Haus & Eigentum

Page 1

ZEITSCHRIFT FÜR HAUS, GRUND UND WOHNUNGSEIGENTUM

Österreichische Post AG / P.b.b. Verlagsort 1140 Wien Sturzgasse 1a 09Z038333M

nr. 3 / März 2012

der Landesverbände Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Burgenland & Vorarlberg

Thermische Sanierungen bringen Wohnqualität in Altbauten. Allerdings sind Dämmungen historischer und gegliederter Fassaden nicht möglich, das geht nur hofseitig. Die notwendigen Kosten für Dämmungen sollten alle Nutzer übernehmen.

Was bringt das Sparpaket? 6-8 Schlüsselschalter: 9

Eintrittspforte für Einbrecher?

Schimmel in Altbauten 12-13


n ÖHGB

ÖHGB:

Thermische Sanierung: Kosten müssen geteilt werden „Thermische Sanierungsmaßnahmen an Altbauten sind sinnvoll und notwendig. Die Kosten dafür müssen aber alle Nutznießer übernehmen. Dann kann der private Hausbesitz entsprechende Investitionen tätigen und damit einen Schub bei Energieeinsparung, Klimaschutz und Belebung der Wirtschaft auslösen.“ betont Dr. Friedrich Noszek, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB). „Wir begrüßen, dass die Bundesförderaktion für thermische Sanierung trotz notwendiger Sparmaßnahmen weitergeführt wird. Wärmedämmung an Gebäuden hilft deutliche Energieeinsparungen zu erzielen, was wiederum ermöglicht, die Energieeffizienz zu steigern und die angepeilten Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig werden durch diese Förderung wichtige Impulse für das Bau- und Baunebengewerbe gesetzt“, erklärt Noszek.

Mieter als Nutznießer an Kosten beteiligen „Wir Hausbesitzer können aber einen wesentlich größeren Beitrag für Energieeinsparung, Klima und Wirtschaft leisten, wenn in der Frage der Finanzierung praxisgerechte Lösungen umgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass die Kosten für wärmedämmende Maß-

IMPRESSUM MEDIENINHABER, HERAUSGEBER:

Zentralverband der Hausbesitzer – Haus­besitzerhilfsverein, Landesgerichtsstraße 6, 1010 Wien Tel.: (01) 406 33 18, Fax: (01) 406 53 49 E-Mail: office@zvhausundeigentum.at www.zvhausundeigentum.at FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH:

KR Dr. Friedrich Noszek

2

HAUS & EIGENTUM  März 2012

nahmen der Hausbesitzer trägt, jedoch den Hauptnutzen dieser Maßnahmen – in Form von geringeren Heizkosten –

der Mieter hat“, betont Noszek. In mehreren europäischen Staaten wurden deshalb bereits Verhandlungen gestartet, die Kosten für thermische Sanierungen zwischen Mieter und Vermieter zu teilen. Dies fordert der ÖHGB nun auch in Österreich.

Die konkreten Forderungen des ÖHGB

••Die Kosten für die thermische Sa-

nierung werden zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

••Eine Laufzeit über zehn Jahre bringt

für die Mieter nur geringe Zusatzkosten, die unter der erzielten Ersparnis für die Energiekosten liegen.

„Die jährlich getätigten Investitionen zur Erhaltung der Gebäude liegen in Österreich zwischen drei und vier Milliarden Euro. Durch Maßnahmen im Bereich der thermischen Sanierung erhöht sich dieser Betrag in der Größenordnung von zusätzlichen 450 bis 600 Millionen Euro. Diese Kosten können nicht ausschließlich die Hauseigentümer tragen, auch wenn die öffentliche Hand bis 2014 jedes Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt“, betont Noszek.

Finanzierungsanteil der Mieter unter Heizkostenersparnis Für die Beteiligung der Mieter schlägt der ÖHGB einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Fortsetzung auf Seite 4

PROJEKTLEITUNG UND GRAFIK:

ANZEIGEN: Bau.Media.GmbH.

Österreichischer Agrarverlag, Druck- u. Verlags GmbH. Nfg. KG, Sturzgasse 1 A, 1140 Wien Tel.: (01) 981 77-0, Fax: DW -120 www.agrarverlag.at REDAKTION: DI Hartmut Schnedl MA Tel.: (01) 981 77-121, Fax: (01) 981 77-120 E-Mail:h.schnedl@agrarverlag.at DI Edith Kaiser E-Mail: e.kaiser@agrarverlag.at

Marktstraße 1, 3492 Grafenegg Klaus Kopal Tel.: 0664/412 00 85, Fax: 02735/771 88-22 E-Mail: klaus.kopal@baumedia.co.at DRUCK: AV+Astoria Druckzentrum GmbH

Faradaygasse 6, 1030 Wien Tel.: (01) 797 85-0, Fax: (01) 797 85-218, E-Mail: office@av-astoria.at ADRESSVERWALTUNG: Bei den Landesverbänden


E D I TO R I A L  n

Inhalt Wir über uns Editorial......................................................................................

3

Wir meinen: Zur Budgetsanierung .................................... 5

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Am Rande vermerkt: Sandwich-Position des Hausbesitzers...............................

7

Aktuelle Themen ÖHGB: Thermische Sanierung: Kosten müssen gerecht geteilt werden.......................................................... 2-4 Investition: Auseinandersetzung um Hausbrieffachanlagen............ 4 Steuer: Was bringt das Sparpaket?................................................... 6-8 Sicherheit:

Wir leben in einer turbulenten Zeit, auch wenn das viele Mitbürger nicht mitbekommen. Das Sparpaket in Form eines Stabilitätsgesetzes 2012 liegt vor. Das Umfeld mit Stützung von Griechenland und Stützung von Banken, faule Ostkredite, Zurückstufung der Kreditwürdigkeit Österreichs etc., muss den Staatsbürger und Steuerzahler bedenklich stimmen. Der in Geldnöten befindliche Staat nimmt seine Bürger in die Pflicht und muss höhere Steuern eintreiben. Wesentliche Steuererhöhungen für den Immobilienbereich waren im Gespräch, sind allerdings nicht im erwarteten Ausmaß gekommen.

Schlüsselschalter – Eintrittspforte für Einbrecher?........ 9 der hausjurist: Außensirene: Abschreckung oder Mieterbelästigung?. 10 Haustechnik: Schimmelproblematik in sanierten Altbauten................ 12 GARTEN: Landleben auf der Terrasse................................................... 22

Aus den Bundesländern Oberösterreich: Josef Stranzinger – Wir gratulieren!.................................. 24 WIEN: Sauberes Wasser...................................................................... 23 Dachkataster Wien................................................................. 24 Mariahilfer Straße neu........................................................... 24

Service Impressum................................................................................ 2 Fragen aus der Beratungspraxis.......................................... 14 Mindestlohntarif für HausbesorgerInnen 2012.............. 15 Index und Hauptmietzinswerte.......................................... 17 Fachliteratur, Vortragsankündigung.................................. 23 Pressespiegel............................................................................ 26 Termine, Öffnungszeiten der Verbände............................ 27

Das Energieausweisvorlagegesetz liegt zur Behandlung im Justizausschuss im Parlament. Gespräche im Justizministerium sollen noch eine Entschärfung im Zuge der parlamentarischen Beratungen ermöglichen. Der Gesetzesentwurf ist nämlich weitreichender als die EU-Richtlinie vorgibt. Wir konnten auch unsere mietrechtlichen Anliegen im Ministerium vorbringen. Österreich präsentiert sich als Musterschüler der EU. Das gilt auch für das Wirtschaftsministerium bzw. der Verordnung über den flächendeckenden Einbau von „Smart Meters“. Das Ministerium rechnet mit einem Aufwand von 3,2 Milliarden (!) Euro und hofft auf eine Ersparnis von 3,4 Milliarden Euro. Das Geld verteilt sich auf den Zeitraum bis zum Jahre 2018. Die Konsumenten werden schon die Rechnung über den Strom- und Gaspreis bezahlen. Nach letzten Meldungen verzichtet die EU vorläufig auf die Einführung von Smart Meters. Für Aufregung sorgt jetzt ein Beschluss des EUParlaments, das bei Gebäuden bis zum Jahr 2050 80 % des Energieaufwandes 2010 eingespart werden soll. Man sieht, liebe Leserinnen und Leser, es ist einiges in Bewegung! Ihr Dr. Friedrich Noszek n

März 2012  HAUS & EIGENTUM

3


n ÖHGB

Fortsetzung von Seite 2

„Das ist auch jener Zeitraum, in dem der Hauseigentümer eine derartige Investition steuerlich geltend machen kann. Durch einen moderaten Aufschlag auf die Monatsmiete könnten die Kosten ohne große Belastung der Mieter gerecht verteilt werden. In all unseren Berechnungen liegt die Heizkostenersparnis deutlich über dem Kostenanteil für die Sanierung“, erklärt Noszek. „Wir begrüßen alle Aktionen zur Förderung einer möglichst hohen Energieeffizienz bei Gebäuden und die damit verbundenen Förderungen. Wir fordern aber eine sinnvolle Aufteilung der Kosten für thermische Sanierungen zwischen Vermieter und Mieter. Da die Mieter wesentlich von den Vorteilen der Wärmedämmung profitieren, sollten sie auch moderat in die entstehenden Kosten eingebunden werden. Damit würden die Bestrebungen der öffentlichen Hand stark vorangetrieben, ohne die Mieter über Gebühr zu belasten. Nutznießer durch den damit ausgelösten Schub an Investitionen wären nicht nur Mieter, Umwelt und Wirtschaft, sondern letztlich auch der Staat, der höhere Steuereinnahmen lukrieren könnte“, betont Noszek. n

Vortrag: Erfolgreich Sanieren – Thermische Sanierung, Putzsanierung, Dachausbau

VfGH: Auseinandersetzung um Hausbrieffachanlagen Der Austausch der Hausbrieffachanlagen durch die PS Postservicegesellschaft m.b.H. beschäftigt erneut den Verfassungsgerichtshof. Die Post AG sieht in der bestehenden Regelung einen verfassungswidrigen Eingriff in die Eigentumsrechte. Über den Austausch der Hausbrieffachanlagen haben wir wiederholt berichtet. Den Austausch der noch nicht getauschten Brieffachanlagen nimmt eine Tochterfirma der Österreichischen Post AG, die PS Postservicegesellschaft m.b.H. kostenlos vor. Nun ist der Austausch der Hausbrieffachanlagen erneut ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Die Postkästen beschäftigten bereits vor mehreren Jahren den Gerichtshof. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Eigentümer der entsprechenden Gebäude gesetzlich verpflichtet sind, für die neuen Hausbrieffachanlagen aufzukommen. Diese gesetzliche Regelung wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Es kam zur Reparatur des Gesetzes. Nunmehr bekämpft die Österreichische Post AG die Verpflich-

tung zum Postkästentausch aufgrund der Neuregelung. Es sei ein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht, dass die Österreichische Post AG per Gesetz verpflichtet werde, den Austausch der Hausbrieffachanlagen durchzuführen: Einerseits würden die alten Postkästen, die im Eigentum der Post stehen, zwangsläufig wertlos, andererseits werde der Post auferlegt, den Austausch auch tatsächlich zu organisieren. Das ist insgesamt mit Kosten von rund 42 Millionen Euro verbunden. Dass die Ausgaben teilweise ersetzt werden, ändere an der Problematik nichts, zumal der Kostenersatz erst im Nachhinein erfolge. Eine öffentliche Verhandlung fand am Mittwoch, dem 7. März 2012 im großen Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofes beim Judenplatz 11, 1010 Wien, statt. n

Die alten Postkästen müssen bis Ende des Jahres getauscht werden.

Do. 22. März 2012 18:30 Uhr Vortragssal des Zentralverbandes (Dachgeschoss)

Anmeldung: 01 / 406 33 18 office@zvhausundeigentum.at

4

HAUS & EIGENTUM  März 2012

Foto: Bilderbox

Landesgerichtsstraße 6 1010 Wien Eintritt frei!


WIR MEINEN  n

WIR MEINEN

Zur Budgetsanierung Das Sparpaket in Form eines Stabilitätsgesetzes 2012 liegt im Entwurf vor. Es ist kein sehr umfangreiches Gesetz. Verschiedene Bereiche sind betroffen, u. a. die Gehälter von Beamten und Pensionszahlungen, vor allem für uns wichtig ist der Immobilienbereich mit den Belastungen, die wir gesondert in dieser Ausgabe unserer Zeitung darstellen. Es gab eine sehr kurze Begutachtungsfrist für den Entwurf. Wir haben den Entwurf genau studiert, um die Auswirkungen festzustellen und die Schwachstellen aufzuzeigen. Vorher war über Monate sehr viel an neuen Belastungen in Diskussion. Medien berichteten wiederholt – sehr vage: Was könnte alles kommen? Viele der diskutierten Belastungen sollen jetzt nicht verwirklicht werden. Wir müssen betonen: Zum Glück nicht verwirklicht werden. Die ÖVP hat Steherqualitäten bewiesen. Das kann natürlich von der breiten Lobby der österreichischen Neidgenossenschaft so interpretiert werden, dass die ÖVP eine Reichenpartei sei, und das sei ungerecht. Dabei wird übersehen, dass Reiche schon über die Einkommenssteuerprogression (niedrige Grenze für 50% Steuersatz), über die KeSt und jetzt über die Besteuerung des Immobilienverkaufs belastet werden.

Es könnte natürlich immer noch eine höhere Besteuerung geben. „Reichensteuer“ ist als Bezeichnung plakativ und dumm zugleich, und zwar deshalb, weil ohnedies nur Reiche einen entsprechenden Beitrag zur Steuerlast leisten können und auch jetzt schon leisten. Was ist dann so besonderes an der Bezeichnung „Reichensteuer“ zu finden? Der Begriff ist emotional besetzt: Die anderen, die Reichen, sollen zahlen und das kräftig. Und besser: noch kräftiger. Das Sparpaket ist sicher nicht der letzte Schritt in Richtung neuer steuerlicher Belastungen. Die europäische Finanzsituation hat Auswirkungen auf unser Budget. Zu berüWcksichtigen ist die Griechenlandhilfe. Wo und wann endet sie? Der Schuldenschnitt belastet unsere Banken, die griechische Schuldpapiere besitzen, und er belastet über die Staatshilfe das Budget. Faule Kredite in den östlichen Nachbarschaften, die abgeschrieben werden müssen, müssen heimische Banken verkraften, zum Teil mit staatlicher Hilfe. Die Herabstufung der Kreditwürdigkeit Österreichs und einzelner Bundesländer verteuern die Kredite von Bund und Bundesländern – nicht auszudenken, gäbe es eine Hochzinspolitik. Das Budget müsste im Grunde genommen nicht

nur ausgeglichen sein, sondern sollte Überschüsse ausweisen, damit Schuldentilgungen vorgenommen werden können. Wer sich erinnert, wird feststellen, dass es das erste Sparpaket schon in den Achtzigerjahren gegeben hat. Und es wird diesmal nicht das letzte Sparpaket sein. Wir können annehmen, dass in vielleicht zwei, drei Jahren weitere Einnahmequellen für den Fiskus erschlossen werden müssen, allein schon wegen der Überalterung der Bevölkerung, wozu noch die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen kommen. Vor diesem Hintergrund dürfen wir feststellen, dass derzeit keine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt wird, dass es noch die alten Einheitswerte gibt und die Grundsteuer unverändert bleibt. Die 3,5% Steuer auf den Kaufpreis von Immobilien, die vor über zehn Jahren erworben wurden, möge man vergleichen und zusammenrechnen mit den 3,5% Grunderwerbsteuer, die ja einmal bei 8% lag. Trotzdem weist die Regelung Härten auf, etwa beim Verkauf zum Einstandspreis. Wir dürfen nun gespannt warten, was die künftige Entwicklung bringt. Dr. Friedrich Noszek n

Nehmen Sie uns beim Namen! Unser Name ist Programm – und das seit knapp 80 Jahren! Durch umfassendes Know-how in sämtlichen Bereichen der Wohnbau-Finanzierung und Dienstleistungen rund um die Immobilie lassen sich auch Ihre Immobilienprojekte maßgeschneidert realisieren. Sprechen Sie mit den Spezialisten der IMMO-BANK AG und informieren Sie sich unter www.immobank.at

März 2012  HAUS & EIGENTUM

5


n HAUSTECHNIK

Richtig Sanieren:

Schimmel in Altbauten Thermische Sanierungen bringen Wohnkomfort und Lebensqualität. Sie können aber auch unvorhergesehene Probleme schaffen: Kalte Ecken und Wärmebrücken in ansonsten dicht gedämmten Altbauten werden zu Brutstätten für Schimmel. Klagen über Schimmel in Innenräumen haben in den letzten Jahren zugenommen. Häufig in Zusammenhang mit Sanierungen: In Räumen, in denen niemals zuvor Schimmel aufgetreten ist, zeigen sich nach Austausch der Fenster dunkle Flecken in den Ecken.

Gesundheitsgefährdung durch Schimmel Schimmel ist nicht nur lästig, er ist vor allem gesundheitsgefährdend. Die von Schimmelpilzen freigesetzten Sporen sind für ein Drittel aller allergischen Erkrankungen verantwortlich. Die Symptome sind vielfältig und werden auf den ersten Blick oft nicht mit dem Schimmel in Verbindung gebracht. Dazu gehören Bindehaut-, Hals- und Nasenreizungen Husten, Kopfweh oder chronische Müdigkeit bis hin zu neurologischen und psychiatrischen Symptomen. Direkte Infektionen durch Schimmelpilze, so genannte Mykosen, sind seltener und treten vor allem bei Menschen auf, deren Immunsystem geschwächt ist. Sie sind – vor allem wenn die Lunge betroffen ist – hochgradig gefährlich.

Hauptsache feucht Schimmel braucht Feuchte um zu wachsen. Wasserschäden und aufsteigende Bodenfeuchte sind die offensichtlichsten Ursachen. Die meisten Fälle von Schimmel in Innenräumen sind jedoch auf Kondensat zurückzuführen. Kondensat entsteht, wenn Luftfeuchte an kalten Oberflächen vom gasförmigen in den flüssigen Zustand übergeht. Warme Luft kann mehr 12

HAUS & EIGENTUM  März 2012

Feuchte halten als kalte Luft. Wenn nun warme Luft mit hoher relativer Luftfeuchte abgekühlt wird, so ist auf einmal mehr Wasser in der Luft als diese in Form von Dampf halten kann. Das Ergebnis: Das überschüssige Wasser wird flüssig und bildet Tröpfchen. Dieser Effekt lässt sich beobachten, wenn man im Winter eine Glasscheibe anhaucht. Unser Atem hat eine hohe Luftfeuchte und etwa Körpertemperatur. Am kalten Glas kondensiert der Wasserdampf des Atems – das Glas beschlägt sich.

Wärmebrücken lassen Wasserdampf kondensieren Die Luftfeuchte in Innenräumen kommt zu einem großen Teil aus dem Atem der Bewohner. Weitere Feuchtequellen sind Wäsche, die zum Trocknen aufgehängt wird und Wasserdampf aus dem Badezimmer nach dem Duschen und Baden. Zu einem Schimmelproblem kommt es, wenn die Feuchte an kalten Oberflächen kondensiert. Kalte Oberflächen gibt es auch in ansonsten gut isolierten Gebäuden. Es sind die so genannten Wärmebrücken – Bauteile über die Wärme rascher nach außen abgegeben wird aus über die (gedämmte) Wand.

Warme und kalte Mauern Nicht jede Wärmebrücke ist auch eine Schimmelquelle, erklärt Bauphysiker Clemens Häusler. Ein Balkon, der von der Geschoßdecke nicht thermisch getrennt ist, leitet zwar viel Raumwärme ins Freie. Das ist aus thermisch-energetischer Sicht alles andere als ideal, weil man auf diese Weise quasi die Außenluft mitheizt. Die Innenoberfläche bleibt aber warm,

sodass es zu keiner Kondensation im Raum kommt. Anders ist dies bei Fehlstellen der Wärmedämmung (Fugen Schlitze, Einbauten, Undichtigkeiten, ...). In Bezug auf Schimmelproblematik besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Innen- und Außendämmung. Wird die Wand außen gedämmt, so wird die Bestandswand warm, wird sie innen gedämmt, so wird die Bestandswand kalt. Auf die Behaglichkeit im Inneren, also auf die Temperatur der Innenoberfläche, hat dies keinen Einfluss. Aber: Sobald es Lücken in der Innendämmung gibt, kommt die Raumluft in Kontakt mit dem kalten Mauerwerk. Die Mauer wirkt dabei als Kühlrippe, welche die Wärme ableitet. Die kalte Stelle ist vielleicht nur klein und hat so gut wie keine Auswirkungen Wenn es um Schimmel geht, sind „kalte Ecken“ Problemzonen – und mit Innendämmung nur schwer in den Griff zu bekommen.


H AU ST E C H N I K  n

auf den energetischen Standard des Gebäudes. Aber es bildet sich Kondensat am kalten Bauteil und damit ist die Voraussetzung für Schimmel gegeben. Eine Lücke in der Außendämmung hat diesen Effekt nicht. Bei der Außendämmung ist das Mauerwerk warm und der Wärmestrom sorgt dafür, dass keine Stelle unter dem Wert abkühlt, bei dem sich Kondensat bildet. Die Mauer wirkt in diesem Fall als Wärmepuffer.

Kalte Ecken Problemzonen für Schimmel sind die Gebäudeecken, da hier das Verhältnis von (warmer) Innenseite zur (kalten) Maueraußenseite ungünstig ist. Wenn sich Schimmel in der Wohnung ausbreitet, dann geht er meist von einer Ecke aus. Diese „kalten Ecken“ sind mit Innendämmung nur schwer in den Griff zu bekommen – unabhängig vom Isoliermaterial.

Lieber kalt und trocken als feucht und kühl Eine Rolle spielt dabei auch die Außentemperatur. Es muss ein Temperaturgefälle zwischen innen und außen herrschen. Das Problem beginnt bei etwa 5 °C Außentemperatur, wirklich kritisch wird es bei Temperaturen unter 0 °C. Darüber hinaus hat auch die allgemeine Luftfeuchte Einfluss: Feuchtes Atlantikwetter bei 0°C lässt den Schimmel gedeihen während trockene, kalte Luft aus Sibirien weniger Schaden anrichtet.

Altbauten: Vom „Vogelhaus“ zum Schimmelparadies? Trotz der Schimmelproblematik kann eine Innendämmung sinnvoll sein, erklärt Häusler. In Altbauten mit strukturierter Fassade, wo eine Außendämmung nicht möglich ist, bringt eine Innendämmung mehr Wohnkomfort. Das gleiche gilt für den Austausch von Fenstern. Man muss allerdings bedenken, dass eine dichte Gebäudehülle auch Einfluss auf die Raumluft hat.

In einem Altbau mit undichten Fenstern ist Schimmel kein Problem. Wenn es „zieht wie in einem Vogelhaus“, wird auch die Luftfeuchte nach außen abtransportiert. Dies ändert sich, wenn die Fenster abgedichtet oder erneuert werden. Dann wird die Raumluft nicht mehr – wie zuvor – 24 mal am Tag erneuert, sondern nur einmal pro Tag. Aus den bekannten Gründen (Atmung der Bewohner, Wäschetrocknen, Dunst aus dem Badezimmer) nimmt die Innenluft Wasser auf – und damit steigt die Gefahr, dass dieser Wasserdampf in kalten Ecken oder Lücken kondensiert. Eine Schimmelquelle entsteht.

Die Lösung: Trocken wohnen Die einzig Lösung besteht in einem ausreichenden Luftwechsel. Da kalte Außenluft (absolut gesehen) trockener ist als warme Inneluft, also weniger Wasser enthält, sorgt man beim Lüften dafür, dass Wasserdampf abtransportiert wird. Wie lüftet man richtig? Das Schlagwort heißt „bedarfsorientiert“. Da Menschen kein Organ haben, das Luftfeuchte wahrnimmt, muss die Luftfeuchte mit einem Messgerät, einem Hygrometer, festgestellt werden. Bei Neubauten (=Außendämmung) liegt die zulässige Raumluftfeuchte bei 60 bis 70 %, beim ungedämmten Bestand bzw. bei innengedämmten Gebäuden beginnt Kondensat bereits bei 40 bis 50 % Luftfeuchte. In kritischen Räumen soll sie sogar unter 40 % liegen.

Ein Problem des Lebensstils Die Luftfeuchte in einem Raum ist auch abhängig vom Lebensstil. Kurz gesagt: Je mehr Leute in einem Raum atmen, duschen und waschen, desto höher ist auch die Luftfeuchte. Kinderlose, berufstätige Paare in einer großen Wohnung haben deshalb eher weniger mit Schimmel zu kämpfen als eine Familie mit Kleinkindern in einer kleinen Wohnung. Hier kann es – mit Blick auf das Hygrometer – dazu führen, dass man im Sinne eines „trockenen Wohnens“ alle zwei Stunden

querlüften müsste, auch nachts. Da dies nicht zumutbar ist, lohnt sich die Investition in Haustechnik, welche das Lüften (eventuell mit Wärmerückgewinnung) automatisiert.

Fenstertausch nur mit begleitenden Maßnahmen gegen Schimmel Ist bei einer Sanierung eine Außendämmung nicht möglich, so wird in den meisten Fällen auf eine Dämmung ganz verzichtet. Aber „Innendämmungen sindnotwendig, um die Behaglichkeit und damit die Wohnqualität zu heben“, zieht Clemens Häusler Fazit. „Was aber im Energieausweis keine Erwähnung findet: Ohne begleitende Maßnahmen züchtet man mit einem Fenstertausch in Altbauten gleichzeitig Schimmel.“ n

Schimmel

Risiko abtesten Die Expertinnen der MA 39 – Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien entwickelten den Online-Fragebogen „Schimmel in Wohnräumen“. Anhand des eigenen Wohnverhaltens kann man feststellen, wie hoch das Risiko für Schimmelbefall ist und wie man das lästige Problem vermeiden kann. www.gesundwohnen-wien.at

Schluss mit Mauerfeuchte Aquapol hat sich seit 1985 mit über 47.000 eingesetzten Geräten europaweit in der dauerhaften Trockenlegung bewährt und arbeitet ohne Schneiden, ohne Chemie und ohne E-Smog. Gerne senden wir Ihnen unverbindlich Informationen und eine umfangreiche Referenzliste zu. Hotline: 0800 234 565 Internet: www.aquapol.at

März 2012  HAUS & EIGENTUM

13


n AUS DEN BUNDESLÄNDERN

Oberösterreich:

Josef Stranzinger – Wir gratulieren! Ein Mann, der sich um unsere Vereinigung große Verdienste erworben hat, feiert Jubiläen: Josef Stranzinger, Vizepräsident des ÖHGB, Präsident des Landesverbandes Oberösterreich und Obmann des Bezirksverbandes Braunau. 35 Jahre Bezirksobmann Braunau, 20 Jahre Landesobmann des Oberösterreichischen Verbandes, 10 Jahre Vizepräsident des Österreichischen Hausund Grundbesitzerbundes und zugleich 70. Geburtstag. Mit Fleiß und Ausdauer hat Josef Stranzinger in den Jahrzehnten seiner Tätigkeit viel geleistet und viel erreicht. So ist der Mitgliederstand des Bezirksverbandes Braunau in seiner Zeit auf das fast achtzehnfache gestiegen. Er hat die Gabe, gut besuchte Veranstaltungen zu organisieren, Menschen anzusprechen und Mitgliedern beratend zur Seite zu stehen. Zahlreiche neue Mit-

glieder suchen Rat und Hilfe beim Haus- und Grundbesitzerverband. Wer den Jubilar kennt, schätzt dessen Einsatz für die gemeinsame Sache, seine offenen, klaren Worte und sein geradliniges freundliches Wesen. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund gratuliert Präsident Josef Stranzinger herzlich zum 70. Geburtstag und würdigt seine jahrzehntelangen Leistungen für unsere gemeinsame gute Sache, den Dienst an unseren Mitgliedern, die so wichtige Hilfe bei der Bewirtschaftung des privaten Eigentums.

Wien:

Wien:

Dachbegrünung oder Solarnutzung? Die Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22 hat auf ihrem digitalen Umweltstadtplan „Wien Umweltgut“ unter dem Schwerpunkt „Dächer nutzen“ den Gründachpotenzialkataster und den Solarpotenzialkataster eingerichtet. Mittels dieser beiden digitalen Kataster ist es allen BürgerInnen möglich, per Mausklick abzufragen, ob eine Dachfläche geeignet ist, begrünt zu werden bzw. sich für eine Solarenergienutzung eignet. Nun wurde „Wien Umweltgut“ mit dem Sonderpreis „Green Award 2012 im Rahmen des eAward 2012 ausgezeichnet. Das Projekt erhielt den Preis insbesondere in Hinblick auf seine Bedeutung als Pla24

HAUS & EIGENTUM  März 2012

Wir wünschen Josef Stranzinger für die Zukunft Gesundheit, Wohlergehen und noch viel Schaffenskraft im Interesse des Verbandes und seiner Mitglieder. Gefeiert wird am 24. 03. 2012 um 19:00 Uhr in Burgkirchen. n

nungsinstrument für eine nachhaltige Gebäudenutzung n www.umweltschutz.wien.at/ umweltgut

Mariahilfer Straße neu Die Mariahilfer Straße wird sich künftig weitgehend autofrei präsentieren. Die Detailplanung dafür startet ab sofort in eigenen Fachworkshops. Viele AnrainerInnen, Wirtschaftstreibende, ArbeitnehmerInnen, KundInnen und andere Interessierte nutzten und nutzen die Möglichkeit, sich auf der Website zu informieren und sich aktiv am Umgestaltungsprozess zu beteiligen. So sollen die Bedürfnisse der ansässigen Wirtschaftstreibenden, eine gute Erreichbarkeit für LieferantInnen, Firmenfahrzeuge und KundInnen sowie ausreichend Lademöglichkeiten berücksichtigt werden. www.dialog-mariahilferstrasse.at


P R E S S E S S P I E G E L  n

besitzer mit weniger Glück zahlen somit ein Vielfaches dessen, was solche mit mehr Glück an Steuer entrichten müssen.

Auf diesen Seiten fassen wir für unsere Leser interessante Berichte aus den Medien zusammen. In dieser Ausgabe finden Sie Artikel aus der Tageszeitungen „Die Presse“ sowie dem „Standard“. Interessant sind Meinungen von Interview­partnern und Journalisten.

Steuer auf fiktive Gewinne Die Einbeziehung von „Altimmobilien“ nach Ablauf der Spekulationsfrist und die Nichtberücksichtigung von Veräußerungsnebenkosten und Verlustregelung sind ein verfassungsrechtliches Probleme, schreibt Rechtsanwaltsanwärter Dr. Daniel Varro in einem Kommentar für die „Presse“. Der Wert des privaten Immobilienvermögens in Österreich wird auf etwa 880 Milliarden Euro geschätzt. Die Immobilien stellen somit 60 bis 70% des gesamten Privatvermögens dar. Dieses Vermögen konnte bisher nach Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden. Damit soll jetzt Schluss sein. Künftig sollen private Immobilienveräußerungen immer steuerpflichtig sein (bloß der Hauptwohnsitz bleibt steuerfrei), und zwar auch dann, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Dadurch werden Grundstücke, die heute steuerfrei veräußert werden könnten (sogenannte „Altimmobilien“), wieder in die Steuerpflicht hineingezogen. Das Vertrauen der Eigentümer in die steuerfreie Veräußerungsmöglichkeit nach zehn Jahren wird somit „enttäuscht“. Da der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten ist, den Vertrauensschutz insbesondere einer Rückwirkung zu beachten, stellt sich die Frage, ob die Neuregelung diesen Anforderungen entspricht.

Steuerrechtlich liegt jedoch keine echte Rückwirkung vor. Diese träte nur ein, wenn mit der neuen Steuer beispielsweise auch Immobilienveräußerungen des Jahres 2010 steuerpflichtig werden würden. Hier werden aber nur zukünftige Veräußerungen erfasst. Allerdings äußerte der Verfassungsgerichtshof in bestimmten Fällen auch bereits dann Bedenken, wenn steuerfrei zu behandelndes Einkommen plötzlich in die Einkommensteuerpflicht einbezogen wurde. Solche Regelungen sind allerdings nur dann problematisch, wenn es sich um einen erheblichen Eingriff, eine erhebliche Steuerbelastung handelt. Genau deshalb plant der Gesetzgeber für Altimmobilien einen Steuersatz von bloß 3,5% vom Veräußerungserlös. Der niedrige Steuersatz soll somit die verfassungsrechtlichen Bedenken gering halten.

Täuschend niedriger Steuersatz Der niedrige Steuersatz von 3,5% erweckt den Eindruck, es handle sich bloß um eine Bagatellbesteuerung. Dabei wird allerdings das Abstellen auf den Veräußerungserlös statt auf den Veräußerungsgewinn außer Acht gelassen. Wurde beispielsweise im Jahre 2000 eine Wohnung um 100.000 Euro gekauft und wird diese 2013 um 140.000 Euro verkauft, dann muss der Verkäufer Steuern in Höhe von 4900 Euro entrichten (3,5% von 140.000). Das entspricht 12,25% (!) des Veräußerungsgewinns. Wird dieselbe Immobilie nur um 120.000 Euro verkauft, steigt die Belastung sogar auf 21% des Veräußerungsgewinns. Grundstücks-

Der Steuertarif, bezogen auf den Gewinn, beträgt daher nicht 3,5%. Vielmehr beträgt die Steuerlast bis zu 25% des tatsächlichen Veräußerungsgewinnes, abhängig von der jeweiligen Wertsteigerung. Von einer allenfalls verfassungsrechtlich zu vernachlässigenden, unbedenklichen Niedrigbesteuerung kann daher keine Rede sein. Der Immobiliensteuer unterliegt grundsätzlich der Veräußerungsgewinn. Dieser entspricht der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös. Obwohl in den Gesetzesmaterialien nicht näher erläutert, sollten die Anschaffungskosten alle Aufwendungen beinhalten, die mit dem Erwerb zusammenhängen. Dagegen können Aufwendungen in Zusammenhang mit der Veräußerung nicht berücksichtigt werden. Zu diesen Veräußerungsnebenkosten gehören etwa die vom Verkäufer bezahlten Maklergebühren, Vertragserrichtungs-, Beratungs- und Gutachtenskosten. Die Nichtberücksichtigung solcher Kosten führt zur Besteuerung fiktiver Gewinne, die in dieser Höhe nicht erwirtschaftet werden. Im Extremfall könnten die Kosten sogar den gesamten Gewinn aufzehren, dennoch müsste Steuer gezahlt werden: Wenn eine Immobilie mit Anschaffungskosten von 100.000 Euro um 110.000 veräußert wird (Veräußerungsgewinn 10.000 Euro) und an Nebenkosten 10.000 Euro bezahlt werden müssen, entsteht kein Gewinn. Dennoch muss Steuer in Höhe von 2500 Euro gezahlt werden (25% von 10.000). Obwohl der Veräußerer tatsächlich keinen Gewinn erzielt hat. Verluste sind einerseits bei negativen Marktentwicklungen möglich. Davon abgesehen können sie bei der Veräußerung auch entstehen, weil der vorangegangene Kauf mit AnschaffungsMärz 2012  HAUS & EIGENTUM

25


n PRESSESPIEGEL

nebenkosten verbunden war. Diese betragen in der Regel etwa 10% des Kaufpreises (Grunderwerbsteuer, Grundbuchseintragungsgebühr, Makler-, Vertragserrichtungskosten). Solange der Wertzuwachs der Immobilie nicht zumindest die Anschaffungsnebenkosten übersteigt, führt die Veräußerung zu Verlusten.

Ohne Rücksicht auf Verluste Solche Verluste können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Grundstücksveräußerungen im selben Kalenderjahr verrechnet werden. Das heißt: Wird eine Wohnung 2013 mit einem Verlust von 10.000 Euro und eine Wohnung 2014 mit einem Gewinn von 10.000 Euro veräußert, ist 2014 Immobiliensteuer in Höhe von 2500 Euro zu entrichten. Die Verrechnung mit den früheren Verlusten ist nicht möglich. Obwohl der Verkäufer keinen zusätzlichen Cent in der Tasche hat, muss er Steuern zahlen. Das ist, wie von Peyerl angemerkt („Rechtspanorama“, 20.2.), ebenfalls ein möglicher Fall der verfassungsrechtlich bedenklichen Besteuerung fiktiver Gewinne. Da diese Verlustbeschränkung nur im Privatvermögen gilt, im Betriebsvermögen hingegen Verluste grundsätzlich sowohl ausgleichsfähig als auch vortragsfähig sind, wird dieses Problem zusätzlich verschärft. Mit einer nicht unerheblichen Belastung von Altimmobilien drängt sich die verfassungsrechtliche Frage auf, ob der Gesetzgeber den Vertrauensschutz ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus führt die Nichtabzugsfähigkeit von Veräußerungsnebenkosten zur Besteuerung fiktiver Gewinne. Ebenso bedenklich erscheint die Nichtberücksichtigung von Verlusten bei gleichzeitiger Besteuerung von Gewinnen. Ob das Sondersteuerregime, der Sondersteuersatz und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers all diese Bedenken rechtfertigen können, erscheint zweifelhaft.. Daniel Varro “Die Presse“ 04.03.2012 26

HAUS & EIGENTUM  März 2012

Großes Gedränge in Zentrumsnähe Das Wohnungsangebot in Wien ist knapp, die Preise haben stark angezogen. Außenbezirke und neue Trendviertel werden zur Alternative zu traditionellen Wohnlagen, schreibt Stephanie Dirnbacher für die „Presse“. Für all jene, die auf der Suche nach einer Eigentumswohnung in Wien sind, schaut es nicht rosig aus. „Das Angebot ist weitaus zu gering, die Neubauförderung hinkt schwer hinter den Erfordernissen hinterher.“ So lautet das Fazit von Thomas Malloth, Obmann des Fachverbands der Immobilientreuhänder der WKO. Die Gründe für die Wohnungsknappheit haben die Immobilienexperten schnell ausgemacht: „Die Nachfrage steigt, weil sich jeder wegen der Unsicherheit der Aktienmärkte in Immobilien flüchtet“, konstatiert Christoph Petermann, Geschäftsführer der Raiffeisen Immobilien Vermittlung. Darüber hinaus sorgt laut Sandra Bauernfeind von EHL die demografische Entwicklung für ein starkes Bevölkerungswachstum in der Bundeshauptstadt. Die Konsequenz: mehr Nachfrage und höhere Preise. Diese seien im Vorjahr auf ein neues Rekordniveau gestiegen, in den meisten Teilmärkten habe das Preisplus zwischen sieben und neun Prozent betragen. Dabei ist noch Spielraum nach oben offen. Im internationalen Vergleich sei der Wiener Wohnungsmarkt „noch nicht überhitzt“, stellt Martin Müller von J+P Immobilienmakler fest. „Von Preisen wie in Paris oder London sind wir weiterhin meilenweit entfernt und werden es auch bleiben“, konstatiert auch Bauernfeind. Zu anderen Großstädten wie beispielsweise München – wo das Preisniveau derzeit ebenfalls noch deutlich höher ist – sei Wien aber „langsam dabei, aufzuschließen“.

Gebrauchte Wohnungen billiger Unter 3000 Euro pro Quadratmeter ist es nicht einfach, eine neue Eigentumswohnung in einer guten Wiener Lage zu finden, wie der Immobilienpreisspiegel 2011 belegt. Ein besonderes Gerangel herrscht dabei um Wohnungen mit 70 bis 100 Quadratmetern. Ist die Wohnung kein Erstbezug, sondern gebraucht, kann man mit einem 20- bis 25-prozentigen Abschlag rechnen. Spitzenreiter ist nach wie vor der erste Bezirk, der nur für die äußerst betuchte Klientel erschwinglich ist. Wer hier mitmischen möchte, darf vor Quadratmeterpreisen um 15.000 Euro nicht zurückschrecken. Auch alle Bezirke innerhalb des Gürtels, die nach wie vor die beliebtesten Wohngegenden in Wien ausmachen, haben stark angezogen. Je näher zum Zentrum, desto stärker sind die Preise in die Höhe gegangen. Dabei gibt es auch innerhalb der Bezirke besondere Ausreißer – etwa das Grätzel rund um den Karmelitermarkt, wo es laut Petermann einen überdurchschnittlichen Anstieg gegeben hat. Auch manche in der Vergangenheit etwas vernachlässigte Lagen holen jetzt kräftig auf. Gut hat sich etwa der fünfte Bezirk entwickelt. Hier gab es – wie auch im zwölften Bezirk – eine rege Bautätigkeit.

Transdanubien und Yppenmarkt Außerhalb des Gürtels sind nach wie vor Hietzing, Währing und Döbling am gefragtesten und dementsprechend teuer. Wer auf einer Wohnung in Cottagelage besteht, steigt laut Müller mit Hietzing am günstigsten aus. Gegenüber dem 19. Bezirk hätte der 13. darüber hinaus auch den Vorteil einer guten Verkehrsanbindung. Doch auch wer in weniger begehrten Bezirken sucht, kann einen Volltreffer landen. „Durch den Ausbau der UBahn sind Gegenden jenseits der Donau oder am Laaerberg gut an die Stadt angebunden. In den Bezirken nördlich der Donau beginnt sich der U-Bahn-Ausbau bereits positiv auszu-


S E RV I C E  n

wirken, besonders im Umfeld der Alten Donau steigt die Nachfrage kräftig an. Außerdem sind – neben den noblen Grünbezirken 13, 18 und 19 – auch Grünlagen in Teilen des 14. Bezirks oder der Wilhelminenberg im 16. Bezirk gefragt. Bei Wohnungen rund um den Yppenmarkt gehen die Branchenprofis ebenfalls von einem Anstieg aus. Dies war früher eine „miese Gegend“ – jetzt zieht sie ein ganz anderes Publikum an. Stephanie Dirnbacher “Die Presse“ 02.03.2012

Länder fürchten Verteuerung bei Bauvorhaben Das Sparpaket der Regierung weckt Kritik, schreibt der „Standard“. Die Bundesländer befürchten, dass es durch die im Sparpaket vorgesehene höhere Besteuerung von Immobilien zu einer massive Verteuerung bei ihren Bauvorhaben kommt _ vom Wohnbau über Krankenanstalten und Pflegeanstalten bis hin zu Kuranstalten. Zum einen würden künftig sämtliche Grundstücksveräußerungen von Ländern und Gemeinden der Immobilienertragsteuer unterliegen; was zu einer „massiven Verteuerung des Wohnbaus, der Mieten und von Eigentum“ führen würde, kritisierten Vorarlberg und Wien. Beim Streit um die geplante Halbierung der Bausparprämie schlug die Gewerkschaft Bau-Holz am Dienstag eine Kompromisslösung vor: „Warum diskutieren wir nicht darüber, wirkliches Bausparen in Zukunft ausschließlich dann zu fördern, wenn dadurch Wohnbedürfnisse finanziert werden?“ Schließlich sei das Bausparen vom Staat einst zu dem Zweck gefördert worden, um Bau- und Wohninvestitionen auszulösen. „Der Standard“ / APA 28.02.2012

Österreich ÖHGB Österreichischer Hausund Grundbesitzerbund Landesgerichtsstraße 6 / DG 1010 Wien Tel.: 01-505 74 00 Mobil: 0676-560 80 60 E-Mail: office@oehgb.at Internet: www.oehgb.at

Wien

Steuerberatung: Jeden Mittwoch ab 14.00 Uhr durch einen Vertreter der Steuerberatungskanzlei Prüftreuhand nach telefonischer Anmeldung. Außerdem bietet Ihnen die Kanzlei DI Sommer, 1210 Wien, Mengergasse 39/34 Steuerberatung an. Schriftliche Anfragen können leider nicht beantwortet werden. Telefonische Terminvereinbarungen erbeten unter Tel.: 01-270 53 58 Bauberatung: Durch einen Vertreter des Instituts für Bauforschung OFI nach telefonischer Anmeldung. Nächste Termine: 20. März, 19. April 2012

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 6 /3

Versicherungsberatung: Durch Herrn Thomas Savera nach telefonischer Anmeldung. Nächste Termine: 22. März, 26. April 2012

Tel.: 01-406 33 18 Fax: 01-406 53 49

Diese Beratungen finden in den Räumlichkeiten des Zentralverbandes statt.

E-Mail und Homepage: office@zvhausundeigentum.at www.zvhausundeigentum.at

Finanzberatung: Durch einen Ver­treter der Immo-Bank nach telefonischer Terminvereinbarung.

ZENTRALVERBAND HAUS UND EIGENTUM, Zentralverband der Hausbesitzer und Reformverband

Besuchen Sie die neue Hompage: www.zvhausundeigentum.at

Sekretariat: Mo. – Do. 8.30 bis 17.00 Uhr Fr. 8.30 – 13.00 Uhr Rechtsauskunft: Mo. 8.30 –18.30 Uhr Di. – Fr. 8.30 – 12.30 Uhr Für Rechtsauskünfte ersuchen wir um eine telefonische Terminverein­barung unter Tel.: 01-406 33 18, damit Warte­ zeiten vermieden werden können. In der Karwoche findet die Rechtsberatung in reduziertem Umfang statt. Am Karfreitag (6. April 2012) gibt es keine Rechtsberatung!

Beratung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt in zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nach telefonischer Verein­ barung. Dieses Service ist kostenpflichtig! (Spezialtarif für Mitglieder)

INFORMATIONSABENDE Zu aktuellen Themen der Hausverwaltung im Sitzungssaal des Zentralverbandes, 1. Stock KR Peter Frigo: Nächster Termin: 13. März, 17. April 2012 jeweils 18:00 Uhr Helga Brun: Nächster Termin: 22. Mai 2012 18:00 Uhr März 2012  HAUS & EIGENTUM

27


n SERVICE

HAUSVERWALTUNGSKURS 2012 Für Mitglieder des Zentralverbandes Haus und Eigentum, des Zentralverbandes der Hausbesitzer und des Reformverbandes österreichischer Hausbesitzer besteht die Möglichkeit, einen Kurs zu besuchen, bei dem für Hauseigentümer wesentliche Themen besprochen werden. Kursbeitrag: € 120,– Nächste Termine: 28. März, 11. April 2012 Kurszeiten: Jeden 1. und 4. Mittwoch im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr Ort: 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 6, Vortragssaal im Dach­geschoß Wir ersuchen um Anmeldung unter Tel. 01-406 33 18-12

PRÄSENTATION des BICI EDV-Haus­ verwaltungsprogrammes der Firma Liegenschaftsverwaltung Graz im Sitzungssaal des Zentralverbandes, 1. Stock Do. 15. März 2012 18:30 Uhr und Do. 19. April 2012 18:30 Uhr Anmeldung erbeten!

ABC der HAUSVERWALTUNG – Grundlagenwissen – Neue erweiterte Auflage Preis: € 20,– inkl. MWSt. (exkl. Porto). Erhältlich im Büro des Zentralverbandes

Oberösterreich

Mail: stranzinger@tznetz.com www.hausbesitzerbundooe.at

Tel.: 0662-84 83 72-0, Fax DW - 20 Mail: office@shgb.at, www.shgb.at

BRAUNAU, Bezirksverband

Büro: Mo – Fr von 8:30 – 12:30 Uhr und (nach Vereinbarung) 13:30 – 16:30 Nach telefonischer Voranmeldung:

Dr. Pascher-Straße 10, 5280 Braunau Sprechstunden jeden Mo. 15 – 18:30 Uhr und nach Vereinbarung. Tel/Fax: 07722-620 20 oder Mobil: 0664-112 06 06 Mail: stranzinger@tznetz.com www.grundbesitzerbund-braunau.at

LINZ, Bezirksverband: INFORMIEREN – BERATEN – BETREUEN

Niederösterreich Spittelwiese 13/1, 4020 Linz Tel.: 0732-77 46 56 Fax: 0732-78 46 40 Mail: office@hausundgrundbesitzer.at www.hausundgrundbesitzer.at Bürozeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr, Di. und Do. 14 – 16:30 Uhr Telefonzeiten: Mo. 8–12 Uhr, Di. bis Fr. 8–9 und 12 – 13 Uhr. Di. und Do. 14 – 15 Uhr

WELS UND UMGEBUNG, Bezirksverband: Kaiser-Josef-Platz 47/3, 4600 Wels, Tel.: 07242-293 61 Fax: 07242-293 61-26 Mail: hausbesitzerbund.wels@aon.at Bürozeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr

SCHÄRDING, Bezirksverband Linzer Straße 16 4780 Schärding Sprechstunden jeden Mo. 15:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel. / Fax: 07712-30022 Obmannstv. Haslinger: 0650-49 02 008 mail: helmut.haslinger@reindl.at

Rat und Hilfe für Mitglieder Landesverband Oberösterreich Haus- und Grundbesitzerbund Spittelwiese 13/1, 4020 Linz oder per Adresse: Landesobmann Josef Stranzinger Dr. Pascher-Straße 10 5280 Braunau Tel. 0664-112 06 06 28

HAUS & EIGENTUM  März 2012

Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Mo 15:00 – 18:30 Uhr, 14:00 – 16:30 Uhr, Steuerberatung durch Steuerberater 1 x monatlich, Hausverwaltungs- und Bauberatung nach Vereinbarung

Salzburg Salzburger Haus- und Grundbesitzerbund 5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 12,

Wir unterstützen unsere Mitglieder und bieten daher einen umfassenden Beratungsservice. Da die Beratungen ausschließlich für Mitglieder des Hausund Wohnungseigen­ tümerverbandes angeboten werden können, wird ersucht, bei der Beratung die Einzahlung des laufenden Mitgleidsbeitrages nachzuweisen. Im Rahmen unserer Mitgliederfachberatung wird im Bedarfsfalle Beratung durch freiberufliche Fachexperten (Rechts-, Steuer- und Bauberatung) kostenlos angeboten. Den dafür notwendigen „Beratungsscheck“ erhalten Sie beim jeweils zuständigen Ortsverein oder über den Landesverband im Krems. Für die bei den Ortsvereinen allgemein abgehaltenen Beratungen ist kein Beratungsscheck erforderlich.

AMSTETTEN, Beratungsstelle Auskünfte und Beratung über Immobilien Ott nach telefonischer Verein­ barung. Mag. Johannes Ott Tel.: 07472/66687 E-Mail: j.ott@immobilien-ott.at Ortsverein Amstetten: Obmann Ing.Konrad Hackl Tel. 0699-11 40 47 94 Nähere Auskünfte auch: Verbandskanzlei Krems 02732/82331 sowie 0664/1203127


S E RV I C E  n

ASPANG Gemeindeamt Aspang, Tel.: 02642-52 303 RA. Dr. Rudolf Rammel Mi. 9 – 12 Uhr

BADEN, Beratungsstelle: 2500 Baden Rathausgasse 7 Tel.: 02252-86 316-0 Wohnrechtsberatung durch Rechtsanwaltskanzlei Herrn Dr. Martin Prokopp und Herrn Mag. Donhoffer nach tele­ fonischer Vereinbarung. Steuerberatung: Mag. Stefan Prokopp Anmeldung unter 02236-50 62 20 Rechtsstelle für Beratungsschecks.

HORN, EGGENBURG, RETZ UND UMGEBUNG Haus und Grundbesitzerverein: 2070 Retz Znaimerstraße 14 Obmann: Dir. Rudolf-Anton Preyer ObStv.: Friederike Krehan und Dr. Martina Krammer Auskünfte: über die Funktionäre und die Verbandskanzlei 3500 Krems Tel.: 02732-82 331 und 0664-12 03 127 E-Mail: office@haus-eigentum-verein.org www.haus-eigentum-verein.org Rechtsstelle für Beratungsschecks

KLOSTERNEUBURG UND TULLN, Beratungsstelle 3400 Klosterneuburg, Stadtplatz 4 Obmann: Dr. Romuald Artmann, Rechtsanwalt, 3400 Klosterneuburg, Stadtplatz 4, Tel.: 02243-32 744 Besprechung nach telefonischer Vereinbarung. Obmann StV.: Irmgard Schnür Immobilien Wiener­straße 106, 3400 Klosterneuburg, Tel.: 02243-32 407, nach telefonischer

Vereinbarung, Rechtsstelle für Beratungsscheck

KREMS, Verbandskanzlei und Beratungsstelle

Purgleitnergasse 15 2700 Wr. Neustadt, Tel.: 02622-83 494, Fax: 02622-83 494-4

3500 Krems Roseggerstraße 10 Tel. 02732-82 331 und 0664-12 03 127, Fax.: 02732-82 331-4 Mail: noehaus@aon.at

Auskünfte während der Kanzlei­stunden. Rechtsstelle für Beratungsschecks.

Sprechstunden und Mitglieder­beratung jeden Montag und Mittwoch von 16 – 18 Uhr. Mitglieder außerhalb des Ortsgebietes Krems werden um telefonische Anmeldung ersucht.

3100 St. Pölten Marktgasse 8 Tel.: 02742-35 32 75

ST. PÖLTEN, Beratungsstelle und Kanzlei des Vereins der Hausbesitzer

Sprechstunden – Verwaltungs- und Realitätenbüro: Mo – Fr von 9 – 12 Uhr

LANGENLOIS 3550 Langenlois, Johann Kargl-Str. 23 Obmann Anton LeutmezerAuskünfte über die Verbandskanzlei 3500 Krems Tel.: 02732-82 331 und 0664-12 03 127

MÖDLING, IVI Interessensvertretung Immobilien e.V. Bezirksverband Mödling:

STOCKERAU UND KORNEUBURG, Beratungsstelle Obmann: Dr. Hans Jürgen Krehan

WAIDHOFEN AN DER YBBS Beratungsstelle Gasthaus Üblacker Unter der Burg

Beratung in der DDr. Gerald Fürst Rechtsanwalts-GmbH Wiener Straße 9 2340 MödlingTel.: 02236-22 139 Auskünfte jeden Montag gegen Voranmeldung von 15 – 18 Uhr.

Auskünfte und Beratung: jeweils in den Monaten Jänner, März, Mai, Juni, September und November, jeden 4. Freitag im Monat von 17 – 18 Uhr.

NEULENGBACH

Anmeldung erforderlich unter 0676 -77 42 426 oder 02732-82 331

Auskünfte über die Verbandskanzlei Krems: 02732-82 331 und 0664-12 03 127

NEUNKIRCHEN Rechtsanwalt Dr. Kurt Lechner 2620 Neunkirchen, Triester Str. 34 Tel.: 02635-69 555 nur nach telefonischer Vereinbarung Rechtsstelle für Beratungsschecks

REICHENAU-PAYERBACH-GLOGGNITZ, Verein der NÖ. Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer: Obmann: Günter Langmann, Postanschrift: Schulgasse 27. 2651 Reichenau an der Rax, Tel.: 0676-70 15 882Fax: 01-96-87 075, Mail: hausundgrund@chello.at Beratung: Dr. Rudolf Rammel, Rechtsanwalt

Obfrau: Inge Fuchsbauer 3340 Waidhofen/Ybbs, Moysesstraße 5 Auskünfte auch über die Verbandskanzlei Krems: 02732-82 331

WR. NEUSTADT, Beratungsstelle 2700 Wr. Neustadt, Dr. Richard Fröhlichgasse 20, Tel.: 02622-28 417 Obmann: Robert Eidler, täglich nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von 9 – 12 Uhr und von 14 – 17 Uhr

YBBS AN DER DONAU Auskünfte: Ortsverein Am­stetten oder Verbandkanzlei Krems, Tel.: 02732-82 331 März 2012  HAUS & EIGENTUM

29


n SERVICE

Neue Serviceleistung

Steiermark Haus- und Grundbesitzerbund ­Landesverband Steiermark 8010 Graz Naglergasse 50 Tel.: 0316-82 95 19 Fax: 0316-82 95 19-22 Mail: office@hausbesitzer-stmk.at Informationsunterlagen und Drucksorten können unter www.hausbesitzer-stmk.at bestellt werden.

Vermietung nie ohne Beratung und ohne Überprüfung der Bonität Ihrer Mieter! Zugriff auf die KSV-Datenbank – der größten Negativdatenbank Österreichs. Melden Sie Mietzinsschuldner! Nähere Informationen durch unseren Juristen Mag. Schnögl 0316-82 95 19 Online-Abfrage unter www.hausbesitzer-stmk.at

Online Rechtsberatung

Rechtsberatung in unserer Kanzlei Jurist Mag. iur. Gerhard Schnögl steht den Mit­gliedern Mo. bis Do. 8:00-13:00 Uhr zur Verfügung.

Service nur für Mitglieder per E-Mail unter info@hausbesitzer-stmk.at

Mo–Do 8:00 bis 13:00 Uhr Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr

StB. Mag. Petra Schachner Pucher & Schachner – Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, GmbH&Co KG Rechbauerstraße 31 8010 Graz Tel.: 0316-32 35 66-0 Mail: office@pucher.com

Präsentation: Der schnelle Weg zu Ihrer Antwort. Die Online-Beratung bietet Ihnen mehrere Vorteile. Sie müssen keine Terminabsprachen tätigen, Sie erhalten eine schnelle und verbindliche Antwort auf Ihre Fragen.

Sekretariat

Petersgasse 128 a 8010 Graz Tel.: 0316-4780-152 Mail: s.drawetz@grazertreuhand.at

Hausverwaltungsprogramm in der Verbandskanzlei 8010 Graz, Naglergasse 50 um 18:30 Uhr Termine: 20. März, 28. März und 5. April 2012 Anmeldung erbeten: 0316/32 32 33 www.hausbesitzer.at

Veranstaltung Für Rechtsauskünfte ersuchen wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0316-82 95 19, damit Wartezeiten vermieden werden können.

Rechtsanwälte

Telefonische Rechtsauskunft

RA Mag. Dr. Gert Kleinschuster Herrengasse 3 8010 Graz Tel.: 0316-82 25 91 Mail: kleinschuster-ra@aon.at

Ein gutes Gefühl, immer einen Juristen anrufen zu können. Sie brauchen einen juristischen Rat: Servicehotline für Mitglieder 0316/82 95 19-0

RA Mag. Dr. Alexander Klein LL. M. Hofgasse 3, 8010 Graz Tel.: 0316-82 88 20 Mail: office@rahofgasse.at

Hausverwalter Gertrude Truschnegg Liebenauer Hauptstraße 2-6 8041 Graz Tel.: 0316-23 21 04 Mail: office@immobilien1.at

RA Mag. Philipp Rock Mariatroster Straße 87a 8043 Graz Tel.: 0316-83 02 10 Mail: office@lindner-rock.at

EDV Beratung: Heinz Musker Radetzkystraße 7 8010 Graz Tel.: 0316 82 77 27 Mail: immo.musker@aon.at

Ing. Peter Hötzer Liebenauer Hauptstr. 2-6, 8010 Graz Tel.: 0316-32 32 33 Mail: office@liegenschaftsverwaltung.at

Drucksorten Informationsunterlagen können Sie online bestellen: www.hausbesitzer-stmk.at

30

HAUS & EIGENTUM  März 2012

Steuerberater: StB. Dr. Stefan Drawetz Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG,

KOSTENLOSE IMPULSVORTRÄGE im Bildungszentrum Raiffeisenhof GRAZ Wir bietet Ihnen einen optimalen Informations- und Wissensvorsprung 24. April 2012 Beginn 18:00 Dr. Stefan Drawetz Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Das Sparpaket 2012 & Steuererklärung 2011 „So trifft das Sparpaket Immobilienbesitzer.“ Navigation durch den Steuerdschungel Das Steuerrecht mit all seinen Ausnahmen ist heute komplizierter als je zuvor. Neue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Judikaturen machen es immer schwieriger, den Überblick zu behalten. Per Anfang April treten die ersten Maßnahmen des Sparpakets in Kraft! Einsparungen mit einem Volumen von fast 28 Milliarden Euro stehen demnach bis 2016 fest. Weiters erhalten Sie wertvolle Tipps für die Steuererklärung 2011.


S E RV I C E  n

23. Mai 2012 Beginn 18:00 Dr. Klaus Ladner und DI Marko Heiden Die Neuregelungen zum Energieausweis Bei diesem Impulsseminar erhalten Sie Top-Aktuelle Informationen aus erster Hand sowohl zu den rechtlichen Aspekten als auch zur praktischen Umsetzung. - Inhalte des Energieausweises - Bedeutung der Energieeffizienzklassen - Wer hat die Kosten der Erstellung des Energieausweises zu tragen - Was passiert, wenn kein Energieausweis vorhanden ist Anmeldungen zu unseren kostenlosen Impulsvorträgen online unter www.hausbesitzer-stmk.at Wir haben nur begrenzte Plätze zur Verfügung.

Tirol Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund Landesverband Tirol Schöpfstraße 20, 6020 Innsbruck; Tel.: 0512-58 43 40 Fax: 0512-58 43 40 - 40 Achtung! Neue E-Mail-Adresse: tirol@oehgb.com Bürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 11:30 Uhr und 13 – 14 Uhr In Fragen des Mitgliedsbeitrages bitte ausschließlich an Fr. Degenhart wenden: Tel.: 0676-61 77 034, Mi. 16 – 17 Uhr oder per Mail: b_degenhart@hotmail.com

Vereinbarung Tel.: 05372-62 451

HALL IN TIROL, Verein der Hausund Wohnungseigentümer für Hall in Tirol und Umgebung Telefon und Fax 05223-44 015, Mail: hausverein.hall@aon.at, Website: www.hausverein-hall.at Rechtsberatung: Obmann W. Bernhard und Mag. M. Kuprian erteilen im Rahmen der Sprechstunden Rechtsberatung in Fragen des Miet- und Wohnungs­ eigentumsrechtes. Auskünfte sind für Mitglieder kostenlos. Nächste Termine: jeweils am Montag : 2. April, 7. Mai und 4. Juni 2012 ab 18:00 Uhr im Landhotel „Reschenhof“ Bundesstraße 7 6068 Mils.

Vorarlberg Österreichischer Haus- und Grundbesitzerverein Vorarlberg 6850 Dornbirn Sebastianstraße 10 Kontaktperson: Waltraud Fischer Tel.: 05572-23550 Terminvereinbarung erbeten Vertragsformulare erhältlich Jeden ersten Mittwoch im Monat finden in den Kanzleiräumlichkeiten von RA Dr. Gernot Klocker Mozart­straße 18, 6850 Dornbirn zwischen 17 und 19 Uhr Sprechstunden unentgeltlich und ohne Voranmeldung statt

Kärnten KLAGENFURT, Landesverband Kärnten, Bezirksgruppe Klagenfurt Pfarrhofgasse 6/2 9020 Klagenfurt, Tel. und Fax: 0463-51 16 37 Mail: oehgb.klagenfurt@aon.at; Sprechstunden jeden Mi. 15 – 17 Uhr, Anwaltliche Beratung jeden Mi. 17 – 18 Uhr Anwälte, die für die Beratung zur Verfügung stehen: Dr. Hans-Georg Mayer: 0463-54 169 Mail: rechtsanwalt@hgmayer.at Dr. Georg Schuchlenz: 0463-51 65 30 Mail: office@dr-schuchlenz.at Mag. Stephan Medwed: 0463-55 120 Mail: office@medwed.at Mag. Patricia Tassotti: 0463-50 20 80 Mail: tassotti@aon.at

VILLACH, Landesverband Kärnten, Bezirksgruppe Villach Peraustraße 31 9500 Villach Tel.: 04242-24 475 Fax: 04242-26 107 Sprechstunden jeden Donnerstag ab 17:00Uhr nach Terminvereinbarung; außerhalb der Sprechstunden nach Terminvereinbarung, RA Dr. Rudolf Pototschnig oder Dr. Veit Jonach

Burgenland Landesverband Burgenland

KUFSTEIN, Verein Haus- und Wohnungseigentümer Kufstein: Rechtsberatung: (nur für Mitglieder des Vereins der Haus- und Wohnungs­ eigentümer Kufstein) RA Dr. Thomas Zelger Kaiserbergstraße 8, 6330 Kufstein, nach

Anwaltliche unentgeltliche Erstberatung gegen Voranmeldung bei: RA Dr. Gernot Klocker und Dr. Manuela Schipflinger-Klocker 6850 Dornbirn Mozartstraße 18, Tel.: 05572-38 68 69, Mail: office@kgk.co.at

Präsident: Dr. Thomas Schreiner Eszterházyplatz 6a 7000 Eisenstadt Tel.: 02682 64044 13 Fax: 02682 64044 30 E-Mail: hausbesitzer@aon.at Beratungsanfragen / Termine bitte per E-Mail März 2012  HAUS & EIGENTUM

31


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.