Tierisch gut informiert

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Tierisch gut informiert Alles 端ber Bello, Minki, Hansi & Co.


Inhaltsverzeichnis 4 6 8 10 11 16 18 19

20 21 23 24 26 28 29 30

Eine Katze kommt ins Haus

Anschaffung einer Katze Pflege und Betreuung Urlaub mit Katze

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Kleine Heimtiere / Nagetiere Pflege und Betreuung von kleinen Heimtieren Paarhaltung

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Exotische Wildtiere Risikoquellen erkennen und vermeiden Meldepflicht Haltungsverbote Ziervögel Reptilien Fische

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Ein Hund kommt ins Haus

Erwerb eines Welpen Die Hunde-Auswahl Kennzeichnung, Registrierung Reisen mit Hund Sicherer Umgang mit dem Hund Regeln für Begegnungen zwischen Hund und Kind Regeln für Begegnungen zwischen Hund und ängstlichen Menschen Spannungsfeld Mensch – Hund – Natur Hund im öffentlichen Raum Hund und einheimische Wildtiere Hund und Landwirtschaft

Ein Kleintier kommt ins Haus

Ein Exote kommt ins Haus

Abschließende Informationen Wenn ein Tier stirbt Kontakte


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on Franz von Assisi, dem Schutzpatron der Tiere, stammt das Zitat: „Alle Geschöpfe der Erde fühlen wie wir, alle Geschöpfe streben nach Glück wie wir. Alle Geschöpfe der Erde lieben, leiden und sterben wie wir, also sind sie uns gleichgestellte Werke des allmächtigen Schöpfers – unsere Brüder“. Ganz im Sinne des Heiligen Franziskus sollten wir unsere Tiere und Haustiere behandeln. Katzen und Hunde sind die beliebtesten Haustiere in Österreich: Schätzungen zufolge gibt es rund 1,5 Millionen Katzen und an die 600.000 Hunde. Allein in Niederösterreich leben in jedem vierten Haushalt Katzen und mehr als 85.000 Hunde sind registriert. Aber auch Vögel (310.000), Aquarien (120.000) oder Meerschweinchen sind sehr beliebt. Die Gründe für das Halten eines Tieres sind vielfältig: Rund zwei Drittel der Tierfreunde sehen in ihrem Haustier den besten Freund, rund 60 Prozent sehen es als Kuscheltier, immerhin 37 Prozent als Wächter. Rund ein Drittel der Tierhalter gibt an, das Tier wegen des Kindes oder der Kinder im Haus zu haben, immerhin ein Viertel sieht im Haustier einen therapeutischen Begleiter. Tatsache ist, dass Tierhalter viel Verantwortung und so manche Verpflichtung haben. Tatsache ist aber auch, dass die Tierbesitzer große Freude mit ihren Mitbewohnern haben. Die vorliegende Broschüre soll ein kleiner Ratgeber für alle Haustierbesitzer sein. Sie soll nicht nur auf die Pflichten und die Verantwortung aufmerksam machen, sondern auch sachdienliche Hinweise über Pflege und Haltung von Haustieren geben. Und daran erinnern, dass Tiere unseren besonderen Umgang verdienen.

Dr. Erwin Pröll

Landeshauptmann

Dr. Stephan Pernkopf Landesrat

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Ein Hund kommt ins Haus

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Erwerb eines Welpen

Bin ich ein geeigneter Hundehalter?

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in Hund kommt ins Haus! Diese Entscheidung sollte wohl überlegt und von allen Familienmitgliedern gutgeheißen werden. Bedenken Sie, dass Ihr zukünftiger Hund Sie als Partner durchschnittlich die nächsten 13 bis 15 Jahre oder auch länger begleiten wird. Im Vorfeld müssen weitere Fragen geklärt werden, damit Sie sich für jenen Hund entscheiden, der am besten zu Ihnen passt. Schließlich haben die unterschiedlichen Rassen nicht nur verschiedene Charaktermerkmale, sondern unterscheiden sich auch in Bewegungs- und Beschäftigungsbedürfnis und Pflegeaufwand.

Die ersten Entscheidungen

Groß oder klein, Hündin oder Rüde, Kurz- oder Langhaar, reinrassiger Hund oder Mischling? Wie kann die Freizeitgestaltung mit dem Hund aussehen (z.B. sportliche Aktivitäten), wie viel (Frei-)Zeit steht mir für den Hund überhaupt zur Verfügung, kann ich den Hund in die Arbeit mitnehmen? Zusätzlich dürfen die finanziellen Aspekte bei der Hundehaltung nicht unterschätzt werden. Zu einem eventuellen Kaufpreis kommen die Futter- und tierärztlichen Kosten für Impfungen, mögliche notwendige Behandlungen und Operationen laufend hinzu. Wichtig: Auch wenn der Anblick von knuddeligen Welpen ihr Herz spontan berührt - die Anschaffung eines Hundes soll nie aus einer Laune heraus geschehen. Bevor Sie sich zur Anschaffung eines Hundes entschließen, nehmen Sie sich bitte Zeit, um folgende Fragen zu beantworten:

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Welpen sind süß, doch sie haben Ansprüche an ihren Besitzer. Versichern Sie sich, dass sie ihnen gerecht werden können!

Entscheidungshilfe

Gibt es in Ihrer Familie Personen mit einer Allergie gegen

Hundehaare? Haben Mitglieder Ihrer Familie bereits negative Erfahrungen mit Hunden gemacht, für die die Anschaffung eines Hundes ein Problem bedeuten würde? Haben Sie genügend Zeit für Ihren zukünftigen Hund oder sind Sie berufstätig und den größten Teil des Tages unterwegs? Gehen Sie gerne ein bis zwei Stunden pro Tag und bei jedem Wetter spazieren? Haben Sie einen Betreuungsplatz für Ihren Hund, wenn Sie auf Urlaub fahren oder krank sind? Können Sie Ihren Hund notfalls auch zur Arbeit oder in den Urlaub mitnehmen? Sind Hunde in Ihrem Wohnhaus erlaubt? Haben Sie in Ihrer Wohnung genügend Platz für einen Hund? Ein junger Hund benötigt eine konsequente Erziehung, haben Sie genügend Zeit dafür? Hunde bringen eine Menge Schmutz ins Haus und die meisten Rassen verlieren das ganze Jahr über mal mehr und mal weniger Haare. Sind Sie darauf eingestellt? Ein Hund kann 15 Jahre und älter werden. Sind Sie bereit, solange die Verantwortung für das Tier zu übernehmen?

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Die Hunde-Auswahl Wie erkenne ich einen seriösen Züchter?

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in bemühter Züchter, unabhängig davon ob dieser mit oder ohne Zuchtpapiere arbeitet, kann fundiert und glaubwürdig über Hundehaltung und -erziehung informieren. Folgende Anzeichen sprechen für einen seriösen Züchter:

Kriterien bei der Auswahl eines Züchters

Die Elterntiere bzw. das Muttertier kann eventuell

bereits mit den Welpen besucht werden

Die Welpen werden nicht vor der achten Lebenswoche angeboten bzw. abgegeben

Die Wurfkiste bzw. das Welpenzimmer ist sauber und

die Hündin und die Welpen sind freundlich, aufgeschlossen und gegenüber Besuch neugierig Die Welpen und die Zuchttiere machen einen gesunden Eindruck Der Züchter ist um positive Prägung und Sozialisierung der Welpen bemüht (z.B. Angebot von verschiedenstem Spielzeug, Geräuschen, Gegenständen, Menschen, anderen Tieren, Autofahren) Die Welpen müssen bei der Abgabe gechipt und bereits auf den Züchter registriert werden Dem Käufer werden Impfpass und Chipnummer sowie die notwendigen Unterlagen bei der Übergabe mitausgehändigt

Welche Rasse soll es sein? Informieren Sie sich genau über die Charakteristika der Rasse, die Sie ins Auge fassen.

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Nehmen Sie sich genügend Zeit, die Welpen und ihre Mutter zu beobachten, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden.

Anzeichen für einen unseriösen Züchter sofort erkennen

Man sollte stutzig werden, wenn zu jeder Zeit viele Welpen, eventuell noch dazu von mehreren Rassen, angeboten, vielleicht sogar zum Schnäppchenpreis oder als Notfälle „angepriesen“ werden. Seriöse Massenzucht funktioniert in den seltensten Fällen, da die Zeit für die individuelle Betreuung der Welpen nicht mehr aufgebracht werden kann.

Finger weg bei folgenden Zuständen:

Es gibt sehr viele Zuchthündinnen und mehrere Würfe gleichzeitig

 Welpen sind weder geimpft noch entwurmt Die Mutterhündin kann nicht besichtigt werden Besuch ist unerwünscht oder gar nicht möglich Die Mutterhündin wird bei jeder Läufigkeit gedeckt Verkäufer ist nicht der „Züchter“ Die Welpen werden einem quasi „aufgeschwatzt“ Die Welpen leben vor dem Verkauf nur in einer Kiste oder einem Raum und bekommen nichts anderes zu Gesicht

Die Welpen sind beim Verkauf jünger als 8 Wochen Die Welpen oder die Mutterhündin machen einen

un­gesunden Eindruck

Welpen oder Mutterhündin sind sehr ängstlich, scheu 9


Kennzeichnung, Registrierung

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ach den Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein. Dieser Chip enthält eine 15-stellige Ziffernkombination und wird dem Hund unter die Haut eingepflanzt. Dieser Vorgang ist für den Hund nicht belastender als der kurze Nadelstich bei einer Impfung.

Über die Heimtierdatenbank können entlaufene Hunde ihren Besitzern zugeordnet werden.

Die auf dem Chip gespeicherte Nummer muss in einer bundesweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) behördlich registriert werden. Damit die behördliche Registrierung möglich ist, muss die Identität des Hundehalters durch Angabe der Daten eines behördlichen Lichtbildausweises bestätigt werden. Zahlreiche HundebesitzerInnen haben die Chipnummer ihres Hundes bereits vor der Gültigkeit dieser Bestimmung in pri-

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vaten Datenbanken speichern lassen. Diese Registrierung wurde automatisch in die Bundesdatenbank übernommen, allerdings hat diese Überleitung in zahlreichen Fällen nicht funktioniert, da die Angaben eines behördlichen Lichtbildausweises fehlen. Die Eingabe dieser fehlenden Daten kann jedoch von der Tierhalterin / vom Tierhalter selbst nachgeholt werden oder durch eine Meldestelle wie z.B. die betreuende Tierärztin /den betreuenden Tierarzt erfolgen.

Die Registrierung schützt Ihren Hund

Durch die korrekte Registrierung in der Heimtierdatenbank kann man im Falle des Entlaufens den Hund rasch und unkompliziert wieder nach Hause bringen. Da auch bei jeder Weitergabe die Informationen der vorherigen Haltung dem Hund zugeordnet bleiben, kann ein neuer Besitzer den Haltungsverlauf seines Hundes nachvollziehen.

Reisen mit Hund

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unde sind Rudeltiere und trennen sich nur ungern für längere Zeit von „ihrem“ Menschen. Entschließt man sich, seinen Liebling auf eine Urlaubsreise mitzunehmen, so sind einige Voraussetzungen zu prüfen, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen. Im optimalen Fall hat man bereits das Reisen mit seinem Hund geübt. Dazu gehört das Gewöhnen an die Transportbox, regelmäßiges Autofahren, das Besuchen von Bahnhöfen und Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Im Auto ist der sicherste Platz für den Hund die Transportbox.

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Wenn der Hund in solchen Situationen ruhig bleibt, ist das Verreisen innerhalb von Österreich kein Problem mehr. Als nächster Schritt gilt es dann, eine hundefreundliche Unterkunft zu finden und schon steht dem Urlaub in vierbeiniger Begleitung nichts mehr im Wege.

Reisen im Ausland Soll die Reise jedoch über die Landesgrenze hinaus gehen, sollten Sie rechtzeitig mit den Vorbereitungen beginnen, denn dabei sind verschiedene Vorschriften zu beachten. Innerhalb des europäischen Raums benötigen Sie

die Kennzeichnung des Hundes (siehe oben) eine gültige Tollwutimpfung für den Hund einen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt

vollständig und korrekt ausgefüllten EU Heimtierausweis

Ihr Tierarzt stellt Ihnen einen Heimtierausweis aus. Dann können Sie im EU-Raum mit Ihrem Liebling verreisen.

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Wohin soll die Reise gehen? Wenn der Hund vom Welpenalter an vorsichtig daran gewöhnt wird, sind längere Fahrten kein Problem.

Reisen in ein Drittland

Führt die Reise in ein Drittland (= ein Land außerhalb der EU), muss man sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes erkundigen, und zwar am besten bei der Botschaft des Urlaubslandes, beim Bundesministerium für Gesundheit oder bei einem Autofahrerclub. Denken Sie auch bereits an die Rückreise: Am besten setzen Sie sich mit dem Grenztierarzt des jeweiligen Ortes des Wiedereintrittes in den europäischen Raum vorab in Verbindung. Manchmal verlangen Drittstaaten bestimmte Untersuchungen, die Bestätigung einer Tierärztin oder eines Tierarztes über eine durchgeführte Entwurmung oder das Mitführen von Entwurmungstabletten (Gesundheitszeugnis). Grundsätzlich gelten als Basisbedingungen die Vorgaben wie beim Vereisen im europäischen Raum, jedoch je nach Tollwutstatus des Urlaubslandes unterscheiden sich hier die Rückreisebestimmungen nach Österreich. Das liegt daran, dass Österreich einen sehr guten Tollwutstatus hat. Daher bestehen bei Wiedereinreise nach Österreich verschärfte Auflagen als Schutzmaßnahmen.

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Die Reise geht los

Genau wie wir Menschen sind nicht alle Hunde erfreut, wenn sie stundenlang in einem Transportmittel ausharren müssen. Als Hundebesitzer können Sie Ihrem tierischen Begleiter die Anreise erleichtern, indem Sie folgende Tipps beachten:

Tipps für die Reise

Die Wahl des Transportmittels muss gut überlegt sein.

Bei Bahn- und Flugreisen sind die Bestimmungen des jeweiligen Transportunternehmens zu beachten. Im Zug muss der Hund jedenfalls an der Leine geführt werden, oft ist auch das Tragen eines Maulkorbes verpflichtend. Bei Flügen werden größere Rassen im Gepäckraum untergebracht, wobei sie in einer ausbruchsicheren und flüssigkeitsundurchdringlichen Transportbox verwahrt werden müssen. Kleinere Tiere dürfen in der Regel in die Kabine mitgenommen werden. Viele Hunde sind das Mitfahren im Auto gewöhnt. Das Tier muss seinen Platz auf der Rückbank oder bei Kombis im Fondbereich haben und zusätzlich durch einen Hundesicherheitsgurt oder ein Trenngitter / eine Transportbox gesichert sein, um bei einem Unfall Verletzungen des Hundes und aller Autoinsassen zu vermeiden. Als Grundsatz gilt: Auch der Hund muss es beim Reisen bequem haben! Regelmäßige Pausen sind einzuhalten. Vor allem bei hohen Außentemperaturen muss zum Wohle des Hundes die Fahrt in die kühlere Tageszeit verlegt werden, es sei denn, eine Klimaanlage verschafft Abhilfe. Ein offenes Fenster kann zu Zugluft und in der Folge zu unangenehmen Augenentzündungen führen. Niemals darf der Hund in der heißen Jahreszeit unbeaufsichtigt in ein Auto gesperrt werden, da es sich schon innerhalb weniger Minuten in der prallen Sonne so stark aufheizt, dass das Tier einen Hitzschlag erleiden kann. Jeder Hund benötigt sein eigenes Reisegepäck, das gut durchdacht zusammengestellt werden muss: Halsband, Leine und Beißkorb bilden die Grundausstattung. Das heißgeliebte Spielzeug und die gewohnte Decke erleichtern die Anpassung an die neue Umgebung.

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Mit den gewohnten Utensilien im Gepäck wird der Hund den Urlaub ebenso genießen, wie Sie selbst.

Futter, Futternapf und ein Behälter mit Wasser sind auf Reisen stets mitzuführen. Impfpass und Gesundheitszeugnis müssen griffbereit sein. Es ist besser, Medikamente, die das Tier ständig braucht, von zu Hause mitzunehmen, falls diese nicht im Zielland erhältlich sind. Außerdem bewährt es sich, eine kleine Reiseapotheke für seinen Begleiter zusammenzustellen, um für den Notfall gewappnet zu sein: Augen- und Ohrentropfen, ein Mittel gegen Übelkeit und Durchfall sowie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung mit Verbandmaterial und Desinfektionsmittel sollte man unbedingt dabei haben. Vorgefertigte Hundeapotheken werden bereits von Firmen angeboten und sind über den Tierarzt erhältlich. Informieren Sie sich über die tierärztlich Versorgung vor Ort, damit im Falle des Falles die Telefonnummer sofort bei der Hand ist.

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Sicherer Umgang mit dem Hund Konflikte vermeiden durch richtiges Verhalten

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ensch und Hund sprechen verschiedene Sprachen – wer diesen Umstand berücksichtigt und die Sprache des Hundes verstehen lernt, kann vielen Missverständnissen vorbeugen.

Als Rudeltiere können Hunde ihre Stimmungen und Absichten klar und deutlich zum Ausdruck bringen. Sie benutzen dafür vor allem Körpersignale wie Körperhaltung, Gesichtsausdruck und Gesten. Die Fähigkeit des Hundes zu kommunizieren ist eine ideale Voraussetzung für das friedvolle Zusammenleben mit dem Menschen, doch gleichzeitig birgt sie auch Gefahren: Allzu leicht vermenschlichen wir Hunde, missverstehen ihre Hundesprache und überschätzen ihr Vermögen, uns zu verstehen.

Auch der Hund kann Angst haben

Insbesondere Hunde, die in ihrer frühen Welpenzeit (Sozialisationsphase) zu wenig Gelegenheit hatten, zu lernen, wie unterschiedlich Menschen aussehen und wie verschieden sie sich im Umgang mit einem Hund benehmen können, neigen dazu, Angst vor fremden Menschen zu haben. Wenn der Mensch dann noch zusätzlich Signale sendet, die in der Hundesprache Drohung oder Aggression bedeuten, kann es leicht zu einer unangenehmen Begegnung mit einem fremden Hund kommen. Die folgenden Regeln helfen, Konflikte bei Begegnungen mit fremden Hunden zu vermeiden.

Vermeiden Sie diese häufigen Fehler:

Direktes

rasches Zugehen auf einen fremden Hund Anstarren des Hundes Sich über den Hund beugen Über den Hund gebeugt über Kopf und/oder Rücken des Tieres streicheln

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Manchmal ist die Hundesprache eindeutig.

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enn wir die Begegnung mit einem unbekannten Hund auf diese Weise beginnen, treten wir ziemlich ins Fettnäpfchen. Ähnlich wie wir Menschen haben nämlich auch Hunde Regeln, wie man sich höflich begrüßt. So kann ein rasches direktes Zugehen von dem Hund leicht als Bedrohung missverstanden werden. Die Gewichtsverlagerung nach vorne und das Auflegen von Kopf oder Pfote auf den Rücken des anderen Hundes sind in der „hundischen“ Kommunikation Gesten der Überlegenheit. Wenn wir uns über den Hund beugen und ihn streicheln, bedeutet das also aus Hundesicht, dass wir uns wie ein ranghohes Individuum benehmen. Auf ein solches Verhalten kann ein Hund mit Aggression reagieren.

So ist es richtig:

 Gehen Sie nicht direkt auf einen frem-

den Hund zu, um ihn zu streicheln, sondern fragen Sie zunächst den Besitzer, ob sein Hund es mag, begrüßt und gestreichelt zu werden. Nehmen Sie erst jetzt Kontakt zu dem Hund auf, indem Sie ihn freundlich ansprechen, ohne ihm dabei direkt in die Augen zu blicken oder ihn anzustarren. Lassen Sie dem Hund Zeit, Sie zu beschnuppern. Wenn er von sich aus weggeht, erzwingen Sie keinen weiteren Kontakt.

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Regeln für Begegnungen zwischen Hund und Kind

Manche Kinder sind von Natur aus vorsichtig, wenn sie Tieren begegnen, dennoch sollten Sie Kinder auf das Aufeinandertreffen mit einem Hund vorbereiten:

So ist es richtig:

 Machen Sie Ihr Kind mit

den Grundregeln vertraut, wie man sich einem fremden Hund nähert. Erklären Sie Ihrem Kind, dass nicht jeder Hund gern mit Kindern spielt bzw. dass auch ein Hund manchmal keine Lust hat zu spielen. Ein Hund, der Kontakt vermeiden will, wird nach Möglichkeit ausweichen. Deshalb darf das Kind keinesfalls versuchen, einen davonlaufenden Hund festzuhalten, ihm nachzulaufen oder ihn gar in die Enge zu treiben. Zieht sich ein Hund deutlich zurück, etwa in sein Körbchen oder unter einen Tisch, eine Sitzbank oder Ähnliches, dann heißt das: „Lass mich in Ruhe“ und muss unbedingt respektiert werden. Ebenso muss ein Kind lernen, dass es einen Hund nicht beim Fressen stören und ihm nicht sein Spielzeug wegnehmen darf. Lassen Sie Ihr Kind niemals – auch nicht mit einem bekannten oder dem eigenen Hund – unbeaufsichtigt! Das Kind könnte dem Tier ungewollt große Schmerzen zufügen, die den Hund im Gegenzug dazu veranlassen könnten, sich zu wehren. Schreien, davonrennen oder ein plötzlicher Sturz könnten außerdem im Extremfall dazu führen, dass ein schlecht sozialisierter Hund Jagdverhalten zeigt.

Wenn die Annäherung geklappt hat, können Hunde und Kinder beim gemeinsamen Spielen voneinander profitieren. Spiele, die sich für Kinder eignen, sind Apportierspiele mit Hunden, die ihr Spielzeug gerne hergeben oder die Durchführung von kleinen Kunststückchen, für die der Hund mit einem Leckerli belohnt werden kann. Ungeeignet dagegen sind alle Fang-, Zerr- und Raufspiele, da diese zu leicht außer Kontrolle geraten können.

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Regeln für Begegnungen zwischen Hund und ängstlichen Menschen

Oftmals hört man von Menschen, die sich vor Hunden fürchten, dass der Hund ihre Angst förmlich zu riechen scheint, und dass selbst ein Hund, der anderen Personen gegenüber friedlich ist, anfängt zu knurren, wenn sie sich diesem Hund nähern. Die Ursache hierfür liegt häufig in dem Verhalten der ängstlichen Person: Als Menschen neigen wir dazu, das Subjekt oder Objekt für die Ursache unserer Angst nicht aus den Augen zu lassen. Das Anstarren empfinden Hunde jedoch häufig als Bedrohung, auf die sie mit einer Gegendrohung reagieren können. Das gilt insbesondere, wenn der Hund angeleint ist und somit keine Möglichkeit hat, sich zurück zu ziehen.

So ist es richtig:

Sollten Sie einem angeleinten Hund

begegnen, so blicken Sie unbeteiligt an ihm vorbei und gehen Sie ruhigen Schrittes weiter. Damit vermeiden Sie, den Hund auf sich aufmerksam zu machen oder ihn ungewollt zu bedrohen. Haben Sie große Angst, etwa weil Sie bereits unangenehme Erfahrungen mit dem Hund gemacht haben, dann wechseln Sie rechtzeitig, ruhig und so beiläufig wie möglich die Straßenseite. Begegnen Sie einem freilaufenden Hund, der auf Sie zuläuft, so rennen Sie keinesfalls davon. Hetzen und Jagen gehört zum natürlichen Verhaltensrepertoire eines Hundes. Sie könnten den Hund durch das Davonlaufen ungewollt dazu auffordern, Sie zu verfolgen, sei es auch nur im Spiel. Gehen Sie stattdessen ruhig weiter, ohne den Hund anzusehen oder anzusprechen. So ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Hund Ihnen keine Beachtung schenken wird. Beginnen Sie keinesfalls eine lautstarke Diskussion mit dem Besitzer des Hundes, da dies von dem Hund als Bedrohung seines Rudels empfunden und mit Verteidigungsverhalten beantwortet werden könnte.

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Ein wichtiger Punkt zum Schluss: Die Sache mit dem Schwanzwedeln

Wohl kein Signal wird häufiger missverstanden als das Schwanzwedeln. Zwar ist es richtig, dass ein Hund seiner Freude durch Schwanzwedeln Ausdruck verleiht, jedoch ist nicht jeder schwanzwedelnde Hund freundlich. Schwanzwedeln bedeutet zunächst einmal nur Erregung. Erst wenn wir die Situation berücksichtigen und die übrigen Körpersignale, die der Hund aussendet, beachten, können wir das Schwanzwedeln richtig interpretieren. Ein Hund der mit dem ganzen Hinterteil wackelt, wenn er ein Familienmitglied begrüßt und dabei mit dem Schwanz wedelt, drückt sicherlich Freude aus. Ist er aber angespannt, starrt sein Gegenüber an und wedelt dabei mit dem Schwanz, dann ist dies eine deutliche Warnung. Diesem Hund geht man am besten aus dem Weg.

Spannungsfeld Mensch - Hund - Natur

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undefreunde sollten bedenken, dass ängstliche Menschen auch die freudige Begrüßung eines Hundes als Bedrohung ansehen. Das wohlmeinende „Der macht doch nix“ des Herrchens oder Frauchens ist für den unfreiwillig zum Spielkamerad gewordenen Jogger oder Radfahrer kaum ein Trost. Rücksicht und Toleranz auf beiden Seiten können viel dazu beitragen, die Konfrontationen zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern zu vermeiden.

Die Begegnung mit einem fremden Hund, der nicht angeleint ist, kann mitunter zum Schreckmoment werden.

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Hund im öffentlichen Raum

Rücksichtnahme erleichtert das Zusammenleben

Der Hund soll an die Leine, wenn sich andere Fußgänger nähern.

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olgende Regeln sind nicht schwer einzuhalten, sollten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und sorgen dafür, dass Hunde bei anderen Menschen keine Angst und auch keine Ablehnung hervorrufen.

Regeln für unterwegs

Auf Feld- und Waldwegen darf ein Hund nur dann ab-

geleint werden, wenn er das Kommando „Hier“ sicher befolgt. Nähern sich Fußgänger, Jogger, Radfahrer oder Reiter so ist der Hund auf jeden Fall heranzurufen und anzuleinen bzw. „Bei Fuß“ zu nehmen. Bei Begegnungen mit fremden Hunden sollte man sich mit dem anderen Hundehalter verständigen, ob man die Hunde laufen lässt oder nicht. Kommt einem ein angeleinter Hund entgegen, ist in jedem Fall der eigene Hund heranzurufen und anzuleinen.

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uch für Radfahrer und Jogger gibt es einige wichtige Regeln, die, wenn sie beachtet werden, zu einem unproblematischen Zusammentreffen von Hund und Mensch führen. Hunde, die Radfahrer und Jogger verfolgen, tun dies aus einem Jagd- oder Spieltrieb heraus. Ignorieren Sie einen heranlaufenden Hund. Folgt er Ihnen jedoch, beobachten Sie ihn, und verlangsamen Sie die Geschwindigkeit, damit der Jagd- oder Spieltrieb nicht unnötig gefördert wird. Sieht man bereits von weitem einen führerlosen Hund, soll man versuchen, ruhig und in angemessenem Abstand an ihm vorbeizufahren oder zu laufen. Beobachten Sie den Hund, um seine Reaktion abschätzen zu können. Zeigt der Hund bereits großes Interesse, ist es besser, das Tempo zu reduzieren, er könnte sich dadurch bereits abwenden. Nähert man sich einem Hund von hinten, sollte man dies nicht geräuschlos tun; erschrockene Hunde können unvorhersehbare Reaktionen zeigen oder Unfälle unter anderem auch mit Radfahrern verursachen.

Rechtliches in Niederösterreich

In § 8 des Niederösterreichischen Hundehaltegesetzes wird das Führen von Hunden geregelt. Der Halter oder die Halterin eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen. Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes an öffentlichen Orten im Ortsbereich unverzüglich beseitigen und entsorgen. Darunter fallen ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes sowie öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Kinderbetreuungsein-

Hundekot hat an öffentlichen Orten oder Parks nichts zu suchen.

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richtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäuser und Zugänge zu Mehrfamilienhäusern und gemeinschaftlich genutzte Teile von Wohnhausanlagen. An diesen genannten Orten müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Bestimmte Rassen und auffällige Hunde nach Definition des Niederösterreichischen Hundehaltegesetzes sind an jenen Orten an der Leine und mit Maulkorb zu führen.

Hund und einheimische Wildtiere

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esonders im Frühjahr, zur Zeit der Jungenaufzucht, leiden Wildtiere unter vermeidbaren Störungen. Aber auch in winterlichen Notsituationen stellen Störungen, welche das Fluchtverhalten des Wildes auslösen können, eine Gefahr für die Gesundheit des Wildes dar. Der Mensch sollte daher im Frühjahr, in der Zeit der „Kinderstube“ und im Winter an die Bedürfnisse des einheimischen Wildes denken und zusätzliche Belastungen durch das Herumstreunen von Hunden vermeiden. Der Hundehalter ist dazu angehalten, den gesetzlichen Erfordernissen Genüge zu tun und somit den Lebensraum des Wildes zu respektieren und zu bewahren. Das Verbot, Hunde

Der Lebensraum von Wildtieren muss ungestört bleiben.

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ohne Aufsicht herumstreunen zu lassen, hat auch den Sinn, neugeborenen Wildtieren eine Überlebenschance zu geben. Betreute Wildtierfütterungen sind während der Fütterungsperiode im Umkreis von 200 Metern von Mensch und Hund zu meiden, um die Tiere nicht in ihrer Nahrungsaufnahme zu stören bzw. durch ungewohnte Duftspuren von den Futterraufen fernzuhalten. Wo Misstrauen und Unruhe im Rudel der Wildtiere entsteht, kann Futter nicht ruhig aufgenommen und stressfrei verwertet werden. Wer mit Hunden solche Flächen meidet, trägt viel zur Gesunderhaltung unserer Wildtierbestände bei! In Zeiten mit extrem hoher Schneedecke sollte jeder Hundefreund noch vor dem Spaziergang einen Gedanken an die Situation des Wildes verwenden. Unter schlechten Witterungsbedingungen kann es für Rehe und Hirsche lebensgefährlich sein, den Energiehaushalt auch noch mit Fluchtversuchen vor streunenden Hunden belasten zu müssen.

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um Abschluss ein paar Grundregeln für den verantwortungsvollen Hundebesitzer zum Wohle des Wildes:

Regeln für unterwegs

Vor

allem in Zeiten der Jungtieraufzucht muss der Hund an der Leine geführt werden. Das Verlassen von öffentlichen Wegen sollte unterbleiben! Das Herumstreunen von Hunden ist zu unterbinden. Fütterungs- und Äsungsflächen sind im Umkreis von 200 Metern zu meiden. Auch bei extremen Witterungssituationen muss zusätzlicher Stress für das Wild, verursacht durch streunende Hunde, unbedingt vermieden werden!

Hund und Landwirtschaft Was Sie wissen müssen, damit Ihr Hund nicht zum Krankheitsüberträger wird

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undekot auf landwirtschaftlichen Flächen und hier insbesondere auf Grünflächen, die der Weidewirtschaft oder der Futtergewinnung (z.B. Silage, Heu) dienen, kann zur Übertragung von parasitären (z.B. Neospora; Bandwurm) oder

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Hund am Hof: Kein Problem, wenn er regelmäßig entwurmt wird.

bakteriellen (z.B. Salmonellen) Erkrankungen führen. Diese gefährden nicht nur die landwirtschaftlichen Nutztiere sondern stellen über den Weg der Nahrungskette auch eine Gefahrenquelle für den Menschen dar.

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ie Larven des Hundebandwurmes Echinococcus granulosus entwickeln sich in Rindern, die über den Hundekot ausgeschiedene Bandwurmeier aufgenommen haben. Bei einem Bandwurmbefall ist der wirtschaftliche Schaden bei der Fleischverwertung zwar gering, weil sich die Larvenzysten beim Rind in der Regel in der Leber oder in der Lunge und nicht im Muskelfleisch entwickeln. Da aber auch der Mensch von diesem Bandwurm befallen werden kann, ist es von großer Bedeutung, diese parasitäre Infektion zu bekämpfen. Daher ist einerseits eine konsequente Entwurmung der Hunde notwendig und andererseits eine Unterbrechung des Übertragungszyklus vom Hund auf das Rind anzustreben. Aus diesem Grund sollte es vermieden werden, den Hund auf Weide- und Wiesenflächen Kot absetzen zu lassen. Es gibt aber auch Krankheiten, bei denen der Hund nur als „Transportmittel“ für Viren dient und es so zur Verbreitung der Krankheit kommt. Ein Beispiel wäre die allen bekannte Maul- und Klauenseuche, wo es im Seuchenfall verboten ist, Haustiere frei herum laufen zu lassen, da dadurch die Viren kilometerweit vertragen werden können.

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Eine Katze kommt ins Haus

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Anschaffung einer Katze Entscheidung für einen Schmusetiger

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evor Sie sich eine Katze zulegen, bedenken Sie bitte: Auch hier ist die Entscheidungsfindung mit Verantwortung wahrzunehmen. Folgende Fragen sind im Vorfeld abzuklären: Gibt es jemanden in meiner näheren familiären Umgebung, der eine Katzenhaarallergie hat? Wie kann ich die Versorgung im Urlaub organisieren, oder gibt es vielleicht sogar einen Zweitwohnsitz, wo die Katze immer mitfahren soll? Möchte ich einen Katzenwelpen oder eine bereits erwachsene Katze, Rasse- oder Hauskatze, Lang- oder Kurzhaar-Katze, eine Katze mit Stammbaum von einem Züchter, aus einer Liebhaberzucht, vom Zoofachhändler oder soll es eine Katze aus dem Tierheim sein?

Spielen und Pflegen: Katzenbabys brauchen viel Aufmerksamkeit

Die erste Zeit zu Hause

Die erste Zeit zu Hause mit einem Katzenwelpen kann eine aufregende und spannende, aber auch anstrengende Zeit sein. Das Kätzchen muss rechtzeitig den Weg in die Katzentoilette finden, muss lernen, wo sich der Schlafplatz und der Futterplatz befinden. Nach der ersten Zeit werden die Kleinen dann öfters übermütig und besonders Blumentöpfe und Vorhänge werden zum Graben bzw. Klettern interessant und es kann vorkommen, dass zerbrechliche Gegenstände beim Spielen „im Weg stehen“. Auch bei der Katzenhaltung ist Erziehung gefragt. Gerade die

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erste Zeit ist es, wo die Katze die Verhaltensregeln im Haushalt lernen muss. Jetzt sind konsequent Regeln festzulegen, beispielsweise ob die Katze auf das Sofa darf oder nicht.

Pflege und Betreuung

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atzen gelten als sehr selbstständige Tiere. Dies trifft aber nur bedingt zu. Auch um eine Katze muss man sich kümmern. Abgesehen von den Streicheleinheiten und Zuwendung gibt es auch immer wiederkehrende Pflege- und Betreuungstätigkeiten zu verrichten. Katzen gelten auch als sehr reinliche Tiere und diese Aussage stimmt auf jeden Fall. Die Katzentoilette muss ständig frisch und sauber gehalten werden, da eine übelriechende Katzentoilette zu unerwünschter Unreinheit führen kann. Damit Sofa, Türstöcke und Einrichtung keinen Schaden nehmen, muss man der Katze Möglichkeiten zum Krallenschärfen anbieten. Besonders gerne werden hier Kratzbäume angenommen, da diese meist auch die Möglichkeit zum Herumklettern bieten. Das Bürsten von LanghaarKatzen ist mindestens einmal wöchentlich Pflicht, aber auch das Fell von Kurzhaar-Katzen muss gepflegt werden. Das tut der Katze gut, bedeutet es doch zusätzliche Streicheleinheiten. Auch der Katzenhalter wird sich freuen, so das störende Haaren zu verringern.

Sicherheit für Wohnungskatzen

Werden die Katzen nur in der Wohnung gehalten, muss diese entsprechend gesichtert sein. Allzu oft werden gekippte Fenster zu einer mitunter tödliche Falle, weil der Vierbeiner im immer enger werdenden Spalt nach unten rutscht und sich aus eingener Kraft nicht mehr befreien kann. Am Balkon ist eine entsprechende Absturzsicherung für Katzen anzubringen. Steht der Katze Freigang zur Verfügung, bietet sich der Einbau einer Katzenklappe an. Aber nicht vergessen: Solange es sich um keine Zuchttiere handelt, müssen alle Freigänger kastriert werden!

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Urlaub mit Katze Tipps für die Reise

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as Verreisen mit Katze ist nicht so üblich wie mit Hund, kann aber doch auch manchmal möglich bzw. notwendig sein. Meistens greift man auf eine Vor-Ort-Betreuung zurück und vertraut seine Katze einem verantwortungsvollen Menschen an. Der Vorteil liegt darin, dass die Katze in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann. Wird regelmäßig ein Zweitwohnsitz genutzt, ist es sinnvoll, die Katze bereits als Kätzchen an das Autofahren und an die Umgebung des anderen Wohnsitzes zu gewöhnen. Dadurch gibt man der Katze die Möglichkeit, beide Wohnorte als ihr Revier kennenzulernen. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, die Katze an einen Transportbehälter und an das Autofahren zu gewöhnen. Dadurch kann die routinemäßige Fahrt zum Tierarzt sicher und stressfrei für Katzenhalterin bzw. Katzenhalter und Katze gestaltet werden.

Sei es der kurze Weg zum Tierarzt oder eine längere Fahrt: Es hilft, wenn die Katze von klein auf an die Transportbox gewöhnt wird.

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So bitte nicht! Transportieren Sie die Katze in einer Transportbox.

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oll jedoch die Reise weiter gehen, muss man verschiedene Vorschriften beachten. Um mit seiner Katze innerhalb des europäischen Raums zu verreisen, benötigt man:

Reisen in der EU

die Kennzeichnung der Katze mittels Transponder eine gültige Tollwutimpfung einen durch den Tierarzt vollständig und korrekt ausgefüllten EU Heimtierausweis

Reisen in ein Drittland

Führt einen die Reise in ein Drittland (außerhalb der EU), muss man sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes am besten bei der Botschaft des Urlaublandes, beim Bundesministerium für Gesundheit oder bei einem Automobilclub erkundigen. Manchmal verlangen Drittstaaten zusätzlich bestimmte Untersuchungen. Betreffend der Rückreise macht es weiters Sinn, sich vorab mit dem Grenztierarzt des Wiedereintrittsortes in den europäischen Raum in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich gelten die Vorgaben wie beim Vereisen im europäischen Raum, jedoch je nach Tollwutstatus des Urlaubslandes unterscheiden sich hier die Rückreisebestimmungen nach Österreich. Das liegt daran, dass Österreich einen sehr guten Tollwutstatus hat. Daher bestehen bei Wiedereinreise nach Österreich verschärfte Auflagen als Schutz vor einer möglichen Einschleppung der Krankheit.

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Ein Kleintier kommt ins Haus

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Kleine Heimtiere / Nagetiere Was passt zu mir?

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nter „kleinen Heimtieren“ versteht man alle als Haustiere gehaltenen Nagetiere (z.B. Chinchilla, Goldhamster, Meerschweinchen, Wüstenrennmaus (Gerbil), Streifenhörnchen, Maus, Ratte) und Kaninchen. Bei der Entscheidungsfindung welches von diesen Tieren zu einem passt, muss man sich bereits im Vorfeld über die grundlegenden Lebensweisen der Tiere genauestens informieren. Zum Beispiel werden eher dämmerungs- oder nachaktive Tiere, wie etwa der Hamster, nicht das optimale Haustier für ein Kleinkind sein. Weiters muss man sich überlegen, ob man den Nagern auch die Möglichkeit einer Gehegehaltung im Garten bieten möchte.

Kaninchen, Hamster oder Maus? Welchem Nagetier möchten Sie gerne ein Zuhause geben?

Pflege und Betreuung von kleinen Heimtieren

Auch wenn es sich nur um „kleine“ Haustiere handelt, sollten Sie sich über deren Lebensgewohnheiten vorab informieren. Je nach ursprünglicher Herkunft und Verhalten benötigen die kleinen Heimtiere eine entsprechend ausgestattete Unterkunft. So braucht zum Beispiel der Goldhamster ein Schlafhäuschen und geeignetes Nestbaumaterial. Mäuse sind optimalerweise in Gruppen zu halten und brauchen einen reichlich strukturierten Käfig mit zahlreichen Klettermöglichkeiten. Ratten sind ausgesprochen intelligente Tiere, denen man deshalb entsprechend viel Beschäftigungs- und Spielmaterial anbieten muss. Chinchillas benötigen eine große Unterbringung mit mehreren Ebenen und anspruchsvollen Klettermöglichkeiten.

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Meerschweinchen und Kaninchen brauchen Gesellschaft.

Weiters sind die unterschiedlichen Ansprüche an die Ernährung zu beachten. Da die Zähne bei den Nagetieren und Kaninchen lebenslang nachwachsen, muss man durch geeignetes Nagematerial auch die Möglichkeit zum Zähne Abreiben anbieten. Wenn die Einstreu im Käfig oder der Boden im Auslauf keine oder zu wenig Möglichkeit bieten, die Krallen abzunutzen, müssen diese regemäßig kontrolliert und bei Bedarf geschnitten werden.

Paarhaltung

Meerschweinchen und Kaninchen dürfen nur mehr paarweise gehalten werden. Das heißt, mindestens zwei Meerschweinchen beziehungsweise mindestens zwei Kaninchen müssen zusammen gehalten werden. Also muss man sich vor der Anschaffung überlegen, ob genug Platz vorhanden ist und einen entsprechend großen Käfig anschaffen. Die früher gehegte Meinung, dass Meerschweinchen und Kaninchen gemeinsam gehalten werden können, wurde widerlegt. So stellen die beiden keine adäquaten Partner aus mehreren Gründen (z.B. unterschiedliche Aktivitätsphasen) füreinander dar.

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Ein Exote kommt ins Haus

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Exotische Wildtiere Allgemeines und Wissenswertes zur Haltung

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ildtiere gelten als Tiere mit besonderen Haltungsansprüchen. Natürlich hat jedes Tier, so auch zum Beispiel ein Hund, besondere artspezifische Haltungsansprüche. Aber nichts desto trotz kann aus der Formulierung „Besondere Haltungsansprüche“ gefolgert werden, dass exotische Wildtiere besondere Ausstattungen ihres „Quartiers“ betreffend Beleuchtung und Temperaturregulation benötigen.

Anderer Stoffwechsel

Diese Ansprüche resultieren schon daraus, dass Reptilien wechselwarme Tiere sind und bezüglich Stoffwechsel und somit auch Gesundheit vollständig von der Umgebungstemperatur und -luftfeuchtigkeit abhängig sind. Neben den speziellen Haltungsbedürfnissen bei exotischen Wildtieren muss man wegen ihrer Herkunft insbesondere die Ernährungsbedürfnisse genau betrachten. Eine ausreichende Information in der Zoofachhandlung und die entsprechende Fachliteratur über das gewünschte Tier ist unbedingt erforderlich. Auf jeden Fall gilt, dass besonders bei Reptilien und Vögeln auf Grund des speziellen Stoffwechsels eine ausreichende Versorgung mit Calcium in Zusammenhang mit dem jeweils richtigen Beleuchtungsprogramm (UVBestrahlung) und Vitamin D notwendig ist. Jede Haltung von exotischen Wildtieren verlangt vom Tierhalter ein sehr spezielles Fachwissen. Gerade durch den Einsatz spezieller Futtermittel und der technischen Ausstattungen (Terrarien, Aquarien) muss man sich auch über die finanzielle Auswirkung einer solchen Haltung bewusst sein. Meist ist es so, dass die Ausstattung und der Betrieb der technischen Anlagen sogar die Anschaffungskosten der Tiere um ein Vielfaches übersteigen.

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Eine strikte hygienische Trennung der Reptilienhaltung zum übrigen Haushalt ist notwendig.

Risikoquellen erkennen und vermeiden

Vor allem Reptilien und Vögel können auch für den Menschen gefährlichen Krankheitserreger, wie etwa Salmonellen, ausscheiden. Sicherheit kann man sich durch eine regelmäßige Kotuntersuchung der Tiere verschaffen. Laut Studien scheiden ca. 90 Prozent aller Reptilien Salmonellen aus. Daher ist ein entsprechend bedachter und sorgfältiger Umgang wichtig. Besonders Kinder, immungeschwächte Menschen, Schwangere und ältere Menschen sollten keinen Kontakt zu diesen Tieren haben. Eine strikte Trennung von hygienischen Bereichen ist notwendig. Terrarieneinrichtungen möglichst nicht in der Küche reinigen, um eine Kreuzkontamination (Übertragung von Krankheitserreger) auf Lebensmittel zu vermeiden. Die Tiere sollen sich, abgesehen von den Haltungsbedürfnissen, nicht frei in der Wohnung bewegen. Die Hände sollte man nach Kontakt mit den Tieren oder der Terrariumausstattung gründlich ­reinigen und im Idealfall ­desinfizieren.

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Meldepflicht

Für Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Meldung hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung und weitere Angaben zu enthalten, die zur Beurteilung der Haltung durch die Behörde erforderlich sind. Bei den Ziervögeln sind Kanarienvögel, Nymphensittiche, Prachtfinken und Wellensittiche von dieser Meldepflicht ausgenommen, da sich diese Vogelarten schon so lange in menschlicher Obhut befinden, dass hier bereits von einer Domestikation gesprochen werden kann. Zierfische sind nur dann zu melden, wenn diese im ausgewachsenen Zustand über einen Meter erreichen können.

Fische, die weniger als einen Meter lang werden, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Haltungsverbote

Die Verordnung über gefährliche Wildtiere (erlassen gem. § 6 Abs. 2 des NÖ Polizeistrafgesetzes) regelt, welche Tiere zur Sicherheit der Bevölkerung und im Interesse der Allgemeinheit in Niederösterreich nicht gehalten werden dürfen. Daher empfiehlt es sich, vor der Anschaffung eines Wildtieres herauszufinden, ob die Haltung in Niederösterreich überhaupt erlaubt ist. So ist die Haltung von Wild- bzw. Großkatzen aber auch von Giftschlangen in Niederösterreich verboten.

Ziervögel

Besonders Vögel der Ordnung Papageien werden gerne wegen ihrer attraktiven und spielerischen Art gehalten. Bei

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diesen Vögeln ist jedoch zu bedenken, dass sie mindestens zu zweit gehalten werden müssen. Wegen ihres hohen Bewegungsbedarfs muss man den Vögeln sehr große und hohe Volieren zur Verfügung stellen. Handaufzuchten sind wegen der daraus resultierenden Fehlprägung verboten. Vor der Anschaffung sollte man sich auch dessen bewusst sein, dass die Lebenserwartung beispielsweise bei Aras in Gefangenschaft zwischen 50 und 70 Jahre beträgt.

Reptilien

Reptilien zu halten bedarf einem großen Vorwissen und einem stetigen Einholen von Informationen. 313 Arten mit über 200 Unterarten gibt es alleine bei den Schildkröten. Bei den Schlangen sogar 3000 Arten und ungefähr gleich viele Echsenarten, die rund um die Welt in unterschiedlichsten Habitaten vorkommen. Daher gilt es hier, sich ausführlich einschlägig zu informieren und die Unterbringung optimal und tiergerecht an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen.

Fische

Bei Fischen kann man grundsätzlich eine Süßwasser- oder Salzwasserhaltung unterscheiden. Für einen Anfänger bietet sich die Haltung von lebendgebärenden Fischen (Guppy, Black Molly) in einem Gemeinschaftsbecken an. Zur Entscheidungsfindung sollte man sich hierzu im Fachhandel beraten lassen. Es ist ratsam, sich schon vorab zu überlegen, welche Fische gehalten werden sollen, damit das Becken in der richtigen Größe mit entsprechender Ausstattung gewählt werden kann. Das Becken sollte mindestens zwei Wochen bevor der erste Fisch eingesetzt wird in Betrieb sein, damit sich die Wasserqualität einstellen kann und so optimal für seine neuen Bewohner vorbereitet ist. Es wird empfohlen, den Nitratgehalt mittels geeigneten Teststreifen regelmäßig zu kontrollieren.

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Abschließende Informationen Wenn ein Tier stirbt Nach dem Ableben eines Heimtieres (Hund, Katze, Nagetiere, Vögel usw.) stellt sich für den Tierhalter bzw. die Tierhalterin die Frage, was mit dem toten Gefährten weiter geschehen soll und was es zu beachten gilt. Wurde das Tier in einer tierärztlichen Ordination euthanasiert, bietet es sich an, mit der Tierärztin oder mit dem Tierarzt die weitere gewünschte Vorgehensweise zu besprechen bzw. sich beraten zu lassen. Ist das Tier im Wohnbereich des Tierhalters bzw. der Tierhalterin verstorben, muss man sich selbst um die weiteren Schritte kümmern. Zunächst ist es aus hygienischen Gründen empfehlenswert, das Tier auf eine flüssigkeitsdichte Unterlage oder besser in einen Kunststoffsack oder -behälter zu legen. Anschließend bieten sich folgende Vorgehensweisen an:

Dezentrale Sammelstellen

Verteilt auf ganz NÖ steht ein Sammelnetzwerk aus ca. 110 Stellen vornehmlich bei Abfallsammelzentren oder sonstigen kommunalen Einrichtungen zur Verfügung, um dort sein verstorbenes Heimtier abzugeben. Die Heimtiere werden dort gesammelt, um dann einer Sammel-Einäscherung zugeführt zu werden.

Tierbestattung / Tierkrematorium

Verschiedene private Anbieter haben sich darauf spezialisiert, in Krematorien Einzeleinäscherungen von Heimtieren durchzuführen. Die Urne kann je nach Wunsch auf einem Tierfriedhof bestattet oder auch mit nach Hause genommen werden. Wünscht man keine Einäscherung, wird auch angeboten, das Tier auf einem spez i e l l e n Tierfriedhof beizusetzen.

Vergraben auf eigenem Grund

Grundsätzlich ist das Beerdigen von Heimtieren auf eigenem Grund in Niederösterreich erlaubt, vorausgesetzt, es sprechen keine gemeinderechtlichen Vorgaben dagegen – zum Beispiel Grundwasserschutz.

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Kontakte Behördliche Kontakte Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Amstetten Preinsbacher Straße 11, 3300 Amstetten Tel: 07472/9025-21669, Fax: 07472/9025-21000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Baden Schwartzstraße 50, 2250 Baden Tel: 02252/9025-22669, Fax:02252/9025-22000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha Fischamender Straße 10, 2460 Bruck a.d. Leitha Tel: 02162/9025-23669, Fax:02162/9025-23000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf Schönkirchner Straße 1, 2230 Gänserndorf Tel: 02282/9025-24669, Fax: 02282/9025-24000

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Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Gmünd Schremser Straße 8, 3950 Gmünd Tel: 02852/9025-25669, Fax: 02852/9025-25000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Mühlgasse 24, 2020 Hollabrunn Tel: 02952/9025-27669, Fax: 02952/9025-27000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Horn Frauenhofner Straße 2, 3580 Horn Tel: 02982/9025-28669, Fax: 02982/9025-28000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Korneuburg Bankmannring 5, 2100 Korneuburg Tel: 02262/9025-29669, Fax: 02262/9025-29000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau Körnermarkt 1, 3500 Krems a. d. Donau Tel: 02732/9025-30669 , Fax: 02732/9025-30000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld Am Anger 2, 3180 Lilienfeld Tel: 02762/9025-31669 , Fax: 02762/9025-31000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Melk Abt Karl-Straße 25 a, 3390 Melk Tel: 02752/9025-32660 , Fax: 02752/9025-32651

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Mistelbach Hauptplatz 4 – 5, 2130 Mistelbach Tel: 02572/9025-33669, Fax: 02572/9025-33000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Mödling Bahnstraße 2, 2340 Mödling Tel: 02236/9025-34669 , Fax: 02236/9025-34000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen Peischinger Str. 17, 2620 Neunkirchen Tel: 02635/9025-35669, Fax: 02635/9025-35000

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Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft St. Pölten

Am Bischofteich 1, 3100 St. Pölten Tel: 02742/9025-37669 , Fax: 02742/9025-37000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Scheibbs Rathausplatz 5, 3270 Scheibbs Tel: 07482/9025-38669 , Fax: 07482/9025-38000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Tulln Hauptplatz 33, 3430 Tulln Tel: 02272/9025-39669 , Fax: 02272/9025-39000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya Aigner-Straße 1, 3830 Waidhofen a. d. Thaya Tel: 02842/9025-40669, Fax: 02842/9025-40000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt Ungargasse 33, 2700 Wiener Neustadt Tel: 02622/9025-41669 , Fax: 02622/9025-41000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft WienUmgebung Leopoldstraße 21, 3400 Klosterneuburg Tel: 02243/9025-26669, Fax: 02243/9025-26000

Veterinärabteilung Bezirkshauptmannschaft Zwettl Am Statzenberg 1, 3910 Zwettl Tel: 02822/9025-42669, Fax: 02822/9025-42000

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten Veterinäragenden Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten Tel: 02742/366411-0, Fax: 02742/366411-20

Magistrat Waidhofen a. d. Y. - Veterinäragenden Oberer Stadtplatz 28, 3340 Waidhofen an der Ybbs Tel: : 07442/511/343, Fax: 07442/511/349

Magistrat Wiener Neustadt - Veterinäragenden Hauptplatz 1 – 3, 2700 Wiener Neustadt Tel: 02622/373/500, 02622/373-501 - 519

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Tierheime Tierschutzverein Baden

Zubringerstraße 64, 2500 Baden Telefon / Fax: 02252 / 42110 E-Mail: tierheim-baden@utanet.at Homepage: www.tierheim-baden.at

Tierschutzverein Bruck an der Leitha

Pachfurtherstraße 8, 2460 Bruck an der Leitha Telefon / Fax: 02162 / 65426 E-Mail: tsvtierheimbruk@aon.at Homepage: www.tierheimbruck.com

Tierschutzverein „Die gute Tat - Dechanthof“ Dechanthof, 2193 Wilfersdorf Telefon: 02573 / 2843 E-Mail: tierheim-dechanthof@wavenet.at Homepage: www.tierheim-dechanthof.at

Tierschutzverein Krems

Franziskusstraße 11, 3500 Krems Telefon: 02732 / 84720, Fax: 02732 / 84720-20 E-Mail: info@tierheim-krems.at Homepage: www.tierheim-krems.at

Tierschutzverein St. Pölten

Gutenbergstraße 26, 3100 St. Pölten Telefon: 02742/772 72, bzw. 0664/6100003 E-Mail: webmaster@tierschutzverein-stpoelten.at Homepage: www.tierschutzverein-stpoelten.at

Tierschutzverein Wiener Neustadt

Günserstrasse 180, 2700 Wiener Neustadt Telefon: 02622 / 22543 E-Mail: info@tierschutzverein.or.at Homepage: www.tierschutzverein.or.at

Weitere Informationen beimTierschutzverband NÖ: www.tvnoe.at

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Dezentrale Sammelstellen ASZ Amstetten-Ost 3300 Amstetten, Jacob Mayer Straße 1 ASZ Amstetten-West 3361 Aschbach, Heide 14 ASZ Hilm/Bahnmagazin 3332 Sonntagberg, Waidhofnerstraße 2b ASZ Opponitz 3342 Opponitz, Thann ASZ St. Peter/Au 3352 St. Peter/Au, Betriebsgebiet-West 6 ASZ Waidhofen/Ybbs 3340 Waidhofen/Ybbs, Zell-Grünhofstraße 9 ASZ Haag 3350 Haag, Edelhof 3c ASZ St. Valentin 4300 St. Valentin, Bachstraße 109 Bauhof Alland 2534 Alland, Mayerlingstraße 75 Kläranlage Altenmarkt 2571 Altenmarkt/Triesting ASZ Bad Vöslau 2540 Bad Vöslau, Flugfeldstraße Kläranlage Baden 2500 Baden, Zubringerstr. 92 Bauhof Ebreichsdorf 2483 Ebreichsdorf, Am Klärwerk Gemeindeamt Enzesfeld 2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Hauptstraße 12 ASZ Kottingbrunn 2542 Kottingbrunn, Gewerbestraße 16 Pottendorf 2486 Pottendorf, Industriestraße 3 Traiskirchen 2514 Traiskirchen, Wolfstraße 31 Sammelzentrum Au 2451 Au/Leithaberge, Seibersdorfer Straße Sammelzentrum Mannersdorf 2452 Mannersdorf/Leithagebirge, Am Teich 5 GABL-Übernahmezentrum 2460 Bruck/Leitha, Szallasweg Bauhof Hainburg/Donau 2410 Hainburg/Donau, Dorrekstraße 2 Kläranlage Deutsch-Wagram 2232 Deutsch-Wagram, Angerer Bundesstraße ASZ Lassee 2291 Lassee Kläranlage Orth an der Donau 2304 Orth an der Donau ASZ Groß-Enzersdorf 2301 Groß-Enzersdorf, Lobaustraße 83 MBA Hohenruppersdorf 2223Hohenruppersdorf

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Tierspital Zistersdorf 2225 Zistersdorf, Dürnkruter Straße Kläranlage Eisgarn 3862 Eisgarn, Schulgasse 129 Kläranlage Hoheneich 3945 Hoheneich, Gmünder Str. 429 Kläranlage St. Martin 3971 St. Martin Hollabrunn 2020 Hollabrunn, Steinfeldgasse Retz 2010 Retz, bei Kläranlage Haugsdorf 2054 Haugsdorf, Laaerstraße 44 Ziersdorf 3710 Ziersdorf, Retzerstraße Recyclinghof 3400 Klosterneuburg, Inkustraße ASZ Ernstbrunn 2115 Ernstbrunn, Hirschmillerstraße 18A ASZ Hausleiten 3464 Hausleiten, Schmidastraße 5 ASZ Harmannsdorf 2111 Harmannsdorf, Ziegeleigasse Kläranlage Aggsbach 3641 Aggsbach Markt, Willendorf 72 ASZ Mautern 3512 Mautern, Austraße 39 Kläranlage Langenlois 3550 Haindorf, Krumpöck-Allee 22 ASZ Gföhl 3542 Gföhl, Langenloiserstraße 92 GAV Krems/Donau (Kläranlage) 3502 Krems/Lerchenfeld, An der Schütt 50 Laa/Thaya 2136 Laa/Thaya, Schilfweg 4 St. Veit/Gölsen 3161 St. Veit/Gölsen, Bauhofstraße 6 Kläranlage Türnitz 3184 Türnitz, Markt 29 ASZ Herzogenburg 3130 Herzogenburg, KG Unterwinden-Kleine Barockstraße ASZ Pöggstall 3650 Pöggstall, PZ 306/2, KG Pöggstall ASZ Kemmelbach, Neumarkt/Ybbs 3373 Kemmelbach, Gewerbestraße 4 ASZ Pöchlarn 3380 Pöchlarn, Wörth 7 ASZ Guglberg 3233 Kilb, Guglberg ASZ Zinsenhof 3244 Ruprechtshofen, Zinsenhof 10 ASZ Ysper 3683 Ysper, Oswaldstraße

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ASZ Roggendorf 3382 Roggendorf, Dorfstraße Mistelbach 2130 Mistelbach, Bauhofstraße 2 Poysdorf 2170 Poysdorf, Felsbergstraße ASZ Gaweinstal 2191 Gaweinstal, Am Wachtberg 3 ASZ Wolkersdorf 2120 Wolkersdorf, Wienerfeldstraße 3 Perchtoldsdorf 2380 Perchtoldsdorf, Langächerstraße/Vierbatzstraße Breitenfurt 2385 Breitenfurt, Georg Sigl-Straße 60 Hinterbrühl 2393 Hinterbrühl, Sparbach 91 Kaltenleutgeben 2391 Kaltenleutgeben, Hauptstraße 179 Mödling 2353 Mödling, Viaduktstraße 5 Vösendorf 2331 Vösendorf, Johannisweg 1 Abwasserverband Mittleres Schwarzatal 2630 Ternitz, Doblerstraße 2 Abwasserverband Oberes Schwarzatal 2640 Gloggnitz, Alois Orth-Allee 12 Grünbach am Schneeberg 2733 Grünbach am Schneeberg, Bauhof, Sesselbahnstraße 19 GAV Aspang-Feistritz 2870 Aspang, ARA Olbersdorf AWV Neunkirchen 2824 Seebenstein, Natschbacher Straße 1 Bauhof Böheimkirchen 3071 Böheimkirchen, Obere Hauptstraße 29 Bauhof Kirchberg/Pielach 3204 Kirchberg/Pielach ASZ Wilhelmsburg 3150 Wilhelmsburg, Hauptplatz 13 ASZ Obritzberg-Rust 3123 Obritzberg-Rust, Schweinern 43 ASZ St. Margarethen/Sierning 3231 St. Margarethen/Sierning, Brunnenweg 3 Bauhof Neulengbach 3040 Neulengbach, Umseerstraße 285 St. Pölten 3100 St. Pölten, Am Ziegelofen ASZ - GVU Purgstall/Erlauf 3251 Purgstall an der Erlauf, Petzelsdorfer Str. 35 Göstling 3345 Göstling a.d. Ybbs, Göstling 202 Gresten (im Herbst 2008) 3264 Gresten, Mariahilfstraße 4 Gerasdorf 2201 Gerasdorf, An der Weinbergstraße

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Schwadorf 2432 Schwadorf, Am Sportplatz 28 Bauhof Fischamend 2401 Fischamend, Berggasse Kläranlage Himberg 2325 Himberg, Alois Lehrgasse 7 Deponie Ebergassing 2435 Ebergassing, Waldgasse Schwechat 2320 Schwechat, Himberger Straße 72 GSZ Kirchberg am Wagram 3470 Kirchberberg am Wagram, Neustiftstraße 7 GSZ Michelhausen 3451 Michelhausen, Friedhofgasse GSZ Tulln 3430 Tulln, Maderspergerstraße 2, Betriebsgebiet Ost GSZ Sieghartskirchen 3443 Sieghartskirchen, Kogler Straße 50 GSZ St. Andrä-Wördern 3423 St. Andrä-Wördern, Wiener Straße 24 GSZ Pressbaum 3021 Pressbaum, Franz-Pfudl-Gasse 10 ASZ Waidhofen/Thaya 3830 Waidhofen/ Thaya - Altwaidhofen, PZ / KG Altwaidhofen (befüllte Deponie) Abfallbehandlungsanlage, Stadt Wr. Neustadt 2751 Steinabrückl, Raketengasse 50 Bauhof 2763 Pernitz, Mandlinggasse 7 Bauhof 2822 Bad Erlach, Linsberger Straße 1a Bromberg 2833 Bromberg, Hauptstraße Bad Schönau/Krumbach - Kläranlage 2853 Bad Schönau, Am Zöbernbach 16 ASZ Zwettl 3910 Zwettl, Klosterstraße 29 ASZ Allentsteig 3804 Allentsteig, Bahnhofstraße ASZ Groß Gerungs 3920 Groß Gerungs, Thailer-Straße 403 Kläranlage Ottenschlag 3631 Ottenschlag, L 7180 Richtung Endlas

Impressum

Medieninhaber: Land NÖ, Abteilung LF5, 3109 St. Pölten Redaktion: MMag. Kathrin Schrott, Österreichischer Agrarverlag Druck- und Verlagsges.m.b.H Nfg. KG, 1140 Wien Text: Dr. Franz Karner, Dr. Jasmin Raubek Layout: www.pinkhouse.at Fotos: Weinfranz, zVg, Shutterstock, Fotolia Druck: „agensketterl“ Druckerei GmbH, 3001 Mauerbach © November 2012

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