123 Fragen an das Schulunterrichtsgesetz

Page 1

123

FRAGEN AN DAS SCHUL RECHT

Gefördert mit Mitteln des BMAFJ

2

Vorwort

Liebe Schüler_in,

was nützen Gesetze, deren Inhalt die Betroffenen nicht kennen? In deinen Händen hältst du die Schulrechtsbroschüre der AKS, unser Versuch, Schüler_innen ihre eigenen Rechte zugänglich(er) zu machen.

Wir - die Aktion kritischer Schüler_innen - setzen uns für eine demokratische, sozial gerechte und angstfreie Schule und Gesellschaft ein und stehen Schüler_innen bei Fragen und Problemen zur Seite.

Viele dieser Fragen und Probleme entstehen, da wir zwar viele Stunden im Jahr in Mathe, Englisch, Geschichte und vielen weiteren Fächern unterrichtet und geprüft werden, im Gegenzug aber unsere eigenen Fragen zum Schulrecht meist keinen Platz in der Schule finden und unbeantwortet bleiben.

In dieser Broschüre findest du (unserer Erfahrung nach) häufig gestellte Schulrechtsfragen, deren Antwort sowie die Gesetzesstelle, die du zur Berufung verwenden kannst. Solltest du Fragen haben, die in dieser Broschüre nicht beantwortet werden, wende dich einfach direkt an uns. Wir betreiben zum Beispiel einen Schulrechtsnotruf, bei dem du uns telefonisch dein Problem schildern und Rechtsauskunft erhalten kannst. Dieser ist unter der Nummer 0699 1214 8120 erreichbar.

Beim Schulrecht stellen nicht erst kompliziert verfasste Paragraphen eine Verständnisschwierigkeit dar. Davor gilt es schon einmal komplizierte Abkürzungen der Gesetze und Verordnungen zu entziffern.

Folgende Abkürzungen werden in der Broschüre verwendet (und auch dort aus Platzgründen meist abgekürzt):

LBV Leistungsbeurteilungsverordnung

SchOG Schulorganisationsgesetz

SchPflG Schulpflichtgesetz

SchUG Schulunterrichtsgesetz

SchVG Schüler_innenvertretungsgesetz

SchVV Schulveranstaltungsverordnung

SZG Schulzeitgesetz

3
Leistungsbeurteilung ................................................................................... 10 1. Was ist eine Leistungsbeurteilung oder Leistungsfeststellung?  10 2. Welche Formen der Leistungsfeststellung sind erlaubt?  ......................................................... 11 3. Was ist Mitarbeit?  ................................................................................................................................................. 12 4. Welche und wie viele Aufzeichnungen muss der_die Lehrer_in über meine Mitarbeit führen?  12 5. Was ist bei einer mündlichen Prüfung zu beachten?  13 6. Wann kann eine mündliche Prüfung (nicht) stattfinden?  ...................................................... 14 7. Was darf geprüft werden?  ............................................................................................................................. 15 8. Muss ich auf einen Fehler während einer mündlichen Prüfung hingewiesen werden?  ...................................................................................................................................................................... 15 9. Was darf geprüft werden?  15 10. In welchen Fächern darf KEINE mündliche Prüfung abgehalten werden?  16 11. Darf ich unangekündigt mündlich geprüft werden?  ................................................................. 16 12. Was ist eine mündliche Übung?  17 13. Wann müssen die Termine der Schularbeiten feststehen?  17 14. Wie viele Schularbeiten darf es geben und wie lange dürfen diese sein?  ................... 18 15. Was passiert, wenn ich eine Schularbeit verpasse?  ..................................................................... 18 16. Wann muss der Stoff für eine Schularbeit bekannt gegeben werden?  18 17. Wann darf keine Schularbeit stattfinden?  19 18. Wann muss eine Schularbeit wiederholt werden? ....................................................................... 19 19. Muss ich die Schularbeit meinen Erziehungsberechtigten zeigen? ............................... 20 20. Welche Kriterien gelten zur Beurteilung von Schularbeiten?  20
Seite
Zur Orientierung findest du alle Fragen und Seitenzahlen hier aufgelistet:
21. Was wird unter schriftlichen Überprüfungen verstanden und welche Formen sind erlaubt?  ....................................................................................................................................................................... 21 22. Wann muss der Termin für eine schriftliche Überprüfung bekannt gegeben werden?  ...................................................................................................................................................................... 21 23. Kann ich ohne mein Einverständnis in eine andere Klasse versetzt werden?  21 24. Wann darf kein Test angesetzt werden?  22 25. Wann muss der Test zurückgegeben werden?  ............................................................................. 22 26. Muss ich den Test meinen Erziehungsberechtigten zeigen?  .............................................. 22 27. Dürfen in einem Schularbeitenfach auch noch Tests durchgeführt werden?  23 28. Kann eine schriftliche Überprüfung wiederholt werden?  23 29. Wie viele schriftliche Überprüfungen darf es pro Schulfach maximal geben?  ....... 23 30. Wie viele Tests bzw. Schularbeiten dürfen in einer Woche stattfinden? ...................... 24 31. Was wird unter einer „praktischen Leistungsfeststellung“ verstanden?  24 32. Wann dürfen praktische Leistungsfeststellungen durchgeführt werden?  25 33. Muss mich die der Lehrer_in auf Fehler während der Leistungsfeststellung aufmerksam machen?  .................................................................................................................................... 25 34. Wann muss mir meine Note bekannt gegeben werden?  ...................................................... 26 35. Wie lange muss ich im Unterricht anwesend sein, um beurteilt zu werden und was mache ich, wenn ich diese Anwesenheit nicht erreiche?  ............................................ 26 36. Was ist eine Feststellungsprüfung?  27 37. Was ist eine Nachtragsprüfung?  27 38. Wie läuft eine Feststellungs- oder Nachtragsprüfung ab?  .................................................... 28 39. Kann ich eine Feststellungs- oder Nachtragsprüfung wiederholen?  29 40. Wann habe ich Recht auf eine Wiederholungsprüfung?  29 41. Wann finden Wiederholungsprüfungen statt?  ............................................................................. 30 42. Wie läuft eine Wiederholungsprüfung ab?  ....................................................................................... 31 Seite
43. Wann müssen meine Erziehungsberechtigten über meine Schulleistung informiert werden?  33 44. Womit muss ich rechnen, wenn ich beim Schummeln erwischt werde? ................... 34 45. Darf meine Arbeit mit “Nicht genügend” bewertet werden, wenn ich beim Schummeln erwischt wurde?  .................................................................................................................... 34 46. Darf ein_e Lehrer_in meine Prüfung als “nicht beurteilt” werten, wenn ich nach der Prüfung mit einem Schummelzettel erwischt werde?  ................................................... 34 47. Darf meine Arbeit schlechter beurteilt werden, weil ich eine andere Meinung als der_die Lehrer_in vertrete?  ........................................................................................................................... 35 48. Wann habe ich Recht auf eine Semesterprüfung?  35 49. Wie läuft eine Semesterprüfung ab?  36 50. Gibt es Möglichkeiten, auch mit einem “Nicht genügend” aufzusteigen?  ................ 37 51. Darf ich nach einem Auslandssemester oder -schuljahr aufsteigen?  38 52. Was sind Externist_innen-Prüfungen und wer darf diese ablegen?  38 53. Wie läuft eine Externist_innen-Prüfung ab?  .................................................................................... 39 Widerspruchs-Verfahren ............................................................................ 40 54. Was ist ein Widerspruch und wie läuft er ab?  40 55. Wogegen kann ich berufen?  ........................................................................................................................ 41 56. Wer kann berufen? .............................................................................................................................................. 41 57. Welche Fristen sind beim Widerspruch zu beachten?  42 58. Mit welchen Begründungen kann einer ungerechten Note widersprochen werden?  42 59. Wie sieht eine Berufung aus?  .................................................................................................................... 42 Schulordnung ................................................................................................. 44 60. Was sind laut Schulrecht die Aufgaben der Schule?  44 Seite
61. Was sind meine Pflichten als Schüler_in?  .......................................................................................... 45 62. Was passiert, wenn ich zu spät zur Schule komme? .................................................................. 45 63. Was passiert, wenn ich während einer Schularbeit zu spät komme?  45 64. Wie und wann kann ich mich vom Religionsunterricht abmelden?  46 65. Wann darf ich die Schule verlassen?  ..................................................................................................... 46 66. Welche Entschuldigungsgründe sind gesetzlich anerkannt?  47 67. Wann muss ich ein ärztliches Attest vorweisen?  48 68. Wann und wie kann ich von der Schule beurlaubt werden?  .............................................. 48 69. Wen muss ich wann grüßen?  ..................................................................................................................... 49 70. Darf ich während einer Prüfung Kaugummi kauen?  49 71. Inwiefern darf mein Verhalten bewertet werden?  49 72. Darf mein Verhalten außerhalb der Schule bewertet werden?  .......................................... 50 73. Darf ich von einer Lehrperson aus dem Raum geschickt werden, wenn ich den Unterricht störe?  .................................................................................................................................................. 50 74. Welche Erziehungsmittel sind erlaubt?  51 75. Welche weiteren Schritte können gesetzt werden?  52 76. Wie läuft ein Ausschluss ab?  ....................................................................................................................... 53 77. Wer kann ausgeschlossen werden?  ....................................................................................................... 54 78. Welche Auswirkungen hat ein Ausschluss?  54 79. Kann ich für Aufgaben der Schüler_innenvertretung freigestellt werden?  55 80. Gibt es erlaubte Formen des “Nachsitzens”? ................................................................................... 55 81. Kann ich ohne mein Einverständnis in eine andere Klasse versetzt werden?  ......... 55 82. Kann ich gegen zu viele Hausaufgaben vorgehen?  56 83. Welche Rechte haben „eigenberechtigte Schüler_innen”?  56 84. Was wird durch Verhaltensvereinbarungen geregelt? ............................................................. 57 Seite
85. Darf mir als Schüler_in verboten werden, Alkohol oder Nikotin in der Schule zu konsumieren, wenn es mir außerhalb der Schule erlaubt ist?  58 86. Wie ist der Konsum von Alkohol, Nikotin etc. bei schulbezogenen und Schulveranstaltungen geregelt?  .............................................................................................................. 58 87. Dürfen mir im Unterricht Gegenstände abgenommen werden?  .................................... 59 88. Habe ich das Recht dazu, während des Unterrichts auf die Toilette zu gehen?  59 89. Darf ich während des Unterrichts essen oder trinken?  59 90. Wie lange darf ein Schultag dauern?  .................................................................................................... 60 91. Gibt es Kleidervorschriften in der Schule?  ......................................................................................... 60 Schüler_innenvertretung .............................................................................61 92. Wer kann Teil der Schüler_innenvertretung werden? ................................................................ 61 93. Welche Rechte haben Schüler_innenvertreter_innen? ............................................................ 62 94. Wie läuft die Wahl der Schüler_innenvertretung ab?  63 95. Muss es vor SV-Wahlen ein Hearing geben?  63 96. Bis wann müssen Schüler_innenvertretungen gewählt werden?  ................................... 64 97. Dürfen Treffen der Schüler_innenvertretung während der Unterrichtszeit stattfinden?  ............................................................................................................................................................. 64 98. Wie oft dürfen Treffen der Schüler_innenvertretungen stattfinden?  64 99. Darf ich als Mitglied der Schüler_innenvertretung während der Unterrichtszeit Schüler_innenversammlungen abhalten?  65 100. Wie lange dauert die Amtszeit der Schüler_innenvertretung?  65 101. Können Schüler_innenvertretungen abgesetzt werden oder zurücktreten?  .......... 66 102. Darf die Schulleitung/die Schule die Post der Schüler_innenvertretung kontrollieren?  ......................................................................................................................................................... 66 103. Darf die Schulleitung Schüler_innenzeitungen verbieten?  66 104. In welchen Schultypen gibt es einen Schulgemeinschaftsausschuss?  67 Seite
105. Wer ist Teil des SGA?  ......................................................................................................................................... 67 106. Wann muss der SGA zusammentreffen?  ........................................................................................... 68 107. Worüber kann der SGA entscheiden?  68 108. Wie kann der SGA entscheiden?  70 109. Worüber kann der SGA beraten?  ............................................................................................................. 70 110. Wann und wie finden die LSV-Wahlen statt?  71 111. Wann ist eine Stimme für die LSV-Wahl gültig?  72 112. Wann und wie findet die ZSV-Wahl statt?  ........................................................................................ 73 113. Wie wird der_die ZLA-Sprecher_in gewählt?  ................................................................................... 73 114. Wer darf für die LSV, BSV und ZSV kandidieren?  74 Schulveranstaltungen .................................................................................. 75 115. Was gilt als Schulveranstaltung und warum werden sie durchgeführt?  .................... 75 116. Muss ich an einer Schulveranstaltung teilnehmen?  75 117. Wie viele Schulveranstaltungen darf es pro Schulstufe geben?  76 118. Dürfen Schulveranstaltungen kostenpflichtig sein?  .................................................................. 77 119. Was ist eine schulbezogene Veranstaltung?  78 120. Wer hat Anspruch auf Heimbeihilfe und wie hoch ist diese?  79 121. Wer hat Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe und wie hoch ist diese?  .............................. 79 Beihilfen............................................................................................................. 79 122. Wer hat Anspruch auf Schüler_innenbeihilfe und wie hoch ist diese?  80 123. Wie wird die Schüler_innenbeihilfe beantragt?  ............................................................................. 81 AKS what’s that?............................................................................................. 82 Seite

Leistungsbeurteilung

1Was ist eine Leistungsbeurteilung oder Leistungsfeststellung?

Leistungsfeststellungen sind die Grundlage für die Leistungsbeurteilung, die in Form von Noten (“Sehr Gut” bis “Nicht Genügend”) erfolgt. Sie müssen auf jeden Fall sachlich fundiert sein und die Art der Bekanntgabe darf niemanden in seiner_ihrer Selbstachtung beeinträchtigen oder entmutigen. Neben den Leistungsfeststellungen gibt es auch sogenannte Informationsfeststellungen, diese dürfen jedoch nicht in die Beurteilung einbezogen werden und dienen nur zur Information des_ der Lehrer_in.

“Leistungsfeststellungen sollen uns zu sachlich begründeter Selbsteinschätzung hinführen. Sie müssen in den Unterricht so eingebaut werden, dass alle Schüler_innen Nutzen daraus ziehen können“

10
LBV §2 Absatz 5-6

LBV

§3 Absatz 1

(1) Der Leistungsfeststellung zum Zweck der Leistungsbeurteilung dienen:

a) die Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht,

b) besondere mündliche Leistungsfeststellungen

c) mündliche Prüfungen,

d) mündliche Übungen,

e) besondere schriftliche Leistungsfeststellungen

f) Schularbeiten,

g) schriftliche Überprüfungen (Tests, Diktate),

h) besondere praktische Leistungsfeststellungen,

i) besondere graphische Leistungsfeststellungen.

11
2Welche Formen der Leistungsfeststellung sind erlaubt?

3 4

Was ist Mitarbeit?

Mitarbeit ist jene Leistung, die oft nur du erkennen kannst, Lehrer_innen scheinen auf diesem Gebiet häufig mit Blindheit geschlagen. Als Grundlage für allfällige Diskussionen findest du hier die gesetzliche Definition von Mitarbeit:

(1) Die Feststellung der Mitarbeit des Schülers im Unterricht umfasst den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit in den einzelnen Unterrichtsgegenständen und erfasst:

a) in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche, praktische und graphische Leistungen,

b) Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung von Hausübungen,

c) Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe,

d) Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten,

e) Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden.

Bei der Mitarbeit sind Leistungen zu berücksichtigen, die der Schüler in Alleinarbeit erbringt und Leistungen des Schülers in der Gruppen- und Partnerarbeit.

(2) Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit sind nicht gesondert zu benoten.

Welche und wie viele Aufzeichnungen muss der_die Lehrer_in über meine Mitarbeit führen?

Aufzeichnungen deiner Leistungen sind so oft und so eingehend vorzunehmen, wie dies für die Leistungsbeurteilung notwendig ist. In welcher Form der_die Lehrer_ in diese Aufzeichnungen führt, bleibt ihm_ihr überlassen.

12
LBV §4 Absatz 1-3 LBV §3 Absatz 3

5

Was ist bei einer mündlichen Prüfung zu beachten?

Wesentlich bei einer mündlichen Prüfung ist, dass sie in Form eines Gesprächs abgehalten wird. Mündlich bedeutet aber nicht, dass alles Schriftliche verboten ist - so ist es z.B. erlaubt, dass du die selbst gemachten schriftlichen Aufzeichnungen mündlich erläutern musst. In der Volksschule sind mündliche Prüfungen jedoch gänzlich verboten.

Mündliche Prüfungen bestehen aus mindestens zwei voneinander möglichst unabhängigen an eine_n bestimmte_n Schüler_in gerichteten Fragen, die dem_der Schüler_in die Möglichkeit bieten, seine Kenntnisse auf einem oder mehreren Stoffgebieten darzulegen oder anzuwenden.

13
LBV §5 Absatz 1

6

Wann kann eine mündliche Prüfung (nicht) stattfinden?

LBV §5 Absatz 2

Du kannst in jedem Pflichtgegenstand ein Mal pro Semester, in saison- und lehrgangsmäßigen Berufsschulen ein Mal im Unterrichtsjahr, eine mündliche Prüfung verlangen, um z.B. eine Note aufzubessern. Die Anmeldung zur Prüfung hat rechtzeitig zu erfolgen, sodass die Durchführung der Prüfung möglich ist.

LBV §5 Absatz 3

Auch dein_e Lehrer_in kann, wenn dies für die sichere Beurteilung notwendig ist, eine Prüfung von dir verlangen, er_sie muss dich zwei Tage zuvor in ganzjährigen oder in saisonmäßigen Berufsschulen am letzten Unterrichtstag der vorhergehenden Woche darüber informieren. Wenn die Prüfung also am Montag angekündigt wird, kannst du frühestens am Mittwoch geprüft werden.

LBV §5 Absatz 4

Mündliche Prüfungen dürfen nur während der Unterrichtszeit stattfinden, nach Möglichkeit soll nicht der überwiegende Teil der Unterrichtszeit dafür verwendet werden.

LBV §5 Absatz 9

Mündliche Prüfungen dürfen nicht unmittelbar nach drei aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen durchgeführt werden. Ebenso wenig darfst du, wenn du an einer mehrtägigen Schulveranstaltung oder einer mehrtägigen schulbezogenen Veranstaltung teilgenommen hast, unmittelbar danach geprüft werden. Dies gilt nicht, wenn du die Prüfung freiwillig ablegst.

Mündliche Prüfungen dürfen jedoch im Normalfall an Montagen stattfinden, wenn sie rechtzeitig (d.h. spätestens Freitag) angekündigt wurden, oder wenn du dich freiwillig meldest.

LBV §5 Absatz 10

In den allgemeinbildenden Pflichtschulen und in der AHS Unterstufe darf an einem Tag, an dem eine Schularbeit oder ein standardisierter Test in der Klasse stattfindet, keine mündliche Prüfung stattfinden. Darüber hinaus darfst du nicht mehr als zwei mündliche Prüfungen an einem Tag ablegen.

14

7 9

Was darf geprüft werden?

8

LBV §5 Absatz 6-7

Natürlich darf nur durchgenommener Stoff geprüft werden. Darüber hinaus können vor Kurzem durchgenommene Stoffgebiete eingehender geprüft werden, während vor längerem durchgenommene Stoffgebiete (sofern diese nicht Voraussetzung zur Behandlung der betreffenden Frage sind) nur übersichtsweise geprüft werden dürfen. Diese Bestimmungen gelten nicht für die Feststellungs-, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen.

Muss ich auf einen Fehler während einer mündlichen Prüfung hingewiesen werden?

LBV §5 Absatz 8

Ja, du musst auf einen Fehler direkt hingewiesen werden, wenn er die weitere Lösung der Aufgabe wesentlich beeinflusst.

Was darf geprüft werden?

LBV §5 Absatz 4

In Sonder- und Neuen Mittelschulen, sowie in der AHS Unterstufe und in den Berufsschulen darf die Prüfung nicht länger als 10 Minuten in allen anderen Fällen höchstens 15 Minuten, dauern. In den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist überdies in technischen Gegenständen eine angemessene Vorbereitungszeit zu gewähren.

15

In welchen Fächern darf KEINE mündliche Prüfung abgehalten werden?

In der Mittelschule in Bildnerischer Erziehung (BE), Bewegung und Sport, Geometrischem Zeichnen (GZ) und Werkerziehung.

In der Polytechnischen Schule in Bewegung und Sport, Technischem Zeichnen (TZ). Werkerziehung, Stenotypie, Maschinenschreiben und Kurzschrift.

In allgemein bildenden höheren Schulen in GZ, Bewegung und Sport, Werkerziehung; in der Unterstufe BE (sofern kein Schwerpunktfach). Kurzschrift, Maschinenschreiben, Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung (sofern kein Schwerpunktfach).

In berufsbildenden Schulen in Bewegung und Sport.

In BAfEPs und in Bildungsanstalten für Sozialpädagogik in Kindergarten-, Hort- und Heimpraxis.

10 11

Darf ich unangekündigt mündlich geprüft werden?

LBV §5 Absatz 3

Nein, mündliche Prüfungen dürfen nur während der Unterrichtszeit vorgenommen werden und sind dem Schüler spätestens zwei Unterrichtstage vorher, in ganzjährigen oder saisonmäßigen Berufsschulen jedoch spätestens am letzten Unterrichtstag der vorhergehenden Woche bekanntzugeben.

16

Was ist eine mündliche Übung?

Eine mündliche Übung ist eine systematische und zusammenhängende Behandlung eines im Lehrplan vorgesehenen Stoffgebietes oder eines Themas aus dem Erlebnis und Erfahrungsbereich des_ der Schüler in durch den_die Schüler_in in Form eines Referates, einer Redeübung und dergleichen.

Das Thema der mündlichen Übung ist spätestens eine Woche vorher festzulegen. Sie darf ebenfalls nur während der Unterrichtszeit stattfinden und soll an Pflichtschulen und der AHS-Unterstufe nicht länger als 10 Minuten, ansonsten nicht länger als 15 Minuten dauern.

13

Wann müssen die Termine der Schularbeiten feststehen?

Die Termine der Schularbeiten sind von der Lehrkraft des betreffenden Unterrichtsgegenstandes im ersten Semester spätestens vier Wochen, im zweiten Semester spätestens zwei Wochen nach Schulbeginn, in lehrgangsmäßigen und saisonmäßigen Berufsschulen jedoch innerhalb der ersten Woche des Unterrichtes im betreffenden Unterrichtsjahr festzulegen und der Schulleitung und den Schüler_innen bekannt zu geben.

17
LBV §6 Absatz 2-4 LBV §6 Absatz 1
12
LBV §7 Absatz 6

14 15 16

Wie viele Schularbeiten darf es geben und wie lange dürfen diese sein?

Eine Schularbeit dauert eine Unterrichtsstunde, sofern der Lehrplan nicht anderes vorschreibt. Die Anzahl der Schularbeiten und deren Aufteilung im Unterrichtsjahr wird durch den Lehrplan geregelt.

Was passiert, wenn ich eine Schularbeit verpasse?

Wenn du mehr als die Hälfte der Schularbeiten in einem Semester versäumt hast, musst du eine Schularbeit nachholen. In der AHSOberstufe, der BAfEP und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik sind jedoch, sofern im Semester mehr Schularbeiten vorgesehen sind, so viele Schularbeiten nachzuholen, dass mindestens zwei erbracht wurden.

Schularbeiten sind nicht nachzuholen, wenn es im betreffenden Semester nicht mehr möglich ist - an Berufsschulen auch dann nicht, wenn im betreffenden Unterrichtsgegenstand bereits eine Schularbeit erbracht wurde und aufgrund anderer Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung möglich ist.

Wann muss der Stoff für eine Schularbeit bekannt gegeben werden?

Der Stoff, der bei einer Schularbeit geprüft werden soll, ist den Schüler_innen mindestens eine Woche (an lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtstage) vorher bekannt zu geben. Der Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden (an lehrgangsmäßigen Berufsschulen der Stoff des letzten Unterrichtstages) darf nicht verlangt werden. In Deutsch und lebenden Fremdsprachen ist die Bekanntgabe des Stoffes nur in bedingten Fällen erforderlich. Andere als die bekannt gegebenen Stoffgebiete dürfen nur dann Teil der Schularbeit sein, wenn diese Voraussetzung sind (z.B. Grundrechnungsarten in Mathematik).

18
LBV §7 Absatz 1-2 LBV §7 Absatz 9 LBV §7 Absatz 1-2

Wann darf keine Schularbeit stattfinden?

 Wenn vorher mindestens drei aufeinanderfolgende schul freie Tage waren.

 Wenn vorher eine mehrtägige Schulveranstaltung (schulbezogene Veranstaltung) war.

 In allgemeinbildenden Schulen, wenn mindestens ein_e Schüler_in mehr als eine Schularbeit pro Schultag, mehr als zwei Schularbeiten pro Woche oder die Schularbeit ab der 5. Unterrichtsstunde hätte.

 In berufsbildenden Pflichtschulen, wenn mindestens ein_e Schülerin mehr als zwei (in lehrgangsmäßigen Berufsschulen mehr als drei) Schularbeiten in der Woche hätte oder die Schularbeit in der letzten Unterrichtsstunde stattfinden würde.

 In berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, wenn ein_e Schüler_in mehr als eine Schularbeit pro Schultag oder mehr als drei Schularbeiten pro Woche hätte.

Wann muss eine Schularbeit wiederholt werden?

Wenn mehr als die Hälfte der geschriebenen Schularbeiten negativ ist, ist die Schularbeit von dem_der Lehrer_in innerhalb von zwei Wochen, in lehrgangsmäßigen Berufsschulen innerhalb einer Woche, zu wiederholen. Es zählt nur die bessere der beiden Noten! Wenn eine der Schularbeiten versäumt wird, zählt die mitgeschriebene.

19
17 18
LBV §7 Absatz 7 LBV §7 Absatz 11

Muss ich die Schularbeit meinen Erziehungsberechtigten zeigen?

Ja, außer du bist eigenberechtigt oder wohnst nachweislich getrennt von deinen Erziehungsberechtigten.

20

Welche Kriterien gelten zur Beurteilung von Schularbeiten?

Die Beurteilungskriterien unterscheiden sich je nach Fach:

 Deutsch (bzw. die Unterrichtssprache): Inhalt (Beobachtungsfähigkeit, Gedankenrichtigkeit, Sachlichkeit, Themenbehandlung, Aufbau, Ordnung, Phantasie) Ausdruck, Sprachrichtigkeit, Schreibrichtigkeit

Lebende Fremdsprachen: idiomatische Ausdrucksweise (z.B. Redewendungen), grammatische Korrektheit, Wortschatz: Inhalt (siehe Deutsch). Schreibrichtigkeit. Angemessenheit des Ausdruckes und Stil, Einhaltung besonderer Formvorschriften

Latein und Griechisch: im Anfangsunterricht: Sinnerfassung, sprachliche Gestaltung der Übersetzung, Vokabelkenntnisse, Beherrschung der Formenlehre, Beherrschung der Syntax, Vollständigkeit; in einer späteren Lernstufe zusätzlich: Interpretation

 Mathematik: gedankliche Richtigkeit, sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit, Genauigkeit

 Darstellender Geometrie: gedankliche Richtigkeit, sachliche Richtigkeit, Genauigkeit

 Biologie und Umweltkunde sowie Physik: gedankliche Richtigkeit, sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit. Genauigkeit, Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit

 Kurzschrift: Richtigkeit des Geschriebenen, Arbeitstempo, Einhaltung der Formvorschriften

 Andere Unterrichtsgegenstände: gedankliche Richtigkeit, sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit, Genauigkeit, Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit

20
SchUG §49 Absatz 7
19
LBV §7 Absatz 10

21

Was wird unter schriftlichen Überprüfungen verstanden und welche Formen sind erlaubt?

LBV §8 Absatz 1

Schriftliche Überprüfungen umfassen ein in sich abgeschlossenes kleines Stoffgebiet. Erlaubt sind folgende Formen:

a) Tests

b) Diktate (in der Unterrichtssprache, den lebenden Fremdsprachen, Musikerziehung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Stenotypie, Phototypie und (computerunterstützter) Textverarbeitung

22 23

Wann muss der Termin für eine schriftliche Überprüfung bekannt gegeben werden?

SchUG §47 Absatz 2

Über eine schriftliche Überprüfung musst du spätestens zwei Unterrichtstage vorher (in Berufsschulen am letzten Unterrichtstag der vorhergehenden Woche) informiert werden.

Kann ich ohne mein Einverständnis in eine andere Klasse versetzt werden?

LBV §8 Absatz 4

An den allgemeinbildenden Pflichtschulen und in der AHS-Unterstufe darf ein Test nicht länger als 15 Minuten, in der AHS-Oberstufe nicht länger als 20 Minuten und ansonsten nicht länger als 25 Minuten dauern.

21

24 25 26

Wann darf kein Test angesetzt werden?

LBV §8 Absatz 6

 Wenn vorher mindestens drei aufeinanderfolgende schul freie Tage waren.

 Wenn vorher eine mehrtägige Schulveranstaltung (oder auch schulbezogene Veranstaltung) war. Diese Bestimmung gilt nicht für ganzjährige Berufsschulen.

 Wenn an einem Schultag bereits eine Schularbeit oder eine schriftliche Überprüfung stattfindet. An Berufsschulen dürfen jedoch zwei schriftlichen Prüfungen an einem Tag stattfinden.

Wann muss der Test zurückgegeben werden?

LBV §8 Absatz 10

Dein_e Lehrer_in muss dir den Test innerhalb einer Woche korrigiert und benotet zurückgeben.

Muss ich den Test meinen Erziehungsberechtigten zeigen?

LBV §8 Absatz 10

Ja, sofern du nicht eigenberechtigt bist oder eure Wohnorte nachweislich getrennt sind.

22

27 28 29

Dürfen in einem Schularbeitenfach auch noch Tests durchgeführt werden?

LBV §8 Absatz 13

Tests sind in Unterrichtsgegenständen, in denen mehr als eine Schularbeit je Semester vorgesehen ist, unzulässig. An allgemeinbildenden höheren Schulen und an Berufsschulen sind Tests in Unterrichtsgegenständen, in denen Schularbeiten durchgeführt werden, immer unzulässig.

Kann eine schriftliche Überprüfung wiederholt werden?

LBV §8 Absatz 14

Ja, wenn mindestens die Hälfte der Überprüfungen mit “Nicht Genügend“ beurteilt wird. Ist dies aus inhaltlichen Gründen nicht möglich, so gilt sie als Informationsfeststellung und ist als Grundlage für die Leistungsbeurteilung nicht heranzuziehen.

Wie viele schriftliche Überprüfungen darf es pro Schulfach maximal geben?

Während die Anzahl und Dauer von Schularbeiten im Lehrplan geregelt ist und sich daher je nach Schulstufe unterscheidet, gibt es in Bezug auf schriftliche Überprüfungen klare Regeln:

Zur schriftlichen Überprüfung dürfen Tests oder in gewissen Fächern (z.B. Sprachen oder Musikerziehung) Diktate durchgeführt werden.

Insgesamt darf die Unterrichtszeit, die für schriftliche Überprüfungen in einem Fach verwendet wird, nur eine gewisse Anzahl pro Jahr ausmachen.

LBV §8 Absatz 5

Maximal zulässig sind 80 Minuten pro Schuljahr im BMHS-Bereich, in Berufsschulen und AHS Oberstufen 50 Minuten pro Schuljahr und in Pflichtschulen 30 Minuten.

23

Wie viele Tests bzw. Schularbeiten dürfen in einer Woche stattfinden?

LBV §7 Absatz 7

In AHSen dürfen nicht mehr als 2 Schularbeiten, in BMHSen sowie in lehrgangsmäßigen Berufsschulen nicht mehr als 3 Schularbeiten pro Woche stattfinden.

LBV §8 Absatz 7

Für andere schriftliche Überprüfungen gibt es leider keine ähnliche Regelung. Wichtig ist hier, dass keine schriftliche Überprüfung durchgeführt werden darf, wenn an diesem Tag bereits eine Schularbeit oder eine andere schriftliche Überprüfung stattfindet.

In Berufsschulen können jedoch zwei schriftliche Überprüfungen an einem Tag stattfinden.

Was wird unter einer „praktischen Leistungsfeststellung“ verstanden?

LBV §9 Absatz 1

Praktische Leistungsfeststellungen sind in Form von praktischen Prüfungen durchzuführen, die das Ergebnis der lehrplanmäßig vorgesehenen Arbeiten und sonstigen praktischen Tätigkeiten der Schüler_innen als Grundlage haben.

LBV §3 Absatz 2

Darüber hinaus ist jedoch die Einbeziehung mündlicher, schriftlicher, praktischer und grafischer Arbeitsformen zulässig.

24
30 31

32 33

Wann dürfen praktische Leistungsfeststellungen durchgeführt werden?

LBV §9 Absatz 2

Praktische Prüfungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Feststellung der Mitarbeit des_der Schülers_Schülerin im Unterricht für eine sichere Leistungsbeurteilung für ein Semester oder für eine Schulstufe nicht ausreicht. Überdies hat der_die Schüler_in das Recht, in Unterrichtsgegenständen mit überwiegend praktischer Tätigkeit in jedem Semester eine praktische Prüfung auf Verlangen abzulegen; der gewünschte Prüfungstermin ist dem_der prüfenden Lehrer_in mindestens zwei Wochen vorher bekanntzugeben; dem Terminwunsch ist nach Möglichkeit zu entsprechen.

LBV §9 Absatz 5

Des Weiteren dürfen praktische Leistungsfeststellungen in einem Übungsbereich nur dann durchgeführt werden, wenn dem_der Schüler_in angemessene Gelegenheit zur Übung in diesem Übungsbereich geboten wurde. Häusliche Arbeit darf für praktische Leistungsfeststellungen nicht herangezogen werden. Hausübungen sind jedoch in die Mitarbeit miteinzubeziehen.

Muss mich die der Lehrer_in auf Fehler während der Leistungsfeststellung aufmerksam machen?

LBV §9 Absatz 4

Ja, du musst auf einen Fehler direkt hingewiesen werden, wenn er die weitere Lösung der Aufgabe wesentlich beeinflusst.

25

34

Wann muss mir meine Note bekannt gegeben werden?

Nach Tests, Schularbeiten und Diktaten muss dir die Note spätestens bei der Rückgabe der Arbeit bekannt gegeben werden. Nach mündlichen Prüfungen und Referaten musst du die Note am Ende der Unterrichtsstunde erfahren. Wenn du eine praktische Leistungsfeststellung hinter dir hast, musst du deine Note am nächsten Unterrichtstag, an dem der betreffende Unterrichtsgegenstand unterrichtet wird, erfahren

35

Wie lange muss ich im Unterricht anwesend sein, um beurteilt zu werden und was mache ich, wenn ich diese Anwesenheit nicht erreiche?

Zur Zeit, die du für eine Beurteilung anwesend sein musst, gibt es leider keine deutliche Antwort im Gesetz: Dein_e Lehrer_in muss sich dazu in der Lage fühlen, deine Leistungen beurteilen zu können. Manche schaffen das schon mit 70%-iger Anwesenheit, andere benötigen mehr Anwesenheit für ihre Einschätzung.

SchUG §20 Absatz 2-3

Solltest du längere Zeit des Unterrichts verpassen, gibt es die Möglichkeit, eine Feststellungsprüfung oder eine Nachtragsprüfung abzulegen.

Solltest du eine BMHS besuchen und längere Zeit des Praxisunterrichts verpassen, kann es sein, dass dieser durch ein Praktikum in den Ferien nachgeholt werden muss (genauere Infos findest du im Gesetzestext oder im Schulrechtsnotruf: 0699 1214 8120)

26

Was ist eine Feststellungsprüfung?

SchUG §20 Absatz 2

Eine Feststellungsprüfung ist durchzuführen, wenn deine Leistung im Unterricht nicht für eine sichere Beurteilung für eine Schulstufe ausreicht (weil du zum Beispiel sehr viel Unterrichtszeit verpasst hast).

Davon musst du im Normalfall zwei Wochen vor Prüfungstermin verständigt werden.

Was ist eine Nachtragsprüfung?

SchUG §20 Absatz 2

Eine Nachtragsprüfung ist durchzuführen, wenn du ohne eigenes Verschulden so viel Unterricht versäumt hast, dass ein Bestehen der Feststellungsprüfung nicht zu erwarten ist.

Die Prüfung wird dabei um mindestens acht, höchstens zwölf Wochen (bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen bis zum Beginn des nächsten der Schulstufe entsprechenden Lehrgangs im nächsten Jahr) verschoben.

27
36 37

Wie läuft eine Feststellungs- oder Nachtragsprüfung ab?

Spätestens eine Woche vor dem Prüfungstag musst du über die genaue Uhrzeit der Prüfung informiert werden. Diese darf sich um maximal 60 Minuten nach hinten verschieben. Am Prüfungstag bist du von anderen Leistungsfeststellungen freigestellt. Pro Tag darf nur eine (in Berufsschulen zwei) Feststellungs-/Nachtragsprüfung(en) erfolgen.

Feststellungs- und Nachtragsprüfungen bestehen nach Maßgabe des Lehrplanes

a) aus einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung oder

b) aus einer schriftlichen Teilprüfung allein oder

c) aus einer mündlichen Teilprüfung allein oder

d) aus einer praktischen Teilprüfung allein oder

e) aus einer praktischen und einer mündlichen Teilprüfung.

Die schriftliche Teilprüfung ist wie eine Schularbeit, die mündliche Teilprüfung wie eine mündliche Prüfung und die praktische Teilprüfung wie eine praktische Leistungsfeststellung zu handhaben.

Eine schriftliche Teilprüfung darf 50 Minuten (wären mindestens eine zwei- oder mehrstündige Schularbeit in der betroffenen Schulstufe vorgesehen gewesen, 100) Minuten betragen. Für Praktische Teilprüfungen sind in der AHS 30-50 Minuten, in allen anderen Schultypen genug Zeit für die Absolvierung, zur Verfügung zu stellen. Mündliche Teilprüfungen sind in 15 (Pflichtschulen) bis 30 (weitere Schultypen) Minuten abzulegen. Besteht die Prüfung aus einer schriftlichen/praktischen und einer mündlichen Teilprüfung, hat Teil 1 (schriftliche/praktische Teilprüfung) am Vormittag, Teil 2 (mündliche Prüfung) mindestens eine Stunde nach Ende von Teil 1 zu erfolgen.

28 38
LBV §22 Absatz 7-8 LBV §21 Absatz 1

Prüfungsstoff ist der versäumte Lehrstoff bzw. jener Stoff, über den keine Leistungsfeststellungen erbracht werden konnten. In die Beurteilung der Prüfung werden auch deine beurteilten Leistungen während des Schuljahres miteinbezogen.

Kann ich eine Feststellungs- oder Nachtragsprüfung wiederholen?

Feststellungsprüfungen können nicht wiederholt werden, Nachtragsprüfungen auf dein Ansuchen innerhalb einer zweiwöchigen Frist.

Die Prüfung muss von deiner Lehrperson schriftlich dokumentiert werden, ein Beisitz ist nicht erforderlich. 39 40

Wann habe ich Recht auf eine Wiederholungsprüfung?

Das Recht auf eine Wiederholungsprüfung haben jene Schüler_ innen, die in einem oder zwei Pflicht- oder Freigegenstände ein “Nicht Genügend” im Jahreszeugnis haben. Ab drei “Nicht Genügend” darfst du in keinem Fach zu einer Wiederholungsprüfung antreten, sondern musst im Normalfall die Schulstufe wiederholen.

Ausnahmsweise zulässig ist eine Wiederholungsprüfung, wenn du Schultyp wechselst und im neuen Schultyp maximal zwei der negativ beurteilten Fächer notwendig sind, darfst du in diesen trotz mehrerer “Nicht Genügend” eine Wiederholungsprüfung ablegen.

29
LBV §21 Absatz 11 SchUG §23 Absatz 1 & 4 SchUG §23 Absatz 2

41 Wann finden Wiederholungsprüfungen statt?

SchUG §23 Absatz 1a

Sofern nicht anders bestimmt, finden Wiederholungsprüfungen an den ersten beiden Unterrichtstagen des folgenden Schuljahres statt. In der letzten Stufe von Schulen kann maximal eine Wiederholungsprüfung auf Antrag des_der Schüler_in zwischen Beurteilungskonferenz und erst Klausurtermin stattfinden.

SchUG §23 Absatz 1b

An ganzjährigen Berufsschulen dürfen die Wiederholungsprüfungen auch zwischen Mittwoch und Freitag der ersten Woche des Schuljahres abgelegt werden. An allen anderen Berufsschulstufen dürfen die Wiederholungsprüfungen frühestens zwei Wochen nach Abschluss des Lehrganges und spätestens zu Beginn des folgenden, für den Schüler in Betracht kommenden Lehrganges abgelegt werden.

Ausnahmen der Abhaltungstermine können von Schulforum bzw. SGA beschlossen werden und müssen dir rechtzeitig mitgeteilt werden!

30

Wie läuft eine Wiederholungsprüfung ab?

Spätestens zwei Tage vor dem Prüfungstag musst du über die genaue Uhrzeit der Prüfung informiert werden. Diese darf sich um maximal 60 Minuten nach hinten verschieben. Am Prüfungstag bist du von anderen Leistungsfeststellungen freigestellt. Pro Tag darf nur eine (in Berufsschulen zwei) Wiederholungsprüfung(en) erfolgen.

Wiederholungsprüfungen bestehen nach Maßgabe des Lehrplanes

a) aus einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung oder

b) aus einer schriftlichen Teilprüfung allein oder

c) aus einer mündlichen Teilprüfung allein oder

d) aus einer praktischen Teilprüfung allein oder

e) aus einer praktischen und einer mündlichen Teilprüfung.

Die schriftliche Teilprüfung ist wie eine Schularbeit, die mündliche Teilprüfung wie eine mündliche Prüfung und die praktische Teilprüfung wie eine praktische Leistungsfeststellung zu handhaben.

Eine schriftliche Teilprüfung darf 50 Minuten (wären mindestens eine zwei- oder mehrstündige Schularbeit in der betroffenen Schulstufe vorgesehen gewesen, 100) Minuten betragen. Für Praktische Teilprüfungen sind in der AHS 30-50 Minuten, in allen anderen Schultypen genug Zeit für die Absolvierung, zur Verfügung zu stellen. Mündliche Teilprüfungen sind in 15 (Pflichtschulen) bis 30 (weitere Schultypen) Minuten abzulegen. Besteht die Prüfung aus einer schriftlichen/praktischen und einer mündlichen Teilprüfung, hat Teil 1 (schriftliche/praktische Teilprüfung) am Vormittag, Teil 2 (mündliche Prüfung) mindestens eine Stunde nach Ende von Teil 1 zu erfolgen.

31
42
LBV §22 Absatz 7-8 LBV §22 Absatz 1 LBV §22 Absatz 2 LBV §22 Absatz 6 & 3

LBV §22 Absatz 4 & 5

Für Pflichtschulen gelten etwas abweichende Regeln - erkundige dich am besten direkt im Gesetzestext oder unter unserem Schulrechtsnotruf (0699 1214 8120)!

LBV §22 Absatz 9 & 12

Prüfungsstoff ist der Gesamtjahresstoff des Schuljahres. In die Beurteilung der Prüfung wird auch die Jahresnote miteinbezogen - als Gesamtnote kann höchstens ein “Befriedigend” erreicht werden.

SchUG §23 Absatz 6

Die Prüfung muss von deiner Lehrperson oder einer Lehrperson des Fachs beurteilt werden, dazu muss eine zweite Lehrperson als Beisitzer_in anwesend sein.

32

43

Wann müssen meine Erziehungsberechtigten über meine Schulleistung informiert werden?

Zur Information deiner Erziehungsberechtigten (solange du minderjährig und nicht eigenberechtigt bist) muss es neben der Schulnachricht gegebenenfalls Sprechtage, verpflichtend aber auch wöchentliche Sprechstunden deiner Lehrpersonen geben.

Zusätzlich werden deine Erziehungsberechtigten in folgenden Fällen informiert:

 deine Leistungen (in einem oder mehreren Fächern) lassen auffällig nach

 deine bisherigen Leistungen in einem oder mehreren Pflichtgegenständen würden zu einem “Nicht genügend” am Ende des Semesters/Lehrgangs führen. In Berufsschulen werden auch die Schüler_innen darüber informiert.

 dein Verhalten ist auffällig oder Pflichten werden in “schwerwiegender Weise” nicht erfüllt

 du bist Schüler_in der 4. oder 7. (Mittelschule) bzw. 8. Schulstufe. In diesem Fall muss ein Austausch zwischen deinen Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten und im Idealfall auch dir über deinen zukünftigen Bildungsweg möglich sein.

 du bleibst dem Unterricht “in besonderer Weise” fern.

33
SchUG §23 Absatz 6

44 45 46

Womit muss ich rechnen, wenn ich beim Schummeln erwischt werde?

Wirst du während einer Leistungsfeststellung dabei erwischt, Leistungen vorzutäuschen, wird diese Leistung nicht beurteilt. Dein Schummel-Item wird dir abgenommen und nach der Leistungsfeststellung zurückgegeben. Die abgelegte Leistung wird so bewertet, als hättest du nicht daran teilgenommen (meistens müssen sie also nachgeholt werden).

Achtung, zu viele fehlende Bewertungen können Konsequenzen haben: Sollte aufgrund des Schummelns keine Semesterbeurteilung möglich sein, musst du eine Semesterprüfung ablegen. Über diese musst du eine Woche (in Berufsschulen nur zwei Schultage!) im Voraus informiert werden.

Darf meine Arbeit mit “Nicht genügend” bewertet werden, wenn ich beim Schummeln erwischt wurde?

Nein! Die Arbeit darf nicht beurteilt werden, auch, wenn dein_e Lehrer_in meint, dass du ohne Schummeln nichts gewusst hättest.

Darf ein_e Lehrer_in meine Prüfung als “nicht beurteilt” werten, wenn ich nach der Prüfung mit einem Schummelzettel erwischt werde?

Nein, denn im Nachhinein mit Schummel-Utensilien erwischt zu werden, beweist deren Einsatz nicht. Für Konsequenzen musst du direkt beim Vortäuschen der Leistung erwischt worden sein.

34
LBV §11 Absatz 4 LBV §11 Absatz 4 LBV §11 Absatz 4

Darf meine Arbeit schlechter beurteilt werden, weil ich eine andere Meinung als der_die Lehrer_in vertrete?

Sollte eine Antwort (z.B. ein Aufsatz) zwar grundsätzlich (gedanklich/inhaltlich) richtig sein, aber der Meinung deiner Lehrperson nicht entsprechen (zum Beispiel in politischer Ansicht oder bei ideologischen Fragen), darf dies nicht in die Beurteilung einfließen. Natürlich muss deine Meinungsäußerung sachlich vertretbar sein.

Wann habe ich Recht auf eine Semesterprüfung?

Als Schüler_in einer AHS oder BMHS hast du ab der 10. Schulstufe Anspruch auf eine Semesterprüfung, wenn du in einem oder mehreren Pflicht- oder Freifächern in einem Semester mit einem „Nicht Genügend“ beurteilt wirst. Diese Prüfung darfst du generell zwei Mal wiederholen. Legst du in 3 oder weniger Fächern eine Semesterprüfung ab, hast du sogar 3 Versuche. Die einzige Ausnahme ist hier das letzte Semester vor Schulabschluss. Hier bekommst du lediglich einen Versuch.

Semesterprüfungen werden auch als “Begabtenförderung” verwendet. Als Schüler_in einer AHS oder BMHS ab der 10. Schulstufe kannst du also auch auf Antrag bei der Schulleitung eine Semesterprüfung über die beiden darauffolgenden Semester ablegen. Die einzige Ausnahme ist hier das Fach “Bewegung und Sport”.

35
48 47
LBV §11 Absatz 7 SchUG §23a SchUG §23b

Wie läuft eine Semesterprüfung ab?

SchUG §23a Absatz 2

Prüfer_in der Semesterprüfung sowie der erstmaligen Wiederholung der Prüfung ist die Lehrperson, die dich im Unterrichtsgegenstand zuletzt unterrichtet hat oder eine vom Schulleiter oder der Schulleiterin (bei Abteilungsgliederung an berufsbildenden Schulen vom Abteilungsvorstand oder der Abteilungsvorständin) zu bestellende fachkundige Lehrperson.

Bei allenfalls weiteren Wiederholungen der Semesterprüfung kannst du eine fachkundige Lehrperson als Prüfer_in vorschlagen. Deinem Vorschlag ist zu entsprechen, sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen.

SchUG §23a Absatz 4

Die Aufgabenstellungen sowie die Prüfungsformen sind durch den_die Prüfer_in festzusetzen, wobei die Form der schriftlichen Prüfung neben der mündlichen Prüfung nur im Fall lehrplanmäßig vorgesehener Schularbeiten zulässig ist. Mündliche und graphische Prüfungen haben zwischen 15 und 30 Minuten, praktische Prüfungen bis zu 300 Minuten zu dauern. Schriftliche Prüfungen haben höchstens 50 Minuten, im Fall lehrplanmäßig vorgesehener Schularbeiten mindestens 50 Minuten, jedoch nicht länger als die längste Schularbeit zu dauern.

SchUG §23a Absatz 6

Die Beurteilung deiner Leistung bei der Semesterprüfung erfolgt durch den_die Prüfer_in. Sie ist sodann unter Einbeziehung der im Semester in allen Kompetenzbereichen erbrachten Leistungen höchstens mit „Befriedigend“ als Leistungsbeurteilung für das betreffende Semester festzusetzen. Diese Einschränkung gilt nicht für Semesterprüfungen nach unverschuldet nicht absolvierten Nachtragsprüfungen. Bei positiver Beurteilung verliert das betreffende Semesterzeugnis seine Gültigkeit; es ist einzuziehen und ein neues Semesterzeugnis auszustellen.

SchUG §23a Absatz 8

Der_die Prüfer_in hat Aufzeichnungen über den Verlauf der Semesterprüfung, insbesondere über die gestellten Fragen und die Beurteilung einschließlich der zur Beurteilung führenden Erwägungen zu führen.

36
49

50 Gibt es Möglichkeiten, auch mit einem “Nicht genügend” aufzusteigen?

Ja, einerseits, wenn du eine Schulstufe wiederholst und im Jahreszeugnis in höchstens einem Pflichtgegenstand die Note “Nicht genügend” erhältst, solange dieser Pflichtgegenstand vor der Wiederholung zumindest mit “Befriedigend” beurteilt wurde.

Weiters ist es möglich, mit einem “Nicht genügend” aufzusteigen, wenn

a) du nicht auch schon im Jahreszeugnis des vorhergegangenen Schuljahres in demselben Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ erhalten hast

b) der betreffende Pflichtgegenstand – ausgenommen an Berufsschulen – in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist und

c) die Klassenkonferenz feststellt, daß der_die Schüler_in auf Grund der Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgabe der betreffenden Schulart aufweist.

Besuchst du eine mindestens dreijährige mittlere und höhere Schule ab der 10. Schulstufe, bist du zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt, wenn die Semesterzeugnisse über das Winter- und das Sommersemester der betreffenden Schulstufe in den Pflichtgegenständen insgesamt höchstens zwei Nichtbeurteilungen oder Beurteilungen mit „Nicht genügend“ aufweisen. Ein Aufsteigen mit insgesamt drei Nichtbeurteilungen oder Beurteilungen mit „Nicht genügend“ ist ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen höchstens einmal zulässig.

An Grund- und Sonderschulen gelten weitere Regelungen. Diese kannst du im Gesetzestext nachlesen oder im Schulrechtsnotruf (0699 1214 8120) erfahren.

37
SchUG §25 Absatz 1 SchUG §25 Absatz 2 SchUG §25 Absatz 10 SchUG §25 Absatz 3-6

Darf ich nach einem Auslandssemester oder -schuljahr aufsteigen?

SchUG §25 Absatz 9

Wenn du während deiner Schulzeit mindestens fünf und maximal 12 Monate eine fremdsprachige Schule im Ausland besuchst, wird dir dies auch in Österreich als erfolgreicher Schulbesuch angerechnet und du bist aufstiegsberechtigt.

Was sind Externist_innen-Prüfungen und wer darf diese ablegen?

SchUG

Die Ablegung eine Reife-, Diplom- oder Abschlussprüfung ist nicht nur durch den Besuch einer Schule möglich. Dir steht auch die Möglichkeit offen, diese Prüfungen als Externist_in abzulegen. Dafür musst du keine Schule besuchen, sondern kannst dir den für eine Schulstufe notwendigen Lehrstoff zum Beispiel Zuhause aneignen und mit einer Externist_innen-Prüfung einen gültigen Schulabschluss erlangen. Voraussetzung ist, dass du nicht jünger bist als ein_e Schüler_in, die ohne Wiederholen oder Überspringen jene Prüfung ablegen würde. Wenn du zuvor eine Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen hast, darfst du erst 12 Monate nach dem Ausscheiden aus dieser Schule eine Externist_innen-Prüfung ablegen.

38
§42 Absatz 1, 2 & 6
52 51

53

Wie läuft eine Externist_innen-Prüfung ab?

§42

Die Externist_innen-Prüfung kann grundsätzlich an jeder Schule abgehalten werden, die das von dir angestrebte Zertifikat ausstellen. Bei wenig Anmeldungen können jedoch die Prüfungen verschiedener Schulen zusammengelegt werden oder die Prüfung landes- oder sogar bundesweit abgehalten werden. Zuständig für das abzuprüfende Stoffgebiet ist der_die Bildungsminister_in. Um zur Hauptprüfung antreten zu können, muss zuerst eine Vorprüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Hauptprüfung ist vor einer Prüfungskommission abzuhalten, die von der Schulleitung der jeweiligen Schule erstellt wird. Grundsätzlich besteht diese aus Lehrpersonen, die das jeweilige Fach selbst unterrichten oder der Schulleitung selbst. Bei erfolgreicher Ablegung einer solchen Prüfung wird dir ein Externist_innen-Zeugnis ausgestellt.

39
SchUG

WiderspruchsVerfahren

Was ist ein Widerspruch und wie läuft er ab?

Ein Widerspruch ist allgemein auch als “Berufung” bekannt, wird im Schulrecht aber auch als “Provisorialverfahren” bezeichnet. All diese Namen bezeichnen Widerspruch gegen gewisse Entscheidungen deiner Schule oder Lehrpersonen.

Solltest du dich in verschiedenen (später genannten) Bereichen ungerecht behandelt fühlen, kannst du Widerspruch bei der Schulbehörde (Bildungsdirektion) einbringen.

Dazu muss ein schriftlicher Antrag in der Schule, bei Externist_innenprüfungen bei der Prüfungskommission, vorgelegt werden. Achtung, Mails sind dabei nicht ausreichend!

Dein Widerspruchsschreiben wird daraufhin gemeinsam mit einer Stellungnahme der Lehrpersonen bzw. Prüfer_innen, die die Entscheidung erklären soll, an die Schulbehörde weitergegeben.

Die Schulbehörde prüft dein Schreiben sowie die (angebliche) Begründung der Entscheidung. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird festgestellt, ob eine Entscheidung berechtigt war. Sollten die von deinem_deiner Prüfer_in mitgeschickten Begründungen mangelhaft sein und eine Beurteilung unmöglich machen, findet eine kommissionelle Prüfung oder eine Wiederholung der Prüfung unter Teilnahme der Schulbehörde statt und das Verfahren wird unterbrochen.

40
SchUG §71 Absatz 1 SchUG §71 Absatz 2 & 3 SchUG §71 Absatz 2
54
SchUG §71 Absatz 4 & 7

Wogegen kann ich berufen?

Berufen werden kann, sobald du eine Entscheidung nicht nachvollziehen kannst und diese deine weitere nachhaltig beeinflusst. Das bedeutet, du kannst folgenden Entscheidungen widersprechen:

SchUG §71 Absatz 2

 Einstufungs-, Aufnahms- oder Eignungsprüfungen wurden nicht bestanden

 Du bist nicht zum Aufsteigen berechtigt oder hast die letzte Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen

 Deine Einstufung auf ein gewisses Leistungsniveau ist nicht gerechtfertigt

 Du hast die Reife- oder Diplomprüfung, eine Abschlußprüfung, eine Zusatzprüfung oder eine Externistenprüfung nicht bestanden

 Dein Antrag auf Überspringen von Schulstufen wurde abgelehnt

 Dein letzter Versuch einer Semesterprüfung wurde nicht bestanden (gültig in semestrierten Oberstufenformen)

Wogegen nicht berufen werden kann, sind Noten, die dich nicht am Aufsteigen hindern oder Betragensnoten!

56

Wer kann berufen?

Wenn du minderjährig bist, können nur deine Erziehungsberechtigten (wichtig: in deinem Namen!) berufen. Bist du volljährig, kannst du selbst Berufung einlegen.

41
55

57

Welche Fristen sind beim Widerspruch zu beachten?

SchUG §71 Absatz 1

Widerspruch kann in den ersten fünf Tagen nach Bekanntwerden der Entscheidung eingereicht werden. Falls der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, endet die Frist am nächsten regulären Werktag, als Datumsnachweis gilt der Poststempel.

58

Mit welchen Begründungen kann einer ungerechten Note widersprochen werden?

 Formalfehler: Schulrechtliche Bestimmungen wurden nicht eingehalten (z.B. zu lange oder kurze Prüfungszeit, …)

 Unkorrekte Erstellung der Jahresnote: Fehlende Begründungen für Note, Faktoren wie Mitarbeit wurden nicht miteinbezogen, …

 Befangenheit des Lehrkörpers: Dein_e Lehrer_in benachteiligt dich im Unterricht, hegt eine offensichtliche Abneigung dir gegenüber, ...

59

Wie sieht eine Berufung aus?

Musterbeispiel eines Widerspruchs: (siehe nächste Seite)

(je nach Themenlage sind die Begründungen individuell anzupassendas Beispiel soll lediglich die Form veranschaulichen!) Die Beispielsätze, die angepasst werden müssen, sind jeweils kursiv dargestellt:

42

An die

Direktion der Musterschule Schillerstraße

Schillerstraße 13

6800 Untertisis

Untertisis, am 27. Juni

Betreff: Widerspruch nach §71 SchUG, Abs. 2

Gemäß §71 SchUG, Abs. 2 lege ich, Michele Mustermensch, in Vertretung meines Kindes, Alex Musterkind, Widerspruch

gegen den Beschluss der Klassenkonferenz vom 25. Juni 2021, dass mein Kind nicht zum Aufstieg in die nächste Schulstufe berechtigt sei, ein.

Begründung (individuell):

Generell muss festgehalten werden, dass diese Entscheidung dem Bildungsauftrag der Schule nicht nachkommt, da sie in Hinsicht auf den schulischen Werdegang meines Kindes gar kontraproduktiv sein wird.

Eine Handvoll korrekter Tatsachenfeststellungen steht einer Mehrzahl an Tatsachenbehauptungen, unkorrekten Darstellungen oder nicht mit einbezogenen, widerspruchsrelevanten Fakten gegenüber.

So ist z.B. fragwürdig, ob eine objektive Benotung der Schularbeiten und Mitarbeit durch die Lehrperson Mustafa Musterlehrer gegeben ist.

(...) Mit freundlichen Grüßen, Michele Mustermensch

43

Schulordnung

Was sind laut Schulrecht die Aufgaben der Schule?

Während diese Frage auf den ersten Blick nicht so wichtig wirkt, ist dieser “Zielparagraph des Schulwesens” doch recht interessant für uns Schüler_innen. Erstens widerspricht darin genanntes oft doch recht deutlich unserer Wahrnehmung des Schulalltags. Darüber hinaus können theoretisch Handlungen (sowohl deine eigenen als auch die von Schulpersonal), die klar gegen diese Bestimmungen verstoßen, rechtlich angezweifelt werden.

“Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden und gesundheitsbewussten, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil, sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.”

44
60
SchOG §2 Absatz 1

Was sind meine Pflichten als Schüler_in?

Im Schulrecht sind gewisse Pflichten, die von Schüler_innen verlangt werden können, definiert. Genannt werden:

 Mitarbeit und Einordnung in die Klassengemeinschaft

 Förderung der Unterrichtsarbeit

 Regelmäßiger und pünktlicher Schulbesuch

 Einhaltung der Schul- und Hausordnung

 Mitbringen der erforderlichen Unterrichtsmittel

 Entfernen von vorsätzlich herbeigeführten Beschädigungen der Beschmutzungen der schulischen Einrichtung (sofern dir dies möglich ist)

Was passiert, wenn ich zu spät zur Schule komme?

Zu-spät-kommen muss ebenso wie früheres Verlassen der Schule durch dich selbst oder (wenn du minderjährig bist) von Erziehungsberechtigten begründet werden und wird im Klassenbuch vermerkt. Darüber hinaus darf es keine Konsequenzen geben.

61 62 63

Was passiert, wenn ich während einer Schularbeit zu spät komme?

Sollte während der verpassten Unterrichtszeit eine Leistungsfeststellung erfolgt sein (auch nur wenige Minuten davon), kann diese Leistung eventuell nicht gewertet werden.

Die Leistungsbeurteilungsverordnung legt fest, wie viel Zeit zur Verfügung stehen muss - wird diese (auch durch Eigenverschulden) unterschritten, kann bei negativer Beurteilung von dir berufen werden.

Um dieses Risiko nicht einzugehen, werden Lehrkräfte meist die Teilnahme bei Verspätung verweigern.

45
SchUG §43 LBV §7 Absatz 1

Wie und wann kann ich mich vom Religionsunterricht abmelden?

Besuchst du eine AHS, NMS oder BMHS, muss die Abmeldung vom Religionsunterricht in den ersten fünf Schultagen bei Klassenvorständ_in oder im Sekretariat abgegeben werden (Vorlagen dazu gibt es entweder im Sekretariat oder online). Ab dem 14. Geburtstag darfst du unterschreiben, davor muss die Abmeldung von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein.

Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2021/22 tritt ab der 9. Schulstufe im AHS- und BMHS-Bereich eine neue Regelung in Kraft: Nach Abmeldung vom Religionsunterricht muss verpflichtend das Alternativfach Ethik besucht werden.

An (katholischen) Privatschulen gelten ebenso wie in Berufsschulen gegebenenfalls spezielle Regelungen.

Wann darf ich die Schule verlassen?

Wann sich Schüler_innen außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule aufhalten (und diese verlassen) dürfen, wird in der Hausordnung festgelegt. Während des Unterrichts ist ein Verlassen nur durch Einwilligung der Lehrpersonen und (bei minderjährigen Schüler_innen) der Erziehungsberechtigten erlaubt.

46
64
65
RelUG §1 Absatz 1
SchUG §45

66

Welche Entschuldigungsgründe sind gesetzlich anerkannt?

Ein Fernbleiben vom Unterricht wird in gewissen Situationen erlaubt. Diese sind:

gerechtfertigte Verhinderung bei z.B.:

 Krankheit von dir oder einer Person, die dadurch von dir betreuungspflichtig ist

 außergewöhnliche Ereignisse in deinem Leben oder deiner Familie (Hochzeiten, Todesfälle, …)

 Ungangbarkeit des Schulwegs (sollte dieser z.B. aufgrund gefährdender Witterung nicht sicher zurückzulegen sein)

 Mutterschutz (bei Schwangerschaft gelten Regelungen zu Beschäftigungsverboten vor der Geburt in der Schule genau wie am Arbeitsplatz)

Erlaubnis zum Fernbleiben bei z.B.:

 Tätigkeit in der Schüler_innenvertretung

 Teilnahme am Unterricht anderer Klassen oder

 Jahrgänge

Die Erlaubnis wird hierbei von Klassenvorständ_in oder Schulleitung erteilt.

Befreiung der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder, weil das “Bildungsziel bereits höherwertig erlangt wurde” (etwa bereits bestehende Zeugnisnoten aus vorheriger Ausbildung vorliegen)

47
SchUG §45 Absatz 2 SchUG §45 Absatz 4 SchUG §45 Absatz 6

67

Wann muss ich ein ärztliches Attest vorweisen?

SchUG §43 Absatz 3

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen mehr als eine Woche nicht in die Schule gehen kannst, kann eine ärztliche Bestätigung verlangt werden. Auch bei kürzeren Abwesenheiten, wenn Zweifel an der Echtheit einer Krankheit besteht, kann es vorgeschrieben werden.

68

Wann und wie kann ich von der Schule beurlaubt werden?

SchPflG §9 Absatz 6

In bestimmten Fällen kannst du eine Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht einholen. Diese kann für kurze Fehlzeiten (bis zu ein Schultag) von unter einem Schultag bei Klassenvorständ_in, für längere Fehlzeiten (bis zu einer Schulwoche) von der Schulleitung gegeben werden. Gründe dafür sind genannte Entschuldigungsgründe, vor allem Tätigkeiten in der Schüler_innenvertretung oder Teilnahme am Unterricht einer anderen Klasse.

Abwesenheiten aufgrund anderer Gründe wie z.B. wegen Reisen während der Schulzeit sind schulrechtlich nicht gedeckt,

SchPflG §9 Absatz 6

Entscheidungen durch Klassenlehrer_in oder Schulleiter_in können zudem nicht angefochten werden

von Beurlaubung ist daher nicht wirklich zu sprechen.

48

69

Wen muss ich wann grüßen?

Die Schulordnung macht zwar Vorgaben, dass jede_r in der Schule “hilfsbereit, höflich und verständnisvoll” sein soll.

Trotzdem kann nicht verlangt werden, z.B. jede Lehrperson zu grüßenes gibt keine Grußpflicht.

70

Darf ich während einer Prüfung Kaugummi kauen?

Diese Frage wird im Schulrecht nicht allgemein beantwortet, sondern kann in der Hausordnung festgeschrieben werden. Wenn du an eurer Hausordnung etwas ändern möchtest, gib uns gerne Bescheid - wir unterstützen dich und finden mit dir die passenden Argumente!

71

Inwiefern darf mein Verhalten bewertet werden?

Die Beurteilung von Verhalten in der Schule muss altersgerecht erfolgen und kann sich auch zwischen Schularten und Schulstufen unterscheiden.

In eine Verhaltensnote miteinbezogen werden persönliches Verhalten, Einbindung in die Klassengemeinschaft sowie Entsprechung der Schul- und Hausordnung. Bei der Notenvergabe muss auf Alter und persönliche Bemühung der Schüler_innen geachtet werden.

Ziel dieser Bewertung ist folgende:

“Die Beurteilung des Verhaltens des Schülers hat besonders auch der Selbstkontrolle und Selbstkritik des Schülers zu dienen.”

49
SO §3 LBV §18 Absatz 3 SchUG §21

Es gilt:

Darf mein Verhalten außerhalb der Schule bewertet werden?

SchUG §47 Absatz 1 & 4

Lob, Aufforderung und Zurechtweisung durch Schulpersonal ist auch als Bewertung außerschulischer Ereignisse erlaubt. Strafen dürfen dafür allerdings keine gegeben werden.

SchUG §47 Absatz 4

Sollten Vorfälle geschehen sein, die strafrechtlich relevant sind oder Konsequenzen durch Erziehungsberechtigte zufolge haben (können), darf die Schule nicht einschreiten, sondern muss diese informieren.

SchUG §48

Werden Erziehungsmaßnahmen von Erziehungsberechtigten in unzureichender oder unpassender Form durchgeführt, ist die Schule verpflichtet, sich an zuständige Jugendwohlfahrtsträger zu wenden.

Darf ich von einer Lehrperson aus dem Raum geschickt werden, wenn ich den Unterricht störe?

Nein, denn bei den Erziehungsmitteln, die Lehrer_innen anwenden dürfen, ist das nicht geregelt.

50
72 73

74 Welche Erziehungsmittel sind erlaubt?

Allgemein gilt: Es sind von Lehrpersonen, Schulleitung und weiterem Schulpersonal “der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden”, dezidiert erlaubt werden Anerkennung

 Lob

 Dank

 Ermutigung

zur positiven Erziehung und

 Aufforderung

 Zurechtweisung

 Aufträge zur Erfüllung versäumter Pflichten

 beratende und belehrende Gespräche mit Schüler_in oder Erziehungsberechtigten

bei Fehlverhalten.

Diese müssen möglichst zeitnah kommuniziert und umgesetzt werden und einen sinnvollen Bezug zur Situation haben. Sie sollen zu Einsicht führen können und auf Schüler_innen eine “förderliche Wirkung” haben.

51
SchUG §47 Absatz 1

75

Welche weiteren Schritte können gesetzt werden?

Sollten vorher genannte Erziehungsmittel wirkungslos bleiben, dürfen diese strengeren Maßnahmen umgesetzt werden.

Während Strafen in Form von Gewalt (physisch wie psychisch, also auch etwa Beleidigungen), Bestrafung der gesamten Klasse oder Nachsitzen nicht erlaubt ist, dürfen im schlimmsten Fall folgende Erziehungsmittel gewählt werden:

 Versetzen in eine andere Klasse des Jahrgangs, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch Versetzung in einen anderen Lehrgang

 Bei von Schüler_innen ausgehender Gefahr für Mitschüler_innen oder Lehrpersonen kann eine Suspendierung beantragt werden. Diese darf maximal 4 Wochen dauern. Während dieser Zeit darf die Schule nicht betreten werden, es ist aber erlaubt, sich über den Lehrstoff zu informieren und in dieser Zeit gelernter Stoff darf geprüft werden.

 Als letzte Konsequenz wird eine “Androhung eines Antrags auf Ausschluss” ausgestellt. Sollte auch nach dieser keine Besserung eintreten und alle weiteren Schritte erfolgt sein, wird einem “Antrag auf Ausschluss” stattgegeben.

52
SchUG §47 Absatz 3 SchUG §47 Absatz 2 SchUG §49 Absatz 3 SchUG §49

Wie läuft ein Ausschluss ab?

SchUG §49 Absatz 1

Wenn alle Disziplinarmaßnahmen wirkungslos bleiben oder ein_e Schüler_in schwerwiegende Pflichtverletzungen begeht, kann ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Weitere Gründe sind die Gefährdung von Mitschüler_innen oder Schulpersonal ebenso wie Gefährdung der körperlichen Sicherheit oder von Eigentum.

SchUG §49 Absatz 2

Nach einer “Androhung eines Antrags auf Ausschluss” ohne darauffolgende Veränderungen, wird durch die Schulkonferenz ein Antrag auf Ausschluss an die zuständige Schulbehörde (Bildungsdirektion) gestellt. In dieser Konferenz muss dem_der betroffenen Schüler_in eine Möglichkeit zur Rechtfertigung gegeben werden, weiters dürfen dessen_deren Erziehungsberechtigte Stellungnahmen abgeben.

SchUG §57 Absatz 4

Bei der Schulkonferenz müssen mindestens ⅔ der Lehrpersonen anwesend sein,

SchUG §58 Absatz 2 lit. B

darüber hinaus dürfen auch die Mitglieder der Schüler_innenvertretung teilnehmen und abstimmen. Mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen müssen für den Antrag auf Ausschluss sein.

Wird der Antrag bei der Schulkonferenz beschlossen, wird dieser an die Schulbehörde übermittelt. Erst diese entscheidet tatsächlich über den Antrag.

53 76

77 Wer kann ausgeschlossen werden?

SchUG §50

Nicht-schulpflichtige außerordentliche wie ordentliche Schüler_innen werden nach dem gleichen Vorgehen und unter gleichen Voraussetzungen ausgeschlossen.

Für Schüler_innen, die

SchUG §49 Absatz 1

zur Zeit eines Ausschlusses noch schulpflichtig sind, muss weiterhin eine Erfüllung der Schulpflicht möglich sein.

78

Welche Auswirkungen hat ein Ausschluss?

Wird ein Antrag auf Ausschluss von der Schulbehörde angenommen, kann dagegen als betroffene_r Schüler_in nicht berufen werden.

SchUG §49 Absatz 7

Der Ausschluss aus der Schule kann sich über eine gewisse räumliche oder zeitliche Distanz erstrecken. Hierbei kannst du in den davon eingeschlossenen Schulen weder ordentliche_r noch außerordentliche_r Schüler_in werden. Trotzdem kann eine “Externistenprüfung” abgelegt werden.

SchUG §49 Absatz 8

Der Ausschluss kann (wenn z.B. die Gründe für den Ausschluss nicht mehr gelten) bei der Schulbehörde auf Antrag der ausgeschlossenen Person eingeschränkt oder aufgehoben werden.

54

79 Kann ich für Aufgaben der Schüler_innenvertretung freigestellt werden?

SchUG §45 Absatz 4

Ja, für Tätigkeiten in der Schüler_innenvertretung (z.B. Teilnahme an Schüler_innenparlamenten oder Treffen mit Projektpartner_innen) dir steht eine Freistellung durch Klassenvorständ_in oder für längere Abwesenheit durch die Schulleitung zu.

Gibt es erlaubte Formen des “Nachsitzens”?

Wenn du z.B. Hausübungen oder Arbeitsaufträge nicht erledigt hast, kann dir von Lehrpersonen der Auftrag gegeben werden, diese nachzuholen (es dürfen keine weiteren Aufgaben zur Strafe hinzugefügt werden!). Dies regelt der Paragraph zum Thema “nachträgliche Erfüllung versäumter Pflichten”.

Wenn diese Aufgaben nur in der Schule erledigt werden können (weil z.B. besondere Ausstattung wie Laborequipment oder Werkzeug benötigt wird), ist es erlaubt, dich außerhalb der Unterrichtszeit nachholen zu lassen.

Nachsitzen in Form des “Absitzens” verpasster Unterrichtszeit in der Schule ist auch durch die Hintertür “nachträgliche Erfüllung versäumter Pflichten” nicht erlaubt.

80 81

Kann ich ohne mein Einverständnis in eine andere Klasse versetzt werden?

SchUG §47 Absatz 2

“Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung” notwendig ist, kannst du auch ohne deine Zustimmung in eine Parallelklasse (als Berufsschüler_in einer lehrgangsmäßigen Berufsschule auch in einen anderen Lehrgang) versetzt werden.

55

Kann ich gegen zu viele Hausaufgaben vorgehen?

Hausübungen müssen laut Schulunterrichtsgesetz ohne Hilfe anderer Personen schaffbar sein, sowohl vom Niveau als auch vom Arbeitsaufwand her. Es muss auf die Belastbarkeit und die schulische Gesamtsituation der Schüler_innen Rücksicht genommen werden. Dazu zählen vor allem die übrigen Unterrichtsstunden des betreffenden Schultages, weitere zeitaufwendige Hausaufgaben oder Schulveranstaltungen. Darüber hinaus gilt:

“Hausübungen, die an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen oder während der Weihnachtsferien, der Semesterferien, der Osterferien, der Pfingstferien oder der Hauptferien erarbeitet werden müßten, dürfen - ausgenommen an den lehrgangsmäßigen Berufsschulen - nicht aufgetragen werden.”

Leider liegt die endgültige Definition bei der Lehrperson - das heißt, wenn diese die gegebenen Aufgaben für angebracht hält, gibt es keine schulrechtliche Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

82 83

Welche Rechte haben „eigenberechtigte Schüler_innen”?

Ab der neunten Schulstufe kannst du “eigenberechtigte_r Schüler_in” werden - dazu braucht es deine Entscheidungsfähigkeit sowie einen Nachweis über das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten (dieser Nachweis entfällt in lehrgangsmäßigen Berufsschulen).

“Eigenberechtigt” kannst du zahlreiche Entscheidungen trotz Minderjährigkeit selbst treffen, dazu zählen unter anderem:

56
SchUG §17 Absatz 2

 Antrag, Anmeldung und Abmeldung betreffend Teilnahme an Freigegenständen, unverbindlichen Übungen sowie am Förderunterricht

 Anmeldung zu schulbezogenen Veranstaltungen (Projekttagen, Museumsbesuchen, …)

 Verlangen auf Ausstellung einer Schulbesuchsbestätigung

 Benachrichtigung von einer Verhinderung am Schulbesuch, Ansuchen um Erteilung der Erlaubnis zum Fernbleiben von der Schule (“Entschuldigungen selbst unterschreiben”)

Was wird durch Verhaltensvereinbarungen geregelt?

Verhaltensvereinbarungen können schulspezifische Regeln im Rahmen der Hausordnung sein, die den Umgang miteinander und das Schulleben im Allgemeinen festlegen. Für gewisse Handlungen werden also schulinterne Regeln bestimmt werden. Diese Vereinbarung gilt nicht nur für Schüler_innen, sondern für alle in der Schule befindlichen Personen.

Verhaltensvereinbarungen können im SGA mit doppelter ⅔-Mehrheit beschlossen werden. Das bedeutet, es müssen ⅔ aller SGA-Vertretungen zustimmen.

Wichtig ist, dass sich alle Vereinbarungen nur im Rahmen von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen bewegen dürfen - dabei ist auf folgenden Stufenbau zu achten: Gesetze stehen an oberster Stelle, diese werden gefolgt von Verordnungen und Erlässen. Schulautonome Entscheidungen stehen an unterster Stelle - keine Regelung darf einer höheren widersprechen. Ist das der Fall, muss die untere Regelung von der verantwortlichen Instanz aufgehoben werden. Vereinbarungen, die diesem Grundsatz widersprechen, sind ungültig.

Jede Hausordnung kann von der ersten Instanz (der Bildungsdirektion) auf juristische Richtigkeit überprüft werden. Da diese Überprüfungen erfahrungsgemäß oft nicht zuverlässig stattfinden, können hier auch Schüler_innen(vertretungen) den ersten Schritt setzen: Auf eine Anfrage an die Bildungsdirektion muss die erste Instanz antworten.

Hast du vor, mit deiner Schüler_innenvertretung Änderungen der Verhaltensvereinbarung in den SGA einzubringen oder möchtest du eine Überprüfung durch die Bildungsdirektion erreichen, melde dich am besten bei uns oder deiner LSV - wir haben Erfahrung und können dir nähere Informationen und wichtige Hinweise geben.

57
84
SchUG §68 lit. e, f, k, u

85

Darf mir als Schüler_in verboten werden, Alkohol oder Nikotin in der Schule zu konsumieren, wenn es mir außerhalb der Schule erlaubt ist?

SO-VO §9 Absatz 2

Tabakgesetz §13 Absatz 2

Ja, die Schulordnung verbietet den Konsum von alkoholischen Getränken in der Schule. Das Tabakgesetz verbietet darüber hinaus den Konsum von Tabakprodukten im gesamten Schulgebäude sowie allen weiteren Gebäuden, die für den Unterricht (mit)benutzt werden und im Freien während des Unterrichts. Der Konsum weiterer Substanzen kann durch der Hausordnung beschränkt werden (z.B. taurinhaltige Energydrinks, Snus, ...).

Auf Freiflächen auf dem Schulgelände gilt prinzipiell ebenfalls Rauchverbot für Schüler_innen, dieses kann durch den SGA in allen weiterführenden Schulen (ohne Pflichtschule am Schulgelände) auf gewissen Flächen (z.B. für einen abgegrenzten Raucher_innenbereich) aufgehoben werden. Der SGA kann auch eigene Regelungen für Lehrpersonen treffen: Während für diese kein grundsätzliches Rauchverbot am Schulgelände gilt, kann dieses durch den SGA in der Hausordnung festgeschrieben werden. 86

Wie ist der Konsum von Alkohol, Nikotin etc. bei schulbezogenen und Schulveranstaltungen geregelt?

Bei schulbezogenen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie während des Unterrichts - schulrechtlich bleiben Alkohol und Tabakprodukte (auch bei Volljährigkeit) z.B. auf Projekttagen verboten.

58

Dürfen mir im Unterricht Gegenstände abgenommen werden?

SO-VO §4 Absatz 4

Lehrer_innen dürfen dir Gegenstände, die den Unterricht stören, abnehmen. Diese müssen aber nach der Schulstunde (bei einer schulbezogenen Veranstaltung nach der Veranstaltung) zurückgegeben werden.

Eine Ausnahme sind hierbei “sicherheitsgefährdende” Gegenstände. Diese dürfen eigentlich gar nicht in die Schule mitgenommen werden. Sollte dir ein solcher Gegenstand abgenommen werden (und du minderjährig sein), dürfen diesen nur deine Erziehungsberechtigten abholen.

Habe ich das Recht dazu, während des Unterrichts auf die Toilette zu gehen?

Das Schulrecht klärt diese Frage leider nicht. Sollte es dir verboten werden, auf die Toilette zu gehen, ist dies aber kritisierbar.

Ein Einwand aus der Europäischen Menschenrechtserklärung wäre hierbei Artikel 3: “Niemand darf [...] erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden”

87 88 89

Darf ich während des Unterrichts essen oder trinken?

Auch hier gibt es keine einheitliche schulrechtliche Antwort, sondern diese Frage kann in der Hausordnung beantwortet werden. Wenn du eure Hausordnung in diesem Punkt verändern willst, melde dich bei uns - wir finden mit dir gemeinsam die passenden Argumente dafür!

59

Wie lange darf ein Schultag dauern?

SZG §3 Absatz 1

An einem Schultag dürfen (inklusive Freigegenständen) von der 5.-8. Schulstufe maximal 8, ab der 9. Schulstufe maximal 10 Unterrichtsstunden stattfinden.

SZG §3 Absatz 2-3

Der Unterricht darf dabei normalerweise frühestens um 08:00 beginnen und bis spätestens 18:00 (bis inklusive 8. Schulstufe) bzw. 19:00 (ab der 9. Schulstufe) dauern. Begründete Ausnahmen können aber im SGA beschlossen werden, dabei hat auch die Schulleitung eine Stimme.

Gibt es Kleidervorschriften in der Schule?

SO-VO §4 Absatz 1

Die Schulordnung legt fest, dass Schüler_innen Kleidung tragen müssen, die den Anforderungen des Unterrichts/der Schul(bezogenen)Veranstaltung entsprechend ist.

SchUG §43a Absatz 1

Explizit verboten ist “das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist” für Schüler_innen bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 10. Lebensjahr vollendet wurde.

Manche Hausordnungen legen darüber hinaus strengere Richtlinien fest. Sollten dir diese unangebracht erscheinen und du sie ändern wollen, melde dich gern bei uns!

60
90 91

Schüler_innenvertretung

Wer kann Teil der Schüler_innenvertretung werden?

SchUG §59a Absatz 1-4

Für Schüler_innen aus Volks- und Sonderschulen gibt es keine gesetzliche Vertretung.

In AHS, BMHS, BS sowie Zentralen Lehranstalten können alle Schüler_innen ab der 5. (Klassensprecher_in) bzw. 9. Schulstufe für die Schüler_innenvertretung kandidieren. Im gleichen Verfahren ist außerdem die jeweilige Stellvertretung zu wählen.

Klassensprecher_in

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Schüler_innen einer Klasse. Gesetzlich sind ab der 5. Schulstufe Klassensprecher_innen zu wählen.

Vertreter_in der Klassensprecher_innen

Aus den Klassensprecher_innen einer Mittelschule oder AHS von der 5. bis zur 8. Schulstufe ist ein_e Vertreter_in der Klassensprecher_innen zu wählen. Diese werden in der Schule oft als “Unterstufensprecher_in” bezeichnet.

Abteilungssprecher_in

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Schüler_innen einer Fachrichtung.

Schulsprecher_in

Wahlberecht und wählbar sind alle Schüler_innnen von AHS-Oberstufen, BMHS, lehrgangsmäßigen Berufsschulen sowie Tagessprecher_innen von ganzjährigen Berufsschulen.

61
92

93

Welche Rechte haben Schüler_innenvertreter_innen?

SchUG §58 Absatz 2

Das Schulrecht schreibt für Schüler_innen ab der 9. Schulstufe folgende Möglichkeiten und Rechte zur Mitwirkung und Mitbestimmung vor:

Mitwirkungsrechte:

a) das Recht auf Anhörung,

b) das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Schüler_innen allgemein betreffen,

c) das Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen,

d) das Recht auf Teilnahme an Lehrer_innenkonferenzen, ausgenommen Beratungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner Schüler_innen sowie über dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrer_innen und ausgenommen die Teilnahme an Lehrer_innenkonferenzen zur Wahl der Lehrer_innenvertretung, Diese Regelung gilt allerdings nur für SGA-Mitglieder, als “normale_r” Schüler_in darfst du leider nicht teilnehmen.

e) das Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichtes im Rahmen des Lehrplanes,

f) das Recht auf Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel; Mitbestimmungsrechte:

a) das Recht auf Mitentscheidung bei der Anwendung von Erziehungsmitteln

b) das Recht auf Mitentscheidung bei der Antragstellung auf Ausschluss eines_einer Schülers_Schülerin;

c) das Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln.

62

Wie läuft die Wahl der Schüler_innenvertretung ab?

SchUG §59a Absatz 6-9

Alle Schüler_innen ab der 9. Schulstufe bekommen gleichwertige Stimmzettel ausgeteilt. Für die Schüler_innenvertretung können bis zu 6 Personen gewählt werden. Die Wahl erfolgt durch Reihung der Kandidat_innen mit absteigender Punktezahl - die Person, die du als Schulsprecher_in wählen möchtest, bekommt die Höchstpunktezahl (je nach Anzahl der antretenden Kandidat_innen verschieden, maximal 6). Danach vergibst du in absteigender Reihung Punkte an die von dir gewünschten Stellvertretungen.

Als Schulsprecher_in ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Erstreihungen erhalten hat. Hierbei geht es (anders als bei den weiteren Mitgliedern der Schüler_innenvertretung) nicht um die höchste Gesamtpunktezahl!

Wenn im ersten Wahlgang kein_e Kandidat_in so viele Erstreihungen erhält, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat_innen mit den meisten Erstreihungen durchzuführen. Sollte es hier zu Gleichständen und somit mehr als zwei Personen kommen, entscheidet ausnahmsweise neben der Zahl der Erstreihung auch die Gesamtpunktezahl darüber, wer in die Stichwahl kommt.

Schulsprecher_in und die beiden Kandidat_innen mit den meisten Gesamtpunkten bilden die aktive Schüler_innenvertretung, bis zu drei weitere Kandidat_innen sind darüber hinaus als SGA-Mitglieder, die bei Sitzungen die Vertretung der SV übernehmen können, gewählt.

Muss es vor SV-Wahlen ein Hearing geben?

SchUG §59 Absatz

5

Die Schulleitung, die auch die SV-Wahl organisieren muss, ist zuvor verpflichtet, den Schüler_innen eine Möglichkeit zu geben, die Kandidat_innen kennenzulernen. Explizit vorgeschrieben ist ein Hearing vor allen Schüler_innen aber nicht.

63
94 95

96

Bis wann müssen Schüler_innenvertretungen gewählt werden?

SchUG §59 Absatz 5

Schüler_innenvertretungen und deren Stellvertretungen müssen im Normalfall innerhalb der ersten fünf Schulwochen eines Schuljahres gewählt werden.

An lehrgangsmäßigen Berufsschulen sollen Klassensprecher_innen und deren Stellvertretungen innerhalb der ersten Woche eines Lehrganges und Schulsprecher_innen und deren Stellvertretung innerhalb der ersten zwei Wochen eines Lehrganges gewählt werden.

97 98

Dürfen Treffen der Schüler_innenvertretung während der Unterrichtszeit stattfinden?

SchUG §59 Absatz 5

Die Schulleitung muss zu Treffen mit Klassensprecher_innen, Abteilungssprecher_innen oder innerhalb der Schüler_innenvertretung ihr Einverständnis geben. Erlaubt sind solche Treffen nur während der Schulzeit, wenn diese nach dem Unterricht z.B. wegen der An- und Abreise von betroffenen Schüler_innen nicht möglich sind.

Wie oft dürfen Treffen der Schüler_innenvertretungen stattfinden?

SchUG §59 Absatz 5

Laut Schulrecht dürfen pro Semester bis zu fünf Schulstunden, in Berufsschulen bis zu 4 Schulstunden pro Schuljahr, für Klassensprecher_innensitzungen oder anderweitige Treffen der Schüler_ innenvertretungen genutzt werden.

Diese stehen euch zu und müssen von der Schulleitung erlaubt werden!

64

99

Darf ich als Mitglied der Schüler_innenvertretung während der Unterrichtszeit Schüler_innenversammlungen abhalten?

Das Schulrecht schreibt die Möglichkeit vor, in bis zu drei Einheiten pro Semester “Schüler_innenvertretungsstunden” abzuhalten. Diese sind inklusive Tagesordnung an die Schulleitung zu kommunizieren. Während dieser Zeit hast du das “Recht, die Schüler_innen einer Klasse [...] zur Beratung und Information über Angelegenheiten, die sie in ihrer Eigenschaft als Schüler_in betreffen, zu versammeln”. Für Schüler_innen gilt hierbei die gleiche Anwesenheitspflicht wie im Unterricht.

100

Wie lange dauert die Amtszeit der Schüler_innenvertretung?

Die Amtszeit in der Schüler_innenvertretung beginnt gleich nach der Wahl und dauert bis zur Wahl der nächsten Schüler_innenvertretung an. Bis dahin haben die letzten gewählten Vertreter_innen ihre Funktion zu erfüllen, damit Schüler_innen auch am Anfang des Schuljahres eine Vertretung und Ansprechpersonen haben.

Die Amtszeit kann schon früher enden, wenn die Schüler_in die Schule beendet, zurücktritt, ausgeschlossen wird, Schule wechselt oder in der Funktion abgewählt wird.

65
SchUG §59 Absatz 10

Können Schüler_innenvertretungen abgesetzt werden oder zurücktreten?

SchUG §59 Absatz 10

Ein_e Schüler_innenvertreter_in ist abgewählt, wenn es die unbedingte Mehrheit der jeweils Wahlberechtigten beschließt. Die Abwahl ist wie die Wahl von der Schulleitung zu organisieren und unter allen Wahlberechtigten abzustimmen. Die Abwahl muss von einem Drittel der Wahlberechtigten beantragt werden.

Nicht erlaubt ist die Beteiligung der Schulleitung oder von Lehrpersonen an dieser Entscheidung - diese dürfen Schüler_innenvertretungen nicht absetzen.

Schüler_innenvertretungen müssen zurücktreten, wenn diese von der Schule ausgeschlossen sind, den Schulbesuch beenden oder Schule wechseln.

Darf die Schulleitung/die Schule die Post der Schüler_innenvertretung kontrollieren?

Nein, denn die Post der Schüler_innenvertretung unterliegt dem Briefgeheimnis. Post an Mitglieder der Schüler_innenvertretung müssen original verschlossen weitergegeben werden!

101 102 103

Darf die Schulleitung Schüler_innenzeitungen verbieten?

Auch Schulzeitungen geben Schüler_innen eine Stimme und übernehmen damit im Idealfall eine gewisse Rolle in der Vertretung von Schüler_innen.

Die Schulleitung darf tatsächlich den Verkauf von Zeitungen in der Schule verbieten. Wenn die Zeitung nur verteilt oder außerhalb des Schulgeländes verkauft wird, kann die Schule dies aber nicht verbieten.

66
Ja.

In welchen Schultypen gibt es einen Schulgemeinschaftsausschuss?

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist in Polytechnischen Schulen, Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, Berufsschulen sowie allen Schultypen ab der 9. Schulstufe zu bilden. Er soll “der Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft” dienen und trifft bestimmte für die Schule relevante Entscheidungen.

Wer ist Teil des SGA?

Der SGA setzt sich aus je drei Vertreter_innen der Lehrer_innen, Erziehungsberechtigten und Schüler_innen zusammen. Auch die Schulleitung ist Teil des SGAs, sie besitzt allerdings im Normalfall kein Stimmrecht.

In Berufsschulen kann die Vertretung der Erziehungsberechtigten unter bestimmten Bedingungen entfallen.

Im Normalfall werden die Schüler_innen durch Schulsprecher_in und die ersten zwei Stellvertreter_innen repräsentiert, sollte jemand keine Zeit haben, kann ein SGA-Mitglied einspringen. Weitere Schüler_innen (z.B. Unterstufensprecher_innen) können beratend hinzugezogen werden, haben aber kein Stimmrecht im SGA. Angelegenheiten, die bestimmte Schüler_innen (z.B. aus einzelnen Klassen oder Jahrgängen) betreffen, sollen von dem_der Schulsprecher_in im Vorhinein mit diesen oder deren Vertretung besprochen werden.

67
104 105
SchUG §64 Absatz 1 SchUG §64 Absatz 3 SchUG §64 Absatz 5 & 13

106 107

Wann muss der SGA zusammentreffen?

SchUG §64 Absatz 8

In jedem Schuljahr muss es mindestens zwei SGA-Sitzungen geben, die erste innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung der jeweiligen Vertreter_innen. In Berufsschulen muss es mindestens eine Sitzung pro Schuljahr geben.

Es können aber weitere Sitzungen stattfinden, wenn mindestens ein Drittel der SGA-Mitglieder das verlangt oder eine Beratung (zu einem gewissen Thema) nötig erscheint.

Die Einberufung des SGA erfolgt jeweils durch die Schulleitung.

Worüber kann der SGA entscheiden?

Teilweise werden in Gesetzen schulautonome Regelungen durch den SGA erlaubt. Daneben gibt es auch folgende Entscheidungen, die der SGA treffen kann:

SchUG §64 Absatz 2

die Entscheidung über

a) die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen

b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung

c) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern

d) die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von (Eltern)Sprechtagen

e) die Durchführung von Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und bzw. oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres

f) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von vorgezogenen Teilprüfungen der abschließenden Prüfung

g) die Hausordnung

68

h) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen

i) die Bewilligung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezoge ne Veranstaltungen sind

j) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen

k) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung von Schulversuchen

l) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Einführung von Modellversuchen an allgemein bildenden höheren Schulen

m) über Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von Schülerzahlen in Gruppen oder Klassen

n) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der Polytechnischen Schule

o) schulautonome Schulzeitregelungen bzw. die Herstellung des Einvernehmens bei schulautonomen Schulzeitregelungen

p) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von Ferienzeiten an Schulen für Tourismus

q) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung

r) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege

s) Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen

69

Wie kann der SGA entscheiden?

SchUG §64 Absatz 11

Beschlüsse im SGA sind durch Abstimmungen zu treffen. Der SGA ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder und je mindestens ein Mitglied der im SGA vertretenen Gruppen anwesend ist. In Berufsschulen ist der SGA bei ordnungsgemäßer Einladung aller Mitglieder spätestens eine halbe Stunde nach offiziellem Sitzungsbeginn unabhängig von der Personenanzahl beschlussfähig.

Für Beschlüsse ist die absolute Mehrheit (über die Hälfte der Stimmen) nötig, Enthaltung ist normalerweise nicht erlaubt. Nur bei Stimmengleichheit stimmt die Schulleitung mit.

Für manche Beschlüsse sind so genannte doppelte ⅔-Mehrheiten nötig. Das bedeutet, dass alle drei im SGA vertretenen Gruppen zu ⅔ zustimmen müssen. Dies gilt für folgende der vorher genannten Entscheidungen: e), k), l), m), n), o). Also muss zum Beispiel eine Änderung der Hausordnung von allen drei Gruppen im SGA mehrheitlich befürwortet werden.

Worüber kann der SGA beraten?

SchUG §64 Absatz 2/2

Zu den vorher genannten Entscheidungen kommt die Beratung zu allen Angelegenheiten der Schule, die die gesamte Schulgemeinschaft betreffen, insbesondere:

 wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung

 die Verwendung von der Schule übertragenen

Budgetmitteln

 Baumaßnahmen im Bereich der Schule

70
108 109

110

Wann und wie finden die LSV-Wahlen statt?

SchVG §7 Absatz 1

Die Landesschüler_innenvertretung deines Bundeslands ist an einem Schultag in der Zeit von Donnerstag der vorletzten Woche bis Donnerstag der letzten Woche des Unterrichtsjahres zu wählen.

SchVG §8 Absatz 1

Wahlberechtigt ist jeweils eine Person pro Schule, im Normalfall der_die Schulsprecher_in. Diese Person darf die LSV in dem Bereich wählen, dem die zu vertretende Schule angehört. Sollte der_die Schulsprecher_in verhindert sein, kann das Stimmrecht schriftlich an eine_n Stellvertreter_in übertragen werden. Diese Übertragung muss von der Schulleitung bestätigt werden.

SchVG §9

Wahltag, Wahlzeit und Wahlort müssen mindestens vier Wochen im Vorhinein bekannt gegeben werden, dazu wird ein Wähler_innenverzeichnis mit allen wahlberechtigten und wählbaren Personen deines Bereichs übermittelt. Sollten in diesem Verzeichnis Fehler auftreten, können diese in den ersten zwei Wochen korrigiert werden.

SchVG §10 Absatz 1

Die Wahl wird von einer Wahlkommission der Bildungsdirektion geleitet.

SchVG §11 Absatz 1

Vor der Wahlzeit haben alle Wählbaren und Wahlberechtigten das Recht, eine Wähler_innenversammlung (normalerweise mit einem Hearing der Kandidat_innen) abzuhalten. Auch hier muss die Bildungsdirektion alle Beteiligten über Zeit und Ort informieren.

SchVG §11 Absatz 2

Anschließend findet die Wahl statt. Diese läuft je nach Bundesland etwas anders ab, muss aber geheim durchführbar sein! Bestimmungen zum konkreten Wahlablauf erfährst du bei der Bildungsdirektion, von der LSV oder auch von uns.

71

Wann ist eine Stimme für die LSV-Wahl gültig?

Wenn du für die LSV-Wahl wahlberechtigt bist, bekommst du im Vorhinein per Post gemeinsam mit dem Wahlverzeichnis und der Wahlausschreibung einen Stimmzettel und ein Stimmkuvert. Diese solltest du am Wahltag gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.

Auf den Stimmzettel kannst du die Namen deiner gewünschten Kanididat_innen für die aktiven und passiven Mitglieder der Landesschüler_innenvertretung schreiben.

Gültig ist die Stimme, sobald der Wähler_innenwille erkennbar ist. Schreibe also zur Sicherheit Vor- und Nachnamen der Personen in die Liste!

Wenn nicht alle Punkte vergeben wurden, du also nur z.B. eine Person als Landesschulsprecher_in und zwei weitere LSV-Mitglieder wählen möchtest, behält diese Stimme Gültigkeit. Schreibst du einen Namen in mehrere Felder, bekommt diese Person nicht die Summe dieser Punkte, sondern nur die Punkteanzahl, die ihrer höchsten Reihung auf dem Zettel entspricht.

Ungültig wird ein Wahlzettel durch Verunreinigung oder Beschriftung, die die Leserlichkeit der Wahl verhindert oder, wenn ein anderer als der von der Wahlkommission versendete Zettel verwendet wurde.

Die Auszählung erfolgt durch die Wahlkommission, das Ergebnis wird den Gewählten und Wahlberechtigten mitgeteilt.

72
111
SchVG §13 & 14 SchVG §17

Wann und wie findet die ZSV-Wahl statt?

Die ZSV ist die Vertretung aller Schüler_innen aus Zentralen Lehranstalten. Sie setzt sich aus zwei Mitgliedern aus dem Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und des Bundesinstitutes für Sozialpädagogik in Baden sowie aus dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen (der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und der Forstfachschulen) zusammen.

Gewählt wird diese grundsätzlich wie die LSV; jeweils eine Person pro Schule (im Normalfall der_die Schulsprecher_in) ist berechtigt, die jeweilige Vertretung des eigenen Schultyps zu wählen, alle Mitglieder der Schüler_innenvertretung des Schultyps sowie aktuelle Mandatar_innen sind (solange sie im nächsten Jahr noch die Schule besuchen) wählbar.

2

Die Wahlkommission besteht bei der ZSV-Wahl aber aus Beamten des Bildungsministeriums. Weiters wird die ZSV-Wahl immer als Briefwahl abgehalten. Hierbei werden alle notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen für die Wahl an den Schulen bereitgestellt (auch hier ist auf eine anonyme Stimmabgabe zu achten), bis zu einem ausgeschriebenen Stichtag muss die Stimmabgabe erfolgen.

Wie wird der_die ZLA-Sprecher_in gewählt?

SchVG §25 SchVG §28

Aus dem Kreis der ZSV werden in der ersten Sitzung je eine Person als ZLA-Sprecher_in sowie dessen_deren Stellvertretung gewählt. Bei Stimmengleichheit wird per Los entschieden.

73
112
SchVG §27 Absatz
113

Wer darf für die LSV, BSV und ZSV kandidieren?

Für die Landesschüler_innenvertretung sind alle Schüler_innenvertretung der Schulen eines Bundeslands, die auch im kommenden Jahr noch die Schule besuchen, kandidaturberechtigt. Achtung, falls du “aufgerückt” bist, also erst während des Jahrs Teil der aktiven SV geworden bist: Hier ist die Regelung bundesländerabhängig. Du darfst jeweils als Vertreter_in für deinen Bereich - AHS, BMHS oder BS - antreten. Für Berufschulen dürfen alle Schul- und Tagessprecher_innen eines Schuljahres antreten. Weiters können Mitglieder der aktuellen LSV/BSV erneut antreten (solange sie im kommenden Jahr noch Schüler_in sind).

Es ist nicht möglich, für die BSV (Bundesschüler_innenvertretung) zu kandidieren - sie setzt sich aus den Landesschulsprecher_innen aller Bundesländer sowie dem_der (stellvertretenden) ZLA-Sprecher_inzusammen, die nicht mehr extra gewählt werden.

Für die Vertretung der Zentralen Lehranstalten kann ebenfalls nur indirekt kandidiert werden - diese setzt sich aus Sprecher_in der Technisch-Gewerblichen Lehranstalten und dessen_deren Stellvertreter_in sowie Sprecher_in der Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten + Stellvertretung zusammen. Für die TGLAund LFLA-Vertretung kannst du als Schüler_innenvertretung einer Schule des jeweiligen Schultyps kandidieren.

74
SchVG §8 Absatz 2 SchVG §21 Absatz 1 SchVG §25
114

Schulveranstaltungen

Was gilt als Schulveranstaltung und warum werden sie durchgeführt?

Als Schulveranstaltung gelten insbesondere Lehrausgänge und Exkursionen, Wandertage, berufspraktische Tage und Wochen, Sportoder Projektwochen.

Schulveranstaltungen sind schulautonom vorzubereiten und durchzuführen. Sie dienen der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts. Das ist zum Beispiel möglich durch Kontakt zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben, Förderung der musischen Anlagen der Schüler_innen oder körperliche Ertüchtigung der Schüler_innen.

Dabei sind gemeinschaftserzieherische Aufgaben wahrzunehmen. Weiters kann eine praktische Auseinandersetzung mit Themen, die im lehrplanmäßigen Unterricht nicht oder nur unvollkommen unterrichtet werden , sowie eine Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte erfolgen (z.B. Besuch von Schulungszentren, Sprachlabors, Bibliotheken). An den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und für Sozialpädagogik sind darüber hinaus didaktisch-methodische Kenntnisse zu vermitteln.

Muss ich an einer Schulveranstaltung teilnehmen?

Grundsätzlich musst du an einer Schulveranstaltung genau so wie am Unterricht teilnehmen oder dein Fernbleiben muss gut begründet werden können. Ist die Schulveranstaltung außerhalb deines Wohnorts und mit einer Nächtigung verbunden, kann dich die Schulleitung aus “wichtigen Gründen” davon befreien. Dabei kann es aber sein, dass du ersatzweise Unterricht in einer anderen Klasse besuchen musst. Mit dieser Freistellung darf dein Fernbleiben von der Schulveranstaltung nicht in deine Note einfließen.

75
SchVV §1
115 116
SchUG §13 Absatz 3 & 4

117

Wie viele Schulveranstaltungen darf es pro Schulstufe geben?

Hierbei wird nach ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen unterschieden:

Veranstaltungen bis zu einem Tag:

Vorschulstufe,

1. und 2. Schulstufe

in dem unter Bedachtnahme auf die Anforderungen des Lehrplanes erforderlichen Ausmaß

3. und 4. Schulstufe

5.- 8. Schulstufe

Polytechnische Lehranstalt

Berufsschule

weitere Schultypen ab der 9. Schulstufe

je Schulstufe 13

je Schulstufe 9

10

je Schulstufe 6

je Schulstufe 9

je Schulstufe 2

4

je Schulstufe 6

je Schulstufe 4

76
SchVV §5 Schulart Ausmaß < 5 Stunden Ausmaß > 5 Stunden

Mehrtägige Veranstaltungen:

Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe

3. und 4. Schulstufe

5.- 8. Schulstufe

Polytechnische Lehranstalt

Berufsschule

weitere Schultypen ab der 9. Schulstufe

insgesamt 7

insgesamt 28*

12

insgesamt 3

je Schulstufe 6**, wobei eine Zusammenfassung unter Anrechnung auf das Gesamtausmaß zulässig ist

*an Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung insgesamt 35, davon mindestens 7 Tage mit Schwerpunktbezug

**an Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung zusätzlich 6 mit Schwerpunktbezug

118 Dürfen Schulveranstaltungen kostenpflichtig sein?

Ja, aber es dürfen nur für bestimmte Bereiche einer Schulveranstaltungen Kostenbeiträge eingehoben werden (z.B. Anreise, Eintritte, Verpflegung, …). Um Beihilfen und Unterstützungsbeiträge beantragen zu können, müssen die voraussichtlichen Kosten rechtzeitig bekannt gegeben werden. Über die Kosten, die Erziehungsberechtigte tragen müssen, entscheidet das Klassen- oder Schulforum oder der SGA.

77
Schulart Ausmaß < 5 Stunden SchVV §8 SchVV §3

Was ist eine schulbezogene Veranstaltung?

SchUG §13 Absatz 1 & 2

Veranstaltungen können zu schulbezogen erklärt werden, wenn sie auf einem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen und der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule dienen. Die jeweils betroffenen Lehrpersonen und der SGA müssen zugestimmt haben und die Finanzierung geklärt sein, um einer Veranstaltung Schulbezug zuzuerkennen. Wenn mehrere Schulen eingebunden werden sollen, kann die Schulbehörde (Bildungsdirektion) die Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklären. Schüler_innen müssen sich zu diesen Veranstaltungen extra anmelden.

78
119

Wer hat Anspruch auf Heimbeihilfe und wie hoch ist diese?

SchBeihG Art. 2 §11 Absatz 1

Als ordentliche_r Schüler_in einer Polytechnischen Lehranstalt oder ab der 9. Schulstufe anderer Schultypen hast du Anspruch auf Heimbeihilfe, wenn du außerhalb des Wohnorts deiner Erziehungsberechtigten wohnst, weil

 dieser Wohnort vom Schulort soweit entfernt ist, daß der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Auf nahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war

 du in dem mit einer Forstfachschule verbundenen Schüler_innenheim untergebracht bist

 du wegen des Besuches einer land- oder forstwirtschaftlichen Schule gesetzlich verpflichtet bist, in einem mit der Schule verbundenen Schüler_innenheim zu wohnen

Die Grundbetrag der Heimbeihilfe beträgt jährlich 1380€.

Wer hat Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe und wie hoch ist diese?

SchBeihG Art. 2 §11 Absatz 1

Die Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von 105€ bekommt, wer auch Heimbeihilfe bezieht.

79
120 121
Beihilfen

Wer hat Anspruch auf Schüler_ innenbeihilfe und wie hoch ist diese?

SchBeihG Art. 2 §1a

Anspruch auf Schüler_innenbeihilfe haben Staatsbürger_innen aus Österreich, EWR oder weiteren Staaten mit Übereinkommen, nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Geflüchtete sowie Schüler_innen, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte. Diese Person muss Schüler_in einer österreichischen Schule ab der 10. Schulstufe sein.

SchBeihG Art. 2 §2

Zudem muss eine soziale Bedürftigkeit bestehen und der Schulbesuch vor dem 35. Geburtstag begonnen worden sein. Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

SchBeihG Art. 2 §9

Die Schulbeihilfe beträgt grundsätzlich 1130€ pro Jahr. Wird in einem Jahr während weniger als 10 Monaten die Schule besucht, reduziert sich der Betrag entsprechend. Sollte der kürzere Schulbesuchs wegen Ablegung von Praxisunterrichts oder Absolvierung von Abschlussprüfungen erfolgt sein, reduziert sich der Betrag nicht.

80
122

Wie wird die Schüler_innenbeihilfe beantragt?

Der Antrag auf Beihilfe ist in deinem Sekretariat erhältlich. Der ausgefüllte Antrag kann bei verschiedenen Stellen (z.B. dem AMS oder im Sekretariat deiner Schule) abgegegeben werden und muss bis 31. Dezember bei der zuständigen Behörde eingelangen. Gelangt er später ein, wird die Beihilfe gekürzt.

Wenn du minderjährig bist, muss der Antrag von einer erziehungsberechtigten Person ausgefüllt und unterschrieben werden.

Zusätzliche erforderliche Unterlagen sind:

 Bei nicht selbstständiger Beschäftigung der Eltern der Jahreslohnzettel und (wenn vorhanden) der Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung (jeweils für das letzte Kalenderjahr)

 Bei selbstständiger Beschäftigung der Eltern der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid

 Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Sollte sich das Einkommen im aktuellen Jahr drastisch verändert haben, kann eine Schätzung eingereicht werden.

Der_Die Schüler_in selbst darf während des Erhalts der Schüler_innenbeihilfe kein eigenes Einkommen haben.

81
SchBeihG Art. 2 §15
123
SchBeihG Art. 2 §3

AKS what’s that?

Die AKS – Aktion kritischer Schüler_innen – ist eine Organisation von und für Schüler_innen. Wir setzen uns auch in deiner Nähe für eine demokratische, sozial gerechte und angstfreie Schule und Gesellschaft ein.

In Aktionen, Veranstaltungen und auch der landes- und bundesweiten Schüler_innenvertretung setzen wir uns für deine Anliegen ein.

Spezifische Infos zur AKS und Aktivitäten in deinem Bundesland findest du am besten auf Social Media.

Bundesweit Oberösterreich @aks_at @aks_ooe

Wien Salzburg @aks_wien @aks_sbg

Niederösterreich Kärnten/Koroška @aks_noe @aks_ktn

Burgenland Tirol @aks_bgld @aks_tirol

Steiermark Vorarlberg @aks_stmk @aks_vbg

82

Schulrechtsnotruf

+43 699 12148120

IMPRESSUM

Aktion kritischer Schüler_innen

Amtshausgasse 4, 1050 Wien

Telefon: 015321243

Mail: aks@aks.at

Website: www.aks.at

Überarbeitete Neuauflage 2020

Layout: Nicole Rathmayr, BSc. MA. (nicole@studiogold.at)

83
AKS SCHULRECHTSNOTRUF +43 699 12148120 schulrecht@aks.at Aktion kritischer Schüler_innen Amtshausgasse 4, 1050 Wien +43 699 19098219 | aks@aks.at | www.aks.at @aktionkritischerschuelerInnen @aks_at

Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.