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50 Jahre Drahtzug im Ahrntal

ST. JOHANN – 50 erfolgreiche Jahre waren ein guter Grund, um zu feiern. Die Firmeneigentümer der Firma Elektrisola waren mit aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern und ihren Familien vor kurzem zum runden Jubiläum zusammengekommen.

Am 20. August 2022 wurde im Werk EA2 der Firma Elektrisola auf der Gisse in St. Johann im Ahrntal ein besonderes Jubiläum gefeiert. Seit 50 Jahren werden dort Kupferdrähte ausgehend von einem acht Millimeter dicken Gießwalzdraht auf Durchmesser bis 0,02 Millimeter und in kleinen Mengen auch noch dünner gezogen. Wenn man bedenkt, dass ein menschliches Haar im Durchschnitt etwa 0,05 Millimeter dick ist, dann wird man sich erst der Größenordnung der gezogenen Drähte bewusst. Der Draht wird mit Geschwindigkeiten bis 200 km/h durch Ziehsteine aus reinen Diamanten gezogen und die jährlich gezogene Draht-Länge beträgt über 200 Millionen Kilometer, das entspricht mehr als der 1,5-fachen Entfernung zwischen

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Quelle: Elektrisola

Zahlreich waren aktuelle und ehemalige Mitarbeiter mit ihren Familien zur Feier gekommen.

Sonne und Erde. Die produzierte Jahresmenge liegt bei über 10.000 Tonnen, damit ist das Werk in St. Johann die zweitgrößte Zieherei der Elektrisola Gruppe. Alle dafür benötigten Maschinen und Anlagen, inklusive verschiedener Mess- und Prüfgeräte mit allen benötigten Hilfseinrichtungen werden für die gesamte Elektrisola Gruppe in unserem Werk entwickelt und gebaut.

ARBEIT FÜR DIE AHRNTALER

Die Ziehsteinpoliererei in St. Johann ist das Kompetenzzentrum der Gruppe. Sowohl in der Zieherei als auch im Maschinenbau sind fast ausschließlich Mitarbeiter aus dem Tauferer Ahrntal beschäftigt, dadurch war und ist die Firma Elektrisola ein wichtiger und geschätzter Arbeitgeber im Tal.

50 JAHRE FEIER

Nach 50 erfolgreichen Jahren trafen sich nun die Elektrisola-Mitarbeiter mit ihren Familien und vielen ehemaligen Mitarbeitern, um gemeinsam mit dem Eigentümer Dr. Detlef Schildbach und seiner Frau das 50-Jahr-Jubiläum gebührend zu feiern. Als Ehrengäste waren der Bürgermeister der Gemeinde Ahrntal Helmut Klammer, der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Luttach, Christian Auer und als ehemaliger Mitarbeiter, Seppl Leiter, Dekan der Gemeinde Terlan, anwesend. Er war es auch der dieser Feier den „guten Segen“ erteilte. (PM/red)

Gütergemeinschaft und Hausbau

Alles was recht ist!

Liegt die Ehe in Scherben, so beginnt oftmals die Prüfung der finanziellen Situation. Nicht selten findet ein Ehegatte erst dann heraus, dass das gemeinsam erbaute Wohnhaus trotz Gütergemeinschaft ausschließliches Eigentum des anderen ist.

Wie kann es dazu kommen?

Prinzipiell wird das Eigentum an einem neu errichteten Gebäude auf den Eigentümer des Baugrundes eingetragen. Hat ein Ehegatte einen Grund also schon vor der Eheschließung erworben oder später als persönliches Gut erhalten (z.B. durch Schenkung), so wird das Eigentum am darauf errichteten Gebäude grundbücherlich alleine auf diesen Ehegatten eingetragen (Prinzip des sog. Zuwachses). Dieses Rechtsprinzip hat Vorrang vor der Bestimmung, welche besagt, dass Güter, die während der Ehe erworben werden, aufgrund der Gütergemeinschaft in das gemeinsame Eigentum der Ehegatten fallen.

Kann Abhilfe geschaffen werden?

Dieses Problem kann vermieden werden, wenn das Grundstück vor dem Hausbau in die Gütergemeinschaft eingebracht wird (mittels eines entsprechenden Vertrages), damit beide Ehegatten Miteigentümer des Grundstückes und in der Folge auch des darauf errichteten Gebäudes werden.

Kann der übergangene Ehegatte im Nachhinein noch Rechte geltend machen?

Diese Frage beschäftigt die Gerichte regelmäßig, dies mit teilweise abweichenden Ergebnissen. Laut jüngster Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann der „übergangene“ Ehegatte keine direkten Ansprüche auf die Immobilie geltend machen. Dies bedeutet, dass kein Anrecht besteht, im Nachhinein einen Anteil am Gebäude zu erhalten. Vielmehr sind die Gerichte zu dem Schluss gelangt, dass lediglich die Berechtigung besteht, einen Geldbetrag zu fordern. Somit kann der betreffende Ehegatte einen Teil der Kosten für die Errichtung des Gebäudes zurückfordern. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Das Anrecht auf Rückerstattung ist kein Automatismus, die reine Behauptung, das Haus wäre aus gemeinsamen Mitteln errichtet worden, ist unzureichend. Vielmehr muss ein Nachweis über die Herkunft der Zahlungen erbracht werden (Bankbelege etc.). Man ist also gut beraten, vor Baubeginn die Eigentumssituation zu überprüfen und gegebenenfalls vertraglich anzupassen, um langjährige Streitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Experten informieren.

RA Dr. Ruth Niederkofler

Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck

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Der Weg zum Hörgerät

Es gibt viele Arten von Hörminderungen; die am meisten verbreitete ist die Altersschwerhörigkeit. Das langsam nachlassende Hörvermögen ist zurückzuführen auf den physiologischen Alterungsprozess und verschlechtert sich, wenn es nicht behandelt bzw. ausgeglichen wird.

Alarmzeichen für eine Schwerhörigkeit im Alter sind schlechtes Verstehen bei Gesprächen, Überhören von Telefon oder Klingel, wenn bestimmte Töne vermindert oder gar nicht mehr wahrgenommen werden oder der Fernseher sehr laut eingestellt werden muss. Schwerhörige Menschen sind schneller erschöpft, weil der Hörprozess mit höherem Kraftaufwand und mehr Konzentration verbunden ist. Das kann zu sozialem Rückzug und Unsicherheit bei der Bewältigung des Alltags führen und Auswirkungen auf das Gedächtnis haben. Altersbedingte Schwerhörigkeit ist vor allem auf Verschleißerscheinungen an den Haarsinneszellen des Innenohres zurückzuführen, aber auch der Hörnerv und das Hörzentrum werden durch den Alterungsprozess beeinträchtigt. Heilungsmöglichkeiten gibt es keine, doch mit einem Hörgerät kann die Lebensqualität wieder gesteigert werden. Der Gang zum Hörgeräteakustiker kostet die Betroffenen oft viel Überwindung, deshalb ist die Unterstützung der Familie sehr wichtig. Die Aufgabe des Hörgeräteakustikers ist es, dem Patienten die optimalen Hörlösungen an die individuellen Bedürfnisse anzupassen, damit der Hörverlust bestmöglich ausgeglichen wird. In einer 30-tägigen Probezeit werden in mehreren Sitzungen Feineinstellungen vorgenommen, um das beste Ergebnis zu erhalten. Die Firma Besser Hören unterstützt Ihre Kunden zudem beim Ansuchen um Beiträge von der Sanitätseinheit und erledigt sämtliche Bürokratie. In ganz Südtirol werden über 30 Servicestellen betreut, wo Interessierte die Möglichkeit haben Informationen einzuholen, einen kostenlosen Hörtest zu machen oder die eigenen Hörhilfen überprüfen zu lassen. Auf Wunsch werden kostenlos auch direkt beim Kunden Hausbesuche gemacht!

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