Berlin brief 92

Page 1

Ausgabe 12—2015_Nr.92

Wir feiern 25 Jahre Deutsche Einheit

6. Pflaumenfest der CDU Harz Gemeinsam mit den Landtagsabgeordneten Frauke Weiß und Angela Gorr, dem Europaabgeordneten Sven Schulze, dem CDU-Kreisvorsitzenden Ulrich Thomas, dem Landtagskandidaten Daniel Szarata und vielen Mitgliedern und Freunden des CDU-Kreisverbandes Harz konnte ich rund 200 Gäste zum inzwischen 6. Pflaumenfest auf der Huysburg bei Halberstadt begrüßen. Als kulinarische Leckereien gab es selbstgebackenen Pflaumenkuchen, Mirabellenbowle und Leckeres vom Grill. Als Ehrengast war erneut Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff mit seiner Gattin Gabriele angereist. In seinem Grußwort ging der Ministerpräsident auf aktuelle Fragen der Flüchtlingspolitik ein und besichtigte anschließend bei einem Rundgang das Klostergelände. Während des gesamten Nachmittags standen Europa-, Bundes- und Landespolitiker sowie Ortsbürgermeister aus den Harzer Gemeinden für ausführliche Gespräche zur Verfügung. Ich möchte mich bei allen Gästen und den vielen Helferinnen und Helfern für das tolle Fest bedanken. Im nächsten Jahr werden wir die Tradition fortsetzen.


Die politische Lage in Deutschland Hohe Zahl der Flüchtlinge ist große Herausforderung. Die hohe Zahl der Flüchtlinge ist eine große Herausforderung für Deutschland und Europa. Deutschland hat diese Herausforderung angenommen, Europa aber noch nicht. Deshalb setzten wir darauf, in der vergangenen Woche bei den Beratungen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einen erheblichen Schritt weiterzukommen. Die Lasten in Europa müssen gerecht verteilt werden und die europäischen Regelungen von Schengen und Dublin müssen eingehalten werden. Am letzten Donnerstag trafen sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder zum so genannten Flüchtlingsgipfel. Wir sind zuversichtlich, dass Bund und Länder zu gemeinsamen Lösungen kommen werden. Die Koalition hat ein Gesetzespaket vereinbart, das deutlich die Handschrift der Union trägt. Wir erwarten, dass dies auch mit den Ländern umgesetzt werden kann. Dieses Gesetzespaket entspricht unserem Grundsatz, denjenigen zu helfen, die ein Bleiberecht in unserem Land haben, und diejenigen schnellstmöglich zurückzuschicken, die hier nicht bleiben können. Wir sind den zahlreichen hauptamtlichen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern dankbar, ohne die diese Herausforderung nicht zu bewältigen ist. Gemeinsam handeln in der Weltgemeinschaft. Weltweit zählt man mehr als 60 Millionen Menschen, die ihre Heimat verlassen haben und als Vertriebene oder Flüchtlinge nach Sicherheit suchen. Diese Aufgabe zu lösen, den Heimatlosen eine neue Perspektive zu geben, ist eine Angelegenheit der ganzen Weltgemeinschaft. Zudem wollen wir in der internationalen Politik dafür sorgen, dass sich Menschen erst gar nicht auf den Weg machen. So zu tun, als könne nur Deutschland eine sichere Zuflucht bieten, ist falsch und irreführend. Menschen, die sich in der Türkei oder dem Libanon aufhalten, leben durchaus in Sicherheit. Wir haben stets klar gesagt, dass unsere Hilfe vor Ort viel mehr bewirken kann, viele Menschen mehr erreichen kann als wenn wir diese in Deutschland versorgen. Deutschland hat daher auch wie kaum ein anderes Land zur Hilfe in der Region beigetragen. Unser Land wird diese Hilfe planmäßig ausweiten. Dennoch müssen wir uns fragen, ob die internationale Gemeinschaft nicht mehr tun kann und muss. Die bevorstehende 70. Generalversammlung der Vereinten Nationen bietet die Gelegenheit, in der Debatte der Nachhaltigkeitsziele auch die Frage anzusprechen, wie die Regierungen der sich entwickelnden Welt besser auf die Wanderbewegungen reagieren können. Wir müssen darauf drängen, dass die Nothilfe verbessert wird – und dass sich alle Staaten der Weltgemeinschaft an der Hilfe beteiligen. Aber auch die Nachbarstaaten Syriens stehen in der Pflicht. Wir erkennen an, dass sie selber unter großer innerer Anspannung aufgrund der schieren Zahl syrischer Flüchtlinge in ihren Ländern stehen, aber sie sind nicht alleine. Unser Ziel ist es, mit der internationalen Staatengemeinschaft und unseren EUPartnern die Direkthilfe auszuweiten und mehr für die Menschen in der Region zu leisten. Bereits in der vergangenen Woche haben wir in New York ein Zeichen für die Weltgemeinschaft gesetzt. Der Parlamentarierkongress zur Religionsfreiheit, den die Fraktion gemeinsam mit der Konrad-AdenauerStiftung und zahlreichen Partnern veranstaltet hat, erinnerte die Vereinten Nationen daran, dass geltende menschenrechtliche Regeln auch eingefordert werden müssen. Immer mehr Menschen fliehen vor religiöser Gewalt und Intoleranz oder werden aus religiösen Gründen aus ihrer Heimat vertrieben. Muslimische Rohingya in Myanmar, die Jesiden im Nordirak oder die Christen in Syrien oder in Nordnigeria, es gibt zahlreiche und immer mehr Beispiele für eine Zunahme dieser Form der Intoleranz. Die mehr als 100 Parlamentarier aus 48 Staaten sprachen sich in New York in der Abschlussdeklaration dafür aus, diese Verstöße gegen die Menschenrechte nicht mehr hinzunehmen. Beeindruckend war, wie sehr das deutsche Beispiel der pragmatischen Nothilfe gelobt wurde. Unser Land gilt vielen als Vorbild in der Flüchtlingshilfe. Wir werden an unserer wertegebundenen Außenpolitik festhalten und sie weiterentwickeln – gerade und insbesondere im Einsatz für die Religionsfreiheit als besten Ausdruck einer Friedenspolitik.


Die politische Lage in Deutschland Griechenland: Zeit zum Handeln! Ministerpräsident Alexis Tsipras hat als Vorsitzender der stärksten Partei erneut ein Mandat zur Bildung einer Regierung in Griechenland erhalten. Es ist nun an ihm, die mit der EU vereinbarten Reformen anzugehen und umzusetzen. Angesichts der langen Zeit, die mit den Verhandlungen verstrichen ist, müssen nun rasch konkrete Schritte unternommen werden. Unsere Haltung bleibt klar: wir stehen für einen Neubeginn und haben dies mit dem gewährten Vertrauensvorschuss auch deutlich gemacht. Gleichzeitig gilt: Solidarität baut auf Solidität. Diese Solidität erwarten wir nun von der neu zu bildenden griechischen Regierung.

Asylpaket: ein erster Schritt zur Begrenzung. In der letzten Woche haben sich Bundesregierung und Länder auf ein umfassendes Asylpaket geeinigt, das wichtige Weichenstellungen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation enthält. Es trägt die klare Handschrift der Union und setzt zahlreiche Forderungen um, die wir in unserem Papier auf der Klausurtagung des Fraktionsvorstands am 2. September 2015 beschlossen haben. Von ihm geht eine klare Botschaft aus: Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung gegenüber den tatsächlich Verfolgten, aber die anderen müssen das Land verlassen und das muss auch durchgesetzt werden. Zudem reduzieren wir Fehlanreize wie zum Beispiel umfangreiche Bargeldzahlungen, damit sich die Nicht-Verfolgten erst gar nicht auf den Weg nach Deutschland machen.

Wir richten ein klares Signal an Menschen aus den Balkanstaaten, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen: Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt und damit ihre Asylverfahren beschleunigt. Asylbewerber aus diesen Staaten werden verpflichtet, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben und von dort erfolgt ihre Abschiebung, wenn sie nicht freiwillig ausreisen. Wir haben die Beseitigung von Fehlanreizen durchgesetzt: In Erstaufnahmeeinrichtungen sollen künftig Sachleistungen statt Bargeld gewährt werden. Die Leistungen für Ausreisepflichtige werden deutlich reduziert, wenn sie Deutschland nicht verlassen. Jenen Menschen, die mit guter Bleibeperspektive zu uns kommen, eröffnen wir durch eine Ausweitung der Sprachkurse und berufsbezogene Förderungen die Chance, so schnell wie möglich ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Offen ansprechen müssen wir aber auch, dass häufig ein langer Weg bis zur Integration in unsere Gesellschaft zurückzulegen sein wird. Völlig inakzeptabel sind die jüngsten Gewaltausbrüche, wie sie in Flüchtlingsheimen vorkommen. Wir werden bei der Unterbringung der Flüchtlinge nicht grundsätzlich nach der Religion unterscheiden, bei uns gilt die Religionsfreiheit ohne wenn und aber. Uns ist klar: Wir werden diese Herausforderung nicht alleine bewältigen können. Entscheidend ist, dass Europa Verantwortung für die Bewältigung des Flüchtlingsandrangs übernimmt. Dank der erfolgreichen Verhandlungen unseres Bundesinnenministers Thomas de Maizière hat die EU die Verteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen beschlossen.

Das ist ein erster Schritt hin zu einem solidarischen EU-Asylsystem. Zentral wird daneben sein, dass es der internationalen Staatengemeinschaft gelingt, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Auch hier sind in den letzten Tagen wichtige Signale gesetzt worden.


Die politische Lage in Deutschland 25 Jahre Wiedervereinigung. Wir feiern in dieser Woche den Tag der Deutschen Einheit und damit 25 Jahre Wiedervereinigung unseres Landes. Der 3. Oktober 1990 ist einer der glücklichsten Tage unserer Geschichte. Er bildete den Schlusspunkt der friedlichen Revolution, durch die sich die Deutschen in der DDR heldenhaft von der Herrschaft der SED befreiten und die Einheit unseres Vaterlandes ermöglichten. Im Rückblick ist gut abzulesen, was die Zeitgenossen gespürt haben: Der Wille und Wunsch der Menschen in Deutschland, wieder in einem freien und vereinten Land zusammenzuleben, brach sich Bahn. Bundeskanzler Helmut Kohl hat diesen Wunsch im Gespräch mit Michael Gorbatschow mit dem Rhein verglichen, dem man den Weg zum Meer nicht verstellen könne. Er hat es verstanden, unseren Nachbarn die Ängste vor einem wiedervereinigten Deutschland zu nehmen. Er hat gleichzeitig mit seinem Zehn-Punkte-Plan im Herbst 1989 schon früh ein Konzept für den Weg zur Einheit entwickelt. Auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung sind noch nicht alle Herausforderungen überwunden. Ganz Deutschland trägt weiterhin an den Folgen der menschenverachtenden und vielfach verbrecherischen Diktatur der SED. Zweifellos ist noch viel zu leisten. Gleichwohl haben die ostdeutschen Länder einen enormen Aufholprozess hinter sich. Wir sind dankbar für das Großartige, was wir in den letzten 25 Jahren gemeinsam erreicht haben. 25 Jahre wiedervereinigtes Deutschland sind ein Grund und Anlass zur Freude. Denken wir dieser Tage einmal an das Gewonnene, an die Freiheit und die Möglichkeiten unseres wiedervereinigten Landes. Wir haben unseren Platz in der EU gefunden, sind in der NATO fest verankert und sind ein international geachtetes Land. Deutschland ist heute, 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, ein Land des Friedens, der Stabilität und der Menschenrechte. Dazu haben die Kanzler der Union, allen voran Konrad Adenauer über Helmut Kohl bis zu Angela Merkel, Entscheidendes beigetragen. Beides ist ein Grund zur Freude in diesem Jahr 2015.

Die Sitzungswochen im Parlament

Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze. Mit dem Gesetzentwurf, den wir parallel zum Beschluss des Bundeskabinetts eingebracht haben, reagieren wir auf die aktuelle Flüchtlingssituation in Foto: Thomas Imo/photothek.net Deutschland. Neben der Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten um drei weitere Balkanstaaten sollen Maßnahmen getroffen werden, mit denen Fehlanreize vermieden und Verfahren beschleunigt werden können. Gleichzeitig öffnen wir Asylbewerbern mit guten Bleibeperspektiven den Weg zu einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Gesetz zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (Entlastungsbeschleunigungsgesetz). In einem gemeinsamen Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik hatten sich Bund und Länder am 18. Juni 2015 unter anderem darauf verständigt, dass der Bund seine für das Jahr 2016 zugesagte und bereits umgesetzte pauschale Hilfe für die Länder und Kommunen in Höhe von 500 Millionen Euro auf das Jahr 2015 vorzieht. Diese Vereinbarung soll mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten haben, durch Änderung des Finanzausgleichgesetzes umgesetzt werden.


Die Sitzungswochen im Parlament Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin. Das Plenum am vorvergangenen Donnerstag begann mit der Debatte zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin, die das Parlament über die Ergebnisse des am Mittwoch vorher stattfindenden informellen Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel sowie über die Verabschiedung der neuen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen („Sustainable Development Goals“) durch die VN-Vollversammlung vom 25.-27. September 2015 in New York informiert hat. Diese Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen lösen die sogenannten Jahrtausendentwicklungsziele ab und stellen somit die globalen entwicklungspolitischen Leitlinien für die Jahre 2015-2030 dar. Es soll unter anderem darauf hingearbeitet werden, Armut und Hunger zu beenden, Menschenrechte zu schützen und die Selbstbestimmung der Menschen zu stärken.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II). Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz setzten wir einen maßgeblichen Bestandteil des Koalitionsvertrags im Bereich Gesundheit und Pflege um. Die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung sollen durch einen neuen Bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument auf eine neue Grundlage gestellt werden. In Zukunft fließen damit alle Einschränkungen – körperliche, geistige und psychische – in die Pflegeeinstufung ein. Außerdem sollen sämtliche Beratungsleistungen im Bereich der Pflegeversicherung sowie die rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger verbessert werden. Den Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ wollen wir stärken, genauso wie den „Pflege-TÜV“, der institutionell und inhaltlich auf eine neue Grundlage gestellt wird. So wird mehr Transparenz für die Angehörigen erreicht und die Ergebnisqualität des „Pflege-TÜVs“ in den Vordergrund gerückt. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung berieten wir in erster Lesung. Für gleichwertige Lebensverhältnisse – Kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortsetzen. Im Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einbrachten, fordern wir die Regierung dazu auf, die kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortzusetzen. Obwohl originär die Länder für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zuständig sind, unterstützt der Bund die kommunale Ebene bei einer Vielzahl ihrer Aufgaben, etwa beim Breitbandausbau, der Energiewende, der Asyl- und Flüchtlingspolitik oder beim Aufbau moderner E-Government-Strukturen. Auch kommunale Investitionen und die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind mit Blick auf die kommunale Finanzlage von besonderer Bedeutung für uns. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten haben, verbessern wir die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf Basis der VNKinderrechtskonvention und setzen somit eine Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag um. Wir verankern eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von Minderjährigen ausgerichtet ist. Da es bisher keine bundesweite Verteilung gibt, sind einzelne Länder wie etwa Bayern besonders belastet. Darüber hinaus stellten wir klar, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden können und nehmen Verbesserungen zur Datenlage zu unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vor. Durch die Anhebung der Altersgrenze zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht von 16 auf 18 Jahre stellen wir sicher, dass in diesen Fällen das Jugendhilferecht Vorrang besitzt.

Impressum

Heike Brehmer, MdB

Telefon: 030 / 227 72960

Platz der Republik 1

Fax-Nr. 030 / 227 76960

11011 Berlin

heike.brehmer@bundestag.de


Die Sitzungswochen im Parlament Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Um eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens sicherzustellen, berieten wir in erster Lesung den Gesetzentwurf, der die Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz umsetzen soll. Dazu wollen wir Kleinstbetriebe von den Lohnsummenregelungen freistellen, begünstigtes von nicht begünstigtem Vermögen abgrenzen sowie eine Verschonungsbedarfsprüfung und ein Abschmelzmodell als Wahlrecht für den Erwerb großer Betriebsvermögen einführen. Integrationsbetriebe fördern – Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Wir berieten die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebracht haben. In dem Antrag treten wir dafür ein, Integrationsbetriebe stärker zu fördern und die Chancen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsplatz zu verbessern. Unter anderem schlagen wir vor, die Anschubfinanzierung und Evaluierung neuer Plätze in Integrationsbetrieben aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zu gewährleisten, die Zielgruppe der Integrationsbetriebe auf schwerbehinderte Menschen auszuweiten und die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsbetriebe durch besondere Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu stärken. Auch die Weiterbildung in Integrationsbetrieben soll verbessert und die besondere Gesundheitsförderung ausgebaut werden. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz). Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf ist der letzte Teil des Maßnahmenpakets zur Bankenunion. Er dient in erster Linie der Anpassung des nationalen Rechts an die unionsrechtlichen Vorgaben und stellt sicher, dass der einheitliche europäische Bankenabwicklungsmechanismus pünktlich zum 1. Januar 2016 an den Start gehen kann. Künftig sollen durch eine sogenannte „Bail-InRegelung“ hauptsächlich Eigentümer und Gläubiger einer in Schieflage geratenen Bank in Haftung genommen und der Einsatz von Steuergeldern möglichst vermieden werden. Wir beschlossen den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung. Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU Operation EUNAVFOR MED als ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Wir berieten den Antrag der Bundesregierung, bis zu 950 deutsche Soldaten als Teil einer EU-Mission zur Bekämpfung krimineller Schleuseraktivitäten im südlichen und zentralen Mittelmeer zu entsenden. Dazu sollen auf hoher See Schiffe und an Bord befindliche Gegenstände, die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt werden, im Einklang mit dem anwendbaren Völkerrecht ausgemacht und beschlagnahmt werden. Das Mandat ist dabei bis Ende Oktober 2016 befristet und ist Teil des europäischen Gesamtansatzes zur Flüchtlingspolitik: Dieser umfasst neben der Schleuserbekämpfung im Mittelmeer insbesondere auch die Seenotrettung, zu der die Bundeswehr seit Mai 2015 einen wichtigen Beitrag leistet, indem sie bereits über 7.200 Menschenleben retten konnte. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten haben, setzen wir die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht um. Durch Informations- und Dokumentationspflichten der Banken, ein Kopplungsverbot von Kreditvermittlung mit anderen Finanzgeschäften sowie eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Banken wird der Verbraucherschutz insbesondere hinsichtlich der Gefahr von Überschuldungen gestärkt. Darüber hinaus schreiben wir Pflichten der Banken bei der Überziehung von Dispo-Krediten durch ihre Kunden fest und wollen eine Regelung des Widerrufsrechts von Wohnimmobiliendarlehen erwirken.


Die Sitzungswochen im Parlament Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen, soll die Protokollerklärung der Bundesregierung vom 19. Dezember 2014 zum Zollkodex-Anpassungsgesetz umsetzen. Dazu vorgesehene Maßnahmen sind unter anderem die Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz, die Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag und die Konzernklausel. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen. In erster Lesung berieten wir die Verlängerung von Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, um weitere fünf Jahre. Diese Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt und umfassen im Wesentlichen nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Darüber hinaus nehmen wir aufgrund von Erfahrungen der Praxis Änderungen bezüglich Sicherheitsüberprüfungen und im Grundbuchrecht vor. Evaluierungsbericht nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Der Evaluierungsbericht des Instituts für Gesetzfolgenabschätzung zeigt, dass das vorgenannte zu verlängernde Gesetz zur Terrorismusbekämpfung bislang wichtige Erkenntnisse eingebracht hat und dabei von den Nachrichtendiensten maßvoll eingesetzt wird. So sind laut Bundesministerium des Innern beispielsweise im vergangenen Jahr 33 Anordnungen zur Einholung von Verkehrsdaten-Auskünften bei Telekommunikationsanbietern ergangen. Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung durchsetzen. Wir berieten die Beschlussempfehlung und den Bericht des zuständigen Ausschusses zu unserem Antrag, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingebracht haben. Dieser hebt die Stärkung der beruflichen Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe hervor. Nicht nur Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, sondern auch die persönlichen Lebens- und Berufsperspektiven junger Erwachsener profitieren von Deutschlands hervorragendem Berufsbildungssystem. Wir unterstreichen außerdem die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung. Die Bundesregierung fordern wir unter anderem dazu auf, Ausbildungs- und Studienabbrüchen wirksamer vorzubeugen, den Übergang für Studienaussteiger in eine berufliche Aus- und Weiterbildung zu verbessern und Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationserfahrung besser über das Prinzip der dualen Ausbildung zu informieren. Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anders behandeln als Eheleute, zu beseitigen. Dies wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten haben, umsetzen und nehmen aus diesem Grund gleichstellende Änderungen für Ehe und Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Einzelgesetzen vor. Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. In erster Lesung berieten wir einen Gesetzentwurf, der die zwischen Deutschland und weiteren 50 Staaten gezeichnete Mehrseitige Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in nationales Recht umsetzt. Darin werden die zuständigen Behörden verpflichtet, die entsprechenden Daten regelmäßig zu erheben und anderen Vertragsstaaten regelmäßig automatisch zu übermitteln.


Die Sitzungswochen im Parlament Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Steueränderungsgesetz 2015). Um den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Drittstaaten aufgrund der im Oktober 2014 unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung zu gewährleisten, überführen wir die gemeinsamen Meldestandards in nationales Recht. Zusätzlich nehmen wir damit verbundene Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz sowie im EU-Amtshilfegesetz vor. Das Gesetz regelt schließlich, wann bei einer interkommunalen Zusammenarbeit Umsatzsteuer anfällt. Grundsätzlich greift die Umsatzsteuerpflicht nur, wenn Kommunen nicht-hoheitlich tätig werden. Das Gesetz schafft damit mehr Rechtssicherheit für Kommunen. Wir berieten den Entwurf in erster Lesung.

Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten haben, verankern wir das von der Bundesregierung aufgesetzte Nationale Entsorgungsprogramm im Atomgesetz und setzen damit eine EU-Richtlinie zur verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle um. Zu diesem Zweck schreiben wir eine dreijährige Berichtspflicht der Abfallverursacher über ihre Mengen radioaktiven Abfalls, eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung der kerntechnischen Anlagen durch die Betreiber sowie eine regelmäßige Überprüfung der Gesamtstrategie durch die Bundesregierung fest. Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2015. Die Bundesregierung berichtete anlässlich des 25. Jubiläums der Wiedervereinigung über ihre Politik zur Angleichung der sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Lebensbedingungen. Die Bilanz kann sich sehen lassen: Die Exportquote hat sich seit Mitte der 90er Jahre verdreifacht und es sind leistungsfähige industrielle Kerne entstanden. Verbleibende Herausforderungen sind die Stärkung der Wirtschaftskraft, die Bewältigung des demografischen Wandels, die Haushaltskonsolidierung der ostdeutschen Länder und der Abbau noch vorhandener regionaler Disparitäten. Mit Blick auf die deutsche Geschichte wird die Auseinandersetzung mit den Strukturen und Wirkungen der SED-Diktatur auch in Zukunft ein Schwerpunkt der Aufarbeitung bleiben. 25 Jahre Deutsche Einheit – Leistungen würdigen, Herausforderungen angehen. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner forderten wir in unserem Antrag die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Maßnahmen zur weiteren Herstellung der Deutschen Einheit zu ergreifen. Unter anderem sollen die Finanzkraftunterschiede bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung berücksichtigt und ein gesamtdeutsches System der regionalen Wirtschaftsförderung in Abstimmung mit den Ländern erarbeitet werden. Wir fordern außerdem den Einsatz der Bundesregierung für mehr Wirtschaftscluster in den ostdeutschen Ländern und für den Aus- und Neubau der europäischen Verkehrsverbindungen. Auch soll das Gedenkstättenkonzept des Bundes weiterentwickelt werden. 18. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist neben den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen die dritte Säule der deutschen Außenpolitik: Kultur- und Bildungsangebote erreichen die Menschen in den Partnerländern Deutschlands direkt und legen so ein breites Fundament für stabile internationale Beziehungen. Der 18. Bericht umfasst den Zeitraum von September 2013 bis Dezember 2014. Schwerpunkte waren das Deutschlandjahr in Brasilien mit 1.100 Veranstaltungen in 100 brasilianischen Städten, die Veranstaltungsreihe des Auswärtigen Amts „1914/2014 – Vom Versagen und Nutzen der Diplomatie“ zu diplomatischen Herausforderungen und Möglichkeiten in Krisenzeiten sowie der Anstieg der Nachfrage an Deutschunterricht im Ausland vor allem in China und Russland.


Die Sitzungswochen im Parlament 11. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik. Wir berieten die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung. Der Bericht bietet einen Überblick über die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. In einem Entschließungsantrag forderten wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, im nächsten Bericht über die Menschenrechtspolitik für den Zeitraum März 2014 bis September 2016 ein besonderes Augenmerk auf unser Schwerpunktthema der Religions- und Glaubensfreiheit zu legen. Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUNAVFOR MED. Wir berieten und beschlossen den Antrag der Bundesregierung, bis zu 950 deutsche Soldaten als Teil einer EU-Mission zur Bekämpfung krimineller Schleuseraktivitäten im südlichen und zentralen Mittelmeer zu entsenden. Dazu sollen auf hoher See Schiffe und an Bord befindliche Gegenstände, die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt werden, im Einklang mit dem anwendbaren Völkerrecht ausgemacht und beschlagnahmt werden. Das Mandat ist bis Ende Oktober 2016 befristet und ist Teil des europäischen Gesamtansatzes zur Flüchtlingspolitik: Dieser umfasst neben der Schleuserbekämpfung im Mittelmeer insbesondere auch die Seenotrettung, zu der die Bundeswehr seit Mai 2015 einen wichtigen Beitrag leistet. Zugang und Teilhabe ermöglichen – Die Dekade für Alphabetisierung in Deutschland umsetzen. Der Koalitionsantrag verfolgt das Ziel, die Bemühungen zur Verringerung von Analphabetismus in Deutschland zu stärken. Etwa 7,5 Millionen Deutsche sind funktionale Analphabeten, was gewöhnlich mit einer Beeinträchtigung ihrer persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten einhergeht und häufig zu beruflichen Barrieren führt. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, eine nationale Dekade für Alphabetisierung auszurufen und das bisherige Bündnis zur Grundbildung mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren als Allianz für Alphabetisierung und Grundbildung auszubauen. Unser Antrag entspricht der im Koalitionsvertrag verankerten Forderung, die Reduzierung von Analphabetismus in Deutschland weiter voranzutreiben. Zukunftsweisende Kulturpolitik im demografischen Wandel – Stärkung der Kultur im ländlichen Raum. Der Koalitionsantrag behandelt die Folgen des demografischen Wandels für die Kultur und legt hierbei einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum. Wir berieten in dieser Woche die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zum Antrag. Uns liegt besonders am Herzen, dass Deutschland als Kulturnation auch in Zukunft ein lebendiges, anspruchsvolles Kulturangebot hat, das nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch im ländlichen Raum einem großen Publikum zur Verfügung steht. Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie. In zweiter und dritter Lesung berieten und beschlossen wir die Umsetzung der durch den europäischen Gesetzgeber beschlossenen Änderung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll der Gesetzentwurf um eine Änderung des Versicherungsteuergesetzes ergänzt werden, mit der die Befristung der Steuerbefreiungsregelung für Schiffserlöspools aufgehoben wird. So stellen wir sicher, dass deutsche Reeder dieses Instrument zur wettbewerbsfähigen Vermarktung von Schiffen ohne Benachteiligung gegenüber ausländischen Konkurrenten weiterhin nutzen können. Ein weiterer Änderungsantrag betraf das sog. Delisting und soll dafür sorgen, dass Anleger beim Rückzug eines Unternehmens von der Börse zukünftig wieder eine Entschädigung erhalten. Abgesehen davon sind Anpassungen des Gesetzentwurfs aufgrund der europäischen Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge vorgesehen.


Die Sitzungswochen im Parlament „Die Alpen – Vielfalt in Europa“ – Ziele der Alpenkonvention voranbringen und nachhaltig gestalten. Im Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einbrachten, fordern wir die Bundesregierung auf, die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums durch die Umsetzung der Alpenkonvention gemeinsam mit den weiteren Anrainerstaaten voranzubringen. Dabei soll sowohl das einzigartige kulturelle Erbe der Alpen geschützt und gleichzeitig die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Erwerbskombinationen aus Landwirtschaft und Tourismus, etwa im Rahmen von EU-Förderprogrammen, geprüft werden. Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. Ziel des Protokolls, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten haben und ihm zustimmten, ist es, auf der durch das Ausgangsabkommen geschaffenen Grundlage aufzubauen, um den Zugang zu den Märkten zu öffnen und größtmöglichen Nutzen für Verbraucher, Luftfahrtunternehmen, Arbeitnehmer und Gemeinschaft beiderseits des Atlantiks zu erzielen. Mit dem Protokoll wurde insbesondere eine Vertiefung der Zusammenarbeit der Vertragsparteien in den Bereichen Umwelt, Flugsicherheit, Luftsicherheit und Luftverkehrsmanagementsysteme der EU ("SESAR") und der USA ("Next Gen") erreicht. Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und zu dem Zusatzabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens vom 16. und 21. Juni 2011. Gegenstand des Beitrittsabkommens ist der Beitritt Islands und des Königreichs Norwegen zu dem EU-USA-Luftverkehrsabkommen. Das Zusatzabkommen betrifft die Anwendung des Beitrittsabkommens und enthält Verfahrensregeln. Wir berieten das Beitritts- und das Zusatzabkommen in zweiter und dritter Lesung und stimmten zu. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen InfrastrukturInvestitionsbank. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in erster Lesung beraten haben, liegt das von der Bundesrepublik am 29. Juni 2015 in Peking unterzeichnete Übereinkommen zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) zugrunde. Ziel der AIIB ist es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit bestehenden bi- und multilateralen Entwicklungs- und Finanzinstitutionen geschehen. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung entwicklungsorientierter öffentlicher und privater Infrastrukturinvestitionen, insbesondere in weniger entwickelten Staaten der Region. Die AIIB plant eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu Anfang Januar 2016.

Daten und Fakten Einstufung Sicherer Herkunftsstaaten wirkt. Einer Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft zufolge hat die Klassifizierung als Sicheres Herkunftsland einen signifikanten Einfluss auf die Zahl der gestellten Asylanträge. So stieg in den ersten acht Monaten des Jahres 2015 die Zahl der Asylerstanträge aus den noch nicht als sicher klassifizierten Ländern Albanien, Kosovo und Montenegro von 8.570 auf 70.637 und damit um 724 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Aus den als sicheren Herkunftsländern eingestuften Staaten BosnienHerzegowina, Mazedonien und Serbien stellten im gleichen Zeitraum nur 32 Prozent mehr Menschen einen Antrag auf Asyl in Deutschland, insgesamt 22.281. Damit wurden bislang in 2015 dreimal so viele Asylanträge aus den als noch nicht sicher klassifizierten Ländern des Westbalkans gestellt als aus den dortigen sicheren Herkunftsstaaten. Vor der Gesetzesänderung im November 2014 war das Verhältnis annähernd umgekehrt. (Quelle: Institut für Weltwirtschaft Kiel)


Daten und Fakten Unternehmen in Deutschland sind investitionsfreudig. Neun von zehn Unternehmen (91 Prozent) wollen in diesem Jahr noch investieren. Das zeigt die repräsentative Umfrage "Investitionsvorhaben 2. Halbjahr 2015" der Deutschen Bank, für die 400 Unternehmer befragt wurden. Damit sind die Unternehmen in Deutschland sogar noch ausgabefreudiger als vor einem Jahr. In der Vergleichsstudie 2014 hatten 86 Prozent der befragten Finanzentscheider angegeben, bis zum Ende des Jahres noch Investitionen tätigen zu wollen. In diesem Jahr wollen drei Viertel (75 Prozent) der befragten Finanzentscheider noch in die Unternehmensinfrastruktur investieren etwa in IT, in Mobiliar oder in den Fuhrpark. Auf Platz zwei (71 Prozent) folgen Ersatzbeschaffungen von Maschinen oder anderen Anlagegütern. Investitionen in die Neubeschaffung von Maschinen oder anderen Anlagegütern stehen an dritter Stelle (55 Prozent). (Quelle: Deutsche Bank)

Unterzeichner des Zwei-plus-Vier-Vertrags heute wichtige Handelspartner. 25 Jahre nach der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags am 12. September 1990 pflegt das vereinte Deutschland mit den vier Unterzeichnerstaaten enge Handelsbeziehungen: Frankreich war 2014 wichtigstes Abnehmerland deutscher Waren – der Wert der exportierten Güter belief sich auf rund 102 Milliarden Euro. Auf Platz zwei und drei lagen die Vereinigten Staaten (96 Milliarden Euro) und das Vereinigte Königreich (84 Milliarden Euro). Frankreich war zudem das drittwichtigste deutsche Lieferland (67 Milliarden Euro) und stellte somit insgesamt Deutschlands Handelspartner Nummer eins dar. Deutschland ist aber nicht nur ein wichtiger Handelspartner, sondern auch ein beliebtes Urlaubsziel: Betrachtet man die Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, lagen Gäste aus Amerika 2014 auf dem dritten Platz und aus dem Vereinten Königreich auf dem vierten Platz (je 5,2 Millionen Übernachtungen). Besucherinnen und Besucher aus Frankreich belegten den siebten Rang (3,2 Millionen Übernachtungen), aus Russland den elften Rang (2,4 Millionen Übernachtungen). (Quelle: Statistisches Bundesamt) Geplante Krankenhausreform kein „Spargesetz“. Der im Juni 2014 in den Bundestag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Struktur der Krankenhausversorgung führt nicht zu einer pauschal unzureichenden Betriebsmittelfinanzierung der Krankenhäuser. Dies geht aus einer Stellungnahme von Prof. Dr. Andreas Beivers (Hochschule Fresenius) und Prof. Dr. Volker Penter (KPMG) hervor, die die gesundheitsökonomischen Auswirkungen des Gesetzes auf die Krankenhauslandschaft untersucht haben. Das geplante Gesetz führe demnach nicht zu finanziellen Kürzungen bei den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen, sondern zu einer zusätzlichen Mittelbereitstellung für die Krankenhäuser. Bis 2020 werden diese Mittel insgesamt auf 6,8 Milliarden Euro geschätzt. Laut Beivers und Pentner setzt der Entwurf damit einen dringend notwendigen, qualitätsorientierten Umstrukturierungsprozess im stationären Bereich in Gang. Momentan schreiben im Westen 37,5 Prozent der Krankenhäuser Verluste, im Osten sind es lediglich 10,4 Prozent – dies sei unter anderem auf in der Vergangenheit bereits durchgeführte Strukturreformen zurück zu führen. (Quelle: Prof. Dr. Beivers / Prof. Dr. Penter) Kommunales Defizit gesunken. Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) wiesen im ersten Halbjahr 2015 ein Finanzierungsdefizit von insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro auf. Damit war das Defizit laut Statistischem Bundesamt um 0,5 Milliarden Euro niedriger als im ersten Halbjahr 2014. Die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Extrahaushalte beliefen sich im ersten Halbjahr 2015 auf rund 103,8 Milliarden Euro, eine Steigerung von 4,8 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2014. Die kommunalen Ausgaben stiegen im gleichen Zeitraum um 4,2 Prozent auf insgesamt rund 105,3 Milliarden Euro. Vor allem die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen wirkte sich dabei positiv aus – diese stiegen um 5,1 Prozent auf 36,2 Milliarden Euro. Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren stiegen um 6,1 Prozent auf 12,4 Milliarden Euro. Gleichzeitig nahmen Personalausgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4,0 Prozent auf 27,9 Milliarden Euro sowie Sozialleistungen um 8,9 Prozent auf 26,4 Milliarden Euro zu. (Quelle: Statistisches Bundesamt)


Aktuelle Bilder Zu Gast bei der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben Anlass war eine Veranstaltung zum 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Einigungsvertrages. Als Gastredner konnte Prof. Dr. Günther Krause gewonnen werden, der als Verhandlungsführer der DDR den "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Deutschen Einheit" mit ausgehandelt hatte und über einen spannenden und weltpolitisch einmaligen Prozess berichtete. Die Unterzeichnung des Einigungsvertrages am 31. August 1990 im Ost-Berliner Kronprinzenpalais war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Deutschen Wiedervereinigung. Verhandlungsführer der Bundesrepublik war der heutige Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble. Fotos: Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt. 1. Foto v.l.n.r.: Frank Knöppler (Rektor FH Pol LSA), Rigo Klapa (Direktor Landesbereitschaftspolizei), Prof. Günther Krause, Andreas Tempelhoff (Moderator der Podiumsdiskussion), Heike Brehmer MdB und Dorothee Mücksch (Pröbstin i.R. und Zeitzeugin).

Blechbudenfest in Wilhelmshall

Gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Frauke Weiß und dem Landtagskandidaten Daniel Szarata besuchte ich das Wald- und Wiesenfest rund um das ehemalige Eisenbahnerhäuschen in Wilhelmshall. Vor neun Jahren als kleines Fest gestartet, zog die Veranstaltung wieder rund 1000 Besucher in den Ortsteil der Gemeinde Huy, in dem sonst keine 20 Einwohner leben. Neben Musik der Anhaltiner Musikanten aus Raguhn erfreuten sich die Gäste an einer Aufführung des Theaterstücks um Räuber Daneil, das bereits im vergangenen Jahr Premiere hatte und ein großer Erfolg war.

25 Jahre kommunale Selbstverwaltung in SachsenAnhalt Zu der Festveranstaltung von Landkreistag und Städte– und Gemeindebund waren rund 400 Gäste aus der Bundes-, Landes– und Kommunalpolitik in die Magdeburger Johanniskirche gekommen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff würdigte in seiner Festrede das Engagement tausender Kommunalpolitiker im Land und ging zugleich auf die aktuellen Herausforderungen für das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften ein. Die musikalische Umrahmung bildete die Kreismusikschule des Landkreises Jerichower Land.


Aktuelle Bilder 25-jähriges Jubiläum der Innungen und Kreishandwerkerschaft Harz-Bode Vor 25 Jahren gründeten sich die Innungen und ihre Dachorganisation, die Kreishandwerkerschaft. Damals nahmen die Handwerker ihr Schicksal selbst in die Hand und gründeten ihre eigene Krankenkasse, schufen eigene Versorgungswerke und beteiligten sich am Aufbau regionaler Sparkassen und Volksbanken. In den Folgejahren entwickelte sich in unserer Region ein vielseitiges, leistungsfähiges Handwerk, das zahlreiche Branchen und Berufe abbildet. Heute ist die Kreishandwerkerschaft Harz-Bode von Osterode im Harz bis fast an die A14 bei Bernburg wichtiger Ansprechpartner für Handwerker aus den Altlandkreisen Aschersleben, Halberstadt, Quedlinburg und Staßfurt. 25 Jahre Engagement und Tatkraft sind eine beachtliche Leistung, auf die die Innungen und die Kreishandwerkerschaft zurecht stolz sein kann! (Foto: Dieter Kunze, v.l.n.r.: Alexander Wendt, Heike Brehmer MdB, Andreas Röber, Wulfhard Böker und Andreas Henke).

Unterschriften an Bundesminister Dobrindt übergeben

Am Rande der Fraktionssitzung der CDU/CSUBundestagsfraktion konnte ich gemeinsam mit meinem Kollegen Manfred Behrens (Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur) eine Unterschriftenliste der Bürgerinitiative B 244 zur Ortsumfahrung Wernigerode an Bundesminister Alexander Dobrindt übergeben. Die Bürgerinitiative hatte mir die Liste während einer Informationsveranstaltung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 im Juli in Wernigerode überreicht und ich hatte eine Weiterleitung an den Bundesminister zugesichert. Die Ortsumfahrung B 244 ist im Bundesverkehrswegeplan 2015 erneut angemeldet.

Besuch des Gerhart -Hauptmann Gymnasiums Wernigerode im Deutschen Bundestag Nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch, bei dem ich über meine Arbeit als Abgeordnete und Ausschussvorsitzende berichtete, erfuhren die Schülerinnen und Schüler sowie die mitgereisten Lehrer bei einer Hausführung durch die Gebäude des Bundestags alles Wissenswerte zu Geschichte, Struktur und Aufgaben des Parlaments.


Aktuelle Bilder Zukunftskongress „Sachsen-Anhalt 2025“ Bei dem Zukunftskongress in Magdeburg diskutierten wir gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka, die in sieben Arbeitsgruppen erarbeiteten Thesen zur gesellschaftlichen und politischen Zukunft unseres Landes. Wir wollen Sachsen-Anhalt weiter voran bringen. Mit guten Bedingungen für Familien, sicheren Arbeitsplätzen, fairen Löhnen und der besten Bildung für unsere Kinder. Wir wollen Chancen für alle Bürger, egal ob in der Stadt oder im ländlichen Raum.

BUGA-Besuch des Tourismusausschusses Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages besuchte den BUGA-Standort in Brandenburg an der Havel. Bei einem gemeinsamen Rundgang mit der Bürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel, Dr. Dietlind Tiemann und dem Geschäftsführer der Bundesgartenschau 2015, Erhard Skupch, informierten wir uns über die vielfältigen Angebote der einzelnen BUGA-Standorte. Ich bin sicher, dass die BUGA eine große Erfolgsgeschichte ist und sich auf die Entwicklung des Tourismus und der regionalen Wirtschaft auswirkt.

Entwicklung der Tourismuswirtschaft im Oberharz Der Tourismus als „Wirtschaftsfaktor mit Zukunft“ war das Thema einer Tagung des Landesverbandes Niedersachsen des Wirtschaftsrats der CDU in Torfhaus. Mit Wirtschaftsrat-Landesgeschäftsführer Jan Christian Janßen stimmte ich darin überein, dass der gesamte Harz als Urlaubs- und Erlebnisregion vermarktet werden muss, bei der Landesgrenzen keine Rolle spielen. Wir brauchen einen sanften und nachhaltigen Tourismus und den weiteren Ausbau barrierefreier Tourismusdestinationen.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.