DISKRIMINIERUNG VON KASTENLOSEN
Ein unabänderlicher Status Beim Begriff Kastensystem denken viele sofort an Indien. Aber auch in anderen Ländern werden Menschen aufgrund ihrer Abstammung diskriminiert. Von Monica Vincent
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ie Ermordung von George Floyd im Jahr 2020 hat die weite Verbreitung von systemischem Rassismus deutlich gemacht. Diskriminierung aus Gründen rassistischer Zuschreibung, ethnischer und nationaler Herkunft oder aufgrund der Hautfarbe müssen gleichermaßen erkannt und bekämpft werden. Amnesty International nimmt aber auch die Diskriminierung aufgrund der Abstammung in den Blick. Was genau verbirgt sich hinter diesem speziellen und sperrigen Begriff? Was ist Diskriminierung aufgrund der Abstammung? Bei der Diskriminierung aufgrund der Abstammung werden bestimmte Personengruppen wegen ihres durch Geburt ererbten Status, ihrer Abstammung oder Vorfahren ausgegrenzt. Der ererbte Status ist im sozialen System verankert und kann nicht geändert werden – auch nicht durch Bildung, Beruf, ökonomischen Aufstieg oder Heirat. Diskriminierung aufgrund der Abstammung ist mit der Vorstellung von Reinheit und Unreinheit verbunden, sie brandmarkt Gruppen derselben Abstammung als von Natur aus »schmutzig« oder »unrein«. Weltweit werden auf Abstammung basierende Gemeinschaften schlechter oder ungleich behandelt, stigmatisiert, unterdrückt und geächtet. Was hat es mit dem Kastensystem auf sich? Der Kastenstatus wird bei der Geburt ererbt und besteht bis zum Tod. Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörig-
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keit betrifft alle Lebensbereiche und beeinträchtigt die Chancen der betroffenen Menschen. Der Kastenstatus kann über den Beruf entscheiden, daher verwendet Amnesty auch den Begriff »Diskriminierung aufgrund von Arbeit und Abstammung«. Wer sogenannten niedrigen Kasten angehört, wird als »unberührbar« bezeichnet. Dies bedeutet auch eine berufliche Isolation, ein Verbot der Heirat außerhalb der Gruppe und weitere Vorschriften, die für »Unberührbare« gelten. Sogenannte niedere Kasten sind sozial ausgegrenzt. Ihre Räume sind von der übrigen Gemeinschaft getrennt: dies reicht von Wohnungen bis hin zu Begräbnisstätten. Mitglieder dieser Kasten dürfen nur bestimmte Arbeiten verrichten, sie können aus diesem System nicht ausbrechen, dürfen keine Mitglieder anderer Kasten heiraten, keine Güter oder Dienstleistungen mit ihnen teilen oder mit ihnen an einem Tisch essen. Wie viele Menschen sind von Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit betroffen? Schätzungen zufolge sind weltweit mehr als 250 Millionen Menschen betroffen. Die meisten Kastengemeinschaften sind in Südasien zu finden, Kastendiskriminierung ist auch in Afrika, im Nahen Osten, in der Pazifikregion und in Diasporagemeinschaften weltweit verbreitet. Außerhalb des südasiatischen Kontexts gibt es nur wenig Forschung über Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit. Ist das Kastensystem vor allem ein hinduistisches Phänomen? Kastendiskriminierung in Südasien ist mit dem Hinduismus verbunden. Die hinduistische Mythologie unterteilt die Hindu-Gesellschaft in vier Gruppen:
Brahmanen, Kshatriyas, Vaishyas und Shudras. Die Ausgestoßenen oder »Unberührbaren« stehen außer- und unterhalb dieser hierarchischen Ordnung. Die Ausgestoßenen sind unter verschiedenen Namen bekannt, in Südasien bezeichnen sie sich als Dalits. Die Kastenzugehörigkeit reicht in Südasien aber über die religiösen Zugehörigkeiten hinaus: Das System hat Eingang in alle Religionen gefunden und findet auch unter Sikhs, Muslim_innen und Christ_innen Anwendung. Und jenseits von Südasien? In Afrika gibt es verschiedene Arten von Diskriminierung aufgrund der Abstammung, wie aus einem UN-Bericht hervorgeht: Neben der Diskriminierung aufgrund von Kastenzugehörigkeit existiert vor allem die Diskriminierung tatsäch-
Der Kastenstatus wird bei der Geburt ererbt und besteht bis zum Tod. licher oder vermeintlicher Sklav_innen. Diese Formen finden sich in Ländern wie Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Côte d’Ivoire, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Somalia. Diskriminierung aufgrund der Abstammung ist ein weltweites Phänomen, das mit sozialer Ausgrenzung, institutionalisierter Unterdrückung, Gleichgültigkeit der Behörden und Gewalt einhergeht. Kastendiskriminierung existiert trotz verfassungsrechtlicher Garantien und wirkt sich negativ auf die Autonomie und