NACHHALTIGE LANDWIRTSCHAFT, INTAKTE UMWELT UND GESUNDE LEBENSMITTEL geprüfte sorten, anerkanntes saat- und pflanzgut, bewahrte biodiversität
Landwirtschaft Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Leistungsfähige, geprüfte landwirtschaftliche Sorten, einwandfreies, gesundes Saat- und Pflanzgut und vielfältige pflanzengenetische Ressourcen – das sind die Grundlagen für die Erzeugung qualitativ hochwertiger pflanzlicher und tierischer Lebensmittel in ausreichenden Mengen. Da sie am Anfang der Nahrungsmittelkette stehen, bringt ihre Überprüfung Sicherheit für Menschen und Tiere. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) tragen dazu bei, indem sie wichtige hoheitliche Kontroll- und Untersuchungsaufgaben bei landwirtschaftlichen Sorten, Saat- und Pflanzgut umsetzen. Die AGES übernimmt aber auch einen wesentlichen Teil bei der Erhaltung der Biodiversität und damit einer intakten Umwelt. Durch die Führung einer Genbank für landwirtschaftliche Kulturpflanzen fördert sie die Erhaltung und Verwendung pflanzengenetischer Ressourcen und wirkt so dem Arten- und Sortenverlust entgegen.
einer modernen, nachhaltigen Landwirtschaft und für den Schutz unserer Umwelt. Ihr vielfältiges Aufgabenspektrum in diesen Bereichen reicht von der Untersuchung, Begutachtung und Zertifizierung bis hin zur Überwachung und Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebsmittel. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, um den VerbraucherInnen sichere und gesunde Lebensmittel sowie hochwertige Rohstoffe zur Verfügung zu stellen. Die AGES MitarbeiterInnen berücksichtigen in ihrer Arbeit auch zukünftige Entwicklungen, beispielsweise den Klimawandel. Die vorliegende Broschüre gibt der interessierten Öffentlichkeit einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten und Methoden der AGES im Themenkomplex Sorten, Saat- und Kartoffelpflanzgut und pflanzengenetische Ressourcen. Ich möchte hiermit die Gelegenheit nutzen, um den MitarbeiterInnen für ihre kompetente und engagierte Arbeit ausdrücklich zu danken.
Die AGES ist ein anerkannter Partner und Dienstleister für Landwirte sowie die Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die ExpertInnen der Agentur arbeiten im Sinne
DI Nikolaus Berlakovich Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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vorwort
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Effiziente Zusammenarbeit bringt …
Neue Sorten, gesundes Saatgut und wertvolle pflanzengenetische Ressourcen (PGR) sind Voraussetzungen für erfolgreiche Landbewirtschaftung und die Produktion langfristig sicherer, gesunder Lebensmittel heimischer Herkunft sowie hochwertiger Rohstoffe. Mit Kompetenz, Engagement, effizienter und praxisnaher Zusammenarbeit auf diesen Gebieten trägt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zu zukunftsorientierter Landwirtschaft, Umweltschutz, biologischer Vielfalt und Kompetenzgewinn in unserem Land und in Europa bei.
Pflanzengenetische Ressourcen
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WISSEN
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SICHERHEIT
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KONSUMENTEN-
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) als die in Österreich zuständige Behörde realisiert gemeinsam mit der AGES gesetzliche Aufgaben wie Zertifizierung, Zulassung, Kontrolle, Überwachung und Untersuchung von Saatgut, Kartoffelpflanzgut und Pflanzensorten. Grundlagen dafür sind internationale Vorgaben, das EU-Recht und nationale Regelungen. Unsere Arbeit führt zu Ernährungssicherung und Ernährungssicherheit für die österreichischen Konsumenten. Die AGES schafft vom Beginn der Nahrungsmittelkette an die Basis für Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und damit für Konsumenten- und Umweltschutz.
SCHUTZ •
NACHHALTIGKEIT
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KOSTENEFFIZIENZ
ARBEITEN FÜR EINE NACHhalTIGE LANDWIRTSCHAFT, INTAKTE UMWELT, GESUNDE LEBENSMITTEL UND HOCHWERTIGE ROHSTOFFE
Vielfältige PGR, moderne Sorten, hochwertiges Saatund Pflanzgut sind zusammen mit einer intakten Umwelt die Grundlage für gesunde und hochqualitative Lebens- und Futtermittel aus österreichischer Produktion. Der Wirtschaftsstandort Österreich wird erhalten und der Bevölkerung eine vielfältige Ernährung mit heimischen Produkten ermöglicht.
Sorten
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Saatgut
Regional und an den Klimawandel angepasste Sorten und gesundes Saat- und Pflanzgut tragen wesentlich zu einer erfolgreichen Landwirtschaft bei. Die Biodiversität
wird durch den Anbau zahlreicher unterschiedlicher Sorten verschiedener Arten und den Erhalt von PGR für die nächsten Generationen bewahrt. Die Pflanzenzüchtung nutzt diese pflanzliche Vielfalt um der Landwirtschaft verbesserte Sorten zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz von durch die AGES geprüften und damit angepassten, widerstandsfähigen und konkurrenzstarken Sorten verringert den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und sichert den Ernteertrag und die Qualität. Diese Pflanzen prägen die Kulturlandschaft, schützen den Boden und liefern wertvolle Rohstoffe für die Ernährung oder zur industriellen Nutzung. Die AGES unterstützt die ökologische/biologische Wirtschaftsweise durch die Prüfung von speziell für den Biolandbau gezüchteten Sorten und die Bewertung der Saatgutqualität für die Bedingungen im Biolandbau. Außerdem gibt sie über die aktuelle Verfügbarkeit von Biosaatgut auf ihrer Homepage Auskunft. Laufende Kontrolle und Überwachung des Saatguts und anderer landwirtschaftlicher Betriebsmittel sowie der Produktionsbetriebe geben sowohl der österreichischen Saatgutwirtschaft als auch Landwirten und Konsumenten Sicherheit. So wird seit 2001 der unerwünschte Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die österreichische Landwirtschaft mittels eines zuverlässigen Monitoringsystems überwacht. Durch Kooperation in zahlreichen nationalen und internationalen Projekten tragen die Experten der AGES dazu bei, dass Kompetenzen erhalten, Wissen erweitert und Qualifikationen ausgebaut werden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Institutionen stellt die zukunftsorientierte Ausrichtung der AGES zum Wohle von Mensch, Tier und Umwelt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsbereiche sicher.
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Inhaltsverzeichnis 1. BESTE VORAUSSETZUNGEN: GEPRÜFTE SORTEN 8 1.1. Die Sortenzulassung 9 1.2. Die Sortenprüfung (Register- und Wertprüfung) 11 1.2.1. Jede Sorte hat ihren Identitätspass: Registerprüfung 12 1.2.2. Schutz geistigen Eigentums: der Sortenschutz 13 1.2.3. Neue Sorten sind ein Fortschritt: Wertprüfung 13 1.3. Sortenprüfung: Krankheitsanfälligkeit und technologischer Wert 15 2. SICHERHEIT: ANERKANNTES SAAT- UND PFLANZGUT – GESUNDE LEBENSMITTEL 16 2.1. Garantierte Qualität durch zertifiziertes Saat- und Pflanzgut 17 2.1.1. Das Zertifizierungsverfahren 17 2.1.2. Feldanerkennung, Probenahme und Aufbereitung 19 3. KONSUMENTENSCHUTZ: AMTLICHE KONTROLLE UND ÜBERWACHUNG 22 3.1. Saatgutverkehrskontrolle 23 3.2. Kontrollanbau 24 4. GENTECHNIKFREIHEIT BEGINNT BEIM SAATGUT 26 5. BIODIVERSITÄT UND INTAKTE UMWELT: ARTEN- UND SORTENVIELFALT HEUTE UND IN DER ZUKUNFT 30 5.1. AGES Genbank 31 5.2. Erhaltungssorten 33 5.3. Saatgutmischungen 33 6. ERFOLGREICHE LANDWIRTSCHAFT UND SICHERE LEBENSMITTEL 34 6.1. Gesundheit ist das höchste Gut: Sortenresistenz und Saatgutgesundheit 35 6.1.1. Sortenprüfung 36 6.1.2. Prüfung auf saatgutrelevante Krankheiten und schädliche Beimengungen 38 7. GESUNDE GAUMENFREUDE: LEBENSMITTEL MIT MEHRWERT 40 7.1. Ölpflanzen 42 7.2. Braugerste 42 7.3. Brotgetreide 43 7.4. Kartoffeln 45 8. GUTE BASIS FÜR BIO: OPTIMALE SORTEN UND GESUNDES SAATGUT 46 9. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 52 Nationales Recht 53 EU-Recht 54 Verordnungen 54 Richtlinien 55 Internationale Grundlagen 56 LINKS 56 ANSPRECHPARTNER IN DER AGES 56 AUTOREN 58 BILDNACHWEISE 59 QUELLENNACHWEISE 59
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Abkürzungsverzeichnis AGES BAES BGBl. CBD CPVO EAPR EFSA EG EU EWG FAO GV GVO idgF ISTA OECD PGR RL UPOV VDLUFA VO
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Bundesamt für Ernährungssicherheit Bundesgesetzblatt Convention on Biological Diversity (Übereinkommen über die biologische Vielfalt) Community Plant Variety Office (Gemeinschaftliches Sortenamt) European Association for Potato Research (Europäische Gesellschaft für Kartoffelforschung) European Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Europäische Gemeinschaft Europäische Union Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Food and Agriculture Organization of the United Nations (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) gentechnisch verändert gentechnisch veränderte Organismen in der geltenden Fassung International Seed Testing Association (Internationale Vereinigung für Saatgutprüfung) Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) pflanzengenetische Ressourcen Richtlinie Union internationale pour la Protection des Obtentions Végétales (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten Verordnung
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1. BESTE VORAUSSETZUNGEN: GEPRÜFTE SORTEN 1.1. Die Sortenzulassung Landwirtschaft und verarbeitende Industrie verlangen permanent nach neuen, leistungsfähigen und krankheitstoleranten Sorten mit wertvollen Inhaltsstoffen, die für den Anbau und die Lebensmittelerzeugung optimiert sind. Nur solche Sorten werden zugelassen, die im Zuge einer objektiven und unabhängigen Prüfung ihre Eignung nachweisen konnten. Dabei wird auch die Anpassung an die sich ändernden landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen beachtet, z. B. hinsichtlich des stattfindenden Klimawandels. Die bewertenden Beschreibungen von Sorten für Landwirte und Konsumenten finden in die „Österreichische Beschreibende Sortenliste“ Eingang und sind die Basis der heimischen Nahrungsmittelversorgung und einer bewussten und gesunden Ernährung. Zudem sind diese Sorten Ausgangsprodukte für neue Nutzungsrichtungen und die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg. Der Klimawandel erfordert neue Sorteneigenschaften wie z. B. eine größere Hitzetoleranz und einen geringeren Wasserverbrauch. Daraus ergibt sich ein rascherer Sortenwechsel auf den Äckern und Verschiebungen bei der Artenzusammensetzung unserer Wiesen und Weiden. Die Beurteilung neuer Züchtungen im Zuge der amtlichen Sortenzulassung muss daher auch die Anpassung neuer Sorten an die sich ändernden Umweltbedingungen berücksichtigen, um sowohl zur Ertragssicherheit für die Landwirtschaft als auch zur
Produktsicherheit für die Konsumenten beizutragen. Durch die Bereitstellung von geeigneten Sorten für den Zwischenfruchtanbau trägt unser Zulassungssystem auch zu einer umweltgerechten, erosionsmindernden, klima- und grundwasserschonenden Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei. Spezielle Sortenmischungen für Wiesen und Weiden aus Gräsern und Kleearten sind die Futterbasis für die Nutztierhaltung und prägen in großen Teilen Österreichs die Kulturlandschaft, die auch von Touristen geschätzt wird. Das BAES als österreichische Sortenzulassungsbehörde trägt Neuzüchtungen nach erfolgreicher Feld- und Laborprüfung gemäß den „Methoden für Saatgut und Sorten“ (Richtlinien für die Sortenprüfung) und internationalen Regelungen in die „Österreichische Sortenliste“ ein. Derzeit finden sich darin über 1.100 Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten. Die Anzahl der Neueintragungen spiegelt die Bedeutung der einzelnen Kulturarten wider und dokumentiert neben dem raschen Sortenwechsel auch eine zunehmende regionale Sortenanpassung. Nach der Eintragung in die nationale Sortenliste werden die Sorten auch in den „Gemeinsamen Sortenkatalog“ der EU aufgenommen, wodurch sie in allen Mitgliedstaaten verkehrsfähig sind. Für den internationalen Saatgutverkehr werden die Sorten in die OECD-Liste eingetragen.
© BMLFUW/Rita Newman
»ZWISCHEN SAAT UND ERNTE KANN VIEL GESCHEHEN.«
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(VOLKSMUND)
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Übersichtsplan der Versuchsstandorte
Ulrichschlag
Limbach Zwettl
Versuchsstation Sortenprüfstelle
Schönfeld Großnondorf
Loosdorf Unterstinkenbrunn Wullersdorf Mistelbach
Siegmundsherberg
Hohenau Eichhorn
Langenrohr/ Freistadt Trübensee Asparn Weikendorf Tulln/Tulbing Pultendorf/Prinzersdorf/ Diendorf Obersiebenbrunn Breitbrunn Wultendorf Staasdorf Pöchlarn Reichersberg Jetzing Schwertberg Au/Naarn Fuchsenbigl Pyhra Ritzlhof Eferding Persenbeug Seeben Prellenkirchen Groß-Enzersdorf Fraham Melk St. Marien LambachGerhaus/ Dt. Jahrndorf Ebergassing Zeillern Kilb Pachfurth Stadl-Paura Unterwaltersdorf/ Grabenegg Schranawand Wartberg Bad Wimsbach Pottendorf Frauenkirchen Albrechtsfeld St. Andrä Wallern Schattendorf
Warth
Gumpenstein Oberwart
Weiz
Gleisdorf
Kalsdorf Eltendorf
Bierbaum Kappel St.Andrä
Hörzendorf
Feldbach
Lannach
VölkermarktGoldbrunnhof
St. Georgen/Lebring Groß St. Florian
Vogau
Hatzendorf Jennersdorf Weinberg
Fluttendorf
St. Kanzian
Parzellen in der Wertprüfung Übersichtsplan der AGES-Versuchsstandorte. Das österreichweite Prüfnetz ermöglicht es, den Einfluss regionaler Umweltbedingungen auf die Merkmalsausprägung (z. B. Inhaltsstoffe) repräsentativ zu ermitteln.
Antrag auf Sortenzulassung beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
Wertprüfung (bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten) 3 – 9 Standorte, 2 – 3 Jahre
Registerprüfung 1 – 2 Standorte, 2 Jahre
Eintragbare Sortenbezeichnung
1.2. Die Sortenprüfung (Register- und Wertprüfung)
Eigenschaften sind in der „Österreichischen Beschrei-
Das Ergebnis der unabhängigen Sortenprüfung ist die objektive, bewertende Beschreibung der Sorten für Landwirte und Konsumenten. Insgesamt werden in der Wertprüfung in einem zwei- bis dreijährigen Prüfturnus pro Jahr um die 600 Prüfkandidaten mit mehr als 300 registrierten Sorten von bis zu 25 Arten verglichen. Zusätzlich wurden im Zuge der Registerprüfung in der Saison 2010/11 mehr als 110 Sorten Getreide, fast 130 Sorten Mais und 115 Sorten anderer Arten untersucht.
lich verpflichtet, diese „Österreichische Beschreibende
benden Sortenliste“ aufgeführt. Die AGES ist gesetzSortenliste“ zu führen und aktuell zu halten. Sie stellt eine wesentliche Informationsquelle für Landwirte und Pflanzenbauberater, aber auch für Getreide verarbeitende Betriebe, Ölmühlen, Mälzereien, Zuckerfabriken, Futtermittelwerke und die Exportwirtschaft dar. Die Wertprüfung und ein auf die regionalen Erfordernisse ausgerichtetes Netz an Feldversuchen sind notwendig, um die Leistungen der Sorten unter den verschiedensten Boden- und Klimabedingungen sowie Erzeu-
Die Ergebnisse der Sortenprüfung der AGES sowie autorisierter Institutionen führen zu einer botanischen und agronomischen Sortencharakterisierung. Die für die
gungsstrategien ausreichend zu charakterisieren. Auf diese Weise kann die Wettbewerbskraft der heimischen Pflanzenproduktion effizient gesteigert werden.
Landwirtschaft und die Lebensmittelkette relevanten Technischer Prüfbericht und botanische Sortenbeschreibung
Wertprüfungsbericht
Sortenzulassungskommission (Entscheidungsvorschlag)
Sortenzulassung
Österreichische Sortenliste
EU-Sortenkatalog
Österreichische Beschreibende Sortenliste
OECD-Liste
Schema der Sortenzulassung und -listung
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Anzahl der Sorten 180
WINTERWEIZEN
160
KORNERTRAG - TG
KORNERTRAG - ÜL
TAUSENDKORNGEWICHT
HEKTOLITERGEWICHT
6 5 5 5 6 4 6 8 5 7 5
5 5 3 3 4 3 4 3 6 4 4
4 6 4 6 5 7 7 6 8 6
7 6 6 6 7 5 (7) 8 7 9 7
4 5 4 6 4 4 5 3 5 4 4
5 4 2 7 1 2 3 2 3 3 2
BACKQUALITÄTSGRUPPE
ÄHRENFUSARIUM
6 6 6 6 7 5 8 4 7 6
TEIGENERGIE
DTR - BLATTDÜRRE
4 2 4 2 3 4 3 6 3 6 2
TEIGDEHNLÄNGE
SEPTORIA TRITICI
8 7 4 6 3 3 8 5 3 5 4
WASSERAUFNAHME
GELBROST
6 5 4 3 4 4 5 5 2 6 5
FALLZAHL
BRAUNROST
4 3 6 4 4 6 3 5 4 4 4
SEDIMENTATIONSWERT
MEHLTAU
Achat, A Altos, D Antonius, A Arktis, D Arnold, A Astardo, A Atrium, A Bitop, A Blasius, A Brutus, A Capo, A
WUCHSHÖHE
REIFEZEIT QUALITÄTSWEIZEN
ROHPROTEIN
AUSWUCHS
5 6 4 3 6 3 4 3 6 4,5 7 5 5 6 4 4 4 5 6 6 7 6,5
SORTE, ZÜCHTERLAND
6 4 7 6 3 2,5 3 4 2 1 3 3 3 6 6 3 6 2,5 5 3 2 3,5
2 1 2 1 1 2 3 1 1 2 2
3 3 5 5 5 5 4 6 3 6 4
3 2 3 4 1 4 4 1 3 2 2
5 5 2 3 2 2 5 2 4 3 3
3 2 2 2 1 2 3 3 3 4 3
7 7 8 7 8 8 7 8 7 7 7
M E HLAUSBEUTE
LAGERUNG
140 120 2008
100
2009
80
2010
60 40 20 0
6 5 5 5 2 5 2 2 4 4 3
TG: Pannonisches Trockengebiet; ÜL: Übrige Anbaulagen Ausprägungsstufen 1 bis 9: 1 = im Allgemeinen günstig, … 9 = im Allgemeinen ungünstig (ausgenommen Backqualitätsgruppe: 9 = sehr hohe Backqualität, 1 = sehr geringe Backqualität)
Auszug aus der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste" 2011, ausgewählte Merkmale
1.2.1. Jede Sorte hat ihren Identitätspass: Registerprüfung
Die Prüfvorschriften für die Erfassung der botanischen
Die botanische Sortencharakterisierung ist der Identitätsnachweis der eingetragenen Sorte für die spätere Anerkennung von Saat- und Kartoffelpflanzgut. Sie folgt dem „Technischen Prüfbericht“ im Rahmen der Registerprüfung. Dieser Bericht hält fest, dass Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit einer Sorte vorliegen. Eine Sorte muss sich zumindest in einem ihrer botanischen Merkmale von jeder anderen Sorte derselben Kulturart unterscheiden. Das kann zum Beispiel die unterschiedliche Farbe der Blattöhrchen, der Blüten oder der Narbenfäden sein.
zenentwicklung sind in allen EU-Ländern durch die Prüf-
Merkmale zu genau festgelegten Zeitpunkten der Pflanprotokolle des CPVO und darüber hinaus durch jene der UPOV einheitlich geregelt. Das ermöglicht einen Austausch bereits abgeschlossener Registerprüfungen zwischen den Mitgliedstaaten. Das CPVO beauftragt das BAES regelmäßig mit Registerprüfungen bei verschiedenen Arten. Die AGES führt Registeruntersuchungen bei allen Getreidearten (mit Ausnahme von Roggen), bei Körnermais, Ölkürbis, Phazelie, Ackerbohne, Mohn und Kartoffel durch.
Vorlaufende Registerprüfung* Getreidesorten
Registerprüfung Getreidesorten
Registerprüfung Maissorten
Anzahl der Sorten in der AGES-Registerprüfung *eingeschränkte Registerprüfung (Feldmerkmale) im 1. Jahr einer 3-jährigen Wertprüfung
1.2.2. Schutz geistigen Eigentums: der Sortenschutz
1.2.3. Neue Sorten sind ein Fortschritt: Wertprüfung
Eine positiv abgeschlossene Registerprüfung ist eine unbedingte Voraussetzung für die Aufnahme in das nationale (zuständige Behörde: BAES) oder das gemeinschaftliche europäische Sortenschutzregister (zuständige Behörde: CPVO), welche dem Züchter den Schutz für sein geistiges Eigentum sichert. Dieser Sortenschutz begründet sein befristetes – je nach Kulturartengruppe für 25 bis 30 Jahre – und exklusives Recht zur Erzeugung bzw. zum Vertrieb von Saat- und Pflanzgut. Das Sortenschutzrecht ermöglicht – im Unterschied zum Patentrecht bei GV-Sorten – die Verwendung geschützter Sorten im Rahmen des „Züchterprivilegs“ bzw. des „Landwirteprivilegs“. Seit 1994 beantragen die Züchter zumeist den vom CPVO verwalteten und in der gesamten EU gültigen Gemeinschaftlichen Sortenschutz. Dessen Durchführung organisiert das CPVO in Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfämtern, wie z. B. dem BAES.
Neuzüchtungen müssen für ihre Sortenzulassung eine Verbesserung bei agronomischen Eigenschaften, Ertrag, Ertragsstabilität, Krankheitstoleranzen und Qualität für die heimische Landwirtschaft, die Konsumenten und die Umwelt darstellen. Die Methodik der Wertprüfung berücksichtigt die Vielfalt der „Landeskultur“ in den Regionen und Mitgliedstaaten der EU. Die AGES engagiert sich mit den zuständigen Behörden in der Slowakei, in Tschechien und Ungarn für eine regionale Abstimmung. Um die fachliche Kompetenz für zukünftige Harmonisierungsschritte zweifelsfrei nachweisen zu können, beteiligt sich die AGES regelmäßig und erfolgreich an von verschiedenen internationalen Institutionen wie der EU, OECD, UPOV, der ISTA oder des VDLUFA organisierten Vergleichsprüfungen. Zudem ist die AGES seit ihrer Gründung als Prüfstelle nach EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und bringt sich daher auch in diesem Zusammenhang nachhaltig in die Diskussion zur Methodenharmonisierung ein.
Registermerkmal: Unterschiedliche Farbe der Blütenkrone der Kartoffel
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Anzahl der Sorten 250
200
150 2008 2009 2010
100
50
0 Getreide
Mais
Zuckerrübe
Ölpflanzen
Leguminosen
Futterpflanzen
Anzahl der Sorten in der AGES-Wertprüfung Die Einbeziehung der Pflanzenzüchter und Wirtschaftsbeteiligten in die Sortenprüfung, eine zentrale Forderung seitens der EU, ist in Österreich durch die Autorisierung bereits seit Jahren umgesetzt.
Dieses kosteneffiziente System ist kundenorientiert und unterstützt die Vereinfachung der Administration sowie den raschen Wissenstransfer in die Landwirtschaft.
Anzahl der Sorten 250
200
150 AGES autorisiert
100
50
0 Getreide
Mais
Ausbreitung von Kolbenfusariose an der Einstichstelle nach künstlicher Infektion
1.3. Sortenprüfung: Krankheitsanfälligkeit und technologischer Wert in der Sortenprüfung
wirtschaftlichen Erfolg wichtige Bewertung der Wi-
Der Anbau krankheitstoleranter Sorten trägt zusammen mit pflanzenbaulichen Maßnahmen zur nachhaltigen Umweltschonung, Qualität und Rückstandsfreiheit landwirtschaftlicher Produkte bei. Die Bewertung der sortenspezifischen Widerstandsfähigkeit gegenüber tierischen, pilzlichen und anderen Schadorganismen ist deshalb ein elementarer Bestandteil der Sortenzulassung und erfolgt sowohl auf Basis des natürlichen und provozierten Befalls als auch nach künstlichen Infektionen des Sortiments. Die Ergebnisse sind sowohl für den konventionellen als auch für den Biolandbau wertvoll. So steht den Ackerbauern, den Veredelungsbetrieben und der verarbeitenden Industrie (z. B. Erzeugung von Maisstärke) die für den
den Fusariumpilzen in der „Österreichischen Beschrei-
derstandsfähigkeit der Körnermais-Sorten gegenüber benden Sortenliste“ 2011 erstmals zur Verfügung. Bei der Sortenprüfung landwirtschaftlicher Arten werden auch die Inhaltsstoffe und deren Zusammensetzung analysiert. So werden bei Weizen, Roggen und Dinkel die Mahl- und Backfähigkeit, bei Gerste die Braufähigkeit, bei Kartoffeln die Speisequalität und bei Gräsern und Klee-Arten der Futterwert in umfangreichen Analysen und technologischen Versuchen bestimmt. Daraus können für neue Sorten unterschiedliche Nutzungs- und Verwertungsschienen – wie z. B. als Nahrungsmittel, Futtermittel, Industrierohstoff oder zur energetischen Verwertung – empfohlen werden.
Zuckerrübe
Beteiligung autorisierter Institutionen an der Sortenwertprüfung: Anzahl der Sorten in der AGES-Wertprüfung im Vergleich mit autorisierten Institutionen 2010
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2. SICHERHEIT: ANERKANNTES SAAT- UND PFLANZGUT – GESUNDE LEBENSMITTEL Saatgut mit wertvollen genetischen Eigenschaften gilt als Fundament der Lebensmittelerzeugung und muss strengen Anforderungen entsprechen, um jede Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch und Tier oder
2.1. Garantierte Qualität durch zertifiziertes Saat- und Pflanzgut
negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Verarbei-
Bei der Zertifizierung von Saat- und Kartoffelpflanzgut handelt es sich um eine Produktzertifizierung gemäß internationalen Vorgaben, EU-Recht sowie österreichischem Recht. Das Produkt Saatgut muss die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen, um „zertifiziert“ und gehandelt – also „in Verkehr gebracht“ – werden zu können. Zertifizierungspflichtig ist Saatgut aller für die Ernährung wichtigen landwirtschaftlichen Kulturarten und Kartoffelpflanzgut; die Artenliste findet man in der Saatgut-Verordnung. Nachbausaatgut dieser Kulturarten darf ausschließlich am eigenen Betrieb verwendet werden, ist nicht zerti-
tung und die Produktqualität zu vermeiden. Gesundes, erstklassiges Saatgut hochwertiger und zugelassener Sorten trägt dazu bei, die grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebens- und Futtermitteln sowie der Industrie mit Rohstoffen von höchster Qualität sicherzustellen. Dieses Betriebsmittel unterliegt aufgrund seiner Bedeutung strengen nationalen und internationalen Regelungen. So wurden bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts Regelungswerke erlassen und 1881 mit der „k.k. Samen-Controlstation“ die erste Saatgutprüf- und Kontrollstation gegründet. Diese Wiener Institution war 1921 in Kopenhagen maßgeblich an der Gründung der „Europä-
2.1.1. Das Zertifizierungsverfahren
fizierbar und darf daher nicht vermarktet, getauscht u. ä. werden.
© BMLFUW/Rita Newman
ischen Vereinigung für Saatgutprüfung“ und damit der
»SÄE GUTES, DANN WÄCHST GUTES«
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ISTA beteiligt.
Feldbesichtigung, Laboruntersuchung, aber auch repräsentative Probenahmen können im Rahmen der
Der Saatgutverkehr ist EU-weit und – über die OECDSaatgut-Schemata – weltweit harmonisiert. Jede Saatgutpartie am Markt wird vor dem Inverkehrbringen auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen geprüft und behördlich anerkannt (= zertifiziert oder zugelassen). Das Verfahren der Saatgutanerkennung (-zertifizierung) sichert die Qualität des Saatgutes und damit den Wert für den Anbau. Wesentliche Merkmale des vom BAES zertifizierten Saatguts sind Arten- und Sortenreinheit, optimaler Gesundheitszustand, hohe Keimfähigkeit und das Nichtvorhandensein gefährlicher Beimengungen sowie die Freiheit von gentech-
Saatgutzertifizierung von autorisierten (= ermächtigten) Personen der Saatgutwirtschaft wahrgenommen werden. Die Möglichkeit der Autorisierung besteht weiters für die Beschaffung und Anwendung von amtlichen Saatgutetiketten, das Betreiben von automatischen Probenahmeanlagen sowie Einrichtungen und Verfahren für die Herstellung von Saatgutmischungen. Obligatorische Schulung einerseits und die regelmäßige systematische Überwachung andererseits gewährleisten hohe Qualitätsstandards für die im Rahmen der Autorisierung tätigen Personen und verwendeten technischen Einrichtungen.
nisch veränderten Organismen (GVO).
(AUS ESTLAND)
17
5%
2%
2%
5%
1%
2.1.2. Feldanerkennung, Probenahme und Aufbereitung
9%
58%
18%
Getreide
Mais
Öl- und Faserpflanzen
Groß- und kleinsamige Leguminosen
Kartoffel
Ölkürbis, Zichorie
Gräser
Beta-Rüben
Sonstige Arten Saatgutvermehrungsflächen 2010 - Verteilung der Kulturartengruppen
Zertifizierte Feldanerkennungsflächen in Hektar (Ernte 2010) Zertifizierte Feldanerkennungsflächen in Hektar (Ernte 2010) VermehrungsZertifiziertes Kulturartengruppe Vermehrungssaatgut Zertifiziertes Saatgut Summe Kulturartengruppe saatgut Saatgut Getreide 3.797 15.188 18.985 Getreide Mais 3.797 15.188 255 5.698 5.953 Mais 255 5.698 Öl- und Faserpflanzen 1.011 2.030 3.041 Öl- und Faserpflanzen 1.011 2.030 Groß- und kleinsamige 430 1.264 1.694 Groß- und kleinsamige Leguminosen 430 1.264 Leguminosen Kartoffel Kartoffel 390 1.160 390 1.160 1.550 Ölkürbis, Zichorie 143 Ölkürbis, Zichorie 143 718 862718 Gräser 31 Gräser 31 531 562531 Beta-RübenBeta-Rüben 34 179 34 179 213 Sonstige Arten 432 32 Sonstige Arten 4 36 Summe Summe 6.095 26.800 6.095 26.800 32.896
Summe 18.985 5.953 3.041 1.694 1.550 862 562 213 36 32.895
Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit dem Antrag an das BAES. Dieser wird von einer Firma gestellt, die beabsichtigt, Saatgut für die Inverkehrbringung zu erzeugen. Vertragslandwirte – sogenannte Saatgutvermehrer – erledigen den Anbau des Ausgangssaatguts, die Kulturführung der Pflanzenbestände bis hin zur Ernte und, falls notwendig, die Zwischenlagerung des Saatguts. „Feldbesichtiger“ - das sind entsprechend geschulte Mitarbeiter der AGES und der Landwirtschaftskammern („fachlich befähigte Personen“) sowie autorisierte Firmenangehörige - prüfen jeden einzelnen der jährlich ca. 8.000 Vermehrungsschläge auf Einhaltung der gesetzlichen Mindestnormen. Wichtige Kriterien bei der Feldbesichtigung sind: • Besatz: Begrenzung von Unkräutern oder Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich aus dem Saatgut nur schwer herausreinigen lassen oder schwer unterscheidbar sind • Gesundheitszustand: Begrenzung von Pflan zenkrankheiten (z. B. Flugbrand, Steinbrand oder Mutterkorn) und anderer Schadorganis men, die den Gesundheitszustand des Saat gutes beeinträchtigen könnten • Sortenechtheit und -reinheit: die Sorte muss hinsichtlich ihrer Merkmale der botanischen Sortenbeschreibung entsprechen und es darf gemäß den Grenzwerten der „Methoden für Saatgut und Sorten“ nur eine geringe Anzahl nicht-sortenechter Pflanzen (sogenannte „abweichende Typen“) vorhanden sein • Mindestentfernungen: zu anderen Sorten der Kulturart und Arten, die sich in den Vermeh rungsbestand einkreuzen könnten
Das BAES führt regelmäßig Schulungen für die Feldbesichtiger durch
Hektar 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000
2006
2007
2008 Jahr
2009
2010
Zertifizierte Vermehrungsflächen in Österreich 2006 bis 2010
Saatgut Kartoffel Feldbesichtigung
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Summe
2006
2007
2008
2009
27.145
29.449
31.071
32.079
2010 31.346
1.483
1.498
1.547
1.553
1.550
28.628
30.947
32.618
33.632
32.896
19
Die Laboruntersuchung durch die AGES ist gemäß der Qualitätsmanagement-Norm EN ISO/IEC 17025 und der ISTA akkreditiert.
Sind die Anforderungen erfüllt, kann der Pflanzenbestand in der Anerkennung weitergeführt werden. Nach der Ernte wird die Rohware in Saatgutaufbereitungsstellen geliefert, gereinigt, gegebenenfalls sortiert, eventuell behandelt (z. B. gebeizt, inkrustiert etc.), anschließend in entsprechende Behältnisse abgefüllt und mit amtlichen Etiketten gekennzeichnet. Im Zuge der Saatgutaufbereitung werden homogene Einheiten (= Partien) hergestellt, deren höchstzulässiges Gewicht festgelegt ist; die entsprechenden Angaben finden sich in den „Methoden für Saatgut und Sorten“. Diesen Saatgutpartien wird über eine automatische Probenahmeanlage oder durch entsprechend geschulte Probenehmer eine repräsentative Probe zur Untersuchung der Saatgutqualität im Labor entnommen. Diese Probe repräsentiert im Anerkennungsverfahren die gesamte Partie. Die Laboranerkennung (Beschaffenheitsprüfung) der eingesandten Probe bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Mindestnormen für die Saatgutqualität gemäß den „Methoden für Saatgut und Sorten“ und den Vorgaben der EU.
Wichtige Kriterien in der Beschaffenheitsprüfung sind: • Technische Reinheit (Anteil unschädlicher Verunreinigungen wie Bruch, Spreu etc.) • Besatz (Anzahl Samen anderer Kultur- und Unkrautarten) und Besatz mit gefährlichen und unerwünschten Beimengungen (z. B. Mutter korn, Brandbutten, Sklerotien) • Gesundheit (Auftreten von samenübertrag baren Krankheiten) • Keimfähigkeit, Triebkraft, Lebensfähigkeit • Tausendkornmasse, Wassergehalt
Unerwünschter Fremdbesatz im Vermehrungsbestand (Flughafer)
Probenanzahl 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000
Private Untersuchungen
10.000
Saatgutverkehrskontrolle
Die positive Bewertung der Ergebnisse aus der Feldbesichtigung und der Laborprüfung ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Anerkennungsbescheides. Dieses Zertifikat bestätigt die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen und damit die hohe Qualität sowie die Verkehrsfähigkeit des Saat- und Kartoffelpflanzgutes je nach Saatgutkategorie, beispielsweise als „zertifiziertes Saatgut“. Saatgut wird entsprechend der Kategorie durch ein amtliches Etikett eindeutig gekennzeichnet. Dieses gibt Sicherheit und garantiert die Nachvollziehbarkeit sämtlicher Produktionsschritte in der Saat- und Pflanzguterzeugung. Nur Saat- und Kartoffelpflanzgutpartien mit einem positiven Saatgutanerkennungsbescheid nach erfolgter Feld- und
Laboranerkennung dürfen mit einem amtlichen Saat gutetikett des BAES in der gesamten EU in Verkehr gebracht werden. Ein vergleichbares Verfahren läuft nach den OECD-Saatgutschemata ab, sodass österreichisches Saatgut erfolgreich am internationalen Saatgutmarkt vermarktet wird.
6.000 4.000 2.000 .
Entwicklung der Saatgut-Untersuchungsproben von 1999 bis 2010
RAUM FÜR DIE NAHT. DIESE MUSS ERSTMALIG UND UNVERLETZT SEIN.
Zertifizierung
8.000
Bundesamt für Ernährungssicherheit Spargelfeldstraße 191 A-1220 Wien ÖSTERREICH Art:
Mais (Zea mays)
Sorte:
Mustersorte
Erzeugerland:
Österreich
Kategorie:
Zertifiziertes Saatgut
Kontroll-Nr.:
A0A1234
Datum der Verschließung:
01/11
Angegebene Zahl der Samen:
50.000 Korn
Behandlung:
4772660
Musterbeizmittel/Musterwirkstoff EG-Norm
Zertifiziertes Saatgut erkennt man am amtlichen blauen Etikett
20
21
3. KONSUMENTENSCHUTZ: AMTLICHE KONTROLLE UND ÜBERWACHUNG 3.1. Saatgutverkehrskontrolle
Behörde auch die Kennzeichnung, Verpackung und Ver-
Die Aufsichtsorgane überprüfen, ob in Österreich in Verkehr gebrachtes Saatgut und Kartoffelpflanzgut den Bestimmungen des Saatgutgesetzes entspricht. Das stellt eine Überkontrolle zum Schutz der Landwirte und Konsumenten dar. Jährlich werden ca. 900 Partien aus heimischer Produktion, EU- oder Drittstaaten nach einem mehrjährigen risikobasierten Stichprobenplan kontrolliert und nach einer repräsentativen Probenahme hinsichtlich der Erfüllung vorgegebener Qualitätsparameter untersucht. Das Verfahren ist nach der Norm EN ISO/IEC 17020 akkreditiert. Zudem wird von der
schließung dieser Saatgutpartien gemäß den „Methoden für Saatgut und Sorten“ überprüft. Alle entnommenen Proben durchlaufen im Labor die Beschaffenheitsprüfung, bestimmte Arten zusätzlich eine stichprobenweise Untersuchung auf GVO gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung
(Gentechnikfreiheit).
Partien, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, werden je nach der Schwere des Mangels bzw. des Verstoßes beanstandet oder nach einer vorläufigen Beschlagnahme bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Repräsentative Probenahme im Zuge einer Saatgutverkehrskontrolle
»WIE DIE SAAT, SO DIE ERNTE«
22
(NACH CICERO)
Saatgut auf Lager
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3.2. Kontrollanbau Sorten werden wegen ihrer verbesserten Eigenschaften und den daraus resultierenden Verwendungszwecken zugelassen und müssen ihre Identität während der gesamten Zulassungsdauer erhalten. Der Sortenerhalter stellt unmittelbar nach der Eintragung einer Sorte in die „Österreichische Beschreibende Sortenliste“ ein Standardmuster dieser Sorte dem BAES zur Verfügung. Dieses wird im Kontrollanbau als Referenzmaterial verwendet.
Proben für den Anbau
Anbau in Parzellen
Feldaufgang
Die AGES führt diesen Kontrollanbau aufgrund nationaler und internationaler Bestimmungen (OECD, EU) durch. Dieser umfasst rund 2.000 Parzellen und deckt im Rahmen der „Vorkontrolle“ das gesamte Vermehrungssaatgut – d. h. Züchter-, Vorstufen- und Basissaatgut – ab. Für den „Nachkontrollanbau“ werden Saatgutpartien aus dem amtlichen Anerkennungsverfahren und der Saatgutverkehrskontrolle stichprobenartig ausgewählt. Die Überprüfung der Sortenechtheit und -reinheit im Labor ist derzeit deutlich aufwändiger als der Vergleich der botanisch-morphologischen Merkmale der Pflanzen in Kontrollparzellen mit jenen in der Standardparzelle.
Abweicher: unterschiedliche Färbung der Narbenfäden
Abweicher: unbereifte Ähre
Abweicher: Überlänge
Parzellen im Kontrollanbau
Maisernte für die Kolbenbonitur
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25
4. GENTECHNIKFREIHEIT BEGINNT BEIM SAATGUT Durch eine gezielte Veränderung ihrer Erbinformation erhalten gentechnisch veränderte (GV-)Pflanzen Eigenschaften, die mit konventioneller Pflanzenzüchtung nicht oder nur sehr schwer einkreuzbar sind. Derzeit handelt es sich dabei meist um Schädlingsresistenzen (Maiszünsler, Maiswurzelbohrer) oder Herbizidtoleranzen, die immer häufiger auch in Mehrfachkombination in Sorten realisiert werden. Eine GV-Pflanzensorte kann nur dann in den Sortenkatalog eines EU-Mitgliedstaates eingetragen werden, wenn zusätzlich zur üblichen Sortenzulassungsprüfung die Unbedenklichkeit der jeweiligen genetischen Veränderung (Event) von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv beurteilt und aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission zugelassen worden ist. Nach dem Eintrag in eine nationale Sortenliste ist die Aufnahme in den „Gemeinsamen Sortenkatalog“ der EU möglich. Dieser EU-Katalog enthält 2011 bereits über 200 gegen den Maiszünsler resistente Maissorten basierend auf der Linie MON 810 und zwei gegen den Herbizidwirkstoff Glufosinat resistente Maissorten basierend auf der Linie T25. Fast 60 % dieser GV-Maissorten wurden von Spanien in den „Gemeinsamen Sortenkatalog“ gemeldet, rund ein Fünftel von Tschechien, gefolgt von Portugal, Deutschland, Slowakei, Frankreich und Rumänien. Im April 2010 wurde auch eine GV-Kartoffelsorte (Amflora) für den Anbau in der EU zugelassen und im August 2010 im EU-Sortenkatalog publiziert. Den Vorbehalten der österreichischen Bevölkerung hinsichtlich gentechnisch veränderter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen trägt die Politik Rechnung und verbietet den Anbau von GV-Pflanzen in Österreich durch Verordnungen. Durch die hohe Abhängigkeit Österreichs von
ausländischen Sorten und den internationalen Warenverkehr ist das Risiko eines Eintrags von GVO in das heimische Saatgut dennoch gegeben. Die AGES bzw. das BAES tragen wesentlich dazu bei, dass das österreichische Anbauverbot von GV-Pflanzen eingehalten wird. Umfangreiche Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen stellen sicher, dass in Österreich zertifiziertes und kontrolliertes Saatgut mit hoher Sicherheit gentechnikfrei ist. Dieses für Österreich spezifische und hochgradig sensible GVO-Monitoringsystem gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung führt das BAES seit 2001 bei den Arten Mais, Sojabohne und Raps und neuerdings bei der Kartoffel durch.
Die anonymisierten und gemahlenen Saatgutproben werden für die Untersuchung aufbereitet
»DIE SAAT, DIE MAN NIE SÄTE, GEHT NICHT AUF«
26
(SPRICHWORT)
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Saatguthändler und -produzenten müssen beim Inverkehrbringen von Saatgut der in der Saatgut-GentechnikVerordnung genannten Arten die verordnungskonforme Qualität bestätigen. Dies bedeutet, dass bei der Erstuntersuchung keinerlei gentechnisch bedingte Verunreinigung – auch nicht durch in der EU zugelassene GV-Sorten – vorhanden sein darf (Nulltoleranz). Bei einer Untersuchung im Zuge der Saatgutverkehrskontrolle wird die Bestimmungsgrenze für das Vorkommen von GVO mit maximal 0,1 % festgelegt. Bei kontrollierten und am österreichischen Saatgutmarkt in Verkehr gebrachten Maissaatgutpartien war der Anteil von GV-positiven Proben in den letzten Jahren gering. In allen Fällen lag die Verunreinigung signifikant unter 0,1 % und damit unter der technischen Nachweisgrenze. Damit entsprach das in Verkehr gebrachte Saatgut den Bestim-
Vorbereitung einer Untersuchung auf GVO Das GVO-Monitoring umfasst die risikobasierte Kontrolle • • • •
der Sorten aus dem Sortenzulassungsverfahren, der in der Feldproduktion verwendeten Vermehrungspartien, der vom BAES anerkannten Saatgutpartien und der aus EU- oder Drittländern importierten Partien.
Bei dieser Kontrolle werden Saatgut- und Blattproben aus Feldbeständen auf das Vorkommen von GVO untersucht. Pro Jahr werden im Durchschnitt 180 bis 200 Saatgut- und 300 bis 400 selektierte Blattproben aus Pflanzenbeständen mit etwa 2,5 Mio. Einzelpflanzen untersucht. Die Untersuchung auf mögliche Verunreinigungen mit GVO erfolgt gemäß der österreichischen Saatgut-Gentechnik-Verordnung und den „Methoden für Saatgut und Sorten“.
mungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung. Das BAES trägt auf Basis eines risikobasierten Kontrollplans durch diese Vorgehensweise nachhaltig zur Qualitätssicherung der GVO-Freiheit des heimischen Saatgutes bei. Ständige Überprüfung und Evaluierung der gesetzten Maßnahmen zeigen die hohe Zuverlässigkeit dieses Systems, das dem Saatgutsektor einen hohen Exportanteil unter anderem bei Mais- und Rapssaatgut ermöglicht und so zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich beiträgt. Im Jahr 2010 wurde in Österreich Saatmais auf ca. 6.000 ha erzeugt. Die vom BAES zertifizierte Vermehrungsfläche liegt deutlich über dem heimischen Bedarf an Maissaatgut für die Anbaufläche von etwa 300.000 ha Mais pro Jahr.
Fläche in Hektar 7.000
6.000
5.000
Anzahl untersuchter und GV-positiver Saatgutpartien bei Mais, 2006 bis 2010: der Anteil positiver Proben ist sehr gering Monitoringbereiche Maissaatgut 1. Saatgutpartien aus dem österreichischen Anerkennungsund Zulassungsverfahren davon positiv (Verunreinigung ≤ 0,1 %) 2. Saatgutverkehrskontrolle – Inverkehrbringung von Saatgut aus anderen EU- und/oder Drittländern davon positiv (Verunreinigung ≤ 0,1 %) Summe kontrollierter und beprobter Saatgutpartien bei Mais davon Summe GV-positiver Saatgutpartien Anteil GV-positiver Partien (Verunreinigung ≤ 0,1 %)
4.000
3.000
Saison 2006
2007
2008
2009
2010
55
56
59
56
59
4
1
1
1
2
40
23
28
32
32
1
1
1
4
1
95
79
87
88
91
5
2
2
5
3
5,3 %
2,5 %
2,3 %
5,7 %
3,3 %
2.000
Saatmaisproduktionsfläche in Hektar (ha) 1.000
rechnerischer Bedarf an Saatmaisflächen in ha (angenommener Ertrag 200 Pkg./ha) zur Deckung des inländischen Maissaatgutbedarfs 1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004 Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Deutlich mehr als die Hälfte des in Österreich produzierten Maissaatgutes wird exportiert – die starke ausländische Nachfrage zeigt die internationale Anerkennung für das hier aufgewachsene, gentechnikfreie und in allen Produktionsschritten strikt qualitätskontrollierte Saatgut.
Detaillierte Angaben zu Probenumfängen und Untersuchungsergebnissen werden in den jährlichen GVO-Monitoringberichten auf der BAES-Homepage (www.baes.gv.at) publiziert.
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29
5. BIODIVERSITÄT UND INTAKTE UMWELT: ARTENUND SORTENVIELFALT HEUTE UND IN ZUKUNFT Die Welternährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO misst der Biodiversität der Nahrungspflanzen und einer umweltschonenden Landwirtschaft besondere Bedeutung zu. So soll der Arten- und Sortenverlust gestoppt und die Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) gefördert werden.
5.1. AGES Genbank Die AGES Genbank für landwirtschaftliche Kulturpflanzen beherbergt derzeit rund 5.000 Muster von Sorten verschiedener Arten, welche als Basis für Züchtung und Forschung, aber auch zur Nutzung im Rahmen des „Internationalen Vertrags über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ zur Verfügung stehen. Jährlich werden durchschnittlich 130 Akzessionen (Muster) international insbesondere an Forschungs- und Züchtungseinrichtungen abgegeben. Ein Materialtransfer-Übereinkommen sichert Identität und Herkunft des genetischen Materials und verhindert den Erwerb jeglichen geistigen Eigentumsrechts. Darüber hinaus wird Material von rund 80 Mustern pro Jahr verschiedenen Personen und Einrichtungen (Landwirte, Vereine etc.) zum Anbau oder zu Ausstellungszwecken bereitgestellt. Die Sortenmuster sind sehr klein und umfassen z. B. bei Getreide im Rahmen des Materialaustausches 200 bis 400 Samen, bei Bohnen jedoch nur 10 bis 20 Samen.
Die Erhaltung von PGR erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen, vor allem europäischen Institutionen. Werden sie unter den natürlichen Lebensbedingungen bzw. am Bauernhof erhalten (In-situ-(on farm-)Erhaltung), sind Veränderungen des genetischen Materials bzw. des Genpools aufgrund äußerer Einflüsse durch natürliche und andere Rahmenbedingungen (z. B. die Art der Bewirtschaftung) möglich. Außerhalb ihres natürlichen Lebensraumes (Ex-situ-Erhaltung) werden PGR der meisten landwirtschaftlichen Arten in Form von Samen in geeigneten Lagern oder auf Vermehrungsfeldern der AGES erhalten. Dafür werden die Samen bei minus 20 °C in Langzeitkühllagern oder als Zweitmuster bei Kellertemperatur aufbewahrt. Aus Sicherheitsgründen wird ein zusätzliches Muster in einem Langzeitlager einer anderen Genbank verwahrt. Auch das Gefrierlager der AGES wird von anderen Genbanken im In- und Ausland als Sicherheitslager genutzt. Das Zweitmuster dient als „Arbeitssammlung“, aus der Muster zur Bearbeitung und Weitergabe entnommen werden. Vegetativ zu vermehrende Arten, wie beispielsweise einige Heil- und Gewürzkräuter sowie Gemüsearten, werden in für die Genbank angelegten Parzellen bewahrt. Die internationale Vernetzung der AGES- Genbank sichert der Nachwelt diese einmaligen genetischen Ressourcen.
Samenlagerung unter Kellerbedingungen zur Weitergabe von Mustern („Arbeitssammlung“)
»NUTZEN IST DER GRÖSSTE REICHTUM«
30
(SPRICHWORT)
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Anbau von Material aus der Genbank zur Beurteilung auf der Versuchsstation Fuchsenbigl
Vegetative Erhaltung und Anbau zur Samengewinnung von Heil- und Gewürzkräutern am Standort Linz
Sorten, deren Listung in Österreich endet (ausgenommen Hybridsorten), werden automatisch in die Genbank aufgenommen und damit vor Verlust bewahrt. Die Steigerung der Vielfalt ist an der Entwicklung der An-
5.2. Erhaltungssorten
5.3. Saatgutmischungen
Eine weitere Möglichkeit PGR zu erhalten, ist die Zulassung und Verwendung von Erhaltungssorten. Das sind Landsorten oder ehemals eingetragene Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind. Im Juni 2011 sind in der „Österreichischen Sortenliste“ sieben Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und 72 Gemüsesorten dieser Kategorie registriert. Das Zertifizierungsverfahren von Saatgut dieser Sorten wird in vereinfachter Form analog zu den üblichen Verfahrensabläufen abgewickelt. Die Vermarktungsmenge von Erhaltungssorten ist allerdings beschränkt, sodass die Vermarktung nur für die geeignete Ursprungsregion erlaubt ist. Die AGES garantiert, dass die „Biodiversitäts-Richtlinien“ der EU für Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüse rasch und pragmatisch national umgesetzt werden. Damit wird die Verfügbarkeit von PGR in den dafür geeigneten Anbaugebieten gefördert.
Das breite Spektrum der Pflanzen sichert unsere Ernährung, ist Basis für stabile Ökosysteme und trägt über die heimische Kulturlandschaft mit Äckern, Wiesen, Wäldern und Almen nachhaltig zum Wohlbefinden von Österreichern und Touristen bei. Die Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft (z. B. die Bewirtschaftung extensiver Wiesen und Weiden) und ihre Einbindung in Naturschutzmaßnahmen ermöglichen die Bewahrung sowohl des vom Konsumenten gewünschten Landschaftsbildes als auch der Biodiversität bei Pflanzen und Tieren. Die AGES erarbeitet die optimale Zusammensetzung konventioneller Saatgutmischungen für regional angepasste und nutzungskonforme Grünlandbewirtschaftung, für Begrünungen und den Zwischenfruchtanbau. Zur Erhaltung der natürlichen Umwelt werden vermehrt autochtone Saatgutmischungen eingesetzt. Deren Eignung wird von der AGES zusammen mit den Naturschutzbehörden überprüft. Die Qualität dieser Mischungen wird durch die Untersuchungen im AGES-Saatgutlabor sichergestellt.
zahl eingetragener Sorten ablesbar. Die Anzahl der eingetragenen Sorten hat sich von rund 100 im Jahre 1952 auf über 1.100 vervielfacht, die Anzahl der Arten bzw. Unterarten von 36 auf 74 mehr als verdoppelt.
2011 2009 2007 2005 2003 2001 1999 1997 1995 1993 1991 1989 1987 1985 1983 1981 1979 1977 1975 1973 1971 1969 1967 1965 1963 1961 1959 1957 1955 1953 1951 .200
.400
.600
.800
1.000
1.200
Sortenzahl in der Sortenliste: Mit den züchterischen Aktivitäten nimmt die Anzahl der Akzessionen (Muster in einer Genbank) laufend zu
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33
6. ERFOLGREICHE LANDWIRTSCHAFT UND SICHERE LEBENSMITTEL 6.1. Gesundheit ist das höchste Gut: Sortenresistenz und Saatgutgesundheit Die Mitarbeiter der AGES tragen durch Schaffung der Bedingungen für eine nachhaltige Pflanzenproduktion dazu bei, hochwertige und sichere Lebensmittel und Produkte zu erzeugen. Gefährliche und unerwünschte Belastungen des Ernteguts und der Umwelt werden vermieden bzw. möglichst gering gehalten. Im Rahmen der Sortenzulassung nehmen deshalb Resistenztests in den Feldversuchen einen besonderen Stellenwert ein. Das Saatgut als wichtiges Betriebsmittel am Beginn der Lebensmittelkette wird von unseren Experten hinsichtlich Pathogene und gefährlicher Beimengungen genau geprüft. Beide Komponenten – Sorten und Saatgut – sind nicht nur essentielle Bausteine für den ökonomischen und ökologischen Erfolg in der Landwirtschaft, sondern auch notwendige Grundlagen für rückstandsfreie, qualitativ hochwertige Ernteprodukte frei von gefährlichen Beimengungen und Schadorganismen und somit für die Versorgung der Bevölkerung mit sicheren Nahrungsmitteln.
Streifenkrankheit der Gerste
Gerstenflugbrand
Sicherheit und Qualität tragen zur Akzeptanz heimischer Nahrungsmittel durch die Konsumenten bei – und damit zur Zukunft der österreichischen Bauern. Die Optimierung der Betriebsmittel Sorte und Saatgut schafft wichtige Voraussetzungen für gesunde Kulturpflanzenbestände und rückstandsfreie, qualitativ hochwertige Ernteprodukte, die frei von gefährlichen Beimengungen und Schadorganismen sind. Weizensteinbrand
»ES FINDET SICH ALLES IN DER ERNTE, WAS UND WIE EINER GESÄT HAT.«
34
(BAUERNREGEL)
35
Ausgewählte Krankheiten und Krankheitserreger, ihre Schadwirkung und Gegenmaßnahmen der AGES
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Ausgewählte Krankheiten
Ausgewählte Pflanzenarten
Schadwirkung vorrangig auf
Leistungen der AGES
Mehltau
Getreide, Erbse, Kürbis, Rübe, Klee
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“
Rostpilze
Getreide, Mais, Gräser, Erbse
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“
Fusarium
Getreide, Mais, Hirse, Erbse, Soja, Rübe
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung, Ernährungssicherheit, Feldaufgangsschäden
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“, Saatgutprüfung
Weißstängeligkeit
Raps, Sonnenblume
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“, Feldbesichtigung und Feldanerkennung
Virusarten
Ölkürbis, Kartoffel
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“, Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Pflanzgutprüfung
Krautund Knollenfäule
Kartoffel
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“
Steinbrandarten
Weizen, Dinkel, Roggen, Triticale
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung, Sicherheit (Bodenkontamination)
Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Saatgutprüfung
Streifenkrankheit der Gerste
Gerste
Ernährungssicherung
Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Saatgutprüfung
Gerstenflugbrand, Weizenflugbrand
Gerste, Weizen
Ertragssicherung
Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Saatgutprüfung
Brennfleckenkrankheit
Erbse, Ackerbohne
Ertrags- und Ernährungssicherung, Sicherheit (Bodenkontamination)
Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Saatgutprüfung
6.1.1. Sortenprüfung
bauregion geeigneten Sorten am Sorten- und Saatgut-
Die Züchtung hat zum Ziel, möglichst viele Krankheiten der Kulturpflanzen genetisch in Schach zu halten und Epidemien generell zu verhindern. BAES und AGES prüfen die Sortenkandidaten und lassen verbesserte, widerstandsfähige Sorten zu. Das nützt Landwirten, Umwelt und Konsumenten und unterstützt die Sicherheit für Lebens- und Futtermittel, denn die Verwendung von krankheits- und schädlingsresistenten Sorten sichert den Ertrag, trägt zur Qualität des erzeugten Produkts bei, und der geringere Einsatz von Pflanzenschutzmitteln schützt Gesundheit und Lebensraum von Mensch und Tier. Die objektiven Bewertungen in der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste“ ermöglichen es den österreichischen Landwirten, die für ihre jeweilige An-
markt zu wählen. Krankheits- und Schadauftreten werden je nach Kulturart in unterschiedlichem Maße durch Viren, Bakterien, Pilze und Insekten verursacht. Mehrjährige Beobachtungen der Sortenresistenzen liefern wichtige Informationen für die Landwirte. Die Ergebnisse dieses
Ein besonderes Augenmerk gilt der Toleranz gegen Ähren- und Kolbenfusariosen. Diese Fusarienpilze können Getreidearten und Mais infizieren und schwerwiegende Schädigungen (verschimmelte und geschrumpfte Körner) hervorrufen. Zudem besteht die
Gefahr einer Belastung mit giftigen Stoffwechselprodukten des Schadpilzes, den sogenannten Mykotoxinen. Erntegut mit hohen Mykotoxingehalten ist gesundheitsschädlich und eignet sich nicht für den Einsatz als Lebens- oder Futtermittel.
Gegenüber Braunrost resistente Weizensorte
Stark anfällige Weizensorte mit deutlichem Braunrostbefall
Gegenüber Braunrost stark anfällige Weizensorte (Detail)
Mit Fusariumpilzen infizierter Mais
Mit Fusarium infizierter Weizen
Gesunde Weizenkörner (links) und durch Fusarium befallene, teilweise verschimmelte und geschrumpfte Körner
Monitorings werden in der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste“, in zahlreichen Fachartikeln in landwirtschaftlichen Zeitschriften und Zeitungen, auf der AGES-Homepage bzw. in den Anbauempfehlungen der Saatgutfirmen und Züchter zur Verfügung gestellt. Die Berücksichtigung solcher Erkenntnisse durch Maßnahmen der nachhaltigen Pflanzenproduktion helfen krankheitsbedingte Ernteausfälle zu reduzieren.
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Als Vorbeugemaßnahme gegen eine Krankheitsausbreitung kommt dem Anbau toleranter Sorten erhebliche Bedeutung zu. Die Sortenprüfungen der AGES im Zuge der Sortenzulassung dokumentieren bei verschiedenen Kulturarten züchterische Fortschritte in der Toleranz gegenüber Krankheiten. Im „Anfälligkeitsindex“ wird der Befall von Sorten mit den wichtigsten
Krankheiten entsprechend ihrer ökonomischen Bedeutung dargestellt. Dank züchterischer Bemühungen ist bei den meisten Pflanzenarten ein deutlicher Trend zu niedrigeren Indexzahlen (d. h. geringere Anfälligkeit, höheres Resistenzniveau) erkennbar. Stark anfällige Sorten werden bei der Prüfung am Feld erkannt und vor der Zulassung ausgeschieden.
Anfälligkeitsindex Stark anfällige Sorten
65 55
Mahlweizen im Alpenvorland
Qualitätsweizen im Trockengebiet
45 35
Prüfung auf Streifenkrankheit und Fusarium mittels Agarplattenmethode
Braugerste im Trockengebiet
25 15 G Gering anfällige Sorten
5 1970
1975
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2010
Zulassungsjahr der Sorten Neu zugelassene Getreidesorten zeigen verbesserte Krankheitstoleranz (= geringere Anfälligkeit, geringerer Anfälligkeitsindex)
6.1.2. Prüfung auf saatgutrelevante Krankheiten und schädliche Beimengungen
ware entnehmen, liegt zumeist außerhalb jeglicher
Zertifiziertes Saatgut bietet den besten Schutz der Pflanzenbestände und des Bodens (vor Bodenverseuchung) vor samenbürtigen und samenübertragbaren Krankheiten sowie gefährlichen Unkräutern und schädlichen Beimengungen. Wirtschaftseigenes Saatgut (Nachbau), das die Landwirte direkt der Konsum-
für die Pflanzenproduktion und kann Ertragsminde-
Qualitätskontrolle. Es ist daher eine unsichere Basis rungen bzw. einen erhöhten Pflanzenschutzaufwand verursachen. Außerdem führt verunreinigtes und befallenes Saat- und Erntegut bei der Verwendung oder Verarbeitung häufig zu Schwierigkeiten und kann im Extremfall unverwertbar sein.
Resistente bzw. tolerante Sorten und hochwertiges zertifiziertes Saatgut sind das Fundament einer nachhaltigen Pflanzenproduktion. Pro Jahr untersuchen die Mitarbeiter der AGES im akkreditierten Saatgutprüflabor nach von der ISTA publizierten und international standardisierten Methoden etwa 40 verschiedene Schaderreger an Saatgut. Sie prüfen auch den Besatz mit gefährlichen Unkrautsamen und gesundheitsschädlichen Beimengungen. So wird sichergestellt, dass vom BAES zertifiziertes Saatgut dem Landwirt Qualität und Sicherheit bietet. Je nach Befallshöhe mit relevanten Krankheitserregern ist eine Vermarktung als ungebeiztes oder, im Fall einer
Normwertüberschreitung, als gebeiztes Saatgut zulässig. Bei sehr hohen Befallswerten (Grenzwertüberschreitung) ist die Verwendung als Saatgut nicht zulässig. Hinsichtlich des Besatzes mit bestimmten Unkräutern wie Flughafer (Avena fatua) oder Kleeseide (Cuscuta spp.) besteht eine absolute Nulltoleranz. Bei Ampfer (Rumex crispus, R. obtusifolius) oder Kornrade (Agrostemma githago) werden nur wenige Samen in einer definierten Untersuchungsmenge toleriert. Aktuelle Probleme wie der Besatz mit giftigem Stechapfel (Datura spp.) oder der Allergie auslösenden Ambrosia (Ragweed, Ambrosia artemisiifolia) werden in den Saatgut-Vermehrungsbeständen und bei der Laborprüfung einem umfangreichen Monitoring unterzogen.
Anteil der Partien in % 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Saatgut in Zertifizierung
befallsfrei und sehr gering belastet
Nachbau
Beizung vorgeschrieben/notwendig
als Saatgut ungeeignet
Saatgut im Zertifizierungsverfahren weist im Gegensatz zu deutlich stärker belastetem Nachbausaatgut in den seltensten Fällen erhöhten Steinbrandbefall auf
38
39
7. GESUNDE GAUMENFREUDE: LEBENSMITTEL MIT MEHRWERT Ein wichtiger Teil der Sortenwertprüfung ist die Feststellung der Verarbeitungseignung und ernährungsphysiologischen Qualität in den analytischen und kleintechnologischen Labors der AGES. Jährlich werden etwa 25.000 Analysen unter Einsatz umfangreicher Untersuchungsmethoden zur Bestimmung der Qualität und Menge an Inhaltsstoffen und den daraus resultierenden Eigenschaften im Endprodukt durchgeführt. Konsumenten zeigen ein steigendes Gesundheitsbewusstsein und messen einem vielfältigen und ab-
wechslungsreichen Angebot natürlicher Lebensmittel und einer Minimierung von Zusatzstoffen in der Verarbeitung zunehmende Bedeutung zu. Anhand der Merkmalsausprägungen der Sorten gibt die AGES Hinweise bezüglich des optimalen Anbaumanagements und der Nutzungs- und Verarbeitungseignung, wodurch Landwirte, Handel und Lebensmittelerzeuger geeignete Sorten gezielt auswählen können. Das Ergebnis der technologischen Sortenprüfungen der AGES gibt Qualität, Nährwert und Inhaltsstoffe der Sorten in der „Beschreibenden Sortenliste“ an.
Anzahl an Analysen 1.400
1.200
1.000 2007
© BMLFUW/Rita Newman
.800
2008 2009
.600
.400
.200
Rohfett
Mahl-/Backqualität
Teigparameter
Nudelqualität
Glucosinolat
Entwicklung der Analysenzahlen in den verschiedenen Bereichen der technologischen Wertprüfung, 2007 – 2009
»SÄE GUTES KORN, SO ERHÄLST DU GUTES BROT.«
(BAUERNREGEL)
© BMLFUW/Rita Newman Kürbiskerne in der Ölmühle 40
© BMLFUW/Rita Newman Kürbiskernöl 41
7.1. Ölpflanzen
Sonnenblume und Öllein aus heimischem Anbau ent-
7.3. Brotgetreide
Wichtige Bestandteile der Sortenbeschreibung von Ölpflanzen sind der Rohfettgehalt und das Fettsäurespektrum. Pflanzliche Öle sind, abhängig von ihrer Hitzeresistenz und Oxidationsanfälligkeit, vielseitig einsetzbar und ergeben in Kombination nahezu jedes gewünschte Mengenverhältnis an ungesättigten Fettsäuren. Öle von Ölkürbis, Körnerraps, Sojabohne,
halten ernährungsphysiologisch wertvolle ungesättigte
Wichtige Kriterien für die Wertprüfung neuer Brotgetreidesorten sind die Backeigenschaften und die Analyse der Kleberproteine von Weizen nach international genormten Untersuchungsmethoden. Bei Weizen, besonders aber bei Roggen, sind auch die Verkleisterungseigenschaften der Stärke wesentlich.
Fettsäuren (z. B. Öl-, Linol- und Linolensäure), deren Zusammensetzung in Markenprodukten auch aktiv beworben wird. Diese essentiellen Fettsäuren können vom menschlichen Körper nicht selbst gebildet werden und müssen daher über die Nahrung aufgenommen werden.
Öle enthalten nahezu jedes gewünschte Verhältnis an einfach und mehrfach ungesättigten Fettsäuren (Angaben in % der Gesamtfettsäuren) Ölsäure
Linolsäure
Linolensäure
Omega-9-Fettsäure
Omega-6-Fettsäure
Omega-3-Fettsäure
Kürbiskerne
28 - 36
44 - 53
Leinsamen
19 - 22
16 - 18
Hitzeresistenz
sehr hitzeempfindlich 50 - 58
sehr hitzeempfindlich
Raps
57 - 63
18 - 22
5-9
hitzeresistent
Sojabohnen
20 - 23
50 - 56
7-9
hitzeempfindlich
Sonnenblumen (High-Oleic)
80 - 90
1-5
sehr hitzeresistent
Sonnenblumen (Low-Oleic)
19 - 29
58 - 70
hitzeempfindlich
Die Untersuchungen liefern die für Verarbeiter und Konsumenten notwendigen Informationen über die Fettsäurespektren der Sorten, beispielsweise um „High-Oleic“-Sorten für die Lebensmittelindustrie zu identifizieren. Diese werden in der „Beschreibenden Sortenliste“ besonders gekennzeichnet. Bei Raps wird auch der Glucosinolatgehalt bestimmt. Bei der Öl-
Weizenkörner
Herstellung der Versuchsmehle
gewinnung für die Salatöl- und Margarineerzeugung werden in Österreich ausschließlich Winterkörnerrapssorten mit niedrigem Glucosinolatgehalt verwendet. Das dabei anfallende Koppelprodukt ist auf Grund des geringen Gehaltes an Glucosinolat ein wertvolles gentechnikfreies heimisches Futtermittel.
Weizensorten werden von der AGES aufgrund der hohen Umwelt- und Jahresvariabilität in einem dreijährigen Verfahren geprüft. Im ersten Jahr werden anhand indirekter Parameter wie Rohproteingehalt, Feuchtklebergehalt, Fallzahl, Sedimentationswert und physikalischer Korneigenschaften jene Prüfstämme ausgewählt, die gute Mahl- und Backqualität erwarten lassen. In den folgenden beiden Prüfjahren werden die ausgewählten Stämme auf ihr mahl- und backtechnologisches Potenzial analysiert. Zu diesem Zweck wird in den technologischen Labors der AGES die Eignung von Weizensorten für die Herstellung von Semmeln geprüft. In Mahlversuchen werden die Mehlausbeute und die Kornhärte bestimmt. In weiterer Folge werden die Teig- und Verarbeitungseigenschaften sowie das Backverhalten untersucht. Dem erreichbaren Gebäckvolumen kommt in diesen Backversuchen entscheidende Bedeutung zu. Die differenzierte Einstufung der Sorten in ein neunteiliges Backqualitätsschema in der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste“ dient sowohl dem Getreidehandel als auch dem Bäckereigewerbe und der Mühlenindustrie als Richtschnur für die Kontrahierung bestimmter Sorten. Die detaillierten Ergebnisse der technologischen Wertprüfung werden in der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste“ dargestellt.
Kneten des Teiges
7.2. Braugerste Die Braugerstenqualität wird vor allem im Zuge von Kleinmälzungsversuchen geprüft. Sie simuliert den industriellen Mälzungsvorgang im kleinen Maßstab in allen Schritten von der Weiche bis zur Darre. Die Qualität des Malzes wird dabei nach dem KongressMaischverfahren analysiert. Sorten, die diese kleintechnologischen Untersuchungen erfolgreich absolviert haben, werden vom Mälzerei- und Braugewerbe in Großbrauversuche gestellt, um in der Folge Eingang in die Praxis zu finden. Die Ergebnisse der Braugerstenuntersuchung sind richtungweisend für die Auswahl der Sorten durch die Brauindustrie.
Kleinmälzungsanlage
Wiegen des Teigstücks 42
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Formung der Kaisersemmeln
Semmeln im Backofen
Die detaillierten Ergebnisse werden in der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste“ veröffentlicht
Angelieferte und gewaschene Probe
Auswertung des Backversuches: links Futterweizen, rechts Qualitätsweizen
Qualitätssorten bringen wirtschaftliche und technologische Vorteile für Gewerbebetriebe und schaffen die Grundlage für zufriedene Konsumenten 44
Gekochte und zu beurteilende Knollen
Beurteilung der Koch- und Speiseeigenschaften von Kartoffeln: Proben nach erfolgter Prüfung; die Beurteilung ermöglicht den Einsatz der optimalen Sorte
7.4. Kartoffeln
lig für industrielle Verwertung. Zusätzlich zu den un-
Kartoffelsorten werden für unterschiedliche Nutzung, z. B. als Speise-, Chips-, Frites- oder Stärkekartoffel geprüft. Für den Konsumenten sind die Koch- und Speiseeigenschaften der Kartoffeln ausschlaggebend, die im Kochtyp der jeweiligen Speisesorte gemäß der österreichischen Qualitätsklassen-Verordnung für Speisekartoffeln ihren Niederschlag findet. Die Sorten werden in vier Kochtypklassen eingeteilt: festkochend, vorwiegend festkochend, mehlig – diese sind für die
terschiedlichen Konsistenzen (mehlig, speckig) wird
Verwendung in der Küche geeignet – und stark meh-
rücksichtigen.
auch der Geschmack geprüft. Die Speisequalität bei Kartoffelsorten wird dabei anhand des von der EAPR ausgearbeiteten Verfahrens beurteilt. Bei manchen Sorten können je nach Aufwuchsbedingungen starke Koch- und Geschmacksunterschiede auftreten. Zur objektiven Bewertung dieser Eigenschaften ist sicherzustellen, dass die Prüfungen in ausreichendem Umfang verschiedene regionale Herkünfte und Bodenarten be-
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8. GUTE BASIS FÜR BIO: OPTIMALE SORTEN UND GESUNDES SAATGUT Österreich liegt mit seinem Anteil biologisch bewirtschafteter Flächen im Spitzenfeld der EU-Länder. Die AGES unterstützt die Bio-Erfolgsgeschichte Österreich durch effiziente Prüf-, Untersuchungs- und Kontrolltätigkeit sowie maßgeschneiderte Dienstleistungen für die Biobauern. Dabei werden auch neue Erkenntnisse eingesetzt, welche die AGES-Experten durch ihr Engagement in einer Reihe von Forschungsprojekten gewinnen. Die Prüfung optimal angepasster Sorten und die Weiterentwicklung des Betriebsmittels Saatgut sind im Biolandbau von vordringlicher Bedeutung, weil regulierende Eingriffe mit Produktionsmitteln (z. B. Herbizide) nicht oder nur begrenzt möglich sind. Der Verwendung geeigneter, gegen Krankheiten und Schädlinge möglichst widerstandsfähiger Sorten und gesunden, besatz-
Körnererbse
freien Saatgutes kommt für das Produktionssystem Biolandbau eine Schlüsselstellung zu. Das österreichische Konzept aus Biozüchtung, Biozulassungsprüfung und Zertifizierung von Saatgut für Biobetriebe unterstützt diese Produktionsweise, indem für den Biolandbau wichtige Eigenschaften besonders beachtet werden. Bereits 1995 startete die AGES mit der Prüfung von Winterweizen unter biologischen Anbaubedingungen. Mittlerweile werden auch Roggen, Triticale, Dinkel, Winter- und Sommergerste, Sommerweizen, Hafer, Körnererbse, Kartoffel sowie einige Klee- und Grasarten einbezogen. Dadurch können optimal an diese Wirtschaftsweise angepasste Sorten charakterisiert und deren Ergebnisse bei der Sortenzulassung berücksichtigt werden.
Phazelie
»GUTER SAMEN WILL AUCH GUTEN BODEN HABEN.«
46
(BAUERNREGEL)
47
Anzahl der Versuche
Hektar
50
6.000
45
5.000
40 35
4.000
30 25
3.000
20 15
2.000
10 5
1.000
0 1995
1997
1999
2001
2003
2005
2007
2009
Prüfjahr Anzahl der Sortenversuche auf Biobetrieben; seit 1995 werden Sortenversuche auf Biobetrieben durchgeführt
48
. 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Entwicklung der Bio-Saatgutvermehrungsflächen von 1995 bis 2010 Bei Mais wird Bio-Saatgut inzwischen auch für internationale Märkte produziert. Bei anderen Kulturarten wie den groß- und kleinsamigen Leguminosen sowie den Gräsern übersteigt die Nachfrage noch deutlich das
Bestimmte Merkmale sind für den Biolandbau bedeutsamer als für die konventionelle Produktionsweise. So wirkt sich eine hohe Wurzelleistung mit effizienter Aufnahme und Verwertung der Nährstoffe positiv auf die Ertrags- und Qualitätsleistung aus. Es ist u. a. das Ziel der Bio-Sortenprüfung, dass auch bei vermindertem Stickstoff-Angebot unter Biobedingungen der Weizen noch eine zufriedenstellende Backfähigkeit erbringt. Frohwüchsigkeit im zeitigen Frühjahr, eine entsprechende Pflanzenlänge, größere und waagrecht stehende bzw. überhängende – und damit beschattende – Blätter bewirken eine gute Unkrautunterdrückung. Bei Mais verbessern eine rasche Jugendentwicklung und Kältetoleranz die Konkurrenz gegenüber Unkräutern. Die Widerstandskraft der Sorten gegenüber samenbürtigen Krankheiten wie Weizensteinbrand, Streifenkrankheit oder Flugbrand wäre wünschenswert. Solche Resistenzen sind in dem in Österreich verfügbaren Sortiment aber selten anzutreffen. Die Verwendung von gesundem, zertifiziertem Saatgut hilft daher effektiv gegen samenbürtige Krankheiten.
Saflor- oder Färberdistel
Seit mehr als zwanzig Jahren wird zertifiziertes Saatgut durch biologisch wirtschaftende Betriebe produziert. Die Fläche ist von einigen wenigen Hektar auf mittlerweile rund 4.500 Hektar angestiegen, was 15 % der gesamten österreichischen Saatgutproduktion entspricht. Die auf Bioflächen erzeugte und anerkannte
Saatgut- und Kartoffelpflanzgut-Menge beträgt etwa 10.000 Tonnen. Dadurch konnte die Versorgung der Biobetriebe mit zertifiziertem Biosaatgut in den letzten 15 Jahren deutlich verbessert und im Laufe der letzten Jahre bei Getreide und Mais zu 100 % sichergestellt werden.
heimische Angebot. Eine detaillierte Aufstellung der aktuell in Österreich verfügbaren zertifizierten Biosaatgutpartien aller landwirtschaftlichen Kulturarten bietet die Biosaatgutdatenbank auf der AGES-Homepage.
Buchweizen
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Im österreichischen Saatgutrecht für unbehandeltes Saatgut festgelegte zusätzliche Qualitätsund Prüfkriterien, insbesondere bei saatgutrelevanten Krankheitserregern, am Beispiel Getreidesaatgut Regelungen für Getreide
gemäß EUVermarktungsrichtlinien
gemäß österreichischem Saatgutrecht
Keimfähigkeit unter Optimalbedingungen
Grenzwert festgelegt
Grenzwert festgelegt
Keimfähigkeit unter erschwerten Bedingungen
Keine Regelung
Normwert festgelegt
Samenbürtige und samenübertragbare Krankheitserreger
Keine konkreten Regelungen
Norm- und Grenzwerte festgelegt für: • • • •
Steinbrandarten Flugbrand bei Gerste und Weizen Streifenkrankheit der Gerste Roggenstängelbrand
Normwerte festgelegt für:
• Septoria nodorum • Schneeschimmel • Streifenkrankheit des Hafers
Normwert: nach geeigneten Maßnahmen ist eine Inverkehrbringung zulässig Grenzwert: Vermarktung als Saatgut nicht zulässig
Bei den Saatgutuntersuchungen der AGES gilt hinsichtlich der Qualitäts- und Prüfkriterien das im Vergleich zu den EU-Mindeststandards durch zusätzliche Regelungen strengere österreichische Saatgutrecht.
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Dies trägt maßgeblich dazu bei, dass vom BAES zertifiziertes Biosaatgut auf dem Saatgutmarkt im Inund Ausland als „Qualitätsprodukt mit Stammbaum“ positioniert werden konnte.
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9. GESETZLICHE GRUNDLAGEN Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) nutzt bei der Vollziehung der hoheitlichen Aufgaben die Infrastruktur und Administration der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES). Es ist auf Grundlage des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes 2002 die zuständige Behörde erster Instanz bei der Vollziehung einer Reihe von Gesetzen, so auch des Saatgutgesetzes 1997, des Pflanzgutgesetzes 1997 und des Sortenschutzgesetzes 2001. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlagen ist das BAES Sortenschutzamt, Sortenzulassungs-, Saatgut- und Pflanzgutanerkennungsbehörde, kontrolliert und überwacht das Inverkehrbringen von Saat- und Kartoffelpflanzgut, autorisiert und überwacht Erzeugungsbetriebe sowie im Sortenzulassungsverfahren eingebundene Institutionen und ergreift bei Zuwiderhandeln gegen die einschlägigen Gesetze geeignete Maßnahmen, z. B. Beanstandung, vorläufige Beschlagnahme bis hin zur Anzeige. Mit dem Saatgutgesetz 1997 idgF, den auf dessen Basis erlassenen Verordnungen und „Methoden für Saatgut und Sorten“ hat Österreich die relevanten EURichtlinien und Saatgutschemata der OECD rechtlich umgesetzt und wendet EU-Verordnungen an. Im Saatgutgesetz (Teil Saatgutordnung) sind u. a. geregelt: • • •
Anerkennung oder Zulassung von Saatgut und Standardsaatgut Saatgutverkehr Einfuhr aus Drittstaaten
Auch die Sortenzulassung durch das BAES erfolgt gemäß Saatgutgesetz (Sortenordnung). Weiters erteilt das BAES den in Österreich gültigen nationalen Sortenschutz und führt das öffentliche Sortenschutzregister. Das Sortenschutzgesetz 2001 regelt die Voraussetzungen für den Sortenschutz, dessen Dauer und den Verfahrensablauf. Das BAES veröffentlicht die „Methoden für Saatgut und Sorten“ gemäß § 5 Saatgutgesetz 1997 idgF im „Sorten- und Saatgutblatt“ sowie in den „Amtlichen Nachrichten“ auf seiner Homepage. Sie enthalten international standardisierte Methoden und Verfahren zur praktischen Umsetzung der Feldanerkennung für verschiedene Kulturarten (Saatgut und Kartoffelpflanzgut), Probenahme, Beschaffenheit, Kennzeichnung und Sortenprüfungen sowie relevante Norm- und Grenzwerte. Die „Methoden für Saatgut und Sorten“ werden regelmäßig nach den geltenden technischen Standards und Verfahren bzw. internati-
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onalen Regelungen überarbeitet, und das BAES führt alle amtlichen (hoheitlichen) Verfahren und Analysen nach diesen durch. Autorisierte Personen und Einrichtungen sind zur Anwendung der „Methoden“ verpflichtet. Einige Stoffe können direkt eine potenzielle Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen oder die tierische Erzeugung beeinträchtigen. Aufgrund ihrer Bedeutung sind die Grenzwerte für solche Substanzen EU-weit geregelt: So enthält die RL 2002/32/EG unter anderem die zulässigen Höchstgehalte von Mutterkorn (Claviceps purpurea), Gemeinem Stechapfel (Datura stramonium) oder Taumellolch (Lolium temulentum) in Futtermitteln. Die Fusariumtoxine Deoxynivalenol und Zearalenon sind in VO (EG) Nr. 856/2005 und VO (EG) Nr. 1126/2007 geregelt. Die verpflichtende Verwendung von Saatgut und Vermehrungsmaterial, das nach den Regeln der biologischen Landwirtschaft erzeugt wurde, ist in der Basisverordnung VO (EG) 834/2007 festgelegt. Das Angebot an Saatgut und Pflanzkartoffeln ist gemäß der VO (EG) Nr. 889/2008 transparent zu machen. Der Begriff „Biosaatgut“ ist im Saatgutrecht nicht speziell definiert und somit unterliegt es den gleichen Bestimmungen wie konventionelles Saatgut.
Die nachfolgende Zusammenstellung von Gesetzen und Verordnungen steht im Zusammenhang mit den Beiträgen der vorliegenden Broschüre und stellt keine vollständige Auflistung dar.
NATIONALES REcht Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz BGBl. I Nr. 63/2002 idgF Saatgutgesetz 1997 BGBl. Nr. 72/1997 idgF inklusive Bezug habender Verordnungen Saatgutverordnung 2006 BGBl. II Nr. 417/2006 idgF Saatgut-Gentechnik-Verordnung BGBl. II Nr. 478/2001 idgF Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 Saatgutgesetz
Sortenschutzgesetz 2001 BGBl. I Nr. 109/2001 idgF Pflanzgutgesetz 1997 BGBl. I Nr. 73/1997 idgF Agrarrechtsänderungsgesetze Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 BGBl. I Nr. 83/2004 idgF Gentechnikgesetz BGBl. Nr. 510/1994 idgF inklusive Bezug habender Verordnungen Verbotsverordnungen Gentechnik-Vorsorgegesetze der Länder Naturschutzgesetze der Länder
In Österreich gilt seit 2001 die Saatgut-Gentechnik-Verordnung für Arten mit hohem Risiko einer Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Ziel ist u. a. der effiziente Schutz des von den Landwirten verwendeten Saatguts – und damit der Konsumware und der Umwelt – vor einem unbeabsichtigten Eintrag von GVO. In den letzten Jahren kam der Erhaltung der Biodiversität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft große Bedeutung zu (siehe die Richtlinien der Kommission RL 2008/62/EG, RL 2009/145/EG und RL 2010/60/EU). Für die Erhaltung und den Zugang zu PGR sind zwei Vereinbarungen, die beide von Österreich ratifiziert wurden, wesentlich: Das aus dem Jahr 1993 stammende Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity = CBD) und der Internationale Vertrag über PGR für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture = ITPGRFA), der seit 2004 in Kraft ist. Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 wurden die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten mit der Sammlung, Bearbeitung, Erhaltung und Entwicklung von PGR entsprechend ihrer jeweiligen Schwerpunkte (z. B. Gartenbau, Grünland) beauftragt.
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EU-REcht Verordnungen
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28.
Richtlinien
Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den Gemeinschaftlichen Sortenschutz
Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion
Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut
passt und von genetischer Erosion bedroht sind sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten
Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut
November 2009 mit Ausnahmeregelungen für die Zu-
und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 824/2000 der Kommission vom 19. April 2000 über das Verfahren und die Bedingungen für die Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen sowie die Analysemethoden für die Bestimmung der Qualität
Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 Verordnung (EG) Nr. 1126/2007 der Kommission vom 28. September 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Le-
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
bensmitteln hinsichtlich Fusarientoxinen in Mais und Maiserzeugnissen
Verordnung (EG) Nr. 856/2005 der Kommission vom 6. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 in Bezug auf Fusarientoxine
lassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates
die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden sowie für das Inver-
Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvor-
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Richtlinie 2009/145/EG der Kommission vom 26.
schriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen
Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut
Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung
kehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderen Sorten Richtlinie 2010/46/EU der Kommission vom 2. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten Richtlinie 2010/60/EU der Kommission vom 30. August 2010 mit Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt
Empfehlung 2010/C 200/01: Empfehlung der Kommission vom 13. Juli 2010 mit Leitlinien für die
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Richtlinie 2008/62/EG der Kommission vom 20.
Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen zur
Juni 2008 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung
Vermeidung des unbeabsichtigten Vorhandenseins
von Landsorten und anderen Sorten, die an die natür-
von GVO in konventionellen und ökologischen Kultur-
lichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten ange-
pflanzen
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INTERNATIONALE GRUNDLAGEN Aktuelle OECD-Saatgutschemata ISTA-Methoden für die Saatgutprüfung (ISTA International Rules for Seed Testing)
tional Convention for the Protection of New Varieties of Plants) Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity CBD)
ISTA-Handbücher (ISTA-Handbooks) UPOV: Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991 (Interna-
Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture)
LINKS Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES): www.ages.at Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES): www.baes.gv.at Amtliche Nachrichten: http://www.baes.gv.at/amtliche-nachrichten/kundmachungen/saatgutgesetz/ „Österreichische Sortenliste“: www.baes.gv.at/pflanzensorten/oesterreichische-sortenliste „Österreichische Beschreibende Sortenliste“: www.baes.gv.at/pflanzensorten/oesterreichischebeschreibende-sortenliste Sortenschutzregister: www.baes.gv.at/pflanzensorten/oesterreichisches-sortenschutzregister Biosaatgutdatenbank: www.ages.at/ages/landwirtschaftliche-sachgebiete/saat-und-pflanzgut/biosaatgut/bio-saatgutdatenbank/
Genbanken: Gesamtverzeichnis PGR in österreichischen Genbanken (Nationales Verzeichnis): www.genbank.at The European Genetic Resources Search Catalogue (EURISCO): eurisco.ecpgr.org EU-Recht: eur-lex.europa.eu/de/index.htm Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): www.ris.bka.gv.at/ Rechtsvorschriften zur Gentechnik: www.bmg.gv.at UPOV: www.upov.int/index_de.html CPVO: www.cpvo.europa.eu/main/de/ ISTA: www.seedtest.org OECD: www.oecd.org/agr/seed Bioversity International: www.bioversityinternational.org
ANSPRECHPARTNER IN DER AGES
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Pflanzengenetische Ressourcen DI Paul Freudenthaler 4020 Linz, Wieningerstraße 8 E-Mail: genetische.ressourcen@ages.at Tel.: 050 555 - 41200 Fax: 050 555 - 41139
Saatgut DI Charlotte Leonhardt 1220 Wien, Spargelfeldstraße 191 E-Mail: saatgut@ages.at Tel.: 050 555 - 34800 Fax: 050 555 - 34808
Pflanzkartoffel DI Josef Söllinger 4020 Linz, Wieningerstraße 8 E-Mail: kartoffelpflanzgut@ages.at Tel.: 050 555 - 41211 Fax: 050 555 - 41139
Sorten Dr. Horst W. Luftensteiner 1220 Wien, Spargelfeldstraße 191 E-Mail: sortenwesen@ages.at Tel.: 050 555 - 34930 Fax: 050 555 - 34909
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AUTOREN
BILDNACHWEISE
DI Paul Freudenthaler Akfm. Josef Hartmann Dr. Horst W. Luftensteiner DI Michael Oberforster DI Andreas Ratzenböck DI Dr. Alexandra Ribarits DI Josef Söllinger DI Jutta Taferner-Kriegl Dipl.-HLFL-Ing. Manfred Weinhappel Dr. Manfred Werteker
Danke an alle Kolleginnen und Kollegen aus den mitwirkenden Instituten, besonders Josef Engel und Michael Oberforster sowie Karl Binder, Hans Felder, Paul Freudenthaler, Josef Hartmann, Brigitte Luh, Josef Söllinger und Manfred Weinhappel. Außerdem BMLFUW (S. 8, 16, 40, 41), Ströck – Brot G.m.b.H. (S. 44) und Rupert Hochegger aus dem CCBiochemie der AGES (S. 27, 28).
Unter Mitwirkung von Susanne Fercher DI Barbara Fürnweger DI Leopold Girsch DI Christine Kargl DI Charlotte Leonhardt Herbert Muth Ing. Willibald Prieler Stefan Scheurer Ingomar Widhalm, Bakk. techn. Christiane Wölfl Lena Zeger, Bakk. phil. Helmut Zimmermann
QUELLENNACHWEISE Zitate aus: www.dewi-ziehm.de www.operone.de www.zeno.org www.wissenswertes.at Zitate von A – Z, Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft mbH, Herrsching, Edition Albatros 1989
Hinweis Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten für beide Geschlechter.
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gesundheit für mensch, tier und pflanze
Landwirtschaft
Daten, Statistik und Risikobewertung
Lebensmittel
Veterinärmedizin
Analytik-Kompetenzzentren
PharmMed — Arzneimittel und Medizinprodukte
Humanmedizin
Impressum Herausgeber: AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH A-1220 Wien, Spargelfeldstraße 191 www.ages.at Redaktion: DI Dr. Alexandra Ribarits alexandra.ribarits@ages.at Grafische Gestaltung: Corsaro Graphic Design © 2011 Alle Rechte vorbehalten.