BLICKPUNKT KW 19 2015

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BLICKPUNKT

KW 19, Freitag / Samstag 08. / 09. Mai 2015, Auflage 92.500

Die Wochenzeitung für Ingolstadt und die Region

Wenn das große Geld lockt: Dr. Rupert Ebner über Spielhallen und Glückspielsucht

„Die rocken einfach los“: Pauline Füg & Tobias Heyel über Bühnenpoeten und den Bayern-Slam 2015

In der eigenen Hand: Mit einem Dreier in Bochum steigt der FCI 04 in die Fußball-Bundesliga auf

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NSA schont FFW

13. MAI 2015

TAG des

HÖRENS!

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Sonja mag Rosmarin

Foto: XXXXXXX

(hk) Hermann Regensburger, Staatssekretär a.D. und CSU-Mitglied, liest den Spiegel. Das mag den einen oder anderen überraschen. Doch was der Ingolstädter Ehrenbürger dort entdeckte, ist noch erstaunlicher: Die NSA (National Security Agency, also der amerikanische Geheimdienst) überwacht nicht die Freiwillige Feuerwehr Ingolstadt. In geheimen Dokumenten (abgedruckt im Spiegelheft dieser Woche auf Seite 22) werden etwa 30 Unternehmen und Institutionen aufgeführt, die wegen ihrer Bedeutung für Deutschland nicht Ziel amerikanischer Ausspähung werden sollten. Da befindet sich die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehr-Ingolstadt.org) gleich hinter EADS und Eurocopter und vor Mercedes-Benz und MTU.

Mittwoch,

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(el) Kräuter für alle gibt es jetzt im neuen Ingolstädter Kräutergarten im Innenhof des Neuen Schlosses. Auch Sonja Wiedemann kann dem aromatischen Duft und würzigen Geschmack nicht widerstehen. Neben Rosmarin gibt es zehn weitere Kräuter, die darauf warten, Speisen zu bereichern. Der Kräutergarten ist im Rahmen des „urban gardening“ entstanden. Gemeint ist damit der Anbau von Lebensmitteln in der Stadt. Das Ziel: Der für jeden Bürger frei zugängliche Garten soll langfristig ein Bewusstsein für natürliche Produkte sowie Freude am gemeinsamen Ernten und Kochen vermitteln. Foto: Stephanie Jurr

Müssen wir leider draußen bleiben?

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In sozialen Netzwerken und Internetforen geht es rund: Alle beschäftigt die Frage, ob Ingolstädter Wirte oder Türsteher Menschen wegen ihres Migrationshintergrundes abweisen dürfen. Was für eine Frage?! Natürlich nicht. Laut Diskriminierungsverbot darf niemand wegen Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion etc. benachteiligt oder gar herabgewürdigt werden. Auch nicht in Ingolstadt. Auch nicht in einem beliebten Innenstadt-Lokal, dessen Wirt keine Asylbewerber mehr einlassen will. Der Grund: Weibliche Kundschaft habe sich belästigt gefühlt und würde wohl deshalb in Zukunft nicht mehr in die Diskothek kommen. Dass das aktuelle Ausschlussverfahren einzelner Gäste eines Ingolstädter Wirts nicht ungehört im Sande verläuft, ist zum einen sachlich richtig und gut. Eine neue Apartheid direkt vor unserer Haustür braucht kein Mensch. Zum andern ist dieser Wirbel aber verwunderlich, denn das Thema „Partygäs-

Kl. 2, HOLLAND/ BELGIEN 1 kg

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tiefgefroren 1 kg

te mit Migrationshintergrund müssen leider draußen bleiben“ ist weder neu noch auf Ingolstadt beschränkt. Laut Focus online vom 12.12.11 hat das Oberlandesgericht Stuttgart damals in zweiter Instanz entschieden, dass im November 2010 ein Partygast von einem Türsteher wegen seiner Hautfarbe ungerechtfertigt diskriminiert wurde. Der 18-Jährige erhielt eine Entschädigung in Höhe von 900

Euro. Wie es in dem Artikel weiter heißt, habe die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Entscheidung begrüßt: Christine Lüders sprach sogar von einer „Signalwirkung“ und einer „abschreckenden Wirkung“ des Urteils auf andere Diskothekenbetreiber. Unter www.ntv.de findet sich am 27.01.14 ein weiterer interessanter Fall: „Weil in einer Disko-

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Gemeinsam friedlich feiern – ein Wunschtraum? In der Theresienstraße herrscht vor und in den Lokalen immer Hochbetrieb. Foto: Sabine Roelen

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thek in Hannover männliche Ausländer unerwünscht waren, muss der Betreiber einem abgewiesenen Gast mit türkischen Wurzeln 1000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Amtsgericht verurteilte den Betreiber wegen Diskriminierung, da (...) zeitgleich Gäste ohne erkennbaren Migrationshintergrund eingelassen wurden. Das Urteil (...) sei nun rechtskräftig geworden, nachdem der Disco-Betreiber die Revision mangels Aussichten auf Erfolg zurückgenommen hat, teilte das Gericht mit (Az.: 462 C 10744/12).“ Zwei Einlassverbote mit erheblichen Folgen also. Zwei Einlassverbote, die einmal mehr zeigen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn es denn einen Kläger gibt, dann hat dieser ganz offensichtlich keine schlechten Karten für eine zumindest finanzielle Entschädigung. Und im besten Fall sogar für einen nachhaltigen Denkzettel für den Wirt. Denn niemand muss sich einfach so ungerechtfertigt abweisen oder gar diskriminieren lassen. Auch nicht an einer Ingolstädter Kneipentür. Siehe dazu auch das Editorial S. 2

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