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Rechtsecke
Unterstützung für den Bauherrn
Weil Projekte komplex und umfassend sind, hat der Bauherr oft ein Bedürfnis nach kompetenter Unterstützung. Die Praxis kennt mehrere Formen dafür und hat verschiedene Verträge dazu entwickelt.
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TEXT: Richard Calame, Rechtsanwalt
Der Bauherr ist die Person oder Unternehmung, für welche ein Projekt realisiert wird, also der Besteller der Arbeiten. Die Ausführung eines Projekts verlangt die Übernahme verschiedenster Aufgaben. Der Bauherr besitzt aber nicht immer die notwendigen Kenntnisse im Bauwesen, insbesondere bei Projekten grösseren Umfangs. Hier kommt die Bauherrenunterstützung zum Zug.
Es wird generell zwischen zwei Arten von Verträgen unterschieden: der Vertrag zur Bauherrenunterstützung, resp. zur Bauherrenberatung, und der Vertrag des Delegierten des Bauherrn.
Bauherrenunterstützung, -beratung
Der Vertrag zur Bauherrenunterstützung bzw. Bauherrenberatung sieht den Beizug eines Spezialisten vor, zur Unterstützung und Koordination der Aufgaben, die der Bauherr zur Realisierung seines Projektes wahrzunehmen hat. Eine solche Assistenz hat dem Bauherrn zur Seite zu stehen, um Probleme und Schwierigkeiten im Voraus zu erkennen und zu lösen und sicherzustellen, dass der Bauherr seinen Aufgaben und Pflichten regelmässig nachkommt, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Entscheide, der Verträge, der Abhandlung der Bauabläufe, der Verhandlungen, etc.
Ein solcher Vertrag kann ein Projekt in seiner Ganzheit betreffen, oder auch nur einzelne Etappen, oder spezifische Kompetenzen angehen. Häufig sind es die nachfolgenden Aufgaben, welche an den Assistenten delegiert werden: öffentliche Ausschreibung, Baubewilligungsverfahren, Submissionen, um die geeigneten Bauunternehmen für die Realisierung des Projekts auszumachen, Kontakte mit den öffentlichen Behörden, Kostenkontrolle, Einhaltung der Fristen sowie Lieferung/Abnahme des Werkes.
Delegierter des Bauherrn
Der Vertrag des Delegierten des Bauherrn wird hingegen häufig dann verwendet, wenn ein Projekt zahlreiche und regelmässige Anpassungen verlangt, sowie wenn Entscheidungen und Validierungen, oftmals, rasch oder innert sehr kurzer Zeit vom Bauherrn verlangt werden. Dieser Vertrag sieht für gewöhnlich einerseits allgemeine Dienstleistungen zur Führung des Projekts vor. Andererseits sind spezifische Aufgaben zu seiner Umsetzung enthalten, um die Leitung und das Management sicherzustellen, und um diese verschiedenen Funktionen des Bauherrn nach Aussen gegenüber Dritten auszuüben.
Im Unterschied zur Bauherrenunterstützung und -beratung, welche nur einzelne Dienstund -beratung, welche nur einzelne Dienst-
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Schreiben Sie uns: info@baukader.ch leistungen erbringt, um den Bauherrn zu entlasten, hat der Delegierte des Bauherrn somit eigene Kompetenzen und Befugnisse, um Entscheide zu treffen und den Bauherrn durch diese zu verpflichten.
Die Praxis kennt zudem vielfach Verträge, welche die Leistungen zur Bauherrenunterstützung, -beratung und diejenigen eines Delegierten des Bauherrn kombinieren.
Schlussbetrachtung
Für den Bauherrn liegen die Vorteile dieser beiden verschiedenen Verträge in der qualifizierten und effizienten Unterstützung durch einen Spezialisten. Dieser bringt ausgeprägte Kompetenzen in der Abhandlung spezieller und heikler Aspekte zur Realisierung seines Projektes mit, behält den Überblick über Fristen und Kosten und liefert durch seinen Einsatz einen wertvollen Beitrag zum Gelingen des Projektes.