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Sicher mit Leitern und Fahrgerü Auf Leitern, Gerüsten und anderswo ereignen sich jedes Jahr mehrere Tausend Absturzunfälle, einige davon enden tödlich. Der größte Anteil entfällt auf Leitern, nämlich etwa 12.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle jährlich. Gerüste sind mit immerhin noch knapp 2.000 Unfällen in den Statistiken vertreten, so die Auswertungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sind Leitern und Fahrgerüste deshalb also gefährlich? Sofern sie bestimmungsgemäß, das heißt im Sinne der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers verwendet werden, nein. Allerdings sind einige Sicherheitsaspekte zu beachten, sowohl vom Arbeitgeber als auch von den Beschäftigten. Von
Niemals ohne Gefährdungsbeurteilung
Für gewerblich genutzte Leitern und Fahrgerüste schreibt der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung vor. Diese sollte die Bereitstellung, Verwendung und Prüfung der Betriebsmittel beinhalten. Aber zunächst ist zu klären, ob Leitern überhaupt erforderlich sind. Denn der Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Gerüsten ist in der Regel sicherer, versichern die Arbeitsschutzexperten. Sind Leitern hinsichtlich des Unfallrisikos akzeptabel, ist deren Verwendungszweck zu beachten:
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eitern als Verkehrsweg: L Die Verwendung ist nur zulässig, wenn wegen geringer Gefährdung
Bauhof-online.de | › Online-Magazin Juli / August 2021
Plattformleitern bieten einen sicheren Stand und ermöglichen effizientes Arbeiten in der Höhe. Foto: (Günzburger Steigtechnik)
MARKUS TISCHENDORF
und Verwendungsdauer der Einsatz von Alternativen nicht möglich oder unverhältnismäßig ist. Der zu überbrückende Höhenunterschied darf bei Leitern als Verkehrsweg nicht mehr als fünf Meter betragen.
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eitern als Arbeitsplatz: L Die Verwendung ist zulässig, wenn die Standhöhe des Benutzers maximal zwei Meter beträgt. Ausnahmen gelten für kurzfristige Arbeiten, die je Schicht nicht mehr als zwei Stunden betragen. Dann darf bis zu einer Höhe von fünf Metern gearbeitet werden. Zu den kurzfristigen Arbeiten gehören beispielsweise Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen oder Anlagen.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Arbeiten auf Leitern nur (noch) auf Stufenleitern durchgeführt werden dürfen. Arbeiten auf Sprossenleitern ist nicht mehr zulässig. Näheres hierzu regeln die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ und die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38).
Tragbare Leitern sicher verwenden Sprossenleitern besitzen eine Mindestauftrittsbreite von 20 Millimetern. Eine solche Standmöglichkeit für die Füße ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. Zudem sind Sprossen als Standplatz aus ergonomischen Gründen abzulehnen. Wer einmal mehrere Stunden auf einer Sprossenleiter gestanden hat,