gesundheit für mensch, tier und pflanze
Landwirtschaft
Daten, Statistik und Risikobewertung
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Impressum Herausgeber:
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH A-1220 Wien, Spargelfeldstraße 191 www.ages.at Redaktion: Dipl.-Ing. Mag. Veronika Kolar, veronika.kolar@ages.at
Kontrollierte Futtermittel Gesunde Tiere Sichere Lebensmittel ‒ 2010
Fotos: bmlfuw, ages, agrarfoto, fotolia
Landw
Graphische Gestaltung: Agentur WIRZ Auflage und Stand: 1. Auflage, November 2010 © 2010 Alle Rechte vorbehalten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Futtermittelsicherheit ist Grundlage für die Produktion sicherer Lebensmittel Futtermittel stehen am Anfang der Nahrungsmittelkette und nehmen daher eine zentrale Rolle bei der Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein. Einwandfreie Futtermittel sind nicht nur Voraussetzung für einen gesunden und leistungsfähigen Tierbestand, sondern auch Voraussetzung für sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel tierischen Ursprungs unter Einhaltung ökologischer und ökonomischer Rahmenbedingungen. Das in der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, installierte Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) vollzieht im Rahmen der Betriebsmittelgesetze als Behörde erster Instanz wichtige Kontroll- und Untersuchungsaufgaben. Die AGES und das Bundesamt für Ernährungssicherheit nehmen im Auftrag der Republik Österreich vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit und Ernährungssicherung wahr. Durch die Gründung der AGES wurden in Österreich – erstmalig in Europa – die Bundeskompetenzen in verschiedensten Fachbereichen entlang der gesamten Nahrungsmittelkette in einem einzigen Unternehmen zusammengefasst. Zweck dieser zentralen Institution
ist es, durch Überwachung und Untersuchung den Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie Sicherheit und Qualität der Ernährung zu gewährleisten. Durch Vorsorgeprinzip, Risikobewertung und Risikomanagement wird die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze von Beginn der Lebensmittelkette an berücksichtigt. Die Aufgabe des Bereichs Landwirtschaft in der AGES ist es, die Versorgung mit sicheren, hochwertigen und gesunden Lebens- und Futtermitteln in ausreichender Menge unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Rahmenbedingungen zu sichern und gleichzeitig eine nachhaltige Ernährungs- und Rohstoffsicherung in Österreich zu garantieren. Die vorliegende Futtermittelbroschüre soll einer interessierten Öffentlichkeit einige Zahlen, Daten und Fakten über die amtliche Futtermittelüberwachung aus den vergangenen Jahren in Österreich liefern. Als Landwirtschaftsminister möchte ich mich bei allen bedanken, die in der AGES zur Futtermittelsicherheit – als Grundlage für die Produktion sicherer Lebensmittel – und damit zur Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beitragen.
DI Nikolaus Berlakovich Landwirtschaftsminister
vorwort
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Inhalt Vorwort Inhalt Einleitung Der mehrjährige integrierte Kontrollplan (MIK) ‒ Amtliche Kontrolle der Herstellung und Inverkehrbringung von Futtermitteln in Österreich Mehrjähriger integrierter Kontrollplan Amtliche Futtermittelkontrolle in Österreich Das Europäische Schnellwarnsystem (RASFF) Erwünschte Komponenten – Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe Unerwünschte und verbotene Stoffe Schwermetalle Mykotoxine Pflanzenschutzmittelrückstände Salmonellen Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Tierarzneimittel und Hormone Tierische Bestandteile Dioxine und PCB Die aktuelle Eiweißfuttermittelversorgung in Österreich Ansprechpartner für Futtermittelanalysen und Nationale Referenzlaboratorien Zusammenfassung Gesetzliche Grundlagen AutorInnen Redaktion Bildnachweise
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einleitung 1 2 3 4 5 10 14 18 26 28 30 34 36 39 42 44 46 48 52 54 56 57 57 57
Unser aller Ziel sind sichere Lebensmittel für die Verbraucher. Eine Voraussetzung sind gesunde Nutztiere und dafür notwendige qualitätsvolle, gesetzeskonforme Futtermittel. Futtermittel stehen somit am Anfang der Nahrungsmittelkette und haben daher einen großen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit. Sie decken einerseits den Ernährungsbedarf unserer landwirtschaftlichen Nutztiere (Rind, Schaf, Schwein, Geflügel etc.), damit diese sichere Lebensmittel (Milch, Fleisch, Eier) von höchster Qualität liefern, andererseits entwickelt sich ein ständig größer werdender Markt für Heimtiere (Hund, Katze, Meerschweinchen etc.) mit dem Anspruch auf eine bedarfsgerechte und gesunde Ernährung. Futtermittel können rechtlich in Einzelfuttermittel (Heu, Getreide usw.) und daraus hergestellte Mischungen (Mischfuttermittel) unterteilt werden. Letztere werden meist mit verschiedenen Zusatzstoffen wie z. B. Vitaminen, Spurenelementen, Aminosäuren, Milchsäurebakterien, Konservierungsmitteln usw. angereichert. Neben den Hauptnährstoffen wie Proteinen, Fetten und Kohlenhydraten können Futtermittel auch unerwünschte und verbotene Stoffe, wie Schwermetalle, Mykotoxine, Dioxine und PCB, gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Rückstände von Tierarznei- oder Pflanzenschutzmittel sowie Salmonellen enthalten, die nicht immer vermieden werden können, jedenfalls aber zu minimieren sind. Ein Höchstmaß an Futtermittelqualität und -sicherheit kann nur durch verpflichtende Eigenkontrollsysteme bei den Futtermittelunternehmern und durch eine
staatliche Überwachung und Kontrolle gewährleistet werden. Ziel aller Qualitätssicherungssysteme von staatlichen Einrichtungen und Wirtschaft sind gesunde Tierbestände, durch die hochqualitative und sichere Lebensmittel für den Menschen produziert werden. Die Lebens- und Futtermittelskandale der letzten Jahre (z. B. Melamin, Dioxin, BSE) haben zur Verunsicherung der Konsumenten beigetragen. Ein auf Wissenschaft basierendes, auf Vorsorge und Vermeidung ausgerichtetes staatliches Kontrollsystem konnte in Österreich bisher die Gefahren für Gesundheit von Tieren und Menschen abwenden. Österreich hat die in den letzten Jahren von der EU eingeleiteten, strengen und transparenten Maßnahmen maßgeblich unterstützt und auch vorbildlich umgesetzt. Mit der Gründung der AGES aus dem Zusammenschluss der Bundesanstalten des Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Humanmedizin-, Veterinärmedizin- und Arzneimittelbereiches vor nunmehr 8 Jahren wurden alle Institute, die zur Ernährungssicherheit, Ernährungssicherung und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze beitragen, vereint. Die Qualität und die Sicherheit der eingesetzten Futtermittel in Österreich können nur durch eine ständige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmensetzungen in der Zulassung und der Kontrolle von Futtermitteln erreicht werden. Die Mitarbeiter der AGES, insbesondere die Mitarbeiter des Instituts für Futtermittel, sind im Rahmen des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) darum bemüht, dass das in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist.
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Der mehrjährige integrierte Kontrollplan (MIK) — Amtliche Kontrolle der Herstellung und Inverkehrbringung von Futtermitteln in Österreich Die Verordnung VO (EG) 882/2004 „über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz“ bildet in Verbindung mit den nationalen Rechtsvorschriften sowie den Verordnungen VO (EG) 178/2002 „zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts“ und VO (EG) 183/2005 „mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene“ die Grundlage für die Durchführung der Kontrolle von Futtermitteln. In Österreich ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) gemäß Futtermittelgesetz die zuständige Behörde für die Durchführung der Kontrolle der Inverkehrbringung von Futtermitteln und für die
Koordination mit den Bundesländern, welche für die Kontrollen der Verfütterung zuständig sind. Die Mittel zur Wahrnehmung der Aufgaben des BAES werden von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zur Verfügung gestellt. Die AGES ist wissenschaftliche Beraterin der Länder und der beiden Ministerien für Landwirtschaft und Gesundheit in allen Fragen im Bereich Futtermittel. Sie koordiniert alle technischen Maßnahmen in Österreich (Überwachung, Erhebungen usw.), erstellt Risikobewertungsstudien, führt Laboranalysen durch und veranstaltet Weiterbildungskurse für Aufsichtsorgane und Unternehmer des Futtermittelsektors.
Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) Die eingangs angeführte „EG-Kontroll-Verordnung“ schreibt vor, dass jedes Land einen mehrjährigen Plan für die gesamte Lebensmittelkette als Basis für die amtlichen Kontrollen erstellen muss. Dieser Plan hat alle relevanten Kontrollbereiche, das Lebensmittelrecht, das Futtermittelrecht, die Kontrolle der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie bestimmte Aspekte der Pflanzengesundheit zu umfassen. Der MIK beschreibt die behördlichen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Vorgangsweisen sowie Kriterien, die die Behörden bei ihrer Tätigkeit erfüllen müssen. Ausgehend von Strategie und Zielen werden die Schwerpunkte einer risikobasierten, amtlichen Kontrolle abgeleitet. Dieser MIK erfüllt somit auch den Wunsch nach erhöhter Transparenz der behördlichen Tätigkeit und ergänzt jene Informationen, die über die Jahresberichte als Ergebnisse der amtlichen Kontrollen bereits veröffentlicht werden. Der MIK wird kontinuierlich, entsprechend den jeweiligen aktuellen Erkenntnissen, weiterentwickelt. Er soll die unabhängige, risikobasierte und nachvollziehbare Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe garantieren.
• festgestellter Risiken, • des bisherigen Verhaltens der Unternehmer, • der Verlässlichkeit der durchgeführten Eigenkontrollen und • von Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen könnten, erreicht werden. Die definierten Kontrollziele ergeben sich aus den futtermittelrechtlich relevanten Vorgaben und sind in folgende Kategorien zusammenzufassen: • • • • • •
Lebensmittelsicherheit Anwenderschutz Umweltschutz Produktionsrisiko Tiergesundheit Täuschungsschutz
Die folgende Abbildung stellt das Zusammenspiel der einzelnen Ziele entlang des Ernährungskreises dar.
Basis für die Ausarbeitung des MIK stellte der „Risikobasierte Integrierte Kontrollplan (RIK)“ dar, welcher in einem zweijährigen Projekt (2005 – 2006) erstellt wurde. Ziel des RIK ist die Sicherstellung, dass ➔ ➔ ➔
regelmäßig, auf Risikobasis und mit angemessener, statistisch abgesicherter Häufigkeit
Kontrollen durchgeführt werden, damit die definierten Kontrollziele, unter Berücksichtigung
Abb. 1: Zusammenspiel der Kontrollziele entlang des Ernährungskreises
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Entwicklung des risikobasierten integrierten Kontrollplans (RIK)
Das Verfahren erfolgt jeweils pro Betriebsart in zwei Schritten. Für jeden Prozess werden folgende Gefahren bestimmt: • Die wichtigsten Gefahren, die in diesem Prozess auftreten oder hinzukommen können. • Die wichtigsten Gefahren, die in diesem Prozess beseitigt werden können.
Entwicklung des risikobasierten integrierten Kontrollplans (RIK) Primärfaktoren: Nach Definition der Ziele wurden vorerst anhand von 3 Leitlinien Primärfaktoren zur allgemeinen Risikoeinteilung für die jeweiligen Betriebe erarbeitet. Leitlinie 1: Auf Grundlage der unterschiedlichen Rechtsnormen und der Kontrollpraxis werden die verschiedenen Betriebsarten vielfach unterschiedlich bezeichnet. Hierdurch ergeben sich häufig Unklarheiten, welche Betriebsarten bzw. Betriebsbereiche tatsächlich gemeint sind. Die eindeutige Festlegung der Betriebsarten ist jedoch bei der 'Belegung' der verschiedenen Betriebsarten mit einer Risikokennzahl unabdingbare Voraussetzung. Im ungünstigsten Fall könnten ansonsten Betriebsarten mit zu geringen Risikokennzahlen bewertet werden, da einzelne Betriebsbereiche nicht in die Definition eingeschlossen wurden. Durch die Bestimmung der Eingangs- und Ausgangsprodukte sowie der vor- und nachgelagerten Betriebe wird zudem die Grundlage geschaffen, hintereinander geschaltete Betriebe bestimmen zu können. Dies ist besonders bei der Übertragung von Risiken über mehrere Betriebe hinweg relevant. Leitlinie 2: Diese Leitlinie stellt den zweiten Schritt auf dem Weg zur Risikobewertung von Betrieben dar, indem die in den Betriebsarten auftretenden Gefahren identifiziert und bewertet werden. Darauf aufbauend können in den weiteren Schritten die Risiken für die jeweilige Betriebsart sowie später der Einzelbetriebe bestimmt werden. Dieses schrittweise Verfahren ist
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darauf ausgerichtet, die einzelnen Parameter für die Risikobewertung nachvollziehbar bzw. zum späteren Zeitpunkt an neue Erkenntnisse anpassbar zu gestalten. Die Gefahrenidentifikation und -bewertung wird für jeden einzelnen Prozess, der im Rahmen der Leitlinie 1 definiert wurde, eigens durchgeführt. Dies mag anfangs als zu aufwändig anmuten, bietet jedoch folgende wesentlichen Vorteile: • Die an den Produkten durchgeführten Prozesse stellen gewissermaßen eine Landkarte für die Struk- turierung der einzelnen Betriebsarten dar, die eine hilfreiche Grundlage für die systematische Erfas- sung aller Gefahren ermöglicht. • Die in vielen Betriebsarten ähnlichen Prozesse können leicht verglichen werden und vielfach sogar sehr ähnlich bezüglich der Gefahrenidentifikation gestaltet werden. Denn viele Betriebe, die mit den gleichen Produkten befasst sind, unterscheiden sich häufig nur durch Kernprozesse der Herstellung, während andere vielfach sehr ähnliche Hilfspro- zesse sind (z. B. Lagerung, Verpackung, Kennzeich- nung). Auch über die Produktgruppen hinweg kön- nen durch dieses Verfahren Analogien hergestellt und dadurch wertvolle Informationen gewonnen werden. • Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, neue Betriebs- arten einfacher zu erfassen, vor allem wenn es sich um die Aufteilung oder Zusammenführung bestehender Betriebsarten handelt. Ein Spezifi kum liegt weiters darin, dass die Bewertung der Gefahren immer gegenüber den vorab auf das einzelne Materienrecht abgestimmten definierten Zielen (Schadensausmaß) durchgeführt wird.
Unter den 'wichtigsten Gefahren' werden diejenigen Gefahren verstanden, denen in der aktuellen Kontrollpraxis sowie von Experten die größte Aufmerksamkeit beigemessen wird. Dies sind somit besonders die Gefahren, die im Rahmen der Betriebskontrolle durch eigene Kontrollpunkte berücksichtigt werden. Mit dem 'Auftreten' und 'Beseitigen' wird immer darauf Bezug genommen, ob die Gefahr unter allgemeinüblichen Bedingungen in Verarbeitung, Handel und Verzehr zum Tragen kommen kann. So können z. B. Mikroorganismen als Gefahr bei der Kühllagerung auftreten, obwohl vorher bereits in relativ geringer Anzahl Mikroorganismen vorhanden waren. Alle identifizierten Gefahren werden bewertet, indem das Ausmaß des größtmöglichen Schadens für die unterschiedlichen Ziele bewertet wird. Leitlinie 3: In Leitlinie 3 wird die Bestimmung der Schadenswahrscheinlichkeit und des Betriebsartenrisikos erarbeitet. Hintergrund: Für alle definierten Betriebsarten werden die Schadenswahrscheinlichkeiten der identifizierten Gefahren festgelegt und entsprechend den Schadensausmaßen das Betriebsartenrisiko berechnet.
Die Schadenswahrscheinlichkeiten werden mittels der Anzahl von Schadensfällen bestimmt. Es werden nur diejenigen Gefahren bewertet, die in der jeweiligen Betriebsart auftreten oder beseitigt werden können. Für die Bemessung wird im Detail folgender Ansatz gewählt: In erster Linie sind für die Beurteilung wissenschaftliche bzw. behördliche Untersuchungsergebnisse zu berücksichtigen. Stehen hierfür nicht ausreichend Informationen zur Verfügung, ist es auf Grund des anzuwendenden Vorsorgeprinzips erforderlich, vorerst Schätzwerte erfahrener Fachleute anzusetzen. Wenn für eine Gefahr eine ausgeprägte öffentliche Risikowahrnehmung besteht, die von vorliegenden wissenschaftlichen Bewertungen stark abweicht (z. B. BSE, GVO), so wird diese öffentliche Risikowahrnehmung an dieser Stelle noch nicht berücksichtigt. Das Betriebsartenrisiko wird mittels des erwarteten Gesamtschadens je Ziel berechnet, der durch alle Gefahren einer Betriebsart verursacht wird. Für die Berechung werden, getrennt für jedes Ziel, für jede Gefahr die Produkte aus der Schadenswahrscheinlichkeit und den Werten für die unterschiedlichen Schadensausmaße summiert. Abschließend wird die Summe aus den für alle Gefahren erhaltenen Werten gebildet. Die somit erhaltenen Werte werden abschließend je Ziel einer Betriebsartenrisikokategorie zugeordnet. Zuletzt wird mittels der oben dargestellten Formel der erwartete Gesamtschaden berechnet sowie daraus die Betriebsartenrisikokategorie abgeleitet.
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Sekundärfaktoren: Neben der Bestimmung der Primärfaktoren und somit des allgemeinen Betriebsartenrisikos werden mit Hilfe einer Datenerhebung Sekundärfaktoren ermittelt und somit das Einzelbetriebsrisiko dargestellt. Sekundärfaktoren beziehen sich unter anderem auf die Größe eines Betriebes oder beschreiben die Teilnahme an einem QM-Programm. Somit können zusätzlich zum Risiko der einzelnen Betriebsart (z. B. Mischfutterhersteller) betriebsspezifische Gegebenheiten (z. B. Fa. XY erzeugt 100.000 t Mischfutter im Jahr) in die Risikoermittlung miteinbezogen werden. Basierend auf diesen Berechnungen erhalten wir eine Betriebsliste, welche die einzelnen Betriebe mit jeweils einem Primär- bzw. Sekundärfaktor abbildet. Neben diesen grundlegenden Berechnungen auf Betriebsebene werden zusätzlich Erhebungen auf Produktebene durchgeführt. Als Basis dient das „harmonized model“ der EU-Kommission, welches eine Übersicht von Futtermittel-Produktkategorien und zu untersuchenden Parametern liefert. Zur Berechnung des notwendigen Stichprobenumfanges auf Basis parametrischer Methoden sind umfangreiche Vorkenntnisse über die Verteilung des zu untersuchenden Merkmals Voraussetzung, die nicht für alle Untersuchungsparameter in der gleichen Qualität vorliegen. Daher wurde der Anwendung nichtparametrischer Methoden, die keinerlei Verteilungsannahmen benötigen, der Vorzug gegeben. Die tatsächliche Bestimmung des Stichprobenumfanges erfolgte anhand der Analysedaten aus den Vorjahren, wobei bereits durchgeführte Einzelbestimmungen und die dabei festgestellte Beanstandungsquote berücksichtigt wurde. Die Ergebnisse der letzten Jahre wurden jeweils berücksichtigt und der Umfang der Einzelbestimmungen angepasst. In den Fällen, wo ausreichende Informationen aus den vergangenen Jahren vorlagen, wurden parametrische Verfahren zur Stichprobenumfangsbestimmung verwendet. Im Anschluss an die statistische Auswertung wird der errechnete Prüfplan vom Fachinstitut durch die jeweiligen Experten geprüft.
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Der errechnete Mindeststichprobenumfang auf Produktebene dient in weiterer Folge als Basis für die Anzahl bzw. Aufteilung der einzelnen Kontrollen auf die Betriebe. Die detaillierte Zuteilung auf die einzelnen Kontrollbetriebe wird anhand der jeweiligen Primär- bzw. Sekundärfaktoren durchgeführt. Nachfassende und ad-hoc-Kontrollen Zusätzlich werden von der Futtermittelkontrolle nachfassende und ad-hoc-Kontrollen umgesetzt, welche ebenfalls im gesamten Kontrollplan abgebildet sind. Die nachfassenden Kontrollen erfassen Betriebe mit Beanstandungen aus dem Vorjahr bzw. Missstände aus Vorperioden, die prioritär im Kontrollplan berücksichtigt werden. Außerdem werden zu den betriebsbezogenen Kriterien auch sachliche durch Analysen ermittelbare Mängel berücksichtigt. Hier wird unter anderem speziell auf eine gefahrenvermeidende Lagerordnung, diverse Hygienemängel, Management von Rückstellmustern oder ausreichende Dokumentation geachtet. Ziel ist es, anhand eines speziellen Maßnahmenkatalogs Überschreitungen von sicherheitsrelevanten Parametern (unerwünschte oder verbotene Stoffe wie z. B. GVO, Salmonellen, Dioxine etc.) bei der nachfassenden Kontrolle zu bereinigen. Aus den Erkenntnissen des Berichtsjahres 2009/2010 wird für 2011 eine Schwerpunktaktion zu Salmonellen durchgeführt.
Übersicht MIK Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan Risikobasierte Umsetzung
Strategische Umsetzung
Operative Umsetzung
RIK = Risikobasierter Integrierter Kontrollplan (Stichproben- und Inspektionsplan)
• strategische Zielsetzungen • Organisation & Management • Dokumentierte Kontroll- und Verifizierungsverfahren • interne und externe Supervision • Unabhängigkeit (Akkreditierung)
• ausreichendes Personal (Qualifikation, Erfahrung etc.) • adäquate Einrichtung und Ausrüstung • Anwendung geeigneter „Methoden“ (Routinekontrollen, Inspektionen, HACCP etc.) • Infrastruktur (Labors etc.) • Reporting
Integrierte Umsetzung • Unparteilichkeit und Einheitlichkeit, Transparenz und Vertraulichkeit • Koordination, Informationsaustausch und Zusammenarbeit • Amtshilfe und gegenseitige Unterstützung • Krisenmanagement Abb. 2: Übersicht MIK
Über ad-hoc-Kontrollen finden Informationen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem (RASFF), Zollmeldungen sowie Informationen aus laufenden Kontrollen bzw. futtermittelrechtlichen Aspekten ihren Eingang in den Kontrollplan. Hierbei werden aktuelle Probleme vor Ort bei den Betrieben kontrolliert, mit dem Ziel Abweichungen umgehend abzustellen. Die abschließende Grafik stellt eine zusammenfassende Übersicht des MIK dar und weist auf die bei der Umsetzung jeweils zu berücksichtigenden Bereiche hin.
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Amtliche Futtermittelkontrolle in Österreich Die amtlichen Kontrollen durch das BAES umfassen • • •
Inspektionen und Probeziehungen beim Inver- kehrbringen von Rohstoffen und Fertigprodukten (Herstellung, Lagerung, Einfuhr), die Untersuchung aller Futtermittelproben ein- schließlich Beurteilung der Ergebnisse, Beanstan- dungen, Anordnung von Maßnahmen, Erstattung einer Anzeige bei den Strafbehörden und Zulassung und Registrierung der Betriebe.
Inspektion auf die Durchführung von Eigenkontrollen, wozu die Betriebe gesetzlich verpflichtet sind, geachtet. Futtermittelbetriebe, die bestimmte Zusatzstoffe oder Vormischungen daraus verwenden, müssen beim BAES eine Zulassung beantragen. Alle sonstigen Betriebe (Händler, Transporteure, Lagerhalter, mobile Mischer usw.) müssen gemäß Futtermittelhygieneverordnung (EG) 183/2005 beim BAES registriert sein. Futtermittel dürfen nur von zugelassenen oder registrierten Betrieben bezogen werden.
Kennzeichnung Der Kontrollplan schätzt sämtliche auftretende Risken ab und gibt vor, welche Betriebe und wie viele und welche Futtermittel überprüft werden sollen. In Österreich werden jährlich etwa 2.200 Futtermittelproben in Zusammenarbeit mit den Ländern gezogen und auf Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, unerwünschte und verbotene Stoffe sowie Tierarzneimittelrückstände untersucht.
Betriebskontrollen (Inspektionen) Dabei werden Dokumente und Aufzeichnungen sowie verschiedene Prozessabläufe bei der Produktion, die Einhaltung von Hygienestandards und die Umsetzung des Prinzips der Gefahrenanalyse und kritischer Kontrollpunkte (hazard analysis and critical control points, HACCP) geprüft. Außerdem wird bei einer
Eine weitere wichtige Aufgabe im Rahmen der Futtermittelkontrolle ist die formale Überprüfung der Kennzeichnung von Futtermitteln auf ihre Rechtskonformität sowie auf irreführende oder andere unzulässige Angaben. Auf dem Etikett oder Sackanhänger bzw. dem Warenbegleitpapier bei loser Ware dürfen sich keine Angaben zur Behandlung, Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten finden. Besonders am immer größer werdenden Heimtierfutter- und Pferdefuttermarkt ist die Grenze zwischen Arzneimittel und Futtermittel infolge unerlaubter, meist gesundheitsbezogener Behauptungen (Werbeaussagen) nicht immer klar zu erkennen. Die Futtermittelkontrolle soll hier den Käufer vor Täuschung und irreführender Werbung schützen.
Rückverfolgbarkeit
Beurteilung der Ergebnisse
Futtermittel dürfen weder die Gesundheit von Mensch und Tier noch die Umwelt schädigen. In manchen Fällen muss ein bereits am Markt befindliches Futtermittel zurückgeholt werden. Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Warenströme in ihrem Betrieb zu führen, um im Fall eines Risikos die Rückverfolgbarkeit in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen.
Im Anschluss an die Untersuchung einer Futtermittelprobe erfolgt im Institut für Futtermittel die Bewertung und Interpretation des Ergebnisses. Gesetzesverstöße werden beanstandet und in Fällen grober Abweichungen wird eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet, die ein Strafverfahren einleitet. Bei Gefahr für die Gesundheit von Mensch und/oder Tier werden dem Unternehmen entsprechende Maßnahmen vorgeschrieben, z. B. Sperre der Ware, Rückholung vom Markt, Information der Abnehmer und Rückbeförderung an den Ursprungsort. Weiters kann die Verwendung zu anderen als Futterzwecken oder auch eine unschädliche Beseitigung angeordnet werden. Ergebnisse von amtlichen Futtermittelproben, die für in Ordnung befunden wurden, können vom jeweiligen Betrieb zur eigenen Verwendung von der AGES verbilligt gekauft werden.
Mischerprüfungen Seit 2003 bietet das Institut für Futtermittel Überprüfungen von Mischanlagen an. Mithilfe von Microtracern wird geprüft, ob eine Mischanlage für eine gleichmäßige Verteilung (Homogenität) von Zusatzstoffen in einem Mischfuttermittel geeignet ist.
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Anforderungen an die Ausbildung und Schulungen Ein neu implementierter, modulartig aufgebauter Lehrgang für amtliche Futtermittelkontrollorgane soll die Durchführung der Kontrollen auf höchstem Niveau gewährleisten. Die Wissensdarbietung erstreckt sich, wie in der VO (EG) 882/2004 vorgesehen, vom Futtermittelrecht über Warenkunde und Tierernährung bis hin zur Vermittlung von Kenntnissen über Produktions- und QM-Systeme. Alle Futtermittel-Kontrollorgane des Bundesamtes, ebenso wie die Koordinatoren in den Landesregierungen, haben diesen Lehrgang bereits erfolgreich absolviert. Zusätzlich wurden für die Kontrollorgane der Länder (meist Amtstierärzte und -ärztinnen) Schulungen in den Bundesländern durch die AGES abgehalten.
Transparenz der Kontrollen Um höchstmögliche Transparenz sicherzustellen, werden vom BAES Berichte über die durchgeführten Kontrollen angefertigt und den kontrollierten Betrieben ausgehändigt. Diese Berichte umfassen eine Beschreibung des Zwecks der amtlichen Kontrollen, der angewandten Kontrollverfahren, der Kontrollergebnisse und gegebenenfalls der vom betroffenen Unternehmer zu ergreifenden Maßnahmen. Darüber hinaus wird jährlich ein Jahresbericht über die Ergebnisse der Kontrollen verfasst und auf der website des BAES veröffentlicht: http://www.baes.gv.at/futtermittel/ueberwachung-und-kontrolle/
Ergebnisse Kontrolle 2009 Insgesamt wurden 2009 im Rahmen der Futtermittelüberwachung basierend auf dem Mehrjährigen Integrierten risikobasierten Kontrollplan (MIK) 3.235 Betriebe aufgesucht, wobei 2.466 landwirtschaftliche Betriebe, 639 Händler und 130 gewerbliche Hersteller kontrolliert wurden. Dabei wurden 2.633 Proben gezogen und in weiterer Folge risikobasiert auf differente Parameter wie unerwünschte und verbotene Stoffe sowie auf den Gehalt von Inhalts- und Zusatzstoffen analysiert. Die durchschnittliche Beanstandungsquote je analysiertem Parameter ist mit 3 % als unauffällig anzusehen, wobei wertbestimmende Parameter (Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe) mit Abstand die höchste Beanstandungsquote aufweisen. Analysen auf unerwünschte Stoffe und verbotene Stoffe mussten mit 1,2 bzw. mit 0,4 % nur sehr selten beanstandet werden. Schwerpunktmäßig sind hier Überschreitungen der Keimzahl und Schwermetallgehalte bei Heuproben von landwirtschaftlichen Betrieben zu nennen. Als Ursache für die Verstöße können folgende Punkte identifiziert werden: • mangelndes Bewusstsein zu bzw. ungenügende Kenntnisse von betriebsbezogenen Vorschriften; z. B. Anforderungen Anhang 2 der VO (EG) Nr. 183/2005 • wirtschaftlicher Druck zur Kostenreduktion (laut Auskunft von Betriebsvertretern) • fehlende oder ungenügende Eigenanalysen bzw. -kontrollen (z. B. bei abweichenden Inhaltsstoffangaben)
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• Fehler in der Produktion (z. B. Mischfehler, fehlende Berücksichtigung von Rezepturänderungen bei der Etikettierung) Bei den Meldungen (Selbstanzeigen) zu den Eigenkontrollen der Firmen konnten Salmonellen vermehrt bei Einzelfuttermittel (gesamt 31 positive Proben) und hier vor allem bei Ölsaaten (23 positive Proben) identifiziert werden. Den betroffenen Firmen wurde behördlich angeordnet, Maßnahmen zu setzen und dem BAES Bericht zu erstatten. Bei internationaler Beteiligung wurde der Fall in das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) gestellt. Durch die behördlichen Proben konnte ein vermehrtes Auftreten von Salmonellen in Ölschroten jedoch nicht bestätigt werden. Die Eigenkontrollen der Firmen bzw. die angeordneten Maßnahmen des BAES zeigen darüber hinaus auf, dass im fertigen Mischfutter das Vorkommen von Salmonellen deutlich geringer festzustellen ist. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Ergebnisse der Futtermittelkontrolle 2009 in Österreich keine besonderen Auffälligkeiten aufweisen. Die Beanstandungsquote liegt im europäischen Vergleich knapp unter dem Durchschnitt. Die Verteilung der Verstöße ist, bezogen auf den Anteil der Betriebskategorie an der Gesamtbetriebsanzahl, nicht auffallend abweichend. Produktbezogen sind gewisse Schwerpunkte zu erkennen (z. B. positive Salmonellenproben bei Einzelfuttermittel). Diese Schwerpunkte sind jedoch durch das allgemeine Betriebsartenrisiko im Kontrollplan berücksichtigt.
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Das Europäische Schnellwarnsystem – Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) wurde bereits im Jahr 1979 von den damaligen EWG-Staaten gegründet. Die gesetzliche Verankerung erfolgte erstmals mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 („General food law“), worin die nationalen Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten der EG mit einem effektiven Werkzeug zur internen Information über getroffene Maßnahmen beim Auftreten ernsthafter Risken, die in Verbindung mit Lebens- und Futtermitteln entstanden sind, ausgestattet werden. Das Institut für Futtermittel der AGES ist bereits seit Februar 2002 Schnellwarn-Kontaktstelle für Futtermittel, das Institut für Lebensmitteluntersuchung der AGES in Salzburg ist seit März 2007 für Lebensmittel und gleichzeitig als zentrale Kontaktstelle für das Schnellwarnsystem in Österreich zuständig. Die beiden nationalen Kontaktpunkte sind direkt über das Internet mit der Zentrale in Brüssel verbunden und werden im Fall plötzlich auftretender Krisensituationen direkt mit den Entscheidungsträgern, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) kurzgeschlossen.
Alert notifications Alert-Meldungen werden täglich unmittelbar nach Eintreffen einer solchen Meldung versendet, wenn risikobehaftete Lebensmittel oder Futtermittel bereits auf den Markt gekommen sind und sofortiger Handlungsbedarf besteht. Solche Warnmeldungen werden von jenem Mitgliedstaat ausgesandt, der das Risiko entdeckt und entsprechende Maßnahmen veranlasst hat, wie zum Beispiel eine Sperre oder Rückholung der Ware. Ziel ist es, dass alle Mitgliedstaaten rasch und gleichzeitig dieselbe Information erhalten und somit prüfen können, ob sich das betreffende Produkt auch auf ihrem Markt befindet, und damit notwendige Schritte zur Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit veranlassen können. Der Konsument kann darauf vertrauen, dass Produkte aus einer veröffentlichten „Alert“- Meldung bereits vom Markt entfernt worden sind oder zurückgeholt werden. Wie solche Maßnahmen auf nationaler Ebene ausgeführt werden, entscheiden die Mitgliedstaaten selbst, einschließlich der Vorgabe, ob detaillierte Informationen an die Medien weitergegeben werden.
Information notifications Informationsmeldungen werden einmal täglich gesendet, wenn für Lebensmittel oder Futtermittel zwar ein Risiko besteht, jedoch das Produkt nicht auf den Markt gekommen ist und die anderen Mitgliedstaaten daher noch keine Sofortmaßnahmen treffen müssen. Diese Meldungen betreffen meistens Lieferungen, die nach einer Kontrolle an einer Außengrenzstelle der Europäischen Gemeinschaft abgewiesen wurden.
News Diese Meldungen, die weder als Warnung noch zur Information dienen, aber für die Kontrollbehörden relevant sein könnten, werden von der Kommission für die Mitglieder des RASFF zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei zumeist um Meldungen über diverse Vorkommnisse in Drittländern, die ad hoc versendet werden.
Follow Up-Meldungen
Wochenmeldungen (weekly overviews of notifications) Die Kommission veröffentlicht einmal wöchentlich eine Übersicht über alle Food- und Feed-Meldungen (alert, information, border rejections) im Internet. Meldungen, die dem Futtermittelsektor zuzuordnen sind, sind in blau hervorgehoben. In der öffentlichen Version werden Handelsnamen und Identitäten der betroffenen Firmen nicht bekannt gegeben. Detaillierte Informationen werden ausschließlich an die monatlich aktualisierten Kontaktstellen der nationalen Behörden und an die Zentrale in Brüssel weitergegeben. Über den folgenden Link wird der Zugang zum RASFF einer breiteren Öffentlichkeit ermöglicht. Hier können alle aktuellen Meldungen über Lebens- und Futtermittel, aber auch die Meldungen der letzten Jahre abgerufen werden. Vertrauliche Details über die betroffenen Unternehmen werden hier ebenso nicht veröffenlicht: http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/ rasff_portal_database_en.htm
Die Follow Up-Meldungen sind Folgemeldungen, die entweder eine Antwort auf eine Originalmeldung oder Folgemeldung inkl. getroffener Maßnahmen sind oder eine zusätzliche, neue Information zur Originalmeldung (Nachreichung von z. B. Lieferlisten oder Analysenzertifikaten, Transportdokumente) liefern oder den Abschluss der getroffenen Maßnahmen beinhalten. Im Jahr 2009 kamen auf eine Originalmeldung durchschnittlich 1,43 Folgemeldungen.
Folgende Arten von Meldungen werden täglich elektronisch übermittelt: 1. 2. 3. 4. 5.
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Warnmeldungen (Alert notifications) Informationsmeldungen (Information notifications) Neues (News) nachfolgende Meldungen (Follow Ups) Wochenmeldungen
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Information von Drittstaaten Die Europäische Kommission übernimmt die Aufgabe der Information von Drittstaaten, wenn diese durch Export oder Import von Futtermitteln, die beanstandet wurden, betroffen sind. Dadurch sollen im Ursprungsland durch geeignete Gegenmaßnahmen Wiederholungsfälle verhindert werden. EU-Antragsländer (derzeit Türkei, Kroatien und Mazedonien), aber auch andere Drittstaaten oder internationale Organisationen können sich im Einvernehmen und unter Einhaltung bestimmter Abmachungen (z. B. Vertraulichkeitsregeln) am Schnellwarnsystem beteiligen.
RASFF-Meldungen aus Österreich (Originalmeldungen inkl. Follow-up´s) 2002: Dioxin in Ferkeltorf, Salmonellen in Fischmehl 2003: Kokzidiostatika in Legehennenfutter, Dioxin in Grünmehlpellets und Zinkoxid, Salmonellen in Fischmehl und Sonnenblumenschrot, erhöhter Fluorgehalt in einem Ergänzungsfuttermittel, tierisches Protein in Sauenfutter 2004: Knochenfragmente in Säureprämix und Rübenschnitzel, Salinomycin in Mineralfutter, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH) in Graspellets 2005: Salmonellen in Hundekauknochen (6-mal), Leinsamenschrot (2-mal) und Fischmehl (2-mal)
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2006: Selen- und Chromhefe in Hunde- und Katzenfutter, Superoxiddismutase in Pferdefutter, dioxinähnliche PCB in Kupfersulfat, Blei in Manganoxid, Arsen in Pferdefutter, Salmonellen in Proteinkonzentrat für Masthühner (2-mal), in Hundefutter, Rapsschrot und Fischmehl 2007: Selen-Überschreitung in Ferkelfutter, Botulinumtoxin in Katzenfutter (2-mal), Cumarin in Hundekeksen, Fremdkörper in Welpenfutter, Aflatoxine in Erdnüssen, dioxinähnliche PCB in Kupfersulfat, Salmonellen in Hundekauknochen, Cadmium in Zinksulfat, Enterobakterien in Hundefutter 2008: Salmonellen in Sojaschrot (4-mal), in Geflügelmehl, in Rapskuchen und in Weizenprotein, Cadmium in Dicalciumphosphat, Blei in Reisproteinkonzentrat, DDT in Kräuter-Ergänzungsfuttermittel (2-mal), Cyanursäure in Süßmolkepulver, Cyanide in Leinschrot, dioxinähnliche PCP in Kupferchelat und Tierknochensplitter in Kräuterzusatzstoff. Von den insgesamt 15 aus Österreich gemeldeten Fällen waren 5 OriginalMeldungen und 10 Follow-Up-Meldungen. 2009: Salmonellen in Sojaschrot (17-mal) und in Fleischmehl (1-mal), DDT in einer Kräutermischung (4-mal) und in Teufelskrallenwurzel (2-mal), nicht zugelassenen GVO in Lein (3-mal) und Soja (6-mal), Schwermetalle in Sepiolth (1-mal), in Zückerrübenpellets (2-mal) in Zinkoxyd (1-mal), Dioxin und dioxinähnliche PCB in Tagetesblütenmehl (1-mal) und ein nicht zugelassener Zusatzstoff in einem Hundefutter (1-mal). Die Feed-Gesamtmeldungen aus Österreich setzten sich aus 16 Original- und 22 Follow-Up-Meldungen zusammen.
Tab. 1: RASFF-Meldungen (2002 - 2009) Jahr
RASFF-Gesamtmeldungen RASFF-Gesamtmeldungen Feed-Meldungen aus inkl. Follow-up + News ohne Follow-up Österreich mit Follow-up
2002
3.024
100
2
2003
4.286
71
7
2004
5.367
65
4
2005
6.897
85
10
2006
6.594
129
10
2007
7.354
163
10
2008
7.074
185
15
2009
8.089
204
38
Die um die 2,5-fach erhöhte Anzahl an FeedMeldungen aus Österreich kam hauptsächlich durch die gestiegene Anzahl von Eigenmeldungen bei Salmonellen in Sojaschrot (via Italien und Slowenien) sowie durch Folgemeldungen aufgrund von nicht zugelassenen GVO (FP967 Lein in Leinschrot, weiters Verunreinigungen von Mais MON 88017 und MIR 604 in Sojaschrot) sowie DDT in importierten getrockneten Kräutern/Kräutermischungen aus Asien und Afrika zustande.
Seit 2005 haben die Meldungen am Futtermittelsektor auch auf europäischer Ebene stark zugenommen. Durch geänderte Abläufe in der Berichterstattung sind wesentlich mehr Länder mit Meldungen plus deren Folgemeldungen betroffen.
17
Erwünschte Komponenten – Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe Mischfuttermittel sind Mischungen aus Einzelfuttermitteln, mit oder ohne Zusatzstoffe, welche als Allein- oder als Ergänzungsfuttermittel zur Tierernährung bestimmt sind. Die Qualität eines Mischfuttermittels resultiert aus den verwendeten Einzelfuttermitteln und seiner Fähigkeit, den Energie- und Nährstoffbedarf des Tieres zu decken.
100 % 90 % 80 %
Nährstoffgruppen eines Futtermittels Feuchte Rohasche (XA) Rohfaser (XF)
70 %
Nährstoffzusammensetzung Die Inhaltsstoffe der in einem Mischfuttermittel verwendeten Einzelfuttermittel tragen unterschiedlich zur Nährstoffzusammensetzung bei. Als Einzelfuttermittel gelangen Getreide, Ölsaaten, Leguminosen, Milch, Fischmehl, Knollen und Wurzeln, alle ihre Nebenprodukte sowie Mineralstoffe zur Verwendung. Folgende Nährstoffgruppen sind in einem Futtermittel enthalten und werden mittels Weenderanalyse ermittelt (siehe Abb. 3)
Rohprotein (XP)
Rohasche (XA)
Rohprotein umfasst die Aminosäuren und andere stickstoffhältige Verbindungen. Es ist Quelle für den Aufbau von körpereigenem Eiweiß (Fleisch, Milch usw.) und kann in dieser Funktion durch keinen anderen Nährstoff ersetzt werden. Die Qualität des Rohproteins wird wesentlich durch seine Bausteine, die Aminosäuren, bestimmt. Einige davon sind für den tierischen Organismus essentiell. Sind Aminosäuren aus natürlichen Quellen nicht ausreichend verfügbar, werden sie in Form von Zusatzstoffen ergänzt.
Die Rohasche stellt die mineralische Komponente eines Futtermittels dar. Dazu zählen die Elemente Phosphor (P), Kalzium (Ca), Magnesium (Mg), Natrium (Na) und Kalium (K). Futtermittel pflanzlichen Ursprungs enthalten gewisse Anteile an Mineralstoffen, oft ist dieser jedoch für eine optimale Versorgung der Tiere nicht ausreichend. Man denke hier z. B. nur an den hohen Ca-Bedarf laktierender Kühe bzw. Legehennen. In Mischfuttermitteln werden diese Mängel durch Einmischung von Mineralien, wie z. B. Calciumcarbonat, Calciummagnesiumphosphat und ähnlichen Verbindungen, behoben. Für den Landwirt, der wirtschaftseigenes Futter verwendet bzw. selbst mischt, stehen Mineralfuttermittel als Ergänzung zur Verfügung. Diese enthalten meist neben den eigentlichen Mineralstoffen auch Zusatzstoffe wie Spurenelemente, Vitamine, Enzyme oder probiotisch wirksame Mikroorganismen.
Rohfaser (XF) Als Rohfaser werden die im Futter enthaltenen Ballaststoffe bezeichnet. Diese pflanzlichen Gerüstsubstanzen setzen sich aus Zellulose und Hemizellulosen sowie unverdaulichen Stoffen, vor allem Lignin, zusammen. Mit Ausnahme der Wiederkäuer (Pansenbakterien) können diese Stoffe von den Tieren nur schwer verdaut werden, jedoch ist ein bestimmter Mindestanteil Rohfaser im Futter notwendig. Ein Zuviel führt zu einer Beeinträchtigung der Nährstoffaufnahme und somit zu geringerer Futterverwertung. Abhilfe kann hier der Zusatz von Enzymen schaffen.
60 % 50 % 40 %
N-freie Extraktstoffe (NfE)
30 % 20 % 10 % 0%
Rohprotein (XP) Rohfett (XL) Abb. 3: Die Zusammensetzung eines Futtermittels durch Weenderanalyse ermittelt
18
19
Rohfett (XL)
Stickstofffreie Extraktstoffe (NfE)
Zusatzstoffe
Futtermittel weisen einen sehr unterschiedlichen Fettgehalt auf. In besonders energiereichen Mischfuttermitteln (z. B. Hühnermastfutter) wird auch reines pflanzliches Fett oder Öl zugesetzt. Neben den Kohlenhydraten ist Fett nämlich der wichtigste Energielieferant in der Nahrung. Fett besteht rein chemisch aus Glycerin und Fettsäuren. Einige dieser Fettsäuren zählen für das Tier zu den essentiellen, also lebensnotwendigen Nahrungsfaktoren. Dies sind die mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie Linol-, Linolen- und Arachidonsäure, die dem Tier in einer bestimmten Menge täglich mit der Nahrung zugeführt werden müssen. Fett ist auch als Träger der fettlöslichen Vitamine von Bedeutung. Seine Qualität beeinflusst zum Teil direkt die Qualität tierischer Lebensmittel.
Sie stellen den rechnerisch ermittelten Rest nach Abzug von Feuchte, Rohasche, Rohfett, Rohfaser und Rohprotein dar. Die NfE enthalten Polysaccharide (Stärke), lösliche Zucker (Glucose, Fructose, Saccharose, Lactose, Maltose und Oligosaccharide) sowie lösliche Teile von Zellulose, Hemizellulosen, Lignin und Pektinen. In der Summe umfassen die NfE also die Kohlenhydrate, neben Fett die Hauptenergiesubstanzen eines Futtermittels.
Die Zusammensetzung der Mischfuttermittel soll für die Tiere ein gesundes Wachstum, für den Landwirt – in Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg – eine entsprechende Tierleistung sicherstellen. Ist dies aufgrund der natürlich vorhandenen Inhaltsstoffe nicht gewährleistet, können Zusatzstoffe zum Einsatz kommen. Zusatzstoffe dürfen sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt auswirken, sie dürfen keinen Nachteil oder Irreführung für den Verbraucher in Hinblick auf die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich bringen. Antibiotika und Hormone sind als Zusatzstoffe verboten. Um gesetzlich EU-weit zugelassen zu werden, müssen Zusatzstoffe u. a. eine der folgenden Eigenschaften aufweisen (VO (EG) Nr. 1831/2003): • die Beschaffenheit des Futtermittels positiv beeinflussen (z. B. Konservierungsmittel oder Antioxidantien, Säureregulatoren ...) • die Beschaffenheit des tierischen Erzeugnisses positiv beeinflussen (z. B. Farbstoffe) • die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen • den Ernährungsbedarf der Tiere decken (Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren) • die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen (z. B. Benzoesäure) • die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermit- tel, positiv beeinflussen (z. B. organische Säuren, Enzyme, probiotische Mikroorganismen, sensorische Zusatzstoffe)
20
Zusatzstoffe unterliegen innerhalb der EU einem strengen Zulassungsverfahren, im Zuge dessen neben der Prüfung der Wirksamkeit auch toxikologische Aspekte, Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Rückstände des Zusatzstoffes oder seiner Metaboliten in den Lebensmitteln überprüft werden. Diese Daten werden von der EFSA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, bewertet. Zusatzstoffe werden jeweils durch Verordnung der EU für bestimmte Tierarten/Kategorien zugelassen, wobei auch eventuelle Maximal- bzw. Minimalwerte im Futtermittel festgelegt werden. Zugelassene Zusatzstoffe werden in einem Register veröffentlicht: http://ec.europa.eu./food/food/animalnutrition/feedadditives/registeradditives_en.htm Das Institut für Futtermittel ist aktiv in das Zulassungsverfahren eingebunden. Für das Gemeinschaftliche Referenzlabor für Zusatzstoffe (CRL-FA) werden Evaluierungen von Zulassungsunterlagen durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf der Beurteilung der Methoden hinsichtlich ihrer Eignung zum Nachweis der beantragten Zusatzstoffe in der amtlichen Kontrolle.
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Spurenelemente Spurenelemente werden von den Tieren nur in geringsten Konzentrationen (mg/kg Futter) benötigt. Dazu zählen in erster Linie Eisen (Fe), Kupfer (Cu), Zink (Zn), Mangan (Mn), Selen (Se), Jod (J), Kobalt (Co) und Molybdän (Mo). Spurenelemente sind am Aufbau und der Funktion körpereigener Wirkstoffe wie Enzyme und Hormone beteiligt und katalysieren somit wesentliche Stoffwechselvorgänge und Steuerungsmechanismen im Organismus. Unterversorgung kann von Mangelerscheinungen bis zu Fruchtbar-
Probenanzahl
400 300
•
25
•
20
•
15
200
10
•
100 0
Konservierungsmittel und Säureregulatoren
Enzyme
Ameisen-, Propion-, Milch- und Zitronensäure, aber auch Benzoe- und Sorbinsäure haben die Aufgabe, den pH-Wert im Futter und in weiterer Folge auch im Verdauungstrakt der Tiere zu erniedrigen. Eine schnelle Absenkung des pH-Wertes im Magen ist Voraussetzung für eine optimale Proteinverdaulichkeit. Ein weiterer Effekt besteht in ihrer antimikrobiellen Wirkung v. a. im Futtermittel selbst, was zu einer verbesserten hygienischen Futterqualität führt. In feuchten Futtermitteln wirken sie als Konservierungsmittel.
30
•
500
Jährlich werden in der AGES durchschnittlich 1.500 - 2.000 Spurenelementanalysen in Futtermitteln durchgeführt.
•
•
•
•
• •
r r r ett e n n se f ch ium ium trium spho upfe Eise tei ro has ohfa Roh Kalz nes a K o p N h g R Ph Ro Ro Ma
• •
5 0
Anzahl Beanstandungen
600
keitsstörungen führen. Die Versorgung muss die Leistungsansprüche berücksichtigen; aber auch ein Überangebot kann schädliche Folgen haben. Deshalb sind für alle Spurenelemente gesetzliche Höchstwerte festgelegt, deren Einhaltung laufend durch die AGES überprüft wird.
Tab. 3: Wirkungsweisen von Phytase
Probenanzahl
• Beanstandungen
Phytase
k n n Zin nga Sele Ma
bessere Ausnutzung des Futters
Abb. 4: Anzahl untersuchter Inhaltsstoffe, Mengen- und Spurenelemente in Futtermitteln (2009) sowie Anzahl der nicht entsprechenden Proben.
Probiotika und Prebiotika Probiotisch wirkende Mikroorganismen (Milchsäurebakterien, Bacillussporen und Hefen) siedeln sich in der Darmflora der Tiere an und unterstützen dort das natürliche Gleichgewicht. Neben den „PRObiotika“ gewinnen zunehmend „PREbiotika“ an Bedeutung. Prebiotika sind für das Tier unverdauliche Zucker
Enzyme sind Eiweißverbindungen, die chemische Reaktionen unterstützen und beschleunigen können. Diese Verbindungen werden zur Verbesserung der Verdauung eingesetzt. Einerseits zur Unterstützung körpereigener Enzyme (z. B. Proteasen, Lipasen, ...), um das z. T. noch suboptimale Verdauungssystem beim Jungtier zu kompensieren, andererseits durch Zufuhr nicht oder zuwenig vorhandener Enzyme (z. B. Phytasen, Xylanasen, Glucanasen, ...), um komplexe bislang unverdauliche Futterbestandteile resorbierbar zu machen. Der Einsatz erstreckt sich auf Jungtiere, Schweine und Hühner. In österreichischen Futtermitteln ist das Enzym „Phytase“ weit verbreitet. Es setzt aus Phytat Phosphor frei und bewirkt eine Reihe von positiven Effekten (siehe Abb.).
(Oligosaccharide), die im hinteren Darmtrakt als Nahrung für die erwünschten Mikroorganismen dienen. Der Zusatz dieser Stoffe zum Futter bewirkt eine verbesserte Nährstoffverdauung und steigert die Vitalität und das Wohlbefinden der Tiere.
Tab. 2: Wirkungsweisen von Pre- und Probiotika
Einsparung von zugesetztem Phosphor
verbesserte Knochenkonsistenz der Tiere, erhöhte Bruchfestigkeit der Eierschalen
Entscheidend bei der Bestimmung von Enzymen ist nicht die Menge im Futtermittel, sondern die katalytische Aktivität (wie viel kann ein Enzym in einer Minute an Substrat umsetzen bzw. wie viele Spaltprodukte kann es bilden). Mit einer Farbreaktion ist es möglich, diese Reaktion zu messen. Österreichweit ist die AGES derzeit führend in der Enzymanalytik in Futtermitteln.
geringere Phosphorausscheidung (Schonung der Umwelt)
Verwertung gebundener Spurenelemente und Proteine
Seit kurzem hat das Institut für Futtermittel als nationales Referenzlabor (NRL) seine Evaluierungstätigkeit im EU-Zulassungsverfahren für Zusatzstoffe (v. a. Enzyme) aufgenommen. Gemeinsam mit dem gemeinschaftlichen Referenzlabor (CRL) in Geel wird die Eignung der Nachweismethoden für den Zusatzstoff, der zur Zulassung eingereicht wurde, beurteilt und das Ergebnis an die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) übermittelt.
Wirkungsweise der Prebiotika Förderung von Bifido- und Milchsäurebakterien
erwünschte pH-Absenkung
Verdrängung pathogener Keime
verbesserte Mineralstoffaufnahme
Stimulation der Immunabwehr
Wirkungsweise der Probiotika Nahrungskonkurrenz zu Gunsten der erwünschten Keime
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Stimulierung der Bildung körpereigener Enzyme und des darmassoziierten Immunsystems
Wachstumshemmung pathogener Keime durch Blockierung der Plätze an der Darmwand und durch Stoffwechselprodukte der Probiotika
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Aminosäuren Aminosäuren sind die wichtigsten Bausteine für das Körpereiweiß. Der tierische Organismus kann allerdings einige der Aminosäuren nicht selbst synthetisieren und ist auf die Zufuhr über die Nahrung angewiesen; diese nennt man essentielle Aminosäuren. Sind diese nicht in der erforderlichen Menge im Futter vorhanden, wirken sie limitierend und werden deshalb in der Regel handelsüblichen Mischfuttermitteln zugesetzt. Das sind v. a. Methionin, Lysin, Threonin und Tryptophan, die industriell (fermentativ durch Mikroorganismen oder chemisch) hergestellt
werden. Zur Aminosäurenbestimmung werden die Proteine in Futtermitteln durch Hydrolyse aufgeschlossen (zerlegt) und die einzelnen Aminosäuren im Aminosäurenanalysator gemessen. Die AGES ist österreichweit führend in der Aminosäureanalytik in Futtermitteln, jährlich werden durchschnittlich 300 Aminosäureuntersuchungen zur Überprüfung auf deklarierte Sollgehalte durchgeführt.
Tab. 5: Übersicht über wichtige essentielle Aminosäuren, ihre Funktion bei Tieren und Herstellungsart
Vitamine Vitamine zählen, wie auch die Mineralstoffe und Spurenelemente, zu den nicht energieliefernden Wirkstoffen, die der Mensch und das Tier zur Erhaltung ihres Lebens und ihrer Leistungsfähigkeit unbedingt benötigen. Sie sorgen grundsätzlich für das Funktionieren des Stoffwechsels. Ihre vielseitigen Aufgaben und Funktionen werden in der Abbildung dargestellt.
In der AGES werden pro Jahr durchschnittlich 1.450 Vitaminanalysen zur Überprüfung auf ihren deklarierten Sollgehalt bzw. auf gesetzliche Höchstgehalte durchgeführt. Die Analytik erfolgt nach akkreditierter wissenschaftlicher Methodik mittels HPLC (Hochdruckflüssigkeitschromatographie).
Aminosäure physiologische besonders für Bedeutung L-Lysin Enzyme, kollagene Gewebe, wachsende Tiere Verknöcherung DL-Methionin Enzyme, Peptide, Federprotein, Geflügel, Ferkel Vorstufe für Cystein und Cystin und Kaninchen L-Threonin Verdauungsenzyme, junge, wachsende Immunsubstanzen, Monogastrier (z. B. Ferkel) Energiestoffwechsel L-Tryptophan verschiedenste junge, wachsende Stoffwechselprozesse Monogastrier (z. B. Ferkel)
Herstellung fermentativ synthetisch fermentativ
fermentativ
Tab. 4: Aufgaben und Funktionen von Vitaminen bei Tieren
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Fettlösliche Vitamine A Retinol D3 Calciferol E Tocopherol K1 Phyllochinon K3 Menadion -Carotin
klassische Funktion Epithelschutz Ca- und P-Stoffwechsel biologisches Antioxidans Blutgerinnung, Knochenstoffwechsel Blutgerinnung Provitamin A, Antioxidans
Wasserlösliche Vitamine B1 Thiamin B2 Riboflavin B6 Pyridoxin B12 Cobalamin B3 Niacin (Nikotinsäure) B5 Pantothensäure B7 Biotin B9 Folsäure C Ascorbinsäure Cholin
Kohlenhydratstoffwechsel Energiestoffwechsel Eiweißstoffwechsel Blutbildung u. Eiweißstoffwechsel Energiestoffwechsel Fettstoffwechsel Kohlenhydrat- u. Fettstoffwechsel Eiweiß- u. Nucleinsäurestoffwechsel Antioxidans Nervenstystem
zusätzlicher Nutzen Immunität, Genexpression Immunität Gesundheit, Immunität, Qualität von Fleisch, Milch und Eiern
Fruchtbarkeit, Immunität
Immunität Stoffwechselstörungen Haut-, Haar- und Hornqualität Fruchtbarkeit Gesundheit, Immunität
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Unerwünschte und verbotene Stoffe Futtermittel können unerwünschte Stoffe enthalten, die der Gesundheit der Tiere – oder wegen ihres Vorhandenseins in tierischen Erzeugnissen – der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt abträglich sein können. Das Vorkommen unerwünschter Stoffe in Futtermitteln lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen, aber es ist wichtig, ihren Gehalt in Futtermitteln unter Berücksichtigung der akuten Toxizität, ihrer Fähigkeit zur Bioakkumulation und ihrer Abbaubarkeit zu bestimmen und soweit herabzusetzen, dass keine unerwünschten oder schädlichen Folgen eintreten. Daher wurden in der Europäischen Gemeinschaft für die wichtigsten bekannten Stoffe Grenzwerte (in mehreren Richtlinien) festgelegt, ab deren Überschreitung Futtermittel nicht mehr in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen (Verdünnungsverbot). Weiters gibt es für Rückstände von Pflanzenschutzund Tierarzneimitteln zulässige Höchstwerte in Futtermitteln, die garantieren sollen, dass keine dieser Stoffe in Lebensmittel tierischer Herkunft gelangen können. Um die Grundbelastung zukünftig herabzusetzen wurden für einige Stoffe (z. B. Dioxin) sogenannte Aktionswerte festgesetzt, die zwar noch weit unter den Grenzwerten liegen, ab deren Überschreitung jedoch umfangreiche Ursachenforschung vorgenommen werden muss.
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Unter verbotenen Stoffen versteht man bestimmte Ausgangserzeugnisse, deren Verkehr und Verwendung als Futtermittel gemäß Verordnung (EG) Nr. 767/2009 verboten sind: • Kot, Urin, Inhalte von Verdauungstrakten • mit Gerbstoffen behandelte Häute und deren Abfälle • mit Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial • mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz sowie Sägemehl • Abfallwasser aus Gemeinden, privaten Haushalten und Industrie • fester Siedlungsmüll (Hausmüll) • Verpackung und Verpackungsteile aus der Agro-Lebensmittelindustrie. Unbeschadet dieser Regelung gelten andere Gemeinschaftsvorschriften aus dem Veterinärrecht, insbesondere das Verbot von tierischen Nebenprodukten („Tiermehl“) zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung von TSE sowie von nicht in der EU zugelassenen GVO. In den anschließenden Unterkapiteln werden die wichtigsten unerwünschten und verbotenen Stoffe in der Tierernährung abgehandelt.
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Schwermetalle Zu den Schwermetallen zählt man chemisch alle Elemente mit einem spezifischen Gewicht von über 5 g/cm³. In der Umwelt kommen sie in meist nur sehr geringen Spuren vor. Gemeinsam ist allen, dass sie in zu hohen Konzentrationen toxisch wirken. Einige Schwermetalle (Blei, Quecksilber, Cadmium, Arsen) gehören in der Tierernährung und futtermittelrechtlich in die Gruppe der unerwünschten Stoffe, da keine essentielle Wirkung für den Stoffwechsel bekannt ist und höhere Gehalte für Mensch, Tier und Umwelt schädlich sein können. Im Gegensatz dazu zählen Kupfer (Cu), Eisen (Fe), Zink (Zn), Mangan (Mn), Selen (Se), Kobalt (Co) und Molybdän zu den essentiellen Spurenelementen, die meist in geringen Mengen in Futtermitteln zugesetzt werden, jedoch alle mit einem gesetzlichen Höchstwert und unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind.
Untersuchungsmethoden
ausgewaschen werden können. Neben den natürlichen geologisch bedingten Schwermetallgehalten im Boden ist der Eintrag über die Luft sowie über Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Abfallstoffe von wesentlicher Bedeutung für die Gehalte in pflanzlichen Futtermittel-Ausgangsstoffen. Werden die Richt- und Grenzwertregelungen für diese Stoffe nicht eingehalten und belastete Siedlungsabfälle zur Düngung verwendet, kann der Boden in relativ kurzer Zeit mit Schwermetallen angereichert werden. Die Aufnahme von Schwermetallen aus dem Boden in die Pflanzen ist der bei weitem häufigste Eintritt in die Nahrungskette. Für die Aufnahme von Schwermetallen in Pflanzen spielen der Gehalt im Boden sowie die Bodeneigenschaften pH-Wert, Humus- und Tongehalt eine maßgebliche Rolle.
Rechtliche Rahmenbedingungen Vorkommen im landwirtschaftlichen Stoffkreislauf In Futtermittel gelangen die Schwermetalle einerseits über den landwirtschaftlichen Stoffkreislauf (Boden, Düngung etc.), andererseits bei der Herstellung von Mischfuttermitteln durch die Auswahl der Rohstoffe und durch die Dosierung von mineralischen Zusatzstoffen. In Abhängigkeit von Boden und Klima werden durch die Verwitterung Elemente aus dem Boden bzw. dem Muttergestein freigesetzt, wo sie von Pflanzen aufgenommen oder ins Grundwasser
Um schädliche Wirkungen auf die Gesundheit von Tier und Mensch zu minimieren, sieht die einschlägige Gesetzgebung für unerwünschte Elemente wie Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg), Arsen (As) und Fluor (F) Höchstgehalte in Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen vor. Die zulässigen Höchstgehalte werden in der Richtlinie 2002/32/EG für unerwünschte Stoffe in der Tierernährung geregelt und sind dort nach dem Verwendungszweck des Futters und der vorgesehenen Tierart abgestuft.
Tab. 6: Höchstgehalte für unerwünschte Elemente in Futtermitteln (mg/kg) inkl. gesetzlicher Quellenangabe Alleinfuttermittel Blei 5 Cadmium 0,5 - 2 Quecksilber 0,1 - 0,4 Arsen 2 - 4 Fluor 150
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Ergänzungs- futtermittel 10 0,5 - 2 0,2 4 ≤4% Phosphor: 500 > 4 % Phosphor: 125 je % P
Mineral- futtermittel 15 5 - 7,5 - 12 -
Gesetzliche Grundlage RL 2005/87/EG RL 2005/87/EG RL 2005/8/EG RL 2002/32/EG RL 2008/76/EG
Üblicherweise werden die unerwünschten Elemente nach Säureaufschluss oder Druckaufschluss der Proben im Mikrowellenapparat elementspezifisch durch verschiedene spektrophotometrische Messverfahren, wie Flammen-AAS, Plasmaemission, Hydridtechnik und Graphitrohr-AAS bestimmt. Neuerdings verweist die EU-Richtlinie 2005/87/EG auf Extraktionsverfahren mit verdünnter Salpetersäure (für Pb und Cd) und verdünnter Salzsäure (für F), die zur Lösung dieser Elemente in der Matrix Futtermittel anzuwenden sind.
Situation in Österreich Nach dem Futtermittelkontrollplan sind derzeit jährlich rund 600 Proben zur Untersuchung auf Schwermetalle und etwa 50 auf Fluor vorgesehen. Im vorliegenden Bericht werden speziell die Analysenergebnisse der unerwünschten Elemente Pb, Cd, Hg, As und Fluor der letzten Jahre beleuchtet. Bei allen fünf Schadelementen zeigen die Datensätze eine stark asymmetrische Verteilung, was bedeutet, dass der überwiegende Anteil an Kontrollproben niedrige oder
sehr niedrige Schwermetallwerte aufweist und nur wenige Proben durch höhere Konzentrationen bzw. Höchstgehaltüberschreitungen auffallen. Viele Gehalte liegen im Bereich der methodischen Nachweisgrenze und die Medianwerte sind speziell bei Alleinund Ergänzungsfuttermitteln mit den Gehalten von unbelastetem Getreide, Obst und Gemüse vergleichbar. Generell ist festzustellen, dass die Schwermetallkonzentrationen in Abhängigkeit vom Futtermitteltyp variieren und in der Reihenfolge Alleinfuttermittel < Ergänzungsfutter < Mineralfutter < Vormischungen ansteigen. Die höheren Pb-, Cd- und As-Gehalte in Mineralfutter und Vormischungen sind auf die eingesetzten Rohphosphate, Futterkalke oder sonstigen zugesetzten Mineralstoffe und Spurenelemente zurückzuführen. Die vorgeschriebenen Höchstgehalte werden bei Arsen, Blei und Cadmium nur in Ausnahmefällen überschritten. Aus den Ergebnissen der Futtermittelkontrolle ist zu schließen, dass Futtermittel im Allgemeinen sehr gering mit Schwermetallen belastet sind und die vorgeschriebenen Höchstgehalte weitgehend eingehalten werden.
Tab. 7: Anzahl der Untersuchungen auf Arsen, Blei, Quecksilber, Cadmium und Fluor (2004 - 2009). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009
As 384 (0) 283 (1) 198 (0) 341 (0) 741 (2) 273 (0)
Pb 408 (0) 434 (0) 353 (1) 396 (0) 608 (0) 739 (2)
Im Jahr 2005 und 2006 gab es nur je eine einzige Überschreitung der gesetzlichen Höchstgehalte von Arsen in Pferdefutter und Blei in Manganoxid. Im Jahr 2007 gab es keine Überschreitungen. 2008 ergaben sich insgesamt 3 Überschreitungen, einmal in Form von Cadmium in Dicalciumphosphat
Hg 116 (0) 107 (0) 88 (0) 160 (0) 320 (0) 120 (0)
Cd 534 (0) 434 (0) 353 (0) 280 (0) 608 (1) 739 (1)
F 33 (0) 109 (0) 33 (0) 50 (0) 59 (0) 111 (1)
sowie Arsen jeweils einmal in Calciumcarbonat und in einem Ergänzungsfuttermittel für Schweine. Im Jahr 2009 fanden sich Grenzwertüberschreitungen in Zinkoxyd und in einem Mineralfutter durch Blei, in Weidenrindenpulver durch Cadmium und in einem Schweinefutter durch Fluor.
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Mykotoxine Mykotoxine sind von Pilzen (Feld- und Lagerpilze) produzierte Stoffwechselprodukte mit unterschiedlicher Human- und Tiertoxizität. Bisher sind über 400 dieser Stoffe bekannt, wobei allerdings nur ein kleiner Teil in Nahrungs- und Futtermitteln Bedeutung hat. Fast alle Mykotoxine sind weitgehend hitzeund säurestabil und werden bei der Nahrungs- und Futtermittelverarbeitung in der Regel nicht zerstört.
Vorkommen und Bedeutung Etwa 20 % der Getreideernte der EU enthalten messbare Mengen von Mykotoxinen. Besonders Getreide und Mais werden bereits am Feld von Schimmelpilzen der Gattung Fusarium befallen, wodurch das Erntegut in Folge mit Mykotoxinen kontaminiert sein kann. Bei Verfütterung von solchem Getreide sind Nutztiere (Schwein, Geflügel und Pferd), insbesonders Jungtiere, gefährdet. Kontaminiertes Futter ist für eine Reihe von Erkrankungen verantwortlich, wie z. B. das Östrogensyndrom bei Schweinen sowie Futterverweigerung oder Erkrankung von Geflügel. Die Wirkung der Mykotoxine kann dabei, abhängig von der Toxinart, akut oder chronisch toxisch sein. Symptome der akuten Vergiftung bei Tieren sind z. B. Leber- und Nierenschädigungen, Angriffe auf das zentrale Nervensystem, Haut- und Schleimhautschäden, Beeinträchtigung des Immunsystems oder hormonähnliche Effekte. Auch können bereits kleine Toxinmengen, die noch keine oder geringe Krankheitssymptome auslösen, krebserzeugend (karzinogen) sein, Erbschäden bewirken (mutagen) oder zu Missbildungen beim
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Embryo führen (teratogen). Während Mykotoxinvergiftungen früher bei Mensch und Tier eine häufige Krankheitsursache waren, die nicht selten sogar zum Tode führte (z. B. Mutterkornvergiftungen), stellen Mykotoxine heute aufgrund einer hochwertigen Lebensmittel- und Futtermittelherstellung keine akute Bedrohung mehr für Mensch und Tier dar. Heute steht die Minimierung des Mykotoxinrisikos, welches auch nicht akute Auswirkungen berücksichtigt, im Vordergrund. Sie wird sowohl durch Höchst- und Richtwerteregelungen als auch durch Vermeidungsstrategien bei der Erzeugung von Futter- und Nahrungsmitteln angestrebt.
Gesetzliche Regelungen für Futtermittel In Futtermitteln sind gegenwärtig Aflatoxin B1 durch Grenzwerte sowie Deoxynivalenol (Vomitoxin), Zearalenon, Ochratoxin A und die Fumonisine durch Richtwerte geregelt. Generell ist zwischen Höchstwert und Richtwert zu unterscheiden. Während die Überschreitung eines Höchstwertes u. a. ein Vermischungsverbot nach sich zieht, ist bei Überschreitung eines Richtwertes eine Verdünnung (Vermischung) mit weniger kontaminiertem Material erlaubt (Empfehlung der Kommission 2006/576/EG und Richtlinien 2002/32/EG und 2003/100/EG). Weiters soll durch den Höchstwert für einen Mutterkornanteil bei ungemahlenem Getreide indirekt das Vorkommen von Ergotalkaloiden in Futtermitteln minimiert bzw. verhindert werden.
Situation in Österreich
Deoxynivalenol (DON)
In Österreich tritt die Mykotoxinproblematik – wetterabhängig – vor allem am Feld auf. Besonders betroffen sind Getreide (Weizen, Triticale, Hafer) und Mais, welche hauptsächlich durch den Befall mit den Feldpilzen der Gattung Fusarium mit Mykotoxinen kontaminiert werden. Deoxynivalenol und Zearalenon waren in den letzten 3 Jahren die am häufigsten nachweisbaren Mykotoxine in unverarbeitetem Getreide (inkl. Mais). Im vergangenen Jahr gab es nur 1 Überschreitung des empfohlenen Richtwertes von Deoxinivalenol in einer Mais-Probe (Futtermittelausgangserzeugnis).
DON war in den letzten Jahren in unverarbeitetem Getreide (exkl. Mais) im Durchschnitt bei 60 % und bei unverarbeitetem Mais (Körner) bei ca. 95 % der Proben quantifizierbar. Die untersuchten Getreidesorten können bezüglich des Auftretens einer quantifizierbaren DON-Kontamination folgendermaßen gereiht werden: Mais > Weizen, Triticale > Gerste, Roggen, Hafer. Im Rahmen der Futtermittelproduktion können durch Vermischung von belasteter mit unbelasteter Ware oder durch Einsatz von wenig kontaminierten Ausgangsstoffen akzeptable Futtermittel erzeugt werden.
31
Zearalenon (ZON) In unverarbeitetem Getreide (exkl. Mais) war ZON in den letzten Jahren kaum quantifizierbar. Unverarbeitete Maiskörner enthielten hingegen in den letzten 5 Jahren häufig ZON (im Durchschnitt bei rund 70 % der Proben nachweisbar). Eine direkte Verwendung der unverarbeiteten Maiskörner als Alleinfuttermittel für Ferkel und Jungsauen kann problematisch sein, da jahresabhängig eine deutliche Anzahl zur Verfütterung nicht geeignet sein kann (Schwankungsbereich der letzten 5 Jahre: 8 bis 60 %). Der Richtwert für Futtermittel-Ausgangsstoffe (2000 ppb) wurde hingegen von keiner Probe erreicht. Abbildung 6 gibt einen allgemeinen Überblick über ZON-Bereiche in Futtermitteln auf Getreide oder Maisbasis, ohne dabei die tierspezifische Verwendung zu berücksichtigen. Danach liegen nahezu 100 % unter dem Richtwert (< 500 ppb) für Kälber, Schafe
100 90 80
Einzel FM Misch FM
70 DON in Futtermitteln (2009)
60 %
100 90
Einzel FM Misch FM
80 70
40 30
10
50
0
40
< 20
< 100
< 250 µg/kg
30
Abb. 6: ZON in Futtermitteln
20 10 0
50
20
60 %
Abbildung 5 gibt einen allgemeinen Überblick über DON-Bereiche in Einzel- und Mischfuttermitteln auf Getreide- oder Maisbasis, ohne dabei die tierspezifische Verwendung zu berücksichtigen. So würden nahezu 100 % der Misch- und Einzelfuttermittel unter dem Richtwert für Kälber, Lämmer und Ziegenlämmer (< 2.000 ppb) und noch ca. 97 % unter dem Richtwert (< 900 ppb) für Schweine (empfindlichste Tierkategorie) fallen. Auffällig ist, dass in Mischfuttermitteln weit häufiger DON quantifizierbar ist (ca. 82 %), als in Einzelfuttermitteln (47 %).
ZON in Futtermitteln (2009)
< 50
< 900 < 2000 < 8000
< 500 < 2000
und Ziegen, ebenfalls nahezu 100 % unter jenem für Sauen und Mastschweine (< 250 ppb) und ca. 97 % unter dem Richtwert (< 100 ppb) für Ferkel und Jungsauen (empfindlichste Tierkategorie). Wie bei DON, jedoch nicht so deutlich, war auch ZON in Mischfuttermitteln mit ca. 32 % häufiger quantifizierbar als in Einzelfuttermitteln (20 %).
Weitere Mykotoxine Fumonisine: Nahezu alle Analysen (n = 672) ergaben Gehalte < 5000 µg/kg, dem zurzeit niedrigsten Richtwert für Alleinfuttermittel. Nur bei ca. 10 % der Proben konnten Fumonisine überhaupt quantifiziert werden. Aflatoxin B1: Es wurden keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt. Ochratoxin A: Von den 680 Futtermittelproben überschritt nur eine Probe im Ochratoxin A-Gehalt einen bestehenden Richtwert. Fast alle Werte lagen deutlich unter 50 µg/kg. T-2/HT-2 Toxin: Zurzeit existieren noch keine Richt- oder Höchstwerte für diese Toxine. Von den analysierten Proben (n = 422) lag ca. 1 % über 100 µg/kg (berechnet als Summe von T-2 + HT-2)
Prävention und Ausblick Grundlage einer guten Futterqualität in Hinblick auf unbedenkliche Mykotoxingehalte sind sowohl eine gute landwirtschaftliche Praxis bei der Produktion der Ausgangserzeugnisse (Getreide und Mais) als auch eine qualitätskontrollierte Produktion von Futtermitteln. Während es für die Produktion von Getreide bereits zielführende Strategien zur Verminderung des Mykotoxinproblems gibt, bedarf es für Mais noch näherer Untersuchungen, um weitgehend unbedenkliche Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zu produzieren. Die Futtermittelerzeuger und -händler müssen in weiterer Folge durch Anwendung von Qualitätssicherungsprogrammen für zumindest mykotoxinarme und gesetzeskonforme Futtermittel sorgen.
µg/kg
Abb. 5: DON in Futtermitteln
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33
Pflanzenschutzmittelrückstände Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, • Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganis- men (z. B. Schadinsekten, phytopathogene Pilze) zu schützen oder deren Einwirkungen vorzubeugen • in einer anderen Weise als ein Wirkstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregler) • unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen (z. B. Unkraut). Sie erfüllen im Pflanzenbereich im weitesten Sinne eine vergleichbare Aufgabe wie Medikamente in der Medizin. Gemeinsam mit Vorratsschutzmitteln werden sie auch als Pestizide bezeichnet.
Gesetzliche Aspekte/Regelungen Pflanzenschutzmittelrückstände sind in Lebens- und Futtermitteln grundsätzlich unerwünscht, sie sind aber trotz guter landwirtschaftlicher Praxis nicht ganz vermeidbar. Daher ist ihre maximal zulässige Konzentration in Lebens- und Futtermitteln durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und ihre Anhänge geregelt. Die Anhänge, die die einzelnen Höchstmengen im Detail anführen, sind ab 1.9.2008 EU-weit gültig. Ist die Datenlage bezüglich des Verhaltens der Wirksubstanz des Pflanzenschutzmittels in der Pflanze, im tierischen Organismus, in der Umwelt und bezüglich seiner möglichen Auswirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier vollständig und ausreichend, wird auf europäischer oder nationaler Ebene ein zulässiger Höchstwert festgelegt. Dieser Höchstwert gewährleistet die „Verzehrs-Sicherheit“ der erzeugten pflanzlichen oder tierischen Produkte. Bei nicht ausreichender Datenlage wird der Höchstwert mit der „Bestimmungsgrenze“ von Kontrolllaboratorien
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im Routinebetrieb gleichgesetzt (niedrigste messbare Konzentration). Bei Futtermitteln geht es primär um die Gesundheit der Tiere, aber in Folge auch um die Sicherheit tierischer Lebensmittel, wie z. B. Fleisch, Eier, Milch. Bestimmte Pflanzenschutzmittelrückstände sind besonders „unerwünschte“ Stoffe, vor allem solche, deren Persistenz gegen biologische Abbauvorgänge im Verein mit einer guten Fettlöslichkeit eine verstärkte so genannte „Bioakkumulierbarkeit“ bewirken, sodass eine Anreicherung in der Nahrungskette die Folge ist. Dazu zählen die schon lang verbotenen Alt-Pestizide wie zum Beispiel DDT, Chlordane, Dieldrin oder Endrin. Diese Substanzen wurden wegen ihrer geringen akuten Giftigkeit jahrelang erfolgreich und daher massiv eingesetzt. Auch auf Rückstände der Klasse der Polychlorierten Biphenyle (PCB), die z. B. als Trafoöle verwendet wurden, und bestimmter Vorratsschutzmittel werden unsere Futtermittel untersucht. Geringfügige, jedoch messbare Rückstände (unter 0,1 mg/kg) von Vorratsschutzmitteln lassen sich zum Unterschied von anderen Rückständen immer wieder vor allem in Getreide und getreidehaltigen Futtermitteln finden. Vorratsschutzmittel werden ja erst nach der Ernte angewendet, im Unterschied zu den „Altpestiziden“ reichern sich die heutigen Vorratsschutzmittel NICHT in der Nahrungskette an, sondern werden im tierischen Körper um- und abgebaut oder so rasch ausgeschieden, dass zum Beispiel im Fleisch oder in der Milch keine Rückstände mehr zu finden sind. In Biobetrieben ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis auf ganz wenige Wirkstoffe natürlichen Ursprungs verboten, und es gelten für alle Ernteprodukte, Lebens- und Futtermittel Grenzwerte bei 0,01 mg/kg oder darunter. Das Kompetenzzentrum für Rückstandsanalytik der AGES ist nationales Referenzlabor für Getreide und
Futtermittel. Eine europaweite Vernetzung mit allen anderen vergleichbaren Labors der EU und mit dem zentralen EU-Referenzlabor in Dänemark sowie permanenter Wissens- und Erfahrungsaustausch garantieren europaweit ein hohes Maß an Futtermittelsicherheit auf dem Gebiet der Pestizidrückstände.
Rückstandsanalytik Futtermittel sind vielseitig und unterschiedlich und reichen vom Futterfett über Mineral- und Heimtierfutter bis zum Heu. Meist erfolgt zuerst eine Extraktion des Futtermittels mit einem organischen Lösungsmittelgemisch, um möglichst viele der gesuchten Verbindungen in Lösung zu bekommen. Nach Reinigung und Konzentrierung des Extraktes erfolgt die Bestimmung zum Beispiel mittels Massenspektrometrie. Die ausgewerteten Messergebnisse werden mit gesetzlichen Grenzwerten oder sonstigen Richtwerten verglichen.
800 700 600
Probenzahl
500 400 300 200 100 0
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Abb. 7: Kontrollproben Pestizidrückstände 1998 - 2009
Situation in Österreich Zwischen 1998 und 2009 wurden insgesamt 2.852 stichprobenartig gezogene Futtermittelkontrollproben auf Pestizidrückstände untersucht, davon allein 800 im Jahr 2009. In nur zwei Fällen konnten seither bedenkliche Rückstände bzw. Überschreitungen von Höchstwerten festgestellt werden. Die hohe Anzahl der Proben im Jahr 2002 wurde durch den „NitrofenSkandal“ in Deutschland verursacht. Die Ausweitung des Stichprobenumfanges im Jahr 2008 erfolgte risikobasiert und wurde gemäß dem mehrjährigen integrierten Kontrollplan mit dem Institut für Daten, Statistik und Risikobewertung (DSR) abgestimmt. Zusätzlich wurden im Jahr 2008 am Kompetenzzentrum für Rückstandsanalytik in Wien aufgrund des Melaminskandals in China insgesamt 34 Futtermittel (v. a. milchpulver- oder sojahältige sowie proteinreiche
Futtermittel) auf Melamin untersucht. Alle Ergebnisse lagen unter dem per Entscheidung der Europäischen Kommission 2008/798/EG festgesetzten Grenzwert von 2,5 mg/kg. In einer Futtermittelprobe (Süßmolkepulver aus Kroatien) konnten Spuren von Cyanursäure – ein mögliches Melamin-Derivat – entdeckt werden. Nach umfangreichen Recherchen im Herkunftsland konnten Reste von Desinfektionsmittel als Ursache für die Kontamination gefunden werden. Im Jahr 2009 wurden von 800 untersuchten Proben zweimal Überschreitungen von DDT-Grenzwerten gefunden, jeweils in einer Kräutermischung aus Indien und ein Teufelskrallenwurzelpulver unbekannter Herkunft (Asien oder Afrika). DDT ist weltweit derzeit nur noch in Indien zur Stechmückenbekämpfung in Malariagebieten zugelassen. Beide Fälle wurden ans RASFF gemeldet und die Restbestände aus den Rückholaktionen in Österreich ordnungsgemäß entsorgt.
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Salmonellen Salmonellen sind bewegliche, stäbchenförmige Bakterien aus der Familie der Enterobacteriaceae.
Salmonella (S.) spp. ist der Erreger einer Krankheit, der Salmonellose, die sowohl Tiere als auch Menschen betreffen kann.
Vorkommen Salmonellen sind Keime mit vielfältigen Übertragungswegen. Die Einschleppung in einen Betrieb geschieht meist über Trägertiere oder Futtermittel, ist aber auch über Menschen, Schadnager und Vögel (Möwen!) oder Überschwemmungen einer Weide möglich. Heu von Wiesen, die mit kontaminierter Gülle gedüngt wurden, ist ungefährlich, nicht aber das Grünfutter. Den Silierprozess überleben Salmonellen dagegen nicht. Salmonellen wachsen generell in einem Temperaturbereich von 10 - 47 °C und werden durch Einfrieren nicht abgetötet. Als weitgehend gesicherte Keimabtötung gilt ein Erhitzen auf über 70 °C für mindestens 15 Sek. Ordnungsgemäßes Pelletieren unter der Verwendung von Heißdampf führt somit zu einer Abtötung von Salmonellen und damit zu einer Hygienisierung von Futtermitteln. Bei Hühnern bleibt die Salmonellenbesiedelung oft verborgen, sodass mitunter ganze Herden von Legehennen zu unbemerkten Dauerausscheidern werden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen Im Rahmen des bundesweit einheitlichen, risikobasierten Stichprobenplanes werden am Bauernhof, bei Futtermittelproduzenten und in Handelsbetrieben Proben gezogen. Auf Salmonellen werden sowohl fertige Futtermittelmischungen (z. B. Geflügelfutter) als auch ausgewählte Einzelfuttermittel (z. B. Soja- und Rapsschrot, Fischmehl) amtlich untersucht.
Untersuchungsmethode, Diagnostik Futtermittelproben werden zur Voranreicherung von Salmonellen mit gepuffertem Peptonwasser versetzt und bebrütet. Daraus werden zur selektiven Anreicherung der Salmonellen zwei Selektivnährlösungen beimpft. Nach entsprechender Bebrütung werden von jeder Selektivanreicherung Verdünnungsausstriche auf Selektivagar angelegt. Die Ausstrichplatten werden bebrütet und auf salmonellenverdächtige Kolonien untersucht. Typische oder verdächtig aussehende Kolonien sind durch nachfolgende biochemische und serologische Tests zu bestätigen.
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Serotypisierung und Phagentypisierung Die Typisierungen aller Salmonellen erfolgen im Nationalen Referenzlabor der AGES für Salmonellen in Graz mittels Serotypisierung nach dem Kaufmann-WhiteSchema, eine weitere Differenzierung wird mittels Bakteriophagen in Phagentypen (PT) bei S. Enteritidis und in definitive Typen (DT) bei S. Typhimurium durchgeführt.
Situation in Österreich In den Jahren 1998 bis 2009 wurden insgesamt 3.371 Futtermittelproben für Nutztiere auf Salmonellen untersucht (siehe Tabelle). Im Jahr 2009 wurden bei 223 amtlich untersuchten Futtermittelproben keine positiven Ergebnisse ermittelt. Im Zeitraum 1998 bis 2009 wurden S. Montevideo, S. Senftenberg, S. Agona, S. Mbandaka und S. Tennessee als häufigste Salmonellen-Serotypen in Futtermitteln festgestellt.
Situation im europäischen Vergleich Der für Österreich ermittelte minimale Anteil salmonellenpositiver Futtermittel liegt bei vergleichbarem Probenumfang deutlich besser als der EU-Durchschnitt (Europäischer Zoonosentrendbericht 2006 der EFSA; Daten bezogen auf EU-23). Insbesondere bei Geflügelfutter, bei dem für das Berichtsjahr 2009 ebenso wie bei Rinder- und Schweinefutter kein einziger positiver Nachweis zu berichten ist, nimmt Österreich im europäischen Vergleich bezüglich der Salmonellensituation eine Spitzenposition ein. Europaweit hat sich Heimtierfutter als ein mögliches Problemfeld im Futtermittelbereich herausgestellt, wobei sich Österreich im Untersuchungszeitraum 2004 bis 2009 für Mischfuttermittel 9,9 % (10 von 101 Proben) und für Kauspielzeug 15,3 % (22 von 144 Proben) der untersuchten Chargen als salmonellenpositiv erwiesen. Die häufigsten Salmonellen-Serotypen waren für diese Futterkategorien S. Infantis und S. Typhimurium. Im Berichtsjahr 2009 ist in Österreich die Kontaminationsrate bei allen Futterkategorien mit relevanten Probenzahlen, verglichen mit Untersuchungen der vergangenen Jahre, ganz erheblich zurückgegangen und hat einen Minimalwert erreicht (siehe Tabelle 8 und Abbildung 8).
Diese für Österreich positive Entwicklung steht bezüglich Cerealien und Ölsaaten sowie den daraus gewonnenen Nachprodukten in Einklang mit dem Europäischen Zoonosentrendbericht, der für diese Produkte
ebenfalls einen Rückgang salmonellenpositiver Chargen feststellt. Die Kontaminationsrate von Mischfutter zeigt im europäischen Durchschnitt dagegen keine relevante Veränderung gegenüber den Vorjahren.
Tab. 8: Untersuchung von Nutztierfutter im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle, Ergebnisvergleich 1998 - 2002 vs. 2003 - 2007, 2008 und 2009 Amtliche Kontrolle Proben Einzelfutter tier. Ursprungs Fischmehl Blutmehl Einzelfutter pflanzl. Ursprungs Getreide Ölsaaten Mischfutter Tierkategorie Rinder Schweine Geflügel andere Nutztiere Summe
Untersuchungen 1998 - 2002 getestet positiv %
94 −
14 −
57 222
1 24
17 46 622 − 1.058
0 2 26 − 67
14,9 −
1,8 10,8 0 4,3 4,2 − 6,333
Untersuchungen 2003 - 2007 getestet positiv %
41 −
4 −
9,8 −
Untersuchungen 2008 getestet positiv %
10 1
0 1
0 100
Untersuchungen 2009 getestet positiv %
21 1
0 0
0 0
87 316
1 15
1,1 4,7
7 121
0 4
0 3,3
2 59
0 0
0 0
75 90 1.023 − 1.632
0 2 6 − 28
0 2,2 0,6 − 1,716
30 63 204 22 458
0 1 1 0 7
0 1,6 0,5 0 1,528
− 42 93 5
− 0 0 0
− 0 0 0
0
0
223
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Vermeidungsstrategien und Kontrollmaßnahmen Verschiedene Faktoren dürften zu der zuletzt für Österreich beobachteten starken Reduktion der Nachweisrate von Salmonellen in allen Futterkategorien beigetragen haben. Gesetzliche Vorgaben brachten eine höhere Eigenverantwortung der Futtermittelwirtschaft mit sich und verpflichten die Unternehmen unter anderem zu verstärkter Eigenkontrolle, Aufbewahrung von Rückstellmustern, Rückverfolgbarkeit, Anwendung der HACCP-Grundsätze und zur Durchführung grundlegender Hygienemaßnahmen.
Salmonellen-Vorsorge, Prophylaxe Eiweißreiche Futtermittel bieten Salmonellen bei mangelhaften hygienischen Bedingungen ausgezeichnete Vermehrungsbedingungen und sind somit ein möglicher Risikofaktor für Salmonelleninfektionen von Heim- und Nutztieren. Die Senkung von Salmonellosen erfordert ein konzertiertes Vorgehen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen auf allen Stufen der Nahrungsmittelkette, d. h. sowohl bei der Produktion und Verarbeitung von Futtermitteln, in den landwirtschaftlichen Betrieben, als auch bei der Lebensmittelherstellung und im Handel sowie auf Verbraucherebene. Kontrollen zum Schutz von Verbrauchern sind notwendig, da grundsätzlich alle Salmonella-Serovare auch auf den Menschen übertragen werden und Erkrankungen auslösen können.
Anzahl der Proben
500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0
14
•
12 10
•
8
•
•
•
6 4
• •
•
•
•
% Proben positiv
Anzahl der Proben
• Proben positiv (%)
2
• •
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Abb. 8: Anzahl getesteter Futtermittelproben in Österreich von 1998 bis 2009 und prozentualer Nachweis von Salmonella spp.
Grundsätzlich sollten zumindest folgende Maßnahmen am landwirtschaftlichen Betrieb bzw. bei der gewerblichen Futterproduktion zur Vermeidung von Salmonellen durchgeführt werden: • Schädlingsbekämpfung (einschließlich Vorrats schädlinge, Vögel, Schadnager) • Optimierung der Betriebs-, Stall- bzw. Futterhygiene bei der Herstellung und Fütterung • Vermeidung des vertikalen Eintrags (Mutter auf Jungtiere), wie kein Mischen von Gruppen, konsequente Rein-Raus-Belegung • regelmäßige Entnahme von Futterproben, ev. der Einsatz von Futtersäuren und eine Kontrolle von Vermahlungsgrad bzw. Struktur des Futters • Analyse des möglichen Eintrags durch Rohstoff monitoring, Nachvollziehbarkeit der Warenströme über alle Produktions- und Verarbeitungsstufen • Chargenbildung bei Fertigfutter; ordnungsgemäße Lagerung unter Vermeidung von Verschleppungen und Verhinderung von Kreuz- bzw. Rekontami nationen • Endproduktkontrolle und Entnahme von Rückstellmustern • möglichst eine thermische Behandlung (wie etwa Heißpelletierung, Expander- oder Extrudertechnologien) von Geflügelfutter und/oder Einsatz von organischen Säuren
Mindestmaßnahmen im Fall festgestellter Kontamination • Durchführung von Reinigungs- und Dekontami nationsmaßnahmen nach einem Reinigungsplan • Entsorgung oder andere Verwendung kontaminierter Produkte • betriebliche Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Kontaminationen • Verständigung der Abnehmer und gegebenenfalls Rückholaktion • Ursachenforschung und Eliminierung der Quelle
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen, deren Erbmaterial mittels Gentechnik verändert wurde, nennt man gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
Vorkommen Ein Großteil unserer Lebens- und Futtermittel wird aus Pflanzen und Tieren gewonnen, die seit Hunderten von Jahren von Menschen gezüchtet werden. Nur jene mit erwünschten Merkmalen wurden zur Züchtung der nächsten Generation ausgewählt. Dadurch hat sich das Erbmaterial von Pflanzen und Tieren stark verändert. Die gewünschten Merkmale wurden allerdings durch eine natürlich auftretende genetische Variation erzielt. Seit einigen Jahren kann genetisches Material (DNA) lebender Zellen und Organismen mit Hilfe der Gentechnik verändert werden. Durch die „grüne Gentechnik“ wurden vor allem Pflanzensorten gezüchtet, die wesentlich widerstandsfähiger gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge, oder die auch ertragreicher (verglichen mit konventionellen Sorten) sind. In der Futtermittelproduktion nimmt v. a. Sojaschrot aufgrund des hohen Proteingehalts (44 - 48%) eine wichtige Rolle ein, wobei derzeit ca. 90 % aus gentechnisch veränderten Sojabohnen stammen. Sojaschrot ist wichtigstes Eiweißfuttermittel der EU und deckt damit 50 bis 55 Prozent des Gesamtverbrauchs an eiweißhaltigen Futtermitteln. Ohne die Einfuhr von Sojaschrot könnte Europa die Produktion tierischer Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch auf dem derzeitigen Niveau nicht beibehalten. Die Abhängigkeit von Futtermittelimporten verschärfte sich noch, als 2001 die Verfütterung von Tiermehl aufgrund der BSE-Krise für alle Tierarten verboten wurde. Weitere Pflanzenarten, die als GVO in Futtermitteln vorkommen können, sind vor allem Mais und Raps, aber auch Baumwollsaat, Reis und Pressschnitzel aus Zuckerrüben. Aber auch verschiedene Zusatzstoffe in Futtermitteln können mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen erzeugt werden, etwa Vitamine (z. B. Vitamin B2, B12), Aminosäuren (z. B. Lysin, Threonin, Tryptophan) und Enzyme (z. B. Phytasen).
Gesetzliche Basis Die Europäische Gemeinschaft hat sich dafür ausgesprochen, GVO in der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich zu erlauben. Damit jedoch die höchstmögliche Sicherheit bei Verwendung von GVO gegeben ist, bedarf jedes Produkt einer eigenen Genehmigung. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nimmt derzeit weltweit weiter zu. Die Anzahl an zugelassenen gv-Pflanzen hat die 100 längst
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überschritten, ein Großteil davon kann für Lebensmittel- und/oder Futtermittelzwecke verwendet werden. Neben der steigenden Anbaufläche ist weiterhin auch mit einer deutlichen Zunahme an Zulassungsanträgen zu rechnen. Seit April 2004 wurden ca. 80 Zulassungsanträge nach VO (EG) Nr. 1829/2003 gestellt. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn das Produkt sicher ist und der Gebrauch weder schädliche Auswirkungen für die Gesundheit von Menschen und Tieren noch für die Umwelt mit sich bringt. Anbau und Umgang mit gv-Pflanzen dürfen nicht zu einer unkontrollierten Vermischung mit der konventionellen Produktion führen. Für Futtermittel gilt, dass ab einer Überschreitung des Schwellenwertes von 0,9 % mit zufälligen und technisch nicht vermeidbaren GVO dies auf der Kennzeichnung des betreffenden Futtermittels gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 eindeutig zu deklarieren ist. Für nicht zugelassene GVO gilt derzeit EU-weit eine absolute Nulltoleranz. In Österreich ist zurzeit keine einzige gv-Pflanze für den Anbau zulässig. Durch die bestehenden Import- bzw. Anbauverbote konnte bis jetzt in Österreich ein Anbau von gv-Maislinien rechtlich hintan gehalten werden. Gleichzeitig mit dem Aufheben des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Mais BT176 wurde das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien GT73, Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 und gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 863 im Juli 2008 per Verordnung in Österreich verboten. Die bestehenden Importverbote wurden im September 2010 für weitere zwei Jahre verlängert (305. - 307. Verordnung). Die am 2.3.2010 EU-weit zugelassene Stärkekartoffel Amflora wurde für den Anbau in Österreich mit 27.4.2010 per Verordnung verboten (125. Verordnung, BGBL-2010-II) Fünf weitere gv-Maissorten wurden am 28.7.2010 von der Europäischen Kommission zur Verwendung als Lebensmittel und Futtermittel zugelassen. Eine Herausforderung auf EU-Ebene ist derzeit die Festlegung eines gesetzlichen Schwellenwertes für nicht zugelassene GVO, der von technischer und wirtschaftlicher Seite realisierbar ist. Erschwerend bei der Festsetzung des Schwellenwertes für nicht zugelassene GVO ist, dass für die Analytik zumeist kein Referenzmaterial, ohne das eine Quantifizierung nicht möglich ist, zur Verfügung steht. Die derzeit geltende Nulltoleranzregelung ist in der Praxis nur sehr schwer bis nicht realisierbar und hat im Jahr 2009 bereits immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet, da, unhabhängig vom Verunreinigungsgrad, diese Lieferungen vollständig vernichtet oder zurückgeliefert werden müssen.
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Tab. 9: Auflistung der derzeit in der EU zugelassenen GVO (Stand 28.7.2010): Mais (17) MIR 604 MON 88017 MON 89034 59122 Herkulex) Bt11 GA21 MON810 MON863 NK603 T25 1507 1507 x NK603 NK603 x MON810 MON863 x MON810 MON863 x NK603 59122 x NK603 MON 863xMON810xNK603 1507x59122 59122x1507xNK603 MON88017xMON810 MON89034xNK603 Bt11xGA21
Zulassungen in EU (Stand 28.7.2010) Sojabohne (3) MON 40-3-2 (= RR Soja) A2704-12 (= LL-Soja) MON 89788
Baumwolle (6) LL Cotton 25 MON1445 MON531 MON531 x MON 1445 MON 15985 MON 15985 x MON 1445
Kartoffel (1) EH92-527-1 (= Amflora)
Tab. 10: Darstellung der Situation in Österreich - Inverkehrbringung, Verbot der Inverkehrbringung und Anbauverbot von in der EU zugelassenen GVO Situation in Österreich für Soja, Mais, Raps (Stand 28.7.2010) Inverkehrbringung (IVB) und Verwendung mit Deklaration ab 0,9 % GVO MON40-3-2 (RR Soja) MON 810 (Mais) T25 (Mais) A2704-12 (LL-Soja) MON 89788 (Soja)
T45 Raps 1507 (Mais) NK 603 (Mais) 1507xNK603 (Mais) 1507xMON810 (Mais) 59122 (Mais) 59122xNK603 GA 21 (Mais) Bt11 (Mais) MIR 604 (Mais) MON 88017 (Mais) MON 89034 (Mais) EH92-527-1 (Amflora) 1507x59122 59122x1507xNK603 MON88017xMON810 MON89034xNK603 Bt11xGA21
Verbot der IVB und Verwendung - „beschränkt verkehrsfähige GVO“
MON 863 (Mais) Ms8 (Ölraps) Rf 3 (Ölraps) Ms8xRf3 (Ölraps) GT73
MON863 x MON810 MON863 x NK603 MON863xMON810xNK603
Diagnostik „Gentechnikfreiheit“ bei Futtermitteln muss auch durch entsprechende Untersuchungen überprüft werden. Die Methode der Wahl zum GVO-Nachweis ist die real-time PCR (Polymerase Chain Reaction). Als Voraussetzung für den PCR-Nachweis muss DNA in ausreichender Menge und Qualität aus der Probe isoliert werden. Dazu wird ein für die gentechnische Veränderung charakteristischer DNA-Abschnitt vervielfältigt und identifiziert. Beim Screening werden bestimmte DNA-Abschnitte (z. B. Promotoren, Terminatoren, Resistenzgene) nachgewiesen, die in einer Vielzahl von gentechnisch veränderten Organismen vorkommen. Dem Screening kommt dabei eine immer wichtigere Rolle zu. Durch geeignete Auswahl von verschiedenen Screeningelementen können nahezu alle EU-weit zuge40
Raps (3) T45 MS8xRF3 GT73
Generelles Importverbot f. Anbau (keine Zulassung) bzw. Verbot per Verordnung MON 40-3-2 MON 810 T25 A2704-12 MON 89788 MON 863 Ms8 Rf 3 Ms 8xRf3 GT73 T45 1507 NK 603 1507xNK603 1507xMON810 59122 59122xNK603 GA21 Bt11 MIR 604 (Mais) MON 88017 (Mais) MON 89034 (Mais) EH92-527-1 Kartoffel (Amflora)
Prävention
Situation in Österreich
Ausgangspunkt für die Vermeidung von GVO in Futtermitteln sollte die Verwendung von „gentechnikfreien“ Rohstoffen sein. Nur getrennte und geschlossene Produktionsprozesse (Trennung von konventioneller und gentechnikfreier Ware) gewährleisten in Futtermittelwerken und am landwirtschaftlichen Betrieb die Einhaltung der Anforderungen für „gentechnikfreie“ Futtermittel und die Vermeidung von Kreuzkontaminationen oder Verschleppungen. Auf allen Stufen der Wertschöpfungskette wie Transport, Lagerung und Verarbeitung kommt der Schulung und Information des Personals eine Schlüsselrolle zu. Nur wenn das Bewusstsein für Verunreinigungsund Verschleppungsrisiken entsprechend ausgeprägt ist, können Verunreinigungen nachhaltig verhindert werden.
Gentechnikfreie Sojabohnen werden derzeit überwiegend aus bestimmten Regionen Brasiliens und in kleinen Mengen über die heimische Produktion bezogen. Österreich importierte im Jahr 2009 zirka 526.000 t Sojaschrot und andere Sojaprodukte in Form von ganzen Bohnen oder Mehl (Stand: 7/2010 Statistik Austria). Etwa 90 % der eingeführten Ware waren als GVO deklariert, ca. 10 % (rund 62.000 t) davon waren nicht deklarationspflichtig, d. h. unter 0,9 % GVO. Durch private Gütesiegelprogramme in der Milchproduktion, aber auch für die Schweineund Geflügelproduktion, hat sich die Nachfrage seit 2005 nach gentechnikfreien Futtermitteln leicht erhöht (vergleiche Machbarkeitsstudie zur Auslobung „gentechnikfrei“und Vermeidung von GVO in Lebensmitteln aus tierischer Erzeugung). Ähnlich wie auf EU-Ebene war im Jahr 2009 der österreichische Futtermittelsektor in einigen Fällen mit nicht zugelassenen bzw. noch nicht zugelassenen GVOVerunreinigungen betroffen. Im Speziellen waren dies Verunreinigungen von Lein FP967 in Leinschrot sowie Verunreinigungen von Mais MON 88017 und MIR 604 in Sojaschrot. Die beiden Maiskonstrukte wurden einige Monate später zugelassen, wogegen für Lein FP967 weltweit keine Zulassung beantragt wurde/ist. Alle davon betroffenen Lieferungen wurden sachgerecht vernichtet oder an den Lieferanten zurückgesendet.
1507x59122 59122x1507xNK603 MON88017xMON810 MON89034xNK603 Bt11xGA21 lassenen und nicht zugelassenen GVO erfasst werden. Die Notwendigkeit zur Etablierung von Screeningmethoden in der GVO-Analytik wurde durch das unbeabsichtigte Auftreten nicht zugelassener gv-Linien (z. B. Reis Bt63) unterstrichen, vor allem, da für diese neuen gv-Linien noch keine spezifischen Methoden bekannt waren. Zur weiteren Identifizierung und Quantifizierung werden vermehrt ready-to-use-Systeme (Microarray-Verfahren, Chiptechnologien) Anwendung finden, um durch steigende Automatisierung die aufwändige GVO-Analytik zu unterstützen. Mit einem spezifischen Nachweisverfahren wird die gv-Linie eindeutig identifiziert, und mit Hilfe geeigneter Standards ist auch eine absolute Quantifizierung möglich. Eine Quantifizierung ist jedoch nur möglich, wenn Referenzmaterial zur Verfügung steht.
Tab. 11: Die Tabelle zeigt die Anzahl der Untersuchungen von Futtermittelkontrollproben auf GVO der letzten Jahre (2004 - 2009) sowie das Vorkommen von GVO in GVO-frei deklariertem Futter Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Anzahl der untersuchten Futtermittelproben 196 164 197 292 277 353
Beanstandung der Kennzeichnung 15 10 14 15 15 9
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Tierarzneimittel und Hormone Tierarzneimittel und bestimmte Futtermittelzusatzstoffe (z. B. Kokzidiostatika und Histomonostatika) sind unverzichtbare Instrumente, um Erkrankungen von Tieren vorzubeugen bzw. um Krankheiten zu behandeln. Ein auch noch so kritischer Konsument wird kaum Einwände dagegen haben, dass Tiere im Krankheitsfall behandelt werden müssen, vorausgesetzt eine Therapie ist überhaupt möglich oder seuchenhygienisch erlaubt. Gleichzeitig allerdings gilt die berechtigte Forderung, dass gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden bzw. die Verwendung illegaler „Wachstumsförderer“ durch regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls durch strenge Bestrafung möglichst verhindert wird.
schreibung durch einen Tierarzt angewendet werden und unterliegen dem Tierarzneimittelkontrollgesetz. Mit 1.1.2006 wurde die Verwendung der letzten vier Antibiotika als Futtermittelzusatzstoff verboten (Avilamycin, Salinomycin, Flavomycin und Monensin). Derzeit sind noch 11 Kokzidiostatika (Arzneimittel zur Vorbeugung von Kokzidiose bei Hühnern, Puten und Kaninchen) als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen. Da in der Praxis in Mischfuttermittelwerken Verschleppungen (Kreuzkontaminationen) technisch nicht immer ganz vermeidbar sind, wurden von der Europäischen Kommission für diese Kokzidiostatika Höchstwerte für Nichtzieltierarten eingeführt (Richtlinie 2009/8/EG).
Vorkommen
Analytik
Die unkontrollierte Verwendung von Arzneimitteln und illegalen Hormonen sowie Antibiotika als Wachstumsförderer in der Tierhaltung birgt im Wesentlichen die Risiken von toxikologischen Wirkungen der Rückstände und die Ausbildung von Keimresistenzen. Diese Resistenzen führen im zunehmenden Ausmaß zu Problemen bei der Behandlung bakterieller Infektionskrankheiten beim Menschen.
Screeningmethoden wie z. B. Hemmstofftest, Dünnschichtchromatographie, ELISA ermöglichen eine rasche Sichtung einer großen Anzahl von Proben auf unerwünschte Substanzen oder Substanzgruppen, haben aber den Nachteil, aufgrund unspezifischer Reaktionen falsch positive Ergebnisse zu liefern. Daher ist die Untersuchung von Proben, die im Screening als verdächtig eingestuft wurden, mittels einer spezifischen Bestätigungsanalyse unerlässlich. Diese hochapparativen und personalintensiven Analysen beruhen auf einer chromatographischen Trennung mit anschließender Dioden-Array- oder massenspektrometrischer Detektion und werden auch zur direkten Untersuchung bestimmter Substanzklassen eingesetzt.
Gesetzliche Basis Nationale Gesetze – Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie Futtermittelgesetz – und Vorgaben der Europäischen Kommission bilden die Rahmenbedingungen für die Überwachung im Sinne des Konsumentenschutzes. Fütterungsarzneimittel und deren Vormischungen zur Behandlung erkrankter Tiere/Tierbestände dürfen nur nach Ver-
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Aufgaben im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle Die Proben für die amtliche Futtermittelkontrolle werden gemäß risikobasiertem Stichprobenplan gezogen. Die Vorgaben für diesen Kontrollplan über die Anzahl und Art der Proben sowie die zu untersuchenden Substanzen sind in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 geregelt. Zusätzlich gelangen noch so genannte Verdachtsproben zur Untersuchung, die auf Grund eines vorangegangenen, nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Ergebnisses eingesendet werden. Weiters erfolgt die Überprüfung von erlaubten Futtermittelzusatzstoffen (z. B. Kokzidiostatika), wobei das Ziel dieser Untersuchungen die Kontrolle der Einhaltung festgelegter Mindest- und Höchstgehalte unter Verwendung gesetzlich vorgegebener Methoden ist. Diese Analysen umfassen die quantitative Bestimmung der Zusatzstoffe Diclazuril, Halofuginon, Maduramycin, Monensin, Narasin, Salinomycin u. a. Außerdem werden Futtermittel auf verbotene bzw. nicht zugelassene Substanzen (Antibiotika, Hormone) untersucht. Ziel dieser Untersuchungen ist in erster Linie die Aufdeckung einer vorsätzlichen Verwendung verbotener Substanzen (z. B. Nifursol, Chloramphenicol, Medroxy-Progesteron-Acetat (MPA). Durch Konzentration aller Untersuchungen auf Tierarzneimittel und Hormone in einem Kompetenzzen-
trum ist es darüber hinaus möglich, von Ergebnissen der Lebensmittelkontrolle Rückschlüsse auf etwaige Fehler in der Futtermittelproduktion, so genannte Verschleppungen in Nicht-Zieltier-Futtermittel („carryover“), zu ziehen. Die Proben werden entweder direkt auf bestimmte Substanzen, wie Chloramphenicol, Gestagene (wachstumsfördernde Steroidhormone, z. B. MPA) und Thyreostatika untersucht, oder auf Grund eines positiven Ergebnisses im Hemmstofftest zur Untersuchung an das Kompetenzzentrum weitergeleitet.
Proben privater Einreicher Neben den Proben der amtlichen Futtermittelkontrolle werden auch Proben privater Kunden, die Exportzertifikate für Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) benötigen, analysiert.
Situation in Österreich Jährlich werden gemäß Stichprobenkontrollplan in Österreich ca. 800 - 1.200 Futtermittelproben auf Arzneimittel- und Hormonrückstande inklusive Hemmstofftest untersucht. Die Tabelle zeigt die Anzahl der Beanstandungen von Futtermittelproben bzw. einen deutlichen Rückgang in den letzten Jahren.
Tab. 12: Anzahl der auf Arzneimittel- u. Hormonrückstände untersuchten Proben inkl. Hemmstofftests und die Anzahl der Beanstandungen Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Anzahl auf Arzneimittel- u. Hormonrückstände untersuchter Proben 1.091 1.224 1.163 1.107 1.091 839 1.129 1.053
Beanstandungen
19 44 6 4 1 1 2 2
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Tierische Bestandteile Tiermehl wird aus gefallenen Tieren oder Schlachtabfällen in Tierkörperverwertungsanstalten (TKV) mit einem speziell vorgeschriebenen Verfahren (20 Minuten bei einem Druck von 3 bar und 133 °C), Fischmehl aus getrockneten und gemahlenen Fischen, Fischteilen oder Fischbeifang hergestellt. Weitere Nachprodukte aus Tieren sind Geflügelmehl, Federmehl und Blutmehl.
Gesetzliche Basis Im Jahr 2000 wurde Europa ausgehend von Großbritannien von der BSE-Krise (Bovine Spongiforme Encephalopathie) befallen. Als Ursache für den Ausbruch von BSE wird die Verfütterung von nicht ausreichend erhitztem, infektiösem Tiermaterial angenommen, nachdem zuvor in Großbritannien das Erhitzungsverfahren bei der Verarbeitung gelockert wurde. Daraufhin wurde 2001 die Verfütterung von Tiermehl an alle landwirtschaftlichen Nutztiere sowie Fischmehl an Wiederkäuer in der Europäischen Gemeinschaft verboten (VO (EG) Nr. 999/2001 und VO (EG) Nr. 1774/2002). Seit kurzem sind Fischmehlbeimengungen in Milchaustauschfuttermittel für junge Wiederkäuer (z. B. Kälber) mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 956/2008 wieder erlaubt. Eine weitere Erleichterung ergab sich mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 163/2009, die eine Verfütterung von Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs und daraus produzierten Mischfuttermittel, die mit nur unerheblichen Knochensplitterbeimengungen kontaminiert sind, wieder zulässt, wenn eine befürwortende Risikobewertung vorliegt.
Bedeutung in Futtermitteln Tiermehl zeichnet sich durch einen sehr hohen Proteingehalt (60 - 65%) aus, daher wurde es jahrelang als preiswerter Ersatz für Sojaschrot (in Österreich nur in Schweine- und Geflügelfutter) eingesetzt.
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Proteine sind mit ihren Aminosäuren sehr wichtige Nahrungsbestandteile, die für den Aufbau von Körpereiweiß (Fleischansatz) und für viele andere wichtige Körperprozesse über die Nahrung zugeführt werden müssen. Durch das Tiermehlverbot entstand in der gesamten EG eine große „Eiweißlücke“, die nur durch teure Substitute (Ersatz), z. B. Sojaschrot oder Fischmehl, gefüllt werden konnte. Sojabohne wird zum größten Teil aus den USA oder Südamerika nach Europa importiert. Die Hauptlieferanten für Fischmehl sind Chile, Peru, Norwegen, Dänemark.
Präventivmaßnahmen Die Herstellung von Mischfutter für Schweine und Geflügel mit Fischmehl ist seit 2001 mit einem Verzicht auf Produktion von Wiederkäuerfutter verbunden, außer es wird auf zwei getrennten Produktionslinien erzeugt. Durch regelmäßige stichprobenartige Untersuchungen werden Futtermittel (v. a. für Wiederkäuer) auf das Vorhandensein von tierischen Bestandteilen in der AGES untersucht. Gemäß Kontrollplan werden jährlich etwa 1.000 - 1.200 Futtermittelproben auf Tiermehl bzw. tierische Proteine geprüft. Fischmehl wird bereits beim Eintritt in die EU an den Grenzen auf unerlaubte Beimengungen, insbesondere von Tier-, Feder- oder Fleischmehl untersucht. Auch fischmehlhältiges Mischfutter wird auf Beimengungen von Tiermehl überprüft. Als weitere Präventivmaßnahme müssen sich in Österreich gemischte Betriebe (d. h. gemeinsame Haltung von Rindern und Schweinen oder Geflügel), die Fischmehl zur Fütterung ihrer Schweine oder Hühner verwenden, von der Veterinärbehörde registrieren und überwachen lassen. Nur durch getrennte Lagerung kann erreicht werden, dass es zu keiner Kontamination von Wiederkäuerfutter mit Fischmehl kommt.
Diagnostik
Situation in Österreich in Futtermitteln
len) darf als Düngemittel oder Heimtierfutter eingesetzt werden (VO (EG) Nr. 1774/2002). In Österreich wurde Tiermehl üblicherweise nie an Wiederkäuer verfüttert, ein Fütterungsverbot besteht bereits seit 1990. Da bis 2000 Futter für Wiederkäuer und NichtWiederkäuer in Mischfutterwerken auf einer gleichen Produktionslinie hergestellt wurde, gab es vereinzelt Kreuzkontaminationen von Tiermehlspuren im Wiederkäuerfutter. In den Jahren 2002 - 2009 wurden über 10.000 Proben auf tierische Proteine (Tiermehl und Fischmehl) untersucht. Dabei wurden in den letzten Jahren häufiger Futtermittel mit tierischen Bestandteilen erfasst, von denen aber nicht jedes einzelne beanstandet werden musste: Zuckerrübenschnitzel, ein beliebtes energiereiches Futtermittel für Rinder, sind häufig mit Spuren, wahrscheinlich Knochenresten von Tieren vom Acker, verunreinigt, aber auch, wenn Tiermehl als Verbrennungsmaterial zur Trocknung von verschiedenen Futtermitteln (z. B. ein Säureprämix) verwendet wurde. Gelegent-
Jährlich fallen in Österreich insgesamt zwischen 90.000 - 95.000 t Tiermehl (Kategorie 1+2+3) an. Das Tiermehl der Kategorie 1 und 2 wird in bestimmten Kraftwerksanlagen als Energieträger verbrannt, Tiermehl aus Kategorie 3 (aus Schlachtabfäl-
lich fand man auch Knochensplitter und/oder Muskelfasern, deren Herkunft meist auf Kleinnager (z. B. Mäuse) oder andere Tiere vom Acker zurückzuführen waren. Im vergangenen Jahr mussten nur 3 Proben von insgesamt 1.200 beanstandet werden.
Die Mikroskopie ist die einzig anerkannte Methode in der EU zur Untersuchung auf tierische Bestandteile. Hierbei werden vorhandene tierische Bestandteile in der durch Siebfraktionen aufbereiteten Futterprobe identifiziert sowie eine quantitative Schätzung des Anteils im Absatz der vermahlenen Probe durchgeführt. Mit dieser Methode können kleinste Spuren von Knochenfragmenten, Muskelfasern, Haare, Horn und Schuppen im Futter erfasst werden. Die Mikroskopie kann charakteristische, mikroskopisch erfassbare Strukturen oder Bestandteile von Fischen von denen warmblütiger Landtiere unterscheiden. Aber auch Überprüfungen der angegebenen Herstellungsrezeptur auf verwendete Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Getreide, Mais etc.) sowie Insekten oder botanische Verunreinigungen (z. B. Mutterkorn) werden mittels Mikroskopie durchgeführt.
Tab. 13: Anzahl der pro Jahr auf tierische Bestandteile untersuchten Proben mit einem positiven Ergebnis (2002 - 2009) Jahr Anzahl der untersuchten Proben 2002 1.587 2003 915 2004 1.226 2005 1.483 2006 1.315 2007 1.393 2008 1.275 2009 1.200
Anzahl der untersuchten Proben mit einem positiven Ergebnis 1 1 17 2 7 10 15 3
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Dioxine und PCB Dioxine gehören zu den langlebigen, schwer abbaubaren, organischen Schadstoffen, die sich in der Umwelt anreichern. Man versteht chemisch darunter eine Gruppe von chlorierten KohlenwasserstoffVerbindungen. Traurige Bekanntheit erreichte Dioxin bereits Ende der 1960-er Jahre als „Agent Orange“, das im Vietnamkrieg als Entlaubungsmittel eingesetzt wurde, weiters 1976 durch einen Chemieunfall in Seveso (Italien), und im Jahr 2004 durch eine Vergiftung des ukrainischen Oppositionsführers Viktor Juschtschenko. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind ebenfalls giftige und krebsauslösende Chlorverbindungen, die als Industriechemikalien in Transformatoren, Kondensatoren oder Hydraulikanlagen (Hydraulikflüssigkeiten) sowie in Lacken und Kunststoffen (Weichmacher) verwendet werden.
Entstehung und Verbreitung Dioxine werden nicht industriell hergestellt, sondern fallen bei einer großen Anzahl von thermischen Prozessen als Nebenprodukte an, für die es keine technische Verwendung gibt. Auch bei der Verbrennung oder Trocknung von organischen kohlenstoffhältigen Verbindungen (Holz, Pflanzen) können sich in einem Temperaturbereich von 300 - 600 °C („Dioxinfenster“) in Gegenwart von Chlor Dioxine bilden, wie z. B. in der Müllverbrennung, bei der Papierherstellung (Bleichprozesse mit Chlor), bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder bei metallurgischen Prozessen (Eisen-, Stahl- und Kupfererzeugung). Aber auch natürliche Ereignisse, z. B. Wald- oder Steppenbrände oder Vulkanausbrüche, können zur Bildung von Dioxinen führen. Weltweit treten sie auch als Begleitsubstanzen von Erzen und Mineralien auf, wie Fälle in Kaolinit-Ton und Zinkoxyd zeigen, meistens als komplexe Gemische, oft zusammen mit anderen, chemisch und toxikologisch ähnlichen Stoffen wie z. B. PCB.
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Prävention
Bedeutung in Futtermitteln Dioxine sind ubiquitär, d. h. überall, in Böden, Gewässern, Sedimenten, Pflanzen, Tieren anzutreffen. Tiere können Dioxine aus der Umgebung, über das Futter, auch über die Weide oder in der Freilandhaltung aufnehmen. Nennenswerte Grenzwertüberschreitungen kamen in den letzten Jahren in Europa in einigen Futterzusatzstoffen wie Spurenelementen, Kaolinit-Tonen sowie in einigen Fetten vor. Vor allem Fische aus Meeren, wo nach Erdöl gebohrt wird, weisen allgemein höhere Dioxingehalte auf. Seit dem Dioxinskandal in Belgien im Jahr 1999, wo Transformatorenöl durch unsachgemäße Entsorgung ins Futtermittel gelangte, werden Futtermittel regelmäßig auf Dioxin untersucht. PCB können sich durch Industrieunfälle oder unsachgemäße Abfallentsorgung in der Umwelt anreichern und so auch in die Futtermittelkette gelangen.
Gesetzliche Basis für Futtermittel Dioxine und PCB gehören futtermittelrechtlich in die Gruppe der unerwünschten Stoffe. Die Verwendung und Inverkehrbringung von Futtermitteln ist verboten, sobald die in den Richtlinien 2002/32/EG und 2006/13/EG vorgesehenen Höchstwerte überschritten werden. Bei Überschreitung von Auslösewerten (niedriger als Höchstwerte) muss eine Ursachenforschung eingeleitet werden („Aktionswerte“).
Diagnostik Die Diagnostik erfolgt mit der Gaschromatographie gekoppelt an die Massenspektrometrie (GC/MS). Nachteil dieser sehr genauen Untersuchung sind die enorm hohen Kosten.
Grundsätzlich ist die Belastung mit unerwünschten Stoffen, somit auch mit Dioxin und PCB, in Futtermitteln sehr gering. Trotzdem wurden EU-weit Grenzwerte für Dioxine und PCB festgelegt, um in Einzelfällen gesetzlich klar vorgehen zu können. Zur Prävention von Dioxinen und PCB in Lebens- und Futtermitteln wurden sogenannte Auslösewerte festgesetzt. Sobald ein Auslösewert überschritten wird, muss zielgerichtet nach der Ursache der Kontamination gesucht und für ihre Beseitigung gesorgt werden.
Situation in Europa In den letzten 10 Jahren hat die Futtermittelkontrolle in Europa mehrere Dioxin-Fälle aufgedeckt: Zitrustrester aus Brasilien (1998), Transformatorenöl im Futterfett in Belgien (1999), Kaolinit-Ton aus Deutschland (1999). Beim Fall mit Kaolinit-Ton war auch Österreich betroffen, wobei die Gesundheit von Mensch und Tier jedoch nie gefährdet war. Das im Jahr 2006 kontaminierte Futterfett in Belgien wurde durch Ausfall zweier Filter bei der Herstellung von Salzsäure, die zur Fettextraktion bei der Gelatineherstellung verwendet wurde, verursacht. Im Jahr 2007 sorgte Dioxin gemeinsam mit Pentachlorphenol (Fungizid und Holzschutzmittel) in Guarkernmehl aus Indien europaweit vor allem am Lebensmittelsektor, vereinzelt auch am Futtermittelsektor, für umfangreichere Rückholaktionen; der österreichische Futtermittelmarkt war davon jedoch nicht betroffen. Letztes Jahr mussten in der gesamten Europäischen Union aufgrund erhöhter Werte von Dioxin und dioxinähn-
lichen PCB tonnenweise Rind- und Schweinefleisch aus Irland zurückgeholt bzw. vernichtet werden. Die Ursachenforschung brachte zutage, dass bei der Wiederverwertung von Bäckereiabfällen durch einen unsachgemäßen Trocknungsprozess Dioxine entstanden waren und so über das Futter in den Lebensmittelkreislauf gekommen waren.
Situation in Österreich In Österreich werden laut risikobasiertem Stichprobenplan jährlich mind. 50 ausgewählte Futtermittel auf dioxinähnliche PCB und Dioxin untersucht, wobei in den letzten acht Jahren (2002 - 2009) insgesamt im Fall von dioxinähnlichen PCBs nur 2 bzw. im Fall von Dioxin nur 7 Mal erhöhte Werte bei insgesamt 469 bzw. 535 untersuchten Proben auftraten. Die Ursache für diese Überschreitungen in Österreich waren 2002 importierte Spurenelementvormischungen und 2003 ein Fall mit belastetem Zinkoxyd. Seit fünf Jahren beteiligen sich viele österreichische Firmen freiwillig an einem Rohstoffmonitoring-Programm, in dessen Rahmen 2005 auch eine Überschreitung bei einer Lignozellulose festgestellt und dieses Produkt rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden konnte. 2008 wurden erstmals zwei Überschreitungen von Auslösewerten bei dioxinähnlichlichen PCB gefunden, einmal in einem Ergänzungsfuttermittel für Pferde und das andere Mal in einem Kräuter-Ergänzungsfuttermittel für Geflügel. Im Jahr 2009 gab es nur 2 Überschreitungen von Dioxin, jeweils in einer Vitaminvormischung und in einem Tagetesblütenmehl.
Tab. 14: Die Tabelle zeigt die Anzahl und Ergebnisse der Untersuchungen aus der amtlichen Futtermittelkontrolle (seit 2006 inkl. Rohstoffmonitoring) in Österreich (2002 - 2009) auf Dioxin und dioxinähnliche PCB. Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Gesamt
Untersuchungen auf Dioxin 52 56 43 44 87 69 113 71 535
Untersuchungen Überschreitungen auf dioxinähnliche Dioxin PCB 0 4 42 1 43 0 44 0 87 0 69 0 113 0 71 2 469 7
Überschreitungen dioxinähnliche PCB 0 0 0 0 0 0 2 0 2
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Die aktuelle EiweiSSfuttermittelversorgung in Österreich
Raps und Sonnenblumen Die Produktion von Winterraps zur Ölgewinnung hat in den letzten Jahren um 20 % zugenommen (2009: ca. 121.000 t). Der daraus als Nebenprodukt anfallende Rapskuchen steht für die Fütterung zur Verfügung. Der Sonnenblumenanbau in Österreich hat sich in den letzten Jahren nur leicht verringert, im Gegensatz dazu hat die in Österreich erzeugte Menge an Sonnenblumenkuchen stark abgenommen (2009: 36.000 t).
Die unterschiedlichen Rohproteingehalte von Starprot (Brennerei Starrein) und Actiprot (AGRANA) ergeben sich durch die unterschiedlichen Gehalte bei der Zusammensetzung der Ausgangsprodukte (Mais, Weizen oder Mais/Weizen-Gemisch) sowie durch unterschiedliche Produktionstechnologien. Die Brennerei in Starrein im Waldviertel wurde im September 2007 geschlossen.
Allgemeines
Trockenschlempe
Fischmehl
In den letzten Jahren hat die Trockenschlempe europaweit einige Bedeutung am Futtermittelmarkt erzielt. Trockenschlempe, auch Dried Distillers Grains Solubles (DDGS) genannt, fällt als wertvolles Nebenprodukt bei der Destillation von Getreide zu Biosprit an. In Österreich werden derzeit jährlich etwa 150.000 t Trockenschlempe in Pischelsdorf erzeugt (Angaben: AGRANA 2009). Sie kann für alle Tierarten als Futtermittel verwendet werden. Neue Studien aus Österreich und Deutschland unterstützen den Einsatz von Trockenschlempe bei Wiederkäuern, aber auch beim Schwein und Geflügel kann DDGS erfolgreich eingesetzt werden.
Fischmehl ist gemäß VO (EG) Nr. 999/2001 und VO (EG) Nr. 1774/2002 für die Wiederkäuerfütterung nicht zulässig. Eine Verwendung von Fischmehl ist nur für Schweine und Geflügel in registrierten Betrieben und für Fischfutter möglich. Laut VO (EG) Nr. 956/2008 ist Fischmehl in Milchaustauschfutter für junge Wiederkäuer (Kälber) wieder zulässig, für ruminierende Wiederkäuer bleibt das Verbot allerdings aufrecht. Fischmehl wird meist mit einem Proteingehalt von 64 % gehandelt. Der Anteil von Fischmehl im Vergleich zu den gesamten pflanzlichen Proteinäquivalenten beträgt zirka 1 %.
Unter Eiweißfuttermitteln versteht man generell Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Zu den bedeutendsten pflanzlichen Eiweißfuttermitteln gehören Ölkuchen und Extraktionsschrote (z. B. Soja, Raps, Sonnenblumen, Kürbis, Lein etc.), Körnerleguminosen (z. B. Erbse, Ackerbohne etc.), verschiedene Nebenprodukte aus der Stärkeherstellung (z. B. Kartoffeleiweiß, Maiskleber) sowie verschiedene Nebenprodukte aus der Alkohol- oder Biospriterzeugung (z. B. DDGS, Biertreber etc.). Zu den wichtigsten tierischen Eiweißfuttermitteln zählen Nebenprodukte aus der Verarbeitung von Säugetieren (z. B. Fleisch-, Knochen-, Blut- und Federnmehle), Nebenprodukte aus der Verarbeitung von Fischen und Meerestieren (z. B. Fischmehl etc.), Nebenprodukte aus der Milcherzeugung (z. B. Milchpulver, Molkepulver etc.) sowie Produkte aus Mikroorganismen (z. B. Futterhefe).
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tig verdoppelte sich die Importmenge von gentechnikfreiem Sojaschrot (2005: 31.500 t vgl. 2009: 62.000 t). Gentechnikfreier Sojaschrot wird derzeit hauptsächlich aus Brasilien bezogen, wobei die Anbaufläche für gentechnikfreie Sojabohne in den letzten Jahren sehr stark zurückgegangen ist (2005: 65 % vgl. 2009: 29 %).
Substitute Um die Abhängigkeit von Importen zu verringern, wird versucht, Sojaschrot in Futterrationen zur Gänze oder zu einem bestimmten Anteil durch heimische Eiweißpflanzen oder deren Verarbeitungsprodukte zu substituieren. Am häufigsten wird Sojaschrot durch Rapsschrot/-kuchen, Sonnenblumenschrot/-kuchen oder Maiskleber ersetzt. Am zweithäufigsten wird Erbse und die vollfette Sojabohne zur Substitution eingesetzt, danach folgen DDGS, Kürbiskernkuchen und Kartoffeleiweiß als Sojaersatz.
Sojaextraktionsschrot
Heimische Sojabohne
Im Jahr 2009 wurden 526.000 t Soja (Schrot und andere Sojaprodukte) nach Österreich importiert. Als Hauptlieferanten von Sojaschrot gelten hauptsächlich die USA, Argentinien und Brasilien. Etwa 90 % des importierten Soja bzw. Sojaschrots stammen aus gentechnisch verändertem Anbau, der jedoch über einem Schwellenwert von 0,9 % GVO gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zu kennzeichnen ist. In den letzten Jahren sanken die Sojaimporte kontinuierlich von über 600.000 t auf unter 550.000 t ab. Gleichzei-
Die heimische Sojabohne (vollfett) enthält im Durchschnitt etwa 36 % Rohprotein, 19 % Rohfett und 5,5 % Rohfaser. Getoastete vollfette Sojabohne kann in der Rindermast sowie im Monogastrierbereich (Ferkel, Zuchtsauen und Legehennen) sehr gut verwendet werden. Der Anbau von Sojabohne hat in Österreich in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Anbaufläche betrug 2009 zirka 25.000 ha mit einem Ertrag von etwa 75.000 t. Ein Anbaupotential von 50.000 ha ist durchaus realistisch.
Tab. 15: Menge und Proteinäquivalente in Tonnen pro Jahr von österreichischen Trockenschlempen, Starprot und Actiprot (2004 - 2009) DDGS Starprot/Actiprot Starprot in t (Ø Rp 31 %) Actiprot in t (Ø Rp 33 %) Proteinäquivalente in t
2004 6.500 - 2.015
2005 6.000 - 1.860
2006 10.000 - 3.100
2007 7.000 5.000 3.820
2008 - 62.000 20.460
2009 150.000 49.500
Tab. 16: Menge an Fischmehl und Proteinäquivalente in Tonnen pro Jahr (2004-2009) 2004 Fischmehl in t (Ø Rp 64%) 6.156 Rohproteinäquivalente in t 3.940
2005 7.444 4.764
2006 6.830 4.371
2007 5.914 3.785
2008 5.651 3.617
2009 5.813 3.720
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Tiermehl In Österreich fallen durchschnittlich etwa 90.000 t Tiermehl (Kategorien 1+2+3) pro Jahr an. Das Tiermehl der Kategorie 1 und 2 wird in bestimmten Anlagen als Energieträger verbrannt. Tiermehl aus der Kategorie 3 (aus Schlachtabfällen gesunder und beschauter Tiere) nimmt etwa ein Drittel bis maximal 50 % des gesamten Tiermehls ein und kann als Düngemittel oder Heimtierfutter eingesetzt werden (siehe auch Kapitel 5.7. Tiermehl) Tiermehl aus den Kategorien 1+2+3 könnte theoretisch insgesamt etwa 50.000 t Rohprotein pro Jahr einbringen, kann aber wegen des bestehenden Tiermehlverbotes nicht für Nutztiere verwendet werden. Die immer wieder andiskutierte, partielle Aufhebung des Tiermehlverbotes für Monogastrier wäre nur dann denkbar, wenn das Material ausschließlich aus Kategorie 3 stammt und alle Hygienevorschriften sowie das Intraspeziesverbot strikt eingehalten werden bzw. eingehalten werden können.
Tab. 17: Menge an Tiermehl und Proteinäquivalente in t pro Jahr (2004 - 2009) Tiermehl in t Proteinäquivalente in t Ø Rp 57 % Quelle: BMG
2004 77.275
2005 84.798
2006 2007 92.400 91.585
2008 95.120
2009 84.738
44.047
48.335
52.668 52.203
54.218
48.300
Proteinäquivalente
Zusammenfassung
Bei den Proteinäquivalenten aus der inländischen Pflanzenproduktion kam es in den letzten Jahren zwar zu einer Steigerung von ca. 30 %, die Eiweißlücke kann auch weiterhin nur zu einem bestimmten Anteil durch heimischen Anbau gedeckt werden.
Die Eiweißversorgung unserer landwirtschaftlichen Nutztiere hängt zu einem Großteil von Sojaimporten aus Nord- und Südamerika ab. Die Nachfrage von heimischen Eiweißfuttermitteln als vollständiger oder partieller Ersatz für Sojaschrot ist in den letzten Jahren angestiegen. Die Eiweißfuttermittelversorgung wird durch zirka 40 % durch heimischen Anbau und etwa zu 60 % durch Sojaimporte gedeckt. In den letzten Jahren wurden jährlich etwa 550.000 t Soja nach Österreich importiert. Gentechnikfreies Soja bzw. Sojaschrot wird aus Brasilien bezogen. Bei der Produktion heimischer Eiweißfuttermittel konnten in den letzten Jahren deutliche Anstiege vermerkt werden, hier besonders bei der Trockenschlempe, der heimischen Sojabohne und Rapsschrot/kuchen. Das mögliche Potential für den inländischen Sojaanbau wird auf ca. 50.000 Hektar geschätzt.
Bei der Aufsummierung der Proteinäquivalente aus heimischem Anbau und importiertem Sojaschrot ergibt sich insgesamt eine Menge von 406.000 t pflanzlichen Rohproteins, das pro Jahr als Futtermittel zur Verfügung steht. Etwa 60 % entfallen davon auf Sojaschrotimporte, nur 40 % können durch heimische Eiweißfuttermittel (Substitute) abgedeckt werden.
Anmerkung: Die Gehalte für Rohprotein in Tiermehl schwanken stark und sind abhängig vom Fleisch- und Knochenanteil zwischen 50 % und 65 %. Zur Berechnung der jährlichen Rohproteinäquivalente aus Tiermehl wurde ein mittlerer Rohproteinwert von 57 % herangezogen.
Tab. 18: Vergleich der Proteinäquivalente der verschiedenen heimischen Eiweißfuttermittel (2004 und 2009) Futtermittel-
2004
2004
2004
2009
2009*
2009
ausgangserzeugnisse
Ø Rp
[t]
Proteinäquvalent
Ø Rp
[t]
Proteinäquvalent
[t]
%
Substitute
[t]
%
Ackerbohne
25
8.000
2.000
25
6.728
1.682
Erbse
20
120.000
24.000
22
34.749
7.645
Süßlupine
34
600
204
34
600
204
Sojabohne
37,5
44.800
16.800
36
71.333
25.680
DDGS
31
6.500
2.015
33
150.000
49.500
Kartoffeleiweiß
84
3.000
2.520
82
2.600
2.132
Maiskleber
60
11.000
6.600
60
14.000
8.400
Maiskleberfutter
18
50.000
9.000
18
63.000
11.340
Sonnenbl.schrot/kuchen*
36
75.000
27.000
36
36.248
13.049
Rapsschrot/kuchen*
33,5
100.000
33.500
33,5 121.266
40.624
Kürbiskernkuchen
59
3.540
57,5
3.795
127.179
164.051
Summe Proteinäquivalente
6.000 -
6.600 -
*) Zahlen für Dezember 2009 wurden geschätzt Tab. 19: Gegenüberstellung der Proteinäquivalente von Sojaimporten und heimischen Substituten (Proteinäquivalent in t = mittlerer Rp-Gehalt x Menge in t)
Heimische Eiweißfuttermittel Sojaimporte Summe 50
Proteinäquivalente in t 164.000 242.000 406.000
Proteinäquivalente in % 40% 60% 100% 51
Ansprechpartner für Futtermittelanalysen und nationale Referenzlaboratorien
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz ist mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. Zur Erreichung einer hohen Qualität und
Analytengruppe Inhaltsstoffe, Enzyme, Fettkennzahlen Aminosäuren, Antioxidantien, Carotinoide Tierarzneimittel (Anhang 1, EU-RL 96/23 Gruppen A, B1 und B2) als Zusatzstoffe und Rückstandsanalytik Pflanzenschutzmittel- rückstände und PCB Spurenelemente, Schwermetalle Mykotoxine, Polyzyklische Kohlenwasserstoffe, Vitamine Probiotika, Salmonellen, Bakterien-, Hefe- und Schimmelpilzkeimzahlen Mikroskopie (tierische Bestandteile, Rezeptur, botanische Verunreinigungen) GVO-Untersuchungen
Einheitlichkeit der Untersuchungsergebnisse wurden speziell für die Untersuchung jener Analyten, die für die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit von Bedeutung sind, gemeinschaftliche (CRL) und nationale (NRL) Referenzlaboratorien eingerichtet.
Organisationseinheit Institut für Futtermittel, Abt. Futtermittelanalytik Institut für Futtermittel, Abt. Zusatzstoffanalytik, NRL für Futtermittelzusatzstoffe CC Tierarzneimittel und Hormone, NRL für Rück- stände von Tierarzneimitteln
Kontakt Dr. Karl Walter Wagner Dr. Renate Oeschlmüller
Adresse A-1220 Wien Spargelfeldstraße 191 A-1220 Wien Spargelfeldstraße 191
Dipl. Ing. Thomas Kuhn
A-1220 Wien Spargelfeldstraße 191
CC Rückstandsanalytik Wien, NRL für Pestizidrückstände in Futtermitteln Zentrum für Analytik und Mikrobiologie, NRL für Schwermetalle CC Cluster Chemie, NRL für Mykotoxine und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe Zentrum für Analytik und Mikrobiologie
Dr. Friedrich Fila
A-1220 Wien Spargelfeldstraße 191
Institut für Bodengesundheit & Pflanzenernährung, Abt. Düngemittelüberwachung und Mikroskopie, NRL für tierische Proteine CC Biochemie Wien, NRL für genetisch veränderte Organismen
Dr. Karl Aichberger
A-4020 Linz Wieningerstraße 8
Dr. Richard Öhlinger
A-4020 Linz Wieningerstraße 8
Dr. Andreas Adler
A-4020 Linz Wieningerstraße 8
Dr. Franz Wernitznig
A-1220 Wien Spargelfeldstraße 191
Mag. Rupert Hochegger
A-1220 Wien Spargelfeldstraße 191
Abkürzungen: CC = Kompetenzzentrum, NRL = Nationales Referenzlabor
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Zusammenfassung Der Einsatz von hochwertigen Futtermitteln, die Vermeidung von Risiken für Tier und Mensch und die Futtermittelüberwachung sind Gegenstand dieser Broschüre. Seit Gründung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH vor 8 Jahren hat sich in der Bewertung und Vermeidung von Risiken entlang der Lebensmittelkette in Österreich und Europa sehr viel verändert. Ein wissenschaftlich fundierter, risikobasierter und mehrjähriger integrierter Kontrollplan wurde der Futtermittelüberwachung zu Grunde gelegt. Im Jahr 2008 fand erstmals ein umfangreicher und in mehreren Modulen zusammengestellter Ausbildungslehrgang für Futtermittelkontrollorgane statt. Damit kann den Anforderungen des mehrjährigen, integrierten Kontrollplans nach qualitativ hochwertigen
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und einheitlichen Kontrollen bzw. Betriebsinspektionen entsprochen werden. Jährlich werden nach dem amtlichen Stichprobenplan etwa 3.000 Futtermittelproben in den Futtermittelwerken, im Futtermittelhandel und bei Landwirten gezogen und insgesamt zirka 20.000 Analysen durchgeführt. Zudem wird bei Betriebsinspektionen bei Futtermittelerzeugern und -händlern die Einhaltung der vorgeschriebenen betriebseigenen Prozesse und Kontrollsysteme überprüft. Die Maßnahmensetzungen haben in den letzten Jahren gemeinsam mit den Wirtschaftsbeteiligten zu mehr Futtermittelsicherheit beigetragen:
• Bei Schwermetallen gab es in den letzten Jahren nur vereinzelt Kontaminationen. • Zu Dioxin gab es 2009 (erstmals nach fünf „bean - standungsfreien“ Jahren) nur zwei Beanstandungen, bei dioxinähnlichen PCB gab es 2008 erstmals zwei Beanstandungen. • Bei Pflanzenschutzmittelrückständen konnten durch die Futtermittelkontrolle erstmals zwei Futtermittel mit Überschreitungen von DDT (Importe aus Asien) aus dem Verkehr gezogen werden. • Bei Mykotoxinen liegen verbesserte Erfahrungen zu den Kontaminationen vor, Strategien und Maßnah- men zur Vermeidung sowie zusätzliche Forschung wurden eingeleitet. • Bei Salmonellen kam es in den letzten Jahren zu einem deutlichen Rückgang von Beanstandungen. • Die Anzahl der beanstandeten kennzeichnungspflich- tigen GVO-Proben konnte im Jahr 2009 um die Hälf- te reduziert werden. • Bei Hormonen und Arzneimitteln kam es in den letzten Jahren zu einem deutlichen Rückgang bzw. Stagnation von Beanstandungen. • Bei der Untersuchung auf tierische Bestandteile kam es 2009 zwar zu einer deutlichen Verringerung positiver Proben, nur drei Proben mussten beanstan- det werden.
Insgesamt konnte bei allen Substanzen oder Stoffgruppen zumindest eine Stagnation, zumeist ein deutlicher Rückgang von Beanstandungen festgestellt werden. Bei den Mykotoxinbelastungen liegt auf nationaler und europäischer Ebene noch Verbesserungspotential vor. Von der AGES durchgeführte umfassende Forschungs- und Monitoringprogramme sollen letztlich zu verbesserten Vorsorge- und Vermeidungsstrategien bei Mykotoxinen führen. Schnellere und gezieltere Risikobewertung sowie angemessene Maßnahmensetzung wurden bei Kontaminationen von Futtermitteln durch die Beteiligung der AGES am europäischen Schnellwarnsystem erreicht. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Futtermittelsicherheit in Österreich in den letzten acht Jahren (seit Gründung der AGES) signifikant verbessert wurde und ein substantieller Beitrag zu mehr Gesundheit der Tiere und Menschen geleistet wurde. Die AGES wird sich auch in Zukunft den zahlreichen neuen Herausforderungen, die sich zum Beispiel durch die Veränderung der Biomassenutzung für Energie und industrielle Rohstoffe ergeben, mit Engagement stellen.
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Gesetzliche Grundlagen Beschluss der Kommission vom 2. März 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Futtermitteln, die aus der genetisch veränderten Kartoffelsorte EH92-527-1 (BPS-25271-9) gewonnen werden, und des zufälligen oder technisch unvermeidbaren Vorhandenseins dieser Kartoffelsorten in Lebensmitteln und Futtermitteln gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates (2010/136/EU) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) Futtermittelgesetz (FMG) 1999 i.d.g.F. Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zu Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung
Machbarkeitsstudie zur Auslobung „gentechnikfrei“ und Vermeidung von GVO bei Lebensmitteln aus tierischer Erzeugung. www.ages.at Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/ EWG des Rates Richtlinie 2006/13/EG der Kommission vom 3. Februar 2006 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB
Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/ EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission 125. Verordnung: Verbot des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse
(Solanum tuberosum L. Linie E92-527-1) zum Zweck des Anbaus in Österreich (27.4.2010) 305. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um zwei Jahre verlängert wird (28.9.2010) 306. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 863 um zwei Jahre verlängert wird (28.9.2010) 307. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 um weitere zwei Jahre verlängert wird (28.9.2010)
AutorINNEN Ein besonderer Dank gilt allen AutorInnen, die bei der Erstellung der Futtermittelbroschüre mitgewirkt haben. Dr. Andreas Adler andreas.adler@ages.at
Dipl.-Ing. Thomas Kuhn thomas.kuhn@ages.at
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
Empfehlung der Kommission Nr. 576/2006/EG vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen
Dr. Karl Aichberger karl.aichberger@ages.at
Dr. Richard Öhlinger richard.oehlinger@ages.at
Mag. Rupert Hochegger rupert.hochegger@ages.at
Dr. Renate Oeschlmüller renate.oeschlmueller@ages.at
Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
Entscheidung der Kommission (2008/798/EG) vom 14. Oktober 2008 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/757/EG der Kommission
Dr. Friedrich Fila friedrich.fila@ages.at
Dipl.-Ing. Irmengard Strnad irmengard.strnad@ages.at
Dr. Thomas Kickinger thomas.kickinger@ages.at
Dr. Karl Walter Wagner karl-walter.wagner@ages.at
Dipl.-Ing. Mag. Veronika Kolar veronika.kolar@ages.at
Univ.-Doz. Dr. Herbert Würzner herbert.wuerzner@ages.at
Richtlinie 2003/100/EG der Kommission vom 31. Oktober 2003 zur Änderung von Anhang I zur Richtlinie 2002/32/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung 56
des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmung über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 vom 30.4.2004)
Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien.
Verordnung (EG) Nr. 956/2008 der Kommission vom 29. September 2008 zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien. Richtlinie 2009/8/EG der Kommission vom 10. Februar 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die aufgrund von unvermeidbarer Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltierarten vorhanden sind. Verordnung (EG) Nr. 163/2009 der Kommission vom 26. Februar 2009 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen
redaktion Dipl.-Ing. Mag. Veronika Kolar veronika.kolar@ages.at
Bildnachweise Bilder AGES Ein besonderer Dank geht an alle mitwirkenden Kolleginnen und Kollegen aus den Instituten des Bereichs Landwirtschaft für die Mithilfe und Bereitstellung von Bildmaterial:
Institut für Futtermittel Wien
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