Erneuerbare Energien-Anforderung beim Heizungstausch – richtig machen!

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Damit es ein Erfolg wird!

Politisches Vorhaben weist den richtigen Weg – aber Anpassungen sind unverzichtbar

Die geplante Anforderung für den Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien (EE) bei Heizungen, die zukünftig getauscht bzw. neu eingebaut werden, ist eine wichtige Wegweisung: Die Umstellung der Wärmeerzeugung bei Gebäuden ist ein zentraler Hebel für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors.

Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die Gebäudewärmeversorgung in den Blick nimmt. An dem vom Kabinett vorgelegten Gesetzesentwurf und bei weiteren, damit in Verbindung stehenden Vorhaben besteht jedoch noch dringender Änderungsbedarf, damit das Vorhaben gelingen kann.

Politische Handlungsanforderungen:

1. Das gesamte Gebäude in den Blick nehmen – energetische Gesamtsanierungen

Für das Gelingen der Wärmewende muss mehr saniert werden als nur die Heizung: Das Gesamtgebäude muss energetisch optimiert und auf den hohen Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet werden.

Es gibt viele Millionen bislang unsanierte Bestandsgebäude mit hohen Verbrauchsniveaus, in denen Heizungen mit hohem EE-Anteil erst nach einer energetischen Sanierung – Ertüchtigung der Gebäudehülle und Optimierung des Betriebs – energie- und kosteneffizient betrieben werden können. Der Energieverbrauch bei Bestandsgebäuden sollte im Durchschnitt halbiert werden (vgl. BDI-Studie Klimapfade 2.0). Das geforderte Miteinander von erneuerbaren Energien und Effizienz muss einen deutlich höheren Stellenwert in der politischen Kommunikation bekommen

In der laufenden Effizienzkampagne der Bundesregierung sollte schnellstmöglich die Wichtigkeit zur Senkung des Energieverbrauchs bei Gebäuden für den effizienten Einsatz erneuerbarer Energien herausgestellt werden – verbunden mit konkreten Beispielen für kleinere und größere Effizienzmaßnahmen sowie Unterstützungsangeboten

24. Mai 2023
Erneuerbare Energien-Anforderung beim Heizungstausch – richtig machen!

2. Technologieoffenheit ausgerichtet auf 2045 ermöglichen – grüne Energieträger

Für das Erreichen der Klimaschutzziele ist Technologieoffenheit in der Gebäudewärme – konsequent ausgerichtet auf das 2045-Klimaschutzziel – unerlässlich. Es ist richtig, Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer – insbesondere bei Bestandsbauten – die Wahl zu überlassen, mit welcher Heizungsanlage bzw. Technologie die 65-Prozent-EE-Anforderung erfüllt werden soll.

Dabei muss die richtigerweise politisch beabsichtigte Wahlfreiheit für die Heizungsanlage bzw. Technologie zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Anforderung auch in der Praxis umsetzbar sein. Die infrage kommenden Wärmeerzeugungslösungen dürfen nicht mit unterschiedlich hohen Anforderungen belegt werden

3. Überzeugendes Förderkonzept einführen – Zuschüsse und Finanzierungsangebote

Damit die Wärmewende gelingen kann, müssen die Bürgerinnen und Bürger für das Vorhaben gewonnen und ertüchtigt werden. Dafür müssen die politischen Ankündigungen für ein überzeugendes Förderkonzept erfüllt werden.

Die Umrüstung eines 1 – 2-Familienhauses auf eine klimaschonende Heizung wird absehbar Kosten in deutlich fünfstelligem Bereich verursachen. Kosten für die energetische Ertüchtigung des Gebäudes kommen hinzu. Für die umfassende Sanierung eines 1 – 2-Familienhauses liegen die Kosten in einem hohen fünf- oder sogar einem sechsstelligen Bereich. Weit mehr Gebäudebesitzer als nur kapital- und einkommensschwache Eigentümer werden Schwierigkeiten haben, diese Investitionen zu schultern.

Es wird daher eine attraktive und möglichst zielgenaue Zuschussförderung – sowohl für den Havariefall als auch für den geplanten Heizungstausch – benötigt. Zusätzlich erforderlich ist die Einführung von Finanzierungsangeboten in Form langfristiger, zinsgünstiger Kredite – sowohl für die Heizungs- wie auch die Gesamtsanierung. Ein entsprechendes Förderkonzept muss parallel zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs vom Bundestag beschlossen und integraler Bestandteil der Novelle werden sowie langfristig verlässlich ausgestaltet sein.

Für die geordnete Umsetzbarkeit des Vorhabens müssen verschiedene wichtige Nebenbedingungen erfüllt sein. Dies betrifft insbesondere die Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten der Anforderung, aber auch den benötigten Reifegrad der Wärmeplanung.

Alle Beteiligten

Verbraucher, Hersteller, Handwerk und Planer – benötigen ausreichend zeitlichen Vorlauf und Rechtssicherheit, um sich auf die neuen Anforderungen einstellen zu können. Ein Hochlauf der Fertigungskapazitäten und Beschäftigung in Industrie und Handwerk ist unerlässlich und braucht Zeit.

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4. Geordnete Umsetzbarkeit sichern – Starttermin und Wärmeplanung

Erneuerbare Energien-Anforderung beim Heizungstausch – richtig machen!

Außerdem ist eine Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung erforderlich, um die individuellen Erfüllungsoptionen auf die übergeordnete Wärmeplanung abzustimmen. Hierfür müssen die Gesetzgebungsvorhaben stärker als bisher miteinander synchronisiert werden.

Der Stichtag 1. Januar 2024 ist vor diesem Hintergrund nicht zu halten. Die Gesetzesänderung darf

zumindest für Bestandsgebäude – erst 12 Monate nach Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt wirksam werden.

Impressum

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

Breite Straße 29, 10178 Berlin

www.bdi.eu

T: +49 30 2028-0

Lobbyregisternummer: R000534

Redaktion

Wilko Specht

Geschäftsführer BDI-Initiative Energieeffiziente Gebäude

T: +49 30 2028-1599

M: w.specht@bdi.eu

BDI Dokumentennummer: D1775

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