Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Anteilseigner der BPD Europe B.V.
mit niederländischem Recht unter Beachtung der niederländischen Prüfungsgrundsätze durchgeführt. Unsere Ver-
Vermerk über den im Jahresbericht aufgenommen
antwortlichkeiten nach diesen Grundsätzen sind im
Jahresabschluss 2019
Abschnitt ‘Unsere Verantwortlichkeiten für die Prüfung des Abschlusses‘ beschrieben.
Unser Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss 2019 der BPD Europe B.V.,
Wir sind von BPD Europe B.V. unabhängig in Übereinstim-
Amsterdam, geprüft.
mung mit der Wet toezicht accountantsorganisaties (Wta, Gesetz über die Aufsicht von Wirtschaftsprüfungsgesell-
Nach unserer Beurteilung vermittelt der diesem Bericht
schaften), der ‘Verordening inzake de onafhankelijkheid
anliegende Jahresabschluss unter Beachtung von Titel 9
van accountants bij assurance-opdrachten (ViO, die Vor-
Boek 2 BW (Kapitel 9 Buch 2 des niederländischen Bürger-
schriften für Wirtschaftsprüfer in Bezug auf die Unabhän-
lichen Gesetzbuches) ein den tatsächlichen Verhältnissen
gigkeit)‘ und sonstigen Unabhängigkeitsvorschriften in
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
den Niederlanden, die für unsere Prüfung relevant sind.
BPD Europe B.V. zum 31. Dezember 2019 und der Ertrags-
Darüber hinaus haben wir die ‘Verordening gedrags- en
lage für das Geschäftsjahr 2019.
beroepsregels accountants (VGBA, die niederländischen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften)‘
Der Konsolidierte Jahresabschluss besteht aus:
beachtet.
1 der Konsolidierte Bilanz zum 31. Dezember 2019; 2 der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Geschäftsjahr 2019; und
3 dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und sonstiger Erläuterungen.
Hervorhebung der Unsicherheit im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19)
Der Einzel Jahresabschluss besteht aus:
Wir verweisen auf die ,Ereignisse nach dem Bilanzstichtag’
4 der Einzel Bilanz zum 31. Dezember 2019;
unter Punkt 40 des Konzernabschlusses und unter Punkt G
5 der Einzel Gewinn- und Verlustrechnung für das
des Einzeljahresabschlusses der Gesellschaft, in denen
Management den möglichen Einfluss und die Folgen des
Geschäftsjahr 2019; und
6 dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Coronavirus (COVID-19) auf die Gesellschaft und auf das
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist, sowie die ergrif-
und sonstiger Erläuterungen.
fenen und die geplanten Maßnahmen für den Umgang mit diesen Ereignissen und Umständen beschrieben hat. In
Grundlage für unser Prüfungsurteil
diesen Erläuterungen wird auch erklärt, dass es noch
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
Ungewissheiten gibt und dass es daher zum jetzigen
PricewaterhouseCoopers Accountants N.V., Thomas R. Malthusstraat 5, 1066 JR Amsterdam, P.O. Box 90357, 1006 BJ Amsterdam, T: 088 792 00 20, F: 088 792 96 40, www.pwc.nl ‘PwC’ ist die Marke, unter der PricewaterhouseCoopers Accountants N.V. (KvK 34180285), PricewaterhouseCoopers Belastingadviseurs N.V. (KvK 34180284), PricewaterhouseCoopers Advisory N.V. (KvK 34180287), PricewaterhouseCoopers Compliance Services B.V. (KvK 51414406), PricewaterhouseCoopers Pensions, Actuarial & Insurance Services B.V. (KvK 54226368), PricewaterhouseCoopers B.V. (KvK 34180289) und andere Gesellschaften handeln und Dienstleistungen erbringen. Auf diese Dienstleistungen sind allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar, die unter anderem Haftungsklauseln enthalten. Lieferungen an diese Gesellschaften unterliegen allgemeinen Einkaufsbedingungen. Auf www.pwc.nl finden Sie weitere Informationen über diese Gesellschaften, darunter die allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen, die auch bei der Handelskammer in Amsterdam hinterlegt sind.
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