. Stattdessen muss bei beiden Verkehrsträgern in eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung investiert werden. Am gesamten Personenverkehr in der Schweiz hatten Personenwagen 2021 einen Anteil von 74 Prozent. Die Eisenbahn kam indes für elf Prozent der zurückgelegten Personenkilometer auf. Das gesamte Schienennetz bewältigt somit knapp 1/6 (15 Prozent) so viel Personenverkehr wie das gesamte Strassennetz. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Schweiz mit einer Verdoppelung der Kapazitäten auf der Schiene in der Lage wäre, lediglich 15 Prozent des Personenverkehrs
Investition ist nötig
Mit diesem Mittel wird das Nationalstrassennetz weiterentwickelt, denn unsere Verkehrsinfrastruktur ist bereits 60 Jahre alt, als die Schweiz noch 5,3 Millionen Einwohner zählte, im Jahr 2024 haben wir bereits die NeunMillionenMarke überschritten. Die Investition in unser Land ist also nicht nur nötig, sondern schon lange überfällig! Wir bedanken uns für Ihren Einsatz zugunsten dieser Vorlage, die Schweiz und deren zukünftigen Generationen Autofahrerinnen und Autofahrer wird Ihnen ebenfalls danken.
Marco Bortoluzzi, Vorstandsmitglied ACS Thurgau – Ressort Poli=k ((Kasten))
Text Marco Bortoluzzi, Vorstandsmitglied ACS Thurgau – Ressort Politik / Bild zVg
Rückblick aus der Korridorstudie BTS / OLS Da das Projekt BTS / OLS (Na=onalstrasse N23) durch den Bund umgesetzt wird, wurde zwei Foren das Projekt N23 mit fünf neuen Lösungsvorschlägen des Bundes präsen=ert disku=ert. Die am 23. September 2012 angenommene BTS / OLS wird beim Bund als Maximal bezeichnet, es ist also nur schwer davon auszugehen, dass Bundesbern diese umsetzen wird. Bis Ende Jahr sollten sich eine der sechs Varianten als erfolgsversprechende behaupten, damit die N23 in das nächste STEP 2027 einbezogen werden kann. Die Verkehrspoli=schen Kommission des ACS Thurgau begleiten diesen Prozess gemeinsam und Wirtscha\.
RÜCKBLICK AUS DER KORRIDOR STUDIE
((Bilder zum Kasten – je nach vorhandenem Platz.))
BTS / OLS
Abbildung 1: (Bundesamt für Strassen)
((Abbildung 2 macht vermutlich aufgrund der Grösse keinen Sinn, oder…?))
Bundesamt für Strassen
Da das Projekt BTS / OLS (Nationalstrasse N23) durch den Bund umgesetzt wird, wurde im Zuge von zwei Foren das Projekt N23 mit fünf neuen Lösungsvorschlägen des Bundes präsentiert und diskutiert. Die am 23. September 2012 angenommene BTS / OLS wird beim Bund als Lösungsvariante Maximal bezeichnet, es ist also schwer davon auszugehen, dass Bundesbern diese Variante umsetzen wird. Bis Ende Jahr sollte sich eine der sechs Varianten als erfolgsversprechende Lösung behaupten, damit die N23 in das nächste STEP 2027 einbezogen werden kann. Die Mitglieder der Verkehrspolitischen Kommission des ACS Thurgau begleiten diesen Prozess gemeinsam mit Politik und Wirtschaft.
Korridorstudie N23, 2. Forum, Bundesamt für Strassen ASTRA.
Abbildung 2: (Korridorstudie N23, 2. Forum, Bundesamt für Strassen ASTRA)
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MITGLIEDER FRAGEN – WIR ANTWORTEN
«Wird das Auto bei einer Panne im Ausland direkt vor Ort repariert?»
Das hängt vom Umfang der Reparatur ab.
Grundsätzlich wird versucht, Ihr Auto vor Ort instand zu setzen, damit Sie Ihre Fahrt fortsetzen können. Sollte dies nicht möglich sein oder die Reparatur zu aufwendig, organisiert die ACS Assistance die Rückführung Ihres Fahrzeugs in eine Garage in der Schweiz. Bitte beachten Sie, dass Reparaturen im Ausland zollpflichtig sind und die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert werden kann. Anfallende Zollgebühren trägt das Mitglied.
«Wenn jemand die Glasscheibe meines Autos einschlägt, um einzubrechen und Gegenstände zu stehlen, wie bin ich dann abgesichert?»
Im Falle eines Diebstahls oder Diebstahlversuchs übernehmen wir die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, eine notwendige Unterkunft sowie die Heim oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi oder Flug (ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein). Bitte beachten Sie, dass Gegenstände im Fahrzeug nicht über den ACS gedeckt sind. Überprüfen Sie dies bitte mit Ihrer privaten Versicherung.
«Ich miete ein Auto im Ausland und bin ACS Premium Mitglied. Muss ich trotzdem eine Selbstbehaltsversicherung abschliessen?»
Ja, um die SelbstbehaltsausschlussVersicherung des ACS Premium in Anspruch zu nehmen, müssen Sie beim Mietwagenanbieter eine entsprechende Versicherung abschliessen. Sie können jedoch eine Versicherung mit einem Selbstbehalt von bis zu CHF 3000.– wählen, da die Leistungen bis zu diesem Betrag über den ACS gedeckt sind.
MITGLIEDSCHAFTEN
PREIS CHF 80.– CHF 145.–(AB 2025 CHF 165.–) CHF 194.– CHF 291.– CHF 365.–
Clubleben & exklusive Vorteile, inkl. zahlreiche Events
Pannenhilfe europaweit bis 9 t
Reiseschutz weltweit
Annullierungskosten weltweit
Reiserechtsschutz weltweit
Verkehrsrechtsschutz weltweit
Lenken fremder Motorfahrzeuge
Selbstbehaltsausschluss-Versicherung bei Mietfahrzeugen
Die in den Mitgliedschaften enthaltenen Versicherungsleistungen gelten für das Mitglied und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen. Zögern Sie nicht unsere Geschäftsstelle für Fragen und Auskünfte zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! HELPDESK ACS THURGAU: 071 677 38 38 I info@acs-tg.ch
Chancen und Risiken frühzeitig erkennen.
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ACS WINTERFAHRTRAINING –WINTERSPASS PUR!
Der ACS Thurgau lädt Sie zu einem unvergesslichen Winterfahrtraining ein.
Nach der wetterbedingten Absage im letzten Winter freut sich der ACS Thurgau, das beliebte Winterfahrtraining erneut auszuschreiben. Dieses Mal wird auf ideale Bedingungen gehofft, um ein unvergessliches Fahrtraining im Schnee zu ermöglichen.
Unter der Leitung erfahrener FVSInstruktoren erhalten die Teilnehmenden wertvolle Einblicke in das Verhalten von Fahrzeugen auf Schnee und Eis. Ob
Schneeslalom, Vollbremsungen oder die perfekte Lenktechnik – das Training vermittelt alles Wichtige für sicheres und kontrolliertes Fahren im Winter. Zudem können in einer entspannten Atmosphäre sowohl die eigenen Grenzen als auch die des Fahrzeugs erkundet werden – und der Fahrspass kommt dabei garantiert nicht zu kurz. Den Winter von seiner spannendsten Seite erleben – eine einmalige Gelegenheit, die nicht verpasst werden sollte! Der Termin steht fest: Freitag, 7. Februar
2025. Alle Details zur Anmeldung sind auf acs-thurgau.ch oder über den QR Code zu finden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, der Anmeldeschluss ist der 30. November 2024.
Text ACS Thurgau / Bild zVg
RECHTS VORBEI AUF
AUTOBAHNEN – WAS IST
ERLAUBT?
Rechtsüberholen ist verboten und liegt dann vor, wenn ein Fahrzeug rechts am ursprünglich vor ihm fahrenden Fahrzeug vorbeifährt und vor diesem wieder auf die linke Spur einbiegt.
Zulässig ist hingegen Rechtsvorbeifahren, ohne aber danach wieder auf die linke Spur einzubiegen. Die Abgrenzung zwischen Rechtsüberholen und Rechtsvorbeifahren ist dennoch heikel und wirft immer wieder Fragen auf.
Oft ist auf Autobahnen der Verkehr auf den rechten Fahrstreifen flüssiger, während es auf der Überholspur zu ständigem Auffahren und Abbremsen kommt. Rechtsvorbeifahren ist dann mit der nötigen Vorsicht erlaubt, wenn es auf der lin
ken (und mittleren) Überholspur zu einer Kolonnenbildung kommt (passives Rechtsvorbeifahren). Auf das Bremsen der Fahrzeuge auf der (linken oder mittleren) Überholspur muss nicht reagiert werden. Die Fahrt kann vorsichtig bei gleichbleibender Geschwindigkeit auf der rechten Fahrspur fortgesetzt werden. Das Wiedereinbiegen nach dem Rechtsvorbeifahren ist nur dann zulässig, wenn diese Aktionen nicht in einem Zug, sondern für sich alleine als einzelne Vorgänge erfolgen. Dabei gelten wohl erst fünf bis sechs Autos als Kolonne und
erst das Wiedereinbiegen nach mehreren hundert Metern bis einigen Kilometern gilt als vorbeifahren.
Bei Rechtsüberholen auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen droht eine Ordnungsbusse in Höhe von CHF 250.– oder bei Gefährdung auch eine Verzeigung.
Text Raphael Pironato, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt und Partner bei Raggenbass Amriswil, Frauenfeld und Kreuzlingen
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar.
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Der neue Transporter Grösser, besser, vielfältiger
Der neue Transporter von Volkswagen Nutzfahrzeuge ist ab sofort in der Schweiz bestellbar. Die neue Generation wurde in allen Bereichen signifikant verbessert. Der neue Transporter verbindet eine gegenüber den Vorgängern deutlich erweiterte Serienausstattung inklusive digitalen Cockpits, Zentralbildschirm und neuester Assistenzsysteme mit einem vollkommen neu konzipierten Programm hocheffizienter Antriebe. Er reiht sich mit seiner klar designten Front- und Heckpartie visuell eindeutig in das Modellspektrum von Volkswagen Nutzfahrzeuge ein. Vorne prägen zudem serienmässig LED-Scheinwerfer das für Nutzfahrzeuge dieser Grösse sehr aerodynamische Design.
AMAG Frauenfeld
Zürcherstrasse 331
8500 Frauenfeld
Tel. 052 728 97 77
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AMAG Kreuzlingen
Hauptstrasse 99
8280 Kreuzlingen
Tel. 071 678 28 28
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