Kammerspiele Musik von Haydn, Gandolfi, Poulenc und Beethoven
Michael Kube
Mit der kulturellen Etablierung des Bürgertums im ausgehenden 18. Jahrhundert entstanden nicht nur einige der bis heute lebendigen musikalischen Institutionen (wie etwa das Konzert, der Konzertsaal oder das Konservatorium), sondern auch eine ganze Reihe von neuen Gattungen und Besetzungen. In der Instrumentalmusik stehen dabei an erster Stelle die groß besetzte, farbig-dramatische Sinfonie und das mehr introvertiert-geistvolle Streichquartett, aber auch die Klaviersonate, das Klaviertrio oder das Streichquintett. Sie alle haben seit ihrer Begründung in der Wiener Klassik auf je eigene Weise starke Traditionen ausgebildet, die von Komponisten zum Teil gar als Verpflichtung empfunden wurden, während für andere, weniger gängige Besetzungen oft nur Einzelwerke entstanden – oder Werke, die an eine singuläre und zugleich Maßstäbe setzende Komposition anknüpften. Solche Marksteine sind etwa das Klarinettenquintett KV 581 von Wolfgang Amadeus Mozart oder Mendelssohns Streicheroktett, für gemischte Ensembles aus Bläsern und Streichern aber vor allem Ludwig van Beethovens Septett in Es-Dur op. 20 und das Nonett von Louis Spohr aus dem Jahr 1813. Die beiden letztgenannten Werke waren zu ihrer Zeit äußerst populär – und dies trotz ihrer wohl nicht immer leicht zu realisierenden Besetzung. Sie fordern darüber hinaus von allen Ausführenden gehobenes technisches wie interpretatorisches Vermögen. Das zeigt auch eine Bemerkung Beethovens gegenüber dem Leipziger Verleger Franz Anton Hoffmeister, in der er auf die Selbstständigkeit der einzelnen Stimmen anspielt: „Ich kann gar nichts un obligates schreiben, weil ich schon mit einem o bligaten accompagnement auf die Welt gekommen bin.“ Bei Spohr 7