Haus und Eigentum

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ZEITSCHRIFT FÜR HAUS, GRUND UND WOHNUNGSEIGENTUM

Österreichische Post AG / P.b.b. Verlagsort 1140 Wien Sturzgasse 1a 09Z038333M

nr. 9 I September 2011

der Landesverbände Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Ti ro l , S a l z b u rg , S t e i e r m a r k , Kä r nt e n , B u rg e n l a n d & Vo ra r l b e rg

Die Stadt Retz im niederösterreichischen Weinviertel besticht durch ihr attraktives Ortsbild mit zahlreichen Bürgerhäusern aus der Renaissance- und Barockzeit.

Foto: Niederösterreich-Werbung/Lois Lammerhuber

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Wärmedämmung: Kosten gerecht verteilen!

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Phänomen Mietnomaden Unleidliches Verhalten als Kündigungsgrund


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ÖHGB

ÖHGB:

Wärmedämmung: Kosten gerecht verteilen! Eine Richtlinie der Europäischen Union macht die Wärmedämmung an Gebäuden bis 2013 zu einer verpflichtenden Vorgabe. „Die Kosten für entsprechende Maßnahmen dürfen nicht allein beim Hausbesitzer hängen bleiben, sondern müssen alle Nutznießer übernehmen“, fordert Dr. Friedrich Noszek, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes. In Österreich ist derzeit eine Novelle zum Energieausweisvorlagegesetz mit erheblichen Verschärfungen in Begutachtung. Die EU-Energierichtlinie ist bis 2013 in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Eine der Vorgaben ist, verpflichtende wärmedämmende Maßnahmen, wie Fassadendämmung oder Fenstertausch, bei der Generalsanierung eines Gebäudes zu setzen. „Wir begrü ßen die Bestrebungen, eine möglichst hohe Energieeffizienz bei Gebäuden zu erreichen. Die Umsetzung muss jedoch praxisgerecht erfolgen. Es kann nicht sein, dass die Kosten fü r wärmedämmende Maßnahmen der Hausbesitzer allein trägt, jedoch den Nutzen dieser Maßnahmen – in Form von geringeren Heizkosten – der Mieter hat. Wir fordern daher, dass die Kosten von Wärmedämmungsmaßnahmen von allen Nutznießern getragen werden, betont Dr. Friedrich Noszek, Präsident des ÖHGB.

IMPRESSUM MEDIENINHABER, HERAUSGEBER:

Zentralverband der Hausbesitzer – Hausbesitzer Hilfsverein, Landesgerichtsstraße 6, 1010 Wien Tel.: (01) 406 33 18, Fax: (01) 406 53 49 E-Mail: office@zvhausbesitzer.at, www.zvhausbesitzer.at FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH:

KR Dr. Friedrich Noszek

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„Wir haben verschiedene Berechnungen angestellt. Der wesentliche Schluss daraus ist, dass durch die Verpflichtung zur Wärmedämmung in Österreich enorme Kosten von et-

lichen hundert Millionen Euro zusätzlich anfallen“, sagt Noszek.

Auch öffentliche Mittel notwendig Im ÖHGB geht man davon aus, dass diese enormen Kosten nur mit Hilfe einer Aufteilung auf Vermieter, Mieter aber auch durch Förderungen der öffentlichen Hand abgedeckt werden können. Noszek: „Auch der Bund ist gefordert, entsprechende Förder-

PROJEKTLEITUNG UND GRAFIK:

Österreichischer Agrarverlag, Druck- u. Verlags GmbH. Nfg. KG, Sturzgasse 1A, 1140 Wien Tel.: (01) 981 77-0, Fax: DW -120 www.agrarverlag.at REDAKTION: DI Hartmut Schnedl MA Tel.: (01) 981 77-121, Fax: (01) 981 77-120 E-Mail:h.schnedl@agrarverlag.at ANZEIGEN: Bau.Media.GmbH. Marktstraße 1, 3492 Grafenegg

mittel zur Verfü gung zu stellen. Dies ist auch der Ansatz in der EU-Richtlinie, die von den Staaten ‚wirksame Maßnahmen‘, also etwa auch Förderungen, verlangt.“

Geringe Mehrkosten in der Monatsmiete ü ber zehn Jahre

Fü r die Beteiligung der Mieter schlägt der ÖHGB einen Zeitraum von zehn Jahren vor. „Das ist auch jener Zeitraum, in dem der Hauseigentü mer eine derartige Investition steuerlich geltend machen kann. Durch einen moderaten Aufschlag auf die Monatsmiete könnten die Kosten ohne große Belastung der Mieter umgesetzt werden“, erklärt Noszek. Was wü rde eine Umsetzung der ÖHGB-Umsetzung konkret bedeuten? Fü r eine Fassadenrenovierung mit Wärmedämmung fallen z.B. 100.000 Euro an Kosten an. Dadurch ersparen sich die Mieter jährlich 8.000 Euro an Heizkosten. Die öffentliche Hand leistet einen Zuschuss von 20 Prozent, 80.000 Euro bleiben Fortsetzung auf Seite 4

Klaus Kopal Tel.: 0664/412 00 85, Fax: 02735/771 88-22 E-Mail: klaus.kopal@baumedia.co.at FOTOS: S.1: Niederösterreich-Werbung/Lois Lammerhuber; S. 5, 22 Bilderbox S. 6 Gerald Henseler DRUCK: AV+Astoria Druckzentrum GmbH Faradaygasse 6, 1030 Wien Tel.: (01) 797 85-0, Fax: (01) 797 85-218, E-Mail: office@av-astoria.at ADRESSVERWALTUNG: Bei den Landesverbänden


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EDITORIAL

Inhalt Wir über uns Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Wir meinen: Erhöhung der öffentlichen Tarife . . . . . . . . . . 5 Am Rande vermerkt: Schwachstelle Haustor . . . . . . . . . . . 9

Aktuelle Themen ÖHGB: Wärmedämmung: Kosten gerecht verteilen . . . . . . . . . . 2-4 VERMIETER-PRAXIS Phänomen Mietnomaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-7 DER HAUSJURIST: Unleidliches Verhalten der Mieter: Ein Kündigungsgrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-9 WOHNUNGSMARKT: Vorarlberg: Nachfrage nach Mietwohnungen steigt . . . . 12 Tirol: Eigentum bliebt teuer, Mieten gewinnen an Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 WOHNUNGSPOLITIK: Österreichische Wohnkosten im EU-Schnitt besonders niedrig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 SANIEREN: Preis für gelungene Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 GARTEN: Gärten gliedern in Gartenräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18-19 WIENER BAUORDNUNG: Formelle Erfordernisse bei Bauvorhaben . . . . . . . . . . . . . . .22

Aus den Bundesländern OBERÖSTERREICH: Spende für den Braunauer „Steffl“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 WIEN: Crash-Kurs für Vermieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 Dächer mit Grün-Potenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 Bezirksämter ändern Öffnungszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

Service Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Fachliteratur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Index und Hauptmietzinswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Fragen aus der Beratungspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Pressespiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25–27 Termine, Öffnungszeiten der Verbände . . . . . . . . . . . 28 – 31

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Das neue Arbeitsjahr beginnt, und die Frage ist berechtigt, was uns am meisten bewegt. Es sind Aspekte der Sicherheit. Die Sicherheit von Geldanlagen, die Sicherheit des Ersparten und des Vermögens. Auch die Sicherheit vor Sachbeschädigungen und Diebstahl ist uns wichtig. Seit der Krise 2009 gibt es die Flucht in die Sachwerte. Immobilien als sichere Anlage und Gold, besonders in Form von Münzen, allenfalls die Anlage in Schweizer Franken. Aber es geht auch um die Sicherheit des Währungsgefüges und die Stabilität des Euro. Dass die EU weltweit viele Feinde hat, weil sie weltweit die dritthöchste Bevölkerungszahl und ein gewaltiges wirtschaftliches Potential aufweist, ist klar. In dieser Situation sind wir nur Beobachter der Entwicklung und dürfen abwarten, was die Politik, insbesondere auf internationaler Ebene, zustande bringt. Unabhängig von der internationalen Lage beginnen wir unser Arbeitsprogramm wie gewohnt. Die Veranstaltungen und Termine entnehmen Sie dieser Ausgabe unserer Zeitschrift. Hinzuweisen ist auf die Großveranstaltung in Graz. Ihr kommt im September besondere Bedeutung zu. Hinzuweisen ist auch auf neue Vereinbarungen mit dem Kreditschutzverband, um die Bonität von Mietern vor Vertragsabschluss zu kennen, damit unliebsame Überraschungen für den Vermieter vermieden werden. Aktuell muss das Energieausweisvorlagegesetz an die Bestimmungen der EU-Richtlinie angepasst werden. Es soll Verschärfungen und Strafbestimmungen geben. Darüber werden wir noch berichten. Wir wünschen Ihnen einen schwungvollen Start in das neue Arbeitsjahr. Ihr Dr. Friedrich Noszek

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ÖHGB / FACH LITERATUR

Fortsetzung von Seite 2: Wärmedämmung: Kosten gerecht verteilen offen. Die teilen sich Mieter und Vermieter, das heißt ü ber zehn Jahre sind dies 40.000 Euro fü r jede Seite, also 4.000 Euro jährlich. Das sind in einem Haus mit 15 Wohnungen pro Jahr rund 267 Euro pro Mieter, pro Monat etwa 22 Euro. Die Energieersparnis fü r die Mieter liegt im selben Zeitraum (bei der Annahme von 8.000 Euro insgesamt pro Jahr) doppelt so hoch.

FA C H L I T E R AT U R Private Videoüberwachung AUTOR: Maximilian Schrems Jan Sramek Verlag ISBN 9978-3-902638-43-4 207 Seiten, broschiert Preis: € 29,90

Die konkreten Forderungen des ÖHGB: ●

Die Kosten fü r die thermische Sanierung werden zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Eine Laufzeit ü ber zehn Jahre bringt fü r die Mieter nur geringe Zusatzkosten, die unter der erzielten Ersparnis fü r die Energiekosten liegt. Staatliche Förderungen reduzieren die Kosten fü r Mieter und Vermieter. Bei einer entsprechenden parlamentarischen Enquete wurden 300 Millionen Euro von Experten als realistische Summe dafü r genannt.

„In mehreren europäischen Ländern wurden bereits Verhandlungen gestartet, die Kosten fü r wärmedämmende Maßnahmen zwischen Mieter und Vermieter zu teilen. Da die Mieter wesentlich von den Vorteilen der Wärmedämmung profitieren, sollten sie auch moderat in die entstehenden Kosten eingebunden werden“, betont Noszek. ■

HAUSVERWALTUNG DR. MEDWED Ihre Hausverwaltung in 9020 KLAGENFURT am Wörthersee Sterneckstraße 43 T. 0463 55120-0 F. 0463 55120-31 e-mail: office@medwed.at

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Mit Jahresbeginn 2010 ist die letzte größere Novelle des Datenschutzgesetzes, das auch den rezenten Entwicklungen der Videotechnologie Rechnung trägt, in Kraft getreten.

cher Anlagen, die es jedem ermöglichen soll, sich der Überwachung zu entziehen. Das Ignorieren dieser Vorschrift kann zu empfindlichen Strafen führen.

Immer dann, wenn auf systematischen Videoaufzeichnungen Personen identifizierbar sind, ist das Grundrecht auf Datenschutz berührt. Bei der Frage der Zulässigkeit der Installation einer Videokamera ist nun eine mehrstufige Fallprüfung vorzunehmen. Zugleich bestehen diverse Pflichten wie z.B die Registrierung oder die korrekte Beschilderung sol-

Der „Leitfaden Videoüberwachung“ ist zum schnellen Einstieg in die Materie gedacht. Er erläutert diesen komplexen Rechtsbereich auch für den Einsteiger verständlich. Dem Praktiker soll er als kleines Vademecum von Nutzen sein. Dabei steht die Videoüberwachungen durch Privatpersonen und Firmen im Zentrum der ■ Darstellung.

„Seien Sie LIVE dabei!“ Hier erleben sie einen Dachgeschossausbau direkt vor Ort – authenƟsch, praxisnah. Beispiele – Projekte Kosten – Nutzen Förderungsmöglichkeiten Vortragender: Bmst. Ing. Siegfried Dötzlhofer MiƩwoch, 28. September 2011 um 18.00 Uhr Dachgeschoss – 1140 – Wien - Phillipsgasse 7 Brötchen und Getränke erwarten Sie Melden Sie sich bis 16.9.2011 an! Email: veranstaltung@rustler.eu; Tel.: 01/904 2000 404

Adresse: 1140 Wien, Phillipsgasse 7 Mit den öīentlichen VerkehrsmiƩeln: U4 StaƟon Hietzing-Kennedybrücke, 5 Minuten zu Fuß


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VERMIETEN IN DER PRAXIS

Problem für Privatvermieter:

Phänomen Mietnomaden Vor allem bei privaten Vermietern richten Mietnomaden oft großen Schaden an: Sie beziehen eine Wohnung mit der Absicht, niemals Miete zu zahlen. Oft verlassen sie die Wohnung erst nach einer Klage und hinterlassen sie in einem einen völlig verwahrlosten Zustand. Die beste Prävention ist es, bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages Auskünfte und Informationen über die potenziellen Mieter einzuholen.

In den nächsten Monaten verursachte Herr H. zwei Wasserschäden durch eine defekte Waschmaschine, die einen gewaltigen versicherungstechnischen und administrativen Aufwand für Frau P. nach sich zogen. Nachdem Frau P. noch keinen Cent bekommen hatte und es nur Ärger mit dem Mieter gab, reichte sie im Mai 2005 beim zuständigen Bezirksgericht Baden den Antrag auf Kündigung des Mietverhältnisses ein. Die Gerichtsverhandlung wurde für September festgesetzt, ein Vergleich verpflichtete Herrn H. per 30. November 2005 die Wohnung zu übergeben. Gleichzeitig kam heraus, dass sich Herr H. schon seit einiger Zeit in Konkurs befand. Deswegen hätte er den Mietvertrag nicht abschließen dürfen bzw. der Vermieterin den Tatbestand mitteilen müssen. Eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betrugs wurde aber von der Staatsanwaltschaft nach einiger Zeit eingestellt. 6

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Am 30. November weigerte sich Herr H. die Wohnung zu räumen. Frau P. konnte lediglich den desolaten Zustand ihrer Wohnung besichtigen. Herr H. meinte, dass er vieles davon von seiner Vormieterin übernommen hatte, was nicht bewiesen werden konnte, weil sein überstürzter Einzug eine ordnungsgemäße Protokollierung unmöglich gemacht hatte. Frau P. erwirkte eine Zwangsräumung, die dann im Februar 2006 auch tatsächlich stattfand. Allerdings blieb Frau P. auf diversen Kosten sitzen: Mietentgang und Betriebskosten für 12 Monate, Kosten für den Mietvertrag, Anwalts- und Ge-

Vor allem private Mieter betroffen Wenn Menschen eine Wohnung mit der Absicht anmieten, die Miete niemals zu bezahlen, spricht man von Mietnomaden. Oft ziehen diese Personen von einer Wohnung in die nächste, ohne jemals den ausstehenden Mietzins zu begleichen. In vielen Fällen werden die Wohnungen außerdem in einem verwahrlosten oder beschädigten Zustand hinterlassen. Der Mieter verlässt oft erst nach einer Klage die Wohnung, was häufig über ein Jahr dauern kann. Ein Aspekt dieses Phänomens ist es, dass hauptsächlich private Vermieter

Mietnomaden zahlen keine Miete und lassen die Wohnung oft in einem verwahrlosten Zustand zurück. (Symbolfoto)

Foto: Gerald Henseler

Frau P. ist Eigentümerin einer 70 m2Wohnung in Baden. Sie schloss einen Mietvertrag mit Herrn H. ab, der einen seriösen Eindruck bei ihr hinterließ und der Vormieterin die zurückgelassenen Gegenstände großzügig ablöste. Es war das letzte Mal, dass Herr H. etwas bezahlte. Er hatte es sehr eilig, gemeinsam mit seinen zwei minderjährigen Kindern die Wohnung zu beziehen. Der Mietvertrag wurde im März 2005 abgeschlossen, es kam aber nie zur Zahlung des vertraglich festgelegten Mietzinses. Frau P. wurde wegen der Mietrückstände immer wieder vertröstet.

richtsgebühren für die Kündigung und Klage und Speditionskosten bei der Delogierung für die Räumung und Lagerung des Inventars (der Mieter ließ Gegenstände zurück). Außerdem war die Wohnung schwer sanierungsbedürftig.


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VERMIETEN IN DER PRAXIS

betroffen sind. Gewerbliche Hausverwaltungen und Vermieter schützen sich durch konsequente Einholung von Informationen über den zukünftigen Mieter. Sie lassen sich einen festen Job nachweisen und den Gehaltszettel zeigen, sie fragen z.B. bei Auskunfteien wie dem KSV1870 nach oder bitten den Wohnungsinteressenten eine KSV1870 Selbstauskunft vorzulegen. Dabei handelt es sich um eine Warenkreditevidenzauskunft, die über eine Privatperson bei der KSV1870 Gruppe gespeichert ist und die gemäß § 26 Datenschutzgesetz einmal pro Jahr kostenlos angefordert werden kann. In Deutschland lassen sich Profis sogar eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen, in der der derzeitige Vermieter die Schuldenfreiheit des Mieters bestätigt.

Die ARAG bietet zwar kein speziell gegen Mietnomaden zugeschnittenes Rechtsschutz-Versicherungsprodukt an, es kann aber im Zuge einer Bündelversicherung das Risiko Liegenschaftsrechtsschutz für fremd vermietete Wohneinheiten eingeschlossen werden, das pro vermieteter Wohneinheit zusätzlich 181,94 Euro jährlich kostet. Der Einschluss dieser Leistungsart dient als Absicherung gegen durch Mietnomaden verursachte finanzielle Schäden im Rechtsstreit. Die Niederösterreichische Versicherung bietet eine Versicherung gegen Vermieterrisiko um rund 180 Euro pro Monat an. Sie beinhaltet die Vermieterrisiken des Mietentgangs, des Vandalismus und des Schadenersatzes für Kosten bei Klage und Exekution.

auch unter einer Festnetznummer am Wohnort erreichbar? ●

Gehaltsnachweis (aktuellen Gehaltszettel, bei Selbständigen Einkommenssteuernachweis oder Firmenbuchauszug) zeigen lassen (ev. bei Firma anrufen und prüfen, ob Person wirklich dort beschäftigt ist).

Auf vollständige Zahlung der Kautiund Vertragskosten (Vergebührung), allenfalls Vermittlungsprovision, bestehen bevor der Vertrag unterschrieben bzw. der Schlüssel übergeben wird. Auf keinen Fall den Schlüssel vor Vertragsabschluss herausgeben.

Auskünfte von Nachbarn oder dem bisherigen Vermieter des potentiellen Mieters könnten in diesem Fall eventuell nicht der Wahrheit entsprechen, denn Leute, die unter Mietnomaden leiden, tun alles, um diese loszuwerden.

Auf keinen Fall sollte sich der Vermieter auf Grund irgendwelcher Versprechungen des potentiellen Mieters zu einem Vertragsabschluss drängen lassen. Bei normalen Verhältnissen (aus denen die Mietnomaden angeblich immer kommen) benötigt niemand von einem Tag auf den anderen eine Wohnung.

Prävention durch Information Versicherungsschutz gegen Mietnomadentum Aufgrund des enormen Schadens der durch Mietnomaden entsteht, bieten einige Versicherungen eine Absicherung an: Die Uniqa bietet im Rahmen der Rechtsschutzversicherung mit dem „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete als Vermieter“ eine spezielle Absicherungsmöglichkeit der rechtlichen Interessen des Vermieters gegenüber dem Mieter an. Falls der Mieter die Miete nicht bezahlt oder die Wohnung beschädigt, übernimmt Uniqa die Kosten für die Geltendmachung der Ansprüche des Vermieters. Natürlich auch dann, wenn der Mieter als „Mietnomade“ dabei vorsätzlich handelt. Es besteht Versicherungsschutz für Verfahren vor Gerichten und in Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden. Der Vermieter ist somit gegen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits abgesichert. Die Versicherungssumme beträgt 112.500 Euro. Der Vermieter-Rechtsschutz kann im Rahmen des Erweiterten Privatrechtsschutzes, des Immobilienschutzes oder als Einzelprodukt abgeschlossen werden.

Die Versicherungsprodukte sind aber oft nur eine Absicherungen der Kosten, die in einem Rechtsstreit mit Mietnomaden entstehen, nicht jedoch gegen den entstandenen Schaden durch Ausfall der Miete oder durch Verwüstung. Oft sind Mietnomaden aber Profis, die schnell untertauchen bzw. nicht wirklich belangt werden können. Daher ist die beste Prävention gegen Mietnomaden vor dem Mietvertragsabschluss entsprechende Erkundigungen einzuholen. Auf seine Menschenkenntnis alleine sollte sich der private Vermieter lieber nicht verlassen. Mietnomaden sind häufig selbstsicher auftretende, höfliche Menschen, die einen wohlhabenden Eindruck hinterlassen (gepflegte Kleidung, teures Auto). Daher ist es für Vermieter ratsam, umfassende Informationen über den potentiellen Mieter einzuholen. Das einzige Mittel, sich vor Mietbetrug zu schützen, ist die bessere Selektion der Mieter. Wichtige Auskünfte und Informationsquellen über potentielle Mieter könnten etwa sein: ●

Einen Personalausweis zeigen lassen und Namen sowie Wohnort notieren. Ist der potentielle Mieter

Ist der Mietvertrag unterschrieben, ist es zu spät. Daher sollte jeder Vermieter erst die Mieterangaben überprüfen, bevor er einen Mietvertrag unterschreibt. Es gibt ja immer noch die vorsichtigen Vermieter, die den potentiellen Mieter an der angegebenen Wohnadresse aufsuchen und seine jetzigen Wohnumstände unter die Lupe nehmen. ■ DIE AUTORIN: DI Edith Kaiser Redakteurin Mitarbeiterin „Haus und Eigentum“ 09/2011 HAUS & EIGENTUM

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■ SERVICE

Wien ZENTRALVERBAND HAUS UND EIGENTUM Zentralverband der Hausbesitzer und Reformverband 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 6 Tel.: 01-406 33 18 Fax 01-406 53 49 E-mail: office@zvhausbesitzer.at homepage: www.zvhausbesitzer.at

Sekretariat: Mo. – Do. 8.30 bis 17.00 Uhr

Finanzberatung: Durch einen Vertreter der Immo-Bank nach telefonischer Terminvereinbarung.

Ort: 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 6, Vortragssaal im Dachgeschoß.

Beratung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt in zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nach telefonischer Vereinbarung. Dieses Service ist kostenpflichtig! (Spezialtarif für Mitglieder)

Wir ersuchen um Anmeldung unter Tel. 01-406 33 18.

INFORMATIONSABENDE zu aktuellen Themen im Sitzungssaal des Zentralverbandes, 1. Stock.

PRÄSENTATION des BICI EDV -Hausverwaltungsprogrammes der Firma Liegenschaftsverwaltung Graz

KR Peter Frigo: Di. 13. September 2011, 18 Uhr. Nächster Termin: 4. Oktober, 18 Uhr.

im Sitzungssaal des Zentralverbandes, 1. Stock – Donnerstag, 15.09.2011 und 20.10.2011, 18:30 Uhr Anmeldung erbeten!

Fr. 8.30 – 13.00 Uhr.

Rechtsauskunft: Mo. 8.30 –18.30 Uhr, Di. – Fr. 8.30 – 12.30 Uhr. Für Rechtsauskünfte ersuchen wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter 01-406 33 18, damit Wartezeiten vermieden werden können. Schriftliche Auskünfte (E-Mail, Brief, Fax) sind kostenpflichtig. Es werden je nach Aufwand der Bearbeitung bis zu 20 Euro verrechnet.

Steuerberatung: Jeden Mittwoch ab 14.00 Uhr durch einen Vertreter der Steuerberatungskanzlei Prüftreuhand nach telefonischer Anmeldung. Außerdem bietet die Kanzlei DI Sommer, 1220 Wien, Mengergasse 39/34 Steuerberatung an. Schriftliche Anfragen können leider nicht beantwortet werden. Telefonische Terminvereinbarungen unter 01-270 53 58 erbeten.

Helga Brun: Nächster Termin: 18. Oktober, 18 Uhr.

CRASH KURS „VERMIETUNG UND VERWALTUNG“ 22. Oktober und 29. Oktober 2011 Ort: Zentralverband Haus und Eigentum Landesgerichtsstraße 6/1 DG 1010 Wien Zeit: Samstag, 22. Oktober von 9 Uhr bis 17 Uhr und Samstag, 29. Oktober von 9 Uhr bis 17 Uhr Kosten: € 444,- inkl. Mwst. Wir ersuchen um verbindliche Anmeldung per E-Mail, Fax oder Post bis spätestens 06.10.2011. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen unter 01/406 33 18 / 12 gerne zur Verfügung.

Bauberatung: Durch einen Vertreter des Instituts für Bauforschung OFI nach telefonischer Anmeldung Nächste Termine: 13. September 2011, 18. Oktober 2011, 15. November 2011

Versicherungsberatung: Durch Herrn Thomas Savera nach telefonischer Anmeldung. Nächste Termine: 29. September, 27. Oktober, 24. November Telefonische Beratung: Dir. Andreas Tauscher, Tel.: 0664 431 0063 Diese Beratungen finden in den Räumlichkeiten des Zentralverbandes statt. 28

HAUS & EIGENTUM 09/2011

Ergänzend zu diesem Angebot werden kostenlose Informationsabende und Spezialvorträge während des Jahres angeboten.

HAUSVERWALTUNGSKURS Für Mitglieder des Zentralverbandes Haus und Eigentum, des Zentralverbandes der Hausbesitzer und des Reformverbandes österreichischer Hausbesitzer besteht die Möglichkeit, einen Kurs zu besuchen, bei dem für Hauseigentümer wesentliche Themen besprochen werden. Kursbeitrag: € 100.ab 1.10. € 50.–- (letztes Quartal) Nächste Termine: 28. 09., 12.10., 2.11. Kurszeiten: 18:00 bis 19:00 Uhr

ABC der HAUSVERWALTUNG – Grundlagenwissen – Neue erweiterte Auflage Preis: € 20.- inkl. MWSt. (exkl. Porto), erhältlich im Büro des Zentralverbandes Neue Ergänzungsblätter liegen im ZV für Sie auf.

Oberösterreich Rat und Hilfe für Mitglieder Landesverband Oberösterreich Haus- und Grundbesitzerbund Spittelwiese 13/1, 4020 Linz oder per Adresse: Landesobmann Josef Stranzinger Dr. Pascher-Straße 10 5280 Braunau, Tel. 0664-112 06 06 Mail: stranzinger@tznetz.com www.hausbesitzerbundooe.at

BRAUNAU, Bezirksverband Dr. Pascher-Straße 10, 5280 Braunau Sprechstunden jeden Mo. 15 – 18:30 Uhr und nach Vereinbarung. Tel/Fax: 07722-620 20 oder Mobil: 0664-112 06 06 Mail: stranzinger@tznetz.com www.grundbesitzerbund-braunau.at


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SERVICE

LINZ, Bezirksverband: INFORMIEREN – BERATEN – BETREUEN Spittelwiese 13/1, 4020 Linz Tel.: 0732-77 46 56 Fax: 0732-78 46 40 Mail: office@hausundgrundbesitzer.at www.hausundgrundbesitzer.at Bürozeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr, Di. und Do. 14 – 16:30 Uhr Telefonzeiten: Mo. 8–12 Uhr, Di. bis Fr. 8–9 und 12 – 13 Uhr. Di. und Do. 14 – 15 Uhr

WELS UND UMGEBUNG, Bezirksverband: Kaiser-Josef-Platz 47/3, 4600 Wels Tel.: 07242-293 61 Fax: 07242-293 61-26, Mail: hausbesitzerbund.wels@aon.at Bürozeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr

SCHÄRDING, Bezirksverband Linzer Straße 16, 4780 Schärding Sprechstunden jeden Mo. 15:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel. / Fax: 07712-30022 Obmann Schmid: 0660-47 09 202 Obmannstv. Haslinger: 0650-49 02 008 mail: office@schaerdinger.net www.1.Schaerdinger.net

Salzburg Salzburger Haus- und Grundbesitzerbund 5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 12, Tel.: 0662-84 83 72-0, Fax DW - 20 Mail: office@shgb.at, www.shgb.at Büro: Mo – Fr von 8:30 – 12:30 Uhr und (nach Vereinbarung) 13:30 – 16:30 Nach telefonischer Voranmeldung Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Mo 15:00 – 18:30 Uhr, Mi 14:00 – 16:30 Uhr, Steuerberatung durch Steuerberater 1 x monatlich, Hausverwaltungsund Bauberatung nach Vereinbarung

Niederösterreich Wir unterstützen unsere Mitglieder und bieten daher einen umfassenden Beratungsservice. Da die Beratungen ausschließlich für Mitglieder des Hausund Wohnungseigentümerverbandes angeboten werden können, wird ersucht, bei der Beratung die Einzahlung des laufenden Mitgleidsbeitrages nachzuweisen. Im Rahmen unserer Mitgliederfachberatung wird im Bedarfsfalle Beratung durch freiberufliche Fachexperten (Rechts-, Steuer- und Bauberatung) kostenlos angeboten. Den dafür notwendigen „Beratungsscheck“ erhalten Sie beim jeweils zuständigen Ortsverein oder über den Landesverband im Krems. Für die bei den Ortsvereinen allgemein abgehaltenen Beratungen ist kein Beratungsscheck erforderlich.

AMSTETTEN, Beratungsstelle Auskünfte und Beratung über Immobilien Ott nach telefonischer Vereinbarung: Mag. Johannes Ott Tel.: 07472/66687 E-Mail: j.ott@immobilien-ott.at Ortsverein Amstetten: Obmann Ing.Konrad Hackl Tel. 0699-11 40 47 94 Nähere Auskünfte auch: Verbandskanzlei Krems 02732/82331 sowie 0664/1203127

Steuerberatung: Mag. Stefan Prokopp Anmeldung unter 02236-50 62 20 Rechtsstelle für Beratungsschecks.

HORN, EGGENBURG, RETZ UND UMGEBUNG Haus und Grundbesitzerverein: 2070 Retz,Znaimerstraße 14 Obmann: Dir. Rudolf-Anton Preyer ObStv.: Friederike Krehan und Dr. Martina Krammer Auskünfte über die Funktionäre und die Verbandskanzlei 3500 Krems Tel.: 02732-82 331 und 0664-12 03 127 office@haus-eigentum-verein.org www.haus-eigentum-verein.org Rechtsstelle für Beratungsschecks

KLOSTERNEUBURG UND TULLN, Beratungsstelle 3400 Klosterneuburg, Stadtplatz 4 Obmann: Dr. Romuald Artmann, Rechtsanwalt, 3400 Klosterneuburg, Stadtplatz 4, Tel.: 02243-32 744 Besprechung nach telefonischer Vereinbarung. Obmann StV.: Irmgard Schnür Immobilien Wienerstraße 106, 3400 Klosterneuburg, Tel.: 02243-32 407, nach telefonischer Vereinbarung, Rechtsstelle für Beratungsscheck

KREMS, Verbandskanzlei und Beratungsstelle 3500 Krems, Roseggerstraße 10 Tel. 02732-82 331 und 0664-12 03 127, Fax.: 02732-82 331-4 Mail: noehaus@aon.at

ASPANG Gemeindeamt Aspang, Tel.: 02642-52 303 RA. Dr. Rudolf Rammel Mi. 9 – 12 Uhr

Sprechstunden und Mitgliederberatung jeden Montag und Mittwoch von 16 – 18 Uhr. Mitglieder außerhalb des Ortsgebietes Krems werden um telefonische Anmeldung ersucht.

BADEN, Beratungsstelle: 2500 Baden, Rathausgasse 7 Tel.: 02252-86 316-0 Wohnrechtsberatung durch Rechtsanwaltskanzlei Herrn Dr. Martin Prokopp und Herrn Mag. Donhoffer nach telefonischer Vereinbarung.

LANGENLOIS 3550 Langenlois, Johann Kargl-Str. 23 Obmann Anton Leutmezer Auskünfte über die Verbandskanzlei 3500 Krems Tel.: 02732-82 331 und 0664-12 03 127 09/2011 HAUS & EIGENTUM

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SERVICE

MÖDLING, IVI Interessensvertretung Immobilien e.V. Bezirksverband Mödling: Beratung in der DDr. Gerald Fürst Rechtsanwalts-GmbH Wiener Straße 9, 2340 Mödling Tel.: 02236-22 139 Auskünfte jeden Montag gegen Voranmeldung von 15 – 18 Uhr.

WAIDHOFEN AN DER YBBS Beratungsstelle Gasthaus Üblacker, Unter der Burg Auskünfte und Beratung: jeweils in den Monaten Jänner, März, Mai, Juni, September und November, jeden 4. Freitag im Monat von 17 – 18 Uhr. Anmeldung erforderlich unter 0676 -77 42 426 oder 02732-82 331

NEULENGBACH Auskünfte über die Verbandskanzlei Krems: 02732-82 331 und 0664-12 03 127

Obfrau: Inge Fuchsbauer 3340 Waidhofen/Ybbs, Moysesstraße 5 Auskünfte auch über die Verbandskanzlei Krems: 02732-82 331

Rechtsanwälte: RA Mag. Dr. Gert Kleinschuster Herrengasse 3, 8010 Graz Tel.: 0316-82 25 91 Mail: kleinschuster-ra@aon.at RA Mag. Dr. Alexander Klein LL. M. Hofgasse 3 8010 Graz, Tel.: 0316-82 88 20, Mail: office@rahofgasse.at RA Mag. Philipp Rock Mariatroster Straße 87a 8043 Graz Tel.: 0316-83 02 10, Mail: office@lindner-rock.at

NEUNKIRCHEN Rechtsanwalt Dr. Kurt Lechner 2620 Neunkirchen, Triester Str. 34 Tel.: 02635-69 555 nur nach telefonischer Vereinbarung Rechtsstelle für Beratungsschecks

REICHENAU-PAYERBACH-GLOGGNITZ, Verein der NÖ. Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer: Obmann: Günter Langmann, Postanschrift: Schulgasse 27. 2651 Reichenau an der Rax, Tel.: 0676-70 15 882Fax: 01-96-87 075, Mail: hausundgrund@chello.at Beratung: Dr. Rudolf Rammel, Rechtsanwalt Purgleitnergasse 15 2700 Wr. Neustadt, Tel.: 02622-83 494, Fax: 02622-83 494-4 Auskünfte während der Kanzleistunden. Rechtsstelle für Beratungsschecks.

ST. PÖLTEN, Beratungsstelle und Kanzlei des Vereins der Hausbesitzer 3100 St. Pölten, Marktgasse 8 Tel.: 02742-35 32 75 Sprechstunden – Verwaltungs- und Realitätenbüro: Mo – Fr von 9 – 12 Uhr

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WR. NEUSTADT, Beratungsstelle

Steuerberater:

2700 Wr. Neustadt, Dr. Richard Fröhlichgasse 20, Tel.: 02622-28 417,

Stb. Dr. Stefan Drawetz, Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, Petersgasse 128 a 8010 Graz Tel.: 0316-4780-152, Mail: s.drawetz@grazertreuhand.at

Obmann: Robert Eidler, täglich nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von 9 – 12 Uhr und von 14 – 17 Uhr

YBBS AN DER DONAU Auskünfte: Ortsverein Amstetten oder Verbandkanzlei Krems, Tel.: 02732-82 331

Steiermark Haus- und Grundbesitzerbund Landesverband Steiermark 8010 Graz, Naglergasse 50 Tel.: 0316-82 95 19, Fax: 0316-82 95 19-22 Mail: office@hausbesitzer-stmk.at Informationsunterlagen und Drucksorten können unter www.hausbesitzer-stmk.at bestellt werden.

STOCKERAU UND KORNEUBURG, Beratungsstelle

Öffnungszeiten der Verbandskanzlei:

Obmann: Dr. Hans Jürgen Krehan Beratungsstelle: RA Dr. Ursula Heber, 2000 Stockerau, Hauptstraße 33, Schillerstraße 2, gegen telefonische Anmeldung Tel.: 02266-98 228 Rechtsstelle für Beratungsschecks

Für Rechtsauskünfte empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung unter 0316-82 95 19 um Wartezeiten zu vermeiden. Landesverbandssekretär Mag. iur. Gerhard Schnögl steht den Mitgliedern Mo. bis Do. 8-13 Uhr zur Verfügung.

HAUS & EIGENTUM 09/2011

StB. Dr. Hermann Pucher, Pucher & Schachner – Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, GmbH&Co KG Rechbauerstraße 31, 8010 Graz Tel.: 0316-32 35 66-0 Mail: office@pucher.com

EDV Berater: Ing. Peter Hötzer Liebenauer Hauptstr. 2-6, 8010 Graz Tel.: 0316-32 32 33, Mail: office@liegenschaftsverwaltung.at

Hausverwalter: Heinz Musker Radetzkystraße 7, 8010 Graz Tel.: 0316 82 77 27 Mail: immo.musker@aon.at Gertrude Truschnegg Liebenauer Hauptstraße 2-6, 8041 Graz Tel.: 0316-468 22 45 Mail: office@immobilien1.at

Veranstaltungen: 2. Steirischer Eigentümertag 23.09.2011 Beginn 15:30 Uhr Stadthalle GRAZ Kostenlose Vorträge: Wohnrecht – Steuer


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SERVICE

Steuer als Investionsanreiz Mietvertragsgestaltung Steuerfragen bei der Vermietung Aktuelles im Wohnrecht MRG-WEG Vortragender: Dr. Wolfgang Dirnbacher Holen Sie sich Tipps & Tricks! Kostenfreier Parkplatz im Messegelände Nähere info: www.eigentümertag.at Präsentation des BICI EDVHausverwaltungsprogrammes der Firma Liegenschaftsverwaltung Graz: In der Verbandskanzlei 8010 Graz, Naglergasse 50 um 18:30 Uhr. Nächster Termine: 22. September Anmeldung erbeten 0316/323233 www.hausbesitzer.at

Neue Serviceleistung Vermietung nie ohne Beratung und ohne Überprüfung der Bonität Ihrer Mieter! Zugriff auf die KSV Datenbank – dergrößten Negativdatenbank Österreich. Melden Sie Mietzinsschuldner! Nähere Informationen durch unseren Juristen Mag. Schnögl 0316/829519 Online-Abfrage unter www.hausbesitzer-stmk.at

Tirol Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund Landesverband Tirol Schöpfstraße 20, 6020 Innsbruck; Tel.: 0512-58 43 40 Fax: 0512-58 43 40 - 40 tirol@oehgb.com0 Bürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 11:30 Uhr und 13 – 14 Uhr In Fragen des Mitgliedsbeitrages bitte ausschließlich an Fr. Degenhart wenden: Tel.: 0676-61 77 034, Mi. 16 – 17 Uhr oder per Mail: b_degenhart@hotmail.com

KUFSTEIN, Verein Haus- und Wohnungseigentümer Kufstein: Rechtsberatung: (nur für Mitglieder des Vereins der Haus- und Wohnungseigentümer Kufstein) RA Dr. Thomas Zelger Kaiserbergstraße 8, 6330 Kufstein, nach Vereinbarung Tel.: 05372-62 451

HALL IN TIROL, Verein der Haus- und Wohnungseigentümer für Hall in Tirol und Umgebung Telefon und Fax 05223-44 015, Mail: hausverein.hall@aon.at, Website: www.hausverein-hall.at Rechtsberatung: Obmann W. Bernhard und Mag. M. Kuprian erteilen im Rahmen der Sprechstunden Rechtsberatung in Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes. Auskünfte sind für Mitglieder kostenlos. Nächster Termin: Mo. 4. Juli 2011 ab 18 Uhr im Landhotel „Reschenhof“, Bundesstraße 7, 6068 Mils. Weitere Termine 4. Juli, 1. August, 5. September, 3. Oktober, 7. November, 5. Dezember 2011.

Vorarlberg Österreichischer Haus- undHaus- und Grundbesitzerverein Vorarlberg 6850 Dornbirn Sebastianstraße 10 Kontaktperson: Waltraud Fischer Tel.: 05572-23550 Terminvereinbarung erbeten Vertragsformular erhältlich Jeden ersten Mittwoch im Monat finden in den Kanzleiräumlichkeiten von RA Dr. Gernot Klocker Mozartstraße 18, 6850 Dornbirn zwischen 17 und 19 Uhr Sprechstunden unentgeltlich und ohne Voranmeldung statt Anwaltliche unentgeltliche Erstberatung gegen Voranmeldung bei: RA Dr. Gernot Klocker und Dr. Manuela

Schipflinger-Klocker, 6850 Dornbirn Mozartstraße 18, Tel.: 05572-38 68 69, Mail: office@kgk.co.at

Kärnten KLAGENFURT, Landesverband Kärnten, Bezirksgruppe Klagenfurt Pfarrhofgasse 6/2, 9020 Klagenfurt, Tel. und Fax: 0463-51 16 37, Mail: oehgb.klagenfurt@aon.at; Sprechstunden jeden Mi. 15 – 17 Uhr, Anwaltliche Beratung jeden Mi. 17 – 18 Uhr Anwälte, die für die Beratung zur Verfügung stehen: Dr. Hans-Georg Mayer: 0463-54 169 Mail: rechtsanwalt@hgmayer.at Dr. Georg Schuchlenz: 0463-51 65 30 Mail: office@dr-schuchlenz.at Mag. Stephan Medwed: 0463-55 120 Mail: office@medwed.at Mag. Patricia Tassotti: 0463-50 20 80 Mail: tassotti@aon.at

VILLACH, Landesverband Kärnten, Bezirksgruppe Villach Peraustraße 31, 95oo Villach Tel.: 04242-24 475 Fax: 04242-26 107 Sprechstunden jeden Donnerstag ab 17 Uhr nach Terminvereinbarung; außerhalb der Sprechstunden nach Terminvereinbarung, RA Dr. Rudolf Pototschnig oder Dr. Veit Jonach

Burgenland Landesverband Burgenland Präsident: Dr. Thomas Schreiner Eszterházyplatz 6a, 7000 Eisenstadt Tel.: 02682 64044 13 Fax: 02682 64044 30 E-Mail: hausbesitzer@aon.at Beratungsanfragen / Termine bitte per E-Mail 09/2011 HAUS & EIGENTUM

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