Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 9. Dezember 2020 zum IT-SiG 2.0
Einführung Artikel 6 – Evaluierung Die im Gesetz nunmehr vorgesehene Evaluierung begrüßt die deutsche Industrie ausdrücklich. Allerdings wird keine vollumfängliche Evaluierung des IT-SiG 2.0 angestrebt. Die deutsche Industrie fordert, dass Artikel 6 eine verpflichtende vollumfängliche Evaluierung des IT-SiG 2.0 nach spätestens vier Jahren, jedoch zwingend vor einem IT-SiG 3.0 vorschreibt. Wir schlagen daher folgende Formulierung vor und empfehlen die Streichung der bisherigen Formulierung: § 1 „Evaluierung“ Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist spätestens vier Jahre nach In-Kraft-Treten oder vor Beginn einer Ressortabstimmung zu einem dritten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme aufgefordert, eine vollumfängliche Evaluierung des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) und des Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) durchführen zu lassen. § 2 „Art und Umfang der Evaluierung“ Die Evaluierung nach Artikel 6 § 1 dieses Gesetzes hat vollumfänglich und nach besten wissenschaftlichen Standards durch eine unabhängige Stelle zu erfolgen. § 3 „Veröffentlichung der Ergebnisse“ Die Ergebnisse der Evaluierung nach § 1 sind spätestens sechs Monate vor Beginn einer Ressortabstimmung zu einem dritten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme öffentlich auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu veröffentlichen.
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