Mediendienst 6 25. Juni 2015
Fünf Jahre UNO-Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung
Eine Milliarde Menschen verrichtet Notdurft im Freien Kim Müller, Geert van Dok
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Fünf Jahre UNO-Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung
Eine Milliarde Menschen verrichtet Notdurft im Freien Am 28. Juli 2010 hiess die UN-Vollversammlung die Resolution für ein „Menschenrecht auf sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen“ ohne Gegenstimme gut, mit 122 Ja-Stimmen bei 41 Enthaltungen. Die Entwicklungsländer stimmten fast ausnahmslos dafür, während eine Mehrheit der Industrieländer sich der Stimme enthielt. Die Schweiz stimmte der Resolution zu. Fünf Jahre danach muss festgestellt werden, dass trotz eines verstärkten Engagements in vielen Teilen der Welt noch immer grosse Not herrscht. Laut eines Berichts der UNICEF und der Weltgesundheitsorganisation WHO von 2014 erhielten seit 1990 mehr als 2,3 Milliarden Menschen neu Zugang zu Trinkwasser. Das Millenniumsentwicklungsziel 7, wonach die Anzahl jener Menschen, die keinen nachhaltigen Zugang zu sicherem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen haben, bis Ende 2015 um die Hälfte zu senken sei, war bereits 2010 erreicht worden. Allerdings stirbt trotz dieses markanten Fortschritts gemäss einer WHO-Studie noch immer alle drei bis vier Sekunden ein Kind in einem Entwicklungsland an einer Durchfallerkrankung. 2,5 Milliarden Menschen – mehr als ein Drittel der Weltbevölkerung – haben noch immer keinen Zugang zu angepasster sanitärer Infrastruktur. Weiterhin hat eine Milliarde Menschen keine Latrinen zur Verfügung und muss ihre Notdurft im Freien verrichten. Dazu kommen oftmals schlechte Hygienebedingungen, aber auch ein mangelndes Hygienebewusstsein wie regelmässiges Händewaschen. Hunderte Millionen Menschen wissen nicht, was eine Seife ist. Noch immer verwenden noch heute nach Schätzung der WHO 1,8 Milliarden Menschen verschmutztes, stark gesundheitsgefährdendes Wasser.
Gegen den Ausschluss armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen Das 2010 verabschiedete Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen wird dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (Sozialpakt) von 1966 zugeordnet. Das darin enthaltene Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11) sowie auf Gesundheit (Art. 12) umfasst nach allgemeiner Lesart auch ein Recht auf ausreichende Versorgung mit Trinkwasser. So war die Verabschiedung der UN-Resolution vor fünf Jahren mehr als politisches Statement. Sie flankierte die Aktionen der Internationalen Dekade „Water for Life 2005-2015“ und stellte das Recht auf sauberes Wasser und sanitäre Grundversorgung in einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Die UN-Staaten wurden verpflichtet, diese grundlegenden Bedürfnisse zu gewährleisten. Bis heute wurde die Resolution von knapp drei Vierteln der UN-Staaten ratifiziert. Die Resolution stellt Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung gleichwertig auf eine Stufe – ein wichtiger und richtiger Schritt. Drei Stossrichtungen sind dabei zentral:
Verfügbarkeit und Nicht-Diskriminierung: Sicherer Zugang zu ausreichend Wasser und sanitärer Grundversorgung muss für alle gewährleistet sein, das heisst auch für benachteiligte, gefährdete und schutzbedürftige Gruppen. Erschwinglichkeit: Der Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung hat einen Preis. Doch dürfen die Kosten für die Wasserversorgung und -entsorgung auch für die ärmsten Bevölkerungsgruppen nicht mehr als drei Prozent des Haushaltbudgets ausmachen. Qualität: Die Trinkwasserqualität muss dem gefahrlosen Verzehr (Trinken, Zubereitung von Speisen) und der sicheren Nutzung für Hygiene genügen.
Caritas Schweiz, Mediendienst 6, 25. Juni 2015
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Zugang gewährleisten, Rechte einfordern Seit über 30 Jahren setzt sich Caritas Schweiz für verbesserte Trinkwasserversorgung, bessere Hygiene und angepasste sanitäre Grundversorgung in Entwicklungsländern ein. Dabei verfolgt sie unterschiedliche Ansätze, wobei sie Dorfgemeinschaften sensibilisiert, berät und praktisch unterstützt, Wasser- und Sanitärinfrastruktur erstellt und die Bevölkerung hinsichtlich Betrieb und Wartung der Anlagen ausbildet – dies immer als Hilfe zur Selbsthilfe. Gleichzeitig unterstützt sie die betroffenen Menschen dabei, für die Durchsetzung ihres Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung ihre Stimme zu erheben. Noch immer verrichten in Indien 600 Millionen Menschen ihre Notdurft im Freien. Der indische Staat setzt im Zuge der Umsetzung der UN-Resolution das wohl weltweit grösste staatliche Programm zur Verringerung der offenen Defäkation um und subventioniert den Bau von Latrinen. Gemeinsam mit einer Partnerorganisation engagiert sich Caritas Schweiz für die Rechte der am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen: der indigenen Adivasi und kastenlosen Dalit. Frauengruppen erhalten gezielt Unterstützung, die Hygiene in ihren Dörfern zu verbessern und ihr Recht auf finanzielle Unterstützung für Latrinen einzufordern. So hat beispielsweise heute in Singaguden, einem Dorf im südindischen Andra Pradesh, praktisch jeder Haushalt Zugang zu sauberem Trinkwasser und einer eigenen Latrine. Im Süden von Bangladesch wird Regenwasser oftmals in Teichen gesammelt und vielfältig genutzt, mitunter auch als Trinkwasser. Da die Verschmutzung bei offenen Wasserfassungen aber sehr hoch ist, muss das Wasser für den menschlichen Konsum aufbereitet werden. Zusammen mit der lokalen Bevölkerung und ihren Partnerorganisationen arbeitet Caritas Schweiz daran, mittels verschiedener Massnahmen die Trinkwasserqualität nachhaltig sicherzustellen: Dazu gehören insbesondere die Sicherung der Wasserquelle vor Verschmutzung, die Sensibilisierung der Bevölkerung, die Entwicklung effizienter und bezahlbarer Methoden zur Wasseraufbereitung sowie die Durchführung regelmässiger Labortests. Einen Schwerpunkt legt Caritas auf Hygiene, sauberes Trinkwasser und geschlechtergetrennte Toiletten für Mädchen und Buben in Schulen. Aufgrund der Erfahrungen in Somaliland und anderen ostafrikanischen Ländern hat sie einen Leitfaden für die Sensibilisierung von Kindern entwickelt. Schulkinder lernen spielerisch, was hinsichtlich Hygiene im Alltag zu beachten ist. Gleichzeitig tragen sie dieses Wissen nach Hause zurück und motivieren ihre Familien, die Verhaltensregeln ebenfalls einzuhalten.
Keine Menschenwürde ohne sanitäre Grundversorgung Vor 67 Jahren schrieb die UN-Staatengemeinschaft in die Menschenrechtserklärung: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Sauberes Trinkwasser gilt als unabdingbare Voraussetzung für diese Menschenwürde. Fünf Jahre nach Verabschiedung der UNO Resolution kann festgestellt werden, dass auch der sanitären Grundversorgung vermehrt eine grosse Beachtung beigemessen wird. Doch noch liegt Vieles im Argen. Caritas wird sich weiterhin und verstärkt dafür einsetzen, dass die Ärmsten nicht ausgeschlossen werden und auch sie in Würde leben können. Kim Müller, Fachstelle Wasser, Caritas Schweiz, E-Mail kmueller@caritas.ch, Tel. 041 419 22 75 Geert van Dok, Fachstelle Entwicklungspolitik, Caritas Schweiz, E-Mail gvandok@caritas.ch, Tel. 041 419 23 95 Weitere Informationen: www.caritas.ch/de/was-wir-tun/engagement-weltweit/wasser/
Caritas Schweiz, Mediendienst 6, 25. Juni 2015