Ziele Aus Sicht der Industrie sollten bei der Umsetzung der verkehrsrelevanten Vorgaben der RED II zwei Ziele im Vordergrund stehen: Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor durch die gezielte Förderung CO 2-armer und CO2neutraler Kraftstoffe unterstützen Die Bundesregierung will im Einklang mit den globalen Klimaschutzzielen und dem deutschen Klimaschutzgesetz die Emissionen im Verkehrssektor auf mindestens 95 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 absenken. Das entspricht einer Minderung von ca. 42 Prozent im Vergleich zu 163,5 Millionen Tonnen im Jahr 20191. Eine weitere Verschärfung durch Vorgaben des European Green Deal ist aus Sicht der Bundesregierung möglich. Die BCG/Prognos-Analyse „Klimapfade Verkehr 2030“ 2 zeigt, dass zur Erreichung dieses ambitionierten und sektorspezifischen Klimaziels im Verkehr alle verfügbaren technischen Hebel notwendig sind. Bei 7 - 10 Millionen Elektrofahrzeugen im Jahr 2030 wird eine CO 2-Einsparung von rund 32 - 37 Millionen Tonnen erreicht – ca. die Hälfte der Zielvorgabe. Verlagerungseffekte auf andere Verkehrsträger bringen vergleichsweise nur einen geringeren Beitrag zur CO2-Minderung. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen die beiden aktuellen Studien für BMWi (Prognos) und BMU (ÖkoInstitut), die eine CO2-Minderungslücke des Klimaschutzprogramms 2030 von mindestens 30 Mio. t für den Verkehrssektor ermittelt haben. Das für das Jahr 2030 politisch gesetzte Klimaschutzziel im Verkehrssektor könnte ohne den Einsatz erhöhter Biomassemengen in 2035 laut der Ergebnisse der BCG/Prognos-Studie „Klimapfade für Deutschland“ erreicht werden, weil dann ein stärkerer Hochlauf der Elektromobilität zum Tragen käme. Es verbleibt also eine signifikante CO2-Lücke, die nicht ohne weitere Maßnahmen geschlossen werden kann. Insbesondere CO2-arme und CO2-neutrale Kraftstoffe spielen hierbei eine bedeutende Rolle. Ausgehend von den Berechnungen der BCG/Prognos-Studie „Klimapfade im Verkehr“ müssten diese mit 19 – 25 Millionen Tonnen CO2-Einsparung zur Erreichung der Klimaschutzziele in 2030 beitragen. Dies entspräche 19 bis 23 Prozent der Kraftstoffmengen im Jahr 2030 oder etwa einer Vervierfachung der heutigen erneuerbaren Kraftstoffmengen. Daher sollte die Produktion substanzieller Mengen an CO2-armen und CO2-neutralen Kraftstoffen durch gezielte Förderung im Rahmen der RED IIUmsetzung und durch weitere Anreizmaßnahmen ermöglicht werden. Die RED II für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff nutzen Mit der nationalen Umsetzung der RED II kann der Markthochlauf von grünem Wasserstoff unterstützt und zugleich können Anreize zur Entwicklung von Märkten für grünen Wasserstoff in Deutschland geschaffen werden. So ermöglicht die RED II die Nutzung von „grünem“ Wasserstoff in Raffinerieprozessen (anstelle von „grauem Wasserstoff“) sowie die Mitverarbeitung und Beimischung von synthetischen Kraftstoffen als Erfüllungsoptionen zur Erreichung des Erneuerbaren-EnergienZiels am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors anzuerkennen. Dann stünden diese Maßnahmen als weitere Optionen neben z. B. der Anrechenbarkeit von erneuerbarem Strom, der Beimischung von Biodiesel und Bioethanol und verschiedenen auf Rest- und Abfallstoffen beruhenden fortschrittlichen Biokraftstoffen zur Verfügung.
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https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bilanz-umweltbundesamt-1730880 https://bdi.eu/publikation/news/analyse-der-klimapfade-verkehr-2030/
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