Mein Gesunder Rassehund 01/2024

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AUSGABE

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FRÜHJAHR ´24 Willkommen zu der vierten Ausgabe unseres Online-Magazins

 www.meingesunderrassehund.de


EDITORIAL TEXT UND BILD

MATTHIAS FAHRIG

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Liebe Mitglieder und Freunde der kontrollierten Rassehundezucht, seit über zwei Jahren gibt es nun die Initiative „Mein gesunder Rassehund” und man hatte nicht selten das Gefühl auf der Stelle zu treten. Doch wer hätte vor zwei Jahren gedacht, dass wir beginnend mit einer Seite und einer Gruppe auf Facebook, einem YouTube Kanal und der Unterstützung vieler Vereine nun auch schon die 4. Ausgabe unserer Zeitschrift „Gesunder Rassehund” in den Händen halten. Unsere Motivation ist ungebremst, da es weiterhin gilt, so viele Menschen wie nur möglich darauf aufmerksam zu machen, dass hier still und heimlich mit vielen kleinen oder auch großen Veränderungen etwas zerstört wird, was unwiederbringlich sein könnte. Was ist in den letzten Monaten passiert und warum ist es weiterhin nötig, dass wir auf uns aufmerksam machen? Diese Frage möchte ich mit der Auflistung einiger Ereignissen der letzten Wochen und Monate beantworten. - In Österreich läuft eine Hetzjagd auf alle Hundehalter, welche Ihre Hunde im Gebrauchshundesport ausbilden und führen. - In England lebende American XL Bullys (rund 240 in Tierheimen ohne die Dunkelziffern zu kennen) sollen eingeschläfert werden und dürfen nicht mehr weiterver-

mittelt werden. Der Export als Lösung und zur Rettung der Tiere in andere Länder ist als kompliziert einzustufen.

schlägt als Beispiel vor statt “Zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen” besser “Zwei Erbsen auf eine Gabel zu laden”.

- Nicht besser ergeht es einigen Rassen im angrenzenden Ausland, in denen neben dem Zuchtverbot auch das Haltungsverbot eingeführt wurde, da sie als Qualzucht eingestuft wurden.

- Ob die neue GOT notwendig war oder nicht, ist hier die Frage, die ich an dieser Stelle nicht weiter vertiefen möchte. Doch was passiert mit den Haustieren, welche per Definition nicht leiden sollen, wenn das Geld nicht reicht, um Leiden zu lindern?

- Eine weitere beliebte und immer gut besuchte Hundeausstellung in Erfurt gibt es nicht mehr - Die Willkür hat gesiegt. - Eine bekannte Tierrechtsorganisation sieht Bedarf zur Abschaffung und Änderung von “Redewendungen” rund um Tiere und

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Man gewinnt den Eindruck, dass es total egal ist, was in der kontrollierten Rassehundezucht angestrebt wird, um Verbesserungen herbeizuführen. Politik, „Aussteiger” wie auch Züchter, welche sich aus unterschiedlichen Gründen der Kontrolle entzogen haben, schwimmen schein-


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bar auf einer Welle der Vernichtung der Zucht und am Ende der Haltung von Haustieren. Auf der anderen Seite, dort wo nicht nur mit Leidenschaft, sondern auch mit Verstand, viel Erfahrung und Kontrolle gearbeitet wird, haben viele Rassehundevereine ihre Zuchtordnungen angepasst, um so, wie auch all die Jahre zuvor, mit Kontrolle und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Gesundheit zu erhalten und bekannte mögliche Probleme zu verhindern. Ebenfalls ist es sehr positiv zu beobachten, dass dies auch dort passiert, wo aktuelle überhaupt kein Grund für diesen erheblichen Mehraufwand und den damit verbundenen Kosten zu sehen ist. Um jedoch der Willkür und dem teilweise blanken Aktionismus in einigen Fällen etwas entgegensetzen zu können, ist es unabdingbar, dass wir Fakten schaffen und über alle Rassen hinweg eigenes Datenmaterial schaffen, welches die Grundlage für den Erhalt der gesunden Rassehundezucht sein muss. Denn leider werden wir immer wieder in die Beweispflicht gebracht, da wir nicht selten mit den Problemen derer in einen Topf geworfen werden, die weder kontrolliert werden oder auch nur ansatzweise ein Interesse daran haben, hier etwas zu verbessern oder zu verändern.

Brechstange und Verboten verlangsamt oder gar gestoppt werden kann. Denn so wie das Klima ist auch das Thema Hundezucht global zu betrachten. Aber es reicht offensichtlich nicht aus, in den Socialmedia Kanälen aktiv zu sein. Vielleicht machen es unsere Landwirte gerade richtig. Auch friedlicher Protest wäre vielleicht die Lösung, Gesprächsbereitschaft und Sichtbarkeit auf der Seite der Politik zu erwirken. Hoffnungsvoll sollten wir also das Jahr 2024 dazu nutzen, jede nur denkbare Aktivität in den Vereinen öffentlich zu machen um so auch Presse, Politik und andere wichtige Zielgruppen zu erreichen. Warum nicht mal den Bürgermeister zum Sommerfest oder einen Clubabend einladen, um über Ergebnisse, Erfolge und das, was uns umtreibt, zu sprechen. Matthias Fahrig Gründungsmitglied und Züchter

Impressum Herausgeber www.meingesunderrassehund.de vertreten durch Sarah Boyd Hohemarkstr. 154c, 61440 Oberursel E-Mail pinemanorshelties@yahoo.com Redaktion Sarah Boyd, Matthias Fahrig, Annette Klarmann, Johannes Willwacher Website www.meingesunderrassehund.de Gestaltung Johannes Willwacher

Ich möchte behaupten, dass wir in der Rassehundezucht deutlich schneller arbeiten und reagieren können, als wir das in einem ähnlichen Problem tun, dem Klimawandel. Denn auch dort gibt es einen ebenso schleichenden Prozess, der nur mit Verstand und nicht mit der

Grafische Konzeption Annette Klarmann annette.klarmann@t-online.de Titelbild von Vladislav Shurgin/pexels

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NORWICH TERRIER Klein aber Oho

TEXT UND BILDER

DAGMAR GIESE-SIMONS

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Kompakt, fröhlich, verspielt, menschenbezogen und kinderfreundlich zeichnen diese kleine Terrierrasse als leichterziehbaren Familienhund aus. Oft wird er durch sein teddybärähnliches Aussehen als bewegungsfaul verkannt. Er wird Sie trotz seiner kurzbeinigen Statur beim langen Spaziergang, Joggen, Schwimmen, Bergwandern und anderen sportlichen Aktivitäten mit Freude begleiten. Lassen Sie sich von seinem Charakter, seinem Charme und seiner Intelligenz verführen.

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FCI - Standard Nr. 72 SEITE

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FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) SECRETARIAT GENERAL: 13, Place Albert 1er B – 6530 Thuin (Belgique)

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16.03.2012 / DE

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FCI - Standard Nr. 72

FÉDÉRATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (FCI)

NORWICH TERRIER

FCI - Standard Nr. 72 NORWICH TERRIER FCI-St. Nr. 072 / 16. 03. 2012 / DE ÜBERSETZUNG: Herr Uwe Fischer, ergänzt und überarbeitet, Christina Bailey / Offizielle Originalsprache (EN) URSPRUNG: Grossbritannien. DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS : 13.10.2010. VERWENDUNG : Terrier. KLASSIFIKATION FCI : Gruppe 3 Terrier. Sektion 2 Niederläufige Terrier. Ohne Arbeitsprüfung. KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS: Der Norwich und der Norfolk Terrier bekamen offensichtlich ihre Namen von dem Land und der Stadt, obwohl, wenn man die Uhr zu dem frühen und mittleren 18. Jahrhundert zurückdreht, da gab es keine solche Unterschiede, sondern sie waren einfach normale Farm Hunde. Glen of Imaals, Rote Cairn Terriers und Dandie Dinmonts sind unter den Rassen hinter diesen Ost Anglian Terriern und aus dem sich ergebenden roten Nachwuchs haben sich die

©J.Campin, illustr. KC Picture Library

©J.Campin, illustr. KC Picture Library heutigen Norwich und Norfolk Terriers entwickelt. Ein typischer kurzbeiniger Terrier mit einem gesunden, kompakten Körper, welcher nicht nur für Fuchs und Dachs aber auch für Ratten benutzt wurde. Er hat eine liebenswürdige Veranlagung, ist absolut furchtlos aber nicht streitsüchtig. Als Arbeitshund gibt er nicht auf im Angesicht eines bissigen Widersachers im Untergrund und der Verweis in seinem Standard auf die Akzeptierung von „Ehrenhaften, durch faire Arbeit erworbene, Narben“ gibt einen guten Hinweis auf den Typ von Hund. Der Norwich Terrier wurde 1932 in das Kennel Club Rasse Register aufgenommen und war als Hängeohr Norwich Terrier (heute als Norforlk Terrier) und Stehohr Norwich Terrier bekannt.

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Die Rassen wurden 1964 getrennt und die Hängeohr Varietät bekam den Namen Norforlk Terrier. ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Einer der kleinsten Terrier. Tiefgestellter, schneidiger Hund, kompakt und kräftig, mit guter Substanz und starken Knochen. Narben, bei ehrlicher Arbeit erworben, sind ehrenhaft und sollten nicht übermässig bestraft werden. VERHALTEN/CHARAKTER (WESEN): Liebenswürdige Veranlagung, nicht streitsüchtig, unglaublich aktiv, von robuster körperlicher Konstitution. Fröhlich und furchtlos.


KOPF OBERKOPF: Schädel: Leicht gewölbt, breit, gute Weite zwischen den Ohren. Stopp: Ausgeprägt.

Ohren: Aufgerichtet, weit voneinander auf dem Oberkopf angesetzt. Mittelgross und spitz. Perfekt aufrecht, wenn sein Interesse geweckt ist, dürfen sie beim unaufmerksamen Hund zurückliegen.

GESICHTSSCHÄDEL: Fang : Kräftig, keilförmig. Der Fang ist ca. ein Drittel kürzer als der Schädel, dieser gemessen vom Hinterhauptbein zum unteren Ansatz des Stopps. Lefzen: Gut geschlossen. Kiefer / Zähne: Kräftige Kiefer; Zähne stark und ziemlich gross; perfektes, regelmässiges Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen. Augen: Ziemlich klein, oval, dunkel. Audrucksvoll, leuchtend und forsch.

HALS: Kräftig und mit guter Länge, im Einklang mit korrekter, ausgeglichener Gesamterscheinung, dabei harmonisch in gut gelagerte Schultern übergehend. KÖRPER: Kompakt. Rückenlinie: Gerade. Rücken: Kurz. Lenden: Kurz. Brust: Rippenkorb lang, gut gewölbt mit guter Brusttiefe. RUTE: Kupieren der Rute früher freigestellt. Mittellang kupiert, hoch angesetzt, vervoll-

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ständigt so perfekt die gerade Rückenlinie. Aufrecht getragen. Unkupiert: Rute von mässiger Länge, um dem Hund ein harmonisches Erscheinungsbild zu geben. Am Ansatz dick, sich zur Spitze verjüngend, so gerade wie möglich, munter, aber doch nicht allzu « lustig » getragen, so die gerade Rückenlinie perfekt vervollständigend. GLIEDMASSEN VORDERHAND: Ellenbogen: Gut am Körper anliegend. Unterarm: Vorderläufe kurz, kraftvoll und gerade. Vordermittelfuss : Fest und aufrecht. Vorderpfoten: Rund, gut gepolstert und katzenähnlich. Im Stand und in der Bewegung absolut gerade nach vorne gerichtet.


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HINTERHAND: Allgemeines: Breit, kräftig und muskulös. Kniegelenk: Gut gewinkelt. Sprunggelenk: Hacken tiefstehend, mit grosser Schubkraft. Hinterpfoten: Rund, gut gepolstert und katzenähnlich. Im Stand und in der Bewegung absolut gerade nach vorne gerichtet. GANGWERK: Vorderläufe sollten sich gerade nach vorne bewegen, Hinterläufe folgen deren Spur; Sprunggelenke parallel und sehr geschmeidig, damit die Ballen in der Bewegung sichtbar werden. HAARKLEID Haar: Hart, drahtig und gerade, dicht am Körper anliegend, dickes Unterhaar. Am Hals ist das Haar rauher und länger und formt eine Mähne, welche das Gesicht einrahmt. Kurz und weich an Kopf und Ohren, mit Ausnahme von sehr wenig Barthaar und wenig ausgeprägten Augenbrauen. Farbe: Alle Schattierungen von rot, weizenfarben, schwarz mit Loh oder grizzle. Weisse Abzeichen oder Flecken sind unerwünscht. GRÖSSE: Widerristhöhe: Ideal: 25 cm FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte

und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist. DISQUALIFIZIERENDE FEHLER • Aggressive oder übermässig ängstliche Hunde. • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

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N.B. • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden. • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.


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§ EIN SCHNÄPPCHEN? 5000 Euro für Terrierbiss

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FRANK RICHTER

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Der Sachverhalt war folgender: Der Kläger macht gegen die Beklagte als Tierhalterin Schadensersatzansprüche wegen eines Hundebisses geltend. Das erstinstanzliche Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil es nicht erwiesen sei, dass der Kläger von dem Hund der Beklagten gebissen worden sei. Es sei auch möglich, dass der Kläger von seinem eigenen Hund verletzt worden sei. Das OLG konnte sich davon überzeugen, dass es der Hund der Beklagten gewesen war, der den Kläger biss. Der Kläger selbst hat zwar den Biss zunächst nicht bemerkt. Auch die Beklagte und die Zeugen haben nicht gesehen, dass der Hund der Beklagten zugebissen hat. Allerdings haben die Parteien übereinstimmend angegeben, dass der Terrier der Beklagten auf den Kläger und seinen Hund, den der Terrier bekanntermaßen nicht gemocht habe, knurrend und bellend zugestürmt sei. Nachdem der Kläger am Boden lag, sei nach den Ausführungen der Beklagten ihr Terrier herumgesprungen, habe gefletscht und gekläfft. Der Hund des Klägers sei ein lieber Hund; ihr Hund habe hingegen schon einmal eine andere Person gebissen. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat ausgeführt, dass das Verletzungsbild des Klägers typischerweise durch Biss und Gegenbiss entgegengestellter Eckzähne bei einer kurzen Attacke entstehe. Der Abstand der Verletzungen ließe anhand der durchgeführten Vermessungen den Welsh Terrier als Verursacher wahrscheinlicher erscheinen, da dessen maximale Kieferöffnung dafür prinzipiell ausreichend sei. Bei dem Hund des Klägers, einer französischen Bulldogge, erscheine dies schwieriger möglich, sei aber aufgrund von möglichen Hautverschiebungen während des Bisses nicht gänzlich auszuschließen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Biss der Dogge des Klägers waren nicht vorhanden. Zudem hat der Hund der Beklagten die Verletzung des Klägers zumindest mittelbar verursacht. Das tierische Verhalten muss nicht die einzige Ursache des eingetretenen Unfallerfolges gewesen sein, es genügt auch eine adäquate Mitverursachung. Ein solcher Ursachenzusammenhang ist hier gegeben, da der Hund der Beklagten nach den unstreitigen Feststellungen der erstinstanzlichen Entscheidung auf den Kläger, dessen Hund und dessen Frau zu gerannt ist. Der Kläger ist nach dem Ergebnis der ergänzenden Beweisaufnahme bei dem Versuch, den Terrier mit dem Fuß von sich fernzuhalten, zu Boden gefallen und wurde gebissen. Bei der Entstehung des Schadens hat sich lediglich die von dem eigenen Hund des Klägers ausgehende Tiergefahr verwirklicht und ein (weiteres) Mitverschulden des Klägers nicht mitgewirkt. Durch den Hundebiss zog sich der Kläger eine etwa 1 cm lange, oberflächliche Wunde oberhalb des linken Ohres unter dem Haaransatz zu, die gespült und mit einer Einzelnaht (1 Stich) versorgt wurde. Ebenso erlitt er eine punktförmige, 1-2 mm große Bisswunde unter dem linken Auge oberhalb des Jochbogen, die wundversorgt werden musste. Der Kläger hat überdies glaubhaft in seiner Anhörung angegeben, dass er durch den Sturz unter Kreuzschmerzen und am Montag nach dem Vorfall des Wochenendes auch unter Kopfschmerzen gelitten habe. Sein Auge sei, wie es sich auch aus den Akten befindlichen Lichtbildern ergibt, blau angelaufen. Zur Linderung der Schmerzen habe er gängige Schmerzmittel, Ibuprofen 600, eingenommen; er sei vier Tage krankgeschrieben gewesen.

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Aufgrund der festgestellten Folgen des Hundebisses und unter Berücksichtigung auch der von dem Hund des Klägers ausgehenden Tiergefahr, wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 € zugesprochen. Der Kläger kann überdies von der Beklagten Ersatz seines Verdienstausfalles in Höhe von 3.100,00 € verlangen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist, zumal außergerichtliche Anwaltskosten des Angegriffenen meist nicht vom Angreifer zu erstatten sind. Grundsätzlich sollte man seine Ansprüche nicht ohne rechtlichen Beistand verfolgen, gleiches gilt naturgemäß für die Verteidigung gegen vermeintliche Ansprüche. Hilfe bei der Anwaltssuche bietet der Deutsche Anwaltverein unter www.anwaltauskunft.de. Mehr finden Sie auch hier: https://www.facebook.com/pferderecht.richter https://www.linkedin.com/in/pferderecht https://www.xing.com/profile/Frank_Richter10 https://twitter.com/Pferderechtler Frank Richter Rechtsanwalt Mediator Betreuer www.richterrecht.com


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THEMA MERLE Der CASD zum Thema Merle & NBT

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CLUB FÜR AUSTRALIEN SHEPHERD DEUTSCHLAND E.V.

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Der Club für Australian Shepherd Deutschland e.V. informiert: Merle und Qualzucht

Der Australian Shepherd und der Miniature American Shepherd stehen ebenfalls im Fokus der neuen Tierschutzverordnung. Wesentliche Themen – neben vielen anderen – sind dabei die Farbe Merle sowie der Natural Bobtail, zwei Merkmale, die in der Rasse schon immer vertreten waren. Hierzu möchten wir Stellung beziehen, dann viele Menschen sind extrem verunsichert. Eines vorweg: merlefarbene Hunde sind gesunde Hunde – alle unsere Hunde sind gesunde Hunde! Wir führen seit über 20 Jahren das Zuchtbuch der Australian Shepherd und seit ca. 3 Jahren – seit der FCI-Anerkennung – auch für Miniature American Shepherd. Der Australian Shepherd wird seit 1930 in den USA gezüchtet und in der Rasse gab es schon immer die Farbe Merle oder Natural Bobtails. Der nachfolgende Kommentar gilt für beide Rassen gleichermaßen.

• MDR, CEA und PRA Gentests sind Pflicht – HSF4 (eine Form des Katarakts) und DM (Degenerative Myelopathie) sind freiwillige Untersuchungen, sie werden durch spezielle Gesundheitstitel gefördert, mehrheitlich sind alle unsere Zuchthunde untersucht. • Der phänotypische Teil der Zuchtzulassung wird auf speziellen Körungsveranstaltungen durchgeführt – nicht auf Ausstellungen. • Für alle Zuchthunde wird in regelmäßigen Abständen ein aktuelle Augenuntersuchung verlangt und alle Welpen absolvieren eine Welpenaugenuntersuchung eines DOK zugehörigen Tierarztes. Wir können daher mit Recht behaupten, dass wir keinerlei Nachteile bezüglich der Sinneswahrnehmung der Augen bei unseren merlefarbenen Hunden erkennen können. • Unsere Zuchtwarte nehmen alle Welpen ab und erstellen ein Protokoll, in welchem alle Abweichungen notiert sind. • Der CASD unterhält einen Gesundheitsfond, finanziert durch unsere Züchter. Falls trotz aller Sorgfalt in der Zucht ein Hund erkran-

Der CASD hat folgende Punkte in seinem Zuchtprogramm umgesetzt: • Alle Gesundheitsergebnisse unserer Hunde werden dokumentiert, aufgezeichnet und bewertet • HD/ED sind Pflicht beim Australian Shepherd und HD/Patella beim Miniature American Shepherd • Verpaarungen Merle x Merle und Natural Bobtail x Natural Bobtail sind seit unserer Gründung – also bereits mehr als 20 Jahre – verboten

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ken würde, kann ein finanzieller Zuschuss aus dem Fond gewährt werden. Dieser Fond wird nur 1-3 mal pro Jahr in Anspruch genommen, daran kann man erkennen, dass es nur wenige Fälle gibt, kein Einziger stand dabei im Zusammenhang mit dem Merlegen. Darüber hinaus hat der CASD auch Mindesthaltungsbedingungen, die weit über das Deutsche Tierschutzgesetz hinausgehen, wie beispielsweise das Verbot einer Zwingerhaltung oder das Belegen von Hündinnen ab 2 Jahren mit 365 Tagen Zuchtpausen zwischen den Würfen und längeren Zuchtpausen bei sehr großen Würfen. Alle Zuchtstätten sind abgenommen und alle Züchter haben eine Neuzüchterschulung absolviert. Jetzt kommt der Gesetzgeber plötzlich mit der Behauptung, dass die Farbe Merle sowie der Natural Bob (NBT) ein Qualzuchtmerkmal sei. Im CASD ist – wie bereits erwähnt – die Zucht Merle x Merle und NBT schon immer verboten. Im


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CASD wurden schon immer Merlefarbene Hunde mit Solidfarbenen (einfarbigen) Hunden verpaart und NBT mit langrutigen Hunden. Wir sind fassungslos. Fassungslos wie nun plötzlich das Ergebnis einer neueren Studie aus 2018 unsere wunderbaren Hunde in Verruf bringt. Fassungslos wie Labore, die es eigentlich besser wissen müssten, zu Fehlinformation beitragen. Fassungslos wie Zeitschriften ebenfalls mit Falschinformationen Angst vor der Farbe merle machen, ohne gründlich zu recherchieren oder die Genetik, die dahintersteckt, zu verstehen und damit die Rassen in Verruf bringen. Dabei möchte auch die Initiatorin der Studie zum Merle-Gen Mary Langevin, die Ergebnisse nicht in dieser Weise interpretiert haben, wie sie jetzt hier in Deutschland zur Debatte stehen. Die im CASD gezogenen Merles sind gesund – das können wir belegen!

Der CASD als Verein hat immer im Sinne des Tierschutzgesetzes gehandelt und wir verstehen nicht, warum jetzt gerade die Verbände oder Züchter, die das alles umgesetzt haben, in den Fokus geraten. Wir haben immer unsere Hausaufgaben gemacht und werden dies auch weiterhin tun. So werden wir auch das Thema Merle in Verbindung mit der neuen Studie und den neuen Erkenntnissen von Mary Langevin lösen und mit verbindlichen Regelungen die Zuchtordnung anpassen. Diejenigen, die bereits merlefarbene Hunde hatten oder haben wissen, dass es sich um eine Falschinformation handelt, sie sind in der Gefahr sich keinen merlefarbenen Hund mehr anschaffen zu können, falls der Gesetzgeber hier tatsächlich Erfolg hat. Dann wird man merlefarbene Hunde im Ausland oder über dubiose

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Quellen anschaffen müssen, denn manch ein CASD Züchter wird dann wegen der umfangreichen und ungerechten Auflagen die Zucht vielleicht aufgegeben haben. Diese Entwicklung hat der Gesetzgeber mit seinen ausführenden Behörden zu verantworten. Ein erschreckendes Szenario. Dabei weiß jeder, dass die Leistung eines Züchters vor allem auch daran gemessen wird, wie er seine Welpen aufzieht und sozialisiert. Eine Arbeit, von denen viele Hundeliebhaber profitieren, wenn man einen umweltsicheren Hund haben möchte. Wenn man gesundheitliche Einschränkungen festgestellt hätte, wären wir selbst als Züchtergemeinschaft aktiv geworden, so wie wir es in der Vergangenheit bei verschiedenen neuen Erkrankungen immer praktiziert haben. Diese


neuen Erkenntnisse zum Merle-Gen gibt es erst seit 2018. Der CASD hat bereits seit seiner Hauptversammlung in 2021 (in 2020 fiel diese wegen Corona aus) beschlossen, Daten zu der Verbreitung der verschiedenen Merleallele zu sammeln, denn nur mit mehr Informationen kann man sich schlussendlich auch seriös entscheiden, wie man mit dem Thema umgeht und welche weiteren Schritte notwendig sind, um dem Thema gerecht zu werden. Dabei muss man dazusagen, dass in §11 des Tierschutzgesetzes schon lange Merle als Qualzuchtfaktor erwähnt wird, zu diesem Zeitpunkt gab es die Studie mit den Ergebnissen zu den Merleallelen noch gar nicht. Die Einschätzung beruhte damals auf anderen Studien, die heute sogar vielfach überholt sind. Gemeint waren homozygote Merles (M/M) , also ein Verpaarung von zwei merlefarbenen Hunden, so wie sie in unserer Zuchtordnung schon immer verboten war und ist und ja, auch wir sind gänzlich gegen

solche Verpaarungen. Jetzt wird diese neue Studie dazu benutzt, diese Formulierung im Tierschutzgesetz ganz neu zu interpretieren. Wir wiederholen es gerne nochmals, als Rassehundeverein stehen für den aktiven Tierschutz, wir haben unsere strengen Regeln zu Zucht, zur Haltung von Hunden und Aufzucht von Welpen. Wir tun wesentlich mehr, als das Tierschutzgesetz von uns verlangt. Wir können beileibe nichts dafür, wenn die Farbe Merle bei Rassen eingekreuzt wird, in denen es die Farbe bisher nicht gab oder für die sogenannten Designerdogs verwendet wird, wie Aussiedoodle, Aussiedor und mehr. Verursacher sind hier „Züchter“, die nur sich selber verantwortlich sind und Hundekäufer, die einen „exklusiven“ Hund haben möchten, egal welche gesundheitlichen Probleme damit verbunden sind. Wir können die Dinge, die richtig sind für uns seriös lösen, offen darüber kommunizieren, was wir nicht können, sind die negativen Entwicklungen

verhindern, die uns nun auch ungefragt in Verruf bringen. Der Gesetzgeber hat es in der Hand ein sogenanntes Heimtierzuchtgesetz auf den Weg zu bringen, damit grundsätzlichen Dinge von allen am Markt Beteiligten eingehalten werden. Wir möchten daher behaupten, dass der Aussie und der Miniature American Shepherd, so wie sie bei uns im Verein gezogen sind, keine Qualzuchten sind! Erfreuen Sie sich weiterhin an der Farbe Merle, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Wer sich weiter informieren möchte, kann gerne unseren aktuellen Bericht zur Gesundheit unserer Rasse durchlesen. Wir fühlen uns für der Gesundheit und dem Wohlergehen der von uns betreuten Rassen verpflichtet und das nicht erst seit dieser aktuellen Situation.

Die Mitglieder und Züchter des CASD

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