BLICKPUNKT KW22 2015

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BLICKPUNKT

KW 22, Freitag / Samstag 29. / 30. Mai 2015, Auflage 92.500

Der Rathausplatz soll schöner werden: Renate Preßlein-Lehle über die geplanten Maßnahmen

Auf Sinn- und Spurensuche: Rüdiger Woog präsentiert seinen Roman „Anna und der Winter“

Haben es allen gezeigt: Die Gerolfinger schafften allen Kritikern zum Trotz den Klassenerhalt

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(bp) 90 000 Einwohner waren es noch 1984 in Ingolstadt. Innerhalb von 30 Jahren ist die Einwohnerzahl auf rund 132 000 Bürger gewachsen. Damit ist die Stadt die fünftgrößte Bayerns. Auch bei den Arbeitslosenzahlen kann die Donaustadt im bayernweiten Vergleich mit am besten abschneiden. Nur 3,3 % sind im Dezember 2014 arbeitslos gemeldet. In Fürth ist die Zahl doppelt so hoch. Doch nicht nur die Einwohneroder Arbeitslosenzahlen kann man im neuen Zahlenspiegel der Stadt Ingolstadt nachlesen. Dort steht unter anderem auch das höchste Bauwerk, der Läutturm des Münsters mit 72 Metern Höhe, und die Zahl der Parkplätze. Diese ist im Vergleich zum Jahr 2013/ 2014 von 6 643 auf 7 100 Parkplätze gewachsen. Dass Ingolstadt mittlerweile eine echte Fußballstadt geworden ist, dürfte allen spätestens seit der Meisterfeier des FC Ingolstadts bekannt sein. Auf 66 Fußballfeldern in Ingolstadt können die Nachwuchs-“Leckies“ trainieren wie ihre großen Vorbilder. Der Zahlenspiegel ist im Bürgeramt im Neuen Rathaus und unter www.ingolstadt.de erhältlich.

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Zahlenspiel

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Trachtlertreffen

(el) Bekenntnis zur Tracht: Am Sonntag, 31. Mai, feiert der Donaugau-Trachtenverband sein 90-jähriges Jubiläum. Zum Gaufest sind rund 2 000 Gäste geladen, zudem erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm. Das Ziel: Die Freundschaft aller Trachtler zu vertiefen. Um 9 Uhr treffen sich die Vereine beim Kreuztor Ingolstadt, um ab 10 Uhr einen gemeinsamen Festgottesdienst im Münster zu feiern. Ab 11 Uhr führt ein Festzug durch die Innenstadt. Beim anschließenden Festakt dürfen sich die Gäste auf Ehrungen sowie Ehrentänze aller Gastvereine und der Trachtenjugend im Nordbräu-Festzelt auf dem Volksfestplatz freuen.

Neun Monate Freiheitsstrafe im Prozess gegen einen Polizisten

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(el/hk) Erfolg für den angeklagten Polizisten: Eine Freiheitsstrafe von nur neun Monaten verhängte das Landgericht Ingolstadt unter Vorsitz von Konrad Kliegl im Berufungsverfahren gegen den angeklagten Polizisten M. Sch. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund der Strafhöhe scheidet der Beamte nicht automatisch aus dem Polizeidienst aus. Das Gericht fand den Polizisten der gefährlichen Körperverletzung im Amt in Tatmehrheit mit Verfolgung Unschuldiger für schuldig. Im Jahre 2013 spielte der FC Eintracht Bamberg in Ingolstadt. Nach dem Spiel wollten Bamberger Fans nicht ohne einen verhafteten Mitreisenden, der Tickets gestohlen hatte, abreisen. Sie wurden daher von der Polizei Richtung Zug, der sie nach Bamberg bringen sollte, gedrängt. Dabei kam es zu einem Zusammentreffen zwischen einem Fan und dem angeklagten Polizisten. Der angeklagte Polizist schrieb in die Polizeiakten: „Als ich mich auf der vorletzten Stufe des Treppenhauses befand, bekam ich von hinten einen heftigen Fußtritt in die Wirbelsäule

ab, wodurch ich starke Schmerzen verspürte. Als ich mich umdrehte, sah ich den Beschuldigten M., der gerade eine Bierflasche am Treppengeländer zerschlug und sich in meine Richtung näherte. Einer der Splitter traf mich am Jochbein der rechten Gesichtshälfte. Durch den Splitter erhielt ich eine kleine, blutende Schnittverletzung.“ Gegen den Fan, der nach dem Vorfall gefesselt, abgeführt wurde und die Nacht in einer Zelle verbrachte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Strafverfahrens legte sein Verteidiger ein Video vor. Auf diesem Video ist zu sehen, dass es anders war. Daraufhin wurde das Verfahren gegen den Fan eingestellt und ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten eingeleitet. Auf dem Video ist zu sehen: Der Fan versetzt dem Polizisten mit den Händen einen Stoß, der weder dazu führt, dass der Beamte stürzt noch sich verletzt. Vielmehr dreht sich der Polizist sofort um, packt mit dem linken Arm den Fan und schlägt mit dem Knüppel circa viermal auf ihn ein. Eine zerbrochene Bierflasche ist zu diesem Zeitpunkt erkennbar nicht im Spiel, insbeson-

dere zerbricht der Fan keine, um dann mit dem Flaschenstumpf auf den Polizisten loszugehen. Vielmehr wird der Bamberger von Polizisten zu Boden gerissen, wo ihm der Angeklagte mit dem Knüppel einen wuchtigen Stich versetzt. Nicht zu sehen ist auf dem dann abbrechenden Video, dass der Fan zwischenzeitlich einige Sekunden besinnungslos war. Der Angeklagte zeigte in seinem letzten Wort kein Zeichen von Reue und entschuldigte sich nicht. Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer „schwarzen Stunde für die Ingolstädter Polizei und Justiz“. Der Polizist hat durch die Berufung einen beachtlichen Erfolg erzielt: In 1. Instanz war er zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden und wäre bei Rechtskraft dieser Entscheidung automatisch aus dem Staatsdienst entlassen worden. Jetzt scheidet er nicht kraft Gesetzes aus dem Polizeidienst aus. Vielmehr wird die Disziplinarbehörde entscheiden, ob der Polizist aus dem Staatsdienst entfernt wird oder nicht. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das bisher straffreie Vorleben und die Beein-

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rächtigung des Angeklagten durch das laufende Verfahren. Die gefährliche Körperverletzung sei in einer aufgeheizten Stimmung erfolgt, in einer Stress-Situation und durch eine vorangehende Körperverletzung durch den Fan (das Stoßen mit den Händen) provoziert worden. Daher sei ein minder schwerer Fall gegeben. Das Gericht setzte deshalb nur eine Geldstrafe als Einsatzstrafe an. Beim Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger berücksichtigte das Gericht, dass die Strafanzeige des Polizisten an sich gerechtfertigt war, weil eben auch das Verhalten des Bambergers (Stoß) eine Körperverletzung dargestellt habe. Aber die erfundene Geschichte mit der abgeschlagenen Bierflasche sei, so das Gericht, eindeutig eine Lüge gewesen. Auch hier nahm die Kammer einen minder schweren Fall an, da das Strafverfahren gegen den Fan „im Anfangsstadium stecken geblieben“ sei. Es sei ja das den Fan entlastende Video bald aufgetaucht. Als Einsatzstrafe wurden acht Monate als angemessen erachtet. Aus beiden Einsatzstrafen bildete die Kammer eine Gesamtstrafe von 9 Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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31. Mai 2015


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