Öffentliches Konsultationsverfahren zum EU-Data Act

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BDI-Stellungnahme zum EU-Data Act im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens

Innovationskraft der Unternehmen und somit auch auf die Zielsetzungen der EU-Kommission beim Aufbau eines EU-Datenbinnenmarkts auswirken könnte. Bei jedem legislativen Eingriff muss berücksichtigt werden, dass nichtpersonenbezogene Industriedaten auf vorherigen Investitionen in die Erhebung, Speicherung und Strukturierung der Daten beruhen. Die Entwicklung und Implementierung von vernetzten Industrieanlagen erfordert hohe Investitionen und ist wissensintensiv. Eine Industrie 4.0-Lösung setzt sich aus Sensoren, Aktoren, Konnektivität, Datenkonzepten und oft kundenspezifischen Serviceangeboten zusammen. Industrielle Daten sind kein freies Gut und Märkte müssen ausreichende Anreize für Investitionen in vernetzte Maschinen und datenbasierte Dienste bieten. Der rechtliche Rahmen muss diese Investitionen schützen. Der BDI ist der Auffassung, dass die Vertragsfreiheit das Leitprinzip des Data Acts sein muss. Nachfolgend nehmen wir zu den einzelnen Vorhaben anhand des Inception Impact Assessment (IIA) und des öffentlichen Konsultationsfragebogens Stellung:

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