Haus & Eigentum

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ZEITSCHRIFT FÜR HAUS, GRUND UND WOHNUNGSEIGENTUM

Österreichische Post AG / P.b.b. Verlagsort 1140 Wien Sturzgasse 1a 09Z038333M

nr. 7–8 I Juli/August 2011

der Landesverbände Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Ti ro l , S a l z b u rg , S t e i e r m a r k , Kä r nt e n , B u rg e n l a n d & Vo ra r l b e rg

Salzburg, Alter Markt in sommerlicher Atmosphäre: In der Landeshauptstadt fand der diesjährige Bundestag des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes statt. Dabei wurde die Resolution 2011 beschlossen

Foto: Salzburg-Tourismus

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ÖHGB-Resolution 2011 Wien: Neue Winterdienstverordnung Neue Kategoriebeträge Alkoholfreie Durstlöscher


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ÖHGB

ÖHGB:

Bundestag in Salzburg Heuer fand der jährliche Bundestag des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes am 18. Juni 2011 in Salzburg statt. Der Landesverband Salzburg hat in die Landeshauptstadt eingeladen und die Tagung in Zusammenarbeit mit dem ÖHGB hervorragend organisiert. Es war ein geschlossener Bundestag, der den verbandsinternen Beratungen diente. Der Rechnungsabschluss

und die Budgetvorschau wurden einstimmig beschlossen, ebenso die Entlastung des Vorstandes und des Kassiers. Schwerpunkte der Ergebnisse der fachlichen Beratungen wurden in einer Resolution zusammengefasst, die wir im Folgenden unseren Leserinnen und Lesern zur Kenntnis bringen.

RESOLUTION 2011 Die wirtschaftliche Bedeutung von Immobilien ist unbestritten. Faule Kredite, Bankenkrise und die hohe Verschuldung südlicher europäischer Länder mit noch nicht absehbaren Folgen auf die europäische Wirtschaft haben zu einem großen Interesse an einer sicheren Geldanlage geführt. Traditionell ist die Anlage in Immobilien, etwa im Vergleich zu Aktien, sicher. Spekulation ist nicht zu übersehen. Der ÖHGB vertritt jedoch überwiegend kleinen Haus- und Grundbesitz, Personen, die seit Jahrzehnten ihre Häuser und Liegenschaft bewirtschaften und nutzen. Das wird zunehmend schwieriger, weil die Erhaltungskosten in den letzten zehn Jahren überproportional gestiegen sind,

IMPRESSUM MEDIENINHABER, HERAUSGEBER:

Zentralverband der Hausbesitzer – Hausbesitzer Hilfsverein, Landesgerichtsstraße 6, 1010 Wien Tel.: (01) 406 33 18, Fax: (01) 406 53 49 E-Mail: office@zvhausbesitzer.at, www.zvhausbesitzer.at FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH:

KR Dr. Friedrich Noszek

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neue aufwendige, schwer überschaubare Technologien entwickelt wurden, und angeboten werden und energiesparende Investitionen getätigt werden müssen. Unbestritten ist, dass eine ausreichende Wohnversorgung der Bevölkerung ohne private Vermieter nicht möglich ist. Die Existenzsicherung der Privaten muss daher außer Streit gestellt sein. Das ist sowohl beim Mietrecht als auch beim Steuerrecht zu berücksichtigen. Eine aktuelle internationale Studie zum Mietrecht hat gezeigt, dass der falsche Personenkreis begünstigt und geschützt wird. Dieses geltende

PROJEKTLEITUNG UND GRAFIK:

Österreichischer Agrarverlag, Druck- u. Verlags GmbH. Nfg. KG, Sturzgasse 1A, 1140 Wien Tel.: (01) 981 77-0, Fax: DW -120 www.agrarverlag.at REDAKTION: DI Hartmut Schnedl MA Tel.: (01) 981 77-121, Fax: (01) 981 77-120 E-Mail:h.schnedl@agrarverlag.at ANZEIGEN: Bau.Media.GmbH. Marktstraße 1, 3492 Grafenegg

Recht schützt und begünstigt nicht in erster Linie sozial schwache Bevölkerungsgruppen, sondern zementiert die Rechte mittlerer und oberer Schichten. Bei der Vermietung gibt es eine Zweiklassen-Gesellschaft: Auf der einen Seite begünstigte und geschützte Altmieter, auf der anderen Seite dem Investitionsbedarf entsprechende bzw. nahekommende Mieten, deren Berechtigung von Mietervertretern und der Arbeiterkammer zu Unrecht angezweifelt wird. Die Politik ist gefordert, wirtschaftliche Notwendigkeiten zu akzeptieren und danach zu handeln. Es geht um die Beseitigung nicht zeitgemäßer und nicht sachgerechter Regelungen im Mietrecht, wie etwa den nicht ausreichenden Erhaltungsund Verbesserungsbeitrag, ein zu weit gefasstes Eintrittsrecht und den Abschlag bei Zeitmietverträgen, und es geht um gemeinsame finanzielle Anstrengungen von Vermietern und Mietern in partnerschaftlicher Weise zur Bewältigung energiesparender Maßnahmen.

Fortsetzung auf Seite 4

Klaus Kopal Tel.: 0664/412 00 85, Fax: 02735/771 88-22 E-Mail: klaus.kopal@baumedia.co.at FOTOS: S.1: Tourismus Salzburg; S. 8 Schnedl, S. 10, 11, 19 Bilderbox S. 18, Salzburg Tourismus, S. 20-22 Stobak DRUCK: AV+Astoria Druckzentrum GmbH Faradaygasse 6, 1030 Wien Tel.: (01) 797 85-0, Fax: (01) 797 85-218, E-Mail: office@av-astoria.at ADRESSVERWALTUNG: Bei den Landesverbänden


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EDITORIAL

Inhalt Wir über uns Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Wir meinen: EU-Konsumentenschutzrichtline beschlossen. Auswirkungen auf Österreich? . . . . . . . . . . . . 5 „Haus und Eigentum“ geht online . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Am Rande vermerkt: Vielfalt der angebotenen Produkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Aktuelle Themen ÖHGB: Bundestag des ÖHGB in Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Resolution 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-4 Immobilienwirtschaft in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . 6-7 IMMOBILIENVERWALTUNG:<< Erfolgreiche Hausadministration der Zukunft . . . . . . . . 8-9 DER HAUSJURIST: Neue Winterdienstverordnung für Wien . . . . . . . . . . . . 10-11 STEUER: Absetzbarkeit von Instandhaltungsaufwendungen . . 12-13 MIETZINS: Neue mietrechtliche Kategoriebeträge . . . . . . . . . . . . . . . . 14 WOHNUNGSMARKT: Eigentumspreise steigen – Mieten bleiben stabil . . . . 18-19 GARTEN: Licht- und Schattenseiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20-22 LEBEN: Durstlöscher ohne Alkohol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 INTERNATIONAL: HEV Schweiz – Gemeinsam für das Privateigentum . . . . .24

Aus den Bundesländern OBERÖSTERREICH: Sommergespräch des Bezirksverbandes Braunau . . . . . . .25 WIEN: „Billig wohnen“ in Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

Service Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Fragen aus der Beratungspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Index und Hauptmietzinswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Fachliteratur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 Pressespiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26–27 Termine, Öffnungszeiten der Verbände . . . . . . . . . . . 28 – 31

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Der Bundestag des Österreichischen Hausund Grundbesitzerbundes findet einmal jährlich statt und ist so etwas wie eine Generalversammlung. Heuer fand der Bundestag in Salzburg statt. Wie jedes Jahr wurde eine Resolution beschlossen, die die aktuellen Anliegen der österreichischen Haus- und Grundbesitzer zusammenfasst. Darüber hinaus fand ein Gedankenaustausch mit Haus und Grund Deutschland über aktuelle Themen statt. Der Präsident von Haus und Grund Deutschland, Dr. Rolf Kornemann, war Gast und referierte über die deutschen Probleme. Neues gibt es aus Brüssel von der EU zu berichten. Beschlossen wurde eine Konsumentenschutzrichtlinie. Mietverhältnisse werden ausdrücklich von der Regelung dieser Richtlinie ausgenommen und sind nicht erfasst. Das ist auf internationaler Ebene ein wichtiger Erfolg. Auswirkungen auf das österreichische Recht sind zu beachten. Wir informieren über diese wichtige Materie. Ein Entwurf einer Energieeffizienz-Richtlinie liegt vor. Die EU-Kommission hat damit den ersten Schritt zur Gesetzgebung gesetzt. Diese Richtlinie soll im Herbst 2012 beschlossen werden und zwei Jahre später in nationales Recht umgesetzt werden. Bei uns gibt es bezüglich des Miet- und Wohnrechts zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses keine neuen Informationen. Die sommerliche Urlaubszeit wirkt sich auch hier aus. Das Redaktionsteam wünscht unseren Leserinnen und Lesern eine erholsame Urlaubszeit. Genießen Sie ruhige Tage und sammeln Sie Kräfte für das nächste Arbeitsjahr!

Ihr Dr. Friedrich Noszek

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ÖHGB

Fortsetzung von Seite 2: Resolution 2011

Unter Berücksichtigung dieser Gesamtschau weist der ÖHGB neuerlich auf einzelne offene Forderungen hin: 1. Eine Neuregelung der Erhaltungspflicht des Vermieters darf nur unter Sicherstellung der Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgen, wobei eine Eingrenzung der Erhaltungspflicht unerlässlich ist. 2. Die den Hauseigentümer treffenden Verpflichtungen (Erhaltung, EU-Auflagen, energiesparende Investitionen) erfordern, dass gleichzeitig auch die entsprechenden Einnahmen des Vermieters für diese Aufwendungen sichergestellt werden müssen. Keinesfalls darf das Ausmaß von Zu- und Abschlägen durch einen eingeschränkten taxativen Katalog von Zu- und Abschlägen ersetzt werden. Die Überprüfungsmöglichkeit der Berechnungsgrundlagen des Richtwerts muss neuerlich ermöglicht werden, so wie das ursprünglich im Richtwertgesetz vorgesehen war.

tentragung von wärmedämmenden Maßnahmen geschlossen werden können, da der wirtschaftliche Erfolg dieser Maßnahmen den Mietern zu Gute kommt, sodass es legitim ist, dass auch er einen Teil der Investitionen durch einen Zuschlag zum Hauptmietzins auf die Dauer von 10 Jahren trägt. 5. Nach wie vor hat der Hauseigentümer bei einem Eintritt in die Mietrechte nicht die Möglichkeit, eine entsprechende Mietzinserhöhung zu verlangen, das als Äquivalent für steigende Erhaltungskosten und einen Eingriff in sein Eigentumsrecht. Diesbezüglich wird verlangt: Anhebungsmöglichkeit bis zur Höhe des Richtwertmietzinses (mit Ausnahme des begünstigten Personenkreises Ehegatte und minderjährige Kinder) 6. Anhebung des Kategorie D Zinses auf den Richtwert C. Durch Beseitigung der D-Zinse soll sichergestellt werden, dass ein höherer Beitrag für Erhaltungsarbeiten geleistet wird. 7. Der Befristungsabschlag bei Zeitmietverträgen ist zu streichen, da es dafür keine sachliche Begründung gibt.

8. Eine Einschränkung des Betriebskosten-Kataloges wird entschieden abgelehnt. Die Neuaufnahme von Positionen sollte ermöglicht werden. 9. Das Heizkostenabrechnungsgesetz sollte unter Berücksichtigung administrativer Anliegen vereinfacht werden. 10. Eine Überprüfung der Regelung der Mehrheitsfindung bei Beschlussfassungen nach dem WEG sollte vereinfacht werden, damit die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen leichter möglich wird. 11. Der ÖHGB spricht sich gegen eine Anhebung oder Neueinführung von Steuern auf Immobilien aus. Eine negative Beeinflussung des Investitionsverhaltens soll vermieden werden. Das Investitionspotential des Immobiliensektors mit Auswirkung auf die Wirtschaftsentwicklung, den Arbeitsmarkt und den Steuerfluss muss durch entsprechende Gesetzgebung positiv stimuliert werden. Salzburg, am 18. Juni 2011

3. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerung bei Investitionen muss der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag auf den vollen Kategorienzins angehoben werden. 4. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Vereinbarungen zwischen Vermietern und Mietern zur Kos-

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WIR MEINEN

WIR MEINEN

EU-Konsumentenschutz-Richtlinie beschlossen – Auswirkungen auf Österreich? Zweieinhalb Jahre dauerten die Verhandlungen über eine Konsumentenschutz-Richtlinie der EU. Am 23.6.2011 hat das Europäische Parlament diese „Consumers Right Directive“ beschlossen und das mit einer überwältigenden Mehrheit von 615 Stimmen bei 21 Enthaltungen und 16 Ablehnungen. Der internationale Haus- und Grundbesitzerbund UIPI hat eine Reihe von Abänderungen vorgeschlagen, die zum Teil akzeptiert wurden. Nicht erfolgt ist eine europaweite Harmonisierung. D. h. es gibt keine, für alle Mitgliedsländer zwingende einheitliche Regelung. Das hätte für Österreich eine Herausnahme u. a. von Wohnungsmietverträgen aus dem Konsumentenschutzgesetz bedeutet, denn die Richtlinie sieht vor, dass sie nicht anwendbar ist auf die „Schaffung, den Erwerb oder die Übertragung von Rechten auf oder für Immobilieneigentum“ und „die Konstruktion neuer Gebäude, wesentliche Änderungen bestehender Gebäude und die Anmietung für Wohnzwecke“. Aber die Regelung des Konsumentenschutzgesetztes in Österreich bleibt aufrecht, weil es keine zwingende Harmonisierung gibt. Ein ursprünglich vorgesehenes 14-tägiges Rücktrittsrecht ist nicht in den Text der Richtlinie aufgenommen worden. Allerdings bleibt das Rücktrittsrecht des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (§ 30a) unverändert aufrecht. Wir haben die sogenannten KlauselEntscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Erinnerung, wonach

der Konsument, als schwächerer Vertragspartner, massiv geschützt wird und bestimmte vertragliche Bestimmungen in den Mietverträgen unzulässig sind. Diese durch oberstgerichtliche Entscheidungen geschaffene Rechtslage bleibt aufrecht. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Judikatur hier ein Gestaltungsrecht aufgrund der Gesetzesinterpretation ausgeschöpft hat. Für uns ist die Frage der Ausklammerung des Mietrechts aus dem Geltungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes als Ziel von grundsätzlicher Bedeutung, weil das Mietrecht als Sonderrecht gesehen werden kann und allfällige Schutzbestimmungen in das Mietrecht eingebaut werden könnten.

keine Harmonisierung und damit keine zwingende, der Richtlinie entsprechende, nationale Regelungen verlangt. Positiv ist, dass ein allgemeines 14-tägiges Rücktrittsrecht gestrichen wurde. Das konnte in zähen Verhandlungen erreicht werden und bedeutet, dass es in Österreich keine Ausbreitung des Rücktrittsrechts auf Grundlage des EU-Rechts geben wird. Die Schilderung zeigt, wie langwierig und mühsam die Gesetzgebung auf EU-Ebene ist, und wie genau eine Einbindung in das nationale Recht zu prüfen ist.

Dr. Friedrich Noszek

Diesem Ziel kommt die neue EURichtlinie kaum entgegen, weil sie

„Haus und Eigentum“ geht online! „Haus und Eigentum“ ist ab sofort auch im Internet vertreten. Unter www.haus-und-eigentum.at können Sie die aktuelle Termine nachschlagen, Berichte über Fachvorträge und Veranstaltungen lesen und in der aktuellen Ausgabe blättern.

ten der Landesvderbände sein. www.haus-und-eigentum.at

Die Inhalte von Haus und Eigentum online werden regelmäßig aktualisiert und erweitert. Die Website soll ein zusätzliches Angebot zur weiterhin monatlich erscheinenden Zeitschrift und zu den Websei-

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ÖHGB

ÖHGB:

Immobilien in Deutschland Jährlich finden Gespräche zwischen dem deutschen und dem österreichischen Eigentümer-Verband statt. Dieses Jahr hat der österreichische Verband eingeladen, damit im Rahmen des Bundestages ein Gedankenaustausch erfolgt. Der Präsident des deutschen Verbandes Haus und Grund hielt ein Referat über „aktuelle Änderungen im deutschen Miet- und Wohnrecht und die Lage der Immobilienwirtschaft in Deutschland“. Der Präsident des deutschen Verbandes Haus und Grund, Dr. Rolf Kornemann, hielt ein Grundsatzreferat zum Thema „Die aktuelle Situation betreffend Änderungen im Miet- und Wohnrecht und der Lage der Immobilienwirtschaft in Deutschland“. Wir informieren über die Schwerpunkte des hervorragenden Referates.

1. Die wirtschaftliche Bedeutung des Immobiliensektors Das Immobilienvermögen in Deutschland beträgt rund 9 Billionen Euro (9.000 Mrd.). Davon entfallen 6,6 Billionen Euro auf Gebäude und 2,4 Billionen Euro auf Grundstücke. 75 % der Grundstücke entfallen auf Wohnbauten. 25 % betreffen den

Die Entwicklung der Wohnungsmieten in Deutschland in den Jahren 1996 bis 2009. Rot unterlegt: Von 2000 bis 2009 ergab sich ein realer Verlust von 4,5 Prozent!

Nicht-Wohnungsbau. Der Wohnungs-bestand in Deutschland beträgt rund 40 Mio Einheiten. Mehr als ¾ des Wohnungsbestandes gehören privaten Vermietern und Selbstnutzern. Diese Gruppe verfügt daher über rund 30,5 Mio Wohnungen. Die Bedeutung dieser privaten Gruppe wird klar, wenn man die jährlichen Investitionen in der Höhe von 73 Milliarden Euro vor Augen hat. Die Bedeutung dieses Sektors wird ebenso verdeutlicht, wenn man berücksichtigt, dass die Immobilienwirtschaft 22 % aller Unternehmen, 10 % aller Erwerbstätigen und 7,5 % aller Umsätze in Deutschland verkörpert. Die Bruttowertschöpfung in dieser Abgrenzung beträgt 389,5 Milliarden Euro. .

2. Entwicklung der Wohnungsmieten Aus einer vorgelegten Statistik ergibt sich, dass in den Jahren 1996 bis 2009 die nominelle Entwicklung der Mieten zwar eine jährliche Steigerungsrate aufweist, in der realen Entwicklung, unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung (somit der Inflation), ergibt sich von 2000 bis 2009 ein realer Verlust von 4,5 %! Diese Entwicklung gibt natürlich zu denken, weil in der angegebenen Zeitspanne die Baukosten und damit die Erhaltungskosten der Gebäude wesentlich gestiegen sind. Dazu kommt noch, dass viele Wohnungen leer stehen. Im Jahr 2002 standen 8,2 % der Wohnungen und im Jahr 2006 8,0 % der Wohnungen leer. Die Leerstehungsquote ist allerdings doch sehr unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. Vor allem in östlichen Bundesländern der 6

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ehemaligen DDR gibt es eine Leerstehungsquote, die bis zu 16,6 % (Sachsen-Anhalt) ausmacht. An zweiter Stelle liegt Sachsen mit 14,5 % im Jahr 2006 (2002 waren es noch 17,6 %).

3. Der Energieverbrauch Der Endenergieverbrauch betrug im Jahr 2007 in Deutschland 301,6 Mio Tonnen Steinkohleeinheiten. Der Verkehr lag bei 89,9 Mio Tonnen, die Industrie bei 88,0 Mio Tonnen und die Haushalte bei 78,2 Mio Tonnen. Von Seiten der EU kommt der massive Druck, Energieeinsparungen von 20 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die deutsche Bundesregierung nennt zwar keine Einsparziele, allerdings sieht das Energiekonzept eine „ambitionierte Erhöhung der Effizienzstandards für Gebäude“ vor. Es gibt eine Energieeinsparverordnung, danach sollen in den Jahren 2012 bis 2020 schrittweise höhere Dämmwerte vorgesehen werden. Künftig soll bei Neubauten ein „Niedrigstenergiegebäude-Standard“ so wie in den anderen Staaten Europas erreicht werden. Für bestehende Gebäude ist geplant, einen Sanierungsfahrplan einzuführen. Dies ergibt als Handlungsempfehlung eine Orientierung für Eigentümer, mit welchen Sanierungsmaßnahmen der „Niedrigstenergiestandard“ bis 2050 erreicht werden kann.

Interessant ist das Alter des Wohnungsbestandes in Deutschland. 71,9 % der Wohnungen wurden ab dem Jahr 1949 errichtet. Bei der energetischen Modernisierung eines Gebäudes ist eine Mietminderung für die ersten drei Monate der Maßnahme ausgeschlossen. Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen dulden. Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahmen formund fristgerecht ankündigen. Eine Mietzinserhöhung als Anlass von Modernisierungsmaßnahmen ist zu kalkulieren, wobei die Kostenabgrenzung zwischen Erhaltungs- und Modernisierungskosten nach billigem Ermessen des Vermieters vorgenommen wird.

4. Beschleunigte Räumung Das Problem nichtzahlender Mieter hat in Deutschland einen beachtlichen Stellenwert. Um den Missbrauch nichtzahlender Mieter entgegenzuwirken, wurden Mietrechtsänderungen vorgenommen. Damit wurde eine Beschleunigung der Räumung von Wohnraum gegen Unberechtigte, die ohne Kenntnis des Vermieters Besitz an den Räumen begründet haben, erreicht. Überdies wird die Anordnung der Räumung von Wohnraum per einstweiliger Verfügung ermöglicht.

Wohnungbestand in Deutschland nach Baujahren

5. Bevölkerungsentwicklung Man rechnet damit, dass die Bevölkerung Deutschlands vom Höchststand von über 82 Mio auf rund 65 Mio im Jahr 2050 sinken wird. Das ist ein Rückgang um 17 Mio Personen und entspricht einer Reduktion von 20 %. Die Bevölkerung Deutschlands wird altern. Heute leben etwa 4 Mio hochbetagte in Deutschland. Im Jahr 2050 werden es 10 Mio sein. Auf 100 Erwerbstätige kamen im Jahr 2005 32 Personen im Pensionsalter. Im Jahr 2030 werden das 52 Personen im Pensionsalter sein. Die Zahlen der über 65-jährigen wird bis zum Jahr 2030 auf 22,3 Mio ansteigen, somit werden 28 % der Staatsbürger älter als 65 Jahre sein. Das muss Anpassungen des Wohnungsbestandes und der Infrastruktur zur Folge haben. Die Tendenz geht Richtung barrierearme Wohnungen. In Deutschland gab es 2010 nur rund 570.000 Einheiten, das sind 1,5 % barrierearme Wohnungen. Benötigt werden kurzfristig 2,5 Mio barrierearm herzurichtende Wohnungen. Dafür ist ein Investitionsvolumen von rund 39 Milliarden Euro notwendig. Anschließend an das interessante Referat von Präsident Dr. Kornemann gab es eine angeregte Diskussion über Parallelen mit der österreichischen Entwicklung und die Konsequenzen, die aus dieser Entwicklung abzuleiten sind. Präsident Dr. Noszek dankte Herrn Dr. Kornemann für seine Ausführungen und den Teilnehmen für ihr Interesse und die rege Diskussion. ■

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IMMOB I LI ENVERWALTU NG

Immobilienverwaltung:

Erfolgreiche Hausadministration der Zukunft Prof. Dr. Wolfgang Kahlig und sein Team sind Spezialisten für die Rationalisierung und Einrichtung von Immobilienmanagement. Anlässlich des UIPI-Kongresses hielt Prof. Kahlig einen Vortrag über die Zukunft der Hausadministration. Im Folgenden geben wir eine Zusammenfasssung.

Die Hausverwaltung gehört zur schwierigsten Branche am Markt. Grund dafür ist das Mietrecht, das zu den komplexesten Gesetzesmaterien gehört. Im letzten Jahrzehnt hat sich das Berufsbild des Eigentümers und des Hausverwalters geändert. Sie werden mehr und mehr zu Immobilienmanagern. Entscheidungen müssen immer rascher getroffen werden, Service, Betreuung und Kundendienst sind mehr gefragt denn je. Durch die Liberalisierung und Internationalisierung der Märkte haben Vergleichbarkeit und Mitbewerb einen neuen Stellenwert bekommen.

zient durchgeführt werden, auch die Frage nach der Rentabilität – also die Frage, ob es sich auszahlt, das Haus zu betreuen und zu verwalten – kann dadurch besser beantwortet werden.

Wie könnte die Zukunft aussehen?

Internet wird immer wichtiger

Die Frage der Kommunikation wird im Bereich der Hausverwaltung in Zukunft immer stärker im Vordergrund stehen. Dies meint die richtige und zeitgerechte Erfassung, Kanalisierung, Weiterleitung, Reihung und Abarbeitung von Aktionspunkten. Dies geschieht meist mit computerisierten CRM- oder Workflowsystemen. Dabei entstehen auch Aktionspläne für Mitarbeiter und für Handwerker, Termin- und Phasenpläne sowie Statistiken für die Kostenrechnung und die Nachkalkulation. Dadurch können nicht nur Projekte einfach und effi-

Ein wichtiger Trend ist die erweiterte Nutzung des Internets. Im Sinne der Betreuung wird versucht, die KanzleiReaktionszeiten auf Kosten sparende Art zu reduzieren. Dabei können mehrere Gruppen unterschieden werden: Information, Interaktion und Konstruktion.

Foto: Schnedl

Prof. Dr. Wolfgang Kahlig: Das Berufsbild des Eigentümer und Hausverwalters wird immer mehr zu dem des Immobilienmanagers.

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Information über das Internet – das ist mit der Anschlagtafel im Haus zu vergleichen, mit dem Unterschied, dass die Information „elektronisch“ ausgehängt wird. Mit einem Berechtigungssystem kann unterschieden werden, für wen die Information bestimmt ist. Entweder für alle, für eine bestimmte Gruppe oder für einen einzelnen. Auch weitergehende Informationen wie die Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung), Heizkostenabrechnung oder Rücklagenabrechnung werden vermehrt elektronisch über eine Webseite zur Verfügung gestellt. Wichtig: Die Daten müssen entsprechend dem Datenschutz abgesichert werden, und es muss sichergestellt sein, dass niemand Unberechtigter auf die Daten zugreifen kann. Durch eine Userkennzeichnung mit Pin-Codes wird z.B. erreicht, dass wirklich nur der Wohnungseigentümer auf seine personalisierte Heizkostenabrechnung zugreifen kann. Auf diese Weise könnte künftig die Information über Internet die Arbeit mit Papier, Druck und Versand ersetzten.


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IMMOB I LI ENVERWALTU NG

Interaktion über Internet – wenn zum Beispiel Abstimmlisten geführt werden, um über die Errichtung von Objekten, welche die Allgemeinheit betreffen, zu entscheiden. Konstruktion: Es können über Internet kurzfristig Telekonferenzen eingerichtet werden. Damit erhält die Idee der Hausversammlung eine neue Form. Beispiele finden sich auf Social-Netzwerk-Seiten wie Facebook oder Xing.

vom System erfasst, dann stehen diese Daten automatisch für alle Anwendungen zur Verfügung. So können bei einem Anruf eines Mieters sofort – unter Umständen noch ehe das Telefon abgehoben wird – dessen Stammdaten am Bildschirm eingesehen werden. Wird von diesem Mieter z.B. die Reparatur des Daches gewünscht, so können auch direkt vom Bildschirmarbeitsplatz aus Handwerker kontaktiert werden.

Mahnung per SMS Um mit dem Mieter zu kommunizieren wird seit Neuestem neben Mail und Fax auch SMS verwendet. Diese Mitteilungsfunktion am Handy gilt inzwischen als seriöser Kommunikationskanal. Manche Kanzleien schicken sogar Mahnungen aus der Buchhaltung per SMS. Dies hat den Vorteil, dass eine Botschaft am Handy stärker auffällt als ein eingeschriebener Brief. ■

Hausverwaltungssoftware Bei der Auswahl der Hausverwaltungssoftware ist das Hauptkriterium, dass das Programm mitwachsen kann. Das gesammelte Datenmaterial muss bei einem Wechsel des Betriebssystem nach entsprechender Importierung weiter zur Verfügung stehen. Dies ist deshalb notwendig, weil sich Gesetze und Regelungen ununterbrochen ändern, und als Verwalter ist man verpflichtet mitzuziehen.

Office-Programme Einfache Programme wie Word oder Excel dienen hauptsächlich zum Ordnen und Duplizieren von Informationen. Sie sind als zusätzliches Tool zu Hausverwaltungsprogrammen empfehlenswert – etwa wenn dieses nicht alle notwendigen Kennzahlen liefert. Wenn man lediglich ein einziges Haus verwaltet, ist es preislich am günstigsten, wenn man diese OfficePakete einsetzt. Allerdings müssen die Grundsätze der ordentlichen Buchhaltung besonders genau beachtet werden!

Fachsoftware für die Hausverwaltung Für ein umfangreicheres Aufgabengebiet ist fachspezifische Software unumgänglich. Sie sind eine gute und sichere Basis für das Immobilienmanagement. Die Software muss in jedem Land an die jeweiligen Gesetze, Usancen und Regelungen. angepasst werden. Als zentrale Datenbank dient diese Software als Basis für die Tätigkeiten der Manager, Verwalter, Bauträger, Makler und Sachverständigen. Das heißt: Wird einmal ein Objekt

AM RANDE VERMERKT

Vielfalt der angebotenen Produkte Viele Arbeiten in Haus und Garten kann man mit einigem Geschick selbst erledigen. Jahrelange Übung ist bei diversen praktischen Arbeiten sehr nützlich. Erst kürzlich habe ich wieder Erfahrungen gesammelt als ich Material zum Ausbessern von Verputzschäden im Sockelbereich gebraucht habe. Verputzschäden, Kleinigkeiten, sind auszubessern. Man gehe also ins Lagerhaus oder Bauhaus oder in ein „Do it yourself“-Geschäft und sehe sich um, welches Produkt zur Sanierung in Frage kommt. Da kommt aber nicht nur ein Produkt in Frage sondern leicht ein halbes Dutzend. Welches sollte man wohl wählen? Dazu kommen noch auf der Verpackung diverse Hinweise und Warnungen wie „Vorsicht ätzend!“, „Handschuhe verwenden!“, „Nicht einatmen!“, „Darf nicht in die Augen kommen!“, „Bei verdächtigen Anzeichen Arzt aufsuchen!“. Zuerst verwundert das. Es werden also diverse chemische Zusätze verwendet, die gesundheitsschädlich sein können. Will

man das hinterfragen, so kommt man auf die Antwort, dass der Konsument eine einfache, zügige, bis schnelle Verarbeitung wünscht und das Produkt leicht handhabbar sein soll. Also Konsumentenfreundlichkeit ist notwendig, die aber mit entsprechenden Nachteilen verbunden ist. Die Frage der Entsorgung ist da noch gar nicht angesprochen. Schließlich ist es bei der Verarbeitung ja nicht soweit. Allenfalls nur in geringem Ausmaß. Diese Überlegungen beantworten noch nicht die Frage der Produktauswahl. Dafür ist Erfahrung notwendig. Wer Glück hat, findet eine gütige Seele, die hilft und berät. Man kann diese Erfahrung auf diverse andere Baumaterialien, wie Lacke, Dämmstoffe, Spachtelmassen, Estriche, auch auf Fenster und Türen ausdehnen. So schön die Produktvielfalt im ersten Moment ist, so schwierig wird dann die richtige Entscheidungsfindung. -ius ■

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DER HAUSJURIST

Immobilienrecht:

Neue WinterdienstVerordnung für Wien Anfang Juni machte die Stadt Wien eine Novelle zur Winterdienst-Verordung kund. Diese bringt Eigentümern zusätzliche Belastungen. Am 9.6.2011 wurde eine neue Novelle zur Winterdienst-Verordnung 2003 im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemacht (Abl. 2011/23). Im Zuge der Vollziehung der Winterdienst-Verordnung 2003 hat sich nach Ansicht der Behörden herausgestellt, dass hinsichtlich der Gehsteigreinigung eine ausreichende Reinigung nicht gewährleistet ist. Dies vor allem deshalb, weil in der Praxis Reinigungsfirmen häufig verspätet mit der Reinigung der Gehsteige begonnen haben. Die Möglichkeit zur Durchsetzung der in § 8 Abs. 2 der Winterdienst-Verordnung 2003 geregelten Reinigungsverpflichtung wird durch die vorliegende Verordnung erweitert. Weiters wird die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines durch den Vertrag des angrenzenden Liegenschaftsverwalters bzw. Straßenerhalters bestellten Dritten ausdrücklich geregelt.

migkeit des Verpflichteten (Liegenschaftseigentümer) wirkungsvoll entgegengetreten werden kann und die Staubbelastung im Winter verhindert bzw. verringert wird.

Liegenschaftseigentumer sind für Gehsteige verantwortlich Die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen den Verpflichteten, der seine Reinigungsverpflichtung nicht erfüllt, ist dabei unabhängig von der Ersatzvornahme möglich. In § 8 Abs. 2 der neuen Winterdienstverordnung wurde auch der Adressat der Reinigungsverpflichtung ausdrücklich genannt: auf für den öffentlichen Fußgängerverkehr bestimmten Reinigungsflächen (Gehsteige, Gehwege) ist dies der daran angrenzende Liegenschaftseigentümer. Auf den für den öffentlichen Fahrzeugverkehr bestimmten Ver-

kehrsflächen (z. B. Fahrbahnen, Radwege) ist dies der Straßenerhalter.

Einsatz von Auftausalz und anderen Auftaumittel Die Verwendung von natriumhaltigen oder halogenidhaltigen Auftaumittel (wie z. B. Natriumchlorid, Auftausalz) wurde auch auf Radwege bzw. Gehund Radwege erweitert. Dies erscheint vor allem deshalb sachgerecht, da der Einsatz abstumpfender Streumittel, wie z. B. Splitt zu einer erhöhten Sturz- und Verletzungsgefahr auf Radwegen bzw. Geh- und Radwegen führen kann. Im Übrigen dürfen auf Verkehrsflächen (Fahrbahnen), welche dem öffentlichen Fahrzeugverkehr dienen, keine natrium- oder halogenidhaltigen Auftaumitteln verwendet werden. Ausnahmen bestehen, für Fahrbahnen, welche von Bussen oder Schienenfahrzeugen im Linienverkehr benützt werden, selbstständige Gleiskörper, Brücken, Radwege und Parkplätze für Behinderte (§ 5 Winterdienst-Verordnung).

Kommt der Hausbesitzer der winterlichen Reinigungspflicht nicht nach, kann das Magistrat Ersatzmaßnahmen verordnen.

Ersatzvornahme bei Säumigkeit

Es handelt sich dabei um einen Fall der gesetzlich statuierten Ersatzvornahme. Nach den erläuternden Bemerkungen zu dieser Verordnung des Magistrates der Stadt Wien ergibt sich, dass durch diese Maßnahme bei Säu10

HAUS & EIGENTUM 07-08/2011

Foto: Bilderbox

Neu ist, dass für den Fall der Nichtvornahme der Reinigungsverpflichtung der Magistrat die zur Reinigung notwendigen Maßnahmen, anstelle und auf Kosten des Verpflichteten setzen kann!


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DER HAUSJURIST

Übertragung des Winterdienstes an Reinigungsunternehmen Die aus der Sicht der Hauseigentümer wichtigste Bestimmung beinhaltet die Regelung des § 10 Abs. 2 bis 4 der Winterdienst-Verordnung: Sie regelt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei Beauftragung eines Reinigungsunternehmens durch einen Vertrag mit dem verpflichteten Liegenschaftseigentümer. Wird der gesamte Winterdienst entsprechend der Winterdienst-Verordnung an einen Dritten (Reinigungsunternehmen) übertragen, so tritt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des durch Vertrag mit dem verpflichteten bestellten Dritten an die Stelle des Verpflichteten. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Streuung- bzw. die Reinigungsverpflichtung zur Gänze vertraglich an den Dritten (Reinigungsunternehmen) übertragen wird. Nur dann haftet das Reinigungsunternehmen! Wird die Streuung hingegen nicht zur Gänze an den Dritten übertragen, so bleibt weiterhin der Liegenschaftseigentümer bzw. Straßenerhalter allein strafrechtlich verantwortlich!

Wann liegt eine gänzliche Übertragung des Winterdienstes an ein Unternehmen vor? Nach den erläuternden Bemerkungen liegt dann eine gänzliche Übertra-

gung des Winterdienstes vor, wenn die Streuung von Auftaumitteln oder abstumpfenden Streumitteln bzw. die Erfüllung der Reinigungsverpflichtung unbefristet, für die ganze Wintersaison oder für einen klar bestimmten Zeitraum (z. B. 1.11. bis 28.2. des Folgejahres) vertraglich vereinbart wurde. Weiters wenn vertraglich unbefristet für eine ganze Wintersaison oder für einen klar bestimmten Zeitraum pauschal die Einhaltung der Bestimmungen der Winterdienst-Verordnung 2003 oder die Durchführung des Winterdienstes im Sinne der Winterdienst-Verordnung 2003 vereinbart wird, liegt ebenfalls eine gänzliche Übertragung vor. Wir empfehlen daher die Beauftragung des Winterdienstes entsprechend sämtlicher Bestimmungen der Winterdienst Verordnung 2003 (i. d. F. ABl. 2011/23) für die gesamte Wintersaison. Keinesfalls reicht jedenfalls eine einmalige Reinigung einer Verkehrsfläche z. B. am Ende der Wintersaison aus! In diesem Falle bleibt es bei der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des Liegenschaftseigentümers. Nach § 10 Abs. 3 Winterdienst-Verordnung kann die Verwaltungsbehörde verlangen, dass ihr ein Vertrag zwischen dem Liegenschafts-

Schluss mit Mauerfeuchte Aquapol-Mauertrockenlegung seit 1985 - ohne Schneiden, ohne Chemie und ohne Strom. Kostenlose Mauerfeuchteanalyse. Hotline: 0800 234 565, www.aquapol.at.

Volksschule Heidenreichstein

eigentümer bzw. Straßenerhalter und eines Dritten (Unternehmens) vorgelegt wird. Bei Ignorieren dieser Aufforderung liegt eine Verwaltungsübertretung vor. Wird ein Unternehmen für die Einhaltung einzelner oder aller Bestimmungen der Winterdienstverordnung beauftragt, so ist die Bestellung innerhalb von zwei Wochen der Verwaltungsbehörde schriftlich bekannt zu geben. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Winterdienstverordnung bereits bestellte Beauftragte sind der Verwaltungsstrafbehörde bis längstens 30. Sept. 2011 bekannt zu geben. Die Bestellung des verantwortlichen Beauftragten wird erst rechtswirksam, nachdem bei der Verwaltungsstrafbehörde die schriftliche Mitteilung über die Bestellung, samt eines Nachweises der Zustellung des Bestellten eingelangt ist (§ 10 Abs. 4 ■ Winterdienst-Verordnung). DER AUTOR: Mag. Roman Reßler Jurist, Mitarbeiter im Zentralverband der Hausbesitzer

Seit 1985 – ohne Schneiden, ohne Chemie und ohne Strom

Ğȱ ȱ Mauertrockenlegung r n e s re ns a ! ie r u d d 11 rm e un 20 t fo üb l ot .a In ich spie geb pol a e s nn an u Si wi er .aq Ge omm ww S w

Neuen Ideen aufgeschlossen, so ist der Stadtamtsdirektor der Stadtgemeinde Heidenreichstein, Mag. Klug Bernhard. Nach wirtschaftlichen Überlegungen und Diskussionen im Gemeinderat war klar: Die Trockenlegung der Volksschule wird mit Aquapol durchgeführt. „Mir wurde genau gesagt was zu tun ist, der Aquapol-Techniker hat seinen Job gemacht, Montage, Bohrprobenentnahme, Nachkontrollen. Heute ist es trocken, aus basta!“

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07-08/2011 HAUS & EIGENTUM

11


HuE_0711_HE Musterdokument 08.07.11 15:01 Seite 12

STEUER

Steuerrecht:

Absetzbarkeit von Instandsetzungsaufwendungen Instandsetzungsaufwand, der Wohngebäude betrifft, ist gemäß § 28 Abs 2 EStG zwingend auf zehn Jahre verteilt abzusetzen. Soweit Instandsetzungsaufwand andere als Wohngebäude (Geschäftslokale, Büro) betrifft, kann er wahlweise sofort oder auf zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. Wiedergegeben wird die Kurzfassung eines Referates anlässlich des UIPI-Kongresses in Wien. Instandsetzungsaufwand ist niert als jener Aufwand, der ●

defi-

zwar nicht zu den Anschaffungsoder Herstellungskosten gehört, aber allein oder zusammen mit einem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöht oder die Nutzungsdauer wesentlich verlängert.

● ●

● ● ●

Instandsetzungsaufwand liegt immer dann vor, wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht und modernisiert werden und das Gebäude aufgrund der durchgeführten Investitionen z.B. durch Erzielung höherer Einnahmen besser nutzbar ist bzw. bei einer angenommenen Neuvermietung mehr Mietzins verlangt werden könnte oder bei einer Veräußerung des Gebäudes ein höherer Veräußerungserlös erzielt werden könnte.

Austausch von Stiegen Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken Austausch von Unterböden (z.B. Estrich statt Holzboden etc.) Austausch von Aufzugsanlagen Austausch von Heizungsanlagen Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen Austausch von Sanitärinstallationen (auch mit Erneuerung der Bodenbeläge und Fliesen) Umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes beispielsweise mit

● ●

Erneuerung der Wärmedämmung Trockenlegung der Mauern u.s.w. Kanalanschluss bei bestehenden Gebäuden

Instandsetzungsaufwand liegt auch bei einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes vor. Eine wesentliche Verlängerung ist dann zu unterstellen, wenn sich die Nutzungsdauer um mehr als 25 % verlängert. Dabei ist bei der Beurteilung der Frage, ob sich die Nutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert, nicht auf die ursprüngliche Nutzungsdauer, sondern auf die aktuelle technische oder wirtschaftliche Restnutzungsdauer im Zeitpunkt vor der Instandsetzung abzustellen.

Der Austausch von Fenstern und Türen ist eine wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes eines Gebäudes und zählt deshalb zu den Instandsetzungsmaßnahmen, sofern mehr als 25 % getauscht werden.

● ●

12

Austausch von Fenstern und Türen Austausch von Dach oder Dachstuhl

HAUS & EIGENTUM 07-08/2011

Foto: Bilderbox

Die Erhöhung des Nutzungswertes muss wesentlich sein. Eine wesentliche Erhöhung ist dann zu unterstellen, wenn die im Folgenden angeführten unselbständigen Gebäudeteile zur Gänze oder zu mehr als 25 % ausgetauscht werden:


HuE_0711_HE Musterdokument 08.07.11 15:01 Seite 13

STEUER

Bezugsgröße und Bezugszeitraum der 25% Grenze Die 25 % Größe ist auf das gesamte Mietobjekt (auf die gesamte Einkunftsquelle) zu beziehen und ist grundsätzlich jahresbezogen anzuwenden; aber Vorsicht bei einem einheitlichen Sanierungskonzept! Beispiel: In einem Zinshaus werden 2011 von 100 Fenstern 20 Fenster (=20 %) ausgetauscht. Da die 25 % Grenze nicht überschritten wird, liegt kein Instandsetzungsaufwand vor, der auf 10 Jahre aufgeteilt werden müsste; sondern lediglich Instandhaltungsaufwand, der sofort abgesetzt werden kann. In einem Zinshaus sollen in den nächsten Jahren alle Fenster ausgetauscht werden. 2011 wird mit dem Austausch begonnen. Man schafft 2011 lediglich 20 % der Fenster auszutauschen. Unabhängig davon, dass 2011 nur 20 % ausgetauscht wurden, sind diese – aufgrund des geplanten Sanierungskonzeptes – als Instandsetzungsaufwand zu klassifizieren und auf 10 Jahre abzusetzen. Seitens der Finanzbehörde wird immer ein mehrjähriger Zeitraum betrachtet. Sie können diese 25 % Grenze also nicht umgehen, indem Sie jährlich lediglich 20 % der Fenster austauschen. Beim Freiwerden einzelner Wohnungen werden immer wieder die Fenster erneuert. Sofern Sie in einem Jahr nicht mehr als 25 % der Fenster des gesamten Zinshauses austauschen, liegt kein aufzuteilender Instandsetzungsaufwand vor. In diesem Fall muss von keinem mehrjährigen Be-

trachtungszeitraum ausgegangen werden, da kein einheitliches Sanierungskonzept vorliegt. Sie besitzen eine Eigentumswohnung und vermieten diese. Die Wohnung verfügt über 4 Stück Fenster, die sie 2011 austauschen. Hier handelt es sich jedenfalls um Instandsetzungsaufwand, da 100 % der Fenster des Mietobjektes ausgetauscht werden. Wichtig: die einzelne Einkunftsquelle ist für die Bemessung der 25 % Grenze heranzuziehen.

Instandsetzungsaufwand bei Geschäftsräumlickeiten Dieser kann wahlweise sofort oder auf zehn Jahre verteilt werden. Hier haben Sie beim Erstellen Ihrer Überschussrechnung im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen einen großen Gestaltungsspielraum. Wichtig bei Miteigentum: Dieses Wahlrecht kann von jedem einzelnen Miteigentümer selbständig in Anspruch genommen werden. D.h.: Eigentümer A setzt seinen anteiligen Betrag sofort ab; Eigentümer B setzt seinen anteiligen Betrag auf zehn Jahre ab. Weiters können Sie dieses Wahlrecht auch pro Instandsetzungsaufwand unterschiedlich in Anspruch nehmen.

Instandsetzungsaufwand bei „gemischter Nutzung“ Wird ein Gebäude teilweise für Wohnzwecke und teilweise für andere Zwecke (z.B. für Bürozwecke, als Geschäftslokal) vermietet, dann spricht man von einer „gemischten Nutzung“. Hier sind die Instandsetzungsaufwendungen, soweit sie den Wohnzwecken dienenden Teilen des Gebäudes eindeutig zurechenbar sind, auf zehn Jahre zu verteilen. Jener Instandsetzungsaufwand, der nicht für Wohnzwecke vermietete Teile des Gebäudes betrifft, kann sofort oder über Antrag auf zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. Nicht eindeutig zuordenbare Instandsetzungsaufwendungen (z.B. Intandsetzung der gesamten Fassade, Er-

neuerung der Hauptwasser- oder Stromleitungen) sind entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen aufzuteilen. Ein untergeordnetes Ausmaß der jeweils anders gearteten Nutzung (das sind weniger als 20 %) bleibt dabei außer Betracht. Beispiel: Bei einem Gebäude, das zu 40 % für Geschäftszwecke und zu 60 % für Wohnzwecke vermietet wird, wird die Fassade abgeschlagen, wärmegedämmt und neu verputzt; in allen Geschäftlokalen wird die Zentralheizung erneuert. Beide Maßnahmen stellen Instandsetzungsaufwendungen dar. Die Fassadenerneuerung ist zu 60 % als Instandsetzung bei einem Wohngebäude zu beurteilen und dieser Anteil zwingend auf zehn Jahre zu verteilen. Die den Geschäftszwecken zuzuordnende Erneuerung der Fassade im Ausmaß von 40 % sowie die Erneuerung der bestehenden Zentralheizung im Ausmaß von 100 % sind sofort oder über Antrag auf zehn Jahre verteilt absetzbar.

Vorauszahlung von Instandsetzungsaufwand Leisten Sie für den Instandsetzungsaufwand Vorauszahlungen, so ist für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zeitpunkt der Vorauszahlungen wesentlich. Im Jahr der Leistung der Vorauszahlung ist mit der Zehntelabsetzung zu beginnen bzw. die sofortige Absetzung möglich. Für die Beurteilung gelten obige Ausführungen. Verlangen Sie auch bei Vorauszahlungen eine ordentliche Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer – nicht nur eine Zahlungsbestätigung – damit Sie im Jahr der Bezahlung den Vorsteuerabzug geltend machen können. ■

DIE AUTORIN: Mag. Cornelia Spitzer Prüf-Treuhand OG Berggasse 16 1090 Wien 01/313620 07-08/2011 HAUS & EIGENTUM

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HuE_0711_HE Musterdokument 08.07.11 15:01 Seite 14

MIETRECHT

Katgoriebeträge:

Neue mietrechtliche Kategoriebeträge ab 1. August 2011 Nach der nunmehr erfolgten Verlautbarung der endgültigen Indexzahl des VPI 2000 für den Monat April 2011 (= 125,2) steht fest, dass im August 2011 eine Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge gemäß § 15a MRG (und damit auch der Beträge für die „angehobenen Hauptmietzinse“ nach § 45 MRG) stattfinden wird. Die neuen Kategoriebeträge werden am 1. August 2011 mietrechtlich wirksam. Ab diesem Stichtag sind sie für neue Mietzinsvereinbarungen anwendbar.

AUFNOTIERT

Bestehende Kategorieverträge können ab September 2011 begehrt werden. Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem mietrechtlichen Wirksamwerden der Veränderung (also nicht vor dem 1. August 2011!) abzusenden. Das Schreiben muss wenigstens 14 Tage vor dem Zinstermin, also spätestens am 18. August 2011 beim Mieter einlangen. ACHTUNG: Langt das Schriftstück später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung des Hauptmietzinses erst zum übernächsten Termin wirksam.

Die Erhöhung der angehobenen Hauptmietzinse nach § 45 MRG kann ebenfalls ab 1. September 2011 geltend gemacht werden. Es gelten hinsichtlich der Formvorschriften die selben Regelungen wie beim Kategoriemietzins.

VERWALTUNGSKOSTENPAUSCHALE Aufgrund des Indexsprungs für die Kategoriebeträge erhöht sich am 1. August 2011 auch das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale auf Euro 3,25 je m2 Nutzfläche und Jahr (§ 22 MRG). Für das Jahr 2011 ergibt sich ein Mischsatz von Euro 3,15 je m2 Nutzfläche und Jahr. ■

Gültige Kategoriebeträge €/m2 monatlich

Zertifizierung für Salzburger Makler Die Mitglieder des Salzburger Immobilienrings haben sich entschlossen, eine interne Zertifizierung zu schaffen – die IR21. Dazu gehört die Einhaltung eines Corporate Designs und des Corporate Identity-Leitfadens sowie das Anbieten der Maklerdienstleistung nach Leistungsgarantie. Innerhalb des Immobilienring IR Netzwerkes werden österreichweit über 8000 Objektdaten gemeinsam verwaltet und den Klienten angeboten. Es wurden Richtlinien zur Objekterfassung festgelegt sowie eine einheitliche Verwendung der Maklersoftware Top Real als Vorlage zur Eingabe bei Partnerobjekten.

14

HAUS & EIGENTUM 07-08/2011

Kategorie

Kategoriebeitrag neu ab 1.8.2011

A

3,25

B

2,44

C

1,62

D brauchb.

1,62

D

0,81

Angehobener Hauptmietzins €/m2 monatlich Kategorie

Angehobener Hauptmietzins nach § 45 MRG neu ab 1.8.2011

A

2,15

B

1,62

C

1,08

D brauchb.

1,08

D

0,81


HuE_0711_HE Musterdokument 08.07.11 15:01 Seite 15

INDEX UND HAUPTMIETZINS

Verbraucherpreisindex Die Grundlage für Ihre Vorschreibung Monat

Jahresinflation %

VPI 2010 (2010=100)

VPI 2005 VPI 2000 VPI 96 VPI 86 VPI 76 VPI 66 VPI I VPI II KHPI LHKI (45) (2005=100) (2000=100) (1996=100) (1986=100) (1976=100) (1966=100) (1958=100) (1958=100) (1938=100) (1945=100)

Mai 11*

3,2

103,4

113,2

April 11

3,3

103,4

März 11

3,1

102,9

Februar 11

3,0

Jänner 11

2,4

2011

1,9

Dezember 10 November 10

125,2

131,7

172,3

267,8

470,0

598,8

600,8

4534,6

5261,5

113,2

125,2

131,7

112,7

124,6

131,1

172,3

267,8

470,0

598,8

600,8

4534,6

5261,5

171,4

266,5

467,7

595,9

597,8

4512,7

5236,1

101,7

111,4

123,2

101,0

110,6

122,3

129,6

169,4

263,4

462,2

588,9

590,9

4460,1

5175,0

128,7

168,3

261,6

459,0

584,9

586,8

4429,4

5139,4

109,5

121,1

127,4

166,6

259,0

454,5

579,1

581,0

4385,5

5088,5

2,3

110,7

1,9

110,0

122,4

128,9

168,5

261,9

459,6

585,6

587,5

4434,5

5145,4

121,7

128,0

167,4

260,3

456,7

581,9

583,8

4406,5

5112,9

Oktober 10

2,1

110,1

121,8

128,2

167,6

260,5

456,1

581,4

583,3

4410,5

5117,6

September 10

1,9

109,8

121,4

127,8

167,1

259,8

455,9

580,8

582,7

4398,5

5103,6

August 10

1,7

109,5

121,1

127,5

166,7

259,1

454,6

579,3

581,1

4386,5

5089,7

Juli 10

1,9

109,3

120,9

127,2

166,4

258,6

453,8

578,2

580,1

4378,4

5080,4

Juni 10

2,0

109,7

121,3

127,7

167,0

259,6

455,5

580,3

582,2

4394,5

5099,0

Mai 10

1,9

109,7

121,3

127,7

167,0

259,6

455,5

580,3

582,2

4394,5

5099,0

Aktuelle Statistikdaten: Quelle Statistik Austria, Stand 06. 05. 2010, Tonbandkundendienst 0800 50 15 44 bzw. Verbraucherpreisindex-Auskunft (01) 71128-7070 Mo.–Do.: 9–16 Uhr, Fr.: 9–15 Uhr, Fax: (01) 715 68 28, E-Mail: walter.kern@statistik gv.at, * vorläufige Daten

Lebenshaltungskosten Oberösterreich – Statistik Linz Mai

Juni

Juli

August

Sept.

Okt.

Nov.

Dez.

’10

Jan. 11

Feb. 11

März 11

April 11

Mai 11*

1945=100

5503,3

5503,3

5467,8

5472,9

5513,5

5518,6

5513,5

5559,1

5489,4

5544,3

5571,7

5659,6

5681,5

5687,0

1938=100

6759,4

6759,4

6715,8

6722,1

6771,9

6778,1

6771,9

6828,0

6742,3

6809,7

6843,4

6951,3

6978,3

5985,0

2010/11

* vorläufiger Wert, Quelle: www.wko.at/statistik

Gültige Kategoriebeträge

Angehobener Hauptmietzins

€/m2 monatlich

€/m2 monatlich (Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge)

Kategorie

Kategorie

ab 1. August 2011

ab 1. August 2011

A

3,25

A

B

2,44

B

1,62

C

1,62

C

1,08

D brauchb.

1,62

D brauchb.

1,08

D

0,81

D

0,81

Verwaltungshonorar

Baukostenindex Wohnhaus- und Siedlungsbau

€/m2 Nutzfläche und Jahr

(Gesamtkosten für ganz Österreich, ohne MWSt.)

ab 1.09.2008

3,08

Richtwerte ab 1. April 2010 Bundesland

Burgenland

2,15

Richtwert alt ab 1. April 2008 €/m2 mtl.

Prozentuelle Erhöhung 2008–2010

Richtwert neu Erhöhung ab 1. April 2010 €/m2 mtl.

4,31

+3,7123 %

4,47

Kärnten

5,53

+3,7975 %

5,74

Niederösterreich

4,85

+3,7113 %

5,03

Oberösterreich

5,12

+3,7109 %

Salzburg

6,53

+3,8285 %

BKI 1990

BKI 2000

BKI 2005

BKI 2010

2007

170,7

124,8

109,2

2008

179,6

131,4

114,9

2009

180,7

132,2

115,6

2010 August

187,3

136,9

119,8

100,4

2010 September

187,7

137,3

120,1

100,7

2010 Oktober

187,7

137,3

120,1

100,7

2010 November

187,7

137,3

120,1

100,7

2010 Dezember

188,2

137,6

120,4

100,9

5,31

2010

186,5

136,4

119,3

100,o

6,78

2011 Jänner

189,7

138,7

121,3

101,7

190,4

139,3

121,8

102,1

Steiermark

6,52

+3,6810 %

6,76

2011 Februar

Tirol

5,77

+3,8128 %

5,99

2011 März

190,4

139,3

121,8

102,1

Vorarlberg

7,26

+3,7190 %

7,53

2011 April

189,9

138,9

121,4

101,8

Wien

4,73

+3,8055 %

4,91

2011 Mai*

190,8

139,5

122,0

102,3

(Statistik Österreich, Basis: 1990 = 100/2000 = 100/2005 = 100/2010=100)

07-08/2011 HAUS & EIGENTUM

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HuE_0711_HE Musterdokument 08.07.11 15:01 Seite 16

FRAGEN AUS DER BERATUNGSPRAXIS

che Stadtteile, wie etwa Gründerzeitviertel, ist kein Lagezuschlag vorgesehen.

Seit vielen Jahren werden die Mitglieder der österreichischen Haus- und Grundbesitzerverbände in den jeweiligen Landes- bzw. Bezirksverbänden kostenlos von Experten beraten. Nachstehend bringen wir aktuelle Fragen, die an Dr. Herta Krapfenbauer, Präsidialmitglied des Zentralverbandes Haus und Eigentum, herangetragen wurden.

Frage: Ich habe in meinem Althaus im Jahre 1989 zwei Kategorie D-Wohnungen zusammengelegt und eine Kategorie A Wohnung mit 90 m² daraus gemacht. Welche Miete darf ich verlangen? Antwort: In Ihrem Fall können Sie angemessene Miete verlangen, da hier die Regelung des § 46 c MRG gilt: „Wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 nicht vorliegen, sind dennoch Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses für eine Wohnung ohne die Beschränkungen des § 16 Abs. 2 bis 4 und 6 bis zu dem für die Wohnung nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand angemessenen Betrag auch weiterhin zulässig, wenn der Mietgegenstand eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B in ordnungsgemäßem Zustand ist, deren Standard vom Vermieter nach dem 31. Dezember 1967 durch Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie B, C oder D, durch eine andere bautechnische Aus- oder Umgestaltung größeren Ausmaßes einer Wohnung oder mehrerer Wohnungen der Ausstattungskategorien B, C oder D oder sonst unter Aufwendungen erheblicher Mittel angehoben wurde, oder wenn der Mietgegenstand eine Wohnung der Ausstattungskategorie C in ordnungsgemäßem Zustand ist, deren Standard vom Vermieter nach dem 31. Dezember 1967 durch Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie D, durch eine andere bautechnische Aus- oder Umgestaltung größeren Ausmaßes einer Wohnung oder 16

HAUS & EIGENTUM 07-08/2011

mehrerer Wohnungen der Ausstattungskategorie D oder sonst unter Aufwendung erheblicher Mittel angehoben wurde, sofern der Vermieter die Arbeiten zur Standardanhebung vor dem 1. Oktober 1993 tatsächlich begonnen hat. Die Beschränkungen des § 16 Abs. 2 bis 4 und 6 werden jedoch sowohl für bestehende, nach dem 28. Februar 1994 geschlossene als auch für neue Mietverträge wieder wirksam, sobald nach dem Abschluss der Arbeiten zur Standardanhebung ein Zeitraum von zwanzig Jahren verstrichen ist. Bei Ermittlung des nach Ablauf dieses zwanzigjährigen Zeitraums zulässigen Hauptmietzinses sind die Verhältnisse am Ende dieses Zeitraums zugrunde zu legen; zuvor vom Hauptmieter getätigte Aufwendungen zur Verbesserung des Mietgegenstands sind aber angemessen zu berücksichtigen, soweit sie über diesen Zeitpunkt hinaus von objektivem Nutzen sind.“

Frage: In meinem Althaus ist vor kurzem ein Teppichgeschäft ausgezogen. Es bewirbt sich nun ein Blumenhändler um dieses Lokal. Ich möchte nun einen Pachtvertrag abschließen, da mir gesagt wurde, dass Pacht nicht unter die Bestimmungen des MRG fällt. Darf ich das? Antwort: Es ist wohl richtig, dass die Bemessung des Pachtzinses nicht unter die mietrechtrechtlichen Bestimmungen fällt. Allerdings müssen bei Abschluss eines Pachtvertrages u.a. folgende Kriterien gegeben sein, wie etwa Weiterführung eines Kundenstocks, Vorhandensein eines Inventars, das für die zukünftige Betriebsführung erforderlich ist etc. Da in Ihrem Fall diese Voraussetzungen keineswegs vorhanden sind, haben Sie sich nach den mietrechtlichen Bestimmungen des MRG für Geschäftslokale zu richten. Frage: Muss mir der Installateur auch bei Kleinreparaturen eine Quittung ausstellen? Antwort: Der Zahler hat gemäß ABGB das Recht, eine Quittung über jede Zahlung zu erhalten, da bei Empfang einer Quittung angenommen werden kann, dass die Schuld erfüllt wurde. ■

Grund und Eigentum

Frage: Kann ich die Bemessung des Lagezuschlags in meinem Althaus nach eigenem Ermessen vornehmen? Antwort: In Wien finden Sie unter der Internetseite der Gemeinde Wien (www.wien.gv.at/lagezuschlag/f_ kunde/advcgi/lagezuschlag/kunde_ start) die empfohlenen Lagezuschläge für Wien. Danach orientieren sich auch die Schlichtungsstellen und Gerichte. Allerdings weise ich darauf hin, dass dieser Lagezuschlag bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart und auch hinreichend begründet werden muss (wie etwa die Infrastruktur, Geschäftslage etc.). Für etli-

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FACH LITERATUR

FA C H L I T E R AT U R

AUFNOTIERT

Infodienst für neue Immobilien-Gesetze

Mietzinsminderung AUTOR: Dr. Eike Lindinger, RA MANZ’sche Verlagsbuchhandlung Wien 2011 ISBN 978-3-214-03651-5 XVIII, 124 Seiten Preis: € 28,00

Der TÜV Österreich bietet einen kostenpflichtigen Internetservice speziell für die Betreiber von Immobilien an. Auf einen Blick kann man erkennen, welche Gesetze mit Prüfpflichten innerhalb der letzten sechs Monate geändert wurden und ob für die Betreiber Handlungsbedarf oder besondere Vorsicht besteht. Damit können die Betreiber von Immobilien rasch und zuverlässig erkennen, ob sie von Gesetzesänderungen betroffen sind. In einem umfassenden Service listet der TÜV AUSTRIA zwei Mal jährlich die rechtlichen Erneuerungen aus dem Immobilienbereich auf. In einer Mitteilung erhalten die Abonnenten des Internetservices einen Hinweis auf die geänderten Gesetze, eine kurze Interpretation der Änderungen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Betreiber und eine detaillierte Gegenüberstellung der gesetzlichen Änderungen. Ergänzend dazu bietet der TÜV AUSTRIA eine objektspezifische Betrachtung an, die alle prüfpflichtigen Einrichtungen und Anlagen sowie objektbezogene Behördenbescheide umfasst. www.tuv.at

Dieses neue Praxishandbuch behandelt das wichtige Thema der Mietzinsminderung:

Mietzinsminderung in Tabellenform übersichtlich aufbereitet ●

Überblick über die Mietzinsminderung mit vielen Praxistipps und Checklisten Herzstück: Wiener Mietzinsminderungsspiegel Rechtsprechung zur

12 Musterbriefe mit konkreten Formulierungsvorschlägen

Eine wertvolle Hilfe zur Beurteilung der Prozessaussichten für jeden Ver■ mieter!

Steuerleitfaden zur Vermietung Einkommensteuer – Umsatzsteuer – Verfahrensrecht AUTOREN: Dr. Gerhard Kohler, DDR. Marian Wakounig, Ministerialrat Dr. Wolfgang Berger Linde Verlag 9. aktualisierte Auflage 2011 ISBN 978-3-7073-0908-9 616 Seiten, gebunden Preis: € 78,00

Der „Steuerleitfaden zur Vermietung“ behandelt die wichtigsten ertragsteuerlichen, umsatzsteuerlichen und verfahrensrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Herstellung und der Sanierung von Mietobjekten sowie der laufenden Vermietung von Althäusern. Auf diese Fragen wird auch im Zusammenhang mit „Bauherrenmodellen“ eingegangen, ebenso wird ein Überblick über sämtliche Immobilienveranlagungen und eine Auseinandersetzung mit der Fachliteratur, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis geboten.

Neben der profunden Auseinandersetzung mit der Fachliteratur, der Rechtsprechung des UFS, VwGH, VfGH sowie des EuGH und der Verwaltungspraxis finden auch die Einkommensteuerrichtlinien und die Umsatzsteuerrichtlinien Berücksichtigung. Bei strittigen Fragen werden die von der Finanzverwaltung bisher vertretene Lösung und denkbare andere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt; auch werden manche Bestimmungen von den Autoren kritisch kom■ mentiert. 02/2011 HAUS & EIGENTUM

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IMMOBILIENMARKT

Wohnungsmarkt:

Eigentumspreise steigen – Mieten bleiben stabil Der Höhenflug am Österreichischen Immobilienmarkt hält an. In fast allen Bundesländern steigen die Preise für Eigentumswohnungen. Die Entwicklung der Mieten hält damit nicht Schritt: Im Schnitt entwickelten sich die Mieten in Österreich unterhalb der Inflation. Dies geht aus dem Immobilienpreisspiegel 2011 der Wirtschaftskammer hervor. In Deutschland gibt es eine ähnliche Entwicklung (siehe das Referat von Dr. Kornmann auf den Seiten 6 und 7 dieser Ausgabe).

Eigentum-Boom in Salzburg Der Höhenflug am österreichischen Immobilienmarkt hält an. Investitionen in Immobilien werden nach wie vor als sichere Geldanlage und Schutz vor Inflation gesehen. Die derzeit noch niedrigen Finanzierungszinsen begünstigen darüber hinaus die Schaffung von Eigentum. Die Nachfrage hat sich auf die Preise ausgewirkt: österreichweit stiegen die Preise für Baugrundstücke um 4,4 Prozent (Vorjahr: 3,8 Prozent), bei gebrauchten Eigentumswohnungen um 4,3 Prozent (Vorjahr: 2,3 Prozent), Einfamilienhäuser um 3,3 Prozent (im Vorjahr 2,2 Prozent) und Eigentumswohnungen im Erstbezug um 3,2 Prozent (im Vorjahr 3,6 Prozent). Unter allen Bundesländern sticht vor allem Salzburg hervor: „So einen Boom wie 18

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in Salzburg habe ich noch nicht erlebt“, so Malloth.

Größter Preisanstieg in Wien Eigentumswohnungen (Erstbezug) haben sich auch im Vorjahr als krisenresistent erwiesen und in fast allen Bundesländern mit einem weiteren Preisanstieg auf die gestiegene Nachfrage reagiert: den größten Preisanstieg gab es mit plus 6,09 Prozent in Wien. Hier wurde die 3000 Euro-Marke geknackt – der durchschnittliche Quadratmeterpreis liegt nun bei 3006,17 Euro. Platz zwei bei den Preissteigerungen belegte mit plus 5,02 Prozent das Burgenland – für einen Quadratmeter müssen nun durchschnittlich 1538,14 Euro berappt wer-

Auch die gebrauchten Eigentumswohnungen haben im Vorjahr bei den Preisen weiter zugelegt – und zwar in allen Bundesländern. Die höchste Steigerung gab es mit 8,96 Prozent in Wien – hier liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis nun bei 1928,56 Euro. Die zweithöchste Steigerung gab es mit 5,31 Prozent in Vorarlberg; im Ländle werden für den Quadratmeter gebrauchte Eigentumswohnung somit 1655,51 Euro verrechnet. Das geringste Plus gab es mit 0,44 Prozent in Kärnten, wo der Durchschnittspreis nun 1112,03 Euro beträgt. Am günstigsten waren gebrauchte Eigentumswohnungen mit

Salzburg erelebt einen Immobilienmarkt-Boom wie nie zuvor

Fotos: Salzburg Tourismus / B ilderbox

„Die Preise für Eigentum steigen, Mieten bleiben stabil“, so bringt Thomas Malloth, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Ergebnisse des Immobilienpreisspiegels 2011 auf den Punkt. Malloth prognostiziert: „Die Verknappung des Wohnraumes führt zu einem steigendem Preisdruck. Vor allem in Wien wird zu wenig gebaut.“ Malloth vermisst steuerliche Anreize für das Schaffen von Wohnraum und Anreize zur Sanierung und Erneuerung von Wohngebäuden.

den. Einen ebenfalls deutlichen Preisanstieg gab es auch in Salzburg - hier kletterten die durchschnittlichen Quadratmeterpreise um 4,63 Prozent auf 3042,68 Euro. Einzig in Niederösterreich sind die Quadratmeterpreise für Neubau-Eigentumswohnungen geringfügig gesunken – und zwar um 0,13 Prozent auf 1719,06 Euro.


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IMMOBILIENMARKT

durchschnittlich 988,83 Euro (plus 2,76 Prozent) in der Steiermark.

Wohnungsmieten stagnieren Generell betont Malloth hinsichtlich der Mietobjekte: „Die Mietpreise haben sich im Österreichschnitt allesamt unterhalb der Inflation entwickelt. Hier bleib die Entwicklung weitgehend stabil.“ Zugelegt haben auch die Mieten für Wohnungen (freier Mietzins) – einzig im Burgenland haben sie um 1,77 Prozent nachgegeben. Somit beträgt die durchschnittliche Quadratmetermiete dort rund 5,56 Euro. In allen anderen Bundesländern zeigt die Kurve aber nach oben. Eine deutliche Preissteigerung um 4,50 Prozent auf 5,57 Euro gab es vor allem in Niederösterreich.

Büro- und Geschäftsmieten Stagniert oder minimal nachgegeben haben die Preise für Büromieten in fünf Bundesländern – und zwar im Burgenland, in Niederösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark. In Vorarlberg hingegen hat der Mietpreis für Büroimmobilien deutlich angezogen: hier stiegen die Durchschnittspreise um 5,85 Prozent auf 7,24 Euro. Gleiches gilt für Wien (plus 4,01 Prozent), wo der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei 10,37 Euro liegt und in Oberösterreich. Hier haben die Preise um 3,33 Prozent angezogen - und betragen nun durchschnittlich 5,59 Euro.

„Mittlere und schlechte Lagen bei den Geschäftslokalen verlieren schon seit Jahren. Nur die Bestlage ist nachgefragt. 10 Meter Entfernung von der Hauptgeschäftsstraße reichen oft schon, und die Mietpreise fallen in den Keller“, erklärt Malloth. Während diese in Vorarlberg mit 5,30 Prozent einen deutlichen Aufwärtstrend auf einen Durchschnittspreis von 9,73 Euro verzeichnet haben, sind sie im Burgenland um immerhin 3,36 Prozent gesunken. Im kleinsten Bundesland hat sich die Durchschnittsmiete pro Quadratmeter im Vorjahr bei 7,54 Euro eingependelt. Rückgänge gab es auch in Niederösterreich (minus 1,17 Prozent), Kärnten (minus 1,33 Prozent), der Steiermark (minus 0,36 Prozent) und Wien. In der Bundeshauptstadt ist die Durchschnittsmiete für Geschäftsräume um 2,27 Prozent auf 15,09 Euro gesunken.

Innenstädte wachsen langsam Österreichs Innenstädte haben im Vorjahr wieder ein wenig an Attraktivität gewonnen – die Top Ten der in der Frequenzanalyse erfassten Städte haben – mit Ausnahme von Salzburg – ihre Frequenz erhöhen können, so die Expertin Constanze Schaffner von INFRAPOOL. Die drei Städte mit den besten Frequenzwerten blieben gegenüber dem Vorjahr in der Hierarchie unverändert: Wien liegt mit dem Stephansplatz und der

In Wien wird der Zinshaus-Boom nach Anssicht von Expertern anhalten.

Mariahilfer Straße weiterhin auf Platz 1 in Österreich: Dahinter konnte sich Linz halten. Einen deutlichen Frequenzgewinn gab es in Graz. Salzburg verliert zwar sechs Prozent Frequenz, hält aber dennoch Platz 4. Durch die Eröffnung des Kaufhauses Tyrol hat die Innsbrucker Innenstadt einen spürbaren Aufwärtsschub erhalten: hier wurden um zehn Prozent mehr Passanten gezählt. Klagenfurt, St. Pölten, Villach, Krems und Bregenz konnten 2010 ebenfalls Frequenzzuwächse verzeichnen.

Wiener Zinshausmarkt Eine Besonderheit des Wiener Immobilienmarktes sind die Zinshäuser. Laut dem Ersten Wiener ZinshausMarktbericht von Otto Immobilien ist das Jahr 2010 von steigenden Preisen, sinkenden Renditen, einem geringen Angebot und hoher Nachfrage gekennzeichnet. Deutliche Auswirkungen hatte die Schere zwischen Angebot und Nachfrage auf das Transaktionsvolumen: Im Jahr 2010 lag laut Grundbuch das Gesamtvolumen bei 770 Mio. Euro – und damit immerhin um 25 Prozent unter jenem von 2009. Damals wurde auch die Schallmauer von knapp mehr als einer Mrd. Euro Transaktionsvolumen durchbrochen. Jeder zweite Zinshaus-Käufer war im Vorjahr eine Privatperson. Betrachtet man hingegen das Umsatzvolumen, so waren fast zwei Drittel der Käufer Unternehmen. Der Zinshausboom wird nach Einschätzung von Firmenchef Eugen Otto auch heuer anhalten. Er erwartet, dass sich heuer einige österreichische Immobilienunternehmen von einer höheren Anzahl von Wiener Zinshäusern trennen werden: „Die extreme Knappheit an Angeboten wird dadurch etwas gelockert werden, von einer Überschwemmung wird aber dennoch nicht die Rede sein“, prognostiziert Otto. Viele private und institutionelle Investoren würden bereits auf ein etwas umfangreicheres Angebot warten und schon in den Startlöchern stehen. ■ 07-08/2011 HAUS & EIGENTUM

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GARTEN

Gartengestaltung:

Licht- und Schattenseiten und Rottöne stehen zur Auswahl. Gestaltungen in Schwarz- und Graukombinationen setzen zudem moderne, kontrastreiche und neutralisierende Akzente. Die Palette der hervorgerufenen Emotionen reicht dann von Eleganz und modernem Wohnambiente über Ruhe, Entspannung bis hin zu Wärme oder gar südlichem Flair. Die Tuchmaterialien unterliegen strengen Auflagen, besonders im Hinblick auf den UV-Schutz. Häufig wird hier klassifiziert, die meisten Modelle filtern zwischen 90 und 100 % der UV-Strahlung. Auch im ästhetischen Interesse wird hier ständig weiterentwickelt, neue Kollektionen mit ursprünglich glattem Gewebe erhalten durch das Einweben farbiger Garne eine textile Optik und wirken dadurch wesentlich griffiger.

Sonne und Licht sind lebensnotwendig. Zuviel Sonne kann aber auch gefährlich sein. Sonnencreme und Kopfbedeckung sind oft unzureichend, wenn im Sommer die Sonne zwschen 11 und 15 Uhr fast senkrecht steht. Markisen und Schirme bieten willkommen Schatten, um das Sontagsessen auch an heißen Tagen im Freien zu genießen. Ein sonniger Terrassenplatz direkt am Haus wird am besten durch eine ausfahrbare Markise beschattet. Sie bieten nicht nur genügend UV-Schutz, bei ausreichender Schräge bilden sie auch ein provisorisches Regendach. Da bleibt beim plötzlichen Sommergewitter noch genug Zeit, um den Terrassentisch abzudecken und die Sitzpolster ins Trockene zu bringen. Dezente Einfarbigkeit oder der klassische Streifenlook haben nichts von ihrer zeitlosen Ausstrahlung verloren, deren Anblick Urlaubsgefühle freisetzt.

ne Rolle. Schließlich kann die Lebensdauer einer qualitativ hochwertigen und professionell montierten Markise durchaus zehn Jahre betragen. Deshalb wird hier das Design auch nicht von jährlich wechselnden Moden bestimmt, vielmehr orientiert man sich eher an Farbharmonien nach dem Vorbild der Natur. Fein abgestimmte, natürliche Farbkompositionen sollen hier nicht nur für Farbfrische, sondern auch für einen fließenden Übergang zwischen Innenund Außenbereich sorgen.

Natürliche Farbharmonie

Wie auch in der Mode ist der Verweis auf die vier Jahreszeiten ein beliebtes Stilmittel. Anregend frische Gelb- und Grüntöne, harmonisches Blau und Beige oder warme, erdige Orange-

Emotional Bei der Auswahl der richtigen Markise spielen neben persönlichen Farbvorlieben auch Architektur, Wandfarbe und -oberfläche sowie Fenstertyp ei-

Technische Erleichterungen Aus Kinder- und Jugendtagen kennt man noch die Markise, die mit der Handkurbel ein- und ausgefahren wird. Klemmen und Blockieren des Mechanismus war an der Tagsordnung. Heute ist bei größeren Markisen serienmäßig ein Motor eingebaut. Bei Handbetrieb liegt der Fokus auf leichter Bedienung. Auch die Maße haben sich aufgrund technischer Weiterentwicklung stetig nach oben bewegt. Ausladungen bis zu 5 m bei straff gespanntem Tuch sind durchaus möglich. Dies kann bei schräg stehender Sonne höchst willkommen sein. Größenordnungen dieser Art sind schon lange nicht mehr der Gastronomie vorbehalten.

Aufgrund ihrer asymmetrischen Konstruktion stehen Freiraumschirme nicht im Weg und bieten viel Bewegungsspielraum.

Fotos: Son / Stobag

Für jeden das Passende

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Generell kann man zwischen mehreren Markisentypen unterscheiden. In vielen Fällen sind die klassischen Teleskoparmmarkisen oder Kassettenmarkisen nicht die ideale Wahl. Größere Stabilität und vor allem auch zu-


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GARTEN ■

verlässigen Regenschutz bietet eine Terrassenmarkise. Für einen hundertprozentigen Allwetterschutz ist oft ein zusätzliches Glasdach erhältlich. Durch den Pergola-Charakter entsteht ein komplett neues Ambiente im Übergangsbereich zwischen innen und außen. Andere Ansprüche bestehen bei der Beschattung des Innenraums, was im Hochsommer bei entsprechender Fensterausrichtung oft von essenzieller Bedeutung ist. Senkrechtmarkisen oder sogenannte Fallarmmarkisen in meist hellen Farbtönen filtern Strahlung und halten die Temperaturen so auf einem angenehmen Niveau. Gleiches gilt für spezielle Beschattungssysteme für Wintergärten.

Frei stehende Beschattung Größere Flächen wie Tischgruppen, Sandkisten oder Planschbecken sind gerade bei wanderndem Sonnenstand mit Schirmen manchmal schwer zu beschatten. Besser geht es mit Sonnensegel oder frei stehenden Markisen. Besonders bei häufiger Nutzung kann sich die Investition schnell bezahlt machen. Zwei T-Stützen oder einbetonierte Bodenhülsen sorgen für einen sicheren Stand. Und wer gerne noch bis spät in die Nacht im Garten sitzen bleibt, freut sich sicher über die optional angebotene Beleuchtung unter dem mobilen Dach.

Geprüfte Sonnenschirme UV-Schutz ist in den letzten Jahren ein immer wichtigeres Thema geworden und die Produzenten von hochqualitativen Sonnenschirmen tragen dieser Entwicklung Rechnung. Da der Eigenschutz der Haut je nach Hauttyp bereits nach fünf Minuten in der Sonne erloschen sein kann, wird der Lichtschutzfaktor der Schirme analog zur Sonnenschutzcreme angegeben. Entsprechen werden Sonnenschirme mit unterscheidlich hoher UV-Durchlässigkeit angeboten. Beim Kauf eines hochqualitativen Schirms sollte man neben Design und Funktionalität auch auf eine klare Auszeichnung

Moderne Technik macht Markisen mit Ausladungen bis zu 5 m möglich. Sie sorgen für Schatten auch bei schräg einfallender Sonne des UV-Schutzfaktors achten. Beachten sollte man, dass seitliche Reflektion von Hauswänden oder anderen Flächen den Wert reduzieren kann.

Sonnensegel Nicht erst seit diesem Jahr liegen Sonnensegel bei uns im Trend. Ihr modernes Design kombiniert mit überzeugender Technik haben sie zu einer echten Alternative gemacht. Frei aufstellbar und spannbar können sie im Garten oder auf Freiflächen wertvolle Dienste leisten. Auch die aufrollbaren Segel erfreuen sich wachsender Beliebtheit, da sich auch größere Flächen bis zu 70 m2 überspannen lassen. Die gegenwärtige Trendfarbe ist gelb, daneben sind aber noch viele weitere Farbtöne und Muster erhältlich.

Pflege Um seiner Markise oder dem Schirm eine lange Lebenszeit zu garantieren, ist ein einfacher Pflegedurchgang im Frühjahr unerlässlich. Markisenstoffe sind in der Regel ein Gewebe mit leinen-ähnlichem Charakter und werden aus Polyacryl hergestellt. Durch die Spinndüsenfärbung der einzelnen Fasern zeichnen sie sich durch hohe Licht- und Farbechtheit aus und sind

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www.garten-haus.at

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GARTEN

darüber hinaus äußerst widerstandsfähig gegen Witterung und Verrottung. Eine Veredelung durch Imprägnierung ist ein weiterer bewährter Schutz vor Schmutz und wirkt öl-, fett- und wasserabweisend. Trotzdem ist innerhalb eines gewissen Zeitraums eine Reinigung empfehlenswert, vor allem wenn starke Verschmutzungen durch beispielsweise Vogelkot oder Ruß vorkommen. Beim Kauf der Markise werden im Regelfall Pflegeanleitungen mitgegeben, diese geben Auskunft über eventuelle Besonderheiten, die zu beachten sind.

Do it yourself Die Übergabe an eine spezielle Markisenreinigungsfirma wird abgesehen von gastronomischen Betrieben mit großer Stückzahl nur in den wenigsten Fällen nötig sein. Die Reinigung des Stoffes mit einer Bürste im trockenen Zustand ist in jedem Fall durchführbar, danach lassen sich kleinere Flecken mit einem normalen Waschmittel (Seifenlauge oder Feinwaschmittel) reinigen. Mit einer an einen Wasserschlauch angeschlossenen Gartenbrause muss dann mehrmals nachgespült werden, damit keine Waschmittelreste im Gewebe zurückbleiben. Sollte dies nicht ausreichen, bietet der Fachhandel zusätzlich noch spezielle Markisenreinigungsmittel an. Ein sonniger Frühlingstag bietet sich für diese Arbeit an, da die Markise schneller trocknet und wieder eingefahren werden kann. Je nach Material kann außerdem die Imprägnierung mit einem Spray wieder aufgefrischt werden. Auch das Markisengestell ist durchaus dankbar für einen kleinen Check. Meist genügt dabei das Schmieren der Gelenke mit etwas Öl oder Gleitspray. Beim Stoff des Sonnenschirms ist die Reinigung identisch, auch wenn es sich hier teilweise um ein Baumwollmischgewebe mit Polyesteranteil handelt. Die Alterungsspuren sind bei diesem eher sichtbar, außerdem ist das Risiko für Schimmel größer. Sofern Holzelemente vorhanden sind, können diese gemeinsam mit den Gartenmöbeln gereinigt werden. ■ 22

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Konsequenter UV-Schutz Sonnenschutzsysteme sind mit einer UV-abweisenden Beschichtung versehen, um vor den gesundheitsgefährdenden Wirkungen der prallen Sonne zu schützen. Ein Maß für diesen Schutz ist der sogenannte UV-Index. Dieser UV-Index bezieht Material, geometrische Form, Neigungswinkel etc. mit in die Berechnung ein. Genau wie bei Sonnenbrillen und Sonnencremes sollte man auch beim Sonnenschirm nicht sparen. Gerade nach ein bis zwei Jahren Nutzung trennt sich hier die Spreu vom Weizen. Wie in Labortests nachgewiesen wurde, erfüllen nicht alle Produkte dann noch die nötigen Anforderungen. Umgerechnet auf den Sonnenschutzfaktor einer Sonnencreme, fällt hier der Schutzfaktor 10 bis 15 noch gerade in die Bewertung genügend. Gute Schirme erreichen dabei durchaus Werte bis 80. Da im Gegensatz zu Cremes nicht immer ein Sonnenschutzfaktor angegeben wird, empfehlen Fachleute der schweizer Krebsliga die Be-

achtung gewisser Punkte beim Kauf. Demnach sollte der Stoff nicht durchscheinend sein und aus engmaschigem Polyestergewebe bestehen. Sonnenschirme, die diese Kriterien nicht erfüllen, seien maximal als Schattenspender oder zu Dekorationszwecken, aber nicht als Schutz vor schädlichen UV-Strahlen zu gebrauchen. Interessant ist auch die Farbempfehlung: Intensive, dunkle Farben sollten gegenüber Weiß, Gelb und Beige den Vorzug erhalten. Auch bei Markisen ist die Devise, dass hellere Tücher nur etwa 97 % der UV-Filterwirksamkeit gegenüber dunkleren Stoffen aufweisen. Hier hat sich mittlerweile schon so etwas wie ein Sonnenschutzfaktor für Textilien, der sogenannte UPF (Ultraviolet Protection Factor), etabliert. Der Maximalwert liegt hier bei UPF 50+, das bedeutet eine 50-mal längere Toleranzzeit bis zum Sonnenbrand. Dabei ist allerdings auch der ganz persönliche Hauttyp entscheidend, da jeder eine unterschiedliche Sonnenempfindlichkeit aufweist.

Ein Sonnensegel verbreitet eine ganz eigene Atmosphäre. Gerade bei Gartenfesten oder im Kinderspielbereich sind sie ein optimaler Schattenspender.


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LEBEN ■

Sommer:

Durstlöscher ohne Alkohol Ausreichend trinken ist ein wesentlicher Beitrag zum Wohlbefinden. Wenn der Körper zu wenig Flüssigkeit bekommt, sinken seine Leistungsfähigkeit und das Konzentrationsvermögen. Seit einigen Jahren ranken sich um das Thema „Wassertrinken“ allerdings einige Mythen, die einer genaueren Betrachtung nicht standhalten. So macht Wassertrinken nicht automatisch schlank und schön. Wasser, vor dem Essen getrunken, dämpft zwar den Appetit, Kalorien werden dabei aber keine verbraucht. Auch der natürliche Alterungsprozess der Haut lässt sich nicht allein dadurch stoppen, dass man literweise Wasser trinkt.

Zwei Liter pro Tag Ein erwachsener Mensch sollte rund zwei Liter Wasser pro Tag trinken, bei körperlicher Belastung und an heißen Tagen entsprechend mehr. Das Durstgefühl ist ein guter Gradmesser für den Wasserbedarf. Viele Menschen haben aber verlernt, auf die Signale des Körpers zu achten und ignorieren in der Hektik des Alltags, dass es wieder einmal Zeit wäre, ein Glas zu trinken. Hier helfen kleine Tricks, um sich selbst immer wieder an das Trinken zu erinnern. Zum Beispiel, indem man sich eine Karaffe mit Wasser auf den Schreibtisch stellt oder den Klang eines Wasserfalls als Handy-Klingelton programmiert.

Durstlöscher In Österreich sind wir in der glücklichen Lage, Wasser aus der Leitung praktisch unbegrenzt und zumeist in ausgezeichneter Qualität zur Verfügung zu haben. Das ist nicht in allen Ländern selbstverständlich. Als Durstlöscher ist Leitungswasser in den meisten Fällen ausreichend, auch bei körperlicher Anstrengung. Isotonische Getränke sind nur bei extremer Verausgabung wie im Spitzensport notwendig. Als Abwechslung sind kalorienarme Getränke durchaus erlaubt. Wegen des Vitamingehalts besonders empfohlen werden Obstund Gemüsesäfte, die im Verhältnis 1:1, besser noch 1:2 mit Wasser oder Mineralwasser verdünnt werden. Weitere bewährte Durstlöscher: Selbstgemachte Limonade: Zitronen auspressen und den Saft nach Geschmack mit Wasser verdünnen. Ein Schuss Fruchsaftsirup bringt die gewünschte Süße. Holundersaft harmoniert besonders gut mit dem Zitronenaroma.

Aufgespritzte Buttermilch: Buttermilch im Verhältnis 1:1 mit Mineralwasser verdünnen. Eine angenehm säuerliche Erfrischung für wirklich heiße Tage! Statt Buttermilch eignen sich auch Yoghurt (natur) oder Kefir. Eistee: Es muss nicht immer stark gesüßter Fertig-Eistee aus dem Tetrapack sein. Brühen Sie pro Tasse zwei Löffel Tee mit heißem Wasser auf (Schwarzer, Grüner oder Früchtetee). Gießen Sie das Getränk noch heiß über eine ausreichende Menge Eiswürfel. Durch diese Schockbehandlung wird der Tee nicht schal. Den fertigen Eistee können Sie nach Belieben süßen, mit Fruchtsaft mischen oder mit Gewürzen verfeinern – zum Beispiel mit frischer Minze oder Zitronenmelisse. Alkoholfreie Cocktails: Alles, aus dem man Saft machen kann, eignet sich auch für Mixgetränke. Marillen, Melonen, Bananen, Mangos und viele andere Obstsorten, aber auch Gurken, Tomaten und Avocados lassen sich problemlos im Mixer pürieren. Für Äpfel, Kohlrabi, Karotten oder Rote Rüben braucht man einen Entsafter – oder man kauft fertige Säfte. Beim Mixen sind Ihnen keine Grenzen gesetzt: Süß oder salzig, aufgespritzt oder pur – lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf! Für Cocktails ohne Promille gib es unzählige Rezepte. Sie benötigen die selbe Grundausstattung wie für „echte“ Cocktails: Einen Cocktailshaker, ein Barmaß und viele Eiswürfel. ■ 07-08/2011 HAUS & EIGENTUM

Fotos: Marko Greitschus / sxc.hu

In der Hitze des Sommers sollte man auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten, um die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu erhalten. Wasser ist der beste Durstlöscher, aber hin und wieder darf es auch etwas Abwechslung geben.

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I NTERNATIONAL

International:

HEV Schweiz: Gemeinsam für das Privateigentum Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz) vertritt über 300.000 eidgenössische Wohnungseigentümer und ist damit eine der größten Organisationen der Schweiz. Am 27. Mai 2011 fand die 96. Delegiertenversammlung des HEV statt, bei der Präsident Dr. Rudolf Steiner auch den österreichischen Vertreter des ÖHGB, Vizepräsident Josef Stranzinger, begrüßte Über 400 Teilnehmer kamen zur Delegiertenversammlung des HEV in Landquart, darunter die Delegierten der Sektionen sowie zahlreichen Gästen aus Politik und Wirtschaft. Präsident Dr. Rudolf Steiner wies in seiner Rede auf die dringend notwendige Wohneigentumsförderung sowie auf die anzustrebende Verhinderung von weiterer Verknappung des Baulandangebotes hin. „Wir Hauseigentümer haben den Grundsatz „Schaffe, schaffe, Häusle baue“ verinnerlicht. Wir haben uns etwas aufgebaut, das Bestand haben soll und sind stolz darauf. Immer mal wieder sehen wir uns

jedoch genötigt, uns gegen Angriffe auf das Privateigentum zu wehren“, so Dr. Rudolf Steiner.

Keine Verknappung des Bauland-Angebots Trotz reger Bautätigkeit vermag das Angebot an neuen Wohneinheiten in der Schweiz die steigende Nachfrage kaum zu decken. Unter dem Druck der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat nun eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes als Gegenvorschlag ausgearbeitet. Diese komme jedoch der Landschaftsinitiative zu weit entgegen, so der HEV. Er wehrt sich ge-

ÖHGB-Vizepräsident Josef Stranzinger (rechts) mit dem Direktor des HEV Ansgar Gmür bei der Delegiertenversammlung des HEV

gen bodenrechtliche Zwangsmaßnahmen und eine Pflicht zur Kompensation von Landwirtschaftsland. „Durch die geplante Regelungen würden Neueinzonungen praktisch unmöglich“, erklärt Dr. Rudolf Steiner. „Der HEV Schweiz möchte keine neuen Instrumente oder politischen Entscheidungsebenen in der Raumplanung. Stattdessen sollen die bestehenden Möglichkeiten gestärkt werden.“

Zwillingsinitiative zur Wohneigentumsförderung In der wohlhabenden Schweiz können sich Mittelstandsfamilien trotz harter Arbeit erst sehr spät Wohneigentum leisten. Wohneigentumsförderung sei deshalb dringend notwendig, so Steiner. Er verweist auf die Bausparinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“, die 2010 viel Zustimmung gefunden hat. Weniger erfolgreich war hingegen die zweite HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ „Wir schützen das Privateigentum im Allgemeinen und das Grundeigentum im Speziellen“, betonte Dr. Rudolf Steiner.

Gastreferentin Bundesrätin WidmerSchlumpf Höhepunkt des offiziellen Teils der Delegiertenversammlung bildete das Referat von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie sprach unter anderem vom Methodenwechsel bei der Besteuerung des Grundstückgewinns, thematisierte das steuerlich privilegierte Bausparen und erörterte den Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. ■ 24

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AUS DEN BUNDESLÄNDERN ■

Oberösterreich

Sommergespräch des Bezirksverbandes Braunau Am 2. Juli fand in Uttendorf im Innviertel das Sommergespräch des Bezirksverbandes Braunau statt. Der Andrang war groß, 245 Gäste ließen es sich nicht nehmen, bei der inzwischen schon traditionellen Veranstaltung mit dabei zu sein. Dr. Paul Großmann, Präsident des Tiroler Haus- und Grundbesitzerbundes und Vizepräsident des ÖHGB, hielt

eine Begrüßungsansprache zum Thema Energieausweis. ÖHGB-Vizepräsident Josef Stranzinger überreichte ein Ehrengeschenk an Frau Waltraud Lindmaier. Sie ist das 850. Mitglied des Bezirksverbandes Braunau. Im Mittelpunkt des Sommergespräches stand ein Vortrag des Präsiden-

ten des Salzburger Haus und Grundbesitzerbundes RA Dr. Lukas Wolf. Er referierte über Mietrechtsfragen, über das Problem der Überalterung der Bevölkerung, die katstophale Verschuldung, über Probleme der Pensionen, Spitäler, Bundesbahhn und der Verwaltung. Wolf erklärte, dass allein die Stadt Wien 80.000 Beamte angestellt habe, während es in Brüssel lediglich 50.000 EU-Bamte gebe. Die Verschuldung sei besorgniserregend: Betrug sie vor 30 Jahren 35 % des Bruttonationalprodukts so sind es heute 74 %. Wolf fand es löblich, dass die Steiermak mit der Reduzierung der Mandatare begonnen hat. Trotz der aufrüttelnden Botschaft klang das Sommergespräch mit einem ausgezeichneten Menü und mit musikalischer Begleitung der „Silver■ Boys“ aus.

Wien

AUFNOTIERT

„Billig wohnen“ in Wien Die „Kronenzeitung“ verglich die Miepreise europäischer Städte und kam zu dem Ergebnis, dass die Wiener äußerst günstig wohnen. Im Schnitt zahlt ein durchschnittlicher Haushalt in der Bundeshauptstadt eine Bruttomiete (inklusive Betriebskosten) von 590 Euro. Das ist gleich viel wie man in Berlin fürs Wohnen zahlt. In München müssen Mieter rund 10 Prozent mehr hinblättern. Noch teurer wird es in Paris, Dublin, Oslo oder Genf: Hier ist das Preisniveau der Mieten doppelt so hoch

wien in Wien. Auch Madrid zählt mit 930 Euro pro durchschnittlichen Haushalt zu den eher teuren Wohnorten. Eine Steigerung der Mietpreise in Wien sei allerdings nicht auszuschließen, so die „Krone“ weiter. In Zukunft müssten noch viele Häuser energieeffizient saniert werden. Die Eigentümer können die Kosten aber nicht alleine tragen, weshalb sie auch von den Mietern einen finanziellen Beitrag erwarten. ■

Zertifizierte Wasserversorger Die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) zertifiziert ab sofort Wasserversorgungsunternehmen. mit der fachspezifischen Qualitätsauszeichnung „ÖVGW-zertifizierter Wasserversorger“. Diese Auszeichnung soll Versorgungsqualität von der Quelle bis zum Kunden sichern. Erstes zertifiziertes Wasserversorgungsunternehmen ist das E-Werk Wels Wasserversorgung.

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PRESSESPIEGEL

Auf diesen Seiten fassen wir für unsere Leser interessante Berichte aus den Medien zusammen. In dieser Ausgabe finden Sie Artikel aus der Tageszeitung „Die Presse“ und dem „Wirtschaftsblatt“.

Weitere Entscheidungsfaktoren neben der städtischen Lage seien, so Arnold, eine gute Verkehrsanbindung und nicht zuletzt die Schönheit des Hauses. Als Beispiel führt er ein Objekt in der Baumgasse im 3. Wiener Bezirk an. Wohnungssanierungen wurden ebenso durchgeführt wie eine allgemeine Haussanierung. Die Nähe zur Stadtentwicklungszone St.Marx sei auch ein Pluspunkt.

Es wird nicht billiger

Zinshäuser werden knapp Das Angebot an Wiener Zinshäusern ist derzeit knapp. In der Bundeshauptstadt werden aktuell rund 15.400 Gründerzeithäuser gezählt. Nikola Gumhold recherchierte für die „Presse“ wie die Marktstrukturen aussehen und wohin die Entwicklung geht Private wie Unternehmen sehen sich derzeit gern am Wiener Zinshausmarkt um und spähen nach interessanten Objekten – doch die sind rar. Betrachtet man das Umsatzvolumen, so „sind fast zwei Drittel der Käufer Unternehmen“, erklärt Eugen Otto von Otto Immobilien zum Thema Gründerzeithaus. Laut Otto werden aktuell rund 15.400 Gründerzeithäuser in Wien gezählt. An der Zahl der Transaktionen gemessen war 2010 jeder zweite Käufer eine Privatperson. Ganz genau kann man das aber nicht sagen, denn: „Im Grundbuch scheint nicht auf, ob jemand eine Gesellschaft kauft, in der sich eine Liegenschaft befindet. Diese sogenannten Share-Deals machen rund 25Prozent des Gesamtvolumens aus“, erläutert Markus Arnold, Arnold Immobilien. Walter Wittmann, Premium Immobilien, ergänzt: „Der Anteil an privaten Käufern ist seit 2009 deutlich gestiegen.“ Es herrsche reges Interesse bei Privaten und Stiftungen. Fondsgesellschaften hingegen seien noch immer sehr zurückhaltend im Vergleich zu den Boomjahren 2007 und 2008. 26

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Die Preisentwicklung auf dem Wiener Markt vergleicht Otto mit der „Laufruhe des Riesenrades“: Sie sei stetig, bewege sich aber langsam. Auch Arnold und Wittmann bestätigen, dass es sicher nicht billiger werde. 2010 lag das Gesamtvolumen bei 770Millionen Euro. Im Vergleich zu 2009 bedeutet das einen Rückgang um 25Prozent. Steigende Preise und fallende Renditen prägen aktuell das Marktbild. Derzeit könne man laut Arnold im ersten Bezirk mit Renditen von 1,5 bis zwei Prozent rechnen. Gute Wiener Innenstadtlagen erreichen Renditen zwischen drei und vier Prozent. Otto präzisiert: „Am höchsten sind die Renditen für Gründerzeithäuser noch im 10., 11. 21. und 22. Bezirk mit bis zu sieben Prozent.“ Mit begehrten Plätzen wie dem Stuwerviertel und dem Karmelitermarkt kann der zweite Bezirk die größten Preissteigerungen erzielen. Die Renditen liegen hier bei 2,8 Prozent. Arnold: „Alle Bezirke, die innerhalb des Gürtels liegen, sind sehr beliebt. Die Bezirke 1. bis 9. sind auf jeden Fall eine gute Adresse.“ Wien wird in den kommenden zehn bis 15 Jahren um 300.000 Einwohner anwachsen; damit werden laut Arnold auch die bisher weniger geschätzten Lagen gewinnen. Ein Beispiel für die Stadtentwicklung sei die Gegend um den Brunnenmarkt, die deutlich an Attraktivität zugelegt habe. Wittmann ergänzt: „Wichtig ist auch die Mikrolage. Unser Büro beispielsweise in der Operngasse punktet durch die Nähe zum Naschmarkt. Es gibt aber auch Ecken im 4.Bezirk, die nicht so attraktiv sind.“

Regionen mit möglichen Preissteigerungen Private Käufer sehen sich dabei eher nach Objekten um, die saniert und voll entwickelt sind. Denn für diese stehe die Anlage im Vordergrund, so Arnold. Institutionelle Investoren kaufen eher Häuser mit Entwicklungspotenzial und in Regionen, in denen mit Preissteigerungen zu rechnen ist, „wie Randlagen beispielsweise im 21. oder 22. Bezirk“, meint Wittmann. Vorab gecheckt werde jedenfalls das Potenzial einer Immobilie, wie etwa die Ausbaufähigkeit des Dachbodens oder für etwaige Geschäftsflächen. Der Anteil an Neubauten im Wiener Zinshaussegment ist sehr gering. Das hat zwei Gründe, erklärt Wittmann: „Die Fläche fehlt, und die Preise sind zu hoch. In guten Lagen mit einem Neubau Rentabilität zu erzielen ist schwierig.“ Auch könne man nicht mehr bauen wie vor 100Jahren, das wäre unbezahlbar. Weiters meint Arnold: „Altbauten sind durch ihre hohe Wohnqualität und ihre Optik attraktiv. Und: Der Quadratmeterpreis für ein Zinshaus ist niedriger als die Quadratmeterkosten für die Errichtung eines Neubaues.“ Transaktionen in 2010: 670, im Jahr davor waren es 871. Steigerung des Transaktionsvolumens2010 in den Bezirken 10. bis 19. und 23. Der größte prozentuelle Zuwachs: im 12., 14. und 23.Bezirk. Die größten Volumen wurden in den Bezirken 3. bis 7. registriert. Nikola Gumhold “Die Presse“ 18.06.2011


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PRESSESPIEGEL

Der Stadtraum wird eng Innerhalb des Gürtels locken Wohnungen nicht nur Wiener in Scharen an. Eigentum und Miete sind gleichermaßen gefragt, berichtet Christian Lenoble in der „Presse“ Der Spittelberg, das Freihausviertel und der Karmeliterplatz zählen – außerhalb des in einer eigenen Liga spielenden ersten Bezirkes – zu den bekanntesten Grätzeln im Innergürtelbereich. Eine Aufwertung erfahren haben in den letzten Jahren das Schlossquadrat in Margareten und das Rochusviertel im dritten Bezirk. Laut Elisabeth Klinger, Conwert Immobilien, vor allem eine Folge der „Ansiedelung von Szenelokalen, individuellen Geschäften und multikulturellen Gastronomiebetrieben“. Der Wohnungsmarkt in Wien innerhalb des Gürtels zeigt sich lebendig, wie man auf der Wohnmesse Immobilia überprüfen kann. Für Friedrich Neumeyer, Geschäftsführer von Neumeyer-Immobilien, sind noch andere Viertel erwähnenswert: „Im Alsergrund die Gegend rund um das alte AKH, hin zur Alserbachstraße und zur Volksoper, in der Josefstadt das Theatergrätzel. Immer spannender werden auch die Mariahilfer Straße und ihre Seitengassen.“ Weniger Nachfrage sieht Neumeyer hingegen im fünften Bezirk, Nähe Arbeitergasse, Gumpendorfer Straße und Margaretengürtel. In Gürtelnähe wäre ein Aufschwung grundsätzlich möglich, doch oft besteht hier schlechte Bausubstanz. „In der Nachkriegszeit war der Gürtel eine gute Adresse; sie hat in den Jahrzehnten danach allerdings dramatisch verloren. Der Erfolg der Aktivierung der Stadtbahnbögen in den letzten Jahren zeigt, dass künftig auch eine jüngere Klientel für diese Stadtteile wiedergewonnen werden könnte.“ Mangelnde Bewegung kann dem Wiener Wohnungsmarkt also nicht

nachgesagt werden, insbesondere, was die Preisentwicklung betrifft. Laut Index der Nationalbank sind die Preise seit 2005 in Wien um 40 Prozent in die Höhe geschnellt, während die Steigerung österreichweit nur 17 Prozentpunkte betrug. Vor allem die Erhöhung bei Mietneuabschlüssen und die Preissprünge auf dem Markt für gebrauchte Eigentumswohnungen sorgen laut Experten dafür, dass die Wohnkosten einen immer größer werdenden Anteil am monatlichen Lebensbudget der Wiener einnehmen.

Preisschere wird größer Wenig überraschend betrifft diese Entwicklung speziell den innerstädtischen Bereich der Bundeshauptstadt. „Die Preisschere bei Immobilien innerhalb und außerhalb des Gürtels wurde in den letzten Jahren zunehmend größer“, weiß Klinger. Überdimensional gestiegen sind laut Klinger die Preise der Eigentumswohnungen. Ein Ende der Preissteigerung ist derzeit nicht abzusehen.“ Die Ursachen findet man in den grundlegenden Gesetzen des Marktes. „Die Nachfrage nach Wohnungen hat sich aufgrund des Trends zur konservativen Geldanlage in Immobilien speziell in den Bezirken innerhalb des Gürtels erhöht. Nach wie vor sind dabei Regionen, die näher zum Ring als zum Gürtel liegen, bei Kaufinteressenten beliebter. Wesentliche Qualitätskriterien sind die öffentliche Erreichbarkeit, das ,innerstädtische' Wohngefühl, die gewährleistete Nahversorgung und die Alternativen der kulturellen Möglichkeiten“, erläutert Horst Schwarzenberg von Colliers Columbus. „Im Fokus der Nachfrage stehen einerseits Wohnungen zwischen 50 und 70 Quadratmetern, die entweder als Stadtwohnung/Zweitwohnsitz oder zur Vermietung gedacht sind, und andererseits Wohnungen von 120 bis 150 Quadratmetern, die hauptsächlich zum Zweck der Eigennutzung erworben werden.“ Christian Lenoble “Die Presse“ 20.05.2011

Die teuersten Wohnungen der Welt 22 Millionen Euro für 190 Quadratmeter Wohnfläche und 36 Quadratmeter Terrasse – Preise wie diese sind in Monaco keine Seltenheit. Und in Zukunft wird es noch teurer, schreibt Robert Brazak im „Wirtschaftsblatt“

Wenig Platz, hohe Nachfrage und starkes Image lässt die Immobilienpreise in Monaco von allerhöchstem Niveau aus weiter steigen. Im rund zwei Quadratkilometer großen Fürstentum beträgt der Quadratmeterpreis bis zu 148.000 Euro. Der Durchschnittspreis beträgt immerhin noch knapp 46.000 Eiuro-das lässt selbst teure Metropolen wie Paris als Schnäppchen erscheinen. An Käufern mangelt es nicht. Diese werden nicht nur vom wunderschönen Blick auf den Yachthafen angelockt, sondern auch von der Aussicht auf abgabenfreies Vermögen – in Monaco gibt es keine Einkommensteuern. Vor allem Franzosen und Italiener reißen sich um einen Wohnsitz an der prestigeträchtigsten Adresse Europas; aber auch aus dem Mittleren Osten und aus Russland ist die Nachfrage zuletzt gestiegen. Die Auswahl an Wohnraum ist allerdings begrenzt; wer hier eine Immobilie erworben hat, verkauft selten. Ein Beispiel für ein Appartement in bester Lage ist eine 226 Quadratmeter große Wohnung im „Sun Tower“: Der nahe des Casinos gelegene Wohnkomplex gilt als eine der begehrtesten Standorte im Fürstentum; der Blick auf das Mittelmeer ist auch das erste Verkaufsargument. Der Kaufpreis ist mit 22 Millionen Euro für Monaco kein Schockeffekt – auch wenn die Immobilie zum Teil zu renovieren ist, um den Ansprüchen der Umgebung zu genügen. Robert Brazak „Das Wirtschaftsblatt“ 24.06.2011 07-08/2011 HAUS & EIGENTUM

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■ SERVICE

Wien ZENTRALVERBAND HAUS UND EIGENTUM Zentralverband der Hausbesitzer und Reformverband 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 6 Tel.: 01-406 33 18 Fax 01-406 53 49 E-mail: office@zvhausbesitzer.at homepage: www.zvhausbesitzer.at

Sekretariat: Mo. – Do. 8.30 bis 17.00 Uhr Fr. 8.30 – 13.00 Uhr.

Rechtsauskunft: Mo. 8.30 –18.30 Uhr, Di. – Fr. 8.30 – 12.30 Uhr. Achtung: Rechtsberatung im Juli / August An allen Freitagen Im Juli und August findet KEINE Rechtsberatung statt! Für Rechtsauskünfte ersuchen wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter 01-406 33 18, damit Wartezeiten vermieden werden können. Schriftliche Auskünfte (E-Mail, Brief, Fax) sind kostenpflichtig. Es werden je nach Aufwand der Bearbeitung bis zu 20 Euro verrechnet. Achtung: Im Juli und August entfallen die Steuer-, Bau- und Versicherungsberatungen!

Steuerberatung: Jeden Mittwoch ab 14.00 Uhr durch einen Vertreter der Steuerberatungskanzlei Prüftreuhand nach telefonischer Anmeldung. Außerdem bietet die Kanzlei DI Sommer, 1220 Wien, Mengergasse 39/34 Steuerberatung an. Schriftliche Anfragen können leider nicht beantwortet werden. Telefonische Terminvereinbarungen unter 01-270 53 58 erbeten.

Bauberatung: Durch einen Vertreter des Instituts für Bauforschung OFI nach telefonischer Anmeldung Nächste Termine: 13. September 2011, 18. Oktober 2011. 28

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Versicherungsberatung: Durch Herrn Thomas Savera nach telefonischer Anmeldung. Nächste Termine: 29. September, 27. Oktober Diese Beratungen finden in den Räumlichkeiten des Zentralverbandes statt.

Finanzberatung: Durch einen Vertreter der Immo-Bank nach telefonischer Terminvereinbarung. Beratung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt in zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nach telefonischer Vereinbarung. Dieses Service ist kostenpflichtig! (Spezialtarif für Mitglieder)

INFORMATIONSABENDE zu aktuellen Themen im Sitzungssaal des Zentralverbandes, 1. Stock. KR Peter Frigo: Di. 13. September 2011, 18 Uhr. Nächste Termine: 4. Oktober, 18 Uhr. Helga Brun: Nächster Termin: 18. Oktober 18 Uhr.

HAUSVERWALTUNGSKURS Für Mitglieder des Zentralverbandes Haus und Eigentum, des Zentralverbandes der Hausbesitzer und des Reformverbandes österreichischer Hausbesitzer besteht die Möglichkeit, einen Kurs zu besuchen, bei dem für Hauseigentümer wesentliche Themen besprochen werden. Kursbeitrag: 100 €, ab 1.10. 50 € (letztes Quartal 2011) Nächste Termine: 7. und 28. 09 . Kurszeiten: 18:00 bis 19:45 Uhr Ort: 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 6, Vortragssaal im Dachgeschoß. Wir ersuchen um Anmeldung unter Tel. 01-406 33 18. Ergänzend zu diesem Angebot werden kostenlose Informationsabende und Spezialvorträge während des Jahres angeboten.

PRÄSENTATION des BICI EDV -Hausverwaltungsprogrammes der Firma Liegenschaftsverwaltung Graz im Sitzungssaal des Zentralverbandes, 1. Stock – Donnerstag, 15.09 2011 18:30 Uhr. Anmeldung erbeten!

ABC der HAUSVERWALTUNG – Grundlagenwissen – Neue erweiterte Auflage Preis: 20 Euro inkl. MWSt. (exkl. Porto), Erhältlich im Büro des Zentralverbandes der Hausbesitzer. Neue Ergänzungsblätter liegen im ZV für Sie auf.

Oberösterreich Rat und Hilfe für Mitglieder Landesverband Oberösterreich Haus- und Grundbesitzerbund Spittelwiese 13/1, 4020 Linz oder per Adresse: Landesobmann Josef Stranzinger Dr. Pascher-Straße 10 5280 Braunau, Tel. 0664-112 06 06 Mail: stranzinger@tznetz.com www.hausbesitzerbundooe.at

BRAUNAU, Bezirksverband Dr. Pascher-Straße 10, 5280 Braunau Sprechstunden jeden Mo. 15 – 18:30 Uhr und nach Vereinbarung. Tel/Fax: 07722-620 20 oder Mobil: 0664-112 06 06 Mail: stranzinger@tznetz.com www.grundbesitzerbund-braunau.at

LINZ, Bezirksverband: INFORMIEREN – BERATEN – BETREUEN Spittelwiese 13/1, 4020 Linz Tel.: 0732-77 46 56 Fax: 0732-78 46 40 Mail: office@hausundgrundbesitzer.at www.hausundgrundbesitzer.at


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SERVICE

Bürozeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr, Di. und Do. 14 – 16:30 Uhr Telefonzeiten: Mo. 8–12 Uhr, Di. bis Fr. 8–9 und 12 – 13 Uhr. Di. und Do. 14 – 15 Uhr

WELS UND UMGEBUNG, Bezirksverband: Kaiser-Josef-Platz 47/3, 4600 Wels Tel.: 07242-293 61 Fax: 07242-293 61-26, Mail: hausbesitzerbund.wels@aon.at Bürozeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr

SCHÄRDING, Bezirksverband Linzer Straße 16, 4780 Schärding Sprechstunden jeden Mo. 15:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel. / Fax: 07712-30022 Obmann Schmid: 0660-47 09 202 Obmannstv. Haslinger: 0650-49 02 008 mail: office@schaerdinger.net www.1.Schaerdinger.net

Salzburg Salzburger Haus- und Grundbesitzerbund 5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 12, Tel.: 0662-84 83 72-0, Fax DW - 20 Mail: office@shgb.at, www.shgb.at

ausschließlich für Mitglieder des Hausund Wohnungseigentümerverbandes angeboten werden können, wird ersucht, bei der Beratung die Einzahlung des laufenden Mitgleidsbeitrages nachzuweisen. Im Rahmen unserer Mitgliederfachberatung wird im Bedarfsfalle Beratung durch freiberufliche Fachexperten (Rechts-, Steuer- und Bauberatung) kostenlos angeboten. Den dafür notwendigen „Beratungsscheck“ erhalten Sie beim jeweils zuständigen Ortsverein oder über den Landesverband im Krems. Für die bei den Ortsvereinen allgemein abgehaltenen Beratungen ist kein Beratungsscheck erforderlich.

AMSTETTEN, Beratungsstelle Auskünfte und Beratung über Immobilien Ott nach telefonischer Vereinbarung: Mag. Johannes Ott Tel.: 07472/66687 E-Mail: j.ott@immobilien-ott.at Ortsverein Amstetten: Obmann Ing.Konrad Hackl Tel. 0699-11 40 47 94 Nähere Auskünfte auch: Verbandskanzlei Krems 02732/82331 sowie 0664/1203127

2070 Retz,Znaimerstraße 14 Obmann: Dir. Rudolf-Anton Preyer ObStv.: Friederike Krehan und Dr. Martina Krammer Auskünfte über die Funktionäre und die Verbandskanzlei 3500 Krems Tel.: 02732-82 331 und 0664-12 03 127 office@haus-eigentum-verein.org www.haus-eigentum-verein.org Rechtsstelle für Beratungsschecks

KLOSTERNEUBURG UND TULLN, Beratungsstelle 3400 Klosterneuburg, Stadtplatz 4 Obmann: Dr. Romuald Artmann, Rechtsanwalt, 3400 Klosterneuburg, Stadtplatz 4, Tel.: 02243-32 744 Besprechung nach telefonischer Vereinbarung. Obmann StV.: Irmgard Schnür Immobilien Wienerstraße 106, 3400 Klosterneuburg, Tel.: 02243-32 407, nach telefonischer Vereinbarung, Rechtsstelle für Beratungsscheck

KREMS, Verbandskanzlei und Beratungsstelle 3500 Krems, Roseggerstraße 10 Tel. 02732-82 331 und 0664-12 03 127, Fax.: 02732-82 331-4 Mail: noehaus@aon.at

ASPANG Büro: Mo – Fr von 8:30 – 12:30 Uhr und (nach Vereinbarung) 13:30 – 16:30 Nach telefonischer Voranmeldung Wegen Urlaub bliebt das Büro vom 25.07 bis 12.08 geschlossen! Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Mo 15:00 – 18:30 Uhr, Mi 14:00 – 16:30 Uhr, Steuerberatung durch Steuerberater 1 x monatlich, Hausverwaltungsund Bauberatung nach Vereinbarung

Niederösterreich Wir unterstützen unsere Mitglieder und bieten daher einen umfassenden Beratungsservice. Da die Beratungen

Gemeindeamt Aspang, Tel.: 02642-52 303 RA. Dr. Rudolf Rammel Mi. 9 – 12 Uhr

Sprechstunden und Mitgliederberatung jeden Montag und Mittwoch von 16 – 18 Uhr. Mitglieder außerhalb des Ortsgebietes Krems werden um telefonische Anmeldung ersucht.

BADEN, Beratungsstelle: 2500 Baden, Rathausgasse 7 Tel.: 02252-86 316-0 Wohnrechtsberatung durch Rechtsanwaltskanzlei Herrn Dr. Martin Prokopp und Herrn Mag. Donhoffer nach telefonischer Vereinbarung. Steuerberatung: Mag. Stefan Prokopp Anmeldung unter 02236-50 62 20 Rechtsstelle für Beratungsschecks.

HORN, EGGENBURG, RETZ UND UMGEBUNG Haus und Grundbesitzerverein:

LANGENLOIS 3550 Langenlois, Johann Kargl-Str. 23 Obmann Anton Leutmezer Auskünfte über die Verbandskanzlei 3500 Krems Tel.: 02732-82 331 und 0664-12 03 127

MÖDLING, IVI Interessensvertretung Immobilien e.V. Bezirksverband Mödling: Beratung in der DDr. Gerald Fürst Rechtsanwalts-GmbH Wiener Straße 9, 2340 Mödling Tel.: 02236-22 139 07-08/2011 HAUS & EIGENTUM

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SERVICE

Auskünfte jeden Montag gegen Voranmeldung von 15 – 18 Uhr.

WAIDHOFEN AN DER YBBS Beratungsstelle Gasthaus Üblacker, Unter der Burg

NEULENGBACH Auskünfte über die Verbandskanzlei Krems: 02732-82 331 und 0664-12 03 127

NEUNKIRCHEN Rechtsanwalt Dr. Kurt Lechner 2620 Neunkirchen, Triester Str. 34 Tel.: 02635-69 555 nur nach telefonischer Vereinbarung Rechtsstelle für Beratungsschecks

REICHENAU-PAYERBACH-GLOGGNITZ, Verein der NÖ. Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer: Obmann: Günter Langmann, Postanschrift: Schulgasse 27. 2651 Reichenau an der Rax, Tel.: 0676-70 15 882Fax: 01-96-87 075, Mail: hausundgrund@chello.at Beratung: Dr. Rudolf Rammel, Rechtsanwalt Purgleitnergasse 15 2700 Wr. Neustadt, Tel.: 02622-83 494, Fax: 02622-83 494-4 Auskünfte während der Kanzleistunden. Rechtsstelle für Beratungsschecks.

ST. PÖLTEN, Beratungsstelle und Kanzlei des Vereins der Hausbesitzer 3100 St. Pölten, Marktgasse 8 Tel.: 02742-35 32 75 Sprechstunden – Verwaltungs- und Realitätenbüro: Mo – Fr von 9 – 12 Uhr

STOCKERAU UND KORNEUBURG, Beratungsstelle Obmann: Dr. Hans Jürgen Krehan Beratungsstelle: RA Dr. Ursula Heber, 2000 Stockerau Hauptstraße 33, Schillerstraße 2, gegen telefonische Anmeldung Tel.: 02266-98 228 Rechtsstelle für Beratungsschecks 30

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Auskünfte und Beratung: jeweils in den Monaten Jänner, März, Mai, Juni, September und November, jeden 4. Freitag im Monat von 17 – 18 Uhr. Anmeldung erforderlich unter 0676 -77 42 426 oder 02732-82 331 Obfrau: Inge Fuchsbauer 3340 Waidhofen/Ybbs, Moysesstraße 5 Auskünfte auch über die Verbandskanzlei Krems: 02732-82 331

Rechtsanwälte: RA Mag. Dr. Gert Kleinschuster Herrengasse 3, 8010 Graz Tel.: 0316-82 25 91 Mail: kleinschuster-ra@aon.at RA Mag. Dr. Alexander Klein LL. M. Hofgasse 3 8010 Graz, Tel.: 0316-82 88 20, Mail: office@rahofgasse.at RA Mag. Philipp Rock Mariatroster Straße 87a 8043 Graz Tel.: 0316-83 02 10, Mail: office@lindner-rock.at

WR. NEUSTADT, Beratungsstelle

Steuerberater:

2700 Wr. Neustadt, Dr. Richard Fröhlichgasse 20, Tel.: 02622-28 417,

Stb. Dr. Stefan Drawetz, Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, Petersgasse 128 a 8010 Graz Tel.: 0316-4780-152, Mail: s.drawetz@grazertreuhand.at

Obmann: Robert Eidler, täglich nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von 9 – 12 Uhr und von 14 – 17 Uhr

YBBS AN DER DONAU Auskünfte: Ortsverein Amstetten oder Verbandkanzlei Krems, Tel.: 02732-82 331

Steiermark Haus- und Grundbesitzerbund Landesverband Steiermark 8010 Graz, Naglergasse 50 Tel.: 0316-82 95 19, Fax: 0316-82 95 19-22 Mail: office@hausbesitzer-stmk.at Informationsunterlagen und Drucksorten können unter www.hausbesitzer-stmk.at bestellt werden.

StB. Dr. Hermann Pucher, Pucher & Schachner – Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, GmbH&Co KG Rechbauerstraße 31, 8010 Graz Tel.: 0316-32 35 66-0 Mail: office@pucher.com

EDV Berater: Ing. Peter Hötzer Liebenauer Hauptstr. 2-6, 8010 Graz Tel.: 0316-32 32 33, Mail: office@liegenschaftsverwaltung.at

Hausverwalter: Heinz Musker Radetzkystraße 7, 8010 Graz Tel.: 0316 82 77 27 Mail: immo.musker@aon.at Gertrude Truschnegg Liebenauer Hauptstraße 2-6, 8041 Graz Tel.: 0316-468 22 45 Mail: office@immobilien1.at

Öffnungszeiten der Verbandskanzlei: Für Rechtsauskünfte empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung unter 0316-82 95 19 um Wartezeiten zu vermeiden. Landesverbandssekretär Mag. iur. Gerhard Schnögl steht den Mitgliedern Mo. bis Do. 8-13 Uhr zur Verfügung.

Veranstaltungen: 2. Steirischer Eigentümertag 23.09.2011 Beginn 15:30 Uhr Stadthalle GRAZ Kostenlose Vorträge: Wohnrecht – Steuer


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SERVICE

Steuer als Investionsanreiz Mietvertragsgestaltung Steuerfragen bei der Vermietung Aktuelles im Wohnrecht MRG-WEG Vortragender: Dr. Wolfgang Dirnbacher Holen Sie sich Tipps & Tricks! Kostenfreier Parkplatz im Messegelände Nähere info: www.eigentümertag.at Präsentation des BICI EDVHausverwaltungsprogrammes der Firma Liegenschaftsverwaltung Graz: In der Verbandskanzlei 8010 Graz, Naglergasse 50 um 18:30 Uhr. Nächste Termine: 25. August, 22. September Anmeldung erbeten 0316/323233 www.hausbesitzer.at

Neue Serviceleistung Vermietung nie ohne Beratung und ohne Überprüfung der Bonität Ihrer Mieter! Zugriff auf die KSV Datenbank – dergrößten Negativdatenbank Österreich. Melden Sie Mietzinsschuldner! Nähere Informationen durch unseren Juristen Mag. Schnögl 0316/829519 Online-Abfrage unter www.hausbesitzer-stmk.at

KUFSTEIN, Verein Haus- und Wohnungseigentümer Kufstein: Rechtsberatung: (nur für Mitglieder des Vereins der Haus- und Wohnungseigentümer Kufstein) RA Dr. Thomas Zelger Kaiserbergstraße 8, 6330 Kufstein, nach Vereinbarung Tel.: 05372-62 451

HALL IN TIROL, Verein der Haus- und Wohnungseigentümer für Hall in Tirol und Umgebung Telefon und Fax 05223-44 015, Mail: hausverein.hall@aon.at, Website: www.hausverein-hall.at Rechtsberatung: Obmann W. Bernhard und Mag. M. Kuprian erteilen im Rahmen der Sprechstunden Rechtsberatung in Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes. Auskünfte sind für Mitglieder kostenlos. Nächster Termin: Mo. 4. Juli 2011 ab 18 Uhr im Landhotel „Reschenhof“, Bundesstraße 7, 6068 Mils. Weitere Termine 4. Juli, 1. August, 5. September, 3. Oktober, 7. November, 5. Dezember 2011.

Vorarlberg Österreichischer Haus- undHaus- und Grundbesitzerverein Vorarlberg

Tirol Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund Landesverband Tirol Schöpfstraße 20, 6020 Innsbruck; Tel.: 0512-58 43 40 Fax: 0512-58 43 40 - 40 tirol@oehgb.com0 Bürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 11:30 Uhr und 13 – 14 Uhr In Fragen des Mitgliedsbeitrages bitte ausschließlich an Fr. Degenhart wenden: Tel.: 0676-61 77 034, Mi. 16 – 17 Uhr oder per Mail: b_degenhart@hotmail.com

6850 Dornbirn Sebastianstraße 10 Kontaktperson: Waltraud Fischer Tel.: 05572-23550 Terminvereinbarung erbeten Vertragsformular erhältlich Jeden ersten Mittwoch im Monat finden in den Kanzleiräumlichkeiten von RA Dr. Gernot Klocker Mozartstraße 18, 6850 Dornbirn zwischen 17 und 19 Uhr Sprechstunden unentgeltlich und ohne Voranmeldung statt Anwaltliche unentgeltliche Erstberatung gegen Voranmeldung bei: RA Dr. Gernot Klocker und Dr. Manuela

Schipflinger-Klocker, 6850 Dornbirn Mozartstraße 18, Tel.: 05572-38 68 69, Mail: office@kgk.co.at

Kärnten KLAGENFURT, Landesverband Kärnten, Bezirksgruppe Klagenfurt Pfarrhofgasse 6/2, 9020 Klagenfurt, Tel. und Fax: 0463-51 16 37, Mail: oehgb.klagenfurt@aon.at; Sprechstunden jeden Mi. 15 – 17 Uhr, Anwaltliche Beratung jeden Mi. 17 – 18 Uhr Anwälte, die für die Beratung zur Verfügung stehen: Dr. Hans-Georg Mayer: 0463-54 169 Mail: rechtsanwalt@hgmayer.at Dr. Georg Schuchlenz: 0463-51 65 30 Mail: office@dr-schuchlenz.at Mag. Stephan Medwed: 0463-55 120 Mail: office@medwed.at Mag. Patricia Tassotti: 0463-50 20 80 Mail: tassotti@aon.at

VILLACH, Landesverband Kärnten, Bezirksgruppe Villach Peraustraße 31, 95oo Villach Tel.: 04242-24 475 Fax: 04242-26 107 Sprechstunden jeden Donnerstag ab 17 Uhr nach Terminvereinbarung; außerhalb der Sprechstunden nach Terminvereinbarung, RA Dr. Rudolf Pototschnig oder Dr. Veit Jonach

Burgenland Landesverband Burgenland Präsident: Dr. Thomas Schreiner Eszterházyplatz 6a, 7000 Eisenstadt Tel.: 02682 64044 13 Fax: 02682 64044 30 E-Mail: hausbesitzer@aon.at Beratungsanfragen / Termine bitte per E-Mail 07-08/2011 HAUS & EIGENTUM

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In eigener Sache Mit 1. Jänner 2010 hat für die Zeitschrift „Haus & Eigentum“ eine neue Ära begonnen. Sie wird von nun an vom Österreichischen Agrarverlag produziert. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich (elf Mal jährlich, eine Doppelausgabe im Juli/August ) und wird den zehntausenden Mitgliedern der Öster-

reichischen Haus- und Grundbesitzervereine, persönlich adressiert, per Post zugestellt. Für Zinshausbesitzer und Hausverwalter sowie für Besitzer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird sie wie bisher eine unverzichtbare Informationsquelle sein. Zum Empfängerkreis zählen auch

Haus- und Immobilienverwaltungen, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, öffentliche Stellen, die Bauwirtschaft und die Baunebengewerbe. In „Haus & Eigentum“ kommen Experten zu Wort, deren Darstellungen und Kommentare fundiert, richtungsweisend und in hohem Maß praxisnah anwendbar sind.

Haus & Eigentum Zeitschrift für Haus, Grund und Wohnungseigentum Medieninhaber, Herausgeber Zentralverband der Hausbesitzer – Hausbesitzer Hilfsverein Landesgerichtsstraße 6, 1010 Wien Chefredakteur: Dr. Friedrich Noszek Projektleitung & Redaktion: DI Hartmut Schnedl MA Österreichischer Agrarverlag, Druck- u. Verlags GmbH. Nfg. KG, Sturzgasse 1a, 1140 Wien, Tel.: +43(0)1/981 77-0, Fax: DW -120 www.agrarverlag.at

Ihre Ansprechpartner Redaktion Österreichischer Agrarverlag Sturzgasse 1a, 1140 Wien Tel.: 01 981 77 DW 121 Fax.: 01 981 77 DW 120 E-Mail: h.schnedl@agrarverlag.at

Anzeigenberatung Bau.Media.GmbH. Untere Marktstraße 1, 3492 Grafenegg

Erscheinungsort Wien ZEITSCHRIFT FÜR HAUS, GRUND UND WOHNUNGSEIGENTUM der Landesverbände Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Ti r o l , S a l z b u r g , S t e i e r m a r k , Kä r n t e n , B u r g e n l a n d & Vo ra r l b e r g

Anzeigen-Preisliste & Mediadaten www.agrarverlag.at

Gültig ab dem 1. Jänner 2011

www.agrarverlag.at www.zvhausbesitzer.at

Anzeigenleitung: Klaus Kopal Tel.: +43 (0) 2735 / 771 88 DW 16 +43 (0) 664 / 412 00 85 Fax: +43 (0) 2735 / 771 88 DW 22 E-Mail: klaus.kopal@baumedia.co.at

Anzeigenberatung: Ingrid Tanzler Tel.: +43 (0) 2735 / 771 88 DW 10 +43 (0) 664 / 507 21 52 Fax: +43 (0) 2735 / 771 88 DW 22 E-Mail: ingrid.tanzler@baumedia.co.at


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