Nationaler Aktionsplan für einen Europäischen Forschungsraum

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KURZPOSITION | INNOVATIONSPOLITIK | EFR

Nationaler Aktionsplan für einen Europäischen Forschungsraum Europa zum attraktivsten Innovations- und Wirtschaftsstandort machen

27. September 2023 Europäischen Forschungsraum stärken Der BDI begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit, zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans zum Europäischen Forschungsraum des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Stellung zu nehmen, in dem die Bundesregierung nationale Leitlinien und Handlungsfelder für die Jahre 2023 bis 2027 festlegt. Der Europäische Forschungsraum (EFR) wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel ins Leben gerufen, Europa einen Forschungsraum mit einer europäischen Dimension zu geben. Ursprünglich sollte der freie Verkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien ermöglicht werden. Der EFR war daher zunächst maßgeblich auf den akademischen Sektor und die Grundlagenforschung ausgerichtet. Erst in jüngster Zeit wurde der EFR so erweitert, dass auch Unternehmen besseren Zugang zum europäischen Forschungsraum und dem Austausch der akademischen Forschung in Europa haben. Dies ist aus Sicht der Industrie zentral, um den Wissenstransfer der akademischen Welt in die konkrete Anwendung zu bringen und die Nutzung sowie kommerzielle Verwertung des Know-hows zu fördern.

Konkrete Vorschläge Der BDI befürwortet und unterstützt im Grundsatz den nationalen Aktionsplan. Dies ist die Chance für die Bundesregierung, die Industrieforschung stärker in den Fokus zu rücken und damit die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas zu stärken. Der BDI schlägt einige Empfehlungen vor, um dem Aktionsplan noch mehr Schlagkraft zu verleihen: 1. Wissenschaft in die industrielle Anwendung bringen: Ziel des EFR sollte dabei nicht nur sein, Europa zu einem der attraktivsten Wissenschaftsstandorte zu machen, sondern auch zu einem der attraktivsten Innovations- und Wirtschaftsstandorte. Denn um unsere Wettbewerbsfähigkeit global zu stärken, muss der Fokus jetzt intensiv darauf gerichtet werden, Forschung auch in die industrielle Anwendung hier in Europa zu bringen. Deshalb ist es zentral, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen zu betrachten. Hierfür gilt es, die Zusammenarbeit zwischen universitärer Forschung, Start-ups und forschender Industrie und den Technologietransfer durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen sowie Vorurteilen zu stärken.

Stefanie Stündel | Digitalisierung und Innovation | T: +32 2329-1015 | s.stuendel@bdi.eu | www.bdi.eu


Nationaler Aktionsplan für einen Europäischen Forschungsraum

2. Forscher und Innovatoren unterstützen: Die Zusammenarbeit exzellenter Forschender im Europäischen Forschungsraum ist für die Innovationskraft Europas von unschätzbarem Wert. Dies gilt es auszubauen. Gleichzeitig muss die Zusammenarbeit der Forscher mit den Innovatoren, d. h. jenen, die eine wissenschaftliche Idee zur Marktreife bringen und das wirtschaftliche Risiko auf sich nehmen, unterstützt und erweitert werden. Denn es sind die Innovatoren, die den Innovationstransfer begleiten und sie müssen intensiv mit den Forschenden zusammenarbeiten. Auch hierbei können der gegenseitige Erfahrungsaustausch und Unterstützung zwischen Forschung, Start-ups und forschender Industrie maßgeblich helfen. 3. Konzept zum europäischen Wissenschaftstransfer: Das geplante neue Konzept zum europäischen Wissenschaftstransfer sollte die gesamte Entwicklungskette vollständig abbilden. Auch müssen dabei nicht nur nationale und europäische Maßnahmen besser verzahnt und abgestimmt werden, sondern auch gleichzeitig die individuellen nationalen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen. 4. Nationale Forschungsdateninfrastruktur stärken: Im Handlungsfeld 3 liegt der Fokus unter anderem darauf, die Rahmenbedingungen für exzellente Forschung und Innovation weiter konsequent zu modernisieren und dabei die europäische Dimension von Anfang an mit zu berücksichtigen. Ziel ist die Steigerung der Interoperabilität zwischen den europäischen Wissenschaftssystemen. Dabei sollte auch die konkrete Infrastruktur, namentlich die NFDI (Nationale Forschungsdateninfrastruktur) und die EOSC (European Open Science Cloud) als Ermöglicher der Forschungszusammenarbeit in Europa mitgedacht und entsprechend aufgestellt werden. 5. Dekarbonisierung: Es ist richtig, sich bei der Energieforschung auf die Dekarbonisierung zu konzentrieren. Hierbei ist Technologieoffenheit in Ausschreibungen, Regulierungen und politischen Zielsetzungen wichtig. Ferner muss dabei das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk mitbetrachtet werden. Beispielsweise sollte im Bereich Mobilität ein adäquater Rahmen für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich Batterien, Antriebssträngen, Recyclingfähigkeit und Kreislaufwirtschaft im Mobilitätssektor gewährleistet werden, um Investitionen und Arbeitsplätze in Europa zu halten.

Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: + 30 2028-0 Lobbyregisternummer: R000534 Redaktion Stefanie Ellen Stündel Referentin Digitalisierung und Innovation T: +32 23792-1015 s.stuendel@bdi.eu BDI Dokumentennummer: D1837

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