AKS-Bildungskonzept

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Das AKS-Schulmodell

Das AKS-Schulmodell Ziele und Forderungen

„Bildung soll allen Zugänglich sein, man darf keine Standesunterschiede machen.“(Konfuzius)

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Inhaltsverzeichnis Vorschulische Bildung!..............................................................................3 Die Gesamtschule !.....................................................................................8 Finanzierung & Verwaltung!....................................................................11 Lehrer_innenausbildung!.........................................................................14 P채dagogik & Lehrplan!.............................................................................16 Leistungsbeurteilung!..............................................................................22 Schuldemokratie & Sch체ler_innenvertretung!......................................27

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Vorschulische Bildung Vorwort Das erste bis sechste Lebensjahr ist für Kinder besonders prägend. In keiner späteren Entwicklungsphase lernen Menschen so vieles in so kurzer Zeit. Trotzdem werden Kindergärten noch immer eher als Beschäftigungseinrichtungen als als Bildungsstätten gesehen. Wie in der Schule werden auch im Kindergarten Eigenheiten als Fehler betrachtet und Chancen wie Zweisprachigkeit nicht als vorteilhaft angesehen. Derzeit ist es für Frauen in Österreich oft existenzbedrohend und mit einer Kündigung des Jobs verbunden, Kinder zu bekommen. Nicht genügend bzw. unleistbare Kindereinrichtungsplätzte stellen Frauen oft vor die Entscheidung: Job oder Kind. Gerade in den ersten beiden Lebensjahren ist es oft ein Ding der Unmöglichkeit, einen Krippenplatz zu bekommen. Aber auch der Kindergarten selber ist weit von einer perfekten Einrichtung entfernt. Zu wenig Pädagog_innen, die keinen universitären Abschluss haben, arbeiten in nicht ausreichend ausgestatteten Räumlichkeiten. Dabei werden die Kinder eher nur “beschäftigt“ als individuell gefördert. Die Chance „Zweisprachigkeit“ wird völlig außer Acht gelassen, als einziges Ziel wird das Erlernen der deutschen Sprache gesehen. Ob Kinder die eigene Muttersprache auch gut sprechen, ist unwichtig. Genauso werden Kinder, die von der Gesellschaft als behindert definiert werden, nicht als positiver Aspekt der Gruppe gesehen, sondern separat betrachtet und betreut. Das soziale Miteinander wird nicht gestärkt und grundsätzliche Werte wie Demokratiebewusstsein außen vorgelassen.

Das Modell Das Ziel der vorschulischen Bildung muss die bestmögliche individuelle Förderung jedes einzen Kindes und das Erlernen sozialer Kompetenzen sein. Der Kindergarten soll vorurteilsfreies, aufgeschlossenes und sozial kompetentes Verhalten bei Kindern fördern. Mehrsprachigkeit soll als Chance gesehen werden, Kinder mit Migrationshintergrund erlernen neben Deutsch auch ihre eigene Muttersprache. Die natürliche Neugier und der innere Drang, Neues zu lernen, wird durch den Kindergarten nicht „verlernt“ sondern noch verstärkt, die Kinder sollen nach dem Kindergarten alle Vorraussetzungen und Grundlagen für eine spannende Schulzeit besitzen. Mit dem Eintritt in die Schule haben die Kinder bereits eine hohe soziale Inteligenz, können sich mit und ohne Sprache ausdrücken und sind auf Konfliktsituationen vorbereitet. Kinder lernen, Diversität zu schätzen und haben die Fähigkeit, aus Fehlern zu lernen. Kinder, die als beeinträchtigt definiert werden, werden als große Bereicherung der Gruppe gesehen, nicht ihre Schwächen sondern ihre Stärken sind ausschlaggebend.

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Kindergartenpädagog_innen werden durch eine akademische Ausbildung zu Expert_innen, ihre gesellschaftliche Stellung wird dadurch stark aufgewertet. Durch kleinere Gruppen, mehr Personal und eine den Bedürfnissen der Kinder entsprechenden Umgebung stehen den Kindern alle Türen offen, die Welt und eigene Stärken zu entdecken.

Rahmenbedingungen Um die bestmöglichen Vorraussetzungen für die Volksschule und das gesamte spätere Leben zu sichern, muss sich an den jetzigen Grundlagen des Kindergartens einiges ändern. Da sehr viele Eltern nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Kindergartenplatz zu finanzieren, muss dieser bundesweit für alle Kinder von 0-6 Jahren komplett kostenlos (und ohne Nebenkosten) sein. Es muss ebenfalls gewährleistet sein, Kinder, wenn die Notwendigkeit besteht, halbtags oder ganztags in eine Gruppe mit bester pädagogischer Betreuung unterbringen zu können. Ab 3 Jahren soll der Besuch einer Kindertagesstätte zumindest halbtags verpflichtend sein, um schon von früh an soziale Kompetenzen zu fördern und gesellschaftlich bedingte Ungleichheiten zu beseitigen. Natürlich muss auch die Möglichkeit bestehen, das Kind ganztags betreuen zu lassen, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Bei der individuellen Zeiteinteilung müssen die Kindergärten flexibel sein, um sich optimal an die Arbeitszeiten der Eltern anpassen zu können. Eine Standard-Kindergartengruppe soll neben Reinigungs- und Kochpersonal aus einem_r ausgebildeten und erfahrenen Pädagog_in und einem_r Auszubildenden bestehen, die zusammen ca. 12 Kinder beaufsichtigen. Dadurch kann eine bestmögliche Betreuung jedes Kindes gewährleistet werden und auf Förderpotential und Begabungen individuell eingegangen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, die Kindergartengebäude komplett barrierefrei zu gestalten, um Kindern, die als behindert definiert werden, den Alltag leichter zu machen und die problemlose Integration in die Gruppe zu ermöglichen. Außerdem muss genügend Platz für Spiel-, Lern- und Ruheorte zur Verfügung stehen. Weiters sind Gärten und Spielplätze essentiell, damit auch genügend Raum für Bewegung vorhanden ist.

Alltag im Kindergarten Ein Kind muss sich im Kindergarten rund um die Uhr wohl fühlen und selbstständig oder mit anderen neue Dinge lernen können. Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung und muss viel Platz für spielendes Lernen bieten, wobei ein Schwerpunkt in der Aneignung von sozialen Kompetenzen durch das gemeinsame Spielen und Lernen mit anderen Kindern liegen muss. Im Kindergarten sollten die Kinder aus Erfahrungen lernen und gemeinsam Konflikte lösen. Dabei müssen sie von den Pädagog_innen begleitet werden. Des weiteren müssen Kinder in ihrer Wissensgier ständig gefördert werden und es muss die Möglichkeit geboten werden, dass Kinder ihre individuellen Interessen und Talente spielerisch entdecken können. Das Angebot an Aktivitäten im Kindergarten sollte kreativ und breit gefächert sein, um Kindern die Möglichkeit zu bieten, sich auf einem ganz eigenen Weg und mit aller benötigten Zeit zu entwickeln. Auch auf die Sprachförderung sollte ein großer Schwerpunkt im Kindergarten gelegt werden, Bilingualität und Sprachförderung darf nicht als Last sondern muss als Chance gesehen werden – auch für einsprachig aufwachsende Kinder. Auf der anderen Seite sollen Kinder mit Migrationshintergrund die Möglichkeit bekommen, neben ihrer Muttersprache auch Deutsch leicht zu erlernen.

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Bei einer Begrüßungsrunde in der Früh soll für die Kinder genügend Platz zum Austausch gegeben sein. Dort sollen sie Erfahrungen des vorigen Tages in der Gruppe reflektieren und gemeinsam den bevorstehenden Tag planen. Ebenfalls können bei der Morgenrunde oder bei weiteren Gruppenbesprechungen über Probleme und Regeln in der Gruppe gesprochen und eine für alle funktionierende Lösung gefunden werden. Wichtig hierbei ist ein demokratischer Verlauf, der den Kindern erlaubt, an der Gestaltung des Kindergartenalltags zu partizipieren. Damit soll schon im Kindesalter das Demokratieverständnis gefördert werden. Eine besonderes Augenmerk soll nicht nur auf die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund gelegt werden, sondern auch auf die Integration von Kindern, die von der Gesellschaft als geistig oder körperlich behindert definiert werden. Durch gemeinsames Spielen und Lernen in der Gruppe kommt es nicht zu Vorurteilen gegenüber Menschen mit besonderen Bedürfnissen – die Kinder lernen Diversität zu akzeptieren und als Stärke wahrzunehmen. Kinder, die als behindert definiert werden, dürfen nicht weiterhin abgesondert werden, sondern müssen in den normalen Tagesablauf vollkommen integriert werden. Um den Übergang in die Schule bestmöglich vorzubereiten, werden die Kinder im Jahr vor ihrer Einschulung durch spielerische Übungen und einen Tagesplan mit mehr Fixzeiten auf die Schule neugierig gemacht und gut auf die erste Klasse vorbereitet.

Ausbildung der Kindergartenpädagog_innen Mit der Ausbildung der Pädagog_innen steht und fällt die Qualität eines jeden Kindergartens. Um eine bessere vorschulische Bildung zu garantieren muss deren Qualifikation verbessert werden. Fünf Jahre BAKIP sind für den wichtigen Beruf der Kindergartenpädagog_innen nicht ausreichend, die Ausbildung muss daher auf akademisches Niveau gehoben werden. Ein Lehramtsstudium inklusive jährlichem Praxisteil steigert das Fachwissen und somit die Qualität der Ausbildung. Anschließend daran können sich die Pädagog_innen noch mittels eines Masterstudiums auf bestimmte Fachbereiche der Kindergartenpädagogik (z.B. Mehrsprachigkeit) spezialisieren. Diese hochwertige und attraktive Ausbildung soll auch dazu beitragen, das Ansehen des Berufes der_des Kindergartenpädagog_in wesentlich zu steigern. Die Förderung von Männern in dem vermeintlichen Frauenberuf Kindergartenpädagog_in ist ein weiterer wichtiger Punkt, um typische Rollenbilder zu überwinden. Neben der Ausbildung ist regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Kindergartenpädagog_innen notwendig, da es essentiell ist, den neuesten Standards in Sachen Kinderbetreuung und Förderung zu entsprechen. Dazu sollen vermehrte Weiterbildungsveranstaltungen und Kongresse, auf denen sich Expert_innen auf diesem Gebiet austauschen können, dienen. Zur Zeit kommen auf eine_n Pädagog_in gemeinsam mit einer_m Helfer_in ca. 20 Kinder, oft ist der_die Helfer_in auch noch mit anderen Arbeiten beschäftigt. Das bedeutet, dass es in Österreich oftmals traurige Realität ist, dass 20 Kinder auf eine Pädagog_in treffen. Zahlreiche Studien zeigen klar auf, dass eine qualitativ hochwertige Betreuung nur bei einem Verhältnis von 1:5 bei 0-2 jährigen und von 1:8 bei 2-6 jährigen möglich ist. Daher ist es ein wichtiges Ziel, diese Betreuungsverhältnisse, die in anderen Ländern schon Realität sind, auch in Österreich umzusetzen. Weiters ist es wichtig, dass den Kindergartenpädagog_innen anstatt der unzureichend qualifizierten Helfer_innen, die den Alltag der Pädagog_innen erleichtern sollen, Pädagog_innen in

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Ausbildung zur Seite stehen. Dies gestaltet erstens die Ausbildung der angehenden Pädagog_innen sehr praxisnahe, und zweitens sind diese eine Bereicherung für die Kindergärten. Oft haben die Erziehungsberechtigten wenig oder gar keinen Einblick in das Geschehen im Kindergarten, daher ist ein guter Kontakt zwischen den Pädagog_innen und den Eltern unerlässlich. Dazu wird ein monatlicher Elternabend dienen, bei dem der Informationsaustausch zwischen Kindergartenpädagog_innen und Eltern möglichst einfach und effektiv funktionieren soll. Mittels solcher Abende ist es möglich, die Eltern über besondere Begabungen und Lernfortschritte ihrer Kinder zu informieren. Um diese hohen Standards auch halten zu können, ist deren regelmäßige Kontrolle notwendig. Es sollten daher in regelmäßigen Abständen unangekündigte Überprüfungen der Kindergärten stattfinden, um auf etwaige Verbesserungen hinzuweisen und Feedback und Anregung zu geben. Diese Maßnahmen sollten dazu dienen, die Pädagog_innen auf ihre Aufgaben in den Kindergärten bestmöglich vorzubereiten und die vorschulische Bildung Jahr für Jahr zu verbessern.

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Die Gesamtschule Vorwort Jeder Mensch verbringt einen großen Teil seines Lebens in der Schule. Dennoch schafft es unser jetztiges Schulsystem nicht, uns Schüler_innen in die Abläufe und Vorgänge in der Schule einzubinden. Der Unterricht wird hauptsächlich in Form des Frontalunterrichts und mit festgesetztem Stundeplan abgehalten. Deshalb ist es für uns Schüler_innen praktisch unmöglich, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zu entwickeln. Die persönlichen Interessen und Stärken werden dabei völlig außer Acht gelassen. Das Schulsystem bestimmt über uns und wir müssen mitmachen! Dieses System zieht sich von der Volksschule bis zum Abschluss einer Ausbildung hindurch. Frühe Selektion in die Formen Volksschule und gymnasiale Unterstufe verursacht eine frühe Trennung in „gut“ und „schlecht“. Viele Studien belegen, dass Hauptschüler_innen weitaus geringere Chancen haben, später Matura zu machen oder sogar zu studieren, als ihre Gleichaltrigen in der gymnasialen Unterstufe. Eine weitere Form der Selektierung besteht bei dem Angebot von Privatschulen bzw. dem Bestehen von Sonderschulen. Bildung darf nicht von dem Einkommen der Eltern abhängig gemacht werden, sondern muss es ermöglichen dass alle dieselbe Bildung erfahren können. Sonderschulen sind eine Ausgrenzung und Form der Diskriminierung von Personen, die ebenfalls die Möglichkeit bekommen müssen, die Schule besuchen zu können, die sie wollen.

Deshalb fordern wir ein gesamtheitliches Schulmodell für alle! Dieses System soll schon in der Grundschule ansetzten um zu garantieren, dass die Schule ein Ort ist für die, die sie betrifft. Mitbestimmung, Hinführung zu selbständigem lernen und Eigenverantwortungen stehen dabei im Mittelpunkt. Durch die Umstrukturierung von 4 Jahre Grundschule und unmittelbar danach Modulschule umgeht mensch die Selektion in „gute“ bzw. „schlechte“ Schulen. Diese Schule soll für alle zugänglich sein, womit Privatschulen, sowie Sonderschulen überflüssig werden. Die Abschaffung dieser Schultypen gibt jedem_r Schüler_in dieselben Chancen und lässt keinen Platz für Vor- bzw. Benachteiligungen. Das Konzept setzt auf Team- und Projektarbeiten, wobei dabei, sowie in Lernprozessen viel auf Eigeninitiative gesetzt wird. Diese Eigeninitiative soll mit Freiarbeit und selbstorganisiertem Lernen herbeigeführt werden. Durch die Ganztagsform erhält die Schule einen neuen Stellenwert im Leben der Schüler_innen. Zwar ist die Nachmittagsbetreuung, die derzeit im Gespräch ist ein guter Ansatz, längerfristig nicht zielführend. Nachmittagsbetreuung muss geschlossen sein und in eine Ganztagsschulform integriert sein. Nur so wird gewährleistet, dass alle Schüler_innen eine individuelle Förderung erhalten und die Schule eine Aufwertung erlebt. Die neue Mittelschule war der erste kleine Schritt in die richtige Richtung, wobei jedoch schon die Umsetzung die Ziele verfehlt. Eine Gesamtschulform kann nicht in Konkurrenz mit der Hauptschule oder der gymnasialen Unterstufe bestehen. Sie muss die einzig bestehende Schulform sein, da mensch nur so eine sozial gerechte Schule garantieren kann.

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Wir fordern eine Schule die für alle zugänglich, in der wir mitbestimmen können und die sich an uns orientiert!

Die Grundschule Die Grundschule ist ein wichtiger Teil der Schulbildung. Sie hat zur Aufgabe, den Kindern die wichtigsten Grundlagen, wie Schreiben, Lesen und Rechnen, sowie soziale Kompetenzen näher zu bringen. Im Gegensatz zur jetzigen Volksschule muss in der Grundschule selbstständiges Arbeiten und Eigenverantwortung erlernt werden, um die natürliche Neugier der Kinder zu bewahren. Außerdem bildet Selbstständigkeit die Grundlage für eine positive Schullaufbahn und ist eine wichtige Kompetenz für lebenslanges Lernen. Deshalb sollte die Volksschule von Grund auf umstrukturiert werden. Der Unterricht soll ganz im Zeichen von selbstständigem und zielorientiertem Lernen stehen. Durch die Auflösung von Jahrgängen und das Einführen der Ganztagsform wird der soziale Zusammenhalt gefördert und die Schule bekommt eine andere Stellung im Leben der Kinder.

Das Modell der Grundschule Der Unterricht in der Grundschule beginnt um 9.00 Uhr, von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr gibt es allerdings für alle Schüler_innen die Möglichkeit, gemeinsam in der Schule zu frühstücken und so den Tag miteinander zu beginnen. Außerdem muss es für Eltern, die schon vor 8.30 Uhr zu arbeiten beginnen, ab 7 Uhr die das Angebot zur Betreuung des Kindes in der Schule geben. Die Grundschule soll als gebundene Ganztagsschule geführt werden – der Unterricht findet so auf den ganzen Tag verteilt statt. Unterricht und Freizeit, Entspannungsphases, freie Lernphasen, gemeinsames und individuelles Lernen wechseln sich ab. So kann auch das veraltete System der 50-Minuten-Einheiten aufgelöst werden. Im Gegensatz zum jetzigen Volksschulmodell sollen die Jahrgangstrennung aufgelöst und die 6 – 10 jährigen mit jeweils fünf Schüler_innen pro Jahrgang in einer Klasse verbunden werden. Dadurch wird die Schüler_innenanzahl auf maximal 20 pro Klasse beschränkt. So wird erreicht, dass Schüler_innen mit einer schnelleren Auffassungsgabe mit der höheren Jahrgangsstufe mitlernen können bzw. den Schüler_innen aus den niedrigeren Jahrgangsstufen helfen. In diesem System ist es praktisch unmöglich durchzufallen, da man auch, wenn ein Fach oder Arbeitsaufträge wiederholt werden müssten, in demselben Klassenverband bleibt. „Sitzenbleiben“ wie wir es aus dem momentan Schulsystem kennen, gibt es dieser Form nicht. Ist die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers nicht genügend, so sollen die Lehrpersonen und Betreuer_innen starke individuelle Betreuung für dieses Kind aufwenden, um so an persönlichen Schwächen zu arbeiten. Die Klasse wird von zwei Lehrpersonen begleitet, welche nur für diese Klasse zuständig sind. Schon in der Grundschule muss ein Schwerpunkt auf Mitbestimmung gelegt werden. Deshalb gibt es monatliche Klassenräte, welche den Schüler_innen die Möglichkeit geben sollen, sich selbst in den Unterricht einzubringen und ihn selbst aktiv zu gestalten. Klassenrat bedeutet, dass in einer offenen und lockeren Atmosphäre über Probleme, geplante Projekte oder Ausflüge diskutiert und danach eine demokratische Entscheidung gefällt wird (mehr zum Thema Klassenrat findet sich im Punkt Schuldemokratie).

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Das Modulsystem Die momentanen Strukturen (Klassenverbände, zahlreiche vorgegebene Pflichtfächer etc.) hindern Schüler_innen daran, in ihrer Bildungslaufbahn Schwerpunkte nach ihren eigenen Interessen und Begabungen zu setzten. In den meisten Schulen kann man keine Fächer frei wählen, sondern sie werden den Schüler_innen vorgeschrieben und individuelle Förderungen sind nicht möglich. So verliert man schnell den Spaß am Lernen. Mit einem Modulsystem kann die Freude am Lernen zurückgewonnen werden und es wird gezielt auf die Stärken der Einzelnen eingegangen. Es gibt in Österreich schon erste Schulversuche mit modularen Oberstufen, solche Projekte sind auf jeden Fall unterstützenswert. Man sollte sie vermehrt einsetzen und fördern, aber auf längerer Sicht ist die einzige Lösung eine ganzheitliche Schulreform, mit einem langsam ansteigendem Modulsystem ab der fünften Schulstufe.

Das Modell des Modulsystems 10-16 Jahre: Die Anzahl der verpflichtenden Fächer soll unter dem Gesichtspunkt der Allgemeinbildung in den ersten Schuljahren noch relativ hoch sein. Außerdem soll es verstärkt fächerübergreifendes Arbeiten geben, da die strikte Trennung in die jeweiligen Fachspezifika den großen Zusammenhang außer Acht lässt. Punktuell sollen Schüler_innen entscheiden dürfen, in welchem Fach sie sich vertiefen wollen, hier darf keinesfalls die Allgemeinbildung außer Acht gelassen werden.

16-18 Jahre: In der Oberstufe wir die Anzahl der vertiefenden und frei wählbaren Kurse erhöht, von nun an sollen die Schüler_innen selbst über ihren Stundenplan entscheiden können. Deutsch und eine Fremdsprache bleiben als verpflichtende Fächer bestehen. Weiters sollen aufbauende Kurspakete einen prasixnahen Unterricht in der Oberstufe ermöglichen. So muss es beispielsweise möglich sein, im Fach Geschichte praxisnahen Unterricht in Form von Archivtätigkeiten, Arbeiten mit Quellen und Textanalyse zu besuchen oder im technischen Bereich in Werkstätten tätig zu werden.

Jede_r Schüler_in muss Fächer im Ausmaß von 30 Wochenstunden wählen. Da zusammenhängendes Verstehen nur möglich ist, wenn man sich kontinuierlich mit einem Thema befasst, soll die Wochenstundeneinteilung aufgebrochen werden. Hierbei soll es auch die Möglichkeit geben, Kurse zu besuchen, die beispielsweise nur 1 Semester in geblockter Form stattfinden, um sich in kurzer Zeit intensiv mit einem bestimmten Thema beschäftigen zu können. Im Unterschied zu den Modulen für die 10-16-Jährigen sollen die Module der Oberstufe um einiges spezifizierter sein, um so wirklich Interessensgebiete der Schüler_innen anzusprechen. Anstatt das Modul „Geopgraphie und Wirtschaftskunde“ anzubieten soll es zum Beispiel „Globalisierung am Beispiel Lateinamerikas“ als Wahlmöglichkeit geben.

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Finanzierung & Verwaltung Finanzierung des Bildungssystems Obwohl der prozentuelle Anteil der Staatsausgaben, der für Bildung ausgeben wird, in Österreich auf den ersten Blick nicht gerade klein erscheint, sagt dieser leider wenig darüber aus, ob das Geld auch wirklich bei den Schüler_innen ankommt und nicht im österreichischen mehrgleisigen Verwaltungssystem hängen bleibt. Denn Geld, das für Bildung ausgegeben wird, muss vor allem für Schüler_innen ausgegeben werden. Bildung ist nicht nur ein Menschenrecht sondern auch der Schlüssel zum Fortschritt der Gesellschaft und ist essentiell für die Weiterentwicklung des Staates. Für die Finanzierung der Schule muss ausschließlich der Staat zuständig sein, denn wenn die Möglichkeit für Konzerne oder sonstige Organisationen geben ist, sich ins Bildungswesen einzukaufen, wird Bildung zur Ware. Genau dazu sollte Bildung nicht verkommen. Bildung ist ein Menschenrecht, das allen zur Verfügung stehen sollte, unabhängig von Einkommen der Eltern oder des sozialen Hintergrundes. Die Pflicht, allen Menschen solch eine Bildung zu ermöglichen, liegt beim Staat. Wir sprechen uns klar gegen Privatschulen aus, die den Staat dieser Kompetenz berauben und die Bildung zu einem Sektor machen, aus dem Institutionen Profit (nicht nur finanzieller Natur) schlagen können! Wir sprechen uns klar gegen jede Form von Schulsponsoring aus! Denn durch eine externe, nicht staatliche Finanzierung wird Privatunternehmen die Chance gegeben, sich in der Bildungsinstitution einzukaufen und ein Abhängigkeitsverhältnis herzustellen. Bildung jedoch muss unabhängig bleiben! Hier tritt nun die Frage auf, wie Schulen zu finanzieren sind, wenn Schulsponsoring, das heute leider einen nicht unbeachtlichen Teil zum Schulbudget beiträgt, ausgeschlossen wird. Eine Antwort darauf ist nicht schwer zu finden, denn genügend Wohlstand ist in Österreich vorhanden, es muss bloß gerecht verteilt werden – zum Wohle der Allgemeinheit. Dies ist unter anderem durch ein progressives und solidarisches Steuersystem mit verstärkter Vermögensbesteuerung leicht realisierbar. Vergleicht man den Anstieg des BIPs mit der Stagnierung der Bildungsausgaben, wird der Trend, immer weniger in die Bildung zu investieren, deutlich. Nun gilt es, diesen radikalen Trend zu stoppen. Denn Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft. Doch einfach in ein System, wie wir es jetzt haben, mehr zu investieren, bedeutet leider nicht eine zwingende Besserung des Systems für die beteiligten Schüler_innen. Eine Investition in das Schulsystem muss eine Investition in Schüler_innen bedeuten. Denn die Schüler_innen sind diejenigen, die von Bildung profitieren müssen und nicht ein veraltertes Verwaltungssystem. Nur dadurch, dass man ausreichend in die Bildung investiert, kann für den Fortschritt der Gesellschaft garantiert werden.

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Verwaltung Seit Jahrzehnten besteht die Notwendigkeit nach einer Verwaltungsreform, da es besonders im Bildungsbereich in der Verwaltung viele Doppel- oder Mehrgleisigkeiten gibt. Diese unklare Verteilung der Kompetenzen und Aufgaben verschlingt eine unnötig große Menge an Ressourcen. Besonders im Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen kommt es zu Unstimmigkeiten, die zu einer Undurchschaubarkeit führen. Daher setzen wir uns für eine Vereinheitlichung der Verwaltung im gesamten Schulsystem ein. Zu dieser Vereinheitlichung gehört der Bund als oberste Instanz und gesetzgebende Kraft. Zu seinen Kompetenzen gehören alle Personalentscheidungen, welche die Lehrpersonenausbildung, Bezahlung und Anstellung aller Lehrpersonen und sonstigen an den Schulen beschäftigten Personen umfasst. Der Bund übernimmt alle Gebäude, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Schüler_innenbeförderung und alle anfallenden Matieralkosten, wie auch Schulbücher.

Bildungsdirektionen Direkt dem Bund sind die Bildungsdirektionen, die Landes-, Bezirks- und Stattschulräte komplett ersetzen, unterstellt, wovon es mindestens eine pro Bundesland gibt. Diese Zahl kann jedoch je nach Bedarf beliebig erweitert werden, um sogar Bildungsdirektionen eventuell für einzelne Schulstandorte zur Verfügung zu stellen. Doch auch wenn hiervon mehrere vorhanden sind, gibt es unter den einzelnen Bildungsdirektionen dieser keine hierarischen Sturkturen, denn jede Bildungsdirektion ist für sich nur dem Bund unterstellt. Die Bildungsdirektionen dienen den Schulen, Schüler_innen aber auch Lehrpersonen als direkte Ansprechstellen und als Verbindungsglied zwischen Bund und Schulen. In ihren Aufgabenbereich fällt die Ausführung und Vollziehung der vom Bund beschlossenen Gesetze und die Schulevaluierung. Durch eine klar definierte, strukturierte, einheitliche Schulverwaltung, die vom Bund geregelt wird, kann jährlich viel Geld eingespart werden. Durch diesen Schritt im Verwaltungswesen können die finanziellen Ressourcen für die Lehrpersonenbestellung verwendet werden. Eine Anstellung der Lehrer_innen vom Bund kann eine einheitliche Bezahlung gewährleisten und auch ein Abzweigen von Geldern verhindert werden. Dies gewährt sowohl Transparenz sowie absolute Geleichberechtigung der Lehrer_innen.

Bedarfsorientierung statt Schulautonomie! Schule muss die Freiheit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Schüler_innen eingehen zu können. Schule darf aber nicht in eine absolute Autonomie entlassen werden, die wieder ein mehrklassiges Schulsystem zur Folge hätte. Ein Schwerpunkt muss auf die individuelle Betreuung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers und auf Mitsprache der Schüler_innen am Unterricht gelegt werden. Der grundsätzliche Lehrplan ist laut Gesetz vom Bund vorgegeben, aber 1/3 der Unterrichtszeit liegt in der Klassenautonomie, das heißt die Schüler_innen können die Vertiefung eines speziellen Stoffgebietes oder Festlegung eines Schwerpunktes selbst nach ihren eigenen Interessen entscheiden. Förderungsmaßnahmen müssen nicht zwingend vom Bund festgelegt werden, sondern sie müssen je nach Bedarf klassenautonom und/oder schulautonom festgelegt werden,

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um Schüler_innen in ihren speziellen Interessen, Schwächen oder Stärken zu unterstützen um somit einen möglichst individuellen Unterricht zu garantieren.

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Lehrer_innenausbildung Vorwort In Österreich existiert eine relativ einzigartige Form der Lehrer_innenausbildung. Pflichtschullehrer_innen, AHS- & BMHS-Lehrer_innen und Kindergartenpädagog_innen werden alle an verschiedenen Bildungseinrichtungen ausgebildet. Durch diese unterschiedliche Ausbildungen enstehen starke Unterschiede der Qualifikationen, des Lehrinhalts und auch der Bezahlung. Es ist jedoch ein Irrglaube, dass diese Berufsfelder so verschieden sind, dass die Ausbildung nicht an der selben Institution und mit dem selben Grundstock an pädagogischem und theoretischem Wissen stattfinden kann. Besonders die Ausbildung zu einem_einer Kindergartenpädagog_in muss – dem Beruf entsprechend – mindestens so fundiert gestaltet sein wie die Ausbildung der AHS- und BHSLehrer_innen. Mit einer gemeinsamen Ausbildung könnte somit nicht nur die fachwissenschaftliche Bildung verbessert werden, sondern auch die Berufsbilder von Kindergartenpädagog_innen, Volksund Hauptschullehrer_innen aufgewertet werden.

Das Modell Grundlagen der Lehrer_innenausbildung:

Die Ausbildung für alle Lehrberufe finden an der Universität statt und ersetzt die Ausbildung an PH, BAKIP oder sonstigem. Alle Lehramtsstudierende absolvieren einen gemeinsamen pädagogischen Grundstock, der für alle Berufsfelder der selbe ist. Die Spezialisierung in ein konkretes Berufsfeld erfolgt nach der Absolvierung des Grundstockes. Somit wird gewährleistet, dass alle Lehramtsstudierende eine gemeinsame Basis an Wissen und Kompetenz erwerben und der Wechsel zwischen den einzelnen Berufen einfacher möglich wird.

Berufsbild Lehrperson: Als Schüler_innen sind wir tagtäglich mit Lehrer_innen und den Ergebnissen ihrer Ausbildung konfrontiert. Oft vergessen wir dabei, dass auch Lehrer_innen Opfer des österreichischen Schulsystems sind, und bei vielen Auseinandersetzungen eigentlich auf unserer Seite stehen müssten. Zu große Klassen, Leistungsdruck, kein ausreichender Platz zum Arbeiten und das differenzierte Schulsystem sind Missstände, mit denen Lehrer_innen ebenfalls zu kämpfen haben. Frustrierte Lehrer_innen bedeuten in den meisten Fällen frustierte Schüler_innen, da diese die nicht verarbeiteten Aggressionen direkt zu spüren bekommen. Deswegen kann es uns nur ein Anliegen sein, das Berufsbild der Lehrer_innen so weit zu verändern, dass es mit positiven Assoziationen verknüpft wird. Ein einheitliches Dienstrecht und gleiche Bezahlung sind notwendig, um das Ansehen des Lehrberufes für alle im Lehrberuf Beschäftigten gleichermaßen zu heben und den Beruf des_der Kindergartenpädagog_in beispielsweise nicht geringer wertzuschätzen als den des_der AHSLehrer_in. Des weiteren ist regelmäßige, verpflichtende Fortbildung wichtig, damit Lehrpersonen einerseits immer am neusten Stand bleiben und ihre Fähigkeiten und ihr Wissen erweitern können.

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Andererseits führt verstärkte Fortbildung ebenso zu der Verbesserung des Berufsbildes, da heute oft der Eindruck besteht, Lehrer_innen würden oft auf der „faulen Haut liegen“. Das Bild des Lehrberufes soll ebenfalls durch mehr Anwesenheit in der Schule aufgebessert werden. Dafür ist natürlich der Ausbau zu adäquaten Arbeitsplätzen für alle Lehrer_innen in der Schule notwendig. Zur Weiterbildung der Lehrer_innen soll ebenfalls die Möglichkeit auf ein Jahr voll bezahlte Bildungskarenz dienen, das diese zur Weiter- und Fortbildung verwenden können.

Inhalt der Lehrer_innenausbildung: Der Inhalt, der bei den verschiedenen Lehrer_innenausbildungen derzeit vermittelt wird, divergiert sehr stark. Bei der kindergartenpädagogischen Ausbildung und der Ausbildung für Pflichtschullehrer_innen wird ein starker Fokus auf die Vermittlung von pädogischen Fähigkeiten gelegt. Bei der Ausbildung zum_zur AHS- oder BHS-Lehrer_in kommt Pädagogik nur als Randthema vor, während das fachspezifische Wissen klar im Vordergrund steht. So passiert es, dass vielen AHS- und BHS-Lehrer_innen die nötigen pädagogischen Fähigkeiten fehlen. Außerdem geschieht die praktische Erfahrung in Form von Besuchen an Schulen viel zu spät. Daraus resultieren Lehramtsstudent_innen, die bei ihrem Studium bleiben, weil es zu spät ist, um ihr Studium zu wechseln, und die in weiterer Folge nicht geeignet für den Lehrberuf sind. Daher muss von Anfang an, ab dem ersten Semester der Kontakt zu Schüler_innen hergestellt werden. Im Lehramtsstudium muss ein Augenmerk auf die Ausgewogenheit zwischen Pädagogik und Fachwissen gelegt werden – egal ob für Kindergartenpädagog_innen oder BHS-Lehrer_innen. Weiters muss die Lehrpersonenausbildung garantieren, dass Lehrer_innen die Fähigkeit erlernen, soziales Lernen in allen Fächern einfließen zu lassen. Ebenfalls ist es notwendig, reflexive Koedukation im Unterricht anwenden zu können – das heißt, mit einem geschlechtersensibelen Verständnis mit Klassen umgehen zu können. Die Schüler_innen sind meist diejenigen, die am besten wissen, wie der Unterricht interessant und motivierend gestaltet werden kann. Daher sollen Lehramtsstudierende bei Besuchen an Schulen und in Klassen Rücksprache mit der dortigen Schüler_innenvertretung und mit Schüler_innen im allgemeinen halten.

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Pädagogik & Lehrplan Methodik & Inhalt Vorwort

Im heutigen Schulsystem dominiert der Frontalunterricht, ruhiges Sitzen, Zuhören, Aufzeigen. Dabei ist dies nur eine von vielen didaktischen Methoden, die angewendet werden können. Um den Unterricht interessanter und vielfältiger zu gestalten und den Lerneffekt zu erhöhen, muss daher die abwechselnde Benutzung verschiedenster didaktischer Methoden Realität werden. Außerdem werden mit unterschiedlichen Methoden auch verschiedene Fähigkeiten, wie zum Beispiel Teamfähigkeit und Soft Skills erworben. Momentan werden Schüler_innen nur durch die Angst vor schlechten Noten zum Lernen motiviert, ihre Lernfreude und Wissbegierde wird von Anfang an beschnitten und degeneriert. Gerade diese wichtigen Eigenschaften sollten jedoch gefördert werden, indem äußerliche Lernanreize in den Hintergrund treten, und interessant gestalteter Unterricht geboten wird. Außerdem ist es wichtig, den Schüler_innen den Sinn bzw. die Anwendungsmöglichkeiten des Gelernten aufzuzeigen, denn oft fällt es ihnen dann leichter, sich selber zu motivieren; gleichzeitig sollte natürlich eine Begeisterung für Forschung aus reiner Neugierde hervorgerufen werden Weiters fehlt die Feedbackkultur, was bedeutet, dass Lehrer_innen ihre Schüler_innen nur mit nicht aussagekräftigen Noten bewerten, anstatt ihnen zu sagen, was sie besser machen könnten und was schon gut funktioniert. Dabei wäre es wichtig, sich gegenseitig zu reflektieren, dass gegenseitig Feedback gegeben wird, denn nicht nur Schüler_innen haben Verbesserungspotential. Es ist wichtig, dass alle lernen, sich gegenseitig konstruktive Kritik zu geben; je weniger Lehrer_innen Schüler_innen hierarchisch überlegen sind (z.B. durch Noten), desto sinnvoller ist es auch, ihnen Feedback zu geben (Wechselwirkung etc.)

Verpflichtendes Lehrer_innenfeedback

Mindestens einmal pro Semester müssen sich alle Lehrkräfte einem verpflichtenden Lehrer_innenfeedback unterziehen. Neben diesem anonymen Feedback an Lehrpersonen ist es jedoch essentiell, die Feedbackkultur an Schulen im allgmeinen zu stärken – nur durch gegenseitiges, regelmäßiges und vor allem persönliches Feedback können sowohl Schüler_innen als auch Lehrer_innen an sich selbst arbeiten, wissen über ihre Stärken und Schwächen Bescheid und profitieren von konstruktiven Verbesserungsvorschlägen.

Sitzenbleiben abschaffen

Sitzenbleiben ist ein weder pädagogisch wertvolles, noch ökonomisch leistbares Konzept. Aus diesem Grund ist Sitzenbleiben ersatzlos abzuschaffen.

Soft skills statt purem Fachwissen

Selbstständiges Lernen wird durch Frontalunterricht, festgelegte Prüfungen und Hausübungen nicht gefördert. Wichtig ist es, den Schüler_innen mehr Freiraum zu geben, Selbstorganisation, Zeiteinteilung und Teamarbeit von Anfang an beizubringen und zu unterstützen.

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Alternative Unterrichtsmethoden

Das gegenwärtige Schulsystem basiert darauf, sich auf das Negative zu konzentrieren, Schwächen auszufiltern und in weiterer Folge Schüler_innen zu selektieren. Dabei ist es viel zielbringender, die Stärken und besonderen Fähigkeiten der Lernenden zu betonen und zu fördern, und gleichzeitig Schwächen entgegenzuwirken. Die Lehrer_innen müssen dafür individuell auf die Schüler_innen eingehen, diese fordern und fördern.

Pädagogik / Rahmenbedingungen Vorwort

Viele Rahmenbedingungen, mit denen Schüler_innen tagtäglich zu kämpfen haben, verunmöglichen ein konstruktives und motiviertes Lernklima. Nicht selten sind Schüler_innen mit nicht tragbaren Rahmenbedingungen in der Schule konfrontiert, die sie schlussendlich dazu veranlassen, die Schule zu beenden. Doch auch schlechte Noten, störendes Verhalten in der Klasse oder Schwänzen sind oft Folgen von einer falschen Lernumgebung. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Lehrer_innen und Schüler_innen führt zu höherer Zufriedenheit aller Unterrichtspartner_innen. Um dieses gleichberechtigte Miteinander zu ermöglichen, müssen sich Schüler_innen und Lehrer_innen auf gleicher Augenhöhe begegnen und sich als Partner_innen und nicht als Gegner_innen sehen.

Team-Teaching

In der Form, in der Unterricht heute stattfindet, ist die Förderung individueller Stärken bzw. das Ausgleichen eventueller Schwächen der einzelnen Schüler_innen praktisch unmöglich. Durch das System des Team-Teachings, in dem mindestens zwei Lehrpersonen in einem Fach eine Klasse unterrichten, kann besser individuell auf die Bedürfnisse der Schüler_innen eingegangen werden.

Klassenschüler_innenhöchstzahl 20

Um diese tiefgehende Beschäftigung mit jedem_r einzelnen Schüler_in auch wirklich garantieren zu können darf die Klassenschüler_innenhöchstzahl nicht über 20 steigen.

Dialog der Unterrichtspartner_innen

Derzeit ist das Verhältnis zwischen Lehrpersonen und Schüler_innen hierarchisch und oft von Furcht und einseitigem Bestimmen geprägt. Häufig wird Ideen, die von Seiten der Schüler_innen kommen, keine Beachtung geschenkt. Das Verhalten von Lehrpersonen gegenüber Schüler_innen ist nicht selten respektlos. Erstrebenswert wäre das Begegnen von Schüler_innen und Lehrpersonen auf gleicher Augenhöhe und ein stetiger Dialog zum Austausch der Unterrichtspartner_innen. Dazu gehört beispielsweise auch, Lehrer_innen bei ihrem Vornamen nennen zu dürfen, nicht aufstehen zu müssen, wenn die Lehrperson die Klasse betritt, während des Unterrichts essen, trinken und die Toilette aufsuchen zu dürfen und die eigene Meinung äußern zu können. Respekt muss etwas beidseitiges sein und das gilt es, anzustreben!.

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Abschaffung von Strafen

Lob und Anerkennung für gute Leistungen bekommen wir nur selten zu hören. In der Schule sind wir es gewohnt, für unsere Fehler bestraft zu werden. Klassenbucheinträge, Strafarbeiten, schlechte Betragensnoten und Disziplinarkonferenzen sind die Konsequenzen für Fehlverhalten. Dies führt allerdings nur in den seltensten Fällen zur Verbesserung der Situation und zur Auseinandersetzung des schlechten Verhaltens, ganz im Gegenteil verschärft es häufig nur noch Konflikte. Der Klassenrat bietet den geeigneten Raum um über diese Probleme zu diskutieren, das Verhalten zu reflektieren und gemeinsam Lösungen zu finden.

Bewusste Koedukation durchführen

Die Einführung der Koedukation gehört zu den größten und wichtigsten Bildungsreformen Österreichs. Jedoch wurde der gemeinsame Unterricht von Burschen und Mädchen bis heute kaum reflektiert. Dabei hat die Einführung zu verstärkter Ausprägung von Rollenbildern geführt und Studien beweisen, dass sich Schülerinnen in reinen Mädchenklassen eher für ein naturwissenschaftliches Studium entscheiden, jedoch ist die Idee der Koedukation nicht abzulehnen. Lehrer_innen müssen schon während ihres Studiums auf geschlechtersensibles Verhalten sensibilisiert werden und die Geschlechterrollen und –verhältnisse in der Klasse ständig reflektieren und auf diese reagieren. Im Rahmen des Team-Teachings soll in jeder Klasse ein Mann und eine Frau unterrichten, um eine Vorbildwirkung für die Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern vorzuleben. Einerseits muss in koedukativen Gruppen auf Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern reagiert werden, andererseits sollen Freifächer vor allem im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich nur für Mädchen angeboten werden, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich in einer geschlossenen Gruppe mit männerdominierten Themen zu beschäftigen.

Bewegung- und Sporterziehung

Die Trennung von männlich und weiblich im Turnunterricht dient wohl dazu, dass auf die Interessen von Mädchen und Jungen vermeintlich besser Rücksicht genommen werden kann. Doch sind wirklich die Interessen aller Mädchen und aller Burschen gleich? Ob Fußball oder Federball, sollte nicht eine Entscheidung aufgrund des biologischen Geschlechtes sein, sondern von jeder Person individuell getroffen werden. Ein koeduktiver Turnunterricht, in dem Mädchen und Jungen gemeinsam beschließen können, was ihnen Spaß macht bzw. welche Sportarten sie ausüben wollen, würde garantieren, dass nicht die vermeintlichen Interessen der Geschlechter, sondern die Interessen jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers im Vordergrund stehen. Damit das geschieht, muss aber im Vorhinein auf demokratischer Basis beschlossen werden, welche Sportarten die Klasse ausüben will. Mit einer weiblichen und einer männlichen Lehrperson wird es einfacher sein, die Wünsche parallel zueinander umzusetzen. Somit wird der Turnunterricht nicht ein Zurückdrängen in alte Rollen, sondern eine Entfaltung der individuellen Fähigkeiten und Ablenkung vom Schulalltag.

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Geschlechtergerechtigkeit als Unterrichtsprinzip

Frauenspezifische Themen kommen in den Lehrplänen viel zu kurz. Das einzige, was zu Mädchen-/Frauenförderung genannt wird, ist schwammig und nicht konkret formuliert. Die ständige Auseinandersetzung mit Experten, Forschern und Fachmännern trägt oft dazu bei, veraltete Rollenbilder zu verstärken. Viele Mädchen können sich auf Grund der Unterrichtsgestaltung nicht vorstellen, in noch immer männerdominierte Berufsbereiche, wie z.B. Maschinenbau, einzusteigen. Eine spezifische Auseinandersetztung mit Expertinnen, Forscherinnen und Fachfrauen würde das Interesse an z.B. Naturwissenschaften steigern und es könnte ein direkterer Bezug hergestellt werden. Ein Lehrplan, der explizit eine geschlechtersensible Behandlung der Themen im speziellen in den naturwissenschaftlichen Fächern nennt, würde auch den Schulbüchern neue Richtlinien weisen. Die Überarbeitung der Schulbücher ist daher eine notwendige Maßnahme, gendersensible Arbeit voranzutreiben. Durch diese Förderung von Frauen und Mädchen wird auch die typische Rollenaufteilung durchbrochen und die Interessen können individuell entfaltet werden, denn das ist es, was Bildung ausmacht.

Fach für soziales Lernen und politische Bildung

Soziale Kompetenz, Demokratiebewusstsein, Sensibilisierung auf Antidiskriminierung und politische Bildung kommen in der Schule viel zu kurz. Es ist notwendig, diese Prinzipien als Unterrichtsprinzipien festzuschreiben und rund um die Uhr in der Schule einfließen zu lassen. So muss Demokratie auch wirklich gelebt werden, um verstanden werden zu können. Zusätzlich dazu braucht es jedoch ein eigenes Fach, in dem sich Kinder und Jugendliche mit aktuellen politischen Themen, mit Demokratie und mit sozialem Miteinander beschäftigen. In der Grundschule sind die Ziele des faches das spielerische Erlernen von Demokratie, das Erlernen vom Umgang mit einer Gruppe und die Fähigkeit zum gemeinsamen Treffen von Entscheidungen. Kinder lernen so schon sehr früh, sich für ihre Mitmenschen verantwortlich zu fühlen und Entscheidungen nicht aus einem egoistischen sondern einem gemeinschaftlichen Prinzip heraus zu treffen. Ab der 5. Schulstufe werden einerseits die Grundzüge demokratischer Gesellschaften erlernt, vor allem liegt der Fokus des faches darauf, Diskussionen zu führen und sich mit aktuellen Geschehnissen in Politik und Gesellschaft zu beschäftigen. Zusätzlich soll geschlechtersensible Aufklärung, die die persönliche Identität, sexuelle Orientierung und (vermeintliche) Geschlechterunterschiede behandelt, Teil des Faches sein. Dies ist gekoppelt mit einer intensiveren Selbstreflexion und der eigenen derzeitigen Situation in der Gesellschaft und näheren Umgebung. Hierfür ist es notwendig, besonders die Reflektion von Geschlechterrollen und der Situation von Frauen in unserer Gesellschaft aufzuzeigen. Durch das Sichtbarmachen von Frauen durch die spezifische Beschäftigung mit Frauenpolitik, -geschichte und –rechten soll das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Gleichberechtigung in der Gesellschaft erweitert werden. Dieses Fach soll den Schüler_innen vermitteln, dass sie selbst Teil in der Findung eines guten Zusammenlebens sind. Es soll vermittelt werden, wie sich Schüler_innen so gut wie möglich selbst und andere vertreten können und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft partizipieren können.

Sexualkundeunterricht

Der Sexualkundeunterricht wie er heute an unseren Schulen unterrichtet wird ist veraltet. Mit einem Konzept aus dem Jahre 1990 wird auf viele Themen, die damals wie heute als Tabuthemen wahrgenommen werden, nicht eingegangen. Außerdem basiert der Unterricht hauptsächlich auf biologischen Fakten und hat mit der Lebenssituation der Schüler_innen wenig zu tun. Laut

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Lehrplan ist die Aufklärung Sache des Elternhauses, was jedoch oft einige Problematiken hervorruft: Für viele Schüler_innen ist es schwer mit Eltern offen über dieses Thema zu reden, weshalb gerade sogenannte Tabuthemen unter den Tisch fallen. Sexuelle Identität sowie Selbstbefriedigung, Pornografie oder auch sexuelle Gewalt und Prostitution können nur mit den wenigsten Eltern besprochen werden.

Ziele eines fortschrittlichen Sexualunterricht sollen sein:

• Fächerübergreifender Unterricht: Sexualkunde soll kein eigenes Fach sein. Vielmehr soll die Thematik in verschiedenen Fächern behandelt werden. So sollen biologische Aspekte im Biologieunterricht behandelt werden, während die gesellschaftlichen Aspekte im Unterricht Soziales Lernen und Politische Bildung behandelt werden. • Geschlechtersensibler Unterricht: Der Unterricht muss geschlechtersensibel gestaltet werden. Dies bedeutet, dass auf Männer und Frauen bei gewissen Themen getrennt eingegangen werden muss. Persönliche Themen, die das eigene Geschlecht bzw. den Umgang mit Intimitäten betreffen, können leichter in geschlechtergetrennten Gruppen besprochen werden. Den Schüler_innen soll gezeigt werden, dass individuelle Gefühle und Entwicklungen normal sind. Themen, die im Moment nur auf biologischer Basis behandelt werden müssen in Einbezug des persönlichen Empfindens besprochen werden. Trotzdem müssen Männer auch mit „Frauenthemen“ und umgekehrt Frauen mit „Männerthemen“ konfrontiert werden. Das passiert im koedukativen Unterricht. • Offenes Gespräch: Aufklärung kann kein Frontalunterricht sein. Vielmehr soll der Unterricht auf Diskussionen basieren, die Lehrperson soll als Gleichberechtigte_r wahrgenommen werden, die die Schüler_innen dazu anregt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Außerdem sollen auch anonyme Fragerunden stattfinden, um den Schüler_innen das Ansprechen von Tabuthemen zu erleichtern. Tabuthemen wie Selbstbefriedigung, alternative Beziehungsformen, sexuelle Gewalt, Pornografie und Prostitution müssen besprochen werden. Ein besonderes Augenmerk soll auf sexuelle Gewalt gelegt werden. Pornografie und die Darstellung der Frau sollen kritisch hinterfragt werden. • Heteronormativität aufbrechen: In einem Unterricht, der frei von Diskriminierung ist, darf nicht nur die Beziehung zwischen Mann und Frau behandelt werden. Den Jugendlichen muss bewusst gemacht werden, dass es eine Vielzahl an Beziehungsformen gibt. Beispiele dafür wären Homosexualität und Bisexualität. Langfristig muss den Jugendlichen jedoch klar gemacht werden, dass Heterosexualität nicht die vorgeschriebene Norm ist. Jeder Mensch hat seine eigene Sexualität, die nicht vom gesellschaftlichen oder biologischen Geschlecht abhängig sein soll. Außerdem sollten Rollenbilder in Beziehungen kritisch hinterfragt werden und die typische Unterteilung in Mann und Frau aufgebrochen werden. • Verhütung: Verhütung ist ein wichtiges Thema. Im Unterricht soll unter anderem auch klar werden, dass Verhütung nicht nur Frauensache ist. Spezifisch soll auch die Verhütung bei Homosexualität besprochen werden. • Externe Auseinandersetzung: Das Thema Sexualität soll nicht nur in der Schule behandelt werden. Um einen offenen Umgang mit dem Thema Sexualität zu erreichen, sollen Exkursionen gemacht werden, bei denen man sich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Zum Beispiel können Frauenhäuser besucht werden. Außerdem sollen Experten und Expertinnen den Ausflug

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begleiten und anschließend mit den Schüler_innen diskutieren. Prinzipiell sollen auch im normalen Unterricht Experten und Expertinnen hinzugezogen werden. Auch sollte Platz für ein mehrtägiges sexualpädagogisches Seminar geschaffen werden, welches außerhalb des Schulgebäudes stattfindet.

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Leistungsbeurteilung Vorwort Im derzeitigen Schulsystem bestimmen Ziffernnoten von 1 bis 5 die Beurteilung. Ziffernnoten sagen nichts über die tatsächlichen Fähigkeiten eines_r Schüler_in aus, sondern sind je nach Fach, Lehrperson, Schule oder der Tagesverfassung unterschiedlich. Viele unterschiedliche Studien und Vergleiche haben mehrmals bewiesen, dass verschiedene Lehrpersonen für die selbe Arbeit die Noten 1 bis 5 vergeben. Außerdem ermöglichen es Noten den Lehrpersonen, weder auf die individuellen Fähigkeiten des_der Schüler_in einzugehen, noch den Schüler_innen ein ausführliches Feedback durch die Beurteilung zu geben. Schüler_innen sollten nicht nach ihren Noten, die nur bedingt Auskunft über die Kenntnisse und Kompetenzen in den jeweiligen Fächern geben, beurteilt werden, sondern nach deren Fähigkeiten. Um dies zu verwirklichen, sollten Ziffernnoten bedingungslos abgeschafft werden. An die Stelle der Ziffernnoten soll ein ausführliches schriftliches und mündliches Feedback treten. Dies ermöglicht den Schüler_innen, über ihre jeweiligen Stärken und Schwächen aufgeklärt zu werden und fördert so die Weiterentwicklung von Schüler_innen in dem betreffenden Fach. Das ausführliche schriftliche Feedback wird am Ende jedes Semesters anstatt eines Zeugnisses überreicht. Sämtliche Lehrpersonen geben in diesem Fall über den_die jeweilige_n Schüler_in in dem von ihnen unterrichteten Fach ein Feedback ab, welches sowohl die allgemeinen, als auch die fachspezifischen Kompetenzen umfasst. Das schriftliche Feedback zu Jahresende und zu Schulabschluss stellt das jeweilige Zeugnis dar und wird auch auf Englisch formuliert, um es im Ausland vorzeigen zu können. Das mündliche Feedback sollte persönlich und in regelmäßigen Abständen (ca. einmal im Monat) stattfinden, wenn nötig, auch öfter. Dies ermöglicht eine bessere Beziehung zwischen Lehrperson und Schüler_in und führt zur regelmäßigen Information über die jeweiligen Kompetenzen, Stärken und Schwächen. Dies führt auch zu Selbstreflexion des_der Schüler_in. Schüler_innen profitieren insofern vom Feedback, weil es ihnen ermöglicht, sich mit ihren Stärken und Schwächen auseinanderzusetzen und ihre Kompetenzen zu erweitern. Das Ausstellen eines Feedbacks sollte auch bei schriftlichen oder mündlichen Überprüfungen, Referaten und allen anderen Arbeiten des_der Schüler_in erfolgen. Schularbeiten, wie sie heute existieren, sollen abgeschafft werden. Die Leistungsfestellung soll ebenso wie die Leistungsbeurteilung von Leistungsdruck und Angst befreit werden und auf vielseitiger Ebene geschehen. So sollen neben Referaten, Freiarbeit, Teamarbeiten, Mitarbeit und mündlichen Wiederholungen schriftliche Prüfungen keine so überproporzionale Bedeutung spielen. In einer modernen Schule dürfen nicht weiter Leistungsdruck und Angst vor Noten Schüler_innen zum Lernen bringen – Interessen und die Freude am Lernen, der Wille zur Erweiterung des eigenen Wissens und der eigenen Kompetenzen sollen die Motivation der Schüler_innen darstellen.

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Bildungsstandards Die Schule sollte ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche ein möglichst hohes Level an Allgemeinbildung aufbauen und Grundkompetenzen wie vernetztes Denken, kritisches Hinterfragen und Reflektieren oder auch die Fähigkeit zum eigenständigen Lernen und Arbeiten erlernen. Momentan ist jedoch nicht gewährleistet, dass Mindeststandards in der Schule vermittelt werden, da Lehrpläne häufig nicht eingehalten werden, der Unterricht und die pädagogischen Fähigkeiten einzelner Lehrer_innen selten evaluiert werden und die Unterrichtsgestaltung rein im Ermessen der Lehrer_innen liegt. Einheitliche, bundesweite Bildungsstandards sollen die Qualität des Unterrichts sicherstellen und gewährleisten, dass Jugendliche in ganz Österreich in den Kernbereichen jedes Faches zu einem gewissen Zeitpunkt einen annähernd gleichen Wissensstand aufweisen. Ebenfalls ist es ein wesentlicher Faktor für die soziale Gerechtigkeit an Schulen, dass alle Schüler_innen über ein gewisses Maß an Wissen und Kompetenzen verfügen – unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund, ihrem Geschlecht oder ihrer Herkunft. Im derzeitigen Bildungssystem sind Bildungsstandards zwar festgelegt und sollen in Zukunft in der 4. und 8. Schulstufe abgefragt werden. Über den Prozess des Lernens und die tatsächlichen Kompetenzen der Schüler_innen kann durch eine punktuelle, schriftliche Überprüfung wie diese jedoch kaum etwas ausgesagt werden. Fähigkeiten wie Teamfähigkeit, Eigenständigkeit oder vernetztes Denken, aber auch viele inhaltliche Standards werden dadurch vernachlässigt. Die aks fordert daher eine regelmäßige Evaluierung der Einhaltung der Bildungsstandards und die Qualitätssicherung an den Schulen. Neben der Vermittlung essentieller Bildungsstandards muss ebenfalls die individuelle Unterrichtsgestaltung eine große Rolle spielen. Schüler_innen sollen gemeinsam mit ihren Lehrpersonen festlegen, wo Schwerpunkte im Unterricht gesetzt werden und welche Themen sie vertiefend behandeln wollen. Der Unterricht soll sich nach den persönlichen Interessen der Schüler_innen und der Klassengemeinschaft ausrichten. "

Das Modell Bildungsstandards sollen inhaltliche sowie kompetenzorientierte Bereiche abdecken. Die inhaltlichen Standards sind auf den Kernstoff des Lehrplans auszurichten. Bei den kompetenzorientierten Standards werden keine konkreten Inhalte festgelegt, sondern sie verlangen, Wissen anwenden zu können und daraus eigene Meinungen zu entwickeln, zu hinterfragen und zu reflektieren. Die Erfüllung der Standards in den einzelnen Fächern muss für alle Schüler_innen Österreichs erfüllbar sein. Dies darf allerdings keinesfalls bedeuten, dass sich der Unterricht auf die Standards beschränkt, da diese als Mindeststandards konzipiert sind. In der Unterrichtsgestaltung soll ebenfalls ein großes Augenmerk darauf gelegt werden, was zusätzlich zu den Standards erlernt wird. Standards vs. individuelle Unterrichtsgestaltung: Die Beschäftigung mit Themen und Fähigkeiten, die der Kernstoff des Lehrplans vorgibt, soll zwei Drittel der Unterrichtszeit in Anspruch nehmen. Das restliche Drittel der Unterrichtsgestaltung soll im Rahmen des Erweiterungsstoffes individuell gestaltet und auf die Interessen der Schüler_innen abgestimmt werden. Die Entscheidungen darüber, welche Themen dieses Erweiterungsstoffes behandelt und wo Schwerpunkte gesetzt werden, werden demokratisch im Klassenrat getroffen.

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Der Klassenrat hat außerdem eine wichtige Rolle im Prozess der Evaluierung der Unterrichtsgestaltung. Es ist notwendig, diesem den Lehrplan und die Bildungsstandards transparent offen zu legen, damit auch im Klassenrat diskutiert werden kann, ob diese erfüllt werden bzw. erfüllt werden können. Auch die pädagogische Methodik soll hier thematisiert werden. Der Klassenrat bietet im Allgemeinen Mitbestimmungsmöglichkeiten und ist eine wichtige Überprüfungsinstanz.

Teamteaching Die aks fordert weiters das Teamteachingprinzip. Die betreffenden Lehrer_innen eines Faches können dabei voneinander lernen, indem sie den Unterricht gemeinsam gestalten, diesen regelmäßig evaluieren und sich gegenseitig Feedback und Rückmeldungen zur Unterrichtsmethodik geben.

Unterstützungspädagoginnen und –pädagogen Um die Umsetzung des Lehrplans und die Qualität des Unterrichts zu gewährleisten, werden zusätzlich Unterstützungspädagoginnen und –pädagogen eingesetzt. Die Unterstützungspädagog_innen sind Lehrer_innen aus der jeweiligen Schule, die für die Dauer ihrer Unterstützungstätigkeit in anderen Klassen selbst eine geringere Anzahl an Stunden unterrichten. Sie nehmen in regelmäßigen Abständen am Unterricht des jeweiligen Faches teil und beobachten und evaluieren die Qualität des Unterrichts nach verschiedenen Kriterien. Einerseits soll evaluiert werden, ob die Ziele des Lehrplans, also sowohl die Erfüllung der Bildungsstandards als auch die individuellen Zielsetzungen im Rahmen des Erweiterungsstoffes, erreicht werden. Weiters sollen die Unterstützungs-pädagoginnen und -pädagogen das Verhältnis zwischen Lehrperson und Schüler_innen, deren Mitentscheidungsmöglichkeiten am Unterricht und die pädagogische Qualität des Unterrichts analysieren. Die Evaluierung des Unterrichts darf keinesfalls auf einem Kontrollverhältnis basieren, sondern soll vielmehr die Feedbackkultur unter Pädagoginnen und Pädagogen, sowie innerhalb des Klassenverbandes (inklusive Lehrperson) fördern. Die Unterstützungs-pädagoginnen und pädagogen sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Schüler_innen persönliche Gespräche darüber führen, wie sie die Unterrichtsgestaltung erleben, ob der Lehrplan inklusive Bildungsstandards und individueller Themensetzung erfüllt wird, wie das Verhältnis zwischen ihnen und den Lehrpersonen funktioniert, ob sie ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrnehmen können, etc. Dies soll dazu dienen, die persönlichen Eindrücke der Schüler_innen in die Evaluierung des Unterrichts aufzunehmen und als Grundlage für Verbesserungsvorschläge zu nutzen. Die Ergebnisse der Analyse des Unterrichts und der Gespräche mit den Schüler_innen stellen die Basis der Feedbackgespräche mit den Lehrer_innen dar, die ebenfalls in regelmäßigen Abständen stattfinden. Den Lehrer_innen wird somit ermöglicht, ihren Unterricht weiterzuentwickeln und zu verbessern, indem sie das Feedback der Schüler_innen und ihrer Kolleg_innen in ihre Methodik einfließen lassen.

Weiterentwicklung der Bildungsstandards Die Bildungsstandards müssen ständig reflektiert und an neueste Erkenntnisse und Gegebenheiten angepasst werden, um einen aktuellen und fortschrittlichen Unterricht zu

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garantieren. In die Weiterentwicklung der Bildungsstandards sollen alle von Veränderungen Betroffene miteinbezogen werden – vor allem auch Schüler_innen.

Matura und Schulabschluss Die Matura, wie sie heute in Österreich existiert, ist nicht dafür geeignet, auf das Bildungsniveau von Schüler_innen nach ihrem Schulabschluss rückzuschließen. Sowohl Aufgabenstellung als auch Benotung sind oft willkürlich durch die jeweilige Lehrperson gesetzt – ob bestimmte Bildungsstandards in der Schullaufbahn erreicht wurden und ob ein gewisser Grad an Allgemeinbildung in der Schule erworben wurde, ist daher durch die Matura nicht feststellbar. Die Reifeprüfung bietet für Schüler_innen außerdem nicht die selben Herausforderungen und Schwierigkeiten. Ganz im Gegenteil, von Schule zu Schule, von Lehrperson zu Lehrperson, von Schüler_in zu Schülerin ist die Maturaprüfung unterschiedlich aufgebaut – Chancengleichheit ist bei der Matura nicht gegeben.

Kurzfristiges Ziel Modell – Teilzentrale Matura

Die derzeitige Form der Matura soll durch eine teilzentrale Matura ersetzt werden. Diese wird, wie durch das Bildungsministerium geplant, von drei Säulen getragen: eine vor-wissenschaftliche Arbeit, 3 bis 4 schriftliche Klausuren und 2 bis 3 mündliche Prüfungen. Wie bereits unter dem Punkt Bildungsstandards erwähnt, sollte der Unterricht zu zwei Drittel auf standardisierten Inhalten, dh. dem Kernstoff des Lehrplans entsprechend, und zu einem Drittel auf individuellen Interessen basieren. Deshalb ist es auch nötig, die Reifeprüfung auf dieser Aufteilung aufzubauen. Die schriftlichen Klausuren sollten auf dieses Schema zurückgreifen – zwei Drittel der Prüfungen bestehen daher aus zentral erstellten Aufgabenstellungen, die allen Maturant_innen Österreichs gestellt werden und ebenfalls zentral ausgewertet und beurteilt werden. Die (teilweise) Standardisierung der Reifeprüfung gewährleistet, dass Schüler_innen bei der Matura weniger Unterschiedlichen Anforderungen und Vorraussetzungen ausgesetzt sind und führt daher zu mehr Chancengleichheit bei der Matura. Neben diesen standardisierten Fragestellungen baut das restliche Drittel der Klausuren auf individuell erstellten Fragen auf. Diese am Standort erstellten und ausgewerteten Aufgabenstellungen beziehen sich auf die im Unterricht behandelten Themen-schwerpunkte, die mit den Schüler_innen gemeinsam festgelegt wurden. Der individuelle Teil der Matura ist als vertiefende Ergänzung zu den geprüften Bildungsstandards anzusehen und bietet Schüler_innen die Möglichkeit, neben einem gewissen Grad an Allgemeinbildung auch tiefergehendes Detailwissen zu zeigen. Die mündliche Klausur sollte im Gegensatz zum aktuellen Modell ebenfalls auf eine individuelle Komponente zurückgreifen. Neben einer zufällig gewählten Frage aus einem standardisierten, bundesweiten Fragenkatalog soll auch eine individuell am Schulstandort ausgearbeitete Frage zu beantworten sein. Diese bezieht sich ebenfalls auf Schwerpunktthemen, die mit den Schüler_innen gemeinsam beschlossen und behandelt wurden.

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Langfristiges Ziel Ein Reifeprüfungszeugnis spiegelt nie automatisch die realen Fähigkeiten, den Wissensstand und die Kompetenzen des_der Schüler_in wider, da Verschiedene Faktoren wie Prüfungsangst oder physische Verfassung die Ergebnisse bei einer punktuellen Prüfung stark beeinflussen. Außerdem ist es fraglich, ob es pädagogisch sinnvoll und zeitgemäß ist, geballtes Wissen in einer Stresssituation in kürzester Zeit abrufen und wiedergeben zu müssen. Die AKS fordert daher langfristig die Abschaffung einer punktuellen Prüfung als Matura.

Modell – Abschaffung der Reifeprüfung

Die punktuellen Reifeprüfung soll von einer wissenschaftlichen Arbeit ersetzt werden. Diese bietet Schüler_innen die Möglichkeit, sich fächerübergreifend über ein Thema zu informieren und fordert Schüler_innen andererseits auf, sich mit einem Thema aus Eigeninitiative auseinanderzusetzen und selbst Forschungsarbeit zu leisten. Diese Arbeit wird stets von einer Lehrperson begleitet, jedoch können auch andere Fachkräfte zur Beratung und Betreuung hinzugezogen werden. Während beim Maturamodell einer punktuellen Prüfung alles Wissen zu einem Zeitpunkt abrufbar sein muss, wird bei dieser Form des Schulabschlusses längere Zeit an einem Projekt gearbeitet und das Thema ausführlich behandelt. Dadurch kommt es zu einer tieferen Auseinandersetzung mit dem Thema als bei einer Maturaprüfung, bei der eine Arbeit in dieser Form nicht möglich ist. Prüfungen gibt es in diesem Fall nicht mehr, sondern nur noch eine Präsentation der Arbeit und ein Prüfungsgespräch. Das Zeugnis der Abschlussklasse bzw. die Zeugnisse der einzelnen abgeschlossenen Module stellen gemeinsam mit der wissenschaftlichen Arbeit den Schulabschluss und damit die Studienberechtigung dar.

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Schuldemokratie & Schüler_innenvertretung Schüler_innenvertretung Die Schüler_innenvertretung (SV) ist die Interessensvertretung aller Schülerinnen und Schüler. Derzeit ist den Möglichkeiten der SV jedoch ein enger Rahmen gesetzt, was auch zur Folge hat, dass diese wichtige Funktion nicht in seiner vollen Bedeutung wahrgenommen wird. Die Schüler_innenvertretung muss den selben Stellenwert bekommen wie eine Gewerkschaft und gesetzliche Interessensvertretungen (Arbeiter_innenkammer), denn genau wie diese Institutionen ist die SV die Vertretung einer großen Gruppe von Menschen, welche vom System benachteiligt werden und deshalb eine starke Stimme brauchen, die für sie spricht. Damit sich dieses neue Verständnis von Vertretungsarbeit auch entwickeln kann, müssen der Schüler_innenvertretung auch mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung gegeben werden.

Eigenes Budget und geeignete Infrastruktur für Schüler_innenvertretungen Damit eine Schüler_innenvertretung effizient und professionell arbeiten kann, bedarf es einer zur Verfügung gestellten Infrastruktur, angefangen von einem Raum in der Schule, der von der Schüler_innenvertretung für Besprechungen und zum Lagern von Materialien verwendet werden kann, über die Nutzung von Kopierern, Fax-, Telefongeräten und anderen Schuleinrichtungen. Des Weiteren fordert die AKS ein eigenes Budget für die Schüler_innenvertretung, damit diese nicht vom Geld des Elternvereins und anderer Sponsor_innen abhängig ist. Dieses Budget ist der Schüler_innenvertretung vom Schulbudget zur Verfügung zu stellen, die Höhe bemisst sich nach der Anzahl der Schüler_innen der betreffenden Schule, beginnend bei einem Sockelbetrag von 500 €. Gehen in eine Schule mehr als 500 Schüler_innen, erhöht sich dieser Sockelbetrag um 100 € pro 100 Schüler_innen. Damit ist gewährleistet, dass auch die Schüler_innenvertretung von kleineren Schulen ein Budget hat, mit dem sie arbeiten kann. Die Budgetkontrolle obliegt der Schüler_innenvollversammlung.

Protestrecht Wir Schüler_innen sind die größte Berufsgruppe Österreichs, gleichzeitig sind wir auch die einzige ohne Protestrecht. Diese Tatsache ist Ausdruck der Hierarchie im derzeitigen Bildungssystem. Wenn massive Ungerechtigkeiten und Missstände auftreten und die demokratischen Möglichkeiten der Schüler_innenvertretung auf allen Ebenen ausgeschöpft sind, muss es für uns Schüler_innen eine Möglichkeit geben, auf solche untragbaren Zustände aufmerksam zu machen – beispielsweise durch einen Streik, eine Demonstration oder diverse Formen von Aktionismus. Dieses Recht muss gesetzlich verankert sein, damit sich die Schüler_innenvertretung auch darauf berufen kann. Das Protestrecht soll den Schüler_innen individuell zukommen, es ist dazu kein Mehrheitsbeschluss aller Schüler_innen einer Schule notwendig. Für die Teilnahme an Versammlungen im beschlossenen Rahmen dürfen die beteiligten Schüler_innen keine Benachteiligungen in der Schule erfahren, das Fehlen aufgrund von so legitimierten Protestmaßnahmen ist zu entschuldigen. Eine landesweite Vernetzung zur Besprechung und Koordination ist sinnvoll. Bei diesem Prozess soll die jeweilige LSV eine zentrale Rolle einnehmen.

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Mitbestimmung bei der Direktor_innenbestellung Das Verfahren zur Bestellung von neuen Direktor_innen ist im Moment alles andere als demokratisch. So sind die Mitbestimmungsrechte der Schulpartner_innen verschwindend gering, die Einbeziehung der Schüler_innen ist unzureichend. Derzeit ist das Bestellungsverfahren so aufgebaut, dass die Kandidat_innen einen Computertest absolvieren und sich einem Hearing in der Schule, für die sie sich bewerben, stellen müssen. Nach dem Hearing legen die Schulpartner_innen in einer Reihung fest, für welche der Bewerber_innen sie sich aussprechen. Der faktische Einfluss der Schüler_innenvertretung auf diese Reihung ist gering, oft wird die Schüler_innenvertretung in die Entscheidungsfindung erst gar nicht miteinbezogen. Zusätzlich zum Hearing findet noch ein Assessment Center statt, bei dem unabhängig davon ebenfalls eine Reihung erstellt wird. Beide Reihungen gehen an den_die Landesschulratspräsident_in (bzw. Stadtschulrat für Wien), der_die dann die endgültige Reihung festlegt. Die Entscheidung wird abschließend noch im Kollegium abgesegnet und geht dann ans BMUKK. Modell

Es soll weiterhin ein Hearing an der Schule geben, bei dem allerdings alle Schüler_innen (SiVV) das Recht haben, dabei zu sein und Fragen zu stellen. Die Schüler_innenvertretung übernimmt gemeinsam mit einem_einer Lehrer_in die Moderation. Auf der Grundlage dieses Hearings wird von Schüler_innenvertretung und Lehrer_innenvertretung eine Reihung der Kandidat_innen vorgenommen. Diese Reihung wird dem Landesschulrat bzw. Stadtschulrat für Wien (Bildungsdirektion) vorgelegt. Zusätzlich soll es eine Feststellung der Kompetenz durch unabhängige Expert_innen geben, welche ebenfalls in die Reihung mit einfließen muss. Die Entscheidung des LSR bzw. SSR muss den Schüler_innen und Lehrer_innen bekannt gemacht werden. Beide Institutionen können ein Veto gegen die Entscheidung einlegen, wenn sie mit dem_der Kandidat_in nicht einverstanden sind. Dann muss der LSR bzw. SSR erneut beraten und einen alternativen Vorschlag erarbeiten.

Direktwahl der Unterstufen- Schüler_innenvertretung Im Moment ist in AHS der Wahlmodus zur Wahl des_der Unterstufensprecher_in und der Stellvertreter_innen nicht demokratisch, denn ein Großteil der Unterstufenschüler_innen ist vom Wahlrecht ausgeschlossen. Wahlberechtigt sind nur die Klassensprecher_innen und deren Stellvertreter_innen. Modell

Die Wahl der Unterstufen-Schüler_innenvertretung soll an die der Oberstufe angepasst werden. Alle Schüler_innen der Unterstufe sind dabei wahlberechtigt, auch ein Hearing zur Vorstellung der Kandidat_innen soll verpflichtend sein.

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Wahl der Schüler_innenvertretungen An allen Schulen muss die Wahl der Schüler_innenvertretung direkt durch alle Schüler_innen erfolgen. Den Schüler_innen muss die Gelegenheit gegeben werden, die Kandidat_innen kennen zu lernen (Hearing) und mit ihnen in Diskurs zu treten. Die Reihung der Kandidat_innen erfolgt nach den erzielten Wahlpunkten und ist nicht mehr von den erhaltenen Erstreihungen abhängig.

Klassenrat Schüler_innen haben momentan kaum Mitbestimmungsmöglichkeiten am Unterricht. Obwohl im Schulunterrichtsgesetz festgelegt ist, dass die Themen des Erweiterungsstoffes (im Gegensatz zum verpflichtenden Kernstoff im Lehrplan individuell gestaltbar) nach den Interesse der Schüler_innen ausgewählt werden. Trotzdem werden Schüler_innen nur selten in die Entscheidung miteinbezogen, welche thematischen Schwerpunkte im Unterricht behandelt werden oder auch mit welchen Unterrichtsmethoden gearbeitet wird. Der Klassenrat ist eine Versammlung aller Schüler_innen einer Klasse und des_der Lehrer_in des jeweiligen Faches, in dem ebendiese Themen diskutiert und entschieden werden. Modell

Der Klassenrat plant die Unterrichtsgestaltung und trifft diverse Vereinbarungen, die die Klasse betreffen. Er findet in jedem Fach mindestens zwei Mal im Semester statt. Jede teilnehmende Person hat eine Stimme (also auch der_die Lehrer_in), Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Wer den Klassenrat moderiert, wer das Protokoll schreibt und die Themen, die besprochen werden, können individuell festgelegt werden. Im Klassenrat soll einerseits der Erweiterungsstoff, der ein Drittel der Unterrichtszeit beanspruchen soll, festgelegt werden. Gemeinsam mit den Schüler_innen wird diskutiert, wo inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden, welche aktuellen Themen behandelt werden, etc. Des weiteren wird im Klassenrat die Unterrichtsmethodik (z.B. Diskussionen, Gruppenarbeiten, Exkursionen, etc. als Alternative zum Frontalunterricht) und die Leistungsfeststellung besprochen. Der Klassenrat bietet außerdem die Möglichkeit, auf zwischenmenschliche Probleme einzugehen und Lösungsansätze zu erarbeiten.

Schüler_innenvollversammlungen (SiVV) Derzeit dürfen die Schüler_innen nur ihre Schulsprecher_innen demokratisch wählen und haben während des restlichen Schuljahres keine Möglichkeit, direkt mitzubestimmen. Aus diesem Grund bedarf es eines Instruments für direkte Demokratie für alle Schüler_innen. Die Schüler_innenvollversammlung (SiVV) ist einer Versammlung aller Schüler_innen einer Schule. Zurzeit existieren solche regelmäßigen Versammlungen nur an wenigen Schulen. An jeder Schule muss die Möglichkeit bestehen, zumindest eine Schüler_innenvollversammlung pro Semester abzuhalten. Im Schulunterrichtsgesetz sind bereits drei Unterrichtseinheiten für Versammlungen mit den Schüler_innen festgeschrieben. Dieses Recht gilt es auszubauen und Schüler_innenversammlungen an allen Schulen zu etablieren. Modell

Moderiert wird die SiVV von der Schüler_innenvertretung oder einer gewählten Moderation. Es werden hier außer innerschulischen Themen wie die Abschaffung der schulautonomen Tage,

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Schulversuche oder einer Schüler_innenzeitung auch überschulische Themen besprochen, sofern diese die Schule betreffen. Hierzu zählen Gesetzesänderungen, Unterstützung von Protesten zum Beispiel gegen Bildungs-einsparungen. Die Positionen der Schüler_innen werden ausdiskutiert und von der SV im Schulparlament eingebracht. An einer SiVV müssen alle Schüler_innen der jeweiligen Schule teilnehmen, jede_r Einzelne ist stimmberechtigt. Die SiVV wird durch den Beschluss der SV, durch die Mehrheit der Klassensprecher_innen oder mindestens ein Drittel aller Schüler_innen einberufen. Der SiVV obliegt außerdem die Kontrolle der Budgetmittel der Schüler_innenvertretung. Alle Schüler_innen haben auf Verlangen das Recht, dieses Budget einzusehen.

Schulparlament Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) wie er heute existiert, stellt kein repräsentatives Gremium dar. Die Schüler_innen bilden mit Abstand die größte Gruppe innerhalb der Schule, haben im SGA aber nur ein Drittel der Stimmen. Die Eltern, die von Prozessen in der Schule kaum betroffen sind und nur selten wirklichen Einblick in den Schulalltag haben, und die Lehrer_innen sind im SGA mit je drei Stimmen überrepräsentiert. Außerdem ist es als äußerst problematisch anzusehen, dass das einzig demokratische Gremium, in dem auch Schüler_innen miteinbezogen werden, aus der geringen Anzahl von nur 9 Personen besteht - die legitime Vertretung der gesamten Schulgemeinschaft ist so nur schwer möglich. Problemfelder

• Bei Abstimmungen wird die Schüler_innenvertretung leicht überstimmt • Dadurch finden Forderungen und Anliegen der Schüler_innen nur wenig oder gar kein Gehör • Die Schüler_innen sind mit 3 Stellvertreter_innen unterpräsentiert.

Kurzfristiges Ziel • Es müssen mehr Schüler_innen im SGA vertreten sein, dadurch wird eine gerechtere Stimmgewichtung gewährleistet. Schüler_innen sollen 50% der Stimmen erhalten, Lehrer_innen 40% und die Eltern 10%. • Der_Die Direktor_in hat den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht. • In AHS ist die Unterstufen-Schüler_innenvertretung ebenfalls im SGA vertreten und kann ihre Ideen einbringen.

Modell: SGA Neu Neue Aufstellung des SGA

5 Schüler_innen" " 4 Lehrer_innen" " 1 Elternvertreter_innen"

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50% der Stimmen 40% der Stimmen 10% der Stimmen

Die Stimmenthaltung ist zulässig.

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Langfristiges Ziel Modell: Schulparlament

In Zukunft sollen alle Belange, welche die Schule betreffen in einem Schulparlament diskutiert und beschlossen werden. Das Schulparlament ersetzt den SGA und wird wie folgt besetzt: • alle Klassensprecher_innen und die Schüler_innenvertretung sind Teil des Schulparlaments und erhalten 60 % der Stimmen • auf die Vertreter_innen der Lehrpersonen entfallen 40% der Stimmen • der Direktion kommt wie im bestehenden SGA kein Stimmrecht zu • die Elter können zu Beratungszwecken hinzugezogen werden, habe aber ebenfalls kein Stimmrecht.

Demokratie auf allen Ebenen Hauptschule, Volksschule

Analyse der aktuellen Situation Demokratie kann nicht gelernt, Demokratie muss gelebt werden. Schon ab der Volksschule verbringen Schüler_innen den Großteil des Tages in der Schule, trotzdem dürfen sie kaum mitbestimmen. Nicht nur, dass Pflichtschüler_innen keine überschulische Vertretung haben, um sich für sie einzusetzen. Auch an ihren eigenen Schulen haben sie keine Mitsprachemöglichkeiten. Volksschul-Modell Ab der Volksschule (1. Schulstufe) findet mindestens einmal im Semester ein Klassenrat statt. Dabei werden Ausflüge und Projekte geplant, der Lehrplan vorgestellt und besprochen, sowie gruppendynamische Akzente gesetzt. Außerdem sollen Schüler_innenvollversammlungen auf Volksschulebene gefördert werden. Kinder lernen so schon früh, in einer Gruppe zu diskutieren und gemeinschaftliche Entscheidungen zu treffen. Hauptschul-Modell In der Hauptschule ersetzt der Klassenrat das Klassenforum und das Schulparlament das Schulforum. Klassenrat und Schulparlament kommen alle Kompetenzen von Klassen- und Schulforum zu. Alle Pflichtschulen ab der Sekundarstufe 1 wählen eine landes- und bundesweite Vertretung.

Unabhängiger Schulrechtssenat (USS) Im derzeitigen Aufbau des Schulsystems sitzen wir Schüler_innen eindeutig am kürzeren Ast, obwohl wir den Großteil der Schulgemeinschaft darstellen. Der unabhängige Schulrechtssenat ist jene Instanz, die dazu gedacht ist, Ungerechtigkeiten aufzudecken und gegen diese vorzugehen. Modell

Der unabhängige Schulrechtssenat besteht aus einem Team von Jurist_innen, die Expert_innen auf dem Gebiet des Schulrechts sind und gegenüber dem Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien (bzw. Bildungsdirektion, siehe Punkt Verwaltung) nicht weisungsgebundenen sind. Die

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Das AKS-Schulmodell

Hauptaufgabe des unabhängigen Schulrechtssenats ist es, für die Beachtung der Rechte der Schüler_innen Sorge zu tragen und im Falle von Rechtsverletzungen einzuschreiten. Schüler_innen können sich jederzeit an den Schulrechtssenat wenden, wenn sie glauben, in ihren Rechten beschnitten worden zu sein, der Fall muss dann vom unabhängigen Schulrechtssenat überprüft werden. Wird eine Rechtsverletzung festgestellt, sind die weiteren Schritte situationsabhängig. In weniger gravierenden Fällen kann, wenn der_die betroffene Schüler_in einverstanden ist, ein vermittelndes Gespräch mit Moderation folgen. In einem solchen Gespräch muss zumindest ein Mitglied der Schüler_innenvertretung anwesend sein. Ist eine solche Einigung nicht möglich, kann der unabhängige Schulrechtssenat den Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien (bzw. Bildungsdirektion) über den Sachverhalt informieren und dort auch weitere Maßnahmen wie eine Vorladung des_der Lehrer_in anordnen. Außerdem kann der unabhängige Schulrechtssenat einen Kontrollausschuss für Lehrer_innen einberufen. Näheres dazu beim Punkt Kontrollausschuss. In besonders schwerwiegenden Fällen von Rechtsverletzungen an Schüler_innen, die vor Gericht verhandelt werden, übernimmt ein Mitglied des unabhängigen Schulrechtssenat die weitere gerichtliche Betreuung. Der unabhängige Schulrechtssenat hat Verschwiegenheitspflicht, darf also einen Sachverhalt nur mit der Einwilligung des_der betroffenen Schüler_in weiterleiten. So ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sich Schüler_innen, die ohnehin schon in ihren Rechten eingeschränkt wurden, den Mitgliedern des unabhängigen Schulrechtssenat auch tatsächlich anvertrauen. Eine weitere Kompetenz des unabhängigen Schulrechtssenat soll die Beaufsichtigung der LSVWahlen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung einer demokratischen und fairen Wahl sein, er fungiert hier als Wahlbeobachter. Sollten Missstände aufgedeckt werden, hat der Senat die Kompetenz, die Wahlen als ungültig zu erklären. In diesem Fall muss die Wahl am nächstmöglichen Termin wiederholt werden.

Kontrollausschuss für Lehrer_innen Im Kontrollausschuss sitzen jeweils ein Mitglied des unabhängigen Schulrechtssenat und der Landesschüler_innenvertretung sowie der Schüler_innenvertretung der betroffenen Schule. Auch die Lehrer_innenvertretung der Schule und die landesweite Lehrer_innenvertretung kann jeweils eine Person zum Ausschuss delegieren. Der Ausschuss hat den Sachverhalt von verschiedenen Seiten zu beleuchten, dazu sind alle Beteiligten anzuhören. Alle Delegierten haben das Recht, Personen vorzuladen, die vor dem Ausschuss befragt werden. Der Ausschuss wird mit einem Bericht abgeschlossen, in dem festgelegt wird, wie mit der Situation weiter vorgegangen werden soll. Die Entscheidung des Kontrollausschusses ist für den Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien (bzw. Bildungsdirektion) bindend. Die Möglichkeiten an Maßnahmen reichen hier von einer Verwarnung bis hin zu verpflichtender Fortbildung, der Einberufung einer Disziplinarkonferenz und einem temporären Unterrichtsverbot der Lehrperson.

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Das AKS-Schulmodell

Schüler_innenparlament (SiP) Die Einführung des Schüler_innenparlaments, wie es in einigen Bundesländern existiert, ist ein Meilenstein in der Demokratisierung der Schüler_innenvertretung. Doch auch im bestehenden Modell des SiPs gibt es Mängel: Für eine Schule ist meist nur der_die Schulsprecher_in stimmberechtigt. Weder die weiteren SGA-Mitglieder, noch andere Schüler_innen dürfen ihre Stimme abgeben. Oft ist es nicht selbstverständlich, dass alle Schüler_innen am SiP teilnehmen, dort Wortmeldungen machen oder gar Anträge stellen dürfen. Außerdem wird die Umsetzung der SiP-Anträge durch niemandem nachhaltig kontrolliert. So verschwinden innovative oder kontroverse Anträge teilweise in der Schublade. Modell

Das Schüler_innenparlament findet mindestens viermal im Jahr statt. Dabei soll versucht werden, durch wechselnde Austragungsorte möglichst viele verschiedene Schüler_innen aus alle Teilen eines Bundeslandes zu erreichen. Vor jedem SiP sollen regionale Klassensprecher_innenkonferenzen abgehalten werden, bei denen gemeinsam mit den Schüler_innenvertretungen Anträge für das SiP diskutiert und erarbeitet werden. Für das Schüler_innenparlament sind pro Schule ab der Sekundarstufe 1 drei Personen delegiert. Das können SGA-Mitglieder, sowie andere interessierte Schüler_innen sein. Wer zum SiP fährt, wird auf einer Schüler_innen-vollversammlung besprochen. Weiters können interessierte Schüler_innen als Gastdelegierte am SiP teilnehmen. Das Recht, Wortmeldungen zu machen und Anträge zu stellen, kommt Delegierten sowie Gastdelegierten zu, das Stimmrecht gilt nur für ordentlich Delegierte. Um die Umsetzung der am SiP positiv abgestimmten Anträge zu gewährleisten, stellt die LSV am letzten SiP des Schuljahres einen ausführlichen Tätigkeits- und Finanzbericht vor. Alle Schüler_innen sollen jederzeit online Einsicht in den Budgetbericht der LSV nehmen können.

Wahl der LSV und BSV Zur Zeit sind wir Schüler_innen sowohl auf bei der Wahl zur Landes- als auch zur Bundesschüler_innenvertretung (LSV und BSV) mit einem äußerst undemokratischen Wahlsystem konfrontiert. Die LSV wird nur von den Schulsprecherinnen und Schuls-prechern gewählt, die BSV besteht automatisch aus allen Landesschulsprecher_innen, wird also durch keine demokratische Wahl legitimiert. Die AKS fordert daher, diese Wahlen zu demokratisieren, also LSV und BSV durch alle Schülerinnen und Schüler Österreichs wählen zu lassen, eine gesetzliche überschulische Vertretung für den Pflichtschulbereich einzuführen und die Kompetenzen der LSV und BSV zu erweitern. Kurzfristiges Ziel

Modell: Um die Wahlen zur Landesschüler_innenvertretung demokratischer zu gestalten, soll allen SGA-Mitgliedern zusätzlich zum passiven Wahlrecht auch das aktive Wahlrecht für die LSV zugestanden werden.

Langfristiges Ziel

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Das AKS-Schulmodell

Modell: Die LSV soll von allen Schülerinnen und Schülern zu Schulbeginn für zwei Jahre gewählt werden. Zur Wahl zugelassen ist jede Einzelperson oder jedes Team, sofern sie in einer Frist von drei Wochen nach der Wahl der Schüler_innenvertreter_innen 200 Unterstützungserklärungen aus mindestens fünf (Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Wien) oder drei (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Burgenland) Schulen eines Bereichs sammeln können. Die Wahl der LSV erfolgt weiterhin in den vier getrennten Schulartbereichen AHS, BMHS, BS und PS. Zeitplan: • Schulanfang – 2.Oktoberwoche: SV-Wahlen • 3 Wochen: Sammeln der Unterstützungerklärungen • 3 Wochen: Vorstellung der Teams oder Einzelkandidatinnen und Kandidaten • Erste Dezemberwoche: Wahl der LSV und BSV Die Unterstützungserklärungen sollen online auf einer moodle-ähnlichen Plattform abgegeben werden, wo sich auch die Kandidat_innen oder Teams mit Videos und ihrem Programm, in einem vereinheitlichten Layout, vorstellen können. Nach diesen 3 Wochen können alle die genügend Unterstützungserklärungen gesammelt haben, weitere 3 Wochen lang ihr Programm auf einer unabhängigen Onlineplattform, direkt an den Schulen oder über die Schulsprecher_innen in den Schulen vorstellen. Zusätzlich soll vor der Wahl ein Vorstellungsvideo aller kandidierenden Teams oder Einzelpersonen im Rahmen einer Schüler_innen-vollversammlung an allen Schulen des Bundeslandes gezeigt werden. Die Wahl selbst findet vor Ort in den Schulen statt, wobei eine Wahlkommission (unabhängiger Schulrechtssenat) den fairen Ablauf der Stimmabgabe stichprobenartig kontrolliert, diese Wahlkomission wird vom Unabhängigen Schulrechtssenat gestellt. Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit die vorgeschlagenen Listen umzureihen, also Vorzugsstimmen abzugeben. So können die 12-20 zu vergebenden Wahlpunkte in beliebiger Reihenfolge vergeben werden. Sollten Wahlpunkte an ein_n Kandidat_in einer anderen Liste vergeben werden, sind die Punkte ungültig. Die Anzahl der Wahlpunkte entscheidet über die Reihenfolge der Kandidat_innen innerhalb der zu wählenden Gruppen. Stimmberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler des Bundeslandes. Gewählt werden jeweils 6-10 Vertreter_innen und 6-10 Ersatzmitgliedern für die AHS, BMHS, BS und den Pflichtschulbereich (PS). Wobei die Mandatverteilung nach dem System nach D´Handt erfolgt.

Die Anzahl abgegeben Stimmen werden durch eine beliebigen Anzahl natürlicher Zahlen (1,2,3,4,5,6, etc.) dividiert: Partei A" Partei B" Partei C "

" " "

798 Stimmen 442 Stimmen 260 Stimmen

Partei A – 798

Partei B – 442

Partei C – 260

1

798 (1)

442 (2)

260 (5)

2

399 (3)

221 (6)

130

3

266 (4)

147,33 (9)

86,66

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Das AKS-Schulmodell

4

199,5 (7)

110,5

65

5

159,8 (8)

88,4

.

6

133 (10)

.

.

114

.

.

.

.

.

.

.

Mandate

6

3

1

Die resultierenden Zahlen werden nach ihrer Wertigkeit der Reihe nach geordnet und den jeweiligen Parteien zu geordnet. Es werden so viele Zahlen verwendet wie es Sitze zu verteilen gibt. Die Wahl der Landesschulsprecher_innen erfolgt nicht automatisch durch den Gewinn der meisten Stimmen, da die unterschiedlichen Teams zu Koalitionsverhandlungen gezwungen sein werden und die Landesschulsprecher_in mit Mehrheit der Mandatar_innen der LSV gewählt wird. Die Wahl der BSV soll zum selben Zeitpunkt stattfinden, wobei pro Bereich 9 Mandate – so besteht zumindest die Möglichkeit pro Bundesland eine BSVler_in zu nominieren, die Entscheidung obliegt allerdings den Listenersteller_innen – zu vergeben sind.

BSV Kandidat_innen dürfen nicht für die LSV des selben Jahres kandidieren, brauchen aber wie die LSV Kandidat_innen und Teams 1000 Unterstützungserklärungen. Zu den bereits bestehenden Kompetenzen der LSV und BSV sollen einige weitere hinzugefügt werden. Ein selbstverwaltetes Budget, Stimmrecht in allen Gremien, Streikrecht, mindestens 4 Sitzungen mit dem_der Bundesminister_in oder dem Landessdchulrat bzw Stadtschulrat (falls dieser noch nicht abgeschafft wurde) pro Jahr. Bei diesen Sitzungen, welche von der LSV einberufen werden können, müssen die verantwortlichen Entscheidungsträger_innen persönlich die Vorschläge der LSV bzw BSV anhören. Außerdem soll ein LSV Sekretariat eingerichtet werden, dass die LSV von organisatorischer Arbeit entlastet.

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