B&E Magazin - Ausgabe Herbst/Winter 2014

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Ausgabe Herbst/Winter 2014

gazin a M e h c s i gspolit n u d l i b s ndes Da a b r e v s e und des VBE-B

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Also lasst uns einen weltweiten Kampf wagen, gegen Analphabetismus, Armut und Terrorismus, lasst uns unsere Bücher und Stifte holen, sie sind unsere stärksten Waffen. Ein Kind, ein Lehrer, ein Buch und ein Stift können die Welt verändern. Bildung ist die einzige Lösung. Bildung zuerst. Malala Yousafzai Friedensnobelpreisträgerin 2014, am 12. Juli 2013 vor den Vereinten Nationen


Inhalt

201049 B & E 31| 4 Die UN-Kinderrechtskonvention von Lothar Krappmann

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9 Meinung: Bildung muss aus Freihandelsabkommen raus! von Udo Beckmann 10 Praxis: Auf dem Weg zur kindergerechten Grundschule von Barbara Busch, Jasmine Gebhard, Sonja Student 12 Kinderrechte: „Wir müssen da schon aktiv sein“ Interview mit Lisa Mayzel 14 Blickpunkt: Kinderrechte: Auch eine Aufgabe für Schulträger? Natalie Sadik 16 VBE-Magazin 18 VBE in den Ländern 24 Die Kehrseite

Liebe Leserinnen und Leser, als sich die B&E-Redaktion gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Komitees für UNICEF zusammensetzte, um diese Ausgabe zu den Rechten der Kinder zu planen, wussten wir noch nicht, dass der diesjährige Friedensnobelpreis an zwei Protagonisten der Kinderrechte gehen würde: an die Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai aus Pakistan, der jüngsten Nobelpreisträgerin überhaupt, und an den indischen Kinderrechts- und Bildungsrechtsaktivisten Kailash Satyarthi. Selten war B&E aktueller. Gleichwohl war diese B&E-Ausgabe mit diesem Thema schon lange fällig. Denn wo fängt Bildung an? Als Kinder werden wir in diese Welt geboren, und von der ersten Sekunde an lernen wir. Ohne Bildung kein Wachstum. Die Redaktion ist deshalb besonders Klaudia Werth, Marianne Müller-Antoine und Dr. Sebastian Sedlmayr von UNICEF für die breite Unterstützung und die vielen Kontakte dankbar. Sie haben durch ihr Engagement dieses breite Spektrum der Beiträge möglich gemacht. Besonderes Anliegen der B&E-Redaktion war es, aufzuzeigen, dass Kinderrechte als Lebensrechte nicht nur in der Ferne, in Ländern, die wir als „Entwicklungsländer“ oder als „Schwellenländer“ apostrophieren, zu verwirklichen sind. Auch bei uns besteht Nachholbedarf. Dem haben unsere Autorinnen und Autoren nachgespürt. Viel Spaß beim Lesen. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen. Ihre B&E-Redaktion

Ihr Ki we La Sc De fli de Kh


Die UN-Kinderrechts Schutz, Grundversorgung, Beteiligung und Bildung Von Lothar Krappmann

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Als das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vor 25 Jahren, im November 1989, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Mitgliedsstaaten zur Ratifikation empfohlen wurde, waren nicht wenige Politiker in Deutschland der Meinung, dass die Kinderrechtskonvention, wie sie meist genannt wird, für Deutschland nicht viel Bedeutung hat. In der Denkschrift für den Deutschen Bundestag stand damals der Satz: „Das Übereinkommen setzt Standards, die in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht sind.“ (BT-Dr. 12/42) Die Bundesrepublik wollte sich jedoch nicht ausschließen. Sie hatte konstruktiv am Text mitgearbeitet und ratifizierte den Vertrag im Jahr 1992. Damit nahm sie die Verpflichtung auf sich, die Bestimmungen des Vertrags zu erfüllen. Die Rücknahme eines Vorbehalts im Jahr 2010, in dem es um ausländische Kinder auf deutschem Boden ging, hat dann letzte Zweifel beseitigt: diese Konvention setzt verbindliches Völkerrecht auch für Deutschland. Insgesamt 194 Staaten sind der Konvention bis heute beigetreten; es fehlen Somalia, Süd-Sudan, Taiwan und die USA. Die Konvention umfasst Rechte, die allen Kindern bedingungslos zustehen: In 42 Artikeln werden die Rechte ausformuliert, die Kindern zustehen. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, diese Rechte zu achten, gegen Verletzungen dieser Rechte vorzu­ gehen und den Kindern den Genuss und die Ausübung dieser Rechte zu garantieren. Ein von den Vertragsstaaten gewählter Ausschuss überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der Konvention. Gibt es denn in Deutschland Probleme mit diesen Rechtsansprüchen der Kinder? In Deutschland gehe es den Kindern so gut wie nie zuvor, schrieb ein ZEITJournalist vor Kurzem. Auch Umfragen unter Kindern bestätigen, dass viele Kinder mit ihrem Leben zufrieden sind. Deutschlands Kinder haben zu essen; sie finden Hilfe, wenn sie krank werden; sie gehen in die Schule und haben Spielzeug, Bücher und manches andere, vieles sogar in Überfülle.

Dennoch muss ein „Aber ...“ folgen, da nicht zu leugnen ist, dass es auch in Deutschland Kinder gibt, deren Rechte nicht verwirklicht werden: Kinder in Lebensverhältnissen, die ihre Entwicklung belasten, misshandelte Kinder, falsch ernährte Kinder, vernachlässigte Kinder, ausgegrenzte Kinder, Kinder ohne Schulabschluss und Ausbildung. Jedoch auch wenn man bedrückende Zahlen und Fakten ernst nimmt, hebt sich Deutschland von der Situation in Staaten ab, in denen gesundes Aufwachsen, Entwicklung und Bildung von Kindern massiv und umfassend bedroht sind. Die Lebenssituation von Kindern eines Landes ist allerdings an den Mitteln zu messen, die in einem Staat vorhanden sind, um die zugesagten Rechte zu sichern. So ist nicht zu übersehen, dass auch in Deutschland Kinder in Verhältnissen aufwachsen, die ihre Entwicklung schädigen, dass die soziale Herkunft massiven Einfluss auf den Bildungsweg hat, dass trotz gesetzlichen Verbots immer noch viele Kinder geschlagen und gedemütigt werden, dass Kinder mit Behinderungen um ihre Teilhabe an Bildung und sozialem Leben kämpfen müssen oder Flüchtlingskindern schulisches Lernen und Ausbildung schwer gemacht werden. Weltweit betrachtet, hat die Konvention die rechtliche Stellung der Kinder entscheidend verbessert. Kinderrechte wurden in Verfassungen aufgenommen. Fast überall wurden Gesetze ergänzt oder neue Gesetze verabschiedet, um die Rechtslage an die Bestimmungen der Konvention anzugleichen, übrigens auch in Deutschland, wo Regelungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennungen und zur Stellung der außerhalb von Ehen geborenen Kinder überarbeitet wurden. In vielen Staaten wurden zu erledigende Aufgaben definiert sowie Gremien und Haushaltstitel geschaffen. Statistiken zeigen, dass weltweit weniger Kinder sterben, Unterernährung zurückgeht, mehr Kinder in die Schule gehen. Aber es gibt auch stagnierende Zahlenreihen: frühe Mädchenheirat, Kinderarbeit, Kinder, die ihr Leben auf der Straße verbringen, vertriebene und geflüchtete Kinder.


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In vielen Ländern werden Gesetze nicht wirksam, weil die Vorstellung eines Kindes als Träger von Rechten Widerstand auslöst: „Kinder soll man sehen, aber nicht hören.“ „Eltern, die ihre Kinder lieben, schlagen sie.“ Das sind Auffassungen, die Kinderrechtlern entgegengehalten werden, die für ein anderes Bild vom Kind und andere Behandlung von Kindern eintreten. Weil dieser Widerstand vermeintlich wohlwollender Sorge um Kinder und ihre Zukunft hervorgeht, ist derartiges Denken schwer zu verändern. Manche dieser Erziehungsmaximen sind sogar von Europa aus in der Welt verbreitet worden und beeinflussten vor einigen Jahrzehnten auch hierzulande noch Elternverhalten: „Kinder reden nur, wenn sie gefragt werden“. Diese Vorstellungen vom Kind waren funktional in Gesellschaften, in denen die Älteren das Wissen und die Erfahrungen repräsentierten, wie junge Menschen in einer vorhersehbaren Sozialwelt ihr Auskommen sichern und Streit mit Nachbarn vermeiden können. Etwas Neues auszuprobieren, war riskant. Heute wissen wir, dass junge Menschen angesichts von technischem, ökonomischem und sozialem Wandel lern- und urteilsfähig und bereit zur Übernahme eigener Verantwortung sein müssen, um sich in immer wieder neuen, oft kaum vorhersehbaren Situationen zufriedenstellendes Leben aufbauen zu können. Das handlungsfähige Subjekt tritt in den Blick, das nicht nur vorhandenes Wissen anwendet, sondern sich Kompetenzen aneignet, um Aufgaben zu bewältigen, für die es noch keine bewährten Lösungen gibt. Neue Lösungen werfen jedoch immer auch die Frage auf, was verantwortbar ist. Zweierlei benötigen Menschen in dieser offenen Sozialwelt:

Zum einen Rechte, die ihnen zu handeln ermöglichen (Freiheiten), die andere verpflichten, ihnen Zustehendes bereitzustellen (gerechte Versorgung), und sie gegen Willkür und nicht zu rechtfertigende Ansprüche schützen (Schutz). Zum anderen sind die Menschen auf Prozesse angewiesen, in denen sie diese Freiheiten, Rechte und Pflichten kennenlernen und Erfahrungen sammeln, beurteilen und auswerten können: Menschen müssen Bildungsprozesse durchlaufen, und zwar im Alltagsleben und in dafür geschaffenen Einrichtungen, nämlich in Schulen aller Art. Nach der Erfahrung grausamer Verletzungen menschlicher Rechte im vorigen Jahrhundert einigten sich die Staaten 1948 auf ein Fundament unwiderruf barer Rechte, um das Leben aller Menschen in Freiheit, unter gerechten Lebensbedingungen und in friedfertigem Miteinander zu garantieren: die Menschenrechte. Die Kinderrechtskonvention garantiert diese Menschenrechte in derselben Unbedingtheit auch den Kindern, wenngleich Alter und Entwicklungsstand bei der selbstständigen Ausübung dieser Rechte berücksichtigt werden müssen. Auch die Kinderrechtskonvention greift die drei genannten Problemfelder auf: Schutz der Kinder vor Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung; gerechte Grundversorgung der Kinder; und Freiheit des Handeln, eingeschränkt bei Kindern auf das Recht auf Beteiligung an allen sie berührenden Entscheidungen. Das Recht auf Bildung hat eine zentrale Stellung, weil es die Kinder befähigt, kompetent und verantwortungsvoll zu handeln, sie aber auch bei der Verwirklichung ihrer Rechte stärkt.


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Das erste große Problemfeld ist der Schutz der Kinder. Alarmierende Daten haben energische Anstrengungen von UNICEF und vielen anderen Organisationen ausgelöst. Viele Regierungen erklären, Kinder gegen Gewalt schützen zu wollen, und tatsächlich haben immer mehr Staaten in den letzten Jahren Gewalt gegen Kinder in Schulen, Heimen und anderen Kindereinrichtungen verboten, am zögerlichsten allerdings die Gewalt gegen Kinder zu Hause, dem Ort der häufigsten Misshandlungen. Die Zahlen bleiben empörend. Sogar in Europa ist es nur etwa die Hälfte der Staaten, die ein Gesetz mit einem generellen Gewaltverbot in Kraft gesetzt hat (unter ihnen Deutschland). Auch in Deutschland wurden nach der Kriminalstatis­ tik für 2013 im letzten Jahr 153 Kinder mit tödlichem Ausgang misshandelt. Zum Zweiten haben Kinder Rechte auf Einrichtungen, Orte und Leistungen, durch die Familienbeziehungen, Betreuung, Gesundheit, Bildung, Spiel und kulturelle Aktivitäten erleichtert und gefördert werden. Daten demonstrieren positive Trends. An den Verbesserungen der Lebenslage vieler Kinder sind neben den Regierungen viele Organisationen und Institutionen beteiligt, die sich auf die Kinderrechte berufen und die Staaten an ihre Verpflichtungen erinnern. Dennoch: Es gibt weiterhin Millionen von schlecht ernährten und hungernden Kindern, Millionen von Kindern, die mangels ärztlicher Versorgung früh im Leben sterben, und sehr viele Kinder, die kein Zuhause haben, in dem sich Erwachsene zuverlässig um sie kümmern.

Ein wesentliches Element der Grundversorgung sind Schulen, frühkindliche Bildungsstätten und Einrichtungen der Berufsausbildung. Trotz aller Anstrengungen gehen weltweit immer noch Millionen von Kindern nicht in eine Schule oder verlassen sie bald. Als der UN-Ausschuss im Jahr 2014 mit der Bundesregierung über Kinderrechte in Deutschland diskutierte, hat er auch in Deutschland Bildungsprobleme wahrgenommen: Er stellte die frühe Aufteilung der Kinder auf verschiedene Schulformen infrage und mahnte an, die Inklusion voranzubringen. Zudem forderte er mehr gezielte Unterstützung für Kinder ethnischer Minderheiten. Entsprechende Empfehlungen hatte ein UN-Berichterstatter zum Recht auf Bildung bereits 2006 ausgesprochen und wurde dafür von Kultusministern massiv kritisiert. Aus internationaler Perspektive verwundert die frühe Verteilung der Kinder auf vier oder fünf Bildungswege, zumal die Lernerfolge keinen überzeugenden Beleg für die Vorteile dieses Systems zu liefern scheinen. Die Hauptsorge des Ausschusses gilt jedoch den Kindern, die offensichtlich mehr Unterstützung benötigen. Die Konvention enthält jedoch nicht nur einen Artikel über den allgemeinen Schulbesuchs, sondern auch einen über die Bildungsziele. In ihm sichern die Staaten zu, ihre Bildungseinrichtungen eng an die Achtung der Menschenrechte und grundlegender Werte zu binden: „Bildung des Kindes [muss] darauf gerichtet sein, das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen den Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten.“ (Art. 29 (1), d). Der UN-Ausschuss drängt die Regierungen zwar stets, die Menschen- und Kinderrechtsbildung zu verstärken, geht aber der Umsetzung dieses Auftrags kaum nach. Das Recht auf Menschenrechtsbildung reicht über einige Unterrichtsstunden zur Information weit hinaus. Es zielt auf die Entwicklung von Fähigkeiten, sich in einem demokratischen Gemeinwesen an der Sicherung von Lebensqualität für alle zu beteiligen.


Beteiligung von Kindern 2014 B & E 3|

Diese Probleme sind nicht allein mit wissenschaftlichen Spitzenleistungen zu lösen, sondern durch verändertes nachhaltiges Handeln, das zu erlernen ist: Wahrnehmung verschiedener Sichtweisen, Umsetzung von Rechten und Werten, Aushandlung, Verständigung und Übernahme von Verantwortung. Beteiligung der Kinder ist der dritte Schwerpunkt der Konvention. Beteiligung ist ein Recht, aber auch ein Prinzip, dass auf alle Bereiche des Kinderlebens ausstrahlt: Das Kind muss zu „allen [es] berührenden Angelegenheiten“ gehört und seiner Meinung Gewicht gegeben werden. Diese Zusicherung der Staaten macht besonders sichtbar, dass die Konvention den Status der Kinder als bloße Objekte erwachsenen Wohlwollens überwindet. Kindern wird zwar aus einsichtigen Gründen in manchen Punkten vorenthalten, über ihr Leben selber zu bestimmen. Als Ersatz wird ihnen jedoch garantiert, dass ihre Ansichten und Vorschläge bei der Gestaltung ihres Lebens Berücksichtigung finden. Die Beteiligung von Kindern hat in vielen Bereichen deutlich zugenommen, und manches Problem wird besser gelöst, wenn Sichtweisen der Kinder einbezogen werden. Aber eine bessere Lösung ist nicht die eigentliche Begründung für Kinderbeteiligung: Kindern ist Beteiligung unabhängig davon verbürgt, ob sie eine gute Idee beisteuern oder nicht. Sie haben das Recht dazu, weil die Konvention Kindern als Menschen zusichert und zumutet, ihre Fähigkeiten zur Lösung von Problemen einzusetzen und zunehmend Verantwortung zu übernehmen. Ihr Beteiligungsrecht zwingt zum Dialog von Erwachsenen und Kindern und fördert Lernprozesse auf beiden Seiten, und zwar über allfällige und große Probleme des Kinder- und Menschenlebens, die Kinder durchaus kennen. Die Welt hat wenig zur Lösung der brennenden Konflikte um ungerechte Güterverteilung, Ressourcenknappheit, Belastung des Klimas, Zerstörung von Natur und Flucht aus unzumutbaren Lebensverhältnissen erreicht. Auch Kinder und Jugendliche wissen, dass die Welt nicht in Ordnung ist. Sie nehmen wahr, dass Probleme nicht nur in der Ferne drohen, sondern Energie, Umweltverschmutzung, Intoleranz, Ausgrenzung und Gewalt bis in ihr Leben, sogar bis in Schulklassen hineinreichen und dort bearbeitet werden müssen.

Sind solche Fähigkeiten nicht das Wichtigste, was die heutige Erwachsenengeneration Kindern für ihre Zukunft mitgeben kann? Wenn Kinder jetzt lernen, gemeinsam, gemeinwohlorientiert und verantwortungsvoll zu handeln, sollte ihnen dies helfen, auch zukünftige Probleme zu bewältigen, so unbekannt sie auch noch sind. Kann man diese Fähigkeiten woanders lernen als in einem Ort, der Wissen bereitstellt, Erfahrung erschließt und kritische Reflexion anbietet? Ist das nicht die Schule? Es ist kein anderer Platz vorstellbar, an dem man sich besser um das Bildungsziel der Konvention, „das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben ... vorzubereiten“, bemühen könnte. Es geht nur mit Beteiligung der Kinder, die die großen Aufgaben wahrnehmen und Fragen, Sorgen und manchmal Ängste haben. Ganz sicher muss man auch die Eltern und das Umfeld der Schule einbeziehen, wie es eine Reihe von Schulen bereits in bemerkenswerter Weise praktiziert. In der Schule geht es auch um intellektuelle Leistungen. Nach der Konvention muss Schule jedoch vor allem ein Ort sein, an dem junge Menschen gemeinsam mit Erwachsenen an Problemen, die gutes Menschenleben bedrohen, arbeiten und dabei zukunftsfähige Handlungsweisen entwickeln. Die Konvention gibt dieser Aufgabe denselben Rang wie dem fachlichen Unterricht. Es ist verwunderlich, wie wenig Folgerungen die Vertragsstaaten der Konvention aus dieser Selbstverpflichtung für ihre Schulen bis jetzt gezogen haben. Prof. Dr. Lothar Krappmann, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Berlin, krappmann@mpib-berlin.mpg.de

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Aktionstag Kinderrechte 2014 Bundesweiter Aktionstag f端r Kinderrechte zum 20. November

Mitmachen und kostenloses Unterrichts- und Informations-

material f端r Grundschule und Sekundarstufe I bei UNICEF anfordern.

Ihr Kontakt zu UNICEF: Marianne M端ller-Antoine Tel. 0221-93650-278 E-Mail: kinderrechte@unicef.de www.unicef.de/mitmachen/aktionstag-kinderrechte

UNICEF/Hyou Vielz

息 UNICEF DT/2012/Hyou Vielz

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Meinung

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Bildung muss aus Freihandelsabkommen raus! Es braut sich diesseits und jenseits des Atlantiks etwas zusammen. Der Auftrag des Staates, den uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Bildungsangeboten zu gewährleisten, ist ins Visier des Kommerz geraten. Auf dem G8-Gipfel im irischen Enniskillen im Juni 2013 einigten sich die Staatschefs der EU und der USA, eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – kurz TTIP – zwischen der EU und den USA auszuhandeln. Dabei gaben sich die Staatschefs kurzerhand selbst den Verhandlungsauftrag und ignorierten sowohl die nationalen Parlamente als auch das EU-Parlament. Bis heute wurde das Verhandlungsmandat nicht offengelegt. Es sickerte lediglich durch, dass auf Druck von Frankreich die audiovisuellen Medien ausgenommen sind. Nicht infrage gestellt wird dagegen, den Bildungsbereich zum Gegenstand des geplanten Freihandels zu machen. Der VBE lehnt diese Pläne vom Grundsatz her ab. Wir fordern von den politisch Verantwortlichen, den Bildungssektor generell aus TTIP herauszunehmen. Es gibt gewichtige Gründe für unsere Forderung, die auf dem Tisch der Bundesregierung, des Bundestages und der deutschen Abgeordneten im EUParlament liegen. Vor allem mit Blick auf den vorgesehenen Investorenschutz besteht die große Gefahr, dass Regeln für den kommerziellen Handel den Handlungsspielraum der Regierungen und zuständigen Behörden einschränken, öffentliche Bildung in hoher Qualität bereitzustellen. National vereinbarte Qualitätsstandards, zum Beispiel für die Lehrerbildung, könnten sehr schnell als unzulässige Investitionshemmnisse deklariert werden, gegen die große Bildungskonzerne auf dem Klageweg vorgehen dürften. Wir wollen nicht, dass die Lehrerinnen und Lehrer durch Apps ersetzt werden. Verschärft kontraproduktiv können sich zudem die knappen Haushalte in den Ländern auswirken, denn die Schuldenbremse zwingt zu Einschnitten, wenn es sich nicht um Investitionen handelt. Der Bildungsbereich aber wird nur in Sonntagsreden als „Investition in die Zukunft“ apostrophiert, im wirklichen Haushaltsleben gilt er als Ausgabenlast. Schon jetzt werden den öffentlichen Bildungseinrichtungen notwendige Ressourcen verwehrt. Das hat Unterrichtsausfall, vergrößerte Klassen, eine vernachlässigte Ausstattung und Abstriche bei der individuellen Förderung zur Folge. Enttäuschte Eltern, die es sich leisten können, wählen immer häufiger private Träger. Dieser schleichende Trend zur Privatisierung von Bildung wird noch durch das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich verstärkt. Denn Gelder des Bundes müssen um den Schulbereich herumgeleitet werden. So wird bedürftigen Kindern per Gutschein private Nachhilfe angeboten, während in öffentlichen Schulen Ressourcen für individuelle Förderung und Hausaufgabenhilfe fehlen. Diese widersinnige Politik muss auf hören. Öffentliche Bildungseinrichtungen müssen gestärkt werden. Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung darf nicht untergraben werden. Vor diesem Hintergrund ist es eine gefährliche Bagatellisierung durch die TTIP-Befürworter, unsere Kritik als Mythos hinzustellen. Auch wenn ausschließlich privat finanzierte Bildungsdienstleistungen in das TTIP aufgenommen werden, würden die Barrieren für eine Privatisierung weiterer öffentlicher Bildungsangebote gesenkt. Die Übernahme des Kompromisses aus dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) ins TTIP bietet vor einem Ausverkauf von Bildung keinen hinreichenden Schutz. Denn: Dienstleistungen allein in Ausübung der Regierungsautorität auch im TTIP auszunehmen, erfasst nicht das existierende Nebeneinander von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen mit öffentlichem Bildungsauftrag. Die Ausnahmeregelung gibt keinen Schutz vor der Kommerzialisierung von Bildungsqualität. Die VBE-Forderungen sind Teil des öffentlichen Drucks auf die TTIP-Verhandler. Und dieser Druck wächst. Das Riesenprojekt ist in schweres Fahrwasser gekommen. Für uns bleibt das Thema ganz oben auf der Agenda. Udo Beckmann VBE-Bundesvorsitzender u.beckmann@vbe.de

Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE)


Bildungspraxis Auf der Kinderrechte-Botschafter-Konferenz im Hessischen Landtag präsent: Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule, r. Schulleiterin Barbara Busch, l. Sonja Student, Makista e.V.

Auf dem Weg zur kindergerechten Grundschule Die Albert-Schweitzer-Schule in Langen

Von Barbara Busch, Jasmine Gebhard, Sonja Student

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Die Albert-Schweitzer-Schule (ASS) gehört seit 2010 zum Schulnetzwerk der Modellschulen für Kinderrechte in Hessen. Für ihr Engagement in sozialen Projekten und die Einbindung der Kinderrechte in das Gesamtkonzept bekam die ASS im Jahr 2012 den Sonderpreis „Kinderrechte machen Schule“ beim UNICEF-JuniorBotschafter-Wettbewerb.

Verankerung der Kinderrechte im Schulkonzept Das Schulkonzept verortet die Themen der Kinderrechte und Demokratieerziehung als übergeordnete Haltung. Als Profilschwerpunkt werden die Kinderrechte bei der regelmäßigen staatlichen Schulinspektion evaluiert und anerkannt. Die Entwicklung zur demokratischen und kindergerechten Schule war ein langer Prozess, der mit Haltungsänderungen vor allem bei den Erwachsenen verbunden war. Das Kind steht im Mittelpunkt, Eltern und Kinder werden aktiv in das Schulleben einbezogen, sie werden gehört und dürfen mitbestimmen. Kinderrechte spielen explizit im Unterricht eine Rolle. Die Rechte der Kinder werden an vielen Stellen des Schullebens sichtbar und thematisiert. Die Kinder üben sich schon früh darin, Konflikte eigenständig und friedlich zu lösen. Als Mitbestimmungsort und Training der Kommunikations- und Konfliktfähigkeiten ist im Stundenplan eine Unterrichtsstunde reserviert – und zwar in Form des Klassenrats. Weitere Bausteine wie z. B. das Schülerparlament, das Bewegte Lernen und das Betreuungsund Kursangebot im Ganztagsbereich tragen ebenfalls maßgeblich zum friedlichen Schulleben und zur Zufriedenheit der Eltern- und Schülerschaft bei. Für die Eltern findet jährlich ein Informationsabend zum Thema „Kinderrechte in Familie und Schule“ statt.

Rechte und Pflichten als demokratische Basis Die „Rechte und Pflichten“ (formuliert für Lehrkräfte, Eltern, Kinder) sind für alle Personengruppen in der Schule grundlegend und fördern nachhaltig das demokratische und friedliche Handeln und Denken, die Akzeptanz der Vielfalt und den freundlichen, respektvollen Umgang miteinander. Sie wurden von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern gemeinsam erarbeitet und hängen in Form großer Plakate zentral im Foyer der Schule.

Auf Basis der Kinder- bzw. Menschenrechte formulieren sie wichtige Grundlagen für den Umgang miteinander, z. B. „Ich habe das Recht, auf Hilfe und Unterstützung“ / „Ich habe die Pflicht, anderen zu helfen und sie zu unterstützen“ oder „Ich habe das Recht meine Meinung zu sagen“ / „Ich habe die Pflicht, die Meinungen anderer zu tolerieren.“ Auf der Schulwebseite www.albert-schweitzer-schule-langen.de findet man die Rechte & Pflichten für alle drei Gruppen (Eltern, Lehrer, Kinder) als Datei.

Kinderrechte im Unterricht Schon ab der 1. Klasse sind die Kinderrechte bei allen Kindern präsent – durch Projekte, gemeinsame Regeln und durch das Poster von Makista e. V. „Die Kinderrechte – kurz gefasst“, das in allen Klassen hängt. Curricular sind die Kinderrechte explizit im Sachunterricht verankert. Im Bereich Demokratielernen wurden Bausteine für alle Jahrgangsstufen entwickelt, die durch die Kinderrechte ergänzt wurden. Somit ist das Thema für die dritte Jahrgangsstufe verpflichtend für alle festgeschrieben: Die dritten Klassen lernen die Kinderrechte kennen, setzen sich kritisch damit auseinander, beziehen sie auf die eigene, aber auch auf fremde LebenswirklichKlasse 1 Klassenregeln Wahl Klassensprecher Einführung Klassenrat Hör-Auf-Regel

Wöchentlich: Schülerparlament Patenschaften in 1.+3. Klasse

Klasse 2 Rechte & Pflichten Pausenregeln

Jährlich: Kinderrechte-Fest Spendenaktionen Müllsammlung

Klasse 3 Kennenlernen der UN-Kinderrechtskonvention Projekt zu den Kinderrechten Eltern-Infoabend zu den Kinderrechten Klasse 4 Formen und Organe der Demokratie Besuch beim Bürgermeister/Landtag

4 x im Jahr: Schulversammlung 2 x im Jahr: KinderrechteWorkshop mit UNICEF

keiten von Kindern verschiedener Nationen. Im Unterricht oder in Projekten gestalten die Kinder Plakate oder Foto-Stories und finden weitere kreative Ausdrucksformen für die Kinderrechte, wie z. B. die Himmelsleitern. Die Ergebnisse werden in einer jährlich wechselnden Dauer-Ausstellung im Eingangsbereich der Schule sichtbar gemacht.


Bildungspraxis

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Materialkisten für die einzelnen Jahrgangsstufen unterstützen die Unterrichts- und Projektarbeit (u. a. Klassenrats-Set, Praxis-Mappe Kinderrechte, Spiele, Streitschlichter-Leporello). Ihr Inhalt wird regelmäßig evaluiert und durch gute Ideen bzw. neue Unterlagen ergänzt.

Schülerpartizipation: Klassenrat, Schülerparlament und Schulversammlung Der Klassenrat ist fester Bestandteil des wöchentlichen Stundenplans für alle Klassen. Jede Klasse hat ihren eigenen Klassenrat mit den festgelegten Rollen: Präsident/-in, Leisewächter/-in, Zeitwächter/-in und Protokollant/-in. In den Jahrgangsstufen eins und zwei übernimmt das Schreiben des Protokolls meist noch die Klassenlehrerin. Ziel ist es, dass die Kinder am Ende der Grundschulzeit alle Ämter eigenständig meistern können. Die Kinder bekommen die Möglichkeit, mit anderen gemeinsam ihre Erfahrungen und Gefühle auszutauschen, Schwierigkeiten zu besprechen und Probleme zu lösen oder gemeinsame Vorhaben zu planen. Ganz nebenbei trainieren sie die Einhaltung von Gesprächsregeln, erlernen Kommunikationsfähigkeiten und machen erste Erfahrungen mit demokratischen Aushandlungsprozessen. Das wöchentliche Schülerparlament befasst sich mit gesamtschulischen Fragen und Anliegen aus der Schülerschaft. Die je zwei Klassensprecher/-innen aller Klassen geben die Stimmung aus der eigenen Klasse wieder und bringen Anregungen und Wünsche ein. Die Schulleitung ist ebenfalls Teilnehmer, hat aber nicht die Leitung der Sitzung inne. Viermal im Jahr findet eine Schulversammlung statt. Die Moderation und das Programm übernehmen die Kinder selbst. Sie singen, tanzen, schauspielern und berichten von aktuellen Unterrichtsgeschehnissen.

Soziales Lernen und Patenschaften Patenschaften zwischen den Erst- und Drittklässlern und gemeinsame Projekte zwischen den Patenklassen intensivieren die Freundschaften und erzeugen Nähe zwischen den „Großen“ und den „Kleinen“. Mit den benachbarten Förderschulen und der Schule für geistig-emotionale Entwicklung wurden gemeinsame Projekte gestartet und somit dem „Recht auf gemeinsames Lernen, mit oder ohne Behinderung“ Rechnung getragen.

An zwei Tagen kommen Kinder mit geistiger Behinderung an die ASS und lernen in gemeinsamen Unterrichtsprojekten, unternehmen zusammen Ausflüge und essen in gemeinsamer Runde. Jährlich nehmen einzelne Klassen der ASS an der Umweltschutzaktion „Sauberhafter Schulweg“ teil. Die Kinder lernen mehr zur Müllvermeidung und die Umweltverschmutzung im nahen Lebensumfeld hautnah kennen. Die Schüler engagieren sich auch für Kinder in anderen Ländern oder bei uns. Jährlich finden zu Weihnachten Sammelaktionen für benachteiligte Familien statt und die Kinder werden sensibilisiert für unterschiedliche Lebensverhältnisse und Notsituationen. Daraus entstanden Projekte wie „Freundschaftsbänder für Japan“, „1000 Steine für Pakistan“, „Brücke der Verbundenheit mit den Philippinen“, „Schulrucksäcke für Mary‘s Meals für den Senegal“.

Öffentlichkeit in Schule und Kommune Die Schule nutzt verschiedene Wege, schulintern und öffentlich über ihre Ziele und Aktivitäten als Kinderrechte- und Demokratieschule zu informieren: über die Schulwebseite und -broschüre (u. a. mit einer Kurzfassung der Kinderrechte), an Infoständen am Schulfest oder in der Projektwoche, auf dem jährlichen Kinderrechtefest auf dem Schulhof zum Recht auf Freizeit, durch Pressemitteilungen in den lokalen Zeitungen oder die Teilnahme am Kinderfest in der Nachbargemeinde. Den Schuleingang schmücken KinderrechteZaunfiguren aus Holz. Sie machen die Fußgänger und natürlich die Lehrer, Schüler und Eltern jeden Morgen auf die Kinderrechte aufmerksam. Barbara Busch, Jasmine Gebhard und Sonja Student Mehr auf:

www.kinderrechteschulen.de Das Modellschul-Netzwerk Kinderrechte in Hessen ist ein Programm von Makista e. V. in Kooperation mit UNICEF Deutschland und der Ann-Kathrin-Linsenhoff-UNICEF-Stiftung. Es steht unter Schirmherrschaft des Hessischen Kultusministeriums. Weitere Projektpartner sind u. a. das Deutsche Kinderhilfswerk. Siehe auch Edelstein/Krappmann/Student: Kinderrechte in die Schule. Gleichheit, Schutz, Förderung, Partizipation, Schwalbach/Ts., 2014

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Bildungspraxis

Kinderrechte: 12

„Wir müssen da schon aktiv sein“ B&E-Gespräch mit Lisa Mayzel, Schülerin am Gymnasium Fridericianum Schwerin, Jahrgangs­stufe 11, und Leiterin der UNICEF-Juniorgruppe. Das Fridericianum Schwerin ist eine „Schule für UNICEF“. Die Juniorgruppe besteht seit sieben Jahren an der Schule.

Kinderrechte in Deutschland – wie sind Sie auf das Thema gestoßen? Der Anstoß kam von unserer Lehrerin, Frau Biedermann. Ich habe mich dann mit dem Problem beschäftigt und fand, dass die Kinder­ rechte vom Staat und auch in der Schule und von Eltern noch zu wenig beachtet werden. Die Kinderrechte sind zu wenig bekannt.

Welche Rechte sind Ihnen besonders wichtig? Mir liegen das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Schutz im Krieg besonders am Herzen. Das hat mit persönlichen Erfahrungen zu tun. Wie gehen Sie vor, Kinderrechte zum Alltagsthema zu machen? Kinder sollten von Anfang an über ihre Rechte informiert werden und ebenso die Eltern, die Großeltern, die Lehrer. Alle Menschen müssen von der Existenz der Kinderrechte wissen. Deshalb ist uns unser jährlicher Projekttag in den 6. und 7. Klassen so wichtig. Wir merken, dass das Thema Kinderrechte für die meisten Schüler neu ist. Wir denken in unserer Gruppe auch über Informationsveranstaltungen für Eltern nach, hier an unserer Schule oder auch an Grundschulen.

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Mit Blick auf das Schulmotto: „Das, was den Menschen ausmacht, muss man immer wieder neu erringen“, scheint das Thema doch ein Selbstläufer zu sein? Eher nicht. Wir müssen da schon aktiv sein. Jahr für Jahr gehen wir in die Klassen, um Mitschüler zu gewinnen, in unserer Gruppe zu arbeiten und selbst Kinderrechte bekannt zu machen. Unsere Gruppe arbeitet sehr eigenständig und stimmt sich mit der Schulleitung ab. Das Recht auf Teilhabe, das Recht auf Verantwortung sind Teil der Kinderrechte. Wie sieht das konkret im schulischen Alltag aus? Wir haben das Recht auf Teilhabe. Wir sagen unsere Meinung im Unterricht. An der Schule arbeitet unsere Schülervertretung. In jeder Klasse gibt es einen gewählten Vertreter. Unsere UNICEF-Gruppe arbeitet auf rein freiwilliger Basis. Wir sind übrigens die einzige Juniorgruppe in Schwerin. Derzeit sind wir zehn Mädchen in der Gruppe, aber bei unseren Projekten arbeiten dann auch andere Schüler mit. Das ist wichtig, denn allein wäre das nicht zu schaffen. Von der Schule werden wir unterstützt, vor allem beim Projekttag „Kinderrechte“. 120 Schüler nehmen da parallel an Workshops teil. Unsere Mitglieder der Gruppe leiten die Workshops. Es gibt von uns eine Informationsrunde mit einem Quiz und mit Videos und anschließend findet noch eine Schnipseljagd in der Umgebung unserer Schule statt. Lehrer sichern am Projekttag die Aufsicht. Alles andere verantworten wir. Das Konzept entsteht immer in unserer Gruppe, und Frau Biedermann ist unser Ansprechpartner. Sie hält den Kontakt zur Schulleitung und ist für die organisatorische Absicherung der Veranstaltungen da. Finden Sie Anerkennung? Ja, auf jeden Fall. Die Lehrer sagen dann: Das habt ihr gut gemacht. Ich freue mich auch, wenn nach einem solchen Projekttag Schüler auf uns zukommen und sagen, dass das interessant war für sie. Stolz sind wir auf die Einladung zum Projekttag „25 Jahre Kinderrechtskonvention“ am Sitz des Bundespräsidenten. Wir sind eine von fünf eingeladenen Gruppen. Wir stellen dort unsere Arbeit vor.

Wie gehen Sie mit Widerständen um? Wenn Kritik von Schülern oder Lehrern kommt, suchen wir das Gespräch. Das ist immer der beste Weg, ein Problem zu klären. Und wir lernen daraus für das nächste Projekt. Jetzt geben wir zum Projekttag ein Infoblatt an die Eltern. Ihr Einverständnis ist uns wichtig. Sie müssen auch wissen, wie die Schnipseljagd abläuft – in Zehnergruppen und in Kontakt per Handy. Aber Probleme haben wir nicht wirklich. Eher müssen wir darüber nachdenken, wie sich unsere vielen Ideen realisieren lassen. Das ist viel zusätzliche Arbeit. Zuerst sind wir Schüler und müssen unsere Aufgaben machen.

Was wünschen Sie sich? Viel mehr Kinder müssen über ihre Rechte Bescheid wissen und sie auch beanspruchen. Unsere Erfahrung ist, wenn die Schüler mehr über Kinderrechte wissen, können sie auch mehr ihre Meinung einbringen. Das Gespräch führte Mira Futász.

Aktuelles in Sachen Kinderrechte auf der großen Stellwand im Schulfoyer: Lisa Mayzel (rechts) leitet die UNICEF-Juniorgruppe am Fridericianum Schwerin. Kerstin Biedermann (links) – am Fridericianum spiritus rector in Sachen Kinderrechte – unterrichtet Geografie und Sport und ist Ansprechpartnerin der Juniorgruppe.

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Blickpunkt

Kinderrechte: Auch eine Aufgabe für Schulträger? Fülle des Lehrstoffs gut bewältigen kann. Diese mütterlichen Sorgen haben sich schnell zerstreut und anstelle dieser Gedanken hat sich ein ganz anderer eingestellt. Durch die Einführung des G8-Gymnasiums mit dem erweiterten Nachmittagsunterricht und die Zunahme von Ganztagsangeboten erstreckt sich der Schulalltag der Kinder und Jugendlichen bis weit in den Nachmittag. Während die Schulräume und das Schulgelände einen immer größeren Anteil an der Lebenswelt eines Kindes und eines Jugendlichen einnehmen, wird die Verweildauer an außerschulischen Orten und vor allem in der Familie insgesamt geringer.

Wenn man an die Aufgaben der Schulträger denkt, hat man auf den ersten Blick nicht das Thema Kinderrechte im Kopf. Man denkt vielmehr an Statistiken, Schulraumplanungen, die Ausstattung von Klassenräumen mit Lehr- und Lernmaterialien, an Minimierung der Kosten für die Schulhausreinigung durch Intervallreinigung und an Brandschutzverordnungen, die bei Alt- und Neubauten in getrennter Art und Weise anzuwenden sind. Bei dem Begriff Kinderrechte denkt man an eine gewaltige Aufgabe, weit weg und weit oben angesiedelt in der großen Weltpolitik, an den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen und -gebieten, verursacht durch Konflikte der Erwachsenen, an schwer zu bewältigende Aufgaben unter schwierigen Bedingungen. Welche Bedeutung die Kinderrechte für die Arbeit der Schulträger haben und wie tiefgreifend die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, also die grundlegenden Kinderrechte, durch Maßnahmen und Entscheidungen der Schulträger bestimmt wird, wird deutlich, wenn man sich einen ganz gewöhnlichen Schultag eines Kindes in einer weiterführenden Schule ansieht. Ich denke hier ganz praktisch an meinen Sohn Jonas, der mittlerweile schon im Studium ist. Als Jonas als 10-jähriger Fünftklässler 2004 an einem G8-Gymnasium eingeschult wurde, habe ich mir über alles mögliche Gedanken gemacht, nur nicht über Kinderrechte. Ich habe überlegt, ob er wohl den Wechsel von seiner wohlbehüteten, kleinen Grundschule in das große Gymnasium mit seinen über 1200 Schülern gut schaffen wird, ob er neue Freundschaften knüpfen kann, mit den neuen Lehrern zurechtkommt und ob er die

Die Schulen und Schulträger haben sich im letzten Jahrzehnt bemüht, diese Umstellung von Halbtagsschulbetrieb auf Ganztagsschulbetrieb bei gleichbleibenden finanziellen und personellen Ressourcen zu bewerkstelligen. Vordergründig wurde hierbei an die zeitliche Organisation zur Gewährleistung des schulischen Ablaufes gedacht. Die Schüler sollten im neu geplanten Takt des schulischen Ablaufes genauso „funktionieren“, wie in den Generationen zuvor. Die Organisation des Stundenplans mit Nachmittagsunterricht, die Einrichtung von Kantinen und die Durchsetzung einer Pause zur Essenseinnahme standen hierbei im Vordergrund. Die wesentlichen Entscheidungen um die Anordnung der Fächer im Schulalltag, die Rhythmisierung des Unterrichts und die Einrichtung der Schulräume wurden als top-down-Entscheidungen, in der Regel ohne Befragung und Mitentscheidung der Betroffenen, also der Schüler, getroffen. Eine Beteiligung bei den Entscheidungsprozessen war allenfalls im engen Rahmen der Schulmitbestimmungsgesetze durch die Schulkonferenzen denkbar. Der Schulträger hat dafür gesorgt, dass Bistros errichtet wurden, aber schon die Einrichtung von bedarfsorientierten speziellen Räumen zur Nachmittagsbetreuung stieß an enge finanzielle und konzeptionelle Grenzen. Eine Planung der neukonzipierten Ganztags-Schulzeit unter Beteiligung derer um die es geht, nämlich der Kinder und Jugendlichen, hätte möglicherweise ganz andere Ergebnisse gebracht. Kinder und Jugendliche funktionieren nicht in einem festgelegten Takt. Sie sind individuell verschieden und in einem doch gleich, nämlich alle Kinder und Jugendlichen haben zentrale Grundbedürfnisse. Sie brauchen, um konzentrations- und leistungsfähig zu sein, einen Wechsel von Konzentration, Entspannungs- und Bewegungszeit.


2014 B&E 3| Das konnte ich sehr gut tagtäglich sehen, wenn mein Sohn Jonas nach einem 9-Stunden-Schultag ziemlich erschöpft aus der Schule nach Hause kam, seinen Tag verbracht hat in einem Rhythmus von sechs Stunden Unterricht am Vormittag, einer zu kurze Pause, die ausschließlich zur schnellen Essenseinnahme ausreichte und drei Stunden Unterricht am Nachmittag. Wie die Zusammensetzung der Speisepläne aussehen sollte, damit die Kinder Energie für den Nachmittag tanken konnten, darum konnte sich zu diesem Zeitpunkt noch niemand Gedanken machen. Planungs- und Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen habe ich im Rahmen von Zukunftswerkstätten schon viele Male durchgeführt. Es ging hierbei um Planungen für Schulhofumgestaltungen, die die Grundlage für die baulichen Maßnahmen auf den Schulgeländen bildeten, um Entwicklung von Ernährungskonzepten für die Schulen und ihre Bistros oder um Entwicklungen eines pädagogischen Konzeptes für die Nachmittagsbetreuung. Diese Projekte wurden auf Nachfragen von Schulen entwickelt. Als definierte Aufgabe innerhalb einer Verwaltung gab es diese Form von Partizipation zu diesem Zeitpunkt nicht. Gezeigt hat sich bei allen diesen Zukunftswerkstätten, dass Kinder und Jugendliche, „Experten in eigener Sache sind“, d. h. ganz differenziert ihre Grundbedürfnisse formulieren und realistische Lösungs- und Umsetzungsvorschläge entwickeln. Die positiven Erfahrungen mit den Ergebnissen der Zukunftswerkstätten haben dazu geführt, dass es sich der Landkreis Saarlouis als Schulträger von 30 weiterführenden Schulen zur Aufgabe gemacht hat, die Schulgemeinschaften systematisch zu beteiligen bevor Maßnahmen getroffen werden, die weit in den Schulalltag und in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen hineinreichende Auswirkungen haben. Als Schulentwicklungsplanerin kann ich unsere Schulen hauptamtlich mit dem Programm „Gemeinsam Schule gestalten – Landkreis Saarlouis macht Schule“ an diesen Entscheidungsprozessen partizipieren lassen. So können langfristig sinnvoll und nachhaltig Gestaltungsprozesse eingeleitet und durchgeführt werden. Hierbei geht es insbesondere darum, dass den Kindern und Jugendlichen das Recht eingeräumt wird, ihre Grundbedürfnisse zu formulieren und einzufordern.

Die leitenden Prinzipien sind • Partizipation aller Beteiligten und soziales Lernen • Förderung von Eigeninitiative und Übernahme von Verantwortung • Ganzheitliche Kompetenzstärkung Die Zukunftswerkstatt stellt die zentrale Frage, wie die Vorstellungen einer nachhaltigen Entwicklung aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen aussehen. Daraus haben sich viele Veränderungen hin zu einer kommunalen Bildungslandschaft für Kinderrechte und Demokratie entwickelt. Von unseren 30 weiterführenden Schulen haben sich mittlerweile 22 Schulen auf den Weg gemacht, die von den Kindern und Jugendlichen entwickelten Planungen umzusetzen. Die Gestaltung der Schulhöfe zu einem bewegungsund kommunikationsanregenden Aufenthaltsort, ökologisch und naturnah gestaltet, die Entwicklung von gesundheitsförderlichen Ernährungskonzepten für die Schulverpflegung unter Einbezug der für Kinder und Jugendliche wichtigen Frage nach dem Schutz des Naturhaushaltes und fairem Handel sowie die Gestaltung der Lebens und Arbeitsräume in der Schule sind mittlerweile eine Selbstverständlichkeit geworden. Bei geplanten Neubaumaßnahmen entwickeln zuerst die Schüler und Schülerinnen in einer Zukunftswerkstatt die Grundlagenplanung mit allen Bereichen, die für sie wichtig sind. Entstanden ist eine lebendige, bunte Schullandschaft. Wenn ich mir heute, zehn Jahre später, den Schulalltag eines 10-jährigen Fünftklässlers ansehe, freue ich mich über diese Entwicklungen. Und damit bin ich wieder bei der Frage: „Sind Kinderrechte eine Aufgabe für die Schulträger?“ Kinder und Jugendliche die ihre schulische und außerschulische Lebenswelt selbst aktiv mitgestalten, gehen nicht nur lieber zur Schule, sind motivierter und engagierter, sondern bilden auch ganzheitliche und demokratische Kompetenzen aus. Sie können besser mit den auf sie zukommenden Herausforderungen in der Gesellschaft umgehen und entwickeln einen verantwortungsvollen Umgang mit der Zukunft. Sie werden stark gemacht – auch für schwierige Zeiten. Kinderrechte sind eine wichtige, zukunftsorientierte Aufgabe für die Schulträger! Natalie Sadik Schulentwicklungsplanerin Programmleiterin „Gemeinsam Schule gestalten – Landkreis Saarlouis macht Schule“

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Im Bund und über Grenzen

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Prävention gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Blickpunkt

Beirat des Unabhängigen Beauftragten. Vorn Mitte v. l. Johannes-Wilhelm Rörig, Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, Bundesministerin a. D. Dr. Christine Bergmann; Udo Beckmann 4. v. r.

Der VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann ist durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, zum Mitglied im Beirat berufen worden. Der Beirat konstituierte sich am 22. September 2014 in Berlin. In dem 33-köpfigen Gremium arbeiten Betroffene und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis in themenspezifischen Konzeptgruppen. Udo Beckmann arbeitet in der Gruppe „Prävention“. „Es liegt uns sehr am Herzen, dass der Schutz gegen Missbrauch mehr als bisher fester Bestandteil schulischer Entwicklung wird“, unterstrich der VBE-Bundesvorsitzende. „Schule muss Schutzraum und Kompetenzraum sein, was aber nur gelingt, wenn Schule in ein Netz unterschiedlicher Kompetenzen eingebettet ist.“

Berliner Erklärung zur Inklusion

„Inklusion braucht einen klaren politischen Willen, um nicht zu scheitern“, betonen der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und seine Partnerorganisationen Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer (GÖD-APS) Österreich sowie Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) in ihrer Berliner Erklärung zur Inklusion. Gelingende Inklusion sei ein langer Prozess, der politische Wahlperioden überdauere und dauernde Aufmerksamkeit verlange, heißt es darin weiter. „Alle Kinder sollen grundsätzlich in die Schule vor Ort gehen können und dort gemäß ihrem Lernstand gefördert werden. Die dafür notwendigen Gelingensbedingungen müssen von der Politik festgelegt und gesichert werden. Die Verbände fordern eine professionelle Umsetzung, damit kein Kind zum Verlierer wird.“ VBE, GÖD-APS und LCH dringen darauf, „für die Entwicklung einer inklusiven Schule sind kontinuierlich ausreichende Ressourcen ohne Finanzierungsvorbehalt bereitzustellen“. Bisher zentral angesiedelte sonderpädagogische Fachkompetenzen müssten in ein inklusives Schulsystem passend integriert werden. Die drei Verbände warnen, „Inklusion kann nicht in der üblich gewordenen Reformhektik von oben verordnet und ohne genügend Ressourcen an die Schulen delegiert werden. Sonst droht ein Scheitern“. Mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland bekräftigte VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann, das Maß für gelingende Inklusion müsse das Wohl des Kindes sein. Kindeswohl nach Kassenlage dürfe es nicht geben. Udo Beckmann kritisierte das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich „als großes Hindernis in Deutschland, die Inklusion in gemeinsamer Verantwortung umzusetzen. Wir brauchen endlich ein tragfähiges, gemeinsames Finanzierungskonzept von Bund, Ländern und Kommunen.“ Die Berliner Erklärung verabschiedeten die Vorstände von GÖD-APS, LCH und VBE auf dem trinationalen Treffen am 15. und 16. Mai 2014 in Berlin. Seit 2007 stehen die drei Partnerorganisationen aus Österreich, der Schweiz und Deutschland in regelmäßigem und engem Erfahrungsaustausch über die Gelingensbedingungen im Bildungsbereich und die Situation der Lehrerinnen und Lehrer.

Herzliche Begegnung im Rahmen des trinationalen Treffens in Berlin. V. l. n. r.: Franziska Peterhans (LCH), Beat W. Zemp (LCH), Rolf Busch (VBE), Gitta FrankeZöllmer (VBE), Jürg Brühlmann (LCH), Jutta Eckinger (VBE), Martin Höflehner (GÖD), Dr. Ludwig Eckinger (VBE), Walter Riegler (GÖD), Klaus Dauderstädt (dbb), Udo Beckmann (VBE), Helmut Skala (GÖD)


VBE-Magazin 2014 B&E 3| Bereits 2007 stellten die drei Lehrergewerkschaften klar, dass alle Lehramtsstudiengänge grundsätzlich mit einem Master abschließen müssen. Mit der „Wiener Erklärung“ 2008 und ihrer gleichzeitigen Forderung, die 600.000 Lehrerinnen und Lehrer der drei Länder, die in den kommenden 15 Jahren in den Ruhestand gehen, hochwertig zu ersetzen, wurde erfolgreich der Handlungsdruck auf die Politik erhöht. Zwei weitere gemeinsame Erklärungen folgten: 2010 die Züricher Erklärung zum Lehrermangel und 2012 die Züricher Erklärung als Kritik der Schulleistungstests. www.vbe.de/international/stellungnahmen/ berlinererklaerung14.html

VBE-Senioren zu Gast beim sibirischen Bildungsreferat

Während einer Studienreise im Sommer durch Sibirien trafen die Vertreter der VBE-Senioren unter Leitung des Bundesseniorensprechers Max Schindlbeck mit der Direktorin des Bildungsreferates der Region Irkutsk Valentina Peregudowa und ihrer Stellvertreterin Olga Beloussowa zu einem Meinungsaustausch zusammen. Hierbei inforDer VBE fordert ebenso wie das Europäische Gewerkmierten sich die deutschen Lehrersenioren über das schaftskomitee für Bildung und Wissenschaft (ETUCESchulwesen der Russischen Föderation. EI), die Bildungsdienstleistungen generell aus dem In ganz Russland sind die Schulen einheitlich organisiert Abkommen über Transatlantische Handels- und Investiund strukturiert. Auch sind die Inhalte der Hauptfächer tionspartnerschaft (TTIP) EU-USA herauszunehmen. „Es Russisch, Mathematik und Physik landesweit gleich. Dies muss verhindert werden, dass Regeln für den kommerziwird zusätzlich durch genormte Lehrbücher unterstützt. ellen Handel die Möglichkeiten der Regierungen und der Unterschiede gibt es nur in den Nebenfächern, die regiozuständigen Behörden einschränken, öffentliche Bilnale Besonderheiten berücksichtigen. dung in hoher Qualität bereitzustellen“, betonte VBEBundesvorsitzender Udo Beckmann. „Eine Regelung wie Nach dem Besuch des Kindergartens beginnt die Grundim Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstschule mit dem siebten Lebensjahr. Nach vier Schuljahren leistungen (GATS), Dienstleistungen auszunehmen, die wechseln alle Schüler gemeinsam in die Mittelschule. Ein in Ausübung der Regierungsautorität geleistet werden, Sitzenbleiben oder Wiederholen gibt es nicht. In den biete keinen hinreichenden Schutz vor KommerzialisieFächern, in denen der Schüler schlecht ist, das heißt, in rung der Bildungsqualität. In Deutschland nehmen denen er die Note 2 oder 1 hat (In Russland ist 1 die öffentliche und private Bildungseinrichtungen den schlechteste und 5 die beste Note!), muss er im nächsten öffentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag wahr.“ Schuljahr nacharbeiten. Diese Nacharbeit müssen die Lehrer ohne zusätzliche personelle, zeitliche oder finanziGegenüber dpa bewertete Udo Beckmann Ende Juni das elle Hilfe selbst organisieren. In Russland ist das BilTTIP als „einen Generalangriff auf die demokratische dungsministerium der Ansicht, dass vor allem die LehrBeschlussfassung im Bildungsbereich“. Die Verhandkraft schuld ist, wenn ein Schüler schlechte Noten hat. lungen würden insbesondere den in der EU geltenden Nach der neunten Jahrgangsstufe haben alle Kinder mit Grundsatz aushöhlen, „dass der Bildungsbereich in Ver16 Jahren die allgemeine Grundbildung. Danach haben antwortung der Mitgliedsstaaten ausgestaltet wird und die Jugendlichen die Möglichkeit, zwischen einer Berufsin Deutschland die Länder zuständig sind“. Der VBEschule, einer Fachschule oder der gymnasialen Oberstufe Bundesvorsitzende warnte in dem dpa-Gespräch: „Hohe zu wählen. Alle drei Schularten dauern noch einmal zwei Qualitätsstandards bei Lizensierungs- und AkkreditieJahre. Abweichungen von diesem starren System gibt es rungsverfahren könnten als versteckte Handelsbarrienur in sehr dünn besiedelten Regionen. Dort können ren ausgelegt werden. Bildungsunternehmen oder die Kombiklassen bis hin zu einer einklassigen Gesamtschule großen marktbeherrschenden IT-Unternehmen bekämit nur einer Lehrkraft gebildet werden. men das Recht, Maßnahmen der Gegenpartei, also des Die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte beträgt 18 WochenStaates, wegen versuchter Gewinneinschränkung vor stunden. Allerdings ist die Besoldung so schlecht, dass internationalen Gerichten anzufechten.“ jeder gezwungen ist, deutlich mehr Unterrichtsstunden zu halten, um sein Einkommen aufzustocken.

VBE-Kritik am TTIP-Verhandlungsmandat

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Besuch im Irkutsker Bildungsreferat. V. l. n. r.: Olga Beloussowa, Max Schindlbeck, Valentina Peregudowa


VBE in den Ländern

Neues aus den 18

Baden-Württemberg

Steuermehreinnahmen für Lehrerstellen verwenden

Flüchtlingskinder kommen je nach Alter und Dauer ihres Aufenthaltes in Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen. Weil es derzeit Engpässe gibt, werden die Kinder und Jugendlichen aber auch an vielen Standorten in Bayern auf Regelklassen verteilt. www.bllv.de

Beim VBE Baden-Württemberg findet die Ankündigung von Finanzminister Nils Schmid (SPD), Steuermehreinnahmen für den nicht vollzogenen Lehrerstellenabbau Brandenburg zu verwenden, uneingeschränkte Zustimmung. „Mehr Gemeinschaftsschulen, mehr Ganztagesgrundschulen, die noch immer nicht umgesetzte Inklusion, mehr Heterogenität an den Realschulen und die Implementierung der Hauptschulabschlussprüfung an dieser Schulart, die Am 13. September 2014 fand in Dahlewitz der 9. LanKooperation mit den Kindertagesstätten sowie eine desverbandstag des Brandenburgischen PädagogenAusstattung der noch verbliebenen Werkrealschulen mit Verbandes (BPV) statt. Der Verbandstag wurde durch Pädagogen, die sie weiterhin handlungsfähig sein lässt, eine bildungspolitische Veranstaltung zum Thema erfordern mehr und nicht weniger Lehrerstellen“, sagt „Gerechtigkeit wa(a)gen – auch in Brandenburg“ VBE-Chef Gerhard Brand. eröffnet. Der VBE-Vorsitzende begrüßt, dass Finanzminister Nils Schmid (SPD) die Bemühungen des Kultusministers In seiner Eröffnungsrede erläuterte Hartmut Stäker, um eine bessere Schule jetzt finanziell mehr unterPräsident des BPV, dass trotz gleichwertiger Abschlüsse stützen will. laut neuem Lehrerbildungsgesetz des Landes Branden„Wer die Unterrichtsversorgung mit solch heißen Nadeln burg eine Ungleichbehandlung der Lehrer entsprechend strickt, tut gut daran, sprudelnde Steuermehreinnahder Schulstufen, in denen sie unterrichten, erfolgt. men in Bildung krisensicher anzulegen und den Schulen Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erdie Lehrerstunden zuzubilligen, die sie benötigen, um ziehung Udo Beckmann forderte in seinem Vortrag zu weiterhin qualitativ hochwertige staatliche Schulen zu dem Thema „die Anerkennung der Gleichwertigkeit gewährleisten“, so VBE-Landeschef Gerhard Brand. der Lehrerarbeit und damit der Lehrämter“. www.vbe-bw.de Im weiteren Verlauf des Verbandstages wurde der VorBayern stand des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes neu gewählt. Sowohl Hartmut Stäker als Präsident wie auch die Vizepräsidentinnen Christina Adler, Dagmar Graefe, Regina Schollmeier sowie Vizepräsident Gunter Gerth sowie Schatzmeisterin Monika Barwisch wurden Der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenin ihren Ämtern bestätigt. verbandes (BLLV), Klaus Wenzel, hat auf die dramatische www.bpv-vbe.de Situation von Flüchtlingskindern in Bayern hingewiesen und ein Notprogramm gefordert, wonach unbürokraHessen tisch und schnell zehn Millionen Euro für die Schulen bereitgestellt werden müssen. Mit der Soforthilfe sollen Schulstandorte, die Flüchtlingskinder aufnehmen, entlastet werden. Schulleitungen und Lehrkräfte sehen sich seit Wochen „Dann lasst den Worten Taten folgen“, forderte Stefan mit Aufgaben konfrontiert, die weit über die OrganisaWesselmann, Landesvorsitzender des Verbandes Biltion des üblichen Schulalltags hinausgehen: Viele Flücht­- dung und Erziehung (VBE) Hessen, angesichts der Festlingskinder kommen von einem Tag auf den anderen an stellung des Hessischen Kultusministers Prof. Dr. Lorz, die Schulen – viele haben nichts – keinerlei Materialien. dass es zu wenige Männer in den Grundschulen gäbe. Sie sprechen kein Deutsch, und es gibt keine DolmetDie Gründe, dass es kaum Lehrer an Grundschulen gäbe, scher. Viele Kinder und Jugendliche sind darüber hinaus seien sicher vielschichtig, so der Gewerkschaftsvorsitauch schwer traumatisiert. Es mangelt an zusätzlicher zende, jedoch seien die Arbeitsbedingungen wesentlich Unterstützung. Mit dem Geld könnte die größte Not ausschlaggebender. gelindert werden.

Gerechtigkeit wa(a)gen – auch in Brandenburg

BLLV fordert Notprogramm für Flüchtlingskinder

Zu wenige Männer im Lehrerberuf an Grundschulen


Landesverbänden 2014 B & E 33| „Die Tatsache, dass gerade an Grundschulen kaum Männer unterrichten, ist mit Sicherheit auch den Arbeitsbedingungen geschuldet: Die höchste Unterrichtsverpflichtung bei gleichzeitig niedrigster Besoldung innerhalb des Lehrerberufes, dazu keine Beförderungsmöglichkeit. Das nenne ich ‘mal wenig einladend“, fasste der VBE-Landesvorsitzende zusammen. Der VBE Hessen verweist in diesem Zusammenhang erneut auf das Gutachten „Gleiche Lehrerbesoldung als Verfassungsauftrag“, welches Prof. Dr. Cristoph Gusy im Auftrag des VBE erstellt hatte. „Die Arbeit aller Lehrkräfte ist natürlich nicht gleichartig, aber gleichwertig. Alle Lehrer sind Lehrer!“, stellte der Bildungsgewerkschafter wieder einmal heraus und betonte, dass niemand auf die Idee käme, einen Kinderarzt schlechter zu bezahlen, nur weil seine Patienten kleiner sind. www.vbe-hessen.de Niedersachsen

Erklärung gegen Antisemitismus „Die Gemeinsame Erklärung der Fraktionen des Niedersächsischen Landtags zum Antisemitismus wird vom Verband Bildung und Erziehung als ein klares Bekenntnis gegen jedwede Form des „schleichenden“ Antisemitismus in unserer aktuellen gesellschaftlichen Befindlichkeit und der weltpolitischen Lage ausdrücklich begrüßt. Auf Dauer reichen aber diese und andere Signale gegen jedwede Form der Diskriminierung von einzelnen Gruppen, Lebens-, Volks- und Religionsgemeinschaften nicht aus, um ein Klima der Toleranz, Achtung und Anerkennung der Menschenwürde in allen Generationen zu verankern,“ so die VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer in ihrer Stellungnahme zum Beschluss der Volksvertreter.

Nordrhein-Westfalen

Schullandschaft darf nicht veröden „Die Gründung von neuen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens muss vereinfacht werden, damit in NRW im Sek.-I-Bereich keine weißen Flecken in der Schullandschaft entstehen“, fordert Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE Nordrhein-Westfalen. Der VBE hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Entwicklung der Schullandschaft nach dem Schulkonsens von 2011 untersucht und Empfehlungen für eine attraktive Schullandschaft gibt. „Der Elternwille nach wohnortnahen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens muss beachtet werden. Das ist mit den aktuellen Gründungsbedingungen – vor allem im ländlichen Raum – nur schwer möglich“, klagt Beckmann. Der Blick auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Schullandschaft war u. a. wegen der fortschreitenden demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden rückläufigen Schülerzahl sowie der weiter sinkenden Akzeptanz von Haupt- und Realschule nötig geworden, erklärt Beckmann: „Die Nachfrage nach Schulen des längeren gemeinsamen Lernens ist hoch, das machen das Schulwahlverhalten der Eltern und die hohe Zahl der jährlich abgewiesenen Schüler an Gesamtschulen deutlich.“

Vor allem in kleineren Kommunen ist es häufig schwierig, eine Sekundarschule zu gründen, so Beckmann: „Eine Sekundarschule muss nach derzeitigem Recht in einem Jahrgang mindestens drei Züge à 25 Schüler vorweisen, Real- und Hauptschulen können bereits mit zwei Zügen gegründet werden, obwohl auch diese Schulformen von einer Heterogenität der Schülerschaft ausgehen, wie die Abschlussmöglichkeiten verdeutliDer VBE setzt sich angesichts des wachsenden Extremis- chen. Hier werden Sekundarschulen benachteiligt mus an den rechten und linken Rändern der Gesellschaft – Leidtragende sind die Eltern und Kinder, die sich ein längeres gemeinsames Lernen wünschen, aber es nicht und der Bedrohung durch den militanten Salafismus für gewährt bekommen.“ Das sei vor allem unverständlich, die Einführung einer Nachfolgeeinrichtung der vor zehn weil in anderen Bundesländern eine geringere Zahl von Jahren aufgelösten „Landeszentrale für politische BilSchüler(inne)n für eine Gründung erforderlich ist. dung“ ein, in die der Landtag verantwortlich eingebunden ist. „Die Einrichtung hat die Aufgabe, die positive www.vbe-nrw.de Einstellung zu einer demokratischen Gesellschaftsordnung als der erstrebenswerten Form des Zusammenlebens durch Bildungsarbeit zu erzeugen, zu stärken und zur aktiven Mitarbeit in unserem Land zu motivieren“, so Franke-Zöllmer wörtlich. www.vbe-nds.de

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VBE-Nachrichten Landesverbände

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Saarland

Mehr Sonderpädagogen an Grundschulen Mit Einführung der Inklusion in der Grundschule zum laufenden Schuljahr sind jetzt 120 Förderschullehrer an den Grundschulen tätig. Dies reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Erhöhung um 15 Stellen im Vergleich zum Vorjahr ist keine deutliche Verbesserung, um behinderte Kinder zu fördern und die Grundschullehrkräfte zu unterstützen, so der SLLV im Saarland. Es könne auch nicht abgewartet werden, wie die Eltern sich langfristig zwischen Förder- und Regelschule entscheiden werden, wie von Bildungsminister Ulrich Commerçon vorgeschlagen. Der Bestand der Förderschulen wird bestehen bleiben und muss weiterhin mit Sonderpädagogen versorgt werden, um den Eltern eine echte Wahlmöglichkeit zu liefern, so die stellvertretende Vorsitzende des SLLV, Michaela Günther. Deshalb fordert der SLLV eine Erhöhung der Planstellen für Sonderpädagogen für den Einsatz in den Grundschulen. Der SLLV fordert für jede Klasse eine Doppelbesetzung, denn nur dann kann Inklusion gelingen! www.sllv.de

Sachsen

Intensive und kontroverse Verhandlungen zur Entgeltordnung Lehrkräfte Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb, Spitzengewerkschaft des Sächsischen Lehrerverbandes, verhandeln seit Februar 2014 über die Schaffung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte. Wurden im ersten Halbjahr die handwerkliche Basis gelegt und die aktuelle Situation in den 15 Mitgliedsländern der TdL analysiert, wird seit September 2014 über die Ausgestaltung einer zukünftigen Entgeltordnung verhandelt, die im Rahmen der Einkommensrunde 2015 fertiggestellt werden soll. Der letzte Verhandlungstag am 22.09.2014 war geprägt von einem intensiven Austausch zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, machte aber auch deutlich, dass genügend Probleme und Kontroversen zu lösen sein werden, bis im Frühjahr 2015 eine unterschriftsreife Lösung vorliegt. Die nächste Verhandlungsrunde fand im Oktober in Berlin statt. www.slv-online.de

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Impressum

2014 B & E 33| Schleswig-Holstein

Kräftiger Nachschlag Der VBE Schleswig-Holstein begrüßt die Finanzierung von über 700 Lehrerplanstellen und insbesondere 228 noch in diesem Jahr (2015 – 200; 2016 – 100; 2017 – 200). Die besondere Berücksichtigung der Gemeinschaftsschulen ist ein richtiger Schritt, da diese über den Dominoeffekt der Stellenstreichungen besonders stark zur Kasse gebeten wurden. Auch die Finanzierung von 314 schulischen Assistenzstellen für die Grundschulen ist ein Gewinn für die Grundschulkinder und -lehrkräfte. Ein Stück der VBE-Forderungen – wir fordern jährlich 300 Planstellen und für die Grundschulen zusätzlich Assistenzkräfte – ist umgesetzt worden. Im Schatten geblieben sind Planstellen für die Förderzentren, die neben den Regelschullehrkräften als Katalysatoren der Inklusion in der Doppelbesetzung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wirksam sind. www.vbe-sh.de Thüringen

„Schule kann“ statt „Schule muss“

Vor einem Jahr startete in Berlin das innovative OnlineNetzwerk SchulePLUS und wurde quasi über Nacht zu einem Riesenerfolg. Mehr als die Hälfte aller Schulen des Landes Berlin nutzen die kostenlose Vernetzung mit Partnern aus Bildung, Wirtschaft, Kunst und Kultur bereits. Nun hat der tlv das Erfolgsprojekt nach Thüringen geholt. Die Idee zu SchulePLUS stammt von Robert Greve, heute Geschäftsführer der wachsenden Kontaktplattform. Es ging ihm darum, einen Algorithmus zu ent­wickeln, der Angebot und Nachfrage direkt zusam­menbringt, sodass Lehrer und Projektinitiatoren an den Schulen mit wenigen Klicks das passende externe A­ngebot finden können. Das Konzept ist an sich ganz simpel: Ähnlich wie bei Facebook, meinVZ und Co. können die Nutzer dort Profile anlegen, Kontakte pflegen und Ideen austauschen. Mit der Kooperation zwischen tlv und SchulePLUS in Thüringen ist nun ein entscheidender Schritt zur Ver­ besserung der Situation gelungen. Nach der kostenlosen Anmeldung können die Schulen mit Partnern für verschiedenste Projekte in Kontakt treten: TheaterWorkshops, Schülerfirmen, Sportveranstaltungen, Kunstausstellungen, Informationsveranstaltungen zu Studien- und Ausbildungsangeboten, Beratung zu gesundheitlichen oder sozialen Themen. www.tlv.de

B&E Bildungspolitisches Magazin des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE)

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Redaktion: Hjalmar Brandt (br), verantwortlich Mira Futász (fu) Dorota Wilke (wi) Redaktionsanschrift: Verband Bildung und Erziehung (VBE), Redaktion B & E Behrenstraße 23/24, 10117 Berlin T. 030-726 19 66 0, F. 030-726 19 66 19 www.vbe.de, be@vbe.de B & E wird herausgegeben vom Verband Bildung und Erziehung (VBE), Behrenstraße 23/24, 10117 Berlin Bundesvorsitzender: Udo Beckmann Titelfoto: Jan Roeder Fotos: Jan Roeder; Ostermann (9); Albert-Schweitzer-Schule Langen (ASS) (11), Mira Futász (13), christinefenzl.com (16), Jan Brenner (16), Rudolf Franz (17) Karikatur: BECK (24) Fotokonzept: Typoly & Jan Roeder Gestaltung & Bildbearbeitung: www.typoly.de (Inken Greisner, Claudia Söchting & Theres Weishappel) Anzeigenverwaltung und Herstellung: Gebrüder Wilke GmbH, Oberallener Weg 1, 59069 Hamm, Telefon 0 23 85 / 4 62 90-0 B & E erscheint dreimal im Jahr. Mitglieder des VBE erhalten die Zeitschrift als Verbandsorgan, der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Mitglieder richten Bestellungen an die Redaktion. Bestellungen für Nichtmitglieder an: VBE-Bundesgeschäftsstelle, Behrenstraße 23/24, 10117 Berlin. Die offizielle Meinung des VBE geben nur gekennzeichnete Verlautbarungen der satzungsgemäßen Organe des VBE wieder. Für unverlangte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Rücksendung unverlangt zugesandter Bücher und deren Besprechung bleibt vorbehalten. Nachdrucke nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Die Artikel werden nach bestem Wissen veröffentlicht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Rechtsansprüche können aus der Information nicht hergeleitet werden. ISSN 1869-2788

Redaktionsschluss für Heft 1/2015: 9. Januar 2015


Die Kehrseite

V

dung und erband Bil

Erziehung

VBE


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