GLOBAL+ Nr. 69 / Frühling 2018

Page 1

ng tu z t Jet ric zt ks a m t b tl ei ich Kl be im st av ät er igt an : tw or

Sc

hw

ei

NUMMER 69  |   Frühling 2018

Globalisierung und Nord / Süd-Politik

Arbeitsgemeinschaft Swissaid  |   Fastenopfer  |   Brot für alle  |   Helvetas  |   Caritas  |   Heks  |   www.alliancesud.ch

Geld verdienen fernab der Heimat Steuervorlage 17: Die USR III neu verpackt

Konzerne: Nestlé Niederlande geht voran

Investitionen: Wer zahlt, wenn es schief geht ?


Kurz notiert Militär und Polizei als Entwicklungshilfe? dh. Concord, der Zusammenschluss europäischer NGOs, setzt seinen diesjährigen Bericht unter den Titel «Aidwatch 2018 – Security Aid». Der Untertitel fasst den Inhalt in einer Frage zusammen: «Fördert Hilfe in Staatssicherheit die Entwicklung oder dient sie den Interessen der europäischen Geberländer?». Die Stärkung der Staatssicherheit gehörte bislang nicht zu den Prioritäten der EU-Entwicklungszusammenarbeit. In Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG 16) sind Programme, welche die Sicherheit der Bevölkerung verbessern, durchaus sinnvoll. Dafür braucht es eine Stärkung der Menschenrechte, der Zivilbevölkerung und lokaler NGOs sowie der Rechenschaftspflicht. Doch die Interessen der Geber sind andere: Sie investieren in Militär und Polizei, um Extremismus und Terrorismus vorzubeugen, Aufstände zu kontrollieren und Migration Richtung Europa zu verhindern. www.concordeurope.org OECD-Leitprinzipien: Klage gegen Adidas lm. «Südwind» wird beim nationalen OECDKontaktpunkt (NKP) von Deutschland eine Klage gegen Adidas einreichen. Das Institut für eine gerechte Weltwirtschaft stellt

Klima: Fehlende Finanzierung von «Schäden und Verlusten» js. Das Climate Action Network (CAN) fordert in einer Eingabe an die Uno-Klimarahmenkonvention (engl. UNFCCC) die Einführung eines neuen «Finanzarms». Mit diesem soll sichergestellt werden, dass es im Bereich «Loss and Damage» endlich vorwärtsgehen kann. An der letzten Klima­ konferenz in Bonn hatten sich die Insel­ staaten vergeblich dafür eingesetzt. Den ungedeckten Finanzbedarf schätzt CAN auf

50 bis 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Mit diesem Geld sollen von Klimakatastrophen betroffene Entwicklungsländer bei nicht vermeidbaren Schäden und Verlusten unterstützt werden. Ohne Mittel wird sich der ­dafür ins Leben gerufene «WarschauMechanismus» als wirkungslos erweisen. Alliance-Sud-Studie: Klimabeiträge ­verursachergerecht finanzierbar js. Was der Bundesrat versäumt hat, holt ­Alliance Sud in einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie nach: Sie zeigt, wie die von der Schweiz zu leistenden Klimabeiträge verursachergerecht und sozialverträglich finanziert werden können. Im Rahmen der laufenden Totalrevision des CO2-Gesetzes sind Instrumente vorzusehen, um ab 2021 öffentliche Gelder von jährlich mindestens 1 Milliarde Franken zu mobilisieren. Und zwar mit einem intelligenten Mix aus Flugticketabgabe, Besteuerung von Treibstoffimporten, Teilzweckbindung von CO2-Abgaben und einer Abgabe für CO2-abgabebe­ freite Unternehmen. In seinem Bericht zur «Internationalen Klimafinanzierung» vom Mai 2017 hatte es der Bundesrat versäumt, gangbare Finanzierungswege aufzuzeigen und stattdessen den fälligen Schweizer Beitrag kleingeredet. Siehe auch Artikel auf ­S. 13.

Impressum

Alliance Sud auf einen Blick

GLOBAL + erscheint viermal jährlich.

Präsidium Bernard DuPasquier, Geschäftsleiter Brot für alle

Herausgeberin: Alliance Sud, Arbeitsgemeinschaft Swissaid | Fastenopfer | Brot für alle | Helvetas | Caritas | Heks E-Mail: globalplus@alliancesud.ch Website: www.alliancesud.ch Social Media Politik: www.facebook.com/alliancesud www.twitter.com/AllianceSud Redaktion: Daniel Hitzig ( d h ) , Kathrin Spichiger ( k s ) Übersetzungen: Daniel Hitzig Bildredaktion: Nicole Aeby Grafik: Clerici Partner Design, Zürich Druck: s+z: gutzumdruck, Brig Auflage: 2400 Einzelpreis: Fr. 7.50, Jahresabo: Fr. 30.– Förderabo: mind. Fr. 50.– Inseratepreise/Beilagen: siehe Website Bildnachweis Titelseite: Reinigung eines ­S -Bahn-Wagens in der Unterhalts­ anlage der SBB in Oberwinterthur. © M artin Ruetschi /  Keystone

Die nächste Ausgabe von «global» erscheint Ende Juni 2018.

2

eine Verletzung der OECD-Leitprinzipien für multinationale Unternehmen fest, na­ mentlich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und der Gewerkschaftsfreiheit im Zusammenhang mit den Entlassungen des Zulieferers Panarub in Indonesien. Anlässlich eines Streiks für gesetzlich garantierte Minimallöhne im Juli 2012 wurden 1300 Angestellte entlassen. 300 von ihnen, mehrheitlich Frauen, haben bis heute keine Entschädigung erhalten, obwohl dies im in­ donesischen Arbeitsrecht vorgesehen ist. Diese Klage folgt auf einen Bericht des ILOKontrollorgans, das die mehrfache Verletzung der Rechte der entlassenen ArbeiterInnen festgestellt hatte, namentlich jenes der Versammlungsfreiheit.

GLOBAL + Frühling 2018

Geschäftsstelle Mark Herkenrath ( Geschäftsleiter ) Kathrin Spichiger, Matthias Wüthrich Monbijoustrasse 31, Postfach, 3001 Bern Tel. + 4 1 31 390 93 30 Fax + 4 1 31 390 93 31 E-Mail : mail@alliancesud.ch Entwicklungspolitik – Agenda 2030 Sara Frey, Tel. + 4 1 76 388 93 31 sara.frey@alliancesud.ch – Entwicklungszusammenarbeit Eva Schmassmann, Tel. + 4 1 31 390 93 40 eva.schmassmann@alliancesud.ch – Steuer- und Finanzpolitik Dominik Gross, Tel. + 4 1 31 390 93 35 dominik.gross@alliancesud.ch – Klima und Umwelt Jürg Staudenmann, Tel. + 4 1 31 390 93 32 juerg.staudenmann@alliancesud.ch – Handel und Investitionen Isolda Agazzi, Tel. + 4 1 21 612 00 97 isolda.agazzi@alliancesud.ch

– Unternehmen und Menschenrechte Laurent Matile, Tel. + 4 1 21 612 00 98 laurent.matile@alliancesud.ch – Medien und Kommunikation Daniel Hitzig, Tel. + 4 1 31 390 93 34 daniel.hitzig@alliancesud.ch Regionalstelle Lausanne Isolda Agazzi /  Laurent Matile /  M ireille Clavien Tel. + 4 1 21 612 00 95 /  Fax + 4 1 21 612 00 99 lausanne@alliancesud.ch Regionalstelle Lugano Lavinia Sommaruga Tel. + 4 1 91 967 33 66 /  Fax + 4 1 91 966 02 46 lugano@alliancesud.ch InfoDoc Bern Dagmar Aközel /  J oëlle Valterio /  Emanuel Zeiter /  S imone Decorvet (Urlaub) Tel. + 4 1 31 390 93 37 dokumentation@alliancesud.ch Lausanne Pierre Flatt /  N icolas Bugnon /  Amélie Vallotton Preisig Tel. + 4 1 21 612 00 86 documentation@alliancesud.ch


Foto : © D aniel Rihs

«Gutschweizerischer Kompromiss» wäre fatal

Aus dem Inhalt Steuervorlage 17 Parasitäres Geschäftsmodell

6

Rücküberweisungen Jedes Jahr 575 Milliarden US-Dollar

8

Investitionsschutz in Argentinien Zahlen Rentner die Zeche ?

Foto : © Lukas Lehmann /  Keystone

4

Konzernverantwortung 10 Die Grossen sind sich uneins Klima-Fussabdruck der Schweiz 13 Klartext vom Bundesamt InfoDoc-Veranstaltungen 2018 14 Migration und Entwicklung

Die Welt auf gerechten und ökologisch nachhaltigen Kurs bringen. Mit dieser ambitiösen Absicht unterschrieb die internationale Gemeinschaft im September 2015 einen gemeinsamen Plan – die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für die globale nachhaltige Entwicklung. Sie strebt bis 2030 eine ökologisch und sozial nachhaltige Welt in Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand an. Die Schweiz hat massgeblich zum erfolgreichen Verhandlungsabschluss beigetragen. Als kleines, global stark vernetztes Land hat sie ein grosses Interesse an einem stabilen und nachhaltigen globalen Umfeld. Eine Welt in Wohlstand und Frieden entspricht nicht nur unserer humanitären Tradition, sondern kommt auch den international tätigen Schweizer Unternehmen entgegen. Allerdings mehren sich die Zeichen, dass die Spitzen der Schweizer Bundesverwaltung der Umsetzung der Agenda 2030 nicht das politische Gewicht geben wollen, das sie eigentlich haben müsste. Im Juli dieses Jahres wird die Schweiz anlässlich des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung (High-Level Political ­Forum, HLPF) bei der Uno in New York über ihre bisherigen Fortschritte auf dem Weg zur Agenda 2030 berichten. Der Bundesrat muss bis dahin ­entschieden haben, wer in der schweizerischen Bundesverwaltung die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweizer Innen- und Aussenpolitik haben soll. Mit einer hochrangigen Verankerung – etwa bei einem direkt dem Bundesrat unterstellten ­Delegierten – könnte die Schweiz ein wichtiges Zeichen setzen, dass sie international in Sachen nachhaltige Entwicklung eine führende Position einnehmen will. Andere Länder gehen bereits mit gutem Beispiel voran. Sie haben die Zuständigkeit für die Agenda 2030 dem Kanzleramt, einem Minister oder einem Delegierten der Regierung zugewiesen – einer Stelle also, die direkt mit der Regierung verbunden ist und Ämter aus verschiedenen Ministerien zur Rechenschaft ziehen kann. Das ist deshalb wichtig, weil die Agenda 2030 sämtliche Bereiche der Politik eines Landes betrifft und ihre Umsetzung ein koordiniertes Vorgehen über alle Ämter hinweg verlangt. In der Schweizer Bundesverwaltung hingegen besteht Uneinigkeit darüber, welche Instanz die Federführung für die Agenda 2030 übernehmen soll. Die Vorstellung, es könnte ihnen eine übergeordnete Koordi­ nation vor die Nase gesetzt werden, ärgert Spitzenfunktionäre einzelner Ämter gehörig. Es besteht deshalb die Gefahr, dass strategische Ent­ scheidungen zur Agenda 2030 einer Ämterkonferenz der Direktorinnen und Direktoren zugewiesen werden könnten. Praktische Koordinationsaufgaben würde eine gemischte Arbeitsgruppe verschiedener Departemente übernehmen. Mit einem solchen «gutschweizerischen Kompromiss» wären letztlich alle Bundesämter ein bisschen für die Agenda 2030 zuständig – aber niemand trüge wirklich Verantwortung. Den Kantonen, aber auch den zivilgesellschaftlichen Organisationen und allen Unternehmen, die sich partnerschaftlich an der Umsetzung der Agenda 2030 beteiligen möchten, würde eine klar definierte Ansprechperson fehlen. Sie wünschen sich eine hochrangige Verankerung der Agenda 2030 mit klaren Kompetenzen. Dem Bundesrat bleibt nicht mehr viel Zeit, eine vernünftige ­Lösung zu finden. Mark Herkenrath, Geschäftsleiter von Alliance Sud

GLOBAL + Frühling 2018

3


Steuervorlage 17

Standortnationalismus oder globale Solidarität ? Dominik Gross

Im April kommt die Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III in

die ­erstberatende Parlamentskommission. In der kommenden Debatte steht

Wer sich eine global solidarische Schweiz wünscht, hatte nicht lange Grund zur Freude. Zwar verwarfen am 12. Februar 2017 deutliche 59,1 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten die Unternehmenssteuerreform III (USR 3). Es war auch ein Nein zu einer parasitären Schweizer Standortpolitik, die auch in Zukunft Unternehmensgewinne, die im Ausland erwirtschaftet werden, in die Schweiz locken sollte. Entwicklungsländern gehen durch solche Gewinnverschiebungen jährlich 200 Milliarden Dollar an potenziellen Steuereinnahmen verloren, wie der internationale Währungsfonds (IWF) schätzt. Wie viel genau davon in die Schweiz fliessen, weiss niemand. Weder der Bundesrat noch eine Mehrheit im Parlament waren bisher gewillt, hier wenigstens so viel Transparenz zu schaffen, wie das unter den gesetzlichen Voraussetzungen, die in Sachen Konzernbesteuerung in der Schweiz herrschen, überhaupt möglich wäre. Die Anziehungskraft der Schweizer Tiefsteuergebiete für Konzerne und die Geschäftsfelder der in der Schweiz ansässigen Konzerne sprechen aber stark dafür, dass ein signifikanter Teil dieser 200 Milliarden in und durch die Schweiz fliessen. Auf die entschiedene Zurückweisung des bis­ herigen unternehmenssteuerpolitischen Paradigmas reagierte ein Grossteil der Schweizer Politik so, als hätte es das Nein zur USR 3 gar nie gegeben. Die euphemistisch Steuervorlage 17 (SV17) getaufte Neuauflage des Gesetzes – vom Bundesrat Ende März in seiner Botschaft ans Parlament veröffentlicht – entspricht in den entwicklungspolitisch ­entscheidenden Punkten jenem Entwurf, den der Bundesrat vor drei Jahren unter dem mittlerweile diskreditierten Titel Unternehmenssteuerreform III präsentiert hatte. Nur die Teilbesteuerung für Di­ videnden und der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wurden etwas erhöht. Die Erhöhung des Kantonsanteils kommt dabei einer zusätzlichen Bundessubvention des interkantonalen Steuerwettbewerbes gleich und reisst so unter dem Strich nicht nur ein zusätzliches Loch in die Bundes-

4

GLOBAL + Frühling 2018

Foto : © Gaetan Bally /  Keystone

das globale Gewissen von SP, Grünen und den Mitteparteien auf dem Prüfstand.

Stimmungsbild am Rand der Glencore-Generalversammlung im Theater Casino Zug.


kasse, sondern auch in jene der allermeisten Kantone. Denn sie schafft für die Kantone einen Anreiz, deren reguläre Gewinnsteuersätze weiter zu senken und befördert so das interkantonale «Race to the bottom». Steuerdumping mit Kinderzulagen abgeschmeckt Der Bundesrat wird zudem nach dem Vorbild der kantonalen Vorlage in der Waadt eine völlig sachfremde Erhöhung der Kinderzulagen vorschlagen. Dieses «sozialpolitische Zückerchen» soll einen Teil der USR 3-GegnerInnen auf die Seite der Befürworter ziehen. An den schon in der USR 3 vorgesehenen neuen Sondersteuerregimen aber, der Patentbox, den Abzügen für «Forschung & Entwicklung» und an den Rabatten bei der Kapitalbesteuerung will der Bundesrat mit der SV17 nichts ändern. Er hat ­lediglich die Summe der möglichen Abzüge im Vergleich mit der USR 3 etwas eingeschränkt. Entsprechend werden sich auch die zu befürchtenden Steuerausfälle beim Bund und den Kantonen in denselben Dimensionen bewegen wie bei der USR 3 und erneut in die Milliarden gehen. Wahrscheinlich ist, dass im Parlament auch die äusserst umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer wieder zum ­Thema wird. Was Alliance Sud an der USR 3 kritisierte, bleibt mit der SV17 somit auf dem Tisch: der Erhalt eines parasitären Geschäftsmodells. Im Ausland erwirtschafteter Mehrwert soll in der Schweiz privatisiert werden, mit entsprechend verheerenden Folgen für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Service public in den Ländern des Südens. Angesichts dieser dreisten Wiederauflage eines direktdemokratisch verworfenen Gesetzesprojekts verhielten sich die Abstimmungssieger vom Februar 2017, allen voran die rotgrünen Parteien, erstaunlich defensiv. Statt auf einen mittelfristigen Paradigmenwechsel in der Steueroase Schweiz hinzu­ arbeiten, signalisierten sie schon kurz nach dem Abstimmungserfolg Kompromissbereitschaft auf der Basis der alten Vorlage. Auf diese Weise bekannten sie sich in ihrer grossen Mehrheit im Grundsatz zu einer Fortführung der schmarotzerhaften Strategie in der Schweizer Konzernsteuerpolitik. Sowohl die SP-Parteispitze wie auch rotgrüne Exekutivmitglieder in Kantonen und Gemeinden scheinen im Hinblick auf die bevorstehende Auseinandersetzung im Parlament Kurs auf einen Kompromiss mit Mitte-Rechts nehmen zu wollen, der ganz im Zeichen des Standortnationalismus steht. Man will sich globalen Konzernen weiterhin mit Steuerdumping andienen, damit Steuersubstrat im Ausland absaugen und gleichzeitig dafür sorgen, dass dieses unter der inländischen Bevölkerung ein klein wenig ausgeglichener verteilt wird. Dieses Vorgehen ist auch demokratiepolitisch problematisch. Es setzt sich über das deutliche Verdikt der Stimmberechtigten gegen die USR 3 hinweg, in dem es die verworfene Vorlage mit ein wenig sozialpolitischer Kosme-

tik einfach neu auflegt. Und es ist wirtschaftspolitisch äusserst kurzsichtig: In der seit zwanzig Jahren weltweit anhaltenden Abwärtsspirale bei den Unternehmenssteuern müssen Tiefsteuervorreiterinnen wie die Schweiz mittlerweile derart tiefe Besteuerungen von Konzernen in Kauf nehmen, dass sich der Standortwettbewerb selbst für dessen bisherige Profiteure in absehbarer Zukunft nicht mehr rechnen wird. Die daraus folgenden sozial- und gesellschaftspolitischen Verwerfungen werden auch für eine rein national orientierte Umverteilungs­ politik zunehmend unhaltbar. Widerstand formiert sich Von zwei Seiten erwächst dieser Politik in der be­ vorstehenden Debatte zur Steuervorlage 17 allerdings Widerstand: von den Delegierten der SP und Grünen und vom rechten Gewerbeverband. Erstere haben an ihren Versammlungen im Januar und ­Februar jeweils mit sehr grossen Mehrheiten Re­ solutionen verabschiedet, die der entwicklungs­ politischen Verantwortung des Konzernstandorts Schweiz Rechnung tragen. Sie fordern für die kleine offene Schweizer Volkswirtschaft ein zukunftsträchtigeres Geschäftsmodell als das einer Steueroase. Dem Gewerbeverband sind umgekehrt die höheren Kinderzulagen und die Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden ein Gräuel. Sollten sich die SVP und Teile der FDP im Parlament der Position des Gewerbeverbandes anschliessen, wäre der Weg frei für einen Minimalkompromiss zwischen Teilen der FDP, den Mitteparteien und Rotgrün, der auf eine Zweiteilung der Vorlage hinauslaufen würde: In einem ersten Schritt in diesem Jahr würden dann nur die alten Privilegien für Briefkastenfirmen abgeschafft. Hier ist der internationale Druck mittlerweile gross: Diese Privilegien sind nicht mehr OECD-konform, und die EU droht für den Fall, dass die Schweiz diese nicht bis Ende 2018 abgeschafft hat, mit Sanktionen. Alles Weitere würde später verhandelt. Aus der Perspektive einer ­öko­logisch und sozial nachhaltigen Weltinnenpolitik wäre dieses Vorgehen sinnvoll, denn Möglich­ keiten für schädliche Gewinnverschiebungen aus den Ländern des Südens in die Schweiz würden ­durch die ersatzlose Streichung der alten Privile­ gien massiv eingeschränkt. Allfällige Steueraus­ fälle wegen der Abwanderung ehemals privile­ gierter Firmen könnten mittels neuer Einnahmen durch eine volle Besteuerung von Dividenden oder die Wie­derabschaffung des Kapitaleinlageprinzips (KEP) kompensiert werden. Letzteres wurde erst mit der Unternehmenssteuerreform II 2008 eingeführt. Gemäss neuen Zahlen der Eidgenössischen Steuer­verwaltung konnten Schweizer Konzerne mithilfe der KEP seit 2011 Reserven in der Höhe von zwei Billionen Franken einlagern. In den nächsten Jahrzehnten können sie diese sukzessive in Form von Gewinnen an ihre Aktionäre ausschütten – komplett unversteuert.

GLOBAL + Frühling 2018

5


Migration für Entwicklung?

Sparen für die ­Daheimgebliebenen Eva Schmassmann

2014 erreichten die Rücküberweisungen von Migrantinnen

und Migranten einen neuen Rekord. Weltweit wurden knapp 600 ­Milliarden US-Dollar in ­Heimatländer überwiesen. Doch die Datenlage ist u ­ nübersichtlich und die Diskussion über den Entwicklungsnutzen komplex.

Bei diesen Ländern war 2015 der Anteil der ­Rücküberweisungen am BIP am höchsten: Nepal

32 %

Tadschikistan

29 %

Liberia

Kirgisien Haiti

Moldawien

31 % 26 % 25 % 24 %

Aus diesen zehn Ländern stammt fast die Hälfte der Rücküberweisungen in Entwicklungsländer: USA, Saudi-Arabien, Russland, Vereinigte Arabische Emirate,

­Deutschland, Kuwait, Frankreich,

Katar, Grossbritannien und ­Italien.

6

GLOBAL + Frühling 2018

Seit der Jahrtausendwende stiegen die Rücküberweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Heimatländer von 126 auf 575 Milliarden US-Dollar jährlich. Davon flossen 2016 über 450 Milliarden in Entwicklungsländer. Doch nur ein kleiner Teil fliesst in die ärmsten und die am wenigsten entwickelten Länder (13,9 beziehungsweise 38,2 Milliarden). Eher überraschend stammt jeweils nur rund die Hälfte der Überweisungen aus Industrieländern, 34 Prozent sind Überweisungen zwischen Ländern des glo­balen Südens (siehe Diagramme). Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) konzentriert sich in seinem Bericht «Sending Money Home» auf die Überweisungen von Industrieländern in Entwicklungsländer. Die weiteren Zahlen in diesem Artikel basieren weitestgehend auf diesem Bericht. Es überrascht nicht, dass die bevölkerungsreichsten Länder auch zu den grössten Empfängerländern von Rücküberweisungen gehören. Kleinere Länder erhalten zwar kleinere Summen, anteilmässig tragen diese Transfers zum Teil bis ein Drittel ans Bruttoinlandprodukt (BIP) bei. In besonders hohem Masse abhängig sind Nepal, Liberia und Tadschikistan. Die enorme Wichtigkeit der Überweisungen lässt sich auch am Beispiel Ägyptens ablesen. Diese übertreffen die staatlichen Einnahmen durch den Suezkanal um das Vierfache. In der Diskussion um Entwicklungsfinanzierung wird den Rücküberweisun-

gen entsprechend immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Die Uno geht davon aus, dass für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 5000 bis 7000 Milliarden US-Dollar jährlich notwendig sind. 450 Milliarden in Form von Überweisungen können hier einen willkommenen Beitrag leisten. ­Allerdings gilt es diesen Zuflüssen auch die Abflüsse gegenüberzustellen. So schätzte Global Financial Integrity die unlauteren Finanzflüsse aus Entwicklungsländern im Jahr 2013 auf 1100 Mil­ liarden. Diese Abflüsse übertreffen also die Zuflüsse durch Rücküberweisungen um weit mehr als das Doppelte. Wie wird das Geld verwendet ? Studien zur Verwendung von Überweisungen ausgewanderter Familienan­ gehöriger zeigen auf, dass der Umfang solcher Rücküberweisungen relativ stabil ist und weniger stark auf Finanzkrisen oder sinkende Konjunktur reagiert als andere Finanzflüsse. Offenbar sparen Migrantinnen und Migranten zuerst bei ihren eigenen Ausgaben, bevor sie die Summe ihrer Überweisungen an ­Familienangehörige senken. Damit helfen sie insbesondere in Krisenzeiten, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Nebst allgemeinen Haushaltsausgaben kommt dieses Geld oft der Ausbildung der Kinder zugute oder wird in ein eigenes Geschäft investiert. Für den Entwicklungsnutzen ist hier relevant, ob Inves­ titionen und Konsum eher in impor­ tierte Güter fliessen oder die lokale


Wirtschaft fördern. Die Überweisungen können sich entsprechend kontextabhängig positiv oder negativ auf die Entwicklung der lokalen Wirtschaft auswirken. Wenn mit regelmässigen und stetigen Überweisungen gerechnet werden kann, kann es auch zu einem Rückzug aus dem Arbeitsmarkt kommen, da kein zusätzliches Einkommen notwendig ist, um einen gewissen Lebensstandard zu halten. Im positiven Fall wird dadurch Kinderarbeit gesenkt. Je nach Kontext decken Überweisungen aus dem Ausland jedoch einfach den nötigsten täglichen Bedarf und müssten statt zur Entwicklungsfinan­ zierung eher der Nothilfe beziehungsweise dem Wiederaufbau zugerechnet werden. So profitierte zum Beispiel die philippinische Bevölkerung nach dem Taifun Hainan enorm von der Solidarität der Diaspora. Des einen Not ist des anderen Geschäft Am Geschäft mit Rücküberweisungen wird enorm viel Geld verdient. Im Schnitt sind die Kosten zur Überweisung von 200 US-Dollar in den letzten zwanzig Jahren zwar von über 15 Prozent auf 7,5 Prozent gesunken, haben zuletzt jedoch auf diesem Niveau stagniert. Dabei hat sich die Weltgemeinschaft 2015 im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung das Ziel gesetzt, die Transaktionskosten auf unter 3 Prozent zu senken. Geldtransferbüros wie Western Union oder MoneyGram ermöglichen jährlich über 2 Milliarden Über­weisungen, wofür sie rund 30 Mil­ liarden ­US-Dollar verrechnen. Insbe­ sondere Überweisungen in Länder mit schlechter Finanzinfrastruktur, die ungenügend an die internationalen Bankennetze angeschlossen sind, werden immer noch mit Transaktionskosten von über 20 Prozent belastet. Die Schweiz gehört für Überweisungen nach Serbien und Sri Lanka – also just jene Länder mit grossen Diasporagruppen hierzulande – zu den teuersten weltweit. Um 200 Franken zu überweisen, fallen hier Gebühren von rund 30 Franken oder 15 Prozent an. Generell von hohen Kosten betroffen sind Überweisungen in muslimische Länder. Hier schliessen Banken teilweise Überweisungen aus, da sie den Aufwand zur ­Einhaltung von Gesetzen bezüglich Terrorismusfinanzierung scheuen. Migrantinnen und Migranten müssen entsprechend auf verfügbare

Migration (%)

Quelle: Weltbank

38 % Süd-Süd 23 % Nord-Nord 6 % Nord-Süd

34 % Süd-Nord

Überweisungen (%)

Quelle: Weltbank

34 % Süd-Süd

24 % Nord-Nord

5 % Süd-Nord 37 % Nord-Süd

Und die Schweiz ? Die Weltbank geht davon aus, dass Gelder aus der Schweiz primär in folgende 10 Länder überwiesen werden: ­Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, ­Portugal, Österreich, Serbien, Belgien, Kosovo und Ungarn. Diese machen gemäss Schätzungen rund 75 Prozent aller Über­weisungen aus der Schweiz aus. Von der Weltbank wird erfasst, wie viel Geld im Land angekommen ist beziehungsweise wie viel Geld das Land verlassen hat. Es lässt sich jedoch nicht erkennen, woher bezie­hungsweise wohin das Geld geflossen ist. Daten zu bila­teralen ­Zuweisungen beruhen auf der Grösse der Diaspora­ gruppen und daraus abgeleiteten Schätzungen.

Diese Länder erhielten 2016 am meisten Rücküberweisungen (in Milliarden US-Dollar): Indien

China

Philippinen

Mexiko

Pakistan Nigeria

62,7

61,0

29,9

28,5

19,8

19,0

formelle, dafür teurere Kanäle oder informelle Kanäle ausweichen. In die Debatte um den Entwicklungsnutzen von Rücküberweisungen gilt es auch die Verdienstmöglichkeiten im Zielland und damit den Zugang zum Arbeitsmarkt einzubeziehen. Zumindest

teilweise bekannt sind die haarsträubenden Bedingungen, unter denen Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus Asien in den Golf-Emiraten arbeiten. Doch auch in der Schweiz sind die Be­ dingungen nicht immer rosig. Ob Sexarbeiterin oder schwarzarbeitende Haus-

GLOBAL + Frühling 2018

7


haltshilfen: Viele von ihnen schicken regelmässig Geld nach Hause. Um Rücküberweisungen in die Heimatländer der Migrantinnen und Migranten noch wertvoller für eine nach­ haltige Entwicklung zu machen, braucht es Bewegung in drei Bereichen: die Gebühren müssen unter die vereinbarten 3 Prozent sinken; Arbeitsmigrantinnen und -migranten müssen einen existenzsichernden Lohn erhalten; und Migrantinnen und Migranten müssen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt erhalten. Quellen: Sending Money Home: Contributing to the SDGs, one family at a time. IFAD, 2017 Migration and Remittances Factbook 2016, World Bank

Investitionsschutz: das Fallbeispiel Argentinien

Wer soll bezahlen: die Alten oder die aus­ländischen Investoren ? Isolda Agazzi

Mit der im Dezember 2017 verabschiedeten

­Rentenreform will Argentinien 6 Milliarden US-Dollar einsparen. Seine Schulden bei ausländischen Investoren

Private Entwicklungshilfe es. Rücküberweisungen – auch Rimessen genannt – werden gemeinhin zur privaten Entwicklungs­ zusammenarbeit gezählt. Doch die Datenlage ist unübersichtlich und basiert vielfach auf Schätzungen. Auch ist der Entwicklungsnutzen dieser Überweisungen stark kontextabhängig. Hauptquelle von Daten ist die Weltbank. Diese basiert ihre Berechnungen auf Angaben von Zentralbanken sowie nationalen Statistikbehörden; diese enthalten insbesondere auch Zahlungen an ausländisches Personal (beispielsweise Botschaften, Uno-Organi­ sationen, ausländische Firmen). Diese Definition entspricht nicht dem landläufigen Verständnis von Rücküberweisungen als Überweisungen von Migrantinnen und Migranten an Familienangehörige im Heimatland. Ausserdem werden Zahlungen über informelle Kanäle nicht in die Schätzungen einbe­ zogen. Die Zahlen geben entsprechend ein verzerrtes Bild, das die Rück­ überweisungen von Migrantinnen und Migranten im engeren Sinn sowohl überschätzt (bei Ländern mit starker Uno-Präsenz oder vielen ausländischen Firmen) wie auch massiv unterschätzt.

8

GLOBAL + Frühling 2018

­belaufen sich auf 8,65 Milliarden. Weitere 11 Milliarden müssen an Geierfonds bezahlt werden. Als am 19. Dezember in Buenos Aires neben Steinen auch Molotowcocktails flogen, antwortete die Polizei mit Wasserwerfern, Gummigeschossen und Tränengas. Demonstrationen und Streiks während eines Monats hatten Präsident Mauricio Ma­cri nicht von seiner kontroversen Rentenreform abbringen können. Diese beinhaltet nicht nur die Erhöhung des Renten­ alters, sie entkoppelt die Pensionen teilweise auch von der Inflation. Und dies, obwohl bei einer Jahresteuerung von 20 Prozent jetzt schon viele RentnerInnen finanziell kaum mehr über die Runden kommen und die Kaufkraft der Lohnabhängigen stetig erodiert; die offizielle Armutsrate liegt bei 28,6 Prozent. Der Machtkampf zwischen dem liberalen Präsidenten und den Linksperonisten beziehungsweise den Gewerkschaften wird auf den Stras­sen von Buenos Aires mit einer Heftigkeit und ­Polizeirepression ausgetragen, wie sie das Land seit der Finanzkrise von 2001 nicht mehr erlebt hat. Es ist das erklärte Ziel der 2015 gewählten Regierung, das Budgetdefizit von 31 Milliarden US-Dollar im Jahr 2016 mit ­Sparanstrengungen um 6 Milliarden zu reduzieren. Aber ist der Angriff auf die Renten wirklich der beste Weg dazu ? Um diese rhetorische Frage zu beantworten, lohnt es sich, diesen Betrag mit den astronomischen Summen zu vergleichen, die Argentinien ausländischen Investoren schuldet. Finanzkrise, Ausnahmezustand und Klagelawine Um die Ursachen der Krise von 2001, die das Land in die Knie zwang, zu verstehen, muss man in die frühen 1990er-Jahre zurückblättern. Argentinien ächzte damals unter einer horrenden Schuldenlast. Um dieser zu begegnen, privatisierte Argentinien zahlreiche öffentliche Unternehmen, überliess diese meist ausländischen Investoren und lockte diese mit rund fünfzig Investitionsschutzabkommen (ISA) ins Land. Die Strategie erlitt allerdings Schiffbruch, der Turnaround scheiterte;


Wo stehen diese ISDS-Klagen heute ?1 5 Entscheide zugunsten von Argentinien

19 Entscheide zugunsten der Investoren4

9 Klagen wurden fallen gelassen

9 Klagen sind pendent 3

14 - mal kam es zu einem Vergleich2

3 - mal sind keine Daten erhältlich

1 - mal hat keine Partei recht erhalten

1 Stand Februar 2018. Quelle: UNCTAD 2 Beide Parteien konnten sich auf Entschädigungszahlungen einigen. A ­ llerdings sind nur in zwei Fällen Details dazu bekanntgeworden: Der spanischen Erd­ö lfirma Repsol wurde wegen Enteignung die Rekordsumme von 5 Milliarden US-Dollar zugesprochen. 1,35 Milliarden Dollar flossen im Fall Abaclat vs. Argentina. Geklagt hatten 60 000 Sparer, die ihr Geld bei der Umstruktu­ rierung der öffentlichen ­S chulden im Jahr 2001 ver­l oren hatten. Auch in den übrigen Vergleichen ­m usste ­A rgentinien tief in die ­Tasche greifen. 3 Die jüngste Klage ist die 2017 von US-Investor MetLife einge­r eichte. Sie wendet sich gegen die Verstaatlichung des privaten Rentensystems im Jahr 2008. Andere pendente Klagen, wie jene des luxem­b urgischen Investors C ­ amuzzi, der in sieben Provinzen die Gasversorgung betreibt, gehen auf die Krise nach dem Staatsbankrott zurück. 4 Argentinien wurde zu Entschädigungs- und Zinszahlungen von total 2,295 ­M illiarden US-Dollar verpflichtet. Addiert man diesen Betrag mit den bekannten Vergleichen, resultieren Verpflichtungen von mindestens 8,65 ­M illiarden. Dazu kommen Gerichtskosten. Jede Klage kostet im Durchschnitt 8 Millionen US-Dollar, die je nach Ausgang zwischen dem ­K läger und dem beklagten Staat aufgeteilt werden.

im Dezember 2001 musste Argentinien den Staatsbankrott verkünden. Der neue Präsident Duhalde erklärte den Ausnahmezustand und hob die während über zehn Jahren gültige 1:1-Parität zwischen argentinischem Peso und US-Dollar auf; die argentinische Währung verlor sofort dramatisch an Wert, Importprodukte wurden unerschwinglich teuer. Duhalde fror die Preise ein und verpflichtete die ausländischen Investoren, in Peso abzurechnen. Diese bestanden jedoch auf dem Dollar beziehungsweise auf jenem Peso-Kurs, zu dem sie ihre Investitionen getätigt hatten. Für die argentinische Kundschaft hätte das bei zahlreichen Dienstleistungen Preissteigerungen von 200, 300 oder gar 400 Prozent bedeutet; angesichts der extremen Inflation und explodierender Arbeitslosigkeit wäre das nicht tragbar gewesen. Um gegen die verfügten Massnahmen zu protestieren, strengten die ausländischen Investoren eine Rekordzahl von sechzig Investitionsschiedsverfahren – Investor-state dispute settlements (ISDS) – gegen den argentinischen Staat an. Das Besondere daran ist, dass viele dieser Klagen sich auf Unternehmen des öffentlichen Dienstes beziehen, darunter solche der Grundversorgung wie Wasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgungswerke. Investitionen anziehen. Aber zu welchem Preis ? Seit seiner Wahl im Dezember 2015 hat Präsident Mauricio Macri vieles in die Wege geleitet, um ausländische Investoren

11 Milliarden US-Dollar für «Geierfonds» ia. Zur Zahl von 8,65 Milliarden US-Dollar, zu deren Zahlung Argentinien von Schiedsgerichten verpflichtet wurde, müssen noch weitere 11 Mil­ liarden hinzugefügt werden, zu deren Zahlung an spekulative US-Hedgefonds («Geierfonds») sich ­Argentinien im Februar und März 2016 bereit erklärte. Vorausgegangen war ein skandalöses, schier endloses juristisches Tauziehen: 2005 und 2010 war es den Kirchner-­Regierungen gelungen, mit 93 Prozent der Gläubiger eine Neustrukturierung der Schulden zu vereinbaren. Diese hatten einem 70-prozentigen Verzicht auf ihre Rückforderungen zugestimmt. Keine Einigung konnte mit jenen 7 Prozent der Gläubiger erzielt werden, deren Geld von spekulativen US-Fonds verwaltet wurde. Diese riefen ein New Yorker Gericht an, das auf der vollständigen Rückzahlung der argentinischen Schuldtitel bestand. Gekauft hatten sie diese notabene einst zu einem Ramschpreis: Wofür sie zu Beginn der 2000er-Jahre nur 80 Millionen US-Dollar bezahlt hatten, konnten sie jetzt 2000 Millionen kassieren – so klingelt die Kasse bei Spekulanten, wenn der Jackpot geknackt wird. Nur indem sich Argentinien zur Zahlung bereit erklärte, konnte es an die internationalen Finanzmärkte zurückkehren. Aber zu welchem Preis !

zurückzuholen: Er hat Kapitalverkehrskontrollen aufgehoben, den Peso abgewertet, die Unternehmenssteuern gesenkt und bürokratische Hürden abgebaut. Aktuell arbeitet er an der Liberalisierung des Arbeitsrechts, was auf Buenos Aires’ Strassen erneut zu Protesten führen könnte. Von einer Rückkehr zur Peso-Dollar-Parität spricht längst niemand mehr, heute kostet ein Dollar zwanzig Pesos. Die ISDS-Klagen, mit denen sich Argentinien konfrontiert sieht – neun sind noch hängig, und neue könnten durchaus noch dazukommen –, werfen zahlreiche Fragen auf: Die Sou­ veränität eines Staates ist im Moment starker ökonomischer Verwerfungen eingeschränkt; Verwerfungen, wie sie eine Finanzkrise, der Zerfall einer Währung oder der Preissturz eines Rohstoffes auf dem Weltmarkt darstellen. Infolgedessen sollten die damit verbundenen Risiken zum Geschäftsrisiko des ausländischen Investors gehören, die es einzukalkulieren gilt. Sie sollten nicht via internationale Rechtsprechung auf den Staat, in dem investiert wurde, abgewälzt werden können. Die Tatsache, dass Argentinien 19-mal verurteilt wurde und sich nur in fünf Fällen durchsetzen konnte, zeigt, dass dieses Prinzip in den wenigsten Fällen respektiert wurde. Offensichtlich werden die Verpflichtungen gegenüber einem ausländischen Investor höher gewichtet, als die Verpflichtung der eigenen Bevölkerung gegenüber, die Grundversorgung sicherzustellen und Menschenrechte zu respektieren.

GLOBAL + Frühling 2018

9


Was bedeutet Konzernverantwortung?

Wenn niederländische ­Niederlassungen vorangehen Laurent Matile

Economiesuisse setzt in Sachen Menschenrechte

auf ­Konfrontation, im Ausland zeigen sich Schweizer Konzerne ihrer ­Verantwortung durchaus bewusst.

Zu oft ist von «der Wirtschaft» die Rede. Die Diskussion um die Unternehmensverantwortung zeigt exemplarisch, wie stark im globalisierten Privatsektor die Meinungen auseinandergehen. Während der Schweizer Dachverband Economiesuisse, der unter anderem auch den Schweizer Nestlé-Konzern vertritt, an seiner kompromisslosen Ablehnung der Konzernverant­ wortungsinitiative festhält, vertritt der CEO von Nestlé Niederlande eine dezidiert andere Position. In den Niederlanden sind wirtschaftliche Schwergewichte unter anderem aus der Kakaobranche in die Offensive gegangen, um einem Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen, das eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Kinderarbeit in ihren eigenen Firmen festschreiben soll, aber auch vorgelagert in ihrer Wertschöpfungskette. Unter den Unterzeichnenden eines Briefs an die niederländischen Parlamentsmitglieder stehen neben dem Getränkemulti Heineken und dem Agrokonzern Cargill die CEOs von Nestlé Niederlande sowie von Barry Callebaut, deren Hauptsitze in Vevey beziehungsweise Zürich sind. Barry Callebaut ist ein der breiten Öffentlichkeit weniger bekannter Konzern, der bei der Kakaoproduktion und -verarbeitung die weltweite Nummer eins ist, aktiv in über dreissig Ländern, darunter vor allem jenen Entwicklungsländern, wo der Rohstoff Kakao produziert wird. Die Lektüre des Briefs ist aufschlussreich; die Unterzeichnenden plädieren für eine verbindliche gesetzliche Regelung, die über freiwillige Initiativen und Selbstregulierung hinausgeht. Sie räumen ein, dass angesichts eines tatsächlich bestehenden Problems die Unternehmen und die Regierung ihre Verantwortung wahrnehmen müssen. Regulierungen bezüglich Kinderarbeit würden die Anstrengungen jener Unternehmen belohnen und die Konkurrenznachteile jener beseitigen, die bereits heute freiwillige Vorreiter einer Entwicklung sind und die zeigen, dass es auch unter finanziellen Gesichtspunkten durchaus möglich ist, seine Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Schliesslich legen die Unterzeichnenden Wert darauf, dass die Niederlande zu jener Spitzengruppe der Länder gehören sollen, die einen gesetzlichen Rahmen schaffen, um unlautere Konkurrenz zu verhindern und sich des Problems von Menschenrechtsverletzungen im Verlauf der Produktionskette ernsthaft annehmen.

10

GLOBAL + Frühling 2018

Nicht vergessengehen darf, dass dieselben Firmen, die den Brief unterzeichnet haben, sich in freiwilligen Initiativen dem Kampf gegen Kinderarbeit verschrieben haben. Sie sind also davon überzeugt, dass sich gesetzliche und freiwillige Massnahmen nicht ausschliessen, sondern sich im Gegenteil perfekt ergänzen. Die Zeichen der Zeit verpasst «Selbstverständlich unterstützen auch wir den Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung von Umweltstandards», werden die Wirtschaftsverbände Economiesuisse und Swissholdings nicht müde zu wiederholen. Mit einer kleinen entscheidenden Nuance allerdings: nur auf freiwilliger Basis, bitteschön. Bei der Einreichung der Konzernverantwortungsini­ tiative (KoVI) im Oktober 2016 schoss Economiesuisse aus allen Rohren gegen das Volksbegehren. Dieses führe zu einer «kontraproduktiven Verrechtlichung» der Diskussion um Menschenrechte und Umweltschutz und «zu weitreichenden rechtlichen, politischen, aber auch wirtschaftlichen Problemen». ­Pikant: Der Bundesrat hat im September 2017 in seiner Botschaft zur Initiative festgehalten, dass die Analyse von Economiesuisse in entscheidenden Punkten falsch sei. Die Regierung präzisierte, dass die von der Initiative vorgeschlagene zivile Haftung sich nur auf Menschenrechtsverletzungen erstrecke, die von einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder ­einem Tochterunternehmen begangen wurde, sich aber nicht auf Zuliefererfirmen erstrecke. Auch unterstrich der Bundesrat, dass KMU von der Initiative nicht betroffen seien. Inzwischen hat sich Überraschendes getan. Am 13. November 2017 sprach sich die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) mit acht zu einer Stimme für einen indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zur Initiative aus, der die wesentlichen Elemente daraus übernehmen soll. Im unmittelbaren Vorfeld hatten mehrere grosse Unternehmen ihre Zurückhaltung abgelegt und sich offen für einen Gegenvorschlag ausgesprochen, darunter namentlich die Mi­ gros, IKEA und Mercuria, die in Genf beheimatete, wenig bekannte Rohstoffhandelsfirma, die im August 2017 als fünftgrösstes Schweizer Unternehmen geführt wurde. Und das ist nicht alles: Das Groupement des Entreprises Multinationales


Foto : © N iels Ackermann /  Lundi13

(GEM) mit mehr als 90 Mitgliedern, die in der boomenden Genfersee-Region rund 35 000 Angestellte beschäftigen, wurde bei der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) vorstellig. Anders als Economiesuisse hat das GEM offenbar die Zeichen der Zeit erkannt: Es wünschte, dass sich die RK-N ihrer ständerät­ lichen Schwesterkommission anschliesst und ebenfalls einen Gegenentwurf zur Initiative unterstützt. Im GEM sind nicht nur die Töchter internationaler Firmen wie Procter & Gamble, Cargill oder DuPont vertreten, sondern auch die global tätigen Schweizer Rohstoffhändler Vitol oder Louis Dreyfus. Auch das Logo der UBS fehlt nicht auf der GEM-Website. Angesichts dieser deutlichen Zeichen der Öffnung bei namhaften Playern ist es umso unverständlicher, dass Economiesuisse an ihrer Dialogverweigerung festhält. Der Dachverband mit Sitz in Zürich lobbyierte bei den Mitgliedern der RK-N, sich gegen einen Gegenvorschlag auszusprechen; mit dem ­immer gleichen Argument, dies sei «der falsche Weg» und «kontraproduktiv». Dieser Kurs ist umso schwerer nachvollziehbar, als sich die KoVi-InitiantInnen kompromissbereit zeigen. Im Fall einer konstruktiven Diskussion beziehungsweise

Die Gegner der Konzernverantwortungsinitiative werfen den InitiantInnen Dogmatismus vor. Die Frage ist: Wessen Ideen landen in der Rumpelkammer der Geschichte ? Bild: Dnipro in der Ost-Ukraine (Juli 2016).

eines soliden Gesetzgebungsprozesses im Parlament ist der Rückzug der Initiative für sie durchaus denkbar. Zusätzlich wundern mag man sich über den Dogmatismus von Economiesuisse, wenn man die jüngsten Entwicklungen in Europa betrachtet. Zur Erinnerung: Die französische Nationalversammlung hat im März 2017 ein Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verabschiedet, das sich auch auf die Niederlassungen von Schweizer Unternehmen in Frankreich auswirken wird. Ein Proteststurm an deren Schweizer Hauptsitzen ist aber ausgeblieben. Wirtschaft ist nicht gleich Wirtschaft. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob hierzulande ein konstruktiver Dialog zwischen Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbänden zustande kommt. Er könnte den Weg frei machen für einen Gesetzesvorschlag, mit dem beide Seiten gut leben könnten. Die eidgenössischen Räte werden die Konzernverantwortungsinitiative voraussichtlich in der Sommersession beraten.

GLOBAL + Frühling 2018

11


swisspeace Course Offer Learn about peacebuilding practice and research, understand the causes of violent conflicts and contribute to peace.

Chicago Cultural Center Š 2011 Kelly Sandos. flickr creative commons

Individual Courses 2018/19 Conflict Sensitivity

6-8 June 2018

Summer School: Colombia’s Path to Peace

25-29 June2018

Dealing with the Past & Conflict Transformation

10-14 September 2018

Fragility, Conflict & Statebuilding

October 2018

Business, Conflict & Peacebuilding

23-24 November 2018

National Dialogue & Peace Mediation

January 2019

Theories of Change in Fragile Contexts

February 2019

Peace Mediation

March 2019

Gender, Conflict & Peacebuilding

April 2019

Preventing Violent Conflicts

May 2019

Postgraduate Programs CAS Civilian Peacebuilding Essentials

September - August

CAS Civilian Peacebuilding Specializations

Rolling application

CAS Civilian Peacebuilding Methodologies

Rolling application

CAS Religion & Konflikt (in German)

April -December

DAS & MAS in Civilian Peacebuilding

Rolling application

www.swisspeace.ch/courses academy@swisspeace.ch


Jetzt amtlich bestätigt: So trickst die Schweiz Jürg Staudenmann  «Mehr

als 60 Prozent

des Treib­hausgas-Fussabdrucks

entstehen im Ausland.» So schreibt das Bundesamt für Statistik (BFS) im Titel seiner Publikation im

Foto : © D aniel Rihs /  1 3 Photo

Klimaverantwortung

Eine Erhöhung des Benzinpreises ist politisch kaum mehrheits­ fähig. Vielversprechende Instrumente zur Finanzierung des Schweizer Klima­beitrags hat der Bund jedoch 2011 schubladisiert.

Februar 2018. Damit anerkennt die offizielle Schweiz endlich ihre

Klimaverantwortung in der Welt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) steht für Sachlichkeit und Präzision; seine Erhebungen sind unbestechlich und dienen den politischen und wirtschaftlichen Kräften unseres Landes als ana­ lytische Grundlage. Nun legt das BFS erstmals Zahlen vor, die eine seit Jahren vorgebrachte zentrale Kritik von Alliance Sud bestätigen: Es ist unhaltbar, dass die offizielle Schweiz ihre Klimaverantwortung mit der Treibhausgasbilanz gleichsetzt. In einer Erhebung stellt das BFS fest, dass die «im Ausland aufgrund der Schweizer Endnachfrage entstandenen Emissionen» mit 76 Mio. Tonnen CO2eq pro Jahr fast doppelt zu Buche schlagen wie der Treibhausgasausstoss innerhalb der Landesgrenzen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass wir immer mehr unserer energie- und emissionsintensiven Produktion ins Ausland verlagern. Das Treibhausgasinventar wird regelmässig im Rahmen der Berichterstattung zum Kyoto-Protokoll erstellt. Es basiert auf dem Territorialprinzip, erfasst also nur Emissionen, die innerhalb der Landesgrenzen entstehen. Es blendet somit den Konsum von Importwaren genauso aus, wie Emissionen, die durch Flüge und Autofahrten ins Ausland verursacht werden. Ebenso wenig erfasst werden die Emissionen von Schweizer Unternehmen, die beispielsweise bei der Ausbeutung und Umwandlung von Rohstoffen oder der Produktion von Waren

und Dienstleistungen im Ausland entstehen. Für Staaten wie die Schweiz, die zunehmend Emissionen ins Ausland verlagern, statt diese zu vermeiden, wirkt sich diese statistische Ver­ fälschung «günstig» aus. Wie gesagt, neu ist diese Erkenntnis nicht: In ihrem Masterplan forderte auch die Klimaallianz 2016, dass die Klima­ politik der Schweiz an ihrem Gesamteintrag in die Atmosphäre weltweit aus­ gerichtet werden muss. Alliance Sud ­kritisiert seit Jahren, dass der Bundesrat insbesondere bei der Abschätzung ihrer gemäss Pariser Klimaübereinkommen geschuldeten Klimafinanzierungsbeiträge zwar immer das Verursacherprinzip beschwört, dabei aber nur jenes Drittel der Schweizer Emissionen berücksichtigt, das innerhalb der Landesgrenzen emittiert wird. Neu ist, dass nun endlich auch von offizieller Seite her eine Gesamtschau postuliert wird. Das sei «gerade in einem Land wie der Schweiz, das intensive weltweite Handelsbeziehungen unterhält», zentral, schreibt das BFS. Dadurch könne Kohärenz zur sogenannten volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erzielt werden, einer OECD-weiten Methodik, die ebenfalls dem sogenannten Residenzprinzip folgt. Das BFS hat jetzt den Grundstein gelegt für eine verlässliche Abschätzung der «gemeinsamen, aber differenzierten» Klimaverantwortung der Schweiz. Seine Modellierung hat errechnet, dass sich die Schweizer Emissionen auf fast das Dreifache dessen belaufen, woran sich der Bundesrat bis anhin orientierte.

Der von der Schweiz zu leistende Anteil an der internationalen Klimafinanzierung erhöht sich demnach auf 900 Millionen Franken pro Jahr; zur Erinnerung: In seinem Bericht vom 10. Mai 2017 ging der Bundesrat noch von 450 bis 600 Millionen aus. Die Diskussion um den «fairen» ­Anteil der Schweiz an der Klimafinanzierung kann und muss damit ad acta ­gelegt werden. Das Augenmerk sollte endlich auf die dringend notwendige Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel gelegt werden.

Das Prinzip «Common but ­Differentiated Responsibility» Seit der Rio-Erklärung zu Umwelt und Entwicklung von 1992 nimmt das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung (engl. CBDR) eine bedeutende Rolle in der internationalen Klimadebatte ein. Dem CBDR-Prinzip liegt die Erkenntnis zugrunde, dass globale Umweltbedrohungen wie Klima­ veränderungen, Biodiversitätsverlust oder Desertifikation nur mit ge­ meinsamem Handeln angegangen werden können. Weil die ver­ schiedenen Länder jedoch in unterschiedlichem Masse dafür verantwortlich sind, müssen die ­Lasten bei Vorbeugung und Bekämpfung unterschiedlich verteilt werden.

GLOBAL + Frühling 2018

13


Alliance Sud InfoDoc

Migration und ­Entwicklung  Die Dokumentationszentren von Alliance Sud stellen in ihrem Jahresprogramm 2018 aktuelle Fragen

rund um Migration in den Mittelpunkt. Diskutieren Sie mit an unseren kostenlosen Veranstal-

tungen und Filmvorführungen, besuchen Sie ­unsere Ausstellung !

Migration ist kein Phänomen der Gegenwart. Die Menschen nutzen seit jeher die Möglichkeit, ihre eigene Lebenssituation zu verbessern. Neu ist, dass grössere Distanzen kostengünstiger überwunden werden, dass Informationen auch in ­abgelegenen Regionen verfügbar sind und der Klimawandel zunehmend ein prä­ gender Faktor wird. Kurz, heute ist Migration ein weltumfas­sendes, emotional aufge­ ladenes Thema mit grösster politischer und gesellschaftlicher Sprengkraft. Was erzählen Migrantinnen und Migranten über ihr Leben in der Schweiz ? Welcher Zu­

sammenhang besteht zwischen Migration und Entwicklung ? Und welchen Einfluss hat die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit auf regionale oder globale Migrationsbewegungen ? Die Dokumentationszentren von Alliance Sud in Bern und Lausanne haben für 2018 ein ab­ wechslungsreiches Veranstaltungsprogramm zusammengestellt. Über das ganze Jahr verteilt ­finden ­Diskussionen statt, es werden Filme zu den verschiedensten Facetten der Migration gezeigt. ­Anschliessend bietet sich jeweils Gelegenheit, sich über das Gesehene auszutauschen. Die Veran­ staltungsreihe endet mit der Ausstellung «Grenzen überschreiten: Migration und Verschie­ denheit», die mit Plakaten von Studierenden der Walliser Schule für Gestaltung (ECAV) und ­Texten einer Wortkünstlerin für das Thema Migration s­ ensibilisiert. Alle Informationen InfoDoc-Veranstaltungs­ reihe finden Sie auch auf unserer ­Website www.alliancesud.ch.

Veranstaltungsagenda Bern

Monbijoustrasse 29

26. 4. 2018, 12 h 15

Film : Migrantinnen und Migranten in der Schweiz erzählen

20. 9. 2018, 18 h 15

Film und Diskussion : « Wir Mit­bürgerinnen » 18. 10. – 21. 12. 2018

Digitale Ausstellung : « Grenzen ­überschreiten: Migration und Verschiedenheit » 25. 10. 2018, 18 h 15

Performance : « mittendrin und ­ausgeschlossen »

Lausanne

Av. de Cour 1

19. 4. 2018, 12 h 15 Midi-film : « Wallay » 31. 5. 2018, 18 h 30

Conférence : Quelle école dans les camps de réfugiés ?

13. 9. 2018, 12 h 15

Midi-film : « Au diapason de la diaspora »

18. 10. 2018, 18 h 30

Conférence / vernissage : Migration et développement, des révélateurs du monde actuel ?

18. 10. – 21. 12. 2018

Exposition : « Au-delà des frontières : migrations et différences »

15. 11. 2018, 12 h 15

Midi-film : « Qui veut gagner des migrants ? »

14

GLOBAL + Frühling 2018


Karussell

Stark polarisierte Debatte Dagmar Aközel  Die

Podiumsdiskussion im Berner

Generationenhaus zur Migrationsaussenpolitik der Schweiz spiegelte die starke Polarisierung

rund um das Thema «Migration und Entwicklung». Ein Podium, ein Thema, drei Sichtweisen. An der Auftaktveranstaltung der InfoDoc-Veranstaltungsreihe am 21. ­Februar diskutierten unter der Leitung des Publizisten Markus Mugglin der Alliance-Sud-Geschäftsleiter Mark Herkenrath, Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP/ ZH) und der langjährige NZZ-Journalist und Historiker Christoph Wehrli. Seit Herbst 2015 ist in Europa von einer Migrations­ krise die Rede. Was soll die Schweiz tun, und welche ­Prioritäten soll sie in ihrer Migrationspolitik setzen ? Lösungsansätze könnten in einer Neuorientierung im ­Verhältnis von – beim Bund beide zur Hauptsache in der Deza angesiedelten – Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe liegen, aber auch im Ausbau von Migrationspartnerschaften und der besseren Abwägung von Chancen und Risiken im Freihandel für die Länder des globalen Südens. Die Diskussion legte offen, wie komplex das Thema Migration mit seinen vielen voneinander abhängigen ­Aspekten ist. Konsens war rar, zu unterschiedlich definieren die Podiumsteilnehmenden die Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit; ebenso wenig einig wurde man sich, dass Migrationspartnerschaften auf gleicher Augenhöhe stattfinden und nicht mit Deals verknüpft werden sollten. Auch die Frage, ob Freihandel die Länder des Südens weiterentwickeln kann oder umgekehrt sogar Migration begünstigt, blieb kontrovers.

Vertiefung des Themas via Alliance Sud InfoDoc E-Dossier zu Migration und Entwicklung (online). Buch (Ausleihe vor Ort): Neuland – Schweizer Migrationspolitik im 21. Jahrhundert. P. Lutz; foraus – Forum Aussenpolitik (2017). Zeitschriften (Online-Ausleihe): Migration und Flucht in Zeiten der ­Globalisierung (2016). P. Morazán; Südwind-Institut. Elektronisches Dokument: Verhindert wirtschaftliche Entwicklung ­Migration? V. Eichenauer, J. Menet, St. Schlegel (2012): Onlinezugriff auf Volltext, ­archiviert von Basel UB Wirtschaft. Weblink: Swiss Civil Society Platform on Migration and Development.

Monbijoustrasse 29/31, 3011 Bern Öffnungszeiten : 13.30 – 17.30 h ( Mo – Fr ) dokumentation@alliancesud.ch, www.alliancesud.ch/dokumentation

— Nach 15 Jahren an der Spitze von Swissaid übergibt Caroline Morel ihr Amt als Geschäftsleiterin an ­Markus Allemann, der vorher Co-Geschäftsleiter von Greenpeace Schweiz war. Dreimal bekleidete Caroline Morel in dieser Zeit das Amt der Alliance-Sud-Präsidentin. — Beim Heks ist Bernhard Kerschbaum der neue Bereichsleiter Ausland. Er leitete bisher die Abteilung Asien/ Europa. Dort wird er von Marc Zoss ersetzt, dem bisherigen Programmbeauftragten Südkaukasus. Dessen Stelle übernimmt Sabina Schmid. Evelyn Mühlhofer arbeitet neu für Monitoring und Evaluierung in der Auslandabteilung. Annelies Hegnauer wird als Abteilungsleiterin M ­ arketing/Fundraising mit Brigitte Roth ersetzt. Im ­ üd­sudan ist Geoffrey Cordell der neue verantwortliche S Länderdelegierte, er ersetzt David Boyes. Das Heks ver­ lassen hat Simon Wisam Salman, Delegierter Humanitäre Hilfe. — Von verschiedenen Stellen bei Uno-Organisationen stösst ­Adriana Gutierrez als Akquisitorin zu Helvetas, sie ersetzt Sabrina Gantenbein, die zum VBS wechselt. Neue Direct-Marketingspezialistin ist Petra Weber. — Als neue Leiterin Personal und Dienste hat Miriam Troxler ­Einsitz in der Geschäftsleitung von Fastenopfer genommen. — Yvonne Kremser ist die neue Verantwortliche für institutionelles Fundraising und Grossspender bei Brot für alle. Zuvor war sie bei Pro Mente Sana und als selbstständige Beraterin tätig. — Bei Caritas ist Leonard Hessling neu der stv. Leiter der Abteilung Humanitäre Hilfe, neu Programmverantwortliche sind Martina Weber für Tadschikistan, Sandra Ege für Kosovo und Nicola Malacarne für Indien. — Als neuer Fundraiser bei Schweizer Institutionen stösst Jonas Wagner zu Terre des Hommes Schweiz, er kommt vom österreichischen Lateinamerika-Institut. — Klaus Thieme ist der neue Teamleiter Entwicklungszusammenarbeit bei Solidar Suisse. Zuvor arbeitete er als Projektleiter in Sambia für SolidarMed. — Christian Engeli stösst von Greenpeace Schweiz als neues Mitglied der Geschäftsleitung und Abteilungsleiter Kommunikation und Marketing zu Public Eye. — Der neue Leiter der Deza-Abteilung Analyse und P ­ olitik im Bereich Globale Zusammenarbeit ist Nicolas Randin, bisher in leitender Funktion bei der Schweizer Uno-Mission in New York tätig. Giacomo Solari, bisher Chef der Sektion Südamerika beim EDA, wird neu Ko­ opera­tionschef in der Botschaft in Yangoon in Myanmar. Boris Maver, bisher Programmbeauftragter Westafrika, arbeitet neu im Kobü in Niamey (Niger). Raphaela Meli wechselt als Programmbeauftragte nach Maputo (Mosambik). Sie löst dort Evelyn Stettler ab, die nach Bern in den Stab der Globalen Zusammenarbeit zurückkehrt. Sascha ­Müller, bisher Programmbeauftragte in der Abteilung Mittlerer Osten und Nordafrika der Humanitären Hilfe, wechselt als Regionalberaterin in die Botschaft in Belgrad.

GLOBAL + Frühling 2018

15


Foto : © D aniel Rihs /  1 3 Photo

Von Alliance Sud ins Bild gesetzt. Darshikka Krishnanantam war zweijährig, als ihre Mutter mit ihr vor dem Bürgerkrieg in Sri Lanka in die Schweiz flüchtete. Heute spricht sie fliessend Berndeutsch. Sie hat zwei kleine Söhne, einen Sitz im Stadtrat, eine Stelle bei der Flüchtlingshilfe der Heilsarmee und den Traum von einem normalen Leben. Sie selbst bezeichnet sich als «Weder-Noch». Manchmal hat sie ihr Dasein zwischen Stuhl und Bank auch satt.

Daniel Rihs (52) fotografiert für Magazine, Zeitungen, Firmenkunden und NGOs und ist auf Portraits und Reportagen spezialisiert. Er ist Networker bei der Fotografen­agentur 13 Photo. Seine Arbeiten wurden an Festivals und Ausstellungen gezeigt: Bieler Fototage, Kunsthalle Bern, Museum Africa Johannesburg, Euro­ päischer Monat der Fotografie Berlin, Triennale der Photographie Hamburg. Daniel Rihs ist Gewinner des Swiss Press Photo Award 2016, Kategorie Schweizer Geschichten. Seit einem Jahr fotografiert er immer wieder in der tamilischen Diaspora in der Schweiz. www.danielrihs.ch

Zahlen und Fakten zu Rücküberweisungen

30 000 Mi0. US-$

34 Prozent

62,7 Mrd. US-$

verlangen spezialisierte ­Finanzdienstleister jährlich als Gebühren für Rück­überweisungen.

aller Rücküber­ weisungen fliessen zwischen Ländern des globalen Südens.

schicken Arbeitnehmende aus Indien jährlich in ihre Heimat. Zum Vergleich: Das Schweizer Bundesbudget ­beläuft sich auf 69 Mrd. Franken.

Quellen: Weltbank, IFAD, EFD

GLOBAL +   Postfach  |   3001 Bern  |   Telefon + 41 31 390 93 30 E-Mail : globalplus@alliancesud.ch  |   www.facebook.com/alliancesud

www.alliancesud.ch


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.