Bildung gegen Armut. Forum 2013. Die sozialpolitische Tagung der Caritas, 25. Januar 2013, Bern Referat „Bildung und Chancengleichheit: Aktuelle Entwicklungen im Bildungswesen“ von Regine Aeppli, Regierungsrätin Kanton Zürich
Sehr geehrte Damen und Herren Ganz herzlichen Dank für die Einladung. Ich bin ihr sehr gerne gefolgt. Denn wir diskutieren heute über ein Thema, das mich in meiner Arbeit ständig begleitet: Die Frage nämlich, was wir in der modernen Wissensgesellschaft mit Bildung erreichen wollen? Der Idealfall lässt sich so beschreiben: In der modernen Wissensgesellschaft werden die besten Köpfe gefördert und alle haben eine solide und gute Schulbildung. Für den einzelnen heisst das, dass der Mensch nicht länger durch seine Herkunft bestimmt wird, sondern das erreichen kann, was er zu leisten vermag und möchte. Wir stellen fest, meine Damen und Herren, dass dieser Idealfall auch in der modernen Wissensgesellschaft ein Ideal ist und nicht dem Alltag entspricht. Wir wissen, dass auch in der Schweiz das Elternhaus, die Bildung der Eltern und das Familieneinkommen massgeblich darüber entscheiden, wie die Bildungs- und später dann Berufslaufbahn eines Kindes verläuft. Wir wissen zudem, dass es in der Schweiz viele Kinder gibt, die in sozial unsicheren Verhältnissen oder gar in Armut aufwachsen. Es fehlt diesen Familien - wie es der Bildungssoziologe Pierre Bourdieu formuliert hat - nicht nur an ökonomischem Kapital, sondern auch an kulturellem und sozialem Kapital. Es fehlen also nicht nur Bildungsgüter wie zum Beispiel Bücher; die Familien haben oft auch 1
weniger soziale Beziehungen und sind gesellschaftlich weniger gut vernetzt. Das Ziel unserer Bildungspolitik ist und bleibt, dass alle Kinder, egal, ob sie im Arbeiterquartier Kreis 4 in Zürich aufwachsen oder am Zürichberg, in Kleinbasel oder in Bern-Bümpliz, die gleichen Chancen erhalten. Ausschlaggebend sollen die Anlagen, die Eignung und das Interesse, nicht aber die Herkunft sein. So steht es auch im Bildungsgesetz des Kantons Zürich. Ich zitiere Paragraf 2: „Das Bildungswesen vermittelt dem Menschen eine Bildung nach Massgabe seiner Anlagen, Eignungen und Interessen.“ Meine Damen und Herren, ich kann es vorwegnehmen: Chancengleichheit erreichen die Schulen nicht. Chancengleichheit in der Schule wird kaum je ein Zustand sein, um den man sich nicht mehr speziell bemühen muss, der gegeben ist. Aber Chancengleichheit ist ein Horizont, an dem wir unsere Politik auszurichten haben. Es ist ein tägliches Ringen um mehr Gerechtigkeit. Chancengleichheit zu erreichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur eine Aufgabe unserer Schulen: Es bedeutet zum Beispiel, dass jedes Kind zuhause seinen Platz hat, wo es ruhig arbeiten kann und nicht dass eine fünfköpfige Familie an einer Ausfahrtsstrasse in drei Zimmern hausen sollte. Es bedeutet auch, dass eine alleinerziehende Mutter ihre Kinder gut ernähren und unterstützen kann und für ihre Arbeit einen entsprechenden Lohn erhält. Ich möchte Ihnen nun anhand dreier Punkte zeigen, wie wir im Kanton Zürich im Bereich Bildung mehr Chancengleichheit erreichen wollen. 1. Wer Chancengleichheit will, muss früh anfangen.
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2. Wer Chancengleichheit will, muss gezielt belastete Schulen und lernschwächere Kinder und Jugendliche unterstützen.
3. Wer Chancengleichheit will, muss allen den gleichen Zugang ermöglichen.
1. Wer Chancengleichheit will, muss früh anfangen Wenn die Kinder heute in die Schule kommen, sind die Unterschiede bereits gross: einige Kindergartenkinder können bereits ihren Namen schreiben, andere hatten noch nie Farbstifte oder eine Schere in der Hand. Die ersten Lebensjahre haben eine besondere Bedeutung. Bildung beginnt lange vor dem Schuleintritt, ja, sie beginnt eigentlich mit dem 1. Lebenstag. Der hohe Stellenwert frühkindlicher Bildung für die gesamte Bildungsbiographie ist wissenschaftlich gut belegt. Wenn wir die Frage nach Bildung und Chancengleichheit stellen, geht das also nicht ohne die Berücksichtigung der ersten Jahre. Auf nationaler Ebene wurde letztes Jahr der „Orientierungsrahmen für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz“ lanciert. Im Kanton Zürich haben wir die „Strategie Frühe Förderung“ erarbeitet. Jedes Kind soll einen möglichst guten Start ins Leben erhalten. Das ist unser Ziel. Wie wollen wir dieses erreichen? Wichtig bei der Frühen Förderung ist der Grundsatz, dass die Familie der wichtigste Ort der Förderung ist. Deshalb sollen die Angebote auf die Bedürfnisse der Familien ausgerichtet, attraktiv und gut zugänglich sein. 3
Speziell bildungsferne und fremdsprachige Familien sollen besseren Zugang zu den Angeboten finden.
Wie sieht die frühe Förderung konkret aus?
Ein Beispiel für ein Angebot für Kinder aus fremdsprachigen und bildungsfernen Familien ist das Projekt Zeppelin (Zürcher Equity Präventionsprojekt Elternbeteiligung und Integration). Das Projekt verfolgt zwei Ziele: − Erstens: die Früherkennung von Kindern, die in psychosozial belasteten Familien aufwachsen. − Zweitens: die intensive frühe Förderung dieser Kinder, um ihre Bildungschancen langfristig zu erhöhen. Das Projekt läuft von 2011 bis 2014 und wird mit 252 Familien durchgeführt. Es handelt sich dabei um junge Familien, die in mehrfacher Hinsicht belastet sind: mangelnde Integration, psychische Krankheiten oder Arbeitslosigkeit gehören zu den familiären Belastungen. Kinder, die in einem solchen Umfeld aufwachsen, haben nicht die gleichen Chancen wie andere Kinder, ihr Potential auszuschöpfen. Wir wissen, dass diese Kinder oft in ihrer Entwicklung gehemmt oder gestört werden. Um dem vorzubeugen, setzt das Projekt bereits früh an. Ab der Geburt des Kindes bis zu seinem dritten Lebensjahr erhalten die Eltern zu Hause Unterstützung und Beratung von sogenannten Elterntrainerinnen. Diese vermitteln den Eltern Wissen über die Entwicklung ihres Kindes und sensibilisieren sie für dessen Bedürfnisse. Sie geben ihnen praktische Tipps, wie sie ihr Kind aufmerksam begleiten und zum Lernen anregen können. Und sie gehen 4
auf die spezifische Situation der Familie, ihre Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit dem Kind ein. Das Projekt ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir die Eltern bewusst miteinbeziehen und ihre Erziehungs- und Bildungsbemühungen stärken wollen. Bei Familien aus benachteiligten Verhältnissen braucht es dafür oft zusätzliche Ressourcen, die über das Grundangebot hinausgehen. Die fallbezogene Förderung im Projekt Zeppelin ist sehr personenintensiv und damit teuer. Sie kostet pro Familie und Jahr circa 6400 Franken. Die Familien tragen keine Kosten. Mit der Chancengleichheit als Ziel vor Augen, erachten wir dies als eine nötige und lohnende Investition.
Als zweites Beispiel möchte ich Ihnen das Projekt Lerngelegenheiten vorstellen, das sich an alle Kinder richtet. Die Bildungsdirektion möchte Eltern und Betreuungspersonen in Kindertagesstätten, Tagesfamilien und Spielgruppen aufmerksam machen, wo überall im Alltag wertvolle Lerngelegenheiten anzutreffen sind und wie wichtig es ist, dass Kinder diese Lerngelegenheiten weitreichend nutzen können. Das Projekt Lerngelegenheiten wird sich nicht über Broschüren an Eltern und Betreuungspersonen wenden, sondern über 40 Filme von etwa je zwei Minuten Länge. Die Filme zeigen, welche Lernerfahrungen für kleine Kinder bedeutsam sind. Die Filme wollen den „Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz“ der UNESCO-Kommission für das Kind und des Netzwerks Kinderbetreuung Schweiz in aussagekräftige Bilder übersetzen.
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Über den filmischen Zugang erreichen wir gerade auch bildungsferne Elternhäuser. Die mündlichen Kommentare zu den Filmsequenzen und die konkreten Botschaften (Take-Home-Messages) werden in elf Sprachen übersetzt – von Albanisch bis Tigrinisch. Damit Familien auf die Filme aufmerksam werden, nutzen wir niederschwellige Angebote, wie etwa die Mütter- und Väterberatung.
Ein drittes Beispiel ist die Stärkung der frühen Sprachförderung. Für den Bildungserfolg ist das Beherrschen der Schulsprache entscheidend. Der Kanton Zürich verfügt mit den Spielgruppen plus über ein Angebot zur frühen sprachlichen Förderung sozial benachteiligter, meist fremdsprachiger Kinder. Das Angebot wurde vor sechs Jahren von der Bildungsdirektion lanciert und hat grossen Zuspruch gefunden. Unterdessen gibt es rund 40 Spielgruppen in 30 Zürcher Gemeinden. Die Schulsprache unterscheidet sich von der Alltagssprache dadurch, dass sie anspruchsvoller und vielfach von Schriftlichkeit geprägt ist. Die Herausbildung der Bildungssprache beginnt jedoch nicht erst mit dem Schuleintritt, wenn Kinder Lesen und Schreiben lernen. Schon vorher erwerben die Kinder die grundlegende Kompetenzen. Insbesondere fremdsprachige und sozial benachteiligte Kinder treffen hier häufig ungünstige Voraussetzungen: Ihnen fehlen bei Schuleintritt oftmals die wichtigen Erfahrungen mit Geschichten und Büchern. Oder sie haben nicht ausreichend Kontakt mit einer deutschsprechenden Umgebung. In der Spielgruppe Plus haben die Kinder die Möglichkeiten spielerisch ihre sprachlichen Fähigkeiten zu verbessern.
Eine nachhaltige Sprachförderung braucht aber noch mehr: 6
− Sie soll in kleinen Gruppen erfolgen − sie soll früh ansetzen − und so lange weitergeführt werden, wie das Kind Bedarf hat – durch alle Bildungsstufen hinweg − und sie soll an den verschiedenen Lebens- und Lernorten des Kindes stattfinden: in Spielgruppen, in Kindertagesstätten und Tagesfamilien. Aus diesem Grund erarbeiten wir in Zürich die Bildungsdirektion eine Strategie zur Sprachförderung, die alle Bereiche von der Vorschule bis zur Sekundarstufe II umfasst. Im Rahmen der Strategie sollen die bestehenden Sprachförderangebote im Hinblick auf ihre Wirksamkeit überprüft und wo nötig ausgebaut werden. Ein umfassendes Sprachförderkonzept soll auch eine verstärkte Koordination der Angebote und bessere Abstimmung auf die individuellen Bedürfnissen der Lernenden ermöglichen. Das gilt für die gesamte Bildungslaufbahn. Ganz besonderen Wert legen wir aber wie gesagt auf eine intensive Sprachförderung in der frühen Kindheit, das heisst vor dem Schuleintritt.
Meine Damen und Herren: Das Potenzial der frühen Förderung ist in unserem Land noch längst nicht ausgeschöpft. Wir müssen uns auf allen Ebenen, auf jeder Schulstufe und in jedem Schulhaus, um Chancengleichheit bemühen. Damit komme ich zum zweiten Punkt:
2. Wer Chancengleichheit will, muss gezielt belastete Schulen und lernschwächere Kinder und Jugendliche unterstützen 7
Meine Damen und Herren, PISA-Studie 2009 und unsere Lernstandserhebungen zeigen, dass die Unterschiede bei den Leistungen während der Schulzeit immer grösser werden. Die Schere zwischen den starken und den schwächeren Schülerinnen und Schülern öffnet sich. Dieser Befund stammt zwar aus Zürich, gilt bestimmt aber auch in anderen Kantonen mit städtischen Strukturen und einer hohen Heterogenität der Schülerschaft. Wir haben im Kanton Zürich, wie in anderen Kantonen auch, Quartiere, in denen vornehmlich Familien in schwierigen sozialen und finanziellen Verhältnissen wohnen. Die Schulen in diesen Quartieren stehen vor einer besonderen Herausforderung, wenn es um Chancengleichheit geht – mehr noch: die Schulen haben die Aufgabe, die sozial bedingten Ungleichheiten auszugleichen. Dies ist eine Herkules-, um nicht zu sagen eine Sisyphusaufgabe. Trotzdem nehmen sich viele Lehrpersonen täglich mit grossem Engagement und grosser Geduld ihrer an. Diese „Heldinnen und Helden des Alltags“ verdienen es, in ihrer Arbeit unterstützt zu werden. In belasteten Quartieren braucht es mehr personelle Ressourcen. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer eine Schuloder Schulkreis zugesprochen erhält, wird im Kanton Zürich nicht nur nach Anzahl der Kinder errechnet, sondern auch aufgrund eines Sozialindexes. Konkret heisst das, dass sozial belastete Gemeinden mehr Stellenprozente für Lehrpersonen erhalten als weniger belastete. Ausserdem: Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus fremdsprachigen und sozial weniger privilegierten Familien sind am Programm „Qualität in multikulturellen Schulen (QUIMS)“ beteiligt. Diese Schulen – es sind im Moment über 100 im Kanton – führen ergänzende Massnahmen durch, wie zum Beispiele Leseförderung. Die Schulen
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erhalten dafür vom Kanton einen zusätzlichen finanziellen Beitrag sowie fachliche Unterstützung. Trotz dieser Bemühungen bleibt der Weg zur Chancengleichheit weiterhin steinig und lang. Das haben uns die Ergebnisse von PISA 2009 deutlich gezeigt. Im Kanton Zürich erreichen rund 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ender der obligatorischen Schulzeit die grundlegenden Ziele im Lesen und in der Mathematik nicht oder nur knapp. Die OECD bezeichnet sie als Risiko-Gruppe. Wir wollen und müssen diese Schülerinnen und Schüler noch besser unterstützen und setzen unter anderem auf folgende Massnahmen: So wollen wir lernschwächeren Schülerinnen und Schülern mehr Lernzeit in Deutsch und Mathematik zur Verfügung stellen, damit auch diese Jugendlichen nach der Schule den Schritt in eine Berufslehre schaffen. Wir wollen prüfen, wie wir die Schülerinnen und Schüler ausserhalb der obligatorischen Schulzeit zusätzlich unterstützen können, zum Beispiel mit einer Hausaufgabenhilfe, und wir wollen Test- und Lernsysteme zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe die Lehrpersonen und die Schulleitungen einfacher erfassen können, wo ihre Schülerinnen und Schüler stehen, um sie gezielt fördern zu können. Wer den Übertritt in eine Lehre trotzdem nicht schafft, meistert diesen Schritt zum Glück oft ein Jahr später dank einem Berufsvorbereitungsjahr oder vielleicht noch später dank intensivem „Case Management“. Die Vielfalt von Möglichkeiten führt immerhin dazu, dass trotz einer Risikogruppe von 20 Prozent, 96 Prozent der Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine Anschlusslösung finden.
3. Wer Chancengleichheit will, muss für alle die gleichen Ziele setzen und die gleichen Zugänge ermöglichen. 9
Wer von gleichen Chancen spricht, braucht auch eine klare Verständigung darüber, welche Ziele erreicht werden sollen. Wir müssen uns darüber verständigen, was die Kinder und Jugendlichen lernen sollen. Welche Fähigkeiten müssen sie beherrschen, wenn sie die Schule verlassen? Zurzeit sind 21 Kantone daran, ihre Lehrpläne abzugleichen. Das Projekt Lehrplan 21, an dem sich die 21 deutschsprachigen Kantone oder Kantonsteile beteiligen, soll eine Harmonisierung bringen. Jede Schülerin und jeder Schüler muss unabhängig vom Wohn- und Schulort vergleichbare Bildungsmöglichkeiten haben. In einem so kleinen und dicht besiedelten Land und einem Arbeitsmarkt, der die ganze Deutschschweiz umfasst, können wir uns allzu grosse Unterschiede zwischen den Kantonen und Regionen nicht leisten. In den letzten Jahren haben wir bezüglich Chancengleichheit viel gewonnen, indem wir den Unterricht vermehrt individualisiert haben und die Ausbildungsgänge viel durchlässiger geworden sind. Gerade auch in der dualen Berufsbildung, auf die meine Nachredner ja noch eingehen werden, haben wir Verbesserungen erzielt. Aber es gibt auch da noch Defizite, die es auszuräumen gilt. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben, das vielleicht nicht das Gros der Kinder aus sozial-ökonomisch belasteten Verhältnissen betrifft, aber die Chancengleichheit sehr deutlich macht: Heute ist es so, dass sehr viele Familien ihre Kinder in Vorbereitungskurse von privaten Bildungsinstitutionen für die Gymi-Aufnahmeprüfung schicken, wenn sie es sich finanziell leisten können. Wer sich das nicht leisten kann, gerät ins Hintertreffen. Grundsätzlich sollte diese Vorbereitung im obligatorischen Schulunterricht stattfindet, aber wer mehr trainiert, hat noch bessere 10
Chancen erhalten. Diese sollen von ihrer Schule angeboten und durchgeführt werden. Deshalb haben wir dem Parlament den Vorschlag unterbreitet, dass alle Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium machen wollen, Zutritt zu Vorbereitungsübungen erhalten. Alle Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, sich auf die Prüfung vorzubereiten, nicht nur jene, deren Eltern es vermögen. Die Bildungsdirektion hat den Schulen bereits eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Wir möchten diese Kurse an alle Schulen einführen. Der Kantonsrat wird diesen Frühling in dieser Sache befinden.
Wer Chancengleichheit will, muss sich täglich dafür einsetzen und es braucht einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass man dieses Ziel anstreben will. Unsere Bundesverfassung und auch die Verfassungen der Kantone sind diesem Ziel verpflichtet. Der öffentliche Diskurs geht manchmal in eine etwas andere Richtung und die Budgets der Kantone stehen unter Dauerdruck. Denn Chancengleichheit in der Bildung ist nicht gratis zu haben. Chancengleichheit ist aber nicht nur der ökonomischen Logik unterworfen. Chancengleichheit ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Gesellschaft ihren Zusammenhalt bewahren und Demokratie gelebt werden kann. Chancengleichheit bedeutet auch Freiheit! Deshalb müssen wir schon in der Schule die Grundlagen dafür schaffen, Chancengleichheit zu erreichen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
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