Jahresbericht 2019

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Jahresbericht 2019 der Geschäftsleitung über die Tätigkeit des Fördervereins Berliner Schloss e.V. Die Geschäftsleitung des Fördervereins Berliner Schloss e.V., nachstehend Verein genannt, gibt für das Geschäftsjahr 2019 folgenden Bericht. Dieser wurde nach den Richtlinien des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen erstellt. Der Verein ist seit 2007 Träger des DZI-Spendensiegels, das nur an besonders vertrauenswürdige Körperschaften verliehen wird. Die Jahresabschlüsse müssen den Leitlinien des DZI entsprechen. Die Einhaltung der Richtlinien ist die Voraussetzung für die jährliche Erteilung des Siegels („Spenden-TÜV“) Der Bericht ist in der Reihenfolge dieser Leitlinien aufgebaut.

1.

Organe des Fördervereins

Der Förderverein hat folgende Organe: Mitgliederversammlung Die Mitglieder des Fördervereins bilden die Mitgliederversammlung, das höchste Beschlussorgan. Die Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt, in der Regel im Juni / Juli, um gem. der Satzung alle wichtigen Beschlüsse herbeizuführen, solche sind u.a.:  Entgegennahme des Jahresberichts.  Wahl des Vorstands (alle 3 Jahre)  Genehmigung des Jahresabschlusses für das alte und der Jahresplanung für das neue Geschäftsjahr.  Entlastung des Vorstands.  Satzungsbeschlüsse. Vorstand Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die aus ihrer Mitte heraus den Vorsitzenden wählen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Er arbeitet ehrenamtlich. Lediglich Sachaufwendungen, wie z.B. Reisekosten, werden auf Antrag erstattet. Die aktuelle Amtsperiode des Vorstands endet 2020. Zum Vorstand gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr: Prof. Dr. Dr. Richard Schröder, Blankenfelde bei Berlin, 1. Vorsitzender. Frau Ingrid Rexrodt, Berlin, 1. stv. Vorsitzende Hubertus von Dallwitz, Berlin, 2. stv. Vorsitzender Dr. Gernot von Grawert-May, Berlin, Schatzmeister Ulf Doepner, Düsseldorf, Schriftführer. Die satzungsgemäße Neuwahl des Vorstands sollte am 17. Juli auf der Jahresmitgliederversammlung stattfinden. Durch die Corona-Pandemie besteht aber immer noch ein Verbot der Bundesregierung für Großveranstaltungen über 100 Personen bis vorläufig zum 31. Oktober 2020. Mit einem Erlass hat die Bundesregierung für gemeinnützige Vereine verfügt, dass der alte Vorstand solange geschäftsführend im Amt bleibt, bis nach Aufhebung der Pandemieeinschränkungen die ordentliche Mitgliederversammlung erneut einberufen werden kann. Untersagt sind dem alten Vorstand lediglich finanzwirksame Entscheidungen für die Aufnahme neuer Projekte oder für Neuinvestitionen, die einem neu gewählten Vorstand vorbehalten bleiben. Dies ist für den Förderverein ohne Bedeutung, da weder Pläne noch Vorentscheidungen für so etwas bestehen. Das normale Vereinsgeschäft kann uneingeschränkt weitergeführt werden. Wenn das Versammlungsverbot bis zum 31. Oktober aufgehoben werden sollte, planen wir die Mitgliederversammlung für die zweite Novemberhälfte satzungsgemäß einzuberufen.


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