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06 «Die Qualität der Leistung soll im Vordergrund stehen» Interview mit Daniel Meyer zur neuen Ordnung SIA 144 18 Baustelle des Monats Ballett der Giganten auf dem Flughafen Zürich

WWW.BAUKADER.CH

FACH- UND VERBANDSZEITSCHRIFT

03 Editorial Gesetze und Normen

26 Ein rauschendes Fest 100 Jahre Sektion Luzern Schwerpunkt: Gesetze und Normen

Tournez S.V.P.!


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Asbest ist lebensgefährlich. Prüfen Sie vor 1990 erstellte Objekte auf Asbest.

fos sind Diese In ichtig: lebensw est a.ch/asb v u .s w w w Stoppen Sie bei Gefahr die Arbeit. Auch Ihrer Familie zuliebe. Obwohl Asbest in der Schweiz heute verboten ist, kommt dieser Werkstoff bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 noch häufig vor. Verhindern Sie Asbestfreisetzungen durch Umbauarbeiten. Denn bereits geringe Mengen Asbestfasern in der Luft können tödliche Folgen haben. Keine Arbeit ist so wichtig, dass man dafür sein Leben riskiert.


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Editorial

Gesetze und Normen oder «nach der Regel der Baukunde» Geräte, Maschinen und Computer sind aus unserem Alltagsleben nicht mehr wegzudenken. Die Betriebsanleitungen werden immer umfangreicher, weil die Hersteller sich in die Produktehaftplicht einbinden müssen – von Gesetzes wegen. Im Baugewerbe sind wir auch eingebunden in Vorschriften, Normen und Gesetze. Bei neuen Bauvorhaben dauern die Bewilligungsverfahren heute viel länger als früher. Die zuständigen Baubehörden prüfen die Gesetze von Gemeinden, Kantonen und vom Bund. Es gilt abzuklären, wie ein neues Bauwerk in die Umgebung passt. Grenzabstände, Bauhöhe, statische Berechnungen sind nachzuprüfen, Umweltvorschriften, die Wünsche von Heimatschutz und Denkmalpflege sind zu gewichten. Baukader Schweiz unterstützt seine Mitglieder mit einen vielseitigen Angebot: • Wir bieten Weiterbildungen über Arbeitssicherheit bis zu Einführungskurse in neue Normen an. • Unsere Mitglieder profitieren von unserer Rechtsschutzversicherung. In unsern Fachmagazin BAUKADER können wir regelmässig Berichte lesen von unseren Rechtdienst-Vertretern. • Der neue Betonleitfaden Norm SN EN 2006-1 wird von Baukader und Campus Sursee angeboten. • Das Taschenbuch für Bauführer & Poliere ist ein gutes Nachschlagwerk für unsere Baukader-Leute in Bezug auf Vorschriften und Normen. Im Zusammenleben mit Menschen, auch über unsere Landesgrenze hinaus, braucht es Normen und Gesetze. Die weltweiten Wirtschaftsbeziehungen machen in der «Welt des Bauen» vor der Schweiz nicht halt. Ich denke, es wird in Zukunft nicht weniger Vorschiften geben. Im Gegenteil: Die Gesetze und Normen werden eher mehr. Damit vor lauter Vorschriften das Arbeiten nicht zu kurz kommt, ist gesunder Menschenverstand wichtig. «Nach der Regel der Baukunde» sagen wir Bauleute, und das soll auch in Zukunft Gewicht haben, so dass wir unseren Baualltag gut bewältigen können. Damit wir Baukader-Leute gerüstet sind für dir Zukunft, dafür steht der Baukader Schweiz ein. Eine «Weiterbildung in kleinen Schritten» bietet unsere Fachzeitschrift BAUKADER zehnmal im Jahr an. Ich schätze diese Fachlektüre sehr. Ich wünsche euch viel Vergnügen beim Lesen und grüsse herzlich, Heinz Moser Mitglied Zentralvorstand, Ressort Regionen und Sektionen

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Schweizer QUAliTäT, AUf Die GiPSer BAUen.

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Inhaltsverzeichnis

Inhalt 06

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k c e s t h c e R

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unkt: Schwerp nd Normen u Gesetze Schwerpunkt 06 «Die Qualität der Leistung soll im Vordergrund stehen.» Interview mit Daniel Meyer, Vizepräsident SIA 09 Subunternehmerhaftung auf den Punkt gebracht

Baustellen 16 Baustelle des Monats: Ballett der Giganten auf dem Flughafen Zürich

Produkte 10 Wandbaustoff Kalksandstein: Massgenau, sauber und sichtbelassen 12 Jetzt haben die Lernenden das Sagen!

Bildung 14 Attraktive Kurse von Baukader Schweiz

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Jobs 26 Bau-Stellen

Verband 18 Baukader des Monats: Marzio Cappelletti 19 Statutarische Geschäfte und Subunternehmerhaftung 20 Sektion Luzern: 100 Jahr-Jubiläum und 100. Generalversammlung 22 Neu: 29. Auflage des Taschenbuchs für Bauführer und Poliere 23 Ouagadougou, Burkina Faso: Begehrtes Taschenbuch für junge Ingenieure 25 Rechtsecke 31 Kalender 32 Vorschau 32 Rätsel


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Schwerpunkt

Text: Flurina Schenk Foto: zvg

«Die Qualität der Leistung soll im Vordergrund stehen und nicht der Preis.» Daniel Meyer, Dipl. Bauing. ETH, Vizepräsident des SIA und Prä- Honorardumping wird so Einhalt geboten. Die Ziele der Ordnung sind, die Fairness sident des Verwaltungsrates und Mitglied der Geschäftsleitung zu gewährleisten und die Qualität zu förder Dr. Lüchinger + Meyer Bauingenieure AG, beantwortet die dern. brennendsten Fragen zur neuen Ordnung 144 für Ingenieur und Was bedeutet der Begriff «leistungsArchitekturleistungsofferten, die eine Lücke im Regelwerk des orientierte Beschaffungsform»? SIA schliesst. Im Zentrum der neuen Ordnung ist die Qualität Die «leistungsorientierte Beschaffungsund nicht der Preis, was im Bausektor nicht selbstverständlich ist. form» beschäftigt sich mit Leistungen, deSIA 142 (Wettbewerb) und SIA 143 (Studienauftrag) abgebildet sind, eine viel wichtigere Rolle.

Weshalb ist diese Ordnung denn notwendig?

Daniel Meyer.

Daniel Meyer, Sie waren massgeblich an der Realisierung der Ordnung 144 beteiligt. Was sind die Hauptziele dieser Ordnung für die öffentliche Beschaffung?

Die Ordnung schliesst eine Lücke in unserem Regelwerk. Während die Ordnungen SIA 142 und SIA 143 lösungsorientierte Verfahren darstellen, steht nun mit der Ordnung SIA 144 auch ein Instrument für Verfahren von Leistungsofferten zur Verfügung (siehe Tabelle «Beschaffungsformen und Verfahrensarten»). Ganz wichtig ist, dass bei den leistungsorientierten Verfahren der Ordnung SIA 144 die Qualität eine wesentliche Rolle spielt. Nicht allein der Preis soll ausschlaggebend für die Vergabe eines Auftrages sein, sondern vor allem die Qualität. Hier setzt die Ordnung SIA 144 neue Impulse. Die Thematik der Leistungsofferten betrifft mehrheitlich die Ingenieure. Bei den Architekten dagegen spielen die lösungsorientierten Beschaffungsformen, welche in den Ordnungen

Ich war kürzlich mit einer Schweizer Delegation in Boston an den Swiss-US Energy Innovation Days. Es war für mich da sehr eindrücklich, wie wir Schweizer sofort mit Qualität in Verbindung gebracht werden. Dieses Image muss uns etwas wert sein, und wir müssen ihm Sorge tragen. Das ist ein Aspekt, warum die Ordnung SIA 144 notwendig ist. Sie gibt dem Bauherren die Sicherheit, nach der Vergabe eine qualitativ gute Leistung zu erhalten. Ein anderer Aspekt ist, dass sich die Anbietenden primär über ihre Qualifikation und ihr Können beweisen müssen und nicht über ein tiefes Preisangebot. Dem heute vorhandenen

ren Ergebnis klar beschrieben werden kann. Im Gegensatz dazu wird bei den lösungsorientierten Beschaffungsformen ein Ergebnis gesucht. Es soll aber die Qualität der Leistung im Vordergrund stehen und nicht der Preis.

Ein zentrales Element ist die «Zweicouvertmethode»? Können Sie diese kurz erklären?

Die Zweicouvertmethode ist bei uns noch nicht sehr verbreitet, aber z. B. die Weltbank vergibt ihre Aufträge ausschliesslich nach diesem Verfahren: Das erste Couvert, das geöffnet wird, enthält i. d. R. geforderte Qualifikationen und eine aufgabenspezifische Analyse. Diese werden ausgewertet und beurteilt. Auf Basis dieser Kriterien wird der Auftrag vergeben und erst anschliessend das zweite Couvert mit dem Preisangebot geöffnet. In der Ordnung SIA 144 beträgt bei Verfahren mit einem funktionalen Leistungsbeschrieb die

Beschaffungsformen und Verfahrensarten Beschaffungsformen lösungsorientierte Beschaffungsformen Wettbewerb

Studienauftrag

leistungsorientierte Beschaffungsformen

Leistungsofferte

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Gewinner

Gewinner

* Für öffentliche Bauherren gelten bei der Wahl der Verfahrensart die gesetzlichen Vorschriften

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Gewichtung des Preises maximal 20 %. Zudem verlangen wir, dass der Prozess der Beschaffung von einem Beurteilungsgremium begleitet wird.

Die neue Ordnung wurde im August 2013 von der SIA herausgegeben. Gibt es erste Erfahrungen nach diesem ersten Jahr?

Nein, das wäre verführt. Zurzeit steht das Marketing der Ordnung SIA 144 im Vordergrund. Es geht momentan vor allem darum, diese bekannt zu machen, die Betroffenen zu schulen. Parallel dazu ist die Begleitkommission der Ordnung laufend daran, diese zu optimieren und allenfalls den neuen Erkenntnissen anzupassen.

Welche Durchsetzungsmöglichkeiten hat diese sogenannte Vergabeordnung des SIA?

Die Normen und Ordnungen der SIA haben keinen Gesetzescharakter. Aber wir sind seit 177 Jahren ein renommierter Verband und haben ein hervorragendes Netzwerk und starke Partner, die unsere Anliegen sehr unterstützen. Zudem sind wir bestrebt, alle von einer Neuerung betroffenen Beteiligten zu involvieren, wenn eine neue Norm oder Ordnung entstehen soll. Damit garantieren wir, dass diese auch breit abgestützt ist.

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA ist der massgebende Berufsverband für qualifizierte Fachleute der Bereiche Bau, Technik und Umwelt und hat rund 15‘000 Mitglieder. Sie sind dessen Vizepräsident. Was ist Ihr Hauptanliegen?

Mir ist es wichtig, dass wir unseren Mitgliedern einen optimalen Support in fachlicher und juristischer Hinsicht bieten. Wir wollen sie abholen, informieren und unterstützen. In einem grösseren Kontext ist es mir als Vizepräsident zudem ein grosses Anliegen, unseren Lebensraum nachhaltig und hochwertig zu gestalten.

Gibt es etwas, dass Sie unseren Baukadern mitgeben möchten?

Ja, mir kommt es bisweilen so vor, als würden sich Planer und Ausführende im Bauhauptgewerbe nur noch gegenseitig bekämpfen. So werden Devis vom Baumeister – und ich weiss, dass das nicht in erster Linie Ihre Mitglieder sind – immer mehr «zwischen den Zeilen» gelesen und darauf basierend ein komplexes Claim Management betrieben. Oder es werden Planlieferungsprogramme aufgestellt, denen der Planer kaum nachkommen kann, sodass dieser schon von Beginn an in Verzug ist. Ich würde mir wünschen, dass wir wieder mehr das gemeinsame Ziel im Auge haben, und am selben Strick ziehen.

Die Ordnung SIA 144 in Kürze Mit der neuen Ordnung SIA 144 für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten liegt nun erstmals auch ein Regelwerk für die leistungsorientierte Beschaffungsform vor. Da diese Beschaffungsform mit Abstand am häufigsten zur Anwendung gelangt (gemäss CCAO beträgt das Verhältnis in Genf bspw. ca. 80% zu ca. 20% Wettbewerben) und in der Praxis immer wieder zu missbräuchlichen Praktiken führt – insbesondere ungeeignete Beschaffungsform oder Vorrang des Kostenkriteriums vor qualitativen Kriterien – wird damit eine entscheidende Lücke im Regelwerk für eine faire Vergabepraxis geschlossen. Quelle: www.sia.ch

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Schwerpunkt

Text: Patrick Hauser, Leiter Rechtsdienst, Schweizerischer Baumeisterverband

Subunternehmerhaftung auf den Punkt gebracht Am 14. Dezember 2012 hat das Parlament die Änderung von Art. 5 Entsendegesetz im Bereich «Subunternehmerhaftung» beschlossen. Nach langem politischen «Seilziehen» hat der Bundesrat das Inkrafttreten der «Subunternehmerhaftung» auf den 15. Juli 2013 festgelegt. Allein im Bauhauptgewerbe sind seit Inkrafttreten der neuen Haftung gegen 5500 Betriebe entweder als Erst- und/oder Subunternehmer diesen neu ausgestalteten Haftungsbestimmungen unterworfen. Die neue Regelung stellt höhere Anforderungen an den Erst- und Subunternehmer. Sie verursacht daher deutlich mehr Aufwand als die bisherigen Vorgaben, da sich die Pflicht nicht mehr nur auf eine vertragliche Zusicherung des Subunternehmers gegenüber dem Erstunternehmer zur Einhaltung der Minimalbedingungen beschränkt. Ein Erstunternehmer, der kein Haftungsrisiko eingehen will, muss sich zukünftig bei der Weitervergabe von Arbeiten von seinen Subunternehmern die Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Unterlagen glaubhaft darlegen lassen. Die Haftung gilt ausschliesslich für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe (Art. 5

Abs. 1 EntsG). Obwohl im Entsendegesetz geregelt, gilt die Haftung auch im Falle der Weitervergabe von Arbeiten an einen inländischen Subunternehmer. Mit Inkrafttreten der Regelung wird eine zivilrechtliche Haftung des Erstunternehmers (Total, General- oder Hauptunternehmer) begründet. Die Haftung des Erstunternehmers erstreckt sich auf die Nichteinhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei sämtlichen ihm nachfolgenden Subunternehmern in der «Auftragskette» (Art. 5 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 EntsG). Der Erstunternehmer haftet jedoch nur und erst dann, wenn der fehlbare Subunternehmer zuvor erfolglos belangt wurde oder nicht belangt werden kann (Art. 5 Abs. 2 EntsG). Zudem steht dem Erstunternehmer eine Art «Sorgfaltsbeweis» zu. Demgemäss kann sich der Erstunternehmer von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er bei jeder Weitervergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen angewendet hat (Art. 5 Abs. 3 EntsG). Ohne dem Arbeitnehmer einen echten

Mehrwert zu verleihen, hat die neue Haftung bis heute vor allem bewirkt, dass der administrative Aufwand für viele Firmen über die ganze Vergabekette hinweg stark zugenommen hat. Der Schweizerische Baumeisterverband hat Musterverträge und -Dokumente entworfen und in rund 20 Workshops etwa 1600 Kaderleute des Bauhauptgewerbes mit den Regeln des neuen Regimes vertraut gemacht. Der gestiegene Aufwand der Baufirmen steht nun aber in krassem Gegensatz zur Anzahl der Problemfälle. Bisher gab es nämlich in der Schweizer Bauwirtschaft keinen einzigen Fall, in dem ein Bauarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber eine Verletzung der Mindestlohnvorschriften einklagte und erwirkte, dass die oberste Firma in der Vergabekette dafür in die Haftung kam. Die praktische Relevanz dieser Haftung kann demnach mit Fug und Recht in Frage gestellt werden.

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Produkte BAUKADER

CLUB 100

MFH Gasser Zürich-Oerlikon

Wandbaustoff Kalksandstein:

Massgenau, sauber und sichtbelassen Ein Innenausbau und eine Baustelle die sich sehen lassen können – so können die Anforderungen des Architekten- und UnternehmerTeams an das Mehrfamilienhaus Gasser zusammengefasst werden. Kalksandsteinwände haben ihren Beitrag dazu geleistet. Ästhetik und Ökologie waren zwei zentrale Ansprüche, welche das Architekturbüro Käferstein & Meister an das Mehrfamilienhaus in Zürich-Oerlikon auf der Grenze zur industriellen Zone stellte. Das heutige Wohnquartier ist geprägt von Gewerbegebäuden, Wohnanlagen und Parks, der industrielle Charakter des ehemaligen Industriequartiers haben die Zürcher Architekten im fünfgeschossigen Gebäude konsequent aufgenommen: Klinker im Stil der früheren Fabrikhallen machen die Aussenhülle aus, im Innern sind die rohen Betondecken sichtbar gelassen und die Wände wurden mit grossflächigen rauen Kalksandsteinblöcken gemauert.

Saubere Baustelle ein Muss

Für Christian Gasser, Bauherr und Unternehmer in Personalunion, war eines von Anfang an klar: er wollte eine saubere Baustelle. Die Verschwendung der Ressourcen, wie er sie auf Baustellen häufig antrifft, ist für ihn alles andere als zeitgemäss und wirtschaftlich. Der saubere und massgenaue Kalksandstein hatte sich hier als Wandbaustoff angeboten. Das Zuschneiden kann auf der Baustelle an einem zentralen Ort erfolgen, die benötigte Steinsäge wird zusammen mit dem Mörtelschlitten der Baustelle beigestellt. Bei der Evaluation kamen Architekt und Bauherr rasch auf die Wahl von KS-Quadro

Exakt-Mauern.

E. Die Nut-Kamm-Verbindung der symmetrischen, grossformatigen Wandbausteine aus Kalksandstein kam den Anforderungen an Ästhetik und «lean construction» gleichermassen entgegen. Die Profilierung der Wände ist sichtbar und wird als Gestal-

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Produkte

tungselement eingesetzt, die Stürze konnten weggelassen werden. Da die Abmessung ausserhalb der 12,5er Raster des Kalksandsteins lagen, mussten die Ecken besonders genau geplant, ausgeführt und auf die Sichtkanten der Fensterleibung abgestimmt werden. Bei der Ausführung von 700m2 Wandfläche war eine grosse Genauigkeit gefragt, damit das Fugenbild mit den Decken zusammen passte. Die Herausforderung, die Stockwerkhöhe passgenau einzuhalten, hat gemäss dem Projektleiter richtiggehend Freude bereitet. KS-Quadro E bot sich auch deswegen an, weil er die Installationen bereits vorgesehen hat und Kabel einfach und sauber verlegt werden können. Das «klassische» Schlitze fräsen für Installationskanäle entfällt vollständig. Für die innovativen Zürcher Architekten ist eine sorgfältige Planung eine

Selbstverständlichkeit, was einer sauberen und effizienten Baustelle nur dienlich ist.

Natürliche Wände für Minergie-P-Standard

gieschonend hergestellt wird und eine hervorragende Ökobilanz aufweist, ist er der optimale Wandbaustoff für energieeffizientes Bauen.

Das Mehrfamilienhaus der L. Gasser & Co. AG mit sieben Wohneinheiten und Gewerbeteil wird im Minergie-P-Standard mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erstellt. Mit dem Einsatz von Erdsonden und einer Wärmepumpe wird es zentral beheizt und belüftet. Kalksandstein hat den Vorteil, dass er aufgrund seiner hohen Masse neben einer hohen Schalldämmung auch über ein hohes Wärmespeichervermögen verfügt. So wirken Kalksandsteinwände als Hitze-Stopp im Sommer und sorgen im Winter für ein ausgewogenes und angenehmes Raumklima. Da Kalksandstein lediglich aus Kalk, Sand und Wasser ener-

Objekt: Mehrfamilienhaus Gasser, Oberwiesenstrasse in Zürich-Oerlikon Anforderungen: Minergie-P-Standard Bauherr und ausführender Unternehmer: L. Gasser & Co. AG, Zürich Architekten: Käferstein & Meister Dipl. Architekten ETH BSA SIA, Zürich Fertigstellung: Anfang 2015 KS-Wände: KS-Quadro E 115 und KS-Quadro E 150 von Hunziker Kalksandstein AG, Brugg, www.ks-quadro.ch Infos zu Kalksandstein: www.kalksandstein.ch

Saubere Baustelle.

Weitere Informationen: Verband Schweizer Kalksandstein Produzenten, Postfach 432 3250 Lyss Telefon 032 387 92 00 www.kalksandstein.ch

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Baukader 9 2014

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Produkte

Medienmitteilung, Juni 2014

Jetzt haben die Lernenden das Sagen!

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CLUB 100

Bei ERNE wird Nachwuchsförderung gross geschrieben

Seit Ende März arbeitet ein Team von 4 bis 5 Maurerlehrlingen an einem eigenen Bauprojekt, einem zweistöckigen Einfamilienhaus in Leibstadt. Dieses bauen sie fast komplett in Eigenregie und darauf sind die Jungs natürlich mächtig stolz. Voller Energie und Tatendrang ist die junge Truppe seit nun 12 Wochen auf der Lehrlingsbaustelle beschäftigt und freut sich über das erhaltene Vertrauen der ERNE AG Bauunternehmung. könnten wir dieses aussergewöhnliche Projekt nicht stemmen», so einer der Jungmaurer. Der Bauherr Nicolas Scherer, selber Bauführer bei ERNE, freut sich schon auf den bevorstehenden Einzug und lobt die grosse Motivation: «Ich habe die Jungs auch schon einmal nach Feierabend auf der Baustelle angetroffen. Sie wollten unbedingt noch die angefangenen Betonierarbeiten fertigstellen.» Ein Auge auf die Jungs und den fortschreitenden Bau werfen der Lehrlingsbetreuer Vito Salvatore Baldi und der erfahrene Polier Markus Zipfel. Vor allem aber stehen sie dem engagierten Team mit Tipps zur Seite und beobachten mit Stolz die Fortschritte der jungen Maurer. Die Erne Lehrlinge...

Zurzeit werden die Wände im 1. Obergeschoss hochgezogen. Das Erdgeschoss steht bereits. Die Jungs sind gut auf Kurs, wobei auch das Zeitmanagement mit zu ihren Aufgaben gehört. Auf der Baustelle Leibstadt sind sie nicht nur die ausführenden Kräfte, sie müssen auch mitplanen, Berechnungen anstellen und hinterfragen. Bei den aktuellen Temperaturen sei die körperliche Arbeit nicht ohne, erzählt uns Lehrlingsbetreuer Vito Salvatore Baldi, aber die Baustelle sei gut ausgerüstet und organisiert. Es gibt auf den heutigen Baustellen zahlreiche Hilfsmittel, die den Arbeitern den Job erleichtern. So macht das Arbeiten Spass. «Früher war das ein viel grösserer Krampf», scherzt er. Die Crew ist ein eingespieltes Team. Der Zusammenhalt wird gross geschrieben und es wird viel gelacht. «Ohne Teamgeist

Über die ERNE AG Bauunternehmung

Die ERNE AG Bauunternehmung ist Teil der 1906 in Laufenburg gegründeten ERNE Gruppe. In der über 100jährigen Geschichte hat sie sich zu einem führenden Anbieter von Bauleistungen und Gesamtlösungen entwickelt. Das Angebotsspektrum umfasst Hoch- und Tiefbau, Werterhaltung sowie ERNE plus (Gesamtleistungen für GU-Projekte und TU-Lösungen). Die ERNE Gruppe mit Sitz in Laufenburg beschäftigt über 900 Mitarbeitende, darunter rund 550 Mitarbeitende bei der ERNE AG Bauunternehmung. Weitere Informationen sind auf www.erne.ch ersichtlich.

Die gezielte Förderung der Mitarbeitenden ist der Bauunternehmung sehr wichtig. Diese beginnt schon bei den Jüngsten und zahlt sich auch aus. Rund 100 Kaderleute der ERNE absolvierten im Unternehmen eine Lehre. Auch Beat Juen, CEO der ERNE AG Bauunternehmung, hat mit einer Lehre als Maurer gestartet: «Bauberufe sind eine ausgezeichnete Basis für eine erfolgreiche Berufskarriere. Ich glaube an die Stärken der Berufslehre, deshalb fördern wir unseren Nachwuchs konsequent.»

im Einsatz.

Weitere Informationen: ERNE AG Bauunternehmung (Hauptsitz) Baslerstrasse 5, Postfach CH-5080 Laufenburg Tel: +41 (0)62 869 43 00 Fax: +41 (0)62 869 43 50

Medienkontakt: Olivia Pulver Tel. 062 869 43 53 olivia.pulver@erne.ch

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Bildung

Anmeldung und Auskünfte: Baukader Schweiz, 4603 Olten 062/205 55 00, info@baukader.ch www.baukader.ch

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27.11.2015 Burgdorf 04.12.2015 Olten 1 Kurstag Anwendung von VSS/SN 640 886, Gesetzen und Normen, Signalarten, Praxisbeispiele

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Powerkurs «Korrekte Signalisation von Baustellen»

04.05.2015 Dagmersellen 06.11.2015 Olten 30.11.2015 Effretikon Halbtageskurs (16.00 – 19.00 Uhr) Anwendung von VSS/SN 640 886, Gesetzen und Normen, Signalarten, Praxisbeispiele

Korrekte Signalisation von Baustellen

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Lehrgang Persönlichkeitsentwicklung und psychosoziales Führungsmanagement auf Anfrage

Gemeinsame Kurse mit unseren Partnern ■

Bauleitung - Nahtstelle zwischen Planung und Ausführung

15.09.14 - 03.07.15 Lehrgang zu 6 Modulen a 4-6 Tage, aufgeteilt in Blöcke à 2-3 Tage

Lehrgang Bauleiter

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alle Module können auch einzeln besucht werden CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau AG 6210 Sursee, Tel. 041/926 26 26 www.campus-sursee.ch

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Kurse unserer Partner Vorbereitungskurs Bauleiter HFP

Januar 2015– Juni 2016

CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau AG 6210 Sursee, Tel. 041 926 22 94 manuela.geiser@campus-sursee.ch ■

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November 2014 – April 2016

CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau AG 6210 Sursee, Tel. 041 926 22 19 sandra.wyrsch@campus-sursee.ch Baukader 9 2014

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Baustelle

LE L E T BAUS ONATS DES M

Text und Fotos: Flurina Schenk

Ballett der Giganten auf dem Flughafen Zürich Von März bis Oktober 2014 wird ein 22.5 m breiter Streifen der Hauptlandepiste 14-32 des Flughafens Zürich einer Totalsanierung unterzogen. Ein ganzer Tross von Baumaschinen setzt sich nach dem Start des letzten Flugzeugs um 22.00 Uhr in Bewegung und leistet ganze Arbeit mit einer perfekten Choreographie. Bis um 06.20 Uhr die Flugzeuge wieder die Hauptrolle spielen. In Reih und Glied stehen Sie bereit, die rund 50 Spezialfahrzeuge der ARGE Midnightspeed. Die Fahrer und Bauprofis tauschen sich aus, trinken einen Schluck Wasser, lachen über einen Witz. Hinter den Bäumen brummt es: «Das war wohl das Letzte.» sagt einer der Männer. Der für die Sicherheit Zuständige des Flughafen Zürich zeigt mit dem Damen nach oben und lotst den Tross zur Baustelle von heute Nacht: Eine von 48 Etappen für die Erneuerung der Hauptlandepiste 14-32.

Die Nacht wird zum Tag

Und dann geht es unglaublich schnell. Während ringsherum die Nacht hereinbricht, werden auf der Piste Scheinwerfer montiert, gigantische Lärmschutzwände heruntergeklappt und jede Baumaschine – vom Abbauhammer bis zum 39-TonnenDumper – hat ihren Auftritt. Auch Manpower braucht es einige: rund 85 Bauprofis sind an der Arbeit. Dass bei diesem Gewusel alles rund läuft, dafür sind unter anderen Marcel Albisser und Ueli Huber zuständig. Aber Bauführer Huber winkt ab: «Nicht mich müssen sie fotografieren, sondern diejenigen, die am Arbeiten sind». Auf die

Frage, ob dies heute Nacht denn nicht Arbeit sei für ihn, erklärt er: «Es braucht mich, falls etwas schiefgehen sollte» Gross reagieren könne man vor Ort nicht mehr. Perfekte Planung sei unabdingbar. Und gutes Wetter natürlich. Perfekt vorbereitet sind die Profis auf dem Platz. 2008 haben sie bereits bei der Sanierung der Piste 16-34 mitgewirkt und dabei wertvolle Erfahrungen gesammelt. «Viele unserer Fahrer und Bauprofis sind auch diesmal wieder mit dabei.», sagt Huber. «Und mit dem Wetter hatten wir bis jetzt auch sehr viel Glück», ergänzt er. Nur fünf Nächte habe es so stark geregnet, dass der Belag zu schnell abgekühlt wäre und deshalb nicht gearbeitet werden konnte.

Perfekte Choreographie

Die Piste 14-32 wurde vor 38 Jahren neu gebaut. Bei einer Lebensdauer von durchschnittlich 30 Jahren ist sie somit zu Recht renovationsbedürftig. Die Piste hat eine Gesamtlänge von 3300 Metern und eine Breite von 60 Metern. Saniert werden 22.5 Meter in der Mitte. Dort, wo bei Start und Landung die grösste Belastung entsteht.

Pistenlänge/-breite der Sanierung Fläche Pistensanierung Volumen Asphaltbelag Spezialschächte/Fundamente Spezialkabel Befeuerung Neue Befeuerung

3‘300 m / 22.5 m 140‘000 m2 36‘800 m3 315 Stk. / 115 Stk. 600 km 1100 Lichtpunkte

Bauherr

Flughafen Zürich AG Airfield Maintenance

Beteiligte ARGE Midnightspeed

Walo Bertschinger AG Eberhard Bau AG Implenia AG Marti AG

Quelle: www.flughafen-zuerich.ch

Infobox Tiefbau

Ueli Huber, Bauführer, im Einsatz.

Damit der Flugverkehr während der gesamten Bauzeit tagsüber Aufrecht erhalten werden kann, wird die Piste in 48 Etappen saniert, diese Nacht rund 90 Meter. Und so geht das: Zuerst bricht ein schwerer Abbauhammer die vorderste Reihe Betonplatten auf und gleichzeitig wird ein schmaler Streifen der letzten Belagsetappe herausgefräst. Gerade soviel, dass anschliessend der Reisszahn Platz hat, um die Betonplatten anzuheben und umzukippen. Rund 1500 Tonnen Betonplatten reissen die beiden nebeneinander arbeitenden 100-Tonnen-Bagger mit ihren, an Tortenschaufeln erinnernden Löffeln weg und verladen sie auf die elf bereitstehenden knickgelenkten Volvo-Muldenkipper vom Typ A25, A35 und A40. Ist der eine Muldenkipper voll, folgt der nächste. Und laut Urs Peyer, Dipl. Bauing. HTL und Marketingassistent bei den Eberhard Unternehmungen, ist dabei nicht unbedingt das Gewicht die Herausforderung, sondern dass die 30 cm starken Platten teilweise extrem sperrig sind. Transportiert wird das Abbruchmaterial zu einem Installationsplatz auf dem Areal des Flughafens Zürich. Der Platz dient einerseits als Zwischenlager für den Betonabbruch und andererseits steht dort eine riesige Halle in

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Baustelle

Empfehlenswert ist der neunminütige Animationsfilm auf youtube.com. Suchbegriff: FZAG Animationsfilm Sanierung Piste 14-32.

Es geht los!

der die, ab 19.00 Uhr angelieferten, rund 1800 Tonnen Asphalt warm gehalten werden.

36 cm Asphaltbelag, Lärmschutz und ein Flug nach Australien

Kaum sind ein paar Meter Betonpiste entfernt, startet eine Kaltfräse mit dem 60Millimeter-Abtrag der darunterliegenden stabilisierten Tragschicht. Vorhanden sind 20 cm Untergrundstabilisierung und eine 39 cm dicke zementstabilisierte Fundationsschicht. Das Verlegen und Einbetonieren der Kabelschutzrohre für die neue Pistenbefeuerung (Fachausdruck für Pistenbe-

leuchtung) ist noch am Laufen, als die ersten Lastwagen bereits dampfenden Asphaltbelag kippen. Der Einbau der 26 cm starken Tragschicht erfolgt mit einem GPS-gesteuerten Caterpillar D6N Bulldozer. Während sechs Walzen für die nötige Verdichtung der Tragschicht sorgen, machen sich zwei Belagsfertiger für den Einbau der 10 cm dicken Binderschicht bereit. Sind genügend Laufmeter Piste saniert, werden in grösseren Etappen, rund 250 Meter pro Nacht, 4 cm der Binderschicht abgefräst und der definitive Deckbelag eingebaut. Starten und landen können die Flugzeuge auch auf der 10 cm starken Binderschicht.

Die alten Betonplatten werden mit der Tortenschaufel aufgeladen.

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Eine weitere eindrückliche Spezialität auf dieser Baustelle sind die von den Eberhard Pionieren gebauten gigantischen mobilen Lärmschutzwände. Dabei handelt es sich um drei je 41.3 Meter lange Sattelzüge, die je drei zusammengeschweisste Schiffscontainer transportieren. An diesen sind Schalldämmmatten angebracht, die sich bis auf den Boden herunter klappen lassen. Das Thema Lärmschutz ist in der Nacht für die Anwohner ein besonderes Anliegen, das ist klar. Und tatsächlich: Um 05.30 Uhr ist der Spuk vorbei, die Piste und die Anfahrtswege werden gereinigt und sind bereit für das erste Flugzeug.

Der neue Belag wird angeliefert und verteilt.

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Verband Fragen: Flurina Schenk

Fragen an unseren Baukader des Monats Marzio Cappelletti

DER A K U A B TS A N O M DES

«In den Ferien lasse ich die Arbeit zu Hause.» Marzio Cappelletti ist 1989 geboren. 2008 hat er als bester seine Ausbildung als Maurer EFZ in Gordola beendet. Anschliessend hat er von 2010 bis 2013 die Höhere Fachschule für Bauführer in Trevano besucht und als bester seines Jahrgangs abgeschlossen. Seit gut 2011 arbeitet er als Polier bei der Firma Antonini & Ghidossi SA in Bellinzona. Marzio ist seit 2013 Mitglied von Baukader und der Sektion Tessin. Seine Hobbies sind Skifahren und Wandern.

Wie viel Zeit verbringst du täglich auf der Baustelle und/oder im Büro? In der Regel 9.5 Stunden täglich. Was gefällt dir am meisten an deiner Arbeit? Die Landschaft zu verändern, wenn möglich zum Besseren. Auf welches Bauwerk, an dem du mitgearbeitet hast, bist du stolz? Auf verschiedene. Als Maurer auf eine Luxusvilla in Brissago und auf eine Berghütte, die ich auf der Alpe Cornavosa ob Lavertezzo im Verzascatal gebaut habe. Würdest du dich gerne weiterbilden? Wenn ja, in welchem Bereich? Ja. Ich habe aber soeben meine Ausbildung zum Bauführer abgeschlossen und werde nun etwas Geduld haben müssen…

Wellnessbereich mit Betontreppe im Rohbau

Welches Gebäude dieser Welt beeindruckt dich? Mir gefallen die Bauwerke des spanischen Architekten Santiago Calatrava, die mir gefallen, weil sie immer spektakulär und ausgefallen sind. Was ist dir neben deiner Arbeit wichtig? Skifahren, zum Beispiel in Andermatt, in die Tessiner Berge gehen. Wie verbringst du deine Ferien dieses Jahr? Im Mai war ich im Piemont und habe die Präsentation der neuen Weine besucht. Die Sommerferien sind noch nicht geplant. Vielleicht gehe ich an die Côte d’Azur. Welche 5 Dinge kommen neben deinen Liebsten mit auf die Insel? Eine Hängematte, ein Buch, ein paar Fla-

schen guten Rotwein, Freunde und Musik. Die Arbeit hingegen lasse ich zu Hause. Wen möchtest du bei einem gemeinsamen Nachtessen schon lange einmal ausfragen? Sicher keine berühmte Person, weil ich gar nicht wüsste, über was ich mit ihr sprechen sollte. Aber ein Unternehmer unserer Region, Luciano Tenconi, den ich sehr schätze, weil er eine spannende Persönlichkeit ist und andere von seiner Passion überzeugen kann. Was bringt dir deine Mitgliedschaft bei Baukader? Kontakte zu Gleichgesinnten, ein gutes Netzwerk. Hast du einen Wunsch an Baukader? Ich bin noch nicht lange dabei. Bis jetzt habe ich aber das Gefühl, dass Baukader Schweiz gut funktioniert und Anlässe wie, den Sektionsanlass „Primavera in Ticino“, vom 10. April in Cadro sind sehr schön. Das Gespräch mit Marzio Cappelletti wurde in italienischer Sprache geführt und sinngemäss übersetzt.

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Wann läutet bei dir der Wecker? Normalerweise um 06.10 Uhr.

An was denkst du beim Wort «Gesetze und Normen», unserem Schwerpunkt dieser Ausgabe? Ich glaube, mit diesem Thema sind wir täglich konfrontiert. Dank Gesetzen und Normen können wir wichtige Standards für die Zukunft unseres Landes sichern, sei es im Berufs- oder Privatleben.


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Text und Fotos: Flurina Schenk

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Statutarische Geschäfte und Subunternehmerhaftung Am 28. Juni 2014 haben sich die Delegierten von Baukader Schweiz in Olten mit den statutarischen Geschäften des Verbandes befasst. Neben dem konstruktiven Debattieren hatte auch die Weiterbildung einen festen Platz: Romina Harast, Juristin des Schweizerischen Baumeistervebandes, hat die Subunternehmerhaftung in ihrem Referat lebendig auf den Punkt gebracht.

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Im statutarischen Teil werden nach der Begrüssung durch den Zentralpräsidenten, Adrian Hässig, der Wahl der Stimmenzähler und der Genehmigung des Protokolls auch die Berichte abgenommen. Einiges zu diskutieren gibt die Jahresrechnung 2013, die mit einem Gewinn von CHF 2142.58 abschliesst und genehmigt wird. Damit die finanzielle Situation verbessert werden kann, hat der Zentralvorstand ein Kostenmoratorium entschieden. Anschliessend werden die Anträge des Zentralvorstandes behandelt. Das Rahmenbudget wurde nach einer ausführlichen Diskussion zum geplanten Umzug der Geschäftsstelle im Frühjahr 2015 genehmigt. Auch das Tätigkeitsprogramm 2015, der Jahresbericht 2013 und der Bericht der GPK werden genehmigt. Dem Zentralvorstand wird die Décharge erteilt. Es folgten die Anträge der Sektionen und Regionen. Der Antrag der Region Nordwestschweiz, der der Fachgruppe Bauführer den Auftrag erteilen möchte, bis zur DV 2016 einen Bauführer-Rahmenvertrag auszuarbeiten und vorzulegen, wird genehmigt. Der Antrag der Region Zentralschweiz, der den Verkauf der Liegenschaft an der Mühlegasse 10 nur mit der Zustimmung der Delegierten fordert, wird abgelehnt. Der Antrag des ZV, das Stockwerkeigentum zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, wird genehmigt. Unter dem Traktandum Informationen und Beratungen wird über den Stand der Regatta 2020, im Speziellen über die neu daraus resultierende Mitgliederkategorie Jungkader und Fachgruppen Bauführer und Novatrava, informiert. Zudem werden die Delegierten über den Stand der Sozialpartnerschaften auf den neusten Stand gebracht. Unter Verschiedenem wird der Grundriss der neuen Geschäftsstelle aufgezeigt und unter Ehrungen gratulieren ZV, Geschäftsstelle und Anwesende der Sektion Luzern, die am 14. 6. 2014 ihr 100-Jahr-Jubiläum gefeiert hat. Das Traktandum Allgemeine Diskussion bildet den Abschluss der statutarischen Traktanden. Im Anschluss klärt Romina Harast, Juristin der Rechtsabteilung des Schweizerischen Baumeisterverbandes, die Anwesenden anhand von anschaulichen Beispielen über die Subunternehmerhaftung auf, die seit dem 15. 7. 2013 in Kraft ist (siehe ausführlicher Bericht auf Seite 8 in dieser Ausgabe).

Das ausführliche Protokoll kann im Mitgliederbereich von www.baukader.ch nachgelesen werden.

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Text: Silvio Bernasconi Fotos: Meienberger Photo, Gelfingen

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Sektion Luzern: 100 Jahr-Jubiläum und 100. Generalversammlung Nach dem Motto: «Zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen!» hielten die Mitglieder der Sektion Luzern am 14. Juni 2014 auf dem Gelände des Campus Sursee ihre 100. Generalversammlung ab und feierten danach mit Gästen ein rauschendes 100-Jahr-Jubiläumsfest. Die Generalversammlung

77 Mitglieder nahmen an der 100. Generalversammlung teil darunter die Ehrenmitglieder Herbert Bühlmann, Walter Bieri, Ernst Blaser, Ruedi Duss, Laurenz Graber, Toni Heer, Franz Küng, Sigi Lustenbrger, Franz Lampart, Paul Zanni und David Bühlmann. Entschuldigt hatten sich die Ehrenmitglieder Godi Fischer und Josef Lindengger. Zu dieser speziellen GV begrüsste Präsident, Josef Hodel, ganz besonders die Herren Regierungsratspräsident Robert Küng, Ständerat Georg Theiler und Peter Lohrer vom Berufsbildungszentrum Bau, Luzern. Baukader Schweiz war durch die Geschäftsführerin, Barbara Schiesser, den PräsidenFeuershow von Christian Ziegler.

ten, Adrian Hässig, die Vizepräsidenten, Christoph Egli und Pius Helg sowie Urs Pfründer und Alfred Thommen, Mitglieder des Zentralvorstands, vertreten. Vertreten waren auch die Sektionen Schwyz, Unterwalden, Uri, Aarau-Freiamt und Emmental-Oberaargau. Josef Hodel streifte in seiner Begrüssung kurz das Welt- und Verbandsgeschehen während diesen 100 Jahre. Nach der Wahl der Stimmenzähler folgten die ordentlichen Geschäfte. Leider verlor die Sektion Luzern 2013 fünf Mitglieder und 2014 auch schon deren zwei durch Todesfall. Den Verstorbenen wurde mit einer Schweigeminute gedacht.

Alle Abstimmungen und Wahlen gingen einstimmig über die Bühne und die vorbildliche Arbeit der Kassierin Verena Hodel wurde verdankt. Präsident und Vorstand bleiben weiter im Amt. Aus der Versammlung wurden keine Anträge gestellt. Abschliessen dankt Josef Hodel dem OK der GV und der heutigen Jubiläumsveranstaltung und allen Sponsoren für ihr Engagement, das die Durchführung eines solchen Events überhaupt ermöglicht. Robert Küng dankt für die Einladung, überbringt die Grüsse der Regierung und verweist auf die vergangenen 100 Jahre mit Hochs und Tiefs in einer interessanten Zeitspanne. Er betont den Wert der Baubranche und die grosse Verantwortung der Baukader bei der Lehrlingsausbildung und hofft, dass die Ziele auch in den nächsten 100 Jahren erreicht werden. Geburtstage seien auch Anlässe zur Standortbestimmung, Selbstkritik und Zukunftsplanung. Ständerat Georges Theiler dankt für die Einladung, spricht von der Baubranche aus einer anderen Sicht, nämlich als wichtiger Fröilein Da Capo.

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Verband

Wirtschaftsfaktor. Der Baubranche gehe es gut, die Auftragsbücher seien zwar noch voll, aber negative Einflüsse gebe es genug. Im Hochbau die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative, im Tiefbau keine Grossprojekte nach Auslaufen der NEAT. Er rühmt die speditive Abwicklung der GV mit einem humorvollen Seitenhieb ins Bundeshaus, wo alles etwas langsamer gehe. Er fühle sich wohl unter Bauleuten, wo er seine Wurzeln habe.

Ständerat Kanton Luzern, Georges Theiler (FDP).

Regierungspräsident des Kantons Luzern Robert Küng (FDP).

Baukader Luzern Präsident Josef Hodel.

Hans Renggli, OK-Präsident 100 Jahre Sektion Luzern

und Tom Davis unterhielt die Anwesenden mit Zaubereien und Tricks.

von Entwicklung, Ausbau, Konzept, Zielrichtung, Struktur und Zukunftsvisionen dieses in der Schweiz grössten Bildungszentrums.

Zentralpräsident Adrian Hässig dankt für die Einladung und freut sich, dass nun auch die Sektion Luzern, ein paar Jahre nach der 100-Jahr-Feier von Baukader Schweiz, dieses Jubiläum feiern kann. Er rühmt die Aktivitäten von Baukader Luzern. Neben den Grüssen der Geschäftsstelle, übergibt er einen Check im Wert von CHF 1000. Er gratuliert zum Jubiläum und hofft, dass es 2039 heissen wird: 125 Jahre Baukader Luzern!

Die Jubiläumsfeier

Den für die Jubiläumsfeier eintreffenden Teilnehmern wurde vor den Gebäuden des Campus Sursee ein kaltes Getränk serviert. Der Rundblick zeigte ein wunderschönes Naturpanorama. Das Alphorn-Trio Langholz spielte dazu virtuose Melodien, die man von der Marschmusik oder der Schlagerszene kennt. Etwas später traf das Oldtimer-Postauto ein, brachte etwas Nostalgie in die Szene und die Damen ins Kollerhuus Tannberg zur Besichtigung des wunderbaren Rosengartens. Der Comedy Künstler Tom Davis hatte sich hier schon vorher als Kellner unter die Anwesenden gemischt und die Teilnehmer der GV mit einer Tafel «Follow me» zum Konferenzzimmer und zur Jubiläumsfeier begleitet. Gleich nach der GV stand im Foyer der vom Campus Sursee offerierte Apéro bereit. Mit einem Beamer wurden ArchivFotos verschiedener Anlässen von Baukader Luzern an die Wand projiziert. Manch ein Kollege entdeckte sich und überlegte wohl, wo und wann dieses Bild geschossen wurde. Das Ad-hoc-Musiker-Ensemble «Mier isch glich» spielten rassige Musik

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Dann ging die Tür zum Festsaal auf. Musikalisch gab es nun ein Szenenwechsel, denn während des Banketts wurde eine Formation der Swanee River Jazz Band verpflichtet. Durch das Abendprogramm führte Comedy-Künstler Tom Davis. Nach dessen erstem Auftritt meldete sich Hans Renggli, OK-Präsident, zu Wort und hiess alle Willkommen. Er dankte dem OK-Team und den Sponsoren, ohne die ein solches Fest gar nicht möglich wäre. Dann wünschte er allen gute Unterhaltung und einen schönen Abend. Thomas Stocker, Geschäftsführer Bildungszentrum Bau, tritt nun ans Rednerpult und erläutert Zahlen und Angebot des Campus Sursee. Daniel Suter, Direktor Campus Sursee, berichtete

Im Anschluss erntete Fräulein Da Capo für ihre Darbietungen viel Applaus und wurde nach dem zweiten Auftritt mit stehenden Ovationen belohnt. Der absolute Höhepunkt bot eine Feuerschau zum 100jährigen, die unterm freien Himmel stattfand und mit dem Schriftzug «100 Baukader Luzern» einen krönenden Abschluss bot. Nach einem vorzüglichen Dinner mit einem süssen Abschluss endete diese unvergessliche Jubiläumsfeier.

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Text: Rut Verdegaal

29. Auflage des Taschenbuchs für Bauführer und Poliere

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Taschenbuch für Bauführer und Poliere, das bewährte und praxisorientierte Werk, liegt nach einer Gesamtüberarbeitung in der 29. Auflage vor. Dieses Werk ist für den Baupraktiker in Kaderpositionen geschaffen worden. Das Taschenbuch hat sich nicht nur auf Baustellen bewährt. Es hat auch Eingang in Büros der Planer und Architekten gefunden. Ebenfalls gehört es bei den führenden Baukaderschulen und weiteren Aus- und Weiterbildungsinstitutionen seit Jahrzehnten zur Standardliteratur für Lehrende und Lernende. Offiziell ist es als einziges Werk an die eidgenössischen Polierprüfungen zugelassen. Baulieferanten, verantwortliche von Werkhöfen und Garten- und Landschaftsbauer orientieren sich zunehmend an diesem Basiswerk.

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Bei der Gesamtüberarbeitung wurden alle Kapitel und Inhalte nach den neusten und aktuellen Grundlagen, Gesetzen und Normen überarbeitet. Eine breit abgestützte Vernehmlassung mit Beteiligten aus Praxis und Ausbildungsinstitutionen, diente der Qualitätssicherung. Neu ist dem Themenkreis Gleisbau mit 46 Seiten ein eigenes Kapitel gewidmet.

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Taschenbuch für Bauführer und Poliere, Hoch- Tief- und Verkehrswegebau und Gleisbau Denis Fischer, Marco Lussmann, Markus Roesli, Martin Kaufmann, Adrian Hässig 978-3-85554-128-0 29. Gesamtüberarbeitet, September 2014 Deutsch gebunden, 4farbig 680 Seiten CHF 139.–, Mitglieder CHF 89.–, Parifonds-Berechtigte CHF 119.– Baukader Schweiz, Olten, www.baukader.ch/shop

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Text und Fotos: Michael Purtschert

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Ouagadougou, Burkina Faso: Begehrtes Taschenbuch für junge Ingenieure Im November 2013 erhielten die örtlichen Bauleiter der Pöyry Schweiz in Burkina Faso das Taschenbuch für Bauführer und Poliere. Seither dient es als nützliches Nachschlagewerk und erleichtert die tägliche Arbeit bei der Kontrolle von über 40 Baustellen. Amerikanische Finanzierung und Afrikanische Verwaltung

Die Millennium Challenge Corporation (MCC) ist direkt dem Aussenministerium der USA unterstellt und finanziert in verschiedenen Schwerpunktländern Projekte zur Armutsbekämpfung durch wirtschaftliches Wachstum. Burkina Faso zählt über 16 Mio. Einwohner auf einer Fläche von 274‘200 km2 und liegt in Ostafrika. Das Land grenzt an Mali, Niger, Benin, Togo, Ghana und die Elfenbeinküste. Mit einem BIP von rund 450 Dollar pro Einwohner und Jahr gehört es zu den ärmsten Ländern der Welt. In Burkina Faso wird die MCC durch die Mitarbeitenden des Millennium Challenge Accounts (MCA) vertreten. Der MCA ist ein eigenständiges Ministerium und für die Umsetzung der vier ausgehandelten Hauptprojekte zuständig: 1. Sicherung des Bodenrechts und Verbesserung des Investitionsklimas mittels Dezentralisierung und Verstärkung der Verwaltungseinheiten und Einführung des Grundbuchkatasters 2. Entwicklung der Landwirtschaft durch verbesserte Anbaumethoden und Bewässerung 3. Bessere Erschliessung von Landesteilen durch den Ausbau wichtiger Verbindungsstrassen (130 km) 4. Erhöhung der Erfolgschancen für junge Frauen und Mädchen durch steigende Einschulungsquoten und vermehrter Teilnahme am Schulunterricht.

Abenteuerliche Projekt- und Bauleitung

Pöyry gewann 2009 einen Auftrag des Millennium Challenge Accounts (MCA) in Burkina Faso zur Planung und Realisierung von 47 Gebäudekomplexen. Ein Komplex besteht aus einem Verwaltungsgebäude mit Büros für die Gemeindebehörden und

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das Grundbuchamt, einem Mehrzweckgebäude für Versammlungen und Veranstaltungen der lokalen Bevölkerung sowie Latrinen. Pöyry eröffnete in der Hauptstadt Ouagadougou ein Projektbüro. Während drei Jahren wurden die Standorte der Gebäude mit den lokalen Behörden evaluiert, Vorstudien verfasst, Baupläne gezeichnet, Berichte und Submissionsunterlagen erarbeitet. Der MCA als Bauherr vergab anschliessend die Aufträge an einheimische Baumeister. Im August 2012 fiel der Startschuss zum Bau der Gebäude in 17 über das ganze Land verteilte Gemeinden. Im Mai 2013 folgte der Baubeginn für die restlichen 30 Gebäude, bevor im Oktober 2013 endlich die ersten 12 Gebäude fertig gestellt waren. Die Bauphase mit zwei Etappen gleichzeitig war intensiv für die beteiligten Bauleiter. Die Bauarbeiten kamen aus verschiedensten Gründen nur schleppend voran. Es mangelte in erster Linie an gut organisierten Baufirmen, die über qualifiziertes Personal und finanzielle Reserven verfügt hätten. Ein Bauprogramm reichte kaum ein Baumeister ein, denn dieses Vorgehen war Neuland. Hier sprangen unsere Ingenieure ein und lieferten sogar eine MS ProjectDatei, wie sie den Amerikanern als neuen Standard vorschwebte. Ausser den Lastwagen für Materiallieferungen und einem Betonmischer standen

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keine Maschinen im Einsatz. Das ganze Werk war Handarbeit. Auch die Bausteine für das Mauerwerk wurden vor Ort aus Sand und Zement hergestellt. Bauholz ist generell Mangelware und wird spärlich eingesetzt. Unsere Bauleiter waren von morgens bis abends stark gefordert, auf den Baustellen die richtigen Abläufe und die Einhaltung der ungewohnt hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz durchzusetzen. Wacklige Gerüste, fehlende Grubensicherungen und Baustellenabsperrungen, in Flip-Flops herumlaufende Hilfsarbeiter oder qualitativ ungenügende Baumaterialien waren nur einige Ungereimtheiten, die ein sofortiges Einschreiten erforderten. Während der Regenzeit waren alle Bauarbeiter damit beschäftigt, Wasser aus den Baugruben zu schöpfen. Nach dem nächsten Niederschlag begann die Arbeit von vorne, weil die Gruben nicht abgedeckt wurden. Solche Szenen standen dem Baufortschritt ebenso in der Quere wie beschädigte Werkleitungsrohre, die neu verlegt werden mussten. Es fehlte ein Nachschlagewerk mit Abbildungen, wie eine Baustelle eingerichtet und betrieben werden sollte, um permanente Improvisationen zu vermeiden. Da kam uns die zündende Idee, unser Bauleitungspersonal mit dem Taschenbuch von Baukader Schweiz auszurüsten, damit sie vom darin gesammelten Wissen profitieren können. Pöyry bestellte sechs Exemplare in französischer Sprache und übergab die Bücher mit den nützlichen Formeln und selbsterklärenden Skizzen im November 2013 unseren Ingenieuren. Diese waren sichtlich stolz und begannen sofort mit dem Studium der einzigartigen Lektüre. Auch nach Abschluss des Projekts, bleibt das Taschenbuch den jungen Ingenieuren ein wertvoller Begleiter bei künftigen Herausforderungen. Pöyry Schweiz AG Hardturmstr. 161, Postfach, 8037 Zürich Tel. 044 355 55 55, Fax 044 355 55 56 www.poyry.ch

Das Bauleitungs-Ingenieur-Team von links: Isidore Oubda, Réléwindé Justin Kaboré, Mohamed Amine Yattara, Cheick Tidiane Savadogo mit Michael Purtschert, Chef de Mission

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Baukader 9 2014


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Verband

Text: Text: Martin Basler, Rechtsanwalt, Rechtsdienst Baukader Schweiz

Überstunden oder Überzeitarbeit? eine wesentliche Unterscheidung Im Zuge der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellt sich häufig die Frage, welche Ansprüche Sie noch gegenüber ihrem Arbeitgeber stellen können. Oft werden auch Ansprüche für geleistete Mehrarbeit geltend gemacht. In Einzelfällen geht es nach mehrjährigen Arbeitsverhältnissen mithin auch um hunderte von «Überstunden», Mehrarbeit also. Über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit ist jedoch oft nicht nur Überstundenarbeit, sondern Überzeitarbeit. Es ist wesentlich diese Unterscheidung zu machen. Nachfolgend wird gezeigt, welche Arbeitszeit als Überstunden und welche als Überzeit zu qualifizieren ist. Überstunden – vertraglich vereinbart

Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen, sind Überstunden. Im Einzelarbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag wird definiert, welches diese vertragliche Arbeitszeit ist. Wenn eine ausdrückliche vertragliche Bestimmung der Arbeitszeit fehlt, ist gemäss Obligationenrecht (OR) die «übliche Arbeitszeit» massgebend (Art. 321c Abs. 1 OR). Die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden sind grundsätzlich abzugelten und zwar – wenn nichts anderes vereinbart ist – mit einem Zuschlag von 25 % (d. h. der Zuschlag kann höher, jedoch auch tiefer vereinbart werden). Allerdings kann von einer Abgeltung der Überstunden abgesehen werden, wenn diese durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausgeschlossen wurde, oder ein auf sie anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag einen Ausschluss vorsieht.

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Überzeit – über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit

Überzeit ist diejenige Arbeitszeit, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsgesetz (ArG) überschreitet, wohingegen, wie oben beschreiben, bei den Überstunden die um die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gemeint ist. Das Arbeitsgesetz erlaubt in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels maximal 45 Arbeitsstunden pro Woche. In den übrigen Betrieben – so in jenen des Baugewerbes – beträgt die

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Höchstarbeitszeit allerdings 50 Stunden pro Woche (Art. 9 ArG). Nach Art. 13 Abs. 1 Arbeitsgesetz (ArG) ist dem Arbeitnehmer für Überzeitarbeit der Lohn samt einem Lohnzuschlag von 25 Prozent zu entrichten. Nach Art. 13 Abs. 2 ArG kann Überzeitarbeit auch durch Einräumung von Freizeit entschädigt werden, sofern der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Diese arbeitsgesetzlichen Bestimmungen sind zwingend. Beispiel: Hans Hintersee, Polier bei der Granitolag Tiefbau AG, hat mit seiner Arbeitgeberin im Einzelarbeitsvertrag eine 42Stunden-Woche vereinbart. In der ersten August-Woche 2014 leistet er 54 Arbeitsstunden. Weil die Höchstarbeitszeit nach Art. 9 ArG 50 Stunden beträgt, hat er 4 Stunden Überzeit geleistet. Wenn wir von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche ausgehen, kommen noch 8 Überstunden hinzu. Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat die Granitolag Tiefbau AG Hans Hinterseer als sowohl 8 Überstunden mit einem Zuschlag von 25 % zu vergüten und zusätzlich auch noch 4 Überzeitstunden mit dem eben so hohen Zuschlag, wenn keine Kompensation in Zeit erfolgt.

Darf Überzeit mit einer Pauschalzahlung abgegolten werden?

Das Bundesgericht hatte im Zusammenhang mit der Leistung von Überzeit die Frage zu klären, ob es zulässig ist, die Überzeitarbeit mit einer Pauschalentschädigung (von bspw. CHF 2‘500/Jahr) abzugelten. In einem Entscheid vom 23. 08. 2012 hat

es dies klar verneint (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_844/2011 vom 23.08.2012 http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id =23.08.2012_8C_844/2011). Der Sinn der Unterscheidung Überstunden – Überzeit liegt vor allem darin, dass im Sinne des Gesundheitsschutzes mit Art. 13 Abs. 1 ArG die Überzeitarbeit derart verteuert werden soll, dass der Arbeitgeber keinen Anreiz hat, den Arbeitnehmer über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus zu beschäftigen. Wenn die Überzeitarbeit durch eine Pauschalentschädigung abgegolten werden könnte, hätte der Arbeitgeber hingegen gerade einen Anreiz, den Arbeitnehmer so oft wie möglich über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus zu beschäftigen. Mit den arbeitsgesetzlichen Bestimmungen soll, so hielt es auch das Bundesgericht im oben erwähnten Entscheid fest, dem entgegengewirkt werden.

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Bau-Stellen/Jobs

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Chance für Bauführer, Bauleiter oder Bautechniker Unser Auftraggeber ist eine etablierte, mittelgrosse Bauunternehmung mit Sitz im Kanton Luzern. Das traditionsreiche Familienunternehmen pflegt einen kooperativen Führungsstil und hält die Mitarbeitenden zu Eigenverantwortung an. Zur Verstärkung des Teams suchen wir einen jüngeren, engagierten

Bauführer Tiefbau/Erdbau Ihre Aufgabe: Sie führen selbständig Baustellen im Strassen-, Wasser-, Kanalisations- und Aushub/Erdbau. Zum Aufgabenfeld gehören AVOR, Kosten- Termin- und Qualitätsüberwachung sowie Abrechnung und Nachkalkulation. Ausserdem pflegen Sie die Kontakte zu Bauherren, Planern und Behörden.

Ihr Profil: Sie sind ausgebildeter Bauführer, Bauleiter oder Bautechniker. Idealerweise haben Sie Erfahrungen im operativen Tiefbau. Oder Sie kommen aus dem Ingenieurbüro und möchten in die Ausführung wechseln. Angesprochen sind unternehmerisch agierende Personen, die gerne im Team arbeiten und interessiert an einer langfristigen Anstellung mit Potenzial sind.

Das Angebot: Ein kollegiales, kompetentes und motiviertes Team erwartet Sie. Modernste Maschinen und innovative Technik stehen zur Verfügung. Bei Interesse können Sie sich in Aufgaben des Abteilungsleiters einarbeiten und dessen Stellvertretung übernehmen. Mit einem attraktiven Gehalt und guten Nebenleistungen können Sie rechnen.

Sie möchten mehr erfahren und dieses Angebot näher kennen lernen? Dann rufen Sie uns bitte an oder senden eine E-Mail an: andreas.schraner@as-u.ch. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.

AndreASchraner

Andreas Schraner – CH-8034 Zürich – Seefeldstrasse – Postfach 1079 Telefon +41 (0)43 819 33 30 – E-Mail: andreas.schraner@as-u.ch – www.as-u.ch

Büro CH-4310 Rheinfelden – Gartenweg 22 – Postfach 245 – Telefon +41 (0)61 831 03 85

Baukader 9 2014

Unternehmens- und Kaderberatung AG Baukader 9 2014

AS im Finden kompetenter Fach- und Führungskräfte

Option Stellvertreter des Abteilungsleiters


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Bau-Stellen/Jobs

Lernen Sie unsere Auftraggeberin kennen! Sie gehört zu den führenden Bauunternehmungen in der Nordwestschweiz und erbringt in den Kernbereichen Hoch- und Tiefbau, Kundenbetriebe sowie in der Baustoffproduktion Gesamtdienstleistungen aus einer Hand. Kundenzufriedenheit, Qualität und einen schonenden Umgang mit der Umwelt haben bei ihr erste Priorität. Für den Ausbau des Teams suchen wir einen

Bauführer Umbau, Sanierung, Renovation

AS im Finden kompetenter Fach- und Führungskräfte

Dipl. Bauführer, Bauingenieur FH, Bautechniker TS/HF Ihre Aufgaben: Sie realisieren Klein- und Grossprojekte für Private, Gewerbe und Industrie. Mit Kunden und Bauherren verhandeln Sie direkt und zeigen ihnen praktische Varianten und Lösungen auf. Sie sind verantwortlich für die Gesamtführung der Baustellen und Ansprechperson für Ihre Bautruppen.

Ihr Profil: Als Bauführer, Bauingenieur oder Bautechniker bringen Sie Erfahrung vorzugsweise im Um- oder Hochbau mit. Sie haben ein Flair für das Geschäftliche, erkennen entsprechendes Potenzial und können gut beraten. Ausserdem haben Sie Freude am Handwerk und der Technik und können Teams führen.

Das Angebot: Sie treten eine vielseitige Aufgabe an, die Ihnen viel Raum für selbstständiges Arbeiten gibt, so dass Sie Ihre Ideen umsetzen können. Dies in einer soliden Bauunternehmung, die Ihnen hervorragende Anstellungsbedingungen und einen sicheren Arbeitsplatz bietet.

Sie werden von uns persönlich, vertraulich und professionell durch den Bewerbungsprozess begleitet. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme oder Ihren Lebenslauf an: michael.schraner@as-u.ch.

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Unternehmens- und Kaderberatung AG Andreas Schraner – CH-4310 Rheinfelden – Gartenweg 22 – Postfach 245 Telefon +41 (0)61 831 03 85 – E-Mail: michael.schraner@as-u.ch – www.as-u.ch Büro CH-8034 Zürich – Seefeldstrasse – Postfach 1079 – Telefon +41 (0)43 819 33 30

Bei uns bauen Sie anspruchsvolle Ingenieur-Tiefbauten und vielseitige Spezialitäten im Betonbau! Unsere Mandantin ist eine mittelgrosse Bauunternehmung mit Sitz in der Zentralschweiz. Das gut verankerte Familienunternehmen weist beste Referenzen aus und ist stark im Tiefbau, Verkehrswegebau, Ingenieurtiefbau sowie im Hochbau. Im Zuge anstehender Nachfolgeregelungen sind wir beauftragt, den Kontakt zu innovativen jungen oder erfahrenen Kaderpersonen herzustellen. Aktuell haben wir folgende Schlüsselstelle zu besetzen:

AS im Finden kompetenter Fach- und Führungskräfte

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Baukader 9 2014

Bauführer und Projektleiter Ihre Aufgaben: Sie führen Baustellen im Ingenieurtiefbau, Verkehrswegebau und Spezialitäten im Betonbau, darunter anspruchsvolle Grossprojekte. Für all diese sind Sie technisch, kommerziell und personell verantwortlich. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die ganze Palette: Ausführung mit AVOR, Baustellenführung, Abrechnung, Nachkalkulation, Kundenkontakt sowie die Mitarbeit in der Kalkulation und der Akquise.

Ihr Profil: Sie sind dipl. Bauführer, dipl. Baumeister oder Bauingenieur FH/ETH und bringen Erfahrung in der Ausführung im Tiefbau oder Ingenieurtiefbau mit. Wichtig sind uns auch Ihre unternehmerischen Fähigkeiten wie Führungskompetenz, Fairness und lösungsorientiertes Verhandeln. Im entscheidenden Moment können Sie sich durchsetzen. Ihr Idealalter ist 28–45 Jahre.

Das Angebot: In diesem namhaften Unternehmen, wo Wert auf ein gutes Arbeitsklima gelegt wird, treffen Sie auf ein professionelles und kollegiales Team. Dazu kommen gute Anstellungsbedingungen und ein attraktives Gehalt.

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Unternehmens- und Kaderberatung AG Andreas Schraner – CH-4310 Rheinfelden – Gartenweg 22 – Postfach 245 Telefon +41 (0)61 831 03 85 – E-Mail: michael.schraner@as-u.ch – www.as-u.ch Büro CH-8034 Zürich – Seefeldstrasse – Postfach 1079 – Telefon +41 (0)43 819 33 30

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Bau-Stellen/Jobs

Als mittlere Bauunternehmung in Uster mit rund 50 Mitarbeitern sind wir hauptsächlich im Umbau sowie Wohnungsbau tätig. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir einen motivierten

Bauführer

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Stellenantritt Oktober 2014 oder nach Vereinbarung Ihre Aufgaben ! selbständige Führung von Baustellen ! offerieren von Aufträgen ! Ausmass und Abrechnung der Baustellen Wir erwarten ! gut fundierte Ausbildung (Bauführerschule, Ing. HTL) und einige Jahre Erfahrung (Aufsicht und Führung) ! effiziente, selbständige Arbeitsweise ! Flexibilität und Belastbarkeit ! betriebswirtschaftliches Flair ! Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen ! Kenntnisse oder Lernbereitschaft: Mac OSX, SORBA, MS-Office, File Maker Wir bieten ! abwechslungsreiche Aufgaben in Selbstverantwortung ! fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit leistungsgerechtem Lohn ! Mitarbeit in einem eingespielten, professionellen Team Bewerbung Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ott AG Baugeschäft, Herr Andres Ott, Brauereistrasse 10, 8610 Uster, 044 905 90 00, andres.ott@ottbau.ch, www.ottbau.ch

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Verband

Kalender

Genève et environs 14.10.14 Monatsversammlung / Assemblée

Aarau-Freiamt 24.9.14 Weiterbildung Swisspur, Boswil Zofingen und Umgebung 25.9.14 Besichtigung Seilerei Laupersdorf mit Begleitung Fricktal 3.10.14 Feuerwehr-Schiff, Birsfelden

Bern

Zürich/Schaffhausen

Veranstaltungen

vom 15.9.14 – 31.10.14 Suisse Romande

Bern 25.10.14 Regional Jass, Solothurn Seeland 9.10.14 Monatsversammlung mit Besichtigung Stade de Bienne und Nachtessen 25.10.14 Regional Jass, Solothurn Solothurn 25.10.14 Regional Jass, Solothurn Thun und Umgebung 17.10.14 Monatsversammlung mit Präsentation HILTI AG 25.10.14 Regional Jass, Solothurn Emmental-Oberaargau 3.10.14 Monatsversammlung mit Plauschkegeln und Jassen, Restaurant Rudswilbad, Ersigen 25.10.14 Regional Jass, Solothurn Deutschfreiburg 3.10.14 Besichtigung der SeislerBrennerei 25.10.14 Regional Jass, Solothurn Interlaken-Oberhasli 25.10.14 Regional Jass, Solothurn

Zentralschweiz/Tessin Luzern 25.9.14 Vorstandssitzung 2.10.14 Baukadertreff, Thema: Aktuelles von der Arbeitssicherheit 23.10.14 Vorstandssitzung Zug 20.-21.9.14 Sektionsreise 2014 mit Begleitung Schwyz und Umgebung 26.-27.9.14 Werksbesichtigung Liebherr Endingen + Mobilkrane und Biberach Hochbaukrane 30.10.14 Monatshöck, Restaurant Hofmatt, Schwyz Uri 18.9.14 Weiterbildungskurs Stiär Biär 3.10.14 Kegelabend, mit Beigleitung Unterwalden 16.10.14 Besichtigung Leo Schallberger AG, Oberdorf Ticino 25.9.14 Besichtigung Flumroc und Calanda Bräu / Visita Flumroc e Calanda Bräu

Baukader 9 2014

Baukader 9 2014

Nordwestschweiz Brugg-Baden 22.10.14 Besichtigung Keller Ziegelei AG, Frick Laufenthal-Thierstein 31.10.14 Ausflug, Kunstmuseum Basel Liestal und Umgebung 19.9.14 Lass dich überraschen 24.10.14 Monatsversammlung

Zürich 30.10.14 Spaghettiplausch mit Billardtournier Winterthur 4.10.14 Besichtigung Preton Zürichsee 4.-5.10.14 Reisli Franche-Comté 17.10.14 Staumauer-Besichtigung Sihlsee Zürcher Oberland 19.9.14 Fachvortrag Strassenunterhalt / Sanierung 17.10.14 Jassabend Schaffhausen September 14 Besichtigung Galgenbucktunnel Limmattal 3.10.14 Monatsversammlung, Restaurant Ochsen, Dietikon, anschliessend Vortrag der Firma HASTAG, Thema Tiefenbohrung / Erdwärme

Ostschweiz Weinfelden 20.9.14 Regionalveranstaltung 23.10.14 Fachvortrag SeismurWandsysteme Chur 19.-21.9.14 Sektionsreise mit Begleitung 20.9.14 Regionalveranstaltung Toggenburg 20.9.14 Regionalveranstaltung 21.10.14 Fachvortrag: Crea Beton, Strassenbau, Belag Wil 20.9.14 Regionalveranstaltung 21.10.14 Fachvortrag: Crea Beton, Strassenbau, Belag Rheintal 20.9.14 Regionalveranstaltung 20.9.14 Besichtigung Steinbruch Schollberg Frauenfeld 20.9.14 Regionalveranstaltung

Gratulationen Wir gratulieren

zum 92. Geburtstag Willi Thanei, 8052 Zürich, 10.09.1922 / Zürich Emil Remund, 8207 Schaffhausen, 17.09.22 / Schaffhausen

zum 88. Geburtstag Josef Grüter, 6014 Littau, 23.09.26 / Luzern zum 87. Geburtstag Gebhard Baldauf, 8810 Horgen, 24.09.27 / Zürichsee zum 86. Geburtstag Josef Blattmann, 6528 Camorino, 07.09.28 / Ticino Karl Reusser, 3315 Bätterkinden, 17.09.28 / Emmental-Oberaargau zum 85. Geburtstag Jakob Ackermann, 4460 Gelterkinden, 16.09.29 / Liestal u. Umgebung zum 82. Geburtstag Espedito Gesiot, 8867 Niederurnen, 16.09.32 / Glarnerland zum 81. Geburtstag Paul Staub, 8633 Wolfhausen, 02.09.33 / Zürcher-Oberland Eugen Gubler, 8303 Bassersdorf, 13.09.33 / Zürich Josef Burach, 6056 Kägiswil, 17.09.33 / Luzern zum 80. Geburtstag Joseph Chanez, 2013 Colombier, 04.09.34 / Neuchâtel et env. Kurt Wanner, 8225 Siblingen, 20.09.34 / Schaffhausen zum 79. Geburtstag Hans-Ulrich Reiffer, 9403 Goldach, 10.09.35 / Rorschach u. Oberthurgau zum 78. Geburtstag Alois Zurfluh, 6472 Erstfeld, 10.09.36 / Uri Franz Leutert, 8912 Obfelden, 16.09.36 / Zürich Gebhard Felder, 8592 Uttwil, 26.09.36 / Weinfelden zum 77. Geburtstag Richard Joos, 6005 Luzern, 02.09.37 / Luzern Hans Largo, 7270 Davos-Platz, 09.09.37 / Prättigau-Davos zum 76. Geburtstag Hugo Schneider, 5703 Seon, 06.09.1938 / Aarau-Freiamt Armin Inniger, 3627 Heimberg, 15.09.1938 / Thun u. Umgebung Fritz Von Gunten, 3626 Hünibach, 21.09.1938 / Thun u. Umgebung zum 75. Geburtstag Xaver Greber, 8004 Zürich, 05.09.1939 / Zürich Heinz Odermatt, 8854 Siebnen, 05.09.1939 / Zürichsee Antonio Scarpa, 4310 Rheinfelden, 15.09.1939 / Liestal u. Umgebung zum 70. Geburtstag Michael Hofer, 3549 Oberthal, 01.09.1944 / Thun u. Umgebung Franz Wullschleger, 3646 Einigen, 13.09.1944 / Thun u. Umgebung Hansruedi Meier, 8442 Hettingen, 20.09.1944 / Winterthur Anton Zemp, 6010 Kriens, 21.09.1944 / Luzern Stefan Roulin, 8450 Andelfingen, 28.09.1944 / Schaffhausen

Jubiläen

September 2014 40 Jahre Mitgliedschaft Bern Peter Howald, 3052 Zollikofen

Mutationen Eintritte Herzlich willkommen Bern Michael Witschi, 3014 Bern Interlaken-Oberhasli Samuel Mühlemann, 3806 Bönigen b. Interlaken Neuchâtel et environs Juan-Carlos Gutierrez, 2075 Thielle Prättigau-Davos Beni Egger, 7212 Seewis Dorf Schaffhausen Marlene Kuratli, 8451 Kleinandelfingen Zürich Jeton Ahmeti, 5432 Neuenhof Einzelmitglieder Jon Armon à Porta, 7550 Scuol Hervé-Jonathan Benoit, 2314 La Sagne Lukas Doll, 5106 Veltheim Renaud Faivre, 2000 Neuchâtel Dominique Fournier, 1950 Sion Markus Hitz, 8155 Niederhasli Thomas Hostettler, 4234 Zullwil Vincent Iseli, 1880 Bex Andreas Urech, 5452 Oberrohrdorf Hanspeter Ramseier, 3283 Kallnach Beatrice Rau, 8370 Sirnach Valon Sulejmani, 8492 Wila Marc Tribelhorn, 9475 Sevelen Jungkader Severin Biffiger, 8954 Geroldswil Lukas Etterlin 6276 Hohenrain Christian Hunger, 8620 Wetzikon ZH Raphael Wyss, 6276 Hohenrain Firmenmitgliedschaft Leonhard Weiss Bau AG, 8105 Regensdorf IBZ Schulen für Technik Informatik Wirtschaft, 5000 Aarau

Todesfälle

Prättigau-Davos 29.06.2014 Toni Thaller, 7432 Zillis (*02.08.1942) Zürcher Oberland 07.07.2014 Gustav Gisler, 8625 Gossau ZH (*09.05.1929) St. Gallen-Appenzell 31.07.2014 Rolf Hächler, 9100 Herisau (*28.08.1953) Zürich 25.07.2014 René Oetiker, 8608 Bubikon (*07.03.1966)

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Vorschau

Impressum Herausgeber Baukader Schweiz Mühlegasse 10 Postfach, 4603 Olten Tel. 062/205 55 00 Fax 062/205 55 01 www.baukader.ch Druck Dietschi Print&Design AG, Olten Auflage 5100 beglaubigte Ex. Grossauflagen gemäss Mediadaten Erscheint 11x jährlich anfangs Monat Abonnement Für Mitglieder (Aktiv- und Passiv) im Jahresbeitrag inbegriffen. Für Nicht-Mitglieder Fr. 55.–/Jahr. Redaktion Flurina Schenk flurina.schenk@baukader.ch Tel. 062 205 55 00 Inserate Beratung und Verkauf Andreas Benz Print Promotion Route de la Rotte 5 1787 Mur VD Tel: 026 673 25 20 Fax: 026 673 25 19 andreas.benz@printpromotion.ch www.printpromotion.ch Redaktionsschluss 1 Monat vor Erscheinen Inserateschluss 10. des Vormonats Layout Dietschi Print&Design AG, Olten Ziegelfeldstrasse 60 4601 Olten www.dietschi.ch Titelbild www.baukader.ch

Schwerpunkt der nächsten Ausgabe: Spezialtiefbau Erscheint anfangs Oktober 2014

Rätsel Der Preis: Reka-Checks im Wert von Fr. 100.– zur Verfügung gestellt von Reka (Reka-Checks, das ideale Zahlungsmittel für Freizeit und Ferien) Lösungswort: Das Lösungswort bis jeweils am 20. des Monats einsenden an: Baukader Schweiz, Kennwort Kreuzworträtsel, Mühlegasse 10, 4600 Olten oder via E-mail: info@baukader.ch Wir bitten Sie, auch die Absenderadresse zu vermerken.

S B P L U N D M I G R A E K S S B E L C A N I H E R A T E R I C T I D C H A R T E T U T R

Z E N I T

R E Y O N

Der Gewinner Alfred Fretz, Bottenwil Ermittelt durch: Anna Britt Lüscher Wir gratulieren dem glücklichen Gewinner!

Pflanze mit fleischigen Blättern

Konsu- aus ment tiefstem von Nahrung Herzen

14 Lagerstätte, Magazin

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englischer Artikel

in Kraft sein

12

behaarte Tierhaut

altes Blasinstrument

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Erde mit Nährstoffen versehen

2

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viele (ugs.)

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vollendete Entwicklung

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1

Zuckererbse

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4

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täuschen, irreführen

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Staat am Südhang Acker, des Kau- Nutzland kasus

N E E R N OG

Auflösung: Rätsel aus «Baukader» Nr. 7/8 2014 Lösung: RECYCLINGBETON

wieder zu Kräften Teilzahlung kommen (sich ...)

Ansehen, Geltung

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03 Editorial Lois et normes 02 Flash-Info: La séance du CC du 20 juin 2014 04 Service jurdique «Heures supplémentaires ou temps de travail supplémentaire» une distinction essentielle Accent: Lois et normes

Bitte wenden!

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BULLETIN SPÉCIALISÉ DE LA FÉDÉRATION

CADRES DE LA

CONSTRUCTION

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Français

Text: Barbara Schiesser

de la Cadres uction Constr o

nf Flash i

Flash info 03/2014 Voici les informations les plus importantes issues de la séance du CC du 20 juin 2014.

déménagement, soit le printemps 2015, pourra donc vraisemblablement être respectée. Actuellement, aucune offre d’achat n’est encore parvenue pour la propriété par étage.

Groupe spécialisé chefs de chantier Le groupe spécialisé chefs de chantier s’est déjà rencontré pour la deuxième fois. Alors que la première séance a constitué une base de discussion initiale, la deuxième séance a vu s’ouvrir des discussions très concrètes sur la suite des opérations quant à la convention des chefs de chantier. Les membres du groupe spécialisé sont tous d’accord sur le fait que la convention des cadres de la construction et la convention des chefs de chantier doivent être considérées séparément, car les besoins des contremaîtres diffèrent de ceux des chefs de chantier. Lors de la prochaine étape, le groupe spécialisé se préoccupera de l’aspect que pourrait avoir une structure de base des dispositions matérielles essentielles. La convention actuelle des chefs de chantier servira de base aux discussions.

État d’avancement du projet Jeunes cadres La catégorie de membres «Jeunes cadres» a été lancée avec l’appui de la région-pilote Zurich. Sont représentés dans l’équipe de projet: Walter Röllin comme coordinateur régional, Markus Roesli section Zurich, Adrian Hürlimann président de la section Oberland zurichois et Michael Lang membre du GP Développement de la fédération ainsi que Rut Verdegaal comme chef de projet. Le but est de gagner 50 membres d’ici à la fin de l’année. Une fois la phase pilote terminée avec succès, le projet sera étendu sur toute la Suisse.

Déménagement du service administratif Le premier coup de pioche pour la transformation du bâtiment HGC à Olten a été donné le lundi 02.06. La date planifiée pour le

Nouveau fonds de formation dans la construction en bois adopté par le comité central Le fonds de formation CCT Construction en bois a pour but d’appuyer les employeurs et employés actifs dans la construction en bois en Suisse, ceci dans les domaines de la protection de la santé, de la sécurité au travail et de la gestion des générations. Le fonds soutient particulièrement les cours donnés dans les domaines susmentionnés. En outre, il appuie partiellement les cours traitant des domaines de l’administration et de la planification de la carrière. Le comité central a adopté l’image directrice, le règlement des prestations et le règlement d’organisation. Élection du conseil de fondation CCT FAR La période de mandat de 4 ans des membres actuels du conseil de fondation de la Fondation FAR arrive à échéance le 31 décembre 2014. Markus Roesli représente jusqu’à ce jour les intérêts de Cadres de la Construction Suisse dans cet organe. Le comité central a confirmé dans ses fonctions Markus Roesli pour un nouveau mandat (de 2015 à 2018). Nous remercions Markus pour le travail accompli au sein de la CCT FAR et lui souhaitons plein succès pour son prochain mandat. Comptabilité des sections Actuellement, le service administratif de Cadres de la Construction Suisse appuie 11 sections dans la tenue de leur comptabilité (dont 2 uniquement pour la facturation des cotisations). Le montant facturé aux sections pour ce travail ne couvre nullement les frais supplémentaires encourus par le service administratif. Pour les sections de plus de 100 membres, le service administratif facture 550 CHF pour la tenue des comptes et pour de plus petites sections, la facture s’élève à 385 CHF. Le comité central aimerait pouvoir continuer à proposer une offre intéressante aux sections. L’ampleur de la comptabilité de la section doit cependant être mieux prise en compte et la marge de contribution devrait être meilleure. Pour cette raison, dès le 01.01.2015, en plus du montant de base perçu pour la comptabilité (550 CHF pour les sections comptant 100 membres et plus et 285 CHF pour les plus petites sections), un forfait de facturation de 12 CHF par membre facturé sera également perçu.

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Editorial

Lois et normes ou «Selon les règles de l’art de construire» Les appareils, machines et ordinateurs font désormais partie de notre quotidien. Les modes d’emploi deviennent de plus en plus longs et compliqués car les producteurs, soumis à la loi fédérale sur la responsabilité du fait des produits, engagent leur propre responsabilité. Dans l’industrie du bâtiment, nous sommes également soumis aux directives, normes et lois. Les procédures d’autorisation de construire pour les nouveaux bâtiments durent aujourd’hui bien plus longtemps qu’autrefois. Les autorités compétentes s’assurent de la conformité aux lois communales, cantonales et fédérales. Il faut d’abord déterminer comment le nouveau bâtiment s’intègre dans l‘environnement. Les bornages, la hauteur du bâtiment et les calculs statistiques doivent être vérifiés, les directives environnementales, les souhaits de la protection du patrimoine culturel et des monuments historiques doivent être évalués. Cadres de la Construction Suisse appuie ses membres avec une offre variée et complète : • La possibilité de suivre des cours de perfectionnement traitant divers domaines allant de la sécurité au travail jusqu’à l’introduction de nouvelles normes. • Nos membres profitent de notre assurance de protection juridique. Notre magazine spécialisé CADRES DE LA CONSTRUCTION publie régulièrement des rapports rédigés par nos représentants du service juridique. • Le nouveau manuel du béton sur le chantier, guide sur la norme SN EN 2006-1, est proposé par Cadres de la Construction Suisse et le Campus Sursee. • Le manuel pour cadres de la construction est un excellent ouvrage de référence pour nos cadres de la construction soucieux de connaître et respecter les normes et directives. Une cohabitation harmonieuse, ceci également avec des personnes au-delà de nos frontières, nécessite des normes et des lois. Les relations économiques internationales dans «l’univers de la construction» ne s’arrêtent pas aux portes de la Suisse. Je pense qu’à l’avenir, le nombre de directives et prescriptions ne va pas diminuer. Au contraire, les lois et normes risquent bien de se multiplier. Pour que toutes ces directives et prescriptions ne créent pas des barrières supplémentaires à l’exécution de notre travail, une bonne dose de bon sens est de mise. «Selon les règles de l’art de construire» disent les bâtisseurs! Pour que nous puissions, à l’avenir, maîtriser notre quotidien de la construction, cette règle doit continuer à être appliquée. Cadres de la Construction Suisse s’investit avec ferveur et détermination pour que nous, les cadres de la construction, soyons équipés pour l’avenir. Dix fois par an, notre magazine spécialisé CADRES DE LA CONSTRUCTION offre en quelque sorte une «formation continue par petites étapes». J’apprécie énormément ces rapports spécialisés. Je vous souhaite une lecture agréable et passionnante et vous adresse mes cordiales salutations. Heinz Moser Membre du comité central, Ressort régions et sections

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140173_Baukader_9_2014_F 04.09.14 10:04 Seite 4

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Français

Texte: Martin Basler, avocat, Service juridique Cadres de la Construction Suisse

«Heures supplémentaires ou temps de travail supplémentaire» une distinction essentielle Lors de la cessation des relations de travail, l’employé veut connaître les prétentions qu’il pourrait encore faire valoir envers son employeur. Souvent, il revendique une indemnisation pour le travail supplémentaire fourni. Si le rapport de travail a duré plusieurs années, le conflit peut porter sur une centaine «d’heures supplémentaires», donc de temps de travail supplémentaire. Le travail accompli qui dépasse le temps de travail convenu dans le contrat n’est toutefois pas uniquement considéré comme heures supplémentaires mais bien comme temps de travail supplémentaire. Il est essentiel de distinguer ces deux notions. Voici quelques explications permettant de différencier les heures supplémentaires du temps de travail supplémentaire. Heures supplémentaires – convenues par contrat

Les heures de travail fournies en plus de la durée contractuelle du travail sont réputées heures supplémentaires. Le contrat individuel de travail ou la convention collective de travail définissent la durée contractuelle de travail. En l’absence d’une détermination contractuelle de la durée de travail, les dispositions du code des obligations (CO) prévoient que la durée du travail est déterminée par l’«usage» (art. 321c, al. 1 CO). En principe, les heures de travail fournies en plus de celles convenues contractuellement doivent être indemnisées et cela – sauf accord écrit contraire – avec un supplément de 25 % (les parties peuvent convenir par écrit d’un supplément inférieur ou supérieur). Toutefois, une indemnisation des heures supplémentaires ne sera pas versée si un accord écrit, stipulant l’exclusion d’une telle indemnité, a été signé entre l’employeur et l’employé ou si une convention collective de travail applicable l’exclut.

Temps de travail supplémentaire – le temps de travail dépassant la durée de travail maximale légale

Le travail supplémentaire est le temps de travail qui dépasse la durée de travail maximale légale fixée par la loi sur le travail, contrairement aux heures supplémentaires, décrites ci-dessus, qui correspondent au dépassement de la durée de travail convenue contractuellement. La loi sur le travail (LTr) autorise une durée de travail maximale de 45 heures par semaine pour les travailleurs occupés dans les entreprises indus-

trielles ainsi que pour le personnel de bureau, le personnel technique et les autres employés, y compris le personnel de vente des grandes entreprises de commerce de détail. Dans les autres entreprises – par exemple le secteur de la construction – la durée de travail maximale est de 50 heures par semaine (art. 9 LTr). Selon l’art. 13 de la loi sur le travail (LTr), l’employeur versera pour le travail supplémentaire un supplément de salaire de 25 %. Selon l’art. 13, al. 2 de la même loi, le travail supplémentaire peut, avec l’accord du travailleur, être compensé par un congé de même durée. Ces dispositions sur la loi du travail revêtent un caractère impératif. Exemple: Le contrat individuel de travail signé entre Marc Dupont, contremaître, et son employeur Durant SA, Bâtiment et génie civil, fait mention de 42 heures de travail par semaine. Durant la première semaine d’août 2014, Marc Dupont a accompli 54 heures de travail. Puisque la durée de travail maximale prescrite par l’art. 9 de la loi sur le travail est de 50 heures par semaine, Marc Dupont a accompli 4 heures de temps de travail supplémentaire. Si nous considérons le temps de travail contractuel de 42 heures par semaine, Marc Dupont a accompli 8 heures supplémentaires. Si aucun autre accord n’est stipulé, Durant SA, Bâtiment et génie civil, doit payer à Marc Dupont 8 heures supplémentaires avec un supplément de 25% ainsi que 4 heures de travail supplémentaire, avec le même supplément, pour autant que ces heures ne soient pas compensées par un congé de même durée.

Le temps de travail supplémentaire accompli peut-il être compensé par un montant forfaitaire?

En relation avec l’accomplissement de travail supplémentaire, le tribunal fédéral a clarifié la question de savoir si une indemnisation forfaitaire des heures supplémentaires (par exemple de CHF 2‘500/an) est permise. Dans sa décision du 23.08.2012, le tribunal fédéral a clairement condamné cette procédure (cf. décision du tribunal fédéral 8C_844/2011 du 23.08.2012, www.bger.ch/fr/mm_8c_844_2011_d.pdf) La distinction faite entre les heures supplémentaires et le temps de travail supplémentaire veut surtout éviter que, conformément à l’art. 13, al. 1 de la loi sur le travail qui majore massivement le temps de travail supplémentaire, l’employeur n’occupe son employé au-delà de la durée de travail maximale légale. Les dispositions du droit du travail, confirmées par la décision du tribunal fédéral dans le cas cité cidessus, doivent empêcher de tels abus


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