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«Unser Einsatz wird als schnell, speditiv und hilfreich wahrgenommen.» Um die wirtschaftlichen Auswirkungen, die durch Corona entstehen, zu mildern, bietet das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Hand. Amtschef Jonas Motschi fühlt der Solothurner Wirtschaft den Puls.
Auf einer Skala von 1 bis 10: Wie gut geht es der Solothurner Wirtschaft? Eines lässt sich sagen: Gut geht es ihr nicht. Corona beeinträchtigt den inländischen Absatz beim Gastgewerbe oder Detailhandel, Corona trifft aber auch die Exportindustrie. Auf einer Skala von 1 bis 10 liegen wir zwischen 2 und 5. Wie ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit derzeit ausgelastet? Unsere Hauptarbeit besteht derzeit darin, die Kurzarbeitsentschädigungen an voraussichtlich 5000 Betriebe auszuzahlen – eine Summe von aktuell 75 Mio. Franken. Weiter kontrollieren wir, ob die Schutzkonzepte in wiedereröffneten Betrieben eingehalten werden. Bis jetzt haben wir 405 Kontrollen durchgeführt und mussten über 12 Geschäftsschliessungen verfügen. Was gerade anrollt, sind die Bürgschaften für Startup-Unternehmen. Wie wurden die vom AWA angebotenen Hilfestellungen von der Wirtschaft aufgenommen? Gerade im Bereich der Kurzarbeit sind die Rückmeldungen sehr positiv. Dankbarkeit ist spürbar. Unser Einsatz wird als schnell, speditiv und hilfreich wahrgenommen – sofern man überhaupt helfen kann. Aber es gibt auch jene, die sich in Stich gelassen fühlen – dies ist natürlich bedauerlich. Bei der Kontrolle der Schutzmassnahmen können wir den Betrieben beratend zur Seite stehen. Gerade die Schutzkonzepte für Gastrobetriebe wurden kritisiert. Welche Erfahrungen macht das AWA bei der Kontrolle vor Ort? Die Schutzmassnahmen können in den meisten Fällen eingehalten werden – und werden auch eingehalten. Lediglich
die Gästekapazitäten sind kleiner. Für Kleinstbetriebe ist es manchmal schwierig, die räumlichen Vorgaben einzuhalten. Inwiefern wird das AWA mit missbräuchlichem Bezug von Unterstützungsgeldern konfrontiert? Grundsätzlich wird bei den Kurzarbeitsentschädigungen der Anspruch auf Auszahlung nach strengen Kriterien geprüft. Erst dann kann die Zahlung erfolgen. Ob es zu missbräuchlichem Bezug von Geldern kommt, stellt erst das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in seinen Revisionen fest, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es gibt aber auch Privatpersonen, die uns Verdachtsfälle melden. Zum Beispiel Angestellte, die trotz Kurzarbeit voll durcharbeiten müssen und die Zeit nicht vollständig erfassen dürfen. Worauf müssen sich Solothurner Wirtschaft und Arbeitnehmende einstellen? Ich kann nur wiederholen, was alle sagen: Der massive Wirtschaftseinbruch ist bereits da. Die Arbeitslosigkeit wird weiter steigen. Und vor dem Hintergrund der schlechten globalen Wirtschaftslage kommen zusätzliche Probleme auf uns zu. Wie kommen die Warenflüsse wieder in Gang? Wie gelingt es der auf Maschinenbau ausgerichteten Solothurner Industrie, auf dem Weltmarkt wieder Fuss zu fassen? Die offene Frage ist: Wo stehen wir Ende Jahr? Und wo stehen wir zwei Jahre später? Wo erkennen Sie in der Corona-Krise auch wirtschaftliche Chancen? Ein schwieriger Gedankenzug für alle, die den Betrieb schliessen müssen oder den Job verlieren. Dennoch: Wenn der Sturm im Wald einen Teil der Bäume fällt, kommt wieder Jungwuchs. Es gibt greifbare Chancen – die Frage der Digitalisierung hat durch Praxiserfahrung einen grossen Schritt vorwärts gemacht. Dann hat die Ideenvielfalt zu neuen Plattformen und Apps geführt. Wir wurden gezwungen, neue Arbeitsformen auszutesten – die letztlich die Chance auf Veränderung mit sich brachten. Gleichzeitig fordert uns das Thema: So muss auch das derzeit auf industrielle Produktion ausgerichtete Arbeitsgesetz diesen neuen Möglichkeiten gerecht werden. Der Kanton arbeitet ein Modell aus, um Betriebe bei der Zahlung von Mietzinsen zu unterstützen. Wie weit ist dieses Vorhaben? Es ist eine entsprechende Verordnung in Arbeit. Substanziell lässt sich dazu noch nichts sagen. Fakt ist: Sollte der Bund keine entsprechende Massnahme beschliessen – von Seiten des Kantons werden wir eine haben.
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Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
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Eine Steuerpflicht – und damit die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung – besteht auch, wenn eine juristische Person im Kanton Solothurn eine Betriebsstätte unterhält oder Liegenschaften besitzt. Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt je nach Vereinszweck ab einem steuerbaren Gewinn von CHF 20 000 (ideeller Zweck) bzw. CHF 5000 (übrige Zwecke) oder ab einem steuerbaren Kapital von CHF 200 000. Diesbezüglich besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Steuerpflichtige juristische Personen, die keine Steuererklärung erhalten haben, sind aufgefordert, sich beim Kantonalen Steueramt, Abteilung juristische Personen, Tel. 032 627 87 42, sekretariat-jp@fd.so.ch, zu melden. Wir danken allen für die vollständig und gründlich ausgefüllten Steuererklärungen sowie für die fristgerechte Einreichung. Steueramt des Kantons Solothurn Juristische Personen
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Anzeigerverband Bucheggberg-Wasseramt Zuchwilerstrasse 21, T 032 558 86 90, F 058 200 48 01 E-Mail: avinserate@azmedien.ch oder bei den Gemeinde-Inseratediensten (Adressen siehe Gemeindeseiten im AZEIGER)
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> PREISRÄTSEL
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
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> LOKALES UND REGIONALES
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
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> LOKALES UND REGIONALES
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
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> LOKALES UND REGIONALES
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
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> LOKALES UND REGIONALES
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
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> LOKALES UND REGIONALES
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
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> AUS SOLOTHURN UND LEBERN Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage für: S-0072575.3 Transformatorenstation 18 Kaselfeldstrasse – Ersatz der bestehenden TS auf gleicher Parzelle (inkl. Kabelarbeiten) Koordinaten: 2604330/1229257 Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die AEK Energie AG, Westbahnhofstrasse 3, 4500 Solothurn das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 2. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2020 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt: – Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn (während der Öffnungszeiten) – Gemeindeverwaltung Bellach Schalterhalle, Dorfstrasse 3 4512 Bellach (während der Öffnungszeiten) Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Ist aufgrund der geltenden Covid-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Telefon 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch). Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf
100144293/Be
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Wir sind überwältigt! Herzlichen Dank allen, die uns zu unserer Diamantenen Hochzeit in so herzlicher und zahlreicher Weise mit Glückwünschen und Aufmerksamkeiten bedacht haben. Rosmarie und Fred Heri-Fröhlicher
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Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage für: S-0174376.1 Schaltstation 38 Bahnweg – Neubau der Schaltstation auf der Parzelle Nr. 34 der Gemeinde Bettlach Koordinaten: 2599044/1226888
100145018/Be
Baupublikation
Baugesuch Nr.: 2020-0037.000 Bauherrschaft: Glanzmann Walter, Jurastrasse 73, 2544 Bettlach Bauprojekt: Ersatz Oelheizung durch Luft-/ Wasser Wärmepumpe Bauplatz: Parzelle 1416 Planverfasser: Bieri Haustechnik AG, Austrasse 3, 2540 Grenchen Planauflage: Bauverwaltung, Dorfstrasse 38, 2544 Bettlach Einsprachefrist: 11.06.2020 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung zu richten. Baubehörde 100145101/Bet
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
L-0195152.2 16 kV-Leitung zwischen dem Unterwerk Grenchen 1 und der Schaltstation 38 Bahnweg – Umlegen des Kabels in die neue SS 38 Bahnweg L-0195153.2 16 kV-Leitung zwischen der Schaltstation 38 Bahnweg und der Transformatorenstation Mathys – Umlegen des Kabels in die neue SS 38 Bahnweg L-0195154.2 16 kV-Kabel zwischen der Schaltstation 38 Bahnweg und der Transformatorenstation 36 Sportplatz – Umlegen des Kabels in die neue SS 38 Bahnweg L-0195155.2 16 kV-Kabel zwischen der Schaltstation 38 Bahnweg und der Transformatorenstation 34 Hänggi Süd – Umlegen des Kabels in die neue SS 38 Bahnweg
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössi¬schen Starkstrominspektorat einzureichen. Ist aufgrund der geltenden Covid-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch). Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf
100144635/Bet
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die AEK Energie AG, Westbahnhofstrasse 3, 4500 Solothurn das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 2. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2020 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt: – Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn – Einwohnergemeinde Bettlach Bauverwaltung Dorfstrasse 38 2544 Bettlach ((Einsicht während der Öffnungszeiten) Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
> AUS SOLOTHURN UND LEBERN Gemeinden: Riedholz, Flumenthal Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage für: S-0174288.1 Transformatorenstation 4 Hinterriedholz – Ersatz der bestehenden Trafostation auf Parzelle 200 der Gemeinde Riedholz Koordinaten: 2610946 / 1231920 L-0115699.3 16-KV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen 3 Hauptstrasse und 4 Hinterriedholz – Erstellen der Einführung in die neue TS 4 Hinterriedholz L-0161558.4 16-KV-Kabel zwischen dem Unterwerk Luterbach und der Transformatorenstation 9 SNB Gleichrichter – Erstellen der neuen Einführung in die TS 9 SNB Gleichrichter L-0230633.1 16-KV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 4 Hinterriedholz und 9 SNB Gleichrichter – Erstellen der neuen Kabeleinführung Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die AEK Energie AG, Westbahnhofstrasse 3, 4500 Solothurn, das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 2. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2020 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt: – Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn – Gemeindeverwaltung Riedholz Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz – Einwohnergemeinde Flumenthal Jurastrasse 6, 4534 Flumenthal (Einsicht überall während der ( Öffnungszeiten)
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Ist aufgrund der geltenden Covid-19Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch). Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf 100144624/Fl
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Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Baupublikation
Baupublikation Bauherrschaft: Walter und Liliane Bohner Buchenweidstrasse 1 4535 Hubersdorf
Bauherr:
Frau Zuber Beatrix Heimlisbergstrasse 56 4513 Langendorf
Bauobjekt:
Rückbau Geräteschopf (an Wohnhaus angebaut) Neubau Geräteschopf (freistehend)
Grundeigentümer: Bauherrschaft
Baupublikation Bauherrschaft: Wälchli Samuel, Balmweid 10, 4525 Balm b. Günsberg Bauvorhaben: Spielturm mit Schaukel Verantwortliche Bauleitung: Bauherr Bauplatz: Balmweid 10, Grundstück Nr. GB NR. 182, 4525 Balm bei Günsberg Planauflage: Gemeindehaus, 4525 Balm bei Günsberg
Bauleitung: Bouygues E&S InTec Schweiz AG Allmendweg 8, 4528 Zuchwil
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Wärmepumpe mit Aussenaufstellung
Bauplatz:
Heimlisbergstrasse 56 GB 1173
Planauflage:
Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal)
Bauplatz: Buchenweidstrasse 1 GB-Nr. 361, 4535 Hubersdorf Auflage: Im Foyer der Gemeindekanzlei. Während der Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung, 28. 5. 2020 bis 11.6. 2020. Einsprachefrist: 11. Juni 2020 Einsprachen sind schriftlich und begründet der Bau- und Werkkommission einzureichen.
100145788/Hu
Einreichen der Steuererklärung JP 2019
Einsprachefrist: 11. Juni 2020 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Baukommission zu richten.
Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
100145617/Gü
Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
100145583/La
EINWOHNERGEMEINDE LANGENDORF
Baupublikation Bauherr:
Herr und Frau Feier Peter und Wingeier Simone Rötistrasse 12 4513 Langendorf
Bauobjekt:
Ersatz Gartenhaus
Projektverfasser: Schmid & Co. Holzbau AG Gewerbestrasse 1 4524 Günsberg
Die Baukommission der Gemeinde Balm bei Günsberg
Einreichen der Steuererklärung JP 2019
Einsprachefrist: 12. Juni 2020 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Bauplatz:
Rötistrasse 12 GB 563
Planauflage:
Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal)
Einsprachefrist: 12. Juni 2020 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten.
100145581/La
Baupublikation Bauherr:
Herr und Frau Andreatta Benjamin und Nicole Heimlisbergstrasse 37 4513 Langendorf
Bauobjekt:
Projektänderung Parkplatz Projektverfasser: Späti AG Kaselfeldstrasse 3 4512 Bellach Bauplatz: Heimlisbergstrasse 37 GB 1371 Planauflage: Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal) Einsprachefrist: 12. Juni 2020 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten 100145584/La
Liebe Gönnerinnen und Gönner Aufgrund der jetzigen Situation verzichten wir in diesem Jahr auf den Gönnereinzug im Mai. Über eine Spende auf unser Vereinskonto für die geplante Durchführung unseres Konzerts am 7.11.2020 würden wir uns aber sehr freuen: CH94 8097 6000 0094 9252 0 Vielen herzlichen Dank! Infos unter: www.chor-vivavoce.ch
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
> AUS SOLOTHURN UND LEBERN
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
Einwohnergemeinde Lommiswil
Baupublikation Bauherr: Alessandro und Maria Grazia Gabriele, Höhenweg 6A 4514 Lommiswil Bauobjekt: Bau eines Pools, Höhenweg 6A GB Nr. 655 Planverfasser: Alessandro und Maria Grazia Gabriele, Höhenweg 6A 4514 Lommiswil Begründete Einsprachen: vom 29. Mai bis 12. Juni 2020 an die Bau-, Planungs- und Werkkommission Lommiswil
Baupublikation Bauherr: Andreas und Cardin Morand, Känelmoosstrasse 9, 4514 Lommiswil Bauobjekt Autounterstand, Känelmoosstrasse 9, GB Nr. 45 Planverfasser Andreas und Cardin Morand, Känelmoosstrasse 9, 4514 Lommiswil Begründete Einsprachen vom 29. Mai bis 12. Juni 2020 an die Bau-, Planungs- und Werkkommission Lommiswil Jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr öffentliche Sprechstunde auf der Gemeindekanzlei. Voranmeldung Telefon 032 641 25 22, abends. Bau-, Planungs- und Werkkommission
100144913/Lo
Einwohnergemeinde Lommiswil Ab dem 1. Juni 2020 gelten wieder die normalen Schalteröffnungszeiten (siehe Website). Allerdings ist der Zugang zum Schalter der Gemeindeverwaltung nur via Seiteneingang und Lift möglich.
Die Gemeindeverwaltung 100145381/Lo
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Jeden Dienstag von 18 bis 19 Uhr öffentliche Sprechstunde auf der Gemeindekanzlei. Voranmeldung Telefon 032 641 25 22, abends. Bau-, Planungs- und Werkkommission
Nachträgliche Baupublikation
Gemeinden: Riedholz, Flumenthal Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
(bereits ausgeführt)
Bauherrschaft: Christine u. Clemens Burgherr Bellevuestrasse 6 4515 Oberdorf SO Projektverfasser: Christine u. Clemens Burgherr Bellevuestrasse 6 4515 Oberdorf SO Bauvorhaben: Ersatz Stützmauer Sued-West Standort: Bellevuestrasse 6, GB Oberdorf SO Nr. 725 Planauflage: Gemeindeverwaltung Oberdorf SO Einsprachefrist: 11. Juni 2020 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel der Baukommission einzureichen. Baukommission Oberdorf 100145238/Ob
100144918/Lo
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Baupublikation
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Öffentliche Planauflage für: S-0174288.1 Transformatorenstation 4 Hinterriedholz – Ersatz der bestehenden Trafostation auf Parzelle 200 der Gemeinde Riedholz Koordinaten: 2610946 / 1231920 L-0115699.3 16-KV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen 3 Hauptstrasse und 4 Hinterriedholz – Erstellen der Einführung in die neue TS 4 Hinterriedholz L-0161558.4 16-KV-Kabel zwischen dem Unterwerk Luterbach und der Transformatorenstation 9 SNB Gleichrichter – Erstellen der neuen Einführung in die TS 9 SNB Gleichrichter L-0230633.1 16-KV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 4 Hinterriedholz und 9 SNB Gleichrichter – Erstellen der neuen Kabeleinführung Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die AEK Energie AG, Westbahnhofstrasse 3, 4500 Solothurn, das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Bauherrschaft: Beat Adam, Weissensteinstrasse 113, 4515 Oberdorf SO
Die Gesuchsunterlagen werden vom 2. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2020 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt:
Projektverfasser: Heizungsmacher AG, Grabackerstrasse 6, 4500 Solothurn
– Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn – Gemeindeverwaltung Riedholz Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz – Einwohnergemeinde Flumenthal Jurastrasse 6, 4534 Flumenthal (Einsicht überall während der ( Öffnungszeiten)
Bauvorhaben: Ersatz Heizung, aussen aufgestellte Luft/Wasser WP Standort: Weissensteinstrasse 113, GB Oberdorf SO Nr. 676 Planauflage: Gemeindeverwaltung Oberdorf SO
ZIMMERMANNSWINKEL Für Sie bauen wir bis in den hintersten Winkel.
Einsprachefrist: 11. Juni 2020 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel der Baukommission einzureichen. Baukommission Oberdorf 100145234/Ob
Einwohnergemeinde Oberdorf
Schärli Holzbau AG Handwerk und Kompetenz
3374 Wangenried Tel. 032 631 04 80 schaerli-holzbau.ch
Papiersammlung Freitag, 29. Mai 2020 bis 7.00 Uhr gebündelt (ohne Karton und Plastik). Wichtig: Papier bitte so deponieren wie normaler Hauskehricht, da aufgrund der speziellen Situation nicht die Schüler selbst, sondern die Firma Schneider das Papier direkt bei Ihnen abholt.
100142198/Ob
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Ist aufgrund der geltenden Covid-19Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch). Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf 100144624/Ri
> AUS SOLOTHURN UND LEBERN Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
für: S-0174312.1 Transformatorenstation 6 Pumpwerk Witi – Neubau Trafostation auf Parzelle 172 der Gemeinde Selzach Koordinaten: 2602379 / 1227009
BAUPUBLIKATION
Gesuchsteller: JAJA Immobilien AG Hauptstrasse 10, 4562 Biberist Bauobjekt: Ersatzbau auf bestehendes Untergeschoss Bauplatz: Bettlacherstrasse 9, auf GB Selzach Nr. 4911, Wohnzone W2b Planverfasser: Schwaller Architekturbüro, Innerer Turmacker 2, 4566 Halten Einsprachefrist: 12. Juni 2020 Auflageort: Bauverwaltung Einsprachen schriftlich und begründet an die Bau- und Werkkommission.
100145030/Se
EINWOHNERGEMEINDE SELZACH
Schredderdienst Dienstag, 2. Juni 2020
Sträucher-, Baum- und Staudenschnitt (keine Gräser) gut sichtbar in Bündel mit ca. 30 cm Durchmesser (Äste alle in gleicher Richtung!) bereitstellen. Die ersten 15 Min. sind gratis. Falls Sie das Schreddergut behalten möchten, stellen Sie entsprechende Behälter bereit. Die Strasse nötigenfalls reinigen. Bau- und Werkverwaltung
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
L-0230627.1 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 25 Zilmatt (Mässmattweg) und 14 ARA – Verkabelung der Freileitung zwischen den Transformatorenstationen (inkl. Abbruch der bestehenden Freileitung) L-0230589.1 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 14 ARA und 6 Pumpwerk Witi – Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung (inkl. Abbruch der bestehenden Freileitung) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die AEK Energie AG Westbahnhofstrasse 3 Postfach 160, 4502 Solothurn das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 2. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2020 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt: – Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn – Gemeindeverwaltung Selzach Bauverwaltung Schänzlistrasse 2 2545 Selzach (während der Öffnungszeiten) Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
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Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
Ist aufgrund der geltenden Covid-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch). Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf 100145190/Se
Grundwassernutzung zu Brauchwasserzwecken Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 54) wird folgendes Vorhaben im Sinne von § 12 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt: Bauherrschaft: Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft Objekt: Ergänzung zum Baugesuch «Aufwertung Schuldismatt»: Gesuch um Grundwassernutzung zur Speisung eines Naturweihers Lage: 2545 Selzach; GB-Nr. 3630 Flurname: Schuldismatt Vorhaben: – Bau eines Entnahmebrunnens und der dazugehörigen Ableitung zwecks Förderung von Grundwasser zur Speisung eines Naturweihers – Pumpmenge max. 80 l/min aus dem Entnahmebrunnen – Keine Grundwasserrückgabe (Verdunstung oder Versickerung über die Schulter) Dauer der Grundwasserbewilligung: 30 Jahre Einsprachen gegen die Grundwassernutzung sind bis spätestens 12. Juni 2020 (Poststempel) schriftlich und begründet beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, einzureichen. Das Gesuch für die Erteilung einer Gewässerschutzbewilligung zur Grundwassernutzung zu Brauchwasserzwecken sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom Donnerstag, 28. Mai bis und mit Donnerstag, 11. Juni 2020 bei der Bau- und Werkverwaltung, Schänzlistrasse 2, 2545 Selzach, eingesehen werden. Einwohnergemeinde Selzach Bau- und Werkverwaltung
100145046/Se
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage für: S-0174261.1 Schaltstation SS 30 Brühlstrasse – Ersatz der bestehenden Schaltstation auf der Parzelle Nr. 2981 der Gemeinde Selzach Koordinaten: 2600666 / 1228461 Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die AEK Energie AG Westbahnhofstrasse 3 Postfach 160, 4502 Solothurn das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 2. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2020 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt: – Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn – Gemeindeverwaltung Selzach Bauverwaltung Schänzlistrasse 2 2545 Selzach (während der Öffnungszeiten) Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Ist aufgrund der geltenden Covid-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch). Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf 100145193/Se
> AUS DEM BUCHEGGBERG
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
Bau- und Werkkommission Lüsslingen-Nennigkofen
Baupublikation
Donnerstag, 11. Juni 2020
Bauherrschaft / Grundeigentümer: Matthias Bünger, Dorfstrasse 9, 3633 Amsoldingen
Fronleichnam Aufgrund dieses Feiertages erfolgt die Zustellung des AZEIGER’s in den Gemeinden mit Postzustellung erst am
Freitag, 12. Juni2020 Der Inserateschluss bleibt unverändert (Mittwoch, 10. Juni, 10 Uhr, amtl. Anzeigen 9 Uhr)
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Bauobjekt: Energetische Sanierung EFH Wegen Feiertag muss die
Kehrichtabfuhr vom 01.06.2020 auf den 04.06.2020 verschoben werden. Die Gemeinde Der Abfuhrunternehmer
In den kommenden Wochen werden in Ihrer Gemeinde die Stromzähler abgelesen. Sollte der Zähler nicht zugänglich sein oder Sie sind nicht zuhause, wird Ihnen der Ableser/die Ableserin eine Karte einwerfen. Mit dieser dürfen Sie den Zähler selbst ablesen und uns die Stände melden. Wann die Zähler in Ihrer Gemeinde abgelesen werden, können Sie auf unserer Homepage www.gebnet.ch entnehmen. Unsere Zählerableser werden sich den CoronaSchutzmassnahmen entsprechend verhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Auflage: vom 28. 5. -15. 6. 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bürenstrasse 104, 4574 Nennigkofen Einsprachen sind während der Auflagefrist an die Bau- und Werkkommission einzureichen.
Kirchgemeinde Oberwil b. Büren
Bau- und Werkkommission Lüsslingen-Nennigkofen
Wir suchen
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100145324
100145289/1423/LüN
Baupublikation Bauherrschaft: Salija Mijadinoski Schützenweg 9, 4562 Biberist Grundeigentümer: Jungen Carrelage SA Collombey-le-Grand Bauobjekt: Innenraumänderung Lokal A1 Bauort: Gewerbestrasse 190 GB Lüsslingen Nr. 1131
Bau- und Werkkommission Lüsslingen-Nennigkofen
Baupublikation
Ihr GEBNET Team
Planverfasser: GLB Seeland, Grenzstrasse 25, 3250 Lyss
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Ihr Zählerableser kommt!
Bauort: Römerweg 102, GB Lüsslingen Nr. 1315
Bauherrschaft / Grundeigentümer: Urs und Nelly Wunderlin, Leimern 270, 4574 Lüsslingen Bauobjekt: Erstellung Diagonalzaun Bauort: Leimern, GB Lüsslingen Nr. 1468
Planverfasser: GeneralHaus GmbH Bettenhausstr. 50 3360 Herzogenbuchsee Auflage: vom 28. 5. – 15. 6. 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bürenstrasse 104, 4574 Nennigkofen Einsprachen sind während der Auflagefrist an die Bau- und Werkkommission einzureichen. 100145294/1423/LüN
Planverfasser: Bauherrschaft
Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
Kirchgemeinde Oberwil b. Büren Wir suchen
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100145324
einen anderen machen.
Auflage: vom 28. Mai – 15. Juni 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bürenstrasse 104, 4574 Nennigkofen Einsprachen sind während der Auflagefrist an die Bau- und Werkkommission einzureichen. 100145300/1423/LüN
Einreichen der Steuererklärung JP 2019 Siehe Inserat des Steueramtes des Kantons Solothurn
SPINAS CIVIL VOICES
Einreichen der Steuererklärung JP 2019
EIN BURNOUT kann aus einem Menschen
Für Menschen, die vom Glück verlassen wurden. PC 30-444222-5
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> AUS DEM BUCHEGGBERG Bau- und Werkkommission Lüsslingen-Nennigkofen
Baupublikation Bauherrschaft / Grundeigentümer: Barbara Stihl, Hofuren 227, 4574 Nennigkofen Bauobjekt: Einbau Dachfenster Bauort: Hofuren 227, GB Nennigkofen Nr. 325 Planverfasser: Bauherrschaft Auflage: vom 28. 5. bis 15. 6. 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bürenstrasse 104, 4574 Nennigkofen Einsprachen sind während der Auflagefrist an die Bau- und Werkkommission einzureichen. 100145657/1423/LüN
Einwohnergemeinde Lüterkofen-Ichertswil
Öffentliche Planauflage
Gestützt auf § 23 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und den Beschluss des Gemeinderates vom 15. Mai 2020 wird die nachfolgend aufgeführte Planung öffentlich aufgelegt: Planungszone GB LüterkofenIchertswil Nr. 1557 Die Planungszone wird mit dieser Publikation wirksam. Die Planungszone wird festgelegt für eine Dauer der Revision des Zonenreglements (bis zur öffentlichen Auflage des revidierten Zonenreglements), maximal aber für 3 Jahre ab dem ersten Tag der öffentlichen Auflage. Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Auflagezeit: 28. Mai 2020 bis und mit 27. Juni 2020 Auflageort: Gemeindeverwaltung LüterkofenIchertswil (zu den Öffnungszeiten) Der Gemeinderat 100145061/1450/LüI
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Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
Baupublikation Bauherrschaft:
Stuber Fritz, Hauptstrasse 23, 4571 Lüterkofen Bauvorhaben: Autounterstand / Vordach Standort: Hauptstrasse 23, 4571 Lüterkofen, GB-Nr. 1200 Grundeigentümer: Bauherrschaft Bauleitung: Reto Leibundgut, Lindenweg 5, 4571 Lüterkofen Planauflage: Gemeindeverwaltung Lüterkofen-Ichertswil (zu den Öffnungszeiten) Einsprachen: Bis 12. Juni 2020 schriftlich an die Bau- und Werkkommission Lüterkofen-Ichertswil
100144554/1450/LüI
Baupublikation Bauherrschaft:
Sansonnens Noëlle + Roger, Bahnhofstr. 9, 4571 Lüterkofen Bauvorhaben: Terrasse Standort: Bahnhofstr. 9, 4571 Lüterkofen, GB-Nr. 1095 Grundeigentümer: Bauherrschaft Bauleitung: Gebr. Studer Metallbau GmbH, Deitingenstr. 19, 4542 Luterbach Planauflage: Gemeindeverwaltung Lüterkofen-Ichertswil (zu den Öffnungszeiten) Einsprachen: Bis 12. Juni 2020 schriftlich an die Bau- und Werkkommission Lüterkofen-Ichertswil
100145009/1450/LüI
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Bürgergemeinde Lüterkofen-Ichertswil Die Rechnungsgemeindeversammlung vom Freitag, 5. Juni 2020 wird aufgrund der aktuellen Situation (Corona) abgesagt. Voraussichtlich wird die Rechnung 2019 an der BudgetGemeindeversammlung vom Montag, 23. November 2020 behandelt. Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (CorGeV) vom 24. März 2020.
100145307/1450/LüI
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100145324
Baupublikationen
Bauherrschaft: Habegger Florian und Marmet Daisy, Pfarrweg 2, 3254 Messen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Garage und Anbau Geräteraum Bauplatz/Standort: Messen, Pfarrweg 2/2a, GB-Nr. 216 Ausnahmen: Unterschreiten des Grenzabstandes zu GB-Nr. 217 und 215 Unterschreiten minimale Dachneigung und minimaler Dachvorsprung Projektverfasser: Habegger Engineering Route de la Poudrière 41 1700 Fribourg Planauflage: Gemeindeverwaltung Messen Einsprachefrist: 12. Juni 2020 Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Baukommission Messen zu richten. 100145526 /1469/Me
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BAUPUBLIKATION
Bauherrschaft: F. + T. Burkhalter, Bernstrasse 9, Fraubrunnen Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Autounterstand Standort: Rain, GB-Nr. 183 Planauflage: Gemeindezimmer Einsprachen: bis 12. Juni 2020 schriftlich und begründet an die Baukommission
100145313/1420/Unt
BAUPUBLIKATION Bauherrschaft: F. + T. Burkhalter Bernstrasse 9, Fraubrunnen Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Autounterstand
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100145324
Standort: Rain, GB-Nr. 183 Planauflage: Gemeindezimmer Einsprachen: bis 12. Juni 2020 schriftlich und begründet an die Baukommission 100145694/1482/Unt
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> KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Amtlicher Anzeiger | 28. Mai 2020
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