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Landesverband Sachsen-Anhalt

Im Blickpunkt CDA-Sachsen-Anhalt Ausgabe 12-2012

Ein frohes Fest und ein gutes neues Jahr!

CDA-Sozialsekret채r Harald Trieschmann, CDALandesvorsitzender Peter Rotter, Angela Gorr MdL und Vors. der Arbeitnehmergruppe in der CDULandtagsfraktion Wigbert Schwenke MdL


Grußwort des Landesvorsitzenden Nun ist es wieder soweit. Das Weihnachtsfest steht vor der Tür und auch der Jahreswechsel ist in greifbare Nähe gerückt. Bei vielen von uns laufen die Vorbereitungen dafür auf vollen Touren, oder sind schon abgeschlossen. Die Geschenke sind gekauft, die Zutaten für das Festtagsessen besorgt. Geschenke, gutes Essen und besinnliche Stunden mit Freunden und Verwandten bei Kerzenschein und stimmungsvoller Musik gehören zum Fest und sind für uns schon fast zur Selbstverständlichkeit geworden. Mit einer kleinen Geschichte von Hans-Christian Andersen möchte ich ein wenig zum Nachdenken anregen. Denn obwohl sie in einer längst vergangenen Zeit handelt, so ist sie doch für viele Kinder auch heute noch bittere Realität. Aus diesem Grund werden wir als CDA auch in den nächsten Jahren unseren Kampf gegen Kinderarmut und Kinderarbeit fortsetzen. Dafür und für die vielen anderen Aufgaben wünsche ich uns für das kommende Jahr Gesundheit, Kraft und Gottes Segen. Allen Kolleginnen und Kollegen eine gesegnete Weihnacht und ein glückliches Jahr 2013.

Peter Rotter MdL Landesvorsitzender

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Grußwort des Vorsitzenden der CDU Sachsen-Anhalt, Minister Thomas Webel Lieber Peter Rotter, liebe Mitglieder der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, ein Blick auf den Kalender zeigt es an: Das Jahr 2012 neigt sich seinem Ende entgegen. Neben der täglichen Arbeit werden viele von Ihnen sicherlich schon mit den Vorbereitungen für Weihnachten beschäftigt sein oder bereits Silvester planen. Bei allen Dingen, die uns beschäftigen, ist die Adventszeit jedoch auch eine gute Gelegenheit, einmal innezuhalten und sich der eigenen Grundlagen zu versichern. Wenn wir durch unsere Städte und Gemeinden gehen, dann kann der Advent leicht als eine Zeit der Weihnachtsmärkte und vollen Einkaufshäuser erscheinen. Advent ist jedoch mehr. Es ist vor allem die Zeit, in der sich die Christenheit in andächtiger Freude auf die Geburt Jesu Christi in der heiligen Nacht vorbereitet. Und es ist die Zeit, in der wir verstärkt aneinander denken und füreinander sorgen. Das Menschli-che, nicht das Kommerzielle, steht im Zentrum. Als Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft stehen Sie als Teil unserer Partei in besonderer Weise dafür, dass wir uns nicht nur zur Adventszeit, sondern immer wieder daran erinnern, dass der Mensch vor dem Markt kommt und dass der Markt dem Menschen zu dienen hat. Die soziale Marktwirtschaft, in der der alte Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital durch die Sozialpartnerschaft überwunden wurde, folgt genau dieser Grundüberzeugung. In unserem neuen Grundsatzprogrammentwurf, den wir auf unserem Parteitag in Leuna verabschiedet haben, haben wir ein klares Bekenntnis zu dieser Ordnung und zu ihren Prinzipien abgelegt. Allen, die daran mitgearbeitet haben, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danken. Zugleich bitte ich Sie, sich in den kommenden Wochen und Monaten intensiv an der weiteren Diskussion zu unserem neuen Grundsatzprogramm zu beteiligen, denn die Stimme der CDA ist unverzichtbar wenn es darum geht, die CDU als die große Volkspartei der Mitte zu erhalten und programmatisch weiterzuentwickeln. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und freue mich auf unsere weitere Zusam-menarbeit. Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich eine besinnliche Weihnachtszeit und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. Herzliche Grüße

Ihr

Thomas Webel

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 10. November diesen Jahres kam die CDU SachsenAnhalts zu ihrem 22. Landes-parteitag in Leuna zusammen. Der Landesparteitag verabschiedete dort den Entwurf des Grundsatzprogramms „Heimat mit Zukunft“. Nach dem Willen des Parteitages wird dieser Entwurf in den nächsten Monaten von den Mitgliedern der CDU, aber auch der Öffentlichkeit diskutiert, um eine inhaltliche Untersetzung des Programms zu erreichen. Auch wir als CDA sind aufgerufen uns an diesem Prozess zu beteiligen. Und wir sollten davon rege Gebrauch machen. Denn nur so kann es gelingen, dass das neue Grundsatzprogramm der CDU Sachsen-Anhalt ganz deutlich auch die Handschrift der CDA trägt. In vielen Passagen des Programmentwurfs ist dies schon zu lesen. Unter dem Absatz Arbeit, Gesundheit und Soziales sind viele Kernpositionen der CDA bereits verankert. Aber auch diese guten Ansätze und Überlegungen sind es wert, noch einmal intensiv diskutiert und überdacht zu werden. Denn es gibt nichts Gutes, was nicht doch noch zu verbessern wäre. Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst uns die kommenden Wochen und Monate nutzen. Lasst uns gemeinsam daran mitwirken, damit dieses Grundsatzprogramm der CDU zum Fundament für unsere – Heimat mit Zukunft – wird.

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Die Arbeitnehmergruppe in der CDU-Landtagsfraktion weiterhin Von Wigbert Schwenke MdL Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe

Auf ihrer Zusammenkunft vor der Sitzung des Landtages im Oktober wählte die Arbeitnehmergruppe in der CDU-Landtagsfraktion turnusgemäß ihren Vorstand neu. Dabei wurden der Magdeburger Landtagsabgeordnete Wigbert Schwenke als Vorsitzender und Angela Gorr, Mitglied des Landtages aus Wernigerode als stellvertretende Vorsitzende in ihren Funktionen bestätigt. Wigbert Schwenke führt dieses Gremium jetzt schon seit 2006. Der Arbeitnehmergruppe gehören mit 10 Abgeordneten fast 25% der Mitglieder der CDU-Fraktion an, dazu gehören u.a. der CDA-Landesvorsitzende Peter Rotter und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Kurze. Die Arbeitnehmergruppe wird sich auch weiterhin mit sozialen, gesundheitspolitischen und arbeitsmarktrelevanten Themen auseinandersetzen und mit eigenen Positionen die Diskussion in der Fraktion und in der Landespartei bereichern. Außerdem wird sie auch zukünftig den Dialog mit Interessenvertretern aus dem politischen Umfeld und dem vorpolitischen Raum pflegen. So war zum Beispiel kürzlich der Landesvorsitzende des DGB, Herr Udo Gebhardt, in der Arbeitnehmergruppe zu Gast. Themen waren unter anderem anstehende Strukturveränderungen beim DGB und natürlich inhaltliche Themen wie Lohnuntergrenze und Zukunft der Rente. Es wurde ein regelmäßiger Dialog vereinbart.

Ab Anfang nächsten Jahres möchte sich die Arbeitnehmergruppe auch intensiv in die Diskussion um das neue Grundsatzprogramm des CDU-Landesverbandes einbringen. Dazu ist als erster Schritt ein Gespräch mit Vorsitzenden des Landesfachausschusses für Gesundheit und Soziales, Jens Hennicke, vorgesehen. Auch hier stehen uns und der ganzen CDU interessante Diskussionen bevor. Wir hoffen, dass sich alle Gliederungen der CDU, und hier auch unsere CDA, engagiert in diesen Dialog einbringen. Sozialpolitische Themen werden gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wir als Arbeitnehmergruppe nehmen diese Themen und die Sorgen der Menschen sehr ernst und möchten mit unserer Arbeit gemeinsam mit parteiinternen Partnern, wie CDA und Landesfachausschüssen und natürlich auch möglichen Interessenvertretern aus dem vorpolitischen Raum diese Fragen im Interesse der betroffenen Menschen und der Gesellschaft diskutieren und mit zukunftsweisenden Anregungen bereichern. Hier stehen wir als Ansprechpartner und als „Schnittstelle“ zur Landtagsfraktion zur Verfügung.

Der Vorstand der Arbeitnehmergruppe der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt Wigbert Schwenke MdL, Angela Gorr MdL und Peter Rotter MdL im Gerspräch mit Dr. Gunnar Schellenberger MdL

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„Gerechtigkeit schafft Frieden“ von Josef Schwenke Karl-Josef Laumann macht uns in einem Artikel der SO (Soziale Ordnung) auf die katholische Soziallehre aufmerksam. Er, so heißt es, plädiert für eine Renaissance derselben und das Erbe mehr als bisher zu pflegen.

mehr zu einem Fundament der katholischen Soziallehre. In mehreren Lehrschreiben der Päpste des 20. Jahrhunderts wird immer wieder die soziale Gerechtigkeit gefordert.

In der Enzyklika „Pacem in terris“ (Frieden auf ErWie sieht es nun bei uns in der Bundesrepublik, in den) von Johannes XXIII wird vor allem auf den FrieEuropa und in der Welt mit der Gerechtigkeit aus? den in der Welt hingewiesen. Vor allem werden die Was sagen uns die Bürger auf der Straße? Staaten der Welt aufgefordert die Menschenrechte Gibt es noch Vertrauen zu unserem Staat, zu unse- zu schützen. ren Politikern? Die Fragen nach einem gerechten Lohn, nach Familienpolitik, nach Bildung, Gesundheitsreform, Al- Zu den Menschenrechten gehören auch hier, wie in tersarmut usw. stehen im Raum und werden auf die allen Enzyklien: Straße sehr negativ beantwortet. Was ist gerecht? Um die Gerechtigkeit zu schaffen, brauchen wir ein - Recht auf Arbeit Leitbild. Dieses Leitbild, so Karl-Josef Laumann, bie- - Recht auf menschliche Arbeitsbedingungen tet uns die katholische Soziallehre. - Anspruch auf gerechten Lohn Was sagt uns das? Worum geht es hier? Die Beziehungen unter den Staaten müssen auf Schauen wir zurück: Wahrheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit beruhen. Es darf keine Diskriminierung der Rassen Die Industrialisierung in Deutschland brachte den geben. Arbeitern viel Not und Elend. So kämpften christliche Arbeiter, beflügelt durch Adolf Kolping und Bischof Diese Enzyklika wurde geschrieben nach dem Bau Ketteler, um soziale Gerechtigkeit. In dieser Situati- der Mauer, nach der Kubakrise, als in der Welt ein on stellte sich neuer Krieg drohte. Pabst Leo XIII 1891 in sei- Was heißt das nun für uns? ner Enzyklika Wir als CDA sollten uns in besonderer Weise als Trä„Rerum No- ger der christlichen Soziallehre verpflichtet fühlen varum“ hin- und für die Verwirklichung dieser Grundsätze einter die For- treten. Dies setzt aber voraus, dass wir uns mit den derungen der Dokumenten der Soziallehre mehr beschäftigen Arbeiter. Es und so unser Selbstbewusstsein stärken. war zu seiner Leitbilder sollten für uns Christlich Soziale die VorZeit so etwas kämpfer der katholischen Soziallehre, wie Adolf wir eine sozi- Kolping, Bischof Ketteler und Franz Hitze, sein. alpolitische Bombe. Setzen wir uns ein für Gerechtigkeit und Frieden! Seit dem wird die soziale Gerechtigkeit immer Papst Benedikt XVI jetzt auch auf twitter

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Das Treffen der CDA-Landesverbände Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ein Traditionstreffen seit 1990 – diesmal in der bunten Fachwerkstadt Duderstadt beim CDA-Kreisverband Göttingen am 02. und 03. Oktober 2012 / von Erich Eckart Duderstadt eine Stadt auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs, wenige Kilometer von der damals innerdeutschen Grenze bei Teistungen entfernt. Im Jahr 2009 fand das jährliche Treffen der CDA-Landesverbände in Hötensleben auf der Ostseite des Eisernen Vorhangs statt. Nun also auf der Westseite. Die Einladung wurde in Halle (Saale) ausgesprochen und so kam es wie es bei uns in der CDA kommt, es wurde organisiert und fand am 02.und 03. Oktober statt. Es war etwas Zeit ins Land gegangen und dann fassten ein paar Unermüdliche den Entschluss, diese Treffen findet statt, das sind wir uns und den Kolleginnen und Kollegen der ersten Stunde schuldig. Warum also wird sich der Leser fragen dann Duderstadt und nicht Göttingen? Das Thema ist die Deutsche Einheit und rückblickend die deutsche Teilung. Beides bot sich mit der Wahl von Duderstadt an, denn wenige Kilometer östlich von Duderstadt befindet sich das Grenzlandmuseum.

Am Abend des 02. Oktober trafen sich, teils mit etwas Verspätung, die CDA-Kolleginnen und –Kollegen aus

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Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zur Feier am Vorabend des Tages der Deutschen Einheit. Dazu begrüßten sie herzlich die CDA-Kolleginnen und –Kollegen aus dem CDA-Kreisverband Eichsfeld. In den Reden zum politischen und feierlichen Anlass drückten die Redner ihre Freude und Überwältigung zum geschichtlichen Ereignis, zur Heimatverbundenheit und den Ereignissen des letzten Jahres aus. Ohne die Herstellung der Deutschen Einheit wären dieses Treffen, der Papstbesuch im Eichsfeld und der unbeschwerte Besuch und Umgang der Menschen zu beiden Seiten der ehemaligen innerdeutschen Grenze nicht möglich. Das ist ein Grund für uns als CDA-Landesverbände diesen Tag zu feiern und würdig Rückschau zu halten. Nach dem Besuch des Gottesdienstes gab es eine Führung durch die die Stadt mit ihren Sehenswürdigkeiten und historischen Orten. Die Rückschau fand dann in beeindruckender Weise im Grenzlandmuseum statt. Für das Treffen im Jahr 2013 lud der CDA-Landesverband nach Drübeck am Harz ein. Auch hierzu sind uns unsere CDA-Kolleginnen und –Kollegen aus dem CDA-Kreisverband Eichsfeld herzlich willkommen.


Heike Brehmer, MdB

Das Bildungs- und Teilhabepaket: „Mitmachen möglich machen“ Das im April 2011 in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Erfolg und wird von den betroffenen Familien vor Ort gut angenommen. Diese positive Bilanz können wir heute ziehen. Das ist sehr erfreulich, denn es zeigt, dass unsere nachhaltige Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Früchte trägt und die CDU/CSUBundestagsfraktion einen Schritt in die richtige Richtung gegangen ist, als sie das Bildungspaket auf den Weg gebracht hat. Unter der Leitidee „Chancen eröffnen – Mitmachen möglich machen“ hatten wir uns als CDU/CSU mit der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen darauf verständigt, erstmals auch Sachleistungen als Sozialleistungen einzuführen. Wir haben damit Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien, die Chance gegeben, an verschiedenen Bildungs- und Freizeitangeboten teilzuhaben. So zum Beispiel im Bereich Sport, Musik, Kultur oder Lernförderung, aber auch bei Schulausflügen und dem warmen Mittagessen im Hort oder in der Schule. Nach kleineren Anlaufschwierigkeiten wurde die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets durch Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände am „Runden Tisch“ regelmäßig erörtert und stetig verbessert. Das Dranbleiben von Bund, Ländern und Kommunen hat sich gelohnt. Nach über eineinhalb Jahren Bildungs- und Teilhabepaket freue ich mich, dass dieses auch in Sachsen-Anhalt von immer mehr Familien in Anspruch genommen wird. Laut einer Umfrage sind landesweit für die 110.550 anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen bis Ende 2011 fast 135.300 Anträge gestellt wurden – pro Kind können mehrere Anträge gestellt werden. Große Nachfrage erhielten insbesondere die Zuschüsse für das warme Mittagessen. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete am 12. März 2012 in einem ausführlichen Artikel darüber. Für einen Großteil der Betroffenen leistet das Bildungs- und Teilhabepaket einen wichtigen Beitrag, um Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Novelle des Kinderförderungsgesetzes unter Dach und Fach Eine Bestandsaufnahme des Kinder- und Jugendpolitischen Sprechers der CDU Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt Eduard Jantos MdL Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes ein zentrales sozialpolitisches Anliegen der Koalition von CDU und SPD in dieser Wahlperiode zum Abschluss gebracht. Zum einen führen wir den Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für alle Kinder, unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern, wieder ein. Zum anderen verbessern wir den Personalschlüssel in Kindertagesstätten und Horteinrichtungen wesentlich. Wir sind fest davon überzeugt, dass damit bessere Bildungsmöglichkeiten und Perspektiven für die Kinder und bessere Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen geschaffen werden. Das kommt mittel- und unmittelbar dem Wohl unserer Kinder zu Gute und wir haben mit Freude festgestellt, dass diese wesentlichen Aspekte nach der langen und intensiven Diskussion Konsens bei der überwiegenden Mehrzahl der Beteiligten ist. In der 1. Lesung dieses Gesetzentwurfs hatten die Regierungsfraktionen erklärt, die im Rahmen der Gesetzesberatung erfolgende Anhörung ernst zu nehmen und etwaige Änderungsvorschläge, die sich daraus ergeben würden, soweit möglich umzusetzen. Am Ende dieses Beratungsganges kann feststellt werden, dass die Regierungsfraktionen Wort gehalten haben. Wir haben eine Reihe von Vorschlägen, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgetragen wurden, aufgegriffen und umgesetzt. Die Oppositionsfraktionen waren bei der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf von den Änderungsanträgen von den Regierungsfraktionen – ich formuliere es einmal vorsichtig – so angetan, dass sie eingeräumt haben, dass sie es den Regierungsfraktionen nicht zugetraut hätten, derartig viele Punkte aus dem Anhörungsverfahren in den Änderungsanträgen aufzunehmen. Es gehört natürlich auch zum politischen Geschäft, dass die Oppositionsfraktionen sich hieran nicht mehr erinnern mögen und nunmehr quasi den Untergang der Kinderbetreuung im Land herbeireden, weil die Regierungsfraktionen

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angeblich ein so schlechtes Gesetz verabschiedet haben. Auch dies hat uns natürlich nicht wirklich überrascht. Wir bedauern allerdings, dass sie dabei – ich nenne es einmal vorsichtig – durch das Streuen von Nebelkerzen versuchen, die Menschen im Land zu verunsichern versuchen. Wir mussten bisweilen den Eindruck gewinnen, sie haben unsere Formulierungen nicht wirklich gelesen – was ich nicht glaube- oder sie wollten deren Inhalt nicht zur Kenntnis nehmen, da dieser ihren politischen Bestrebungen zu wider läuft. Nach dem sich in der Anhörung niemand der Anzuhörenden für eine Ausweitung der Vor- und Nachbereitungsstunden der Erzieherinnen eingesetzt hat, haben wir die dafür eingeplanten Mittel zur Verbesserung der Personalschlüssel eingesetzt. Dies dient naturgemäß auch der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erziehern. Wir haben damit eine deren Kernforderungen aufgegriffen. Darüber hinaus sieht das Gesetz folgende Verbesserungen vor: Bildungs- und Betreuungszeit in § 3 Anspruch auf Kinderbetreuung Ein ganztägiger Platz umfasst für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ein regelmäßiges Betreuungsangebot von bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden. qualitativer Anspruch in § 5 Aufgaben der Tageseinrichtungen Die Träger der Tageseinrichtungen gestalten die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages


in eigener Verantwortung. Verbindliche Grundlage ist das Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“. Jede Tageseinrichtung hat nach einer Konzeption und einem Qualitätsmanagementsystem zu arbeiten. Mehrkind-Familien Mehrkind-Familien werden entlastet. Finanzierung in § 11 Beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe laufen die Finanzierungsmittel zusammen, die sich aus der Landesfinanzierung sowie dem auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe entfallenden Anteil in Höhe von 53 % der Landesförderung (gleiche Höhe wie bisher) zusammensetzt. Den verbleibenden Finanzierungsanteil übernehmen mit mindestens 50% die Gemeinden sowie mit höchstens 50 % die Eltern.

entwürfen zum politischen Geschäft dazu. Doch gibt es hier auch Grenzen. Wenn ich die Diskussionen der letzten Wochen Revue passieren lasse, dann reduzierte sich der Streit über das Vorhaben der Regierungsfraktionen auf die Frage, ob es erlaubt und opportun ist, die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung auf die Ebene der Landkreise, landkreisfreien Städte zu heben? Dieser Streit überlagerte die gesamte Debatte über die Verbesserung der Kinderbetreuung im Land. Unter dem Strich muss man sagen: Die qualitativen Verbesserungen, die mit dieser Novellierung des Kinderförderungsgesetzes erreicht wird, spielten in der öffentlichen Wahrnehmung keine Rolle mehr. Stattdessen interessierte nur noch die Frage, wer für welche Aufgabe verwaltungstechnisch zuständig sein soll. In dieser Diskussion habe ich einiges gelernt. Wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin, genügt es, Zahlen in den Raum zu stellen, ohne diese begründen zu müssen. Ich denke in diesem Zusammenhang an die Diskussion der Mehrkosten des Gesetzes sowie die Frage, wie viel Personal wer zur Umsetzung des Gesetzes mehr braucht als bisher. Ich will nicht nachkarten, aber hier hätte ich mir eine angemessenere Diskussionskultur gewünscht.

§ 21 Fachpersonal Die Berechnung der Personalschlüssel in Absatz 2 wird auf vielfachen Wunsch der Praxis wie folgt umgestellt: Für eine Tageseinrichtung oder Außenstelle einer Tageseinrichtung gelten folgende Mindestperso- Wir nehmen die Sorgen und Befürchtungen im nalschlüssel: Hinblick auf die beabsichtigte Verlagerung von Zuständigkeiten und der veränderten Finanzierungs1. Kinder unter 3 Jahren: eine pädagogische regelungen seitens einiger kommunalpolitisch Fachkraft für 6,6 statt bisher 1:6,75 Kinder, (ab Verantwortlichen ernst und haben sie in den vorlie01.08.2015 1:5,5) genden Gesetzestext eingearbeitet. 2. Kinder von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht: eine pädagogische Fachkraft für 12,5 statt Ohne die Städte und Gemeinden wird auch zukünfbisher 1:14,6 Kinder, tig nichts gehen, da bei der Planung das Benehmen 3. Schulkinder: eine pädagogische Fachkraft für 20 mit ihnen und bei den Verhandlungen das Einverstatt bisher 18,75 Kinder. nehmen mit ihnen erforderlich ist. Konkret handelt es sich um folgende Regelungen: Bemessungsgrundlage ist für Ziffern 1 und 2 eine achtstündige, für Ziffer 3 eine sechsstündige Be- • Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung treuungszeit. in § 10 Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung Die örtlichen Träger der öffentlichen JugendhilDie Änderungen am Gesetzentwurf sind in Bezug fe sind verantwortlich für die Vorhaltung einer an auf die Mehrausgaben kostenneutral. Aufgrund des den Bedürfnissen von Familien und Kindern orienKonnexitätsprinzips trägt das Land die Kosten, die tierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähidurch die Verbesserung der Standards in Höhe von gen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftli53 Millionen Euro entstehen, vollständig. chen Struktur von Tageseinrichtungen. Sie haben eine Bedarfsplanung aufzustellen. § 80 des Achten Die Gesetzesberatungen wurden in einer Form der Buchs Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Mit den Auseinandersetzung begleitet, wie ich sie in dieser kreisangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinden Art und Härte in meiner bisherigen parlamentari- oder Verwaltungsgemeinschaften, den Trägern der schen Arbeit noch nicht erlebt habe. Sicherlich ge- freien Jugendhilfe und dem überörtlichen Sozialhilhört die kritische Auseinandersetzung mit Gesetz- feträger ist in allen Phasen der Bedarfsplanung das

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Benehmen herzustellen.

mit über einem Jahr großzügig bemessen. Ich bestreite dabei nicht, dass die erstmalige Umsetzung • Finanzierung in § 11 dieser Änderungen mit einem einmalig nicht unbeträchtlichen Aufwand für alle Beteiligten verbunFerner wird klargestellt, dass der Leistungsver- den sein wird. Dieser Aufwand wird jedoch nicht pflichtete für eine in die Bedarfsplanung nach § von Dauer sein. Die zum 1. August 2013 vorgese10 Abs. 1 Satz 2 aufgenommene Tageseinrichtung henen übrigen Veränderungen dürften angesichts Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrich- der Kompetenz der vor Ort Handelnden problemlos tung im Einvernehmen mit den Gemeinden ent- umsetzbar sein. sprechend der §§ 78 b bis 78 f des Achten Buches Sozialgesetzbuch mit dem Träger der Tagesein- Die darüber hinausgehende Forderung der Komrichtung abzuschließen hat. Mit den Vereinbarun- munalen Spitzenverbände, die Aufgaben nach dem gen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leis- KiföG auf der gemeindlichen Ebene zusammenzutungsangebote sowie differenzierte Entgelte des führen, ist ohne eine vorherige Änderung des BunLeistungsverpflichteten für die Leistungsangebote, desrechts und sich daran anschließende Änderung die sonstigen für den Betrieb notwendigen Kosten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes der jeweiligen Tageseinrichtung festgelegt. Der Trä- Sachsen-Anhalt nicht möglich. ger der Tageseinrichtung ist verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben der zuletzt abgerechneten Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der öffentliWirtschaftsperiode der Tageseinrichtung nachvoll- chen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben ziehbar, transparent sowie durch Nachweise belegt nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung eindarzulegen. schließlich der Planungsverantwortung. •

Kostenbeiträge der Eltern in § 13

Ferner wird der von den Eltern zu tragende Kostenbeitrag durch die Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nach Anhörung der Träger von Tageseinrichtungen und der Gemeindeelternvertretung, festgelegt. Die Festlegungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. Der Kostenbeitrag wird durch die Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erhoben. Die Gesamtfinanzierung der Kinderbetreuung wird damit transparent und vereinfacht. Darüber hinaus ist der Übergangszeitraum (Zeitpunkt des Inkrafttretens) der Vereinbarungslösung

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Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden gemäß § 69 Abs. 1 SGB VIII durch Landesrecht bestimmt. Nach § 1 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dass die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt zukünftig die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden sollen, ist sowohl angesichts deren Vielzahl als auch sozialpolitisch nicht sinnvoll. Eine teilweise Übertragung dieser Aufgabe, wie gefordert, kennt das SGB VIII nicht. Um diese Möglichkeit zu eröffnen, bedarf es daher zunächst einer bundesgesetzlichen Änderung, für die keine parlamentarische Mehrheit erkennbar ist. Die Veränderungen erfolgen nicht vor dem Hintergrund, dass den Kommunen Aufgaben weggenommen werden sollen. Sie erfolgen vielmehr auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen des Bil-


dungskonvents für das Land Sachsen-Anhalt zum Themenkomplex Frühkindliche Bildung und Erziehung. Der Konvent empfiehlt darin die Weiterentwicklung der Kindertagesstätten zu Kompetenzzentren frühkindlicher Bildung sowie die Etablierung von Kindertagesstätten als Kinder-Eltern-Zentren. Eltern, Kindertagesstätten und Grundschulen sollen ihre bereits bestehenden verbindlichen Kooperationen intensivieren. Dadurch soll eine möglichst bruchlose Bildungsbiografie der Kinder gewährleistet, insbesondere Verzögerungen beim Eintritt in das Schulsystem vermieden und Entwicklungsproblemen entgegengewirkt werden. Es wird empfohlen, Ziele, Inhalte und Methoden nachhaltiger Kooperationen in gemeinsamen Konzeptionen festzuhalten und allen interessierten Beteiligten öffentlich zugänglich zu machen. Die Konzeptionen und deren Umsetzung sind regelmäßig zu evaluieren. Kindertagesstätten sollen sich wechselseitig als enge Partner in der Zusammenarbeit mit Jugendund Gesundheitsämtern, Kinderärzten, Schulen, Logopäden, Sportvereinen, Beratungsstellen u. a. verstehen und mit Unterstützung der kommunalen Verwaltungen ein Netz der Prävention und Förderung schaffen. So können problematische Entwicklungssituationen von Kindern frühzeitig erkannt und rechtzeitig wirksame Angebote zur Förderung und zum Nachteilsausgleich entwickelt und realisiert werden. Damit kann die Wahrscheinlichkeit späterer Eingriffe in die Bildungsbiografie reduziert werden.

die ihres Verbandes, in dem sie sich ehrenamtlich engagieren, zu verbessern. Ohne dies vertiefen zu wollen, kann ich diese Form der Auseinandersetzung schlicht und ergreifend nur als geschmacklos bezeichnen. Wenn diese Form der Auseinandersetzung Schule macht, dürfen sich Landtagsabgeordnete, egal ob in Regierungsverantwortung oder in der Rolle der Opposition, wohl zukünftig nicht mehr ehrenamtlich engagieren. Oder sie müssen sich zwischen ihrem Landtagsmandat und dem Ehrenamt entscheiden, wollen sie sich nicht ähnlichen Vorwürfen aussetzen. In meinen Augen eine groteske Situation. Ich sage dies in dieser Deutlichkeit, weil es eben nicht nur die Regierungsfraktionen betrifft, sondern auch die Oppositionsfraktionen, also jeden Mandatsträger betreffen kann. Wenn dies auch zukünftig die Form der politischen Auseinandersetzung bleiben sollte, müssen wir nicht über Politikverdrossenheit, über nicht ausreichendes Engagement bzw. sinkende Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern, sich politisch zu engagieren, lamentieren. Diese Form der Auseinandersetzung dürfen wir alle gemeinsam nicht zulassen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: In Sachsen-Anhalt werden jedes Jahr ca. 500 Mio. Euro für die Kinderbetreuung ausgegeben. Wir wissen aber nicht immer, wohin das Geld fließt und ob es tatsächlich den Kinder zugutekommt. Das ist weder gut für die Kinder, noch für die Eltern, noch für die Kommunen Dies alles kann nicht auf der gemeindlichen son- und auch nicht für die öffentlichen Kassen. Auch dern nur auf der Ebene der Landkreise und kreisfrei- deshalb ist die jetzige Novellierung sinnvoll. Die Reen Städte gelingen. gelung, die wir jetzt anstreben, gab es in SachsenAnhalt bis 2003 schon einmal. Da hat sie sehr gut Die größte Sorge, die die Gemeinden uns gegen- funktioniert und das wird sie auch in Zukunft. über in diesem Zusammenhang geäußert haben, sie würden bei der Gestaltung ihrer Kinderbetreuung Die Koalitionsfraktionen haben sich bei der Novelvor Ort entmündigt, ist daher unbegründet. Denn lierung des Kinderförderungsgesetzes ausschließdies ist weder Gegenstand des Gesetzes noch die lich davon leiten lassen, wie wir die Qualität der Absicht des Gesetzgebers. Natürlich wird jede Ge- frühkindlichen Bildung und Betreuung unserer Kinmeinde in Sachsen-Anhalt auch nach der dargestell- der weiter verbessern können. Mit der heute zu beten Zuständigkeitsfestlegung die Entscheidungsho- schließenden Novellierung des Kinderförderungsheit über die jeweilige Einrichtungsträgerschaft, gesetzes erreichen wir die Gleichbehandlung von über die Einrichtungsgröße und über sonstige freien und kommunalen Trägern und ermöglichen grundlegende Fragen behalten. so im Interesse der Qualität einem fairen Wettbewerb zwischen allen Trägern, um die besten KonAbschließend will ich auf einen weiteren – aus mei- zepte für die Bildung und Betreuung unserer Kinder. ner Sicht gravierenden Punkt hinzuweisen: nämlich den Vorwurf an einige Mitglieder der Regierungsfraktionen, dass sie diese Änderungen nur betreiben würden, um ihre persönliche Situation bzw.

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Parteitagsnachlese: Gutes Wahlergebnis für Laumann, Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen in Leitantrag aufgenommen

Ein starker Auftritt bescherte dem CDA-Bundesvorsitzenden Karl-Josef Laumann ein gutes Wahlergebnis: auf dem CDU-Bundesparteitag, welcher vom 3. bis zum 5. Dezember 2012 in Hannover stattfand. Nach einer kämpferischen Vorstellungsrede wählten ihn fast 80 Prozent der Delegierten erneut ins CDU-Präsidium. Laumann sagte unter anderem: „Ich glaube, dass es gut ist für unsere politische Arbeit, dass der Vorsitzende der CDA - der natürlich die Aufgabe in unserer CDU hat, Politik aus der christlichen Soziallehre heraus zu gestalten - in der Führung unserer Partei eine Rolle spielt.“ Elmar Brok, Regina Görner und Monica Wüllner wurden als Beisitzer in den Vorstand gewählt. Auch andere Christlich-Soziale ergriffen in Hannover das Wort: Der Erste Stellvertretende Vorsitzende Christian Bäumler warnte vor einer Koalitionsaussage zugunsten der FDP, Martina Stabel-Franz warb für Verbesserungen bei den Mütter-Renten, Ralf Brauksiepe erläuterte die aktuelle Rentendebatte. Auch in der Debatte über eine steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften schalteten sich CDAler ein: Karl Schiewerling plädierte gegen eine Gleichstellung, Matthias Zimmer dafür. Bei den Anträgen gab es keine Überraschungen: Mit großer Mehrheit billigten die Delegierten den rentenpolitischen Antrag des Bundesvorstands. Darin werden eine Aufwertung der Rentenansprüche von Geringverdienern nach jahrzehntelangen Beitragszahlungen und Verbesserungen bei den Mütter-Renten gefordert. Wie von der Antragskommission vorgeschlagen, wurde auf CDA-Initiative auch eine Passage zum Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen in den Leitantrag aufgenommen. Alle Infos zu den Wahlen und den Anträgen finden sich auf der Sonderseite der CDU unter www.hannover2012.cdu.de.

Parteitagsblickpunkte Uwe Bruchmüller, Stellv. Landesbezirksleiter der IGBCE BadenWürttemberg, Sven Schulze, JU-Landesvorsitzender Sachsen-Anhalt und Martin Kamp, CDA-Hauptgeschäftsführer auf dem CDU-Bundesparteitag in Hannover

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Resolution von CDA und CSA: Unions-Sozialflügel fordert rasche Schritte zur Verhinderung von Altersarmut In einer am Samstag (8. September 2012) verabschiedeten Resolution von CDA und CSA heißt es, Regierung und Unionsfraktion müssten „noch in dieser Wahlperiode ein Konzept zur Bekämpfung der Altersarmut“ vorlegen und durchsetzen. Ziel müsse sein, dass langjährige Beitragszahler auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus erhalten. Der Unions-Sozialflügel will auf einem Kongress im Oktober über seinen rentenpolitischen Kurs debattieren. Dort soll ein CDA-Antrag an den CDU-Bundesparteitag im Dezember vorbereitet werden. Der CDABundesvorsitzende Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Wir müssen jetzt handeln. Sonst werden viele fleißige Menschen ihren Ruhestand auf dem Amt beginnen. Es ist die Pflicht der Politik, das zu verhindern.“ Angesichts der aktuellen Rentendebatte bekennen sich die christdemokratischen Sozialpolitiker in der Resolution zur gesetzlichen Rentenversicherung: „Allen Bestrebungen, den Beitragsbezug aufzuheben und die Rentenversicherung auf eine steuerfinanzierte Grund- oder Einheitsrente zu reduzieren, treten wir entschlossen entgegen.“ CDA und CSA beklagen außerdem das Absinken der Zahlbeträge bei den Erwerbsminderungsrenten. Es müsse sichergestellt werden, dass bei voller Erwerbsminderung der Fall in die Grundsicherung vermieden werde. „Wer krank wird und nicht mehr arbeiten kann, darf nicht in die Bedürftigkeit fallen“, so Joachim Unterländer, Vorsitzender der CSA. Die Resolution wurde am Samstag (8.9.2012) bei einer gemeinsamen Vorstandssitzung von ChristlichDemokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Christlich-Sozialer Arbeitnehmerschaft/ArbeitnehmerUnion (CSA) in Wiesbaden beschlossen. Der vollständige Text steht auf den Internetseiten www.cda-bund. de und www.csu.de/csa.

Heike Brehmer MdB informiert über geplante Verordnung

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes Auf eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes haben sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen in Berlin verständigt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird eine entsprechende Impressum Verordnung voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Hierzu CDA-Landesverband Sachsen-Anhalt informiert die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer: Fürstenwallstrasse 17 39114 Magdeburg

„Die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von sechs auf zwölf Monate soll Planungssicherheit und Hilfe für Unternehmen Tel. 0391-56 66 810 schaffen, die unter Auftragsrückgängen leiden. Das Kurzarbeitergeld Fax 0391 56 66 867 hat vielen deutschen Unternehmen geholfen, die Krise zu überbrücken www.cda-sachsenanhalt.de und zu neuem Aufschwung finden.“ cda@cda-sachsenanhalt.de

In ihrem Haushalt 2013 hält die Bundesagentur für Arbeit vorsorglich V.i.S.d.P. Peter Rotter Mittel für rund 200.000 für leistungsberechtigte Kurzarbeiter vor. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise haben bis zu 1,5 Millionen Be- Die Artikel geben jeweils die Meinung der Autoren wieder. schäftigte in Deutschland Kurzarbeitergeld bezogen.

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Dieses Schulgesetz braucht kein Schüler in Sachsen-Anhalt von Jürgen Scharf MdL Nun hat der Landtag auf seiner Novembersitzung beschlossen. Mit dem vierzehnten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden entscheidende Veränderungen des allgemeinbildenden Schulwesens in unserem Land eingeleitet.

sammenarbeit mit einer anderen Schule. Führt die Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe, umfasst die Qualifikationsphase grundsätzlich die Schuljahrgänge 11 und 12; davon kann mit Zustimmung der Landesregierung abgewichen werden. Wandelt sich eine GeZur Erinnerung: Die Verhand- samtschule in integrativer Form lungsführer von CDU und SPD in eine Gemeinschaftsschule um, legten in der Koalitionsvereinba- darf sie die Schuljahrgänge 11 rung fest: „Sie (d.h. die Koalitions- und 12 oder 12 und 13 als Quapartner J.S.) sind sich darin einig, lifikationsphase der gymnasialen die Gemeinschaftsschule auf frei- Oberstufe führen. Im Fall der Zuwilliger Basis durch gesetzliche sammenarbeit mit einer anderen Festschreibung als gleichberech- Schule richtet sich die Ausgestaltigte Schulform und vollwertiges tung der gymnasialen Oberstufe Angebot in der Schullandschaft grundsätzlich nach den für diese Sachsen-Anhalts zu ermöglichen. andere Schule geltenden RegeDie Entscheidung für die Gemein- lungen.“ schaftsschule muss vor Ort getroffen werden. Schulträger und Die Gemeinschaftsschule entGesamtkonferenz müssen jeweils steht durch Umwandlung aus eizustimmen. Bestehende Regelun- ner bestehenden Schule oder aus gen zum Elternwunsch bleiben mehreren bestehenden Schulen. erhalten. Gemeinschaftsschulen Unter bestimmten Bedingungen entstehen durch Umwandlung ist auch wieder die Umwandlung bereits bestehender Schulen und einer Gemeinschaftsschule in führen grundsätzlich die Klas- eine andere Schulform möglich. senstufen 5 bis 12, unter Berück- D.h. das Experiment kann auch sichtigung der Kultusminister- beendet werden, allerdings nur konferenz-Vorgaben (KMK) zur mit Genehmigung der SchulbeErlangung des Abiturs. Dort kann hörde, also letztlich des Kultusgrundsätzlich jeder allgemein ministeriums. bildende Abschluss erworben werden. Auf eine äußere FachGemeinschaftsschulen sollen leistungsdifferenzierung wird bei das bestehende Schulangebot Einhaltung der Voraussetzungen ergänzen. Sie können es aber für eine bundesweite Anerken- auch ersetzen. So heißt es in §64 nung der Abschlüsse weitgehend Abs. 2a: „Gemeinschaftsschulen verzichtet.“ ergänzen das Schulangebot […]. Nach Umwandlung einer SekunAls Gesetz ist nun Folgendes be- darschule in eine Gemeinschaftsschlossen worden (§5bAbs.4): schule muss eine weitere Sekun„Die Gemeinschaftsschule führt darschule nicht mehr vorgehalten eine gymnasiale Oberstufe oder werden. Nach Umwandlung eines ermöglicht den Erwerb des Ab- Gymnasiums in eine Gemeiniturs in verbindlich geregelter, schaftsschule ist ein weiteres konzeptionell untersetzter Zu- Gymnasium vorzuhalten, sofern

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nicht die Schulbehörde feststellt, dass die demografischen Bedingungen oder die Schulwege dies nicht erfordern. Eine Schülerin oder ein Schüler mit Wohnsitz im Schuleinzugsbereich dieser Schule kann alternativ ein Gymnasium besuchen.“ Die CDU hat damit dem SPDgeführten Kultusministerium alle Schlüssel in die Hand gegeben, Schritt für Schritt Sekundarschulen und auch Gymnasien in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Selbst die Frage, ob das Abitur nach 12 oder nach 13 Jahren abgelegt wird, wird letztlich durch das Kultusministerium bestimmt. Der Kabinettsvorbehalt ist in meinen Augen ein reines Feigenblatt. Die bittere Wahrheit ist, dass das Parlament zukünftig jeglichen Einfluss auf diesen Prozess verloren hat. Die SPD wird diese Umwandlungen nicht auf einen Schlag durchführen. Sie hat Zeit, da sie sicher sein kann, dass die CDU in den nächsten Jahren keinen Wert auf das Kultusministerium legen wird. Die SPD hat jetzt alle Schlüssel in der Hand, die bisherigen allgemein bildenden Schulformen Schritt für Schritt umzugestalten, das Gymnasium zu schwächen und die Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe zu einer Einheitsschule für alle zu machen und zu bevorzugen. Es gibt dagegen keinen wirksamen Parlamentsvorbehalt mehr.


Das Gesetz hält eine weitere, von der Öffentlichkeit bisher weitgehend nicht bemerkte, Überraschung bereit. Die bisherige Möglichkeit für anerkannte freie Träger von Schulen, bei der Neugründung einer Schule eine, wenn auch abgesenkte, vorzeitige Finanzhilfe erhalten zu können, ist ersatzlos gestrichen worden. Es wird also für die ersten drei Jahre nach der Eröffnung der Schule keinerlei finanzielle Unterstützung seitens des Landes geben. Ferner werden gewisse Berechnungsgrundlagen verschlechtert. Man will es diesen Schulen finanziell und rechtlich schwerer machen. In der Koalitionsvereinbarung heißt es dazu immer noch: „Die Koalition betrachtet die Schulen in freier Trägerschaft als eine wichtige Ergänzung des öffentlichen Schulsystems. Die Koalitionspartner sichern den Schulen in freier Trägerschaft verlässliche Rahmenbedingungen und Finanzierung zu.“ Es drängt sich aber der Eindruck auf, dass man es Eltern erschweren will, freie Schulen zu gründen und insbesondere auf die Gründung von Gemeinschaftsschulen oder allgemein auf Schulschließungen mit der Gründung von freien Schulen zu reagieren. CDU-Politik kann das nicht sein. Die Gesetzesnovelle gibt der Inklusion einen neuen Stellenwert. Die Forderung nach Inklusion Behinderter und einer inklusiven Schule beruft sich unter anderem auf die UN-Konvention von 2006 über die Menschen mit Behinderungen. Sie ist in eine Situation hinein beschlossen worden, die sich fundamental von der unterscheidet, in der in Deutschland Menschen leben, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind. „Nach Schätzungen der UNESCO besuchen weltweit 77 Millionen Kinder keine Schule, davon weisen mindestens 25 Millionen eine Behinderung auf.“ Ein ausdifferenziertes funktionierendes Förderschulwesen ist in den meisten Ländern der Welt unbekannt. Von der Inklusion wird erwartet, dass „die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihrer uneingeschränkten Teilhabe ihr Zugehörigkeitsgefühl verstärken und zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen , sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und bei der Beseitigung der Armut führen wird.“ Deutschland hat diese Konvention 2009 ratifiziert.

der Kinder entschieden worden ist. „Wenn und so lange sich Sonderpädagogik auf spezifische Menschen bezieht, besteht ein grundlegendes Spannungsverhältnis zur inklusiven Pädagogik.“ Wenn man davon ausgeht, dass Menschen nicht behindert sind, sondern behindert werden, weil die Anforderungen und Bedingungen nicht so gestaltet sind , dass sie ihren Möglichkeiten entsprechen, dann liegt auch hier das Problem nicht bei den Schülerinnen und Schülern, sondern bei den Lehrkräften und der Pädagogik.“ In dieser Auslegung droht Inklusion aus dem Blick zu verlieren, dass der behinderte Schüler in seiner Behinderung wahrgenommen werden muss. Behinderung einfach nur als Anderssein zu interpretieren, läuft Gefahr, den behinderten Menschen in seiner Hilfsbedürftigkeit letztlich nicht mehr ernst genug zu nehmen und ihm damit die notwendige Förderung und Rücksichtnahme zu versagen. In der Umsetzung dieser Konvention wird es sehr darauf ankommen, den sogenannten gemeinsamen Unterricht nur so auszuweiten, wie es benachteiligten Schülerinnen und Schülern auch tatsächlich nutzt. Die vorhandenen Regelschulen dürfen nicht vor unlösbare Aufgaben gestellt werden. Die CDU konnte erreichen, dass die gefundenen Gesetzesformulierungen das Kindeswohl und auch die materiellen Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren. Es heißt nun in §1 Abs. 3a: „Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden gemeinsam unterrichtet, wenn die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dies beantragen, die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten vorhanden sind oder nach Maßgabe der Haushalte geschaffen werden können und mit der gemeinsamen Beschulung und Erziehung dem individuellen Förderbedarf entsprochen werden kann. Die Eltern erhalten für ihre Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder eine umfassende Beratung.“ Und ganz wichtig in §1 Abs. 3 „Inklusionspädagogische Inhalte sind verbindlich in die Lehrerbildung aufzunehmen. Für Schülerinnen und Schüler, die besondere Hilfen benötigen, sind Förderschulen vorzuhalten.“ Die Förderschulen werden also nicht abgeschafft, wie Linke, Grüne und Teile der SPD dieses wollen.

Die Auseinandersetzung, wie zukünftig mit Behinderung umzugehen sei, ist eine fundamentale, die Richtig ist es, dass für die Datenerhebung für Schulmit dieser Novelle des Schulgesetzes wohl nur an- statistiken und für die Bildungsforschung eine gerissen und vorläufig pragmatisch und zum Wohle rechtlich sichere Grundlage geschaffen wird. Jeder

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wird einsehen, dass es ohne eine aussagefähige Schulstatistik keine halbwegs sichere Schulentwicklungsplanung geben kann. Hierfür wird eine automatisierte zentrale Schülerdatei geschaffen. Auch die Bildungsforschung benötigt sicher erhobene Daten z.T. sogar über die gesamte Zeit eines Schulbesuches. Hierfür werden Schülerlaufbahnstatistiken erhoben. Die erhobenen Daten werden pseudonymisiert und anonymisiert. So wird gesichert, dass bei Auswertungen keine individuellen Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler möglich sind. In anderen Forschungsgebieten, wie z.B. der Gesundheitsforschung ist dieses bereits Stand der Technik. Es wäre schön, wenn diese Daten einmal dazu beitragen könnten, auf besserer Faktenlage als bisher, die Frage zu beantworten, wie gute Schule auszusehen habe.

Der Landtag hat beschlossen. Aber eigentlich brauchten wir bis auf ein paar Anpassungen kein neues Schulgesetz. Der gezahlte Preis war deutlich zu hoch. ___________________________________ 1-Th. Barow, (2010): Globale Konferenz über inklusive Bildung in Salamanca. In Zeitschrift für Heilpädagogik 61 (Jg.) , H.1, 42. 2 -UN-Konvention 2006 3-A. Hinz, (2009): Inklusive Pädagogik in der Schule – veränderter Orientierungsrahmen für die schulische Sonderpädagogik!? Oder doch deren Ende? In: Zeitschrift für Heilpädagogik 60 (Jg.), H. 5, 171179. 4 - Th. Klauß & W. Lamers (2010), Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung – ein unvollständig eingelöstes Menschenrecht. In: Musenberg, O. & Riegert, J. Hrsg.: Bildung und geistige Behinderung. Bildungstheoretische Reflexionen und aktuelle Fragestellungen. Oberhausen: Athena, 302-323.

Das kleine Mädchen mit den Schwefelhölzchen Hans Christian Andersen Es war entsetzlich kalt, es schneite und der Abend begann zu dunkeln; es war der letzte Abend des Jahres. In dieser Kälte und Dunkelheit ging auf der Straße ein kleines armes Mädchen mit bloßem Kopf und nackten Füßen. Als es das Haus verließ, hatte es freilich Pantoffeln angehabt. Aber was half das! Es waren sehr große Pantoffeln, die seine Mutter bisher getragen hatte, so groß waren sie; und die Kleine verlor sie, als sie über die Straße huschte, weil zwei Wagen schrecklich schnell vorüberrollten. Der eine Pantoffel war nicht wiederzufinden, mit dem andern lief ein Junge fort; er sagte, er könne ihn als Wiege gebrauchen, wenn er selbst Kinder hätte. Da ging nun das kleine Mädchen auf nackten kleinen Füßen, die rot und blau vor Kälte waren. In einer alten Schürze trug es eine Menge Schwefelhölzchen und ein Bund davon in der Hand. Niemand hatte ihm den ganzen langen Tag etwas abgekauft, niemand hatte ihm einen kleinen Schilling geschenkt; hungrig und verfroren war es und

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sah so verschüchtert aus, das arme Die kleinen Hände waren beinahe vor kleine Mädchen! Kälte erstarrt. Ach! Die Schneeflocken bedeckten sein ein Schwefelhölzchen langes blondes Haar, das sich so konnte wohl guttun, hübsch im Nacken lockte, aber wenn es nur ein eindaran dachte es freilich nicht. Aus ziges aus dem Bund allen Fenstern glänzten die Lichter, herausziehen, an die und es roch in der Straße herrlich Wand streichen und nach Gänsebraten; es war ja Silves- sich die Finger erwärmen dürfte. Es terabend, und daran dachte es. In zog eins heraus, ritsch! wie sprühte, einem Winkel zwischen zwei Häu- wie brannte es! Es war eine warme sern, von denen das eine etwas wei- helle Flamme, wie ein kleines Licht, ter in die Straße vorsprang als das als es die Hände darüberhielt. Es andere, setzte es sich hin und kau- war ein wunderbares Licht! Es erte sich zusammen. Die kleinen schien dem kleinen Mädchen als Füße hatte es an sich gezogen, aber säße es vor einem großen eisernen es fror noch mehr, und nach Hause Ofen mit blanken Messingkugeln und einer Messingtrommel. Das zu gehen wagte es nicht. Feuer brannte so schön, und wärmEs hatte ja keine Schwefelhölzchen te so gut! Das kleine Mädchen verkauft und nicht einen einzigen streckte schon die Füße aus, um Schilling bekommen, der Vater auch sie zu wärmen – da erlosch würde es schlagen. Kalt war es zu die Flamme, der Ofen verschwand, Hause auch; über sich hatten sie es hatte nur den kleinen Rest des nur das Dach, durch das der Wind abgebrannten Schwefelhölzchens pfiff, wenn auch die größten Spal- in der Hand. ten mit Stroh und Lumpen zugeEin neues wurde angestrichen, es stopft waren. brannte, es leuchtete, und wo der


Schein auf die Mauer fiel, wurde sie durchsichtig wie ein Schleier. Es konnte gerade in die Stube hineinsehen wo der Tisch mit einem schneeweißen Tischtuch und feinem Porzellan gedeckt war, und herrlich dampfte die gebratene Gans, mit Äpfeln und Backpflaumen gefüllt. Und was noch prächtiger war, die Gans sprang von der Schüssel herunter und wackelte über den Fußboden, Messer und Gabel im Rücken, gerade auf das arme Mädchen zu. Da erlosch das Schwefelhölzchen, und nur die dicke kalte Mauer war zu sehen. Es zündete noch ein Hölzchen an. Da saß es unter dem herrlichsten Weihnachtsbaum, der noch größer und geputzter war als der, den es am Heiligabend durch die Glastür bei dem reichen Kaufmann gesehen hatte. Tausende von Lichtern brannten auf den grünen Zweigen, und bunte Bilder, wie sie in Schaufenstern zu sehen waren, sahen herab. Das kleine Mädchen streckte

Schwefelhölzchen an, der noch im Bund war, denn es wollte die Großmutter recht festhalten. Und die Schwefelhölzchen leuchteten mit einem solchen Glanz, daß es heller wurde als am hellen Tag. Großmutter war früher nie so schön, so groß gewesen. Sie nahm das kleine Mäd»Jetzt stirbt jemand!« sagte das chen in ihre Arme, und sie flogen in kleine Mädchen, denn die alte Groß- Glanz und Freude so hoch, so hoch; mutter, die einzige, die gut zu ihm und dort oben war weder Kälte gewesen und nun gestorben war, noch Hunger, noch Angst – sie wahatte ihm erzählt, daß wenn ein ren bei Gott. Stern vom Himmel herunterfällt, eine Seele zu Gott emporsteigt. Es Aber im Winkel des Hauses saß in strich wieder ein Hölzchen an der der kalten Morgenstunde das kleiMauer an, es leuchtete ringsum- ne Mädchen mit roten Wangen her, und in dem Glanz stand die und lächelndem Munde – tot, eralte Großmutter, so klar, so schim- froren am letzten Abend des alten Jahres. Der Neujahrsmorgen ging mernd, so mild und liebevoll. über dem toten Kinde auf, das dort »Großmutter!« rief die Kleine. mit den Schwefelhölzchen saß, von »Oh, nimm mich mit! Ich weiß, du denen ein Bund fast abgebrannt bist fort, wenn das Schwefelhölz- war. »Es hat sich wärmen wollen!« chen erlischt, du verschwindest sagte man. Niemand wußte, was es wie der warme Ofen, wie der herr- Schönes gesehen hatte, in welchem liche Gänsebraten und der große Glanz es mit der Großmutter zur prächtige Weihnachtsbaum!« Und Neujahrsfreude eingegangen war. es strich schnell den ganzen Rest die Hände danach aus – da erlosch das Schwefelhölzchen. Die Weihnachtslichter stiegen höher und höher, und es sah sie jetzt als helle Sterne am Himmel; einer von ihnen fiel herunter und bildete einen langen Feuerstreifen am Himmel.

„kind.gerecht. Eine Initiative der CDA gegen ausbeuterische Kinderarbeit“

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Einladung zum

Neujahrsempfang mit dem Bundesminister der Verteidigung

Foto: CDU/Laurence Chaperon

Dr. Thomas de Maizière MdB Magdeburg, am 30. Januar 2013

Veranstaltungsort:

Organisation: CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt CDU-Kreisverband Magdeburg Fürstenwallstraße 17 39104 Magdeburg

Anmeldungen bitte bis zum 18. Januar 2013 auf beiliegendem Rückmeldebogen.

Tel: 03 91-56 668 10 / Fax: 03 91-56 668 30

KONGRESS & KULTURWERK-fichte Fichtestraße 29A 39112 Magdeburg www.kulturwerk-fichte.de

post@cdulsa.de / www.cdulsa.de Einlass nur mit gültiger Einlasskarte. Diese ist über den CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt, die CDU-Kreisgeschäftsstelle Magdeburg oder an der Abendkasse zu beziehen. Unkostenbeitrag: 10,00 Euro. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals am Veranstaltungstag ist Folge zu leisten.

Programm:

ab 17.30 Uhr

Einlass mit Sektempfang

18.00 Uhr

Kulturelles Vorprogramm

18.30 Uhr

Begrüßende Worte Tobias Krull, CDU-Kreisvorsitzender Magdeburg Minister Thomas Webel, CDU-Landesvorsitzender Dr. Reiner Haseloff MdL, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Ansprache Dr. Thomas de Maizière MdB Bundesminister der Verteidigung Schlusswort Tino Sorge, Kandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis Magdeburg

anschl.

„Otto-Imbiss“



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