IT-Sicherheitskennzeichen

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IT-Sicherheitskennzeichen

Rechtsweg für Endverbraucherinnen und Endverbraucher Gemäß der Begründung zur BSI-ITSiKV, sollen „Verbraucherinnen und Verbraucher [durch das ITSiK] in die Lage versetzt werden, den Aspekt der IT-Sicherheit bei der Auswahl ihrer IT-Produkte in einfacher Form zu berücksichtigen“. Daher stellt sich der deutschen Industrie die Frage, ob Endverbraucherinnen und Endverbraucher rechtliche Schritt einleiten können, wenn im IT-Sicherheitskennzeichen fehlerhafte / nicht aktuelle Informationen beim Kauf enthalten waren. Hierauf sollte die BSIITSiKV dringend Antworten bieten – zum Beispiel im Kontext von Haftungs-, Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.

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